Verfassungsschutzbericht 2024
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vorgestellt. Der Bericht weist insgesamt 57.701 Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus – erneut ein Höchststand und eine Steigerung von mehr als 46 Prozent.
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vorgestellt.
Foto: picture alliance/dpa/Nietfeld
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, den Bundesverfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vorgestellt. Dabei betonte er, dass sich die Bundesregierung „mit allen Mitteln gegen die Feinde unserer Demokratie” wehre. Denn: „Unsere Sicherheitsbehörden sind wachsam. Sie arbeiten Tag und Nacht daran, um unsere Sicherheit und unsere Freiheit zu schützen“, so der Bundesinnenminister weiter. Er dankte allen, die sich täglich im Bund und im Land für den Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung einsetzten und dafür arbeiteten, diese Angriffe abzuwehren.
Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 57.701 Straftaten mit extremistischem Hintergrund ausgewiesen – ein Höchststand und eine Steigerung von mehr als 46 Prozent. Darunter waren 2.976 Gewalttaten.
Der jährliche Verfassungsschutzbericht des Bundes dient der Unterrichtung und Aufklärung über verfassungsfeindliche Bestrebungen in Deutschland. Er beruht auf den Erkenntnissen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem gesetzlichen Auftrag zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz gewonnen hat. Der Bericht benennt detailliert Gefahren und unterrichtet über die wesentlichen Erkenntnisse, analysiert und bewertet maßgebliche Entwicklungen und Zusammenhänge.
Fragen und Antworten zum Bundesverfassungsschutz
Als Inlandsnachrichtendienst hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Aufgabe, Gefahren durch politischen Extremismus und Terrorismus sowie die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten bereits im Vorfeld polizeilicher Maßnahmen aufzuklären.
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sammelt und bewertet das BfV Informationen über politische Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten.
Ein weiteres und klassisches Aufgabenfeld ist die Spionagebekämpfung – die Abwehr von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten in Deutschland für ein anderes Land. In der Zusammenarbeit mit den Landesverfassungsschutzbehörden führt das Bundesamt für Verfassungsschutz als Zentralstelle alle Informationen zusammen und wertet sie zentral aus.
Ferner wirkt das BfV beim Geheim- und Sabotageschutz, insbesondere bei den Sicherheitsüberprüfungen mit. Eine solche Sicherheitsüberprüfung ist dann notwendig, wenn Personen mit bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut werden sollen oder bereits betraut worden sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Zugang zu Verschlusssachen haben oder an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt sind. Eine Überprüfung erfolgt nur mit Zustimmung des Betroffenen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gewinnt einen erheblichen Teil seiner Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen, wie zum Beispiel aus Presseerzeugnissen und dem Internet. Fremde Nachrichtendienste, Extremisten und Terroristen verfolgen ihre Ziele allerdings weithin im Geheimen. An dieser Stelle kann das Bundesamt für Verfassungsschutz entsprechend der gesetzlichen Grundlage nachrichtendienstliche Mittel zur Informationsgewinnung einsetzen – wie zum Beispiel Observationen, Telefonüberwachung oder V-Leute.
Beim Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Über polizeiliche Befugnisse verfügt das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht. Folglich darf es beispielsweise niemanden festnehmen.
Bei seiner Aufgabenerfüllung arbeitet das BfV eng mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie anlassbezogen mit den anderen deutschen Nachrichtendiensten zusammen. Dazu zählen der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD).
Die Aufklärung von Gefahren ist für das BfV nicht Selbstzweck, sondern dient deren weiterer Abwehr: Das BfV ist Informationsdienstleister für die Stellen, die diesen Gefahren auch intervenierend begegnen. Das BfV verfolgt darüber hinaus den Ansatz „Verfassungsschutz durch Aufklärung”, also durch Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit – unter anderem im jährlichen Verfassungsschutzbericht des BMI.
Der Verfassungsschutz auf Bundes- und Landesebene wird auf mehreren Ebenen durch verschiedenste Mechanismen und Institutionen kontrolliert. Neben der Verwaltungskontrolle gibt es die parlamentarische, die gerichtliche und die öffentliche Kontrolle.
Für den Verfassungsschutz auf Bundesebene sind folgende Kontrollinstanzen vorgesehen:
Verwaltungskontrolle: Die Dienst- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz übt das Bundesministerium des Innern (BMI) aus. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wacht über die Umsetzung der Datenschutzvorschriften und verfügt bei seiner Tätigkeit auch über das Recht zur Akteneinsicht.
Der Bundesrechnungshof (BRH) übt die Finanzkontrolle über die deutschen Nachrichtendienste auf Bundesebene aus und unterrichtet unter anderem das Parlamentarische Kontrollgremium, das Vertrauensgremium sowie das BMI über das Ergebnis seiner Prüfung.
Parlamentarische Kontrolle: Eine allgemeine parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes findet etwa durch Debatten, Aktuelle Stunden oder durch parlamentarische Anfragen im und aus dem Deutschen Bundestag statt. Parlamentarische Kontrolle inkludiert ebenso Berichterstattungen vor dem für den Bundesverfassungsschutz zuständigen Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat, dem Haushaltsausschuss und gegebenenfalls auch vor einem Untersuchungsausschuss.Weiterhin haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Petitionen einzureichen, die dann im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt werden.
Spezielle parlamentarische Kontrollen finden durch das Parlamentarische Kontrollgremium, das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses und die G 10-Kommission statt.
Gerichtliche Kontrolle: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist wie jede andere Behörde in der Bundesrepublik Deutschland an Recht und Gesetz gebunden. Jedes hoheitliche Handeln ist grundsätzlich gerichtlich überprüfbar. Hierzu zählen etwa Auskunftserteilungen oder auch Erwähnungen im jährlich herausgegebenen Verfassungsschutzbericht.
Öffentliche Kontrolle: Eine weitere wichtige Kontrollinstanz ist die Öffentlichkeit. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Anfragen zu bestimmten Themen oder Anträge auf Auskunftserteilung über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu stellen. Auch über die Medienberichterstattung findet eine Kontrolle der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz statt.
Der jährliche Verfassungsschutzbericht dient der Aufklärung und beruht auf den Erkenntnissen, die das BfV im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz gewonnen hat. Er stellt keine abschließende Aufzählung aller verfassungsschutzrelevanten Personenzusammenschlüsse dar, sondern unterrichtet über die wesentlichen, während des Berichtsjahres zu verzeichnenden verfassungsschutzrelevanten Entwicklungen und deren Bewertung. Hierzu zählt auch die offene Nennung verfassungsschutzrelevanter Organisationen im Verfassungsschutzbericht. Neben der Aufklärung der Öffentlichkeit erschwert dies den Organisationen ihre Lobby- und Propagandaarbeit und soll das Erlangen von Spenden oder sonstigen Förderungen möglichst weitgehend unterbinden.
Sie können vertraulich Kontakt zum Bundesamt für Verfassungsschutz aufnehmen, wenn Ihnen Planungen von Gewalt- und Sabotageakten oder Terroranschlägen bekannt sind, Sie Personen kennen, die sich an solchen Planungen beteiligen, in Ihrer Umgebung für Terror und Gewalt geworben wird, Sie beobachten, dass sich Personen aus Ihrem Umfeld radikalisieren, Sie hierzulande oder bei einer Auslandsreise – häufig bei der Ein- oder Ausreise – von Unbekannten oder Angehörigen eines Nachrichten- oder Sicherheitsdienstes angesprochen und von Ihnen Informationen verlangt werden, Sie oder ihre Angehörigen hierzulande oder im Ausland von einem Nachrichten- oder Sicherheitsdienst unter Druck gesetzt werden, Sie Kenntnis von Spionagetätigkeiten gegen Deutschland haben.
Ihre Hinweise können für das Bundesamt für Verfassungsschutz von großer Bedeutung sein, möglicherweise Menschenleben retten oder schwerwiegende nachrichtendienstliche Verwicklungen verhindern beziehungsweise beenden.
Das Hinweistelefon ist rund um die Uhr erreichbar. Von montags bis freitags ist in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr auch ein Gespräch auf Türkisch oder Arabisch möglich.
Sie können das Bundesamt für Verfassungsschutz auch telefonisch unter +49(0)228997926000 oder +49(0)30187926000, per E-Mail: hinweise@bfv.bund.de, über ein Kontaktformular oder verschlüsselt via PGP kontaktieren.