Weltweit einheitliche Regeln für den Hochseeschutz

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Hochseeschutzabkommen in Kraft getreten Weltweit einheitliche Regeln für den Hochseeschutz

Am 17. Januar ist das Übereinkommen zum Hochseeschutz in Kraft getreten. Damit gibt es erstmals für die gesamte hohe See eine alles übergeordnete Vereinbarung der Weltgemeinschaft, die hohe See mit ihren Schätzen zu wahren. Auch Deutschland ist dabei. 

 

2 Min. Lesedauer

Sonnenstrahlen fallen durch Wolken auf die Wasseroberfläche des Ozeans bei blauem Himmel und blauem Wasser bei seichtem Wellengang.

Mit dem UN-Hochseeschutzabkommen will die Weltgemeinschaft die Weltmeere und ihre Reichtümer bewahren.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Voyagerix

Jenseits der nationalen Hoheits- und Wirtschaftsgebiete beginnt die Hohe See. Sie liegt außerhalb der 200 Seemeilen breiten ausschließlichen Wirtschaftszone eines Staates und macht den größten Teil der Weltmeere aus. Das UN-Hochseeschutzabkommen soll die Hohe See mit allem, was sie ausmacht, schützen. Deutschland ist einer von 80 Vertragsstaaten. Das Bundeskabinett hatte beschlossen, den Beitritt Deutschlands zum UN-Hochseeschutzabkommen und dessen Umsetzung zu ermöglichen.

Weltweit einheitliche Regeln

Das Abkommen schafft erstmals weltweit einheitliche Regeln für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf Hoher See. Es adressiert zentrale Herausforderungen wie Verschmutzung, Überfischung und Meeresversauerung. Gleichzeitig stärkt es Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur fairen Nutzung von Meeresressourcen.

Der Vertrag ist einer der größten internationalen umweltpolitischen Erfolge der letzten Jahre und zeigt, dass internationale Absprachen funktionieren. Gerade auf Hoher See wird deutlich, wie dringend globale Lösungen für den Schutz der Meere erforderlich sind.

Deutschland setzt Übereinkommen in allen Punkten um 

Zu den wichtigen Instrumenten des UN-Hochseeschutzabkommens gehören:

  • Ausweisung von Meeresschutzgebieten: insbesondere in ökologisch wertvollen Gebieten mit Korallenriffen oder Lebensräumen seltener Arten.
  • Genehmigungspflicht für potenziell umweltrelevanten Aktivitäten, einschließlich umfassender Umweltverträglichkeitsprüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit – zum Beispiel bei Tiefseebergbau oder schwimmenden Energieanlagen.
  • Regelungen zur fairen Nutzung genetischer Meeresressourcen, die etwa in Biotechnologie, Medizin oder Kosmetik Anwendung finden können.
  • Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen, darunter Regelungen für Prüfungen, Überwachung und Bußgelder.

„Die Erfahrung zeigt, dass die Natur wieder zurückkehrt, wenn Meeresflächen zu Schutzgebieten zu werden. Wir arbeiten bereits jetzt mit Partnern aus Afrika, Südamerika und Asien daran, bald erste Schutzgebiete in den Ozeanen ausweisen zu können,“ betonte Bundesumweltminister Carsten Schneider.

Beitrag zum globalen 30-Prozent-Schutzziel

Auf der UN-Biodiversitätskonferenz (COP 15) in Montreal 2022 hat sich die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Die Einrichtung von Meeresschutzgebieten ist deshalb besonders wichtig.

Die Weltmeere bedecken über 70 Prozent des Planeten. Sie haben eine herausragende Bedeutung für das Leben auf der Erde. Gesunde Meere beherbergen verschiedenste Ökosysteme und sind Heimat einer immensen Zahl an Tier- und Pflanzenarten. Sie spielen als Nahrungsquelle eine wichtige Rolle für die Ernährungssicherung vieler Menschen. Die Meere haben zudem wichtige klimaregulierende Funktionen, indem sie Wärme und Kohlenstoffdioxid aufnehmen und speichern. Gleichzeitig wird ein Großteil des weltweiten Sauerstoffs im Meer erzeugt.