Verbraucherschutz
Listerien in Lachs, Keime in veganem Käse, Schwermetalle in Algen – das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kümmert sich um sichere Lebensmittel und Verbraucherprodukte. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
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In kaltgeräuchertem Lachs aus dem Einzelhandel wurden bei Untersuchungen möglicherweise gesundheitsgefährdende Keime gefunden.
Foto: Getty Images/iStockphoto/kajakiki
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nimmt viele Aufgaben im Bereich der Lebensmittelsicherheit wahr. Im Zentrum stehen dabei Gesundheitsrisken und -gefahren nicht nur von Lebensmitteln, sondern auch von Verbraucherprodukten, Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln sowie Gentechnik. Das BVL steuert der Entstehung von Krisen möglichst früh entgegen: Dazu beobachtet es ständig die Probleme im Lebens- und Futtermittelbereich und leitet frühzeitig Gegenmaßnahmen ein.
Aktuelle Risiken
So wurden in mehr als acht Prozent der Proben von kaltgeräuchertem Lachs Listerien nachgewiesen. Mehrere potenziell krankmachende bakterielle Keime fanden sich auch in veganen Käsealternativen wieder. Vor allem ältere und immungeschwächte Menschen sowie Schwangere sollten auf den Konsum von Räucherlachs und veganen Käsealternativen verzichten.
Vor allem in getrockneten Datteln, Pflaumen und ungeschwefelten Aprikosen wurde Acrylamid gefunden. Die untersuchten getrockneten Algen wiesen relativ hohe Gehalte an Schwermetallen und Jod auf. Weitere Informationen beim BVL.
Hingegen enthalten Lebensmittel in Deutschland laut BVL nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. In häufig verzehrten Lebensmitteln wie Karotten, Kartoffeln, Äpfeln, aber auch saisonalen Erzeugnissen wie Erdbeeren und Spargel, fanden sich kaum oder gar keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte.
Zuständige Behörden kontrollieren regelmäßig
Die Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren regelmäßig die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbraucherprodukten sowie bei Verdacht. Sie nehmen Proben und untersuchen Inhaltsstoffe in amtlichen Laboratorien, wobei auf Keime, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Schwermetallen geachtet wird. Verstoßen Betriebe gegen Vorschriften, werden sie in der Regel erneut geprüft, um die Beseitigung der Mängel zu kontrollieren. Produkte, die ein gesundheitliches Risiko beinhalten, müssen aus dem Handel entfernt werden. Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder und Strafverfahren.
Die bei den Untersuchungen gewonnenen Daten werden von den Länderbehörden an das BVL übermittelt. Dieses wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht sie auf ihrer Homepage sowie in jährlichen Berichten.
Relaunch des Portals lebensmittelwarnung.de
Das Portal lebensmittelwarnung.de ist die offizielle Plattform für Produktrückrufe. Hier werden Verbraucherinnen und Verbraucher deutschlandweit über Rückrufe von folgenden Produkttypen informiert:
- Lebensmittel
- Bedarfsgegenstände
- kosmetischen Mittel
- Baby- und Kinderprodukte
- Mittel zum Tätowieren
Das Portal ist im Juni 2024 runderneuert an den Start gegangen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dadurch noch schneller und gezielter über unsichere Lebensmittel und Produktrückrufe informieren. Neben dem Webportal steht auch eine App für mobile Endgeräte zur Verfügung.
Bei Gefahr: Schnellwarnung
Sind Lebens- und Futtermittel verunreinigt oder gehen andere Risiken für Verbraucher von ihnen aus, muss sofort gehandelt werden. Für die schnelle Weitergabe von Informationen zwischen den zuständigen Behörden sorgt in der Europäischen Union das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF). Die Kontaktstelle in Deutschland ist das BVL.