Besserer Schutz bei häuslicher Gewalt

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Im Kabinett beschlossen
Besserer Schutz bei häuslicher Gewalt

Die Bundesregierung will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen. Erreicht werden soll dies mit mehreren Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett beschlossen.

Sich ziehende Hände

Um gewaltbetroffene Personen schnell zu schützen, sollen Fachkräfte, die im Verfahren bei Gewaltschutz- und Kindschaftssachen beteiligt sind, schneller zusammenarbeiten können.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Aghavni Shahinyan

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt beschlossen. „Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, betont Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. „Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat Schutz bietet und konsequent zur Seite steht.“ 

Familiengerichtliche Verfahren ändern

Der Gesetzentwurf enthält ein Bündel von Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren. Insbesondere soll ein Wahlgerichtsstand eingeführt werden. Das erleichtert es einem betroffenen Elternteil, seinen aktuellen Aufenthaltsort geheim zu halten. Das Gericht soll zudem nicht versuchen, die betroffenen Personen zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen, wenn zwischen den beteiligten Personen ein Gewaltverhältnis besteht.

Erfahrung ist wichtig

Richterinnen und Richter in Familiensachen sollen über belegbare Kenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts verfügen. Grundkenntnisse der Psychologie, insbesondere der Entwicklungspsychologie des Kindes, Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt und der Kommunikation mit Kindern sind wichtig, um in der Sache gut entscheiden zu können.

Schnelligkeit ist wichtig

Gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder brauchen zudem umgehend und zielgerichtet Schutz. Die Änderungen sollen dafür sorgen, dass die beteiligten Fachkräfte bei Gewaltschutz- und Kindschaftssachen in allen Phasen des Verfahrens schneller und besser zusammenarbeiten können.