Sanktionen gegen Iran wegen Nuklearprogramms wieder in Kraft 

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Gemeinsame Erklärung Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens  Sanktionen gegen Iran wegen Nuklearprogramms wieder in Kraft 

Trotz langer diplomatischer Bemühungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens (E3) verstößt Iran klar und vorsätzlich gegen den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA). Deshalb sind auf Initiative der E3 nun wieder internationale Sanktionen gegen Iran in Kraft.

11 Min. Lesedauer

Auf dem Foto zu sehen ist eine Außenwand aus Glas der Atomenergiebehörde.

Iran hat definierte Grenzen in Bezug auf angereichertes Uran, schweres Wasser und Zentrifugen überschritten und damit die Atomenergiebehörde IAEO bei der Durchführung von Überwachungs- und Verifizierungsmaßnahmen eingeschränkt.

Foto: EPA-EFE/MAX SLOVENCIK

In der Nacht vom 27. auf den 28. September sind die UN-Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft getreten. Dies ist die Reaktion darauf, dass Iran seinen Verpflichtungen aus dem JCPoA nicht nachkam – trotz intensiven Dialogs auch während der High-Level Week bei den Vereinten Nationen in New York. Die E3 antworteten darauf in ihrer Gemeinsamen Erklärung

Zuvor hatten die E3 am 28. August 2025 im Einklang mit der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats den Snapback-Mechanismus ausgelöst – und damit eine 30-tägige Frist bis zuvor ausgesetzte Sanktionen wiedereingesetzt werden können. Innerhalb dieses Zeitraums hatte Iran die Chance, sich in der Substanz zu bewegen. Die wichtigsten Forderungen waren: die Zusammenarbeit mit der IAEO vollumfänglich wiederaufzunehmen, Transparenz hinsichtlich seines Bestands an hoch-angereichertem Uran herzustellen und umgehend Verhandlungen über ein dauerhaftes Atomabkommen wiederaufzunehmen. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Snapback-Prozess bedeutet eine 30-tägige Frist, nach deren Ablauf zuvor ausgesetzte Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wiedereingesetzt werden können. 

  • Außenminister Wadephul betonte am Rande der UN-Generalversammlung am 27. September: Mit dem Snapback endet ein Kapitel unserer diplomatischen Bemühungen. Iran hat die Möglichkeit, ein neues Kapitel von Diplomatie aufzuschlagen. Wir sind für neue Gespräche bereit. 

  • In ihrer Gemeinsamen Erklärung vom 28. September betonen die E3: Seit 2019 überschreitet Iran mit seinem Nuklearprogramm alle Grenzen, zu denen es sich unter dem JCPoA verpflichtet hat. Gemäß IAEO-Bericht vom 4. September 2025 hat Iran einen Bestand von angereichertem Uran, der 48 Mal höher ist als im JCPoA erlaubt. Iran gibt den IAEO-Inspekteuren keine Möglichkeit, diese Bestände zu überwachen. Iran hat keinerlei glaubhafte Rechtfertigung für einen zivilen Nutzen. Kein anderes Land ohne Atomwaffen reichert Uran auf ein derartiges Niveau an wie Iran. 

  • Obwohl Iran seine Pflichten aus dem JCPoA verletzt, haben die E3 alle Anstrengungen unternommen, um den Snapback-Mechanismus nicht in Gang setzen zu müssen. Es wurde versucht, Iran dazu zu bringen, seinen Verpflichtungen nachzukommen und eine dauerhafte und umfangreiche diplomatische Lösung zu finden. 

  • Leider kommt Iran seinen Verpflichtungen aber weiterhin nicht nach.

  • Die E3 fordern Iran nachdrücklich auf, von jeglichen eskalierenden Maßnahmen abzusehen und sich wieder an seine rechtlich bindenden Sicherungsmaßnahmen zu halten. Die Wiedereinführung von UN-Sanktionen bedeutet nicht das Ende der Diplomatie.