Höhere Geldwertgrenzen bei Streitfällen

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In Kraft getreten Höhere Geldwertgrenzen bei Streitfällen

Die Rechtsmittelstreitwerte bei Gerichtsverfahren werden angehoben. Rechtsmittel haben oft eine hohe Bedeutung sowohl für die Parteien als auch für eine einheitliche Rechtsprechung. Ein entsprechendes Gesetz ist nun in Kraft getreten. Was bedeutet das konkret? Ein Überblick. 

1 Min. Lesedauer

Ein Richter in einem Gerichtssaal mit einem Hammer, der an einem Tisch mit einem Laptop arbeitet.

Die Grenzen für Geldwerte im Streitfall steigen. Der Beschluss der Bundesregierung ist nun in Kraft getreten.

Foto: Shutterstock/THICHA SATAPITANON

Mit einem Rechtsmittel kann eine gerichtliche Entscheidung von einer höheren Instanz erneut geprüft werden. Rechtsmittel können selbst bei geringeren Streitwerten – also dem Geldwert eines Streitfalls – eine hohe Bedeutung haben. Das gilt sowohl für die Parteien als auch für eine einheitliche Rechtsprechung. Dem wird mit höheren Werten Rechnung getragen. Entsprechende Änderungen sind nun in Kraft getreten.

Höhere Wertgrenzen

Mit höheren Wertgrenzen wird unter anderem der Inflation Rechnung getragen. Anwendung findet das Gesetz etwa bei Berufungen und Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten wie in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dazu zählen im Privatrecht etwa Familien- und Betreuungsrecht sowie Nachlass- und Grundbuchsachen. Hier steigen die Wertgrenzen von derzeit 600 Euro auf 1.000 Euro.

Außerdem greifen sie jetzt auch für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof sowie für Kostenbeschwerden. Hier steigen die Wertgrenzen von aktuell 20.000 auf 25.000 Euro beziehungsweise von 200 auf 300 Euro.

Weniger Verfahren werden erwartet

Es ist zu erwarten, dass durch die Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte die Anzahl der Rechtsmittelverfahren vor den Gerichten der Länder sowie vor dem Bundesgerichtshof geringfügig sinkt. Das kann in der Folge zu einer geringfügigen Entlastung des Personalbedarfs bei den Gerichten führen.