Digitale Beweismittel schneller übermitteln

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Strafverfolgung europaweit Digitale Beweismittel schneller übermitteln

Die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU wird verbessert und an die neuen technischen Entwicklungen angepasst. Ein entsprechendes Gesetz auf der Grundlage von EU-Vorgaben ist in Kraft getreten.

1 Min. Lesedauer

3D-Illustration eines digitalen Fingerabdrucks

Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten soll bei der Verfolgung von Straftaten verbessert werden.

Foto: Getty Images/Surasak Suwanmake

Digitale Spuren spielen in der Strafverfolgung eine immer größere Rolle. Neue Regelungen ermöglichen es den Ermittlungsbehörden, elektronische Beweismittel künftig schneller und über Ländergrenzen hinweg anfordern zu können. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie ist am 18. August 2026 in Kraft getreten. 

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bei Ermittlungen können Informationen künftig direkt bei Anbietern in anderen Mitgliedstaaten anfordern. Zur Umsetzung der europäischen Vorgaben hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet, der im Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt wurde. 

Damit reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. So können zum Beispiel Chatverläufe, IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden.