Im Wortlaut
Themen
Kabinettssitzung
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
Gesetzentwurf für ein Gas- und Ölförderverbot in Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee
Krankenhausreform
Sitzung des Koalitionsausschusses
Situation afghanischer Geflüchteter in Pakistan und Afghanistan mit einer Aufnahmezusage im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms
virtuelle Teilnahme des Bundeskanzlers am Treffen der „Coalition of the Willing“
Militärparade in Peking
geplantes Abkommen zwischen der EU und MERCOSUR
neuer Wehrdienst
Eröffnung des 16. Bauabschnitts der A 100
Proteste in Indonesien
47 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Mittwoch, 3. September 2025
Sprecherinnen und Sprecher
Staatssekretär Kornelius
Harmsen (BMI)
Beckfeld (BMJV)
Mühlhausen (BMAS)
Wentzel (BMWE)
Stolzenberg (BMUKN)
Nübel (BMG)
Kall (BMF)
Giese (AA)
Müller (BMVg)
Alexandrin (BMV)
(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
StS Kornelius
Meine Damen und Herren, schönen guten Tag von mir und „welcome back“ aus der Sommerpause, sofern Sie sie hatten! Zurück ist auch das Bundeskabinett, zurück sind die Ministerinnen und Minister, zurück ist ein gewaltiges Paket an Vorhaben, die heute im Kabinett umgesetzt beziehungsweise beschlossen wurden. Es ist wirklich interessant: Man sieht, wie sich die Welle aufbaut und heute im Kabinett angekommen ist. - Die Vorbereitungen waren in den letzten Tagen sehr intensiv. Wir hatten im Kabinett 18 TOP-1-Vorhaben, die ich hier gar nicht aufzählen will, und neun größere Gesetzesvorhaben, die ich Ihnen gleich weitergebe. Das sind sehr wichtige Vorhaben, die auch intensiver Vorbereitungen bedurft haben. Im Kabinett war es interessant; es gab ein großes Bedürfnis, sich wechselseitig zu danken. Die Ministerinnen und Minister haben viele der Vorhaben gemeinsam ausgearbeitet. Insofern gab es eine Art Dankespingpong. Der Kanzler meinte, es sei ein Tag voller Dankbarkeit. Noch ist er nicht zu Ende. Aber ich fange einmal mit einigen Kabinettsbeschlüssen an, die heute gefällt wurden.
Der erste OTOP war der Gesetzentwurf für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten. Das ist der Netzentgeltgesetzentwurf. Der zweite OTOP war die Änderung des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes. Sie haben dieses Vorhaben auch schon vor der Sommerpause verfolgt. Heute war also der Vollzug im Kabinett.
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für einen Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 für die Übertragungsnetzkosten beschlossen. Mit diesem Zuschuss sollen die Netzentgelte und damit auch die Stromkosten für private Haushalte und Unternehmen gedämpft werden.
Das Kabinett hat außerdem den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit verstetigt die Bundesregierung den EU-Mindeststeuersatz bei der Stromsteuer für mehr als 600 000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Diese Energiekostenentlastungen sind zentral, um das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage sind diese Maßnahmen der erste Schritt auf dem Weg zu einer mittel- und langfristig bezahlbaren und sicheren Energieversorgung. Mit den gesetzlichen Änderungen setzt die Bundesregierung das im Koalitionsausschuss beschlossene Energiepreisentlastungspaket weiterhin zügig um. Die Finanzierung der Entlastung ist im Haushaltsentwurf vom 30. Juli verankert. Er wandert nun in die parlamentarischen Verfahren.
Insgesamt bedeutet das: Zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage werden Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bei den Energiekosten im nächsten Jahr spürbar um etwa zehn Milliarden Euro entlastet, zusätzlich zur bereits bestehenden Entlastung in Höhe von 17 Milliarden Euro durch die Übernahme der damaligen EEG-Umlage für erneuerbare Energien.
Des Weiteren hat die Bundesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts beschlossen. Das ist die Umsetzung zweier EU-Richtlinien. Ein wesentlicher Punkt ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion. Mit einem einfachen Klick sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Verträge widerrufen können, die sie online abgeschlossen haben. Anbieter müssen dafür eine klar erkennbare und jederzeit zugängliche Schaltfläche schaffen. Die Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die wesentlichen Vertragsinhalte verstehen. Das bedeutet im Onlinebereich auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich eine direkte, persönliche Kontaktaufnahme verlangen können. Die rein elektronische oder KI-gesteuerte Kommunikation ist damit ausgeschlossen.
Der Widerruf eines Vertrags über Finanzdienstleistungen soll künftig nur noch innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen möglich sein. Für Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten, vorausgesetzt, die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden über das Widerrufsrecht informiert. Das schafft Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für die Unternehmen. Denn bisher galt die unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit. Diese wird nun klar begrenzt. So werden langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden. Außerdem sollen Unternehmen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen. Damit wird also auch den Anforderungen an die Digitalisierung Rechnung getragen. Weiterhin bestimmen die neuen Regelungen, dass Patientinnen und Patienten grundsätzlich einen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer digitalen Patientenakte haben.
Außerdem hat das Kabinett heute den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes für die EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen. Das ist die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive. Sie wissen, dass dies eine Auflage war, die Unternehmen großes Kopfzerbrechen bereitet hat. Ziel der Richtlinie ist, dass bestimmte Unternehmen über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten berichten. Das betrifft Deutschland ab dem Geschäftsjahr 2025 in einem ersten Schritt, die sogenannte erste Welle. Davon waren 290 bilanzrechtlich große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 1000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betroffen. Diese Unternehmen müssen künftig zusammen mit ihrem Lagebericht einen sogenannten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und vom Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Wie im Koalitionsvertrag versprochen, folgt der Gesetzentwurf dem Prinzip der Eins-zu-eins-Umsetzung. Es setzt nur das um, was als europarechtlicher Minimalstandard gefordert ist.
Wird hier also Bürokratieabbau durch mehr Berichtspflichten geleistet? - Die Bundesregierung hat sich für eine Umsetzung jetzt entschieden, weil die Richtlinienumsetzungsfrist bereits am 6. Juli 2024 abgelaufen ist und die Europäische Kommission bereits im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Wir waren also im nachholenden Bereich. Die Bundesregierung hält weitere Erleichterungen und Vereinfachungen bei der CSRD für dringend notwendig. Dafür liegt auch bereits ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der sogenannte Omnibus I für den Nachhaltigkeitsbereich.
Mit einer ersten Änderungsrichtlinie, der sogenannten „Stop-the-Clock“-Richtlinie, wurde der CSRD-Anwendungsbeginn um zwei Jahre verschoben, und zwar für diejenigen berichtspflichtigen Unternehmen, die sonst ab den Geschäftsjahren 2025 oder 2026 hätten berichten müssen. Das war der erste Aufschub. Diese Änderungsrichtlinie wird mit dem Gesetz ebenfalls umgesetzt. Es gibt hierbei also eine Verzögerung.
Mit einer zweiten Änderungsrichtlinie, dem sogenannten „substance proposal“, soll der Anwendungsbereich der CSRD weiter eingeschränkt werden. Dazu laufen gerade die Verhandlungen auf EU-Ebene. Wenn der Anwendungsbereich wie im Vorschlag der Europäischen Kommission vorgesehen eingeschränkt wird, dann werden in Deutschland künftig nur noch bis zu 3900 Unternehmen erfasst. Ohne diese Anpassung wären es mehr als 15 000 Unternehmen. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beträgt dann nur noch etwa ein Viertel des ursprünglich geplanten Volumens, nämlich 430 Millionen Euro statt 1,65 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung unterstützt die entsprechenden Vorschläge und setzt sich für eine rasche und ambitionierte Verabschiedung ein, um die Ergebnisse noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Sie bekräftigt aber gleichzeitig, dass die Ziele des europäischen „Green Deal“ bestehen bleiben. Sie dürfen aber nicht mit unverhältnismäßigen Bürokratielasten für die Unternehmen einhergehen.
Zum GEAS-Anpassungsgesetz und zum GEAS-Anpassungsfolgegesetz: Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, GEAS, beschlossen. Damit setzen wir um, was wir im Koalitionsvertrag zugesagt haben, nämlich die neuen europäischen Regeln noch in diesem Jahr ins Parlament einzubringen. GEAS ist der Schlüssel, um Migration besser steuern und ordnen zu können. Humanitäre Standards für die Geflüchteten werden geschützt; gleichzeitig kann irreguläre Migration begrenzt werden. Wir alle wissen auch aus unserer innenpolitischen Debatte zur Migrationspolitik, dass nur eine gemeinsame europäische Lösung dabei helfen wird, die offenen Grenzen im Schengen-Raum zu erhalten und zugleich das Recht auf Schutz und Asyl für diejenigen zu verteidigen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen.
Die GEAS-Reform bringt zentrale Veränderungen. Künftig wird an den EU-Außengrenzen entschieden, wer ein Asylverfahren durchläuft und wer zurückgeführt wird. Gleichzeitig werden Mitgliedstaaten, die besonders belastet sind, mehr Unterstützung von anderen Staaten erhalten, und es wird schnellere und einheitliche Verfahren in allen EU-Mitgliedstaaten geben. Dabei ist klar, dass das Grundrecht auf Asyl gewahrt bleibt. Parallel dazu hat das Kabinett Änderungen am Ausländerzentralregister und an weiteren Gesetzen beschlossen. Damit schaffen wir Klarheit und Rechtssicherheit für die Arbeit der Behörden in Bund, Ländern und Kommunen.
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge: Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung dieser Richtlinie beschlossen. Mit diesem Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher einen deutlich besseren rechtlichen Schutz, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Ziel ist es, das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von allgemeinen Verbraucherdarlehen ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast weiter zu erhöhen. Dabei werden künftig auch Kleinkredite bis 200 Euro und zins- und gebührenfreie Kredite, sogenannte Kaufe-jetzt-zahle-später-Modelle, in den Regelungsbereich einbezogen. Ferner werden die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung an die für Immobiliendarlehen geltenden Maßstäbe angeglichen. Der Kündigungsschutz bei Dispositionskrediten wird verbessert. Vorvertragliche Informationspflichten werden erweitert. Für den Abschluss von allgemeinen Verbraucherdarlehen soll künftig die Textform genügen. Weitere Anpassungen erfolgen im Wettbewerbs-, im Aufsichts- und im Preisangabenrecht.
TOP 10 war der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abzuschaffen. Darüber hinaus wird die Verhängung von Bußgeldern, sollten Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten verletzen, erheblich eingeschränkt. Das nationale Lieferkettengesetz soll in dieser Form gelten, bis die europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. In der Übergangszeit soll das Änderungsgesetz Unternehmen entlasten und die Volkswirtschaft stärken.
Schließlich hat das Kabinett heute den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das ist ein wichtiges Vorhaben zur Rente aus dem Koalitionsvertrag. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge weiter stärken. Dadurch können künftig mehr Menschen von einer Betriebsrente profitieren, vor allem Beschäftigte in kleinen Unternehmen und Menschen mit geringerem Einkommen. Vorgesehen sind Verbesserungen im Arbeits-, im Finanzaufsichts- und im Steuerrecht. Der Gesetzentwurf ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung und soll zum 1. Januar 2026 umgesetzt werden.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMI. Laut einer Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs könnte das Gesetz zur GEAS-Reform Abschiebungen eher verzögern. Stimmen Sie der Einschätzung zu?
Harmsen (BMI)
Ich kann sagen, dass wir im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens neben der im Wesentlichen Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben auch eine Reihe von Regeln einführen, die eine restriktivere Gestaltung des Asylverfahrens ermöglichen. Dazu gehören unter anderem Sekundärmigrationszentren, aus denen Menschen, die das Asylverfahren nicht erfolgreich durchlaufen haben, unmittelbar und damit schneller in den jeweils zuständigen Mitgliedstaat zurückgeführt werden. Das gilt auch für andere Elemente in diesem Bereich. Klar ist - das haben auch die Gespräche von Bundesinnenminister Dobrindt in den letzten Wochen und Monaten gezeigt -, dass es eine große Einigkeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten insgesamt gibt, Rückführungen und Abschiebungen schneller zu ermöglichen. Insofern möchte ich mich jetzt zu der einzelnen Stellungnahme, die Sie erwähnt haben, nicht äußern. Aber im Wesentlichen ist das Ziel des BMI und auch der Bundesregierung klar, dass man Rückführungen und Abschiebungen wieder schneller ermöglicht.
Zusatzfrage
Das Gesetz soll bei Klagen gegen Asylentscheidungen für Verwaltungsgerichte eine Frist von sechs Monaten vorsehen. Welche Sanktionen drohen denn bei Nichteinhaltung dieser Frist?
Harmsen (BMI)
Das kann ich Ihnen jetzt im Detail nicht beantworten. Das müsste ich nachreichen.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMI und BMJV, auch zu GEAS. Es hat ja gedauert, bis das beschlossen werden konnte, weil es unter anderem den Streitpunkt gab, dass der Bundesinnenminister eine Haftmöglichkeit bei einer Missachtung der Aufenthaltspflicht wollte, um einer Fluchtgefahr vorzubeugen. Dabei hatte das BMJV juristische Bedenken. Wie sieht die Regelung jetzt aus, und in welcher Weise wurde eine Einigung zwischen diesen konfliktären Positionen erzielt?
Harmsen (BMI)
Ich kann Ihnen im Allgemeinen sagen, dass das Bundeskabinett heute Gesetzentwürfe beschlossen hat. Insofern besteht Einigkeit in dem, was die Bundesregierung beschlossen und auch veröffentlicht hat. Sie finden die Gesetzentwürfe wie immer auf unserer Webseite. Im Übrigen enthält das, was heute beschlossen wurde, Regelungen zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit sowie zur Haft. Die GEAS-Rechtsakte selbst sehen nämlich vor, dass an verschiedenen Stellen Möglichkeiten geschaffen werden, um die Bewegungsfreiheit zu beschränken oder eben Haft zu verhängen. Das ist natürlich wie immer stets im Einzelfall anzuordnen, wenn kein gesetzlicher Haftgrund - zum Beispiel Fluchtgefahr - besteht oder kein milderes Mittel zur Verfügung steht.
Beckfeld (BMJV)
Ich habe dazu nichts zu ergänzen.
Zusatzfrage
Ich verstehe das BMI jetzt so, dass Haftmöglichkeiten gegeben sind oder in der Gesetzeslage enthalten sind. Was bedeutet das im Hinblick auf die von Ihnen vorab geäußerten juristischen Bedenken gegen eine solche Inhaftnahme bei Fluchtgefahr? Sind die ausgeräumt? Existieren die nicht mehr?
Beckfeld (BMJV)
Wir äußern uns an dieser Stelle nicht zu Vorhaben anderer Ressorts.
Harmsen (BMI)
Wir haben diese Vorhaben innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Diese erweiterten Haftmöglichkeiten oder Bewegungsbeschränkungen sind bereits Teil der europäischen Einigung und Vorgaben. Insofern hat die Bundesregierung natürlich Vorhaben beschlossen, gegen die keine rechtlichen Bedenken bestehen.
Frage
Herr Kornelius, Sie sagten, mit der Umsetzung von GEAS werden die Prinzipien des humanitären Schutzes gewahrt. Hat sich dabei jetzt kurzfristig irgendetwas geändert? Mein letzter Stand war, dass die Reform vorsieht, sogar Kinder bis zu mehreren Monaten in haftähnlichen Lagern zu halten. Menschenrechtsorganisationen sehen darin eine massive Einschränkung der Rechte von Geflüchteten. Wie ist das mit Ihrem Verständnis von humanitären Schutzprinzipien vereinbar?
StS Kornelius
Das Grundrecht auf Asyl ist nicht in Gefahr. Das bleibt gewahrt. Es geht um schnellere und faire Verfahren, nicht um Einschränkungen oder Schutz. Wer Schutz braucht, der erhält ihn. Wer keinen Anspruch hat, der wird aber auch schneller nach den Regeln, die GEAS aufstellt, zurückgeführt. Das sind nun gemeinsame europäische Regeln, die Transparenz, aber auch Rechtssicherheit schaffen, sowohl für die Flüchtenden als auch für diejenigen, die in diesem System dann für den geregelten und rechtlich zulässigen Zugang sorgen müssen. Ich glaube, der Rechtsrahmen ist zwischen den Interessen der europäischen Partner und unseren Interessen austariert. Die Bundesregierung hat lange darauf gewartet, dass GEAS nun umgesetzt wird. Die Maßnahmen, die wir in der Zwischenzeit ergriffen haben, haben zu einem deutlichen Rückgang der Migrations- und Asylgesuche geführt. Insofern glaube ich, dass hier diesen rechtlichen Bedenken auch Rechnung getragen wurde.
Zusatz
Dass das individuelle Recht auf Asyl gewahrt wird, sehen die meisten Menschenrechtsorganisationen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, anders.
StS Kornelius
Ich muss das nicht kommentieren.
Frage
Wonach die Kollegin gefragt hat, ist ja, dass es um die Schutzhaft von unbegleiteten Kindern geht. Das wird jetzt umgesetzt. Die Bundesregierung möchte Kinder einsperren. Habe ich das bei diesem Umsetzungsgesetz richtig verstanden?
StS Kornelius
Auf die Umsetzungsgesetze hat man sich in der Koalition geeinigt. Sie setzen das um, was im Rahmen von GEAS politisch tatsächlich schon seit Langem - auch durch die Vorgängerregierung - beschlossen wurde. Insofern, glaube ich, ist auch diesen Schutzbedürfnissen Rechnung getragen.
Zusatz
Aber es gibt ja die UN-Kinderrechtskonvention, die so etwas verbietet. Darum fragen wir ja; denn Kinder in Haft zu stecken, würde dem widersprechen.
StS Kornelius
Das ist keine Haft.
Zusatz
„Schutzhaft“ heißt das im GEAS.
StS Kornelius
Ich weiß nicht, wie der gesetzliche Begriff ist. Das schaue ich gerne nach. Aber diesen Begriff muss ich jetzt nicht weiter kommentieren, weil ich gerade eine gewisse politische Aufladung erkenne.
Frage
Die Kinderrechte sind ja nicht Teil des Grundgesetzes. Das wurde dort bislang nicht festgeschrieben. Können Sie vielleicht noch einmal ausführen, welche Bestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die Umsetzung der GEAS-Richtlinie eingeschränkt werden?
Harmsen (BMI)
Die Vorhaben zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sind sehr komplexe Rechtswerke, die natürlich unter bestimmten Voraussetzungen und unter bestimmten Bedingungen Einschränkungen von Grundrechten der Betroffenen enthalten. Ich glaube, dass es im Interesse aller ist, wenn wir jetzt hier nicht jeden einzelnen Paragrafen der vielen Hundert Seiten durchgehen und jeweils die einzelnen Grundrechtseinschränkungen aufzählen. Insofern würde ich Sie darauf verweisen, dass Sie die Gesetzentwürfe inklusive einer umfangreichen Begründung auf unserer Webseite finden.
Im Übrigen gilt aber natürlich, dass auch für Menschen, die von den Regelungen betroffen sein werden, der Rechtsstaat oder rechtsstaatliche Standards hier in Deutschland gelten. Das wird durch die Umsetzung von GEAS nicht angefasst. Insofern würde ich es bei diesen Ausführungen belassen, auch ohne ins Detail zu gehen.
Frage
Herr Kornelius hatte etwas zur CSR-Nachhaltigkeitsrichtlinie ausgeführt. Mich würde vom BMJV interessieren, weil Sie den Vorschlag gemacht hatten, dass es bei dieser Berichtspflicht Schwellenwerte geben soll, die auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden angehoben wurden: Warum sind Sie darauf gekommen, und warum ist das nicht europarechtswidrig?
Beckfeld (BMJV)
Vielleicht erst einmal ganz allgemein; das hat der Regierungssprecher auch schon gesagt: Wir sind verpflichtet, die CSR-Richtlinie umzusetzen. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, dies möglichst bürokratiearm zu tun. Im Rahmen des rechtlich Möglichen und Vertretbaren werden hier teilweise auch schon Entlastungen, die durch die Reform in Brüssel angestoßen wurden, berücksichtigt. Das betrifft unter anderem den von Ihnen genannten Schwellenwert.
Zusatzfrage
Hier geht es um europarechtswidrige Gesetzgebungen. Aus Brüssel heißt es, dass genau dieser Punkt, dass Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden hinsichtlich Nachhaltigkeit berichten müssen, europarechtswidrig ist. Stimmen Sie dem nicht zu? Ist das falsch?
Beckfeld (BMJV)
Die von Ihnen angesprochenen Punkte sind ja genau die, die konkret auf EU-Ebene schon angestoßen wurden. Das sind Punkte, die wir in dem Gesetzentwurf berücksichtigen.
Zusatzfrage
Herr Kornelius, beim Lieferkettengesetz geht es ja darum, dass es in Sachen Einhaltung der Sorgfaltspflichten nur noch bei schweren Verstößen der Unternehmen Bußgelder geben soll. Können Sie einmal ausführen, was nach diesem Lieferkettengesetz ein schwerer Verstoß wäre? Was ist mit den nicht schweren Verstößen?
StS Kornelius
Schwere Menschenrechtsverletzungen sind schwere Verstöße.
Zusatzfrage
Was ist mit nicht schweren Menschenrechtsverstößen?
StS Kornelius
Das sind nicht schwere Verstöße.
Zusatzfrage
Das können die Unternehmen dann bußgeldfrei tun?
StS Kornelius
Ich glaube, Sie können da kein Thermometer hineinhalten und „Hier beginnt es“ beziehungsweise „Hier beginnt es nicht“ sagen. Es wird eine Umsetzungsverordnung geben. Die Details müssen Sie dann bitte diesem Papier entnehmen. Aber diese Lieferkettenrichtlinie wird deutlich zum Bürokratieabbau in den Unternehmen beitragen und dennoch weiterhin das Ziel verfolgen, dass Menschenrechtsverletzungen und auch Kinderarbeit vermieden werden.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMAS. Die Fristen für Verbände für Stellungnahmen zu diesem Gesetz sollen extrem kurz gewesen sein. Binnen 24 Stunden wurde darum gebeten. Warum wurde die Frist so kurz gesetzt? Erwarten Sie dann qualitativ hochwertige Antworten der Verbände auf so etwas?
Mühlhausen (BMAS)
Haben Sie vielen Dank. - Es ist vollkommen richtig, dass die Veränderungen beim Lieferkettengesetz ja Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung waren. Insofern musste schnell gehandelt werden. Mit Blick auf die dahingehende Kritik, dass wir bestimmte Verbände nicht rechtzeitig mit eingebunden haben, möchte ich nur darauf hinweisen, dass es vorher einen umfassenden Dialogprozess gab und der Dialogprozess mit den Verbänden natürlich auch weiter bestehen bleibt. Insofern können wir sicherstellen, dass die Anhaltspunkte bereits im Vorfeld mit beachtet wurden und auch in Zukunft werden.
Frage
Herr Mühlhausen, damit ich es richtig verstehe: Einerseits heißt es, das nationale Gesetz gilt nahtlos weiter, bis das EU-Lieferkettengesetz in Kraft tritt. Andererseits sind die Unternehmen aber von den Dokumentationspflichten des Gesetzes befreit. Ab jetzt muss also bis zu der EU-Regelung trotz des geltenden Gesetzes keine Dokumentation mehr vorgelegt werden. Ist das richtig?
Mühlhausen (BMAS)
Das müssen wir noch einmal ganz kurz richtigstellen. Das Lieferkettengesetz ist im Jahr 2023 in Kraft getreten und hat eine Berichtspflicht mit Blick auf menschenrechtliche Standards vorgesehen. Im Rahmen der europäischen CSDD bleiben ja menschenrechtliche und umweltbezogene Berichtspflichten bestehen. Insofern wurde jetzt die doppelte Berichtspflicht bürokratiearm abgeschafft, aber es bleibt sozusagen eine Berichtspflicht bestehen. Ansonsten ist es aus unserer Sicht auch noch einmal wichtig, zu betonen, dass es keine Absenkung der Menschenrechte und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gibt, was die Standards betrifft.
Frage
Das BMAS sagt gerade, es gebe keine Abfederung bei Menschenrechtsverstößen. Herr Kornelius, Sie haben uns aber gerade gesagt, dass es nur noch bei schweren Menschenrechtsverstößen wie Kinderarbeit zu Bußgeldern kommen soll. Bei allen anderen, so habe ich Sie jetzt gerade verstanden - - -
StS Kornelius
Ich habe vorhin gesagt, dass Sie da kein Thermometer hineinhalten können. Es gibt keine rechtliche Kategorisierung in Bezug auf Menschenrechtsverstöße.
Zusatzfrage
Darf ich kurz ausreden?
StS Kornelius
Selbstverständlich, mit großer Freude.
Zusatz
Sie sprechen davon, dass es nur noch bei schweren Verstößen von Menschenrechtsverletzungen um Bußgelder geht. Darum wollten wir ja wissen, was mit „schweren“ gemeint ist. Sie haben jetzt nur die Kinderarbeit genannt. Das heißt doch praktisch, es gibt dann gute und schlechte Menschenrechtsverletzungen - - -
StS Kornelius
Es gibt Menschenrechtsverstöße.
Zusatzfrage
Darf ich ausreden? – Es gibt Bußgelder also nur noch bei Kinderarbeit, aber keine Bußgelder bei anderen Menschenrechtsverstößen. Das ist jetzt der Stand. Das wäre doch eine Abfederung der Menschenrechte, Herr Mühlhausen.
Mühlhausen (BMAS)
Haben Sie herzlichen Dank für die Frage. - Vielleicht kann ich das noch einmal klarstellen. Wir haben heute eine punktuelle Veränderung des Lieferkettengesetzes in der Kabinettssitzung gehabt. Wie der Regierungssprecher schon richtig deutlich gemacht hat, gibt es jetzt eine Weisung, die derzeit beraten wird. Die bleibt auch abzuwarten. Hier geht es jetzt aber keinesfalls darum, irgendwelche Abmilderungen zu treffen, sondern das BAFA, das letztendlich das Ganze kontrolliert, wird dann drei sogenannte Kategorien bilden. Aber auch hier weise ich noch einmal darauf hin, dass sich die Weisung jetzt in der Abstimmung befindet. Die bleibt erst einmal abzuwarten.
StS Kornelius
Im Kern geht es um die doppelte Berichtspflicht. Das ist das, was jetzt abgeschafft wurde.
Frage
Dazu muss ich jetzt doch noch einmal nachfragen. Wofür werden denn drei unterschiedliche Kategorien von Menschenrechtsverletzungen gebildet, wenn nicht dafür, dass man die einen dann bestraft und die anderen nicht? Das müssen Sie jetzt noch einmal ausführen.
Mühlhausen (BMAS)
Richtig. Das führe ich dann aus, wenn die Weisung innerhalb der Regierung abgestimmt ist.
Frage
Herr Mühlhausen, können Sie uns ein anderes Beispiel als Kinderarbeit für eine schwere Menschenrechtsverletzung nennen?
Mühlhausen (BMAS)
Das kann ich im Moment nicht machen, weil das kein feststehender Rechtsbegriff ist. Ich sage es noch einmal: Wenn die Weisung innerhalb der Regierung abgestimmt ist, können wir uns dazu äußern.
Frage
Herr Kornelius, nachdem Sie betont haben, dass es ein großes Bedürfnis gab, sich wechselseitig zu danken, und wir gleichzeitig aus den USA Bilder aus Kabinettssitzungen bekommen, möchte ich doch noch einmal nachfragen, wem da eigentlich gedankt wurde. Muss man sich das so vorstellen, dass die Minister und Ministerinnen jetzt alle Lobpreisungen in Richtung Kanzler erheben, oder was ist damit gemeint?
StS Kornelius
Nein, der Dank gilt natürlich den Medien für die faire und umfassende Berichterstattung. Der zweite Dank gilt den Ministerinnen und Ministern untereinander, die in einem sehr starken Abstimmungsprozess innerhalb kürzester Zeit die Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht haben. Ich habe das möglicherweise deswegen betont, weil ich den Eindruck habe, dass man gelegentlich auch einmal darauf verweisen darf, wie demokratische Verfahren ablaufen, dass Meinungsbildung unter vielen Akteuren zum demokratischen Standard gehört, dass Parteien, Abgeordnete, aber auch Ministerien und Interessenverbände ihre Meinungen äußern und dann der Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens im Kabinett auch ein demokratischer Höhepunkt in diesem Prozess ist, den man auch würdigen kann und bei dem man auch einmal Danke sagen kann.
Frage
Herr Wentzel, ist von dem Verbot der Gasförderung in Schutzgebieten der Nord- und Ostsee, das heute vom Kabinett beschlossen wurde, auch die geplante Gasförderung bei Borkum betroffen?
Wentzel (BMWE)
Die Federführung für das Gesetz liegt beim BMUKN. Ich kann aber sagen: Nach Erkenntnissen des BMWE gibt es da keine Betroffenheit.
Stolzenberg (BMUKN)
Bei dem Gesetzentwurf, der heute beschlossen wurde, geht es um Bohrungen in Meeresschutzgebieten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone. Bei diesem Projekt bei Borkum soll die Bohrung ja auf niederländischem Gebiet passieren. Allerdings ragt das Gasfeld unter das Wattenmeer und unter das Naturschutzgebiet. Dadurch gibt es halt eine Betroffenheit. Aber die Bohrung selbst findet in den Niederlanden statt. Das kann diese Bohrung nicht betreffen, selbst wenn das Gesetz heute schon gelten würde, weil die Bohrung selbst in den Niederlanden stattfindet.
Die niedersächsischen Behörden haben sogenannte Richtbohrungen im Küstenmeer genehmigt. Wenn Sie von diesen Bohrungen gehört haben, dann haben Sie sich wahrscheinlich gefragt: Wieso dürfen die das dort? Das ist so zu verstehen, dass das Meer, für das wir zuständig sind, aufgeteilt ist, und zwar in das Küstenmeer - dafür sind die jeweiligen Länder zuständig - und in die ausschließliche Wirtschaftszone, für die der Bund zuständig ist. Diese Richtbohrungen, die es für diese Gasförderung braucht, fanden im Küstenmeer statt. Niedersachsen hat genehmigt, dass diese Richtbohrungen dort stattfinden konnten.
Frage
Verstehe ich es richtig, dass Auswirkungen von Bohrungen, die seitens der Niederlande gemacht werden dürfen, dann aber deutsches Schutzgebiet betreffen, von Deutschland nicht verhindert werden können? Ist das so? Es gibt das Risiko negativer Auswirkungen, die deutschen Interessen widersprechen, aber Deutschland hat keine Möglichkeit, das zu verhindern. Ist das die Rechtslage?
Stolzenberg (BMUKN)
Die Rechtslage ist, dass es Umweltverträglichkeitsprüfungen gibt. Laut dem EU-Recht müssen diese stattfinden. Wenn bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung keine Bedenken oder Gründe aufkommen, die dafür sprechen, dass es dort zu Beeinträchtigungen kommt, dann hat die zuständige Behörde keinen Anlass, das aus diesem Grund nicht zu genehmigen.
Zusatzfrage
Das Land Niedersachsen ist dort ja die Genehmigungsbehörde, wenn ich es richtig sehe. Hat das Land Niedersachsen irgendeine Möglichkeit, auf die Durchführung von Bohrungen seitens der Niederlande verhindernd einzuwirken?
Stolzenberg (BMUKN)
Ich möchte ungern das Landesrecht interpretieren. Die Entscheidung Niedersachsens ist eine Entscheidung des Landes Niedersachsen. Daher bitte ich, die Fragen dort zu stellen.
Frage
Herr Stolzenberg, Sie haben mich jetzt etwas irritiert; denn nach meiner Kenntnis befinden sich die Gasbohrungen und das angesprochene Gasfeld außerhalb der Schutzzone. Es erstreckt sich nordwestlich angrenzend an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer vor Borkum in die Nordsee hinein. Ist dem nicht so? Hat sich an den Lageplänen etwas verändert?
Stolzenberg (BMUKN)
An den Lageplänen des Gasfelds hat sich nichts geändert. Aber es gibt tatsächlich einen Teil dieses Gasfeldes, der in die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone hineinragt. Wir können Ihnen gerne auch im Nachgang noch einmal die Informationen dazu zustellen, um zu schauen, wer von uns da vielleicht gerade einen Widerspruch hat.
Zusatz
Es wäre nett, wenn Sie das nachreichen könnten. Denn nach unserer Kenntnis wurde bisher immer kommuniziert, dass es zwar innerhalb der Sonderwirtschaftszone, aber außerhalb der Schutzgebiete liegt.
Frage
Nur ganz kurz, weil Herr Stolzenberg ja auch schon Teil der Vorgängerregierung war: Herr Stolzenberg, ich erinnere mich, dass Sie gesagt haben, wenn - - -
Vorsitzende Buschow
Wir haben heute wirklich viele Themen. Es sind jetzt 40 Minuten um!
Zusatz
Dann sollten Sie uns nicht unterbrechen, damit wir keine Zeit verlieren.
Vorsitzende Buschow
Ihre Einleitung geht nicht in Richtung einer Frage. Vielleicht halten Sie sich nicht mit Ihren Erinnerungen auf, sondern formulieren eine Frage, wie es andere Kollegen auch schaffen.
Zusatz
Das hilft dem Kollegen, schneller zu antworten. - Die Zerstörung von wertvollen Riffen und die Gefahr von Erdbeben, die bei einem solchen Vorhaben entstehen, können laut Ihrem eigenen Haus in der Vorgängerregierung, wenn ich mich recht erinnere, niemals umweltverträglich sein. Jetzt hat dieses Vorhaben genau diese Gefahren. Das ist also ab sofort trotzdem möglicherweise umweltverträglich, wenn Riffe zerstört werden und Erdbebengefahr besteht.
Vorsitzende Buschow
Das war jetzt ein Meinungsbeitrag.
Zusatz
Nein, das war eine Lernfrage, Frau Vorsitzende.
Stolzenberg (BMUKN)
Wenn ich beim Lernen helfen kann, dann würde ich sagen: Das, was Sie sagen, ist eine allgemeine Aussage. Wir müssen da genau auf die Umweltverträglichkeitsprüfung schauen, die immer eine Prüfung des Einzelfalls ist. Meines Wissens ist die Umweltverträglichkeitsprüfung dort tatsächlich erfolgreich gewesen. Insofern gibt es jetzt nichts, was ich dazu beitragen kann, um diese allgemeine Aussage zu bestätigen. Dann müssen Sie halt in den Einzelfall schauen. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen werden tatsächlich vom Land Niedersachsen oder der niederländischen Regierung vorgenommen.
Frage
Es hieß erst, die Krankenhausreform beziehungsweise die Reform der Krankenhausreform von Ministerin Warken soll heute auch Thema im Kabinett sein. Sie ist aber nicht auf der Liste. Ist sie verschoben worden, oder war sie nie auf der Liste? Herr Kornelius, wissen Sie das?
StS Kornelius
Sie sollten dankbar sein, dass nicht noch mehr darauf war.
Nübel (BMG)
Herr Szent-Iványi, das haben Sie richtig gesehen. Sie war heute nicht Thema im Kabinett. Uns ist daran gelegen, dass das jetzt möglichst zeitnah ins Kabinett kommt. Wir werden dann dementsprechend auch darüber informieren.
Frage
Herr Kornelius, wie blickt der Kanzler auf die Sitzung des Koalitionsausschusses heute? Wie würden Sie den aktuellen Zustand der Koalition beschreiben? Was läuft gut? Wo sind die größten Baustellen? Ich bitte einfach um eine kurze Lageeinschätzung.
StS Kornelius
Wie Sie an der Fülle der heutigen Kabinettsthemen sehen, läuft die Koalition sehr gut. Das Kabinett hat eine Menge von Themen verabschiedet. Sie mögen lachen, aber es ist tatsächlich eine Themenfülle, wie sie in Kabinetten selten vorkommt. Das kann man nicht überdecken, wenn man immer behauptet, es gebe Streit. Diesen Streit gibt es nicht. Dieses Kabinett arbeitet hochkonstruktiv, und so ist auch der Koalitionsausschuss vorbereitet worden. Diese Regierung ist mehr als willens, dass dies eine erfolgreiche Regierung wird und dass diese Regierung auch mit Ergebnissen liefert.
Ich habe eben schon einmal angedeutet, dass zum demokratischen Prozess auch die Auseinandersetzung und die Meinungsbildung gehören. Sie mögen es manchmal „Streit“ nennen, aber nicht jede Meinungsbildung ist gleich eine Koalitionskrise und ein Kabinettsniedergang. Deswegen ist, glaube ich, der Bundeskanzler mehr als erfreut, dass die Sitzung des Koalitionsausschusses heute sehr gut vorbereitet ist. Es gibt zwei, drei Tagesordnungspunkte, die sehr intensiv vorbereitet wurden und die quasi auch verabschiedungsreif sind. Sie werden darüber gegen 19 Uhr unterrichtet. Ich möchte dem nicht vorweggreifen.
Es gibt außerdem natürlich das große Thema, das diese Regierung am meisten beschäftigt. Das ist, in Vorbereitung der künftigen Haushalte und der sich abzeichnenden Defizite eine Reformagenda aufzusetzen, die sowohl das Sozialsystem, die sozialen Sicherungssysteme als auch die Rentensysteme und natürlich das Thema Steuern betrifft. Diese Regierung hat im Koalitionsvertrag beschlossen, dass mittlere und kleine Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode entlastet werden sollen. All diese Themen werden nun in den normalen politischen und demokratischen Prozess hineingegeben. Dieser Prozess beinhaltet, dass es dazu Meinungsäußerungen gibt. Manchmal fallen die etwas drastischer aus, manchmal etwas weniger drastisch. Manchmal werden sie von Ihnen in einer positiven, affirmativen Form und manchmal in einer ablehnenden Form kommentiert. Das ist Demokratie. Wenn Sie es anders wollen, müssen Sie dorthin schauen, wo Truppen marschieren und wo Paraden abgehalten werden. Das ist hier, Gott sei Dank, nicht der Fall. Deswegen ist die Sitzung des Koalitionsausschusses heute Abend in diesem Bemühen ein wichtiges Treffen, um tatsächlich in diesem Herbst zu großen Reformen zu kommen. Sie wissen, dass der Haushalt 2027 bis zum Beginn des nächsten Jahres in den Umrissen feststehen muss. Dazu werden große Einsparungen und Umschichtungen nötig sein. Darüber wird der Koalitionsausschuss beraten.
Zusatzfrage
Sie müssen es ja nicht „Streit“ nennen. Nennen wir es „Baustellen“ oder „Vorhaben“. Die Sozialreformen sind sicherlich eine große Baustelle. Wie groß wird heute Abend die Auseinandersetzung möglicherweise werden, zum Beispiel bei diesem Themenfeld?
StS Kornelius
Ich glaube, dass Ihnen nicht entgangen ist, dass dies die großen Reformthemen sind. Deswegen wird man heute Abend darüber reden. Es gibt unterschiedliche Interessen. Das Ziel einer Koalition ist es, diese Interessen auszugleichen und sich irgendwo zu einem Kompromiss zu finden, um dann tatsächlich den Einsparbedarf zu leisten, aber vor allem auch die sozialen Systeme sicher zu machen, sodass sie bezahlbar bleiben, und um diese enormen Zuwächse, die wir in den letzten Monaten und Jahren erlebt haben, unter Kontrolle zu bekommen. Dieses Interesse verbindet alle Seiten. Es verbindet auch alle Seiten, dies sozialverträglich und gerecht zu machen. Dem dienen diese Auseinandersetzung oder Debatte und dieses Verfahren.
Frage
Vielleicht stelle ich zu dem Thema eine Frage an das Finanz- und das Arbeitsministerium, ohne definieren zu wollen, ob es sich um Streit oder Meinungsverschiedenheiten handelt. Der Finanzminister äußert sich in einem Interview mit der „ZEIT“ jetzt positiv zum Reformvorgehen des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder hinsichtlich Arbeitsmarkt- und Sozialstaatsreformen. Schröder wollte ja bekanntlich die finanzielle Belastung der Systeme einschränken. Die Arbeitsministerin sagte, die Debatte darüber, dass es zu wenig Geld gebe und dass eingespart werden müsse, sei Bullshit. Ziehen diese beiden sozialdemokratischen Ressorts da an einem Strang?
Kall (BMF)
Selbstverständlich ziehen die an einem Strang. Das gilt ganz besonders für den Vizekanzler und Finanzminister und die Arbeitsministerin. Ich glaube, wenn man sich das Zitat komplett anschaut, sieht man, dass Herr Klingbeil auf mutige Reformen hinweist, die es damals gab. Er sagt aber auch sehr deutlich, dass jede Zeit ihre eigenen Antworten braucht, dass es Reformen braucht, die in die heutige Zeit passen, und dass diese Reformen keine tiefen Gräben in der Gesellschaft aufwerfen dürfen. Das war ja damals durchaus der Fall. Insofern gab es auch deutliche Unterschiede zwischen damaligen Reformprozessen und heutigen Reformprozessen, auf die Herr Klingbeil in dem Interview hingewiesen hat. Schauen Sie sich das insofern noch einmal an.
Mit Blick auf die heutige Sitzung des Koalitionsausschusses und alles, was bevorsteht, hat der Bundesfinanzminister ja sehr frühzeitig einen Prozess eingeleitet, der zu erheblichen Konsolidierungen und erheblichen Einsparungen führen muss, und zwar mit Blick auf eine Lücke von mehr als 30 Milliarden Euro, die ab 2027 besteht und die 2028 und 2029 auch weiter ansteigen wird, und gleichzeitig zu erheblichen und auch tiefgreifenden Reformen führen muss. Dabei ist aus Sicht des Vizekanzlers ganz klar, dass der Sozialstaat stark bleiben muss und stark bleiben soll, aber effizienter werden muss. Darin ist er sich ganz sicher auch mit der Arbeitsministerin einig.
Ansonsten will ich vielleicht auch noch einmal das unterstreichen, was Herr Kornelius gerade gesagt hat: Es wird sicherlich Diskussionen geben, aber am Ende auch eine Einigkeit darüber, was jetzt in den nächsten Monaten für die Koalition ansteht. Gerade was die Finanzen angeht, ist es ja innerhalb von ganz wenigen Monaten - innerhalb von drei Monaten - gelungen, zwei Haushalte für 2025 und für 2026 aufzustellen, dies in großer Einigkeit, das 500-Milliarden-Investitionspaket anzuschieben, auch das gemeinsam, den Wachstumsbooster und heute die Senkung der Energiepreise. Das zeigt ja alles: Wir ändern die Rahmenbedingungen, wir schaffen auch Planungssicherheit, und wir gehen eben jetzt schon, im Sommer 2025, die finanziellen Herausforderungen an, die ab 2027 auf uns zukommen, also sehr frühzeitig und weit vor der üblichen Haushaltsaufstellung, weil die Herausforderungen groß sind, aber weil eben auch die notwendige Zeit und der Rahmen dafür vorhanden sein müssen, um sowohl, wie gesagt, zu grundlegenden Einsparungen als auch zu grundlegenden Reformen zu kommen. Die heutige Sitzung des Koalitionsausschusses kann dafür ein guter Auftakt sein.
Mühlhausen (BMAS)
Ich kann mich dem anschließen. Wir sehen natürlich auch eine große Einigkeit und keinerlei große Konflikte. Ich möchte an dieser Stelle für das BMAS auch nur noch einmal betonen, dass wir seit Mai - in den ersten 100 Tagen beziehungsweise vielleicht ein bisschen mehr Tagen - schon viel auf den Weg gebracht haben. Es gab eine Rentengesetzgebung. Wir haben heute die Betriebsrenten gestärkt. Wir haben eine Sozialstaatskommission auf den Weg gebracht. Es passiert also sehr, sehr viel. Andere Dinge liegen noch vor uns, beispielsweise die neue Grundsicherung. Darüber wird natürlich gesprochen. Basis dafür ist der Koalitionsvertrag. Ich denke, alles andere - das ist ganz normal - gehört in der Gesellschaft dazu. Der Sozialstaat spiegelt natürlich immer auch bestimmte Werte wider. Darum wird gerungen. Auch wir sehen hier keine übermäßigen Konflikte.
Zusatzfrage
Heißt das auch, dass die Arbeitsministerin einen positiven Blick auf die Reformen des früheren Kanzlers Gerhard Schröder hat?
Mühlhausen (BMAS)
Darüber habe ich mit der Ministerin nicht gesprochen. Was die Ministerin immer wieder deutlich gemacht hat, ist, dass sie ein Interesse daran hat, die Sozialsysteme auch für die Zukunft fest auszugestalten. Sie hat deutlich gemacht, dass sie beispielsweise Sozialmissbrauch in den sozialen Sicherungssystemen angehen will, und sie hat klargemacht, dass sie im Herbst eine Reform zur Grundsicherung vorlegen wird. Die bleibt jetzt erst einmal abzuwarten.
Frage
Der Kanzler sagt ja mit Blick auf die Debatte um die Finanzierung der Sozialausgaben, er wolle fünf Milliarden Euro beim Bürgergeld einsparen. An das BMAS: Inwiefern halten Sie dieses Vorhaben, dabei noch fünf Milliarden Euro einzusparen, denn für realistisch?
Mühlhausen (BMAS)
Haben Sie vielen Dank! – Die Worte des Kanzlers stehen da für sich selbst. Die kommentiere ich an dieser Stelle nicht.
Mit Blick auf das Einsparpotenzial beim Bürgergeld haben wir ja als BMAS mehrfach deutlich gemacht, dass wir für einen realistischen Blick werben. Wie das genau ausgestaltet sein wird, wird dann auch im Gesetzentwurf stehen. Er bleibt abzuwarten.
Zusatzfrage
Herr Kornelius, wie genau soll das denn gehen? Das Verfassungsgericht hat den Staat ja zur Einhaltung eines menschenwürdigen Existenzminimums beim Bürgergeld verpflichtet. Eine Senkung der Beiträge würde dieses Minimum ja unterschreiten. Wie stellt es sich Kanzler konkret vor, dabei fünf Milliarden Euro einzusparen?
StS Kornelius
Ich glaube, es geht nicht um eine Senkung der Beiträge, es geht um die gerechte Zuteilung der Beiträge. Es geht um einen gerechten Sozialstaat. Ich denke, es verbindet den Kanzler mit allen Kabinettsmitgliedern, dass es um Gerechtigkeit, um Stabilität im Sozialsystem geht.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir jetzt eine der großen Reformdebatten in diesem Land erleben. Ich würde mich auch mit einem fröhlichen Ja zur Reformdebatte darauf freuen, dass es eine Auseinandersetzung über den besten Weg gibt, und ich glaube nicht, dass wir das Abendland untergehen sehen, wenn unterschiedliche Meinungen auch öffentlich ausgetragen werden. Am Ende wird es einen Kompromiss geben, und ich glaube, es macht dieses Land aus, dass es solche Dinge auch öffentlich austragen kann.
Ich möchte einmal darauf hinweisen, was auch heute im Kabinett vom Bundeskanzler betont wurde: Es sind jetzt mit dem Kabinett 48 der 62 Maßnahmen aus dem Sofortprogramm aus der ersten Sitzung des Koalitionsausschusses umgesetzt worden. Wir werden bis Anfang Oktober 93 Prozent dieser Maßnahmen umgesetzt haben. Das sind so viele, dass Sie gar nicht über alle berichten können. Sie haben heute gesehen, wie viel da auf der Platte liegt. Der Finanzminister hat auch noch einmal betont, dass auch die dritte Welle der Rentenreform beziehungsweise der Rentengesetzgebung bis zum Jahresende abgeschlossen sein soll, die Aktiv- und die Frühstartrente. All das sind große Reformvorhaben.
Nun packt diese Regierung eben das nächste große Paket an. Das ist die Sozial- und die Sicherungsgesetzgebung, die eben zu Beitragssatzstabilität führen soll und die auch von wichtigen Kommissionen begleitet wird. Sie alle kennen den Zeitplan für diese Kommissionen. Sie alle kennen die vielen Akteure, die dabei gehört werden wollen und auch ihr Mitspracherecht geltend machen. Das sind nicht nur Akteure von außen, das ist natürlich am Ende das Parlament als Gesetzgeber oder als die Institution, die das letzte Wort haben wird. All diese Zahnräder greifen nun ineinander, und insofern wünsche ich uns heute wirklich einen fröhlichen Start dieser Debatte.
Kall (BMF)
Vielleicht noch ganz kurz aus Sicht des BMF: Es sind auch beim Bürgergeld in den kommenden Haushalten beziehungsweise in der Finanzplanung für die nächsten Jahre bereits erhebliche Einsparungen vorgesehen. Ich will das nur sagen, damit das keine Phantomdebatte wird. Es wird vielmehr intensiv daran gearbeitet, da auch erhebliche Einsparungen zu erzielen. Der wichtigste Weg, um die Kosten beim Bürgergeld deutlich zu reduzieren, ist am Ende, mehr Leute in Beschäftigung, in Arbeit zu bringen. Deswegen gilt mit Blick auf den gesamten Reformprozess, der vor uns steht, und auf eine Vielzahl an Maßnahmen der Bundesregierung, die ja darauf abzielen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, Qualifizierung zu verbessern, die Bedingungen für die Wirtschaft zu verbessern, dass sie alle darauf abzielen, Arbeitsplätze zu sichern, mehr Beschäftigung zu erzielen und auch die offenen Stellen zu besetzen. Von denen war ja auch die Rede, als jetzt die neuen Arbeitsmarktzahlen kamen. Insofern liegt die Priorität in dem gesamten Reformprozess auf Arbeitsplätzen, auf Beschäftigung. Dadurch lassen sich am Ende auch größere Einsparungen beim Bürgergeld erzielen.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMAS. Zur Bürgergeldhöhe hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ja gesagt, es werde wieder eine Nullrunde geben. Wie ich es verstanden habe, ist die Höhe des Bürgergeldes nicht Ergebnis einer politischen Willensbildung, sondern eines komplizierten Berechnungsprozesses von Regelbedarfen, Fortschreibungen und Ähnlichem. Was hat denn einen Ausschlag für diese Nullrunde gegeben?
Mühlhausen (BMAS)
Sie haben schon einen wichtigen Punkt angesprochen, den zu betonen uns als BMAS immer sehr wichtig ist. Die Höhe der Regelbedarfe ergibt sich aus einem festgelegten Fortschreibungsmechanismus. Der wird weder politisch bestimmt, noch wird gewürfelt. Wir alle haben gesehen, dass es zum 1. Januar 2024 aufgrund der sehr starken Inflation eine deutliche Erhöhung der Regelbedarfe gab, damals um 12 Prozent. Das entsprach 61 Euro für eine alleinstehende Person. Aufgrund dieser starken Erhöhung kam es jetzt eben zum 1. Januar 2025 und kommt es zum 1. Januar 2026 zu keiner Erhöhung der Regelbedarfe. Das liegt an einem, wie Sie auch sagen, sehr komplexen Fortschreibungsmechanismus. Darüber informieren wir ausgiebig und, finde ich, auch sehr informativ und plakativ auf unserer Homepage. Aber ich denke, es würde den Rahmen sprengen, wenn ich das jetzt hier noch einmal deutlich beschreiben würde.
Frage
Eine kleine Nachfrage zu dem Punkt, vielleicht an das Finanzministerium: Wären die Einsparungen im Verwaltungsapparat nicht erheblich, wenn man zum Beispiel einfach 800 Euro oder 1000 Euro im Monat überweisen würde, und dann wäre es gut? Dann müsste man nämlich nicht so viel berechnen.
Kall (BMF)
Das scheint mir jetzt eine ziemlich pauschale Berechnung zu sein, aber die wäre auch dann eher etwas für das zuständige Ressort, für das BMAS.
StS Kornelius
Ich nehme das als Reformvorschlag gerne mit.
Mühlhausen (BMAS)
Ich glaube, ganz so einfach ist es nicht. Wenn wir uns die Arbeitslosigkeit in Deutschland anschauen, dann sehen wir, dass die sehr unterschiedliche Gründe hat. Dabei geht es eben auch viel darum, Menschen zu begleiten.
Herr Kall hat es gerade schon deutlich gemacht, und dem kann ich mich nur anschließen: Unser oberstes Ziel als Bundesregierung ist es, Menschen in Arbeit zu bringen, natürlich zum einen, weil es die Kosten senkt, aber zum anderen auch, weil es für Menschen wichtig ist, in Arbeit zu sein. Dabei geht es um Qualifizierung, dabei geht es um Weiterbildung. Wir werben also für einen Blick auf Menschen, die im Moment keine Arbeit haben, dafür, dass diese Menschen Arbeit suchen und dass wir sie dabei unterstützen. Das ist der Ausgangspunkt unserer täglichen Arbeit im BMAS und in der gesamten Bundesregierung.
Frage
In Pakistan wurden gestern und auch heute erneut Afghanen aus Gästehäusern in Gewahrsam genommen. Frage an das Auswärtige Amt: Welche Informationen haben Sie darüber? Wie reagieren Sie darauf?
Giese (AA)
In der Tat ist es leider zutreffend, dass seit gestern Nachmittag erneut Personen aus dem Aufnahmeverfahren der Bundesregierung in Islamabad festgenommen worden sind. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich die genaue Zahl und den Aufenthaltsort aufgrund der Aktualität der Lage nicht im Einzelnen angeben. Wir haben dazu selbstverständlich Kontakt mit der pakistanischen Regierung aufgenommen, befinden uns in Gesprächen und werden Sie darüber auch weiter informieren. Das ist der Stand zum jetzigen Zeitpunkt.
Zusatzfrage
Können Sie den Sachstand der Gespräche benennen? Versuchen Sie zu erwirken, dass dies unterbleibt? Welche Reaktion bekommen Sie darauf?
Giese (AA)
Ich würde bei dem bleiben, was ich gerade gesagt habe. Wir haben ja hier schon häufiger darüber gesprochen, was das Ziel der Bundesregierung mit Blick auf die Personen ist, die sich in deutschen Aufnahmeprogrammen befinden. Da brauchen wir auch eine Mitwirkung von der pakistanischen Seite. Diese Gespräche laufen. Über die einzelnen Inhalte würde ich mich jetzt hier nicht äußern.
Frage
Herr Kornelius, ich nehme an, der Bundeskanzler hat inzwischen den Brief der 200 Afghaninnen und Afghanen erhalten, die eine deutsche Zusage haben, aufgenommen zu werden, und von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden. Wie ist denn die Reaktion des Kanzlers? Wird er handeln? Wird er sich schnell dafür einsetzen, dass diese Menschen aus Afghanistan herausgeholt werden?
StS Kornelius
Der Bundeskanzler hat sich ja gestern bereits dazu geäußert, und ich glaube, dem habe ich momentan nichts hinzuzufügen.
Zusatz
Gestern hatte er den Brief noch nicht, sagte er.
StS Kornelius
Ich glaube, der Brief wurde öffentlich kommuniziert, bevor er angekommen ist. Ich vermute, dass es auch zur Form der Kommunikation gehört, dass man das zuerst öffentlich macht. Aber der Bundeskanzler hat sich ja zum Brief geäußert.
Frage
Herr Giese, ich würde gerne noch einmal nachfragen, weil Sie jetzt doch sehr vage geblieben sind. Ist Ihre Aussage von gerade erst einmal eine Bestätigung, dass es gestern und heute Festnahmen gegeben hat? Können Sie vielleicht wenigstens in etwa eine Größenordnung nennen? Nach unseren Informationen gab es nämlich Razzien in von der GIZ betreuten Gästehäusern.
Giese (AA)
Ich würde gerne bei dem bleiben, was ich gesagt habe. Es geht um eine kleine, keine große Anzahl von Personen. Die ganz genaue Anzahl von Personen kann ich Ihnen aber nicht nennen, weil das, wie gesagt, eine Lage ist, die sich aktuell noch weiterentwickelt. Wenn es dazu im Laufe des Tages irgendwie Weiteres mitzuteilen gibt, werden wir das selbstverständlich tun. Im Übrigen gilt das, was ich gerade gesagt habe.
Zusatzfrage
Nur noch einmal zur Klarstellung, und ich hätte aber auch noch eine Nachfrage: Wissen Sie nur von Festnahmen oder mittlerweile auch schon von Abschiebungen?
Meine Nachfrage hänge ich direkt daran. Herr Wadephul hat am Montag vor sehr vielen Journalistinnen und Journalisten erklärt, es würde eine Art Zusicherung Pakistans geben, dass genau das, was jetzt passiert, bis zum Jahresende nicht passieren würde. Wie erklären Sie das? Hat Herr Wadephul da die Öffentlichkeit falsch informiert, oder hält sich Pakistan hier nicht an Absprachen? Welche Konsequenzen hat das möglicherweise?
Giese (AA)
Über die Gespräche mit der pakistanischen Seite haben wir uns ja schon geäußert. Die Gespräche des Bundesministers des Auswärtigen mit seinem pakistanischen Amtskollegen waren konstruktiv. Die Gründe für diese neuerlichen Festnahmen sind uns noch nicht bekannt. Wie gesagt, wir befinden uns weiter im Austausch mit der pakistanischen Regierung.
Was Ihre erste Frage angeht, habe ich bestätigt, dass es offensichtlich zur Verhaftung gekommen ist, und ich habe auch gesagt - da wiederhole ich das, was ich gerade schon gesagt habe -, dass wir über die Aufenthaltsorte aller Personen nicht ganz genau Bescheid wissen. Das versuchen wir herauszufinden. Das ist eine aktuelle Lage.
Frage
Herr Kornelius, ich hätte ganz gerne noch einmal nach dem morgigen Treffen in Paris gefragt, zu dem der Kanzler zugeschaltet wird, weil mir noch nicht ganz klar ist, was bei diesem Treffen eigentlich herauskommen soll. Es wurde angedeutet, dass es um Sicherheitsgarantien geht, aber diese Konferenz muss ja ein relativ klar umrissenes Ziel haben. Was genau soll die Ukraine aus dem morgigen Treffen also mitnehmen können, sozusagen Zusagen für militärische Unterstützung oder Ähnliches?
StS Kornelius
Die diplomatischen Bemühungen der letzten Wochen dienten ja allesamt dem Zweck, eine geeinte europäische und auch möglichst transatlantische Position gegenüber diesem Angriffskrieg aufrechtzuerhalten. Die „Coalition of the Willing“ ist ein wichtiges Instrument, das vor allem zur Finanzierung und zur Ausstattung der Ukraine beiträgt. Die „Coalition of the Willing“ wird nun auch ihren Anteil an den Absicherungsplänen, die nach dem Alaska- und dem Washington-Treffen des amerikanischen Präsidenten ins Leben gerufen wurden, auf die Füße stellen. Das heißt, die „Coalition of the Willing“ ist ein ganz zentraler Akteur in diesem Bemühen, Sicherungsmaßnahmen auf die Beine zu stellen.
Sie haben mitbekommen, dass sich diese Sicherungsgedanken entlang von sieben Säulen orientieren. Darüber wird zwischen den Beratern fortlaufend gesprochen, aber auch zwischen den Ministern, heute auch in anderem Rahmen, morgen dann im Rahmen der Regierungschefs und der Präsidenten. Der Bundeskanzler wird zu dieser Sitzung der „Coalition of the Willing“ virtuell, also digital, zugeschaltet. Er wird per Video teilnehmen. Das Ergebnis kann ich nicht vorwegnehmen. Ich gehe davon aus, dass die „Coalition of the Willing“ ihre Unterstützung in all diesen sieben Aspekten noch einmal ausbuchstabieren wird und auch ein Zeichen der Geschlossenheit aussenden möchte, gerade in diesen Tagen, in denen auch sehr revisionistische Töne aus Peking zu vernehmen sind.
Zusatzfrage
Ist geplant, dass man US-Präsident Trump oder die US-Regierung morgen irgendwie mit einbezieht? Bei den früheren Treffen gab es ja dann immer Telefonate mit anderen Akteuren. Ist das geplant?
StS Kornelius
Ich kann dem nicht vorweggreifen, aber es gibt Überlegungen, den US-Präsidenten dazuzuschalten.
Frage
In meiner Frage geht es um die neuere Ausrüstung der Militärparade in Peking. Wir haben gesehen, dass viele Gegenstände zum ersten Mal der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Ich würde gerne Herrn Müller einmal fragen, welche Gegenstände Sie tief beeindruckt haben, und warum.
Müller (BMVg)
Das ist ein ganz netter Versuch. - Natürlich schauen wir uns vollkommen unabhängig vom Land an, was in der Welt passiert, wie welche Entwicklungen aussehen, wo es Entwicklungen bei Ausrüstung, Technik und Technologien gibt und wie weit das wo eingeführt worden ist. So eine Militärparade hat ja meistens einen repräsentativen Charakter, was auch nicht immer ganz spiegelbildlich für alles andere ist, was vorhanden ist. Aber natürlich schauen wir uns so etwas an. Wir bewerten das intern. Dafür gibt es bewährte Verfahren. Aber diese Auswertungen sind natürlich nicht öffentlich.
Zusatzfrage
Wie bewerten sie die Fortschritte in der Militärtechnologie in den letzten Jahren?
Müller (BMVg)
Meinen Sie chinesische Fortschritte?
Zusatz
Ja, Fortschritte in der Militärtechnologie.
Müller (BMVg)
Öffentlich gar nicht, weil wir zu Fähigkeitsentwicklungen anderer Nationen nicht Stellung nehmen. Das tun wir auch bei unseren Partnern nicht. Wir reden über die Fähigkeiten der Bundeswehr, über das, was wir in den nächsten Jahren leisten wollen, um die Bundeswehr verteidigungsfähig auszustatten, aber wir kommentieren Partner oder andere Nationen nicht öffentlich.
Frage
Auch zu diesem Thema, aber an den Regierungssprecher: Wie bewerten Sie den demonstrativen Schulterschluss von Xi Jinping, Wladimir Putin und Kim Jong-un?
StS Kornelius
Wir haben diese Demonstration zur Kenntnis genommen. Wir haben das beobachtet. Die Bundesregierung muss daraus keine unmittelbaren Schlüsse ziehen. Ich glaube, dass sich die darin gezeigte Wertepartnerschaft nicht mit unseren Vorstellungen einer liberalen, offenen Weltordnung verträgt.
Zusatzfrage
Nun ist es ja so, dass Xi in seiner Rede gesagt hat, dass die Wiedergeburt der chinesischen Nation unaufhaltsam sei. Wie sehr sind Ihre Sorgen um Taiwan nach der Militärparade gewachsen?
StS Kornelius
Die Rhetorik hat uns nicht weiter überrascht. China hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten einen bemerkenswerten Aufstieg hinter sich.
Die Bundesregierung hat keine neue Position in der Taiwanpolitik. Sie hält an der bestehenden Position fest und erwartet, dass China sich an die entsprechenden Abmachungen hält.
Vorsitzende Buschow
Wir haben heute, wie ich schon befürchtete, ein Zeitproblem. Der Regierungssprecher muss wegen zwingender Termine in fünf bis maximal zehn Minuten los, eher in fünf Minuten.
Frage
Herr Kornelius, die EU-Kommission stellt in diesen Minuten ihre Vorschläge zur Ratifizierung des EU-MERCOSUR-Abkommens vor. Rechnen Sie damit, dass Frankreich jetzt einlenkt und die Ratifizierung dieses Abkommens gelingt?
StS Kornelius
Die Bundesregierung begrüßt zunächst, dass es beim Abkommen zwischen MERCOSUR und der Europäischen Union vorangeht. Sie unterstützt, dass die EU prinzipiell Freihandelsabkommen voranbringt. Das ist im globalen Trend das richtige Signal. Sie setzt sich für eine pragmatische und regelbasierte Handelspolitik ein. MERCOSUR und Mexiko sind der Bundesregierung besonders wichtig. Deswegen wird sie dieses Abkommen im Rat aktiv unterstützen. Wichtig ist es, die Handelsbeziehungen zu diversifizieren. Deswegen ist das EU-MERCOSUR-Abkommen ein positives Signal, um die Glaubwürdigkeit der EU in Handelsbeziehungen aufrechtzuerhalten, auch aus geopolitischer Sicht, um Südamerika zu stärken.
Die Bundesregierung begrüßt deswegen, dass die Kommission nun rasch handelt, und hofft, dass der Text so schnell wie möglich angenommen wird. Sie wird auf jeden Fall zustimmen. Auch das Rahmenabkommen mit Chile wird von der Bundesregierung zügig ratifiziert. Genauso soll das Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und Singapur sowie Vietnam zügig vom Bundestag ratifiziert werden.
Die Verhandlungen der französischen Regierung mit der Kommission und den Partnern im MERCOSUR-Abkommen begleiten wir wohlwollend und mit dem Ziel, dass Frankreich eine Zustimmung ermöglicht wird.
Zusatzfrage
Würde Deutschland im Rat auch dann mit Ja stimmen, wenn Frankreich mit Nein stimmen würde?
StS Kornelius
Deutschland hat das Ziel, eine geschlossene Position vor allem mit Frankreich zu erreichen. Das bedeutet, dass wir darauf hinarbeiten, dass Frankreich eine Zustimmung ermöglicht wird.
Vorsitzende Buschow
Da Herr Kornelius gleich weg muss: Gibt es noch eine Frage, die dem Regierungssprecher aus tagesaktuellem Geschehen zwingend heute gestellt werden muss? Ich formuliere es präzise so. Eine Frage, die bis Freitag Zeit hat, würde ich jetzt nicht mehr zulassen. - Dann können wir Herrn Kornelius für heute verabschieden. Ich würde die übrigen Sprecherinnen und Sprecher bitten - - -
StS Kornelius
Ist es noch viel?
Vorsitzende Buschow
Ich habe schon noch vier bis fünf Themen auf der Liste.
StS Kornelius
Das schaffe ich nicht mehr.
Vorsitzende Buschow
Ist das eine Wortmeldung für eine Frage, die zwingend heute gestellt werden muss, weil es morgen nicht mehr aktuell wäre?
Zuruf
Natürlich!
Vorsitzende Buschow
Dann Herr Kollege.
Frage
Sie selbst hatten die Rüstungsexporte ja noch angesprochen. Dafür ist Herr Kornelius jetzt der richtige Ansprechpartner, Frau Buschow.
Vorsitzende Buschow
Ich habe das Thema Rüstungsexporte. Zuständig dafür ist das Wirtschaftsministerium. Meine Frage war, ob es eine zwingend aus tagesaktuellem Anlass gebotene Frage an den Regierungssprecher gibt.
Zuruf
Ja!
Vorsitzende Buschow
Ich habe alle anderen Sprecher - damit meine ich auch das Wirtschaftsministerium - gebeten, zu bleiben, falls eventuell noch eine Frage von dem Kollegen zum Thema Rüstungsexporte kommt. Dann würden wir hier noch für zehn Minuten verlängern. Damit sage ich aber jetzt tatsächlich: Herr Kornelius, vielen Dank für heute!
Der Kollege ist mit dem nächsten Thema an der Reihe.
Frage
Zum Thema Wehrdienst und zum Vorhaben der Bundesregierung: Was passiert mit den Daten derjenigen, die per Fragebogen gefragt werden? Wer überprüft und verifiziert die Angaben?
Müller (BMVg)
Können Sie die Frage genauer formulieren? Was genau meinen Sie?
Zusatzfrage
Vor allem hinsichtlich Datenschutzaspekten: Was passiert mit den im Fragebogenverfahren erhobenen Daten?
Damit verbunden die Frage: Wer verifiziert, was dort angegeben wurde? Was passiert, wenn man gar nicht antwortet?
Müller (BMVg)
Das ist ein Verwaltungsakt. Wenn man gar nicht antwortet, dann gibt es Möglichkeiten, das zu sanktionieren. Natürlich ist unser Ziel erst einmal die Freiwilligkeit. Ich will darauf hinweisen, dass auch die Antwort „Ich habe kein Interesse“ eine Antwort ist. Deswegen kann man sich sicherlich diese Minuten nehmen, um den Fragebogen zu beantworten. Damit ist die Sache für einen selbst vom Tisch. Denn wir wollen ja auf Freiwilligkeit und Attraktivität setzen. Deswegen gibt es die wirklich einfache Möglichkeit, diese Fragen zu beantworten, entsprechend der Meinung der Angefragten. Das ist Punkt eins. Natürlich gibt es, wenn ein Verwaltungsakt nicht durchgeführt wird, Sanktionsmöglichkeiten.
Punkt zwei: Sowohl die Daten aus der Wehrerfassung, die von den Meldebehörden abgefragt werden, als auch die Daten, die über den Fragebogen abgefragt werden, unterliegen natürlich dem Datenschutz. Datenschutzbestimmungen werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. Schon der Entwurf des Fragebogens, die Speichersysteme, also die Datenverarbeitung, das ist in Deutschland ganz klar geregelt. Wir haben europäische Datenschutzvorgaben, und sie sind bei diesen Verfahren anzuwenden. Natürlich werden sie angewendet.
Zusatzfrage
In einer Mitteilung Ihres Hauses vom 27. August ist die Rede davon, dass auch Jahrgänge vor 2008 noch zu erfassen seien. Was ist diesbezüglich konkret geplant?
Müller (BMVg)
Eine wesentliche Stütze des Vorhabens des neuen Wehrdienstes ist Wehrüberwachung und Wehrerfassung. Wir wollen nicht nur für die Reserve ausbilden, sondern wir wollen auch die Daten der Teile der Bevölkerung haben, die im Notfall in der Lage wären, dieses Land zu verteidigen. Sie wissen, dass diese Verfahren nach Aussetzung der Wehrpflicht 2011 eingestellt wurden. Das heißt, dass die Daten, die wir haben, lückenhaft sind. Wir haben Daten, wir haben eine ganze Menge Daten, aber sie sind lückenhaft. Deswegen ist die Wehrerfassung ein wesentlicher Punkt. Jedes Land der Welt muss wissen: Wen kann man holen, wer ist in der Lage, das Land zu verteidigen, wenn etwas passiert? - Dafür gibt es die Wehrerfassung.
Hinsichtlich der Wehrerfassung ist vorgesehen, dass wir mit Start des neuen Wehrdienstes mit dem Jahrgang 2008 beginnen. Sobald die Kapazitäten da sind, um größere Datenmengen und mehr Rückmeldungen zu erfassen, wenn das eingespielt ist, dann wollen wir natürlich auch ältere Jahrgänge noch erfassen, die dann schon 22, 23 oder 24 Jahre alt, aber natürlich im wehrfähigen Alter wären. Es wäre absurd, würde man sagen: Man beginnt mit den ganz Jungen und baut dafür einen Datensatz auf, aber die, die fünf Jahre älter sind und dieses Land rein theoretisch effektiv verteidigen könnten, nimmt man nicht auf. - Deswegen gibt es den Plan, dass man das durchführt, sobald die Verfahren eingespielt sind.
Das wird etwas dauern. Sie wissen, dass wir mit allein ungefähr 300 000 bis 350 000 wehrfähigen jungen Männern pro Jahrgang rechnen. Datenschutz - Sie haben es angesprochen -, Administration, Datenverarbeitung, IT, das muss natürlich gewährleistet werden. Dafür braucht man auch die entsprechenden administrativen Verfahren und Prozesse.
Frage
An das BMV: Der Minister hat relativ stolz das neue Teilstück der A 100 in Berlin eröffnet. Jetzt gibt es die prognostizierten Verkehrsprobleme. Die BVG hat offensichtlich den Busverkehr teilweise eingestellt. Es wurden Strecken gesperrt. Die Autofahrer stehen im Stau.
Wie bewerten Sie als Ministerium diese für viele voraussehbare Situation?
Alexandrin (BMV)
Zum einen hat der Minister bereits auf dem Eröffnungstermin deutlich gemacht, dass es sich um einen Teilabschnitt handelte, der eröffnet wurde. Damit sich die Wirksamkeit der Gesamtmaßnahme entfalten kann, braucht es auch weiterhin den 17. Bauabschnitt.
Was die Teilproblematik angeht, die sich dort lokal ergibt, so ist die Autobahn GmbH gehalten, gemeinsam mit Berlin zu schauen, wie sie beispielsweise durch die bestmögliche Abstimmung der Lichtsignalanlagen, sprich, der Ampelschaltungen, und der Verkehrsführung einen bestmöglichen Verkehrsfluss gewährleisten können.
Zusatzfrage
Sie haben die Autobahn GmbH angesprochen. Sie hat verlautbart, dass es keine - Zitat - ungewöhnlichen Störungen gebe. Wie beurteilen Sie diese Einschätzung angesichts dessen, was in den letzten Tagen passiert ist?
Alexandrin (BMV)
Sie wissen, dass wir das Bundesverkehrsministerium sind. Die Autobahn GmbH ist in diesem Fall für die operative Lage zuständig. Wenn sie diese Lageeinschätzung trifft, dann tut sie das erst einmal. Aber das sind, wie gesagt, immer Momentaufnahmen. Alle beteiligten Institutionen, die für die Verkehrsregelung in diesem Fall zuständig sind, sind gehalten, wo möglich, eine Verbesserung der Situation herbeizuführen, beispielsweise durch die statistische Erfassung und die Beobachtung der Situation und durch die Systeme, die dort vorhanden sind.
Frage
Herr Giese, können Sie etwas zu den aktuellen Protesten in Indonesien sagen? Wie viele Deutsche haben sich bereits in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND eingetragen?
Giese (AA)
Wir verfolgen die Meldungen in Bezug auf die Proteste, die es insbesondere in der Hauptstadt gibt.
Die Angabe in Bezug auf die ELEFAND-Liste, nach der Sie gefragt haben, müsste ich Ihnen nachreichen. Sie liegt mir gerade nicht vor.
Zusatzfrage
Sie sagten, Sie beobachteten die Lage. Ist eine weitere Anpassung der Reise- und Sicherheitshinweise geplant?
Giese (AA)
Wenn wir die Reise- und Sicherheitshinweise anpassen, dann teilen wir das öffentlich mit.