Weg frei für die Speicherung von Kohlendioxid

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In Kraft getreten Weg frei für die Speicherung von Kohlendioxid

Zum Erreichen der Klimaziele und für den Industriestandort Deutschland ist es notwendig, in einigen Bereichen die Speicherung von COim Boden zu erlauben. Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ist am 28. November 2025 in Kraft getreten.

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Zu sehen ist eine CO2-Aufbereitungsanlage.

Mit der CO2-Speicherung sollen die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden.

Foto: picture alliance/dpa/Arno Burgi

Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) ist im Bundesgesetzblatt erschienen und am 28. November 2025 in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte das Gesetz zum Abschluss der parlamentarischen Beratungen gebilligt, die Bundesregierung zuvor die Novelle am 6. August auf den Weg gebracht. Sie soll künftig die Abscheidung und Speicherung von CO2 auch in größerem Maßstab ermöglichen. Bisher ist dies nur zu Forschungszwecken zulässig. Das kann für die Abkehr von fossilen Brennstoffen in sehr energieintensiven Industrien eine wichtige technologische Möglichkeit sein. Denn Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. 

Mit Kohlendioxidspeicherung Klimaziele erreichen

Leider können nicht alle Treibhausgase vermieden werden. In bestimmten Bereichen und Prozessen werden auch in Zukunft Treibhausgase entstehen, zum Beispiel in der Zement- und Kalkindustrie, in Bereichen der Grundstoffchemie und in der Abfallverbrennung. Daher sind Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten unverzichtbar. 

Mit der Novelle schafft die Bundesregierung eine weitere, wichtige Grundlage, um auch diesen Branchen klimaneutrales und wettbewerbsfähiges Wirtschaften in Deutschland zu ermöglichen. Unternehmen erhalten damit Planungs- und Investitionssicherheit. Da der Aufbau von Transport- und Speicherinfrastrukturen zwischen sieben und zehn Jahre dauern kann, ist dies von großer Bedeutung. Die Infrastruktur muss bereits Anfang der 2030er Jahre fertig sein, um die Klimaziele zu erreichen.

Rechtsrahmen ausgeweitet

Um zu prüfen, ob CCS wirtschaftlich und technisch machbar sowie für Gesundheit und Natur unbedenklich ist, wurde mit dem Kohlendioxid-Speicherungsgesetz ursprünglich nur ein Rechtsrahmen für Forschung und Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in Deutschland geschaffen. Mit dem neuen Gesetz darf die Technik zukünftig auch in größerem Umfang genutzt werden. 

Das Gesetz wurde zuletzt Ende 2022 evaluiert. Die Auswertung kam zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von CCS sowie die Kohlendioxid-Abscheidung und -Nutzung notwendig ist, um die Klimaziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zu erreichen.

Der Bundestag hatte am 6. November Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf beschlossen, die Meeresschutzgebiete, Trinkwasserschutz sowie die frühzeitige Information der Öffentlichkeit betreffen.

Mit CCS (Carbon Capture and Storage, also Kohlendioxid-Abscheidung und -Speicherung) und CCU (Carbon Capture and Utilization, also Kohlendioxid-Abscheidung und -Nutzung) sollen CO- Emissionen eingefangen werden, bevor sie in die Atmosphäre gelangen. Beide Technologien werden bereits in zahlreichen Ländern erfolgreich angewandt, so zum Beispiel in Norwegen. Sie gelten als sicher.