Neue Verordnung: Wenn schon Verpackung, dann recycelbar

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Im Kabinett beschlossen Neue Verordnung: Wenn schon Verpackung, dann recycelbar

Wer Verpackungen auf den Markt bringt, soll künftig zugleich zur Vermeidung von Verpackungsabfällen beitragen. Um Ressourcen zu schonen, werden zudem die nationalen Recyclingquoten erhöht. Das sieht der Entwurf für eine neue Verpackungsregelung vor. 

1 Min. Lesedauer

Roter Gabelstapler vor mit Drahtbändern zusammengeschnürten Ballen aus Pappe und Kartonagen.

Mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz werden EU-Regelungen bürokratiearm und praktikabel umgesetzt. 

Foto: Shutterstock/hareluya

Ab August 2026 gelten in der Europäischen Union die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Ziel ist es, EU-weit einheitliche Regeln für Verpackungen zu schaffen. Ein Teil der Vorschriften gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, ein anderer Teil wird national konkretisiert.

Bewährte Strukturen und bürokratiearme Umsetzung

Das vom Kabinett beschlossene Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz dient der nationalen Durchführung der EU-Verpackungsverordnung. Damit wird das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst. Zugleich werden in Deutschland bewährte Strukturen so weit wie möglich übernommen. Ziel ist eine bürokratiearme und praktikable Regelung zu schaffen. 

Höhere Recyclingquoten für Kunststoffe

Ab 2028 sollen für die dualen Systeme für Kunststoffabfälle erhöhte Recyclingquoten von 75 Prozent gelten. Die Regelung sieht hierfür mehrere Berechnungsmethoden vor. Vor allem für das chemische Recycling ermöglicht sie Absatzmärkte. 

Weniger Verpackungsmüll und mehr Verbraucherschutz

Die Verordnung verfolgt das Ziel, Verpackungsmengen insgesamt zu reduzieren und unvermeidbare Verpackungen möglichst recyclingfähig zu gestalten. Darüber hinaus gelten künftig weitere verbraucherrelevante Vorgaben:

  • Einheitliche Kennzeichnung: Alle Verpackungen müssen einen EU-weit harmonisierten Hinweis zu Recycling und Entsorgung tragen. Das erleichtert die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung.
  • Strenge Vorgaben für Verpackungsdesign: Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe, wie PFAS nicht verwendet werden.
  • Begrenzung überdimensionierter Verpackungen: Verpackungen sollen künftig nicht unnötig groß oder schwer sein. Übergroße Luftpolster, falsche Böden und ähnliche Formen der Verbrauchertäuschung sollen eingeschränkt werden.