Im Wortlaut
Themen
Kabinettssitzung
Entwurf für den Bundeshaushaltplan 2025
Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität
Bereitstellung von Mitteln für die globale Impfallianz Gavi
Stromsteuer
Ausschreibung der Bundeswehr für die Beschaffung von Leichensäcken
Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeiter
bundesweite Polizeiaktion gegen mutmaßliche Verfasser von Hass und Hetze im Internet
Brief des Menschenrechtskommissars des Europarats an den Bundesinnenminister in Bezug auf das Vorgehen deutscher Behörden bei Demonstrationen
Generalsanierung des Schienennetzes der Deutschen Bahn
militärische Auseinandersetzung zwischen Israel, den USA und dem Iran
Strafanzeige gegen den Bundeskanzler wegen des angeblichen Verstoßes gegen Artikel des Grundgesetzes
Aufhebung des Verbots des Magazins „Compact“ durch das Bundesverwaltungsgericht
Abstimmung im iranischen Parlament über eine Aussetzung der Zusammenarbeit mit der IAEA
Atomprogramm des Irans
Äußerungen der Bundeswirtschaftsministerin hinsichtlich des Ziels der Netto-Treibhausgasneutralität Deutschlands ab 2045
geplanter Besuch des chinesischen Außenministers in Deutschland
45 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Mittwoch, 25. Juni 2025
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Meyer
Kall (BMF)
Wagner (AA)
Schöneck (BMZ)
Greve (BMWE)
Müller (BMVg)
Schuler (BMAS)
Schulz (BMLEH)
Harmsen (BMI)
Blankenheim (BMV)
(Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
Vorsitzender Feldhoff
Wir beginnen mit der Kabinettssitzung, die bereits gestern stattgefunden hat. Herr Meyer, bitte!
SRS Meyer
Ganz vielen Dank. - Staatssekretär Kornelius hat am Montag hier bezüglich der Arbeit der Koalition in dieser Woche von einem Kulminationspunkt gesprochen. Ich glaube, das ist in der Tat ein passender Begriff, weil wir sowohl in außenpolitischen Entwicklungen als auch in innenpolitischen Entwicklungen in dieser Woche sehr wegweisende Entscheidungen sehen, auf die wir in den letzten Wochen als Bundesregierung sehr intensiv hingearbeitet haben.
Außenpolitisch betrifft das insbesondere den derzeit laufenden Nato-Gipfel, auf dem wichtige Weichenstellungen erfolgen werden.
Innenpolitisch haben wir gestern im Kabinett den Haushaltfür 2025 beschlossen, eine ganz wichtige Wegmarke. Details hat Ihnen der Bundesfinanzminister gestern schon hier in der Pressekonferenz erläutert. Ich will mich deshalb auf wenige Sätze beschränken:
Mit der Verabschiedung des Haushaltspakets hat die Bundesregierung bereits sieben Wochen nach ihrem Start die entscheidenden Weichen gestellt. Der Haushalt wird getragen von einem Dreiklang aus Investitionen, Konsolidierung und notwendigen Strukturreformen, die diese Investitionen begleiten und auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen sollen. Rekordinvestitionen von deutlich mehr als 100 Milliarden Euro in diesem Jahr ermöglichen ganz konkrete Verbesserungen. Das Geld wird eingesetzt, um in Deutschland zu investieren und zu modernisieren: für moderne Brücken und Straßen, für zukunftsfähige Bahnstrecken, für moderne Krankenhäuser, aber auch für bessere Bildung, Klimaschutz und Digitalisierung. Gleichzeitig investiert die Bundesregierung mit diesem Haushalt stark und massiv in die äußere und innere Sicherheit.
Konkrete Verbesserungen für Bürger und Unternehmen erreichen wir auch mit Strukturreformen. Schnellere Genehmigungsverfahren und weniger Bürokratie führen zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und zu einem stärkeren Wachstum. Das ist auch dringend notwendig, um Deutschland wieder nach vorn zu bringen. Dadurch gibt es auch mehr Spielraum für wirkungsvolle Entlastung, beispielsweise bei den Energiepreisen.
Ein entscheidender Schritt für mehr Wachstum wird auch die Verabschiedung des sogenannten Investitionsboosters sein, unter anderem mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen und die schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer ab 2028. Hierzu gab es in den letzten Tagen ja auch Verhandlungen, insbesondere mit den Bundesländern. Auch hier ist es - Stichwort Kulminationspunkt - ein ganz wichtiges Signal, dass jetzt auch diese Verhandlungen parallel zum Haushalt erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Zudem sichern wir mit einem klaren Konsolidierungskurs und einer klaren inhaltlichen Priorisierung, dass wir finanzpolitisch für die nächsten Jahre weiter gut und solide aufgestellt sind und wir die Modernisierung unseres Landes dauerhaft weiter voranbringen können. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Haushalt hat die Bundesregierung den Startschuss für die dringend erforderliche Erneuerung und Modernisierung unseres Landes gegeben und setzt damit auch den Rahmen für den Koalitionsvertrag.
Das Bundeskabinett hat gestern parallel zum Haushalt das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität auf den Weg gebracht. Es umfasst drei Säulen: 100 Milliarden Euro fließen an die Länder und Kommunen, weitere 100 Milliarden Euro stehen für Investitionen des Klima- und Transformationsfonds bereit, und der Bund kann für zusätzliche Investitionen auf 300 Milliarden Euro zurückgreifen. Auch hier wissen Sie: Die Mittel aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden. Die Bundesregierung hat mit ihrem Beschluss eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen in die Zukunft unseres Landes geschaffen. Insgesamt geht es hier sicherlich um das größte Investitionspaket in der Nachkriegsgeschichte. Das heißt, das waren gestern zwei ganz wichtige Weichenstellungen.
Wenn mir noch ein Hinweis aus der Kabinettssitzung erlaubt ist: Das war eine sehr intensive Sitzung, gerade auch im Vorfeld. Die Aufstellung dieses Haushaltes - so war zumindest die einhellige Meinung, auch im Kabinett gestern - kann für die künftige Arbeit dieser Koalition durchaus richtungsweisend sein, sowohl im Stil als auch in der Sache.
Frage
Herr Meyer, Sie haben die 100 Milliarden, die für die Länder sind, als einen Zusatzpunkt erwähnt, der gestern beraten wurde. In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ist ja für die Projekte das Kriterium der Zusätzlichkeit herausgefallen. Das war ursprünglich immer ein ganz wichtiger Punkt, weil gesagt wurde: Diese 100 Milliarden müssen für zusätzliche Projekte sein, die dann kommen und mit den Krediten finanziert werden. Vielleicht können Sie erklären, wieso dieses Kriterium der Zusätzlichkeit jetzt für die Länder herausgefallen ist.
SRS Meyer
Ich kann grundsätzlich für den Bund noch einmal sehr klar sagen, dass das im Vorfeld des großen Finanzpakets in der Tat einer der Wesenszüge der nicht ganz einfachen Kompromissfindung war. Man hat sich gemeinsam, auch mit breiter Mehrheit im Bundestag, darauf verständigt, wie man Zusätzlichkeit definiert. Zusätzlichkeit ist dann gegeben, wenn eine Investitionssumme von mindestens 10 Prozent im Haushalt erreicht ist.
Wie gesagt, die Verhandlungen mit den Ländern waren jetzt sehr, sehr intensiv. Für den Bund war besonders wichtig, dass wir durch den Investitionsbooster zu einer starken Entlastung der Kommunen kommen, weil am Ende ein Großteil der Investitionen vor Ort, die den Bürgerinnen und Bürgern eben auch wichtig sind, von den Kommunen getragen werden wird. Das war ein sehr, sehr wichtiger Schwerpunkt für uns in den Verhandlungen. - Vielleicht mag Herr Kall für das Finanzministerium als federführendes Haus ergänzen.
Kall (BMF)
Es ist ein Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz, also der Beratung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am vergangenen Mittwoch, gewesen, da sozusagen das Zugeständnis des Bundes zu machen, dass die Länder bei der Verwendung der Investitionsmittel aus dem Anteil des Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro, die sie für Investitionen zur Verfügung haben, noch größere Flexibilität bekommen. Da besteht jetzt also größere Flexibilität, ein größerer Handlungsspielraum für die Länder; das war den Ländern ein sehr wichtiges Anliegen. Trotzdem sind das zusätzliche Investitionsmittel, also weitere Mittel, die sonst nicht bestehen würden, die der Bund den Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, damit eben massiv öffentlich investiert wird. Insofern konnten wir den Ländern da auch Flexibilität einräumen.
Wenn man jetzt auf die Ergebnisse, den Kompromiss mit den Ländern in dieser Woche, schaut - auf die insgesamt 8 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, auch aus seinem 300 Milliarden Euro großen Anteil am Investitionspaket -, dann sind das ja Mittel - 4 Milliarden Euro -, die in Kitas, in gute Bildung, in Ganztagsbetreuung und in Wissenschaft und Forschung fließen, also in Bereiche, in die wir aus dem Sondervermögen ohnehin investieren wollten.
Zweitens. Die anderen 4 Milliarden Euro fließen in die Krankenhaustransformation, also in gut funktionierende, moderne Krankenhäuser - eine Milliarde jährlich mehr vom Bund in den nächsten vier Jahren. Das sind Investitionen in Zukunftsfähigkeit, die wir ohnehin aus dem 500 Milliarden-Investitionspaket des Bundes vornehmen wollten. Insofern haben wir da aus unserer Sicht gute Kompromisse gefunden.
Zusatzfrage
Herr Kall, es gibt noch einen weiteren Punkt in dieser Vereinbarung, dass der Bund den Geberländern im Finanzausgleich auch noch einmal 400 Millionen pro Jahr gibt. Warum ist es denn nötig, dass der Bund jetzt den Geberländern eine Entlastung anbietet - weil Herr Söder im Koalitionsausschuss sitzt und er Teil der Koalition ist oder warum?
Kall (BMF)
Da kann ich erst einmal nur auf den Beschlusstext verweisen. Auch das war jetzt in den Verhandlungen ein Anliegen der Länder. Ansonsten müssten sich die Länder dazu äußern.
Wie gesagt, das war ein Anliegen der Länder. Im Beschlusstext ist das auch näher ausgeführt und erläutert. Dazu kann ich jetzt über den Text des Beschlusses hinaus nichts weiter sagen.
Zusatzfrage
Darf ich noch einmal nachfragen? Aber es sind doch 400 Millionen des Bundes, die jetzt an die Länder gehen?
Kall (BMF)
Wie gesagt, das ist im Beschlusstext näher erläutert. Da muss ich auf den Text des Beschlusses verweisen.
Frage
(zum Bundeshaushalt für 2025) Was mir besonders ins Auge fällt, ist der Einzelplan 14, sozusagen die Rüstungsausgaben, die von 62 Milliarden Euro - Stand 2025 - auf über 152 Milliarden Euro in 2029, zumindest als Eckwertangabe, ansteigen sollen. Jetzt betrugen die gesamten Bundeseinnahmen 2024, zumindest laut Angaben des Finanzministeriums, 440 Milliarden Euro. Das hieße, ein Drittel der gesamten Bundeseinnahmen würde in die Rüstungsausgaben fließen. Können Sie zum einen bestätigen, dass dem so ist, und wie wollen sie das in dieser Größenordnung tatsächlich nachhaltig finanzieren?
Kall (BMF)
Die Zahlen können Sie der gestrigen Pressekonferenz des Bundesfinanzministers in der Bundespressekonferenz entnehmen, in der er alle Zahlen vorgestellt hat. Sie finden die Zahlen auch alle in unserer gestrigen Pressemitteilung, auf unserer Website usw.; die Zahlen sind also alle transparent.
Lassen Sie mich dazu noch sagen, dass eine breite Mehrheit der politischen Mitte im Deutschen Bundestag - Union, SPD und Grüne - noch vor Amtsübernahme durch diese Bundesregierung gemeinsam Grundgesetzänderungen beschlossen hat, die dazu dienen, Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des BIP von der Schuldenbremse auszunehmen. Damit haben sie den Handlungsspielraum für diese massiven Investitionen in Sicherheit und Verteidigung geschaffen.
Der Bundesfinanzminister hat gestern sehr deutlich gemacht, dass Deutschland angesichts der russischen Aggression und der massiven Bedrohung der Sicherheit in ganz Europa verteidigungs- und abschreckungsfähig sein muss, und das wollen wir schon bis 2029 sein - entsprechend dieser enorme Hochlauf, diese Steigerung der Investitionen in Sicherheit und Verteidigung. Das hat der Bundesfinanzminister, wie gesagt, gestern deutlich ausgeführt. Das dient dazu, dass wir angesichts der russischen Aggression auch in Zukunft in Deutschland sicher leben können.
Zusatzfrage
Ich habe Sie richtig verstanden, Sie haben das bestätigt, dass ein Drittel aller Bundeseinnahmen in die Rüstung fließen.
Kall (BMF)
Nein, das habe ich nicht bestätigt. Ich habe auf die Zahlen verwiesen, die ein bisschen komplexer sind, als Sie das jetzt darstellen, aber die komplett transparent sind und gestern hier eine Stunde lang vorgestellt worden sind. Sie sind, wie gesagt, auch alle auf der Website des Bundesfinanzministeriums nachlesbar.
Zusatzfrage
Dann gibt es andere Ministerien, die signifikative Einbußen hinnehmen müssen, etwa das Gesundheitsministerium oder auch das Wirtschaftsministerium. Das sind durchaus Bereiche, in denen es in der Bundesrepublik eher Investitionsbedarf gäbe. Gab es denn - die Frage geht vielleicht an Herrn Meyer - in der entsprechenden Kabinettssitzung auch kritische Stimmen zu dieser extremen Ressourcenfokussierung auf den Rüstungssektor beziehungsweise die Rüstungsausgaben?
Kall (BMF)
Bevor Herr Meyer antwortet, darf ich Ihnen da noch einmal für das Bundesfinanzministerium widersprechen. Ich habe beschrieben, dass es die sogenannte Bereichsausnahme von der Schuldenbremse gibt. Dass wir in Sicherheit und Verteidigung investieren können, bedeutet gerade, dass es kein Entweder-oder zwischen Verteidigungsausgaben und anderen Ausgaben gibt, also Investitionen in die wirtschaftliche Stärke Deutschlands, in Wachstum, in Beschäftigung oder in Gesundheit, zum Beispiel in die Modernisierung von Krankenhäusern; darüber habe ich gerade erst gesprochen. Das heißt, dieses Entweder-oder gibt es nicht. Wir investieren in Sicherheit und Verteidigung, und wir investieren in andere Bereiche, vor allen Dingen in wirtschaftliches Wachstum.
SRS Meyer
Ich kann das für die Bundesregierung insgesamt sehr unterstreichen. Das ist ja auch der Wesenszug dieses Finanzpakets, aber auch des Bundeshaushalts - ehrlich gesagt, auch ein Stück weit die Geschäftsgrundlage dieser gesamten Koalition-, dass beides möglich sein muss: einerseits Investitionen in unsere Sicherheit und andererseits - ich habe das gerade versucht zu skizzieren - massive Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger, in die Krankenhausinfrastruktur, Digitalisierung etc. Beides gehört also zusammen.
Mir ist vor dem Hintergrund Ihrer Frage noch einmal wichtig zu betonen, dass wir - das habe ich hier schon mehrfach gesagt -, wenn es um Investitionen in unsere Sicherheit geht, das ja nicht aus Spaß machen, sondern wir machen das aus einem ganz konkreten Grund, nämlich weil sich die Bedrohungslage durch die russische Aggression in Deutschland und Europa massiv verändert hat. Darauf reagieren wir mit einem Hochlauf, damit wir jederzeit dafür sorgen können, dass Menschen hier in Deutschland sicher leben können, und das ist eine klare Priorität der Bundesregierung.
Zusatzfrage
Eine ganz kurze Verständnisfrage, weil Herr Kall gerade noch einmal die Investitionen in den Gesundheitssektor betont hat: Zumindest in der Einzelplanaufstellung reduziert sich das Budget von 19 Milliarden Euro in 2025 auf 17 Milliarden in 2029. Das ist ein Minus, wenn ich in Mathe nicht völlig dumm bin, von über 2 Milliarden Euro. Wie kann man da von zusätzlichen Investitionen sprechen, wenn eine untere einstellige Milliardensumme aus dem Gesundheitsbudget abgezogen wird?
Kall (BMF)
Wenn Sie über den Einzelplan sprechen, dann müssen wir auch über Investitionen aus dem Investitionspaket des Bundes von insgesamt 500 Milliarden Euro sprechen. Ich habe ja gerade über Investitionen in die Modernisierung der Krankenhäuser gesprochen, worüber sich Bund und Länder in dieser Woche verständigt haben; da investiert der Bund jetzt noch eine Milliarde zusätzlich.
Frage
Eine Frage an das Auswärtige Amt und an das BMZ; es geht auch um den Haushalt, nicht um Mehrausgaben, sondern um Einsparungen: Das Budget für humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amtes wird ja deutlich gekürzt - von 2,2 Milliarden Euro, wenn ich das richtig sehe, auf eine Milliarde Euro. Was heißt das konkret? Welche Projekte sind davon betroffen, und was werden Sie in Zukunft nicht mehr machen können?
Die gleiche Frage an das BMZ: Auch hier gibt es Kürzungen im Budget. Was heißt das konkret für Projekte?
Wagner (AA)
Das ist dann im parlamentarischen Haushaltsverfahren; deshalb sehen Sie mir nach, dass ich hier nicht wahnsinnig detailliert zu Projekten und konkreten Dingen werden kann. Aber lassen Sie mich vielleicht einmal allgemein sagen: Die Eckwerte und die Prioritäten dieses Haushalts wurden ja dargelegt. Zu denen gehört die Sicherheit Deutschlands, und dazu gehört auch ein handlungsfähiger und starker Auswärtiger Dienst.
Klar ist, dass wir bei den knappen Ressourcen, die wir haben, stärker werden priorisieren müssen und wir da auch intensiv in das Gespräch mit den anderen Gebern gehen müssen, um zu koordinieren. Wir unterstützen die Ansätze, die es auch im System der Vereinten Nationen durch den Nothilfekoordinator Fletcher gibt. Deutschland ist ja nicht das einzige Land, in dem die Ressourcen knapper werden, sondern das betrifft auch andere Geber; insofern unterstützen wir auf der Ebene die Reform des humanitären Systems.
Aber klar ist: Die Krisen nehmen nicht ab, sondern sie nehmen zu. Insofern ist es gut, dass wir auch in diesem Haushaltsentwurf die Möglichkeit verankert haben, bei plötzlich auftretenden Krisen weitere zusätzliche Mittel zu erhalten. Wie gesagt: Das geht jetzt in das parlamentarische Verfahren, und dann werden wir am Ende sehen, was konkret dabei herauskommt.
Schöneck (BMZ)
Auch ich will noch einmal unterstreichen: Die Bundesregierung macht deutlich - das ist auch am Haushalt sichtbar -, dass wir stabiler Partner in der Welt bleiben. Das gilt auch für den Bereich der Entwicklungspolitik. Gerade angesichts des Rückzugs anderer starker Partner bleibt Deutschland ein stabiler Partner, auch in den kommenden Jahren. Es ist richtig: Wir tragen zur Konsolidierung des Haushalts bei und werden deshalb - das hat die Ministerin jetzt gestartet - innerhalb des BMZ auch eine Neuordnung und eine Reform anstoßen.
Dazu gehört beispielsweise, dass wir Themen regional fokussieren und wir uns - auch anders herum - in bestimmten Regionen thematisch fokussieren. Ein Beispiel ist die Unterstützung globaler Gesundheit. Da werden wir zukünftig vor allem auf multilaterale, auf internationale Partnerschaften setzen.
Die Ministerin ist heute in Brüssel, um für die internationale Impfallianz 600 Millionen Euro für die kommenden fünf Jahre zuzusagen. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag in Zeiten der Kürzungen. Damit zeigt Deutschland: Wir sind ein verlässlicher Partner, gerade auch im Kampf für globale Gesundheit.
Zusatzfrage
Wenn ich das richtig sehe, würde Deutschland mit diesen Eckwerten im Haushalt diese ODA-Quoten erneut nicht erreichen. Heißt das, dass man sich gegebenenfalls aus Ländern zurückzieht, was die humanitäre Hilfe oder auch die Entwicklungszusammenarbeit angeht? - Noch einmal die Frage an die beiden Herren.
Schöneck (BMZ)
Ja, gern direkt zu dem Begriff der ODA - dabei handelt es sich um die offiziellen Entwicklungshilfeleistungen.
Die OECD-Länder leisten international Entwicklungshilfe, Deutschland ist da stets ein großer Unterstützer. In diesem Jahr wird voraussichtlich erstmals seit fünf Jahren das international vereinbarte 0,7-Prozent-Ziel des Bruttoinlandsprodukts nicht erreicht. Deutschland ist in den vorläufigen Berechnungen der OECD bei ungefähr 0,7 Prozent.
Zu Ihrer Frage, wie das in den kommenden Jahren aussehen wird: Dazu trägt natürlich der Etat des BMZ zu einem Teil bei. Allerdings fließen in die Entwicklungsleistungen, die von der OECD im Rahmen der ODA berechnet werden, auch viele weitere Leistungen aus anderen Ministerien, aus den Bundesländern, mit ein und werden dann zum Bruttoinlandsprodukt in Bezug gesetzt. Insofern lässt sich sowohl zu diesem Jahr als auch zu den künftigen Jahren noch nichts im Detail sagen. Die Zahlen für 2024 werden final auch erst Ende dieses Jahres oder Anfang des kommenden Jahres vorliegen.
Wagner (AA)
Vielleicht noch einmal zur humanitären Hilfe; Sie hatten in Ihrer Ausgangsfrage ja die Kennzahlen genannt. Es ist in der Tat so, dass wir mit dem Sollansatz für 2024 jetzt auf das Niveau vor der Flüchtlingskrise 2015 absenken. Das heißt, dass wir effektiver werden müssen und tatsächlich auch priorisieren werden müssen. Ich will aber auch noch einmal festhalten, dass Deutschland trotz dieses Absenkens einer der größten humanitären Geber in der Welt bleibt.
Wir haben uns im Auswärtigen Amt schon 2024 eine Strategie zur humanitären Hilfe gegeben, die auch dem Umstand, dass die Mittel nicht steigen, sondern eher sinken werden, Rechnung trägt. Aber natürlich werden wir Schwerpunkte setzen müssen. Ich kann Ihnen hier natürlich die Krisen in Gaza, in der Ukraine und im Sudan nennen. Auch im Kongo und in Syrien gibt es sicherlich Bedarfe. Das wird man sich also genau anschauen müssen. Gleichzeitig werden wir eben unsere Mittel so flexibel planen müssen, dass wir kurzfristig auf Krisen reagieren können. Noch einmal: Auch in diesem Haushaltsentwurf ist verankert, dass wir auf neue, plötzliche Krisen mit überplanmäßigen Mitteln reagieren können.
Frage
Herr Wagner, in den letzten Jahren war es ja so, dass gerade das Auswärtige Amt immer auf das parlamentarische Haushaltsverfahren gesetzt hat. Sie haben das eben auch selber erwähnt. Hoffen Sie da auf einen Nachschlag für Ihr Haus?
Herr Meyer, hat der Bundeskanzler bei irgendeinem der vielen Ressorts einen Wunsch, dass das Parlament nacharbeitet, weil seiner Meinung nach Bedarf dazu besteht?
Wagner (AA)
Für das Auswärtige Amt kann ich sagen: Das ist ja eine spekulative Frage, und ich werde mich hier nicht aufs Hoffen verlegen. Ich glaube aber, der Redeanteil, den wir in dieser Veranstaltung mit Blick auf internationale Krisenkonflikte haben, zeigt, wie die Weltlage da draußen ist. Insofern möchte ich einmal festhalten, dass ein handlungsfähiger Auswärtiger Dienst wichtig ist, auch für die Interessen dieses Landes. Die Eckwerte und der Sollansatz sind aber so, wie sie sind. Wir werden priorisieren und flexibel damit umgehen müssen, dann aber auch sicherstellen, dass wir beim Auftreten neuer Krisen flexibel handlungsfähig sind.
SRS Meyer
Haushaltsaufstellungsverfahren sind ja nicht immer ganz einfach, und da gibt es immer sehr, sehr viele Wünsche. Ich bin mir sicher, dass alle Beteiligten Wünsche und Dinge haben, die sie sich vorstellen können. Der Tatsache, dass der Haushalt gestern im Kabinett einstimmig und ohne große inhaltliche Diskussion beschlossen wurde, können Sie aber, glaube ich, alles Wesentliche entnehmen.
Kall (BMF)
Vielleicht darf ich noch anfügen, dass der Bundesfinanzminister gestern im dritten Teil seines Statements auch ausführlich über Konsolidierung geredet hat und die Bundesregierung sich darauf auch im Koalitionsvertrag schon verständigt hat. Er hat auch darauf hingewiesen, dass insgesamt 47 Milliarden Euro an Mehrforderungen nicht berücksichtigt werden konnten. Das Ganze ist in großer Einigkeit, Geschlossenheit und auch Vertraulichkeit nach außen geschehen, anders als in der vorherigen Bundesregierung. Darauf hat sich die Bundesregierung entsprechend insgesamt geeinigt.
Frage
Herr Wagner, nun geht ja bekanntlich kein Gesetz so aus dem Bundestag heraus, wie es hineingeht. Wird das Auswärtige Amt bis zum Abschluss des Haushaltsverfahrens dafür kämpfen, dass es nicht ganz so schlimm kommt, wie jetzt vorgesehen, oder haben Sie sich quasi schon ergeben?
Wagner (AA)
Ich glaube, ich habe mich hier ausreichend zu unserem Haushaltsansatz eingelassen. Insofern möchte ich Sie auf das verweisen, was ich eben auf die Fragen der Kolleginnen und Kollegen geantwortet habe.
Frage
An das BMG: Deutschland will bis 2030 600 Millionen Euro für dieglobale Impfallianz Gavi zahlen.
Erste Frage: Wie sicher kann sich Deutschland sein, dass die 600 Millionen Euro tatsächlich dort ankommen, wo man sie haben will? Zusammen mit COVAX in Südafrika konnte Gavi zu keiner Zeit Garantien für Anzahl oder Lieferdatum der versprochenen Corona-Impfdosen geben, und auf WHO-Ebene gibt es bisher noch keine Einigung zum Verteilsystem sowie zur Technologie- und Produktionsteilhabe im Pharmabereich des globalen Südens.
Zweite Frage: Von den Kleiderspenden nach Afrika kennt man den unerwünschten Nebeneffekt, dass diese den Aufbau einer eigenen florierenden Textilindustrie behindern. Welche Sicherheit gibt es, dass nicht auch die Gavi-Programme negative Auswirkungen auf den Aufbau einer eigenen Pharmaindustrie im globalen Süden haben?
Vorsitzender Feldhoff
Ich glaube, zuständig ist das BMZ.
Schöneck (BMZ)
Ich kann auf jeden Fall damit beginnen, einiges einzuordnen. Wenn es dann noch technische Nachfragen gibt, die das BMG beantworten kann, würde ich an den Kollegen übergeben.
Dadurch, dass Gavi eine internationale Allianz ist, die gerade die schwächsten Länder in der Gesundheitsversorgung unterstützen soll, liegt das im Bereich der Entwicklungspolitik. Wie ich eben schon kurz ausführte, ist die Entwicklungsministerin heute in Brüssel, um der Allianz bis 2030, also über die kommenden Jahre, 600 Millionen Euro zuzusagen, damit sie handlungsfähig bleibt und ihre sehr effektive Arbeit auch künftig fortsetzen kann.
Sie sprechen die Produktion von Impfstoffen an. Es ist ein erklärtes Ziel unseres Engagements, über deutsche und europäische Entwicklungspolitik Impfstoffproduktionen in Entwicklungs- und Partnerländern aufzubauen, damit sie selbst in der Lage sind, künftig sowohl Beschäftigung und Wertschöpfung in diesem Bereich zu schaffen als auch die Eigenproduktion zu gewährleisten.
Vorsitzender Feldhoff
Das BMG hat keinen Ergänzungsbedarf.
Frage
Meine Frage geht an Herrn Meyer: Die Wirtschaftsministerin, Frau Reiche, hat gestern angekündigt, die Entlastung bei derStromsteuer solle nur für die Firmen und nicht für die Bürger sein. Herr Linnemann hat heute gefordert, dass das geändert werden müsse und dass es sehr wichtig sei, dass auch die Bürger zum Jahreswechsel eine Kompensation für den CO2-Preis bekommen. Was ist diesbezüglich eigentlich die Position der gesamten Bundesregierung? War die Ankündigung von Frau Reiche gestern nur ihre persönliche, oder ist das in der Bundesregierung abgestimmt?
SRS Meyer
Grundsätzlich kann ich noch einmal darauf verweisen, dass wir gestern im Kabinett einen einstimmigen Beschluss zum Haushalt hatten, dem natürlich intensive Beratungen mit allen Beteiligten vorausgegangen sind. Was Aussagen von Herrn Linnemann angeht, würde ich Sie an die CDU-Parteizentrale verweisen; dazu kann ich jetzt nichts dazu sagen.
Grundsätzlich ist es der Bundesregierung sehr wichtig, dass wir zu einer Entlastung im Bereich der Energiekosten kommen. Das ist insbesondere wichtig für die Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu steigern und um hier auch Arbeitsplätze zu sichern. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, was sich die Bundesregierung diesbezüglich vorstellen kann. Mit dem Haushalt geht man jetzt einen ersten Schritt für eine wirklich spürbare Entlastung. Und wie gesagt, das ist einhellige Haltung in der Bundesregierung.
Kall (BMF)
Ich kann das noch ergänzen. Der Bundesfinanzminister hat sich gestern in seinem Statement zum Bundeshaushalt hier an dieser Stelle genau dazu geäußert, was wir tun. Wir wollen die Energiepreise schon jetzt für alle senken, nämlich für Haushalte, also private Verbraucherinnen und Verbraucher, sowie für Gewerbe und Industrie. Schon in einem ersten Schritt wird diese Senkung von Strompreisen und Energiekosten insgesamt allen zugutekommen. Wir wollen die Kaufkraft aller Bürgerinnen und Bürger und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken.
Der Bundesfinanzminister hat die drei Maßnahmen, die wir jetzt treffen und die ab dem 1. Januar 2026 greifen werden, gestern vorgestellt:
Ersten werden die Verbraucherinnen und Verbraucher -und zwar alle - von den Kosten der Gasspeicherumlage entlastet. Das ist eine Entlastung um rund 3,4 Milliarden Euro. Die Gasspeicherumlage wird nächstes Jahr abgeschafft und wird bis dahin mit etwa 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds ausgeglichen.
Der zweite Punkt ist die Absenkung der Stromsteuer - Herr Kollege, danach haben Sie gerade gefragt. Diese Absenkung kommt allen produzierenden Unternehmen und der Land- und Forstwirtschaft zugute. Ich will einmal sagen: Allen produzierenden Unternehmen und Gewerben heißt eben auch Mittelständlern. Das geht von der Fleischerei, der Bäckerei über energieintensive Unternehmen bis hin zum Baugewerbe und eben auch der Land- und Forstwirtschaft. Dass wir diese Absenkung der Stromsteuer verlängern und verstetigen, belastet den Kernhaushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.
Der dritte Punkt ist, dass wir die teilweise Übernahme der Übertragungsnetzentgelte vornehmen und auch damit alle Stromverbraucher entlasten. Wie gesagt, das greift ab dem 1. Januar 2026. Das dient auch der Energiesicherheit und dem Klimaschutz.
Diese Maßnahmen für Energiesicherheit und Klimaschutz werden künftig nicht mehr vorrangig über die Stromrechnung bezahlt, sondern stärker auch öffentlich und aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Wir rechnen schon im ersten Schritt mit einer Entlastungswirkung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, also auch private Haushalte, von zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde. Das heißt, von den im Koalitionsvertrag als Ziel genannten fünf Cent werden schon jetzt im ersten Schritt zwei bis drei Cent Entlastung für alle erreicht.
Es stimmt also nicht, dass hier nur bestimmte Unternehmen oder die Industrie entlastet würden; vielmehr werden eben auch Verbraucherinnen und Verbraucher in einer signifikanten Höhe von bis zu drei Cent pro Kilowattstunde entlastet. Der Bundesfinanzminister hat gestern auch sehr deutlich gemacht: Das ist das, was aktuell finanzierbar und finanziell verantwortbar ist. Ich habe Ihnen gerade gesagt, was das im Kernhaushalt und im KTF kostet. Es ist zugleich eine spürbare Entlastung. Wir werden im Laufe der Zeit prüfen, wann weitere Maßnahmen folgen können. Das ist der aber erste Schritt, auf den sich die Bundesregierung insgesamt verständigt hat.
Greve (BMWE)
Auch ich kann das noch ergänzen. - Im Energiebereich ist auch die Strompreiskompensation weiter gegeben. Es gibt also sehr viele Maßnahmen, die die Strompreise senken, und dieses Kernanliegen der Bundesregierung ist weiter untergebracht. Die Senkung der Netzkosten und die Abschaffung der Gasspeicherumlage wurden erwähnt. Die Übernahme der EEG-Kosten wirkt sich ebenfalls auf Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Es wurde auch ganz klar dargestellt, dass keine weiteren finanziellen Spielräume gesehen wurden, um die Stromsteuersenkung auch auf Verbraucherinnen und Verbraucher auszudehnen. Die Netzentgelte wurden angesprochen; auch mit dieser Entlastung werden letztendlich Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar entlastet. Insofern ist das ein guter Kompromiss.
Kall (BMF)
Ich kann noch hinzufügen, dass sowohl mit dem Bundeskanzler als auch mit der Bundeswirtschaftsministerin und dem Bundesfinanzminister in den letzten Wochen intensiv beraten wurde, was finanziell möglich ist und zugleich zu spürbaren Entlastungen führt. Entsprechend wurde das dann gestern auch vorgestellt.
Zusatzfrage
Sie sagten eben: „Wir werden im Laufe der Zeit prüfen, wann weitere Maßnahmen folgen können“. Heißt das, es gibt keine feste Zusage, dass die Stromsteuer in dieser Legislaturperiode auch für die Bürger sinkt?
Kall (BMF)
Es steht alles unter Finanzierungsvorbehalt. Das gilt für sämtliche Maßnahmen, die den Haushalt belasten. Wir haben gestern den Haushalt für 2025 vorgelegt, wir werden am 30. Juli den Haushalt für 2026 vorlegen, und dann kommen in dieser Legislaturperiode auch noch weitere. Dann wird man sehen, was an weiteren Schritten finanziell verantwortbar ist, um die Energiekosten noch weiter zu senken.
SRS Meyer
Ich möchte noch ergänzen, dass die Zielsetzung natürlich trotzdem unverändert ist, und die ist im Koalitionsvertrag niedergeschrieben. Aber natürlich trifft das auf eine haushälterische Wirklichkeit, und das haben die Kollegen aus den zuständigen Ressorts sehr korrekt dargestellt.
Frage
Das Beschaffungsamt der Bundeswehr will derzeit per Ausschreibung exakt 8400 luft-, wasser- und gasdichte Leichensäcke erwerben. Herr Müller, könnten Sie uns darlegen, für welchen konkreten Zweck die Bundeswehr aktuell abertausende Leichensäcke in ihren Besitz bringen will?
Müller (BMVg)
Ich glaube, jedem hier ist klar, für welchen Fall man diese Säcke braucht. Wenn es nämlich zum Fall der Fälle kommt, also zu einer Situation, in der das Land und das Bündnis verteidigt werden müssen, dann sind wahrscheinlich im hochintensiven Gefecht auch entsprechende Verluste möglich. Streitkräfte haben den Auftrag zu verteidigen. Das heißt Kampf - das vergisst man manchmal, aber das ist Kernelement der Streitkräfte -, und im Kampf und bei der Verteidigung des Bündnisses und der Bundesrepublik Deutschland können dann auch Personen sterben. Das bringt der Soldatenberuf mit sich, und dafür werden eben auch in den Lagern entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Zusatzfrage
Als Laie geht man davon aus, dass die Bundeswehr per se Leichensäcke auf Vorrat gebunkert hat. Eine Neubestellung impliziert insofern, dass diese Lagerbestände nicht mehr ausreichend sind. Welches Ereignis in den letzten Jahren führte denn zum Verbrauch tausender Leichensäcke? Mir persönlich fällt außer dem Krieg in der Ukraine kein Ereignis ein, dass diese Masse an verbrauchten Leichensäcken bei der Bundeswehr erklären würde. Könnten Sie da vielleicht noch für Aufklärung sorgen?
Müller (BMVg)
Ich bin nicht im BAAINBw; insofern könnten Sie gerne noch die Pressestelle des BAAINBw fragen. Ich bin aber soweit informiert, dass ich Ihnen sagen kann: Die Bestände der Streitkräfte werden natürlich kontinuierlich überprüft und auch angepasst, und zwar nicht nur an die Lageentwicklung, sondern zum Beispiel auch an den Zustand der jeweils lagernden Ware. Ich kann nicht einschätzen, wie lange entsprechende Vorräte schon lagern, aber wir haben ja auch ein bisschen Materialkunde studiert und wissen daher zum Beispiel, dass aus Kunststoffprodukten Weichmacher entweichen und dass Produkte altern. Es kann also sein - ohne dass ich vorweggreifen möchte -, dass es hier um eine reine Ergänzungsbeschaffung aufgrund der Materialalterung bestehender Vorräte geht. Das BAAINBw wird Ihnen dazu aber sicherlich eine Auskunft geben können.
Zusatzfrage
Weil ich gerade den Krieg in der Ukraine angesprochen habe: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist auszuschließen, dass die Bundeswehr die Ukraine auch durch die Bereitstellung von entsprechenden Säcken unterstützt hat und sich dieser Mangel dadurch erklärt?
Müller (BMVg)
Zu Unterstützungsleistungen kann ich nichts weiter mitteilen, da wir keine Einzelauflistungen mehr durchführen. Sie finden die Liste, die bis zum April geführt wurde, archiviert im Netz; da können Sie gerne noch einmal hineinschauen. Normalerweise subsumieren wir das unter Unterstützungsleistungen. Einzelaspekte greifen wir aber nicht mehr heraus und stellen sie auch nicht mehr dar.
Frage
Zur Debatte um die Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeiter möchte ich das BMAS fragen: Frau Schuler, wenn ich es richtig verstehe, hat sich der Landwirtschaftsminister hinter die Forderung des Hauptbauernverbandes gestellt, aber Ihre Ministerin lehnt diese Forderung ab. Können Sie das erläutern? Warum ist das BMAS beziehungsweise warum ist Frau Bas dagegen?
Schuler (BMAS)
Wir äußern uns nicht zu den Äußerungen des Landwirtschaftsministers. Für das BMAS ist aber klar, dass der Mindestlohn eine absolute Untergrenze ist und branchenübergreifend gilt. Es geht beim Mindestlohn ja darum, ein Mindestmaß von Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sichern. In einzelnen Branchen Ausnahmen zuzulassen, wäre mit diesem Ziel nicht vereinbar. Es ist auch nicht möglich, den Mindestlohn einfach nur für Saisonarbeitskräfte herabzusetzen. Das wäre eine unzulässige Diskriminierung, sowohl nach europäischem als auch nach nationalem Recht. Allein der Umstand, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist, rechtfertigt keine geringere Bezahlung.
Zusatzfrage
Wenn der Landwirtschaftsminister das jetzt anders sieht, wie wollen Sie das in der Koalition dann auf einen Nenner bringen?
Schuler (BMAS)
Das wird dann in weiteren Gesprächen zu diskutieren sein. Im Koalitionsvertrag sind aber keine Ausnahmen vom Mindestlohn vereinbart.
Vorsitzender Feldhoff
Gibt es eine Ergänzung des Landwirtschaftsministeriums?
Schulz (BMLEH)
Ich kann nur auf die Aussagen des Ministers verweisen, die er vor zwei Tagen in mehreren Bereichen getätigt hat. Ansonsten läuft eine Prüfung, und die werden wir abschließen.
Frage
Dann würde ich die Frage an Herrn Meyer weitergeben: Hat der Bundeskanzler dazu eine Meinung? Steht er eher auf der Seite des Landwirtschaftsministers oder auf der Seite der Arbeitsministerin?
SRS Meyer
Über diese konkrete Frage habe ich mit ihm tatsächlich nicht gesprochen. Ich gehe aber davon aus, dass er sich an den Koalitionsvertrag vollumfänglich gebunden fühlt.
Zusatzfrage
Das heißt, keine Ausnahmen?
SRS Meyer
So wie im Koalitionsvertrag dargestellt.
Frage
An das BMI: Heute findet erneut eine bundesweite Polizeiaktion gegen mutmaßliche Verfasser von Hass und Hetze im Internet statt. Federführend ist das BKA. Meine Frage: Welche Stellen sind in die rechtliche Bewertung der Äußerungen beteiligt, wer trifft die schlussendliche Entscheidung, und was sind die Kriterien für eine Hausdurchsuchung bei Onlinehetze?
Harmsen (BMI)
Tatsächlich gibt es heute den mittlerweile 12. Aktionstag des BKA gegen Hasspostings. Es gibt bundesweit über 180 polizeiliche Maßnahmen in mehr als 140 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Damit gehen die Behörden gegen strafbare, also strafrechtlich bewehrte, Hasspostings im Netz durch. Insgesamt werden in Deutschland über 65 Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt.
Die Entscheidung darüber, ob es auf Grundlage des Verdachts einer Straftat einen Durchsuchungsbeschluss gibt oder nicht, trifft in Deutschland, im Rechtsstaat, ein Gericht; das heißt, die Durchsuchungsbeschlüsse werden richterlich angeordnet. Insofern ist es bei diesem Aktionstag wie in allen anderen Fällen, in denen wegen des Verdachts von Straftaten Maßnahmen durchgeführt werden: Es wird von der Polizei ermittelt, dann beantragt die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Beschluss bei Gericht, und das Gericht entscheidet dann darüber.
Zusatzfrage
Was sind die Kriterien dafür?
Harmsen (BMI)
Die Kriterien sind die, die sich aus dem Strafgesetzbuch ergeben.
Frage
Hass ist ja sozusagen kein normativ direkt festzumachender Begriff. Wie gehen Sie da vor? Updaten Sie das von Zeit zu Zeit in Bezug darauf, was man als politische Institution unter Hass versteht, der zu strafbaren Handlungen führt? Gibt es so einen Prozess, oder wie schaffen Sie da Ihre Grundlage hinsichtlich dieses schwierigen Begriffes Hass?
Harmsen (BMI)
Wir fassen damit verschiedene Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zusammen. Das heißt, es geht heute ausschließlich, und dafür ist ja die Polizei auch ausschließlich da, um strafbare, also strafrechtlich bewehrte Inhalte.
Zusatzfrage
Den Hass, der ja eigentlich eine emotionale Kategorie ist, nehmen Sie also nicht als solche Kategorie, sondern Sie schauen, wo der Verdacht auf strafbare Handlungen besteht, die möglicherweise aus einer emotionalen Gefühlslage heraus, die man als Hass bezeichnet, herrührt. Ist das der Prozess, oder wie kann ich mir das vorstellen?
Harmsen (BMI)
Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern detektieren natürlich auch im Netz Straftaten, und diese Straftaten kann man auch unter bestimmten Begriffen kategorisieren, zum Beispiel dem der politisch motivierten Kriminalität. Dann gibt es einen Aktionstag, und der hat einen Begriff, und den nennen wir Aktionstag des BKA gegen Hasspostings beziehungsweise gegen strafbare Hasspostings.
Frage
Um welche Straftatbestände geht es konkret? Geht es um Verleumdung, oder was sind die Straftatbestände für die Hausdurchsuchungen?
Harmsen (BMI)
Ich habe jetzt hier keine Liste vorliegen. Das Bundeskriminalamt hat sich heute Vormittag in einer Pressemitteilung geäußert, und wenn Sie weitere Details haben wollen, dann würde ich Sie gerne an die Pressestelle des BKA verweisen.
Frage
Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, hat in einem am 19. Juni veröffentlichten Brief an Bundesinnenminister Dobrindt seine Besorgnis über eine Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland zum Ausdruck gebracht. Explizit verweist er in dem Brief auf die behördliche Repression von Protesten gegen Israels Vorgehen in Gaza. Mich würde interessieren, ob der Brief des Menschenrechtskommissars Herrn Dobrindt erreicht hat. Wenn ja, plant der Minister, auf die dort genannten Kritikpunkte einzugehen, gerade auch, was die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland angeht?
Harmsen (BMI)
Der Brief hat ihn erreicht. Ich habe mich hier im Grundsatz auch letzte Woche schon dazu geäußert. Ich kann Ihnen mittlerweile mitteilen, dass das BMI in persona unserer Staatssekretäre diesen Brief beantwortet hat, und die Antwort hat der Menschenrechtskommissar des Europarats, glaube ich, heute Vormittag oder vor Kurzem auch auf seiner Internetseite veröffentlicht. Dort können Sie die finden.
Zusatzfrage
Der Menschenrechtskommissar des Europarates fordert in dem besagten Brief den deutschen Innenminister dringend auf, darauf zu achten, dass die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken von deutschen Behörden nicht mehr - ich zitiere ganz kurz - verzerrt, instrumentalisiert oder missbräuchlich angewendet wird, um die Meinungsfreiheit und legitime Kritik auch am Staat Israel zu unterdrücken. Da würde mich noch interessieren: Teilt der Minister diese Beobachtung und Sorge des Menschenrechtskommissars denn? Wenn ja, was plant er an konkreten Schritten, um eine weitere missbräuchliche Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus durch deutsche Behörden in Zukunft zu verhindern?
Harmsen (BMI)
Ich muss Ihnen gestehen, dass ich im Detail hinsichtlich dieser Definition nicht auskunftsfähig bin. Das müsste ich nachreichen.
Frage
Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Die Bahn hat jetzt gesagt, dass die Generalsanierung der Hauptstrecken nicht 2030, sondern möglicherweise erst 2035 abgeschlossen sein soll. Was ist die Position des Verkehrsministers? Will er bei der Bahn intervenieren, oder ist das mit ihm abgesprochen?
Blankenheim (BMV)
Danke. Das ist ein Konsultationsprozess, der jetzt von DB InfraGO begonnen wird. Im Koalitionsvertrag ist ja vereinbart, dass wir uns das Korridorsanierungskonzept genau anschauen und es, wo nötig, nachschärfen. Auf Basis des Feedbacks nach diesem Konsultationsprozess werden wir uns diese Vorschläge anschauen und uns danach auch dazu positionieren.
Zusatzfrage
Jetzt gibt es also noch keine Position?
Blankenheim (BMV)
Nein, im Moment gibt es da noch nichts. Das ist ein Prozess, der noch läuft.
Zusatzfrage
Ich hätte eine Frage an das Auswärtige Amt zu den Spannungen, die es ja in Nahost, im Iran und in Israel gab. Es gab ja auch Evakuierungsmaßnahmen. Was ist die Position des Auswärtigen Amtes jetzt? Gibt es noch die Empfehlung, dass deutsche Bürger nicht wieder in die Region einreisen sollten? Gilt weiterhin die Evakuierungsaufforderung? Was ist da der letzte Stand?
Wagner (AA)
Vielleicht einmal grundsätzlich: Wir begrüßen, dass sich der Konflikt jetzt ja entspannt hat, wenn man es so nennen möchte. Ich meine, da bleiben natürlich noch viele Fragen offen, aber zumindest nach unserer Beobachtung hält der Waffenstillstand erst einmal, und das ist, glaube ich, eine sehr gute Nachricht. Jetzt werden wir schauen, dass wir in einen politischen Prozess kommen. Die Fragen hinsichtlich des iranischen Atomprogramms stellen sich natürlich weiterhin, und insofern ist das der diplomatische Track.
Aber Sie haben mich nach der Lage gefragt. Einmal mein Disclaimer vorab: Bitte immer den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes Folge leisten! Die aktualisieren wir ja. In der Tat ist es so, dass wir beobachten, dass sich die Lufträume in der Region jetzt langsam öffnen. Wir haben gestern auch noch einmal sehr umfangreich, zum Beispiel in Israel, unter den deutschen Staatsangehörigen abgefragt, ob noch weitere Ausreisewünsche bestehen. Man muss schon konstatieren, dass die Nachfrage, wenn ich es jetzt einmal so salopp benennen kann, deutlich abnimmt. Aber unsere Kolleginnen und Kollegen an den Botschaften stehen natürlich weiter zur Verfügung, um beratend tätig zu sein. Sie haben gesehen, dass wir gestern in guter Kooperation mit der Luftwaffe noch einmal Flüge durchgeführt haben. Ich glaube, es gilt jetzt hinsichtlich aller Länder, den Sicherheitsaufforderungen der Behörden Folge zu leisten. Aber noch einmal: Die Lage ist dabei, sich deutlich zu entspannen.
Frage
Sie sprachen gerade von der guten Zusammenarbeit mit der Luftwaffe. War das jetzt kein kommerzieller Charterflug? Wurden Maschine der Luftwaffe eingesetzt, oder worauf bezog sich die Aussage?
Wagner (AA)
Sorry, ich muss mich korrigieren. Ich habe gestern, glaube ich, gesagt, dass das schon am Montag war. Da gab es also noch einmal zwei Flüge der Luftwaffe. Der Kollege kann ja vielleicht auch noch einmal etwas ergänzen.
Wir haben beides gemacht. Es gab zum einen Sonderflüge, also Charterflüge, die das Auswärtige Amt gechartert hat - aus Amman in Jordanien, im Rahmen derer deutsche Staatsangehörige sozusagen auf dem Landweg aus Israel nach Jordanien gereist sind, eben zusätzlich zu den kommerziellen Flügen, die es ohnehin aus Amman gab. Zum anderen gab es eben im Rahmen der sogenannten diplomatischen Abholung Flüge der Luftwaffe direkt aus Tel Aviv heraus, als sich der Luftraum dort geöffnet hat, in enger Abstimmung mit den israelischen Behörden. Insgesamt haben wir mit diesen Flügen aus Amman und Tel Aviv mehr als 700 deutsche Staatsangehörige ausgeflogen. Sie werden feststellen, dass das deutlich über den Zahlen anderer Nationen liegt. Insofern, glaube ich, ist es sehr gut, dass unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort so agiert haben und dies eben auch in enger Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und des Krisenstabs der Bundesregierung.
Zusatzfrage
Muss ein Passagier für den Flug mit der Luftwaffe auch bezahlen? Sie sagten ja letztes Mal, es habe 300 Euro gekostet, mit einem kommerziellen Sonderflug von Amman aus zu fliegen. Wie teuer war das jetzt für den Flug aus Tel Aviv?
Wagner (AA)
Auch dafür wird eine Gebühr fällig. Das bewegt sich unterhalb dessen, was man für einen kommerziellen Flug zahlen würde. Aber ich verweise Sie auf das, was ich auch zu Sonderflügen gesagt habe. Wir reichen das gerne nach, aber ich meine, dass dafür auch 300 Euro in Rechnung gestellt werden. Aber wenn man sich anschaut, welche Beträge bei kommerziellen Buchungsportalen im Moment für Flüge aufgerufen werden, dann ist das, glaube ich, ein sehr moderater Preis.
Frage
Wie ist die Situation bei deutschen Staatsbürgern, die den Iran verlassen möchten? Es gibt ja keine Sonderflüge. Ich glaube, es gibt Einzelne oder Gruppen, die versuchen, an die Grenze zum Beispiel zur Türkei zu kommen. Dort wird wohl im Moment noch durchgelassen. Wie informiert darüber ist die deutsche Diplomatie, und in welcher Weise ist sie unterstützend tätig?
Wagner (AA)
Die Lage im Iran ist ja in der Tat in dieser heißen Phase des Konflikts sehr viel schwieriger gewesen. Auch dort war der Luftraum gesperrt. Es war nicht möglich, mit kommerziellen Flugzeugen auszureisen. Es war für uns auch nicht möglich, dort Sonderflüge zu organisieren, weil eben kein Zugang zum Luftraum bestand, und in der Tat war dort die Ausreise über den Landweg, über die Grenzen vor allen Dingen im Norden, die beste Möglichkeit, über die wir auch immer wieder informiert haben. Wir hatten ja unsere Botschaft in den Nachbarländern verstärkt und Kolleginnen und Kollegen dort auch an die Grenze gestellt, damit sie Deutschen bei der Ausreise attestieren können.
Insgesamt hielten sich weniger Deutsche - zumindest, wenn man die ELEFAND-Zahlen einmal als Indikator nimmt - im Iran auf als zum Beispiel in Israel. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass es ja schon seit einer geraumen Zeit eine Reisewarnung für den Iran mit einer Ausreiseaufforderung gibt. Das heißt, seit im Grunde mehr als einem Jahr werden allen Deutschen, die im Iran sind, aufgrund der angespannten politischen Lage dringend aufgefordert, den Iran zu verlassen. Insofern waren die Zahlen dort etwas geringer. Aber es gab deutsche Staatsangehörige vor Ort, und in der Tat war die Situation für die vor Ort ungleich schwieriger als in den anderen Gebieten. Die deutsche Botschaft war über ihren Bereitschaftsdienst ansprechbar und hat auch beraten. Wir standen dort in ständigem Kontakt mit vielen Deutschen und haben dort eben, so gut es ging, attestiert. Aber Sie haben recht: Insgesamt sind die Rahmenbedingungen sehr viel schwieriger. Wir wissen aber von Deutschen, die über die Landgrenzen ausgereist sind, mit denen wir auch in Kontakt standen.
Zusatzfrage
Können Sie uns Zahlen nennen?
Wagner (AA)
Nein, das kann ich leider nicht.
Zusatzfrage
Nachreichen?
Wagner (AA)
Wenn ich etwas nachreichen kann, tue ich es gerne. Ich glaube, das ist insgesamt einfach nicht so erfasst worden, wie wir es bei den Sonderflügen erfassen können, bei denen wir ja Passagierlisten etc. haben.
Frage
Der Schauspieler Dieter Hallervorden hat gemeinsam mit dem ehemaligen Koordinator im Bundeskanzleramt Albrecht Müller, dem langjährigen UN-Diplomaten Michael von der Schulenburg sowie weiteren Künstlern und Journalisten und Politikern Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen Bundeskanzler Friedrich Merz eingereicht. Der Vorwurf lautet unter Verweis auf § 80a StGB, der Kanzler hätte unter anderem mit seiner „Drecksarbeit“-Aussage zu einem Angriffskrieg aufgestachelt. Ich gehe einmal davon aus, dass der Kanzler hat prüfen lassen, inwieweit diese Strafanzeige für ihn gefährlich werden könnte. Was war denn das Ergebnis dieser Prüfung durch seinen Beraterkreis? Sieht er der Anzeige eher gelassen entgegen, oder könnte die eine Gefährdung für seine Kanzlerschaft darstellen, Herr Meyer?
SRS Meyer
Wir haben insbesondere Medienberichte darüber zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus habe ich dazu nichts mitzuteilen.
Zusatzfrage
Jetzt gibt es zahlreiche Fälle von Personen in Deutschland, die für Aussagen, die denen des Kanzlers sehr ähneln, wegen Billigung eines Angriffskriegs verurteilt worden sind. Beispielhaft sei auf das Urteil des Amtsgerichts Köln vom Juni 2023 gegen eine ukrainische Staatsbürgerin verwiesen. Diese wurde wegen Billigung des russischen Angriffskriegs verurteilt, weil sie in einem TV-Interview erklärt hatte, Russland sei nicht der Aggressor, und das Vorgehen Russlands sei alternativlos gewesen. Die direkten inhaltlichen Parallelen zu den billigenden Äußerungen des Kanzlers zum israelischen Angriffskrieg sind ja relativ offensichtlich. Da würde mich interessieren, wieso aus Sicht des Kanzlers seine Äußerung, Israel mache die Drecksarbeit für uns, und dieser israelische Angriff sei alternativlos gewesen, sozusagen nicht strafbewehrt ist, aber eine sehr ähnliche Billigung von Otto Normalbürgern schon. Das könnte ja unter Umständen auch zu der Wahrnehmung führen, Politiker seien unangreifbar, und der kleine Mann werde strafrechtlich verfolgt. Wie sieht der Kanzler das denn?
SRS Meyer
Sie haben jetzt ganz schön viel in die Frage hineingepackt, ich glaube, auch eine Reihe von Wertungen, Deutungen, Annahmen und Theorien, die ich pauschal zurückweise. Ich will in dem Kontext, weil ich das, was Sie dargestellt haben, im Einzelnen nicht bewerten kann, aber schon noch einmal sagen, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland selbstverständlich ein wahnsinnig hohes Gut ist und dass sich diese Bundesregierung zu 100 Prozent für den Erhalt dieses hohen Guts einsetzt.
Harmsen (BMI)
Zu Ihrer Frage in Bezug auf die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance kann ich gerne aus dem Schreiben des Staatssekretärs Bernd Krösser an den Menschenrechtskommissar des Europarats zitieren:
„Zu Ihrer Kritik an der Verwendung der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) für Antisemitismus weise ich darauf hin, dass auch nach dieser Definition die Kritik an Israel beziehungsweise an der israelischen Regierung selbstverständlich möglich und nicht pauschal als antisemitisch anzusehen ist. Mir liegen keine Erkenntnisse vor, dass deutsche Behörden dies anders sehen oder im Einzelfall die Definition anders nutzen.“
Damit würde ich es auch bewenden lassen.
Zusatz
Das heißt, das BMI dementiert die Einschätzung des Menschenrechtskommissars, der explizit von Verzerrung, Instrumentalisierung und missbräuchlicher Anwendung dieser Definition durch deutsche Behörden gesprochen hat. Er hat ja nicht gesagt, dass diese Definition schwierig sei, sondern, dass sie instrumentalisiert und verzehrt werde, um seiner Meinung nach legitimem Protest gegen Israels Vorgehen in Gaza behördlich zu unterdrücken.
Harmsen (BMI)
Ich finde, das, was ich gerade aus der Antwort vorgelesen habe, ist ja sehr eindeutig.
Zusatz
Sonst hätte ich ja nicht nachgefragt! Für mich war das nicht so eindeutig.
Harmsen (BMI)
Sie finden die Antwort auf der Seite von Herrn O’Flaherty veröffentlicht. Da können Sie das gerne noch einmal nachlesen.
Wagner (AA)
Bezüglich der Frage von dem Kollegen, wie viele deutsche Staatsangehörige über die Landgrenzen aus dem Iran ausgereist sind: Uns ist eine niedrige dreistellige Zahl bekannt. Ich kann noch einmal sagen, dass auf der ELEFAND-Liste ungefähr knapp mehr als 1000 Deutsche im Iran registriert waren. So können Sie das vielleicht ganz gut einordnen.
Frage
Die Frage richtet sich an das BMI. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern das Vereinsverbot gegen das Magazin „Compact“ aufgehoben. Die Inhalte wurden als durch die Presse- und Meinungsfreiheit geschützt eingestuft. Bei den vor Gericht vorgebrachten Vorwürfen gegen „Compact“ gibt es deutliche Parallelen zu den Vorwürfen gegen die AfD hinsichtlich der Einstufung als bestätigte rechtsextremistische Organisation oder in Bezug auf ein mögliches Verbotsverfahren. Hat das gestrige Urteil aus Ihrer Sicht Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung der AfD und den Aussagen ihrer Politiker?
Harmsen (BMI)
Ich würde mich jetzt dazu im Konkreten nicht äußern. Der Bundesinnenminister hat sich gestern dazu geäußert. Es gibt eine Pressemitteilung aus unserem Haus mit dem Kernsatz:
„Das BMI respektiert die Entscheidung des Gerichts. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung eingeht, wird das BMI diese sorgfältig auswerten.“
Dabei würde ich es auch belassen.
Frage
Auch ich habe direkt eine Nachfrage zu genau diesem Statement, das Sie gerade zitiert haben. Der Minister hat gesagt, er wolle das inhaltlich auswerten. Was ist denn das Ziel dieser Auswertung?
Harmsen (BMI)
Der Minister hat ja auch gesagt, dass Vereinsverbote ein anwendbares und mögliches Mittel gegen extremistische Bestrebungen bleiben. Natürlich schauen wir uns auch für mögliche künftige Verbote jetzt genau an, was wir aus diesem Urteil dafür mitnehmen können.
Zusatzfrage
Kann es bei dieser Auswertung auch um Schadenersatz gehen? „Compact“ hatte ja angekündigt, vielleicht gegen das Ministerium klagen zu wollen, und zwar auf einen Schadenersatz im sechsstelligen Bereich.
Harmsen (BMI)
Das ist ja eine hypothetische Frage. Dazu würde ich mich jetzt nicht äußern.
Frage
Ich habe noch einmal eine Frage an Herrn Wagner zum Irankomplex. Der Iran hat heute angekündigt oder den Weg dafür freigemacht, aus der Zusammenarbeit mit der IAEO auszusteigen. Das wird Verhandlungen oder Kontrollen des Atomprogramms in der Zukunft nicht erleichtern. Haben Sie eine Bewertung dieses Schritts?
Wagner (AA)
Wir haben das natürlich zur Kenntnis genommen. Ich glaube, ich hatte ja schon am Montag, wie ich meine, gesagt, dass wir solch einen Schritt kritisch sehen müssen, weil die Zusammenarbeit mit der IAEO ja ganz wesentlich ist, um eben zu überprüfen, dass das Atomprogramm im Iran verifizierbar nicht für militärische Zwecke missbraucht wird oder dafür ausgelegt wird. Insofern ist das etwas, das wir mit Besorgnis sehen, und wir würden den Iran aufrufen, diesen Schritt zu überdenken.
Zusatzfrage
Heißt das, die Militärschläge gegen die Iraner haben in diesem Sinne negative Folgen?
Wagner (AA)
Sie müssten Ihre Frage noch einmal wiederholen. Das habe ich nicht verstanden.
Zusatzfrage
Haben die Angriffe auf die Atomanlagen also nicht dazu geführt, dass das Atomprogramm tatsächlich besser zu kontrollieren ist, sondern dazu, dass jetzt das Gegenteil der Fall ist, nämlich dass die Iraner ganz aussteigen?
Wagner (AA)
Das habe ich nicht gesagt. Sie wissen auch - Sie verfolgen ja die Debatte in den Medien -, dass es im Moment noch eine Schadensanalyse in Bezug darauf gibt, wie es denn im Moment um das Nuklearprogramm steht. Die läuft noch. Der kann ich hier auch nicht vorgreifen. Ich habe auch keine Informationen darüber, die ich hier mit Ihnen teilen könnte. Aber es ist ja so, dass der Iran immer wieder gesagt hat, dass er das Atomprogramm auch zur zivilen Nutzung fortsetzen möchte, und wenn er das tun möchte, dann muss man eben auch verifizierbar überprüfen, dass es nicht für militärische Zwecke missbraucht wird. Der Iran ist ja weiterhin Teil des Nichtverbreitungsvertrages, und aus diesem Regime erwachsen ihm völkerrechtliche Pflichten, die er einhalten muss.
Frage
In der politischen und öffentlichen Debatte wird der Begriff des Atomprogramms des Irans manchmal synonym mit dem Begriff des Atomwaffenprogramms des Irans verwendet, was sachlich falsch ist. Der Iran ist, soweit ich informiert bin, berechtigt, ein ziviles Atomprogramm - darüber reden wir hier -, das zu kontrollieren wäre, durchzuführen. Das Atomwaffenprogramm hat der Iran 2003 oder 2004 eingestellt. Nach internationalen Beobachtungen gibt es, denke ich, auch keine Versuche, es wiederanzufahren.
Was tut die Bundesregierung, um die notwendige Differenzierung aufrechtzuerhalten, damit Begriffe nicht unzulässig vermischt oder verwechselt werden?
Wagner (AA)
Diese Differenzierung ist wichtig. Aber eine Prämisse, lieber Herr Kollege, die Sie in der Frage erwähnt haben, möchte ich zurückweisen. Die IAEO und die Weltgemeinschaft haben mehrfach festgestellt, dass es berechtigte Zweifel daran gibt, ob das iranische Nuklearprogramm nur zivilen Zwecken dient. Die Urananreicherung auf 60 Prozent ist ein Indikator dafür. Im jüngsten IAEO-Bericht ist noch einmal festgehalten, dass der Iran gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Insofern ist es wichtig, verifizierbar und dauerhaft zu hinterlegen, dass das iranische zivile Nuklearprogramm keinen militärischen Zwecken dient.
Zusatzfrage
Sie sagen, eine Anreicherung auf 60 Prozent brauche man für eine zivile Nutzung nicht. Das ist auch die allgemeine Ansicht. Wie ist dann zu erklären, dass die Belieferung des allerersten iranischen Nuklearreaktors - ich meine, das war in den 60er-Jahren - seitens der USA mit auf 90 Prozent angereichertem Uran vorgenommen wurde?
Dabei ging es nicht um Atomwaffen, sondern um einen Reaktor. Wie verträgt sich die Tatsache, dass damals auf 90 Prozent angereichertes Uran geliefert wurde, mit der Aussage jetzt, dass man niemals auf 60 Prozent angereichertes Uran für eine zivile Nutzung brauchen würde?
Wagner (AA)
Ich bin nicht zur historischen Aufarbeitung hier, sondern wir sind dazu da, mit den Realitäten vor Ort umzugehen. Noch einmal: Die IAEO hat in ihren Berichten immer wieder festgehalten, dass sich der Iran nicht an die zentralen Auflagen aus dem Nichtverbreitungsvertrag hält. Diese völkerrechtlichen Verpflichtungen muss er einhalten. Es bestanden und bestehen erhebliche Zweifel daran, dass dies der Fall ist.
Insofern komme ich auf das zurück, was ich zuvor gesagt habe: Jetzt muss es, denke ich, wirklich darum gehen, dass wir mit dem Iran in Gespräche darüber kommen, wie wir das nachhaltig lösen können. Dafür stehen die E3 bereit. Ich interpretiere die Äußerungen des amerikanischen Präsidenten und der amerikanischen Administration so, dass das auch dort das Ziel ist.
Frage
Herr Wagner hat den Rückblick so nonchalant verneint. Aber es geht auch um Pfadabhängigkeiten, die bis heute Auswirkungen haben. Ich war ein wenig davon überrascht, wie einseitig Sie den Iran verurteilt haben. Ich denke, alle hier im Raum wissen, dass es einen auch unter deutscher Beteiligung voll ausgehandelten Vertrag gab, den 2015 nicht der Iran, sondern die USA völkerrechtswidrig gebrochen haben. Wir kennen auch die ganze weitere Entwicklung. Wir sprechen von dem Iran, der nach Ansicht aller Beobachter, auch der Deutschlands, vor zehn Jahren in voller Compliance agiert hat.
Vor dem Hintergrund würde mich schon interessieren, wieso Sie die sehr destruktive Rolle der USA hier komplett ausgeklammert haben und den Fokus ausschließlich auf den Iran legen. Das hilft auch Deutschland in einer potenziellen Rolle als neutraler Vermittler nicht, wenn man so etwas anstreben wollte.
Wagner (AA)
Das habe ich nicht getan. Der Kollege hat mich danach gefragt, welche rechtlichen Verpflichtungen für den Iran bestehen. Es ist unbestritten, dass sich aus dem Nichtverbreitungsvertrag und aus dem Safeguards-Abkommen völkerrechtliche Verpflichtungen für den Iran ergeben, an die er sich halten muss. Offensichtlich bestehen ganz berechtigte Zweifel daran, dass er dies tut. Das hat per se erst einmal nichts mit dem JCPoA zu tun.
Frage
Herr Müller und Herr Wagner, haben Sie irgendwelche Erkenntnisse darüber, wie sehr die Angriffe auf die Atomanlagen Iran in der Entwicklung zurückgeworfen haben? Das ist ja strittig. Anscheinend haben US-Geheimdienste eine andere Einschätzung als der US-Präsident.
Wagner (AA)
Darauf hatte ich eben schon geantwortet, dass das Schadensassessment derzeit läuft. Ich habe keine weiteren Erkenntnisse darüber, die ich hier mit Ihnen teilen könnte.
Frage
Ich habe eine Frage zum Auftritt der Wirtschaftsministerin gestern beim Tag der Industrie. Wenn ich sie richtig verstanden habe, dann hat die Ministerin dabei das Klimaziel 2045 infrage gestellt.
Herr Meyer, inwieweit ist darüber vorher gesprochen worden, vielleicht sogar in der Kabinettssitzung? Ist das auch die Haltung der Bundesregierung?
SRS Meyer
Darüber wurde in der Kabinettssitzung nicht gesprochen. Ich verweise an dieser Stelle noch einmal auf den Koalitionsvertrag.
Zusatzfrage
Im Koalitionsvertrag steht auch, dass die Stromsteuer für alle gesenkt werden solle. Das hat die Ministerin gestern bei der gleichen Gelegenheit auch ausgehebelt. Deshalb noch einmal die Frage: Inwieweit ist die Jahreszahl 2045 in Stein gemeißelt?
SRS Meyer
Die Haltung der Bundesregierung zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist völlig klar.
Greve (BMWE)
Ich kann dazu kurz ergänzen. Der Koalitionsvertrag gilt. Er gilt für die Bundesregierung und für das BMWE. Gleichzeitig hat die Ministerin deutlich gemacht, wie ambitioniert das 2045er-Ziel für die Wirtschaft ist.
Frage
Eine Terminfrage: Es wurde bekannt, dass der chinesische Außenminister Wang Yi nach Berlin kommen und sich mit Vertretern der Bundesregierung treffen wird. Wann genau findet das Treffen statt, und was werden die Themenschwerpunkte sein?
Wagner (AA)
Sie wissen, dass wir Termine dann ankündigen, wenn sie reif sind. Ich kann aber bestätigen, dass es einen solchen Plan für nächste Woche gibt. Genaueres zu einem späteren Zeitpunkt.