Schutz von Weidetieren
Die Rückkehr des Wolfes in Deutschland und Europa ist ein Erfolg der Artenschutzpolitik. Mit zunehmender Ausbreitung gibt es aber auch Konflikte, etwa mit Weidetierhaltung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wurde der Wolf daher ins Bundesjagdgesetz aufgenommen.
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Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Foto: imago images/Martin Wagner
Nachdem im Jahr 2000 der erste wildlebende Wolf in der Muskauer Heide in Sachsen geboren wurde, leben Wölfe aktuell wieder in ganz Deutschland. Die meisten Wolfsterritorien befinden sich in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Nach den aktuellen Monitoringdaten für 2024/2025 leben in Deutschland circa 219 Rudel, 43 Wolfspaare und 14 Einzeltiere.
Doch das bringt auch Probleme mit sich – insbesondere für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter. Zudem hat das Konfliktpotenzial mit Teilen der Bevölkerung zugenommen.
Aufnahme ins Bundesjagdgesetz
Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und zu damit verbundenen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes eingebracht. Nachdem Bundestag und Bundesrat zugestimmt hatten, traten die gesetzlichen Regelungen am 2. April 2026 in Kraft. Der Beschluss zielt auf eine tragfähige Balance zwischen der Rückkehr des Wolfs, dem Herdenschutz sowie der öffentlichen Sicherheit ab. Mit ihm wird ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.
„Wir halten Wort und sorgen dafür, dass Weidetierhalter nachts endlich ruhig schlafen können“, hatte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer im Zusammenhang mit dem Kabinettsbeschluss betont. „Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit. Damit kann dort gehandelt werden, wo Zäune oder Herdenschutzhunde nicht mehr ausreichen – gerade auch in den alpinen Regionen.“
Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte: „Wichtig ist: Der Wolf darf bleiben. Es geht nicht darum, den Wolf wieder zu vertreiben, sondern um gangbare Wege, friedlich mit ihm zu leben.“ Die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf ist das Ziel. Die Weidetierhaltung trägt erheblich zur biologischen Vielfalt bei: Herden halten Heiden und andere Lebensräume frei und erhalten somit Kulturlandschaften.
Wesentliche Neuregelungen
Befindet sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand, kann die zuständige Behörde künftig einen revierübergreifenden Managementplan aufstellen, der die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes sicherstellt. Länder mit hohen Wolfsbeständen wird damit die Möglichkeit gegeben, über die Jagd die Bestände einzuhegen. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustandes ist die Jagd nur zur Abwendung land-, forst-, fischerei-, wasserwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden zulässig – oder im Interesse der Gesundheit der Menschen oder der öffentlichen Sicherheit.
Günstiger Erhaltungszustand bedeutet: Wölfe leben jetzt und auch in Zukunft überall dort, wo sie von Natur aus leben können; der Lebensraum und das Nahrungsangebot reichen aus, um das Überleben langfristig zu sichern. Die Anzahl der Wölfe ist außerdem ausreichend groß, dass sie nicht wieder aussterben können, etwa durch Krankheiten, Verkehrsunfälle oder Wilderei.
Die zuständigen Landesbehörden können zudem Weidegebiete zur Bejagung auch bei ungünstigem Erhaltungszustand bestimmen, wenn diese aufgrund der Geländebedingungen nicht schützbar sind – wie insbesondere Almen und Deiche.
Neu ist die Verpflichtung der Bundesregierung, nach fünf Jahren dem Deutschen Bundestag zu berichten, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben, sie weiterhin erforderlich oder anzupassen sind.
Der Handel mit Wolfstrophäen bleibt auch künftig verboten: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten weiterhin für den Wolf und damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen verboten.
Präventiver Herdenschutz wird weiter unterstützt
Auch nach der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz bleibt der günstige Erhaltungszustand als übergeordnete Zielvorgabe maßgeblich. Die Bejagung des Wolfes stellt insofern eine Möglichkeit des Bestandsmanagements dar und ergänzt in diesem Sinne das bestehende Maßnahmenbündel des präventiven Herdenschutzes – wie Zäune und Herdenschutzhunde.
Diese werden über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert. Die Regelungen werden derzeit mit dem Ziel überprüft, Erleichterungen und Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.