Im Kabinett beschlossen
Besserer Verbraucherschutz und Ausweitung auf Kleinkredite, zins- und gebührenfreie Kredite und „Buy now, pay later”-Kredite: Damit stärkt das Kabinett Verbraucher beim Abschluss von Kreditverträgen.
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Umsetzung der EU-Richtlinie: Verbraucherschutz bei Kreditverträgen wird gestärkt.
Foto: Dagmar Schwelle/laif
Verbraucherinnen und Verbraucher genießen in Zukunft einen deutlich besseren rechtlichen Schutz beim Abschluss von Kreditgeschäften. Zudem wird durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Verbraucherdarlehensrechts der europäische Binnenmarkt gefördert.
Um bei abgeschlossenen Kreditverträgen Risiken zu minimieren und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Schuldenfalle zu bewahren, hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge beschlossen. Dieses sieht umfangreiche verbraucherschützende Regelungen vor. Die Bundesregierung setzt damit die Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht um, die europaweit einheitliche Standards im Verbraucherschutz bei Kreditgeschäften garantiert.
Was wird das Gesetz regeln?
- Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie sogenannte „Buy now, pay later“-Modelle werden in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen.
- Vorvertragliche Informationspflichten werden erweitert.
- Für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen genügt künftig die Textform.
- Die von der Rechtsprechung entwickelten objektiven Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen werden gesetzlich festgeschrieben.
- Die Frist für den Widerruf bei fehlerhaften Informationen soll auf maximal zwölf Monate und 14 Tage begrenzt werden.
- Weitere Anpassungen erfolgen im Wettbewerbs-, Gewerbe-, Aufsichts- und Preisangabenrecht.
Was sind die Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher?
- Besserer Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen.
- Verbraucherfreundlichere Kündigungsschutz- und Rückzahlungsregelungen.
- Abschaffung des „ewigen Widerrufsrechts“ für deutlich mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
- Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten das Recht auf eine menschliche Überprüfung, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beruht.