Im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung will konsequenter gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgehen. Das Kabinett hat jetzt einen Aktionsplan beschlossen, um gegen Ausbeutung vorzugehen und großangelegten Sozialleistungsmissbrauch, besonders durch Zuwanderer aus EU-Staaten, besser zu bekämpfen.
Teil des Aktionsplanes gegen Sozialleistungsmissbrauch ist auch, dass bei Verdacht auf Schwarzarbeit die Arbeitgeberhaftung gilt sowie Anzeigepflichten der Jobcenter an den Zoll.
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Ausbeuterische Geschäftsmodelle und organisierter Sozialleistungsmissbrauch belasten die Kommunen und schwächen das Vertrauen in unseren Sozialstaat. Sozialleistungsmissbrauch ist unfair gegenüber denjenigen, die das System mit Steuern und Beiträgen finanzieren. Die Bundesregierung will deshalb für klare Konsequenzen bei denjenigen sorgen, die Leistungen missbräuchlich in Anspruch nehmen. Gleichzeitig will sie weiterhin diejenigen schützen, die Hilfe benötigen.
Auftrag aus Koalitionsvertrag
Mit dem Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, setzt die Koalition wichtige Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um – insbesondere für betroffene Kommunen. Der von Bundessozialministerin Bärbel Bas und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vorgelegte 10-Punkte-Plan enthält Maßnahmen, mit denen der Missbrauch von Sozialleistungen und ausbeuterischen Strukturen noch wirksamer bekämpft werden soll. „Wir schließen Schlupflöcher im Sozialstaat und zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“, so Dobrindt.
EU-Freizügigkeit nicht ausnutzen
Der Blick richtet sich dabei besonders auf die Bekämpfung von Missbrauch durch EU-Zugewanderte. Deutschland profitiert in hohem Maße von der Freizügigkeit in der Europäischen Union. Dennoch gibt es Fehlentwicklungen: Kommunen berichten zunehmend, dass Zugewanderten kein guter Einstieg in Gesellschaft und Arbeitsmarkt gelingt, oder sie Opfer ausbeuterischer Strukturen sind. Die Möglichkeit, grenzüberschreitend in der EU unbürokratisch eine Arbeit aufzunehmen, sei sehr wichtig, so Bundessozialministerin Bas. „Was aber nicht geht, ist, die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen.“
Die wichtigsten Punkte aus dem Aktionsplan
Grundlage des Aktionsplans sind die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 1. Juli. Der Aktionsplan bündelt Maßnahmen unterschiedlicher Ministerien.
- Der Datenaustausch zwischen Behörden soll künftig erleichtert werden, damit Missbräuche noch schneller geahndet werden. Im Zuge der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde bereits ein Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch bei der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet. Bei Verdacht auf Schwarzarbeit oder Anhaltspunkten für eine Unterschreitung des Mindestlohnes wurde außerdem eine Arbeitgeberhaftung sowie Anzeigepflichten der Jobcenter an den Zoll eingeführt. Daran anknüpfend soll auch im SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) die Arbeitgeberhaftung eingeführt werden.
- Mit der Novelle des Baugesetzbuches sollen Kommunen leichter gegen sogenannte Schrottimmobilien zum Zweck des Sozialleistungsmissbrauchs vorgehen können.
- Per Haftbefehl gesuchte Personen sollen keine Leistungen der Grundsicherung mehr beziehen.
- Hintermänner des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs sollen strafrechtlich besser verfolgt werden.
- EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit will die Bundesregierung durch Informations-, Hilfs- und Beratungsangebote unterstützen.
- Die Bundesregierung will sich außerdem dafür einsetzen, dass die EU-Kommission die EU-Regeln zur Freizügigkeit überprüft, um Fehlanreizen und Missbrauch besser begegnen zu können.