Im Kabinett beschlossen
Missbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaften sollen künftig effektiver verhindert werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem die Zustimmung der Ausländerbehörde und eine Verschärfung von Mitwirkungspflichten vorsieht.
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Bei Vaterschaftsanträgen soll künftig auch die Ausländerbehörde zustimmen.
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Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem sogenannte „Scheinvaterschaften” künftig effektiver verhindert werden sollen. Missbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaften zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ausländische Kinder anerkennen, die nicht ihre sind. Für das Kind wird dadurch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeigeführt und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter begründet oder gestärkt. Kinder und Mütter bekommen Aufenthaltstitel und Sozialleistungen.
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen werden häufig nicht erkannt. Der Gesetzentwurf trägt dazu bei, dass Vaterschaften künftig nicht mehr anerkannt werden, die allein der aufenthaltsrechtlichen Vorteilsnahme dienen. Die Beteiligten sollen von einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung nicht sozialrechtlich profitieren können.
Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich
Künftig ist eine zwingend notwendige Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich, wenn es ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle” gibt. Das bedeutet, dass der Scheinvater einen deutschen Pass, die Frau der Kinder aber beispielsweise nur eine Duldung besitzt. Ohne die Ausländerbehörde wird die Anerkennung der Vaterschaft dann nicht wirksam. Damit besteht sie zivilrechtlich nicht und entfaltet auch keine ausländerrechtliche Wirkung.
Die Zustimmung der Ausländerbehörde wird immer dann zurückgenommen, wenn sie etwa aufgrund von Bestechung, Drohung oder vorsätzlich falscher Tatsachenangaben erwirkt wurde. Wenn falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, um die Zustimmung der Ausländerbehörde zu bekommen, sind diese künftig strafbewehrt.
Missbrauch leichter erkennen
Ein Missbrauch der Vaterschaft soll künftig leichter anhand von gesetzlich vorgesehenen Vermutungstatbeständen festgestellt werden. Dabei können Tatbestände für oder gegen einen Missbrauch sprechen. Die Vermutungstatbestände orientieren sich dabei an Erfahrungswerten aus der behördlichen Praxis.
Zudem sollen Mitwirkungspflichten der Beteiligten verschärft werden, indem Erklärungen, die für eine Entscheidung erheblich sind, abgegeben und entsprechende Nachweise erbracht werden müssen. Eine schuldhafte und wiederholte mangelnde Mitwirkung über einen längeren Zeitraum kann künftig dazu führen, dass die erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erteilt wird
Möglicher Verzicht auf die Zustimmung der Ausländerbehörde
Die Zustimmung der Ausländerbehörde ist nicht nötig, wenn der Anerkennende tatsächlich leiblicher Vater des Kindes ist, ein Missbrauch ausgeschlossen werden und das Standesamt dies mit einfachen Mitteln feststellen kann. Zudem braucht es die Zustimmung nicht, wenn zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt.