Im Wortlaut
Themen
• Reise der Bundesbildungsministerin nach Kyjiw
• Präsidentschaftswahl in Brasilien
• Rede des Bundeskanzlers anlässlich der Verleihung des Preises des Westfälischen Friedens an die NATO
• Besuch des Bundeskanzlers in der Ukraine
• Schadensersatzforderungen der niederländischen Damen-Werft
• Verkündung der Preisträger des diesjährigen Nobelpreises für Physiologie oder Medizin
• Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
• geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes
• deutsche Goldreserven in den Vereinigten Staaten
• vorgezogene Parlamentswahl in Spanien
• Reaktionen auf einen Vorfall an Bord eines Fluges von Dubai nach Tel Aviv
• Einführung eines Familientickets durch die Deutsche Bahn
• Klage der Linken gegen das Bundeswirtschaftsministerium vor dem Bundesverfassungsgericht
• Pflegeneuordnungsgesetz
• Grundsicherung im Alter
• Rentenzahlungen für Deutsche in Russland
• Medienbericht über einen möglichen Einstieg des Bundes beim Rüstungskonzern KNDS
- Mitschrift Pressekonferenz
- Montag, 5. Oktober 2026
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Meyer
Volkmann-Schluck (BMBFSFJ)
Giese (AA)
Müller (BMVg)
Grüneberg (BMFTR)
Dr. Hosemann (BMJV)
Schuler (BMAS)
Wentzel (BMWE)
Dr. Wetter (BMF)
Reck (BMV)
Elsässer (BMG)
(Vorsitzende Küfner eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
Volkmann-Schluck (BMBFSFJ)
Bundesbildungsministerin Karin Prien ist am Morgen zu einem Besuch in der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw eingetroffen. Der Besuch ist ein weiteres deutliches Zeichen der Bundesregierung für die Solidarität mit der Ukraine, die auch in diesen Tagen unter schweren Angriffen aus Russland leidet. Ein Schwerpunkt des Besuchs liegt auf der Frage, wie Kinder und Jugendliche auch in der Krise Schutz, Bildung, Stabilität und Zukunftsperspektiven erhalten können. Die Ministerin tauscht sich mit Regierungsmitgliedern aus, besucht unter anderem eine Schule und einen Kindergarten und verlegt einen Stolperstein im Gedenken an die unter den Nazis ermordeten ukrainischen Juden.
Frage
Ich hätte gerne eine erste Reaktion zu den Wahlen in Brasilien, vielleicht von Herrn Meyer und auch von Herrn Giese, wenn Sie möchten. Wie bewertet die Bundesregierung diesen deutlichen Rechtsruck in Brasilien, und welche politischen Konsequenzen könnte das auf die bilateralen Beziehungen haben?
Giese (AA)
Danke für die Frage. Ganz grundsätzlich sprechen wir hier von der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen. Insofern gibt es da zwar ein Ergebnis, aber das ist nicht das Endergebnis. Das würde ich gerne jeglicher Einschätzung vorausschicken.
Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass nach allen uns vorliegenden Berichten die Wahlen in Brasilien ordnungsgemäß abgelaufen sind. Hinsichtlich des Staatspräsidenten und der von ihm zu bildenden Regierung warten wir den zweiten, maßgeblichen Wahlgang am 25. Oktober ab.
Unabhängig vom Ausgang der Wahl gilt: Brasilien ist und bleibt für uns ein Schlüsselpartner in der Region. Die Bundesregierung wird daher die Umsetzung unserer strategischen Partnerschaft mit Brasilien fortsetzen und mit der neuen Regierung besprechen, wie wir das konkret machen. Ebenso werden wir auch die Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Gewalten auf allen Ebenen grundsätzlich fortsetzen.
Zusatzfrage
Trotzdem deutet vieles darauf hin, dass vielleicht der Sohn von Jair Bolsonaro gewinnen könnte. Spricht man sich ab? Gibt es darauf erste Reaktionen oder vielleicht auch Konsequenzen?
Giese (AA)
Wie schon gesagt, werden wir hier, in der Regierungspressekonferenz in Deutschland, mit Sicherheit nicht den Wahlergebnissen vom 25. Oktober vorgreifen.
Frage
Herr Meyer, Friedrich Merz hatte bei seiner Rede anlässlich der Verleihung des Westfälischen Friedenspreises an die NATO in seiner offiziellen Funktion als Bundeskanzler erklärt:
„Auch in Deutschland werden wir uns nicht spalten lassen, […] auch nicht durch die Parolen der AfD und ihrer russischen Hintermänner.“
Da würde mich interessieren, auf welche russischen Hintermänner sich der Kanzler bei dieser Aussage bezog. Gibt es denn da konkrete Namen?
SRS Meyer
Ich glaube, das ist viel und breit dokumentiert. Ansonsten stehen die Worte des Kanzlers, glaube ich, in ihrer Klarheit und Eindeutigkeit für sich.
Zusatzfrage
Gut, aber das ist jetzt keine Kleinigkeit. Der Kanzler erklärt bei einem offiziellen Akt, hinter der AfD, einer zumindest in aktuellen Umfragen führenden Partei, ständen russische Einflussagenten aka Hintermänner. Da wäre es ja schon durchaus für die Öffentlichkeit von Interesse, zu wissen, ob der Kanzler das einfach so gesagt hat oder ob konkrete Erkenntnisse dahinterstehen. Wenn ja, wann würden die denn veröffentlicht werden?
SRS Meyer
Der Kanzler sagt nie Dinge einfach so, sondern hat in der gesamten Rede, die ja sehr umfangreich, sehr lang war, glaube ich, einen großen Bogen gespannt und auch eine klare Argumentation dargelegt. Noch einmal: Die Worte des Kanzlers stehen da für sich.
Frage
Es geht um den Ukrainebesuch des Kanzlers. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob die Angriffe während des Besuchs des Kanzlers in Verbindung mit dem Besuch des Kanzlers stehen?
SRS Meyer
Der Bundeskanzler ist ja vor Ort selbst danach gefragt worden, auch in mehreren Interviews. Da würde ich auch noch einmal auf seine Worte verweisen. Darüber würde ich jetzt an dieser Stelle auch nicht spekulieren.
Was das doch aber zeigt, ist: Das ist ein weiteres Beispiel für die Eskalation, die Russland hiermit weiter vorantreibt. Es ist das nächste Beispiel, das jetzt auch viele vor Ort erfahren haben. Darauf liegt jetzt ein großes Schlaglicht, weil der Bundeskanzler eben vor Ort war. Für die ukrainische Zivilbevölkerung ist das Alltag. Jeden Tag erlebt sie diese Angriffe aus Russland, brutale Angriffe aus Russland, und dementsprechend ist das einfach nur ein weiterer Beleg für das Vorgehen, das Russland hier wählt.
Zusatzfrage
Wurde Russland denn im Vorfeld von deutscher Seite über den Besuch informiert?
SRS Meyer
Noch einmal: Wir geben der Öffentlichkeit diese Reisen auch aus Sicherheitsgründen natürlich nicht im Vorfeld bekannt, wie es auch die Kollegin gerade für Ministerin Prien getan hat. Zu etwaigen internen Wegen und Ankündigungen habe ich hier nichts mitzuteilen.
Frage
Herr Giese, wie blicken Sie denn angesichts dieser weiteren Eskalation im Rückblick auf das Wadephul-Lawrow-Treffen in New York? War das ein Fehler?
Giese (AA)
Ich glaube, über dieses Treffen haben wir hier schon sehr, sehr ausführlich gesprochen, nicht nur einmal, sondern mehrfach. Nein, das war kein Fehler. Das hatte, wie gesagt, wie wir das hier besprochen haben, einen ganz konkreten Hintergrund in Deutschland. Es ging um die russischen Anschläge in Leipzig, und dann ging es natürlich auch um Frieden für die Ukraine und um die Frage, ob das an Europa vorbei besprochen werden kann oder nicht. Dazu ist die Position der Bundesregierung ganz klar: Wenn es Verhandlungen geben sollte, dann müsste Europa dabei mit am Tisch sitzen. Wenn ich mich recht erinnere, hat der Bundeskanzler das gestern auch in Kyjiw noch einmal unterstrichen.
Zusatzfrage
Bleibt es also erst einmal bei einem solchen einmaligen Treffen?
Giese (AA)
Da würde ich mich jetzt auf die hier schon häufig benutzte Formulierung zurückziehen: Über Termine informieren wir vorab. Aber ich habe Ihnen hier dazu überhaupt nichts anzukündigen. Der Außenminister hat ja in der vergangenen Woche ‑ das haben Sie vielleicht gesehen ‑ WEB.DE ein Interview gegeben, in dem er auch noch einmal danach gefragt worden ist, und er hat gesagt, die Art und Weise der Verarbeitung und die Art und Weise der russischen Kommentierung nach diesem Interview lasse erst einmal nicht vermuten, dass dort große Gesprächsbereitschaft besteht. Das ist bedauerlich, aber das ist eine russische Entscheidung.
Frage
Herr Meyer, hat denn der Kanzler bei seinem letzten Treffen mit Selenskyj in Kyjiw auch die Problematik angesprochen, dass unter anderem der Generalbundesanwalt mit Verweis auf den aktuellen Ermittlungsstand davon ausgeht, dass offizielle ukrainische Stellen in den Anschlag gegen Nord Stream 1 und 2 involviert waren? Wurde das in irgendeiner Form thematisiert?
SRS Meyer
Der Besuch des Bundeskanzlers hatte mehrere klare Signale. Sie geben mir Gelegenheit, darauf noch einmal hinzuweisen.
Es war dem Bundeskanzler sehr wichtig, trotz der Eskalation, die wir sehen, trotz der Angriffe, die wir sehen, ein klares und sichtbares Zeichen zu setzen, dass wir an der Seite der Ukraine stehen, dass wir die Ukraine hier in ihrem Abwehrkampf auch weiter unterstützen, gerade vor einem möglicherweise sehr, sehr harten Winter für die ukrainische Zivilbevölkerung. Deshalb haben wir insbesondere nicht nur im Bereich der Flugabwehr, der Drohnenabwehr, sondern auch im Bereich der Energiesicherheit ‑ ‑ ‑ Angriffe auf Energieanlagen in der Ukraine haben wir schon im letzten Winter sehr, sehr stark gesehen, und wir werden sie sicherlich auch in Zukunft leider weiterhin sehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier weiter unterstützen. Das ist Signal eins.
Signal zwei war, und das war auch sehr klar, trotz all dieser Eskalationen und Provokationen, die wir sehen, und auch trotz hybrider Angriffe, denen wir in Europa ausgesetzt sind, auch noch einmal ein klares Signal zu setzen, dass wir für den Frieden arbeiten, dass die Ukraine für den Frieden arbeitet, dass Europa für den Frieden arbeitet, dass Deutschland für den Frieden arbeitet. Das ist keine Kleinigkeit, wenn man sich anschaut, wie stark wir inzwischen auch hier in Deutschland ‑ Stichwort Leipzig ‑ unter Druck stehen und auch angegriffen werden. Deshalb war es wichtig, das trotz allem hier an der Stelle noch einmal zu betonen. Das stand für uns in den Gesprächen im Mittelpunkt und ich glaube, diese Signale sind auch sehr deutlich angekommen.
Zusatzfrage
Das heißt, wenn ich Sie richtig verstanden habe ‑ er hat jetzt auch erneut relativ hohe Zusatzunterstützung dargelegt, der Kanzler ‑, diese wären aber nicht in der Form konditioniert, dass man sagt: Wir unterstützen euch natürlich weiter, aber könnt ihr dafür für Aufklärung sorgen, was diesen aktuellen Ermittlungsstand des Generalbundesanwalts angeht, dass offizielle ukrainische Stellen in den Anschlag gegen Nord Stream 1 und 2 involviert waren, beides Pipelines, in die deutsche Unternehmen mehrere Milliarden Euro investiert hatten?
SRS Meyer
Was uns wichtig ist, und da haben Sie recht ‑ es geht hier um hohe finanzielle Unterstützungsleistungen, die wir leisten ‑, ist, dass dies wirklich intensiv in die Sicherheit der Ukraine investiert wird. Das ist für uns entscheidend, weil die Sicherheit der Ukraine natürlich eng mit der Sicherheit in Europa und am Ende auch mit der Sicherheit in Deutschland verknüpft ist. Deshalb ist das natürlich auch unsere klare Erwartung, und es ist natürlich auch im ureigensten ukrainischen Interesse, diese Unterstützung wirklich zu nutzen, um in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, die Sicherheit der Ukraine, aber natürlich auch die weitere Entwicklung in der Ukraine zu investieren.
Frage
Herr Meyer, der BND-Chef hat heute gesagt, Deutschland sei in Gefahr, in einen gewaltsamen Konflikt mit Russland zu geraten. Teilt der Kanzler diese Einschätzung?
SRS Meyer
Ich glaube, die Worte des BND-Chefs stehen da für sich. Die sind eindringlich gewesen und eindeutig gewesen. Ich bin aber, gelinde gesagt, manchmal ein wenig überrascht, wie solche Aussagen immer noch für ein so großes Echo sorgen, weil wir ja seit Jahren ‑ seit Monaten verstärkt ‑ auf die große Gefahr hinweisen, die von Russland ausgeht. Insofern sind das die Worte des BND-Chefs. Der Bundeskanzler hat sich ausführlich in Kyjiw und auch rund um diesen Besuch zu der Gefahr geäußert, die von Russland für die Sicherheit und den Frieden in Europa ausgeht.
Zusatzfrage
Ich hatte jetzt aber nicht nach der Gefahr, die von Russland ausgeht, gefragt, sondern nach der Aussage des BND-Chefs, dass es einen Krieg zwischen Deutschland und Russland geben kann. Teilt der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland angesichts der deutschen Geschichte diese Einschätzung, dass es wieder zu einem Krieg zwischen Deutschland und Russland kommen kann?
SRS Meyer
Ich habe gerade darauf hingewiesen, dass der BND-Chef seine Worte selbst wählt. Wir haben immer wieder auf Gefahren hingewiesen. Das ist so. Russland greift die Ukraine sehr stark und jeden Tag an. Wir haben auch immer wieder gesagt, dass das natürlich auch etwas mit europäischer Sicherheit zu tun hat. Gerade deshalb unterstützen wir die Ukraine so stark. Wir unterstützen sie so stark, damit wir einen Krieg in Europa und insbesondere in Deutschland um jeden Preis verhindern. Wir arbeiten natürlich dafür. Auch der Bundeskanzler hat immer wieder gesagt: Wir wollen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen. ‑ Das ist Ziel unserer Politik, und wir arbeiten daran, dies zu verhindern.
Frage
Zum Thema der Unterstützung der Ukraine: Herr Merz hat angekündigt, Deutschland werde im kommenden Winter die Finanzierung mehrerer Zehntausend in der Ukraine produzierter Abfangdrohnen übernehmen. Können Sie uns etwas über den finanziellen Umfang dieser Finanzierung sagen und, aus welchem Topf oder aus welchen Töpfen diese Mittel stammen werden?
SRS Meyer
Ich kann gern anfangen. Vielleicht mag das BMVg anschließend noch ergänzen.
Wir haben weitere Hilfen verkündet, damit die Ukraine erst einmal gut durch den Winter kommt. Dieser Aspekt kommt immer ein bisschen zu kurz. Der Bundeskanzler hat gestern Energiehilfen in Höhe von rund 350 Millionen Euro für Generatoren, für Umspannanlagen und für notwendige Reparaturarbeit angekündigt. Der Bundeskanzler hat außerdem Militärhilfe in Höhe von einer Milliarde Euro zugesagt. Damit wird unter anderem die Produktion von Abstandswaffen, von Kampfdrohnen sowie von Antijetdrohnen finanziert. Das heißt, der Schwerpunkt gerade der militärischen Unterstützung liegt natürlich auf der Luftverteidigung.
Müller (BMVg)
Ich kann ergänzen, dass wir die Einzelbereiche nicht extra ausdividieren, weil wir nicht wollen, dass Rückschlüsse auf die Fähigkeitsentwicklungen gezogen werden können. Aber die Mittel werden aus den Töpfen kommen, aus denen die Ukraineunterstützung aktuell kommt, und sie werden dort im Sinne des Haushaltsvollzuges für dieses Jahr im Grunde generiert bzw., wenn es um überjährige Verpflichtungen geht, auf die Jahresscheiben der nächsten Jahre aufgeteilt.
Zusatzfrage
Herr Meyer, ich verstehe das so, dass diese Drohnenfinanzierung ‑ mehrere Zehntausend, das ist ja eine ziemliche Stückzahl ‑ sozusagen aus der von Ihnen erwähnten Milliarde geleistet wird. Ist das so richtig?
SRS Meyer
Was einzelne Waffensysteme angeht ‑ das haben wir hier ein Stück weit so eingeführt ‑, würden wir hier jetzt nicht weiter ins Detail gehen. Den Rahmen habe ich gerade genannt.
Frage
Herr Meyer, der Kanzler hat gestern den russischen Präsidenten direkt angesprochen und ihm Gespräche angeboten, sofern die Angriffe aufhören. Gab es konkret darauf schon eine Reaktion aus Moskau?
SRS Meyer
Nicht, dass mir bekannt wäre.
Zusatzfrage
Können Sie noch einmal schildern, wie die Kanäle verlaufen? Gibt es Kontakte zur Regierung? Läuft das über die Botschaft? Wie könnte man diesbezüglich weiter verfahren?
SRS Meyer
Auch darüber will ich jetzt im Einzelnen sicherlich keine Auskunft geben. Ich denke, das Signal, das der Bundeskanzler gesetzt hat, und zwar trotz den Angriffen, trotz der Eskalation, die wir gesehen haben, war sehr deutlich.
Frage
Herr Müller, es geht um die Schadensersatzforderungen der niederländischen Damen-Werft in Höhe von über vier Milliarden Euro. Wie groß ist das Risiko für die deutschen Steuerzahler durch diesen Vorgang? Können Sie das einschätzen?
Müller (BMVg)
Zu den Forderungen, die im Raum stehen, möchte ich gar nichts sagen, weil das Teil einer juristischen Auseinandersetzung wird. Aber das gibt mir die Chance, noch einmal auf den Gesamtkomplex einzugehen. Was das angeht, was wir aktuell sehen und was teilweise ja auch öffentlich ausgetragen wird, diese Forderung, so ist es für mich, ehrlich gesagt, ein bisschen abwegig, wie hier zu argumentieren versucht wird. Wenn ein Unternehmen eine zugesagte Leistung nicht im Kostenrahmen und nicht im Zeitrahmen liefern kann, dann hat der Auftraggeber natürlich das Recht und in diesem Fall ganz besonders die Pflicht, vom Vertrag zurückzutreten. Anders als im Privaten, haben wir es hier, wenn wir eine Leistung nicht bekommen oder der Auftragnehmer diese Leistung nicht erbringen kann, mit unserer Sicherheit zu tun.
Deutschland hat diese Fregatten F126 bestellt, um besonders im Bündnisrahmen eine gewisse Fähigkeit bereitzustellen, und zwar die Fähigkeit der U-Boot-Jagd. Deswegen war das Zieljahr 2029 auch so essenziell. Im Laufe des Vertrages kam es nun dazu, dass die Fregatten, die eigentlich dafür vorgesehen waren, nicht im Jahr 2029, sondern um mindestens 43 Monate verzögert geliefert worden wären. Hier geht es, wie gesagt, um die U-Boot-Jagd. Das heißt, im Konfliktfall ist das ein Mittel, um zum Beispiel wichtige transatlantische Nachschubwege offen zu halten und zu sichern. Diese NATO-Fähigkeitsanforderungen werden aus der NATO-Verteidigung abgeleitet und sind kein Selbstzweck, sondern sie gelten dafür, dass wir in der aktuell wirklich brisanten Sicherheitslage ‑ wir haben es gerade besprochen ‑ unsere Pflicht erfüllen und am Ende abschrecken. Denn nur Abschreckung wird dafür sorgen, dass wir am Ende Sicherheit haben. Wenn wir diese Leistungen bis zu dem Zeitpunkt nicht erhalten können, ist es unsere Pflicht, zu handeln.
Punkt eins war, dass wir versucht haben, das Projekt zu retten, auch weil ja schon Gelder geflossen bzw. fest eingeplant waren. Das war das Mittel des Generalunternehmerwechsels, welches intensiv und mit einem sehr großen Aufwand geprüft wurde. Danach wurde festgestellt, dass weder die Zeitlinie noch der Kostenrahmen akzeptabel sind. Daher musste für unsere Sicherheit eben ein Rücktritt vom Vertrag erfolgen, und es musste auf andere Wege zurückgegriffen werden. Das sind die sogenannten MEKO-Fregatten, von denen bereits vier Stück bestellt sind.
Um vielleicht noch einmal auf Ihre Frage einzugehen: Es wird jetzt eine rechtliche Auseinandersetzung geben. Der Bund wird seine Rechtsposition konsequent wahren. Wir werden dabei unsere berechtigten Ansprüche einbringen, auch um Schäden für den Bundeshaushalt abzuwehren.
Zusatzfrage
Das heißt, die Bundesregierung erwägt, den Spieß umzudrehen und die Damen-Werft auf Schadensersatz zu verklagen. Wie weit ist man in diesem Prüfprozess inzwischen gelangt? Ist das realistisch?
Müller (BMVg)
Dieser Schritt wurde bereits am 24. Juni verkündet. Auch Bundesminister Pistorius hat öffentlich gesagt, dass wir natürlich unsere Rechte durchsetzen und unsere Ansprüche geltend machen werden. Das werden wir tun. Im Detail kann ich nicht darauf eingehen. Die Details werden jetzt im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung ausgeführt. Aber wir werden natürlich unsere Ansprüche geltend machen, um Schaden für den Bundeshaushalt abzuwenden.
Frage
Ich habe zwei Fragen, zunächst, vermute ich, an das Bundesforschungsministerium, auch wegen der elektronischen Medien. Zwei Deutsche haben mit einem US-Kollegen eben den Nobelpreis für Medizin erhalten, und zwar für Erkenntnisse im Bereich der Optogenetik. Gibt es dazu vielleicht schon während dieser Pressekonferenz hier im Saal ein Statement?
Grüneberg (BMFTR)
Die Ministerin wird sich dazu heute noch äußern.
Zusatzfrage
Meine zweite Frage betrifft ein anderes Thema. Wir hatten hier eben eine Presskonferenz mit einem Vertreter des Zentralrats der Juden und Vertretern der Hessischen Landesregierung zum Thema der Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels. Die Bundesregierung ist wohl dabei, eine Stellungnahme zum Entwurf des Bundesrates vorzulegen.
Wird die Bundesregierung das Ansinnen einer Strafbarkeit auf egal welchem Weg ‑ zwei verschiedene Wege stehen zur Diskussion ‑ auf jeden Fall begrüßen oder unterstützen? Wann ist mit der Stellungnahme zu rechnen?
Dr. Hosemann (BMJV)
Dazu kann ich kurz Stellung nehmen. Zunächst: Die Bundesregierung teilt das Anliegen hinter dem Gesetzentwurf vollständig. Der Kampf gegen den Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ist auch für der Bundesregierung ein zentrales Anliegen.
Zu dem konkreten Gesetzentwurf aus Hessen hat die Bundesregierung bereits einmal Stellung genommen. Sie hat darauf hingewiesen, dass die konkrete Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfs erhebliche verfassungsrechtliche Risiken im Hinblick auf den Schutz der Meinungsfreiheit birgt. Im Entwurf selbst wird anerkannt, dass es sich dabei eben nicht um ein allgemeines Gesetz handelt, sondern dass eine ganz spezifische Meinung unter Strafe gestellt werden soll, eine spezifische Meinungsäußerung. So etwas ist nach dem Grundgesetz nicht möglich. Eine ganz spezifische Ausnahme hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Wunsiedelentscheidung für Verherrlichungen der nationalsozialistischen Willkürherrschaft anerkannt, aber auch darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine ganz besondere Ausnahme handelt.
Deswegen haben viele Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler schon unmittelbar nach der Veröffentlichung des hessischen Bundesratsentwurfs darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf mit der gegenwärtigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar ist. Auf diese verfassungsrechtlichen Risiken hat die Bundesregierung hingewiesen. Nachdem die Stellungnahme der Bundesregierung beschlossen worden ist, ist ein weiteres ausführliches Gutachten veröffentlicht worden, das auf die gravierenden verfassungsrechtlichen Risiken dieses Entwurfs hinweist.
Frage
Die Einbringer des Gesetzentwurfs, Hessen, leiten aus dem Wunsiedelurteil mit dem Hinweis auf die identitätsstiftende Bedeutung ab, dass auch ein solches von ihnen angestrebtes Verbot und eine solche Sanktionierung der Existenzleugnung Israels daraus resultierten. Was spricht aus Ihrer Sicht juristisch-normativ gegen eine solche Ableitung?
Dr. Hosemann (BMJV)
Zunächst einmal ist das eine Wette darauf, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung fortentwickeln wird. Der Wortlaut der Wunsiedelentscheidung spricht dagegen, dass diese Wette aufgeht. Denn darin wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ausnahmekonstellation handelt. Würde das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung in der Weise fortentwickeln, dann wäre sozusagen die Tür zur Unterstrafestellung bestimmter Meinungsäußerungen deutlich weiter offen.
Noch einmal einen Schritt zurückgetreten: Es ist selbstverständlich richtig, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland Grenzen hat und dass die Verantwortung Deutschlands für das nationalsozialistische Unrecht und die Verfolgung von Jüdinnen und Juden dazu zwingt, den Kampf gegen den Antisemitismus in jeder Bundesregierung zu einem vordringlichen Ziel zu machen. Die Bundesregierung hat aber eben auch darauf hingewiesen, dass viele Meinungsäußerungen, soweit sie sich gegen jüdisches Leben richten, bereits heute unter Strafe stehen. Volksverhetzung ist bereits strafbar und wird auch verfolgt, ebenso das Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression, also der Aufruf zu einem Angriffskrieg, das Verwenden von verfassungsfeindlichen Symbolen, von Kennzeichen verfassungsfeindlicher oder terroristischer Organisation, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten. Unser Rechtsstaat ist im Kampf gegen eindeutig antisemitische Äußerungen also schon heute robust aufgestellt. Wir prüfen fortlaufend, ob weitere Fortentwicklungen des Strafrechts angezeigt sind. Diesen konkreten Fall halten wir aus den genannten Gründen für risikoreich.
Zusatzfrage
Bedeutet das, dass die Bundesregierung trotz der auch heute noch einmal aktualisierten Gutachtenlage, die seitens der Antragsteller vor einer Stunde hier vorgestellt wurde, die von Hessen initiierte Bundesratsinitiative inhaltlich ablehnt?
Dr. Hosemann (BMJV)
Es bleibt bei der Stellungnahme der Bundesregierung. Sie ist ja bereits abgegeben worden. Das Verfahren sieht jetzt gar nicht vor, das erneut zu einem Gutachten ‑ ‑ ‑ Der Sache nach hat es für den Gesetzgebungsverlauf ja gar keine Relevanz, dass ein neues Gutachten eines Staatsrechtslehrers vorgestellt wird. Am Ende liegt die Entscheidung darüber selbstverständlich beim Deutschen Bundestag. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist so abgegeben worden, wie sie abgegeben worden ist. Dabei besteht jetzt eigentlich kein Anlass, sie zu ergänzen oder in irgendeiner Weise zu modifizieren.
Frage
Nun ging es in der Pressekonferenz zuvor auch um den Vorschlag von Dr. Schuster, dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, es eben anders zu regeln als Hessen es beabsichtigt und es mit dem Angriff auf Symbole anderer Staaten im Flaggenartikel zusammenzufassen. Ich glaube, es ist § 130. Ich bin kein Jurist. Ich weiß es nicht genau.
Dr. Hosemann (BMJV)
§ 130 ist die Volksverhetzung. Ich glaube, es ist ein anderer Straftatbestand gemeint.
Jetzt handelt es sich bei dieser Äußerung ja nicht um eine konkrete Gesetzesinitiative, sondern um einen Vorstoß aus dem politischen Raum, den wir selbstverständlich mit größtem Respekt vor Herrn Dr. Schuster zur Kenntnis nehmen. In der Sache hat sozusagen aber auch die Pressekonferenz gezeigt, dass es um ein ganz konkretes Anliegen geht, nämlich eben um den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland und vor der strafwürdigen Agitation gegen Israel. Darüber, ob die Erweiterung eines aus unserer Sicht verfassungsrechtlich schwierigen Gesetzentwurfs um weitere Konstellationen, um die es aber ersichtlich im konkreten Kontext gar nicht geht, also das Strafrecht noch weiter auszuweiten, ein vorzugswürdiger Weg wäre, wird dann sicherlich zu diskutieren sein. Der richtige Ort dafür ist aber ab dem jetzigen Zeitpunkt der Deutsche Bundestag.
Frage
Nur zum Verständnis: Weil die Meinungsfreiheit qua Grundgesetz nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden darf und dieser Gesetzentwurf kein allgemeines Gesetz wäre, geht das nicht. So habe ich es verstanden.
Dr. Hosemann (BMJV)
Ich glaube, ich habe versucht, es zu adressieren. Offensichtlich ist es mir nicht in der notwendigen Klarheit gelungen. Ich will es jetzt nicht noch einmal lange ausdehnen. Die Meinungsfreiheit kann grundsätzlich nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden. Das, diese hessische Bundesratsinitiative, ist kein allgemeines Gesetz. Es gibt eine spezifische Ausnahme von diesem Gebot, dass das Gesetz allgemein sein soll. Die ist aus unserer Sicht nicht einschlägig.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMAS zum Arbeitszeitgesetz. Aus der SPD gab es ein Positionspapier mit roten Linien. Ich wollte einmal wissen, wie der Stand der Arbeiten am Gesetz ist. Hat die Ministerin immer noch die Position „Flexibilisierung nur unter Bedingungen wie Arbeitszeiterfassung“?
Schuler (BMAS)
Das Arbeitszeitgesetz gehört zu den Gesetzen, an denen wir weiterhin arbeiten. Dabei gibt es auch innerhalb der Regierungskoalition noch Abstimmungsbedarf. Ich glaube, das wissen Sie auch. Deswegen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Details dazu sagen.
Zusatzfrage
Ein Versuch beim Wirtschaftsministerium: Ihre Ministerin hält ja, soweit ich weiß, nicht so viel von diesen Bedingungen, zum Beispiel die der Tarifbindung etc. Hat sich daran etwas geändert?
Wentzel (BMWE)
Ich weiß nicht, woher Sie die Erkenntnis nehmen, was Ministerin Reiche von Vorschlägen der SPD-Fraktion hält. Ich habe dazu heute nichts mitzuteilen.
Frage
Die niederländische Zentralbank hat in den letzten Monaten einen Großteil ihrer Goldreserven aus den USA abgezogen. Begründet wurde dies als strategische Entscheidung wegen zunehmender geopolitischer Unruhen. Deutschland hingegen lagert ja weiterhin rund 40 Prozent seiner Goldreserven bei der Fed in New York. Mich würde interessieren: Teilt die Bundesregierung als Eigentümerin dieses Staatsvermögens die sicherheitspolitische Lagebewertung der niederländischen Partner, wonach die geopolitische Lage eine Reduzierung der Goldbestände in Nordamerika erfordert? ‑ Die Frage richtet sich im Zweifel an Herrn Meyer und die Kollegen vom Finanzministerium.
Dr. Wetter (BMF)
Das war hier ja schon öfter Thema. Ich glaube, unsere Antwort ist auch heute nicht anders als sonst, nämlich dass ich Sie bitten würde, sich damit an die Bundesbank zu wenden, die dafür zuständig ist.
Zusatz
Ganz so einfach können Sie es sich, glaube ich, nicht machen. Die Entwicklung der Niederlande ist neu. Ich habe einfach gefragt, ob die Bundesregierung ‑ ich habe mich explizit an die Bundesregierung als Eigentümerin dieses Staatsvermögens gewandt ‑ diese geopolitische Einschätzung der niederländischen Partner teilt. Ja oder nein? Das ist eine Frage, die definitiv an Sie geht, nicht an die Bundesbank.
Dr. Wetter (BMF)
Wie ich gerade gesagt habe, liegen die Goldreserven in der Zuständigkeit der Bundesbank. Daher würde ich Sie darum bitten, sich an die Bundesbank zu wenden.
Frage
Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der spanischen Regierung, Neuwahlen auszurufen?
Giese (AA)
Diese bewerten wir gar nicht. Es ist eine Nachrichtenmeldung, die wir bekommen haben. Es ist eine Entscheidung der spanischen Regierung, es so zu handhaben. Alle weiteren Fragen in Bezug auf die Durchführung etc. würden Sie wahrscheinlich am ehesten an die spanische Regierung stellen müssen.
Zusatzfrage
Aber welche Bedeutung misst die Bundesregierung der politischen Stabilität der spanischen Regierung für die EU bei?
Giese (AA)
Spanien ist ein sehr großes EU-Land. Es hat eine überragende Bedeutung. Es ist ein sehr enger Partner Deutschlands und ein enger Partner in der NATO. Insofern verfolgen wir sehr aufmerksam, was in Spanien geschieht. Aber wie gesagt, ist es eine Entscheidung der spanischen Regierung, dieses Jahr Neuwahlen ablaufen zu lassen. Das werde ich hier nicht weiter kommentieren. Unser Bündnis mit Spanien, egal mit welcher Regierung, wird sehr eng bleiben.
Frage
An das Auswärtige Amt: Herr Giese, es gibt einen eher zweideutigen Beitrag des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Castelluccis, auf X. Darin geht es um den Flydubai-Flug und eine Reaktion auf die Bundesbildungsministerin, Frau Prien, die sich darüber wundert, dass es weltweit nicht mehr Resonanz für diesen Vorfall gibt. Herr Castellucci führt das auch auf die, Zitat, rechtsradikale Regierung in Israel zurück. Der Menschenrechtsbeauftragte ist im Auswärtigen Amt angedockt. Haben Sie diesbezüglich eine Reaktion?
Giese (AA)
Ja, es ist ein privater Post als MdB, den Herr Castellucci dort abgesetzt hat. Ich kann Ihnen aber sagen, dass dieser Post die Situation auch aus Sicht des Auswärtigen Amts und aus Sicht des Außenministers pauschalisiert. Er kann auch als Relativierung von Antisemitismus missverstanden werden. Das ist äußerst bedauerlich. Der Außenminister hält diese Positionierung deswegen für unangebracht und auch falsch. In einer Zeit, in der es fatalerweise einen sich sehr rasant ausbreitenden Antisemitismus gibt, muss man seine Worte sorgsam wägen. Das ist in diesem Fall nicht geschehen.
Zusatzfrage
Wird es dabei jetzt irgendwelche Konsequenzen geben?
Giese (AA)
Ich glaube, wie gesagt, dass es ein privater Post ist. Über die Konsequenzen muss sich Herr Castellucci Gedanken machen.
Frage
Meine Frage geht an das Verkehrsministerium. Der Minister hat die Einführung des neuen Familientickets bei der Bahn sehr gelobt. Hat er darauf Einfluss genommen?
Reck (BMV)
Der Minister hat wie viele andere in Deutschland die Abschaffung der Familienreservierung kritisiert. Er hatte sich dazu mehrfach öffentlich geäußert und ist dankbar und erfreut, dass Frau Palla jetzt diesen Schritt gegangen ist und das Familienticket wieder einführt.
Zusatzfrage
Aber hat er Einfluss auf die Entscheidung genommen? Wie zufrieden ist er mit der Bahnchefin insgesamt?
Reck (BMV)
Die Einführung dieses Tickets obliegt ja der DB Fernverkehr AG, also dem Konzern Deutsche Bahn AG. Dabei ist der Vorstand in seinen Entscheidungen sehr frei, wie Sie wissen. Nichtsdestoweniger freut es ihn.
Frage
Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Die Linke klagt vor dem Verfassungsgericht gegen das Wirtschaftsministerium wegen des Vorwurfs der Neutralitätsverletzung. Der Hintergrund ist ein Post von Frau Reiche über die Linke, die sie als Partei des Antisemitismus und der organisierten Kriminalität bezeichnet. Warum ist dieser Post nicht einfach gelöscht worden?
Wentzel (BMWE)
Ich kann für das Wirtschaftsministerium bestätigen, dass uns der Eilantrag über das Bundesverfassungsgericht erreicht hat. Ich würde aber um Verständnis dafür bitten, dass wir jetzt zu dem laufenden Verfahren keine weiteren Auskünfte geben können.
Ansonsten, zu dem Post selbst: Er war, glaube ich, vergangene Woche oder vorvergangene Woche ja auch schon Thema.
Frage
Aber es war ja nicht eine Privataussage von Frau Reiche, sondern es lief ja über das Wirtschaftsministerium.
Wentzel (BMWE)
Ja, richtig.
Frage
Dann ist die Frage der Neutralitätsverletzung ja berechtigt.
Wentzel (BMWE)
Es ist eine Frage, die dann jetzt zu klären sein wird. Aber diesbezüglich werde ich mich jetzt von hier nicht weiter verhalten.
Frage
Ihre Kollegin hat in der vergangenen Woche ja insofern eine klare Position bezogen, als sie sagte, aus Sicht des Wirtschaftsministeriums läge keine Verletzung des Neutralitätsgebots durch die Veröffentlichung vor. Gilt diese Position immer noch?
Wentzel (BMWE)
Das ist die Position, die wir einnehmen, aber das Urteil bzw. die Entscheidung liegt dann an anderer Stelle.
Frage
Andere Ministerien, die ähnliche Posts gemacht haben ‑ auch auf Landesebene, zum Beispiel Armin Schuster in Sachsen ‑, haben aufgrund der Unterlassungsforderung der Linken genau dies getan, weil sie eingesehen haben, dass das gegen das Neutralitätsgebot verstößt. Jetzt sind Frau Reiche und ihr Ministerium hier der Outlier, wie man so schön sagt. Können Sie das noch einmal erklären? Hier geht es ja konkret darum, dass Ihr Ministerium mit Steuergeld Propaganda gegen eine Partei macht. Wie kann das legal sein?
Wentzel (BMWE)
Viele der Aussagen in Ihrer Frage würde ich mir jetzt nicht zu eigen machen. Noch einmal: Wir haben uns hier letzte Woche dazu verhalten, wie wir darauf schauen, und es wird jetzt an anderer Stelle zu entscheiden sein, welche Position da die richtige ist.
Zusatzfrage
Welche Tatsachen, die ich gerade genannt habe, waren fragwürdig?
Wentzel (BMWE)
Ich habe nicht den Eindruck, dass sämtliche Posts, die angegriffen wurden, tatsächlich zurückgenommen wurden. Da habe ich jetzt aber keinen vollständigen Überblick.
Den Vorwurf von Propaganda möchte ich zurückweisen.
Frage
An das Gesundheitsministerium: Der Spitzenverband der Krankenkassen sieht trotz der Reformpläne der Bundesregierung für das nächste Jahr weitere Lücken bei der Pflegekasse im Umfang von einer Milliarde Euro. Muss da noch nachgelegt werden?
Elsässer (BMG)
Wie Sie wissen, ist die Finanzlage in der sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich sehr angespannt. Aus diesem Grund haben wir jetzt das Pflegeneuordnungsgesetz auf den Weg gebracht.
Was konkret das kommende Jahr betrifft, kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nichts sagen. Was das aktuell laufende Jahr betrifft, sind wir im Gespräch mit dem BMF.
Zusatzfrage
Die Frage bezog sich aber darauf, dass der Krankenkassenverband für das nächste Jahr eine Lücke von einer Milliarde Euro sieht. Muss schon jetzt darüber nachgedacht werden, wie man das stopft, oder lässt man sich erst einmal Zeit, um zu sehen, wie es im aktuellen Jahr weitergeht?
Elsässer (BMG)
Das nehmen wir zur Kenntnis. Es wird sicherlich darüber zu sprechen sein, wie das im kommenden Jahr ausgestaltet wird. Mehr habe ich aktuell aber nicht mitzuteilen.
Frage
An das Sozialministerium: Aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass in Deutschland aktuell 773 000 Menschen Grundsicherung im Alter beziehen. Das ist gegenüber dem Vergleichsstand von vor fünfeinhalb Jahren ein Anstieg von 37 Prozent. Das ist ein dramatischer Indikator für wachsende Altersarmut. Was plant die Bundesregierung gegen diesen bedrohlich wachsenden Missstand zu tun?
Schuler (BMAS)
Die Zahlen werden ja regelmäßig veröffentlicht. Es ist für uns nicht verwunderlich, dass der Anteil der Grundsicherungsbezieher im Alter steigt; denn wir haben ja einen demografischen Wandel. Die Gesellschaft wird insgesamt älter, deswegen gibt es natürlich auch mehr Grundsicherungsbezieher im Alter. Sie wissen auch, dass wir einen Zuzug von ukrainischen Geflüchteten hatten, und in den vergangenen Jahren ging der Anstieg zu einem großen Teil eben auch auf die steigende Zahl der Ukrainerinnen und Ukrainer im SGB II zurück. Darüber hinaus hat die letzte Regierung auch Freibeträge für Renteneinkommen eingeführt, um die Eigenleistung in der Altersvorsorge zu honorieren. Auch dadurch steigt die Zahl der Grundsicherungsempfänger. Das will ich jetzt erst einmal vorneweg stellen.
Im Jahr 2024 lag der Anteil der Grundsicherungsempfänger unter allen Menschen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, bei 4,1 Prozent. Das sage ich nur, damit man einmal die Verhältnisse sieht bzw. sieht, dass der Anteil der Grundsicherungsbezieher im Alter gemessen an allen Altersrentnern zum Glück immer noch relativ klein ist. Sie haben aber recht: Es gibt einen Anstieg, und zwar aus den von mir gerade genannten, aber auch erwartbaren Gründen.
Was wir für die Zukunft tun: Altersarmut bekämpft man vor allem damit, dass man Menschen in Arbeit ‑ und in gute Arbeit ‑ bringt. Deswegen sind solche Dinge wie Mindestlohn und gute Löhne ein Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut. Wir haben zum Beispiel auch geplant bzw. im Koalitionsvertrag ist vereinbart, eine Vorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen. Selbstständige sind häufig auch Menschen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, weil sie eben nicht ausreichend vorsorgen. Es ist auch geplant, die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung zu verbessern.
Zusatzfrage
Da Sie auch einen Anstieg aufgrund der geflüchteten Ukrainer und Ukrainerinnen hingewiesen haben: Die Steigerungsrate bei den deutschen Staatsbürgern lag bei 20 Prozent. Das ist ja immer noch eine sehr signifikante, massive Steigerung. Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und die Grundsicherung beziehen, sind eben Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Existenz aus eigenem Vermögen oder Einkommen zu sichern. Das ist bittere Armut, und denen kann man auch schwer weitere Arbeit zumuten. Gibt es konkrete Programme, um diesen extrem hilfsbedürftigen alten Menschen sozusagen weitere Verelendung zu ersparen?
Schuler (BMAS)
Wenn ich sage, dass gute Löhne oder ein angemessener Mindestlohn gegen Altersarmut helfen, dann gilt das sozusagen im Voraus und betrifft natürlich nicht diejenigen, die jetzt schon Grundsicherung beziehen, das stimmt.
Konkret ist es so, dass wir auch die Möglichkeit der Grundrente haben. Das ist ein Rentenaufschlag für Menschen, die 35 Jahre lang gearbeitet haben. Wie ich schon gesagt habe, werden auch noch Hinzuverdienstmöglichkeiten geprüft. Darüber hinaus kann ich Ihnen im Moment aber nichts sagen.
Frage
Herr Meyer, was ist die Haltung des Bundeskanzlers zu der dramatischen Entwicklung von Armut im Alter?
SRS Meyer
Ich glaube, das Bundesarbeitsministerium hat gerade sehr ausführlich dargelegt, was man präventiv tun kann, um auch für die Zukunft für gute Renten und ein gutes Alterssicherungsniveau zu sorgen. Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir insbesondere mit der Rentenreform genau das in der aktuellen Situation und eben auch für die Zukunft anstreben. Ansonsten kann ich den Ausführungen des BMAS an dieser Stelle nichts hinzufügen.
Zusatzfrage
Sorry, aber ich rede von den Menschen, die jetzt im Alter in Armut leben, und nicht von der Prävention. Das Kind liegt jetzt im Brunnen. Was will der Kanzler, was ist die Haltung zu dieser dramatischen Entwicklung?
Schuler (BMAS)
Wenn ich eines vielleicht noch einmal ‑ ‑ ‑
Zusatzfrage
Ich wollte jetzt erst einmal hören, was die Haltung des Kanzlers ist, weil Herr Meyer gerade herumlaviert hat. Es geht nicht um Prävention; es geht darum, dass diese Menschen, die nicht mehr arbeiten können, jetzt im Alter in Armut leben.
SRS Meyer
Trotzdem müssen Sie mir eine differenzierte Antwort erlauben. Ich habe darauf hingewiesen, dass es natürlich auch wichtig ist, Prävention und Vorsorge zu verbessern, und dass wir unser Rentensystem jetzt insbesondere auch für die Zukunft aufstellen. Trotzdem habe ich darauf hingewiesen ‑ wie das BMAS auch ‑, dass wir natürlich auch heute schon viel tun ‑ mit der Grundrente, mit anderen Dingen ‑, um auch Menschen im Alter ein gutes Leben zu ermöglichen. Die Rente steht letztlich ‑ und das ist doch auch wichtig ‑ immer am Ende eines langen Erwerbslebens. Deshalb ist es so wichtig, insbesondere in der Zeit, in der man für das Alter vorsorgt, die richtigen Weichen zu stellen. Deshalb ist mir dieser Aspekt schon besonders wichtig. Auf alles Weitere hat das BMAS hingewiesen.
Schuler (BMAS)
Ich kann vielleicht noch eine Anmerkung machen: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde im Jahr 2003 eingeführt, um ältere Menschen besser vor Altersarmut zu schützen. Sie ist also nicht gleichzusetzen mit Altersarmut. Insofern ist das gerade auch der Versuch, ein unterstes Level einzuziehen, damit wenigstens das Existenzminimum gesichert ist, wenn man aus Renten keinen höheren Anspruch hat.
Frage
Da das sozusagen noch einmal eine Antwort auf meine Frage war: Ich hatte davon gesprochen, dass die wachsende Inanspruchnahme der Grundsicherung ein Indikator für wachsende Altersarmut sei ‑ nicht, dass diese Menschen in Altersarmut seien, sondern dass das ein Indikator für wachsende Altersarmut sei. Das bestätigen Sie doch; ansonsten gäbe es ja keine Grundlage für die höhere Inanspruchnahme.
Schuler (BMAS)
Ich habe gerade eigentlich das Gegenteil gesagt, nämlich dass die Grundsicherung im Alter nicht mit Altersarmut gleichgesetzt werden kann. Sie ist ein Mittel, um Menschen vor Altersarmut zu schützen.
Zusatz
Vielleicht haben wir unterschiedliche Verständnisse, was der Begriff Indikator meint, aber gut.
Frage
Frau Schuller, wollen Sie uns erzählen, dass es nicht arme Rentner gibt, die Grundsicherung bekommen?
Schuler (BMAS)
Wie gesagt, die Grundsicherung sichert das Existenzminimum.
Zusatz
Aber das ergibt ja nur Sinn, wenn Sie gar nicht anerkennen, dass es dann arme Rentner gibt.
Schuler (BMAS)
Es gibt Rentner und Rentnerinnen, die darauf angewiesen sind, ja.
Zusatz
Weil sie arm sind.
Schuler (BMAS)
Ich habe ja auch gesagt, dass die Zahl der Grundsicherungsbezieher zunimmt. Das ist natürlich kein guter Zustand, aber das kann man auch nicht immer alles im Nachhinein korrigieren. Entscheidend ist, dass man präventiv dagegen vorgeht.
Frage
Auch zum Thema Rentenbezug: Es geht noch einmal um die deutschen Rentner in Russland, denen seit Juni 2026 jeden Monat 200 Euro abgezogen werden. Das BMAS hat mir in einer Nachreichung mitgeteilt, es könne die vorgetragene Behauptung nicht erklären, da die Renten unverändert weiter ausgezahlt würden. Jetzt hat die Raiffeisen Bank International, die als Referenzbank für Rentenzahlungen an deutsche Rentner nach Russland agiert, diesen Abzug bestätigt. Begründung sind Aufwendungen aufgrund von EU-Verordnungen zur Geldwäsche. Deswegen würde ich noch mal fragen, weil Sie das als Behauptung darstellen, ob das BMAS nach wie vor diesen Abzug von je 200 Euro bei deutschen Rentenbeziehern in Russland bestreitet oder sich in dieser Angelegenheit einfach nur für nicht zuständig erklärt.
Schuler (BMAS)
Sie haben auf Ihre Anfrage ja eine schriftliche Antwort bekommen. Dieser Antwort habe ich nichts hinzuzufügen.
Zusatz
Ja, aber diese Antwort sagt lediglich, meine Darstellung sei eine Behauptung. Das ist sozusagen offiziell widerlegt. Die Raiffeisen Bank International sagt, diesen Abzug gibt es real und verweist auf EU-Verordnungen. Deswegen hätte ich darauf ganz gern eine Antwort, sowohl von Ihnen als auch vom Auswärtigen Amt. Das hat nämlich die versprochene Nachreichung nicht geliefert.
Giese (AA)
Ganz kurz nur, um dieses Sonderthema abzuräumen. Ich glaube, mein Kollege hat gesagt: Wenn wir dazu etwas zu sagen haben, dann teilen wir Ihnen das mit. ‑ Das Auswärtige Amt ist dafür nicht zuständig. Sie haben eine richtige Antwort von den zuständigen Kollegen bekommen. Insofern bin ich Ihnen gar nichts schuldig.
Zusatzfrage
Meine Frage war konkret ans Auswärtige Amt gerichtet, was das Auswärtige Amt den betroffenen deutschen Rentnern rät und ob ihm diese Fälle bekannt sind. Das war ganz eindeutig ans Auswärtige Amt gerichtet; damit war auch das Auswärtige Amt zuständig. Der Kollege hat gesagt: Sicher kann ich Ihnen etwas nachreichen. ‑ Darin war keine Relativierung.
Vorsitzende Küfner
Diese Kommunikationswege möchte ich jetzt in solchem Detail nicht mit allen Kollegen zusammen klären.
Zuruf
Ich will ja nur eine Antwort.
Vorsitzende Küfner
Das ist in Ordnung. Vielleicht können beide einfach noch einmal sagen, was sie dazu zu sagen haben oder auch nicht, und dann machen wir weiter.
Giese (AA)
Sie bekommen von uns keine Antwort, weil wir nicht zuständig sind. Sie haben die Antwort von der Bundesregierung bekommen. Die sitzt hier gesammelt vor Ihnen, und Sie haben die Antwort, die Sie bekommen konnten, bekommen.
Zusatzfrage
Das Auswärtige Amt erklärt sich nicht für zuständig ‑ ‑ ‑
Giese (AA)
Für die Auszahlung von Renten nach Russland ist das Auswärtige Amt nicht zuständig.
Frage
Es geht um den geplanten Einstieg des Bundes bei KNDS, wahrscheinlich an das Wirtschafts- bzw. Verteidigungsministerium. Es gibt jetzt einen Bericht, wonach die Familie geneigt sei zu verkaufen, weil der Bund ein neues Angebot vorgelegt habe. Können Sie dazu etwas sagen?
Wentzel (BMWE)
Nein, wie wir das in den vergangenen Wochen hier auch gehalten haben, würde ich jetzt zu einzelnen Verfahrensschritten in diesem Prozess keine Auskunft geben. Ich glaube, zur grundsätzlichen Bedeutung des Unternehmens haben sowohl das Verteidigungsministerium als auch wir schon Auskunft gegeben. Dann schauen wir, was der weitere Prozess bringt. Das sind vertrauliche Gespräche, aus denen ich jetzt nicht berichten kann.
Müller (BMVg)
Ich habe dem nichts hinzuzufügen.