Gemeinsame Erklärung Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens
Trotz langer diplomatischer Bemühungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens (E3) verstößt Iran klar und vorsätzlich gegen den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA). Deshalb sind auf Initiative der E3 nun wieder internationale Sanktionen gegen Iran in Kraft.
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Iran hat definierte Grenzen in Bezug auf angereichertes Uran, schweres Wasser und Zentrifugen überschritten und damit die Atomenergiebehörde IAEO bei der Durchführung von Überwachungs- und Verifizierungsmaßnahmen eingeschränkt.
Foto: EPA-EFE/MAX SLOVENCIK
In der Nacht vom 27. auf den 28. September sind die UN-Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft getreten. Dies ist die Reaktion darauf, dass Iran seinen Verpflichtungen aus dem JCPoA nicht nachkam – trotz intensiven Dialogs auch während der High-Level Week bei den Vereinten Nationen in New York. Die E3 antworteten darauf in ihrer Gemeinsamen Erklärung.
Zuvor hatten die E3 am 28. August 2025 im Einklang mit der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats den Snapback-Mechanismus ausgelöst – und damit eine 30-tägige Frist bis zuvor ausgesetzte Sanktionen wiedereingesetzt werden können. Innerhalb dieses Zeitraums hatte Iran die Chance, sich in der Substanz zu bewegen. Die wichtigsten Forderungen waren: die Zusammenarbeit mit der IAEO vollumfänglich wiederaufzunehmen, Transparenz hinsichtlich seines Bestands an hoch-angereichertem Uran herzustellen und umgehend Verhandlungen über ein dauerhaftes Atomabkommen wiederaufzunehmen.
Das Wichtigste in Kürze:
Der Snapback-Prozess bedeutet eine 30-tägige Frist, nach deren Ablauf zuvor ausgesetzte Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wiedereingesetzt werden können.
Außenminister Wadephul betonte am Rande der UN-Generalversammlung am 27. September: Mit dem Snapback endet ein Kapitel unserer diplomatischen Bemühungen. Iran hat die Möglichkeit, ein neues Kapitel von Diplomatie aufzuschlagen. Wir sind für neue Gespräche bereit.
In ihrer Gemeinsamen Erklärung vom 28. September betonen die E3: Seit 2019 überschreitet Iran mit seinem Nuklearprogramm alle Grenzen, zu denen es sich unter dem JCPoA verpflichtet hat. Gemäß IAEO-Bericht vom 4. September 2025 hat Iran einen Bestand von angereichertem Uran, der 48 Mal höher ist als im JCPoA erlaubt. Iran gibt den IAEO-Inspekteuren keine Möglichkeit, diese Bestände zu überwachen. Iran hat keinerlei glaubhafte Rechtfertigung für einen zivilen Nutzen. Kein anderes Land ohne Atomwaffen reichert Uran auf ein derartiges Niveau an wie Iran.
Obwohl Iran seine Pflichten aus dem JCPoA verletzt, haben die E3 alle Anstrengungen unternommen, um den Snapback-Mechanismus nicht in Gang setzen zu müssen. Es wurde versucht, Iran dazu zu bringen, seinen Verpflichtungen nachzukommen und eine dauerhafte und umfangreiche diplomatische Lösung zu finden.
Leider kommt Iran seinen Verpflichtungen aber weiterhin nicht nach.
Die E3 fordern Iran nachdrücklich auf, von jeglichen eskalierenden Maßnahmen abzusehen und sich wieder an seine rechtlich bindenden Sicherungsmaßnahmen zu halten. Die Wiedereinführung von UN-Sanktionen bedeutet nicht das Ende der Diplomatie.
Wir, die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs (die E3), teilen weiterhin die grundlegende Zielsetzung, dass Iran niemals Kernwaffen anstreben, erwerben oder entwickeln darf. Mit diesem Ziel vor Augen haben unsere Staaten gemeinsam mit den Vereinigten Staaten, Russland und China zunächst 2013 den ersten gemeinsamen Aktionsplan und dann 2015 den Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan (JCPoA) vereinbart. Aufgrund der beharrlichen und erheblichen Nichterfüllung der JCPoA-Verpflichtungen durch Iran haben wir am 28 August 2025 den Snapback-Mechanismus ausgelöst.
Wir begrüßen es, dass nach Abschluss des Snapback-Prozesses wie in Resolution 2231 des VN-Sicherheitsrats vorgesehen die Resolutionen 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1835 (2008) und 1929 (2010) seit dem 27. September 2025 um 20:00 EDT (00:00 GMT) wiedereingesetzt sind. Wir rufen Iran und alle Staaten dringend auf, sich uneingeschränkt an diese Resolutionen zu halten.
Diese Resolutionen sind nicht neu: Sie enthalten ein Paket von Sanktionen und weiteren restriktiven Maßnahmen, die vom VN-Sicherheitsrat ursprünglich verhängt worden waren und mit den Proliferationsaktivitäten Irans in Verbindung stehen. Diese Maßnahmen wurden vom Rat im Zusammenhang mit dem JCPoA aufgehoben, als sich Iran verpflichtete, den ausschließlich friedlichen Charakter seines Atomprogramms zu gewährleisten. Da Iran diese Verpflichtungen wiederholt verletzt hat, bestand für die E3 keine andere Möglichkeit, als den Snapback-Prozess auszulösen, an dessen Ende die genannten Resolutionen wieder in Kraft gesetzt wurden.
Seit 2019 hat Iran bezüglich seines Atomprogramms alle Grenzen, zu denen es sich im Rahmen des JCPoA freiwillig verpflichtet hatte, überschritten. Dem Bericht der IAEO vom 4. September 2025 zufolge überschreitet die Menge an angereichertem Uran im Besitz Irans die im JCPoA gesetzten Grenzen um das 48-fache. Heute befinden sich die Bestände Irans vollständig außerhalb des Überwachungsbereichs der IAEO. Dazu gehören 10 „Signifikante Mengen“ an hochangereichertem Uran – zehn Mal die ungefähre Menge an Kernmaterial, mit der die Möglichkeit der Herstellung einer Kernwaffe nicht ausgeschlossen werden kann. Iran hat keine wie auch immer geartete zivile Rechtfertigung für seine Bestände an hoch angereichertem Uran. In keinem anderen Land ohne Kernwaffenprogramm wird Uran auf dieses Niveau und in diesem Umfang angereichert.
Trotz dieser langanhaltenden Missachtung haben die E3 kontinuierlich alle Bemühungen unternommen, um eine Auslösung des Snapback zu vermeiden, Iran wieder zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen und eine tragfähige und umfassende diplomatische Lösung zu finden. Wir haben im Januar 2020 den Streitschlichtungsmechanismus des JCPoA wie vom JCPoA-Koordinator bestätigt ausgelöst. 2020 und 2021 haben wir monatelange Gespräche mit dem Ziel geführt, den JCPoA in vollem Umfang wiederherzustellen und eine Rückkehr der Vereinigten Staaten zu der Vereinbarung herbeizuführen. Stattdessen hat Iran entschieden, zwei Angebote, die 2022 vom JCPoA-Koordinator vorgelegt wurden, zurückzuweisen und seine nuklearen Aktivitäten in klarer Missachtung seiner Verpflichtungen aus dem JCPoA auszuweiten.
Im Juli 2025 haben wir Iran eine begrenzte, einmalige Verlängerung des Snapback unter der Voraussetzung angeboten, dass Iran sich einverstanden erklärt, direkte und bedingungslose Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten wiederaufzunehmen, seine rechtsverbindlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen wieder einzuhalten und einen angemessenen Umgang mit seinen Beständen an hochangereichertem Uran zu finden. Diese Maßnahmen waren fair und umsetzbar. Iran hat sich auf dieses Angebot nicht ernsthaft eingelassen.
Am 28. August haben Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich angesichts der fortgesetzten nuklearen Eskalation Irans im Einklang mit Ziffer 11 der Resolution 2231 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen als letzte Möglichkeit den „Snapback“-Mechanismus ausgelöst. Damit begann eine 30-tägige Frist, die dem Zweck diente, Iran die Möglichkeit zu geben, der Besorgnis hinsichtlich seines Atomprogramms Rechnung zu tragen. Unser Angebot zur Verlängerung des Snapback blieb während dieses Zeitraums bestehen.
Bedauerlicherweise hat Iran trotz ausführlicher Gespräche unter anderem während der hochrangigen Versammlungswoche der Vereinten Nationen nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um unserer Besorgnis Rechnung zu tragen oder unseren Anliegen hinsichtlich einer Verlängerung zu entsprechen. Insbesondere hat Iran weder den Inspektoren der IAEO wieder Zugang zu seinen Atomanlagen gewährt noch hat es einen Bericht mit einer Rechtfertigung für seine Bestände an hoch angereichertem Iran abgefasst und der IAEO vorgelegt.
Am 19. September hat der Sicherheitsrat im Einklang mit Resolution 2231 über eine Resolution abgestimmt, mit der die Aufhebung der Sanktionen für Iran beibehalten worden wäre. Das Ergebnis war ein eindeutiges Nein. Diese Entscheidung ist ein klares Signal, dass alle Staaten ihre internationalen Zusagen und Verpflichtungen in Bezug auf nukleare Nichtverbreitung einhalten müssen.
Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich konzentrieren sich im Einklang mit unseren Verpflichtungen als VN-Mitgliedstaaten jetzt mit aller Dringlichkeit auf die rasche Wiedereinsetzung der Restriktionen, die mit diesen Resolutionen wieder Anwendung finden. Wir rufen alle VN-Mitgliedstaaten dringend auf, diese Sanktionen umzusetzen.
Unsere Länder werden weiterhin diplomatische Wege gehen und Verhandlungen führen. Die Wiedereinsetzung der VN-Sanktionen bedeutet nicht das Ende der Diplomatie. Wir rufen Iran dringend auf, von jeglichen eskalierenden Handlungen abzusehen und seine rechtsverbindlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen wieder einzuhalten. Die E3 werden weiterhin mit allen Parteien auf eine neue diplomatische Lösung hinarbeiten, um zu gewährleisten, dass Iran niemals über Kernwaffen verfügt.
Wir, die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs, teilen die grundlegende Zielsetzung, dass Iran niemals Kernwaffen anstreben, erwerben oder entwickeln darf. Wir haben den JCPoA in der Überzeugung ausgehandelt, dass er einen entscheidenden Beitrag zur Gewährleistung des ausschließlich friedlichen Charakters des iranischen Atomprogramms leisten würde. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen billigte den JCPoA einstimmig durch Resolution 2231 vom 20. Juli 2015. Er war eine große Errungenschaft für die Nichtverbreitung und stärkte insofern den Weltfrieden und die internationale Sicherheit.
Auch nach dem Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem JCPoA am 8. Mai 2018 und obwohl Iran die Umsetzung seiner Verpflichtungen aus dem JCPoA von Mai 2019 an aussetzte, blieben Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich (die E3) überzeugte Teilnehmer der Vereinbarung.
Seit 2019 hat Iran die JCPoA-Grenzen in Bezug auf angereichertes Uran, schweres Wasser und Zentrifugen überschritten, die Fähigkeit der IAEO zur Durchführung von im JCPoA vorgesehenen Überwachungs- und Verifizierungsmaßnahmen eingeschränkt und das Verfahren zur Durchführung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Umfassenden Verifikationsabkommen des JCPoA eingestellt. Diese Handlungen stehen im Widerspruch zu den im JCPoA niedergelegten Verpflichtungen Irans und haben gravierende Auswirkungen auf die Fähigkeit Irans, Fortschritte in Richtung der Entwicklung von Kernwaffen zu machen.
Das war vor über fünf Jahren. Seitdem haben wir alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um einen Weg aus der Sackgasse zu finden. Wir haben beständig intensive diplomatische Bemühungen unternommen, um Spannungen abzubauen und Iran und die Vereinigten Staaten für eine umfassende verhandelte Lösung an den Verhandlungstisch zu bringen. Wir haben in gutem Glauben gehandelt, um den JCPoA zu erhalten, in der ehrlichen Hoffnung, durch konstruktiven diplomatischen Dialog einen Weg aus dieser Sackgasse zu finden, die Vereinbarung zu erhalten und weiterhin in ihrem Rahmen zu bleiben.
So kam beispielsweise der Streitschlichtungsmechanismus nach Nummer 36 des JCPoA zum Einsatz; er wurde am 14. Januar 2020 ausgelöst und vom JCPoA-Koordinator bestätigt. Darüber hinaus beteiligten sich die E3 in gutem Glauben an Verhandlungen, die vom 6. April 2021 bis zum 28. Februar 2022 geführt wurden, um die uneingeschränkte Einhaltung des JCPoAon durch Iran wiederherzustellen und eine Rückkehr der Vereinigten Staaten zu der Vereinbarung zu ermöglichen. Der JCPoA-Koordinator brachte im März und erneut im August 2022 gangbare Vorschläge ein. Iran lehnte beide Pakete ab und stellte gleichzeitig weiterhin inakzeptable Forderungen, die über den Rahmen des JCPoA hinausgingen. Dessen ungeachtet haben wir Iran weiterhin in unsere Anstrengungen eingebunden, durch Diplomatie eine friedliche Lösung dieser Frage zu finden, wie in unserem Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 8. August 2025 dargelegt.
Im Juli 2025 haben die E3 ein Angebot für die Verlängerung von Resolution 2231 und des darin enthaltenen Snapback-Mechanismus vorgelegt. Die im Gegenzug zu dieser Verlängerung von den E3 gestellten Forderungen – darunter Wiederaufnahme der Verhandlungen, Einhaltung der Verpflichtungen gegenüber der IAEO durch Iran sowie Maßnahmen, um unserer Besorgnis bezüglich der Bestände an hoch angereichertem Uran Rechnung zu tragen – wurden von Iran bislang nicht zufriedenstellend erfüllt. Aus solchen Schritten Irans in Kombination mit einer zeitlich begrenzten Verlängerung hätte sich ein glaubhafter Weg hin zu einer politischen Einigung über einen Ersatz für den JCPoA und die Berücksichtigung unserer seit Langem bestehenden Besorgnis bezüglich des iranischen Nuklearprogramms ergeben.
Heute ist die Nichteinhaltung des JCPoA durch Iran klar und vorsätzlich, und iranische Anlagen, die bezüglich Proliferation Anlass zu großer Sorge geben, befinden sich außerhalb des Überwachungsbereichs der IAEO. Iran hat keine zivile Rechtfertigung für seine Bestände an hoch angereichertem Uran – derzeit mehr als neun Signifikante Mengen¹ –, die auch von der IAEO nicht erfasst sind. Sein Nuklearprogramm stellt daher weiterhin eine eindeutige Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar.
Als Konsequenz aus den Handlungen Irans sowie im Einklang mit Ziffer 11 der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen haben Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich heute beschlossen, dem Sicherheitsrat mitzuteilen, dass unserer Ansicht nach eine erhebliche Nichterfüllung von JCPoA-Verpflichtungen durch Iran vorliegt, wodurch der „Snapback“-Mechanismus zum Tragen kommt.
Durch diese Mitteilung wird der in Resolution 2231 festgelegte Snapback-Prozess ausgelöst. Damit beginnt eine 30-tägige Frist, nach deren Ablauf zuvor aufgehobene Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wiedereingesetzt werden können. Wir unterstreichen, dass diese Resolutionen und die in ihnen enthaltenen Maßnahmen – Sanktionen sowie weitere restriktive Maßnahmen – nicht neu sind. Im Gegenteil wurden sie ursprünglich vom Sicherheitsrat beschlossen und angesichts der Verpflichtungen Irans nach demJCPoA aufgehoben. Iran hat jedoch entschieden, diesen Verpflichtungen nicht nachzukommen. Im Einklang mit Resolution 2231 werden wir uns weiterhin bemühen, die Frage der erheblichen Nichterfüllung durch Iran diplomatisch zu lösen. Wir werden die 30-Tage-Frist nutzen, um bezüglich unseres Verlängerungsangebots oder jeder ernstzunehmenden diplomatischen Bemühung dahingehend, dass Iran seine Verpflichtungen wieder einhält, in Kontakt mit Iran zu bleiben.
Wir erinnern daran, dass für den Fall, dass der VNSR--Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht binnen 30 Tagen eine Resolution annimmt, um die Aufhebung der VNSR--Sicherheitsrat der Vereinten Nationen-Resolutionen zu Iran zu verlängern, sechs Resolutionen des Sicherheitsrats, auch zu Sanktionen, wiedereingesetzt werden.
1 IAEO-Definition der ungefähren Menge an Material, mit der die Möglichkeit der Herstellung einer Kernwaffe nicht ausgeschlossen werden kann.