Öffentliche Hand wird Vorbild beim Energiesparen

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Energieeffizienz- Gesetz Öffentliche Hand wird Vorbild beim Energiesparen

Das neue Energieeffizienz-Gesetz verpflichtet Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie zu sparen. Denn Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich sein, wenn der Energieverbrauch dauerhaft sinkt. Das Gesetz ist am 18. November 2023 in Kraft getreten.

2 Min. Lesedauer

Strommasten und Windräder stehen auf einem Feld im Kreis Düren (Nordrhein-Westfalen).

Strommasten und Windräder in Nordrhein-Westfalen: Bis 2030 sollen Bund und Länder 50 Terawattstunden Energie einsparen.

Foto: picture alliance/R. Goldmann

Mit dem neuen Energieeffizienz-Gesetz schafft die Bundesregierung erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen fürs Energiesparen. Das Gesetz legt Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie für das Jahr 2030 fest. Grundlage sind die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland.

Darüber hinaus wird mit dem EnEfG (vollständig: „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“) ein Endenergieverbrauchsziel für 2045 angepeilt. Damit sollen Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen zeitig planen und in energiesparende Maßnahmen investieren können.

Denn Klimaschutz und Energiewende erfordern, dass der Energieverbrauch deutlich und auf Dauer sinkt. Wie notwendig es ist, Energie sparsam und effizient einzusetzen, hat der vergangene Winter gezeigt – nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

Energieeffizienzziele umsetzen für den Klimaschutz

Das Energieeffizienz-Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag für die deutschen Klimaziele und setzt wesentliche Anforderungen aus der neu gefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um. Bund, Länder und Kommunen sollen ihre Energiesparmaßnahmen schnellstmöglich umsetzen, damit sie die Klimaschutzziele bis 2030 hinreichend unterstützen.

Die neuen Energiespar-Ziele für die öffentliche Hand entsprechen dem deutschen Klimaschutzgesetz : Bis 2045 muss der Endenergieverbrauch in Deutschland um 45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 sinken.

Bund, Länder und Kommunen haben Vorbildfunktion beim Energiesparen

Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen – entsprechend den EU-Vorgaben. Der Bund soll bis 2030 jährlich Endenergie von 45 Terawattstunden einsparen, die Länder drei Terawattstunden.

Bund, Länder und Kommunen werden Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsysteme einführen. Sie müssen jährlich zwei Prozent Endenergie sparen. Die öffentliche Hand soll damit vorbildlich vorangehen.

Was ist mit Primär- und Endenergie gemeint?
Die Primärenergie stammt aus erneuerbaren Energien wie Windkraft, Sonnenlicht, Wasser und Biomasse oder fossilen Energien wie Erdgas, Erdöl und Kohle. Die Primärenergie wird zum Beispiel in Strom, Wärmeenergie oder Kraftstoff umgewandelt, zur Nutzung weitergeleitet und etwa in privaten Haushalten oder Industriebetieben verbraucht. Der Endenergieverbrauch ist eine wesentliche Größe für die Ziel der Energiewende.

Unternehmen mit hohem Energieverbrauch gefordert

Alle Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden müssen Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten.

Welche Energiesparregeln gelten für Rechenzentren?

Für neue Rechenzentren gelten jetzt erstmals Energieeffizienzstandards.und die Rechenzentren sparsam zu kühlen. Auch für bestehende Rechenzentren werden Effizienzanforderungen eingeführt.

Die Betreiber müssen Abwärme zu nutzen. Denn damit können sie viel Energie sparen. Alle Betreiber von großen Rechenzentren sollen zudem  Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Sie müssen Informationen zu ihrem Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen und ihre Kunden über ihren genauen Energieverbrauch informieren.

Einsparerfolg und Gesetz werden regelmäßig geprüft

Wie gut das Gesetz wirkt und wo Deutschland mit Blick auf seine Ziele steht, wird erstmals 2027 überprüft. Die Bundesregierung wird dem Bundestag künftig regelmäßig berichten – zu Beginn jeder Wahlperiode. Sie wird dann erntscheiden, ob eventuell Regelungen oder Maßnahmen im Gesetz angepasst werden müssen.

Mehr zu Energie und Klimaschutz finden Sie hier auf unserer Themenseite .