Im Wortlaut
Themen
• Kabinettssitzung
• Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes
• Einrichtung des Kabinettsausschusses Nationaler Sicherheitsrat
• Gesetz zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
• Fortsetzung von zwei Auslandseinsätzen der Bundeswehr im Rahmen von UNMIS und EUNAVFOR Aspides
• Bericht zur Stärkung der inneren Sicherheit in Deutschland
• Reisen des Bundesaußenministers nach Estland und Dänemark, nach Toulon sowie nach Kopenhagen
• Zuschuss zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte
• deutsche finanzielle Unterstützung der Ukraine
• Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines
• Verhängung von EU-Sanktionen gegen Thomas Röper
• Verhängung von EU-Sanktionen gegen den Chefredakteur von „Red Media“
• Besuch der spanischen Verteidigungsministerin in Berlin
• Medienbericht über die Blockierung des Zugangs zur Webseite der Tageszeitung „junge Welt“ in der Ukraine
• Gespräche über das iranische Nuklearprogramm
• Gerichtsentscheidungen hinsichtlich der Aufnahme afghanischer Geflüchteter in Deutschland
• Handynutzung an Schulen
• Beziehungen zwischen den USA und lateinamerikanischen Ländern
• Medienberichte über Verzögerungen beim Weiterbau der Autobahnen 14 und 143
• Blockierung von Transaktionen des Zahlungsdienstleisters PayPal durch deutsche Banken
• Forderungen nach einem Bau des 17. Bauabschnitts der Autobahn 100
• Monitoringbericht
• Beschuss des Nasser-Krankenhauses in Gaza
• Fischfangquoten in der Ostsee
36 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Mittwoch, 27. August 2025
Sprecherinnen und Sprecher
• stellvertretender Regierungssprecher Meyer
• Müller (BMVg)
• Büddicker (BMV)
• Giese (AA)
• Ungrad (BMWE)
• Hartmann (BMF)
• Bowinkelmann (BMI)
• Jobe (BMBFSFJ)
• Poetschke (BMLEH)
(Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Meyer
Auch von mir ein herzliches Willkommen!
Heute fand in der Tat die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung des Bundeskanzlers im Verteidigungsministerium statt. Wir haben eben auch bereits die Pressekonferenz gesehen. Ich würde trotzdem noch einmal kurz etwas ausführen, was die heutige Kabinettssitzung angeht, weil es wirklich auch eine besondere war. Ich will mich im Namen des gesamten Kabinetts an dieser Stelle auch noch einmal für die besondere Gastfreundschaft im BMVg bedanken. Das war eine sehr gute und sehr gelungene Sitzung. Mit der Wahl dieses Ortes, dem Verteidigungsministerium, unterstreicht die Bundesregierung die hohe Relevanz der Sicherheits- und Verteidigungspolitik für die Regierungsarbeit. Zur Zeit der Bonner Republik tagte das Kabinett regelmäßig einmal im Jahr im BMVg. Der Bundeskanzler hat diese Tradition ‑ das hat er schon sehr früh in der Legislaturperiode angekündigt ‑ wieder aufleben lassen.
Das Kabinett hat sich heute in Anwesenheit des SACEUR und von Generalinspekteur Breuer sehr intensiv mit sicherheitspolitischen Themen auseinandergesetzt, auch mit der Sicherheitslage in Europa. Ich denke, man kann schon sagen: Diese Sitzung hat auch Eindruck hinterlassen. Sie hat noch einmal unterstrichen, wie sehr Demokratie und Freiheit in Deutschland und Europa in diesen Zeiten unter Druck stehen und auch bedroht sind. Der klare Aggressor in dieser Frage ist Russland, und die größte Gefahr für unsere Freiheit geht in diesem Fall von Russland aus. Ich glaube, deshalb war diese Sitzung auch noch einmal ein guter Moment der Selbstvergewisserung, warum diese Koalition vor etwas mehr als 100 Tagen dann auch diese Arbeit aufgenommen hat und unter der Überschrift „Verantwortung für Deutschland“ eben auch Verantwortung in diesen Zeiten übernimmt.
Es wurde im Kabinett nicht nur geredet und sich ausgetauscht, sondern es wurden auch weitreichende Entscheidungen getroffen, die zu diesem Thema, das ich gerade skizziert habe, passen. Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes beschlossen. Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage für Deutschland und Europa wird ein neuer, attraktiver und zunächst freiwilliger Wehrdienst eingeführt. Der neue Wehrdienst soll die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sowie den personellen Aufwuchs stärken, sowohl für die aktive Truppe als auch für die Reserve. Damit wird die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und der NATO gestärkt. Wehrerfassung und Wehrüberwachung werden reaktiviert und dabei modernisiert und digitalisiert. Über einen Fragebogen werden bei allen 18-jährigen Deutschen die Bereitschaft zur Wehrdienstleistung sowie individuelle Qualifikationen abgefragt. Männer müssen die Erklärung ausfüllen, Personen anderen Geschlechts können sie ausfüllen. Interessierte und Geeignete werden dann zu einem Assessment geladen. Ab 1. Juli 2027 sollen außerdem alle Männer vom Geburtsjahrgang 2008 an verpflichtend gemustert werden.
Die Bundesregierung setzt so lange wie möglich auf Freiwilligkeit. Für den Fall, dass nicht genügend Wehrdienstleistende gewonnen werden oder es die sicherheitspolitische Lage erfordert, wurde im Gesetz die Grundlage für verpflichtende Elemente angelegt. Mit Zustimmung des Bundestags kann die Bundesregierung dann per Rechtsverordnung die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst beschließen. Es gibt also einen Mechanismus, aber eben keinen Automatismus.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus die Einrichtung eines Kabinettsausschusses Nationaler Sicherheitsrat beschlossen. Seit mehreren Jahrzehnten ‑ ich glaube der Bundeskanzler sprach von 30 Jahren ‑ wird die Einrichtung eines solchen Gremiums in Deutschland diskutiert. Die Bundesregierung hat nun nach wenigen Monaten dieses Projekt aus dem Koalitionsvertrag entsprechend abgestimmt und umgesetzt. Der Nationale Sicherheitsrat soll die gesamtstaatliche Sicherheitsarchitektur stärken und die sicherheitspolitischen Kompetenzen an der Schnittstelle zwischen innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheit besser bündeln und aufbereiten. Auf der Grundlage eines umfassenden Lagebildes zur nationalen Sicherheit werden hier sicherheitspolitische Entscheidungen vorbereitet und getroffen. Der Nationale Sicherheitsrat soll strategische Vorausschau und Strategieentwicklung leisten, um Bedrohungen frühzeitig zu erkennen, Handlungsoptionen zu entwickeln und Vorbereitungen zu treffen. Dazu zählt insbesondere auch die Fortschreibung der Nationalen Sicherheitsstrategie.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung heute ein Artikelgesetz zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen. Der Militärische Abschirmdienst wird wesentlich gestärkt und sein Schutzauftrag auf die Sicherheit der Bundeswehr fokussiert. Die Tätigkeiten des MAD im Ausland werden auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet, um vor allem Soldatinnen und Soldaten und deren Familien besser zu schützen. Auch die Cyberabwehr wird gestärkt.
Ein weiteres Thema, auf das ich kurz eingehen möchte: Die Bundesregierung hat die Fortsetzung von zwei Auslandseinsätzen der Bundeswehr beschlossen. Deutsche Soldatinnen und Soldaten sollen weiterhin an der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan, kurz UNMIS, sowie an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR Aspides teilnehmen.
Darüber hinaus ein weiteres Thema: Die Bundesregierung hat heute den Bericht zur Stärkung der inneren Sicherheit in Deutschland zur Kenntnis genommen und Eckpunkte beschlossen, um die Cybersicherheit in Deutschland weiter zu erhöhen. Auch das war wesentlicher Bestandteil des Gesprächs, bei dem es am Ende ja nicht nur um die Landes- und Bündnisverteidigung geht, sondern insbesondere eben auch darum, dass im Bereich der Cyberabwehr und der Cybersicherheit verstärkte Anstrengungen notwendig sind. Ziel der Bundesregierung ist es, die Cybersicherheit weiter zu erhöhen.
Drei Punkte wurden als weitere Schritte konkret beschlossen. Erstens wird das Bundesinnenministerium bis Ende 2025 einen Gesetzentwurf vorlegen, um die Cyberabwehrbefugnisse der Sicherheitsbehörden zu stärken. Zweitens werden BMI, BMVg und weitere beteiligte Ressorts binnen Jahresfrist eine Übung zur Überprüfung des Zusammenwirkens der Kommunikationssysteme im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit im Krisenfall vorbereiten. Drittens wird das Bundesinnenministerium ein Realisierungskonzept für eine teilautomatisierte Verteidigung im Netz ‑ auch bekannt unter dem Stichwort „Cyberdome“ ‑ zur Reduzierung und im besten Fall Vermeidung von Schäden durch Cyberangriffe erarbeiten.
Frage
Ich habe eine etwas andere Frage zum Wehrdienst an das BMVg; denn die neuen freiwilligen Wehrdienstleistenden dürfen ja sicherlich auch kostenlos mit der Bahn fahren. Können Sie beziffern, welche Kosten das Projekt „Bahnfahren in Uniform“ denn derzeit jährlich verursacht, und können Sie antizipieren, wie sich die Wehrdienstpläne auf diese Kosten auswirken werden?
Müller (BMVg)
Erst einmal haben Sie recht: Die neuen Wehrdienstleistenden werden ja Zeitsoldaten sein, Soldaten auf Zeit, nicht mehr wie im alten Status FWDL. Damit werden wir die Besoldung maßgeblich verbessern, aber auch weitere Punkte wie kostenloses Bahnfahren, freie Heilfürsorge und weitere Versorgungsmaßnahmen, die wir aktuell für die Zeitsoldaten anbieten, dann auch für die Freiwilligen anbieten. Damit wird es natürlich auch einen höheren Anteil an bahnfahrenden Soldaten geben.
Wenn Sie jetzt aber einmal schauen, dass es ja in den nächsten Jahren einen Aufwuchs von 20 000, 25 000 oder 30 000 Freiwilligen geben wird, dann reden wir im Vergleich zur Gesamtstärke der Streitkräfte von ca. 180 000 Soldaten nur von einem Anstieg, der dieses Paket oder diesen Haushaltstitel „Bahnfahren in Uniformen“ jetzt nicht sprengen dürfte oder stark beeinflussen wird. Die Kosten für den neuen Wehrdienst, der im nächsten Jahr starten soll, sind bereits im Haushaltsentwurf 2026 abgebildet und werden dann natürlich 2027 ff. auch abgebildet. Darin werden diese Kosten berücksichtigt.
Zusatzfrage
Die Nachfrage an das BMV: Ist denn die Bahn Ihrer Meinung nach darauf vorbereitet, dass auf einmal deutlich mehr Soldaten in den Zügen unterwegs sein werden?
Büddicker (BMV)
Ich kann mich da jetzt nur meinem Kollegen anschließen. Ansonsten könnten Sie die Frage auch gerne noch einmal bei der Bahn platzieren. Aber von unserer Seite aus haben wir dazu jetzt nichts hinzuzufügen.
Giese (AA)
Eine Reiseankündigung für den Außenminister: Außenminister Wadephul wird am Donnerstag nach Estland und Dänemark reisen.
In Estland wird er mit seinem estnischen Amtskollegen Margus Tsahkna und dem estnischen Präsidenten Alar Karis zusammentreffen. Außerdem wird der Außenminister als Ehrengast eine Rede auf der Konferenz der estnischen Botschafterinnen und Botschafter halten.
Am Nachmittag wird der Außenminister dann weiter zu Gesprächen nach Kopenhagen mit seinem dänischen Amtskollegen Lars Løkke Rasmussen und der dänischen Europaministerin Marie Bjerre reisen.
Am Freitag, dann im Anschluss, wird der Außenminister am deutsch-französischen Ministerrat in Toulon teilnehmen.
Am Freitag und Samstag wird der Außenminister dann im Anschluss in Kopenhagen am informellen Treffen der Außenministerinnen und Minister der EU teilnehmen.
Frage
Herr Meyer, ich habe eine Frage zu einem Thema, das Thema im Kabinett sein sollte, aber offensichtlich nicht war, nämlich zum Zuschuss hinsichtlich der Übertragungsnetzentgelte. Da wollte ich hören, was denn der Grund dafür ist, dass das heute nicht Thema im Kabinett war.
SRS Meyer
Ganz grundsätzlich ist es ja ständig so, dass Absprachen innerhalb der Bundesregierung so lange dauern, bis man eine endgültige Einigung erzielt hat. Sie wissen, dass wir im Bereich der Energiekostensenkung eine Menge vorhaben, und diese Gespräche innerhalb der Bundesregierung dauern aktuell noch an.
Zusatzfrage
Aber heißt das, auf den Gesetzentwurf, den das Ministerium ja vorgelegt hat und in die Anhörung geschickt hat, hat man sich bisher sozusagen nicht geeinigt?
SRS Meyer
Genau. Alles, auf das man sich geeinigt hat, geht dann auch in die Kabinettssitzung. Insofern gibt es da derzeit sicherlich noch Absprachen innerhalb der Bundesregierung. Ich rechne aber nicht mit einer langen Verzögerung.
Zusatzfrage
Können vielleicht die beteiligten Häuser etwas dazu sagen, wo der Absprachebedarf noch besteht? Worüber gibt es also noch Streit?
Ungrad (BMWE)
Das befindet sich, wie gesagt, ja in der Ressortabstimmung, und die dauert so lange, wie sie dauert. Aber wir sehen hier auch keine größeren Probleme und sind sehr optimistisch, dass das bald Thema im Kabinett sein wird. Zu Einzelheiten kann ich Ihnen, weil es Ressortabstimmungen sind, die intern geführt werden, nichts sagen.
Vorsitzende Wefers
Welches Haus hätten Sie sonst gerne noch, weil Sie von „Häusern“ sprachen?
Zusatz
Das Finanzministerium war noch an den Diskussionen beteiligt und wollte ja immer lieber die Umlagen teilweise senken als die Netzentgelte, soweit ich es weiß.
Hartmann (BMF)
Ich kann mich den Ausführungen aber nur anschließen. Ich kann dazu nichts weiter sagen.
Frage
Herr Meyer, können Sie einmal eine Abgrenzung zwischen demBundessicherheitsratund dem Sicherheitskabinett vornehmen? Gibt es da Parallelen, Überschneidungen, Doppelarbeit, oder ist das strikt voneinander getrennt?
SRS Meyer
Es gibt drei Institutionen, die Sie jetzt angesprochen haben. Es gibt den Nationalen Sicherheitsrat, der neu ist und jetzt aufgebaut wird und der auch die Aufgaben des Bundessicherheitsrats, den es bisher als Kabinettsausschuss gab, aber auch des Sicherheitskabinetts entsprechend ersetzen soll. Es gibt also in Zukunft nur noch den Kabinettsausschuss Nationaler Sicherheitsrat.
Zusatzfrage
Dann gibt es kein Sicherheitskabinett mehr, wie es jetzt beispielsweise unlängst einberufen worden war?
SRS Meyer
Korrekt. Alle sicherheitsrelevanten Dinge ‑ das ist ja auch Teil genau dieser Idee der Bündelung von Kompetenzen, Ressourcen, aber auch Entscheidungswegen ‑ können in Zukunft eben im Kabinettsausschuss Nationaler Sicherheitsrat beraten und auch entschieden werden.
Frage
Die Linke befürchtet, dass die Etablierung des Sicherheitsrats ein Schritt dahin ist, die Bundeswehr von einer Parlamentsarmee zu einer Kanzlerarmee umzuwandeln. Können Sie diese Sorgen zerstreuen?
SRS Meyer
Ja. Diese Sorge teile ich überhaupt nicht. Natürlich bleibt die Bundeswehr eine Parlamentsarmee. Das Ziel des Nationalen Sicherheitsrates ist es allerdings, bestehende Strukturen zu bündeln, wirklich ein Stück weit eine Professionalisierung der Umsetzung unserer Sicherheitspolitik zu erzielen, hier einfach einen engeren Austausch sicherzustellen und sicherlich auch ein paar Fähigkeiten wie die Vorausschau stärker zu bündeln. Aber, wie gesagt, die Bundeswehr ist und bleibt eine Parlamentsarmee.
Zusatzfrage
Können Sie also garantieren, dass der Bundestag bei Auslandseinsätzen auf jeden Fall das letzte Wort behalten wird?
SRS Meyer
Das kann ich garantieren, ja.
Frage
Finanzminister Klingbeil hat ja bei seinem Besuch diese Woche in Kiew erklärt: Wir werden die Ukraine jährlich mit 9 Milliarden Euro unterstützen. - Jetzt gilt die Ukraine im europäischen Vergleich neben Bosnien-Herzegowina und Weißrussland als das korrupteste Land. Da würde mich interessieren, was für konkrete begleitende Maßnahmen denn die Bundesregierung geplant hat, um zu verhindern, dass diese jährlichen 9 Milliarden Euro bundesdeutsches Steuergeld zumindest teilweise in gut etablierte Korruptionsnetzwerke der ukrainischen Elite abfließt. Die Frage richtet sich im Zweifel zuerst an das BMF.
SRS Meyer
Ich würde vielleicht einmal anfangen, wenn ich darf. In der Frage waren jetzt ein paar Prämissen enthalten, die ich ausdrücklich nicht teile und die dann sozusagen Ihre politische Wertung sind. Das steht Ihnen in Ihrer journalistischen Tätigkeit natürlich frei. Ich will aber noch einmal darauf hinweisen, warum wir die Ukraine unterstützen. Der Grund dafür ist der fortlaufende russische Angriffskrieg, der nun seit mehreren Jahren läuft. Vizekanzler Klingbeil hat heute auch in der Kabinettssitzung von seiner jüngsten Ukrainereise berichtet und hat noch einmal geschildert, dass er sich dort einen Ort angesehen hat, an dem nach wie vor sehr aktiv von russischer Seite auch zivile Ziele bombardiert werden, an dem Menschen sterben, an dem Familien sterben. Das ist der Grund, warum wir die Ukraine in ihrem Abwehrkampf unterstützen, warum wir dafür Geld bereitstellen und im Übrigen auch glauben, dass es für die mittel- und langfristige Sicherheit unseres Landes und unseres Kontinents am Ende nicht nur notwendig ist, sondern auch sinnvoll ist, diese Unterstützung zu leisten.
Vorsitzende Wefers
Wollte das Finanzministerium noch etwas ergänzen, oder habe ich das Signal falsch empfangen?
Hartmann (BMF)
Sehr gerne! Ich würde gerne noch einmal auf die Worte des Ministers verweisen. Er hat ja auch gesagt und betont, dass wir, wenn wir die Ukraine stärken, auch unsere Sicherheit stärken und dass das nicht am Haushalt scheitern kann. Es gibt aber natürlich auch Reformprogramme, unter anderem auch mit dem IWF und der EU, um das zu monitoren. Aber ich schließe mich natürlich den Worten des Regierungssprechers an: Die Unterstützung steht dabei natürlich an erster Stelle.
Zusatzfrage
Zum Zeitpunkt des Besuchs des Finanzministers war ja auch bereits bekannt, dass in Italien einer der mutmaßlich Hauptverantwortlichen für die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines festgenommen wurde. Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen ehemaligen SBU-Agenten und Hauptmann der ukrainischen Armee. Da würde mich interessieren: War denn diese mutmaßliche Involvierung ukrainischer staatlicher Stellen bei der Zerstörung ziviler Infrastruktur ein Thema? Wenn sich diese Involvierung staatlicher ukrainischer Stellen im Fall der Nord-Stream-Zerstörung bestätigen sollte, hat die Bundesregierung denn Pläne, dann teilweise oder gänzlich diese finanzielle Unterstützung aufzuheben?
Hartmann (BMF)
Ich kann noch einmal ausführen, dass der Minister ja sehr ausführlich über seine Reise berichtet hat. Er war in den Medien sehr präsent. Darüber hinaus kann ich hinsichtlich des Einzelfalls, den Sie jetzt schildern, dieser Untersuchung, jetzt nicht sagen, ob das auch Thema war.
Zusatzfrage
Die Frage richtet sich im Zweifel unter anderem an das Auswärtige Amt. Thomas Röper, der von der EU im Mai 2025 sanktioniert wurde ‑ im EU-Sanktionspaket ist von „Kriegskorrespondent“ die Rede ‑, wurde jetzt sein Spendenkonto von der Bank gekündigt, mit dem er sich sozusagen gegen diese Eingriffe durch die EU-Sanktionierung wehren wollte. Da würde mich interessieren, wie vor dem Hintergrund, dass sowohl die Privatkonten als jetzt auch das Spendenkonto zur Finanzierung des Rechtsweges qua EU-Sanktionierung eingefroren wurden, die Bundesregierung sicherstellen will, dass einem deutschen Staatsbürger das Grundrecht auf Rechtsbeistand nicht verwehrt wird, wenn sowohl die privaten als auch die Spendenkonten eingefroren sind. Auf welcher Grundlage soll er diesen Rechtsweg dann finanzieren können?
Vorsitzende Wefers
Es scheint sich ja mehr um eine juristische Frage als um eine Sanktionsfrage zu handeln, aber vielleicht kann jemand darauf antworten. Sagen Sie nur, wer antwortet.
Zuruf
Federführend ist das AA bei dieser Sanktionsnummer.
Vorsitzende Wefers
Wer da antworten möchte, kann die Regierung auch selbst entscheiden.
Giese (AA)
Ich würde sagen, federführend zuständig für das, was Sie als „Sanktionsnummer“ bezeichnen, ist die Europäische Union. Das sind ja EU-Sanktionen. Die haben bestimmte Gründe. Die kann man in der Begründung der Sanktionierung der Personen nachlesen. Dagegen gibt es einen Rechtsweg, den kann man auch beschreiten. Für die Aufwendungen, die dafür notwendig sind, können auch Ausnahmen von diesen Kontensperrungen ermöglicht werden.
Zusatzfrage
Aber diese Ausnahmen werden ja offensichtlich nicht gemacht.
Dann habe ich noch eine generelle Verständnisfrage. Wir hatten ja auch schon öfter den Fall des deutschen Staatsbürgers und Chefredakteurs von „Red Media“ besprochen, der ebenfalls von der EU ‑ mutmaßlich auf Initiative der Bundesregierung ‑ sanktioniert wurde, und zwar mit Verweis auf seine Berichterstattung über propalästinensische Proteste an deutschen bzw. Berliner Universitäten. Die Bundesregierung hat ihn mutmaßlich wider besseres Wissen als türkischen Staatsbürger dargestellt. Jetzt ist er aber nachweislich und ausschließlich deutscher Staatsbürger. Da es ja massive Auswirkungen hat, auch in der Umsetzung von EU-Sanktionen, ob es sich um einen EU-Staatsbürger handelt, der dann auch noch in einem EU-Land lebt, oder um einen türkischen Staatsbürger, würde mich interessieren, wie es dazu kam, dass die Bundesregierung diese falsche Angabe über die Staatsbürgerschaft von Hüseyin Doğru so an die EU weitergeleitet hat.
Giese (AA)
Da bin ich jetzt schon der Nächste in der Reihe, der fast alle Prämissen Ihrer Frage zurückweisen muss. Mutmaßlich falsche Angaben macht die Bundesregierung sowieso niemals. Im Übrigen gilt das, was ich zu dem vorherigen Fall gesagt habe. Da gibt es natürlich Rechtsmittel. Es gibt sowohl Rechtsmittel gegen die Sanktionierung selbst als auch gegen verschiedene Auswirkungen davon. Auch da gibt es humanitäre Ausnahmen, um dieses Rechtsmittel zu bestreiten. Soweit ich weiß, gibt es da auch eine rechtliche Vertretung für den Herrn. Insofern sollte das alles klargehen. Im Übrigen haben wir darüber hier schon sehr, sehr ausführlich gesprochen.
Frage
Morgen wird Herr Pistorius die spanische Verteidigungsministerin im Bendlerblock willkommen heißen. Spanien ist das Land, das sich grundsätzlich von dem 5-Prozent-BIP-Ziel der NATO distanziert oder offen dagegen ist. Wird das morgen in den Gesprächen zwischen Pistorius und Margarita Robles auch ein Thema sein? Können Sie uns Weiteres zu der morgigen Agenda und zu den Gesprächen sagen?
Müller (BMVg)
Danke für die Frage. - Grundsätzlich kommentiert die Bundesregierung an dieser Stelle nicht das Engagement von anderen Partnern oder von NATO-Partnern. Das wird, wenn, dann im NATO-Rahmen besprochen. Dafür gibt es die Gipfel, die iVM- und die VM-Treffen sowie natürlich die Konzentration auf der höchsten Ebene der Staats- und Regierungschefs.
Morgen wird in der Tat die spanische Verteidigungsministerin da sein. Das ist ein Ausdruck der sehr engen Kooperation, die wir auch mit Spanien pflegen. Es wird diverse Themen geben. Wir unternehmen gemeinsame Air-Policing-Einsätze an der Ostflanke, die wir mit Spanien oft bestritten haben. Darum wird es natürlich auch gehen, also um militärische Kooperation zum Anfassen. Natürlich wird es auch militärpolitische Fragen geben. Aber darüber hinaus kann ich den Gesprächen nicht vorweggreifen.
Frage
Kiewer Behörden haben den Zugang zur Website der deutschen Tageszeitung „junge Welt“ seit Anfang der Woche gesperrt, und bereits am 12. August hatten ukrainische Behörden die „junge Welt“ als unerwünscht eingestuft und in ihr Register der blockierten Internetseiten aufgenommen. Da würde mich interessieren: Ist dieser Vorgang dem Auswärtigen Amt bekannt und wie bewerten Sie die Sperrung einer deutschen Tageszeitung durch ukrainische Behörden?
Giese (AA)
Mir ist dieser Vorgang nicht bekannt. Ich müsste mich darüber informieren, ob das überhaupt stimmt.
Zusatz
Aber das ist ja schon ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit. Deswegen, wenn Sie da etwas nachliefern könnten, wäre ich Ihnen dankbar.
Giese (AA)
Ich lasse mich informieren, ob das den Tatsachen entspricht.
Frage
Ich habe eine Frage zum Iran. Da gab es gestern Gespräche im E3-Format. Können Sie uns sagen, ob es dabei irgendwelche Fortschritte gab und wie es weitergeht?
Giese (AA)
Ja, genau. Gestern haben sich in Genf die Politischen Direktoren mit dem stellvertretenden Außenminister des Iran getroffen. Dabei wurden die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens besprochen. Die Gespräche sind ohne abschließendes Ergebnis zu Ende gegangen. Die E3 streben weiter eine diplomatische Lösung für das iranische Nuklearprogramm an. Wir bleiben weiter offen für den Dialog mit der iranischen Seite. Dabei ist klar: Iran hat immer noch die Wahl, sich für eine Rückkehr zur Diplomatie und eine Einhaltung seiner Verpflichtungen unter anderem im Einklang mit dem Nichtverbreitungsvertrag zu entscheiden. Klar ist aber auch: Die Auslösung des Snapback-Mechanismus durch die E3 bleibt eine Option. Das haben wir auch immer sehr, sehr offen kommuniziert.
Zusatzfrage
Gibt es weitere Termine, die vereinbart sind?
Giese (AA)
Wenn ich dazu etwas anzukündigen habe, würde ich das machen.
Frage
Herr Giese, ich schließe aus Ihren Äußerungen, dass die Aktivierung dieses Snapback-Mechanismus für Sie noch nicht auf der Tagesordnung steht.
Giese (AA)
Es gilt das, was ich gerade gesagt habe. Dass das für die E3 eine Option ist, haben wir immer gesagt, und das bleibt auch so. Wenn es da nächste Schritte geben sollte, dann würden wir das selbstverständlich kommunizieren.
Frage
Die Gerichtsentscheidungen über die Aufnahme von afghanischen Ortskräften beschäftigen uns ja schon seit ein paar Tagen. Da kursieren ja verschiedene Zahlen. Von 2000 ist die Rede. Eventuell sind 200 bereits von den pakistanischen Behörden nach Afghanistan abgeschoben worden. Jetzt geht dieser Prozess wieder los. Der Informationsfluss war ein bisschen zäh. Die Frage richtet sich in diesem Fall natürlich an das BMI. Wir wissen darüber einfach noch relativ wenig.
Ich habe zwei Fragen dazu: Wie hoch schätzen Sie die Gefahr ein ‑ das hören wir jedenfalls von vielen Organisationen, PRO ASYL zum Beispiel ‑, dass es weitere Abschiebungen der Pakistaner von Afghanen und Afghaninnen in Richtung Afghanistan geben könnte?
Die zweite Frage wäre: Welche Haupthürden sehen Sie eigentlich tatsächlich in diesem ganzen Überprüfungsprozess für diese Menschen, nach Deutschland zu kommen?
Bowinkelmann (BMI)
Wir hatten uns zur Situation der Menschen, die betroffen sind, auch in der letzten Regierungspressekonferenz geäußert. Das AA hatte von einer Taskforce berichtet, die dort eingerichtet ist. Wir stehen mit den pakistanischen Behörden im Austausch bezüglich dieser Menschen und haben sie gebeten, Rücksicht darauf zu nehmen, dass diese Menschen nicht von weiteren Maßnahmen, Abschiebungen, Zurückführungen oder Ähnlichem betroffen sind. Die pakistanischen Behörden haben auch signalisiert, dass sie das ernst nehmen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Könnten Sie die noch einmal kurz wiederholen?
Zusatzfrage
Es ging um Hürden. Sie haben ja gestern auch mitgeteilt, ohne jetzt namentlich zitiert werden zu können, dass der Sicherheitsprozess bzw. die Sicherheitsüberprüfung natürlich durchlaufen werden müsse, und es schwang so ein bisschen mit, dass Sie dabei durchaus bzw. womöglich auch Fälle sehen, in denen die Sicherheitsüberprüfung eher negativ ausfallen könnte. Wie viele könnten das sein? Gibt es da Zahlen, gibt es da Vermutungen?
Bowinkelmann (BMI)
Vermutungen bzw. Prognosen kann ich Ihnen nicht liefern. Wir hatten mitgeteilt, und das ist auch noch weiterhin so, dass der größte Teil der Menschen noch nicht das komplette Aufnahmeverfahren durchlaufen hat. Sicher ist aber natürlich, dass diese Menschen nach Prüfung einer rechtsverbindlichen Aufnahmezusage, sobald diese vorliegt und sobald die Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen sind, sukzessive auch nach Deutschland einreisen können.
Frage
Meine Frage richtet sich an das BMI und an das AA. Herr Minister Wadephul hatte versprochen, dass man den Abgeschobenen schnell helfen werde. Ich stehe jetzt in Kontakt mit zwei betroffenen afghanischen Familien, von denen zumindest Teile abgeschoben wurden. Die haben seit zwölf Tagen überhaupt gar nichts von der Bundesregierung gehört. Darf ich fragen, wie denn diese Hilfe aussieht, die da gewährt werden soll?
Giese (AA)
Auch das haben wir schon am Montag besprochen. Ich kann das aber gerne noch einmal ausführen. Der Dienstleister der Bundesregierung steht in Kontakt mit allen betroffenen Familien, sowohl in Pakistan als auch in Afghanistan. Das ist der Stand, den wir von dem Dienstleister erhalten hatten. Ich bin mir nicht sicher, ob das heißt, dass jede Person auch jederzeit mit diesem Dienstleister sprechen muss. Manchmal ist es ja auch ausreichend, wenn eine Person stellvertretend für eine größere Anzahl mit dem Dienstleister in Verbindung steht. Den Informationen zufolge, die ich habe, gibt es diese Kontakte. Ich kann also nicht bestätigen, dass es so ist. Wenn Sie uns diesen Fall vorlegen, dann könnte man das natürlich auch überprüfen. Aber das ist vielleicht nicht unbedingt etwas für diese Pressekonferenz.
Zusatzfrage
Ich weiß, dass es diesen Dienstleister gibt, der, glaube ich, von der GIZ kommt und die Unterkünfte organisiert hat. Das stimmt. Aber es ging um Kontakte zur GIZ, zur Taskforce, zur Bundesregierung, die sich darum kümmern, was mit diesen Leuten weiter geschieht. Das meine ich, also nicht die logistische Unterbringung ‑ es stimmt, was Sie sagen ‑, sondern wie es dabei weitergeht.
Giese (AA)
Vielleicht ist das ein Missverständnis. Die Taskforce, die es gibt, ist eine Taskforce, die wir insbesondere vis-à-vis der pakistanischen Behörden haben, um gegenüber den pakistanischen Behörden immer nachzuhalten, dass diese Personen zurück nach Afghanistan kommen bzw. nicht abgeschoben werden. Ich glaube, das hatte ich am Montag so gesagt. Es gibt jetzt keine Taskforce, die unbedingt immer mit diesen Personen kommunizieren muss. Denn es geht ja darum, mit den Behörden in Pakistan in Kontakt zu stehen, um die behördlichen Entscheidungen beeinflussen zu können. Vielleicht ist das das Missverständnis gewesen.
Frage
Herr Bowinkelmann, Sie sagten gerade, dass Sie sich im Austausch mit den pakistanischen Behörden befinden. Ist dabei auch geplant, etwas zu formalisieren, also eine Art Abkommen mit den pakistanischen Behörden zu schließen? Vielleicht ist das auch eine Frage an das AA. Ich meine das in dem Sinne, sicherzustellen, dass Betroffene nicht abgeschoben werden, um eine Art Rechtssicherheit zu schaffen. Vielleicht ist da ein Abkommen geplant.
Giese (AA)
Ich würde ganz grundsätzlich darum bitten, dass Sie Verständnis dafür haben, dass wir uns zu den Inhalten der Gespräche mit der pakistanischen Regierung nicht unbedingt äußern können. Aber natürlich ist das Ziel klar: Das Ziel ist, dass die Personen nicht abgeschoben werden.
Frage
Haben Sie denn tatsächlich Kontakt? Wissen Sie konkret, wo all die Menschen sind? Viele waren in „safe houses“. Andere sind offenbar in Islamabad in der Stadt unterwegs. Ist zu allen Menschen Kontakt bezüglich des aktuellen Aufenthaltsorts hergestellt worden?
Giese (AA)
Wie ich es gerade schon gesagt habe, haben wir zu allen Leuten in irgendeiner Art und Weise Kontakt. Wie gesagt, oftmals sind das ja größere Familien. Aber es besteht über unseren Dienstleister Kontakt zu allen Familien. Alle sind irgendwie erreichbar. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass wir jederzeit tracken können, wo sich Leute aufhalten. Es geht ja um mehr als 2000 Personen. Das ist schon eine sehr große Zahl. Deswegen ist klar, dass wir nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit sicher sein können, wo sich alle befinden. Aber es gibt diese Verbindung, und es gibt die Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Unsere Kolleginnen und Kollegen, die sich darum kümmern und unser Dienstleister sind auch jederzeit ansprechbar.
Frage
Ich frage noch einmal etwas zu dem Thema das Auswärtige Amt. Es gibt diesen Beschluss vom Verwaltungsgericht Berlin aus der vergangenen Woche, in dem Ihnen ein Zwangsgeld angedroht wird, wenn die Visaerteilung nicht erfolgt. Wird das Auswärtige Amt in dem Fall, um den es geht, jetzt diese Visa bis zum 10. September erteilen oder das Zwangsgeld in Kauf nehmen, oder haben Sie dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Berlin eingelegt?
Giese (AA)
Ganz grundsätzlich bitte ich um Verständnis dafür, dass ich mich zu einzelnen Verfahren nicht äußern werde. Aber ich glaube, es ist auch bekannt, dass es im Rahmen der Gesamtheit der Verfahren in der nächsten Zeit zu Einreisen nach Deutschland kommen wird; so viel vielleicht dazu.
Frage
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Einreisen, die jetzt zeitnah erfolgen sollen, diejenigen, zu denen es Gerichtsbeschlüsse gibt. Jetzt haben sowohl Sie vom Auswärtigen Amt als auch Sie vom BMI immer von Rechtsverbindlichkeit gesprochen, also davon, dass, wenn es eine Rechtsverbindlichkeit gibt, diejenigen aufgenommen werden. Ist das damit gleichgesetzt, dass es einen Gerichtsbeschluss gibt, oder wird es künftig eventuell auch Aufnahmen von Leuten geben, die nicht vor ein deutsches Verwaltungsgericht gezogen sind, oder werden das die einzigen sein, die kommen?
Bowinkelmann (BMI)
Grundsätzlich gilt, dass sich an Rechtsverbindlichkeiten gehalten wird. Ob diese durch eine Aufnahmezusage, für die die Rechtsverbindlichkeit gilt, vorhanden ist oder durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss, ist davon erst einmal unabhängig. Wenn es eine verbindliche Aufnahmezusage oder gegebenenfalls einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach einem Verfahren gibt und die Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen sind, dann ‑ wie ich eben gesagt habe ‑ ist es für die Personen möglich, dass diese sukzessive nach Deutschland gebracht werden.
Frage
Ich habe eine Frage ans AA. Der Bundesaußenminister hat vergangene Woche bei einer Reise in Jakarta ausdrücklich gefordert, dass in Deutschland eine Willkommenskultur etabliert werden müsse. Inwiefern tragen diese Vorgänge dazu bei, ein Bild der Willkommenskultur in die Welt auszusenden?
Giese (AA)
Mir fällt es ein bisschen schwer, die Äußerungen des Außenministers, die er in Jakarta gemacht hat, unbedingt mit diesem Fall zu verbinden. Ich glaube, was der Außenminister in jedem Fall meinte und was grundsätzlich für Deutschland gilt, ist, dass es erforderlich ist, dass wir eine größere Anzahl von Fachkräften nach Deutschland holen. Ich bin jetzt schon fast ein bisschen außerhalb der Zuständigkeiten des Auswärtigen Amts unterwegs. Aber natürlich gibt es einen großen Bedarf an Fachkräften in Deutschland. Dazu ist das auch erforderlich. Dazu gibt es einen weltweiten Wettbewerb. Selbstverständlich befindet sich auch Deutschland in diesem Wettbewerb. Wir müssen dafür attraktiv sein, dass Menschen nach Deutschland kommen wollen, um hier mit anzupacken. Dazu gehört es auch, eine Willkommenskultur in Deutschland zu haben.
Zusatzfrage
Sehen Sie da keinen Widerspruch? Das sind zwar zwei verschiedene Dinge, richtig; aber das Image oder das Bild, das ausgesendet wird, ist dann doch ein anderes als das einer Willkommenskultur, oder?
Giese (AA)
Ich sehe da nicht nur keinen Widerspruch, sondern ich sehe da auch keinen Zusammenhang; sorry.
Frage
Es geht um die andauernde Diskussion um ein Handyverbot an Schulen. Die Ministerin hat sich ja in der Vergangenheit mehrfach für solch ein Verbot an Schulen ausgesprochen. Heute gibt es einen offenen Brief von Bildungsorganisationen, die sich gegen ein pauschales Verbot aussprechen und für einen ‑ ich sage es einmal stark zusammengefasst ‑ Unterricht, der Medienkompetenz vermittelt. Wie reagiert die Ministerin auf diesen Brief? Hat sie ihn zur Kenntnis genommen?
Morgen nimmt sie ja an einem Handygipfel von Sachsen in Dresden teil. Mit welcher Botschaft fährt sie dorthin?
Jobe (BMBFSFJ)
Vielen Dank für die Frage. ‑ Natürlich haben wir den offenen Brief wahrgenommen. Wie das Thema Handynutzung an Schulen geregelt wird, liegt natürlich grundsätzlich, wie Sie wissen, im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, die im Bildungsföderalismus für diese Themen zuständig sind. Deswegen steht die Ministerin mit ihren Kolleginnen und Kollegen der Länder im Sinne eines kooperativen Föderalismus im engen Austausch, so zum Beispiel auch, wenn sie morgen den besagten Handygipfel in einem Bundesland besucht. Ansonsten kann ich Sie gerne darauf verweisen, dass wir vereinbart haben, eine Expertenkommission einzusetzen, die sich um das ganze Thema des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt kümmern wird. Das wird in den nächsten Wochen geschehen. Darüber werden Sie dann informiert. Warten Sie dann einmal ab, was der Auftrag an die Kommission ist und wie dann der nächste Zeitplan aussieht.
Zusatzfrage
Aber wird Sie dann morgen in Dresden noch einmal Ihre Position für ein Handyverbot an Schulen erläutern und ausführen?
Jobe (BMBFSFJ)
Ich würde erst einmal zurückweisen, dass ihre Haltung grundsätzlich ein Handyverbot an Schulen umfasst. Sie hat sich sehr differenziert dazu geäußert und hat gesagt, dass sie persönlich die Handynutzung für Grundschülerinnen und Grundschüler im Rahmen der Schulzeit kritisch sieht. Natürlich wird sie sich morgen auf dem Handygipfel grundsätzlich dazu äußern.
Frage
An das Auswärtige Amt: Die US-amerikanische Regierung mischt sich wieder in Lateinamerika ein. Neben den großen Problemen mit der mexikanischen Regierung hat Donald Trump Kriegsschiffe vor die Küste Venezuelas beordert. Die venezolanische Regierung ordnete die Bevölkerung an, sich registrieren zu lassen, um sich gegebenenfalls gegen einen Angriff verteidigen zu können. Gegen Brasilien führt die US-Regierung Handelskriege. Der Druck politischer Einmischungsversuche wird größer, je näher der Jahrestag (des Ausscheidens) des ehemaligen Präsidenten rückt, der ein Verbündeter von Donald Trump ist. Wie ordnet der Bundesaußenminister diese Anspannungen in Lateinamerika ein, die zu einer Destabilisierung der gesamten Region führen können?
Giese (AA)
In einer ganz allgemeinen Art und Weise gesagt: Wir wünschen uns, dass diese Spannungen nicht weiter zunehmen, sondern abnehmen. Mehr kann ich Ihnen dazu jetzt nicht sagen.
Zusatzfrage
Wie kann die Bundesregierung mit den örtlichen Partnern einen Beitrag dazu leisten, dass diese Eskalation nicht dieses Ausmaß annimmt? Gibt es eine Möglichkeit?
Giese (AA)
Ich glaube, da geht es um politische Fragen, die zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den lateinamerikanischen Ländern, die Sie gerade genannt haben, bestehen. Ich glaube, in diesem Zusammenhang sollte das geklärt werden.
Frage
Es gab in dem Zusammenhang sowohl von der mexikanischen Präsidentin als auch von dem kolumbianischen Präsidenten relativ explizite Kritik an dem Vorgehen der USA. Das sind ja beides relativ enge Partner Deutschlands. Steht man denn im Austausch? Stützt die Bundesregierung, diese Kritik der mexikanischen und kolumbianischen Partner am Vorgehen der USA in der Karibik?
Giese (AA)
Natürlich stehen wir mit den Ländern, die das betrifft, ständig im Austausch. Wir haben da nämlich Botschaften, die haben Botschaften hier, und natürlich reden wir über Themen. Aber, wie ich gerade schon gesagt habe, betrifft das das bilaterale Verhältnis der USA zu den betroffenen Ländern. Das ist derzeit kein Thema für Deutschland.
Zusatzfrage
Wir hatten die eigenartige Situation, dass Deutschland fast erstmals einen konkreten selbsternannten Präsidenten anerkannt hat und nicht einen Staat. Ich spreche von der Causa Guaidó. Es liegt jetzt schon ein paar Jahre zurück. Dazu würde mich ein Update interessieren. Wie verhält sich die Bundesregierung aktuell zur Regierung von Maduro? Es wurde jetzt auch ein neuer Botschafter entsandt. Das ist gar nicht so lange her. Erkennt man mittlerweile wieder die Maduro-Regierung als politischen Partner an? Können Sie uns kurz auf den aktuellen Stand bringen, was das diplomatische Verhältnis der Bundesregierung im Verhältnis zu Venezuela angeht?
Giese (AA)
Es bleibt dabei, wie es immer ist: In Bezug auf alle Länder gilt, dass die Bundesregierung Länder anerkennt, und selbstverständlich erkennt die Bundesregierung den Staat Venezuela als Land an.
Frage
Auch noch zu Venezuela und den Anspannungen in Lateinamerika: Es fällt mir sehr schwer, nachzuvollziehen, dass das Auswärtige Amt sagt, das seien bilaterale Probleme. Die können aber zur Destabilisierung der gesamten Region führen. Brasilien ist zum Beispiel der wichtigste Handelspartner Deutschlands in Südamerika. Warum nehmen Sie es als bilaterale Sache hin, obwohl es einen ganz komplexen Zusammenhang, komplexe Auswirkungen mit sich führt? Das verstehe ich nicht.
Giese (AA)
Deswegen hatte ich zweiteilig geantwortet. Zum einen machen uns Spannungen überall auf der Welt natürlich Sorgen. Wir wünschen uns, dass diese Spannung abnehmen. Aber um dann dieser Hoffnung auch Taten folgen zu lassen, muss es eine Klärung im bilateralen Verhältnis zwischen den USA und den betroffenen Ländern geben, und darauf drängen die Länder dann selbst. Es gibt auch regionale Organisationen. Es gibt die Vereinten Nationen, die dabei auch helfen könnten. Sobald solche Wege beschritten werden, ist die Bundesregierung selbstverständlich jederzeit bereit zu unterstützen. Aber derzeit ist das ein bilaterales Thema, und das sollte dann auch bilateral geklärt werden.
Frage
Anfang des Monats hat die US-Justizministerin das Kopfgeld, das die USA auf den venezolanischen Präsidenten ausgesetzt haben, auf 50 Millionen US-Dollar verdoppelt. Mich würde ganz grundsätzlich interessieren: Wenn eine öffentliche und offizielle US-amerikanische Stelle ein Kopfgeld auf den Präsidenten eines souveränen Staates ausruft, trifft das auf die Unterstützung der Bundesregierung, oder lehnt sie so ein Vorgehen eher ab? Können Sie uns kurz mitnehmen, wie sich die Bundesregierung dazu verhält?
Giese (AA)
Da bin ich jetzt schon wieder gewillt, das Wort „bilateral“ zum nächsten Mal zu benutzen. Aber das ist eine souveräne Entscheidung der USA, und die kann ich hier nicht kommentieren.
Zusatzfrage
Das heißt, die Aussetzung eines Kopfgeldes auf einen Präsidenten eines souveränen Landes fällt für die Bundesregierung unter rein bilaterales Agieren? Das heißt ganz grundsätzlich, wenn ein anderes Land das tut, in dem die Hauptstadt nicht „Washington“ heißt, wird das von der Bundesregierung in derselben Weise als bilateral abgetan und nicht kommentiert? Es sind ja vielleicht noch andere Staaten interessiert, solche Kopfgelder auszusetzen.
Giese (AA)
Ich bleibe bei dem, was ich gerade gesagt habe.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMV zu Autobahnbauprojekten. Der MDR berichtet, dass die Arbeiten an der Autobahn 14 und der Autobahn 143 in Sachsen-Anhalt und Brandenburg trotz anderslautender Zusagen wegen fehlender Finanzierung demnächst stoppen müssen. Können Sie das bestätigen?
Büddicker (BMV)
Danke für die Frage. - Ich kann das gerne ein bisschen einordnen. Die Haushaltsverhandlungen für 2025 und 2026 sind ja noch nicht abgeschlossen. So lange bitte ich um Verständnis, dass wir uns zu einzelnen Projekten nicht äußern werden. Allerdings kann man davon ausgehen, dass es keine spürbaren Verzögerungen geben wird. Laufende Projekte und laufende Vergaben werden auf jeden Fall fortgesetzt. Wir stehen im engen Austausch mit der Autobahn GmbH darüber, dass das alles nach den Bedarfen, die gebraucht werden, abgehandelt wird.
Frage
Meine erste Frage geht an das BMF: Es gibt einen „SZ“-Bericht, dass deutsche Banken Lastschriften von PayPal im Volumen von 10 Milliarden Euro geblockt haben. Ich möchte fragen, ob das stimmt und ob Sie uns vielleicht noch ein paar Details nennen können.
Hartmann (BMF)
Ich kann zu dem Vorfall Folgendes ausführen: Der Vorfall ist dem BMF bekannt, aber bisher liegen noch keine abschließenden Informationen zu den betroffenen Instituten vor. Es wird also derzeit untersucht, ob und in welcher Größenordnung es tatsächlich zu unberechtigten Abbuchungen gekommen ist. Das BMF beobachtet die Lage weiterhin aufmerksam und steht auch im engen Austausch mit der BaFin. Die BaFin wiederum steht im engen Austausch mit der luxemburgischen Aufsichtsbehörde. Ich möchte aber auch hier noch einmal klarstellen, dass etwa betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Schäden aufgrund unautorisierter Abbuchungen geschützt sind.
Zusatzfrage
Können Sie sagen, was mögliche Handlungsoptionen der Bundesregierung wären?
Hartmann (BMF)
Wie gesagt, es wird derzeit noch untersucht und geprüft, wie und in welcher Größenordnung überhaupt Institute betroffen sind. Deswegen dauert dieser Prozess noch an.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMV, was die A 100 in Berlin angeht. Heute Nachmittag wird ja dieser 16. Bauabschnitt freigegeben. Der Regierende Bürgermeister in Berlin fordert schon den 17., der ja auch schon lange in Planung ist. Das sind ja generell verkehrspolitische Projekte, die über viele, viele Jahre auf bestimmten Datengrundlagen geplant werden, die vielleicht heute nicht mehr relevant sind. Gleichzeitig hat sich die verkehrspolitische Debatte in den letzten Jahren verändert, gerade auch in einer Stadt wie Berlin. Inwieweit treibt das Bundesverkehrsministerium diesen 17. Bauabschnitt voran? Wie wichtig ist Ihnen das? Auf welcher Datengrundlage gehen Sie davon aus, dass das für Berlin nötig ist?
Büddicker (BMV)
Grundsätzlich: Die A 100 ist ja Teil des Bundesverkehrswegeplans und darin verankert. Es gab viele Diskussionen im parlamentarischen Raum. Insofern wurde das dann vom Bundestag so beschlossen, wie es jetzt ist.
Zu dem 17. Bauabschnitt kann ich Ihnen noch sagen, dass die Autobahn GmbH in diesem Jahr noch eine Vorzugslösung vorschlagen wird. Dann fängt das Planfeststellungsverfahren 2027 an. Unser Ziel ist es, das noch in diesem Jahr abzuschließen. Gerade findet ja auch der Pressetermin mit dem Minister auf der A 100 statt. Er wird sich dort auch noch dazu äußern. Insofern ist das jetzt das, was ich Ihnen dazu sagen kann.
Zusatzfrage
Grundsätzliche verkehrspolitische Debatten werden ja inzwischen anders geführt als noch zu dem Zeitpunkt, als die Planung begann. Man muss nur nach Kopenhagen, Paris oder New York schauen, wo Verkehrswege in Städten anders gehandhabt werden. Inwieweit wird das bei Ihnen diskutiert?
Büddicker (BMV)
Grundsätzlich gestalten wir natürlich eine Mobilität, die sich an den Bürgerinnen und Bürgern orientiert. Wir investieren nicht nur in Straßen, sondern in hohem Maße auch in Schiene, ÖPNV usw. Wir stehen da in einem engen Austausch mit allen Stakeholdern und gleichen fortlaufend unsere Bedarfe ab.
Frage
Frau Ungrad, am Sonntag ist ja die Frist für den Monitoringbericht um. Dem Vernehmen nach wird er ja pünktlich fertig. Können Sie uns hier irgendetwas dazu sagen, wann und wie die Öffentlichkeit ihn zu sehen bekommen wird?
Ungrad (BMWE)
Diese Frist haben wir ja nicht so gesetzt. Diese Frist der Veröffentlichung kam nicht von uns.
Zusatz
Die steht in der Auftragsbeschreibung.
Ungrad (BMWE)
Wir werden uns zu dem Monitoringbericht zeitnah äußern. Derzeit kann ich Ihnen noch kein genaues Datum nennen, aber es wird in absehbarer Zeit sein.
Zusatzfrage
Können Sie den Zeitraum eingrenzen, wie zeitnah das sein wird - eine Woche, ein Monat, ein Jahr?
Ungrad (BMWE)
Zeitnah; tut mir leid.
Zusatz
Also ein Jahr!
Frage
Nach dem gezielten Beschuss des Nasser-Krankenhauses in Gaza am Montag, bei dem fünf Journalisten, drei Rettungssanitäter und mehre als ein Dutzend weitere Zivilisten getötet wurden, hat das Auswärtige Amt explizit Aufklärung gefordert. Jetzt hat die IDF am 27. August erklärt, die erste Untersuchung sei abgeschlossen. Ziel des Vorgehens sei eine Kamera im Bereich des Nasser-Krankenhauses gewesen, die angeblich zur Beobachtung der Aktivitäten der israelischen Streitkräfte gedient habe; das Vorgehen der IDF sei daher gerechtfertigt. Dazu würde mich interessieren: Rechtfertigt die Ausschaltung einer Kamera im Bereich eines Krankenhauses aus der Sicht des Auswärtigen Amtes dieses Vorgehen der IDF, und ist jetzt mit dieser Darstellung des israelischen Generalstabs der Forderung des Auswärtigen Amtes nach Aufklärung Genüge getan?
Giese (AA)
Wir haben diesen Bericht zur Kenntnis genommen. Ich habe ihn nicht als abschließenden Bericht verstanden, sondern das ist, glaube ich, eine erste Äußerung dazu. Das ist nach unserem Verständnis nicht ausreichend. Die Arbeit ist nicht abgeschlossen. Es ist wichtig, dass es dazu eine umfassende Untersuchung gibt und dass die Verantwortlichen tatsächlich herausgefunden werden. Die israelische Seite hat ja auch selbst eingeräumt, dass dieser Fall ein Unglück ist. Wir fordern weiterhin, dass herausgefunden wird, wie es dazu kommen konnte, dass ein Krankenhaus beschossen worden ist. Die ganzen Umstände dieses Vorfalls werfen sehr, sehr ernsthafte Fragen auf, die geklärt werden müssen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass sich der Bundeskanzler gestern sehr ausführlich zu diesem Vorfall geäußert hat.
Zusatzfrage
Jetzt sind wir laut UN-Angaben seit Oktober 2023 bei über 240 durch die IDF getöteten Journalisten. Sie haben jetzt noch einmal auf die Aussage verwiesen, dass das angeblich ein Missgeschick war. Mich würde interessieren: Inwieweit vertraut die Bundesregierung dieser Darlegung der israelischen Seite, dass es sich bei über 240 getöteten Journalisten permanent um Missgeschicke der israelischen Seite handelt?
Giese (AA)
Wir haben gesagt, dass diese Fälle aufgeklärt werden müssen. Dieser Fall ist ein Fall in einer ganzen Reihe von Vorfällen, die aufgeklärt werden müssen, die nicht ausreichend aufgeklärt sind. Das ist eine absolut unerträglich hohe Zahl von getöteten Journalistinnen und Journalisten und darüber hinaus natürlich noch von vielen anderen Leuten. Wie gesagt, auch dazu hat sich gestern der Bundeskanzler geäußert, dem sich das Auswärtige Amt natürlich vollkommen anschließt.
Als Hinweis: In der vergangenen Woche hat sich die Bundesregierung einem ausführlichen Statement der Media Freedom Coalition angeschlossen, auf das ich Sie verweisen will. Das will ich jetzt nicht im kompletten Wortlaut vortragen, aber eine der Kernaussagen ist, dass Journalisten niemals legitime Ziele von militärischen Aktionen sein dürfen.
SRS Meyer
Ich würde gerne ergänzen ‑ nicht nur mit Blick auf die Worte des Bundeskanzlers, sondern auch denen von Staatssekretär Kornelius hier am Montag ‑, dass die Bundesregierung von der israelischen Regierung fordert, den Zugang zu Medienschaffenden in Gaza jederzeit zu gewähren und Journalistinnen und Journalisten in ihrer Arbeit auch zu schützen.
Frage
Ich habe eine Frage an das Landwirtschaftsministerium zu den Fischfangquoten in der Ostsee. Die EU-Kommission hat gestern Vorschläge zu den Fangmöglichkeiten für 2026 vorgelegt. Können Sie zu den vorgeschlagenen Zahlen schon eine Einschätzung abgeben, insbesondere auch zum möglichen Ende der Ausnahmeregelung vom Fangverbot für Hering in der westlichen Ostsee?
Poetschke (BMLEH)
Vielen Dank für die Frage. Genau, die EU-Kommission hat ihre Vorschläge für Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2026 veröffentlicht. Das ist jetzt der erste Vorschlag ‑ nicht mehr und nicht weniger. Wie üblich werden diese Quoten auf EU-Ebene beraten und dann im Oktober im Rat für Landwirtschaft und Fischerei beschlossen. Wir setzen uns in diesen jährlichen Verhandlungen über die Fangmengen für eine nachhaltige Bewirtschaftung dieser Bestände ein, und zwar auf der Basis von wissenschaftlichen Empfehlungen. Das ist natürlich ganz wichtig. Das heißt also: keine Maßnahme, die für die Bestandserholung nicht notwendig ist, die die deutsche Küstenfischerei aber in starke Bedrängnis bringen würde. Das gilt natürlich gerade für den Hering und den Dorsch.
In der Ostsee sind bereits wichtige Fortschritte hin zu mehr Nachhaltigkeit in der Fischerei erzielt worden. Wir werben hier bei den Quoten für einen guten und fairen Kompromiss, damit wir die deutsche Küstenfischerei erhalten können und sich die Bestände natürlich nachhaltig erholen und uns langfristig zur Verfügung stehen.
Zusatzfrage
Können Sie grob umreißen, was die Schwerpunkte von Minister Rainer in der Fischereipolitik sind und inwiefern sie sich zu seinem Vorgänger unterscheiden?
Poetschke (BMLEH)
Wie gesagt, grundsätzlich geht es jetzt bei den Fangquoten natürlich darum, dass wir die Bestände sichern und erhalten. Gleichzeitig geht es darum, dass wir auch der Küstenfischerei eine Perspektive bieten. Einmal geht es natürlich darum, dass sie auch weiterhin die Küstenfischerei ausüben kann, aber dass sie darüber hinaus auch Möglichkeiten findet, sich sozusagen weiterzuentwickeln, weil wir natürlich sehen, dass sie allgemein in Schwierigkeiten gerät und es auch immer weniger Fischerei in Deutschland gibt. Wir wollen diese erhalten, aber wir wollen ihr auch Perspektiven dafür bieten, dass sie sich darüber hinaus weiterentwickelt.