Hochseeschutzabkommen
Der Bundestag hat den geplanten Beitritt Deutschlands zum Abkommen über den Hochseeschutz gebilligt. Das Abkommen ist die erste übergeordnete Vereinbarung der Weltgemeinschaft, um die hohe See mit ihren Schätzen zu wahren und zu schützen.
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Mit dem UN-Hochseeschutzabkommen will die Weltgemeinschaft die Weltmeere und ihre Reichtümer bewahren.
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Deutschland ist einer von 80 Vertragsstaaten zum Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen (UN). Für die offizielle Ratifizierung des Abkommens hat das Kabinett den rechtlichen Rahmen beschlossen. Dieser wurde nun auch vom Bundestag gebilligt.
Weltweit einheitliche Regeln
Jenseits der nationalen Hoheits- und Wirtschaftsgebiete beginnt die Hohe See. Sie liegt außerhalb der 200 Seemeilen breiten ausschließlichen Wirtschaftszone eines Staates und macht den größten Teil der Weltmeere aus. Das UN-Hochseeschutzabkommen soll die Hohe See mit allem, was sie ausmacht, schützen.
Dafür sieht das Abkommen weltweit einheitliche Regeln für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf Hoher See vor. Es adressiert zentrale Herausforderungen wie Verschmutzung, Überfischung und Meeresversauerung. Zugleich stärkt es Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur fairen Nutzung von Meeresressourcen. Der Vertrag ist damit auch einer der größten internationalen umweltpolitischen Erfolge der letzten Jahre.
Deutschland setzt Übereinkommen in allen Punkten um
Zu den wichtigen Instrumenten des UN-Hochseeschutzabkommens gehören:
- Ausweisung von Meeresschutzgebieten: insbesondere in ökologisch wertvollen Gebieten mit Korallenriffen oder Lebensräumen seltener Arten.
- Genehmigungspflicht für potenziell umweltrelevanten Aktivitäten, einschließlich umfassender Umweltverträglichkeitsprüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit – zum Beispiel bei Tiefseebergbau oder schwimmenden Energieanlagen.
- Regelungen zur fairen Nutzung genetischer Meeresressourcen, die etwa in Biotechnologie, Medizin oder Kosmetik Anwendung finden können.
- Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen, darunter Regelungen für Prüfungen, Überwachung und Bußgelder.
„Die Erfahrung zeigt, dass die Natur wieder zurückkehrt, wenn Meeresflächen zu Schutzgebieten zu werden. Wir arbeiten bereits jetzt mit Partnern aus Afrika, Südamerika und Asien daran, bald erste Schutzgebiete in den Ozeanen ausweisen zu können,“ betonte Bundesumweltminister Carsten Schneider.
Beitrag zum globalen 30-Prozent-Schutzziel
Auf der UN-Biodiversitätskonferenz (COP 15) in Montreal 2022 hat sich die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Die Einrichtung von Meeresschutzgebieten ist deshalb besonders wichtig.
Die Weltmeere bedecken über 70 Prozent des Planeten. Sie haben eine herausragende Bedeutung für das Leben auf der Erde. Gesunde Meere beherbergen verschiedenste Ökosysteme und sind Heimat einer immensen Zahl an Tier- und Pflanzenarten. Sie spielen als Nahrungsquelle eine wichtige Rolle für die Ernährungssicherung vieler Menschen. Die Meere haben zudem wichtige klimaregulierende Funktionen, indem sie Wärme und Kohlenstoffdioxid aufnehmen und speichern. Gleichzeitig wird ein Großteil des weltweiten Sauerstoffs im Meer erzeugt.