Neues Verpackungsrecht
Wer Verpackungen auf den Markt bringt, soll dazu beitragen, Verpackungsabfälle zu vermeiden. Damit soll die nationalen Recyclingquoten erhöht und Ressourcen geschont werden. Die neue Verpackungsregelung der Bundesregierung hat der Bundesrat angenommen.
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Mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz werden EU-Regelungen bürokratiearm und praktikabel umgesetzt.
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Ab August 2026 gelten in der Europäischen Union die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Ziel ist es, EU-weit einheitliche Regeln für Verpackungen zu schaffen. Deshalb gilt ein Teil der EU-Vorschriften unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ein anderer Teil wird national konkretisiert: Darum geht es beim nationalen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz.
Bewährte Strukturen und bürokratiearme Umsetzung
Mit diesem Durchführungsgesetz wird das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst. In Deutschland bewährte Strukturen werden zugleich so weit wie möglich übernommen. Ziel ist es, eine bürokratiearme und praktikable Regelung zu schaffen.
Höhere Recyclingquoten für Kunststoffe
Ab 2028 werden für die dualen Systeme für Kunststoffabfälle erhöhte Recyclingquoten von 75 Prozent gelten. Die Regelung sieht hierfür mehrere Berechnungsmethoden vor. Vor allem für das chemische Recycling ermöglicht sie Absatzmärkte.
Weniger Verpackungsmüll und mehr Verbraucherschutz
Mit der neuen Regelung sollen Verpackungsmengen insgesamt verringert und unvermeidbare Verpackungen möglichst recyclingfähig gestaltet werden. Darüber hinaus werden weitere verbraucherrelevante Vorgaben gelten:
- Einheitliche Kennzeichnung: Alle Verpackungen müssen einen EU-weit harmonisierten Hinweis zu Recycling und Entsorgung tragen. Das erleichtert die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung.
- Strenge Vorgaben für Verpackungsdesign: Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe, wie PFAS - per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, nicht verwendet werden.
- Begrenzung überdimensionierter Verpackungen: Verpackungen sollen künftig nicht unnötig groß oder schwer sein. Übergroße Luftpolster, falsche Böden und ähnliche Formen der Verbrauchertäuschung sollen eingeschränkt werden.