Drittes Beschleunigungspaket
Als tragender Industriestandort ist Deutschland auf eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur angewiesen – ohne Engpässe und Staus. Deshalb hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen und vereinfachen soll. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt.
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Das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ist Teil des dritten Beschleunigungspakets der Bundesregierung. Es soll langwierige und komplizierte Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte einfacher und schneller machen.
Was sieht das Gesetz konkret vor?
Konkret sieht das sogenannte Genehmigungsbeschleunigungsgesetz folgende Regelungen vor:
Das Schienennetz wird schneller ausgebaut. Dafür werden für besonders wichtige Schienenprojekte das „überragende öffentliche Interesse“ sowie einfachere Regeln beim Artenschutz festgeschrieben. Der Schutzumfang wird nicht abgesenkt. Dadurch kann künftig mehr Verkehr über die Schiene abgewickelt werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Klimaschutzziele im Verkehr.
Verkehrsengpässe und Stauschwerpunkte, die täglich Stillstand im Autobahnnetz verursachen, hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. Unter Beteiligung der Länder kann für Projekte zur Engpassbeseitigung auf Autobahnen das „überragende öffentliche Interesse“ festgeschrieben werden. Das bringt flüssigeren Verkehr und auch mehr Klimaschutz. Dies gilt nur für Ausbauprojekte bestehender Autobahnabschnitte; nicht für neu zu bauende Autobahnen.
Ältere Brücken sind oftmals vom heutigen Verkehrsvolumen überlastet. Ihre Sanierung kann deshalb einen wichtigen Beitrag zur Auflösung von Verkehrsengpässen und Staus leisten. Die Genehmigungspflicht für Brücken, die im Zuge der Sanierung erweitert werden sollen, entfällt nunmehr gänzlich – ebenso wie die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Damit wird der gesamte Planungs- und Genehmigungszeitraum halbiert.
Anmerkung: Mit den bisherigen Planungs- und Genehmigungsprozessen dauert die Sanierung beziehungsweise der Ausbau einer Brücke fünf bis 18 Jahre.
Für Verkehrsprojekte in allen Bereichen (Straße, Schiene, Wasserstraße, Häfen, Luftverkehr), die zum Kernnetz der Transeuropäischen Netze (TEN) gehören, wird erstmals eine Genehmigungsfrist von vier Jahren eingeführt.
Durch einfachere Zustimmungsverfahren der Straßenverkehrsbehörde können Windkraftanlagen schneller entlang von Autobahnen gebaut werden. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen bei Bau oder Änderung von Autobahnen mit gebaut werden können. Dazu werden die nutzbaren Flächen speziell ausgewiesen.
Mit der verstärkten Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa bei Schienen- und Straßenprojekten, wird der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ebenfalls beschleunigt – indem das Verfahren von der Antragstellung bis zur Genehmigung auch online durchgeführt werden kann.
Das Gesetz ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans, der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union finanziert wird.