Im Wortlaut
Themen
• Präsidentschaftswahl in Brasilien
• Parlamentswahl in Serbien
• Ankündigung der Errichtung eines Audi-Werkes in den USA durch den US-Präsidenten auf einer Wahlkampfveranstaltung im Beisein des Vorstandsvorsitzenden von Audi
• Parlamentswahl in Israel
• Medienberichte über Hausdurchsuchungen und Zwangsräumungen in Hebron
• Äußerungen des israelischen Premierministers zur Nutzung von Kryptowährungen
• Investitionsschutzgesetz
• Gesetzentwurf zum Bauen nach dem Gebäudetyp E
• Reform des Emissionshandels
• Rückkehr von Oppositionsführerin María Corina Machado nach Venezuela
• Angriffe von Huthi-Milizen auf Saudi-Arabien
• Gasspeicherfüllstände
• diplomatische Spannungen zwischen Deutschland und dem Iran
- Mitschrift Pressekonferenz
- Montag, 26. Oktober 2026
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Hille
Giese (AA)
Zimmermann (BMUKN)
Schöneck (BMZ)
Sachter (BMF)
Kaminski (BMI)
Dr. Hosemann (BMJV)
Bösl (BMWSB)
Lorenzat (BMWE)
Dr. Noack (BMVg)
(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
Frage
(zur Präsidentschaftswahl in Brasilien) Guten Morgen! Meine Frage richtet sich an Herrn Hille und, wenn Sie möchten, auch an Herrn Giese. Hat Kanzler Friedrich Merz Lula zum Wahlsieg gratuliert?
Welche Impulse erwartet die Bundesregierung jetzt für die deutsch-brasilianischen Beziehungen?
SRS Hille
Ich mache kurz den Anfang, bevor der Kollege Giese ergänzen kann. Zunächst sozusagen als protokollarischer Disclaimer: Was offizielle Gratulationen und so etwas angeht, gibt es einen relativ klaren protokollarischen Ablauf. Üblicherweise wird bei solchen Wahlen formal zur Amtsübernahme gratuliert.
Aber ich kann von dieser Stelle aus sagen, dass wir zur Kenntnis genommen haben, wie die Wahl in Brasilien ausgegangen ist und der Bundeskanzler Präsident Lula natürlich dazu gratuliert, dass er diese Wahl gewonnen hat. Der Bundeskanzler freut sich, die strategische Partnerschaft zwischen Deutschland und Brasilien weiter zu vertiefen.
Zusatzfrage
Herr Giese, möchten Sie dem etwas hinzufügen? Sonst würde ich meine zweite Frage stellen.
Giese (AA)
Ich kann vielleicht noch einen Punkt hinzufügen. Er gilt ganz allgemein. Ich hätte ihn heute vorgetragen, egal wie das Ergebnis gewesen wäre. Brasilien ist für uns ein herausragend wichtiger globaler Partner ‑ das ist ganz klar ‑, unabhängig von der Regierung in Brasilien. In den Bereichen der globalen Ordnung, des Handels, der Wirtschaft, der Vereinten Nationen arbeiten wir sehr eng zusammen. Wir haben eine strategische Partnerschaft, in deren Rahmen wir sehr eng zusammenarbeiten. Insofern freuen wir uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Brasilien.
Das hätte ich bei jedem der beiden möglichen Ergebnisse heute hier vorgetragen. Brasilien ist und bleibt ein herausragend wichtiger globaler Partner für uns.
Zusatzfrage
Sieht die Bundesregierung in Flávio Bolsonaros Weigerung, seine Niederlage anzuerkennen ‑ er hat schon angekündigt, dass er das Ergebnis annullieren lassen möchte ‑ eine Gefahr für die demokratische Stabilität Brasiliens? Anders gefragt: Steht die Bundesregierung eindeutig hinter dem Wahlergebnis in Brasilien?
Giese (AA)
Mit dieser Frage sind wir jetzt innerhalb Brasiliens. Brasilien ist ein Rechtsstaat. Es gibt die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Regeln, über die ich mich von meinen Kollegen habe informieren lassen, gegen dieses Wahlergebnis vorzugehen. Herr Bolsonaro beruft sich auf Unregelmäßigkeiten, die er erst einmal behauptet. Es ist an den Gerichten darüber zu entscheiden, ob an dem etwas ist. Er hat angekündigt, das tun zu wollen. Vielleicht ist es auch schon geschehen. Ich denke, dafür laufen jetzt Fristen. Darüber werden Gerichte in Brasilien zu entscheiden haben und nicht wir hier in der Bundespressekonferenz.
Frage
Ich habe eine Frage an das Umweltministerium. Wie schätzen Sie die Folgen des Wahlsiegs von Lula für den Klimaschutz und auch für den Regenwaldschutz ein?
Zimmermann (BMUKN)
Grundsätzlich ist es nicht unsere Aufgabe, als Bundesumweltministerium von dieser Stelle aus Wahlausgänge zu kommentieren und zu bewerten. Aber Sie wissen natürlich, dass es in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von wichtigen Beschlüssen und Zusammenarbeiten im Bereich von Waldschutz und Klimaschutz zwischen der Bundesregierung und Brasilien gegeben hat. Insofern ist diesbezüglich jetzt eine Kontinuität zu erwarten.
Frage
Eine Frage an das Auswärtige Amt, gegebenenfalls an den Regierungssprecher: Bei der vorherigen Wahl am 30. Oktober 2022, als Präsident Lula gewann, hat der damals amtierende Bundeskanzler Scholz am nächsten Morgen explizit zum Wahlsieg gratuliert. Sie sagen jetzt, das werde üblicherweise aber erst bei Ernennung gemacht. In jenem Fall war es aber anders, und die Begründung war, dass in Brasilien der Präsident direkt gewählt wird. Das gilt doch diesmal auch. Warum dann also nicht auch jetzt eine explizite, frühe, direkte Gratulation an den Wahlsieger?
SRS Hille
Dann würde ich auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. Ich habe doch nach dem sozusagen protokollarisch-offiziellen Disclaimer dennoch dem Wahlsieger eine Gratulation ausgesprochen. Ich sitze hier für die Bundesregierung und den Bundeskanzler. Also nehmen Sie das so: Wir haben das Wahlergebnis zur Kenntnis genommen, und der Regierungssprecher hat stellvertretend für die Bundesregierung und den Bundeskanzler die Gratulation des Bundeskanzlers hier mündlich übermittelt, unbeschadet dessen, dass die protokollarischen Abläufe so sind, wie ich sie geschildert habe.
Zusatz
Der Unterschied ist natürlich, dass es 2022 der Bundeskanzler selbst war und nicht sein Sprecher. Aber das sei dahingestellt.
Der Wahlsieg Lulas hat viele überrascht, weil Bolsonaro in den Ergebnissen des ersten Wahlgangs vorn gelegen hatte. Das war auf einen sehr intensiven Einsatz von Social Media im Wahlkampf zurückgeführt worden. Offenbar hat das Lula-Lager diesbezüglich in den letzten Wochen massiv aufgeholt und möglicherweise eine Trendwende bewirkt. Was lernt die Bundesregierung aus solchen Abläufen?
SRS Hille
An wen richtet sich diese Frage? An den Kollegen Giese oder an mich?
Zusatz
Ich denke, in dem Fall an den stellvertretenden Regierungssprecher.
SRS Hille
Vielen Dank für diese interessante Frage. Wie Sie sich vorstellen können, beobachten wir ‑ das habe ich von dieser Stelle aus schon x-fach gesagt ‑ natürlich alles, was auf der Welt passiert. Aber es ist jetzt nicht an mir und an uns, aus einzelnen Wahlen Rückschlüsse zu ziehen und sie am Tag eins nach der Wahl von dieser Stelle aus zum Besten zu geben. Ich verstehe Ihre Perspektive und das Interesse, aber das ist nicht die Zeit und der Ort, und ich bin nicht die Person, die sich an dieser Stelle darüber auslassen sollte.
Frage
Noch einmal zum Thema des Tropenwaldschutzes: Herr Hille, inwiefern wird mit dieser Wahl die erste Auszahlung Deutschlands an den TFFF, an den Tropenwaldfonds, passieren? Das hatte ja ein bisschen infrage gestanden, bevor dieses Wahlergebnis stand. Welche Auswirkungen hat das?
SRS Hille
Dazu kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt nichts sagen, weil ich es nicht weiß. Ich weiß nicht, ob das AA, das BMF oder das BMZ etwas dazu sagen kann. Ansonsten müssten wir uns das einmal anschauen und dann gegebenenfalls nachliefern.
Giese (AA)
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das beim Auswärtigen Amt läuft.
SRS Hille
Es läuft eigentlich beim BMZ. Der Kollege kommt schon. Ansonsten würden wir uns kundig machen.
Zusatz
Eine Antwort von Ihrer Seite würde mich auf jeden Fall interessieren, aber natürlich auch vom BMZ.
Schöneck (BMZ)
Ich will zunächst einmal sagen, dass Brasilien, wie es eben schon anklang, natürlich ein langjähriger Partner gerade beim Tropenwaldschutz ist. Die konkrete Auszahlung und der Stand hängen nicht unbedingt an der Wahl, sondern das sind Prozesse, die fortlaufen. Aber es ist natürlich erst einmal eine gute Nachricht für den Tropenwaldschutz, dass mit Lula absehbar ein Partner und eine Regierung im Amt sein wird, mit der wir daran tatkräftig weiter gemeinsam arbeiten können.
Frage
Noch einmal zum Protokoll: Herr Giese, auch die Außenministerin hat vor vier Jahren direkt am Morgen zu Lulas drittem Wahlsieg gratuliert. Der Außenminister hat das jetzt auch noch nicht getan. Hat das einen besonderen Grund?
Herr Hille, können wir von Herrn Merz vielleicht heute noch eine Gratulation erwarten, gerade mit Hinblick darauf, dass in Südamerika ja sehr genau geschaut wird, was aus Europa kommt und dass in Berlin gerade noch Schweigen herrscht?
Giese (AA)
Mir fällt es ein bisschen schwer, mich diesbezüglich zu historischen Vorgängen zu äußern. Ich weiß nicht genau, in welchem Kontext das in der Vergangenheit geschehen ist. Ganz grundsätzlich ist es so, dass jetzt das Staatsoberhaupt gewählt wurde. Ich spreche für den Außenminister. Es ist unüblich, sich dazu zu äußern. Das tun wir üblicherweise nicht. Der Außenminister wird seinem Amtskollegen mit Sicherheit, wenn er noch einmal neu ernannt werden sollte, als Außenminister gratulieren, das ist ganz klar. Aber üblicherweise äußert sich das Außenministerium nicht, wenn Staatsoberhäupter gewählt werden. Ich weiß nicht, in welchem Zusammenhang das in der vergangenen Legislaturperiode geschehen ist.
Vorsitzende Buschow
Es gab noch eine zweite Frage.
SRS Hille
Ja, und zwar eine Frage, die sich an mich richtet. Ich war nicht abgelenkt, sondern ich habe parallel live ins Internet geschaut, nämlich in X. Das würde ich auch Ihnen empfehlen, weil dort die Glückwünsche des Bundeskanzlers gleich auch noch einmal zu lesen sein werden.
Es freut mich im Übrigen, dass so großes Interesse an einer Stellungnahme des Bundeskanzlers zu den Wahlergebnissen besteht.
Zusatzfrage
Herr Giese, der Kontext war, dass die Außenministerin das direkt am Morgen, als sie auf Reisen war, getan hat und wir hier gefragt haben. Sie waren zwar nicht da, aber Frau Sasse. Sie hat darauf hingewiesen, dass das ja zum Beispiel auch bei der französischen Präsidentschaftswahl so war.
Herr Hille, Sie meinten jetzt gerade, Sie hätten auf X geguckt. Aber da ist es noch nicht, weil es erst kommt, richtig?
SRS Hille
Just in diesem Moment um genau zu sein: vor jetzt 45 Sekunden. Von daher sehr schön, dass Sie fragen.
Zusatz
Schön.
Frage
Herr Hille oder Herr Giese, haben Sie einen Kommentar zur Wahl in Serbien?
SRS Hille
Auch bei diesem Thema beginne ich kurz. Es wird Sie nicht wundern, dass wir auch dieses Wahlergebnis zur Kenntnis genommen haben. In Serbien haben die Wählerinnen und Wähler mit sehr hoher Wahlbeteiligung für einen demokratischen Wechsel gestimmt. Das Ergebnis ist klar. Wir gratulieren der serbischen Studentenliste zu ihrem Sieg in den gestrigen Parlamentswahlen. Der Wahlkampf und das Ergebnis zeigen die Bedeutung der Themen von Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und Gewährleistung der Grundfreiheiten für die Bevölkerung in Serbien.
Die Erwartungen an die Studentische Liste im In- und Ausland sind nun groß. Wir werden die Regierungsbildung aufmerksam verfolgen und für eine konstruktive Basis der künftigen Zusammenarbeit auf der Basis gemeinsamer europäischer Werte werben. Deutschland und die EU haben Reformen und den europäischen Weg Serbiens immer engagiert unterstützt. Dies werden wir auch in Zukunft tun.
Vorbeugend der Hinweis: Auch darin waren Gratulationen enthalten.
Giese (AA)
Ich kann Ihnen vielleicht noch einen Servicehinweis für Ihre Berichterstattung in diesem Zusammenhang geben. Das Office for Democratic Institutions and Human Rights der OSZE, ODIHR, war vor Ort vertreten. 30 Langzeitbeobachter waren dabei, zwei davon aus Deutschland. Seit Donnerstag, dem 22. Oktober waren zusätzlich 240 Kurzzeitbeobachter dort. Davon waren 30 aus Deutschland. Außerdem waren auch Beobachter des Europäischen Parlaments und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und der OSZE anwesend. Es wird einen Bericht geben. Die ODIHR-Mission hat angekündigt, den vorläufigen Bericht heute vorzustellen. Die Pressekonferenz wird um 15 Uhr stattfinden. Schalten Sie da also hinein.
SRS Hille
Anschließend an den Kollegen Giese ein weiterer Servicehinweis: Ich empfehle auch in diesem Fall, falls noch Bedarf zum Nachlesen besteht, einen Blick auf die bekannte Internetplattform. Auch da erschien vor einer Minute ein Beitrag.
Zusatzfrage
Herr Hille, wie bewerten Sie die Zusammenarbeit mit Herrn Vučić, wenn man auf die Vergangenheit blickt?
SRS Hille
Wir sitzen ja jetzt hier und haben gerade eben über die Wahl gesprochen, die stattgefunden hat, und die neuen Mehrheiten, die sich in Serbien gefunden haben. Zu dieser Wahl habe ich gerade das gesagt, was ich heute dazu zu sagen habe.
Frage
Der Kanzler hat vor Kurzem auf dem Westbalkangipfel betont, man müsse den Erweiterungsprozess fortsetzen. Es geht dabei um die Beitrittsverhandlungen der Westbalkanstaaten mit der EU. Herr Hille, hat diese Wahl möglicherweise auch Auswirkungen auf die Beitrittsverhandlungen?
SRS Hille
Wie es immer so ist: Dinge, die in der Zukunft liegen, lassen sich schwer vorhersehen.
Aber klar ist, wie sich der Bundeskanzler auf dem Gipfel in der vergangenen Woche eingelassen hat, nämlich mit einer klaren Botschaft; Sie haben es zitiert. Die EU hat den Erweiterungsprozess in den vergangenen Monaten zurück auf Kurs gebracht und ihm neuen Schwung verliehen. Jetzt ist es an den Kandidatenländern, ihrerseits die nötigen Reformen zu liefern. Die Erweiterung hat europäische Priorität. Der Kanzler hat gesagt: Europa muss wachsen. ‑ Für die Bundesregierung ist das ein geopolitischer Imperativ.
Wichtig ist, dass wir konkret darüber beraten, wie wir die Beitrittsprozesse insgesamt beschleunigen können. Auch dazu hat der Bundeskanzler selbst schon Vorschläge unterbreitet. Das betrifft einerseits den Vorschlag für eine assoziierte Mitgliedschaft der Ukraine. Sie erinnern sich auch noch an das deutsch-französische Non-Paper zur Dynamisierung des Beitrittsprozesses der Westbalkanstaaten. Der Prozess ‑ auch das ist nicht neu für Sie ‑ läuft immer streng nach dem leistungsbasierten Ansatz, wonach individuelle Fortschritte jedes Kandidaten beim Beitrittsprozess ausschlaggebend sind. Das sind die sogenannten Kopenhagener Kriterien.
Frage
Herr Hille, da Sie, wie Sie sagten, stets das große Ganze im Blick haben: Sowohl in Brasilien als auch in Serbien haben sich Parteien oder Kandidaten durchgesetzt, die sozusagen ein politisches Gegengewicht zu den ansonsten recht erfolgreichen rechtspopulistischen Bewegungen bilden. Erfüllt das die Bundesregierung mit Freude, oder nehmen Sie es nur neutral zur Kenntnis?
SRS Hille
Die Deutung der Wahlergebnisse überlasse ich Ihnen. Ich habe hier gerade sowohl zur Wahl in Lateinamerika als auch zur Wahl in Europa, in Serbien, alles gesagt, was ich dazu zu sagen habe.
Zusatzfrage
Die politische Programmatik der erfolgreichen Kandidaten bzw. Parteien spricht ja auch für sich. Sie deutet sich selbst, wenn man so will. In Serbien ist der Erfolg der Studentenpartei aus akademischen Unruhen aus Zufriedenheit mit dem Agieren von Regierungen hervorgegangen. Das ist, wenn man so will, ein ähnlicher Beweggrund, wie wir ihn auch bei Studentenprotesten in Frankreich und anderswo erlebt haben. Ist die Bundesregierung erfreut darüber, dass sich Unzufriedenheit mit dem Agieren von autoritären Staatsregierungen in demokratischer Weise eine Bahn bricht?
SRS Hille
Ich bin heute einmal mehr begeistert über die Kreativität Ihres Fragenangangs. Aber das sind nicht die Kategorien, in denen ich mich hier für die Bundesregierung bewege. Das alles sind Überlegungen und Schlussfolgerungen, die Sie anstellen und ziehen können. Aber das, was ich heute Vormittag für die Bundesregierung, für den Bundeskanzler zu den Wahlen zu sagen habe, habe ich gesagt. Noch einmal: Sie können es gern auch auf X nachlesen.
Frage
Herr Hille, US-Präsident Trump hat auf einer Wahlkampfveranstaltung im Beisein des Audi-Chefs angekündigt, dass Audi ein neues Werk baue. Es wird scharf kritisiert, dass sich der Audi-Chef quasi als Wahlkampfhelfer für Trump habe einspannen lassen. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Audi in den USA ein neues Werk bauen will? Neckarsulm steht ja auf der Kippe.
SRS Hille
Ich verstehe Ihr Interesse, bitte aber ebenso um Verständnis. Das ist, was die Investition angeht, eine unternehmerische Entscheidung. Was den Auftritt angeht, ist es eine Entscheidung des Audi-Chefs. Beide kommentiere ich deshalb von hier aus nicht. Das sind unternehmerische Entscheidungen.
Zusatzfrage
Halten Sie es für einen guten Stil des Audi-Chefs, dass er mit Herrn Trump auf einer Bühne steht?
SRS Hille
Nach meinem Verständnis würde das, was ich dazu sagen würde, unter Kommentierung fallen. Deshalb komme ich auf den ersten Hinweis zurück: Das sind unternehmerische Entscheidungen respektive Entscheidungen des Audi-Chefs, die ich von dieser Stelle aus jetzt nicht kommentiere.
Frage
Herr Hille, dann muss ich aber nachfragen. Denn die Bundesregierung fährt ja gern Audi. Haben Sie dann nicht gewisse Ansprüche an das Management, was seriöses Auftreten oder vielleicht auch Loyalität angeht?
SRS Hille
Auch das ist ein durchaus kreativer Frageangang. Er kombiniert aber Dinge miteinander, die aus meiner Sicht so nicht zu kombinieren sind. Auch dafür gilt: Alles was ich dazu jetzt sagen würde, würden Sie in den anderen Zusammenhang rücken, und damit wäre es eine Kommentierung, was ich eingangs ausgeschlossen habe.
Wir kommentieren derartige unternehmerische Entscheidungen grundsätzlich nicht. Wenn wir jede Investitionsentscheidung von Unternehmen hier kommentieren müssten, dann hätten wir alle, denke ich, wenig anderes zu tun. Sehen Sie es mir deshalb nach, dass ich es zum jetzigen Zeitpunkt dabei belasse.
Frage
Lars Klingbeil hat wiederholt mehr Patriotismus unter deutschen CEOs, also DAX-Chefs, gefordert. Wie bettet sich dieser Appell in den Auftritt des Audi-Chefs auf der MAGA-Veranstaltung mit Trump ein? Vielleicht hat Herr Klingbeil eine Sicht auf diese Sache.
Sachter (BMF)
Diesen Einzelfall würde auch ich von dieser Stelle aus jetzt nicht kommentieren. Wie Sie richtig gesagt haben, setzt sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sehr stark für den Standortpatriotismus ein und setzt auch konsequent auf eine Politik, die die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt. Aber diesen Einzelfall würde ich, wie gesagt, jetzt von dieser Stelle aus ebenfalls nicht kommentieren.
Zusatzfrage
Wird dieser Auftritt vielleicht Konsequenzen für die Zusammenstellung der Dienstwagenflotte des Finanzministeriums haben?
Sachter (BMF)
Auch dazu habe ich jetzt nichts anzukündigen.
Frage
Herr Hille, ist es eine allgemeine Haltung des Bundeskanzlers oder der Bundesregierung, dass es einfach unternehmerische Entscheidungen sind, wenn deutsche Konzerne lieber nicht in Deutschland bauen und investieren?
SRS Hille
Auch das sind einige Aussagen die meines Wissens so nicht zutreffend sind. Es geht jetzt nicht darum, dass Produktionen, die bisher in Deutschland stattfinden, woanders stattfänden. Wenn ich es richtig verstehe ‑ aber das ist auch nur aus Zeitungslektüre erwachsen ‑, dann geht es darum, dass Dinge, die derzeit in Bratislava produziert werden, künftig in den USA produziert werden sollen. Aber auch das ‑ ich gehe jetzt nicht weiter darauf ein ‑ sind unternehmerische Entscheidungen, mit denen Unternehmen ihren unternehmerischen Aktivitäten nachgehen.
Ich kann nur noch einmal betonen, dass es der Bundesregierung wichtig ist, dass Deutschland als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig bleibt. Daran arbeiten wir, seitdem wir diese Bundesregierung im vergangenen Jahr übernommen haben. Es ist eines der zentralen Themen dieser Bundesregierung, Deutschland als wettbewerbsfähigen Industriestandort zu erhalten und die deutsche Automobilindustrie bestmöglich zu stärken, weil sie ein wichtiger Teil der deutschen Wirtschaft ist. Deshalb tun wir das. Dennoch treffen Unternehmen unternehmerische Entscheidungen; das ist das Wesen von Unternehmen. Aber wir werben und arbeiten dafür, die Bedingungen in Deutschland bestmöglich zu gestalten.
Zusatzfrage
Aber wenn die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Ihr Ziel ist und sich deutsche Konzerne jetzt für offenbar bessere Wettbewerbsfähigkeit in anderen Ländern entscheiden, ist das dann nicht eine Niederlage für Ihre Politik?
SRS Hille
Auch hinsichtlich dessen, was Sie da miteinander verbinden: Die Antwort auf die Frage wäre ein klares Nein.
Aber ich werde jetzt nicht weiter in eine Exegese von Gründen einsteigen, weil auch dies ja eine Kommentierung dessen wäre, was da stattfindet. Wir kommentieren aber keine unternehmerischen Entscheidungen dieser Art. Ich muss Sie an der Stelle leider unzufrieden zurücklassen.
Frage
Herr Hille, Sie sagten, der Auftritt des Audi-Chefs sei eine unternehmerische Entscheidung gewesen. Das ist faktisch richtig. Gleichwohl ist der VW-Konzern ja kein Privatunternehmen wie alle anderen. Die öffentliche Hand hält über das Land Niedersachsen 20 Prozent der Anteile, eine Sperrminorität. Früher hielt auch der Bund 20 Prozent. Die sind dann in die VW-Stiftung eingegangen. Es gibt also auch vor dem Hintergrund der Geschichte von Volkswagen ja doch eine besondere Beziehung, sage ich einmal, zwischen staatlichen Ebenen und dem Konzern. Ist das nicht doch ein Anlass, sich über diesen dann doch sehr prägnanten Auftritt des Audi-Chefs in den USA Gedanken zu machen und sich auch dazu zu äußern?
SRS Hille
Auch das ist ein kreativer Versuch, mich dazu zu bringen, doch tiefer in eine Kommentierung einzusteigen. Dem werde ich ‑ sehen Sie es mir nach ‑ nicht nachgeben. Aber ich habe den Hinweis für Sie, da Sie ja schon die Eigentümerstruktur angesprochen haben, vielleicht noch einmal bei den entsprechenden Stellen ‑ in diesem Fall bei der Landesregierung in Niedersachsen ‑ nachzufragen, weil die in diesem Fall, glaube ich, die adäquateren, zielgerichteten Ansprechpartner wären.
Zusatz
Sie haben nun dreimal kreative Versuche sozusagen lobend erwähnt. Das war eigentlich in jedem Fall der Hinweis auf Fakten, die für sich sprechen. Dann wäre es doch schön, wenn nicht nur die Kreativität des Versuchs in der Antwort auftaucht, sondern auch Bezug auf die genannten Fakten genommen wird.
SRS Hille
Es scheint mein Schicksal zu sein, dass ich es Ihnen nicht recht machen kann. Kritisiere ich Sie, gefällt es Ihnen nicht, lobe ich Sie, gefällt es Ihnen nicht. Aber es ändert nichts an dem, was ich gesagt habe.
Frage
Dann versuche ich es, Herr Hille, unkreativ, und zwar möchte ich Sie fragen, ob ein Chef eines deutschen Konzerns an einem Wahlkampf teilnehmen darf, insbesondere an einem Wahlkampf von einem MAGA-Vertreter.
SRS Hille
Das ist eine Sache, die Sie, glaube ich ‑ möglicherweise kann man auch schon aus Ihrer Frage eine Antwort auf diese Frage erahnen ‑, selbst beurteilen können. Ich habe Ihnen für die Bundesregierung das gesagt, was ich zu sagen habe. Es handelt sich bei der Frage, wo das Unternehmen investiert und wo in diesem Fall der CEO eines Unternehmens auftritt, um eine unternehmerische Entscheidung. Die kommentiere ich nicht weiter.
Zusatzfrage
Ja, aber es geht nicht um eine Investitionsentscheidung, sondern darum, dass er an einem Wahlkampf teilgenommen hat. Ist das ethisch oder auch rechtlich erlaubt?
SRS Hille
Noch einmal: Ich lade Sie herzlich ein, das für sich zu beurteilen. Es ist Ihre Rolle als Journalistinnen und Journalisten, sich darüber ein Bild zu machen oder ein Urteil zu fällen. Das ist nicht nur legitim, sondern tun Sie es! Aber ich sage für die Bundesregierung das, was ich hier gesagt habe: Das ist eine unternehmerische Entscheidung, in diesem Fall durch den CEO von Audi, und deshalb kommentiere ich das nicht weiter.
Frage
Ich habe zwei Fragen. Mit welchen Hoffnungen oder vielleicht Befürchtungen blickt die Bundesregierung auf die Wahl in Israel? Wie wird sich womöglich das Verhältnis ändern?
Aus Hebron imWestjordanland wurde in den vergangenen Tagen gemeldet, dass 2000 Palästinenser aus ihren Häusern vertrieben worden sind . Kritiker nennen das eine Kollektivstrafe. Wie beurteilen Sie das? Gibt es eine Reaktion, eine Verurteilung?
Giese (AA)
Zum ersten Teil Ihrer Frage: Es gilt ganz klar das, was wir auch normalerweise sagen, nämlich dass diese Wahlen morgen stattfinden werden. Dabei stehen Politikerinnen und Politiker aus Israel zur Wahl. Darüber haben die Israelis zu entscheiden und nicht wir. Insofern werde ich das jetzt auch nicht kommentieren. Sie wissen, dass Israel ein sehr, sehr enger Partner ist, und auch da gilt das, was ich zu Brasilien gesagt habe: Auch danach wird Israel ein enger Partner für Deutschland bleiben, mit dem wir auf vielfältigste Weise ‑ wirtschaftlich, kulturell, aber auch in Bezug auf unsere Geschichte ‑ verbunden sind. Das ist vollkommen unabhängig von dem Ergebnis.
In Bezug auf das Thema Hebron, nach dem Sie gefragt haben, hat sich der Außenminister am vergangenen Freitag in Istanbul geäußert. Er hat gesagt, dass es den Terroristen nicht gelingen dürfe, durch ihre Taten weiteren Hass zu schüren und die Situation insgesamt weiter zu eskalieren. Deswegen ist es wichtig, dass die Hamas entsprechend des vereinbarten 20-Punkte-Plans entwaffnet wird und Israel nicht mehr bedrohen kann.
Unabhängig davon gilt jedoch, dass uns die sich zuspitzende Situation im Westjordanland und das beunruhigende Ausmaß an Gewalt mit großer Sorge erfüllen muss. Die Äußerung des israelischen Ministerpräsidenten, und ich glaube, auch des Verteidigungsministers, dass eine vollständige Abriegelung des Westjordanlands infrage kommt, ist natürlich beunruhigend.
Ganz grundsätzlich gilt: Als Besatzungsmacht ist die israelische Armee im Westjordanland dazu verpflichtet, die Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser zu wahren und zu schützen. Dem gilt es auch nachzukommen. Das ist das, was ich Ihnen zu diesen Vorgängen sagen kann.
Zusatzfrage
Protest haben Sie dagegen nicht eingelegt?
Giese (AA)
Das ist ja erst einmal ein Vorgang, den die Militärverwaltung des Westjordanlands angekündigt hat. Wie gesagt, dazu hat sich der Außenminister auch in allgemeiner Form geäußert. Das habe ich jetzt noch einmal wiederholt. Ich habe das auch noch einmal bekräftigt. Das ist das, was wir dazu zu sagen haben.
Vielleicht noch eine Ergänzung dazu: Der Außenminister steht bezüglich dieses Themas und aller möglichen anderen Themen auch in sehr, sehr engem Austausch mit seinem israelischen Amtskollegen.
Frage
Ich habe eine Frage entweder an Herrn Hille oder auch Herr Giese, vielleicht auch an das BMF. Netanjahu hat am Wochenende Kryptowährungen als Möglichkeit genannt, Sanktionen zu umgehen. Wie bewertet die Bundesregierung diese Aussage?
Giese (AA)
Die würde ich jetzt gar nicht bewerten. Vielleicht gebe ich nur den Hinweis, dass mir nicht bekannt ist, dass solche Sanktionen im Raum stehen. In dem Zusammenhang bin ich mir auch gar nicht ganz sicher, wie ich diese Äußerung einschätzen sollte. Das hat möglicherweise etwas mit dem Wahlkampf in Israel zu tun.
Zusatzfrage
Also gibt es noch keine Prüfung, wie man eine solche Umgehung über Banken eben nachprüfen würde?
Giese (AA)
Wie gesagt und noch einmal: Derartige Sanktionen stehen überhaupt nicht im Raum. Insofern sage ich einfach noch einmal: Ich würde das in den Wahlkampf in Israel einordnen und hier nicht weiter kommentieren.
Frage
Das ist eine Frage an das Innenministerium. Können Sie einerseits bestätigen, dass es die Eckpunkte gibt für dieses Investitionsschutzgesetz gibt? Es hat ja nach dem Volksentscheid in Berlin ein Rahmengesetz des amtierenden Senats gegeben, das für die Entschädigungen einen rechtlichen Rahmen gegeben hat. Warum ist es überhaupt notwendig, jetzt mit einem Bundesgesetz hier in Berlin tätig zu werden, falls es denn überhaupt dieses Bundesgesetz geben wird?
Kaminski (BMI)
Die Eckpunkte, die jetzt Teil der Berichterstattung waren, kann ich bestätigen. Die sind im Rahmen der gemeinsamen Arbeit innerhalb der Bundesregierung entstanden. Grundsätzlich würde ich jetzt zu dem Vorhaben von dieser Stelle aus nichts weiter sagen, weil es sich, wie gesagt, um Prozesse handelt, die sich innerhalb der Bundesregierung noch in der Abstimmung befinden. Eine Kabinettsbefassung wird vorbereitet; deswegen von diesem Ort aus erst einmal so viel.
Zusatzfrage
Im März hat der bisherige rot-schwarze Senat ein Gesetzesvorhaben angestoßen ‑ das ist vom Abgeordnetenhaus dann auch verabschiedet worden ‑, ein Rahmenpapier, das eigentlich, so scheint mir, dieses Gesetz überflüssig machen würde. Warum ist es notwendig, das trotzdem auf Bundesebene zu verabschieden?
Kaminski (BMI)
Wie ich gerade schon gesagt habe, haben wir bislang noch keinen konkreten Gesetzestext oder Ähnliches vorliegen, keinen Entwurf, über den ich jetzt hier sprechen könnte. Das würde ich wahrscheinlich auch nicht tun. Aber ich kann mich jetzt nicht hypothetisch äußern.
Frage
Ich bin jetzt kein Jurist. Können Sie mir etwas erklären? Es gibt den Artikel 15 des Grundgesetzes, nach dem Vergesellschaftungen möglich sind. Jetzt planen Sie hohe Hürden, und der Minister hat von einem linken Vergesellschaftungsfetisch gesprochen. Können Sie mir als Nichtjuristen erklären, warum dieses Gesetz nicht verfassungswidrig ist?
Kaminski (BMI)
Sorry, das müssen wir noch einmal kurz erklären. Den Inhalt Ihrer Frage habe ich nicht verstanden.
Zusatzfrage
Was sagen Sie zu der Kritik unter anderem auch der Linken-Spitzenkandidatin, dieser Plan der Regierung sei verfassungswidrig?
Kaminski (BMI)
Kritik aus Ländern oder sonstige Kommentierungen aus Ländern kommentiere ich von hier aus nicht.
Zusatzfrage
Dann noch einmal nachgefragt: Inwiefern passt das mit dem Artikel 15 des Grundgesetzes zusammen? Können Sie mir das als Nichtjuristen erklären?
Kaminski (BMI)
Im Grundgesetz stehen sehr viele sehr wichtige Dinge, und dennoch gibt es weitere, andere Gesetze, die diese Dinge regeln. Die Worte des Ministers stehen, glaube ich, für sich. Er hat gesagt, warum hierfür weitere Regelungen notwendig sind. Aber wir haben natürlich nicht nur das Grundgesetz, sondern es gibt darüber hinaus viele weitere Gesetze, die notwendig sind.
Frage
Hält der Verfassungsminister Artikel 15 für notwendig?
Kaminski (BMI)
Sie können davon ausgehen, dass das Grundgesetz von der gesamten Bundesregierung als notwendig und wichtig erachtet wird, ja.
Frage
Aber noch einmal: Das, was an Eckpunkten bekannt ist, würde ja bedeuten, dass der Inhalt des Artikels 15 nur noch unter, wie ich es jetzt einmal nenne, erschwerten Bedingungen überhaupt realisiert werden kann. Inwiefern würde diese Intention, die dahintersteht und erkennbar wird, nicht mindestens gegen die Intention des Artikels 15 sprechen? Es wird die Umsetzung des Inhalts von Artikel 15 zumindest massiv erschwert.
Kaminski (BMI)
Das ist Ihre Interpretation. Die sei Ihnen selbstverständlich auch gestattet. Ich hatte aber gerade eben schon gesagt ‑ ich glaube, zwischenzeitlich auch mehrfach ‑, dass ich von dieser Stelle aus nicht Vorgänge kommentieren kann, die sich weiterhin in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung befinden, und dabei muss ich leider bleiben.
Frage
Herr Hille, können Sie das vielleicht noch vertiefen, weil zumindest die Diskussion über dieses Eckpunktepapier ja offensichtlich auch mehrere Häuser betroffen hat?
SRS Hille
Ich habe dem, was der Kollege aus dem zuständigen Ressort bisher dazu zugesagt hat, nichts hinzuzufügen.
Frage
Inwiefern sind diese Eckpunkte mit dem Bau- und dem Justizministerium abgestimmt?
Dr. Hosemann (BMJV)
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist auf Arbeitsebene an der Ausarbeitung der Eckpunkte beteiligt.
Bösl (BMWSB)
Genau das gilt auch für das Bauministerium.
Zusatzfrage
Noch eine Frage zur Kabinettsbefassung: Können Sie denn dafür einen Zeitrahmen nennen? Soll das dieses Jahr noch in das Kabinett kommen?
Kaminski (BMI)
Ich gehe davon aus, dass die Frage an mich geht. - Ich würde das noch einmal kurz einordnen. Wichtig ist hierbei, dass das BMI hierfür die technische Federführung innehat. Das können Sie sich als logistische Federführung vorstellen. Die inhaltliche Federführung liegt bei den drei von Ihnen angesprochenen Ressorts.
Einen Zeitplan kann ich Ihnen nicht nennen.
Frage
Eine Nachfrage an das Justizministerium: Wenn Sie sagen, auf der Arbeitsebene sei man an der Erarbeitung der Eckpunkte beteiligt, bedeutet das, dass das Justizministerium eine Intention, die die Umsetzung eines Grundgesetzartikels sozusagen schwieriger macht, für verfassungskonform hält? Sie haben in der Abstimmung ja offenbar zugestimmt.
Dr. Hosemann (BMJV)
Die Ministerin hat sich ja zu diesem ganzen Themenkomplex schon verschiedentlich öffentlich geäußert. Sie hat dabei zwei Sachen klargemacht, erstens: Vergesellschaftung lehnt sie als politisches Instrument ab, weil dadurch kein neuer Wohnraum geschaffen wird und die damit verbundenen Kosten anderswo besser investiert werden, wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht. Um bezahlbaren Wohnraum zu sichern, setzen wir uns für eine Stärkung des sozialen Mietrechts ein, und just heute haben wir auch einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem wir das Bauen erleichtern wollen, auch im Hinblick auf die Wohnungskrise.
Zu der Frage dieses Investitionssicherungsgesetzes: Die Ministerin hat wiederholt darauf hingewiesen, dass wir damit verfassungsrechtliches Neuland betreten. Es gibt keinen Präzedenzfall für eine Vergesellschaftung nach Artikel 15, und es gibt auch keinen Präzedenzfall für ein entsprechendes Investitionssicherungsgesetz. Es ist in den letzten Monaten durch die öffentliche verfassungsrechtliche Debatte ja deutlich geworden, dass sich sehr viele verfassungsrechtliche Fragen stellen. Gleichzeitig gibt es einen Beschluss des Koalitionsausschusses, an dessen Zustandekommen das Justizministerium nicht beteiligt war, und im Rahmen der Umsetzung haben wir uns in der gewohnten Weise mit der im Justizministerium vorhandenen verfassungsrechtlichen Expertise in die Ausarbeitung dieser Eckpunkte auf Arbeitsebene eingebracht. Es bleibt aber natürlich bei dem, worauf die Ministerin und viele andere schon hingewiesen haben: Das ist verfassungsrechtliches Neuland, und es stellen sich viele Fragen.
Zusatzfrage
Bei der Vergesellschaftung als politischer Programmatik geht es aber nicht um die Schaffung neuen Wohnraums. Das ist nicht die Intention. Welche Bedeutung hat dieses Argument hier?
Der Kern der Frage ist aber, wenn, wie Sie sagen, die Ministerin Vergesellschaftung als politisches Instrument ablehnt, dass es den rechtlichen Charakter und die rechtliche Bedeutung von Artikel 15 GG gibt. Wenn die Umsetzung dieses inhaltlichen Kerns eines Verfassungsartikels erschwert wird, sieht die Ministerin das als rechtskonform an?
Dr. Hosemann (BMJV)
Sie legen da jetzt verschiedene Annahmen zugrunde. Was die Ministerin immer klargemacht hat, ist: Ein rein bundesgesetzliches Sperrgesetz bezüglich der Vergesellschaftung von Wohnraum oder dergleichen ist im Bundesgebiet unzulässig. Das wäre evident mit der Verfassung nicht vereinbar. Ein solches Gesetz kann der Bund nicht erlassen, und an so etwas würde sich das BMJV auch nicht beteiligen. Aber das Grundgesetz besagt ja: Vergesellschaftungen sind möglich, und das Nähere ist durch ein Gesetz zu regeln. Mit Artikel 15 allein lässt sich auch noch nichts vergesellschaften.
Der Bund hat in dem Bereich, vom Grundgesetz zugewiesen, die konkurrierende Gesetzgebung. Die ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die kann er nicht einfach so ausüben, sondern dafür gibt es Voraussetzungen. Es muss notwendig sein, dass der Bund tätig wird. Dann ist eben die Frage, in welchem Rahmen er für Investitionssicherheit in Bezug auf den Wohnraum ausgestalten darf, was für die Vergesellschaftung von Wohnraum unter welchen Voraussetzungen gelten soll. Das ist die Frage, um die es in diesem Gesetzgebungsvorhaben geht, und nicht etwa ein pauschaler Ausschluss, wie Sie das jetzt nahegelegt haben.
Frage
Die Frage schließt sich ganz gut an, auch noch einmal an das Bundesjustizministerium: Warum ist es denn aus Ihrer Sicht notwendig, dass der Bund es regelt? Zum Beispiel war einer der Punkte im Eckpunktepapier ja, dass der Verkehrswert bei einer Vergesellschaftung für die Entschädigung relevant sein soll und dass man sich dann am Verkehrswert orientieren muss. Warum ist der Bund und warum sind nicht die Länder zuständig?
Dr. Hosemann (BMJV)
Es ist ja jetzt in erster Linie eine politische Frage, ob es dieses Gesetz braucht. Dafür sehe ich uns jetzt nicht als Adressaten an, weil man, wie gesagt, zu der politischen Überzeugung, dass man so ein Gesetz auf den Weg bringen solle, in der Sitzung des Koalitionsausschusses am 2. Juli gekommen ist, mit dem das BMJV jetzt nichts zu tun hatte.
Frage
Das ist klar. Aber die Frage ist ja ‑ Sie müssen ja rechtlich irgendwo herleiten, dass Sie sozusagen auch die Kompetenz haben, das für alle Länder zu regeln ‑, woher Sie die Kompetenz haben. Wenn Sie es jetzt in das Eckpunktepapier geschrieben haben, dann müssen Sie die Überzeugung ja irgendwo herhaben.
Dr. Hosemann (BMJV)
Das ist schon wieder eine Annahme, die ich nicht bestätigen kann, dass wir überzeugt wären, dass das notwendig ist. Die Ministerin hat ja immer darauf hingewiesen, dass es diese verfassungsrechtlich offenen Fragen gibt, und wenn wir davon überzeugt wären, dass es notwendig ist, dann gäbe es die nicht mehr. Die gibt es. Aber natürlich gibt es Argumente dafür, nämlich sozusagen ‑ das ist der Punkt, der ja auch schon im Namen dieses Vorhabens steht ‑ Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt, also dass man sagt: Wir brauchen insgesamt in Deutschland einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen, damit Investitionen auf dem Wohnungsmarkt weiterhin attraktiv sind. - Es gibt ‑ völlig zugestanden ‑ darüber sehr geteilte Auffassungen. Ich möchte mich zu dieser Debatte jetzt gar nicht verhalten. Aber dass es da ein Argument gibt, das nicht irgendwie evident unsinnig ist, möchte ich doch bekräftigen.
Frage
Herr Hosemann, ich weiß, dass Ihr Haus ja auch immer historisch aufpasst. Ist der Ministerin und Ihrem Haus bekannt, dass die Vorsitzende der Berliner Expertenkommission zum Thema der Vergesellschaftung, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, auch von der SPD, mit ihrer Kommission zum Ergebnis gekommen war, dass die Vergesellschaftung nach Artikel 15 nicht nur rechtlich möglich ist, sondern die beste Lösung ist, um dauerhaft die Mieten in Berlin zu regulieren?
Dr. Hosemann (BMJV)
Ja, das ist uns selbstverständlich bekannt, und deswegen hat die Ministerin ja auch immer deutlich gemacht: Hier stellen sich viele offene verfassungsrechtliche Fragen. - Gleichzeitig gehört ja zum Bild auch dazu: Sogar zu dieser Debatte haben sich nun mehrere ehemalige Justizminister und Justizministerinnen mit ganz unterschiedlichen Einlassungen geäußert. Auch ehemalige Justizministerinnen und Justizminister haben die juristische Wahrheit nicht irgendwie für sich gepachtet, sondern es ist eine sehr komplexe Debatte, die sich hier stellt. Wir haben im Augenblick ja sozusagen die politische Situation in Deutschland, dass alle möglichen Leute zur jeweils anderen Idee sagen, die sei eindeutig verfassungswidrig. Manche sagen, Vergesellschaftungen seien eindeutig verfassungswidrig, andere sagen, ein Investitionssicherungsgesetz sei eindeutig verfassungswidrig. Ich glaube, man kann aufgrund der Debatte der letzten Wochen und Monate festhalten: Eindeutig verfassungswidrig ist im Augenblick von dem, was konkret politisch diskutiert wird, wenig, sondern es sind sehr komplexe Fragen, die sich hier stellen.
Zusatz
Vielleicht haben Sie mich falsch verstanden. Es ging jetzt nicht um irgendeine Meinungsäußerung irgendeiner ehemaligen Justizministerin, sondern sie war Vorsitzende einer eingesetzten Expertenkommission.
Dr. Hosemann (BMJV)
In dieser Expertenkommission gab es auch ein Minderheitsvotum von angesehenen Staatsrechtslehrern und Staatsrechtslehrerinnen, die nun wiederum eine andere Meinung hatten. Die alte Wahrheit „Zwei Juristen, drei Meinungen“ zeigt sich also halt auch in diesem Komplex.
Frage
Aber, Herr Dr. Hosemann, dieser Expertenkommission folgte dann doch das Gesetz, das ich eingangs erwähnte, das Rahmengesetz, das geltendes Recht in Berlin ist. Warum ist es notwendig, jetzt trotzdem mit einem Bundesgesetz etwas zu beantworten, das doch in Berlin ‑ zugegeben, mit zweijähriger Wartezeit ‑ ab 2028 geltendes Recht sein wird und die Frage der Vergesellschaftung dort ja auch hinsichtlich der Fragen, die Sie aufrufen, beantwortet?
Dr. Hosemann (BMJV)
Jetzt drehen wir uns ein bisschen im Kreis, und je länger ich antworte, desto mehr könnte der Eindruck entstehen, wir seien jetzt die energischen Befürworter dieses Vorhabens. Das sind wir nicht; das halte ich noch einmal für alle fest. Aber das sozusagen politische Argument für so ein Bundesgesetz ist ja vorhin schon genannt worden. Das ist eben die Überzeugung, dass es ohne so ein Gesetz insgesamt in Deutschland Unsicherheit darüber gibt, ob Investitionen in den Wohnungsmarkt noch attraktiv sind. Dazu, ob Sie das nun überzeugend finden oder ob das deswegen jetzt sinnvoll ist, will ich mich gar nicht verhalten. Aber das ist das Argument, und das wird auch nicht dadurch ausgehebelt, dass man sagt, dass es in Berlin ja ein Rahmengesetz gibt, weil die Position derjenigen, die dieses Vorhaben befürworten, ja ist, dass diese Pläne jetzt konkret im gesamten Bundesgebiet zu Unsicherheiten bei möglichen Investoren, die Wohnungen bauen wollen, darüber sorgt, ob Deutschland noch ein verlässlicher Standort für Investitionen in den Wohnungsneubau ist. Das sagen manche.
Frage
Ich habe es nicht verstanden; tut mir leid. Es gibt in Berlin, und wir reden ja jetzt von Berlin und nicht vom Investitionsstandort Deutschland ‑ das sicherlich auch, aber konkret sind die Pläne in Berlin ‑, doch eine gesetzliche Regelung, und die Frage von mir war: Warum ist es nötig, dennoch mit einem weiteren Gesetz nachzuregeln?
Dr. Hosemann (BMJV)
Weil, so sagen die Befürworter, die Existenz eines einfachen Landesgesetzes, das der Landesgesetzgeber ja auch jederzeit wieder ändern könnte, im gesamten Bundesgebiet für Unsicherheiten über die Verlässlichkeit von Investitionsbedingungen sorgt.
Frage
An das BMJV: Wann wird der Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E im Kabinett sein?
Dr. Hosemann (BMJV)
Der Gesetzentwurf ist in den letzten 15, 20 Minuten veröffentlicht worden. Die Frist zur Stellungnahme für die Länder ist jetzt erst einmal auf den 9. November festgesetzt worden. Der Gesetzentwurf muss innerhalb der Bundesregierung noch final abgestimmt werden. Ob es also in diesem Jahr mit dem Kabinetttermin noch klappt, muss sich zeigen.
Zusatzfrage
Das zieht sich seit der Ankündigung ja schon sehr lange hin. Was ist da das große Problem, warum ist das so schwierig?
Dr. Hosemann (BMJV)
Also ich würde von einem großen Problem gar nicht sprechen. Es ist eben ein anspruchsvolles Vorhaben, das Bauvertragsrecht so zu ändern, dass man verschiedene politische Ziele unter einen Hut bekommt.
Uns ist bei dem ganzen Gesetzentwurf Folgendes wichtig: Erstens muss Rechtssicherheit bestehen. Das Problem jetzt ist, dass es große Rechtsunsicherheit gibt, wenn die Leute auf Komfortstandards verzichten wollen, und deswegen scheuen die Leute davor zurück. Wir wollen Regelungen schaffen, bei die Leute dann vorher wissen, auf was sie sich einlassen, sodass sie gegenüber dem einfachen Bauen keine Skepsis mehr haben.
Zweitens sind uns Vertragsfreiheit und Parteiwillen wichtig. Wir wollen niemanden zum einfachen Bauen zwingen; vielmehr wollen wir Möglichkeiten schaffen ‑ kurzum eine Opt-in-Lösung ‑, sich bewusst für das einfache Bauen zu entscheiden, sodass man am Ende nicht mit Überraschung feststellen muss, dass weniger Trittschalldämmung oder weniger Steckdosen da sind, als man sich das vorgestellt hat.
Das ist quasi das Konzept hinter unserem Gesetzentwurf. Es gibt im politischen Raum auch andere Vorstellungen, aber für diesen Regelungsansatz stehen jetzt die beiden Häuser BMWSB und BMJV.
Frage
An das Umweltministerium zur Reform des Emissionshandels: Frau Ministerin Reiche hat am Freitag im Zusammenhang mit dem Dialog mit der Mineralölindustrie gesagt, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass die weitere freie Zuteilung von ETS-Zertifikaten möglichst unkonditioniert erfolgen solle. Da würde mich interessieren, wie Sie das sehen.
Zimmermann (BMUKN)
Als Sprecher des federführenden Ressorts kann ich gerne anfangen. Vielleicht mag die Kollegin dann ergänzen; denn selbstverständlich kann ich nicht für Bundesministerin Reiche sprechen. Im Übrigen kommentiere ich derartige Äußerungen von Kabinettsmitgliedern nicht. Das ist weder unsere Aufgabe, noch stünde mir das zu.
Grundsätzlich kann ich sagen, dass die Abstimmungen dazu in der Bundesregierung noch laufen. Grundsätzlich unterstützen wir, dass die ETS-Reform insgesamt verstärkt Anreize in der EU schaffen soll. Der Kommissionsvorschlag ist da auch schon eine gute Grundlage, aber aus unserer Sicht ist jetzt eben über Nachjustierungen an bestimmten Stellen zu diskutieren. Alles Weitere wären jetzt Einzelheiten, die gerade noch Gegenstand der laufenden Abstimmungen sind.
Lorenzat (BMWE)
Dem kann ich mich nur anschließen.
Frage
An Herrn Giese oder Herrn Hille: Nach sieben gescheiterten Rückkehrversuchen ist Oppositionsführerin María Corina Machado wieder in Venezuela. Da stellt sich die Frage: Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wer diese Rückkehr bislang be- oder verhindert hat? Erwarten Sie jetzt Garantien für Machados Sicherheit in Venezuela?
Giese (AA)
Das kann ich gerne beantworten.
Vielleicht erst einmal ganz grundsätzlich: Die gestrige Rückkehr von María Corina Machado nach Venezuela ist ein weiterer Schritt auf dem Weg des Landes hin zu politischer und ökonomischer Öffnung und zu demokratischem Wandel. Für die Bundesregierung kann ich sagen: Wir unterstützen auch weiterhin eine friedliche demokratische Transition, die in freien Wahlen mündet. Wenn man die Situation in Venezuela beobachtet, hat man ja auch gesehen: Genau das ist auch das, was die Bevölkerung gegenüber der Regierung einfordert. Insofern sehen wir uns da sozusagen auch als Unterstützer dieser öffentlichen Forderung.
Bezüglich der Frage, was diese Rückkehr jetzt ermöglicht hat und was die Hintergründe dazu sein könnten, kann ich Ihnen als Recherchehinweis vielleicht ans Herz legen, dass es dazu Äußerungen der US-Regierung gibt. Ich glaube, auch Außenminister Rubio hat sich dazu geäußert und da seine Rolle für sich reklamiert. Ich kann es Ihnen für Ihre Recherche nur empfehlen, sich das anzuschauen. Wir haben dazu keine weiteren eigenen Erkenntnisse. Fakt ist, dass die Grenzen kontrolliert werden. Es muss für Frau Machado also eine Möglichkeit geschaffen worden sein, in das Land einzureisen. Insofern wird das nicht ohne das Wissen und ohne den Willen der Regierung geschehen sein. Insofern müssen wir das wahrscheinlich auch als eine Entscheidung der venezolanischen Regierung betrachten.
Zusatzfrage
Erwartet die Bundesregierung von der Regierung bzw. von der Interimsführung in Caracas, dass sie Machado jetzt uneingeschränkte politische Betätigung in Venezuela ermöglicht? Fordern Sie das vielleicht sogar?
Giese (AA)
Was ich dazu zu sagen habe, habe ich gesagt. Die Bundesregierung unterstützt eine demokratische Transition in dem Land. Die Venezolanerinnen und Venezolaner sollen auch in der Lage sein, sich daran zu beteiligen. Das ist ein Recht, das die Bürger einfordern, und das sollen sie auch wahrnehmen können.
Vorsitzende Buschow
Der Kollege dazu.
Frage
Herr Giese, wann können wir mit der völkerrechtlichen Bewertung des US-amerikanischen Angriffs auf Venezuela vom 3. Januar 2026 und der Maduro-Entführung rechnen?
Giese (AA)
Ich glaube, dazu hat sich der Regierungssprecher hier geäußert. Ich habe Ihnen das eine Woche oder zwei Wochen danach schon einmal referiert. Er hat darauf Bezug genommen, dass es an der amerikanischen Regierung ist, eine völkerrechtliche Begründung für diesen Einsatz zu liefern. Der Regierungssprecher hat damals betont ‑ er war direkt neben mir und ich war da auch zugegen; insofern erinnere ich mich noch sehr gut daran ‑, dass es dazu keine ausreichende Begründung gab.
Frage
Zu den Huthi-Angriffen an Herrn Giese: Welche diplomatischen Schritte unternimmt Deutschland, um eine Ausweitung des Konflikts zu verhindern?
Giese (AA)
Vielleicht erst einmal eine ganz grundsätzliche Einschätzung: Die Huthi agieren dort ohne jede Rücksicht auf die Zivilbevölkerung. Ganz aktuell zeigt sich das in der Stadt Taiz, wo durch die Belagerung der Huthi über 800 000 Menschen eingeschlossen sind und wo Nahrungsmittel und Medikamente knapp werden. Wir rufen die Huthi dazu auf, unverzüglich den humanitären Zugang zur Stadt zu gewährleisten.
Wir betrachten das nicht nur sehr genau, sondern wir sind da auch diplomatisch aktiv. Außenminister Wadephul hat am vergangenen Freitag in Istanbul mit seinen Amtskollegen aus Frankreich, Großbritannien, Italien, Ägypten, Pakistan, Saudi-Arabien und der Türkei auch über die Lage im Jemen gesprochen. Mitte Oktober hatte Staatsministerin Güler den Sondergesandten des UN-Generalsekretärs für Jemen, Hans Grundberg, zu einem Gespräch über die Situation empfangen und sich über weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Jemen beraten. Wir arbeiten auch weiter daran, diese Möglichkeiten für diejenigen umzusetzen, die da Hilfe leisten würden.
Zur Frage, wer das durchführen würde: Das würden wahrscheinlich internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen erledigen. Diese unterstützen wir in einem sehr, sehr breiten Umfang. Es wird auch daran gearbeitet, diesen Umfang noch zu vergrößern. Es ist aber natürlich an den Huthi, diesen humanitären Zugang zu ermöglichen; den können sich die Vereinten Nationen nicht erkämpfen.
Zusatzfrage
Unterstützt die Bundesregierung die heutigen Gespräche in Teheran?
Giese (AA)
Wir haben davon Kenntnis und wir werden schauen, was dabei herauskommt.
Frage
Frau Lorenzat, zum Thema Gasspeicherfüllstände: Bald ist ja der 1. November. Die Füllstandsvorgaben sehen für den 1. November 70 Prozent vor. Die Gassprecher sind aktuell zu 62 Prozent gefüllt. Das heißt, dieses Ziel wird aller Voraussicht nach verfehlt werden. Was sind jetzt die Konsequenzen?
Lorenzat (BMWE)
Wie Sie wissen und wie wir hier verschiedentlich schon ausgeführt haben, beobachten wir die Lage eng und sind mit allen Akteuren im Austausch. Sowohl wir als auch die Netzagentur als auch die Verteilnetzbetreiber und die EU-Kommission erwarten für diesen Winter keine Gasmangellage. Die Speicher sind Stand heute zu 62 Prozent gefüllt, die Speicherbuchungen liegen bei 84 Prozent. Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass zur Beurteilung der Versorgungssicherheit eben nicht nur die Speicherfüllstände relevant sind, sondern eben auch laufende Importe, die verfügbaren Infrastrukturen und die Lage im Markt. Der Markt ist zwar volatil, aber er ist eben auch liquide. Dabei würde ich es belassen.
Zusatzfrage
Die Ministerin hatte Anfang Oktober das bundeseigene Unternehmen SEFE angewiesen, vermehrt Erdgas einzuspeichern. Das ist offensichtlich nicht in ausreichender Menge passiert. Oder wie bewerten Sie den jetzigen Füllstand von nur 62 Prozent?
Lorenzat (BMWE)
Ich habe mich ja gerade dazu geäußert, wie ich den bewerte.
Frage
Planen Sie weitere Maßnahmen für den Fall, dass es doch noch knapp werden sollte? Es gibt ja zum Beispiel die Möglichkeit, kurzfristige Ausschreibungen zu starten.
Lorenzat (BMWE)
So wie wir das in der Vergangenheit auch getan haben, beobachten wir den Markt. Handlungsoptionen haben wir in der Hinterhand, sofern sie gezogen werden müssen. Zum jetzigen Stand habe ich mich gerade aber geäußert.
Frage
An Frau Dr. Noack oder Herr Giese: Nach den jüngsten Verstimmungen zwischen Deutschland und dem Iran und der jeweiligen Einbestellung der Botschafter jeweils in der vergangenen Woche, gab es am Wochenende Meldungen, dass der Iran jetzt auch militärischen Einrichtungen oder Niederlassungen Deutschlands in der Region drohen möchte. Wenn einem da überhaupt etwas einfällt, dann in allererster Linie Jordanien. Wie ernst nehmen Sie diese Drohungen, dass die Bundeswehrsoldaten in der Region zum Ziel möglicher iranischer Angriffe werden könnten?
Dr. Noack (BMVg)
Grundsätzlich kommentieren wir das nicht. Allgemein kann ich Ihnen sagen, dass wir die Lage ganz genau beobachten, vor allen Dingen in den Bereichen, in denen wir eigene Truppen haben. Für den Fall, dass die eigene Truppe möglicherweise einer höheren Gefährdungslage ausgesetzt ist ‑ das hat es im Rahmen der Krise im Nahen und Mittleren Osten tatsächlich schon gegeben ‑, gibt es Protokolle und Vorgaben, wie die Soldatinnen und Soldaten zu schützen sind.
Ansonsten haben wir dazu erst einmal nichts Weiteres beizutragen. Sie können sich aber sicher sein, dass wir die Lage sehr genau beobachten.
Zusatzfrage
Gibt es dazu auch etwas von Ihrer Seite, Herr Giese?
Giese (AA)
Sie haben zu der Sicherheit der Angehörigen der Bundeswehr gefragt, die da vor Ort sind, und die Sprecherin des BMVg hat sich dazu gerade geäußert.