Im Wortlaut
Themen
• 27. Handballweltmeisterschaft der Frauen
• russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine
• EU-Verkaufsverbot für neue Benzin- und Dieselfahrzeuge ab 2035
• geplante Grundsicherung für Arbeitssuchende
• geplante Reform des Gebäude-Energie-Gesetzes
• geplante EU-Verordnung in Bezug auf Tierschutzmindeststandards
• Kritik am Staatsminister für Kultur und Medien
• Anteil deutscher Mitarbeiter in EU-Institutionen
• Aufnahme von Afghanen in Deutschland
• Versorgung Deutschlands mit Erdgas
• Einstufung des sogenannte „Cartel de los Soles“ in Venezuela als ausländische Terrororganisation durch die USA
• Auswahlprozess für den nächsten UN-Generalsekretär
• US-Zollpolitik
• Umgang von Wirtschaftsverbänden mit der AfD
• Reform des Wehrdiensts
• Debatte über eine Absenkung der Strafmündigkeit
• geplante Studie zu den Ursachen von Kinder- und Jugendgewalt
• Nahostkonflikt
38 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Mittwoch, 26. November 2025
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Meyer
Hartmann (BMF)
Hinterseher (AA)
Stratmann (BMAS)
Wentzel (BMWE)
Hauck (BMLEH)
Dr. Hosemann (BMJV)
Frühauf (BMI)
Grüneberg (BMFTR)
Müller (BMVg)
(Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Meyer
Ein kleiner Gruß von mir, von uns, von der Bundesregierung an unsere Frauenhandballnationalmannschaft! Denn heute beginnt die 27. Handballweltmeisterschaft der Frauen unter dem Motto „Hands up for more“. Deutschland ist handballverrückt. Das haben wir auch hier ab und zu diskutiert. Wir sind sehr stolz, dass wir Gastgeber dieses Turniers sein können, eines der bedeutendsten sportlichen Großereignisse in diesem Jahr.
Der Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung wünschen Trainer Markus Gaugisch und dem Team viel Erfolg für das heutige Auftaktspiel gegen Island und auch im gesamten Turnier. Wir drücken fest die Daumen und wollen uns wie schon bei vergangenen Sportereignissen als guter Gastgeber präsentieren.
Frage
Gibt es Pläne, dass der Kanzler oder andere Kabinettsmitglieder zu den Spielen reisen? Gibt es dafür eine Grenze, zum Beispiel erst ab dem Viertelfinale, ab dem Halbfinale oder ab dem Finale?
SRS Meyer
Ich kann für den Bundeskanzler sagen, dass aufgrund der zahlreichen Termine ‑ wir werden sicherlich gleich noch über einige internationale Themen sprechen ‑ derzeit nicht geplant ist, an dem Turnier teilzunehmen. Ich bin mir aber sicher, dass er sich fortlaufend über die Ergebnisse informieren lassen wird.
Frage
(zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine) Herr Meyer, wir haben den Bundeskanzler gehört, wie er in seiner Rede in der Generaldebatte gesagt hat, dass die eingefrorenen russischen Vermögenswerte verfügbar gemacht werden sollen. Welche Hürden sind rechtlich schon bearbeitet, damit das tatsächlich möglich wird?
SRS Meyer
Sie wissen, dass uns dies ein großes Anliegen ist, um die Möglichkeiten der Ukraine weiterhin zu erhöhen, sich des russischen Angriffskriegs zu erwehren. Dafür ist die Nutzbarmachung dieser Assets nach unserer Auffassung ein ganz wichtiger Schritt. Nach wie vor ‑ darüber haben wir auch hier immer einmal wieder berichtet ‑ gibt es natürlich eine Reihe von offenen Fragen, von rechtlichen Fragen und von technischen Fragen. Sie werden derzeit diskutiert. Nun ist es an der EU-Kommission, einen entsprechenden Rechtstext vorzulegen. Ihn erwarten wir. Das ist momentan der Verfahrensstand. Wie gesagt, treiben wir das weiterhin ungeachtet anderer Entwicklungen mit Hochdruck voran.
Zusatzfrage
Gibt es dazu Ergänzung vonseiten des Finanzministeriums?
Hartmann (BMF)
Ich kann mich dem nur anschließen. Die EU-Kommission erarbeitet zurzeit die Finanzierungsoptionen für die Ukraine. Das ist natürlich sehr wichtig, wie Herr Meyer betont hat. Wir sind optimistisch, dass eine gute Lösung gefunden werden kann, um die Ukraine nachhaltig finanziell zu unterstützen.
Frage
Wird es aus Sicht der Bundesregierung im Falle deutscher Garantien für dieses Unterfangen auf jeden Fall eine Bundestagsentscheidung dazu geben müssen? Wenn ja: Vom Haushaltsausschuss oder vom Plenum? Wie weit sind die Prüfungen?
SRS Meyer
Ich würde dazu raten, zunächst den nächsten Schritt abzuwarten. Die EU-Kommission ist jetzt am Zug, einen Vorschlag vorzulegen. Das wurde auf den vergangenen Sitzungen vereinbart. Alles Weitere bewerten wir auf Grundlage des Vorschlags.
Frage
Wahrscheinlich ist das schon irgendwann einmal gesagt worden, aber können Sie einen Überblick darüber geben, wie hoch die Gesamtsumme der Assets ist, über die hier geredet und beraten wird?
SRS Meyer
Das Ziel ‑ darauf hat der Bundeskanzler im September hingewiesen ‑ ist die Verwendung der „frozen assets“ zur militärischen Unterstützung der Ukraine. Es geht nicht um eine Konfiszierung, sondern es geht um ein zinsfreies Darlehen in Höhe von effektiv 140 Milliarden Euro. Das ist die Summe, die hier in Rede steht.
Zusatzfrage
Sind das 140 Milliarden insgesamt, oder ist das eine Jahresmarge?
SRS Meyer
Das ist nach meinem Verständnis die Zielmarke für das gesamte zinsfreie Darlehen, das zur Verfügung gestellt werden soll.
Frage
Herr Meyer, wir haben jetzt den US-Vorstoß mit den Verhandlungen über einen möglichen Waffenstillstand gesehen. Wie weit beeinflusst er diese Planung? Denn in dem Plan, den die Amerikaner vorgelegt haben, wurde eine andere Verwendung der „frozen assets“ vorgeschlagen.
SRS Meyer
Ich werde Zwischenstände, einzelne Papiere oder Ähnliches jetzt nicht kommentieren. Sie wissen, dass wir uns und der Bundeskanzler sich auch in Person in den vergangenen Tagen sehr intensiv in diesen Prozess eingebracht haben. Wir tun das mit einem klaren Ziel. Wir wollen die Ukraine für mögliche Verhandlungen stark machen. Wir haben natürlich das klare Ziel, dass dieser Krieg endet, dass Friede einkehrt und dass dieser Friede nachhaltig und gerecht stattfindet. Für uns als Deutschland und auch als Europa ist es wichtig, dass wir Europäer über Dinge, die quasi im europäischen Interesse, aber auch im Bereich unserer politischen Entscheidungen liegen, am Ende nicht nur mitentscheiden, sondern dass wir auch maßgeblich in der Hand haben, wie sich Dinge weiterentwickeln. Dafür wurde eine Reihe von Gesprächen geführt, unter anderem in Genf ‑ das wissen Sie ‑, aber auch in anderen Formaten, zuletzt gestern im Kreise der Koalition der Willigen. Wir begleiten diesen Prozess sehr intensiv. Wir sehen darin durchaus auch eine Chance, dass jetzt wieder Bewegung in einen Friedensprozess kommt, tun dies aber nicht als neutraler Beobachter, sondern mit einer klaren Zielsetzung.
Ich will noch einmal einen Satz zu dem nachhaltigen und gerechten Frieden sagen, den wir anstreben. Am Ende ist das ja nicht nur ein Grundprinzip, sodass wir aus Prinzipientreue sagen, solch ein Friede müsse nachhaltig und gerecht sein, sondern das ist am Ende auch etwas, was mit Blick auf mögliche Folgen dringend notwendig ist. Denn was nicht passieren darf, ist, dass ein möglicher Friedensschluss am Ende nur mehr eine Atempause ist, in der Russland Kräfte sammelt, sich neu orientiert und in wenigen Jahren die Ukraine erneut überfällt und angreift. Das kann nun wirklich in niemandes Interesse sein. Deshalb muss jeglicher Friedensschluss am Ende gewährleisten, dass er die Ukraine stark macht, sich dauerhaft verteidigen zu können, und dass er langfristig nachhaltig und gerecht wirkt. Das ist entscheidend, und in diese Richtung agieren wir derzeit auf allen Ebenen.
Frage
Sie haben die Darlehenssumme genannt: 140 Milliarden. Muss sie eigentlich zu hundert Prozent abgesichert sein? Das würde 140 Milliarden an Assetwerten bedeuten. Bei einer geringeren Absicherung bzw. Garantie wären auch die Assetwerte entsprechend geringer.
SRS Meyer
Ich denke, die politischen Rahmenbedingungen hat der Bundeskanzler in seinem Namensbeitrag und in weiteren Äußerungen umschrieben. Auf dieser Grundlage werden dann weitere Gespräche geführt. Was die genaue Ausgestaltung angeht, damit das am Ende rechtlich sicher funktioniert und so eingesetzt werden kann, dass wir dadurch am Ende wirklich einen Fortschritt erzielen, liegt der Ball aktuell bei der EU-Kommission. Das ist nicht ganz unkomplex. Deswegen ist es auch richtig, sich dafür Zeit zu nehmen. Trotzdem ist es wichtig, dass in naher Zukunft ein Vorschlag kommen wird, der viele dieser Fragen sicherlich sehr klar beantworten wird.
Zusatzfrage
Im Sinne von Transparenz wäre es dennoch schön, die absolute Assethöhe zu erfahren, die dann in ein Kreditvolumen von 140 Milliarden münden soll. Vielleicht könnten Sie das doch noch eruieren und nachliefern.
SRS Meyer
Ich werde schauen, was ich tun kann.
Frage
Zu dem Friedensplan: Die Bundesregierung, sowohl die Ampel als auch die Regierung unter Herrn Merz, hat einen Diktatfrieden immer abgelehnt. Das, was jetzt auf dem Tisch ist, ist nichts weiter als ein Diktatfriede aus Sicht von Washington und Moskau. Können Sie uns sagen, was Sie unter einem Diktatfrieden verstehen, wenn Sie sich das jetzt anschauen?
SRS Meyer
Ich werde Ihnen jetzt keine rechtliche Definition liefern. Aber es ist doch klar, was damit gemeint ist. Damit ist gemeint, dass über die Köpfe der Ukrainerinnen und Ukrainer hinweg ein Frieden nach dem Motto „Friss oder stirb“ geschlossen wird.
Das ist nicht das, was wir anstreben, und dafür haben wir sehr viele Gespräche geführt. Deshalb ist gut, dass gestern in der Konferenz der Koalition der Willigen Einigkeit darüber bestand, dass es keine Entscheidung über die Köpfe der Ukrainerinnen und Ukrainer hinweg geben darf, dass die Grundsätze der UN-Charta geachtet werden müssen, die Souveränität der Ukraine gewahrt bleiben muss, dass Grenzen nicht mit Gewalt verschoben werden dürfen und dass sich die Ukraine auch in Zukunft wirksam gegen Aggressionen zur Wehr setzen können muss. Das ist unsere klare Position. Wir haben aus den Gesprächen der vergangenen Tage in Genf, wo zum Beispiel auch die Amerikaner direkt mit der Ukraine gesprochen haben, in aller Vorsicht Schritte in die richtige Richtung gesehen.
Zusatzfrage
Wie bewerten Sie, dass Teile des russischen Aggressors mehr an diesem US-Plan mitgearbeitet haben als die Europäer?
SRS Meyer
Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage Sie diese Aussage treffen.
Zusatz
Berichterstattung.
SRS Meyer
Ich würde sie an der Stelle nicht bewerten. Wir konzentrieren uns auf unsere Ziele, auf das, was wir in diesem Prozess erreichen wollen. Ich habe gerade versucht, sie darzulegen und ein bisschen ausführlicher zu erklären. Das steht für uns im Fokus.
Frage
Herr Meyer, ich möchte auf Ihre Verhütungsdefinition, wenn Sie so sagen wollen, zurückkommen. Sie sagten gerade, es gelte, die Ukraine davor zu bewahren, dass wer auch immer, wahrscheinlich Russland, dieses Land noch einmal überfalle. Gibt es zu dem Punkt, der inhaltlich eine Punktlandung ist, wie Sie es beschrieben haben, klaren Konsens mit den Amerikanern und mit anderen Partnern in Europa, oder ist das noch Gesprächsstoff?
SRS Meyer
Wir wollen einen nachhaltigen und langfristigen Frieden. Ich glaube, darüber gibt es überhaupt keinen Dissens. Das ist das Ziel. Man muss ja auch sagen, dass man der nächsten Generation der Ukrainerinnen und Ukrainer nur wünschen kann, dass sie nicht das erleben muss, was die derzeitige Generation der Ukrainerinnen und Ukrainer erleben muss, nämlich mitten in diesem brutalen Angriffskrieg zu sein und Tag für Tag zu erleben, wie zivile Ziele angegriffen werden.
Das Ziel eines jeglichen Friedensschlusses muss sein, dass für nachfolgende Generationen klar ist, dass sich so etwas nicht wiederholt. Das hat Bedingungen, und genau darüber reden wir aktuell mit allen unseren Partnern und machen die Ukraine stark für genau diesen Prozess.
Noch einmal: In dem Ziel, einen wirklich langfristigen und nachhaltigen Frieden zu erreichen, sind wir uns sehr einig.
Zusatzfrage
Ist man sich über die Dimension einer solchen Verhütungsprozedur klar ‑ die Ukraine müsste ja instand gesetzt werden, und zwar nicht nur mit militärischen Gütern ‑, oder ist noch debattierbar, wie groß dieser Aufwand ist etc.?
SRS Meyer
Jetzt ist erst einmal gut, dass an konkreten Texten gearbeitet wird. Denn es ist immer besser, wenn man ganz konkret schwarz auf weiß an etwas arbeitet, als wenn man interpretierbar miteinander spricht. Insofern setzen wir durchaus Hoffnung darauf, dass diese Gespräche Dinge voranbringen.
Noch einmal: Wenn wir uns darüber einig sind, dass das Ziel eines gerechten und nachhaltigen Friedens über allem steht, was wir jetzt tun, dann hat das am Ende natürlich Bedingungen. Wir haben in der Vergangenheit schon über Sicherheitsgarantien und andere Dinge mit den Amerikanern sehr intensiv gesprochen. Sie können sich sicher sein, dass jetzt all diese Dinge in den Gesprächen mit den Europäern, mit der Ukraine, aber auch mit den USA eine ganz wichtige Rolle spielen.
Frage
Zu der Erklärung, dass man sich in der Koalition der Willigen darüber einig war, dass die Grenzen nicht mit Gewalt verändert werden dürften: An dem Treffen der Koalition der Willigen gestern hat auch der US-Außenminister teilgenommen. Gilt dieses Einverständnis, das Sie eben ausgeführt haben, auch für den amerikanischen Außenminister? Das würde den Vorschlägen, die die USA vorgelegt haben, deutlich widersprechen.
SRS Meyer
Geäußert haben sich im Nachgang die Vorsitzenden der Koalition der Willigen. In der Tat hat auch Außenminister Rubio daran teilgenommen. Sie können der Erklärung der Vorsitzenden entnehmen, dass noch einmal bestätigt wurde, auch von US-Seite, dass das Ziel natürlich ein gerechter und dauerhafter Friede ist und dass Entscheidungen insbesondere dann, wenn es um europäische Interessen oder um Beschlüsse der NATO geht, natürlich nur im Bündnis getroffen werden können. Das kann man, wie gesagt, der Erklärung im Nachgang entnehmen.
Zusatzfrage
Aber die Amerikaner haben nicht zugestimmt, dass die Grenzen der Ukraine unverletzbar sind, oder?
SRS Meyer
Ich denke, so funktioniert dieses Format nicht ganz. Es ist ein Zusammenschluss, der als Koalition der Willigen immer wieder auch der Ukraine beisteht und sich deshalb als Format wirklich bewährt hat. Wie gesagt, haben im Nachgang die Vorsitzenden kommuniziert, und sie sprechen in dem Moment natürlich nur für sich.
Frage
Noch einmal zur Nutzung der russischen Assets durch die EU: Das war bisher auch aus finanzpolitischen und geopolitischen Gründen innerhalb der EU hoch umstritten. Was hat sich kurzfristig geändert, sodass man das jetzt anscheinend doch umsetzen will?
SRS Meyer
Ich weiß nicht, ob sich da etwas geändert hat, aber dass wir darüber mit allen Partnern in engem Austausch stehen, auch mit denen, die noch etwas mehr Fragen haben und die vielleicht auch etwas direkter betroffen sind, das ist keine ganz neue Entwicklung, sondern das betreiben wir auf den unterschiedlichen Formaten in den letzten Wochen jederzeit, auf bilateralen Formaten, aber auch auf EU-Räten sowohl formeller Art als auch informeller Art.
Zusatzfrage
Eine der großen geäußerten Sorgen war, dass dann, wenn es tatsächlich zur Nutzung des eingefrorenen Vermögens kommen sollte ‑ das ist fast ausschließlich russisches Zentralbankvermögen ‑, die Chinesen oder Saudis ihre entsprechenden Assets aus dem EU-Raum abzögen. Gab es im Vorlauf entsprechende Gespräche ‑ die Frage geht im Zweifel ans Auswärtige Amt ‑ mit den chinesischen und saudischen Partnern, um so etwas trotz der Nutzung des russischen Zentralbankvermögens zu verhindern?
SRS Meyer
Sie können davon ausgehen, dass die EU-Kommission alle Eventualitäten, alle möglichen negativen und auch positiven Folgen abwägt und auf dieser Basis einen Vorschlag unterbreiten wird.
Hinterseher (AA)
Ich kann einen Schritt zurückgehen. Die grundsätzliche Annahme, dass man die eingefrorenen russischen Vermögenswerte der Zentralbank erst dann freigibt, wenn Russland für die Schäden in der Ukraine aufgekommen ist, ist keine neue. Das gibt es seit 2023. Das wurde damals im G7-Raum beschlossen und danach von der EU diskutiert. Insofern ist die Diskussion als solche schon deutlich älter.
Zuruf
… (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)
Vorsitzende Welty
Sie haben nicht das Wort. ‑ Wir wechseln das Thema.
Zuruf
… (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)
Vorsitzende Welty
Sie hatten eine Frage und eine Nachfrage. Und jetzt gehen zu einem neuen Thema.
Zuruf
… (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)
Frage
Zum Thema des Verbrenneraus: Es gab verschiedene Äußerungen, wonach es sozusagen eine schnelle Einigung der Bundesregierung geben solle. Wann rechnen Sie mit dieser Einigung, Herr Meyer? Wird das auch morgen beim Koalitionsausschuss Thema sein, und wird es dann möglicherweise eine Einigung geben?
SRS Meyer
Ich hoffe, Sie erlauben mir, zwei Sätze zum Prozess zu sagen, weil mir das bei dem Thema wichtig ist. Im Kern geht es um eine europäische Regelung. Derzeit nimmt die EU-Kommission einen Review vor und wird quasi einen Weiterentwicklungsvorschlag vorlegen. Im Vorfeld dieses Weiterentwicklungsvorschlags sind die Mitgliedstaaten gefragt, ihre Positionen einzubringen. Das tut Deutschland und hat dies zum Beispiel beim Autogipfel schon sehr konkret getan. Erst nach diesem Vorschlag wird man sich damit beschäftigen. Am Ende steht eine Entscheidung, bei der man vielleicht auch einmal „ja“, „nein“ oder „vielleicht“ sagen muss. So viel zum Prozess, weil häufig der Eindruck erweckt wird, jetzt, morgen im Koalitionsausschuss oder nächste Woche bei einem anderen Treffen werde etwas ultimativ entschieden. Wir befinden uns aber im Prozess einfach noch etwas davor.
Inhaltlich wollen wir uns in der Tat sehr aktiv einbringen und tun dies auch jetzt schon tun. Ich gehe deshalb fest davon aus, dass es einen abgestimmten deutschen Input zu der europäischen Position geben wird, bevor die EU-Kommission den entsprechenden Vorschlag vorlegen wird. Bis dahin gilt all das, was auf dem Autogipfel auch auf der Bühne gesagt wurde. Das gibt schon einmal eine Richtung vor. Der Bundeskanzler hat betont, einen harten Schnitt 2035 dürfe es nicht geben. Er hat auch darauf hingewiesen, dass die Hauptstraße für die Zukunft der Automobilindustrie elektrisch sei. Trotzdem werde es darum gehen, auf den Nebenstraßen weiterhin Flexibilisierung möglich zu machen, möglicherweise auch mehr Flexibilisierung als in der Vergangenheit. Das wurde dort auf der Bühne als Rahmen definiert. Das hat sicherlich auch die EU-Kommission wahrgenommen. Wie gesagt, gehe ich fest davon aus, dass eine endgültige Positionierung gelingt, bevor die EU-Kommission den Vorschlag vorlegt.
Zusatzfrage
Könnten Sie sagen, welche anderen Themen morgen beim Koalitionsausschuss noch besprochen werden?
SRS Meyer
Nein, das würde ich aus grundsätzlichen Erwägungen hier für die Bundesregierung nicht tun, auch da das ja ein Format der Parteien ist. Wir sind daran natürlich beteiligt. Aber deshalb würde ich das schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht tun.
Ich möchte aber einordnend sagen, dass es Koalitionsausschusssitzungen gibt, in denen sehr weitreichende Beschlüsse gefasst werden, dass es aber auch Koalitionsausschusssitzungen geben mag, die eher Arbeitscharakter haben. Es ist gut, dass wir mit der vorangegangenen Sitzung des Koalitionsausschusses, mit dieser Sitzung und möglicherweise einer weiteren Sitzung auf der Strecke und vielen weiteren Gelegenheiten jetzt im November und Dezember viele Möglichkeiten haben, auch in der Spitze der Koalition wichtige Debatten zu führen und Dinge weiter voranzutreiben. Der Bundeskanzler hat heute in seiner Regierungserklärung stark auf das Reformtempo und die zahlreichen Reformschritte hingewiesen, die wir derzeit einleiten. Insofern ist das Format gut und wichtig. Aber Erwartungen auf große Beschlüsse möchte ich von hier aus nicht wecken.
Frage
In seiner Rede gestern auf dem Arbeitgebertag hat der Bundeskanzler darauf hingewiesen, dass der Vorschlag zum Bürgergeld rasch ins Kabinett geht, und zwar mit dem Ziel, noch vor Weihnachten eine erste Lesung im Bundestag zu haben. Sind jetzt alle Bedenken im BMAS ausgeräumt, oder wird dies mutmaßlich erst in der kommenden Woche oder erst in der Woche darauf der Fall sein?
Stratmann (BMAS)
Grundsätzlich ist die Reform der Grundsicherung im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Sie haben wahrscheinlich verfolgt, dass es einen intensiven und sehr konstruktiven Austausch auf allen Ebenen gab. Wir hatten angekündigt, dass die Reform im Herbst vorgelegt werde. Wir haben hier auch schon einmal über den Kalender gesprochen. Wir sind im Herbst und haben es vorgelegt. Jetzt laufen die regierungsinternen Abstimmungen dazu. Denen kann ich nicht vorgreifen. Aber grundsätzlich ist vereinbart worden, die Reform im Herbst im Kabinett zu verabschieden. Das bedeutet, bis zum 21. Dezember.
Frage
Ich habe genau dieselbe Zeitfrage zum sogenannten Heizungsgesetz, zum GEG, an das Wirtschafts- und das Bauministerium. Gibt es Pläne, die Differenzen, die es darüber noch gegeben hat, morgen noch vor dem Koalitionsausschuss abzuräumen, oder wird das Thema im Koalitionsausschuss?
Wentzel (BMWE)
Mit Blick auf die Themen des Koalitionsausschusses hat Herr Meyer gerade schon gesagt, dass wir das von der Stelle aus nicht ankündigen würden.
Die Abstimmungen zur Reform des GEG laufen. Sie kennen die Vorgaben des Koalitionsvertrages. Wir werden zu gegebener Zeit gemeinsam einen Entwurf vorlegen. Aber ich habe jetzt keinen konkreten Zeitplan anzukündigen.
Zusatzfrage
Eine Jahreszeit haben Sie nicht anzukündigen? Eben waren wir bei Zeitraum „Herbst bis zum 21. Dezember“. Was bieten Sie?
Wentzel (BMWE)
Da würde ich mich zurückhalten.
Frage
Das betrifft wahrscheinlich das Justiz- und Verbraucherschutzministerium und das Landwirtschaftsministerium. Die EU möchte den illegalen Handel mit Hunden und Katzen eindämmen und den Schutz dieser Tiere verbessern. Dafür hat man sich jetzt darauf geeinigt, dass alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen durch einen Mikrochip identifizierbar sein müssen, wobei dafür Übergangsfristen gelten. Ich weiß, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz sich auch schon einmal mit solchen Überlegungen befasst hatte, vor allen Dingen damit, den Welpenhandel auf der Straße einzudämmen. Deswegen habe ich jetzt auch das BMJV noch mit angesprochen. Da die deutsche Position zu dem Thema auf EU-Ebene noch aus der Ampelzeit stammt, wüsste ich gerne, wie denn die aktuelle Beurteilung dieses Vorhabens ist, das ja formell noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden muss.
Hauck (BMLEH)
Ja, das kann ich gerne übernehmen. Wir begrüßen die Einigung im Europäischen Parlament, auch wenn da noch nicht alle Details bekannt sind. Wir als Deutschland haben die Verordnung von Anfang an unterstützt. Erstmals wird es auf EU-Ebene EU-weite Tierschutzmindeststandards für Zuchtbetriebe und für Tierheime geben, von der Unterbringung, der Fütterung, der Versorgung von Hunden und Katzen über Verbote bestimmter Zuchtpraktiken und auch schmerzhafter Eingriffe bis hin zur Kennzeichnung per Mikrochip ‑ das hatten Sie schon angesprochen ‑ und der Registrierung in EU-weiten Datenbanken.
Zusatzfrage
Sie haben ja Zuchtbetriebe und Tierheime explizit angesprochen. Ich glaube, bei denen soll das dann schon vier Jahre nach Inkrafttreten gelten. Es soll aber auch für private Besitzer von Hunden und Katzen gelten. Die haben dann eine längere Übergangsfrist. Manche der jetzt lebenden Tiere leben dann vielleicht gar nicht mehr. Aber finden Sie auch diesen Teil gut, dass eben Tierbesitzer in den nächsten zehn bis zu, bei Katzen, 15 Jahren ihre Haustiere auch mit dem Mikrochip identifizierbar machen müssen?
Hauck (BMLEH)
Genau, Sie haben vollkommen recht: Die Chippflicht bei Hunden wird in zehn Jahren und bei Katzen erst in 15 Jahren einzuführen sein. Viele privat gehaltene Hunde und Katzen sind bereits gechipt. Wie ich gesagt habe, unterstützen wir das Vorhaben. Auf rein private Tierhalter kommen hierdurch auch allenfalls einmalige Kosten für den Mikrochip zu. Das ist eine Tierarztbehandlung, und die Kosten hierfür sind in der Gebührenordnung für Tierärzte geregelt.
Vorsitzende Welty
Möchte das Justizministerium etwas ergänzen?
Dr. Hosemann (BMJV)
Ich glaube, zum Welpenschutz kann ich nicht so viel beitragen.
Frage
Der Kanzler hat am Wochenende ja in sehr absoluter Wortwahl verkündet, die Vorwürfe gegen Wolfram Weimer hätten sich alle als falsch erwiesen, und da wäre nichts verkauft worden. Jetzt hat die WEIMER MEDIA GROUP, die ja nach wie vor ausschließlich dem Ehepaar Weimer gehört, nachweislich Netzwerkpakete für die Teilnahme am Ludwig-Erhard-Gipfel zum Stückpreis von je 80 000 Euro verkauft und mit Einfluss auf politische Entscheidungsträger und Premiumvernetzungen in entspannter Atmosphäre am Tegernsee geworben bzw. dies entsprechend versprochen. Da würde mich interessieren: Mit welcher Begründung bewertet denn der Kanzler den Verkauf dieser je 80 000 Euro teuren Netzwerkpakete durch das Unternehmen seines Staatsministers und dessen Frau als „hier wurde nichts verkauft“?
SRS Meyer
Ich glaube, wir haben uns an dieser Stelle zu dem Komplex in den vier letzten Regierungspressekonferenzen sehr ausführlich geäußert. Es gibt auch, glaube ich, seit der letzten keinen neuen Sachstand dazu. Insofern würde ich dafür auf unsere Aussage in der Vergangenheit verweisen.
Zusatzfrage
Die Aussage hat der Kanzler ja erst dieses Wochenende getroffen.
Aber weitere Vorwürfe gegen den Kulturstaatssekretär des Kanzlers lauten, dass sein Unternehmen eine Medienpartnerschaft mit der „FAZ“ frei erfunden habe. Die „FAZ“ hat das bestätigt. Diese Partnerschaft gab es nie, und auch das Logo wurde widrigerweise genutzt. Da würde mich interessieren: Was hat sich an diesem Vorwurf nach Meinung des Kanzlers als falsch erwiesen?
SRS Meyer
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass es auch am Montag eine Regierungspressekonferenz gab, also auch -
Zuruf
Ich habe das Protokoll dazu gelesen; die Fragen danach kamen nicht vor!
SRS Meyer
‑ nach dem Wochenende, und auch darin war das ja sehr, sehr ausführlich Thema.
Zuruf
Nein, war es nicht.
Vorsitzende Welty
Wollen Sie eine Antwort, oder wollen Sie unterbrechen?
Zusatz
Ich will eine Antwort, durchaus, aber ich habe das Protokoll ja auch gelesen.
Vorsitzende Welty
Dann lassen Sie Herrn Meyer doch ausreden!
Zusatz
Tue ich ja!
SRS Meyer
Ich sage es noch einmal: Staatsminister Weimer hat aus Sicht der Bundesregierung gemäß des Bundesministergesetzes gehandelt und hat darüber hinaus ja auch angekündigt, seine Anteile in Treuhänderschaft zu übergeben. Das ist das, was wir dazu sagen können und auch in der Vergangenheit gesagt haben.
Frage
Ich habe eine Frage an den Regierungssprecher zu Deutschen in EU-Institutionen, denn der Anteil deutscher Mitarbeiter in EU-Institutionen geht immer weiter zurück. Hat die Bundesregierung konkrete Pläne, deswegen aktiv zu werden?
SRS Meyer
Dafür würde ich an das AA übergeben, wenn das okay ist.
Hinterseher (AA)
Es ist ja eine der großen Stärken der Europäischen Union, dass dort Menschen aus allen Mitgliedstaaten vertreten sind und zusammenarbeiten. Die Zahl der Deutschen in EU-Institutionen ist im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten tatsächlich nach wie vor zu gering. Daran müssen wir gemeinsam ‑ allen voran mit der EU-Kommission ‑ arbeiten. Deshalb plant die Bundesregierung auch weitere Maßnahmen, um möglichst viele Deutsche für eine Karriere in der EU zu begeistern. Wir als Auswärtiges Amt setzen uns natürlich mit aller Kraft dafür ein und ordnen ja auch selbst Kolleginnen und Kollegen immer wieder zu EU-Institutionen ab; andere Bundesbehörden natürlich auch.
Man muss allerdings wissen: Es gibt keine festen Länderquoten für die einzelnen Mitgliedstaaten, sondern nur interne Richtwerte, und innerhalb dieser Richtwerte findet eine Unterrepräsentierung statt. Deswegen ist es wichtig für Deutschland, sich diesem Richtwert anzunähern. Der liegt bei 13,8 Prozent, und er wird in den meisten Personalkategorien nicht erreicht, aber das Bild und auch die Gründe dafür sind recht differenziert.
Zusatzfrage
Haben Sie denn schon irgendwelche Vorstellungen, wie Sie Bewerbungen für Bundesbürger attraktiver machen können, konkrete Vorstellungen?
Hinterseher (AA)
Um das noch einmal einzuordnen: Es gibt ja verschiedene Kategorien, die das anspricht, zum Beispiel den vergleichbaren höheren Dienst der EU-Kommission. Dort sind ca. 1500 Deutsche beschäftigt. Das ist ein Anteil von neun Prozent, fällt also gegenüber diesen 14 Prozent zurück. Im Management sieht es besser aus. Dort liegt man deutlich näher an diesem Bereich. Bei den Einstiegsbesoldungen ist es etwa die Hälfte, das sind sieben von 14 Prozent.
Man muss, glaube ich, in diesem Zusammenhang auch sehen, dass ein Problem ist, dass es seit sechs Jahren kein großes, allgemeines Auswahlverfahren, also kein sogenanntes Concour, mehr in der Europäischen Union für EU-Beamte gab und es somit auch schlicht nicht genug Möglichkeiten für Deutsche gab, sich dort zu bewerben. Wir hoffen eben, dass es diese Möglichkeit bald wieder geben wird, und würden dann natürlich im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass sich möglichst viele Deutsche auch dafür begeistern können und bewerben würden.
Frage
Ich würde das BMI gerne noch einmal nach dem Thema der Aufnahmen aus Afghanistan fragen. Der Innenminister war heute zu einer nicht öffentlichen Innenausschusssitzung geladen, und zumindest mich würden Teile der Antworten, die er dort den Abgeordneten gegeben hat, auch interessieren. Was konnte denn der Innenminister den Abgeordneten darüber sagen, wie nun die Perspektive für diese Aufnahmeverfahren ist? Wird das beschleunigt? Wird es weitere Einreisen geben?
Frühauf (BMI)
Sie haben es ja selbst angesprochen: Das ist eine nicht öffentliche Sitzung gewesen. Aber ich kann Ihnen zumindest sagen, dass die Bundesregierung bis Ende des Jahres anvisiert, dem Großteil der Personen in Pakistan mit rechtsverbindlichen Aufnahmezusagen ‑ darauf liegt die Betonung ‑ die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, also die Visaverfahren und die Sicherheitsüberprüfung bis dahin durchzuführen. Sollte es Restfälle geben ‑ es gab ja eine Berichterstattung darüber ‑, kann es sein, dass diese dann Anfang des kommenden Jahres noch bearbeitet werden.
Zusatzfrage
Meine zweite Frage wäre: Was ist denn Ihre Entgegnung auf den auch öffentlich formulierten Vorwurf der Grünen, dass die Mittel für das Geldangebot, also dieses Angebot, statt der Aufnahme Geld anzunehmen, zweckwidrig verwendet wurden, weil die nun ausgerechnet aus dem Titel für humanitäre Aufnahmen kamen, oder können Sie vielleicht schildern, warum man sich ausgerechnet für diesen Titel entschieden hat?
Frühauf (BMI)
Dieser Titel ist ja weit gefasst; Sie haben es schon angesprochen. Der Titel wird für Resettlement-Programme und humanitäre Aufnahmen verwendet, und dieses finanzielle Angebot an diejenigen, die keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage haben, um das noch einmal klarzustellen, betrifft nicht die Ortskräfte, sondern Personen aus dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste. Denen soll damit eine Perspektive gegeben werden, um möglicherweise in einen Drittstaat auszureisen oder nach Afghanistan zurückzukehren. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Unterstützung. Dabei geht es zum Beispiel auch darum, dass man diese Person dann bei einer möglichen Ausreise ‑ wie gesagt, in einen Drittstaat oder zurück nach Afghanistan ‑ auch bei der Koordinierung weiter unterstützt, also wenn sie jetzt zum Beispiel eine Wohnung oder etwa Transportleistung benötigen.
Frage
Sie haben eben auch noch einmal das Attribut „rechtsverbindlich“ so sehr ins Zentrum gerückt. Mir ist eigentlich immer noch nicht geläufig, ab wann Zusagen für das Bundesinnenministerium tatsächlich rechtsverbindlich sind. Könnten Sie das einmal erklären?
Frühauf (BMI)
Ich glaube, das hatten wir hier auch schon des Öfteren ausgeführt. Hinsichtlich der Teilnehmer dieses Bundesaufnahmeprogramms bestehen rechtsverbindliche Verwaltungsakte. Das haben auch diverse Verwaltungsgerichte schon so bestätigt. Bei der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm bestehen diese rechtsverbindlichen Verwaltungsakte halt nicht.
Zusatzfrage
Das beantwortet jetzt aber für mich nicht die Frage, wann eine Aufnahmezusage rechtsverbindlich ist. Was sind die Kriterien dafür?
Frühauf (BMI)
Wie ich es Ihnen gerade erklärt habe, ist die Aufnahme rechtsverbindlich, wenn zum Beispiel auch Verwaltungsgerichte erklärt haben, dass es eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage gibt. Die anderen Personen haben eine politische Aufnahmezusage aus der vergangenen Legislaturperiode, und Sie wissen, dass diese Bundesregierung die Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden versucht. Es gibt halt keine politische Aufnahmezusage mehr. Die rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht in den Verwaltungsakten im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms.
Frage
Meine Frage geht an Herrn Hinterseher, ableitend von dem, was Frau Frühauf gerade gesagt hat. Sollte es Restfälle geben, könnten sie Anfang des Jahres bearbeitet werden. Das würde ja auch die Zustimmung der pakistanischen Regierung voraussetzen. Gibt es da einen neuen Stand?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, mein Kollege hatte sich hier vor einigen Wochen dazu geäußert. Ich habe keinen neuen Kenntnisstand, den ich mitteilen könnte.
Frage
Ich habe noch einmal eine Nachfrage an Frau Frühauf. Sie sagen, dass anvisiert werde, den Großteil mit rechtsverbindlichen Zusagen einreisen zu lassen. Es sind ja noch um die 1200 Menschen aus dem Bundesaufnahmeprogramm. Das würde eigentlich bedeuten, man bräuchte jetzt pro Woche mehrere Flüge. Deswegen stelle ich also die Frage: Wie realistisch ist das? Womit ist da in den kommenden Wochen zu rechnen? Wird es zum Beispiel Charterflüge geben?
[Es folgte ein Teil Unter 3]
Frage
Bedeutet Ihre Ausführung, dass Rechtsverbindlichkeit erst dann gegeben sei, wenn Verwaltungsgerichte entschieden hätten, und nicht durch die politische Erklärung gegeben seien ‑ diese Distinktion haben Sie ja vorhin vorgenommen‑, dass wir für die Zukunft, wenn eine Regierung politische Zusagen und Erklärungen abgibt, die nicht als rechtsverbindlich anzusehen sind, erst dann gelten, wenn Gerichte dies bestätigt haben? Das scheint mir die Logik Ihre Ausführungen zu sein, wenn ich Sie nicht falsch verstanden habe.
Frühauf (BMI)
Danke, dass Sie da noch einmal nachfragen. - Die Rechtsverbindlichkeit, um das noch einmal klarzustellen und zu unterstreichen, wurde von den Verwaltungsgerichten bestätigt. Vielleicht habe ich mich da in meiner ersten Antwort missverständlich ausgedrückt. Die Rechtsverbindlichkeit ist natürlich auch die Grundlage für die weiteren Entscheidungen und das Vorgehen im Rahmen der Bundesaufnahmeprogramme.
Zusatzfrage
Danke für die Klarstellung.
Dann wüsste ich jetzt aber gerne: Wenn durch Verwaltungsgerichte die Rechtsverbindlichkeit der ursprünglich politischen Zusage bestätigt wurde, wo herrschen denn dann jetzt noch Unklarheiten darüber, wer über eine rechtsverbindliche Zusage verfügt oder nicht?
Frühauf (BMI)
Wir drehen uns ein bisschen im Kreis, aber ich kann es gerne noch einmal wiederholen: Wir haben das Bundesaufnahmeprogramm als eine Säule mit einem rechtsverbindlichen Verwaltungsakt, der auch von einigen Verwaltungsgerichten bestätigt wurde. Wir haben die Menschenrechtsliste, und wir haben das Überbrückungsprogramm, für die es diese Entscheidungen nicht gibt, für die es keine rechtsverbindlichen Verwaltungsakte als Grundlage gibt. Das ist der Unterschied.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMWE. Können Sie einmal die aktuelle Versorgungslage beim Erdgas skizzieren? Die Speicher sind ja deutlich schwächer gefüllt, als das in den vergangenen Jahren der Fall war.
Wentzel (BMWE)
Ja, sehr gerne. Ich glaube, wir haben uns vor einer oder zwei Wochen auch schon dazu geäußert. Die Versorgungslage ist stabil. Wir sind aufgrund der Anstrengungen, die nach dem russischen Angriffskrieg und der Energiekrise unternommen wurden, nicht mehr in derselben Form von den Speicherfüllständen abhängig, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Wir importieren Erdgas über Pipelines, und durch die hinzubekommenen LNG-Terminals sind wir an den sehr liquiden LNG-Markt angeschlossen und können damit entspannt in den Winter blicken.
Frage
Die Frage zum Thema Venezuela geht an das AA. Das Weiße Haus in Washington hat das Maduro-Regime mittlerweile als ausländische Terrororganisation eingestuft und behauptet, dass der venezolanische Diktator Maduro selbst Kopf einer Drogenorganisation und damit dieser Terrororganisation sein soll. Sind das auch die Erkenntnisse der Bundesregierung?
Hinterseher (AA)
Wir hatten uns dazu ja in der Vergangenheit schon öfter geäußert. Ich habe auch dargelegt, dass wir dazu keine eigenen Erkenntnisse haben und insofern auch diese Einschätzungen nicht bewerten.
Zusatzfrage
Das kam jetzt am Wochenende, nachdem die republikanische Seite, also die Abgeordneten der Trump-Regierung, angekündigt hatten, dass das US-Militär, Zitat, ganz kurz davor stehe, in Venezuela einzumarschieren und dort einen Regime-Change durchzuführen. Wie bewerten Sie diese Drohgebärden der USA? Wirkt die Bundesregierung eigentlich auf ihre amerikanischen Freunde ein, diese völkerrechtswidrigen Angriffe sein zu lassen?
Hinterseher (AA)
Auch dazu hatten wir uns in der Vergangenheit geäußert. Ich habe hier nichts Neues beizutragen.
Frage
Herr Meyer, ich muss trotzdem noch einmal auf die Causa Weimer zurückkommen. Der Kanzler hatte sich ja sehr explizit geäußert und gesagt, alle Vorwürfe seien falsch. Ich habe Ihnen jetzt zwei Beispiele genannt, durch die diese Vorwürfe dokumentarisch belegt sind. Die sind also korrekt. Mich würde interessieren: Weiß der Kanzler es nicht besser? Sind ihm diese Informationen nicht zugetragen worden, zum einen, was die falsche Medienpartnerschaft mit der „FAZ“ angeht, zum anderen auch, was den Verkauf dieser Montblanc-Pakete für je 80 000 Euro mit dem Versprechen angeht, Einfluss auf politische Entscheidungsträger zu nehmen? Sind die dem nicht bekannt? Können Sie kurz sagen, wieso er das alles als Nichtexistenz darstellt?
SRS Meyer
Ich kann noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns zu dem gesamten Sachverhalt in den letzten vier oder fünf Regierungspressekonferenzen immer wieder geäußert haben. Auch der Kanzler hat sich geäußert. Wie immer stehen die Sätze des Kanzlers für sich. Die werde ich jetzt nicht im Detail interpretieren.
Aber noch einmal: Das, was wir zu dem Fall als Bundesregierung sagen können, haben wir gesagt. Wir können uns ja nur über die Dinge äußern, die entsprechend auch uns als Bundesregierung betreffen. Wenn es um privatwirtschaftliche Dinge geht, muss man sich im Zweifel entsprechend an die Institutionen oder Unternehmen, die damit befasst sind, wenden, und dazu habe ich nichts Neues beizutragen. Es gibt seit Montag aus unserer Sicht auch keine neue Entwicklung.
Zusatzfrage
Es geht um die Aussagen des Kanzlers dieser Republik, aber egal.
Eine weitere Frage, die in der Causa ja noch im Raum steht, ist, ob, Herr Weimer in seiner Zeit als Staatsminister aktiv in schriftlicher oder auch mündlicher Form bei anderen Ministerien für die Teilnahme am Ludwig-Erhard-Gipfel geworben hat. Da würde ich stichprobenhalber die Frage an das Wirtschafts-, das Agrar- und das Forschungsministerium stellen, ob es denn diese aktive Bewerbung der Teilnahme gab.
Wentzel (BMWE)
Könnten Sie die Frage noch einmal wiederholen?
Zusatz
Alle drei Minister, die den Ministerien vorstehen, die jetzt hier auf dem Podium sind, nehmen ja an dem Gipfel teil. Meine Frage war, ob Herr Weimer bereits seinerzeit als Staatsminister aktiv in schriftlicher oder mündlicher Form für die Teilnahme bei den respektiven Ministern geworben hat, also für die Teilnahme an dem Gipfel.
Wentzel (BMWE)
Für die Wirtschaftsministerin kann ich sagen, dass eine Zusage für das nächste Jahr nicht besteht.
Zusatz
Das war nicht meine Frage. Meine Frage war, ob der Herr Staatsminister bei ihr schriftlich oder mündlich um die Teilnahme geworben hat.
Wentzel (BMWE)
Dazu ist mir nichts bekannt.
Hauck (BMLEH)
Ich habe Ihnen die Frage letzte Woche schon beantwortet. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Bundesminister Rainer wurde schriftlich von der WEIMER MEDIA GROUP eingeladen.
Zusatz
(ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)
Vorsitzende Welty
Nein, wir hatten noch eine Antwort ausstehen.
Grüneberg (BMFTR)
Auch wir haben uns dazu schon ausführlich geäußert. Meine Kollegin hat das zweimal getan. Ich kann noch einmal sagen: Frau Bär wurde von der WEIMER MEDIA GROUP als Sprecherin angefragt, und nach derzeitigem Stand wird sie eine Rede zu den Themen des BMFTR halten.
Zusatz
Das war nicht meine Frage, sondern die war, ob Herr Weimer höchstpersönlich, schriftlich oder mündlich, um die Teilnahme geworben hat ‑ das ist ja keine formelle Einladung ‑, ob er im Vorfeld bei den Ministern dafür geworben hat. Darauf gab es jetzt von keinem der Ministerien eine klare Antwort. Die kann man relativ leicht mit Ja oder Nein beantworten, denke ich.
Hauck (BMLEH)
Ich habe dazu alles gesagt, was ich an dieser Stelle sagen kann.
Grüneberg (BMFTR)
Ich genauso.
Zusatzfrage
Können Sie das vielleicht nachreichen?
Hauck (BMLEH)
Aus meiner Sicht gibt es da nichts nachzureichen. Wie gesagt, ich kann nur berichten, wie die offiziellen Abläufe im Ministerium sind. Die WEIMER MEDIA GROUP hat den Minister angeschrieben. Der Minister hat die Einladung angenommen und wird eine Rede halten. Ich kann noch einmal wiederholen: Er nimmt nicht an der „Executive Night“ teil. Das ist alles, was ich an dieser Stelle sagen kann.
Frage
Herr Meyer, wenn ich den Kanzler richtig verstanden habe, dann sagt er, Herr Weimer habe seine Anteile abgegeben, und damit sei die Sache geritzt. Ignoriert der Kanzler, dass Herrn Weimers Ehefrau diesen Laden weiterhin führt und er ihr gehört?
SRS Meyer
Schon die Worte, die Sie in der Frage gewählt haben, waren ja nicht die Worte des Kanzlers. Insofern führen Sie mich da also auf eine Fährte, aber das hat er so nicht gesagt.
Zusatzfrage
Na ja, doch, das habe ich gerade ja paraphrasiert. Herr Weimer hat seinen Anteil an eine Treuhand abgegeben, und im Prinzip sagt der Kanzler, Herr Weimer habe damit seine Schuldigkeit getan und die Vorwürfe seien ausgeräumt. Meine Frage ist: Ignoriert der Kanzler, dass die Firma weiterhin Herrn Weimers Frau gehört und das Problem damit weiterhin besteht?
SRS Meyer
Das ignoriert er sicherlich nicht, das ist ja öffentlich bekannt. Trotzdem haben wir mehrfach auf das Bundesministergesetz und die entsprechenden Vorgaben sowie auf die persönliche Erklärung von Herrn Weimer hingewiesen, der zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben, die es gibt, die Anteile in Treuhänderschaft gegeben hat, um deutlich zu machen, dass hier kein Interessenkonflikt besteht. Alles andere haben wir hier regelmäßig ‑ ich glaube, in den letzten vier oder fünf Regierungspressekonferenzen ‑ schon diskutiert. Insofern gibt es für mich keinen neuen Sachstand, den ich hier mitteilen kann.
Frage
An den Regierungssprecher oder an das AA: Der Auswahlprozess für den nächsten UN-Generalsekretär hat begonnen. Hat Deutschland schon einen Favoriten oder eine Favoritin für den Posten?
Hinterseher (AA)
Ich habe Ihnen zu diesem Prozess nichts anzukündigen.
Zusatzfrage
Haben Sie denn irgendeine Strategie, wie Sie in den Prozess gehen?
Hinterseher (AA)
Wir werden diese Personalfragen innerhalb der Bundesregierung intern erörtern, werden uns eine Meinung bilden, und diese Meinung werden wir, wenn sie gefragt ist, in den Prozess einbringen ‑ so wie üblich.
Frage
US-Handelsminister Lutnick hat mögliche Zollsenkungen auf Stahl und Aluminium ins Spiel gebracht, wenn die EU ihre Digitalregulierung ändert. Wie steht die Bundesregierung zu diesem Vorschlag?
SRS Meyer
Ich glaube, die EU-Kommission hat sich als zuständige Behörde schon zu dem Gesamtkomplex geäußert. Dem haben wir hier nichts hinzuzufügen.
Zusatzfrage
Dann vielleicht an das Wirtschaftsministerium, weil Frau Reiche bei der Sitzung anwesend war: Hat Frau Reiche während der Sitzung auf diesen Vorschlag reagiert? Wie bewertet sie das?
Wentzel (BMWE)
Aus den internen Sitzungen des Handelsministerrats werde ich hier nicht berichten. Ansonsten habe ich den Worten des Regierungssprechers nichts hinzuzufügen.
Frage
Ich habe eine Frage an Herrn Meyer und Herrn Wentzel zu der Debatte, wie Wirtschaftsverbände mit der AfD umgehen, also zu der Frage: Kontaktverbote, ja oder nein.
Hat die Wirtschaftsministerin dazu eine Meinung? Ist sie dafür, dass Wirtschaftsverbände mit der AfD Kontakte pflegen sollten, oder nicht?
Dasselbe würde mich dann auch mit Blick auf den Kanzler interessieren.
Wentzel (BMWE)
Das kommentiere ich an dieser Stelle nicht.
SRS Meyer
Ich würde verbandseigene Entscheidungen von Wirtschaftsverbänden hier auch nicht kommentieren.
Es ist aber, glaube ich, deutlich geworden ‑ dafür muss man sich nur die Rede des Bundeskanzlers heute in der Generaldebatte anhören ‑, dass wir als Bundesregierung einen klaren Kurs verfolgen, der auf der Basis unserer Verfassung steht, der unseren demokratischen Rechtsstaat schützt. Auch was die Verurteilung des russischen Angriffskriegs und die Frage, wie die Ukraine gegen diesen Angriffskrieg zu unterstützen ist, angeht, haben wir als Bundesregierung eine klare Haltung. Darin unterscheiden wir uns, glaube ich, von politischen Akteuren, die Sie hier angesprochen haben.
Frage
Der französische Generalstabschef Fabien Mandon hat im Kontext der dortigen Debatte um die Rückkehr der Wehrpflicht am 18. November erklärt, dass das Land, um Moskau abzuschrecken, bereit sein müsse, seine Kinder zu verlieren, doch an dieser Bereitschaft fehle es derzeit noch. Herr Müller, teilt der Verteidigungsminister diese Besorgnis des engen NATO- und EU-Partners Frankreich? Fehlt es dem Minister zufolge derzeit auch in Deutschland noch an der Bereitschaft, seine eigenen Kinder in einem möglichen Krieg gegen Russland zu opfern?
Müller (BMVg)
Diesen Ton, diese Fragestellung habe ich nicht direkt zu kommentieren, weil ich auch die Aussagen unserer französischen Verbündeten nicht kommentiere.
Der Verteidigungsminister hat sich ganz klar geäußert, warum Deutschland einen neuen Wehrdienst braucht. Dieser neue Wehrdienst ist im parlamentarischen Verfahren. Dieses Verfahren wird bestenfalls nächsten Monat abgeschlossen werden, und dann wird Deutschland auch einen neuen Wehrdienst bekommen. Mit dem neuen Wehrdienst werden wir den personellen Aufwuchs und die personelle Einsatzbereitschaft der Streitkräfte massiv stärken; denn diese Kräfte brauchen wir, weil Russland eine Bedrohung für Europa darstellt. Wir werden über den neuen Wehrdienst also die aktive Truppe stärken und die Reserve über die nächsten Jahre maßgeblich ausbauen. Das ist das Ziel, und da rede ich nicht über einzelne Personengruppen oder ihre ehrlich gesagt abwegigen Fragestellungen.
Zusatzfrage
Ich weiß nicht, ob es Ihnen obliegt, Fragestellungen von Journalisten als abwegig zu bezeichnen. Nichtsdestotrotz hätte ich gerne eine Antwort auf diese Frage. Ich habe darauf verwiesen, dass das gerade eine Debatte in Frankreich ist und dass es angeblich an der Bereitschaft fehle, die eigenen Kinder zu opfern bzw. ‑ im Wortlaut ‑ zu verlieren. Die Frage, ob der Verteidigungsminister das ähnlich wie der Generalinspektor in Frankreich sieht, ist ja relativ einfach zu beantworten: „Ja, das sieht er ähnlich“ oder „Nein, er teilt diese Sicht nicht“.
Müller (BMVg)
Sowohl ich als auch der Minister kommentieren unsere Verbündeten nicht, und wir kommentieren nicht, was andere NATO-Partner zu Themen sagen. Dort gibt es eine Meinungsbildung in der Gesellschaft und die unterhalten sich über gewisse Themen, so wie wir uns auch in Deutschland in einem guten, sehr engen parlamentarischen Verfahren, in einem demokratischen Verfahren über den Wehrdienst auseinandersetzen. Genau das passiert in Deutschland. Diese Debatte ist für alle offen, und daran kann sich jeder beteiligen.
Frage
Eine Frage an das Justizministerium und an das Familienministerium zum Strafvollzug bei Kindern: Die österreichische Regierung will gefängnisähnliche Aufenthalte für Jugendliche unter 14 Jahren ermöglichen. Wäre das auch etwas für Deutschland?
Dr. Hosemann (BMJV)
Diese Debatte ist ja nur eine weitere Erweiterung der schon ewig währenden Strafmündigkeitsdebatte. Dazu hat sich die Bundesministerin der Justiz auch schon klar geäußert. Sie hält nichts von einer Absenkung der Strafmündigkeit, und sie weist immer wieder darauf hin, dass unser Recht schon heute Möglichkeiten gibt, auf Kinder, die Taten begehen, die für Strafmündige Straftaten wären, einzugehen und mit ihnen umzugehen, hin zu einer Besserung. Es gibt also keinen Anlass, aus Gründen der österreichischen Entwicklung wieder eine neue Debatte aufzumachen.
Zusatzfrage
Nach dem Koalitionsvertrag soll es ja eine Studie zu den Ursachen von Kinder- und Jugendgewalt geben. Haben Sie da einen aktuellen Stand?
Dr. Hosemann (BMJV)
Ich kann Ihnen gerade keinen aktuellen Stand geben. Ich bin mir aber gar nicht sicher, ob die Studie nicht vom Familienministerium in Auftrag gegeben wird. Wenn das bei uns liegt, dann reiche ich es nach.
Frage
(zum Nahostkonflikt) Herr Hinterseher, zu einem speziellen Aspekt mit Blick auf Gaza: Gibt es Ihres Wissens Fortschritte der Verhandlungen, was die künftige Verwaltung und was auch das Monitoring eines denkbaren und erforderlichen Wiederaufbaus angeht? Werden da bestimmte Konstruktionen noch abgelehnt oder bewegt sich da etwas?
Hinterseher (AA)
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Ihre Fragestellung richtig verstehe. Könnten Sie vielleicht spezifizieren, um welche Art des Wiederaufbaus ‑ ‑ ‑
Frage
Meine Frage ist, welchen Anteil an einer künftigen Verwaltung und welchen Anteil an entsprechenden Gremien für den Wiederaufbau die Palästinensische Autonomiebehörde haben soll und haben wird.
Hinterseher (AA)
Ich glaube, dazu haben wir uns wiederholt verhalten. Langfristig ist natürlich wichtig, dass die Palästinensische Autonomiebehörde, aber auch die Palästinenserinnen und Palästinenser als Ganzes an diesem Wiederaufbauprozess teilhaben. Kurzfristig ist vor allem die Entwaffnung der Hamas wichtig. Mittelfristig ist eine Verwaltung, eine zivile Verwaltung des Gazastreifens wichtig, die zunächst einmal vor allem dem Ziel gerecht wird, dass wir als internationale Gemeinschaft die humanitäre Versorgung gewährleisten können, und zwar in einer Art und Weise, die nicht nur die Versorgung mit Lebensmitteln beinhaltet, sondern natürlich auch Behelfsunterkünfte und dergleichen. Wenn das geschafft ist, geht es darum, zu den nächsten Schritten überzugehen, die im 20-Punkte-Plan auch angedeutet sind, und das dahingehend zu verstetigen, dass es natürlich wichtig ist, die Palästinenserinnen und Palästinenser in der Verwaltung des Gazastreifens einzubinden und Verantwortung zu übertragen.
Zusatzfrage
Ich möchte den Blick ein bisschen weiten und fragen: Hat die Hatz der Siedler auf Palästinenser in der Westbank Ihrer Recherche nach aufgehört, oder was tut sich da?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, das war gestern auch Thema beim Besuch des jordanischen Außenministers. Natürlich sehen wir die Situation im Westjordanland mit allergrößter Besorgnis. Die zunehmende Siedlergewalt besorgt übrigens auch die israelische Regierung in zunehmendem Maße. Insofern ist das mit Sicherheit kein Thema, das wir in irgendeiner Art und Weise als gelöst betrachten könnten.
Frage
Herr Hinterseher, vorhin ist der Umgang mit russischen Assets und deren Nutzung für den Wiederaufbau der Ukraine thematisiert worden. Gibt es auf EU-Ebene Überlegungen, mit Assets der israelischen Zentralbank in der EU einen Teil des Wiederaufbaus von Gaza zu finanzieren?
Hinterseher (AA)
Nein, solche Überlegungen gibt es nicht.
Zusatzfrage
Darf ich noch nachfragen, wieso nicht?
Hinterseher (AA)
Das ist mir zumindest nicht bekannt.
Zusatzfrage
Aber gibt es Überlegungen, das anzustreben? Der Zerstörungsgrad in Gaza ist ja immens, wie man so hört, und die Finanzierung des Wiederaufbaus ist nicht ganz gesichert.
Hinterseher (AA)
Ich habe Ihre Frage schon verstanden, aber die Antwort bleibt gleich.
Vorsitzende Welty
Es gibt einen Nachtrag des Justizministeriums.
Dr. Hosemann (BMJV)
Sie hatten den Auftrag im Koalitionsvertrag zur Erstellung einer Studie zu den Ursachen von Kinder- und Jugendgewalt angesprochen. Die Kollegen waren so nett, mich dazu ins Bild zu setzen. Die Umsetzung liegt tatsächlich bei uns, und der Auftrag zur Erstellung einer entsprechenden Studie wird gerade vorbereitet. Es gibt auch eine von der Innenministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe, die sich mit den gestiegenen Fallzahlen von Kinder- und Jugendkriminalität befasst. Das ist eine Einsetzung, die schon 2023 erfolgt ist, und um da Doppelungen zu vermeiden, möchte man auch die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe berücksichtigen, wenn man die neue Studie in Auftrag gibt.