Künftiger Kraftstoff wird klimafreundlicher

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Für Klimaneutralität in 2045 Künftiger Kraftstoff wird klimafreundlicher

Die Treibhausgas-Emissionen sollen auch im Verkehrssektor substantiell geringer werden, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral werden kann. Dafür hat der Bundestag die Gesetzesnovelle der Bundesregierung zur Treibhausgas-Minderungsquote verabschiedet.

2 Min. Lesedauer

Das Bild zeigt den Buchstaben "H" und die Ziffer "2" in grünem Blattmuster.

Die Gesetzes-Novelle macht das Tanken Schritt für Schritt klimafreundlicher.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Petmal

Kraftstoffanbieter sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bereits seit Jahren verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen gewissen Prozentsatz zu mindern. Mit dem neuen Gesetz soll diese Minderung nun verstärkt werden – etwa durch die Beimischung nachhaltiger Biokraftstoffe, durch den Einsatz von grünem Wasserstoff in Raffinerien oder durch die Bereitstellung von Strom für Elektrofahrzeuge.

Weniger Treibhausgase durch Verkehr

Die Bundesregierung hatte im Dezember letzten Jahres den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Kabinett beschlossen. Dabei hatte es die Vorgaben der EU-Richtlinie zu erneuerbaren Energien sowie der EU-Verordnung zur verstärkten Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe ReFuelEUAviation aufgenommen. Mit ambitionierteren Vorgaben und weiteren Anpassungen hat nun der Bundestag die Gesetzesnovelle verabschiedet.

Ziel ist es, dieses zentrale Instrument zur Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehrsbereich zu stärken und damit Rechts- und Planungssicherheit für die beteiligten Akteure zu schaffen. Der Klimaschutz soll damit auch im Verkehrssektor gestärkt und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland unterstützt werden. Zudem werden die Vorgaben zum nationalen Vollzug der EU-weit einheitlichen Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe im Bundes-Immissionsschutzgesetz umgesetzt. 

Wichtig ist, dass die Quote technologieoffen erreicht werden kann. Das setzt Anreize für zukunftsfeste und zukunftsweisende Lösungen. Damit wird ein realistischer und kosteneffizienter Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet. 

Minderungsquote steigt schrittweise an

Im Einzelnen wird dazu die nationale THG-Minderungsquote bis 2040 fortgeschrieben, sie steigt von derzeit 10,6 Prozent schrittweise auf 65 Prozent. Das sind 6 Prozentpunkte mehr als der vom Kabinett verabschiedete Entwurf vorsah. 

Die Deckelung der konventionellen Biokraftstoffe soll von derzeit 4,4 Prozent bis 2032 auf 5,8 Prozent steigen. Das dient der Marktstabilisierung und hilft zugleich der Landwirtschaft und der heimischen Produktion. Biokraftstoffe sind zudem als preiswerte Anrechnungsoptionen für die THG-Quote sofort verfügbar. 

Ladestrom aus Biogas anrechenbar

Auch die Anrechenbarkeit von Ladestrom aus Biogas auf die THG-Quote ab Januar 2028 wurde im Gesetzgebungsverfahren neu in die Novelle aufgenommen. Biogasanlagen können damit Strom für Ladesäulen liefern.

Darüber hinaus wird die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Reststoffen angehoben und eine neue Unterquote für grünen Wasserstoff und Folgeprodukte eingeführt, womit Investitionsanreize gesetzt werden. Nicht zuletzt werden Maßnahmen zur Betrugsprävention ergriffen.

Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz müssen bis 2045 die Treibhausgas-Emissionen so weit gemindert werden, dass Deutschland netto betrachtet klimaneutral werden kann. Um dies zu erreichen, müssen auch im Kraftstoffbereich die Emissionen signifikant verringert werden.