Regierungspressekonferenz vom 28. Mai 2025

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 28. Mai 2025

Themen

  • Kabinettssitzung

    • Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

    • Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

    • Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

    • Formulierungshilfe für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes

  • Öffentliche Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche

    • Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

    • Empfang der Gewinner des Schülerwettbewerbs zur politischen Bildung

    • Kabinettssitzung

    • Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

    • Beauftragte der Bundesregierung

    • Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen

  • Teilnahme der Bundesentwicklungsministerin an der Hamburger Nachhaltigkeitskonferenz

  • Aufnahme ehemaliger afghanischer Ortskräfte

  • Medienberichte über eine Aussetzung von Terminen zur Visabeantragung an Botschaften der USA

  • Rüstungslieferungen an die Ukraine

  • Telefonat des Bundeskanzlers mit dem US-amerikanischen Präsidenten

  • Personalwechsel in der Bundeswehr

  • Gedenktag in Namibia zum Völkermord an den Herero und Nama

  • Nahostkonflikt

  • Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg-Berlin

  • Forderung nach einer Beteilung des Bundes an thyssenkrupp Marine Systems

  • Wahl von Außenministerin Baerbock a. D. zur Präsidentin der UN-Vervollsammlung

  • Betrieb chinesischer Polizeistationen in Deutschland

  • Verein Friedensbrücke Kriegsopferhilfe e. V.

  • Bombendrohungen gegen Schulen

  • Anstieg der Arbeitslosenzahlen

  • Aufnahme des Medienportals „red.“ auf die Sanktionsliste der EU im Zusammenhang mit den destabilisierenden Aktivitäten Russlands

39 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 28. Mai 2025

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Hille

  •  Kock (BMI)

  •  Fuchs (BMJV)

  • Schöneck (BMZ)

  • Treuer (BMBFSFJ)

  • Haberlandt (BMG)

  • Druckenthaner (BMDS)

  • Hinterseher (AA)

  • Harms (BMVg)

Stenografisches Protokoll

(Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Hille

Wie mittwochs üblich hat heute das Kabinett getagt und hat drei Entscheidungen zum Thema Migration getroffen.

Das Erste ist die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts. Mit der Gesetzesänderung entfällt die bisher mögliche Einbürgerung nach nur drei Jahren Aufenthalt. Ziel des Gesetzes ist es, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung stärker an eine nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland zu knüpfen. Eine hinreichende Voraufenthaltszeit im Inland ist dafür eine zentrale Voraussetzung. Eine Einbürgerung nach fünf Jahren bleibt weiterhin möglich, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa Sprachkenntnisse, eigenständige Lebensunterhaltssicherung und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. - Das war eines der Projekte, auf die sich die Koalition auch im Koalitionsvertrag verständigt hat und das heute schon im Kabinett umgesetzt worden ist.

Das Kabinett hat heute außerdem ein Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Der Vorschlag bezweckt eine effektive Steuerung und Begrenzung der Migration und setzt damit zwei prioritäre migrationspolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages um.

Da geht es einmal darum, dass das Wort Begrenzung wieder in die Zielbestimmung des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen wird. Die Begrenzung von Migration soll damit in der Rechtsanwendung, insbesondere bei der Auslegung des Aufenthaltsgesetzes, insgesamt wieder stärker berücksichtigt sein.

Zweiter Teil dieses Gesetzes ist die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, befristet auf zwei Jahre. Härtefälle bleiben davon natürlich unberührt. Die Aussetzung des Familiennachzugs mit Ausnahmen von Härtefällen trägt verfassungs-, europa- und konventionsrechtlichen Vorgaben Rechnung. Das Ganze ist eine Regelung, die auch schon in den Jahren 2016 bis 2018 galt. Von daher sind wir uns sozusagen über die Wirkungsweise dieser Elemente bewusst.

Das Kabinett hat darüber hinaus zwei Formulierungshilfen beschlossen:

Einmal zum Thema Mietpreisbremse: Damit soll die sogenannte Mietpreisbremse zur Verlangsamung des Mietenanstiegs bis zum 31.12.2029 verlängert werden. Den Landesregierungen wird es über den 31.12.2025 hinaus damit ermöglicht, durch Rechtsverordnung Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen. In diesen Gebieten mit dem angespannten Wohnungsmarkt darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen.

Insgesamt gilt: Bezahlbares Wohnen ist ein wichtiges soziales Anliegen dieser Bundesregierung. Gerade in Ballungsräumen soll Wohnraum für alle - für Familien, Rentner mit kleinen Einkommen oder auch für junge Menschen - bezahlbar bleiben. Dazu trägt die Mietpreisbremse bei.

Die zweite Formulierungshilfe, die das Kabinett beschlossen hat, betrifft das Telekommunikationsgesetz. Schnelles Internet und ein neuester Mobilfunkstandard sind entscheidend für die nötige Modernisierung unseres Wirtschaftsstandortes. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen müssen Zugang zu zuverlässigen digitalen Netzen haben. Daher will die Bundesregierung den dringend notwendigen Ausbau dieser digitalen Infrastruktur beschleunigen. Vorgesehen ist nun, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Das Kabinett hat dafür eine entsprechende Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen beschlossen, die dann über die Regierungsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden sollen.

Soweit zu den Beschlüssen des Kabinetts.

Frage 

(zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts) Was ist der Grund dafür, dass die beschleunigte Einbürgerung - Turboeinbürgerung ist ja ein eigenartiger Begriff - wieder rückgängig gemacht werden soll?

SRS Hille

Sie kennen ja den Grundkurs dieser Bundesregierung. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die irreguläre Migration deutlich zu reduzieren. Dazu gehört es auch, die sogenannten Pull-Faktoren zu reduzieren. Dafür ist ein Punkt - Sie haben gesagt, das Wort könne man nicht verwenden, aber es ist, glaube ich, allseits im Sprachgebrauch - die Expresseinbürgerung nach schon drei Jahren gewesen. Deshalb stellt diese Koalition den Rechtszustand wieder her, der vor der Ampelregierung galt. Da war nämlich die Dauer genau auf fünf Jahre festgelegt. Nach fünf Jahren ist die Einbürgerung möglich.

Zusatzfrage

Es gab ja auch Gründe dafür, dass von fünf auf drei Jahre verkürzt worden ist. Einer der Gründe war, dass man sagte: Dort, wo Integration nachweisbar ist, soll das möglich sein. Sie machen jetzt aus einem Pullfaktor einen Pushfaktor, nämlich einen Ablehnungsfaktor. Warum dient das denn der Reduzierung von irregulärer Zuwanderung? Befördert sie das im Grunde nicht eher?

SRS Hille

Die Frage, die die Entscheidung der Vorgängerregierung betrifft, müssten Sie bitte auch den Vertretern der Vorgängerregierung stellen. Ich sitze hier für die aktuelle Bundesregierung und kann von daher nichts über die Beweggründe sagen, die die Ampelregierung zu dieser Entscheidung gebracht hat.

Frage 

Wie kommen Sie darauf, dass die Turboeinbürgerung ein Pullfaktor gewesen sei?

SRS Hille

Wie gesagt: Über die Beweggründe der Vorgängerregierung, diese gesetzliche Änderung vorzunehmen, müssten Sie bitte die Vertreter der Vorgängerregierung fragen.

Zusatzfrage

Sorry, Sie verlängern jetzt diese Einbürgerung wieder von drei auf fünf Jahre. Sie haben die Begründung gegeben, Herr Hille, dass es ein Pullfaktor gewesen sei. Bitte begründen Sie diese Aussage.

SRS Hille

Wir verlängern nichts, wir stellen den Zustand her, der vor der Ampelregierung galt. Da waren nämlich genau fünf Jahre die Voraussetzung dafür, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben kann. Wir halten das für einen angemessenen Zeitrahmen, weil das Thema Integration bei der Staatsbürgerschaft für uns von zentraler Bedeutung ist. Je länger man dann eine Aufenthaltsdauer hier in Deutschland vorweisen kann, umso besser sind natürlich die Integrationsschritte, die bis dahin gegangen worden sind.

Frage 

Zu diesem Pullfaktor hat der Innenminister vorhin auch etwas gesagt. Er hat das bestätigt und es sogar auf Hochqualifizierte ausgeweitet, die aber auch andere Wege finden könnten. Ich verstehe immer noch nicht so ganz, warum man jetzt in dem ganzen internationalen Umfeld, in dem wir uns befinden, diesen Schritt rückgängig macht, warum man also Staatseinbürgerung auch für Menschen schwieriger macht, die aus allen möglichen Ländern jetzt in Deutschland, in diesem internationalen Umfeld, einen Hafen suchen könnten. Das würde ich gerne einfach verstehen.

SRS Hille

Dafür würde ich vor allen Dingen darauf hinweisen wollen, dass wir die zwei Dinge voneinander trennen sollten. Sie haben jetzt sozusagen das Thema Fachkräfteeinwanderung und das Thema irreguläre Migration miteinander verbunden.

Ziel dieses Gesetzes ist es für uns hauptsächlich, die Pullfaktoren beim Thema irreguläre Migration zurückzufahren und nicht Fachkräfteeinwanderung zu erschweren. Wir sind auch der Überzeugung, dass das durch diese Regelung, die wir jetzt gefunden haben, so sachgerecht abgebildet wird.

Zusatzfrage

Wenn ich jetzt zum Beispiel aus den USA hier einwandere und weiß, ich kann hier schon nach drei Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen, dann ist das attraktiver. Denn sonst könnte ich auch in die Niederlande, nach Frankreich oder an einen sonstigen Ort gehen, wo vielleicht die Standortbedingungen besser sind. Das wäre doch eigentlich ein Potenzial. Das verstehe ich immer noch nicht.

SRS Hille

Ich bin nicht sicher, ob die Motivation für den Zuzug von Fachkräften nach Deutschland, die Sie sozusagen für die Fachkräfteeinwanderung zugrunde legen, die Erlangung der Staatsbürgerschaft ist. Dahinter würde ich ein Fragezeichen machen. Deshalb möchte ich noch einmal auf diese Trennung zwischen Fachkräfteeinwanderung einerseits und irreguläre Migration andererseits verweisen.

Frage 

Die Vorgängerregierung hatte auch andere Hürden bei der Einbürgerung gesenkt, unter anderem die Sprachkompetenzen für schon länger hier Lebende. Soll das auch wieder rückgängig gemacht werden?

SRS Hille

Da müsste ich einmal zum BMI herüberschauen. Frau Kock, können Sie da helfen?

 Kock (BMI)

Dazu ist mir derzeit nichts bekannt.

Frage 

Herr Hille, ich möchte mich noch einmal auf Ihren argumentativ logischen Vortrag beziehen. Sie haben an mich adressiert gesagt, ich würde erkennen, dass der Kurs der Bundesregierung darin bestehe, irreguläre Migration zurückzudrängen. Zu dieser Strategie gehöre auch, Pullfaktoren abzubauen, und als solche haben Sie die Rückführung der Wartezeit bis Einbürgerung von fünf auf drei Jahre benannt.

Ich möchte Sie bitten, doch zu sagen, warum aus Sicht der derzeitigen Bundesregierung eine Einbürgerungszeit von drei Jahren einen Pullfaktor für irreguläre Migration ausmacht. Wo ist da der inhaltliche, faktisch belegbare Konnex?

SRS Hille

Vielen Dank für die Zusammenfassung dessen, was ich hier gesagt habe. Ich habe gerade auch schon, wenn Sie mir so gut zugehört haben, gesagt, dass die Integration natürlich ein zentraler Faktor für die Erlangung einer Staatsbürgerschaft ist. Ich glaube, niemand wird bezweifeln, dass die Integrationsfortschritte nach fünf Jahren deutlich größer sind als nach drei Jahren. Nach unserem Dafürhalten ist deshalb fünf Jahre ein geeigneter Zeitraum, nach dem man die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen kann.

Zusatzfrage

Integration ist auch immer eine Frage von Angebot und Möglichkeit. In manchen Situationen und Angeboten kann vielleicht in drei Jahren mehr geleistet werden als unter anderen Konditionen in fünf.

Noch einmal: Wieso ist eine Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren ein Pullfaktor für irreguläre Migration? - Das ist doch der entscheidende Punkt. Wieso wirken drei Jahre als Pullfaktor für irreguläre Migration?

Vorsitzende Wefers

Ich glaube, die Frage ist jetzt klar. Sie haben sie jetzt mehrfach gestellt.

SRS Hille

Ich glaube, ich habe gerade zu den Punkten ausreichend Stellung genommen. Deshalb verweise ich auf das, was ich alles schon erläutert habe.

Frage 

Ich würde verwandt zum Thema Familiennachzug fragen, wenn das erlaubt ist. Es bringt ja nichts, Herrn Hille zu fragen, der eine Behauptung aufstellt und dies hier nicht erklären möchte.

Aber können Sie sagen, warum jetzt der Familiennachzug ausgesetzt wird mit der Begründung, dass es damit weniger irreguläre Migration gibt, wenn die Experten genau das Gegenteil sagen, nämlich dass eine Beschränkung des Familiennachzugs zu einer erhöhten irregulären Migration und auch zu Kriminalität unter den Leuten führt, die ihre Familien nicht herholen können? Fördert nicht das, was Sie verhindern wollen, das, was Sie jetzt machen?

SRS Hille

Als erstes würde ich gerne darauf hinweisen, dass ich hier keine Behauptungen aufstelle, die ich dann nicht belege.

Zuruf 

Doch.

SRS Hille

Das ist Ihre Deutung, die Ihnen freisteht, aber mir steht, glaube ich, genauso frei, das zurückzuweisen.

Jetzt zu Ihrer Frage: Wie gesagt, Ziel dieser Bundesregierung ist es, die irreguläre Migration zurückzuführen. Die Zahlen sind immer noch deutlich zu hoch. Gerade Länder und Kommunen, die für die Unterbringung der Migrantinnen und Migranten zuständig sind, sind an oder in Teilen über der Belastungsgrenze. Deshalb müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die Zahlen zu reduzieren. In dieser Gesamtstrategie zur Reduzierung der irregulären Migration ist die Aussetzung des Familiennachzugs ein Element.

Zusatzfrage

Familiennachzug ist reguläre Migration. Wenn Sie das jetzt aussetzen, führt das laut Experten in Deutschland zu mehr irregulärer Migration, also genau zum Gegenteil von dem, was Sie wollen. Wie kommen Sie auf die Idee, dass das, was Sie jetzt machen wollen, zu dem führt, was Sie planen?

Das ist noch eine Behauptung, die ich Sie bitte zu belegen.

SRS Hille

Das habe ich gerade, glaube ich, erläutert.

Zuruf 

Nein.

SRS Hille

Wir müssen hier jetzt sozusagen nicht in ein Proseminar einsteigen. Ich habe dem, was ich gerade gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

Frage 

(zur Formulierungshilfe zur Mietpreisbremse) Eine Frage an das BMJV: Die Ministerin meinte, dass Wohnen kein Luxusgut werden dürfe. Heißt das, dass aktuell Wohnen in Deutschland noch kein Luxusgut ist, Frau Fuchs? Habe ich die Ministerin da richtig verstanden?

 Fuchs (BMJV)

Die Ministerin hat das gesagt. Ich glaube, die Aussage der Ministerin steht für sich.

Zusatzfrage

Eine Mietpreisbremse wird doch jetzt gerade gemacht, weil die Mieten zu hoch sind und Wohnen zu einem Luxusgut geworden ist. Ihre Ministerin sagt, dass das noch nicht so ist. Ist das korrekt?

 Fuchs (BMJV)

Ich werde das Zitat, das die Ministerin gesagt hat, nicht weiter auslegen. Ich kann Ihnen aber bestätigen, dass das Thema Mietrecht für die Ministerin damit keinesfalls erledigt ist. Das hat auch meine Kollegin Maier hier letzte Woche ausführlich dargelegt. Das wird ein Thema sein, das die Bundesregierung weiter begleitet. Das war jetzt erst der Anfang, der dringlich gemacht werden musste, weil, wie Sie wissen, die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres ausläuft. Deshalb hatte das nun Priorität, sodass das heute schon nach drei Wochen ihrer Amtszeit im Kabinett war. Sie hat aber auch schon gesagt, dass sie das Thema weiter anpacken möchte und andere Punkte wie Indexmieten, transparente Nebenkostenregelungen oder möbliertes Wohnen weiterhin Thema sein werden.

SRS Hille

Dann komme ich zu den öffentlichen Terminen des Bundeskanzlers der kommenden Woche.

Am Dienstag, den 3. Juni, wird der Bundeskanzler um 9 Uhr am Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes teilnehmen und eine Rede halten. Im Mittelpunkt der Rede steht die Politik der Bundesregierung zur Stärkung der Kommunen. Denn die Zukunfts- und Leistungsfähigkeit Deutschlands ist eng mit der Leistungsfähigkeit seiner Regionen, Landkreise, Städte und Gemeinden verbunden. Dieser Termin ist presseöffentlich.

Im Anschluss an diesen Termin, gegen 12.30 Uhr, wird Bundeskanzler Merz die Gewinner des Schülerwettbewerbs zur politischen Bildung empfangen. Ein organisatorischer Hinweis: Das ist ein Fototermin. Nach dem Bundeskanzler wird sich auch die Staatsministerin für Ehrenamt und Sport, Christiane Schenderlein, mit den jungen Preisträgerinnen und Preisträgern treffen und sich zu aktuellen Themen austauschen.

Am Mittwoch, den 4. Juni, leitet der Bundeskanzler wie üblich ab 10 Uhr das Bundeskabinett.

Am Donnerstag, den 5. Juni, kommt der Bundeskanzler um 13 Uhr zu seiner regulären Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammen, auch bekannt als MPK. Ohne der Diskussion vorgreifen zu wollen, kann ich Folgendes sagen: Natürlich wird die Lage im Israel-Gaza-Konflikt diskutiert werden. Auch die Situation im Konflikt zwischen der Ukraine und Russland wird erörtert werden. Zudem werden die Verteidigungs- und Sicherheitspolitik sowie die Energiepolitik eine Rolle spielen. Einen wichtigen Schwerpunkt dieser Besprechung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bildet natürlich auch das Thema der Migration- und Flüchtlingspolitik. Alle relevanten Bereiche dieser Thematik werden erörtert. Die Länder haben die Planungen der Bundesregierung begrüßt, die sich zu diesem Thema aus dem Koalitionsvertrag ergeben.

Im Anschluss findet eine Presseunterrichtung statt.

Vorsitzende Wefers

Eine Uhrzeit gibt es dazu wahrscheinlich noch nicht, oder?

SRS Hille

Die gibt es noch nicht. Das hängt von der Dauer der Sitzung ab.

Schöneck (BMZ)

Entwicklungsministerin Alabali-Radovan wird am kommenden Montag, den 2. Juni, an der Hamburger Nachhaltigkeitskonferenz, kurz HSC, teilnehmen. Die Ministerin wird die Konferenz am Morgen des 2. Juni eröffnen. Darüber hinaus wird sie an einer Reihe von Podiumsdiskussionen sowie hochrangigen, vertraulichen Gesprächen teilnehmen.

Die Hamburger Nachhaltigkeitskonferenz, offiziell Hamburg Sustainability Conference, bringt weltweite Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen zusammen. Gemeinsam geht es bei der Konferenz darum, zukunftsfähige Lösungen für die Erreichung der Weltnachhaltigkeitsziele zu entwickeln und den vertrauensvollen und partnerschaftlichen Austausch zu stärken. Inhaltlich reichen die Themen der Konferenz dabei von der Mobilisierung privater Investitionen zum Beispiel für klimaangepasste Städte über den verantwortlichen Umgang mit künstlicher Intelligenz bis hin zum vertraulichen Austausch über übergeordnete Fragen der internationalen Zusammenarbeit. Bei Letztem geht es zum Beispiel um die Reform der Vereinten Nationen oder die Frage, wie ein nachhaltiges und gerechtes Wirtschaftssystem aussehen kann.

Frage 

Das Kabinett hat heute einige Beauftragte benannt, deren Namen teilweise schon von den Ministerien mitgeteilt wurden. Wie viele Beauftragte hat das Kabinett heute insgesamt beschlossen, und wie nah sind sie dem Ziel der Halbierung gekommen?

Manche Beauftragtenpositionen waren noch offen. Wird es künftig zum Beispiel weiterhin einen Queer- und einen Antiziganismusbeauftragten geben? Das war meines Wissens noch nicht endgültig klar.

SRS Hille

Sie haben recht, ein Ziel der Bundesregierung ist der Rückbau der Bürokratie und die Staatsmodernisierung. In dem Zusammenhang hat sich die Bundesregierung vorgenommen, auch die Zahl der Beauftragten deutlich zu reduzieren. Das ist - das kann ich Ihnen vermelden - gelungen. 25 der bisher 43 Beauftragten sind gestrichen worden. Das entspricht, wenn man es umrechnet, 58 Prozent. Das beantwortet Ihre Frage, ob das Ziel erreicht worden ist. Es ist erreicht und übererfüllt.

Wie Sie wissen, sind die Beauftragten jeweils Ressorts zugeordnet. Bei Fragen zu einzelnen Beauftragten könnten die jeweiligen Ressorts etwas sagen.

Zusatzfrage

Dann frage ich das Familienministerium, ob es den Quer- und den Antiziganismusbeauftragten weiterhin geben wird.

Die andere Frage aber trotzdem hinterhergeschoben: Wird es eine Liste der Beauftragten geben, wie es sie früher gab, oder gibt es sie nicht mehr, sondern nur noch die Zahl?

SRS Hille

Das kann ich vorab schnell beantworten. Die Liste gibt es. Sie wird künftig im neuen Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung geführt, nicht im Digitalteil, sondern im Staatsmodernisierungsteil.

Treuer (BMBFSFJ)

Die Rolle der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wird in dieser Legislaturperiode von Sophie Koch wahrgenommen.

Sie haben auch zum Antiziganismusbeauftragten gefragt. Herr Daimagüler wurde für die vergangene Wahlperiode eingesetzt. Das Thema soll auch zukünftig im Haus verankert bleiben. Aber die konkrete Umsetzung wird erst in den kommenden Wochen festgelegt.

Frage 

Ich habe eine Frage zum Drogenbeauftragten. Ich denke, sie geht ans BMG, das ihn nominiert. Korrekt?

SRS Hille

Ja, er gehört zum BMG.

Zusatzfrage

Herr Haberlandt, können Sie uns erklären, was Herrn Streeck als Drogenbeauftragten qualifiziert?

Haberlandt (BMG)

Wir haben heute Vormittag eine Pressemitteilung dazu herausgegeben. In dieser hat sich die Ministerin auch zu Herrn Streecks Berufung geäußert. Das kann ich gern vortragen:

„Mit Hendrik Streeck wird ein populärer Wissenschaftler Drogenbeauftragter. Sein medizinischer Background wird helfen, die häufig emotional aufgeladene Drogendebatte zu versachlichen.“

Dieser Äußerung habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Nur weil Herr Streeck Virologe und Mediziner ist, machte ihn das ja nicht zum Drogenexperten. Er hat sich in der Vergangenheit auch noch nie in irgendeiner Weise zum Thema von Drogen usw. geäußert. Welche Qualifikationen hat er dafür, außer dass er ein populärer Wissenschaftler sein soll?

Haberlandt (BMG)

Ich kann mich nur wiederholen. Wie gesagt, hat sich die Ministerin dazu geäußert. Diese Aussage steht für sich.

Frage 

Ich möchte doch noch einmal zu der Liste fragen. Ich finde es unbefriedigend, nur die Zahl zu haben, wie viele gestrichen wurden. Ist es möglich, die Liste heute zu bekommen? Das Ministerium muss jetzt nicht alle Beauftragten herunterrattern, aber vielleicht können Sie das zeitnah zur Verfügung stellen, gern auch digital.

SRS Hille

Ich denke, wir stellen die Liste zur Verfügung, wenn sie fertig ist.

Druckenthaner (BMDS)

Genau. Die Beauftragten wurden heute bestellt. Als Serviceleistung stellen wir die Kontaktdaten zur Verfügung. Im Nachgang des Kabinetts wird diese Liste erstellt. Das wird aber heute nicht mehr online gehen, sondern in den nächsten Tagen.

Frage 

Herr Meyer sagte am Montag, am Rande der Verleihung des Karlspreises wollten sich Herr Merz, Herr Starmer und Frau von der Leyen treffen. Ist dieses Treffen weiterhin geplant?

SRS Hille

Ich habe dazu keinen neuen Stand. Von daher gehe ich davon aus, dass das gilt, was der Kollege Meyer hier am Montag gesagt hat.

Frage 

Wäre das möglicherweise durch den Namen eines Gastes, der heute schon in Berlin ist, zu ergänzen?

SRS Hille

Das sind Spekulationen, und Sie wissen, wie wir auf Spekulationen antworten. Dazu kann und will ich Ihnen nichts sagen.

Frage 

Das Thema ist durch die Berichterstattung des „Spiegel“ noch einmal virulent geworden. Ich weiß nicht, an welche Ministerien die Frage geht. Das wird sicherlich auch das BMZ betreffen.

Die GIZ hat im August 2021 ehemaligen afghanischen Ortskräften Geld geboten, wenn sie sich bereit erklärten, in Afghanistan zu bleiben. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Afghanen, die diesen Deal angenommen haben, durch ein anderes Aufnahmeprogramm mittlerweile doch in Deutschland sind, zum Beispiel durch die meldeberechtigten Stellen?

Schöneck (BMZ)

Ich kann es ganz kurz machen: Zu diesen Angeboten liegen mir keine Informationen vor.

Was ich als Information noch dazugeben kann, ist, dass von ehemals in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen Ortskräften mittlerweile knapp unter 3000 Personen nach Deutschland gekommen sind. Aufnahmezusagen haben ungefähr 3300 Personen.

Zusatzfrage

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele ehemalige Ortskräfte in nachvollziehbarer Verbindung zu ihrer Tätigkeit für deutsche Institutionen oder eine der am Bundesaufnahmeprogramm teilnehmenden meldeberechtigten Stellen tatsächlich in Afghanistan zu Schaden gekommen sind? Ich weiß nicht, ob das AA oder das BMI das beantworten kann, wahrscheinlich das AA.

Hinterseher (AA)

Dazu liegen mir keine Informationen vor. Aber falls es dazu etwas nachzureichen gibt, würden wir es nachreichen.

Frage 

Ich will ein bisschen allgemeiner fragen, erst einmal das AA. Können Sie die Aussagen aus dem Bericht, dass Dokumente verfälscht oder verfahrensangepasst worden seien, bestätigen?

Vor allen Dingen: Wie geht das Auswärtige Amt damit um, beziehungsweise wurde schon etwas unternommen, um diese Sicherheitslücken zu schließen?

Hinterseher (AA)

Ich denke, es ist an der Stelle ganz wichtig, zu sagen, dass die Visavergabe im Auswärtigen Amt auf Recht und Gesetz fußt und dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle beteiligten Stellen ihre Prüfaufgaben sehr ernst und sehr gewissenhaft wahrnehmen. Die Zusammenarbeit zwischen allen Behörden ist dabei eng.

In den Aufnahmeverfahren mit Afghanistan hat Sicherheit immer die alleroberste Priorität. Alle Personen, die im Rahmen dieser Aufnahmeprogramme nach Deutschland einreisen, durchlaufen vorher ein mehrstufiges Verfahren. Vor der Einreise sind dann alle Voraussetzungen erfüllt. Das heißt, die Identitäten sind geklärt, und es bestehen auch keine Sicherheitsbedenken gegen die Einreise der Personen. Seit der Machtübernahme der Taliban konnte Deutschland dadurch über 36 000 Personen aus Afghanistan aufnehmen.

Zusatzfrage

Haben Sie in irgendeiner Form zum Beispiel auf die Feststellung von verfälschten Dokumenten reagiert?

Hinterseher (AA)

Lassen Sie mich sagen, dass im Rahmen der Aufnahmeprogramme keine Einreise mit ungeklärter oder verfälschter Identität erfolgt. Das habe ich gerade darzulegen versucht. Die Gefährdung wird in jedem Einzelfall durch die Bundesregierung geprüft. Dann wird eine Aufnahmezusage durch das BAMF ausgesprochen, nicht durch das Auswärtige Amt. Ich denke, das wurde hier schon mehrfach behandelt.

Eine Aufnahmezusage steht immer unter dem Vorbehalt, dass ein Visumsverfahren an der Stelle erfolgreich abgeschlossen ist. Das schließt ein, dass keine sicherheitsrelevanten Erkenntnisse vorliegen oder bekannt werden, die einer Einreise nach Deutschland zu dem Zeitpunkt entgegenstehen, beispielsweise eine ungeklärte Identität. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse dazu ergeben, die dann dazu führen, dass eine Aufnahme aufgehoben würde. Wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dann ist die Aufnahme in und vor allem eine Einreise nach Deutschland ausgeschlossen.

Frage 

Das gilt ja auch rückwirkend. Irgendwann war die Rede davon, dass diese Aufnahme in Deutschland erst einmal auf drei Jahre beschränkt sei. Das heißt, falls jemand irgendetwas auf dem Kerbholz hat, könnte die Aufnahmezusage widerrufen werden, wenn er hier ist, oder?

Hinterseher (AA)

Ich denke, das ist eine Aufenthaltsfrage.

 Kock (BMI)

Die Antwort reiche ich gleich nach.

Frage 

Herr Hinterseher, wie hoch ist nach Ihrer Kenntnis die Zahl der Menschen mit vorläufiger Aufnahmezusage, die sich derzeit in Islamabad aufhalten? Mir ist eine Zahl von etwa 2600 Menschen geläufig. Ist das auch Ihr Kenntnisstand?

Hinterseher (AA)

Nach dem Kenntnisstand, den ich im Moment habe, sind es 2436 Personen.

Zusatzfrage

Können Sie uns sagen, bei wie vielen von diesen relevante Sicherheitsbedenken gegen die Durchführung der vorläufigen Zusage bestehen?

Hinterseher (AA)

Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Zusatzfrage

Wer kann das sagen? Frau Kock?

Vorsitzende Wefers

Frau Kock kümmert sich, denke ich, gerade um die erste Frage.

Frage 

Herr Hinterseher, ist es ein Schaden, dass viele Ortskräfte, die ihr Leben für Deutschland riskiert und für Deutschland in der Afghanistanepoche gearbeitet haben, jetzt hierzulande als Verbrecher und Betrüger dargestellt werden und darum nicht einreisen dürfen?

Hinterseher (AA)

Ich kann zur Medienberichterstattung hier keine Stellung nehmen. Ich bewerte nicht, was in Medien zu lesen ist.

Zusatzfrage

Es gibt andere Stellen in Ihrer Regierung, die behaupten, das AA lüge und betrüge und wolle diese Menschen, die eigentlich für uns gearbeitet haben, hier einschleusen. Das ist ein massiver Angriff auf die Integrität des Auswärtigen Amtes.

Hinterseher (AA)

Ich habe dem, was ich hier dazu gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

Frage 

Es hieß, dass die Mitarbeiter des BAMF und des Verfassungsschutzes in Islamabad aus Sicherheitsgründen abgezogen worden seien. Trifft das zu? Gilt das noch, Frau Kock?

Vorsitzende Wefers

Ich weiß nicht, wo die hingehören. Gehören die zu Ihnen?

 Kock (BMI)

Ja, die gehören zu uns. Das BAMF gehört zu uns. Die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz gehören zu uns, auch das Bundeskriminalamt, sie sind auch vor Ort. Es ist also ein Zusammenspiel verschiedener Sicherheitsbehörden zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor Ort. Soweit ich weiß, ist das Verfahren im Moment ausgesetzt. Wie viele Kollegen jetzt noch vor Ort sind, müsste ich noch genauer nachschauen.

Frage 

Es gibt Medienberichte darüber, dass bei US-Botschaften und Konsulaten die Termine für die Visavergabe oder -beantragung ausgesetzt wurden. Das betrifft vor allen Dingen die Visakategorien für Studierende, Au-pairs und Austauschschüler, aber auch andere.

Wie bewerten Sie das? Auch diese Frage geht wahrscheinlich an das AA. Können Sie vor allen Dingen auch sagen, wie viele Deutsche diese Visakategorien pro Jahr in Anspruch nehmen? Es sind die Kategorien F, M und J.

Hinterseher (AA)

Die genauen Zahlen kann ich Ihnen gern nachreichen, sofern sie uns überhaupt vorliegen. Was die Visathemen betrifft, bin ich, ehrlich gesagt, gerade - - Dazu gibt es noch etwas.

 Kock (BMI)

Eine Aufnahmezusage kann wieder aufgehoben werden, auch nach bereits erfolgter Einreise der jeweiligen Person. In der Folge prüft dann die Ausländerbehörde, ob der Aufenthaltstitel erlischt.

Hinterseher (AA)

Ich höre gerade, dass wir keine Zahlen zu den US-Visa haben.

Frage 

Herr Merz hat am 26. Mai beim WDR-Europaforum in Berlin erklärt, es gebe keinerlei Reichweitenbeschränkungen mehr für Waffen, die von Deutschland an die Ukraine geliefert worden seien. Die von Herrn Merz gewählte Formulierung „geliefert worden sind“ ist von der Zeitform her das Perfekt und bezieht sich also auf eine abgeschlossene Handlung in der Vergangenheit mit Bezug zur Gegenwart. Heißt das im Rückschluss, dass die Bundesregierung bereits Taurus an die Ukraine geliefert hat?

SRS Hille

Die Fragen haben ein Komplexitätsniveau, dass es schwierig ist, ihnen zu folgen. Aber zurück zum Kern: Sie haben den Bundeskanzler, was die Reichweitenbeschränkung angeht, richtig zitiert. Aber wenn Sie daraus Rückschlüsse ziehen, dann sind das Spekulationen, zu denen ich von dieser Stelle aus nicht Stellung nehme. Es gilt das, was der Bundeskanzler gestern zu dem Thema gesagt hat.

Sie kennen unsere Kommunikationslinie, was die Unterstützungsleistungen für die Ukraine angeht. Wir werden an den entsprechenden Stellen im Bundestag natürlich weiterhin vertraulich über die konkreten Unterstützungsleistungen informieren und debattieren, werden aber nicht mehr in der Öffentlichkeit über Stückzahlen, Systemnamen und dergleichen sprechen.

Zusatzfrage

Der Kanzler hat in diesem Zusammenhang sehr explizit gesagt, dass die Ukraine jetzt in der Lage sei, mit deutschen Waffen das russische Hinterland anzugreifen. Da er deutsche Leopard-Panzer von Moskau hoffentlich nicht gemeint hat, würde mich trotzdem interessieren: Welche anderen, von Deutschland gelieferten oder lieferbaren Waffen haben denn die Kapazität, wie vom Kanzler behauptet, Ziele im russischen Hinterland zu zerstören? Dazu bräuchte es ja plus minus mindestens 300 Kilometer Reichweite. Vielleicht könnte uns das BMVg dazu mehr verraten.

Harms (BMVg)

Ich schließe mich erst einmal dem an, was der Regierungssprecher gesagt hat. Wir sprechen nicht mehr zu einzelnen Waffensystemen und auch zu Stückzahlen, die wir geliefert haben. Ich glaube, es gab gestern eine umfangreiche Kommentierung in den Medien. Dem kann man auch entnehmen, welche Waffensysteme da gegebenenfalls in Rede stehen, die wir auch geliefert haben. Es handelt sich jetzt auch um ukrainische Waffensysteme und nicht um deutsche.

SRS Hille

Wenn ich da noch anfügen darf: Der Bundeskanzler hat sich in seinen Aussagen nicht auf deutsche oder aus Deutschland gelieferte Waffensysteme bezogen, sondern er hat allgemein von Reichweitenbeschränkungen gesprochen.

Zusatzfrage

Beim WDR hat er explizit auf Deutschland Bezug genommen.

SRS Hille

Das ist nach der Lektüre und dem, was ich vom WDR-Europaforum selber gesehen habe, nicht der Fall. Er hat allgemein von Reichweitenbeschränkungen gesprochen.

Zusatzfrage

Dann hat er drei Länder aufgezählt - darunter auch Deutschland, Frankreich und Großbritannien -, die jetzt Reichweiten aufgehoben haben, und dann hat er noch einmal betont, dass dies es ermöglichen würde, Ziele im russischen Hinterland zu treffen. Da fände ich es trotzdem nett, wenn das BMVg zumindest ganz grob sagen könnte, wie viele der gelieferten Waffensysteme diese Reichweite von mindestens 300 Kilometern erfüllen. Damit nennt man ja noch nichts Konkretes, einfach nur die Zahl 1, 2, 3, 4.

Harms (BMVg)

Ich werde mich hier zu Einsatzverfahren von Waffensystemen nicht äußern.

Frage 

Ich wollte nur sagen: So wie ich das verstanden habe, fiel nicht der Begriff Deutschland, sondern Waffen „von uns“. Ich denke, damit wird er schon Deutschland gemeint haben.

Meine Frage ist: Wie erklären Sie sich, Herr Hille, die Unstimmigkeiten, die da zu hören sind? Der Regierungspartner SPD sieht in Teilen darin einen Kurswechsel und äußert Kritik und Sorgen. Der Kanzler sieht keinen Kurswechsel und erklärt, dass sich seine Aussage auf eine alte gemeinsame Entscheidung bezieht.

SRS Hille

Ich sehe auch keine Unstimmigkeiten, wie Sie das nennen. Es ist richtig, dass das Thema Reichweitenbeschränkung kein neues Thema ist, sondern ein Thema, das im letzten Jahr eine Rolle gespielt hat. Damals haben Länder, die entsprechende Waffen geliefert haben, der Ukraine ermöglicht, diese ohne Reichweitenbeschränkungen einzusetzen. Da hat der Bundeskanzler darauf hingewiesen, dass sich ein Land nicht nur verteidigen kann, wenn es das auf dem eigenen Territorium tut, sondern - ich zitiere ihn:

„Verteidigen kann sich nur derjenige, der auch in die Lage versetzt wird, militärische Ziele anzugreifen, die auf dem Territorium des Angreifers liegen.“

Zusatzfrage

Also ist für Sie auch unerklärlich, warum es aus der Regierungspartei SPD so dargestellt wird, als wäre es ein neuer Kurs?

SRS Hille

Nein, das ist nicht unverständlich. Ich habe ja eingangs gesagt, ich sehe die Unstimmigkeiten nicht. Da besteht eine gleiche Einschätzung bei den Regierungspartnern CDU/CSU und SPD.

Frage 

Eine konkrete Nachfrage an das Bundeskanzleramt beziehungsweise an das Verteidigungsministerium: Können Sie den Begriff etwas näher einschränken? Im vergangenen Jahr wurde die Reichweitenbeschränkung aufgehoben. Wann war das genau?

SRS Hille

Meines Wissens lässt sich das relativ leicht durch Internetrecherche herausfinden. Das ist meines Wissens im Mai 2024 gewesen.

Harms (BMVg)

Das ist auch mein Stand.

Frage 

Eine Frage zu den Telefonaten zwischen dem US-Präsidenten und dem Bundeskanzler: Stimmt es, dass der US-Präsident dem Bundeskanzler einen eigenen Deal in Bezug auf Zölle vorgeschlagen hat, also einen eigenen Deal quasi an der EU vorbei?

SRS Hille

Sie wissen, wie wir mit Telefonaten umgehen. Aus denen berichten wir nicht, da es sich um vertrauliche Gespräche handelt.

Zusatzfrage

Sie berichten jetzt nicht darüber. Der Bundeskanzler hat aber am Montag auf der re:publica gesagt, er habe dem US-Präsidenten erklären müssen, dass die EU für die Handelspolitik zuständig sei.

SRS Hille

Dann haben Sie dem Bundeskanzler gut zugehört. Dem habe ich von dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

Frage 

An das Verteidigungsministerium: An der Spitze der Streitkräfte gab es jetzt ein Stühlerücken, vorrangig bei der Luftwaffe. Ist davon auch der stellvertretende Generalinspektor betroffen oder wird er davon betroffen sein?

Harms (BMVg)

Die Änderung der Besetzung von Spitzendienstposten des Ministeriums werden wir - falls es da etwas mitzuteilen gibt - dann mitteilen, wenn entschieden wurde. Ich habe heute dazu nichts Neues mitzuteilen.

Frage 

Meine Frage geht an das AA: Es geht um den ersten Gedenktag in Namibia an Genozid, an die von Deutschen ermordeten Herero. Da gab es im Land Kritik aus den Reihen der Nachkommen der Opfer, unter anderem an dem Datum. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Hinterseher (AA)

Heute ist in Namibia ein nationaler Gedenktag. Er wurde im letzten Jahr beschlossen und wird zum ersten Mal begangen.

An der zentralen Gedenkfeier, die dort heute stattfindet, nimmt auch der deutsche Botschafter in Namibia teil. Für die Bundesregierung ist die Versöhnung mit Namibia ein äußerst wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung bekennt sich zur moralischen und politischen Verantwortung Deutschlands. Sie hat das, was im damaligen Deutsch-Südwestafrika begangen wurde als das bezeichnet, was es ist, ein Völkermord. Die deutsche Kolonialherrschaft damals war grausam. Deswegen ist es wichtig, dass die Bundesregierung schon 2021 deutlich gemacht hat, dass Deutschland Namibia und die Nachkommen der Opfer um Verzeihung bitten möchte. Dazu gibt es einen Prozess, mit dem Sie vermutlich vertraut sind, und Gespräche zwischen der deutschen und der namibischen Seite.

Zusatzfrage

In dem Zusammenhang - weil Sie das noch einmal betont haben, auch das Moralische - würde ich gerne eine Nachfrage dazu stellen. Denn dieses Abkommen zwischen Deutschland und der namibischen Regierung, auf das Sie anspielen, ist weiterhin nicht ratifiziert. Es gibt jetzt, zum Beispiel laut der Deutschen Gesellschaft für bedrohte Völker, den Vorwurf, dass Herero und Nama unter Druck gesetzt würden, diesem Abkommen zuzustimmen. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu?

Hinterseher (AA)

Unsere Partnerschaft mit der namibischen Seite ist vertrauensvoll, und sie ist eng. Es laufen im Moment ergebnisorientierte konstruktive Gespräche mit der namibischen Regierung. Die letzte Gesprächsrunde, die es dazu gab, fand im letzten November in Windhoek statt. Dort waren der Afrikabeauftragte des Auswärtigen Amts und der Staatssekretär des namibischen Außenministeriums vertreten; die Vertreter der betroffenen Gemeinschaften waren bereits zuvor beteiligt. Seitdem finden regelmäßige Gespräche auf Ebene der Verhandlungsführer statt, um diesen Prozess zu gestalten.

Frage 

2021 hatte die Bundesregierung in der Erklärung gesagt, sie wolle die Nachfahren der Herero und Nama um Verzeihung bitten. War das eine auf die Zukunft bezogene Absicht, oder hat dieses Um-Verzeihung-bitten durch die Bundesregierung tatsächlich stattgefunden?

Hinterseher (AA)

Dieses Um-Verzeihung-bitten hat stattgefunden. Die gemeinsame Erklärung soll ja nicht der Abschluss einer Verständigung sein. Diese Botschaften schicken wir permanent und fortlaufend, eben auch aus der Tatsache heraus, dass wir uns dazu bekennen, dass dieser Völkermord stattgefunden hat.

Die gemeinsame Erklärung soll eben nicht der Abschluss der Verständigung sein - ich glaube, das ist wichtig -, sondern die Grundlage für den Beginn einer intensiveren Zusammenarbeit mit der namibischen Seite, mit der namibischen Regierung und vor allem auch mit den Nachkommen der Betroffenen.

Zusatz 

Danke für die Klärung.

Frage

Eine Verständnisfrage, Herr Hinterseher: Der Auslöser dieses Völkermords war ja ein Massaker von tausend Deutschen durch Milizen von Herero und Nama. Gerade in Bezug auf die Weltlage heute und die deutsche Gazapolitik: War dieses Massaker in irgendeiner Weise eine Rechtfertigung für diesen deutschen Völkermord im Anschluss? 

Hinterseher (AA)

Ich würde an der Stelle keine historischen Vergleiche mit der Gegenwart herstellen wollen. 

Zusatz 

Dafür gibt es aber Völkermord- und Genozidforschung. Die Bundesregierung erwähnt immer wieder, gerade wenn es um den Gazakrieg geht, den 7. Oktober - das Massaker der Hamas. Würde die Bundesregierung in Sachen Herero-Nama-Völkermord auf die Idee kommen, das Massaker der Herero und Nama als Grund für den Völkermord anzusehen? Das ist eine einfache Frage. 

Hinterseher (AA)

Ich habe dazu von der Stelle gesagt, was ich zu sagen habe. 

Frage 

(zum Nahostkonflikt) Herr Hinterseher, mich würde das Thema humanitäre Hilfslieferungen und diese US-Stiftung interessieren. Können Sie noch einmal klar sagen, ob deutsche Mittel in diese Stiftung fließen oder nicht, und wie Sie den Rückzug des Vorsitzenden von GHF bewerten? Jake Wood meinte, dass klar wurde, dass dieser Plan nicht mit den Kriterien für humanitäre Hilfe, Humanität, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu vereinbaren sei. Damit hat er ja genau die Gründe genannt, die die Vereinten Nationen und alle anderen internationalen Hilfsorganisationen als Grund für die Ablehnung dieses US-Plans genannt haben. 

Hinterseher (AA)

Sie wissen, dass die humanitäre Lage in Gaza - ich glaube, dazu hat sich auch der Bundesaußenminister in den vergangenen Tagen mehrfach geäußert - dramatisch schlecht ist. Um diese inkrementell zu verbessern, ist es wichtig, dass Hilfslieferungen in den Gazastreifen kommen. Deutschland beteiligt sich nicht an dieser Stiftung. Wir setzen auf das VN-System und auf internationale Organisationen für humanitäre Hilfe. Wir sind natürlich im Gespräch mit der israelischen Seite, um Hilfslieferungen zu erhöhen und vor allem auch nach humanitären Prinzipien zuzulassen. 

Zusatzfrage

Nur zum Verständnis: Es gibt keine Beteiligung, es gibt keine deutschen Hilfslieferungen, die vor der Grenze stehen, die in diese Stiftung fließen und auch keine finanziellen Mittel - korrekt?

Hinterseher (AA)

Ich bleibe dabei, was ich gerade gesagt habe. 

Zusatzfrage

Was meinen Sie denn mit Beteiligung? 

Hinterseher (AA)

Wir beteiligen uns nicht finanziell an dieser Stiftung oder haben eine ansonsten geartete Verbindung dazu. Das ist aktuell der Stand.

Zur Lage insgesamt, um das vielleicht ein bisschen einzuordnen: Es ist hilfreich, wenn in der aktuellen katastrophalen Lage, in der viele von Hunger bedroht sind, humanitäre Hilfe in den Gazastreifen gelangt. Das tut es an mehreren Stellen durch die anderen Hilfsorganisationen. - Das ist das, was ich aktuell dazu zu sagen habe. 

Frage 

Heute haben neun deutsche Hilfsorganisationen, die humanitäre Hilfe in Gaza leisten, gegen eine Instrumentalisierung humanitärer Hilfe protestiert und damit praktisch das Argument von Jake Wood aufgegriffen. Gleichzeitig hat, wenn ich das richtig sehe, der Bundesaußenminister vor einer Instrumentalisierung gewarnt und gesagt, Deutschland werde das nicht unterstützen. Sieht der Bundesaußenminister also derzeit eine Instrumentalisierung humanitärer Hilfe durch die israelische Regierung? 

Hinterseher (AA)

Wir haben uns nicht verpflichtet, den neuen israelischen Mechanismus zu finanzieren, und wir können das im Rahmen eines vorläufigen Haushalts ohnehin nicht tun. 

Ich möchte noch einmal sagen: Die Bundesregierung hat sich am 19. Mai zusammen mit gleichgesinnten Gebern der humanitären Hilfe zum Vorschlag für diesen Verteilungsmechanismus geäußert, und Entscheidungen über die Förderung stehen auch nicht an. 

Völlig klar ist für uns, dass die Linderung der humanitären Lage in Gaza auf eine Art und Weise erfolgen muss, die den humanitären Prinzipien und dem humanitären Völkerrecht entsprechen. Ich glaube, das ist auch in den Äußerungen der vergangenen Tage sehr deutlich geworden. 

Zusatzfrage

Genau deswegen habe ich jetzt nachgefragt, ob die Äußerung des Außenministers so zu verstehen ist, dass er derzeit im Agieren der israelischen Regierung eine Instrumentalisierung humanitärer Hilfe erkennt. 

Hinterseher (AA)

Auch hier gilt, dass die Aussagen des Bundesministers für sich stehen; die werde ich hier nicht interpretieren. Ich habe Ihnen die Position dargelegt, nach welcher Art und Weise wir die Unterstützung durch humanitäre Hilfe fordern und wie diese aus unserer Sicht auszusehen hat. 

Frage 

Wo wir gerade beim Thema sind: Wir hatten von Herrn Wadephul und von Herrn Merz in den letzten Tagen deutliche Kritik am militärischen Vorgehen in Gaza gehört. Ich habe jetzt aber noch nicht gehört, dass das Aushungern der Bevölkerung, das ja auch ein schweres Kriegsverbrechen ist, auch Teil der Kritik ist. Habe ich das überhört oder wird das auch von Ihnen kritisiert? 

Hinterseher (AA)

Ich glaube, das haben Sie an der Stelle überhört; denn das wurde in aller Deutlichkeit kritisiert. 

SRS Hille

Ich kann für den Bundeskanzler nur noch einmal auf die Passage seiner Aussage hinweisen. 

Die Kritik an den militärischen Aktivitäten haben Sie genannt. Dann geht es weiter: „Wir sind bestürzt über das Schicksal und das furchtbare Leid der dortigen Zivilbevölkerung“. Ich würde sagen, das fällt genau in diese Kategorie. 

Frage 

An das Verkehrsministerium: Es geht um die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg-Berlin. Wie sieht es mit dem Schienenersatzverkehr aus? Wird der vollumfänglich und reibungslos sichergestellt? Und vor allen Dingen: Mit welchen Fahrzeiten ist da zu rechnen? 

Alexandrin (BMV)

Vielen Dank für die Frage. Sie spielen sicherlich auf das Schreiben an, das uns länderseitig erreicht hat, in dem verschiedene Bedenken geäußert werden. Das eine betrifft die Finanzierung des Ersatzverkehrs. Das andere ist eine Forderung, sich hier noch einmal in einem Beirat zusammenzusetzen. 

Dazu ließe sich zum einen sagen: Warum macht man diese Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg-Berlin? Das ist die stärkste Stadt-zu-Stadt-Verbindung, die wir in Deutschland haben, die allerdings einen hohen Sanierungsbedarf hat. Den stellen alle fest, die einmal auf dieser Strecke unterwegs sind. 

Warum bündelt man diese Bauarbeiten dort in einer sogenannten Korridorsanierung? Das geschieht, weil man dann die Bauarbeiten in neun Monaten einer Vollsperrung machen kann, für die man ansonsten bis zu acht Jahre bräuchte. Das hieße auch, acht Jahre Beeinträchtigung für alle Fahrgäste, die dort auf der Strecke unterwegs sind. Die Bauarbeiten sollen also gebündelt werden. 

Dafür hat man im Vorfeld, wie auch bei der Riedbahn schon, einen sehr umfangreichen Ersatzverkehr geplant. Es sind sehr genaue Kriterien festgelegt, nach welcher Art und Weise der erfolgen soll, wie die Busse auszusehen haben, welche Zeiten dort einzuhalten sind. 

Auch was die Finanzierung angeht, haben wir bereits in der letzten Legislatur eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen mit der Anpassung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, das erstmalig die finanzielle Beteiligung des Bundes am Ersatzverkehr ermöglicht, mit 40 Prozent. Das war vorher nicht möglich, weil er eigentlich originär in die Zuständigkeit der Länder fällt. 

Insofern ist hier sehr viel getan. Sicherlich wird auch diese Sperrung mit sehr vielen Einschränkungen für die Pendlerinnen und Pendler einhergehen. Es ist an dieser Stelle aber nicht zu vermeiden, weil diese Bauarbeiten unumgänglich sind. Gleichwohl haben wir im Koalitionsvertrag hinterlegt, dass wir dieses Korridorsanierungskonzept der Deutschen Bahn noch einmal evaluieren und, wo nötig, auch nachschärfen werden.

Zusatzfrage

Können Sie die erheblichen Einschränkungen noch spezifizieren? 

Alexandrin (BMV)

Das genaue Ersatzverkehrskonzept finden Sie seit Anfang des Jahres auf den Seiten der Deutschen Bahn. Hier bitten wir alle Fahrgäste, sich im Vorhinein zu informieren. Die Länder sind in die Erarbeitung dieser Ersatzverkehrskonzepte explizit eingebunden. Es hat vor kurzem auch noch eine Anpassung gegeben, weil im Land Mecklenburg-Vorpommern eine zusätzliche Linie dazukam. Es wird über 170 Busse geben, die täglich bis zu 86.000 Kilometer zurücklegen werden, um diesen Ersatzverkehr zu stemmen. Man wird alles tun, um die Auswirkungen dieser Bauarbeiten für die Menschen in der Umgebung so gering wie möglich zu halten. 

Frage 

An das BMVg: Die schleswig-holsteinische SPD-Landtagsfraktionschefin Midyatli fordert einen Einstieg des Bundes beim Kieler U-Boot-Bauer thyssenkrupp Marine Systems. Wie stehen Sie dazu? 

Harms (BMVg)

Ich habe die Einlassungen der Vertreterin der Landesregierung hier nicht zu kommentieren. Sie wissen, dass unsere Anstrengungen darauf ausgerichtet sind, die Bundeswehr kriegstauglich zu machen. Das das betrifft Personal, Infrastruktur und natürlich auch die materielle Ausstattung.

TKMS ist ein Unternehmen, das eine große Expertise im Bereich des U-Boot-Baus aufweist. Davon profitiert auch die deutsche Marine.

Zusatzfrage

Heißt das, Sie prüfen einen möglichen Einstieg? 

Harms (BMVg)

Ich habe dazu heute nichts mitzuteilen. 

Frage 

Herr Hille, in Kürze stellt sich die frühere Außenministerin Annalena Baerbock zur Wahl als Präsidentin der UN-Vollversammlung. Wie blicken Sie darauf? 

SRS Hille

Gespannt.

Frage 

Die Frage richtet sich an das BMI und an das BMJV: In den USA steht aktuell ein chinesisch-amerikanischer Staatsbürger vor Gericht, weil er eine geheime Polizeistation für Peking in New York betrieben haben soll. 

Auch in Deutschland existieren laut vorheriger Bundesregierung zwei chinesische Überseepolizeistationen, eine übrigens in Frankfurt am Main. Sie dienen bekanntermaßen als verlängerte Arm Pekings zur Überwachung, Einschüchterung und Verfolgung chinesischer Dissidenten im Ausland. Warum werden diese Polizeistationen in Deutschland geduldet, und wie wird sichergestellt, dass sich diese nicht an Repressionen von Dissidenten und politischen Flüchtlingen in Deutschland beteiligen? 

 Kock (BMI)

Vielleicht erst einmal zur Einordnung: Überseepolizeistationen - das klingt sehr groß, ist de facto meistens eher etwas Kleines. Das Phänomen ist uns bekannt. Die Sicherheitsbehörden haben das durchaus im Blick. 

Ich kann zu Maßnahmen jetzt nicht viel sagen; wie das in diesem Bereich so ist. Aber Sie können davon ausgehen, dass wir da durchaus im Verbund mit den Ländern aktiv sind - und, soweit ich weiß, auch das Auswärtige Amt. 

Zusatzfrage

Was heißt aktiv sein? 

 Kock (BMI)

Das sind Maßnahmen der Sicherheitsbehörden. Darauf möchte ich jetzt hier an der Stelle nicht näher eingehen. 

Frage 

Wir bleiben in dem Bereich, gehen aber zum BMJV: Am 27. Mai hat der Generalbundesanwalt Häuser, Wohnungen und Büroräume von Mitgliedern des Vereins Friedensbrücke Kriegsopferhilfe e. V. in Berlin und Brandenburg wegen des Vorwurfs der Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland - gemeint sind die zwei Donbass-Republiken Donezk und Luhansk - untersuchen lassen und zwei Haftbefehle ausgestellt. Ein solches Ermittlungsverfahren nach Strafrechtsparagraf 129b ist ja nur möglich, wenn zuvor - so ist zumindest mein Wissensstand - das Bundesjustizministerium Ermächtigungen dafür erteilt hat. Daher die Frage: Kann das BMJV bestätigen, dass die Ministerin diesen Schritt gegen einen Verein, der vor allem humanitäre Güter an kriegsgeschädigte Zivilisten verschickt hat, persönlich so abgesegnet hat? 

 Fuchs (BMJV)

Zu dem Verfahren an sich würde ich Sie gerne an die Pressestelle des G-BA verweisen. Die haben sich dazu, soweit ich weiß, geäußert. 

Zur Beteiligung des BMJV müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen. 

Zusatzfrage

Der Verein hat nach eigenem Bekunden - das sieht man auch auf entsprechenden Bildern und Dokumenten - humanitäre Hilfe, vor allem in Form von Kleidern, Schuhen, Medikamenten, Nähmaschinen zur Selbsthilfe sowie Rollstühlen geleistet. Kann mir das BMJV dann erklären, gern auch als Nachreichung, wieso das Versenden dieser Art von humanitären Gütern von der Ministerin als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gewertet wird?

 Fuchs (BMJV)

Noch einmal zur Klarstellung: Wenn überhaupt, dann ermittelt der Generalbundesanwalt; damit hat die Ministerin nichts zu tun. Das Einzige, was die Ministerin machen könnte, ist eine Ermächtigung zur Strafverfolgung, eine Verfolgungsermächtigung. Da würde ich nachhaken, was da genau passiert ist, wenn etwas passiert sein sollte. 

Zusatzfrage

Aber das muss ja die Justizministerin erteilt haben, und da muss sie irgendwie der Argumentation des Generalanwalts gefolgt sein. 

 Fuchs (BMJV)

Ich habe gesagt, was ich dazu zu sagen habe. Alles andere reiche ich nach.

Frage 

Ich habe eine Frage an das BMI bezüglich der Bombendrohungen gegen Schulen. Zuletzt gab es eine regelrechte bundesweite Drohwelle gegen Schulen. Hat das BMI dieses Thema auf dem Schirm, oder überlässt man es den Ländern?

 Kock (BMI)

Grundsätzlich ist das Ländersache. Das wiederholen wir ja immer wieder. Das ist in dem Fall auch klar.

Ich kann dazu allgemein ausführen, dass solche Phänomene, die bundesweit auftreten, immer auch von den Ländern an das BKA adressiert werden. Wenn das eine gewisse bundesweite Relevanz entwickelt, erstellt das Bundeskriminalamt entsprechende Lagebilder oder fasst Informationen zusammen und stellt dies den Ländern zur Verfügung.

Zusatzfrage

Neben Deutschland ist jetzt auch Österreich in ähnlicher Weise betroffen. Gab es irgendeinen Austausch über Erkenntnisse?

 Kock (BMI)

Das kann ich Ihnen zum konkreten Fall jetzt nicht im Detail sagen. Aber unsere Behörden sind fortlaufend im Austausch mit ihren Partnerdienststellen im benachbarten Ausland, vor allen Dingen aber auch EU- und weltweit.

Frage 

Die Zahlen zur Arbeitslosigkeit wurden veröffentlicht. Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai dieses Jahres um 197 000 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Normalerweise nimmt die Arbeitslosigkeit ab, je näher der Sommer rückt. Wie bewertet die Regierung diesen Anstieg, und was plant sie konkret zur Senkung der Arbeitslosenzahlen?

Stratmann (BMAS)

Die Frage richtet sich wahrscheinlich an uns. Wir haben dazu heute eine Pressemitteilung herausgegeben. Darin tauchen möglicherweise auch auf Ihre Fragen explizit Antworten auf, inklusive einer Aussage der Ministerin. Darauf würde ich Sie verweisen.

Frage 

Die EU hat in ihrem jüngsten Sanktionspaket vom 20. Mai erstmals das linke und in der Türkei ansässige Medienportal „red.“ sowie dessen Chefredakteur Hüseyin Doğru mit weitreichenden Sanktionen belegt. Begründet werden diese Sanktionen fast ausschließlich mit Verweis auf die Art der Berichterstattung über propalästinensische Proteste in Deutschland. Diese würden ethnische, politische und religiöse Zwietracht säen.

Da die von der EU angeführte Begründung fast ausschließlich auf die Rolle von „red.“ in Deutschland verweist, würde mich zunächst interessieren, ob die Entscheidung, ein Medienportal wie „red.“ und dessen Chefredakteur wegen der Berichterstattung zu Gazaprotesten zu sanktionieren, von der Bundesregierung ausging und diese „red.“ proaktiv auf die Sanktionsliste der EU hat setzen lassen. Die Frage geht vermutlich ans Auswärtige Amt.

Hinterseher (AA)

Was ich Ihnen dazu sagen kann, ist, dass die Listungspakete von der Europäischen Union erstellt werden und wir uns zum Prozess und der Genese hier wie üblich nicht äußern.

Zusatzfrage

Irgendjemand muss ihnen die Infos ja zugetragen haben.

Das für die Sanktionierung angeführte Hauptargument ist der Vorwurf, „red.“-Journalisten hätten bei der mutmaßlich gewaltsamen Besetzung der Humboldt-Uni im April 2025 Absprachen mit propalästinensischen Protestlern getroffen, um so an Bildmaterial zu gelangen.

Nun ist das Berichten auch über gewaltsame Proteste journalistisches Tagesgeschäft. Mich würde interessieren, ob sich die Bundesregierung tatsächlich auf den Standpunkt stellt, dass ab jetzt das journalistische Berichten über gewaltsame Demonstrationen die Stabilität und Sicherheit in EU-Mitgliedsstaaten untergräbt und man damit in Folge Handlungen der Regierung der Russischen Föderation unterstützt. Das ist nämlich tatsächlich die wortwörtliche Begründung in dem EU-Sanktionstext. Berichterstattung über Gazaberichterstattung falle sozusagen zugunsten Russlands aus und nutze Russland indirekt. Jemanden dafür zu sanktionieren, das ist harter Tobak. Deswegen würde mich tatsächlich interessieren, wie sich das Auswärtige Amt zu solch einer Art medialer Repression durch die EU äußert.

Hinterseher (AA)

Gar nicht, weil es ein gemeinsam beschlossenes Sanktionspaket ist. Ich denke, das bedarf keiner Erläuterung oder Einordnung durch die Bundesregierung. Es wurde von allen 27 EU-Mitgliedstaaten beschlossen.

 Fuchs (BMJV)

(zum Verein Friedensbrücke Kriegsopferhilfe e. V.) In der Tat lag eine Verfolgungsermächtigung des Justizministeriums vor. Ich betone noch einmal, dass das weder etwas mit der Entscheidung, Ermittlungen zu ergreifen, noch mit den Ermittlungen und den durchgeführten Razzien an sich zu tun hat.