Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze werden angepasst

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Im Kabinett beschlossen Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze werden angepasst

Die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, die im Falle eines Notstandes greifen, werden an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Das hat die Bundesregierung mit entsprechenden Eckpunkten im Kabinett beschlossen.

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Ein Mitarbeite der Bundeswehr und eine Mitarbeiterin des Roten Kreuzes.

Im Falle eines Notstandes sollen Militär und Zivilbevölkerung an einem Strang ziehen.

Foto: Bundeswehr / Tom Twardy

Die beschlossenen Eckpunkte zur Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze dienen dazu, eben die Gesetze zu bewerten, die im Falle eines Notstandes oder einer Krisensituation angewendet werden.

Die Eckpunkte schaffen eine wichtige Grundlage, um die Verzahnung der militärischen und der zivilen Seite zu stärken. Die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Kommunen soll in Krisenlagen aller Art abgesichert sein. So soll eine gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit gefördert werden.

Versorgung sicherstellen

Darüber hinaus ist die Überprüfung der Gesetze entscheidend, um sowohl die Versorgung der Zivilbevölkerung als auch der eigenen und verbündeten Streitkräfte in maßgeblichen Krisenlagen bis hin zum Verteidigungsfall sicherzustellen.

Die bisher geltenden Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze stammen überwiegend noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Sie reflektieren nicht mehr vollumfänglich die aktuelle Bedrohungslage in Deutschland und Europa sowie die aktuellen technologischen Entwicklungen. Deshalb war die Novellierung notwendig.