„Der Verfassungsschutz ist unverzichtbar”

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Verfassungsschutzbericht 2024  „Der Verfassungsschutz ist unverzichtbar”

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vorgestellt. Der Bericht weist insgesamt 57.701 Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus – erneut ein Höchststand und eine Steigerung von mehr als 46 Prozent. 

5 Min. Lesedauer

Auf dem Foto zu sehen ist Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bei der Vorstellung des Berichtes des Bundesverfassungsschutzes für das Jahr 2025.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vorgestellt. 

Foto: picture alliance/dpa/Nietfeld

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, den Bundesverfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vorgestellt. Dabei betonte er, dass sich die Bundesregierung „mit allen Mitteln gegen die Feinde unserer Demokratie” wehre. Denn: „Unsere Sicherheitsbehörden sind wachsam. Sie arbeiten Tag und Nacht daran, um unsere Sicherheit und unsere Freiheit zu schützen“, so der Bundesinnenminister weiter. Er dankte allen, die sich täglich im Bund und im Land für den Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung einsetzten und dafür arbeiteten, diese Angriffe abzuwehren.

Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 57.701 Straftaten mit extremistischem Hintergrund ausgewiesen – ein Höchststand und eine Steigerung von mehr als 46 Prozent. Darunter waren 2.976 Gewalttaten.

Der jährliche Verfassungsschutzbericht des Bundes dient der Unterrichtung und Aufklärung über verfassungsfeindliche Bestrebungen in Deutschland. Er beruht auf den Erkenntnissen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem gesetzlichen Auftrag zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz gewonnen hat. Der Bericht benennt detailliert Gefahren und unterrichtet über die wesentlichen Erkenntnisse, analysiert und bewertet maßgebliche Entwicklungen und Zusammenhänge.

Fragen und Antworten zum Bundesverfassungsschutz