Im Wortlaut
Themen
• Kabinettssitzung
• Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 und des Finanzplans 2026 bis 2030
• Gesetzesvorhaben zur Stärkung digitaler Behördenbefugnisse:
• Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit
• Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen
• Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen
• Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
• Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
• Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2026
• Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
• Reise des Bundesaußenministers nach Griechenland
• geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes
• Termine des Bundeskanzlers
• Besuch des Ministerpräsidenten der Portugiesischen Republik
• Kabinettssitzung
• Unternehmertag Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
• Großer Überseetag des Überseeclubs in Hamburg
• IHK-Tag 2026
• Feierlichkeiten zum einjährigen Bestehen des BMDS
• Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft in Armenien
• Bundesausbildungsförderungsgesetz
• Assoziierungsabkommen EU-Israel
• Antisemitismus; Schließung eines jüdischen Restaurants in Berlin
• Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung
• Trilogverhandlungen zum sogenannten KI-Omnibus der EU-Kommission
• Brandanschlag auf das Wohngrundstück des brandenburgischen Antisemitismusbeauftragten
• möglicher Verkauf von U-Booten des deutschen Rüstungskonzerns TKMS an Kanada
• Äußerungen des Bundeskanzlers zum Irankrieg
• Kommunikationsstrategie des Bundeskanzlers
• Reformen im Bereich der Daseinsvorsorge
• Debatte um eine mögliche Stromsteuersenkung
• Verlegung eines deutschen Minenjagdbootes in das Mittelmeer
52 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Mittwoch, 29. April 2026
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Meyer
Deschauer (AA)
Singer (BMI)
Dr. Hosemann (BMJV)
Pauly (BMDS)
Hauck (BMLEH)
Nübel (BMG)
Dr. Laiadhi (BMF)
Greve (BMWE)
Grüneberg (BMFTR)
Ehrentraut (BMAS)
Müller (BMVg)
(Vorsitzende Hamberger eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Meyer
Heute ist in der Tat ein wichtiger Tag für die Bundesregierung, aber auch, denke ich, für unser Land. Denn wir haben mit der weitreichenden Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 nun tiefgreifende Reformen eingeleitet, die notwendig sind, um unser Land mittel- und langfristig stärker zu machen. Wir bringen vieles in Ordnung, was zu lange liegen geblieben ist. Wir gehen strukturelle Probleme an. Wir finden in der demokratischen Mitte gerechte Kompromisse für schwierigste gesellschaftliche Aufgaben. Wir sichern dadurch die Handlungsfähigkeit unseres Landes in geo- und wirtschaftspolitisch sehr angespannten Zeiten.
Große Koalition für große Aufgaben, auch das ist ein Leitsatz dieser Bundesregierung. Wir sind spätestens mit dem heutigen Tag in der nächsten Phase tiefgreifender Strukturreformen für unser Land angekommen. Wir sind überzeugt davon, dass unser Land alles hat, um sich aus einer schwierigen Lage herauszuarbeiten. Dafür stellen wir jetzt und sicherlich auch in den kommenden Wochen die Weichen.
Nun zu den Entscheidung des Kabinetts im Einzelnen:
Wie Sie wissen, hat das Bundeskabinett heute die Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 und des Finanzplans 2026 bis 2030 beschlossen. Der Bundesfinanzminister hat Ihnen, wenn Sie eben hier vor Ort waren, die Details an dieser Stelle bereits umfassend vorgestellt. Deshalb nur wenige Anmerkungen zum Rahmen:
Mit dem Eckwertebeschluss belegt die Bundesregierung ihre uneingeschränkte Handlungsfähigkeit, auch in Zeiten außergewöhnlicher globaler Unwägbarkeiten. Zu nennen sind hier sicherlich der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die aktuelle Irankrise mit ihren erheblichen Auswirkungen auf die Energiemärkte und die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch andere geopolitische Entwicklungen, die sicherlich Einfluss auf unser Land haben.
Wie der Bundeskanzler vorhin gesagt hat, gibt es bedeutende Bereiche, für die wir weiterhin viel und auch mehr Geld ausgeben müssen als ursprünglich geplant. Das gilt insbesondere für unsere Verteidigungsfähigkeit und unsere Sicherheit im Bündnis. Hier stehen wir im Wort und müssen Prioritäten setzen. Die Entwicklungen im vergangenen Jahr, zuletzt auch im Iran, zeigen auch, wie wichtig die Investitionen in unsere Verteidigungsfähigkeit sind. Wir wollen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen.
Es gibt andere Bereiche, in denen wir sparen müssen. Das gilt insbesondere für den Bereich der staatlichen Verwaltung. Darauf hat sich der Kanzler vorhin in seiner Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung bezogen. Der Staat muss schlanker und effizienter werden, auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Eine konsequente Digitalisierung und Modernisierung ist ein wesentlicher Treiber dafür. Unsere zentralen finanzpolitischen Prioritäten haben weiterhin Bestand und bilden einen Dreiklang.
Erstens: Wir ermöglichen dringend benötigte Investitionen für neues Wachstum, mehr Beschäftigung und die Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit. Für die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit sehen die Eckwerte daher einen deutlichen Anstieg des Verteidigungshaushalts um knapp 28 Prozent auf etwa 106 Milliarden Euro vor. Für Wachstumsimpulse und die Modernisierung der Infrastruktur setzen wir weiterhin auf öffentliche Investitionen, um unseren Rückstand aufzuholen. Insgesamt sind 2027 knapp 119 Milliarden Euro für Investitionen in unsere Gesellschaft, in unser Land vorgesehen.
Zweitens: Es braucht Strukturreformen, um für ein besseres wirtschaftliches Umfeld zu sorgen und unsere Sozialsysteme auf zukunftsfeste Beine zu stellen. Wir werden gleich noch auf die GKV-Reform eingehen, die heute im Kabinett beschlossen wurde. Schon seit Beginn der Legislaturperiode haben wir mit dem Investitionssofortprogramm, der Reform der privaten Altersvorsorge oder auch der Aktivrente viel umgesetzt.
Drittens: Wichtiger denn je ist die Konsolidierung des Haushalts. Alle staatlichen Aufgaben müssen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Dies ist Fokus des Eckwertebeschlusses und der kommenden Wochen bis zum Regierungsentwurf für den Haushalt 2027.
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung digitaler Ermittlungsmaßnahmen beschlossen. Dies trage ich hier im Paket vor, weil sie ein Stück weit zusammengehören. Das Gesetzespaket dient der Stärkung der Sicherheitsbehörden und ist ein wichtiger Baustein der im Koalitionsvertrag vereinbarten Sicherheitsoffensive der Bundesregierung. Wir stärken damit die Handlungsfähigkeit der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, schaffen Rechtssicherheit und führen die Arbeit im Bereich der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden auch in die digitale Realität hinüber. Sie bekommen zeitgemäße digitale Befugnisse zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, um den aktuellen Herausforderungen durch internationalen Terrorismus, Extremismus, schwere und organisierte Kriminalität sowie internationale Krisen begegnen zu können.
Drittens. Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Cyberresilienz-Verordnung beschlossen. In der europäischen Verordnung werden erstmalig EU-einheitliche Regeln zur Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen festgelegt. Cybersicherheit gilt fortan als grundlegende Produkteigenschaft und damit als zwingende Voraussetzung für den Marktzugang für Produkte mit digitalen Elementen wie zum Beispiel Smart-TVs oder Smartphones. Damit zahlen wir weiter auf das Konto der Stärkung der Cybersicherheit in Europa ein und setzen einen weiteren Baustein in dem wichtigen Vorhaben des Koalitionsvertrags, der Bekämpfung von Cyberangriffen, um.
Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien und der im Zuge der Energiewende steigende Strombedarf erfordern einen schnellen Ausbau des deutschen Stromnetzes. Deshalb haben wir heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für einen beschleunigten, bedarfsgerechten und kosteneffizienten Ausbau des Übertragungsnetzes geschaffen. Das bezieht sich insbesondere auch auf Freileitungen, die dabei eine wichtige Rolle spielen. Zudem sieht der Gesetzentwurf eine Aufhebung des gesetzlich verankerten Erdkabelvorrangs vor. Auch das ist ein wichtiges Vorhaben.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete beschlossen, auch als Mietrechtspaket diskutiert. Wohnraum muss bezahlbar bleiben. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag um. Der Entwurf sieht eine Begrenzung für den Anstieg von Indexmieten in angespannten Wohnlagen vor. Oberhalb einer Grenze von jährlich drei Prozent sollen Indexsteigerungen nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden können. In Ausnahmesituationen mit extremen Preissteigerungen werden Mietende geschützt.
Außerdem enthält der Gesetzentwurf neue Regeln für Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von möbliertem Wohnraum. Mit diesen neuen Regeln sollen Rechtsunsicherheiten behoben werden. Bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten sollen Vermieterinnen und Vermieter den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Außerdem soll klargestellt werden, dass der Möblierungszuschlag angemessen sein muss. Die Handhabung soll unbürokratisch sein. Beim Zuschlag von maximal zehn Prozent der Nettokaltmiete wird die Angemessenheit vermutet.
Um Obdachlosigkeit zu verhindern, erlauben wir Mieterinnen und Mietern, denen wegen Mietrückständen ordentlich gekündigt wurde, eine Kündigung einmalig durch Nachzahlung der Miete abzuwenden.
Kleinmodernisierungen sollen erleichtert werden. Dazu soll die Wertgrenze auf 20 000 Euro angehoben werden. Anpassungen der Miete können so unbürokratisch berechnet werden. Auch das ist ein Vorhaben, über das wir in der Bundesregierung sehr intensiv diskutiert und für das wir zur heutige Kabinettssitzung eine Einigung gefunden haben.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes beschlossen. Ziel ist es, eine wirksame Verringerung der Nitratbelastung in Grund- und Oberflächengewässern zu erreichen. Dafür wird ein bundesweites Monitoring eingeführt. Wie sich die Düngung auf die Gewässer auswirkt, soll mit Hilfe der Bewirtschaftungs- und Düngedaten der Betriebe flächendeckend überprüft werden, wobei zur Vermeidung von Doppelmeldungen die Daten zwischen den eingebundenen Behörden ausgetauscht werden dürfen. Die Bundesregierung kommt mit dieser Gesetzesänderung zugleich ihren Zusagen gegenüber der EU-Kommission nach.
Die Rentenanpassung zum 1. Juli steht fest. Das Kabinett hat dazu heute die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. In den alten und neuen Bundesländern steigt der Rentenwert von gegenwärtig 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung um 4,24 Prozent. Damit beträgt die Rentenanpassung zum vierten Mal seit fünf Jahren über vier Prozent. Der Grund für die Erhöhung ist die gute Lohnentwicklung. Sie führt erneut zu einer Rentenanpassung, die die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner stärkt. Da mit dem Rentenpaket 2025 die Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 verlängert wurde, wird der Rentenwert zum 1. Juli so hoch festgesetzt, dass das Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.
Schließlich hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, eine Großreform, die wir heute bereits an unterschiedlichen Stellen vorgestellt haben. Mit diesem Gesetz werden zahlreiche Empfehlungen aus dem Bericht der FinanzKommission Gesundheit vom 30. März 2026 umgesetzt. Ziel ist es, damit die Beitragssätze im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Unternehmen dauerhaft zu stabilisieren und die strukturelle Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben von geschätzt 15 Milliarden Euro im Jahr 2027, aufwachsend auf 40 Milliarden Euro im Jahr 2030, zu schließen.
Das nun getroffene Maßnahmenpaket ist breit angelegt und bezieht alle Bereiche und Beteiligte des Gesundheitswesens mit substanziellen Beiträgen ein. Das war uns besonders wichtig. Alle müssen einen Beitrag zu dieser Reform leisten, Leistungserbringer wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Hersteller, aber auch Versicherte, Arbeitgeber und Krankenkassen selbst. Die Gesamtentlastung durch das Gesetz hat allein 2027 ein Volumen von 16,3 Milliarden Euro. Sie wächst in den Folgejahren weiter auf.
Mit den beschlossenen Einsparmaßnahmen schaffen wir eine Grundlage für weitere Maßnahmen, mit denen wir das Gesundheitssystem strukturell fit für die Zukunft machen wollen. Die Bundesregierung strebt an, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen.
Soweit aus dem Kabinett.
Deschauer (AA)
Der Außenminister ist gerade von einer Reise zurückgekehrt und auf dem Weg zu einer anderen Reise. Ich kündige bereits heute eine Reise für Montag an. Der Außenminister wird zu Gesprächen mit seinem griechischen Amtskollegen und mit dem griechischen Premierminister nach Griechenland reisen. Nachmittags wird es eine Pressekonferenz vor Ort geben. Wir werden Sie auf dem üblichen Wege dazu informiert halten.
Griechenland ist unser strategischer Partner im östlichen Mittelmeer und unser enger Partner in EU und NATO. Wir wollen die Zusammenarbeit gerade auch in den Bereichen von Wirtschaft und Sicherheit ausbauen. Auf dem Programm steht daher auch der Besuch eines Unternehmens und einer Werft. Griechenland wird im zweiten Halbjahr 2027 die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Insofern spielen natürlich auch europäische Themen und Fragestellungen eine Rolle in den Gesprächen.
Frage
(zu den Gesetzesvorhaben zur Stärkung digitaler Behördenbefugnisse) Herr Hosemann und Frau Singer, was genau ist aus Ihrer Sicht denn der inhaltlich große Fortschritt für die Ermittlungsbehörden, der mit diesen Gesetzen erreicht werden kann? Können Sie das für mich einmal kurz fassen?
Singer (BMI)
Der große Fortschritt ist der, dass die Sicherheitsbehörden damit zeitgemäße digitale Befugnisse erhalten. Der Bundesinnenminister hat sich dazu gerade in einer Pressekonferenz geäußert. Er hat mehrfach betont, dass die Sicherheitsbehörden gestärkt werden sollen. Er hat ebenfalls betont, dass sie Fähigkeiten umsetzen können, die die Ermittlungen heutzutage verlangen. Deshalb werden die Gesetze zu den digitalen Ermittlungsbefugnissen neu aufgelegt.
Dr. Hosemann (BMJV)
Ich darf für das BMJV ergänzen. In unserem Bereich ändern wir die Strafprozessordnung. Bei uns geht es nur um die Verfolgung von Straftaten und nicht um die Gefahrenabwehr. Wir schaffen neue Rechtsgrundlagen. Die Maßnahmen, von denen wir sprechen, sind grundrechtssensibel. Dabei sind Grundrechte berührt. In einem Rechtsstaat braucht es für den Einsatz entsprechender Instrumente gesetzliche Grundlagen. Diese schaffen wir für die Zwecke der Strafverfolgung.
Die beiden Ermittlungsinstrumente, um die es geht, hat die Kollegin schon angesprochen, erstens den automatisierten biometrischen Bildabgleich mit den öffentlich verfügbaren Bildern im Internet und zweitens die automatisierte Datenanalyse. Es geht also zunächst einmal darum, dem Einsatz solcher Instrumente eine gesetzliche Ermöglichung zu schaffen und klare Leitplanken aufzustellen, unter welchen Voraussetzungen es überhaupt denkbar ist, dass solche Instrumente zum Einsatz kommen. Wir beschaffen sie nicht und bestellen nicht morgen eine Software, sondern wir schaffen nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Einsatz entsprechender Instrumente möglich ist.
Zusatzfrage
Herr Meyer, es gibt viele Befürchtungen, dass dies Palantir Tür und Tor öffnen würde. Wie schauen Sie bzw. der Bundeskanzler darauf?
SRS Meyer
Ich will noch einmal deutlich machen ‑ der Bundesinnenminister hat das heute im Kabinett recht anschaulich geschildert ‑, mit welch riesigen Datenmengen unsere Behörden teilweise zu tun haben. Dabei stoßen die Möglichkeiten zur händischen Durchsuchung natürlich an ihre Grenzen. Deshalb gehört das, denke ich, ein Stück weit zur Modernisierung der Polizeiarbeit und zur Arbeit der Strafverfolgungsbehörden dazu.
Die Kolleginnen und Kollegen haben ja gerade darauf hingewiesen, dass wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Weitere Entscheidungen sind damit nicht verbunden.
Frage
Ich probiere es bei Frau Singer. Weil jetzt ja auch der biometrische Abgleich von Bildern aus dem Internet durch das BKA und die Bundespolizei erlaubt werden soll, würde ich gern wissen, warum Ihr Ministerium den biometrischen Datenabgleich ins nicht europäische Ausland auslagern möchte, gerade weil es ja in der EU geltende Einschränkungen dafür gibt.
Singer (BMI)
Zu dieser Detailfrage kann ich gerade nichts sagen. Es tut mir leid.
Vorsitzende Hamberger
Können Sie eine Antwort nachreichen?
Singer (BMI)
Ich kann es nachreichen, ja.
Zusatz
Nur zur Erinnerung: Das BMI ist für Bundespolizei usw. zuständig und auch für Grundrechte.
Dr. Hosemann (BMJV)
Vielleicht darf ich aber noch einmal darauf hinweisen, dass für den Einsatz des biometrischen Bildabgleichs in allen Gesetzentwürfen sehr hohe Schranken vorgesehen sind. Bei dem von Ihnen konkret angesprochenen Thema geht es um die Abwehr schwerer Gefahren für die nationale Sicherheit. Es sind klare Schwellen benannt. Das Szenario, das Sie angesprochen haben, kommt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen überhaupt in Frage.
Zusatzfrage
Aber ist es falsch, dass die Bundesregierung prüfen lässt, den biometrischen Abgleich ins Nicht-EU-Ausland auszulagern, damit man die KI-Regeln umgehen kann?
Dr. Hosemann (BMJV)
Darauf habe ich doch gerade geantwortet. Es gibt eine gesetzliche Regelung dafür. Darin sind bestimmte, ganz konkrete Schwellen benannt. Es kommt überhaupt nur bei ganz spezifischen Gefahrenlagen in Betracht. In der normalen Strafverfolgung zum Beispiel ist das Szenario, das Sie beschrieben haben, nicht möglich.
Frage
Ich probiere es doch noch einmal mit Herrn Meyer, weil Sie eben gesagt haben ‑ den genauen Wortlaut habe ich nicht mehr im Kopf ‑, es gebe keine direkte Schlussfolgerung, die daraus abzuleiten wäre. Aber wäre es nicht an der Zeit, eine Schlussfolgerung wenigstens hinsichtlich dessen zu ziehen, was man nicht möchte?
SRS Meyer
Wir haben heute dieses Paket beschlossen, das mehrere rechtliche Änderungen beinhaltet. Diese rechtlichen Änderungen sind technik- und produktneutral ausgestaltet worden. Darum ging es jetzt. Es ging darum, Möglichkeiten zu schaffen. Für alles Weitere, was daraus folgt, werden jetzt normale Prüfverfahren erfolgen. Aber dazu habe ich heute nichts anzukündigen.
Dr. Hosemann (BMJV)
Ich bin fast ein bisschen verwundert, weil man Ihre Fragen, wenn man die ganze Vorgeschichte nicht kennt, so verstehen könnte, als ob sich Mitglieder der Bundesregierung noch nie zu dem, was Sie jetzt aufgeworfen haben, geäußert hätten. Aber es gibt ja sehr klare Statements, auch zu dem von Ihnen namentlich genannten Softwareanbieter.
Zusatz
Daher ja meine Nachfragen hier, wie es denn aktuell ausschaue. Denn es ist ja längst nicht so, dass sich alle eindeutig verhalten hätten. Das geht an die entsprechenden beteiligten Ministerien und natürlich auch an Herrn Meyer. Wenn Sie sich dazu noch weiter verhalten wollen, dann sehr gern. Ansonsten sind wir mit dem Thema für heute durch, denke ich.
Vorsitzende Hamberger
Das Mikrofon bleibt sowieso bei Ihnen, weil wir jetzt zur Cyberresilienz kommen. Dazu hatten Sie sich auch direkt gemeldet.
Zusatzfrage
Frau Singer, Sie sind ja für die Umsetzung des Cyber Resilience Act zuständig, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Welcher Aufwand wird sich dadurch Ihrer Erwartung nach für deutsche Firmen ergeben?
Singer (BMI)
Welcher Aufwand sich für deutsche Firmen ergibt, wird sich noch zeigen. Jetzt geht es erst einmal darum, dass die nationale Rechtsgrundlage für die europäische Cyberresilienz-Verordnung geschaffen wird. Mit dem Gesetz zur Durchführung der europäischen Cyberresilienz-Verordnung schaffen wir die nationale Rechtsgrundlage, damit das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als zuständige Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde unter der Cyberresilienz-Verordnung tätig werden kann.
Zusatzfrage
Ich habe es so in Erinnerung, dass man, wenn man ein Durchführungsgesetz, eine Begleitgesetz oder ein sonstiges Gesetz macht, durchaus auch versucht, zu quantifizieren, welche Betroffenheiten es gibt und welcher Aufwand entsteht. Vielleicht ist das in einem mir entgangenen Teil der Staatsmodernisierung eingespart worden. Gibt es dazu nichts, was Sie hier vortragen könnten?
Singer (BMI)
Ich kann dazu leider nichts sagen. Aber ich kann versuchen, es herauszufinden, und werde es Ihnen dann nachreichen.
Frage
Frau Singer, fallen auch die Banken unter diese Zuständigkeit? Denn auch sie müssen sich ja für die Cyberresilienz wappnen, zumal es eine Aufforderung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gab, dass man sich gegen Schwachstellen nun verstärkt wappnen müsse, weil es jetzt die KI Mythos gebe.
Singer (BMI)
Auch die Antwort darauf muss ich leider nachrechnen. Ich versuche, das noch im Laufe der RegPK zu tun.
Zusatzfrage
Herr Meyer, eine Nachfrage an Sie, weil die Frage verschiedene Ressorts betrifft. Wie groß ist der Druck der Bundesregierung auf den US-Anbieter Anthropic, auch deutschen Behörden diese KI zur Verfügung zu stellen, die ja anscheinend Schwachstellen von Behörden und bei IT-Dienstleistungen sehr schnell aufdecken kann und damit auch Hackern ermöglicht, dort anzugreifen? Gibt es irgendwelche Kontakte zwischen der Bundesregierung und der Firma?
SRS Meyer
Wir beschäftigen uns mit den Entwicklungen natürlich sehr intensiv. Zu einzelnen Unternehmen oder einzelnen Produkten habe ich hier jetzt nichts anzukündigen. Ich weiß nicht, ob das BMDS noch ergänzen mag.
Die gesamte Entwicklung im Bereich künstlicher Intelligenz bietet wahnsinnige Chancen, stellt uns aber in vielen Bereichen auch vor große Herausforderungen. Deshalb haben wir innerhalb der Bundesregierung natürlich Expertise aufgebaut und ziehen sie zusammen. Aber noch einmal: Zu einzelnen Produkten oder Anbietern habe ich nichts anzukündigen.
Pauly (BMDS)
Ich habe ‑ so würde ich es nennen ‑ eher einen technischen Hinweis. Wir hatten das Thema, so meine ich, vor zwei Wochen in der Regierungspressekonferenz, als die Nachricht das erste Mal aufkam. Damals hatten sich sowohl das BMI als auch wir dazu geäußert. Natürlich beobachten wir die aktuellen Entwicklungen kontinuierlich. Im konkreten Fall gibt es auch einen Austausch zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Hersteller. Ich verweise im Weiteren auf die Ausführungen von BSI-Präsidentin Plattner, die sich vor zwei Wochen in diesem Zusammenhang geäußert hat.
Frage
(zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes) Wenn wir dieses seltene Thema hier schon aufwerfen, dann würde ich doch ganz gern die zuständigen Ministerien ganz kurz zu einer Sache befragen, nämlich zur Nitratausbringung, gemeinhin bekannt als Dünger oder als Gülle. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Daten, die Ihnen von den landwirtschaftlichen Betrieben gemeldet werden, integer sind? Gibt es ein unabhängiges Feststellungsverfahren zur Integritätsfeststellung der Daten? Denn seitens der Landwirte gibt es ja ein durchaus vitales Interesse daran, mehr auszubringen, als Ihnen erlaubt ist.
Hauck (BMLEH)
Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir die Möglichkeit, noch einmal einen Schritt zurück zu gehen, ein bisschen zu erklären. Wir haben heute das Düngegesetz geändert. Unser Ziel ist, ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung auf den Äckern und Feldern auf den Weg zu bringen, insbesondere in den mit Nitrat belasteten Gebieten.
Mit der Änderung des Düngegesetzes haben wir jetzt erst die Rechtsgrundlage für das erforderliche Wirkungsmonitoring geschaffen. Das Wirkungsmonitoring wird in der Verordnung in Folge geregelt. Das heißt, wir haben heute die Ermächtigungsgrundlage im Kabinett beschlossen. Wir arbeiten jetzt weiter an der genauen Ausgestaltung dieses Wirkungsmonitorings.
Ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt Details noch nicht vorgreifen kann. Wichtig ist uns einfach: Diejenigen, die das Grundwasser belasten, sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden, und wer jetzt schon gewässerschonend wirtschaftet, soll künftig entlastet werden.
Zusatzfrage
Es gibt insbesondere eine Region Deutschlands, der Nordwesten oder Westen Niedersachsens, in der es durchaus auch zu Einbringungen oder Eintragungen von jenseits der Grenze kommt, teilweise durch importiertes, teilweise durch dort ausgebrachtes Nitrat. Inwieweit sind Sie mit den Niederlanden in Abstimmung, wenn es um die Gülleausbringung diesseits und jenseits der Grenze geht?
Hauck (BMLEH)
Vielleicht noch einen Aspekt zu der Frage vorher, den ich vergessen hatte.
Die Düngerausbringung richtet sich natürlich an Regeln, die die Landwirte sehr wohl kennen. Es geht darum, genau so viel zu düngen, wie die Pflanze braucht und eben nicht mehr. Das ist auch ein wichtiger Aspekt für die Ernährungssicherung.
Natürlich stehen wir da auf europäischer Ebene auch im Austausch mit der EU-Kommission und mit unseren Nachbarstaaten, um ein System zu entwickeln, das unseren Zielen, die ich gerade schon genannt habe, Rechnung trägt.
Weiter kann ich im Moment nichts dazu sagen.
Frage
Ist es aus Ihrem Ministerium wissenschaftlich klar, auf welcher Grundlage die aktuellen Modelle und Monitorings in Sachen Nährboden basieren?
Hauck (BMLEH)
Das müssten Sie ein bisschen näher ausführen. Ich kann nicht genau verstehen, was Sie meinen.
Zusatz
Es gibt ja breit Kritik daran, dass es eben bei den unterschiedlichen Monitorings und den Modellen einen Mangel an wissenschaftlicher Klarheit gibt, gerade in Sachen Nitrat. Darum will ich wissen: Sehen Sie das auch so?
Hauck (BMLEH)
Ich glaube, da werden jetzt zwei Sachen vermischt. Auf der einen Seite gibt es natürlich das Nitratmessnetz ‑ das ist in den Gebieten, in denen gerade viel Landwirtschaft betrieben wird ‑, wo das Nitrat im Grundwasser gemessen wird. Ich glaube, da steht außer Frage, wie die Messwerte sind. Ich will jetzt auch gar nicht sagen, dass das in den Gegenden, in denen Landwirtschaft betrieben wird, eben nicht sichtbar erhöht ist. Aber jetzt geht es eben um ein System, wie man den Verpflichtungen, die wir über die EU-Nitratrichtlinie haben, nachkommen kann. In diesem System arbeiten wir jetzt.
Zusatz
In einem auf Wissenschaftlichkeit basierenden System?
Hauck (BMLEH)
Es geht um ein Monitoring. Die Daten werden ja gemessen. Ich weiß nicht, worauf Sie jetzt hinauswollen. Dass die Daten gemessen werden, wie sie sind, das ist, glaube ich, unstrittig. Es geht jetzt nur darum: Wie kann man das mit dem Ziel, wie ich es formuliert habe, in die Verordnung gießen, dass also diejenigen, die das Grundwasser jetzt schon schützen, weniger belastet werden und diejenigen, die das Grundwasser mehr belasten, künftig härtere Auflagen haben?
Frage
Herr Meyer, ist denn der Beschluss zum Gesundheitspaket heute im Kabinett einstimmig angenommen worden?
SRS Meyer
Ja, der Beschluss ist einstimmig angenommen worden. Das ist ja auch im Vorfeld sehr, sehr intensiv diskutiert worden, was bei diesem Thema auch notwendig ist. Es war sehr hilfreich, dass wir die weitreichenden Vorschläge der Kommission auch als Basis hatten. Ich glaube schon, dass es uns hier gelungen ist, wirklich einen wirklich guten, tragfähigen Kompromiss zu schließen, der den Geist atmet, den ich vorhin bereits angesprochen habe, dass hier am Ende alle Beteiligten auch einen Beitrag leisten.
Gleichzeitig treffen wir heute schwierige Entscheidungen ‑ ich glaube, man kann gar nicht drumherum diskutieren ‑, die aber gleichzeitig notwendig sind, um das Gesundheitssystem für die Bürgerinnen und Bürger mittel- und langfristig wirklich gut und auch finanziell auf sichere Beine zu stellen. Das ist heute gelungen ‑ dementsprechend der Beschluss im Kabinett heute.
Zusatzfrage
Jetzt waren ja auch nicht alle Minister anwesend. Was wurde denn von wem zu Protokoll gegeben?
SRS Meyer
Ich würde jetzt hier nicht über Einzelheiten der Diskussion im Kabinett hier berichten. Das ist ja auch ein vertraulicher Raum, in dem miteinander gesprochen wird. Es ist aber durchaus üblich, dass es immer einen kurzen Austausch zu den Themen gibt, insbesondere hier.
Aber insgesamt kann ich schon noch einmal sagen: Es war sehr, sehr einmütig, dass es richtig ist, dass wir diese große Reform jetzt angehen. Die Bundesregierung steht insgesamt hinter diesem Entwurf.
Frage
Herr Meyer, verstehe ich Sie richtig, dass es keinerlei Protokollerklärungen gegeben hat? Gab es in diesem Austausch, den Sie erwähnt hatten, von einer Seite im Kabinett auch nicht den Hinweis, dass es im parlamentarischen Verfahren womöglich noch Änderungen geben muss?
SRS Meyer
Auch der Bundeskanzler hat heute darauf hingewiesen, dass das Parlament natürlich jedes Recht hat, hier Veränderungen vorzunehmen. Das ist ja so, wie die Abläufe in unserer Demokratie auch richtig sind. Der Bundeskanzler hat aber auch darauf hingewiesen, zu Recht, dass wir jetzt eine große Finanzlücke im System geschlossen haben und dass es bei Veränderungen, wenn sie denn in den parlamentarischen Beratungen erfolgen, auch wichtig ist, entsprechende Gegenfinanzierungsvorschläge zu machen. Denn am Ende haben wir durch die Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen, zwar immer noch einen Puffer, aber der ist nicht mehr besonders groß. Das heißt, Änderungen müssen auch wirklich ausgewogen sein. Letztlich geht es darum, dass die Ziele, die wir haben, nämlich unser System finanziell auf eine gute Basis zu stellen, auch das Gesundheitssystem insgesamt besser für die Bürgerinnen und Bürger zu machen, am Ende erfüllt sind.
Frage
Frau Nübel oder Herr Meyer, der Puffer, den Sie erwähnt haben, ist ja jetzt doch sehr klein. Was passiert eigentlich, wenn diese 15 Milliarden nicht erreicht werden? Gibt es da Vorkehrungen? Denn das sind ja bei einigen Sachen, ich nenne das jetzt einmal, Hoffnungswerte, was man überhaupt einsparen kann, also im Krankenhausbereich, bei Ärzten und Ähnlichem.
SRS Meyer
Vielleicht kann das BMG noch ergänzen. Aber ich kann schon einmal sagen: Das ist schon sehr substanziell, was wir hier vorgelegt haben. Deshalb sorgt es ja auch ‑ das sehen wir gerade ‑ gesellschaftlich für Diskussionen, auch für Widerspruch an der einen oder anderen Stelle. Das zeigt, glaube ich, auch: Wir meinen das hier ernst, und zwar nicht aus grundsätzlichen Überlegungen heraus, sondern weil wir es für notwendig halten, weil wir zu lange in einem System unterwegs waren, das einfach dauerhaft nicht mehr tragfähig ist. Wir haben uns jetzt als Koalition aufgemacht, das nicht weiter in die Zukunft zu vertagen, sondern diese schwierigen Entscheidungen jetzt anzugehen, weil wir überzeugt sind, dass sie sich langfristig auszahlen. All das, was dort vereinbart wurde, auch an Einsparmaßnahmen, sind keine Hoffnungswerte, sondern das ist unser Weg, das ist unsere Reform nach vorne, die am Ende auch Erfolg haben wird.
Nübel (BMG)
Ich kann vielleicht noch zwei Sätze ergänzen; so viel habe ich gar nicht.
Die Ministerin hat sich ja heute schon mehrfach geäußert, auch zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt. Klar ist: Wir haben jetzt ein Paket vorgelegt. Das ist sehr umfassend und ausgewogen, und das kann das prognostizierte Defizit der Krankenkassen im kommenden Jahr und darüber hinaus decken.
Vielleicht kann ich noch hinzufügen: Sie wissen ja auch, die Finanzkommission Gesundheit wird Ende des Jahres noch einen zweiten Bericht mit Empfehlungen zu Strukturreformen vorlegen. Die sind natürlich auch noch wichtig, um das System zukunftsfähig zu machen. Das hat die Ministerin auch immer betont. Wir arbeiten ja bereits jetzt an den Strukturreformen. Sie zielen natürlich auch immer darauf ab, das System insgesamt effizienter zu machen und die Mittel, die vorhanden sind, zielgerichtet einzusetzen.
Zusatzfrage
Ich möchte noch eine Nachfrage an das Finanzministerium stellen. Können Sie bitte noch einmal sagen, bis wann der Zuschuss für die Grundsicherungsempfänger oder Bürgergeldempfänger jetzt eigentlich auf die 12 Milliarden aufwächst? Denn da hat es, glaube ich, gestern noch eine Änderung gegeben. Kann das sein?
Dr. Laiadhi (BMF)
Es ist genau, wie Sie gesagt haben: Es hat da eine Einigung gegeben, dass man diesen Zuschuss sozusagen ansteigend in den nächsten Jahren erhöhen wird. Man startet mit 250 Millionen und dann wächst das immer weiter an. Den finalen Punkt kann ich Ihnen jetzt gerade nicht sagen.
Ich weiß nicht, ob das BMG das ergänzen kann. Sonst gucken wir, dass wir Ihnen das nachreichen.
Zuruf
(ohne Mikrofon; akustisch unverständlich) ‑ ‑ ‑ in der Zukunft. Ich glaube, das ist geändert worden. Aber ich bin mir nicht ganz sicher.
Dr. Laiadhi (BMF)
Wir versuchen, das nachzureichen.
Frage
Ich probiere es einmal bei Herrn Meyer. Es gibt ja riesengroße Kritik, zum Beispiel an dem Punkt, dass jetzt höhere Zuzahlungen bei Medikamenten auf die Menschen zukommen. Da gibt es Erfahrungen aus dem Ausland, unter anderem in Amerika, wo Versicherte dann auf ihre Medikamente verzichten, weil sie sich die höheren Zuzahlungen nicht leisten können. Dementsprechend sterben sie früher, werden schneller krank. Nimmt sich die Bundesregierung hier ein Beispiel am amerikanischen Krankenversicherungssystem?
SRS Meyer
Wir nehmen uns vor allen Dingen ein Beispiel an den Vorschlägen der Expertinnen und Experten, die wir in der FinanzKommission Gesundheit zusammengezogen haben. Denn wir haben ganz bewusst am Anfang der Legislaturperiode entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn wir jetzt einfach Wahlprogramme oder Regierungsprogramme übereinanderlegen, sondern dass wir wirklich die Experten aus dem Bereich zusammenziehen wollen, um Vorschläge zu entwickeln, wie wir diesen wirklich großen Herausforderungen, die wir im Gesundheitssystem haben, dann auch begegnen können. Deshalb war es uns wichtig, uns die Zeit zu nehmen, um uns mit Expertinnen und Experten dazu auszutauschen, die aus ganz unterschiedlichen Disziplinen kommen, die aus unterschiedlichen Blickwinkeln auf dieses Gesundheitssystem blicken. Sie haben am Ende trotzdem Vorschläge gemacht, die einmütig waren, die auch gemeinsam getragen wurden ‑ und das ist die Basis für dieses Gesamtpaket.
Zusatzfrage
Das ändert ja nichts an meiner Frage. Höhere Zuzahlungen bedeuten nach Erfahrungen im Ausland, dass die Menschen schneller krank werden, schneller sterben, weil sie sich die Medikamente nicht mehr leisten können. Das sind die Fakten, das ist die Empirie, die wir haben. Sind Sie der Meinung, dass das hier in Deutschland jetzt anders werden wird?
SRS Meyer
Ich kenne die Empirie oder die Fakten nicht, auf die Sie sich da beziehen.
Noch einmal: Für uns ist wichtig, dass wir jetzt Änderungen im System vornehmen, um das System auch für die Bürgerinnen und Bürger effizienter und besser zu machen. Das ist ja das Ziel. Wir wollen ein starkes Gesundheitssystem, das nicht einfach nur sich selbst trägt, sondern das natürlich für die Bürgerinnen und Bürger funktioniert, das vor allen Dingen dann da ist, wenn Menschen krank sind. Das ist sozusagen der Hintergrund der Reform, und darüber wurde von Experten im Vorfeld sehr, sehr intensiv diskutiert.
Zusatzfrage
Wenn die Versicherten sich keine Medikamente mehr leisten können bzw. darauf verzichten, ist das dann besser für die Bürger?
SRS Meyer
Sie stellen eine These auf, ‑
Zuruf
Das ist Logik.
SRS Meyer
‑ die können Sie ja nicht belegen. Insofern weise ich darauf hin, was die Hintergründe für die Entscheidung sind, die wir hier treffen. Und, noch einmal: Wir sind davon überzeugt, dass es am Ende erfolgreich sein wird und dass es vor allen Dingen auch insgesamt das System für die Bürgerinnen und Bürger, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Rentnerinnen und Rentner, für die Menschen in unserem Land besser machen wird.
Frage
Noch einmal die Frage ans BMG: In der beschlossenen Variante steht aber nur, dass die Deckungslücke bis 2028 geschlossen ist. Für 2029 und 2030 bleibt ja immer noch eine ungedeckte Lücke. Wie soll damit umgegangen werden?
Nübel (BMG)
Frau Ministerin Warken hat sich, wie eben schon gesagt, heute bereits mehrfach geäußert, zuletzt bis vor einer guten halben Stunde bei uns im Haus in einer Pressekonferenz. Die konnte ich jetzt nicht aktiv mitverfolgen. Aber wenn ich es richtig mitbekommen habe, wurde dazu auch gefragt. Darauf würde ich erst einmal verweisen.
Wie ich gerade schon gesagt habe, kommen ja auch noch weitere Vorschläge und Maßnahmen, dass alles in der Pipeline ist.
Frage
Frau Nübel und Herr Meyer, der Bundeskanzler und auch die Bundesgesundheitsministerin haben vorhin im Kanzleramt betont, es sei wichtig, dass alle Menschen und alle Beteiligten im Gesundheitssystem gleichmäßig belastet würden. Können Sie mir einmal erklären, wie jene Menschen belastet werden, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind?
Nübel (BMG)
Wir haben ein Paket vorgelegt, um die gesetzliche Krankenversicherung auf stabile Füße zu stellen, um sie zukunftsfähig zu machen. Alle Beteiligten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden dazu ihren Beitrag leisten.
Zusatzfrage
Aber sind Sie nie auf die Idee gekommen, auch einmal PKV-Versicherte zu belasten, beispielsweise wenn es um die Versicherung von Grundsicherungsempfängern geht?
Nübel (BMG)
Ich kann für die PKV hier nicht sprechen.
Frage
Ich habe eine Frage zu einem Thema, das im Kabinett gewesen sein soll, aber jetzt hier nicht angesprochen wurde. Können Sie kurz dazu etwas sagen können, dass man sich jetzt mangels Einigung auf ein neues Gebäudeenergiegesetz darauf geeinigt hat, die Frist für die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen, die ab 1. Juli gelten würde, erst einmal für vier Monate auszusetzen? Ist das korrekt und, wenn ja, ist damit sozusagen auch ein Eingeständnis verbunden, dass man es nicht schaffen wird, sich, wie hier mehrfach angekündigt, vor der Sommerpause auf dieses Gesetz zu einigen?
Greve (BMWE)
Dazu kann ich gerne antworten. Heute hat die Bundesregierung auch einen Entwurf, eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zu einem Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen beschlossen.
Sie haben es richtig angesprochen: In dieser Regelung wird der Paragraf 71 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes angefasst. Damit wird sozusagen die Pflicht, am 1. Juli auf die 65-Prozent-Anforderung gehen zu müssen, auf den 1. November verschoben. Das bedeutet, dass hier einfach Rechtsklarheit für den Fall geschaffen wird, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, das in den Eckpunkten von den Koalitionären geeint wurde und nun zeitnah von der Bundesregierung eingebracht wird, noch nicht zum 1. Juli in Kraft getreten sein. Da sollte es eben keine Rechtsunsicherheit im Sommer geben.
Ziel beim Gebäudemodernisierungsgesetz ist ein zeitnaher Abschluss. Aber Sie wissen, dass hier Genauigkeit vor Schnelligkeit geht; beides muss parallel gehen. Insofern sind wir zuversichtlich, hier sehr, sehr zeitnah den Prozess voranbringen zu können. Wie Sie dargelegt haben, ist es richtig, dass wir die 65-Prozent-Anforderung mit dem heutigen Beschluss entsprechend verschoben haben.
Zusatzfrage
So zuversichtlich sind Sie ja offensichtlich nicht. Diese Änderung wäre ja nicht nötig, wenn Sie zuversichtlich wären, das zum 1. Juli zu schaffen. Können Sie uns hier noch einmal skizzieren, woran man sich jetzt immer noch so sehr verhakt, nachdem die Eckpunkte mittlerweile seit Monaten vorliegen und die erste Frist Ostern und die zweite Frist Ende April verpasst worden sind?
Greve (BMWE)
Sie wissen, dass ich mich zur regierungsinternen Beratung hier nicht äußern kann. Ich habe gesagt, dass ich zuversichtlich bin, dass wir zeitnah eine Einigung haben und finden werden. Ich habe auf die Detailkomplexität hingewiesen. Dass wir das nun verschieben, bedeutet keinesfalls, dass wir es nicht im Sommer in Kraft setzen wollen. Eine etwaig aufkommende Rechtsunsicherheit soll es einfach nicht geben. Es soll einfach Klarheit bestehen, dass keinerlei Gefahr besteht, dass die Regelung nicht in Kraft treten könnte.
Frage
Planen Sie weiterhin, einen offiziellen Regierungsentwurf zum GEG vorzulegen? Dann ist ja der 1. Juli eigentlich nicht mehr machbar. Denn der Bundesrat könnte wahrscheinlich nicht mehr zweimal vor dem 1. Juli zusammenkommen, wenn der Regierungsentwurf erst Mitte Mai oder später kommt.
Greve (BMWE)
Ich kann die Frage sehr, sehr gut verstehen, aber auch zu den internen Zeitplänen kann ich mich nicht äußern.
Wie gesagt: Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Ich bin zuversichtlich, dass wir Frage da zeitnah eine Einigung hinbekommen.
Zusatz
Dann würde ich noch etwas zur Frage des Kollegen hinzufügen. In der Begründung zum Gesetzentwurf steht, dass Sie es nicht bis zum 1. Juli schaffen. Dieses Eingeständnis können Sie, glaube ich, ruhig sagen. Das steht in der Formulierungshilfe drin.
Greve (BMWE)
Das werte ich als Kommentar.
Die Formulierungshilfe ist heute mit dem, was drinsteht, beschlossen worden ‑ genau.
SRS Meyer
Der Vollständigkeit halber komme ich jetzt zu den Terminen des Bundeskanzlers, die wir ja immer in der Vorwoche ankündigen.
Am Dienstag, den 5. Mai, wird der Bundeskanzler gegen 18.20 Uhr den Ministerpräsidenten der Portugiesischen Republik, Luís Montenegro, im Bundeskanzleramt empfangen. Zunächst ist eine gemeinsame Pressebegegnung geplant, gefolgt von einem Vier-Augen-Gespräch sowie einem Delegationsgespräch. Neben der bilateralen Zusammenarbeit dürfte es auch um aktuelle europapolitische Themen und internationale Sicherheitspolitik gehen.
Am 6. Mai leitet der Bundeskanzler wie immer das Bundeskabinett.
Am Nachmittag nimmt er dann am Unternehmertag Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf teil. Er wird dort gegen 17.20 Uhr die Festrede halten und anschließend an einer Diskussionsrunde teilnehmen, in der auch Fragen aus dem Publikum beantwortet werden. Die Veranstaltung ist presseöffentlich.
Am Donnerstag, den 7. Mai, nimmt der Bundeskanzler am Großen Überseetag des Überseeclubs im Rathaus Hamburg teil. Der Überseetag findet seit 1950 jährlich statt, der Große Überseetag alle zwei Jahre. Er erinnert an die Verleihung der Hafenrechte an die Stadt Hamburg im Jahr 1189. Gegen 11.30 Uhr wird der Bundeskanzler dort eine Rede halten.
Am Nachmittag ‑ wir sind immer noch am Donnerstag, den 7. Mai ‑ ist der Bundeskanzler dann in Berlin zu Gast beim IHK-Tag 2026 im Haus der Deutschen Wirtschaft. Der IHK-Tag steht unter dem Motto: Wie wird Wirtschaften in Deutschland einfacher? Der Bundeskanzler wird dort gegen 15.30 Uhr eine Rede halten und dann Fragen aus dem Publikum beantworten. Im Anschluss ist ein kurzer Besuch des Marktes der Möglichkeiten geplant.
Gegen 16.45 Uhr wird er dann bei den Feierlichkeiten im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eine kurze Ansprache halten, denn das BMDS feiert in der kommenden Woche sein einjähriges Bestehen. Die Bundesregierung ist angetreten, den Staat einfacher, digitaler und effizienter zu machen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat im ersten Jahr dafür bereits maßgebliche Schritte eingeleitet, zum Beispiel im Rahmen der föderalen Modernisierungsagenda, die derzeit abgearbeitet wird, sowie beim ersten Entlastungskabinett im November. Diesen Weg gehen wir als Bundesregierung konsequent weiter. Die Anwesenheit des Bundeskanzlers beim einjährigen Jubiläum des BMDS unterstreicht, glaube ich, auch noch einmal die Bedeutung, die dieses Ministerium und diese Aufgabe für ihn persönlich hat.
Frage
Das ist jetzt der Versuch, über das einjährige Jubiläum des Digitalministeriums auf das einjährige Jubiläum der Regierung zu kommen: Ist bis auf diesen Termin nichts geplant? Sieht die Regierung keinen Anlass, noch einmal zurückzuschauen oder vielleicht auch in einer gemeinsamen Pressekonferenz Bilanz und Ausblick zu ermöglichen?
SRS Meyer
Ich glaube, dass es gerade in der nächsten Woche, in der das einjährige Jubiläum der Wahl des Bundeskanzlers ansteht, genügend Formate, Möglichkeiten, Interviews, Darstellungsmöglichkeiten gibt, um das auch angemessen zu würdigen. Aber noch einmal: Die Bundesregierung ist generell im Rückblick nicht so gut wie im Blick nach vorne, und deshalb konzentrieren wir uns ehrlich gesagt viel stärker auf das, was jetzt anliegt.
Frage
Herr Meyer, Sie haben im Terminausblick am Dienstag angefangen, ich hätte aber eine Frage zu einem Termin am Montag: Fliegt der Bundeskanzler zum Gipfel der Europäischen Politischen Gemeinschaft nach Armenien?
SRS Meyer
Dazu habe ich zumindest nichts anzukündigen.
Zusatzfrage
Ist Deutschland dort dann gar nicht vertreten?
SRS Meyer
Ich habe im Moment nichts anzukündigen. Wenn es etwas gäbe, das ich hier ankündigen könnte, dann hätte ich es getan. Wie gesagt, wir sind ja auch noch ein bisschen früh in dieser Woche. Wenn sich da etwas ändert, werden Sie es sicherlich auch erfahren. Aber noch einmal: Im Moment habe ich nichts anzukündigen.
Vorsitzende Hamberger
Falls sich dazu noch was ergibt, könnten Sie es ja über den üblichen Verteiler nachreichen.
Frage
Ich möchte da nur um eine Antwort bitten bzw. auf eine Antwort drängen; denn das ist ja wirklich ein bisschen ungewöhnlich. Bisher sind die Kanzler immer zu diesen Treffen hingefahren. Wenn er nicht planen sollte, am Montag dort hinzufahren, dann müsste es ja eine hinreichende Begründung dafür geben, warum er diesmal nicht daran teilnehmen möchte.
SRS Meyer
Die Termine, die ich ankündigen kann, habe ich angekündigt.
Frage
Noch einmal zu dem einen Jahr Bundesregierung: Herr Meyer, was können die Bürger in den nächsten drei Jahren anderes erwarten als im ersten Jahr?
SRS Meyer
Ich weiß nicht, ob sie etwas anderes erwarten können. Es ist aber natürlich so ‑ darüber hat der Bundeskanzler sehr stark gesprochen, und ich habe heute auch sehr intensiv über die weitreichenden Entscheidungen im Kabinett gesprochen ‑, dass die Phase der Reformen, in der wir jetzt mittendrin sind, noch lange nicht am Ende ist. Wir gehen in den kommenden Wochen die nächsten Schritte. Das betrifft die Weiterentwicklung der Rente; da warten wir auf Vorschläge der Rentenkommission. Es wird um den Bereich der Pflege gehen. Wir sind derzeit intensiv dabei, einerseits die akute Krise, die durch den Irankrieg ausgelöst wurde ‑ auch was die Energiepreise angeht ‑, zu managen, gleichzeitig aber auch schon die Grundlagen dafür zu legen, dass wir wieder Wachstum in Deutschland bekommen. Noch einmal ‑ das ist wichtig ‑: Wachstum ist ja kein Wert an sich, sondern Wachstum ist die Grundlage dafür, dass Arbeitsplätze geschaffen werden, dass Arbeitsplätze sicher bleiben, dass Menschen einen Arbeitsplatz haben, durch den sie für sich und ihre Familie ein gutes Leben aufbauen können. Das sind die Prioritäten der Bundesregierung für die kommende Zeit.
Zusatzfrage
Die Grundlage ist ja, dass nach dem ersten Jahr nur noch 15 Prozent der Deutschen mit der Arbeit der Bundesregierung zufrieden sind. Jetzt meinen Sie selbst, es könnte sein, dass nichts anders wird. Ist das Ziel, irgendwann null Prozent zu erreichen?
SRS Meyer
Die Bundesregierung richtet ihre Arbeit daran aus, was notwendig ist, um dieses Land stark zu machen. Auch der Bundeskanzler hat darüber viel geredet und hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass wir in diesem Land in den vergangenen Jahren manche Entscheidungen nicht getroffen haben, die wir heute dringend treffen müssen. Das betrifft die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes, das betrifft die Zukunftsfähigkeit unserer Sozialsysteme, das betrifft aber auch Reformen, die helfen, das Wirtschaftswachstum in diesem Land nach vorne zu bringen. Es mag sein, dass nicht jede Entscheidung, die wir da treffen, populär ist. Wir halten diese Entscheidungen aber für notwendig, und wir tragen Verantwortung dafür, dass dieses Land wirklich in eine gute Zukunft geht. Wir sind fest davon überzeugt, dass sich das, was wir entscheiden, mittel- und langfristig auch auszahlen wird.
Frage
Ich bin ein bisschen überrascht; denn es gab heute eine Erklärung aus der SPD-Fraktion, die sich so gelesen hat, dass es eine Einigung beim BAföG geben soll. War das Thema im Kabinett, gab es da etwas, und falls ja, was?
Grüneberg (BMFTR)
Dazu kann ich nur sagen: Wir gehen beim BAföG jetzt regulär in das Gesetzgebungsverfahren, und die Finanzierung muss nun von den vorläufigen Eckwerten in das Haushaltsgesetz überführt werden.
Zusatzfrage
Bedeutet das, dass Sie sich einigen konnten? Der Streitpunkt zwischen Ihrem Ministerium und dem BMF war ja, von wem die erhöhten Regelsätze und die Wohnkostenpauschale künftig zu bezahlen wären. Gibt es darüber eine Einigung zwischen Ihren beiden Häusern?
Grüneberg (BMFTR)
Wir gehen jetzt regulär in das Gesetzgebungsverfahren.
Zusatzfrage
Also noch keine Einigung?
Grüneberg (BMFTR)
Ich kann mich nur wiederholen.
Frage
Herr Meyer, am 16. April wurde ein Brief von ehemaligen Diplomaten aus Europa und auch aus Deutschland veröffentlicht, in dem diese die EU-Mitgliedstaaten aufforderten, das Assoziierungsabkommen mit Israel auszusetzen. Was ist die Position der Bundesregierung dazu, und wie erklärt sich diese Position?
Deschauer (AA)
Ich kann ganz kurz darauf verweisen, dass sich der Außenminister am Rande des letzten Rats für Außenbeziehungen in Luxemburg ‑ ich meine, das war am Montag vor einer Woche ‑ geäußert hat. Auch die Fragestellung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Israel ist sicherlich immer wieder Gegenstand von Diskussionen im EU-Rahmen. Ich verweise aber auf die Äußerungen des Außenministers.
Zusatzfrage
Was denkt der Bundeskanzler darüber?
SRS Meyer
Der Außenminister hat sich für die Bundesregierung positioniert.
Frage
Frau Deschauer, der Außenminister war ja ‑ Sie hatten es kurz erwähnt ‑ in New York gewesen und hat noch einmal dafür geworben, dass Deutschland die nötige Mehrheit für eine zweijährige Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat bekommt. Wie schätzen Sie jetzt die Chancen für die Bundesregierung ein? Anfang Juni ist es so weit; das ist nicht mehr so lange hin. Wie stehen die Chancen?
Deschauer (AA)
Ich schätze Ihre regelmäßige Abfrage und das Interesse. Sie wissen aber, dass die Wahl geheim stattfindet, und zwar am 3. Juni. Der Außenminister kam nach sehr guten Gesprächen und einem intensiven Austausch ‑ in dem wir als Bundesregierung noch einmal dafür geworben haben, dass Deutschland gerade auch im internationalen Rahmen ein verlässlicher Partner ist ‑ zurück nach Berlin und macht sich im Moment auf den Weg nach Marokko. Wir gehen natürlich mit Respekt, aber durchaus zuversichtlich in diese Wahl. Das ist der Stand. Die Wahl findet, wie gesagt, am 3. Juni statt.
Zusatzfrage
Es ist ja nicht alles geheim; zum Beispiel hat der Bundeskanzler beim Besuch von Herrn Lula gesagt, dass Brasilien jetzt für Deutschland stimmen werde. Können Sie das bestätigen?
Deschauer (AA)
Da müssten Sie sich, glaube ich, am 3. Juni ‑ wenn Sie denn Zugang zu dem Raum der Generalversammlung hätten ‑ neben den brasilianischen Vertreter setzen und dann schauen, wo er das Kreuzchen macht. Insofern: Die Bestätigung wäre dann im Nachgang zu führen.
Frage
Frau Deschauer, verstehe ich das richtig, dass Deutschland sich als verlässlicher Pater unter den Vereinten Nationen positionieren will? Die meisten Nationen dieser Welt sind ja gegen den Angriffskrieg der Amerikaner und Israelis gewesen, während die Bundesregierung das nicht verurteilt hat, und die Position der Mehrheit der Länder zum potenziellen Völkermord in Gaza ist eine ganz andere als die deutsche. Was ist an Deutschland auf globaler Ebene verlässlich?
Deschauer (AA)
Deutschland ist ein verlässlicher Partner für die Verteidigung der internationalen regelbasierten Ordnung. Deutschland ist ein substanzieller Beitragszahler und Unterstützer der Vereinten Nationen und ihres Systems, einer der größten Geber. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, Polizisten sowie zivile Experten sind weltweit aktiv für Frieden und Sicherheit engagiert. Das spricht und steht für sich. Ihren Ausführungen würde ich mich nicht anschließen, und ich möchte sie auch gar nicht weiter kommentieren.
Zusatzfrage
Aber wenn Sie sagen, dass Sie die internationale regelbasierte Ordnung verteidigen, dann ist es ja interessant, dass Sie uns immer, wenn wir hier Ordnungsbewertungen in Sachen Venezuela, Gaza, Iran usw. haben wollen, das zumindest nicht klar und deutlich sagen wollen.
Vorsitzende Hamberger
Können Sie noch die Frage anschließen?
Deschauer (AA)
Genau, ich habe auch keine Frage vernommen. Ich mache aber einmal eine Ausnahme und kommentiere das auch ohne Frage.
Gestern ‑ vielleicht war es auch am Montag; wegen der Zeitverschiebung kann ich das gerade nicht genau präzisieren ‑ gab es beispielsweise eine Aussprache zum Thema maritime Sicherheit. Da war der Außenminister sich mit sehr vielen Partnern zum Beispiel sehr einig darin, dass die offene, freie, kostenfreie Durchfahrt durch die Straße von Hormus ein Gegenstand ist, auf den wir gemeinsam international zuarbeiten. Vielleicht möchten Sie die Debatte noch im Nachhinein verfolgen; das war die offene Debatte des UN-Sicherheitsrats zur maritimen Sicherheit.
Frage
An das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium: Der Antisemitismus hat jetzt ganz offiziell in einem neuen Maßstab das Zentrum von Berlin erreicht: Das sehr bekannte jüdische Restaurant am Gendarmenmarkt muss geschlossen werden, nachdem die Belegschaft mehrfach attackiert worden ist und die Fassade beschmiert wurde. Es ist klar, dass die Bundesregierung ganz entschieden gegen Antisemitismus ist; das ist auch mehrfach dargelegt worden. Meine Frage an beide Häuser wäre aber: Welche konkreten Maßnahmen planen Ihre beiden Häuser, um mit dieser neuen Realität umzugehen?
Dr. Hosemann (BMJV)
Vielleicht darf ich anfangen. ‑ Sie sprechen einen konkreten Vorgang an, zu dem ich mich nicht verhalten kann, aber Antisemitismus ist nicht erst seit diesem Vorgang, sondern schon seit geraumer Zeit eine traurige Realität. Wie Sie richtig sagen, steht die Bundesregierung ganz klar dafür, den Kampf gegen Antisemitismus mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu führen.
Was jetzt konkret das Strafrecht anbelangt: Wie gesagt, den Sachverhalt, auf den Sie in Bezug nehmen, kenne ich nicht. Das deutsche Strafrecht bietet aber eine sehr gute Grundlage, um antisemitischen Hassverbrechen auch mit Mitteln des Strafrechts zu begegnen.
Zusatzfrage
Herr Dr. Hosemann, wenn mitten in Berlin in einem Graffiti „Alle Juden töten“ steht, ist das dann nicht eine neue Qualität, auf die die Gesetzgebung entsprechend reagieren müsste?
Dr. Hosemann (BMJV)
Wir nehmen hier nicht die Subsumtion von Sachverhalten unter konkrete Strafvorschriften vor, aber wer dazu aufruft, Menschen zu töten, Juden zu töten, der macht sich bereits nach geltendem deutschen Strafrecht strafbar, und das wird von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Wenn ich die Berichterstattung zu diesem verstörenden Fall richtig betrachtet habe, dann gibt es auch strafrechtliche Ermittlungen. Insofern kann ich Ihnen dazu nicht mehr sagen, als dass wir natürlich schockiert sind über jede Form von Hassverbrechen und immer prüfen, ob wir das Strafrecht nachschärfen müssen. Aufrufe zu Tötungen sind aber bereits strafbar. Es gibt da ganz bestimmt kein strafrechtliches Defizit.
Singer (BMI)
Ich kann mich im Prinzip nur dem anschließen, was der Kollege gesagt hat. Ich will das jetzt auch nicht unnötig in die Länge ziehen und möchte einfach noch einmal betonen, dass die Sicherheitsbehörden das im Blick haben und in den letzten Wochen verstärkt im Blick hatten.
Zusatzfrage
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)
SRS Meyer
Ich kann zu dem Sachverhalt nicht sagen, aber kann mich den Ausführungen anschließen.
Frage
An das BMAS: Im Haushalt ist absehbar die Absenkung des Bundeszuschusses zurgesetzlichen Rentenversicherung enthalten. Die Frage, die ich mir stelle, ist: 2028 kommt ja ohnehin ein großer Beitragssatzsprung auf uns zu. Wenn der Rentenzuschuss im Bundeshaushalt sinkt, läuft das dann nicht zwangsläufig auf eine noch höhere Beitragssatzerhöhung hinaus? Oder favorisiert die Ministerin andere Optionen?
Ehrentraut (BMAS)
Danke für die Frage. Sie sprechen die 1-Prozent-Einsparungen an, die jedes Ressort erbringen muss. Das BMAS wird zur notwendigen Haushaltskonsolidierung natürlich auch seinen Beitrag leisten. Das sind bei unserem Etat zwei Milliarden Euro. Diese Einsparungen werden wir nun im Verlauf der regierungsinternen Gespräche zum Regierungsentwurf abstimmen. Von daher kann ich heute noch keine Details nennen.
Zusatzfrage
Aber ist es politisches Ziel der Bundesministerin, den Beitragssatzanstieg bei den 0,8 Prozentpunkten, die jetzt im Rentenversicherungsbericht stehen, zu belassen? Oder nehmen Sie notfalls in Kauf, dass die Beiträge schneller steigen?
Ehrentraut (BMAS)
Grundsätzlich ist es immer unser Ansinnen, die Rente stabil zu halten. Die hierzu notwendigen Gespräche werden wir führen.
Frage
An Herrn Meyer und Herrn Pauly: Der Trilog zur KI-Verordnung in der vergangenen Nacht scheint zumindest vorläufig gescheitert zu sein. Der Kanzler und auch der Digitalminister hatten sich sehr stark dafür ausgesprochen, dass hier zügig Veränderungen möglich gemacht werden. Wie schauen Sie auf diesen Zwischenstand und was fordern Sie jetzt von den Verhandlern?
Pauly (BMDS)
Ich kann gerne anfangen. ‑ Es ist so, dass uns ein rechtzeitiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens über den KI-Omnibus wichtig ist, gerade auch mit Blick auf die aus unserer Sicht notwendigen Fristverschiebungen. Wir haben immer wieder betont, dass wir echte Vereinfachungen der KI-Regulierung erreichen müssen. Mit diesem Ziel hat sich die Bundesregierung kontinuierlich konstruktiv in diesen Prozess eingebracht, und wir werden dies auch weiterhin tun.
Wir hören, dass die Verhandlungen zeitnah, also innerhalb der kommenden ein bis zwei Wochen, fortgesetzt werden sollen. Die Verhandlungen führt für die Mitgliedstaaten die amtierende Ratspräsidentschaft. ‑ So viel vielleicht zum aktuellen Stand.
Zusatzfrage
Es gibt diesbezüglich Kritik an der Verhandlungsführung Zyperns. Hat die Bundesregierung bzw. hat insbesondere der Kanzler, der das Thema jetzt ‑ wie beispielsweise bei der Hannover Messe ‑ bei sich aufgehangen hat, bereits selbst bereits zum Telefonhörer gegriffen, um dort etwas Bewegung zu erzeugen?
SRS Meyer
Ich möchte hier jetzt nicht Wasserstandsmeldungen oder Zwischenmeldungen erzeugen, während die Verhandlungen laufen. Die grundsätzliche Bedeutung des Themas hat der Bundeskanzler unterstrichen. Das hat er, glaube ich, auch sehr bewusst getan.
Zum Prozess hat das BMDS gerade alles gesagt. Ansonsten habe ich im derzeitigen Stand des Verfahrens momentan nichts hinzuzufügen.
Frage
An das BMI und das BMJV zu einem Ereignis, das sich zunächst auf Landesebene abspielt: Auf das Haus des brandenburgischen Antisemitismusbeauftragten wurde ein Brandanschlag verübt. Es wurden Schriftzeichen an der Tür aufgebracht, die den Eindruck erweckten, es handele sich möglicherweise um Hamas-Sympathisanten. Ermittlungen haben jetzt ergeben, dass das offenbar eine „false flag“-Aktion war und eher aus dem Umfeld des Beauftragten selber kommt. Ist die Bundesregierung wegen der grundsätzlichen Bedeutung ‑ es haben ja auch Durchsuchungen in mehreren anderen Bundesländern stattgefunden ‑, in irgendeiner Weise mit ihren Diensten und Erkenntnissen an der Aufklärung beteiligt?
Dr. Hosemann (BMJV)
Das Justizministerium ist jedenfalls nicht beteiligt. Wir haben keine Zuständigkeiten für die Durchführung von strafrechtlichen Ermittlungen.
Singer (BMI)
Auch ich muss Sie leider enttäuschen. Da müssten Sie sich an das Land Brandenburg wenden.
Zusatzfrage
Sie beobachten, denke ich einmal, auch die Entwicklung in einzelnen Bundesländern. Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass so etwas über den Einzelfall hinaus eine koordinierte Strategie sein kann, um Institutionen und Personen zu diskreditieren?
Singer (BMI)
Wir beobachten natürlich auch alle Vorfälle in den Ländern. Darüber hinaus kann ich Ihnen aber keine Erkenntnisse bekanntgeben.
Frage
Zum U-Boot-Deal mit Kanada: Der Bundeskanzler hatte sich dafür ausgesprochen, dass neben Norwegen auch Kanada deutsche oder deutsch-norwegische U-Boote kauft. Jetzt hat die kanadische Regierung einen Verteidigungsfonds aufgelegt, und die Südkoreaner ‑ das sind die Konkurrenten ‑ zahlen 500 Millionen Dollar in diesen Fonds ein. Hat die Bundesregierung ‑ das Wirtschaftsministerium oder das Kanzleramt ‑ ähnliche Überlegungen, um mit den Südkoreanern gleichzuziehen?
Greve (BMWE)
Dazu habe ich hier nichts mitzuteilen.
Zusatzfrage
Könnten Sie vielleicht nachliefern, ob das geplant ist?
Greve (BMWE)
Wenn es dazu etwas nachzureichen gibt, dann tue ich das gerne.
Frage
Herr Meyer, bislang sah es so aus, als seien der Bundeskanzler und der US-Präsident allerbeste Freunde. Nun hat in der vergangenen Nacht Donald Trump doch etwas unfein über den Kanzler hergezogen und im Zusammenhang mit dem Irankrieg erklärt, der Kanzler habe keine Ahnung, wovon er spricht, und es sei auch kein Wunder, wie schlecht es in Deutschland wirtschaftlich steht. Wie bewertet die Bundesregierung diese Äußerungen?
SRS Meyer
Wir haben ganz gute Erfahrungen damit gemacht, Truth-Social-Posts oder auch Äußerungen anderer Staats- und Regierungschefs hier nicht im Einzelnen zu bewerten. Der Bundeskanzler hat sich in der heutigen Pressekonferenz im Nachgang der Kabinettssitzung aber auch dazu geäußert und darauf verwiesen, dass er weiterhin auf die enge Partnerschaft mit dem US-Präsidenten setzt. Für uns ist generell immer auch entscheidend, was wir miteinander besprechen. Das ist der Modus Operandi.
Zusatzfrage
Er hat gesagt, nach seinem Verständnis sei das Verhältnis weiterhin gut. Haben Sie den Eindruck, hat die Bundesregierung den Eindruck, dass das auch das Verständnis des US-Präsidenten ist?
SRS Meyer
Das müsste man die US-Regierung fragen, aber natürlich gehen wir davon aus. Noch einmal: Entscheidend ist für uns, was wir miteinander besprechen. Dazu gehört zum Beispiel auch, einmal klarzumachen, wo man unterschiedlicher Meinung ist. Auch das kann es geben, darauf hat der Bundeskanzler auch hingewiesen. Die Worte des Kanzlers stehen da aber für sich; insofern habe ich im Moment nichts zu ergänzen.
Vorsitzende Hamberger
Die Kollegin hatte dazu noch eine Frage.
Frage
Hat es seitdem Kontakt zwischen Herrn Merz und dem US-Präsidenten gegeben?
SRS Meyer
Ich habe dazu zumindest nichts anzukündigen. Wie gesagt, der Austausch war in der Vergangenheit intensiv und hat auf unterschiedlichsten Wegen stattgefunden. Der Bundeskanzler hat das heute noch einmal deutlich gemacht, und der Kollege hat das gerade dankenswerterweise auch schon zitiert. Darauf würde ich verweisen.
Frage
Herr Meyer, ich möchte gern zum Image des Kanzlers kommen: Der Kanzler hat sich sehr oft, quasi frei von der Leber weg, zu Themen ausgelassen, zum einen zum Stadtbild, zum anderen zu Brasilien. Dann hat er einen Herbst der Reform angekündigt und im April dann gesagt, die Leute dürften mit den Reformen jetzt noch nicht rechnen. Zuletzt gab es das „SPIEGEL“-Interview, in dem er gesagt hat, kein Regierungschef habe es so schwer gehabt wie er. Das war in einer Situation, in der man ihm im Zusammenhang mit dem Streit im Kabinett zwischen Frau Reiche und Herrn Klingbeil sowieso Führungsschwäche vorgeworfen hat.
Wieso ist es zu dieser Verkettung von unglücklichen Umständen gekommen? Nur 15 Prozent der Deutschen sind mit seiner Regierung zufrieden. Der Kollege hat es angesprochen. Wie kommt es zu dieser Verkettung von unglücklichen Umständen? Wieso hat man zum Beispiel solch eine Aussage, die als eine eher mitleiderregend interpretiert werden kann ‑ gerade beim „SPIEGEL“-Interview, für das man sie sowieso freigeben muss ‑, nicht schon im Vorfeld gefiltert?
SRS Meyer
Auch ich würde tatsächlich auf das „SPIEGEL“-Interview verweisen, das ja heute erschienen ist, in dem er sehr ausführlich über seine Arbeitsweise und die Arbeit der Koalition spricht. Nachdem Sie gerade von Führungsschwäche gesprochen haben, möchte ich dies klar zurückweisen. Wir haben ja am Anfang dieser Regierungspressekonferenz darüber gesprochen, welch weitreichende und tiefgreifende Reformen die Bundesregierung angeht, nicht erst heute, sondern auch schon in den vergangenen Monaten, aber jetzt noch einmal mit erhöhtem Tempo. Das ist eine wahnsinnig schwierige Aufgabe. Denn ‑ wir sehen es auch innerhalb der Gesellschaft ‑ unterschiedliche Strömungen zusammenzuhalten, unterschiedliche Interessen zu managen, ist am Ende ja die Führungsaufgabe. Der Bundeskanzler hat dies gezeigt, nicht nur, indem wir heute im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine weitreichende Reform beschlossen haben, sondern zum Beispiel auch dadurch, dass wir jetzt in der Lage sind, wirklich massiv in unsere Verteidigung zu investieren, was jahrelang nicht möglich war. Er hat mit dafür gesorgt, dass es jetzt auch innerhalb der NATO ein Commitment dafür gibt, mehr für unsere eigene Sicherheit zu tun, damit Menschen hier in Freiheit leben können. Das ist für mich Führung. Diese nimmt der Bundeskanzler wahr. Er ist damit aus meiner Sicht auch sehr erfolgreich.
Zusatzfrage
Diese Aussage, dass die Deutschen länger arbeiten müssten, hat für unheimlich viel Verstimmung im Lande gesorgt. Wieso könnte man solch eine Aussage nicht einfach vorher präparieren oder Ähnliches, damit es nicht solch eine Welle schlägt? Ich meine, damit hängt ja auch zusammen, dass seine Popularitätswerte so abgedriftet sind.
SRS Meyer
Ich weiß nicht genau, auf welche Aussage Sie sich mit dem Längerarbeiten beziehen. Generell hat der Bundeskanzler immer wieder darauf hingewiesen, dass wir auch im Bereich der Alterssicherung einfach Herausforderungen sehen, die wir teilweise über Jahre vor uns hergeschoben haben. Deshalb ist es auch richtig, dass das Arbeitsministerium jetzt federführend Vorschläge der Rentenkommission entgegennehmen und sicherlich zeitnah einen Vorschlag machen wird, wie wir unser Rentensystem gut für die Zukunft aufstellen können. Auch dabei starten wir nicht bei null. Wir haben bereits im Bereich der privaten Altersvorsorge etc. viel unternommen.
Deshalb sage ich noch einmal: Es sind große Aufgaben. Schwach wäre es, jetzt vor diesen Aufgaben zurückzutreten und zu sagen, dass wir uns nicht daran herantrauen. Stark ist es, sie anzugehen. Genau das tut die Bundesregierung.
Frage
Können Sie den Deutschen eine Sache im Bereich der Versorgung, der Daseinsvorsorge sagen, die besser wird? Gleich, ob es die Krankenversicherung oder die Pflege ist, wird alles scheinbar schlimmer. Sagen Sie einmal eine Sache, auf die sich die Deutschen freuen können. Was wird besser?
SRS Meyer
Ich würde schon einmal der These widersprechen, dass alles schlechter wird. Noch einmal: Wir führen ja die strukturellen Reformen durch, die sicherlich auch Veränderungen mit sich bringen, um die Systeme mittel- und langfristig gut aufzustellen.
Aber wenn Sie konkret nach dem Bereich der Daseinsvorsorge fragen, sage ich: Wir sind gerade dabei, das größte Investitionspaket in der Geschichte der Bundesregierung umzusetzen. Das werden Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren ganz konkret in ihrem Alltag spüren: bei der Bahn, bei den Straßen, bei den Schulen, bei den Kitas. Wir haben jetzt bei der Sportmilliarde gesehen, dass sie teilweise schon völlig überbucht ist, weil sich so viele Leute darauf freuen, wirklich auch in ihrem Ort zu investieren, in Sportstätten, in Zusammenhalt zu investieren. Das wird in den kommenden Jahren ganz konkret besser. Das hat etwas mit Entscheidungen, die die Bundesregierung getroffen hat, zu tun.
Frage
Ich habe eine Frage an Herrn Meyer und an Herrn Greve: Finanzminister Klingbeil hat vorhin gesagt, ihm fehle angesichts der angespannten Bundeshaushaltslage ein bisschen die Fantasie für eine allgemeine Stromsteuersenkung für 2027. Wie viel Fantasie haben denn das Bundeskanzleramt und das BMWE bei diesem Thema?
SRS Meyer
Der Bundesfinanzminister hat auf die Realitäten mit Blick auf den Haushalt hingewiesen. Wir haben die Stromsteuer im vergangenen Jahr ja bereits für 600 000 Unternehmen gesenkt. Das hat sich auch spürbar ausgewirkt. Man muss unsere Energiepolitik generell ganzheitlich sehen. Wir haben gesagt, dass wir das Energieangebot ausweiten wollen. Dafür tun wir viel im Bereich der erneuerbaren Energien, aber zum Beispiel auch durch Änderungen bei der Stromsteuer, durch Änderungen bei den Netzentgelten etc. Insofern beschreibt der Finanzminister ja erst einmal eine Herausforderung mit Blick auf den Haushalt.
Greve (BMWE)
Zum Thema der Stromsteuer müsste ich an das BMF abgeben. Aber Sie kennen ja auch das, was an Entlastungsmaßnahmen alles umgesetzt wurde. Ich erinnere an die Einigung zuletzt beim Industriestrompreis, an die Strompreiskompensation. Sie kennen den Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro bei den Netzentgelten. Sie kennen die Gasspeicherumlage, die wir abgeschafft haben, die EEG-Umlage, die nicht mehr für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Stromrechnung erscheint. Die Strompreiskompensation umfasst drei Milliarden Euro. Wie von Herrn Meyer eben schon angesprochen, partizipieren 600 000 Unternehmen an der bestehenden Stromsteuerentlastung. Aber auch die aktuellen Energiegesetze zielen darauf ab, Energiepreise mittelfristig bzw. hoffentlich kurzfristig zu senken. Darauf sind alle Energiereformen ausgerichtet, die auch in die Ressortabstimmung gegangen sind. Darauf ist heute das Bundesbedarfsplangesetz ausgerichtet. Insofern ist die Bundesregierung dabei in den Spielräumen, die möglich sind, sehr aktiv.
Zusatzfrage
Welche Priorität hat denn für das Bundeskanzleramt und auch für das Bundeswirtschaftsministerium die allgemeine Senkung der Stromsteuer?
Greve (BMWE)
Ich glaube, ich habe deutlich gemacht, welch hohe Priorität die Senkung der Energiekosten für uns in all dem, was wir tun, hat. Dabei belasse ich es.
Frage
Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Es gab jetzt die Ankündigung, dass ein Minenjagdboot der Marine angesichts eines möglicherweise anstehenden Einsatzes an der Straße von Hormus in das Mittelmeer vorverlegt wird. Dazu würde mich interessieren, in welchem Bereich des Mittelmeers die „Fulda“ sein soll und aus welchem Einsatz sie dann aktuell vielleicht herausgelöst werden muss.
Müller (BMVg)
Die „Fulda“ wird aktuell aus dem NATO-Einsatz SNMG1 herausgelöst. Das ist, einfach gesagt, die ständige Minenabwehrgruppe der NATO, die normalerweise in Nord- und Ostsee operiert. Daran nehmen regelmäßig deutsche Minenjagdboote teil. Teilweise finden auch Übungssprengen statt. Ich glaube, es gab auch Berichterstattung dazu, dass es auch vor Litauen vor einem halben Jahr so war. Dabei sind wir sehr aktiv. Eigentlich war dort ein Einsatz in der SNMG1 geplant. Dieser wird jetzt nicht stattfinden. Aktuell wird ja noch ein Hafenaufenthalt durchgeführt. Dabei wird noch einmal gecatert, und sie wird quasi für die etwas längere Fahrt ausgerüstet. Danach wird die „Fulda“ ins Mittelmeer verlegt. Dort ist die SNMG2, die traditionell im Mittelmeer operiert und dort NATO-Aufgaben wahrnimmt. Dort wird die „Fulda“ eingegliedert, bis es gegebenenfalls eine weitere Entscheidung gibt. Dann wird durch die Führung, in dem Fall die NATO-Kommandostruktur, auch das Aufgabengebiet und das genaue Territorium im Mittelmeer festgelegt.
Die Transitzeit wird ungefähr zwei Wochen betragen, weil natürlich die Minenjagdboote auch aufgrund der Rumpfstruktur nicht für besonders schnelle Verlegungen in großen, offenen Gewässern gemacht sind. Sie müssen wissen, dass das ja meistens antimagnetische Rümpfe sind, die für eben diese Minenaufklärung und auch, um möglichst keine Minen auszulösen, spezielle Strukturen und spezielle Formen haben. Diese Minenjagdboote sind einfach für eine etwas langsamere Fahrt als zum Beispiel Korvetten oder Schnellboote ausgelegt. So kommt es zu der ca. zweiwöchigen Transitzeit.
Zusatzfrage
Können Sie uns ins Bild setzen, wie viele Soldatinnen und Soldaten auf solch einem Schiff sind und dann dort unterwegs sein werden?
Müller (BMVg)
Üblicherweise sind zwischen 40 und 45 Soldatinnen und Soldaten dabei.
Singer (BMI)
Ich habe erst einmal eine Nachreichung an den Kollegen zum Cyber Resilience Act: Sie hatten nach dem Aufwand für die Wirtschaft gefragt. Das Durchführungsgesetz selbst verursacht keine Kosten. Die EU-Kommission geht davon aus, dass durch mehr sichere Produkte weniger Cybersicherheitsvorfälle passieren und dadurch Kosten gespart werden. Außerdem enthält der Gesetzesvorschlag ganz im Sinne des Koalitionsvertrags Unterstützungsmaßnahmen für die betroffenen Wirtschaftsakteure, die das BSI erarbeiten und anbieten wird.
Dann habe ich noch eine Antwort. Sie hatten nach den Banken gefragt. Wenn Banken Hersteller von digitalen Produkten sind und sie in Verkehr bringen, fallen auch sie unter den Cyber Resilience Act.