Entlastungen für alle geplant

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Energiepreise Entlastungen für alle geplant

Die Energiepreise sollen für alle spürbar sinken. Der Haushaltsentwurf schafft die Voraussetzungen dafür, Bürgerinnen, Bürger und produzierende Unternehmen ab 2026 beim Strompreis deutlich zu entlasten. Das hilft den Einzelnen und stärkt die Wirtschaft.

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Bundeskanzler Friedrich Merz und Lars Klingbeil, Bundesminister der Finanzen, im Bundestag.

Bundeskanzler Merz und Finanzminister Klingbeil sind sich einig, dass Entlastungen für alle kommen sollen.

Foto: Bundesregierung/Sandra Steins

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Energiepreise zu senken und damit private Haushalte und Wirtschaft zu entlasten. Mit drei ersten konkreten Maßnahmen sollen die Kosten ab Januar 2026 für alle deutlich verringert werden. Diese ersten Schritte für niedrigere Energiekosten sollen die Wirtschaft in Deutschland stärken und helfen, Arbeitsplätze zu sichern. „Wir senken jetzt die Energiepreise, damit Arbeitsplätze in diesem Land gesichert werden”, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. „Oberste Priorität für uns hat, Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen.”

100 Euro Entlastung für 4-köpfige Familien

Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger um etwa 10 Milliarden Euro im Jahr bei den Energiekosten entlastet – zusätzlich zur bereits bestehenden Entlastung von 17 Milliarden Euro durch die Übernahme der damaligen EEG-Umlage für erneuerbare Energien. Eine vierköpfige Familie kann so ab Anfang 2026 mit bis zu 100 Euro weniger Energiekosten im Jahr rechnen. 

Gleichzeitig muss die Bundesregierung solide und verantwortungsvoll wirtschaften. „Wir können nur das Geld ausgeben, das wir haben”, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz am Rande der bankenwirtschaftlichen Tagung in Berlin. Das Ziel, die Energiepreise zu senken, bleibe aber bestehen: „Wir wollen die Stromkosten weiter senken, wenn wir die finanziellen Spielräume dazu haben”, so der Kanzler. „Diese Bundesregierung wird mit Ehrlichkeit handeln.”

So funktionieren die Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher: 

  • Die Gasspeicherumlage soll zum 1. Januar 2026 abgeschafft werden. Das Gasspeicherumlagenkonto wird bis dahin mit etwa 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds ausgeglichen. Für alle Gaskundinnen und -kunden wird ab Januar die Gasspeicherumlage ab 2026 nicht mehr erhoben und der Gaspreis sinkt. Die niedrigeren Gaspreise sorgen außerdem für eine günstigere Stromproduktion von Gaskraftwerken. Die Strompreise am Markt dürften sich ebenfalls reduzieren, da sie sich nach den teuersten Energien ausrichten – das ist oft Gas.
  • Die Senkung der Stromsteuer soll weiter und auf Dauer gelten. Damit werden alle produzierenden Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft entlastet, also auch mittelständische Betriebe – angefangen von der Fleischerei, der Bäckerei über energieintensive Unternehmen bis hin zum Baugewerbe. Diese Maßnahme belastet den Haushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.
  • Der Bund will außerdem ab 1. Januar 2026 einen Teil der Übertragungsnetzentgelte und Umlagen übernehmen: Geplant ist ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro. Auch das kommt jeder einzelnen Verbaucherin und jedem Verbraucher sowie allen Unternehmen zugute. 

Bis die Maßnahmen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten können, sind noch einige Schritte notwendig: Der Haushaltsentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Das heißt, dass Anfang Juli die erste Beratung des Haushaltsentwurfs im Bundestag vorgesehen ist. Im September soll nach aktuellem Stand der Bundestag endgültig den Haushalt 2025 verabschieden. Wenn danach der Bundesrat dem Entwurf zustimmt, wird das Haushaltsgesetz anschließend vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Erst dann kann es in Kraft treten. Außerdem wird die Bundesregierung für die einzelnen Energiepreismaßnahmen noch rechtliche Regelungen auf den Weg bringen.