Mehr Sicherheit für Deutschland

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Sicherheitspaket der Bundesregierung Mehr Sicherheit für Deutschland

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Sicherheitslage in Deutschland zu verbessern. Hierfür wurden zwei Gesetzentwürfe eingebracht. Das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems ist nun in Kraft getreten. 

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Polizeistreife am Hauptbahnhof in München.

Polizeistreife am Hauptbahnhof in München: Die Bundesregierung hat ein umfassendes Sicherheitspaket vorgelegt.

Foto: picture alliance/dpa/Matthias Balk/dpa

Die Bundesregierung hat ihre Schlüsse aus dem grausamen Attentat in Solingen gezogen und ein umfassendes Sicherheitspaket vorgelegt. Mit ihm gibt die Bundesregierung die richtige Antwort auf die aktuellen Bedrohungen durch islamistischen Terror, durch Antisemitismus sowie durch Rechts- und Linksextremismus. Es sollen Abschiebungen erleichtert, die Behörden im Kampf gegen gewaltbereiten Islamismus gestärkt und das Waffenrecht weiter verschärft werden. Mit den Maßnahmen soll insgesamt die Sicherheit in Deutschland verbessert werden. 

Hierfür wurden zwei Gesetzentwürfe aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht, die am 18. Oktober 2024 im Bundestag und Bundesrat beraten wurden. Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, bei dem es sich um eine Einspruchsgesetz handelt, ist am 31.10.2024 in Kraft getreten. Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung, bei dem es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, wurde im Bundestag beschlossen und im Bundesrat abgelehnt. 

Weitreichende Maßnahmen für mehr Sicherheit

Aus Sicht von Bundesinnenministerin Faeser ist es sehr wichtig, dass der Deutsche Bundestag die Gesetzentwürfe beschlossen hat. „Unser Sicherheitspaket stärkt die innere Sicherheit unseres Landes. Wir geben damit die richtige Antwort auf die aktuellen Bedrohungen durch islamistischen Terrorismus, durch Antisemitismus, durch Rechts- und Linksextremismus.“, so die Bundesinnenministerin.  

Was heißt das konkret? 

Bekämpfung von irregulärer Migration:

  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf zukünftig biometrische Daten nutzen, um die Identität von Schutzsuchenden festzustellen.
  • Schutzsuchende, für die laut Dublin-Regelung ein anderer europäischer Staat zuständig ist, sollen künftig keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Mitgliedsstaat der Rückübernahme zugestimmt hat und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Ausreise in den zuständigen Staat für „rechtlich und tatsächlich möglich“ hält.
  • Bei Reisen ins Herkunftsland, die nicht „nicht sittlich zwingend“ geboten sind, erfolgt die Aberkennung des Schutzstatus. Geflüchtete aus der Ukraine sind hiervon nicht betroffen.

Bekämpfung von Islamismus:

  • Um Terrorismusfinanzierung besser zu bekämpfen und Geldströme zu kontrollieren, erhält der Bundesverfassungsschutz weitere Befugnisse.

Strengeres Waffenrecht und Messerverbot:

  • Die Bundesregierung führt ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen ein. Ausnahmen gelten unter anderem für den Anlieferverkehr sowie für Inhaber und Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kunden.
  • Auch in Bussen und Bahnen gilt künftig ein Messerverbot.
  • Die Bundesländer werden ermächtigt, Messerverbote an Bahnhöfen zu verhängen.
  • Außerdem wird der Umgang mit gefährlichen Springmessern verboten. 

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung wurde im Deutschen Bundestag beschlossen und im Bundesrat abgelehnt. Er verfolgte insbesondere das Ziel, das Bundeskriminalamt bei der Erfüllung der Aufgaben zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus sowie die Bundespolizei – insbesondere beim Grenzschutz – mit zeitgemäßen Befugnissen auszustatten. Zudem sollte für alle Strafverfolgungsbehörden eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die den Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet mit Lichtbildern und Stimmen von Tatverdächtigen und anderen gesuchten Personen auf eine rechtssichere Grundlage stellt.

Waffenverbotszonen und Allgemeinverfügungen, die das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen verbieten, können nur eine Wirkung entfalten, wenn sie durchgesetzt werden. Hierzu sollten neue Befugnisse für die Bundespolizei eingeführt werden, die eine Kontrolle von Personen auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes vorsahen, wenn dort das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen untersagt ist.

Weitere Maßnahmen der Bundesregierung 

Das Bundesinnenministerium hat am 9. September 2024 die Anordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark für die Dauer von sechs Monaten bei der Europäischen Kommission angemeldet („notifiziert“). 

An den deutschen Landgrenzen zu Österreich, zur Schweiz, zu Tschechien und zu Polen gibt es bereits vorübergehende Binnengrenzkontrollen. Diese sollen verlängert und die Zeiträume angeglichen werden.