Regierungspressekonferenz vom 30. März 2026

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 30. März 2026

Themen
•    Reise der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach Jordanien
•    Veröffentlichtung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu den Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts
•    Reise des Bundesaußenministers nach Kreisau und Schweidnitz in Niederschlesien
•    Kraftstoffmaßnahmenpaket
•    Auswirkungen des Krieges Israels und der USA gegen den Iran
•    geplante Vorstellung der Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit
•    mögliche Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft des Bundes
•    Beschlagnahmung von Cannabis
•    EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru
•    geplante Übernahme der Ceconomy AG durch das chinesische Unternehmen JD.com
•    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen
•    Pläne Israels zur Ausweitung der Todesstrafe
•    Embargo der USA gegen Kuba
•    ukrainische Angriffe auf eine russische Ölraffinerie
•    Polizeikontrolle im Hotelzimmer der Europaabgeordneten Ilaria Salis
•    Colonia Dignidad
•    Besuch des syrischen Präsidenten in Deutschland

37 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 30. März 2026

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Meyer

  • Royaee (BMZ)

  • Deschauer (AA)

  • Wentzel (BMWE)

  • Schulz (BMLEH)

  • Haberlandt (BMG)

  • Totz (BMWSB)

  • Dr. Kock (BMI)

  • Harmsen (BMF)

  • Dr. Maier (BMJV)

 

(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Royaee (BMZ)

Guten Morgen! Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan reist morgen nach Jordanien, um sich unmittelbar ein Bild von der Lage in der Region zu machen. Im Zentrum stehen die politischen und wirtschaftlichen Folgen des Irankriegs und die Situation der Flüchtlinge aus Syrien und den palästinensischen Gebieten. Die Ministerin plant in Amman politische Gespräche. Darin wird es auch um die Lage in Gaza und im Westjordanland gehen.

2,3 Millionen palästinensischer Geflüchteter leben in Jordanien. Hinzu kommt mehr als eine Million Menschen aus Syrien. Der Krieg trifft Jordanien in einer Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs. Er beeinträchtigt Tourismus und Handel, treibt Energiepreise nach oben und gefährdet die Konsolidierung der Staatsfinanzen. Weiterhin gerät auch die notwendige Versorgung der Flüchtlinge unter Druck.

Die Ministerin informiert sich vor Ort über die Flüchtlingsversorgung und wird deshalb auch ein sogenanntes Makani-Zentrum besuchen. Das sind Schutzräume für benachteiligte Kinder und Jugendliche, die mit Unterstützung der deutschen Entwicklungspolitik in den Gemeinden geschaffen wurden, die viele Geflüchtete aufgenommen haben. Wir werden dazu noch Details mit den Journalistinnen und Journalisten teilen.

Frage

Inwiefern werden die Gespräche in Jordanien auch die Situation im Libanon mit beinhalten? Was die Flüchtlings- und die Entwicklungssituation angeht, ist das im Grunde ja eine Großregion.

Royaee (BMZ)

Die Gespräche werden natürlich die gesamte Region betreffen. Zu Details darüber, wie zum Beispiel mit der Flüchtlingssituation im Libanon weiter umgegangen wird, und über etwaige Zusagen gab es am Wochenende ein Interview mit „t-online“. Dazu sind Gespräche geplant, aber die Details können wir jetzt noch nicht vorwegnehmen. Es wird auf jeden Fall Thema bei den Gesprächen in Jordanien sein. Die Gespräche werden die gesamte Region und die Herausforderungen in der gesamten Region betreffen.

Frage

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommen in einem Gutachten zum Ergebnis, dass der Angriff der USA und Israel auf Iran völkerrechtswidrig sei. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

Deschauer (AA)

Diesen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte nehmen wir zur Kenntnis. Aber wir haben uns hier in den vergangenen Wochen zu völkerrechtlichen Fragestellungen schon intensiv ausgetauscht. Dem habe ich im Moment in Kenntnis dieses Gutachtens erst einmal nichts hinzuzufügen.

Frage

Die Wissenschaftlichen Dienste stellen neben der Völkerrechtswidrigkeit auch fest, dass bereits die bloße Bereitstellung von Staatsgebiet für Angriffshandlung eines anderen Staates eine völkerrechtlich relevante indirekte Gewaltanwendung darstellen könne, und ziehen dabei auch ausdrücklich Parallelen zur Rolle von Belarus im Ukrainekrieg.

Teilt die Bundesregierung denn zumindest diese völkerrechtliche Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste? Wenn nicht, was wäre die abweichende, alternative Rechtsauffassung der Bundesregierung?

Deschauer (AA)

Eine vergleichende Kontextanalyse betreiben wir hier meistens nicht. Das würde ich auch weiterhin so handhaben. Das wissen Sie auch.

Auch zu den Fragen der völkerrechtlichen Bewertung haben wir uns an dieser Stelle verschiedentlich geäußert und gesagt, dass wir diese aus verschiedenen bereits hier dargelegten Gründen noch nicht vollständig vornehmen können. Das alles können Sie in den verschiedenen Protokollen nachvollziehen. Auch der Außenminister hat sich dahin gehend geäußert. Ich würde es dabei belassen. Wir nehmen dieses Gutachten, das Teil einer wissenschaftlichen Debatte ist, zur Kenntnis. Wissenschaftliche Debatten würden wir hier nicht kommentieren.

Zusatzfrage

Die Aufgabe der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Frau Deschauer ‑ das wissen Sie so gut wie ich ‑, ist die Zusammenstellung der dominierenden Rechtsauffassung, und er kommt nach Analyse der zahlreichen bisher erschienenen Rechtseinschätzung zu dem Schluss, dass es sich bei dem Krieg um einen völkerrechtswidrigen Krieg handelt.

Ich verstehe Sie so, dass Sie sagen, das sei bisher nicht der Fall. Wenn Sie sagen: „Den Wissenschaftlichen Diensten folgen wir nicht“, dann müssten Sie doch in der Lage sein, uns Ihre alternative Rechtsauffassung darzulegen.

Deschauer (AA)

Ich habe weder das eine noch das andere gesagt. Ich denke, das haben alle hier gut mitbekommen. Ich würde es gern so handhaben, dass wir bei dem bleiben, was ich gesagt habe, und dass mir nicht Dinge in den Mund gelegt werden, weder in die eine noch in die andere Richtung. Ich verweise noch einmal darauf, dass wir uns an dieser Stelle, aber auch die Bundesregierung in Gestalt des Außenministers und in Gestalt anderer Personen, schon geäußert und gesagt haben, dass wir diese Bewertung noch nicht vornehmen können. Dabei bleibe ich für den Moment, auch wenn Ihnen das jetzt schwerfällt.

Frage

Frau Deschauer, in Kenntnis der Debatten und Beiträge der letzten Wochen, aber auch in Kenntnis der Tatsache, dass die Bundesregierung in der Vergangenheit ihre Position häufiger auch auf Ergebnisse der Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste gestützt hat, frage ich Sie: Verfügen Sie in der Frage der Völkerrechtswidrigkeit über eigene Erkenntnisse, die der nun doch sehr deutlichen Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste widersprechen?

Deschauer (AA)

Wir drehen uns, denke ich, wie in der vergangenen Woche mit meinem Kollegen im Kreise. Ich belasse es jetzt bei dem, was ich gesagt habe.

Zusatz

Ich denke nicht, dass es ein Sich-im-Kreise-Drehen ist, wenn eine Frage gestellt wird, die auf einer neuen materiellen Grundlage beruht. Die neue materielle Grundlage ist das durchaus umfangreiche Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie keine Veranlassung sehen, die Frage zu beantworten, ‑

Deschauer (AA)

Doch!

Zusatz

Nein! ‑ ob die Bundesregierung über ‑ ‑ ‑

Vorsitzenden Buschow

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie kommentieren, was Frau Deschauer gesagt hat. Mögen Sie Ihr vielleicht eine Nachfrage stellen? Das sollte hier das System sein.

Zusatz

Die Nachfrage ist: Es bleibt dabei, dass Sie die Frage nicht beantworten möchten, ob Sie über eigene Erkenntnisse verfügen, die den aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaftlichen Dienste den aktuellen widersprechen.

Deschauer (AA)

Ich wiederhole es gern auch noch einmal: Wir nehmen einen wissenschaftlichen Debattenbeitrag zur Kenntnis. Wir nehmen ihn ernst. Ich bewerte und kommentiere ihn aber nicht.

Was Tatsachengrundlagen sind, die für eine umfängliche Analyse auch in völkerrechtlichen Fragestellungen relevant sind, hat der Kollege vergangene Woche hier erläutert. Ich würde also nicht mit der Aussage übereinstimmen, dass damit eine neue Tatsachengrundlage geschaffen worden ist, sondern es ist ein Debattenbeitrag wissenschaftlicher Natur, den wir und Sie gelesen haben.

Frage

Frau Deschauer, wenn es die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages schaffen, innerhalb von vier Wochen ein solches Gutachten zu erstellen, wo liegt dann die Schwierigkeit, dass das Auswärtige Amt so lange braucht?

Deschauer (AA)

Auch da verweise ich sehr gern noch einmal auf die umfänglichen Gespräche, die Sie und wir hier in den vergangenen Wochen geführt haben und die ich eben erwähnt habe. Es gibt Tatsachenbestände, Tatsachengrundlagen, die zum Teil bekannt sind, zum Teil aber gegebenenfalls nicht vollumfänglich zugänglich sind. Aber nur in einer vollumfänglichen Analyse ist es möglich, korrekte und umfängliche Ableitungen zu treffen.

Die Frage müssten Sie an die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages adressieren, auf welcher umfänglichen und abschließenden Tatsachengrundlage sie ihrerseits zu ihrer wissenschaftlichen Analyse gekommen sind. Das vermag ich hier nicht zu sagen.

Frage

Frau Deschauer, wenn es hier um die Wissenschaftlichen Dienste und ihre Ergebnisse ging, dann habe ich noch nie gehört, dass das Auswärtige Amt auf eine wissenschaftliche Debatte verwiesen hätte. Hier geht es ja um eine politische Debatte im politischen Raum. Die Wissenschaftlichen Dienste helfen den Bundestagsabgeordneten.

Woher kommt diese Volte von Ihnen, dass Sie das jetzt auf eine wissenschaftliche Debatte abschieben?

Deschauer (AA)

Ich mache mir Ihre Wortwahl überhaupt nicht zu eigen. Das ist Ihre Analyse. Insofern bleibe ich bei dem, was ich gesagt habe. Das ist ein Beitrag, den wir zur Kenntnis nehmen, Sie auch. Unsere eigenen Analysen stellen wir als Bundesregierung eigenständig an.

Zusatzfrage

Als Russland 2022 den Angriffskrieg auf die Ukraine gestartet hat, hat die Bundesregierung am selben Tag gesagt, dass das völkerrechtswidrig sei. Innerhalb von 24 Stunden wussten Sie also, dass Völkerrecht gebrochen wurde. Jetzt ist es bei Alliierten immer noch nicht der Fall. Das war bei Venezuela so; das war bei anderen Fällen mit Alliierten Deutschlands so. In der Weltöffentlichkeit macht das den Eindruck, als gebe es hier eine Doppelmoral der Bundesregierung.

Können Sie den Eindruck ausräumen, dass man, wenn die Alliierten Angriffe durchführen und Krieg führen, in Sachen des Völkerrechts wegschauen bzw. sich besonders viel Zeit lassen würde?

Deschauer (AA)

Auch hier ‑ Sie werden nicht überrascht sein ‑, mache ich mir die Prämissen, die Sie in Ihre Fragestellung oder Meinungsäußerungen eingeflochten haben, nicht zu eigen. Ich glaube, mich zu erinnern, dass identische Fragestellungen mit Bezug auf Russland in der vergangenen Woche gestellt wurden. Um auch anderen Themen noch eine Chance zu geben und Sie nicht damit zu langweilen, dass ich wieder auf meine Position verweise, würde ich es dabei belassen. Schauen Sie noch einmal ins Protokoll. Mein Kollege hat vergangene Woche schon geantwortet.

Frage

Frau Deschauer, um noch einen neuen Punkt einzubringen: Der Außenminister hat vergangene Woche gegenüber den „tagesthemen“ auf die gleiche Frage, wieso er die völkerrechtliche Einordnung noch nicht vorgenommen habe, erklärt, er werde so lange warten, bis die USA ihm eine entsprechende Stellungnahme zugestellt hätten. Können Sie die Logik dahinter ausführen? Das heißt ja, der Außenminister und die Bundesregierung würden sich erst äußern, wenn sich die aktive Kriegspartei zu dem Vorwurf des Völkerrechtsbruch geäußert hätte. Habe ich ihn da richtig verstanden?

Deschauer (AA)

Ich bin mir nicht sicher, wie oft Sie den Außenminister in dieser Sache richtig verstanden haben. Aber ich werde das jetzt nicht verlängern. Der Außenminister hat sich am Rande des G7-Treffens in den „tagesthemen“ geäußert; da haben Sie völlig recht. Was er dort dargelegt hat, ist genau das, was wir Ihnen hier in den vergangenen Wochen zu erläutern versucht haben, dass nämlich eine Tatsachengrundlage, die es in vollumfänglicher Form geben muss, vorliegen muss, um Dinge einordnen zu können. Genau das hat mein Kollege Ihnen, so meine ich, vergangenen Mittwoch hier schon einmal erläutert. Ich weise gern noch einmal darauf hin. Ein umfänglicher Tatsachenbestand muss vorliegen, damit man entsprechende Ableitungen treffen kann, nichts mehr und nichts weniger.

Zusatzfrage

Ich habe es immer noch nicht verstanden. Wieso wartet der deutsche Außenminister für sein Urteil, ob das ein völkerrechtswidriger oder völkerrechtskonformer Angriff war, auf eine Stellungnahme der Kriegspartei USA? Können Sie das noch kurz begründen?

Deschauer (AA)

Es fällt mir schwer, das repetitiv jetzt noch ein paar Mal zu tun. Tatsachengrundlagen sind nun einmal Informationen, die uns zum Teil zugänglich sind, die aber in diesen Fragestellungen zum Teil sicherlich auch einer derartigen Natur sind, dass sie normalerweise nicht öffentlich geteilt werden. Dazu gehören sicherlich Elemente, die noch hinzukommen können. Insofern ist es ein Bestandteil einer Gesamtanalyse, sich ein umfängliches Bild zu machen, die Informationen und auch Hinweise zu den Begründungszusammenhängen zu erhalten, die es ansatzweise bereits gab.

Frage

Ich wollte eigentlich nicht mehr, aber da Frau Deschauer das hier fast schon provoziert hat: Frau Deschauer, Sie wissen ganz genau, was hier letzte Woche gefragt wurde und was hier von Ihrer Seite nicht gesagt wurde. Ich habe letzte Woche Herrn Giese gefragt, wie lange die Bundesregierung beim russischen Angriffskrieg gebraucht hat, um die Völkerrechtseinschätzung abzugeben. Darauf hat er nicht antworten wollen. Sie haben uns bisher nichts dazu zurückgegeben. Er hat sogar von einem Rechercheauftrag gesprochen. Das habe ich Ihnen jetzt hier eingebracht. Sie können also nicht so tun, als ob ich die Frage schon einmal gestellt hätte.

Vorsitzende Buschow

Stellen Sie auch noch eine Frage?

Frage

Ja, die, die Frau Deschauer vorhin nicht beantworten wollte, die Frage warum die Bundesregierung bei dem russischen Angriffskrieg nicht einmal 24 Stunden gebraucht hat, um Völkerrechtswidrigkeit zu erkennen, und jetzt bei den USA und Israel nicht.

Und bitte hören Sie auf, so zu tun, als ob ‑ ‑ ‑

(Die Vorsitzende schaltet das Mikrofon des Redners ab.

Vorsitzende Buschow

Ich denke, die Frage ist gestellt.

Deschauer (AA)

Ich würde mich an diesem Meinungsaustausch jetzt nicht beteiligen. Die Frage wurde vergangene Woche gestellt. Der Kollege hat geantwortet. Wenn Ihnen die Antwort nicht gefällt, dann werde ich das leider nicht ändern können. Wir bleiben dabei.

Sie wissen auch, dass ich in der vergangenen Legislaturperiode hier auf dieser Bank saß, aber nicht zu dem Zeitpunkt, den Sie referieren. Insofern ist Ihre Rechercheleistung doch jetzt erbracht und damit diese Fragestellung final beantwortet.

Vorsitzende Buschow

Frau Deschauer, ich habe vorhin übersehen, dass Sie noch eine Reiseankündigung haben.

Deschauer (AA)

Außenminister Wadephul reist heute Nachmittag nach Kreisau in Polen. Dort wird er gemeinsam mit seinem polnischen Kollegen Sikorski die Internationale Jugendbegegnungsstätte Kreisau besuchen und sich mit Jugendlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden austauschen. Zudem ist ein Gespräch mit dem Vorstand der Trägerstiftung geplant.

Kreisau ist ein zentraler Bezugspunkt der Geschichte der deutsch-polnischen Versöhnung. Dem einen oder anderen von Ihnen ist sicherlich noch die Versöhnungsmesse von Kreisau von November 1989 ein Begriff. Die Internationale Jugendbegegnungsstätte Kreisau geht auf eine gemeinsame Initiative der beiden Regierungschefs zurück. In über zwei Jahrzehnten hat sie sich zu einem zentralen Ort der deutsch-polnischen Jugendbewegung entwickelt. Kreisau steht auch für den Widerstand gegen die NS-Diktatur, ein Unrechtsregime, unter dessen Terrorherrschaft in Polen entsetzliche Verbrechen begangen wurden. Es sind wir Deutsche, die für das entsetzliche Leid des deutschen Vernichtungskriegs und der deutschen Besatzung Polens Verantwortung tragen. Im Anschluss an den Termin in Kreisau reisen beide Minister für einen gemeinsamen Besuch der Friedenskirche Zur Heiligen Dreifaltigkeit weiter nach Schweidnitz.

Frage

Sie haben das Stichwort Kreisau auch als Begriff des deutschen Widerstands gegen das NS-Regime genannt. Inwiefern spielen die Persönlichkeiten und die Handlungen des Kreisauer Kreises, der ja sozusagen diesen Untergrundwiderstand dargestellt hat, in der aktiven politischen Arbeit und auch bei diesem Austausch eine Rolle?

Deschauer (AA)

Ich möchte jetzt dem Austausch der beiden Außenminister und auch dem Gespräch mit den Jugendlichen nicht vorgreifen. Aber das ist sicherlich ein zentrales Element und ist auch eine Begründung, warum Kreisau auch heute insbesondere für die Jugendbewegung und den Blick in die gemeinsame Zukunft, die Perspektive, die immer von deutsch-polnischer Aussöhnung getragen ist, eine so große Bedeutung trägt.

Frage

(zum Kraftstoffmaßnahmenpaket) Ich möchte beim BMWE und beim Ministerium für Justiz nachfragen. Sofern ich es richtig verstanden habe, wurde das Gesetz am Freitag vom Bundespräsidenten unterschrieben, soll aber erst am Mittwoch in Kraft treten. Was sprach denn dagegen, es schon am Freitag im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen?

Wentzel (BMWE)

Dazu kann ich gern den Aufschlag machen. In der Tat wurde das Kraftstoffmaßnahmenpaket ‑ wir haben in den vergangenen Wochen viel darüber gesprochen, was die Inhalte konkret sind ‑ ja sehr schnell vom Ministerium erarbeitet und dann von der Regierung beschlossen und ins Parlament gegeben, das es auch sehr zügig beraten hat. Dann hat der Bundespräsident es in der Tat bereits am Freitag, nach der finalen Befassung des Bundesrates, unterzeichnet und dann zur Ausfertigung und zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt an das Bundesamt für Justiz übergeben. Mit dem Bundesamt für Justiz bestand seitens des BMWE dann Kontakt. Das Bundesamt für Justiz hat angekündigt, dass eine Veröffentlichung am 31. März möglich sei. Das ist auch aus Sicht des BMWE ein angemessenes Datum, denn dann folgt ein Inkrafttreten am Tag danach, am 1. April. Mehrere Betroffene haben uns zurückgemeldet, dass das für die Abläufe und für ein reibungsloses Inkrafttreten ein gutes Datum wäre. Insofern haben wir dagegen keinen Widerspruch eingelegt und nicht auf ein noch schnelleres Inkrafttreten gedrängt. Wie gesagt, ist dies aus meiner Sicht schon sehr zügig. Ich habe dazu jetzt keine Statistiken. Vielleicht hat das Justizministerium dazu etwas. Aber es ist üblich, dass es bei nicht eilbedürftigen Gesetzen von der finalen Befassung des Parlaments bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt deutlich länger dauert.

Zusatzfrage

Können Sie sagen, welche Akteure dazu welche Bedenken angemeldet haben? Ich habe Folgendes immer noch nicht verstanden: Die Ministerin hat ja immer wieder gesagt, dass es so schnell wie möglich kommen solle. Bei einer Verzögerung von Freitag bis Mittwoch handelt es sich ja schon um eine Verzögerung um fünf Tage. Vielleicht können Sie die Bedenken und den Grund, warum das nicht schneller ging, noch einmal darlegen.

Wentzel (BMWE)

Viel konkreter kann ich das nicht. Das wird eine hauptsächlich technische Umsetzung bei den betroffenen Unternehmen erfordern. Aber Sie müssen sich im Zweifel auch an diejenigen wenden, die uns darum gebeten haben. Aber wie gesagt, kann ich das nicht viel mehr konkretisieren. Aus unserer Sicht ist es immer noch ein sehr schnelles Inkrafttreten.

Frage

Meine Frage ist eigentlich so ähnlich: Was wäre denn passiert, wenn man es sofort gemacht hätte? Sie sagen, so sei es reibungslos. Aber ich verstehe nicht, was das Nichtreibungslose wäre, wenn man es schon am Montag oder Freitag gemacht hätte.

Wentzel (BMWE)

Es mag technische Umsetzungsschritte geben. Diese liegen aber bei den Unternehmen. Dazu kann ich keine nähere Auskunft geben.

Zusatzfrage

Wie lange gilt das jetzt? Das ist ja befristet.

Wentzel (BMWE)

Die Regelungen, die dabei getroffen wurden, sind mit Evaluierungsklauseln versehen. Für die Preisregelung an den Tankstellen soll die Bundesregierung nach einem Jahr der Geltung einen Bericht vorlegen und für die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht und die Beschleunigung des Sektoruntersuchungsinstruments, was beides im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist, nach fünf Jahren.

Frage

(zu Auswirkungen des Krieges Israels und der USA gegen den Iran) Ich habe auch eine Frage zum Thema des Treibstoffs. Aber dafür brauche ich das Bundeslandwirtschaftsministerium. Herr Schulz, die Auswirkung auf die Fischerei ist das Thema. In Asien stehen jetzt schon viele Flotten still. Die Fischer können es sich nicht mehr leisten hinauszufahren. Auch in den Niederlanden bleibt die Hälfte der Fischereiflotte im Hafen, weil sie sich den Treibstoff wegen der Preise nicht mehr leisten kann. Welche Auswirkungen auf die deutschen Fischer sehen Sie?

Schulz (BMLEH)

Wir beobachten die Situation und verfolgen natürlich die Entwicklung. Aber uns sind ähnliche Entwicklungen bisher nicht bekannt.

Zusatzfrage

Fürchten Sie ähnliche Entwicklungen?

Schulz (BMLEH)

Wie gesagt, können wir keine Prognosen für die Zukunft anstellen, weil viele Auswirkungen, die diesen Konflikt betreffen, davon abhängen, wie lange er dauert. Deswegen würden wir hier jetzt nicht ins Spekulieren geraten.

Frage

Herr Wentzel, auch die Ministerin hat ja für heute um 14 Uhr ein Pressestatement zur aktuellen Lage angekündigt. Das ist jetzt aber parallel zur PK des Kanzlers mit dem syrischen Präsidenten und der Vorstellung der Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit. Warum hat die Ministerin ausgerechnet diesen Zeitraum gewählt?

Wentzel (BMWE)

Ich nehme an, dass die genaue Terminplanung nicht anders mit dem Kalender der Ministerin vereinbar war. Dazu kann ich keine Auskunft geben.

Frage

Die Taskforce der Koalition hat am Freitag ja auch an das Wirtschaftsministerium neue Prüfaufträge vergeben, um noch einmal weitere Maßnahmen zu prüfen. Dazu würde mich interessieren: Bis wann sind denn diese Prüfaufträge abgeschlossen?

Wentzel (BMWE)

Wenn ich es richtig gesehen habe, wurden wir darum gebeten, bis zum Freitag Prüfergebnisse der Taskforce vorzustellen. Sie können in die Pressemitteilung der Fraktionen schauen. Dabei war, glaube ich, eine Frist gesetzt. Wir bemühen uns natürlich darum, diese einzuhalten.

Zusatzfrage

Gilt das auch für den Vorschlag, den die Ministerin selbst in die Debatte eingebracht hat, die Erhöhung der Pendlerpauschale?

Wentzel (BMWE)

Auch dazu werden wir, glaube ich, vorher nichts kommunizieren.

Zusatzfrage

Meine Frage geht vielleicht an das Gesundheitsministerium. Zunächst einmal an Herrn Meyer: Mich würde interessieren, ob die Vorschläge der Kommission, die heute vorgestellt werden sollen, dem Kanzler schon vorab vorliegen.

Dann möchte ich Folgendes von Ihnen beiden wissen: Wie ist dabei jetzt der Status innerhalb der Bundesregierung? Plant die Ministerin also heute noch, eigene Vorschläge vorzulegen, oder wird man sich dazu erst einmal intern abstimmen? Vielleicht können Sie einfach ein bisschen die nächsten Schritte erklären.

SRS Meyer

Ich kann vielleicht erst einmal sagen, dass die Ergebnisse der Kommission, die dann auch präsentiert werden, heute in der Tat ein wichtiger Meilenstein sind. Sie wissen, dass der Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheit und der Pflege sehr, sehr groß ist. Deshalb schenkt die Bundesregierung diesen Vorschlägen auch große Aufmerksamkeit.

Wir haben aber auch deutlich gemacht, dass es Vorschläge der Kommission sind. Wir werden sie uns danach im Einzelnen anschauen. Es ist, glaube ich, auch wichtig, dass wir nicht ab Minute eins in eine politische Diskussion darüber einsteigen, welche Einzelmaßnahme X oder Y jetzt besonders gut oder besonders schlecht geeignet ist, sondern wir werden sie als Bundesregierung im Anschluss auswerten, werden sie innerhalb der Koalition beraten und werden dann zu einem späteren Zeitpunkt eben auch einen Vorschlag machen.

Noch einmal: Wir brauchen Veränderungen im System. Dabei geht es am Ende nicht nur um Einsparungen, sondern wirklich auch darum, das System für die Bürgerinnen und Bürger effizienter zu machen. Deshalb ist dies heute ein wichtiger Meilenstein.

Zu Ihrer Frage: Sie können davon ausgehen, dass der Bundeskanzler von dem, was dazu heute vorgestellt wird, nicht völlig überrascht wird.

Aber noch einmal: Wir schauen sie uns im Nachgang in Ruhe an, werten sie aus und werden dann zeitnah auch eigene Vorschläge machen.

Haberlandt (BMG)

Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Meyer nur anschließen. Die Ministerin wird den Bericht heute um 14 Uhr an dieser Stelle entgegennehmen und sich mit Sicherheit dann auch dazu verhalten. Aber den Rest hat Herr Meyer schon ausgeführt: Man wird sich die Vorschläge anschauen. Dann wird man etwas vorlegen.

Zusatzfrage

Verstehe ich es also richtig, dass es noch keine Gespräche innerhalb der Regierung dazu gibt, welche Vorschläge man von der Kommission übernehmen will, sondern dass sie erst kommen, wenn die Vorschläge offiziell vorliegen?

Haberlandt (BMG)

Vielleicht noch kurz ergänzt: Es ist eine unabhängige Fachkommission, die diese Vorschläge unabhängig beschlossen hat und vorlegen wird. Von daher werden sich das BMG respektive die Regierung danach, nachdem die Übergabe stattgefunden hat, dazu verhalten.

SRS Meyer

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass es sowohl einen Koalitionsvertrag als Rahmen als auch laufende Gespräche innerhalb der Bundesregierung und auch Maßnahmen, die wir als Bundesregierung schon getroffen und teilweise auch schon mit Ländern besprochen haben, gibt. Denken Sie an Fragen der Krankenhausfinanzierung und Ähnliches. Insofern haben wir natürlich einen laufenden Gesprächsfaden. Aber noch einmal: Die Vorschläge der unabhängigen Kommission sind dann die Grundlage für weitere Gespräche in diesem Bereich.

Frage

Ich habe eine Verständnisfrage: Arbeitet die Regierung an einem eigenen Paket nur zu diesem Komplex, oder wird es dann Teil des berühmten Gesamtpaketes?

SRS Meyer

Dem will ich jetzt nicht vorweggreifen. Aber klar ist doch ‑ noch einmal ‑, dass wir Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheit und der Pflege sehen. Deshalb war es übrigens auch richtig, dass wir uns am Anfang die Zeit dafür genommen haben, Expertise, die in der Kommission versammelt ist, zusammenzuholen, um auch noch einmal Vorschläge erarbeiten zu lassen. Es ist sehr, sehr deutlich geworden, dass der Handlungsbedarf hierbei groß ist. Noch einmal: Ob es am Ende ein Paket wird, ein großes Paket, oder mehrere kleine Pakete, werden wir sicherlich dann innerhalb der Koalition besprechen. ‑ Noch einmal: Der Handlungsdruck und der Handlungswille sind da. Wir werden das als Bundesregierung dann zu gegebener Zeit auch in eigene Maßnahmen und Vorschläge gießen.

Zusatzfrage

Können Sie noch etwas zum Zeitplan sagen? Bis wann?

SRS Meyer

Bezüglich des Zeitplans würde ich jetzt keine Deadlines setzen. Noch einmal: Heute gibt es die Vorschläge. Danach folgt eine Phase der Auswertung. Dann werden wir zu gegebener Zeit Vorschläge machen.

Frage

Können Sie oder kann das Gesundheitsministerium sagen, ob die Ansatzpunkte der Regierung bislang die gleichen drei Säulen haben wie das, was im Vorschlag der Kommission steht, also die Krankenhausstruktur, die Pharmapreise bzw. die Pharmaindustrie und die ärztliche Versorgung? Sind das auch Ihre drei Schwerpunkte, wenn Sie sich dann mit den Kommissionsvorschlägen auseinandersetzen?

SRS Meyer

Ich kann das, was ich eben gesagt habe, nur noch einmal erneuern: Die Vorschläge werden heute um 14 Uhr übergeben. Bis dahin werden wir uns zu den möglichen Vorschlägen hier an dieser Stelle nicht verhalten und werden nicht spekulieren, was darin steht.

Zusatz

Ich frage ja danach, ob diese drei Säulen, von denen man inzwischen doch weiß, dass sie in den Empfehlungen der Kommission enthalten sind, auch inhaltliche Ausgangs- und Ansatzpunkte der Bundesregierung sind. Das ist doch keine spekulative Frage.

Haberlandt (BMG)

Dann kann ich das erneuern, was Herr Meyer schon gesagt hatte: Die Richtlinie bzw. Richtgröße ist immer der Koalitionsvertrag. Man wird sich als Regierung danach zusammensetzen und auf der Basis ein Sparpaket entwickeln. Bis dahin werden wir nichts dazu sagen.

Frage

Ich hätte zwei Fragen zur neuen Wohnungsbaugesellschaft des Bundes. Die erste Frage wäre, welchen Beitrag eine neue Behörde tatsächlich leisten kann, um die Krise am Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen.

Direkt daran anschließend: Dauert es aus Ihrer Sicht vielleicht nicht ein bisschen zu lange, diese Behörde auf den Weg zu bringen, um Leuten zu helfen, die jetzt gerade Probleme haben, eine Wohnung zu finden? Wenn Sie das einmal erläutern können, wäre ich dankbar.

Totz (BMWSB)

Die Wohnungsbaugesellschaft, die Sie ansprechen, ist eine Idee, die der Bundesfinanzminister letzte Woche ins Spiel gebracht hat. Die Ministerin unterstützt das und hat sich dazu beim Wohnungsbau-Tag und auch heute noch einmal in einem Interview geäußert. Sie hat gesagt, dass das eben ein Baustein sein kann. Für den sozialen Wohnungsbau und das Bauen sind ja die Länder zuständig. Es könnte eben ein Baustein sein, dass auch der Bund baut. Das ist nun Gegenstand von Beratungen und Gesprächen. Das wäre natürlich etwas Mittel- und Langfristiges. Aber trotzdem lohnt es sich, darüber zu diskutieren.

Natürlich hilft das nicht kurzfristig. Aber auch kurzfristig haben wir schon viel auf den Weg gebracht. Ich erinnere an den Bauturbo, den wir im Oktober 2025 verabschiedet haben. Dazu sehen wir jetzt auch erste Erfolgsmeldungen, zum Beispiel aus Hamburg. Sehr viele Wohneinheiten wurden nach dem Bauturbo genehmigt. Wir haben jetzt eine Baugesetzbuchreform vor uns. Wir haben ein neues Förderprogramm gestartet, um den Bauüberhang abzubauen. Wir arbeiten ja auch am Gebäudetyp E und an einem neuen Förderprogramm, um Gewerbeimmobilien umzubauen. Dabei passiert also ganz viel.

Was die Frage nach einer Behörde angeht, hat die Ministerin im Interview heute auch gesagt, dass es auch nicht zwingend eine Behörde sein muss, sondern dass man schauen kann, wie man es strukturiert und ob man dabei Private mit ins Boot holt. Dabei sind die Überlegungen ja wirklich ganz am Anfang.

Zusatzfrage

Bis wann, glauben Sie, können Sie mit dem BMF klären, wie es tatsächlich genau aussehen soll und ob es eine Behörde wird oder nicht?

Totz (BMWSB)

Das kann ich jetzt nicht sagen. Die Ministerin hat heute im Interview deutlich gemacht, dass die Gespräche dazu sicherlich bis zum oder über den Sommer hinweg andauern werden.

Frage

Meine Frage richtet sich an das BMI: 2025 soll in Deutschland allein durch den Zoll eine Rekordmenge an Cannabis beschlagnahmt worden sein. Was sind Ihrer Meinung nach die Gründe dafür? Sehen Sie Handlungsbedarf?

Dr. Kock (BMI)

Der Zoll liegt nicht in unserer Zuständigkeit.

Zusatzfrage

Aber können Sie generell etwas zu dem Fakt sagen, dass sehr viel Cannabis beschlagnahmt worden ist, also illegal im Umlauf ist?

Dr. Kock (BMI)

Das ist jetzt eine sehr weit ausführende Frage. Um fundiert antworten zu können, müsste ich die Antwort nachreichen.

Zusatzfrage

Der Minister hat sich in der Vergangenheit schon sehr klar gegen das Cannabisgesetz ausgesprochen. Hat er schon Vorschläge für eine Gesetzesänderung?

Dr. Kock (BMI)

Es ist richtig, der Minister hat sich sehr klar und deutlich zu dem Gesetz geäußert. Federführend zuständig für das Gesetzesvorhaben ist das Gesundheitsministerium.

Vorsitzende Buschow

Herr Kollege dazu.

Frage

Frau Kock, wenn Cannabis wieder entlegalisiert würde, dann würde der Schwarzmarkt dadurch ja noch größer werden. Verstehe ich es richtig: Der Minister ist gegen die Legalisierung von Cannabis und gegen den Schwarzmarkt? Wie passt das zusammen?

Dr. Kock (BMI)

Der Minister hat sich meines Wissens einmal sehr klar zu dem Gesetz an sich geäußert. Ansonsten würde ich gerne an den Kollegen vom Gesundheitsministerium verweisen.

Zusatzfrage

Aber Sie verstehen schon die Logik dahinter?

Dr. Kock (BMI)

Ich habe Ihre Frage durchaus verstanden.

Zusatzfrage

Könnten Sie dann vielleicht einmal erklären, wie das zusammenpasst? Wer gegen den Schwarzmarkt bei Cannabis ist, der muss ja rein logisch für die Legalisierung von Cannabis sein, richtig?

Dr. Kock (BMI)

Ich möchte mich jetzt nicht weiter dazu äußern.

Vorsitzende Buschow

Möchte oder kann das Gesundheitsministerium dazu ergänzen?

Haberlandt (BMG)

Ich könnte an dieser Stelle noch ergänzen: Nach meinem Kenntnisstand wird am Mittwoch der zweite Evaluationsbericht vom Forschungsverbund EKOCAN vorgelegt. Ich glaube, dass darin auch das Thema organisierte Kriminalität auftauchen könnte bzw. wird. Dann wird man sehen, wie die Auswirkungen sind, und sich gegebenenfalls dazu verhalten. Aus Sicht des BMG ist das erst einmal der weitere Ablauf.

Frage

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, welche dem Bundesfinanzministerium untersteht, hat jetzt auch die Bankkonten der Ehefrau des EU-sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru sichergestellt. Die Frau steht auf keinerlei Sanktionsliste. Begründet wird dies mit einer engen familiären Beziehung mit dem sanktionierten Journalisten. Sie sei seine Ehepartnerin und wohne mit ihm und den drei gemeinsamen Kindern zusammen.

Teilt Minister Klingbeil die Einschätzung der ihm unterstellten Behörde, dass die Sicherstellung der Konten beider Elternteile verhältnismäßig sei? Wenn ja: Wie soll ohne Zugang zu Konten für beide Elternteile das Kindswohl ‑ wir sprechen hier wohlgemerkt von drei Kindern, darunter sechs Monate alte Zwillinge ‑ sichergestellt werden?

Harmsen (BMF)

Ich muss gestehen, dass mir zu diesem Fall keine Informationen vorliegen. Daher würde ich die Antwort gerne nachreichen.

Frage

Ich habe ein etwas detailverliebtes Thema, das aber für das Wirtschaftsministerium interessant ist: Die MediaMarktSaturn-Holding Ceconomy soll an die chinesische Firma JD.com verkauft werden. Laut Ceconomy gibt es dagegen jetzt in Österreich sicherheitspolitische Bedenken. Wird auch die Bundesregierung sicherheitspolitische Bedenken in diesem Fall anmelden?

Wentzel (BMWE)

Wie Sie vielleicht wissen, äußern wir uns aufgrund des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse öffentlich nicht über einzelne Investitionsprüfverfahren.

Grundsätzlich kann ich sagen: Investitionen aus dem Ausland in deutsche Unternehmen können wir im Rahmen von Investitionsprüfungen überprüfen, und wenn sicherheitspolitische Bedenken bestehen, können wir diese Investitionen untersagen oder Auflagen erlassen. Zu einzelnen Verfahren kann ich mich aber nicht äußern.

Zusatzfrage

Können Sie etwas zum Zeitplan sagen?

Wentzel (BMWE)

Das wäre eine Äußerung zu einem Einzelverfahren.

Frage

An das Justizministerium: Der Referentenentwurf zum neuen § 98d der Strafprozessordnung sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden biometrische Daten wie Gesichts- und Stimmaufnahmen automatisiert mit öffentlich zugänglichen Inhalten aus dem Internet abgleichen können. Kritiker warnen in diesem Zusammenhang davor, dass dadurch in großem Umfang auch Daten unbeteiligter Personen verarbeitet würden, und sprechen von einer Form der biometrischen Massenüberwachung. Da würde mich interessieren, auch vor dem Hintergrund der Causa Ulmen-Fernandes: Wie bewertet das Justizministerium diese Kritik, und wie rechtfertigt es diesen potenziellen Grundrechtseingriff?

Dr. Maier (BMJV)

Zunächst einmal: Ich glaube, Sie werfen da viele Themen zusammen, die nicht zusammengehören, und ich weise auch die von Ihnen gemachten Unterstellungen zurück.

Zu dem Gesetzentwurf: Es gibt da keine Bilddatenbank ‑ das ist auch in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen ‑ und es gibt auch keine anlassunabhängige Datenspeicherung. Vielmehr geht es dabei um Terrorismus und schwere Straftaten. Der Gesetzentwurf orientiert sich selbstverständlich an den verfassungsrechtlichen Grenzen und befindet sich auch innerhalb derer. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Zusatzfrage

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es kein Richtervorbehalt, keine Befristung und auch keine verpflichtende Evaluation vorgesehen seien, obwohl es sich dabei durchaus um einen potenziell tiefgreifenden Grundrechtseingriff handeln könne. Können Sie das so bestätigen? Wenn ja: Wie rechtfertigen Sie das?

Dr. Maier (BMJV)

Ob eine Evaluation vorgesehen ist, können Sie im Gesetzentwurf nachlesen.

Zusatz

Genau, und darin steht nichts dazu.

Frage

An das AA: Sie haben gestern bereits gemeinsam mit Partnern das israelische Vorhaben, die Möglichkeit zur Todesstrafe zu erweitern, kritisiert. Können Sie auch etwas zu Konsequenzen sagen, die Israel drohen, wenn die Pläne umgesetzt werden?

Deschauer (AA)

Herr Fechtner, Sie sprechen es an: Der Außenminister hat sich mit den Amtskollegen aus Frankreich, Italien und Großbritannien sehr klar öffentlich dazu geäußert. Sie können sich aber vorstellen, dass wir unsere große Sorge und die Haltung der Bundesregierung auch in internen Gesprächen zum Ausdruck gebracht haben ‑ auch auf der Ebene, ohne Sie da jetzt weiter in vertrauliche Gespräche hereinblicken zu lassen. Das ist uns ein Kernanliegen, und Deutschland lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und unter allen Umständen ab.

Ich möchte den Blick jetzt aber nicht auf die hypothetische Frage richten, die Sie gerade gestellt haben. Ich möchte vielmehr sagen: Unser Ziel wäre es, darauf einzuwirken, und wir versuchen, darauf einzuwirken. Die letztliche Entscheidung liegt natürlich nicht in unseren Händen; auch das wissen Sie. Es ist aber eine sehr grundsätzliche Position, die uns unter allen Umständen ein großes Anliegen ist.

Frage

Ich hatte eigentlich die gleiche Frage; vielleicht kann ich sie noch einmal an Herrn Meyer richten: Können Sie aus Sicht der gesamten Bundesregierung sagen, wie die Regierung zu dieser Möglichkeit der Wiedereinführung steht?

SRS Meyer

Ich kann dem nicht viel hinzufügen. Wir sehen dieses Gesetzesvorhaben mit großer Sorge. Frau Deschauer hat bereits darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung seit jeher grundsätzlich gegen die Todesstrafe ist und sich auch entsprechend ausspricht. Eine Entscheidung in dieser Richtung können wir deshalb nicht gutheißen, und das wissen auch unsere israelischen Freunde. Auf die gemeinsame Erklärung der Außenminister hat Frau Deschauer gerade schon hingewiesen.

Frage

Erwarten Sie, dass die israelische Seite die Sache jetzt noch überdenkt, wenn keine Konsequenzen im Spiel sind?

Deschauer (AA)

Ich glaube, das ist immer eine Erwartung, wenn man eine Position sehr klar zum Ausdruck bringt. Wir haben unsere klare Ablehnung öffentlich und auch in internen Gesprächen zum Ausdruck gebracht; insofern ist das die Erwartung und auch die Hoffnung. Die Ableitung davon treffen wir, wie ich bereits erläuterte, aber nicht selber.

Zusatzfrage

Wir erleben ja immer wieder, dass die Bundesregierung sich ablehnend gegenüber irgendwelchen israelischen Positionen äußert, sich auf der israelischen Seite aber nie etwas ändert. Dementsprechend: Warum erwarten Sie jetzt, dass sich da etwas ändert, wenn Sie nur wieder appellieren, aber keine Konsequenzen einbringen?

SRS Meyer

Offen gesagt würde ich schon die Aussage, dass sich nie etwas ändert, zurückweisen. Deshalb ist die gesamte Frage aus meiner Sicht nicht ganz richtig gestellt. Wir haben uns hier politisch klar positioniert. Wie gesagt, die Entscheidung liegt am Ende nicht in unserer Hand; die wird woanders getroffen. Trotzdem haben wir uns positioniert und bringen uns ein, und das haben wir auch in der Vergangenheit getan. Das sorgt natürlich auch an vielen Stellen für Veränderungen.

Frage

Frau Deschauer, die USA haben ihre Ölblockade gegen Kuba offenbar gelockert und einen russischen Öltanker durchgelassen. Haben Sie dazu einen Kommentar?

Deschauer (AA)

Den habe ich in der Tat noch nicht wirklich, auch weil ich kein vollständiges Bild habe. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nicht beurteilen, inwiefern die Ladung eines solchen Tankers möglicherweise zu einer Verbesserung der Situation vor Ort führen würde. Um das ganz klar zu sagen: Weil ich nicht das volle Bild habe, kann ich aber auch nicht beurteilen, inwiefern dies zu zusätzlichen Einnahmen für den russischen Haushalt führt, der sich maßgeblich auch aus Energieexporten speist und dann wiederum die russische Kriegskasse gegen die Ukraine finanziert.

Insofern ist mir eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirklich möglich. Der Tanker unterlag US-Sanktionen; insofern müssten Sie Ihre Frage, glaube ich, dorthin adressieren.

Für uns ist aber klar, dass die Lage der Menschen in Kuba ‑ auch die humanitäre Lage ‑ mit Sicherheit schwierig ist. Da gibt es verschiedene Mechanismen, insbesondere den Mechanismus der Vereinten Nationen, der sich CERF nennt. Auch Deutschland leistet einen substanziellen Beitrag zu diesem Mechanismus, der für die Versorgung der Menschen relevant ist.

Frage

Frau Deschauer, Sie haben die humanitären Auswirkungen der US-Ölblockade gegen Kuba schon erwähnt. Unter anderem müssen 100 000 Personen, darunter 20 000 Kinder, auf nötige Operationen warten. Vor diesem Hintergrund ‑ das hat sich mir in Ihrer Antwort nicht ganz erschlossen ‑: Begrüßen Sie das Eintreffen des russischen Öltankers?

Deschauer (AA)

Ich habe, glaube ich, den Konnex, den Sie in Ihrer Feststellung gemacht haben, nicht selbst getroffen. Das überlasse ich Ihnen. Ich habe nur gesagt, dass ich die möglichen Konsequenzen dieser Ladung aufgrund eines nicht umfassenden Bildes weder in die eine Richtung ‑ sprich, mit Blick auf die russische Kriegskasse ‑ noch in die andere Richtung ‑ mit Blick auf die humanitäre Lage vor Ort ‑ bewerten kann. Das ist erst einmal meine Aussage gewesen.

Davon unabhängig habe ich die Aussage getroffen, dass die Situation in Kuba sicherlich eine angespannte, eine schwierige ist und dass Deutschland einen wesentlichen Beitrag zu einem Mechanismus leistet, der sich CERF nennt. Das ist ein UN-Mechanismus, über den im Rahmen eines sogenannten Nothilfeinstruments bzw. UN-Nothilfefonds Mittel auch zur humanitären Versorgung der Menschen in Kuba geleistet werden. Wenn Sie sich da vielleicht noch für Zahlen interessieren: Im Jahr 2025 hat dieser Fonds 7,5 Millionen US-Dollar an Soforthilfe ausschütten können.

Zusatzfrage

In diesem Zusammenhang: Sieht die Bundesregierung das US-Ölembargo gegen alle möglichen Öltanker, unabhängig von ihrer Herkunft, auch im Sinne der Freiheit der Seeschifffahrt als etwas, was sie verurteilt, oder als etwas, was sie unterstützt?

Deschauer (AA)

Ich werde Ihre Frage weder in die eine noch in die andere Richtung so kategorisch beantworten, sondern möchte Ihnen stattdessen noch einmal erläutern, dass seit den 1960er-Jahren Handelssanktionen ‑ so nennt sich das ‑ der USA gegen Kuba bestehen. Sie wissen sicherlich auch, dass dazu jährlich eine Resolution in die UN-Generalversammlung eingebracht wird, die ein Ende der US-Handelssanktionen gegen Kuba fordert. Diese Resolution wird durch die große Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten unterstützt, und auch Deutschland stimmt bei dieser Resolution seit Jahrzehnten mit Ja, ebenso wie die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten.

Wir setzen uns also dafür ein, dass die US-Sanktionen aufgehoben werden. Das kann man ganz grundsätzlich sagen, und das können Sie auch über den UN-Kontext verfolgen. Die Bundesregierung verbindet diesen Einsatz aber auch mit der klaren Erwartungshaltung, dass Kuba sich stärker für privatwirtschaftliches Engagement öffnet und vor allem auch die Menschenrechte stärker achtet.

(Zuruf Warweg)

Vorsitzende Buschow

Herr Kollege, ich habe jemand weiteren auf der Frageliste. Sie kennen eigentlich auch das Reglement hier. – Der andere Kollege hatte sich dazu noch gemeldet.

Frage

Ich würde zum Aspekt russisches Öl statt Kuba dazu fragen. Das gehört dazu.

Vorsitzende Buschow

Na ja, Sie sagen, das gehört dazu, haben aber noch ein weiteres Thema angemeldet. Dann ist das jetzt Ihr weiteres Thema; denn wir sind fast am Ende dieser Veranstaltung. Oder Sie überlegen sich, ob Ihr anderes Thema für Sie heute wichtiger ist.

Frage

Wieso?

Vorsitzende Buschow

Weil ich vorhin gesagt habe: Wir haben jetzt noch vier Themen auf der Liste, und dann ist diese Veranstaltung für heute beendet.

Zusatz

Ich habe bisher noch kein eigenes Thema eingebracht, und Frau Deschauer kam gerade mit den russischen Ölexporten. Dementsprechend kann ich dazu eine Nachfrage stellen, Frau Moderatorin.

Vorsitzende Buschow

Dann stellen Sie Ihre Nachfrage, und wir schauen, wie wir um halb eins dastehen.

Frage

Vielen Dank. ‑ Hat die Bundesregierung eine Reaktion auf den ukrainischen Angriff auf russische Ölraffinerien an diesem Wochenende?

Deschauer (AA)

Dazu habe ich kein komplettes Bild; insofern kann ich das hier jetzt nicht bewerten.

Zusatzfrage

Ich frage das, weil die Bundesregierung israelische Angriffe auf iranische Ölraffinerien scharf verurteilt hat, ich bisher aber noch keine Verurteilung des ukrainischen Angriffs von Ihnen gesehen habe. Können wir damit rechnen?

Deschauer (AA)

Wenn ich Ihnen etwas nachzuliefern habe, dann mache ich das.

Frage

An das Innenministerium: Am Samstag hat eine Nachricht in Italien hohe Wellen geschlagen. Es ging um eine Polizeikontrolle im Hotelzimmer der Europaabgeordneten Ilaria Salis. Angeblich kam der Hinweis, der zu dieser Polizeikontrolle geführt hat, aus Deutschland, und er soll im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur „Hammerbande“ stehen. Meine Frage ist: Gibt es Ermittlungen in Deutschland gegen die italienische Europaabgeordnete Ilaria Salis?

Dr. Kock (BMI)

Wie so oft kann ich Ihnen leider zum Einzelfall hier keine Auskunft geben und bitte dafür um Verständnis.

Zusatzfrage

Wie kann man nachprüfen, ob dieser Hinweis wirklich aus Deutschland gekommen ist?

Dr. Kock (BMI)

Sie können zum Beispiel die betroffene Person selbst fragen. Es ist nämlich so, dass das Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten grundsätzlich nur den Betroffenen bzw. den von den Betroffenen bevollmächtigten Personen zusteht, uns nicht.

Frage

In italienischen Medien und eigentlich auch parteiübergreifend wurde gefordert, den deutschen Botschafter in Rom einzuberufen. Können Sie uns noch ein Update dazu geben, ob das schon geschehen ist, ob Sie da schon eine Vorladung erhalten haben?

Deschauer (AA)

Das kann ich nicht, weil ich gar nicht weiß, auf was Sie sich beziehen.

Zusatz

Das spricht nicht für Sie.

Vorsitzende Buschow

Ganz ehrlich, es kann hier gerne auch einmal kontrovers und ruppig sein, aber ich finde, gewisse Anstandsregeln sollten im Gegenüber von Journalistinnen und Journalisten und Sprecherinnen und Sprechern schon gelten. Vielleicht wollen Sie sich das für die Zukunft dann auch vornehmen.

Zuruf

Das ging durch die gesamten italienischen Medien. Dass das Auswärtige Amt darüber nichts weiß, wage ich zu bezweifeln!

Vorsitzende Buschow

Das mag sein. Aber ich finde, die Arbeit der Sprecherinnen und Sprechern hier mit Kommentaren herabzuwürdigen, wenn das Mikrofon noch angestellt ist, ist einfach kein wirklich schöner Umgang miteinander.

Frage

Frau Deschauer, ich habe eine Frage zur Colonia Dignidad in Chile. Da hat jetzt die aktuelle Regierung eine Entscheidung der Vorgängerregierung korrigiert. Die Vorgängerregierung wollte das Gelände ja enteignen und auch eine Gedenkstätte für die Opfer dieser Sekte errichten. Jetzt hat die aktuelle Regierung das alles rückgängig gemacht. Was sagt die Bundesregierung dazu?

Deschauer (AA)

Es sind ganz frische Meldungen, auf die Sie sich jetzt beziehen. Wir werden uns das natürlich noch einmal intensiver anschauen und auch mit unseren Ansprechpartnern im Gespräch darüber sein.

Aber ich kann sehr grundsätzlich sagen, dass die Aufarbeitung der Verbrechen in der ehemaligen Colonia Dignidad ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist und bleibt. Die Bundesregierung unterstützt deswegen das Projekt der Errichtung einer Gedenkstätte in Chile. Wir befinden uns dazu weiter im Gespräch, erst recht aufgrund dieser neuen Informationen, und auch über praktische Auswirkungen der jüngsten Entscheidungen, auf die Sie sich beziehen.

Natürlich müssen wir das mit den Ansprechpartnern vor Ort genau erörtern. Sie wissen, dass es dafür auch Verfahren gibt, unter anderem eine gemischte sogenannte deutsch-chilenische Kommission, die sich meiner Kenntnis nach zuletzt im Dezember 2025 mit der chilenischen Vorgängerregierung ausgetauscht hat. Normalerweise müsste der nächste Austausch in diesem Frühsommer stattfinden. Dabei wird sicherlich diese Fragestellung des Umgangs mit dem Thema der Gedenkstätte und unserem Anliegen eine wichtige Rolle spielen. Wenn wir können, werde ich das dann im Laufe der Zeit gerne hier updaten.

Frage

Eine Lernfrage in Sachen Gedenkstätte: Gab es bisher einen bilateralen Vertrag zwischen Deutschland und Chile diesbezüglich?

Deschauer (AA)

Davon kann ich gerade nicht berichten, aber mache ich mich noch einmal schlau.

Zusatzfrage

Mir würde interessieren, ob es bisher nur eine Absicht war oder ob es schon ‑ ‑ ‑

Deschauer (AA)

Ich mache mich schlau.

Frage

Ich habe noch eine kurze Frage an das Innenministerium. Der syrische Übergangspräsident ist ja heute in Berlin. Wird er denn heute Nachmittag auch den Bundesinnenminister treffen, wie das zum Teil berichtet wurde?

Dr. Kock (BMI)

Das ist richtig. Der Präsident wird auch Bundesinnenminister Dobrindt treffen.

Zusatzfrage

Um 16.30 Uhr?

Dr. Kock (BMI)

So ist bisher die Planung.

Zusatzfrage

Ist dabei eine Pressebegleitung bzw. eine Medienbegleitung oder eine Unterrichtung vorgesehen?

Dr. Kock (BMI)

Nein, es ist bis jetzt keine konkrete Pressearbeit vorgesehen.

Frage

Spielt es für den Innenminister eine Rolle, dass der syrische Übergangspräsident früher Terrorist war?

Dr. Kock (BMI)

Sie können davon ausgehen, dass der Bundesinnenminister auch solche Punkte bedenkt.

Zusatzfrage

Inwiefern?

Dr. Kock (BMI)

Wir greifen Gesprächen nicht vor, und wir berichten im Nachgang über Gespräche. Ich kann Ihnen grob die Themen nennen, aber die interessieren Sie ja offensichtlich nicht. Zu solchen konkreten Fragen äußere ich mich hier nicht.

Frage

Gehört zu den Themen auch eine mögliche Absicht des Innenministers, für verstärkte Rückführung oder Rücknahme, wie immer man das nennt, syrischer Flüchtlinge zu werben oder dies zu vereinbaren?

Dr. Kock (BMI)

Eines der Hauptthemen oder das vorrangige Thema wird die freiwillige Rückkehr sein, und zwar die Ermöglichung der freiwilligen Rückkehr von Personen, die im Moment hier in Deutschland sind und nach Syrien zurückgehen möchten, und dass dafür möglichst gute Bedingungen gefunden werden. Dann wird es auch um Rückführungen gehen, und so, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, zunächst um Rückführungen vor allen Dingen von Straftätern. Dann wird es mit einem syrischen Minister um einen weiteren Punkt gehen, der am Freitag hier auch schon Thema war, nämlich um den Aufbau von Zivilschutz und Katastrophenschutz in Syrien und die Unterstützung von uns dafür.

Frage

Der syrische Interimspräsident ist ja nicht durch demokratisches Votum, sondern durch Waffengewalt in sein Amt gelangt. Frau Deschauer oder Herr Meyer, wie geht denn die Bundesregierung damit um? In welchem Fall ist eine Machtergreifung durch Waffengewalt also legitim und in welchem nicht? Im Fall des Interimspräsidenten von Syrien scheint das ja von der Bundesregierung als ein legitimer Akt gewertet zu werden.

SRS Meyer

Auf die Unterscheidung würde ich jetzt nicht eingehen. Herr al-Scharaa ist für uns der Ansprechpartner für die syrische Regierung, und in diesem Rahmen ist er hier zu Besuch, und in diesem Rahmen führen wir Gespräche.

Zusatzfrage

Das interessiert ja vielleicht die gesamte Weltgemeinschaft. Ist das nur in dem konkreten Fall so, oder sagt die Bundesregierung, dass sie grundsätzlich auch Staatsoberhäupter akzeptiert, die mit Waffengewalt an die Macht gekommen sind?

SRS Meyer

Ich habe, glaube ich, gerade gesagt, warum Herr al-Scharaa hier ist und auf welcher Basis wir die Gespräche führen. Dabei würde ich bleiben.