Verbraucherschutz
Im September 2019 hatte der Reiseveranstalter Thomas Cook Insolvenz angemeldet. Kunden sollen nicht auf den Schäden sitzenbleiben, die ihnen durch die Insolvenz entstanden sind. Das hat die Bundesregierung beschlossen.
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Die Bundesregierung will Schäden ersetzen, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden. Dies ist ein Zeichen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte dazu: "Die Kunden haben zu Recht darauf vertraut, dass durch die Sicherungsscheine ihre Anzahlung gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Es war nicht vorhersehbar, dass die Höhe des Versicherungsschutzes nicht ausreichend ist."
Hinsichtlich der Ansprüche der Betroffenen gebe es derzeit noch viele Unklarheiten. Deshalb wolle man die Kundinnen und Kunden, die Reisenden, "mit dieser unsicheren Situation nicht alleine, nicht im Regen stehen lassen, sondern wir wollen als Staat diese Ansprüche vertreten und geltend machen", so Lambrecht.
Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden. Die Bundesregierung wird sie Anfang 2020 über die weiteren Schritte informieren.