Im Wortlaut
Themen
• Kabinettssitzung
• Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes
• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
• Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
• EU-Verkaufsverbot für neue Benzin- und Dieselfahrzeuge ab 2035
• russischer Angriffskrieg auf die Ukraine
• deutsche Rüstungsexporte an Israel
• Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie und Erhöhung der Pendlerpauschale
• Altschulden der Kommunen
• Äußerungen des thüringischen Innenministers über einen Zusammenhang zwischen parlamentarischen Anfragen der AfD und russischen Interessen
• Fortschreibung der Düngeverordnung
• Medienbericht über die angebliche Einbestellung der deutsche Botschafterin in China
• Lieferprobleme des niederländischen Chipherstellers Nexperia
• Angebot mehrerer deutscher Städte zur Aufnahme von kranken und verletzten Kinder aus dem Gazastreifen und aus Israel
• Nutzung von KI durch die Bundesregierung
• Forderung des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung nach einer Einsetzung von Antisemitismusbeauftragten an allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
• Prüfung der Einführung einer Digitalabgabe für Onlineplattformen
• Lohnfortzahlung für Zivilbeschäftigte an US-Militärstandorten in Deutschland
• Medienberichte über eine anstehende Entlassung der Chefin der DB Cargo AG
• Finanzbedarf für die Instandhaltung der Bundeswasserstraßen
• möglicher Zusammenschluss von drei europäischen Satellitenherstellern
• Treffen der Koalition der Willigen in London
• Ausbruch der Geflügelpest in Teilen Deutschlands
33 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Mittwoch, 22. Oktober 2025
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Hille
Nübel (BMG)
Wentzel (BMWE)
Hartmann (BMF)
Stolzenberg (BMUKN)
Hauck (BMLEH)
Deschauer (AA)
Dr. Kock (BMI)
Druckenthaner (BMDS)
Link (BMV)
Wenzel (BMWE)
Jenning (BMVg)
(Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Hille
Heute hat wie mittwochs üblich das Bundeskabinett getagt. Es war im Übrigen schon die 20. Sitzung des Bundeskabinetts. Wir haben mehrere Beschlüsse getroffen. Zwei von ihnen habe ich Ihnen mitgebracht.
Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Es geht vor allem darum, die bisherige grundsätzliche Nachrangigkeit der Lebendorganspende gegenüber der postmortalen Spende aufzuheben und die Lebendorganspende zudem zu erleichtern. Bisher kann die eigene Niere nur an Menschen gespendet werden, die in einem besonderen Näheverhältnis stehen wie etwa der eigenen Partner oder Kinder. Künftig soll der Kreis der möglichen Organspender und ‑empfänger erweitert werden und eine sogenannte Überkreuzlebendnierenspende zwischen zwei medizinisch geeigneten Paaren sowie auch eine anonyme Nierenspende möglich sein. Konkret wird bei der Überkreuzlebendnierenspende die eigene Niere an einen Empfänger oder eine Empfängerin eines anderen passenden Organspendepaares gespendet, das wiederum eine Niere an einen Empfänger dieses Paares spendet. Gleichzeitig werden mit dem Gesetzentwurf der Spenderschutz gestärkt und eine angemessene ärztliche Aufklärung gewährleistet. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, werden dadurch die Voraussetzungen für mehr Organspenden verbessert und die Aufklärung wie die Spendenbereitschaft gefördert.
Dann hat das Kabinett einen Beschluss aus dem Bereich der Justiz getroffen. Das Kabinett hat heute eine Formulierungshilfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen beschlossen. Damit sollen die Rechtsmittelstreitwerte in der Zivilprozessordnung und in weiteren Gesetzen erhöht werden. Ausgangspunkt der Erhöhung ist die Inflation seit der letzten Anpassung der Beträge. Sie liegt 20 Jahre zurück. Zu berücksichtigen ist, dass Rechtsmittel auch bei geringeren Streitwerten oftmals eine hohe Bedeutung sowohl für die Parteien als auch für eine einheitliche Rechtsprechung haben. Dies gilt insbesondere für den Zugang zur Revisionsinstanz, der nicht unverhältnismäßig eingeschränkt oder für bestimmte Sachgebiete faktisch ausgeschlossen werden sollte. Konkret werden daher folgende Erhöhungen vorgesehen: Die Wertgrenze für Berufungen und für Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten wird von derzeit 600 Euro auf 1000 Euro erhöht. Die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird von 20 000 Euro auf 25 000 Euro erhöht. Die Wertgrenze für Kostenbeschwerden wird von derzeit 200 Euro auf 300 Euro erhöht.
So viel zum Kabinett von heute.
Frage
Der Gesetzgeber verwehrte anonyme Nierenspenden, um Missbrauch vorzubeugen. Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes sollen zukünftig auch nicht gerichtete anonyme Nierenspenden möglich sein. Öffnet man damit nicht ein Fenster für möglichen Missbrauch? Wie soll Missbrauch verhindert werden?
Eine zweite Frage dazu: Ist zukünftig auch eine Gesetzesverschärfung geplant, um zum Beispiel Organtourismus nach China zu unterbinden? Auch Deutsche fahren nach China und beteiligen sich vielleicht indirekt auch an Menschenrechtsverbrechen.
Nübel (BMG)
Zur nicht gerichteten anonymen Nierenspende: Sie wird jetzt eingeführt, bzw. es werden dafür die entsprechenden Regelungen geschaffen. Um konkret auf Ihre Frage zu antworten: Wir haben bestimmte Regelungen geschaffen, um einer möglichen Kommerzialisierung einer Lebendorganspende effektiv vorzubeugen. Ich kann dazu gern kurz aus unseren FAQ ‑ Sie finden sie auf der Website ‑ vorlesen: Die spendende Person, also die Person, die die anonyme Nierenspende vornimmt, hat keinerlei Einfluss auf die Empfängerin oder den Empfänger. Es ist eine anonyme Nierenspende, die sich an eine unbekannte Person richtet. Natürlich richtet sich die Vermittlung der Nierenspende ausschließlich nach medizinischen Kriterien. Das sind die Grundlagen dafür.
Zusatz
Ich hatte noch nach einer möglichen Gesetzesverschärfung gefragt, um Organtourismus zu unterbinden?
Nübel (BMG)
Dazu liegt mir aktuell nichts vor.
Frage
Zur Tagung des Europäischen Rats: Mit welcher Position fahren die Bundesregierung und der Kanzler in Sachen des sogenannten Verbrenneraus dorthin? Was will er dort fordern?
SRS Hille
Sie erinnern sich sicherlich daran, dass wir vor zwei Wochen, meine ich, hier in Berlin den Autogipfel im Kanzleramt hatten, bei dem es unter anderem auch um dieses Thema ging. Grundsätzlich geht es natürlich um das Thema der Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie. Sie kennen unsere Haltung: Wir plädieren für eine Technologieoffenheit. Der Bundeskanzler hat es mit dem Satz formuliert:
„Einen harten Schnitt 2035 darf es nicht geben.“
Elektroantriebe sind die Hauptstraße, auf der wir fahren, aber rechts und links dieser Hauptwege muss es Möglichkeiten für andere Technologien geben. Das ist unsere Haltung, mit der wir in den Europäischen Rat gehen.
Zusatzfrage
Das lässt viel Interpretationsspielraum offen. Es gibt offensichtlich auch einen Dissens darin, ob man den harten Schnitt darin sieht, dass man sagt: „2035 ist nicht das richtige Datum; wir müssen es nach hinten verschieben“ oder dass man sagt: Wir würden zum Beispiel gern noch Hybride mit hineinnehmen. ‑ Was genau ist die Position?
SRS Hille
Die Position ist, dass wir uns für eine flexible und technologieneutrale Ausgestaltung einsetzen. Technologieoffenheit ist der Dreh- und Angelpunkt. Ich kann nur noch einmal zitieren, was ich gerade schon vom Kanzler zitiert habe, nämlich dass es den harten Schnitt 2035 aus unserer Sicht nicht geben darf. In diese Richtung verhandeln wir sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb der Bundesregierung.
Frage
Herr Hille, inwiefern hat sich die Bundesregierung auf eine Position geeinigt?
SRS Hille
Die Position der Bundesregierung, die wir haben, habe ich Ihnen gerade dargestellt. Das ist die Position der Bundesregierung. Wir setzen uns für Technologieoffenheit ein. Wir setzen uns dafür ein, dass es 2035 keinen harten Schnitt gibt. Wir sehen klar, dass Elektroantriebe und Elektromobilität die Hauptstraße sind. Aber wie es bei Hauptstraßen so ist, braucht es auch Nebenstraßen. Dafür sind andere Technologien nötig. Das ist das, was hinter dem Begriff der Technologieoffenheit steht.
Zusatzfrage
Spanien und Frankreich haben gestern deutlich gemacht, dass sie eigentlich gegen eine Aufweichung des Verbrennerverbots 2035 sind. Ist die Bundesregierung auf EU-Ebene mit den Forderungen nach Änderungen nicht isoliert?
SRS Hille
So, wie wir unsere Position haben, haben Spanien und Frankreich ihre Position. Das haben wir zur Kenntnis genommen, aber es ändert nichts an unserer Position.
Frage
Was ist denn genau die Position? Denn eine Sache ist offengeblieben: Bei dem Autogipfel wurden zwei Möglichkeiten genannt, wie man die Regelung 2035 flexibilisieren kann, nämlich durch Hybride und durch Range Extender. Aber die Frage, ob ganz normale Verbrennermotoren weiter zugelassen werden sollen, wenn es E-Fuels gibt, blieb offen. Wie ist dazu die Position der Bundesregierung? Das fordern unter anderem auch etliche Ministerpräsidenten.
SRS Hille
Die Position habe ich gerade ausgehend vom Autogipfel dargestellt. Der zentrale Begriff ist der der Technologieoffenheit. Dazu, welche Technologien es betrifft, laufen auch innerhalb der Bundesregierung noch Gespräche.
Zusatz
Wenn noch Gespräche laufen, dann schließe ich daraus, dass es noch keine gemeinsame Haltung gibt.
SRS Hille
Die Frage ist, wie Sie das definieren. Es gibt die gemeinsame Haltung, dass wir uns für Technologieoffenheit einsetzen. Darüber, wie Technologieoffenheit dann aussieht, laufen noch Gespräche. Aber daraus kann man nicht ableiten, dass es keine Position gibt. Diese Position habe ich gerade rund um den Begriff der Technologieoffenheit und die flexible Ausgestaltung der Flottengrenzwerte dargestellt.
Frage
Meine Frage geht auch in Richtung der Tagung des Europäischen Rats und die Erwartungen, hat aber ein anderes Thema, nämlich: Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass man sich auf das 19. Sanktionspaket einigen kann und dass es Entscheidungen im Hinblick auf die Nutzung der „frozen assets“ gibt?
SRS Hille
Wie Sie wissen, tagt der Europäische Rat morgen. Das ist in der Zukunft. Es fällt schwer, Schlüsse vorwegzunehmen, und ich werde, wie es üblicherweise der Fall ist, auch keine Schlüsse vorwegnehmen.
Aber es ist richtig, dass das Thema der Ukraine und die Überlegungen, wie wir die Ukraine weiter unterstützen können und wie der Druck auf Russland weiter erhöht werden kann, natürlich Themen bei der Tagung des Europäischen Rats sein werden. Dazu gehört das 19. Sanktionspaket, auf das wir uns noch nicht ganz geeinigt haben. Aber wir schauen ganz optimistisch darauf, dass wir uns möglicherweise im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates zwischen den Staats- und Regierungschefs einigen können. Wir sind optimistisch.
Zusatzfrage
Es gab ein Hin und Her um das Einfrieren der Frontlinie; die Bundesregierung hatte Trumps Vorstoß unterstützt. Aber es passiert jetzt wohl erst einmal nicht. Gibt es weitere Pläne, wie die Bundesregierung die Position der Ukraine mit Blick auf Finanzen und militärische Aspekte stärken will? Was bringen Sie dabei ein?
SRS Hille
Sie wissen, dass Deutschland der größte Unterstützer der Ukraine ist. Wir sind sehr fest in unserem Kurs, dass wir die Ukraine nach Kräften weiter bestmöglich unterstützen wollen. Dazu gehört, dass der Druck auf Russland nicht nur aufrechterhalten, sondern nach Möglichkeit noch deutlich verschärft wird. Was wir im Moment erkennen, ist wieder einmal, dass auf russischer Seite überhaupt kein Anlass ‑ Bereitschaft wäre schon zu viel gesagt ‑ erkannt wird, sich in Richtung irgendwelcher Gespräche oder möglicherweise sogar Friedensverhandlungen zu bewegen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Angriffe haben in den letzten Tagen wieder massiv zugenommen. Also muss der Druck auf Russland erhöht werden. Unser Vorschlag, der Vorschlag des Kanzlers, liegt auf dem Tisch. Das ist die Mobilisierung der sogenannten „frozen assets“. Das allerdings ist keine einfache Operation. Darüber wird jetzt im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates diskutiert werden. Es gehören ganz viele juristische Prüfungen und Abwägungen mit dazu, um ‑ das ist uns wichtig ‑ eine rechtssichere Verwertung zu ermöglichen. Dabei braucht es noch einige Arbeit. Aber politische Grundentscheidungen werden möglicherweise auf der Tagung des Europäischen Rates getroffen.
Frage
Welche Antworten hat die Bundesregierung in der Vorbereitung auf die Tagung des Europäischen Rats auf die rechtlichen Fragen gefunden, die sich mit Blick auf die Nutzung der „frozen assets“ stellen? Können Sie uns noch einmal erläutern, wie das Konzept der Bundesregierung im Augenblick aussieht, um sie als Sicherung von Sicherungen zu nutzen und es dann rechtssicher zu betreiben?
SRS Hille
Das Konzept, das der Bundeskanzler am 25. September vorgelegt hat, liegt auf dem Tisch. Die Grundidee ist, das Geld, die russischen Vermögenswerte, die bei Euroclear verwahrt werden, nutzbar zu machen. Es geht dabei nicht um eine Konfiszierung, sondern es geht um ein zinsfreies Darlehen in Höhe von am Ende effektiv 140 Milliarden Euro. Jetzt ist es an der Europäischen Kommission, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten. Der Bundeskanzler hat die Initiative ergriffen; jetzt geht es darum, die Prüfungen, die ich gerade angesprochen habe, vorzunehmen und einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten, wie eine rechtssichere Lösung zur Nutzung der „frozen assets“ aussehen kann.
Zusatzfrage
Vielleicht haben es andere besser verstanden, vielleicht aber auch so wenig wie ich. Wenn ich es richtig verstehe, sollen die Assets als Sicherung genutzt werden. Das heißt, es wird ein Darlehen auf den Kapitalmärkten aufgenommen, wenn ich es richtig sehe. Dann sollen die russischen Assets als Sicherung oder als Absicherung in der zweiten Linie hinter Sicherungen, die von den Staaten oder von der Kommission gegeben werden, genutzt werden. Ich wäre dankbar, wenn ich zu diesem mehrstufigen Gedankengang eine Erklärung bekommen würde.
SRS Hille
Das geht sehr ins Detail. Im Grunde haben Sie das richtig skizziert. Ich würde aber vorschlagen, wenn wir da sehr ins Detail gehen, das gleich im Anschluss vielleicht noch einmal bilateral zu besprechen, weil ich da in der Tiefe, offen gestanden, auch nicht drin bin.
Frage
Herr Hille, es geht ja beim EU-Rat auch darum, dass für russisches Gas ein Importstopp schon ab 2027 gelten soll. Die Umweltminister hatten ja gestern 2028 als Datum dafür beschlossen. Dafür ist ja Einstimmigkeit notwendig. Inwiefern rechnet die Bundesregierung damit, dass ein Importstopp schon ab 2027 beschlossen wird?
SRS Hille
Da muss ich Sie leider auf die RegPK am Freitag vertrösten. Wie gesagt, der ER wird morgen stattfinden. Lassen wir die Beratungen stattfinden, danach sind wir schlauer.
Frage
Auch noch einmal zum Europäischen Rat: Inwiefern wird sich der Bundeskanzler dort für eine verbindliche Position einsetzen, die da beschlossen werden soll, was die Klimaziele 2040 angeht, oder wird man das noch einmal verschieben?
SRS Hille
Grundsätzlich ist es so, dass wir natürlich zu den Klimazielen, den nationalen und den europäischen Klimazielen, wie sie im Koalitionsvertrag festgehalten sind, stehen. Der Bundeskanzler hat sich dazu auch in seiner Regierungserklärung im Oktober geäußert, Wettbewerb, Innovation und Entbürokratisierung stehen nicht im Widerspruch zu unserem klaren Bekenntnis, die Klimaziele bis 2045 und auch die Zwischenziele im Jahr 2040 zu erreichen. Klimaschutz ist Teil unserer Wirtschafts- und Umweltpolitik, allerdings nicht nur mit Regulierung oder Verboten, sondern mit Technologieoffenheit, Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit.
Zusatzfrage
Vielen Dank dafür. Aber ich frage jetzt trotzdem noch einmal. Bisher ist ja nicht klar, ob das dann wirklich morgen beschlossen werden wird. Wird sich der Bundeskanzler dafür einsetzen?
SRS Hille
Da muss ich das Gleiche sagen, was ich gerade dem Kollegen gesagt habe: Ich kann und will den Beratungen von morgen nicht vorgreifen. Wir werden uns am Freitag hier an dieser Stelle wiedersehen. Dann werden wir mehr darüber wissen, ob und in welcher Form das auf dem ER thematisiert worden ist. Die Position der Bundesregierung, die ich Ihnen skizzieren kann, habe ich Ihnen gerade skizziert.
Frage
Herr Hille, die Industrie fordert ja nun auch seit Längerem eine längere freie Zuteilung der freien Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem ETS. Was genau wird die Bundesregierung da vorschlagen bzw. verlangen, auch mit Blick auf einen späteren Eintritt oder vielleicht das Ende 2039? Können Sie dazu schon ein bisschen genauere Erklärungen geben?
SRS Hille
Da muss ich leider zum dritten Mal darauf verweisen, dass der ER morgen stattfinden wird und wir uns am Freitag an dieser Stelle wiedersehen und dann mit möglichen Beschlüssen, die getroffen worden sind, oder Diskussionen, die geführt worden sind, auseinanderzusetzen.
Zusatz
Aber Sie haben doch sicherlich jetzt schon eine Position dazu, mit der Sie in die Gespräche gehen!
SRS Hille
Lassen Sie uns doch den ER einmal abwarten, und dann sprechen wir uns wieder.
Frage
Ich versuche es noch einmal, diesmal bei Herrn Wentzel. Ich will auch nicht nach dem EU-Gipfel, der ja erst morgen stattfinden wird, fragen, sondern auf die Aussage des Kanzlers eingehen, der bei der IGBCE gesagt hatte, dass die Zertifikatezuteilung für die Unternehmen länger dauern sollte. Er bezog sich dabei auf diesen Grenzausgleichsmechanismus. Können Sie einmal erläutern, was die Position des Wirtschaftsministeriums dazu ist? Befürworten Sie auch, dass dieses sogenannte CBAM so reformiert wird, dass die Unternehmen länger Zertifikate erhalten?
Wentzel (BMWE)
Es gibt ja viele Unternehmen, wie auch hier jetzt gerade schon besprochen wurde, die ihre Nöte mit den auslaufenden freien Zuteilungen darstellen. Wir nehmen das natürlich sehr ernst. Aber da würde ich mich dann Herrn Hille anschließen: Wir warten einmal ab, was die Beratungen darüber auf europäischer Ebene bringen.
Zusatzfrage
Aber die Position der Bundesregierung ist, dass es sich ändern soll, richtig?
SRS Hille
Wenn Sie mir natürlich das richtige Buzzword nennen, CBAM, dann kann ich Ihnen dazu sagen, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass CBAM unbürokratischer und effizienter wird ‑ ein Zitat des Bundeskanzlers ‑, damit unsere Industrie im Wettbewerb bestehen kann. Dafür erwarten wir einen Vorschlag der EU-Kommission bis Ende 2025.
Frage
Ich habe eine Frage an Herrn Hille und Frau Deschauer zum Thema „Israel und die Rüstungsexporte aus Deutschland“. Die stellvertretende israelische Außenministerin war ja jetzt hier und hat gefragt, ob Deutschland jetzt, da die Geiseln befreit sind, die Waffenruhe einigermaßen eingehalten wird und man auf den Friedensprozess hofft, nicht die Rüstungsbeschränkungen vom 8. August, die der Kanzler damals angeordnet hat, wieder zurücknehmen könne. Wie ist da der Stand der Dinge, und wie reagieren Sie auf das, was da von israelischer Seite kommt?
SRS Hille
Da gibt es keinen neuen Stand der Dinge. Der Stand der Dinge ist, dass die Bundesregierung im Lichte der Entwicklungen vor Ort die Genehmigungspraxis zum Export von Rüstungsgütern überprüfen wird. Das ist der Stand. Aber es gibt noch keinen neuen, den ich Ihnen hier und jetzt verkünden könnte.
Zusatzfrage
Was wären denn die Bedingungen, was wären die Kriterien? Ab welchem Zeitpunkt würden Sie dann „Gut, dann sehen wir das ein, und diese Beschränkungen, die da am 8. August erlassen worden sind, nehmen wir zurück“ sagen? Was wäre denn so ein Anlass?
SRS Hille
Sehen Sie es mir nach, dass ich jetzt an dieser Stelle keine Kriterien aufstellen werde, nach denen dann geprüft wird, ob etwas möglich ist oder nicht. Für uns gilt: Wir werden im Lichte der Entwicklungen im Nahen Osten entscheiden, ob es irgendetwas zu verändern gibt oder nicht.
Frage
Herr Hille, der Finanzminister hat sich zur Gastronomiesteuer und der Pendlerpauschale geäußert. Er hat ganz klar gemacht, dass es da keine Kompensationen für Länder und Kommunen geben wird. Ist das die Haltung der gesamten Bundesregierung? Das wäre die Frage an Sie.
Vielleicht könnte das Finanzministerium auch einmal beziffern, um wie viel Geld es dabei pro Jahr ungefähr geht.
SRS Hille
Kurze Antwort: Ja.
Hartmann (BMF)
Sie kennen die Worte des Ministers. Auf die kann ich verweisen.
Zu den Höhen: Sie haben den Gesetzentwurf angesprochen. Der befindet sich gerade im parlamentarischen Verfahren, und die finanziellen Auswirkungen sind auch dort einsehbar. Aber das befindet sich ja, wie gesagt, in der Abstimmung. Wie gesagt, der Minister hatte sich so geäußert, dass er an die Länder appelliert, dieses Paket mitzutragen, um die Gastronomie zu entlasten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen und insbesondere Pendler mit der Kilometerpauschale zu entlasten.
Frage
Das ist ja ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Das heißt, der Minister und offenbar auch die Bundesregierung im Gesamten würden ein Scheitern in Kauf nehmen, wenn die Länder bei ihrer Haltung vom letzten Freitag bleiben, dass sie eine Kompensation verlangen.
SRS Hille
Lassen Sie es uns doch von der anderen Seite betrachten. Ich glaube, es besteht in Deutschland über die verschiedenen Ebenen hinweg eine große Einigkeit, dass es Entlastungen und Stärkungen ‑ in diesem Fall der Gastronomie – braucht, und genau dafür hat die Bundesregierung die entsprechenden Beschlüsse getroffen. Der Wunsch und die Hoffnung ist, dass das im Gesamtstaat sozusagen von allen Ebenen mitgetragen wird, weil es auch im Interesse aller ist.
Frage
Herr Hille, es ist ja nicht das erste Mal, dass versprochene Entlastungen wieder infrage gestellt werden. Was sagt das denn über die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung aus?
SRS Hille
Den Hinweis, dass das nicht das erste Mal sei, muss ich zurückweisen. Wir haben ‑ Sie spielen vermutlich auf diesen Bereich an ‑ Entlastungen im Energiebereich angekündigt. Dort haben wir Entlastungen umgesetzt. Das Ziel ist das gleiche, nämlich diese beschlossenen Entlastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt auch im Bereich der Gastronomie zu erreichen. Die Hoffnung bzw. der Wunsch ist, dass das auch im Gesamtstaat von den unterschiedlichen Ebenen, in diesem Fall den Ländern, mitgetragen wird.
Frage
Im Rahmen der Bund-Länder-Finanzen wird ja auch über das Thema der Altschuldenregelung gesprochen. Sowohl der Bundeskanzler als auch der Finanzminister haben ja versprochen, dass es da bald eine Regelung geben soll. Sie wurde eigentlich schon für Januar 2026 angekündigt. Wie weit ist man damit, Frau Hartmann? Können wir damit rechnen, dass dazu demnächst ein Gesetzentwurf vorliegen wird?
Hartmann (BMF)
Ich kann vielleicht auch noch einmal zu der Diskussion von eben ergänzen, dass den Ländern und Kommunen anlässlich des sogenannten Wachstumsboosters ja auch schon Entlastungen in Höhe von 25 Milliarden Euro zugesagt wurden.
Was die Thematik angeht, die Sie ansprechen, die sogenannten Altschulden, steht die Bundesregierung unverändert zu der Vereinbarung im Koalitionsvertrag und will in diesem Kontext auch weitere finanzielle Hilfen des Bundes vorsehen. Dazu entwickelt die Bundesregierung derzeit ein Konzept zur Umsetzung dieser Maßnahmen, und dieses Konzept befindet sich sozusagen intensiv in der Bearbeitung. Aber einen Zeitplan kann ich derzeit noch nicht nennen.
Zusatzfrage
Entschuldigung, das ich habe nicht verstanden. Den Zeitpunkt können Sie noch nicht nennen? 2026 ist ja auch sehr bewusst angesprochen worden.
Hartmann (BMF)
Genau. Sie kennen auch die Äußerungen des Ministers. Es wird wirklich intensiv an einer Lösung gearbeitet, aber derzeit kann ich Details dazu noch nicht nennen.
Frage
Herr Hille, der thüringische Innenminister sieht Anhaltspunkte dafür, dass die AfD parlamentarische Anfragen dafür nutzt, um Spionage für Russland zu betreiben. Die Frage wäre, wie Sie sich zu diesen Vorwürfen verhalten. Gibt es darüber eigene Erkenntnisse? Ist das möglicherweise auch ein Problem bis auf die Bundesebene, also konkret im Bundestag?
SRS Hille
Die Aussagen haben wir natürlich zur Kenntnis genommen, aber dazu liegen uns keinerlei eigene Erkenntnisse vor.
Frage
Meine Frage an das Umweltministerium dreht sich um das BGH-Urteil zur EU-Nitratrichtlinie von vor zwei Wochen. Darin wird die Bundesregierung ja vom Gericht aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan vorzulegen. Der Bauernverband sieht die Düngeverordnung bereits als nationales Maßnahmenpaket an. Das Urteil erfordere lediglich einen rein formalen planungsrechtlichen Zwischenschritt. Da würde mich interessieren, ob Sie diese Auffassung teilen und ob anderweitig schon an dem Aktionsplan gearbeitet wurde.
Stolzenberg (BMUKN)
Für den Aktionsplan würde ich Sie gerne an meinen Kollegen vom Landwirtschaftsministerium verweisen. Der ist dafür nämlich zuständig.
Hauck (BMLEH)
Danke. Vielleicht könnten Sie die Frage einmal wiederholen; ich habe mich gerade nach vorne gesetzt.
Zusatzfrage
Die Position des Bauernverbandes ist ja, dass die Düngeverordnung eigentlich bereits der nationale Aktionsplan sei und dass es nur noch einen rein formalen Zwischenschritt brauche, um das Urteil zu erfüllen. Ist das jetzt, zwei Wochen, nachdem das Urteil ergangen ist, auch die Position der Bundesregierung?
Hauck (BMLEH)
Ich habe mich dazu vor ein paar Tagen, glaube ich, schon geäußert. Die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor. Die bleibt weiterhin abzuwarten, weil das, was Sie ansprechen, ja gerade genau die Krux ist.
Ich kann nur sagen: In der Vergangenheit war es so, dass die Kommission ja über die EU-Nitratrichtlinie den nationalen Aktionsplan fordert. Die Kommission hatte bisher akzeptiert, dass die Düngeverordnung als nationaler Aktionsplan gilt. Im Weiteren müssen wir jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um weitere Schritte daraus abzuleiten.
Frage
Ich habe eine Frage an das AA. Es gibt einen Medienbericht, wonach vergangenen Freitag die deutsche Botschafterin in China einbestellt wurde. Inwiefern können Sie das bestätigen?
Deschauer (AA)
Das kann ich nicht bestätigen.
Zusatzfrage
Sie wurde also nicht einbestellt? Wie ist der Sachverhalt?
Deschauer (AA)
Eine Einbestellung kann ich nicht bestätigen.
Frage
Die deutsche Autoindustrie hat ja nun angekündigt, sich aufgrund der Lieferschwierigkeiten des Chipherstellers Nexperia und auch der chinesischen Exportkontrollen auf mögliche Produktionsstopps vorzubereiten. Wie besorgt sind Sie, oder wie bereiten Sie sich darauf vor?
Wentzel (BMWE)
Meine Kollegin hat sich ja am Montag schon zu dem Sachverhalt geäußert. In der Tat befinden wir uns da mit allen Beteiligten ‑ mit der Industrie, mit unseren europäischen Partnern, mit der Kommission und auch mit der chinesischen Regierung ‑ im engen Austausch. Wir sind besorgt, dass da mögliche Lieferkettenschwierigkeiten eintreten. Chips sind ja aus modernen Produkten nicht wegzudenken. Insofern könnte das große Auswirkungen haben. Ich kann an dieser Stelle aber nur sagen: Wir befinden uns intensiv in Gesprächen über dieses Thema und suchen nach Lösungen.
Frage
Herr Wentzel, auch deutsche Autohersteller wie VW haben jetzt schon angekündigt, dass sie möglicherweise ihre Produktion vorübergehend einstellen müssen. Gibt es denn konkrete Hilfsmöglichkeiten, die die Bundesregierung sieht? Am Montag hatte ich schon einmal die Frage nach einer Bevorratung von Halbleitern gestellt. Ist das ein Weg, den das Wirtschaftsministerium mit unterstützen würde?
Wentzel (BMWE)
Wie gesagt, wir befinden uns intensiv in Gesprächen, wir suchen nach Lösungen, aber mehr kann ich heute hier noch nicht sagen.
Frage
Ich hätte eine Frage an das BMI, und zwar geht es um die Initiative deutscher Städte, verletzte Kinder aus Gaza und auch aus Israel nach Deutschland zu holen. Frau Kock, könnten Sie bitte noch einmal erklären, warum Sie dem, das zu unterstützen, jetzt quasi definitiv eine Absage erteilt haben?
Dr. Kock (BMI)
Unser Minister hat sich dazu ‑ ich meine sogar, auch schon mehrfach ‑ geäußert und hat darauf hingewiesen, dass sich die Frage einer Einreise von Personen aus Gaza für uns zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht stellt. Es ist durchaus sinnvoll, vor Ort in Gaza zu helfen und den Wiederaufbau zu unterstützen. Das ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, der wir uns als Bundesregierung in Deutschland auch anschließen. Dabei bedarf es eben auch einer erheblichen Mitwirkung der arabischen Staaten.
Zusatzfrage
Ich habe eine Zusatzfrage an das BMI oder auch an das AA. Frau Deschauer, wie konkret unterstützt Deutschland denn die Bemühungen in der Region, den Kindern zu helfen?
Deschauer (AA)
Darauf kann ich vielleicht direkt eingehen. Sie tut das sehr vielfältig. Ich habe ein paar Beispiele, die ich hier nennen kann und über die wir uns, glaube ich, hier auch schon unterhalten haben. Ein IKRK-Feldkrankenhaus in Rafah unterstützen wir über das DRK. Wir stellen ein Feldkrankenhaus der Malteser und die Lieferung von medizinischen Gütern zur Behandlung von Patientinnen und Patienten aus Gaza in Ägypten zur Verfügung. Das sind also sehr vielfältige Unterstützungen, die das Auswärtige Amt da leistet und mit denen es auch dazu beiträgt, dass Patientinnen und Patienten behandelt werden können.
Frage
Ich habe eine Frage an Herrn Hille zur KI-Nutzung innerhalb der Bundesregierung. Laut einer Erhebung von Bitkom nutzen Beschäftigte in deutschen Unternehmen vermehrt sogenannte Schatten-KI. Wie wird das denn in den Bundesministerien und im Bundespresseamt gehandhabt?
SRS Hille
Sie haben ja den Kanzler gehört, in welchen Lebensbereichen er schon einmal Kontakt damit gehabt hat. Das ist natürlich bei uns, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vermutlich auch so. Ich habe aber jetzt nichts, was ich Ihnen sozusagen konsolidiert für die Bundesregierung sagen könnte. Wenn, dann wären dafür die Kolleginnen und Kollegen vom BMDS die richtigen Ansprechpartner. Aber KI und die Nutzung von Chatbots hat vermutlich in unser aller Leben Einzug gehalten, und wir sind wahrscheinlich auch noch nicht ganz darüber im Bilde, was für Veränderungen das mit sich bringen wird.
Druckenthaner (BMDS)
Es gibt zig KI-Anwendungen, die bereits in der Bundesregierung und auch in den nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden im Einsatz sind, wenn wir jetzt an die Wettervorhersage oder an bestimmte andere Fachanwendungen denken. Es gab vor Kurzem auch eine parlamentarische Anfrage danach ‑ die kann ich Ihnen noch heraussuchen ‑, welche KI-Anwendungen das sind und wie sie genutzt werden. Das ist ein relativ breites Spektrum. Wir arbeiten im Digitalministerium auch daran, KI für die Antragsbearbeitung zu nutzen. Da gibt es so ein Pilotprojekt, in dem wir bei der Genehmigung von Wasserstoffnetzen ausprobieren, wie quasi auch agentische KI genutzt werden kann, um Mitarbeiter in der Verwaltung zu entlasten, Unterlagen zu sortieren und Entscheidungsempfehlungen zu geben. Insofern sind wir da sehr offen.
Es gibt aber auch klare Regeln in jedem Ressort, in welchem Umfang KI genutzt werden kann. Ich weiß aus den Ressorts, in denen ich gearbeitet habe, dass es dort auch KI-Führerscheine und Fortbildungsmöglichkeiten gibt. Wir sind also sehr an dem Thema dran und sprechen uns auch dafür aus, KI-Angebote zu nutzen. Aber das muss natürlich in einem sicheren Umfeld geschehen. So, wie Sie es beschrieben haben, also Schatten-KI zu nutzen, ist das natürlich nicht legitim, sondern das muss in einer sicheren Umgebung erfolgen.
Zusatzfrage
Wenn KI dann zum Einsatz kommt, wird das auch immer transparent gemacht?
Druckenthaner (BMDS)
Ja, selbstverständlich. Bei Anträgen wird das dann natürlich auch mitgeteilt. Wie gesagt, wir befinden uns da in den letzten Zügen und werden diesen Prototyp dann auch vorstellen, wenn es so weit ist.
Frage
Frau Dr. Kock, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung hat am Wochenende in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ die Einsetzung von Antisemitismusbeauftragten an allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert und hat das mit Blick auf redaktionelle Prozesse und Entscheidungen begründet und gesagt, es gehe um die Vermittlung von Haltungen. Als Beispiel für einen Fall, der dann offenbar das Einschreiten von Antisemitismusbeauftragten in Rundfunkanstalten rechtfertigen soll, wurde genannt, wenn Israel Schuld an den Zuständen in Gaza zugewiesen werde. Meine Frage ist, da es sich ja um einen Beauftragten der Bundesregierung handelt, wie die Bundesregierung zu diesen Überlegungen steht und ob sie darin möglicherweise ein Problem für das Prinzip der Rundfunkfreiheit sieht.
Dr. Kock (BMI)
Das ist in der Tat ein Beauftragter der Bundesregierung. Die Beauftragten der Bundesregierung arbeiten aber unabhängig. Es ist auch sehr wichtig, dass sie unabhängig arbeiten. Daher hat Herr Klein dieses Interview auch eigenständig gegeben. Das ist seine Meinung und Haltung als Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus.
Für die Frage der Empfehlungen an Rundfunkanstalten wäre der BKM zuständig, nicht wir.
Zusatzfrage
Aber dann darf ich vielleicht trotzdem noch einmal eine Frage stellen. Sie stehen ja auch für ein Ministerium, das sich gerne als Verfassungsministerium sieht. Das kann ja auch andere Themenfelder betreffen. Es kann ja auch sein, dass die Antirassismusbeauftragte die Einsetzung von Rassismusbeauftragten an Rundfunkanstalten fordert. Alle möglichen Themen kann man sich da vorstellen. Sieht die Bundesregierung darin mit Blick auf die Rundfunkfreiheit ein Problem?
SRS Hille
Wie Frau Dr. Kock gerade gesagt hat, ist das eine Meinung des Antisemitismusbeauftragten. Es ist nicht die Meinung der Bundesregierung.
Frage
Es geht um das Thema Digitalsteuer. Der Kulturstaatsminister hat gestern, unterstützt von der NRW-Landesregierung, angekündigt, dass er schon 2026 eine Digitalabgabe der Plattformen sehen möchte. Der NRW-Staatskanzlerchef hat gesagt, dass es dabei um Milliarden und nicht um Millionen an Abgaben gehen würde. Da wir die Debatte vor einigen Monaten schon einmal hatten, hätte ich ganz gerne gewusst, ob die Bundesregierung sich diesmal hinter diesen Vorschlag von Herrn Weimer stellt oder schon steht.
SRS Hille
Sie wissen ja wahrscheinlich, dass auch schon im Koalitionsvertrag die Prüfung einer Abgabe für Onlineplattformen, die Medieninhalte nutzen, fixiert ist. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass es Regelungen für faire Wettbewerbsbedingungen braucht. Genau dieses Problemfeld adressiert der Koalitionsvertrag, und dem folgend arbeiten Staatsminister Weimer und sein Haus aktuell an den Eckpunkten zur möglichen Ausgestaltung einer Plattformabgabe. Die Abgabe ‑ das ist das Ziel ‑ soll zweckgebunden dem Mediensektor zugutekommen.
Zusatzfrage
Wenn ich noch einmal nachfragen darf: Sie reden jetzt von Prüfungen. Herr Weimer hat davon gesprochen, dass das kommen werde. Das ist ja ein Unterschied. Deswegen die Nachfrage: Ist die Bundesregierung jetzt auch dafür?
SRS Hille
Ich habe gerade gesagt, dass eine dementsprechende Prüfung im Koalitionsvertrag steht, habe dann aber gesagt, dass Herr Weimer dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag folgend an Eckpunkten zur möglichen Ausgestaltung einer Plattformabgabe arbeitet.
Zusatz
Ja, das ist der Sachverhalt. Aber die Frage war ja, ob der Kanzler dahintersteht.
SRS Hille
Ich habe dazu bisher ja nichts anderes gesagt, oder?
Zusatz
Herr Hille, Sie haben noch gar nichts dazu gesagt. Die Frage war ja gewesen, ob der Kanzler diesen Vorstoß von Herrn Weimer unterstützt. Das war die simple Frage.
SRS Hille
Ich antworte mit dem Gleichen, was ich gerade gesagt habe: Staatsminister Weimer arbeitet ausgehend von dem Prüfauftrag im Koalitionsvertrag, der eine solche Abgabe für Onlineplattformen, die Medieninhalte nutzen, genau fixiert, an der Ausgestaltung einer Plattformabgabe.
Frage
Ich erweitere die Frage mit Blick auf das Wirtschaftsministerium. Ist das eine zwischen Herrn Weimer und dem Wirtschaftsministerium abgestimmter Haltung? Gehen Sie da gemeinsam vor? Wie lautet grundsätzlich die Haltung des Wirtschaftsministeriums zu dem Thema?
Wentzel (BMWE)
Ich würde an der Stelle auch auf den Prüfauftrag des Koalitionsvertrags verweisen. Die Federführung liegt in der Tat bei Herrn Weimer. Dann, wenn ein konkreter Vorschlag im Ressortkreis abgestimmt sein wird, werden wir uns, wie es üblich ist, dazu einbringen.
Zusatzfrage
Aber da das ja auch Bereiche Ihres Ressorts betrifft, wäre meine Frage, ob es eine kommunizierbare Haltung Ihres Ministeriums zu dem Thema gibt.
Wentzel (BMWE)
Unsere Haltung ist: Wir werden einen konkreten Vorschlag, wenn er dann vorliegt, im Ressortkreis und nicht öffentlich bewerten und diskutieren.
SRS Hille
Das ist im Übrigen kein ungewöhnliches Vorgehen innerhalb der Bundesregierung.
Frage
Das geht auch noch einmal an das BMWE. Herr Wentzel, Sie hatten Sie in der Übersicht der heutigen Kabinettsbeschlüsse auch den Entwurf einer 22. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung stehen. Was sind darin für Details enthalten? Was wurde konkret geändert? Geht das irgendwie auch in Richtung einer Schärfung der Tools in Richtung China oder einer Unabhängigkeit?
Wentzel (BMWE)
In der Tat hat das Kabinett Änderungen an der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Das ist aber in erster Linie die Umsetzung europarechtlicher und internationaler Vorgaben. Insbesondere geht es darum, Verstöße gegen Sanktionsverbote strafzubewehren oder mit Ordnungswidrigkeiten zu belegen. Die meisten der europarechtlichen und international vorgegebenen zu sanktionierenden Tatbestände waren bereits auch im nationalen Recht mit Strafen bewehrt, aber einiges war da eben nachzuziehen. Das sind insofern relativ technische Anpassungen, die nur die Konkordanz zum Europarecht herstellen.
Frage
Die Frage geht an das BMF und dreht sich um die Gehälter für US-Zivilbeschäftigte. Für die Lohnfortzahlung der zivilen Beschäftigten an US-Militärstandorten scheint es ja jetzt eine Lösung zu geben. Von was für einer Größenordnung reden wir mit Blick auf diese außerplanmäßige Ausgabe?
Hartmann (BMF)
Sie beziehen sich ja auf den Shutdown und die Auswirkungen auf die knapp 11 000 Zivilbeschäftigten der US-Streitkräfte hier in Deutschland. Es ist aber noch offen, ob der aktuelle Shutdown auch wirklich diese Auswirkungen hat. In der Vergangenheit waren die Zivilbeschäftigten von einem Shutdown immer ausgenommen. Deswegen ist also sozusagen noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden.
Aber unabhängig davon ist sichergestellt, wie Sie schon gesagt haben, dass diese Gehälter auch weiterhin bezahlt werden können. Dazu gab es eine enge Abstimmung zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz. Die haben die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und in einem engen Schulterschluss gehandelt.
Sie sprachen noch an, um welche Größenordnung es sich handelt. Dazu kann ich sagen, dass es um einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geht.
Zusatzfrage
Geht Deutschland dann in so einem Fall in Vorzahlung? Wenn die USA dann irgendwann zahlen, wird es dann auch Zinsen darauf geben, oder wie muss man sich das vorstellen?
Hartmann (BMF)
Ich kann nur sagen, dass das, wie Sie sagen, eine Vorauszahlung ist, und die Rückzahlung erfolgt dann nach Zahlung der US-amerikanischen Seite.
Frage
Heute Morgen wurde bekannt, dass sich die Bahn von der Güterverkehrschefin Frau Nikutta trennt. Wie steht das Verkehrsministerium, wie steht die Bundesregierung, die ja Eigner der Deutschen Bahn ist, zu dieser Entscheidung der neuen Bahnchefin?
Link (BMV)
Zunächst einmal kommentieren wir das nicht, weil der Aufsichtsrat darüber noch beschließen muss. Erst einmal sind es nur Medienberichte. Endgültig muss erst einmal der Aufsichtsrat darüber entscheiden und Frau Nikutta abberufen bzw. den Vertrag auflösen.
Ansonsten gilt, dass wir natürlich mit Sorge auf die DB Cargo insgesamt schauen. Ihr Schicksal ist uns natürlich nicht gleichgültig, sondern ganz im Gegenteil. Die Cargo muss bis 2026 Sanierungsauflagen einlösen und wieder in die schwarzen Zahlen kommen. Das sind Auflagen der EU-Kommission, damit noch einmal Beihilfe gezahlt werden konnte. Wir hoffen natürlich sehr, dass die neue Bahnchefin, die unsere Kandidatin war, jetzt neu angefangen hat und das Unternehmen führt, die entsprechenden Schritte einleitet.
Zusatzfrage
Verstehe ich es richtig, dass Sie Personalentscheidungen der neuen DB-Chefin grundsätzlich unterstützen?
Link (BMV)
Es ist jetzt die Aufgabe von Frau Palla, ein schlagkräftiges Team aufzustellen. Dafür hat sie ganz klar unsere volle Unterstützung.
Aber die einzelnen personellen Entscheidungen, die zunächst einmal der Aufsichtsrat zu treffen hat, kommentieren wir natürlich nicht; wir können sie auch gar nicht kommentieren.
Frage
Herr Link, nach Medienberichten besteht ein großes Finanzloch bei den Wasserstraßen, und zwar in Höhe von 2,8 Milliarden Euro in der mittelfristigen Finanzplanung. Können Sie das bestätigen?
Link (BMV)
Die Wasserstraßen sind in dem Sondervermögen nicht berücksichtigt worden. In der Tat braucht es mehr Geld, und dafür kämpfen wir in den Haushaltsverhandlungen. Wir haben einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von ungefähr drei Milliarden Euro bis 2029 identifiziert. 2025 konnten wir noch einmal zusätzlich rund 200 Millionen Euro mobilisieren. Jetzt drängen wir in den Haushaltsverhandlungen logischerweise darauf, dass auch die Wasserstraßen noch entsprechend berücksichtigt werden bzw. mehr bekommen.
Gleichzeitig haben wir den Beschluss des Koalitionsausschusses, den Sie alle verfolgt haben, der besagt, dass es zum einen drei Milliarden Euro mehr für die Bundesfernstraßen gibt und dass zum anderen alle Projekte, die baureif sind, auch gebaut werden. Alle, wie sie da saßen, der Bundeskanzler, der Bundesfinanzminister und Herr Söder von der CSU, haben bekräftigt, dass das für alle Verkehrswege gilt, also für Straße, Schiene, Wasserstraße. Darauf vertrauen wir natürlich und setzen darauf, dass alle baureifen Projekte entsprechend finanziert werden und dass im Zweifelsfall Geld auch nachgeschossen wird. Das ist Beschluss des Koalitionsausschusses.
Zusatzfrage
Welche Folgen hätte es, wenn es nicht mehr Geld für die Wasserstraßen gäbe?
Link (BMV)
Das ist eine sehr hypothetische Frage. Wir vertrauen darauf, dass es das gibt und haben ja schon Mittel mobilisiert.
Frage
Meine Frage geht an das Verteidigungs- und Wirtschaftsministerium. Drei europäische Satellitenhersteller haben sich zusammengetan, um gemeinsam stärker voranzugehen. Wie beurteilen Sie in Ihren Häusern diese Entwicklung? Wird damit ein Gegengewicht zu amerikanischen Satellitenanbietern zustande kommen? Setzen Sie besondere Hoffnungen darauf?
Wenzel (BMWE)
Dazu liegt mir aktuell nichts vor.
Jenning (BMVg)
Für unseren Zuständigkeitsbereich würde ich auch sagen, dass wir das natürlich zur Kenntnis nehmen und beobachten. Aber mir liegt dazu nichts vor, was ich Ihnen an konkreten Bewertungen oder zu etwaigen Hoffnungen mitgeben könnte.
Zusatzfrage
Um es zu verstehen: Es sind keine konkreten Projekte mit diesen Firmen verabredet, richtig?
Jenning (BMVg)
Nein.
Frage
Meine Frage geht mutmaßlich ans BMVg. Die Koalition der Willigen kommt am Freitag in London zusammen. Wird der Minister daran teilnehmen? Falls nicht, wird ein anderer aus der Bundesregierung teilnehmen?
Welche konkreten Ziele will Deutschland bei diesem Treffen erreichen?
SRS Hille
Die Bundesregierung wird am Treffen der Koalition der Willigen natürlich teilnehmen. Dort wird sie durch den Bundesaußenminister vertreten.
Ziel ist es, sich wie bei diesen Treffen üblich darin abzustimmen, wie man die Ukraine fortlaufend eng und gut weiterhin unterstützen kann. Dazu sind wir regelmäßig im Austausch mit unseren europäischen und unseren transatlantischen Partnern. Darum wird es auch bei diesem Treffen der Koalition der Willigen gehen. Ziel ist es, den Druck auf Russland maximal zu erhöhen und die Ukraine bestmöglich und durchhaltefähig zu unterstützen. Ich brauche Ihnen jetzt nicht zu erläutern, wie sich die Situation in der Ukraine in den letzten Tagen entwickelt hat, mit gezielten Angriffen auf die Infrastruktur, vor allen Dingen auch die Energieinfrastruktur, Strom, Wasser, Wärme. All das stellt die Ukraine vor immense Herausforderungen. Wir wollen bestmöglich unterstützen, und dafür ist die Koalition der Willigen der richtige Ort.
Frage
Es war einmal geplant, dass das Treffen am Freitag auf Ebene der Staats- und Regierungschefs stattfinden solle, als Videoschalte oder physisches Treffen. Hat sich das jetzt generell geändert? Ist das jetzt also ein Ministertreffen geworden?
SRS Hille
Dazu kann ich nichts sagen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Bundesregierung dabei ist und durch den Bundesaußenminister vertreten wird. Aber dazu, was ansonsten die Rahmenbedingungen sind, kann ich Ihnen nichts sagen.
Frage
Ich habe eine Frage an das Landwirtschaftsministerium zum Vogelgrippeausbruch in Norddeutschland. Können Sie etwas zum aktuellen Stand des Ausbruchsgeschehens sagen, insbesondere zu den erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen?
Hauck (BMLEH)
Ich darf es vielleicht noch einmal einordnen. Die Geflügelpest, wie es korrekt heißt, tritt jedes Jahr im Herbst verstärkt auf. Das liegt vor allem an den kühlen Temperaturen. Sie kommt inzwischen weltweit endemisch vor. Aktuell sind bei uns Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen von der Geflügelpest betroffen. Die Dynamik hat stark zugenommen. Unser Bundesinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut, stuft das Risiko im Moment auch für Wildvögel als hoch ein. 15 weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind im Moment von der Geflügelpest betroffen.
Wir begrüßen, dass die Länder schnell Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet haben und sie konsequent ergreifen. Wir unterstützen und koordinieren über unser Friedrich-Loeffler-Institut. Es ist das nationale Referenzlabor für die aviäre Influenza.
Die Situation macht deutlich, wie wichtig die Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben ist. Diesbezüglich sind die Tierhalter gefordert. Aber es ist auch Sache der Bundesländer, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Zu Ihrer Frage: Durch die Geflügelpest kommt es regelmäßig zu Restriktionen im Handel mit Geflügelprodukten. Das ist abhängig vom Vorhandensein bzw. der Ausgestaltung von Regionalisierungsvereinbarungen. Darüber, welche konkreten Auswirkungen das auf einzelne Produkte hat, kann ich jetzt nicht spekulieren.
Zusatzfrage
Können die betroffenen Betriebe mit Bundeshilfen rechnen?
Hauck (BMLEH)
Für die Tiere, die aufgrund der Geflügelpest getötet werden müssen, gibt es Entschädigungsmaßnahmen. Im Moment sind es, denke ich, 50 Euro pro Tier.