Im Wortlaut
Themen
• Kampagne der Bundesregierung „Das kann Deutschland“
• Defizit der gesetzlichen Krankenkassen
• Rückführungen nach Syrien
• Einführung eines Industriestrompreises
• Stahlgipfel
• Lieferprobleme des niederländischen Halbleiterherstellers Nexperia
• Forderung nach einem Importverbot für Rohstahl aus Russland
• mögliche Reise des Bundeskanzlers nach China
• Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen; geplante Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
• Vorstoß zur Streichung von § 218 StGB
• geplante Änderung des Strafrechts im Zusammenhang mit voyeuristischen Aufnahmen und sexueller Belästigung
• Lage in Mali
• Suche nach einem Standort für ein Atommüllendlager
• vermehrte Einsätze der Polizei an Halloween
• Berichterstattung über eine angebliche Anzeige der Bundeswehr gegen einen Schüler
• Jahresakkreditierung für 2026
40 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Montag, 3. November 2025
Sprecherinnen und Sprecher
• stellvertretender Regierungssprecher Meyer
• Gülde (BMG)
• Giese (AA)
• Bowinkelmann (BMI)
• Wentzel (BMWE)
• Keller (BMF)
• Dr. Maier (BMJV)
• Zimmermann (BMUKN)
• Müller (BMVg)
(Vorsitzende Küfner eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Meyer
Etwas zu verkünden, klingt immer so groß. Trotzdem: Ich habe etwas mitgebracht, um es einfach auch transparent zu machen; vielleicht haben Sie es an der einen oder anderen Stelle schon gesehen. Das Bundespressamt hat eine Kampagne zur kommunikativen Begleitung der Regierungsarbeit gestartet, über die ich Sie gern kurz informieren würde.
Angesichts der vielen negativen Nachrichten, die auf uns einströmen, gehen die guten Botschaften oft unter. Aber es bewegt sich in Deutschland etwas zum Positiven. Wir wollen zeigen, was in Deutschland möglich ist und was in Deutschland an Ideen, Stärke und Willen stecken ‑ übrigens schon heute, überall im Land, im Kleinen und im Großen. Heute startet die Bundesregierung deshalb die Kampagne „Das kann Deutschland“. Denn wir sind davon überzeugt, dass alle Herausforderungen, die wir hier in Deutschland haben, lösbar sind und vor allem gemeinsam lösbar sind. Wir möchten mit der Kampagne den Zusammenhalt in Deutschland fördern, den Stolz auf bereits Erreichtes miteinander teilen und das Vertrauen darin stärken, dass Wandel möglich und positiv gestaltbar ist. Die Kampagne will über einen längeren Zeitraum konkrete Regierungsmaßnahmen kommunizieren, immer unterlegt mit Zahlen, Daten und Fakten. Hiermit möchten wir die Bürgerinnen und Bürger über die angelaufene Regierungsarbeit informieren, die Fortschritte der Regierungsarbeit sichtbar machen und so das Vertrauen und die Zuversicht in unsere Fähigkeiten, den Wandel zu gestalten, fördern. Wir beginnen dabei mit den Themen der Wirtschaft, der Infrastruktur und der Verteidigung. Weitere Themen folgen jeweils zeitlich eng verknüpft mit der politischen Agenda.
Frage
Herr Meyer, was kostet das Ganze? Betrachten Sie es als Maßnahme zur Verschönerung des Stadtbildes?
SRS Meyer
Was die Finanzierung angeht, ist die Kampagne auf einen längeren Zeitraum angelegt, für die Regierungsarbeit sozusagen. Eine Reihe von Dingen sind dabei auch noch nicht angegangen worden. Insofern wird man erst am Ende genau sagen können, was es kostet. Wie gesagt ist mir wichtig, darauf hinzuweisen: Das kann Deutschland. ‑ Wir sind in der Diskussion manchmal sehr stark darin, nach vorne zu stellen, was vielleicht nicht so gut läuft. Ich glaube, viele Dinge in unserem Land laufen gut. Viele Dinge müssen auch verändert werden. Wir können das als Bundesregierung, aber auch als Land insgesamt zeigen. Das ist die Idee hinter der Kampagne.
Zusatzfrage
So etwas ist üblicherweise etatisiert. Im Sinne der soliden Haushaltsführung werden Sie doch im Etat des Bundespresseamts etwas dazu stehen haben, wie viel Geld dafür zumindest in diesem Jahr zur Verfügung steht und wie viel Sie im nächsten Jahr dafür eingeplant haben?
SRS Meyer
Noch einmal: Die Endabrechnung machen wir am Ende.
Grundsätzlich stehen uns natürlich entsprechende Budgetmittel zur Verfügung, die uns vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellt werden. Diese nutzen wir entsprechend.
Frage
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie in diese Kampagne gehen, ohne in irgendeiner Weise ein Budget dafür eingeplant zu haben?
SRS Meyer
Nein, da haben Sie mich falsch verstanden. Natürlich haben wir Planungen gemacht. Wie viel eine Kampagne insgesamt kosten wird, wird man aber am Ende abrechnen und sehen. Deswegen wäre es unseriös, Ihnen jetzt eine Zahl zu nennen.
Zusatz
Dass die Endabrechnung am Ende erfolgt, leuchtet ein. Trotzdem wäre es, glaube ich, relevant zu wissen, mit welchem Budgetansatz Sie in diese Kampagne hineingehen. Das kann doch kein Staatsgeheimnis sein.
SRS Meyer
Der Haushalt des Bundespresseamts ist komplett transparent. Man kann ihn auch im Internet nachlesen. Dort ist alles zu finden, was man braucht, um zu wissen, welche Möglichkeiten wir haben. So groß sind sie übrigens gar nicht, aber wie gesagt wollen wir sie in diesem Fall entsprechend nutzen.
Frage
Mit welcher Agentur haben Sie die Kampagne entwickelt?
SRS Meyer
Mit der Rahmenagentur, mit der das Bundespresseamt zusammenarbeitet. Die Agentur heißt Zum goldenen Hirschen.
Zusatzfrage
Ich schaue gerade auf Ihre Webseite: Soziale Themen, also Themen für die Bürgerinnen und Bürger selbst, kommen dort nicht vor. Sie hatten schon gesagt, dass es darum gehe, Unternehmen zu stärken und aufrüsten. Aber etwas, das den Leuten am Ende tatsächlich etwas bringt, sehe ich jetzt nicht. Für wen soll das sein?
SRS Meyer
Das ist eine dankbare Vorlage; denn ich glaube, dass es ein bisschen ein Missverständnis gibt, wenn wir zum Beispiel darüber sprechen, was wir „für die Wirtschaft“ tun. Die Wirtschaft sind am Ende wir alle; das sind Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die Arbeitsplätze haben und die die Wirtschaftsleistung dieses Landes erarbeiten. Dass sich derzeit viele Menschen Sorgen um ihren Job machen, haben wir auch hier immer wieder diskutiert. Insofern ist all das, was wir im Bereich der Wirtschaftspolitik machen, vor allen Dingen darauf ausgerichtet, Menschen und ihren Familien einen sicheren Arbeitsplatz zu ermöglichen. Wenn wir darüber sprechen, wie wir in die Infrastruktur investieren, dann ist das ja kein abstraktes Tun, weil wir ‑ „I don’t know“ ‑ Brücken so gerne mögen; vielmehr wollen wir dieses Land modernisieren. Das soll am Ende bei den Menschen ankommen. Viele Menschen sind zu Recht unzufrieden damit, dass in den vergangenen Jahrzehnten zu wenig in unsere Infrastruktur investiert wurde. Das spüren Menschen auch in ihrem Alltag. Dagegen werden wird jetzt klar mit einem großen Investitionspaket vorgehen, das seine Wirkung entfalten muss und natürlich auch bei den Menschen vor Ort ankommen wird.
Sie haben auch soziale Themen angesprochen. Ich habe jetzt bewusst gesagt, dass wir mit drei Themen gestartet haben. Die Kampagne ist aber längerfristig angelegt. Es wird sicherlich viele Möglichkeiten geben, auch weitere für die Regierung und für die Gesellschaft wichtige Themen zu kommunizieren.
Frage
Herr Meyer, die Titelgröße ist bei Ihnen sicherlich bekannt. Ich würde gern wissen: Sind es reguläre Mittel aus dem BPA-Haushalt, oder sind es Mittel, die jetzt zusätzlich über Sondervermögen usw. zur Verfügung gestellt wurden, um die Regierungsarbeit kommunikativ zu begleiten?
SRS Meyer
Nein, es sind Mittel aus unserem Haushalt.
Frage
Ich habe eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium. Es geht mir noch einmal um das Sparpaket der Bundesregierung zur Eindämmung der Finanzlücke bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Erklären Sie uns doch bitte noch einmal genau, wie diese Sparvorgaben ‑ der Großteil soll bei den Krankenhäusern eingespart werden ‑ funktionieren sollen.
Gleich hinterhergeschickt: Wie beeinflusst das die Versorgung der Patienten?
Gülde (BMG)
Diese Maßnahmen, auf die sich das Bundeskabinett geeinigt hat, sollen die Finanzlücke der gesetzlichen Krankenversicherung von zwei Milliarden Euro decken. Sie wissen, dass die Finanzlage der Krankenkassen extrem angespannt ist. Das ist auch nicht erst seit einem halben Jahr so. Es ist richtig, dass die Kassen auch ihre Finanzreserven nutzen mussten, weil die Ausgaben die Einnahmen seit Jahren deutlich übersteigen und nichts dagegen unternommen wurde. Deshalb wurden jetzt diese Maßnahmen ergriffen. Wir gehen nicht davon aus, dass das zu nennenswerten Änderungen in der Versorgung führt. Sie wissen, dass die Maßnahmen, die wir jetzt im Bereich der Krankenhäuser beschlossen haben, auch gegenfinanziert sind. Insofern gehen wir dabei tatsächlich von keinen nennenswerten Änderungen in der Versorgungslage aus.
Zusatzfrage
Aber können Sie noch einmal erklären, wie man bei den Krankenhäusern 1,8 Milliarden Euro einsparen will?
Gülde (BMG)
Ich würde Ihnen das tatsächlich gerne noch einmal schriftlich darlegen. Letztlich muss ich dazu ehrlich sagen, dass dieses Paket ziemlich komplex ist. Das jetzt im Kern zu erläutern, glaube ich, würde hier wirklich den Rahmen sprengen. Ich würde es Ihnen also gerne schriftlich darlegen, wenn das okay ist.
Frage
Herr Meyer, ich will noch einmal zu dem ersten Punkt zurückkommen, weil mir noch nicht ganz klar ist, wo Sie diese Kampagne („Das kann Deutschland“) eigentlich fahren. Machen Sie das auf Ihren eigenen Kanälen, oder machen Sie es wie frühere Bundesregierungen, dass dann Anzeigen geschaltet werden, dass Sie TV-Kanäle, Social-Media-Kanäle oder was auch immer nutzen?
SRS Meyer
Es wird auf allen denkbaren Kanälen geschaltet. Sie wissen auch, dass wir als Bundespresseamt eben auch einen entsprechenden gesetzlichen Auftrag haben, über die Arbeit der Bundesregierung zu informieren. Deshalb sind wir überall dort, wo Menschen sind. Das betrifft Printmedien, Digitalmedien und Social-Media-Kanäle. Aber es gibt ja auch Dinge, die vielleicht gar kein Geld kosten, die man in seine ganz normale Kommunikation mit aufnehmen und in Reden mit aufgreifen kann. Am Ende geht es um ein Dach, unter das wir unsere Arbeit als Regierung stellen.
Zusatzfrage
Ich möchte noch einmal nachfragen, weil jetzt schon mehrfach die Frage nach dem Geld kam. Sobald Sie Anzeigen schalten, ist ja offensichtlich, dass Sie dafür Geld ausgeben. Wäre es vielleicht möglich, dass Sie doch einmal eine Größenordnung nennen, auch wenn die Endabrechnung natürlich später kommt, mit was für einem Volumen man dabei rechnen kann? Werden wir jetzt jeden Tag mit Informationen überschüttet, oder wie muss man sich das vorstellen?
SRS Meyer
Es wäre schön, wenn es so wäre, aber in der Tat glaube ich nicht, dass Sie dabei mit Informationen überschüttet werden. Das glaube ich nicht, sondern natürlich machen wir das in einem vernünftigen Rahmen. Wie gesagt, werden wir zu gegebener Zeit, wenn wir einen Schritt weiter sind und dann auch die Abrechnung haben, sicherlich auch transparent informieren, was dort ausgegeben wurde. Momentan ist es noch ein bisschen schwierig.
Frage
Herr Meyer, bei dem, was Sie gesagt haben, hat sich jetzt eine Nachfrage ergeben. Sie sagten „überall dort, wo Menschen sind“. Schließt das X und TikTok mit ein?
SRS Meyer
Es schließt sie zumindest nicht aus.
Frage
Herr Meyer, wird sich dann das BPA einer anderen Sprache als der bedienen, die wir zum Beispiel von hier kennen? Die spricht Menschen ja in der Regel nicht an.
SRS Meyer
Es spricht Sie nicht an. Das nehme ich jetzt einmal mit.
Zusatz
Nein, wir sind Journalisten.
SRS Meyer
Ob das jemanden anspricht oder nicht, weiß ich nicht. Ich kann ja einfach einmal die ersten Motive nennen:
Aus Wirtschaft wieder Wachstum machen! Mit sinkender Steuerlast, Abschreibungen bis zu 30 Prozent und niedrigen Energiekosten stärken wir die Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze. Das kann Deutschland.
Zum Motiv der Infrastruktur: Beim Verkehr ordentlich Strecke machen! Mit Rekordinvestitionen von 169 Milliarden Euro bis 2029 stärken wir unsere Verkehrsinfrastruktur für moderne Brücken, Straßen und Schienen. Das kann Deutschland.
Alles Weitere erspare ich Ihnen jetzt. Aber das ist sozusagen der Duktus.
Frage
Zum Thema Syrien an das Auswärtige Amt: Herr Giese, es gab jetzt doch relativ viel Diskussion nach den Äußerungen des Außenministers in der vergangenen Woche in Syrien. Vielleicht können Sie uns noch einmal darlegen, ob es aus Ihrer Sicht dann Raum für Präzision gibt, ob der Minister seine Aussage vielleicht noch ein bisschen klarer formulieren will, weil es ja gerade innerhalb der Union gerade recht viel Gegenwind gibt.
SRS Meyer
Vielleicht würde ich einsteigen, wenn Sie erlauben. Wir haben in den letzten 24 Stunden in der Tat ein paar Diskussionen gesehen. Aus unserer Sicht sehen wir rund um das Thema, offen gesagt, wenn man genau hinschaut, inhaltlich überhaupt keinen Dissens und auch keinen Widerspruch. Deshalb ist uns wichtig, die Situation in der Region zu stabilisieren. Deshalb war der Außenminister eben auch im Auftrag des Bundeskanzlers vor Ort. Gleichzeitig ‑ das haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart ‑ laufen natürlich Vorbereitungen dafür, auch in Zukunft, dann, wenn es rechtlich möglich ist, Rückführungen insbesondere von Straftätern wieder möglich zu machen. Daran arbeitet die Bundesregierung gemeinsam. Einen echten Dissens oder Klärungsbedarf sehen wir dabei im Moment nicht.
Zusatzfrage
Zumindest medial kommt herüber, dass es einen Dissens darüber gibt, dass der Zerstörungsgrad eine Aussage darüber treffen kann, ob jetzt eine Rückführung oder eine freiwillige Rückkehr in größerem Maße möglich ist. Gibt es darüber aus Ihrer Sicht auch keinen Dissens? Wie würden Sie das darlegen?
SRS Meyer
Natürlich wird die Lage vor Ort in der Bewertung immer auch eine Rolle spielen. Trotzdem ist sich die Regierung völlig einig darin, dass wir einerseits jetzt unsere Kraft darauf verwenden, dort, wo wir es können, zu einer Stabilisierung in der Region beizutragen, und gleichzeitig eben auch Vorbereitungen dafür treffen, dass wir Recht hier in Deutschland durchsetzen können. Auch darauf hat sich die Koalition verständigt, auch wenn wir wissen, dass es ein komplexer und sicherlich auch noch weiter Weg ist.
Frage
Die unterschiedlichen Äußerungen, die es dazu gibt, einerseits von Herrn Wadephul in Syrien, aber auch vom Innenminister, lassen schon auf einen unterschiedlichen Blick auf das Geschehen in Syrien und darauf, was hier passieren sollte, schließen. Es ist oft so, dass die beiden Ministerien anders auf solche Lagen schauen. Aber wenn Herr Wadephul sagt, Abschiebungen seien nur sehr eingeschränkt möglich, das Innenministerium aber sagt, es wolle mit Straftätern anfangen und es sollten eigentlich möglichst schnell möglichst viele Leute abgeschoben werden, dann gibt es da doch einen Dissens.
Giese (AA)
Ich kann mich nur dem anschließen, was der Regierungssprecher gesagt hat. Ich biete aber an, dass wir kurz „unter drei“ gehen, um dazu noch ein paar Worte zu sagen.
[Es folgte ein Teil „Unter 3]
Frage
In der ursprünglichen Frage ging es mir darum, dass es sich für mich so darstellt, dass es einen Dissens zwischen den Äußerungen von Herrn Wadephul und dem gibt, was bisher aus dem Bundesinnenministerium kam. Ich wüsste jetzt gerne, wie das Innenministerium das sieht und ob es jenseits der Straftäter, hinsichtlich der es ja offensichtlich eine Einigung oder einen gleichen Blick gibt, um andere Gruppen geht, weil es ja auch darum geht, diesen subsidiären Schutz für Leute noch einmal zu überprüfen, und dann könnte es ja zu weiteren Abschiebungen kommen, und das ist ja das erklärte Ziel von Herrn Dobrindt, wenn ich es richtig verstanden habe. Hier sehe ich jetzt einen Dissens.
Bowinkelmann (BMI)
Zum ersten Teil haben wir uns ja gerade eben schon geäußert, auch der stellvertretende Regierungssprecher. Auch am Freitag habe ich die Position klargemacht. Die ist unverändert.
Zum zweiten Teil: Für Syrerinnen und Syrer gilt jetzt schon dieselbe rechtliche Möglichkeit für eine freiwillige Ausreise und für eine dauerhafte Rückkehr wie für alle anderen anerkannten Schutzberechtigten. Sie müssen die Schritte bedenken. Wir sind jetzt gerade dabei, Rückführungen überhaupt generell zu ermöglichen, und diese sollen mit Straftätern und Gefährdern beginnen. Das BAMF nimmt sukzessiv wieder Entscheidungstätigkeiten auf. Das ist natürlich alles immer vor dem Hintergrund der Lagebewertung vor Ort zu sehen.
Giese (AA)
Vielleicht geben Sie mir an dieser Stelle Gelegenheit, zwei Begriffe voneinander zu trennen, die in der Berichterstattung, glaube ich, ein kleines bisschen durcheinandergeraten ‑ der eine Begriff ist ein sehr rechtlicher Begriff, der andere beschreibt einen tatsächlichen Vorgang ‑, und zwar sind das die Begriffe „Rückführung“ und „Rückkehr“.
„Rückführung“ ist ein Terminus technicus. Das bedeutet, man ist vollziehbar ausreisepflichtig und kann abgeschoben werden. Dafür gibt es in Deutschland sehr, sehr hohe rechtliche Hürden. Es gibt eine erheblich große Rechtsprechung der Gerichte, der Obergerichte, des Bundesverfassungsgerichtes dazu, unter welchen Umständen man abgeschoben werden kann. Das bedeutet „Rückführung“. Dazu hat sich der Außenminister nur ganz, ganz, ganz am Rande geäußert, als er in Damaskus gesprochen hat.
Die Frage an dieser Stelle betraf die freiwillige Rückkehr. Das ist eine individuelle Entscheidung, die von jeder Person selbst getroffen werden muss. Ich kann da jetzt nicht für jede Person sprechen, was in deren Kopf vorgeht, aber normalerweise würde man dabei verschiedene Umstände mit in Betracht ziehen. Dabei geht es beispielsweise und vor allem um die Sicherheit. Dabei geht es auch um die wirtschaftlichen Erwartungen. Dabei geht es natürlich auch um die Verfügbarkeit von Wohnraum und ganz, ganz viele andere Fragen. Mit „freiwilliger Rückkehr“ ist gemeint, dass wir das unterstützen und dass wir sozusagen damit beginnen wollen, die Rückkehr fortzusetzen oder die Rückkehrmöglichkeit zu schaffen. Das hat der Sprecher des BMI gerade geäußert. Das ist selbstverständlich auch Thema bei den Gesprächen in Damaskus gewesen. Dafür setzt sich das Auswärtige Amt natürlich ein. Letztlich dient alles, was wir für die Stabilisierung von Syrien und für den Wiederaufbau tun, diesem Zweck, auch eine Rückkehr zu ermöglichen.
Aber, wie gesagt, die Begriffe „Rückkehr“ und „Rückführung“ müssen voneinander getrennt werden. Rückführungen werden wir, wie gesagt, möglich machen, aber das steht unter größeren rechtlichen Einschränkungen.
Frage
Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Können Sie sagen, wie viele freiwillige Rückreisen ‑ wir haben den Unterschied ja eben gehört ‑ von Deutschland nach Syrien es bisher gegeben hat? Es gibt ja die Zahl von einer Million aus allen Ländern, die meisten davon wohl aus der Türkei.
Können Sie auch sagen, wie viele Syrer, die über die Flüchtlingsroute seit 2015 hier in Deutschland angekommen sind, nach dem, was wir eben gehört haben, zur konkreten Abschiebung anstehen? Wie viele davon sind in Abschiebegewahrsam? Das wäre wichtig, um die Dimensionen deutlich vor Augen zu führen.
Bowinkelmann (BMI)
Dazu kann ich Ihnen keine aktuellen Zahlen nennen. Da müssten wir etwas nachliefern.
Zusatzfrage
Zu beiden Dingen nicht? Sie wissen also nicht, wie viele ‑ ‑ ‑
Bowinkelmann (BMI)
Vielleicht kann ich Ihnen noch im Laufe dieser PK etwas mitteilen. Dann würde ich das nachreichen.
Zusatzfrage
Auch, was das Abschiebegewahrsam angeht? Da müssen Sie doch die Zahlen haben!
Bowinkelmann (BMI)
Das Abschiebegewahrsam liegt dann jeweils in der Zuständigkeit der Länder. Gegebenenfalls kann ich Ihnen etwas nachreichen.
Frage
Das ist auch eine Nachfrage an das AA oder den Regierungssprecher: Würden Sie sagen, nachdem wir jetzt die Begriffe geklärt haben, dass Syrer auch kurzfristig zurückkehren können? Bestehen also die Voraussetzungen für eine freiwillige Rückkehr?
Giese (AA)
Ich habe es gerade gesagt, und ich möchte es noch einmal unterstreichen: Die freiwillige Rückkehr bedeutet, dass das von dem Willen der Person getragen sein muss. Jeder bildet seinen Willen für sich selbst. Jeder wird das in der Situation entscheiden. Es gibt unterschiedliche Orte in Syrien. Selbstverständlich ist das Land sehr, sehr vielgestaltig. Das muss eine individuelle Entscheidung der jeweiligen Person sein.
Was wir dazu beitragen können, ist, die Sicherheit in Syrien zu unterstützen. Je sicherer Syrien ist und je stabiler Syrien ist, umso mehr Leute werden dorthin zurückkehren wollen, und umso mehr können sie sich diesen Willen entsprechend bilden. Das ist das, woran die Bundesregierung, glaube ich, arbeitet.
Frage
Im Rahmen des Themas der Unterstützung der Rückkehrer gab es ja auch einmal das Thema der Erkundungsreisen. Das hatte sich, glaube ich, die Ampel einmal überlegt. Vielleicht an das BMI und das AA: Gibt es irgendwie Überlegungen, die Position der aktuellen Regierung dazu zu ändern? Können Sie die bitte noch einmal begründen?
Bowinkelmann (BMI)
Dazu kann ich gerne etwas sagen. Wie Sie zu Recht sagen, gab es diese Überlegung innerhalb der Vorgängerregierung, und das Bundesministerium des Innern hat sich nach eingehender Prüfung dagegen entschieden, diese kurzzeitigen Heimreisen für Syrerinnen und Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen. Wie ich eben schon gesagt habe, haben Syrerinnen und Syrer ‑ der Kollege hat es auch wiederholt gesagt ‑ die Möglichkeit zur individuellen Entscheidung, freiwillig zurückzukehren und dauerhaft dort zu bleiben.
Zur Begründung: Es ist jetzt die geltende Rechtslage des Asylgesetzes, dass das BAMF im Falle, dass es Kenntnis von einer Heimreise von Schutzberechtigten hat, verpflichtet ist, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der gewährte Schutz zu widerrufen ist. Eine entsprechende Erklärung, diese Heimreise ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen, kann halt auch nicht erfolgen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Entscheidungstätigkeiten derzeit auch wieder sukzessive aufgenommen werden, wie ich bereits dargelegt habe.
Wo ich gerade dabei bin, kann ich zumindest schon einmal etwas hinsichtlich der Frage ergänzen, wie viele Personen freiwillig zurückgekehrt sind. Da hat das UNHCR die Schätzung vorgenommen, dass von Januar bis Ende September mehr als eine Million Syrer zurückgekehrt sind. Wir gehen nicht davon aus, dass es in Syrien durch diese freiwillige Rückkehr vor Ort derzeit eine Überlastung geben könnte. Wir unterstützen diese freiwillige Rückkehr wie auch andere freiwillige Rückkehr- und Reintegrationsmaßnahmen durch entsprechende Reintegrationshilfen und Reintegrationsprogramme.
[Es folgte ein Teil „Unter 3“]
Bowinkelmann (BMI)
Jetzt bin ich verwirrt, was die ganzen Zahlen angeht. Die Zahlen kann ich gerne „unter eins“ nennen. Es sind mit Stand von August 2025 insgesamt 951 406 Menschen aus Syrien hier aufhältig. Davon sind 920 ausreisepflichtig, ohne Duldungsstatus. Geduldete haben wir 9780, und entsprechend gibt es 10 700 Ausreisepflichtige. Sollte ich noch aktuellere Zahlen zugeliefert bekommen ‑ wie gesagt, das ist der Stand von August 2025 ‑, reiche ich die nach.
Zusatzfrage
Nur wegen des Verständnisses: 920 oder 920 000 Ausreisepflichtige?
Bowinkelmann (BMI)
920.
Zusatzfrage
Die Zahl vorhin bezog sich auf Zurückreisende nach Syrien, nicht aus Deutschland, sondern insgesamt?
Bowinkelmann (BMI)
Ja.
Zuruf
Die 10 700 waren ‑ ‑ ‑
Bowinkelmann (BMI)
Das ist die Summe der insgesamt Ausreisepflichtigen. Dabei ist immer zwischen Personen mit Duldung und vollziehbar Ausreisepflichtigen zu unterscheiden.
Frage
Ich hätte ganz gerne eine Frage an Herrn Meyer gestellt. Die bezieht sich auch noch einmal auf diese sogenannten Schnupperreisen. Man kann ja auch von anderen Ländern lernen. Die Türkei erlaubt diese Reisen für syrische Flüchtlinge bis zu dreimal und hat damit anscheinend sehr große Erfolge, weil schon mehrere Hunderttausend Syrer in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Aber die konnten sich halt auch vorbereiten, weil sie wussten, wie ihre Dörfer oder Orte eigentlich aussehen und was sie bei der Rückkehr brauchen. Deswegen stelle ich noch einmal an Sie die Frage, ob der Kanzler möglicherweise unterstützt, dass man von dieser Praxis, für die sich das Innenministerium entschieden hat, abrückt und diese Schnupperreisen bzw. Erkundungstouren künftig doch erlaubt.
SRS Meyer
Das Innenministerium hat gerade darauf hingewiesen, dass es ja in der Tat innerhalb der Regierung auch eine entsprechende Prüfung gab. Insofern schauen wir da schon hin und beschäftigen uns auch mit Möglichkeiten. Aber das Ergebnis der Prüfung hat das Innenministerium gerade dargestellt. Da habe ich für den Kanzler nichts zu ergänzen.
Zusatzfrage
Ist das eine Prüfung des Innenministeriums oder der gesamten Regierung, also zum Beispiel auch des AA?
SRS Meyer
Das müsste das BMI oder das AA ergänzen. Ich weiß nicht, wer beteiligt ist.
Bowinkelmann (BMI)
Die Prüfung lief über unser Haus. Natürlich wird das auch im Rahmen der Erkenntnisse und der Abstimmungen innerhalb der Regierung vollzogen.
Frage
Herr Bowinkelmann, ungefähr ein Drittel der 900 000 Syrer, die Sie gerade erwähnt haben, sind in Deutschland subsidiär Schutzberechtigte. Diese Schutzberechtigung gilt ja zeitlich befristet. Wird diese Schutzberechtigung dann in Zukunft einfach auslaufen? Soll die verlängert werden? Nach welchen Kriterien wollen Sie diese Menschen dann sozusagen zurückkehren lassen?
Bowinkelmann (BMI)
Ich müsste jetzt noch einmal konkret nachschauen, welche Fristen dafür gelten. Aber es kann ja, soweit ich weiß, jeweils ein Folgeantrag gestellt werden, und auch für die gilt natürlich, dass eine mögliche Rückführung vom Einzelfall und der Lage vor Ort abhängig ist.
Zusatzfrage
Sozusagen bei welchem Aufbaustatus in Syrien erlischt dann die Schutzberechtigung? Gibt es dazu irgendwelche Überlegungen?
Bowinkelmann (BMI)
Das kann man so pauschal nicht sagen, weil das, wie ich gerade dargelegt habe, vom Einzelfall abhängig ist. Das gilt ja nicht nur für Syrien, sondern es geht ja auch konkret um die Bewertung, was die Person vor Ort erwartet. Das betrifft ja nicht nur die Infrastrukturlage, sondern auch die sonstigen Bedingungen, die dort für die Person gelten.
Frage
Sie meinten gerade, der Faktor, was die Person vor Ort erwartet, sei wichtig. Gleichzeitig darf sich die Person kein Bild davon machen, was sie vor Ort erwartet. Sie entscheiden also, was ein syrischer Staatsbürger in Syrien zu erwarten hat, und gleichzeitig haben Sie geprüft und entschieden, dass die Person sich das nicht à la Schnupperreise anschauen kann. Wie passt das zusammen? Die Logik würde ich gerne verstehen.
Bowinkelmann (BMI)
Für die Personen gelten die gleichen Verfahren und die gleiche Einzelfallprüfung wie für andere Personen, die ein Schutzbedürfnis äußern. Ich kann nur darauf hinweisen, dass in jedem Einzelfall betrachtet wird, ob dieses Schutzbedürfnis berechtigt ist, ob das gewährt wird oder nicht. Was ich gerade dargelegt habe, ist eine rechtliche Regelung, die allgemein für alle Personen gilt, die ein Schutzbedürfnis äußern bzw. aktuell schutzberechtigt sind und solch eine Heimreise antreten. Diese rechtliche Regelung gilt nicht nur für Syrerinnen und Syrer, sondern für alle Schutzberechtigten.
Zusatzfrage
Verfolgt das BMI aktuelle Verwaltungsgerichtsurteile in Deutschland? Es gab ja in den letzten Wochen immer wieder klare Urteile darüber, dass die Lage in Syrien für die Kläger, also die syrischen Menschen, ein menschenwürdiges Dasein nicht zulasse. Das passt ja dann eher zu dem, was das Auswärtige Amt und Herr Wadephul sagen. Verfolgen Sie diese Rechtsprechung in Deutschland?
Bowinkelmann (BMI)
Grundsätzlich verfolgen wir die Rechtsprechung.
Das erlaubt mir auch noch einmal den Hinweis, dass all diese Entscheidungen, von denen wir reden, und auch zukünftige Entscheidungen natürlich gerichtlich überprüfbar sind und dass auch in der Vergangenheit Entscheidungen gerichtlich überprüft worden sind.
Frage
Herr Giese, von wann stammt der letzte Asyllagebericht zu Syrien, und wann wird der nächste kommen?
Giese (AA)
Das ist ein Bericht, der als Verschlusssache eingestuft ist. Der wird turnusmäßig erneuert. Der letzte Bericht ‑ so viel kann ich Ihnen sagen ‑ stammt vom späten Frühjahr dieses Jahres, und der wird dann turnusmäßig erneuert. Das genaue Datum kann ich Ihnen noch nicht nennen. Aber, wie gesagt, das ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Das ist eine Verschlusssache.
Zusatzfrage
Wird der turnusgemäß innerhalb von einem Jahr oder früher erneuert?
Giese (AA)
Das ist das Übliche. Angesichts der Lage kann sich das auch ändern. Dazu kann ich Ihnen aber gerade nichts Weiteres sagen.
Frage
Ich hätte auch eine Frage zu Syrien, aber zu einem etwas anderen Aspekt. Kanzleramtschef Frei hat heute Morgen im Interview mit dem Deutschlandfunk angekündigt oder gesagt, dass der Außenminister den syrischen Präsidenten nach Deutschland eingeladen habe. Deswegen stelle ich die Frage an Herrn Meyer und Herrn Giese ‑ ich weiß nicht, wer das dann organisiert ‑, ob Sie uns schon einen Zeitpunkt nennen können, für den dieser Besuch möglicherweise geplant ist.
SRS Meyer
Einen konkreten Zeitpunkt kann ich da noch nicht nennen. Wie gesagt, die Äußerungen des Kanzleramtschefs sprechen da für sich. Ein konkretes Datum haben wir noch nicht parat.
Frage
Herr Giese, aus der Union war zu hören, dass Herrn Wadephuls Äußerungen aus dem Zusammenhang gerissen und missverstanden worden seien. Verstehe ich es richtig, dass der Außenminister in Syrien den Eindruck bekommen hat, dass das, was er dort gesehen hat, für Syrer in vielen Fällen keinen menschenwürdigen, sicheren Aufenthalt ermöglicht?
Giese (AA)
Herr Kollege, ich habe mich gerade sehr ausführlich zu diesem Thema geäußert, und wir alle hier haben das getan. Im Übrigen stehen die Worte des Außenministers für sich.
Zusatzfrage
Gut, dann gehe ich davon aus, dass ich Sie richtig verstehe. Dann geht die Nachfolgefrage an das BMI: Dieser Eindruck des Außenministers bedeutet ja, dass in großen Teilen des Landes kein sicherer Aufenthalt gegeben ist. Nach EU-Recht bedeutet das, dass wegen des subsidiären Schutzes nicht abgeschoben werden darf ‑ das ist EU-Recht. Wollen Sie das EU-Recht akzeptieren oder wollen Sie trotz dieses subsidiären Schutzes auf Grundlage der Einschätzung des Außenministers weiterhin abschieben?
Giese (AA)
Das sind Ihre Worte, das ist nicht die Einschätzung des Außenministers. Da zitieren Sie mich falsch und ziehen eine Schlussfolgerung, die nur Ihre ist.
Bowinkelmann (BMI)
Wir haben es umfassend dargelegt, und ich habe auch umfassend dargelegt, dass es für den Fall einer möglichen Rückführung immer eine Einzelfallentscheidung ist, die auch gerichtlich überprüft werden kann und die natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf nationaler, aber auch auf EU-Ebene erfolgen wird.
Frage
Herr Bowinkelmann, ich möchte zwei Sachen gerne verstehen.
Das Erste ist: Wenn der subsidiäre Schutzstatus, der ja als einheitliche Linie gedacht ist, an der sich dann auch die Behörden orientieren können, sich in der Einschätzung der Bundesregierung ändern sollte, und zwar in dem Sinne, dass er gar nicht mehr vorhanden sein muss, würde das dann bedeuten, dass die Betroffenen ins klassische Asylverfahren zurückgehen können, um dann ihren Schutzstatus prüfen zu lassen?
Das Zweite ist: Herr Dobrindt hatte in einem Interview vor einer Weile gesagt, dass er die Rückführung von Straftätern usw. notfalls auch dadurch erreichen möchte, dass er nach Syrien reist. Wann reist er nach Syrien, um sich die Lage vor Ort anzuschauen?
Bowinkelmann (BMI)
Die zweite Frage wurde von dem Herrn ein, zwei Reihen vor Ihnen vor wenigen Wochen gestellt, und die habe ich auch beantwortet. Die Frage stellt sich momentan gar nicht. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Gespräche über mögliche Rückführungen weit fortgeschritten sind, und dabei bleibt es auch.
Zur ersten Frage: sofern wir dazu etwas Allgemeingültiges nachreichen können, werde ich das tun. Ansonsten ist das natürlich ein hypothetischer Fall, den ich jetzt so nicht ausklamüsern kann. Dafür bitte ich um Verständnis.
Frage
Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat heute die Einführung eines Industriestrompreises zum 1. Januar 2026 angekündigt bzw. in Aussicht gestellt. Kann das BMWE dazu schon nähere Details nennen? Wie hoch wird dieser Industriestrompreis sein und welcher Kreis von Unternehmen wird davon profitieren?
An das BMF: Kann man schon sagen, wie teuer das wird und woher das Geld kommen soll, wie das finanziert werden soll?
Wentzel (BMWE)
Wie die Wirtschaftsministerin gesagt hat, laufen dazu die letzten Verhandlungen. Das Ziel ist die Einführung zum 1. Januar 2026. Da die Verhandlungen noch laufen, bitte ich um Verständnis, dass ich zur konkreten Ausgestaltung noch nicht viel sagen kann. Ich kann nur allgemein auf den beihilferechtlichen Rahmen verweisen, den das CISAF, das ich hier am Freitag schon erwähnt habe, da setzt. Dieser Beihilferahmen nennt klar die Branchen, auf die sich dieses Instrument beziehen kann, und benennt auch die mögliche Entlastungshöhe.
Keller (BMF)
Ich kann noch ergänzen, dass sich auch Bundesfinanzminister Klingbeil gestern geäußert hat und dass auch er jetzt vor dem Stahldialog mit der Industrie, der diese Woche stattfinden wird, über Lösungen beraten möchte, die wir jetzt brauchen. Dazu gehören niedrigere Energiepreise, dazu gehört ein Industriestrompreis. Sie können sich nach den Äußerungen des Kollegen aber denken, dass wir derzeit noch keine konkreten Summen nennen können.
Zusatzfrage
(zum Stahlgipfel) Eine Nachfrage an den Regierungssprecher: Frau Reiche hat sich auf der gleichen Konferenz auch für Strafzölle auf Stahl aus China ausgesprochen. Ist das in der Bundesregierung schon eine geeinte Position?
SRS Meyer
Wir befinden uns jetzt kurz vor dem Stahlgipfel. Insofern ist es gut, dass unterschiedliche Akteure jetzt deutlich machen, was sie im Vordergrund sehen, um die Stahlbranche und insbesondere die Arbeitsplätze in diesem Bereich zu unterstützen. Wir prüfen alle Vorschläge, die auf dem Tisch liegen. Ich möchte ansonsten aber auf die Gespräche beim Stahlgipfel verweisen. Wie gesagt, es ist gut, dass die Branche und die Arbeitsplätze jetzt die Aufmerksamkeit bekommen, die sie, glaube ich, auch verdienen; denn das ist wirklich eine Schlüsselbranche, eine strategisch wichtige Branche für uns. Konkreten Maßnahmen, konkreten Vereinbarungen möchte ich da noch nicht vorgreifen.
Frage
Auch zum Stahlgipfel: In der jüngsten Vergangenheit gab es viele von diesen Gipfeln, die auch als PR-Maßnahmen kritisiert wurden. Rechnen Sie auf diesem Stahlgipfel mit konkreteren Ergebnissen? Welche könnten das außer dem Industriestrompreis sein?
SRS Meyer
Ihre Frage ermöglicht mir, noch ein paar Sätze zu dem Charakter dieses Gipfels zu sagen, und dazu, warum wir das machen.
Es ist der zweite solche Gipfel nach dem Autogipfel. Wir haben uns da in der Tat strategisch wichtige Branchen herausgesucht, die derzeit sehr stark unter Druck stehen. Das Ziel der Bundesregierung und auch des Bundeskanzlers ist, gemeinsam mit den unterschiedlichen Akteuren ‑ das sind einerseits die Mitglieder der Bundesregierung, die für diesen Bereich zuständig sind, die betroffenen Bundesländer, aber auch die Branche und die Beschäftigten selbst ‑ strategische Klarheit darüber herzustellen, in welche Richtung es gehen soll. Insofern war auch der Autogipfel aus unserer Sicht sehr wichtig; denn wir hatten ein gemeinsames Verständnis davon, in welche Richtung es weitergeht. Daran wird jetzt weitergearbeitet.
Das ist eben auch das Ziel für den Stahlgipfel: Klarheit darüber herzustellen, Gemeinsamkeit darüber herzustellen, in welche Richtung wir arbeiten. Manches können wir hier in Deutschland entscheiden, manches muss auf europäischer Ebene entschieden werden. Deshalb ist es umso wichtiger, auch da mit einer Stimme aufzutreten. Ich habe den Stahlgipfel schon letzte Woche ein bisschen als Wegbereitungsgipfel bezeichnet. Ich möchte das hier wiederholen; denn wir bereiten da wirklich den Weg für weitere Schritte, die wir vorhaben, um diese strategisch wichtige Branche in Deutschland und in Europa zu stärken und die Arbeitsplätze zu schützen.
Frage
Herr Meyer, Sie hatten vergangene Woche zu den Vorschlägen der EU-Kommission schon gesagt, dass man beim Thema Stahl die Quoten senken und die Zölle erhöhen könnte und dass man dazu Gespräche in der Bundesregierung führt. Ist man da schon weitergekommen?
SRS Meyer
Wir prüfen das fortlaufend und führen auch Gespräche mit der EU-Kommission. Zu verkünden habe ich aber noch nichts.
Zusatzfrage
Wieso ist man da im Moment noch so zurückhaltend? Hat man bisher keine gemeinsame Position in der Bundesregierung gefunden?
SRS Meyer
Ich glaube, ich habe gerade auch ein bisschen beschrieben, warum wir diesen Stahlgipfel machen. Es ist, wie gesagt, sehr wichtig, sich da auf den Weg zu machen und eine Strategie zu klären, wie wir damit umgehen. Es gibt unterschiedliche Wege, die man dort einschlagen kann. Am Ende wird es wie immer wahrscheinlich ein Mix sein. Aber genau deshalb ist es so wichtig, jetzt auf diesen Tag zuzulaufen. Ich glaube, dass wir da auch in diesen Fragen einen deutlichen Schritt weiterkommen werden und danach als Bundesregierung auf europäischer Ebene, aber auch was mögliche nationale Änderungen angeht, geschlossen unterwegs sein werden.
Frage
Ich hätte auch noch eine Nachfrage zu den Zöllen auf chinesischen Stahl. Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Meyer: Eine Entscheidung darüber wird erst nach dem Stahlgipfel fallen, vorher nicht? Man will erst den Stahlgipfel abwarten, sich dann noch einmal mit den Unternehmen beraten, und erst danach wird eine Entscheidung fallen?
SRS Meyer
Ich werde den Gesprächen jetzt nicht vorgreifen, aber es ist natürlich naheliegend, dass man, wenn so ein Termin ansteht, miteinander berät, was die richtigen Schritte sind, die unterschiedlichen Positionen abwägt und danach die nächsten Schritte einschlägt.
Frage
An das Auswärtige Amt, weil eben das Stichwort China fiel: Als der Außenminister nach China reisen wollte, wollte er zum Beispiel auch über Zollkonflikte und andere Maßnahmen oder Probleme reden. Weil das noch im Raum steht: Wann soll das angekündigte Telefonat des Außenministers mit dem chinesischen Außenminister stattfinden, und soll es darin auch um diese Themen gehen?
Giese (AA)
Danke für die Frage. ‑ In der Tat haben der deutsche Außenminister Johann Wadephul und sein chinesischer Amtskollege Wang Yi heute auf Bitten der deutschen Seite telefoniert. In dem sehr guten und konstruktiven Gespräch wurden aktuelle außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitische Fragen von beiderseitigem Interesse besprochen. Die beiden Außenminister haben betont, dass sie den sehr guten und konstruktiven Austausch, den sie im Juli beim strategischen Dialog begonnen hatten, gerne fortsetzen wollen, und haben vereinbart, dazu weiter im engen Austausch zu bleiben. Sie waren sich einig, dass eine stabile deutsch-chinesische Beziehung für beide Länder von großem Interesse ist. Sie waren sich deswegen auch einig, dass der verschobene Besuch des deutschen Außenministers in China bald nachgeholt werden soll. China hat zudem die bereits bestehende Einladung an den Bundeskanzler wiederholt und zusätzlich eine Einladung an den Bundespräsidenten ausgesprochen.
Zusatzfrage
Gibt es schon neue Planungen für die Reise? Kann Herr Wadephul noch in diesem Jahr nach China reisen?
Giese (AA)
Wir kündigen die Reisen dann an, wenn sie spruchreif sind.
Frage
An das Wirtschaftsministerium: China hat jetzt in Aussicht gestellt, dass die dringend benötigten Halbleiter wieder exportiert werden. Was heißt das für die Industrie? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das letztendlich auch vonstattengeht? Muss sich die Industrie dort noch einmal an das Handelsministerium wenden, oder wie genau wird das ablaufen?
Wentzel (BMWE)
Wir haben die diesbezüglichen öffentlichen Ankündigungen des zuständigen chinesischen Ministeriums zur Kenntnis genommen. Wir werten das als wichtiges erstes Signal der Entspannung. Ich bitte aber um Verständnis, dass uns noch keine weiteren Details vorliegen und ich hier deswegen keine weitere Einschätzung abgeben kann.
Frage
Auch an das Wirtschaftsministerium: Der Finanzminister hat vorgeschlagen, dass die Importe vonRohstahl aus Russland , der in der EU weiterverarbeitet wird, baldmöglichst gestoppt werden sollen. Wird das von der Wirtschaftsministerin unterstützt?
Wentzel (BMWE)
Sie wissen, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich dafür einsetzt, wirksame Sanktionen gegen Russland und die russische Wirtschaft zu finden. Das muss dann auf europäischer Ebene weiter besprochen werden.
Zusatzfrage
Das heißt, auch das Wirtschaftsressort wird diesen Vorschlag in die europäische Diskussion einbringen und forcieren?
Wentzel (BMWE)
Ich will irgendwelchen Gesprächen auf europäischer Ebene jetzt nicht vorgreifen. Wie gesagt, wirksame Sanktionen gegen Russland sind wichtig.
Frage
Für Sie, Herr Meyer, wird das Gleiche gelten, was Herr Giese eben gesagt hat, nämlich dass Sie konkrete Reisen erst später ankündigen. Ohne einen konkreten Zeitraum zu nennen: Ist damit zu rechnen, dass der Kanzler noch in diesem Jahr nach China reist?
SRS Meyer
Leider muss auch ich mich darauf zurückziehen, dass wir Reisen dann ankündigen, wenn sie feststehen ‑ in der Regel immer am Freitag vorher.
Frage
An das Innenministerium: Dieses Wochenende gab es wieder Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen mit Folgen für den deutschen Flugverkehr. Ist schon ermittelt worden, welche Akteure oder zumindest welche Art von Akteuren hinter diesen Vorfällen und auch hinter den schon viel besprochenen früheren Vorfällen in München und Schleswig-Holstein stecken?
Bowinkelmann (BMI)
Es gab unter anderem Drohnensichtungen am Flughafen BER. Dort haben Ermittlungen durch die Landespolizei Brandenburg und auch durch die Bundespolizei stattgefunden. Ich würde Sie bitten, für den Stand der laufenden Ermittlungen diese beiden Polizeien zu kontaktieren.
Frage
Ja, Herr Bowinkelmann, ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal nachfragen: Wo bleibt die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes? Können Sie uns dazu irgendetwas Neues mitteilen?
Bowinkelmann (BMI)
Da gilt immer noch der Stand, dass dies weit fortgeschritten ist und dass vorgesehen ist, den Gesetzentwurf in Kürze im Kabinett vorzustellen.
Frage
An das Justizministerium mit Blick auf die Justizministerkonferenz: Es gibt einen Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern, § 218 StGB zu streichen. Können Sie dazu eine Stellungnahme der Ministerin abgeben?
Noch eine konkrete Frage zu der Änderung des Strafrechts bei voyeuristischen Aufnahmen und sexueller Belästigung: Können Sie da etwas zum Zeitplan sagen?
Dr. Maier (BMJV)
Zu Ihrer ersten Frage: Grundsätzlich wollen wir den Beratungen auf der Justizministerkonferenz nicht vorgreifen. Ich kann Sie aber darauf hinweisen, dass Frau Hubig sich zum Thema Schwangerschaftsabbruch gegenüber der „ZEIT“ geäußert hat und dabei auch gesagt hat, was ihre persönliche Haltung dazu ist.
Zu der zweiten Frage hat sich die Justizministerin gerade geäußert. Im Moment wird im Justizministerium eine entsprechende Regelung vorbereitet. Zum Zeitplan kann ich Ihnen aber noch nichts Genaueres sagen.
Frage
An Herrn Giese zu Mali: Sie empfehlen deutschen Staatsbürgern, Mali zu verlassen. Warum tun Sie das? Wie beurteilen Sie die Lage dort?
Giese (AA)
Wir beobachten die Lage in Mali durch unsere Botschaft vor Ort sehr genau und analysieren sie fortlaufend. Wir stehen auch im Austausch mit den zahlreichen Durchführungsorganisationen im Land und besprechen das natürlich auch im Kreis der Ressorts.
Wie Sie wissen, besteht bereits seit dem 24. September 2024 eine Reisewarnung für ganz Mali. Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung haben wir in der vergangenen Woche eine Ausreiseempfehlung ausgesprochen. Das bedeutet ganz konkret, dass wir den trotz bestehender Reisewarnungen noch im Land befindlichen Deutschen empfehlen, Mali umgehend per Linienflug zu verlassen. Wir empfehlen, für die Ausreise kommerzielle Flüge ab Bamako zu nutzen. Vor einer Ausreise auf dem Landweg warnen wir, da die Nationalstraßen derzeit Ziele von Angriffen terroristischer Gruppen sind. In der Krisenvorsorgeliste ELEFAND, die Sie kennen und die hier schon häufiger genannt worden ist, ist aktuell eine hohe zweistellige Zahl Deutscher in Mali registriert. Diese wurden von der Botschaft über die Ausreiseempfehlung informiert. Das ist über einen sogenannten Landsleutebrief per E-Mail erfolgt.
Grundsätzlich kann ich sagen: Die Sicherheitslage in Mali ist landesweit sehr angespannt. Es gibt eine Al-Qaida-nahe Terrorgruppe, JNIM, die im Norden, im Zentrum und zunehmend auch im Süden des Landes aktiv ist. Hierzu kommen Kämpfer, die sich als Teil der Sahelprovinz des Islamischen Staates verstehen. In Nordmali sind außerdem verschiedene bewaffnete Tuareg-Gruppen aktiv. Außerdem ‑ auch das ist eine Zuspitzung der jüngsten Zeit ‑ ist die Versorgungslage zunehmend kritisch, insbesondere die Versorgung mit Treibstoff.
Frage
An das Umweltministerium: Wie schätzen Sie die Zwischenergebnisse auf der Suche nach Endlagern ein? Können Sie einschätzen, wie lange die Suche noch dauern wird? Wie könnte eine Beschleunigung für das Standortauswahlgesetz aussehen?
Zimmermann (BMUKN)
Kurze Verständnisfrage: Ist Ihnen das Zitat des Ministers, das wir, kurz vor der Regierungspressekonferenz verschickt haben, schon bekannt?
Zusatz
Ich muss ehrlich sagen: Ich frage für eine Kollegin. Insofern nein.
Zimmermann (BMUKN)
Es ist immer nicht schön, wenn man hier vorliest, aber weil sich der Minister selber schon geäußert hat, würde ich das Zitat des Ministers gerne kurz vortragen, damit wir alle den gleichen Stand haben, und dann gehe ich näher auf Ihre Frage ein.
Bundesumweltminister Schneider hat sich zur heutigen Veröffentlichung der Arbeitsstände der BGE zur Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle wie folgt geäußert:
"Die Arbeiten der BGE kommen gut voran. Schrittweise werden nun die Regionen eingegrenzt bis auf wenige konkrete Regionen, die in der zweiten Phase der Endlagersuche näher untersucht werden sollen. Diesen Vorschlag wird die BGE Ende 2027 vorlegen.“
‑ Ich denke, das ist auch schon bekannt.
„Dank der jährlichen Zwischenstände, die die BGE veröffentlicht, können sich alle regelmäßig vergewissern, dass die betroffenen Regionen transparent nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt werden.
Mir ist wichtig, dass wir nach diesem Schritt ab 2027 deutlich schneller vorankommen. Das sind wir nicht zuletzt den Menschen schuldig, die in den Regionen mit den Zwischenlagern leben. Wir werden dafür das Standortauswahlverfahren optimieren. Dabei gilt es, den Kern des Verfahrens zu bewahren ‑ insbesondere das Ziel der bestmöglichen Sicherheit. Den Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesnovelle werde ich Anfang kommenden Jahres zur Diskussion stellen und anschließend in Kabinett und Parlament bringen."
Das Ende dieses Zitats gibt Ihnen schon einen Hinweis darauf, dass wir gerade mit Hochdruck an einer Novelle des Gesetzes zur Endlagersuche ‑ formal: Standortauswahlgesetz ‑ arbeiten. Hinsichtlich der Frage, wie diese Novelle konkret aussehen wird, muss ich Sie noch um Geduld bitten. Wie gesagt, wir wollen das Anfang kommenden Jahres zur Diskussion stellen.
Frage
Was bedeutet das für den Betrieb der Zwischenlager, in denen der Müll nun länger gelagert werden muss? Deren Betriebsgenehmigungen laufen schließlich aus.
Zimmermann (BMUKN)
Dass die Endlagersuche länger dauern wird, als die aktuellen Genehmigungen für die Zwischenlager dieser Abfälle noch gültig sind, das ist nichts Neues. Das ist schon Teil der Debatte des ersten Endlagersuchgesetzes im Jahr 2013 gewesen. Schon da wurde darüber diskutiert, ob zu erwarten ist, dass man die Genehmigungen verlängern kann. Entsprechend laufen seitdem Prüfungen, Vorbereitungen auf entsprechende Verlängerungsanträge.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass es aus Sicherheits- oder aus Sicherungsgründen, also als Schutz vor Menschen mit bösen Absichten ‑ ich denke, das ist verständlich; das war etwas unfachlich ausgedrückt ‑, nicht möglich sein sollte, die Zwischenlagergenehmigungen zu verlängern.
Vielleicht nutze ich noch die Gelegenheit zur Erläuterung, weil ich jetzt nur vom Prozess der anstehenden Novelle gesprochen habe, aber nicht darauf eingegangen bin: Der letzte Stand war beim Bundesumweltministerium, dass wir, schon in der letzten Legislaturperiode, gesagt haben: Das muss schneller gehen. ‑ Die Marke war bis Mitte des Jahrhunderts.
Jetzt gilt es zu gucken, was man unter Wahrung des Wesens, des Kerns des Verfahrens, tatsächlich an Beschleunigung leisten kann. Dann wird man konkreter diskutieren können, wie schnell das möglich ist. Aber die aktuelle Hausleitung ist mindestens so entschlossen, das Verfahren zu beschleunigen wie die vorherige.
Frage
Eine Frage an das BMI zum Thema Halloween. Wenn man sich die Polizeiberichte vom Wochenende anguckt, entsteht der Eindruck, dass das Einsatzgeschehen deutlich zugenommen hat. Hat das Innenministerium eigene Erkenntnisse dazu, und was könnte der Grund für diese Verrohung sein?
Bowinkelmann (BMI)
Da bitte ich Sie, bei den Ländern, die für diese Einsätze zuständig sind, Erkenntnisse und Bewertungen anzufragen.
Zusatzfrage
Wenn ich noch kurz nachfragen dürfte ‑ vielleicht können Sie dazu ja etwas sagen. In diesem Jahr war offenbar viel Pyrotechnik im Einsatz. Reicht das aktuelle Sprengstoffrecht noch aus, oder sieht das Ministerium hier Nachbesserungsbedarf?
Bowinkelmann (BMI)
Auch da wird es Gespräche auf Bund-Länder-Ebene geben. Ohne jetzt das Programm, für das wir auch nicht zuständig sind, im Detail zu kennen: Es ist davon auszugehen, dass dieses Thema auf der kommenden IMK durchaus relevant sein könnte.
Frage
An das BMVg zwei Fragen: Es gab in den vergangenen Tagen Berichte über die Erprobung verschiedener Drohnen oder „loitering ammunition“ bei der Bundeswehr. Können Sie einmal den Sachstand aus Sicht des Ministeriums schildern? Da gab es ja sehr unterschiedliche Schilderungen.
Zweitens. Können Sie bestätigen, dass in diesen Tagen der Digitalfunk noch einem neuen Systemtest unterzogen wird? Können Sie schon sagen, wann dieser abgeschlossen sein wird und was passiert, wenn dieser nicht zufriedenstellend ausfällt?
Müller (BMVg)
Zu Ihrer ersten Frage: Wir haben im zweiten Quartal berichtet, dass wir „loitering ammunition“, also sprengkopffähige Drohnen, in die Bundeswehr einführen werden. Wir haben dafür mittlerweile drei Hersteller im Rahmen der Zertifizierung und Qualifizierung ausgewählt. Wir haben sie schon in gewissem Umfang gekauft, aber das ist keine Großbeschaffung, die die Grenze von 25 Millionen Euro überschreitet.
Diese Systeme werden jetzt der Zertifizierung und Qualifizierung unterzogen. Erstmalig fahren wir den Prozess, dass wir uns die Produkte schon vorher sehr intensiv anschauen ‑ Software, Munitionssicherheit und was alles dranhängt. Nach der Qualifizierung und Zertifizierung, die ungefähr bis zum Jahresende laufen soll, werden wir über die Beschaffung entscheiden, und erst dann, wenn die Produkte bewiesen haben, was sie können und ob sie die Anforderungen der Truppe erfüllen, werden wir eine Großbeschaffung bei den dann ausgewählten Herstellern ins Auge fassen. Wir werden natürlich das Parlament zuerst informieren ‑ 25 Millionen‑ Euro ‑Vorlagen bedürfen der Zustimmung des Haushaltsausschusses ‑, und danach werden die Verträge gemacht, also im normalen parlamentarischen Verfahren. Es wird entgegen der medialen Darstellung in den letzten Tagen kein System gekauft, das nicht die Testverfahren vorher bestanden hat und das nicht die Bedarfe der Truppe erfüllt.
Punkt zwei, zum Digitalfunk: Wir haben gemäß dem Prozess lang geplant. Jetzt im November beginnt eine erweiterte Testserie, bei der wir uns im Gesamtsystem nicht nur anschauen, was die Funkgeräte in den Fahrzeugen können, sondern auch, was das Gesamtsystem rundherum mit den verschiedenen Subsystemen kann. Das wird im November geschehen und, soweit ich weiß, bis in den Dezember hinein gehen. Danach werden wir natürlich darüber transparent berichten.
Vorsitzende Küfner
Dann würde ich Sie aus Zeitgründen bitten, gleich die Ankündigung zu machen, die Sie noch ‑ ‑ ‑
Müller (BMVg)
Genau, ich habe einen Punkt, der mir wichtig ist. Sie haben das in den letzten Tagen verfolgt: Wir haben eine lebendige Debatte über eine angebliche Anzeige der Bundeswehr gegen einen Schüler. Mir ist wichtig, einige Sachen hier einzuordnen, wenn es für Sie okay ist.
Die Bundeswehr hat keine Strafanzeige gegen einen Schüler wegen eines Memes gestellt. Das ist nichtzutreffend. Das Meme, das Bild, das aktuell in der medialen Diskussion ist, über das breit diskutiert wird, ist nicht das, worum es hier eigentlich geht, sondern es geht um eine Grafik, eine Comicdarstellung, die verfälscht ist und nicht den eigentlichen Sachverhalt widerspiegelt.
Ein Jugendoffizier war in einer Schule ‑ er wurde dorthin eingeladen ‑ und hat dort einen Vortrag gehalten, um die sicherheitspolitische Bildung der Schule zu ergänzen, zu unterstützen. Er hat dort keine Personalgewinnung oder Personalwerbung durchgeführt. Von diesem Vortrag wurden Bilder gemacht, sie kamen auf die Website der Schule, und im Nachgang wurden diese Bilder verfälscht. Diese Bilder wurden nicht im Comicstil, sondern richtig als Foto verfälscht. Es wurde zum Beispiel gefragt, also mit Bildunterschrift und so, welche Kinder an der Ostflanke sterben wollen. Ein weiteres Bild stellte dar, dass ein Anrufer aus dem ‑ ich sage einmal ‑ nationalsozialistischen Milieu anruft und der Jugendoffizier ans Telefon gehen möchte.
Das waren die Verfälschungen, die im Nachgang stattgefunden haben. Die Bundeswehr hat keine Anzeige erstattet. Die Vorgesetzten hätten nach § 77a Strafgesetzbuch Anzeige erstatten können; sie haben dies nicht getan ‑ ich sage gleich noch warum.
Nichtsdestotrotz kann sich der Betroffene als Staatsbürger in Uniform zur Wehr setzen und muss sich nicht alles gefallen lassen. Zu diesem Weg, der dann gewählt wurde, kann ich mich nicht weiter äußern, weil es im Grunde die Person selber betrifft. Dazu müsste sich die entsprechende Staatsanwaltschaft äußern. Aber ich wollte noch einmal darstellen, dass das nicht in dieser Darstellung erfolgte, wie es aktuell diskutiert wird.
Wir haben häufiger den Fall, dass zum Beispiel Werbeplakate angepasst werden, dass Adbusting-Kampagnen laufen; Sie wissen das. Die Bundeswehr geht damit eigentlich, finde ich, relativ „easy“ um. Wir erstatten dann keine Anzeigen. Wir finden, in einer gelebten Demokratie gehört Kritik und manchmal auch Überspitzung oder Provokation dazu. In der Regel stellen wir keine Anzeige, wenn nicht gerade Volksverhetzung oder Ähnliches vorgefunden wird. ‑ Ich bin aber auch der Ansicht, dass ein Offizier, der an einer Schule ist und Sicherheitspolitik unterrichtet, sich nicht alles gefallen lassen muss, was hier vorgefallen ist.
Das wollte ich nur noch einmal darstellen, weil ich, wie gesagt, am Wochenende verschiedenste Darstellungen gesehen habe. ‑ Danke.
Vorsitzende Küfner
Herr Meyer, Sie haben noch eine Ankündigung.
SRS Meyer
Genau, ich habe einen eher technischen Hinweis. Ich bin gebeten worden, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass die Jahresakkreditierung 2026 ab sofort bis spätestens 17. Dezember 2025 online unter akkreditierung.bundesregierung.de zu beantragen ist. Die Voraussetzung für die Ausstellung dieser Jahresakkreditierung ‑ hier geht es ja vor allen Dingen um die Zutrittsberechtigung für presseöffentliche Termine des Bundeskanzleramts und des Bundespräsidenten ‑ finden Sie in der heute veröffentlichten Pressemitteilung des BPA und online im Akkreditierungsportal. Die Ausgabe der entsprechenden Akkreditierungen findet vom 5. Januar bis 6. Februar 2026 in Berlin und Bonn statt.