Regierungspressekonferenz vom 22. Juli 2026

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 22. Juli 2026

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
•    Entwurf eines Gesetzes über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland
•    Entwurf eines Gesetzes zur Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
•    Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung
•    Programm zur Steigerung der Cybersicherheit in der Bundesverwaltung (CyberGovSecure)
•    Termine des Bundeskanzlers
•    Festakt zur Eröffnung der Bayreuther Festspiele
•    Liborimahl in Paderborn
•    Besuch der Ministerpräsidentin Islands in Deutschland
•    Reise nach Irland
•    Kabinettssitzung
•    Neubesetzung des Postens des Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und eventuelle Kabinettsumbildung
•    Umsetzung der EU-Methanverordnung
•    Besuch des Präsidenten der Republik Aserbaidschan in Deutschland
•    Rüstungsprojekt zur Beschaffung eines autonomen Kampfjets
•    Behauptungen russischer Nachrichtendienste zu angeblicher Atomwaffenforschung in Deutschland
•    EU-Binnengrenzkontrollen
•    21. EU-Sanktionspaket gegen Russland
•    Schuldenbremse
•    Ausgaben von Bundesministerien für externe Berater
•    Äußerungen der Bundesentwicklungsministerin zur finanziellen Unterstützung der Ukraine
•    Verhaftung eines Mitarbeiters der Deutschen Welle in der Türkei

39 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 22. Juli 2026

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Meyer

  • Singer (BMI)

  • Kirschner (BMJV)

  • Lorenzat (BMWE)

  • Druckenthaner (BMDS)

  • Zimmermann (BMUKN)

  • Martens (BMAS)

  • Hauck (BMLEH)

  • Swistek (BMVg)

  • Hinterseher (AA)

  • Dr. Laiadhi (BMF)

  • Koufen (BMZ)

 

(Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Meyer

Auch von mir herzlich willkommen hier in neuer Atmosphäre! Schön, Sie so nah vor mir zu haben. Das Kabinett hat heute getagt, und ich möchte Sie über einige wenige Beschlüsse des Kabinetts informieren.

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung beschlossen. Primäres Ziel des Gesetzentwurfes ist es, der Stiftung ihre Eigenständigkeit zu geben. Dazu wird die Stiftung aus dem Gesetz zur Errichtung der Stiftung Deutsches Historisches Museum im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten für Kultur und Medien herausgelöst und der Vorsitz des Stiftungsrats dem Bundesinnenministerium übertragen. Durch die künftige Eigenständigkeit wird die Stiftung gestärkt und kann mit einer eigenen verlässlichen finanziellen Basis planen und dadurch ihre wichtige Bedeutung deutlich besser dokumentieren. Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetzentwurf ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrags um.

Weiterhin hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland beschlossen. Das Amt des Bundesopferbeauftragten soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Damit soll der besonderen Bedeutung des Amtes Rechnung getragen und dauerhaft gewährleistet werden, dass Betroffene die notwendige Unterstützung erhalten. Der Beauftragte ist zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene für alle von extremistischen oder terroristischen Anschlägen im Inland Betroffenen. Das können Hinterbliebene, Verletzte, Tatzeuginnen und ‑zeugen, Ersthelferinnen und Ersthelfer und auch Besitzerinnen und Besitzer von Geschäften oder Einrichtungen sein, die durch das Anschlagsgeschehen zu Tatorten wurden. Er kümmert sich um ihre Anliegen und vermittelt praktische finanzielle und psychosoziale Hilfe. Zudem setzt er sich im politischen Raum für die Belange der Betroffenen ein. Das Amt des Bundesopferbeauftragten wurde 2018 durch einen Beschluss des Bundeskabinetts beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV, eingerichtet. Der Entwurf eines Bundesopferbeauftragtengesetzes berücksichtigt insbesondere die Erfahrungen nach den Anschlägen der jüngeren Vergangenheit Er legt beispielsweise erstmals die Aufgaben des Bundesopferbeauftragten und den Kreis der Betroffenen klar fest.

Weiterhin hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ beschlossen. Die Stiftung unterstützt schwangere Frauen in finanziellen Notlagen durch ergänzende Hilfen und erreicht jährlich mehr als 100000 Frauen. Mit dem Gesetzentwurf wird die finanzielle Grundlage der Bundesstiftung Mutter und Kind gestärkt. Die gesetzlich festgelegte Bundeseinlage für die Stiftung ist seit 1993 unverändert geblieben. Mit dem Gesetzentwurf wird sie deshalb in zwei Schritten erhöht, und zwar auf jährlich 101 Million Euro ab dem Jahr 2027 und auf 105 Millionen Euro ab dem Jahr 2032. Dadurch können die Hilfen der Stiftung besser an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst und ihre Entlastungswirkung verbessert werden.

Die Bundesregierung hat heute auch die von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie vorgelegte Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung beschlossen. Damit wollen wir Start-ups und Scale-ups in allen Bereichen unterstützen; denn sie sind Treiber für Innovation und Wachstum. Wir erleben derzeit einen Gründerboom in Deutschland. Ich wiederhole deshalb gern, was der Kanzler vorige Woche hier in einem anderen Raum in der Sommer-PK gesagt hat. Die neuen Rekordzahlen aus dem ersten Halbjahr 2026 mit über 3000 Start-up-Gründungen zeigen: Da geht etwas in Deutschland. ‑ Junge Unternehmen können morgen die Champions sein, die auch für Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland sorgen. Diese Chance wollen wir ergreifen, um weiter voranzukommen, und legen mit der Startup- und Scaleup-Strategie jetzt noch einmal eins obendrauf.

In acht Handlungsfeldern ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Bedingungen für Start-ups und Scale-ups in Deutschland zu verbessern. Ein zentrales Handlungsfeld ist die Finanzierung. Wir wollen den Zugang zu Kapital weiter stärken und damit die Möglichkeiten für Wachstum und Verbleib erfolgreicher Start-ups und Scale-ups in Deutschland verbessern. Mit einem weiteren Handlungsfeld adressieren wir außerdem erstmals Start-ups und Scale-ups aus dem Bereich der Sicherheit und Verteidigung. Wir wollen zudem Bildung, Ausgründung und Transfer befördern, Start-up-Gründerinnen und ‑Gründern und jungen Unternehmen Bürokratie aus dem Weg räumen, ihnen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern und sie im Wettbewerb stärken, sie bei der Fachkräftegewinnung unterstützen, Kooperationen, Internationalisierung und Vernetzung fördern. Die Strategie ist ein umfassendes, ressortübergreifendes start-up-politisches Arbeitsprogramm. Einige der Maßnahmen sind schon ergriffen worden; andere werden derzeit bereits erarbeitet; weitere befinden sich noch in der Planung. Die Bundesregierung wird die Maßnahmen der Strategie innerhalb dieser Legislaturperiode umsetzen und jährlich über den Stand der Umsetzung unterrichten.

Zudem hat das Kabinett mit dem Programm zur Steigerung der Cybersicherheit in der Bundesverwaltung, kurz CyberGovSecure, eine Bündelung von Sofortmaßnahmen beschlossen. Mit dem Programm wird die ressortübergreifende Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Informationssicherheit unterstützt. Die operativen Maßnahmen werden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, koordiniert. Die strategische Steuerung des Programms übernimmt das BMDS. Das Programm steigert die Cybersicherheit und Cyberresilienz der obersten Bundesbehörden. Damit setzen wir ein weiteres wichtiges Koalitionsvorhaben zur Cybersicherheit um und stärken den Schutz und die digitale Wehrhaftigkeit Deutschlands. Viele Beispiele aus der Vergangenheit haben gezeigt, wie notwendig und wichtig das ist.

Soweit zu den Beschlüssen des Kabinetts von heute Vormittag.

Da wir am Freitag keine Regierungspressekonferenz haben, würde ich auch die Termine des Bundeskanzlers für die kommenden Tage und die kommende Woche hier bereits ankündigen.

Der Bundeskanzler wird an diesem Samstag, den 25. Juli, am Festakt zur Eröffnung der Bayreuther Festspiele teilnehmen, die in diesem Jahr ihr 150-jähriges Jubiläum feiern. Der Bundeskanzler wird dort um 17.15 Uhr eintreffen. Der Festakt selbst beginnt um 18 Uhr im Festspielhaus. Der Bundeskanzler wird dort ein Grußwort zum 150. Jubiläum halten. Im Anschluss wird er im Ehrenhof des Neuen Schlosses zum Staatsempfang von Herrn Ministerpräsident Markus Söder erwartet. Beide Termine sind presseöffentlich.

Am Sonntagabend ‑ wir befinden uns am 26. Juli ‑ nimmt der Bundeskanzler am traditionellen Liborimahl in Paderborn teil und hält dort die Festrede. Beim Liborimahl spricht jedes Jahr eine bekannte Persönlichkeit aus dem In- oder Ausland vor geladenen Gästen zum Thema Europa. Das Liborimahl ist Teil des Liborifestes. Mit dem Fest feiern Stadt und Erzbistum Paderborn jährlich ihren Patron, den heiligen Liborius. Es ist eines der größten und ältesten Volksfeste Deutschlands und zeichnet sich durch seine Mischung aus kirchlichen und weltlichen Feierlichkeiten aus.

Am Montag, den 27. Juli, trifft der Bundeskanzler die isländische Ministerpräsidentin Kristrún Frostadóttir zu einem kurzen Besuch im Bundeskanzleramt. Island ist NATO-Alliierter und enger Partner. Bei dem Gespräch werden voraussichtlich bilaterale, außen- und europapolitische Themen im Vordergrund stehen. Es ist ein kurzer Termin, und der Termin ist deshalb auch nicht presseöffentlich.

Am Dienstag, den 28. Juli, wird der Bundeskanzler gegen 12.30 Uhr Ortszeit den Taoiseach der Republik Irland, Herrn Micheál Martin, in Dublin besuchen. Anlass des Besuchs ist die halbjährige EU-Ratspräsidentschaft Irlands, die am 1. Juli 2026 begonnen hat. Zentrale Gesprächsthemen sind der nächste mehrjährige Finanzrahmen der EU sowie die EU-Wettbewerbsfähigkeit, EU-Erweiterung und die bilateralen Beziehungen. Eine gemeinsame Pressekonferenz vor Ort ist bereits geplant.

Am Mittwoch, den 19. Juli, tagt wie gewohnt um 10 Uhr das Bundeskabinett unter der Leitung des Bundeskanzlers.

Frage

Herr Frey soll Fraktionsvorsitzender werden. Wer folgt dem im Kanzleramt nach? Gibt es weitere Kabinettsposten, die neu besetzt werden?

SRS Meyer

Ich vermute, dass es einige Nachfragen dazu geben wird, und bitte um Verständnis dafür, dass ich Sie diesbezüglich enttäuschen muss. Es ist klar, dass auf der Position des Fraktionsvorsitzenden in der CDU/CSU-Fraktion eine Änderung erforderlich ist. Der Bundeskanzler, der auch Parteivorsitzender der CDU ist, und der CSU-Vorsitzende werden in den zuständigen Gremien einen Vorschlag machen. Ich denke, auch aus Respekt vor den zuständigen Gremien ist es richtig, dass der Vorschlag zunächst dort erfolgt und ich das von dieser Stelle aus nicht kommentiere.

Zusatzfrage

Ich habe ja nicht nach dem Fraktionsvorsitzenden gefragt, über den dann in der Tat in den zuständigen Gremien beschlossen und beraten wird, sondern nach dem Bundeskabinett. Vielleicht könnten Sie uns ins Bild setzen, welche Positionen dort neu besetzt werden und mit wem.

SRS Meyer

Auch dazu habe ich, wie gesagt, nichts anzukündigen. Der Bundeskanzler wird in den zuständigen Gremien einen Vorschlag machen. Das betrifft den Fraktionsvorsitz. Alles Weitere kann ich von dieser Stelle aus nicht kommentieren.

Frage

Herr Meyer, es geht darum, wie das Kabinett umgebildet werden kann. Für wann ist zu erwarten, dass die Nachfolge von Herrn Frei geklärt und kommuniziert wird?

SRS Meyer

Ich verstehe die Frage. Sie ist völlig klar und völlig berechtigt. Trotzdem möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es dafür zuständige Gremien gibt. Dort werden mögliche Personalvorschläge gemacht. Wenn sich daraus eine Konsequenz ergeben sollte, dann sehen wir weiter. Noch gibt es diese Gremiensitzung nicht. Sie findet am Nachmittag statt. Alles Weitere dann im weiteren Verfahren. Darauf verweise ich.

Zusatzfrage

War die Umbildung heute Thema im Kabinett?

SRS Meyer

Es war keine Umbildung Thema im Kabinett, nein.

Frage

(zum Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung) Ich habe zwei Fragen, wenn ich darf. Die erste Frage betrifft das Thema einer verlässlichen finanziellen Basis, so haben Sie gesagt. Können Sie sagen, ob die Stiftung auch finanziell gestärkt wird? Ich meine, sie erhält im Moment ungefähr 56 Millionen Euro im Jahr. Ist die Zahl richtig? Ändert sich daran etwas?

Die zweite Frage: Ist es bei den Änderungen im Referentenentwurf geblieben, dass der Stiftungsrat künftig um den Beauftragten für Aussiedlerfragen erweitert und dass explizit festgeschrieben wird, dass ein Schwerpunkt der Dauerausstellung auf Flucht und Vertreibung der Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg, was natürlich immer schon umstritten war und bislang so dezidiert nicht darinsteht, liegen soll?

SRS Meyer

Die Frage möchte ich an das zuständige BMI abgeben.

Singer (BMI)

Ich kann Ihnen leider nur allgemein etwas dazu sagen. Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Ziel einer Selbstständigkeit der Stiftung Flucht, Vertreibung und Versöhnung umgesetzt.

Sie haben nach der Finanzierung gefragt. Eine Antwort müsste ich nachreichen.

Zusatzfrage

Meine zweite Frage war: Veröffentlichen Sie noch den Gesetzentwurf? Die eine Stelle ist unter Historikern nicht unumstritten; das wissen Sie ja. Es geht immer um das Ringen darum, auf wen man sich in dieser Dauerausstellung fokussiert, auf die Deutschen oder auf die Flucht in ganz Europa.

Deswegen also noch die Frage: Will man in Zukunft eine inhaltlich andere Schwerpunktsetzung auf das Leid der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg vornehmen?

Singer (BMI)

Es tut mir leid; auch das müsste ich leider nachreichen.

Frage

Meine erste Frage geht in eine ähnliche Richtung. Kritiker sehen darin einen Paradigmenwechsel, wenn die deutschen Opfer, die deutschen Vertriebenen mehr in den Fokus gerückt werden sollen. Sehen Sie das auch so? Die Frage geht an das BMI.

Singer (BMI)

Ich kann Ihnen dazu noch einmal sagen, dass kritisiert wurde, wie Sie auch schon gesagt haben, dass die Dauerausstellung unter Berücksichtigung der historischen Hintergründe und Zusammenhänge sowie der europäischen Dimension und Folgen errichtet, unterhalten und weiterentwickelt wird, wobei Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg den Schwerpunkt bilden. Damit wird im Gesetzestext nachvollzogen, was in der Stiftungskonzeption aus dem Jahr 2012 sowie der Konzeption der Dauerausstellung aus dem Jahr 2017 gründet. Dies wird in der Gesetzesbegründung deutlich gemacht.

Zusatzfrage

Dann noch einmal etwas allgemeiner gefragt: Warum geht die Stiftung vom BKM an das Innenministerium über?

Singer (BMI)

Auch diese Antwort müsste ich leider nachreichen. Es liegt mir nicht vor.

Frage

(zum Entwurf eines Gesetzes über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland) Meine Frage geht an das BMJV. Das Amt gibt es ja schon länger. Was konkret ändert sich dadurch, dass es jetzt gesetzlich verankert wird?

Kirschner (BMJV)

Der Regierungssprecher hat es ja schon ein bisschen skizziert. Das Amt gibt es seit 2016. Es wurde nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz geschaffen. 2018 gab es einen Kabinettsbeschluss, um dieses Amt ein bisschen stetiger zu machen. Mit dem Gesetzentwurf haben wir jetzt, wie der Regierungssprecher schon gesagt hat, erst einmal richtig klar festgelegt, was der Betroffenenkreis ist und was die Aufgaben sind. Wir haben vor allen Dingen eine langfristige Grundlage, die vom Gesetzgeber beschlossen wird und nicht allein von der Bundesregierung im Rahmen eines Kabinettsbeschlusses.

Zusatzfrage

Kann Herr Weber jetzt mit mehr Personal rechnen?

Kirschner (BMJV)

Die Höhe der Mittel, die für den Bundesopferbeauftragten vorgesehen sind, ist erst einmal weiterhin die gleiche, so wie es auch im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Das Personal wird im Zusammenhang mit Anschlagsgeschehen immer kurzfristig mit Personal aus dem BMJV aufgestockt. Die Geschäftsstelle ist bisher dauerhaft mit ungefähr zehn bis zwölf Leuten besetzt.

Zusatzfrage

(zur Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung) Gibt es einen bestimmten Grund dafür, warum die Pressekonferenz der Ministerin genau gleichzeitig mit der Regierungspressekonferenz stattfinden muss?

Lorenzat (BMWE)

Mir sind keine spezifischen Gründe bekannt. Vermutlich hat es mit dem Kalender der Ministerin zu tun, der sehr eng gepackt ist.

Frage

(zum Programm zur Steigerung der Cybersicherheit in der Bundesverwaltung) Meine Fragen richten sich an das Innenministerium und an das Digitalministerium. Zunächst möchte ich nach dem fragen, was jetzt im Kabinett beschlossen wurde. Wie groß ist die Sorge Ihrer Ministerien, dass man wirklich gut genug und rechtzeitig genug aufgestellt ist? Es gab jetzt in Rumänien den Fall, dass das komplette Grundbuch des Landes samt aller Back-ups gelöscht wurde. Könnte so etwas auch in Deutschland passieren?

Druckenthaner (BMDS)

Ganz allgemein zum Kabinettbeschluss heute: Wir sehen, dass die Lage im Cyberbereich angespannt ist. Unsere demokratischen Institutionen und digitalen Infrastrukturen stehen im Fadenkreuz staatlicher und krimineller Angreifer. Deswegen hat das Kabinett heute den Beschluss gefasst, bezogen auf die Cybersicherheit in der Bundesverwaltung ein Programm auf den Weg zu bringen, um die Cybersicherheit zu stärken. Das betrifft vor allem auch eine stringente Herangehensweise. Wir haben in den einzelnen Ressorts bisher noch unterschiedliche Regelungen, was Schwachstellenmanagement oder auch die Vorgaben auf mobilen Endgeräten betrifft. Mit Sofortmaßnahmen wird sehr konkret dafür gesorgt, dass hier einheitlicher und stringenter vorgegangen wird.

Zum Fall in Rumänien: Deutschland ist bekannterweise dezentral und analog organisiert. Konkret auf die Grundbücher bezogen, wäre so ein Fall in Deutschland nicht denkbar. Aber wir sind ja gerade dabei, die Register zu digitalisieren und dabei auch Millionen Daten zu digitalisieren. Dabei denken wir die Cybersicherheit von Anfang an als integralen Bestandteil mit. Wir lernen auch aus solchen Fällen, die im europäischen Ausland passieren. Zum Beispiel wird es, wenn wir jetzt die Wallet erstellen, im Vorfeld massive Cybertests bzw. Simulationen geben, bevor sie Anfang kommenden Jahres online geht.

Singer (BMI)

Ich könnte noch etwas allgemein zur Bedrohungslage sagen. Bundesinnenminister Dobrindt hat sich auf der Innenministerkonferenz am 19. Juni schon dazu geäußert und von einer hohen Bedrohungslage gesprochen. Das bedeutet unter anderem, dass in Deutschland jederzeit mit einem Anschlag zu rechnen ist und Anschlagspläne klar erkennbar sind. Das gilt natürlich auch für den Cyberbereich. In den vergangenen Monaten gab es mehrfach Anschlagspläne gegenüber Einrichtungen und Personen, die von unseren Sicherheitsbehörden vereitelt wurden. Die vermehrte Melde- und Aufklärungslage hat uns dazu veranlasst, die Bedrohungslage ernster zu nehmen. Das gilt, wie gesagt, auch für den Cyberbereich.

Zusatzfrage

Es wurde jetzt bekannt, dass sich eine KI von OpenAI selbstständig gemacht hat. Reicht das, was jetzt beschlossen wurde, aus, wenn man weiß, dass sich KI selbstständig machen kann? Ist die Bundesregierung also auch darauf vorbereitet?

Druckenthaner (BMDS)

Diesen Vorfall haben wir natürlich wahrgenommen. Er ist ein weiteres Beispiel dafür, dass wir einen Paradigmenwechsel haben, was die Fähigkeiten von KI-Agenten betrifft. Wir sehen ja schon in den letzten Monaten, dass die Fähigkeiten sogenannter Frontier-AI-Modelle massiv zunehmen. Damit gehen auch gestiegene Risiken einher, und das verändert auch die Bedrohungslage potenziell massiv. Wir als Bundesregierung schauen uns diese Entwicklung schon länger sehr genau und ganzheitlich an, und wir handeln auch entsprechend.

Sie haben wahrgenommen, dass der Nationale Sicherheitsrat am 8. Juni die Gründung eines KI-Sicherheitsinstituts beschlossen hat. Dieses befindet sich im Aufbau. Wir haben seitdem die Kooperation mit vergleichbaren Instituten in Großbritannien und Frankreich angestoßen, weil gerade bei diesem Thema auch die internationale Zusammenarbeit und der Austausch über Erfahrungen mit solchen Modellen wichtig sind. UK hat schon seit zwei Jahren ein Sicherheitsinstitut. Davon profitieren wir über diesen Austausch von Erfahrungen.

Für uns ist auch entscheidend, dass wir Zugang zu diesen sehr leistungsfähigen KI-Modellen haben. Das ist ein grundlegender strategischer Faktor. Es ist sicherzustellen, dass auch unsere europäischen Unternehmen und auch unsere Sicherheitsbehörden Zugang zu diesen Modellen haben. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass das nicht immer der Fall ist. Umso mehr setzen wir jetzt darauf, europäische Player auch auf diesem Gebiet größer zu machen. Es ist für uns auch eine Frage der digitalen Souveränität, dass wir solche wirkmächtigen Modelle in unserem Einflussbereich brauchen. Die Bundesregierung hat hierzu eine Reihe von Maßnahmen angestoßen, etwa die, die KI-Regulierung auf europäischer Ebene herunterzufahren oder sozusagen ein bisschen zu vereinfachen, um Innovationen zu ermöglichen, sodass Start-ups hier wachsen. Wir sehen ja auch erfreuliche Zahlen im Start-up-Bereich. Das Thema wurde hier schon öfters angesprochen. Wir haben eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Natürlich schaut sich auch das BSI als zentrale Cybersicherheitsbehörde diesen Fall jetzt sehr genau an. Es ist dabei, ihn zu analysieren, und es wird auch Rückschlüsse für unsere nationale Cybersicherheit ziehen.

Frage

Dazu eine Frage an Herrn Meyer: Eben haben wir von der KI-Regulierung auf europäischer Ebene gehört, aber eher mit dem Impetus „weniger Regeln, damit wir mehr Innovation haben“. Wäre aber dieser jüngste Vorfall nicht doch auch für die Bundesregierung ein Anlass, das Albtraumhafte, das für viele Menschen ja auch in der KI steckt, anzuerkennen und zu sagen: „Das müssen wir auf europäischer Ebene ernst nehmen. Wir machen uns dafür stark, dass KI-Regulierung eher intensiviert als abgebaut wird“? Das ist, denke ich, etwas, was nicht nur die Ebene der Fachressorts betrifft.

SRS Meyer

Ja, absolut. Sie haben gerade gesagt, ob das nicht ein Signal oder Symbol ist, dass man KI ernstnehmen sollte. Ich glaube, wir nehmen die Entwicklungen, die mit der künstlichen Intelligenz einhergehen, sehr ernst. Deshalb befassen wir uns damit auch sehr umfassend. Da geht es am Ende in der Tat nicht nur um Regulierung, sondern da geht es vor allen Dingen auch um Know-how. Bei dem KI-Institut, das angesprochen worden ist, geht es deshalb genau darum, unterschiedliches Know-how, das wir in Deutschland, aber auch weltweit haben, zu bündeln und dann sicherlich auch die richtigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Es geht aber zum Beispiel auch darum, den Rahmen dafür zu schaffen, dass europäische Modelle und Lösungen möglich werden. Dabei spielt wiederum Regulierung eine wichtige Rolle.

Insofern noch einmal: Wir nehmen dieses Thema sehr ernst, haben dazu aber einen holistischen Angang. Wir schauen nicht nur auf die Regulierung oder auf bestimmte Vorfälle, sondern wollen wirklich einen Rahmen dafür schaffen, dass in Europa eigene Modelle und auch eigene Unternehmen erfolgreich sein können. Wir wollen gleichzeitig an den Chancen partizipieren können und uns für mögliche Gefahren wappnen.

Zusatzfrage

Welche konkreten Möglichkeiten hätte die Bundesregierung in einem solchen Fall überhaupt? Es geht bei KI ja eher um OpenAI und in der Regel nicht um europäische Unternehmen. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung also überhaupt, dass Deutschland bei der KI-Regulierung eine entscheidende Rolle spielen kann? Sind wir dem letztlich auch aus Ihrer Sicht ein Stück weit ausgeliefert?

SRS Meyer

Ich würde widersprechen, dass wir dem ausgeliefert sind. Ich habe ja gerade darauf hingewiesen, dass diese Entwicklung nicht nur uns als Politik, sondern auch die Wirtschaft und auch die Gesellschaft sehr stark beschäftigt. Das, was wir national tun können, werden wir am Ende auch tun. Noch einmal: Dabei geht es insbesondere darum, die Rahmenbedingungen zu schaffen und auch Know-how-Transfer sicherzustellen. Aber natürlich geht es bei so einem Thema am Ende vor allen Dingen auch um europäische Lösungen.

Frage

An Herrn Meyer und das Digitalministerium: Mich würde noch einmal dieser ganz konkrete Fall interessieren, in dem ein KI-Modell selbstständig einen Cyberangriff gestartet hat. Wie bewerten Sie diesen Fall? Ist das für Sie eine Cyberattacke wie jede andere, oder sticht sie dadurch, dass die KI hier ‑in Anführungszeichen ‑ selbstständig geworden ist, auch für Sie besonders heraus?

Druckenthaner (BMDS)

Ich hatte dazu ja eingangs eine Bewertung abgegeben und von einem Paradigmenwechsel gesprochen. Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die Modelle immer mehr können und dass dies auch mit Risiken einhergeht.

Frage

Herr Meyer, da es vom „Handelsblatt“ in den letzten Tage Berichte in Sachen OpenAI und KI entsprechende Berichte gab: Hat sich der Bundeskanzler in den letzten zwölf Monaten mit OpenAI-Chef Altman getroffen? Wenn ja, wie oft?

SRS Meyer

Ich kann das grundsätzlich bestätigen. In der Antwort auf eine entsprechende Bundestagsanfrage ist, glaube ich, auch schon veröffentlicht worden, dass es in der Vergangenheit vertrauliche Gespräche mit Open-AI-Chef Altmann gegeben hat.

Zusatzfrage

Aber wie oft?

SRS Meyer

Das kann ich nicht ganz genau sagen. Ein Gespräch ist definitiv bestätigt. ‑ Sie haben nach dem Bundeskanzler und nach der Bundesregierung insgesamt gefragt?

Zusatz

Ja.

SRS Meyer

Wie gesagt, ich glaube, es gab eine Kleine Anfrage dazu, und ich würde Sie gerne auf die Antwort auf diese Anfrage verweisen; denn ich vermute, da ist das etwas detaillierter aufgeschlüsselt.

Zusatzfrage

Ich hatte nur nicht verstanden, wie oft das passiert ist. ‑ Hat sich der Bundesdigitalminister in den letzten zwölf Monaten öfter als einmal mit Altman getroffen?

Druckenthaner (BMDS)

Ich weiß, dass sich der Minister mit Sam Altman getroffen hat. Die Zahl habe ich jetzt auch nicht parat. Der Minister hat sich zu diesem Thema gestern aber im „ZDF-Morgenmagazin“ geäußert und gerade auch zu dem angesprochenen Thema Gespräche bestätigt. Er hat aber auch dazugesagt, dass das eine sehr grobe Ideenphase war und dass es auch nicht an uns lag, dass daraus nichts wurde. Die Worte des Ministers stehen da für sich.

Frage

An das BMWE und das Umweltministerium: Wie wollen Sie im Streit um die Umsetzung der EU-Methanverordnung weiter vorgehen?

SRS Meyer

Das BMUKN ist federführend, deshalb kann dort vielleicht angefangen werden.

Zimmermann (BMUKN)

Vielleicht fange ich einmal mit dem Hinweis an, dass die Methanverordnung geltendes Recht ist und angewendet wird. Konkret geht es jetzt darum, dass die EU-Kommission gestern Vorschläge gemacht hat, wie die Umsetzung rechtssicher gelingen kann. Wir sind für eine schnelle Umsetzung.

Frage

Herr Meyer, der Streit zwischen den Ministerien wird jetzt auch öffentlich ausgetragen. Wann greift der Kanzler da ein?

SRS Meyer

Erst einmal glaube ich, dass es auch ein Stück weit normal ist, dass Ressorts aus unterschiedlichen Blickwinkeln auf so ein Thema blicken und da vielleicht auch mit unterschiedlichen Argumenten agieren. Sie haben das jetzt „Streit“ genannt. Ich halte das ehrlich gesagt für die normalen Prozesse, die es innerhalb einer Bundesregierung gibt.

Am Ende geht es ja immer darum, dass wir eine gemeinsame Position finden. Da ist das entscheidende Wort gerade schon gefallen: Es geht darum, Rechtssicherheit zu schaffen, und es geht auch darum, unsere Energieversorgung sicherzustellen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Regulierungen in diesem Bereich ‑ das betrifft auch diese Regulierung ‑ diesen Ansprüchen gerecht wird. An der konkreten Umsetzung arbeiten wir innerhalb der Bundesregierung.

Frage

An das BMAS und ergänzend vielleicht an das Landwirtschaftsministerium: Seit 2025 gilt in der EU-Landwirtschaft verpflichtend das Prinzip der sozialen Konditionalität, das dazu beitragen soll, dass die oft prekäre Situation von Erntehelfern verbessert wird. Frau Bas hat sich in der Vergangenheit immer für die Stärkung von Arbeitnehmerrechten eingesetzt. Warum plädiert die Bundesregierung dennoch dafür, die soziale Konditionalität wieder abzuschaffen?

Martens (BMAS)

Es tut mir leid, dazu habe ich keine Informationen dabei. Das muss ich Ihnen nachliefern.

Hauck (BMLEH)

Ich kann gerne etwas dazu sagen ‑ bei diesem Thema sind wir in der Bundesregierung federführend.

Vielleicht vorweg: Die Vorschriften, auf denen die soziale Konditionalität beruht, galten in Deutschland bereits unabhängig vor der Aufnahme in die Gemeinsame Agrarpolitik. Dazu zählen unter anderem Regeln zu transparenten vorhersehbaren Arbeitsbedingungen, Arbeitsgesundheitsschutz und zum Beispiel das Teilzeitbefristungsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz oder die Gewerbeordnung. Ich will noch einmal klarstellen: Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich zu diesen hohen arbeitsrechtlichen Standards.

Im Rahmen der Beratungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 geht es allerdings insgesamt darum, die GAP wieder einfacher, praxistauglicher und stärker auf ihren eigentlichen Zweck auszurichten, nämlich die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft für eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln und die Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen der Betriebe. Die Einführung der sozialen Konditionalität im Rahmen der GAP hat in Deutschland erhebliche Abstimmungs- und Verwaltungsstrukturen zwischen Agrarverwaltungen und arbeits- und sozialrechtlichen Kontroll- und Durchsetzungsbehörden erforderlich gemacht. Die soziale Konditionalität verstärkt auch den Eindruck einer zunehmend bürokratischen Ausgestaltung der GAP. Mit dem Ziel, das ich gerade formuliert habe, nämlich die GAP praxistauglicher auszugestalten, sind wir im Moment in den Beratungen auf EU-Ebene. Diesen Beratungen kann ich jetzt nicht vorgreifen.

Zusatzfrage

Ihre Staatssekretärin hat vor einem knappen Monat schon gesagt, die Bundesregierung setze sich dafür ein, die soziale Konditionalität nicht fortzuführen. Können Sie das so bestätigen?

Hauck (BMLEH)

Wie gesagt, wir befinden uns noch in den Ratsarbeitsgruppen in Brüssel zur Verhandlung der GAP. Die Beratungen sollen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Ich kann einer Positionierung der Bundesregierung jetzt nicht vorgreifen. Klar ist auch: Die Bundesregierung vertritt in Brüssel eine abgestimmte einheitliche Position. Wir stimmen uns jeweils im Vorfeld der Ratsarbeitsgruppen ab. Über den Inhalt dieser Abstimmungen kann ich jetzt aber nicht berichten.

Zusatzfrage

Ich bin überrascht; denn es gibt schon eine Stellungnahme der Staatssekretärin im Ausschuss. Dazu können Sie nichts sagen?

Hauck (BMLEH)

Ich habe hier alles gesagt, was ich dazu sagen kann.

Frage

Gestern war der aserbaidschanische Staatschef Alijew zu Besuch bei Bundeskanzler Merz, und im Anschluss an die Pressekonferenz gab es tumultartige Szenen im Hof des Bundeskanzleramts. Das ist bei einem so hochrangigen Staatsbesuch eher ungewöhnlich. Worum ging es dabei Ihrer Kenntnis nach?

SRS Meyer

„Tumultartige Szenen“ kann ich nicht bestätigen. Was ich aber sagen kann: Nach Abschluss der Pressekonferenz des Bundeskanzlers mit dem aserbaidschanischen Präsidenten gab es am Rande eine kurze Diskussion zwischen deutschen und aserbaidschanischen Sicherheitskräften, über welche Wege das Kanzleramt zu verlassen sei. Der Grund war, dass einige der aserbaidschanischen Sicherheitskräfte nicht unmittelbar als solche erkennbar gewesen sind. Die Situation hat sich dann jedoch zügig geklärt. Wie gesagt, Tumulte oder Ähnliches gab es aus unserer Sicht nicht.

Zusatzfrage

Kollegen, die bei der Situation dabei waren, haben berichtet, dass sich aserbaidschanische Sicherheitskräfte als Journalisten ausgegeben hätten und es deswegen zu diesen Tumulten ‑ oder wie auch immer man das bezeichnen will ‑ gekommen sei. Was würde es denn bedeuten, wenn ein Staatschef auf diese Art und Weise Sicherheitskräfte mitbringt?

SRS Meyer

Noch einmal: Es gab dort eine kurze Diskussion, über welche Wege das Kanzleramt zu verlassen sei. Ich glaube, diese Diskussion haben Ihre Kolleginnen, die möglicherweise vor Ort waren, dann auch verfolgt. Viel mehr gibt es da im Moment nicht zu berichten.

Frage

An das BMVg: Es gibt Presseberichterstattung, laut der sich das Rüstungsprojekt zur Beschaffung eines autonomen Kampfjets auf die Zeit nach 2029 verzögert, weil erst ein Wettbewerb vorgeschaltet werden müsse, möglicherweise auch aus Gründen der Kosteneffizienz. Können Sie das so bestätigen?

Swistek (BMVg)

Wir haben die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Wie Sie wissen, äußern wir uns zu Beschaffungsvorhaben aber grundsätzlich nicht, bevor die parlamentarische Befassung gelaufen ist. Im Anschluss an die parlamentarische Befassung werden wir dazu natürlich auf den bekannten Kanälen dazu kommunizieren. Das tun wir regelmäßig auf unserer Internetseite zu den 25-Millionen-Euro-Vorlagen.

Zusatzfrage

Dass die Bundeswehr die Beschaffung eines autonomen Kampfjets verfolgt, ist ja bekannt. Die Jahreszahl 2029 ist auch nicht ganz aus der Luft gegriffen; da gibt es ja sicherheitspolitische Zusammenhänge. Ich möchte also noch einmal fragen: Arbeiten Sie daran, wird das Projekt weiter verfolgt? Falls ja: Wann in etwa ist mit einer Realisierung oder erst einmal einer Parlamentsbefassung zu rechnen?

Swistek (BMVg)

Das sind alles interne Prüfprozesse, die derzeit noch laufen. Da kann ich jetzt an dieser Stelle nicht weiter ins Detail gehen, das müssen Sie verstehen.

Frage

An Herrn Meyer, Herrn Hinterseher und Herrn Swistek ‑ ich weiß nicht genau, wen es betrifft ‑: Russische Geheimdienstkreise verbreiten auf Messengerdiensten die Behauptung, in Deutschland werde an Atomwaffen geforscht. Dazu hätte ich ganz gerne eine Reaktion der Bundesregierung.

SRS Meyer

Wir haben das in der Tat auch zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung ordnet diese Mitteilung als Teil der üblichen russischen Propaganda ein. Die Vorwürfe sind schlicht unzutreffend. Russland spielt hier mit nuklearen Sorgen, die es selbst immer wieder durch unverantwortliche Äußerungen befördert. Russland versucht erstens, einen Keil in die NATO und die Europäische Union zu treiben; zweitens versucht es, Deutschland als stärksten Unterstützer der Ukraine zu diskreditieren; drittens versucht es, Sorge vor nuklearer Aufrüstung zu schüren. Dass gerade Deutschland von solchen Falschinformationen ins Visier genommen wird, geschieht vermutlich auch mit Blick auf unsere innenpolitische Lage vor den Wahlen. Wir werden uns zunehmend mit solchen Informationsoperationen auseinandersetzen müssen. Unsere Gesellschaften müssen hiergegen resilienter werden.

Die Politik der Bundesregierung ist unverändert. Alle deutschen Anstrengungen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind europäisch und transatlantisch eingebettet. Deutschland strebt keine nationale nukleare Bewaffnung an. Es kommt den rechtlichen Verpflichtungen nach, die sich aus dem Nichtverbreitungsvertrag und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag ergeben. Es steht zur nuklearen Teilhabe im Rahmen der NATO und zu der mit Frankreich vereinbarten Zusammenarbeit im Rahmen der „Forward Deterrence“. Unsere Partner vertrauen uns hier. Dementsprechend würde ich das, was dort behauptet wird, gerne in aller Klarheit zurückweisen.

Zusatzfrage

Wenn ich noch einmal nachfragen darf: Es geht in diesen Stellungnahmen von der russischen Seite ausdrücklich auch um Atomforschung. Gibt es denn auch keine Forschung an nuklearer Bewaffnung? Es ist ja ein Unterschied, ob man daran forscht oder ob man dann Atomwaffen beschafft.

SRS Meyer

Der entscheidende Punkt ist ‑ und das ist ja der Vorwurf, der dort deutlich gemacht wird ‑, dass Deutschland keine nationale nukleare Bewaffnung anstrebt. Dieser Punkt ist sehr, sehr klar. Deshalb weisen wir diese Falschinformationen zurück.

Frage

An das BMI: In den letzten Tagen haben immer mehr Politiker ‑ auch Politiker in Brandenburg ‑ gefordert, dass die Grenzkontrollen fallen. Ihr Haus kämpft auch mit einem für das BMI negativen Urteil des Verwaltungsgerichts München. Auch Frankreich prüft jetzt juristische Schritte. Wird das BMI die Grenzkontrollen über den 15. September hinaus verlängern?

Singer (BMI)

Wir hatten diese Frage hier in der Bundespressekonferenz schon öfter. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass sich diesbezüglich nichts geändert ist. Wir werden an den Grenzkontrollen weiterhin festhalten; das hat auch der Bundesinnenminister mehrfach betont. Wenn der Außengrenzschutz der EU funktioniert, dann wird es auch Zeit sein, die Binnengrenzkontrollen in der EU wieder aufzuheben. Das ist der aktuelle Stand.

Zusatzfrage

Können Sie eine konkrete Bedrohung für die öffentliche Ordnung nennen? Wie ich auch von der Bundesregierung höre, funktioniert der EU-Asyl- und Migrationspakt. Wie geht das zusammen?

Singer (BMI)

Die entsprechenden Regelungen sind ja am 12. Juni in Kraft getreten, und aktuell wird geschaut, wird evaluiert, und wir beobachten die Lage. Ich kann Ihnen dazu aber noch keine weitere Information geben. Es ist tatsächlich noch der Fall, dass die Grenzkontrollen bestehen bleiben.

Frage

Bisher hatte ich es so verstanden, dass die Entscheidung, ob man die Grenzkontrollen verlängert oder nicht, offen ist und man sich das anschaut. Das klang bei Ihnen jetzt aber definitiv. Wenn Sie sagen, man werde daran festhalten: Heißt das konkret, dass man die Grenzkontrollen über den September hinaus verlängern will?

Singer (BMI)

Nein, dann war das ein Missverständnis. Es ist so, dass im September der Entschluss gefasst wird. Bis dahin kann ich Ihnen nur weiterhin sagen, dass die Grenzkontrollen bestehen bleiben. Das sagt jetzt also noch nichts darüber aus, wie die Entscheidung fallen wird.

Frage

Frau Singer, wer entscheidet denn eigentlich, ob der EU-Außengrenzschutz funktioniert? Eigentlich müssten das ja die EU-Behörden entscheiden, und die EU-Behörden haben gesagt, dass Deutschland die Grenzkontrollen jetzt eigentlich aufheben kann, weil es diesen Schutz gibt. Oder stellen Sie national fest, ob der Grenzverkehr und die Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen in Bulgarien oder der Türkei mittlerweile funktionieren?

Singer (BMI)

Erstens gibt es mehrere Faktoren, die dabei eine Rolle spielen. Es gibt auch kein Entscheidungsgremium in der EU, das das dann quasi auch für Deutschland entscheidet.

Zweitens hat die EU festgestellt, dass es durchaus rechtens ist, dass die Grenzkontrollen aktuell bestehen bleiben.

Zusatzfrage

Das war der alte Stand, aber Sie sprechen ja von der Verlängerung. Zumindest in den letzten Wochen kam die EU-Kommission zu einer anderen Einschätzung.

Singer (BMI)

Da muss ich das Missverständnis noch einmal aufklären, falls es noch nicht aufgeklärt ist: Ich habe nicht von der Verlängerung gesprochen. Ich habe davon gesprochen, dass die Grenzkontrollen aktuell bestehen bleiben. Was dann im September passieren wird, werden wir zu gegebener Zeit verkünden.

Frage

An Herrn Meyer und eventuell auch an Herrn Hinterseher: Die EU-Botschafter sollen noch heute eine Einigung mit Griechenland über das 21. Sanktionspaket gegen Russland erzielen. Dabei geht es um das Veto von Griechenland; denn Griechenland blockiert bis jetzt eine Entscheidung. Bei dieser Blockade geht es um den Boykott gegen Flüssigerdgas aus Russland aus dem 19. Sanktionspaket, das am 1. Januar 2027 in Kraft treten wird. Die griechische Regierung vertritt den Standpunkt, dass das 19. Sanktionspaket lediglich den Import von russischem Gas nach Europa verbietet, aber nicht LNG-Transport an Drittstaaten durch europäische Reeder. Was ist diesbezüglich der Standpunkt der deutschen Regierung?

SRS Meyer

Da würde ich das Auswärtige Amt bitten, die Antwort zu übernehmen.

Hinterseher (AA)

Das kann ich gerne machen, ohne jetzt in alle Details einzusteigen; denn das ist natürlich noch Gegenstand der Diskussionen.

Die Kommission hat zunächst einmal Vorschläge für ein umfassendes 21. Sanktionspaket unterbreitet bzw. vorgelegt. Darüber verhandeln wir aktuell sehr intensiv, und wir analysieren gemeinsam mit unseren EU-Partnern, welche Maßnahmen am geeignetsten sind. Die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten verhandeln dazu heute ‑ das könnte auch schon zu Ende gegangen sein, während wir sprechen ‑ weiter in Brüssel.

Wir setzen uns als Bundesregierung ganz grundsätzlich dafür ein, dass wir schnellstmöglich zu einem Ergebnis kommen, weil wir dieses 21. Sanktionspaket brauchen. Denn das Ziel bleibt, dass wir den Druck auf Russland erhöhen, um Russland die Einnahmen, die es zur Weiterführung des Invasionskriegs in der Ukraine braucht, möglichst zu entziehen bzw. mit den Sanktionen zumindest die Einnahmen zu treffen, die für Russland am einträglichsten sind ‑ und das sind die Einnahmen aus Energieverkäufen. Dafür brauchen wir ein starkes und ein schnelles Sanktionspaket. Es ist deshalb an der Zeit, dass alle Mitgliedstaaten ‑ das ist unsere Haltung dazu ‑ ihre Bedenken zurückstellen. Das hat der Minister beim Rat für Auswärtige Beziehungen in Brüssel in der vergangenen Woche auch noch einmal betont. Das ist unsere Haltung zu diesem Thema.

Zusatzfrage

Die Maßnahmen mit Blick auf den Import von Erdgas betreffen hauptsächlich den griechischen Reeder Prokopiou, der auch in Deutschland bekannt ist, weil er die LNG-Terminals für Deutschland gebaut hat. Ein EU-Verbot hätte die Konsequenz, dass die Tankerflotte von Prokopiou in chinesischen Händen landet. Dann könnten die Chinesen russisches LNG weiter an Drittstaaten transportieren, und die Einnahmen für Putin würden erhalten bleiben. Was hätte die EU dabei zu gewinnen?

Hinterseher (AA)

Noch einmal: Ich glaube, alle unsere Maßnahmen zielen darauf ab, die Sanktionen, die wir beschließen, dahingehend auszurichten, dass sie Russland möglichst darin schaden, seine Kriegswirtschaft weiter zu erhalten und diesen Invasionskrieg fortführen zu können, und dabei nach aller Möglichkeit ‑ das wird nicht immer gelingen, und es wird in jedem Fall auch immer Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft haben ‑ den Schaden für die Wirtschaft der beteiligten EU-Mitgliedstaaten gering zu halten.

Die Einnahmen aus dem Energiesektor sind für die russische Kriegswirtschaft ‑ ich glaube, so viel ist klar ‑ unverzichtbar, und wir sind eben dabei, diese Einnahmen zu begrenzen. Es gibt in der EU bereits ein umfassendes Importverbot für russisches Öl, und wir arbeiten jetzt an einem schrittweisen Verbot für den Import von Gas in die EU. Es gibt natürlich Möglichkeiten, dem Ganzen beizukommen. Was Sie beschreiben, sind im Prinzip Schocks, die durch ein plötzliches Handeln entstehen. Insofern geht es darum, die Maßnahmen so anzupassen, dass diese Schocks auf europäische Unternehmen und europäische Mitgliedsstaaten gering gehalten werden. Das ist das Ziel des Ganzen.

Für diesen Import von Gas gilt: Im Herbst 2027 soll dann Schluss damit sein, dass russisches Gas nach Europa importiert wird. Aber ich bitte Sie noch einmal um Verständnis dafür, und deswegen kann ich jetzt zum Einzelfall, der mir natürlich aus der Medienberichterstattung auch bekannt ist, nichts sagen, dass wir uns bezüglich Details vertraulich laufender Verhandlungen und Gespräche mit unseren EU-Partnern hier nicht weiter einlassen.

Frage

Aber, Herr Hinterseher ‑ vielleicht kann auch Herr Meyer helfen ‑, es geht ja nicht um einen einzelnen griechischen Reeder, sondern um die grundsätzliche Frage, ob das in Rede stehende Sanktionspaket durch die Bundesregierung so gelesen wird, dass es sämtliche LNG-Lieferungen aus Russland, die über die Europäische Union abgewickelt werden, umfasst oder nicht, oder so, dass es lediglich LNG-Lieferungen umfasst, die in die Europäische Union und nicht an Dritte gehen. Um diese Grundsatzfrage geht es, und eigentlich müsste sie eine einfache Antwort haben.

Hinterseher (AA)

Die Grundsatzfrage ist ja Gegenstand von Debatten, die wir im europäischen Rahmen führen. Die werden vertraulich geführt. Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich Ihnen auch nicht die Verabschiedung eines 21. Sanktionspakets anzukündigen. Insofern kann ich auch nicht in die Exegese einsteigen.

Zusatzfrage

Aber wie plausibel wäre es, wenn dieses Sanktionspaket letztlich diese Exitstrategie für Gaslieferanten beinhalten würde, dass man dann eben über die EU russisches LNG an Dritte liefert? Das würde ja letztlich dem Geist eines Sanktionspakets widersprechen, oder?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, das sind noch einmal nachgelagerte Faktenfragen. Ich habe gerade gesagt, dass das Gegenstand von vertraulichen Gesprächen ist, die wir auf EU-Ebene führen, und sobald es dazu eine Ausgestaltung und dann auch eine Ausdeutung gibt, können wir das entsprechend nachliefern. Das wird aber dann ja auch über die Europäische Union bekannt gemacht werden.

SRS Meyer

Am Ende sind die Ziele ja klar ‑ die hat Herr Hinterseher noch einmal sehr deutlich gemacht ‑, und über den Weg wird derzeit verhandelt. Dementsprechend ist es für uns schwierig, das hier auf der Bühne darzubieten.

Frage

Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Wie geht es denn weiter in Sachen der Reform der Schuldenbremse, nachdem sich die zuständige Kommission nicht auf einen Vorschlag einigen konnte und sich der Bundeskanzler bei seiner Sommer-PK am 15. Juli, ich zitiere, nicht sehr zuversichtlich zeigte, dass es gelingen werde, die Änderungen der Schuldenbremse mit dieser Regierung noch auf den Weg zu bringen?

Dr. Laiadhi (BMF)

Der Minister hat sich ja gerade auch bei der Pressekonferenz zum Bundeshaushalt dazu geäußert und darauf verwiesen, dass der Bericht dieser Schuldenbremsenkommission in den kommenden Wochen erwartet wird. Er hat auch noch einmal darauf verwiesen, dass das ja ein Vorhaben ist, das im Koalitionsvertrag verankert worden ist, in dem die Reform der Schuldenbremse vereinbart wurde, um dauerhaft mehr Investitionen in Deutschland zu ermöglichen. Diese Vorstellung des Berichts warten wir jetzt ab, und daran schließt sich dann alles andere an.

Zusatzfrage

Was plant das BMF, damit die Schulden trotz Aufrüstung eben nicht ins Unermessliche steigen?

Dr. Laiadhi (BMF)

Diese Prämisse würde ich jetzt erst einmal schon zurückweisen. Ich habe ja gerade gesagt, dass wir jetzt erst einmal die Vorstellung dieses Berichts abwarten und alles Weitere dann natürlich auch hier mit Ihnen besprechen werden.

Frage

Dann hätte ich noch eine Frage an Herrn Meyer zum Thema externer Beraterverträge. Die sind ja gerade wieder in der Diskussion. Anlass sind Ausschreibungen des Wirtschaftsministeriums. Vielleicht möchte das Ressort auch Stellung nehmen. Herr Meyer, im Koalitionsvertrag haben Union und SPD ja vereinbart, die Ausgaben für solche externen Berater zu verringern. Das findet sich auch in der Haushaltsplanung für die kommenden Jahre wieder. Wie bewertet der Bundeskanzler und wie bewertet die Regierung anlässlich dieser neuen Ausschreibung die Umsetzung dieses Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag? Sind Sie da im Plan, oder weichen Sie letztlich davon ab?

SRS Meyer

Na ja, ich werde hier jetzt nicht einzelne Vorhaben oder Beauftragungen bewerten. Aber klar ist doch, dass der Koalitionsvertrag in der Tat auch einen klaren Rahmen vorgibt, was Beraterkosten angeht. Es herrscht das Ressortprinzip innerhalb der Bundesregierung. Es ist natürlich Aufgabe jedes Ressorts, diesen Vorgaben dann auch nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Nach meinem Verständnis gibt es auch regelmäßige Berichte darüber, wie sich die Kosten entwickeln. Ich glaube, dafür, jetzt schon einen Strich darunter zu ziehen, ist es wahrscheinlich zu früh, weil es den Bericht dazu ja immer erst nachgelagert gibt. Noch einmal: Die Zielsetzung ist klar, und jedes Ressort steht auch in der Pflicht, entsprechend dieser Ziele zu handeln.

Zusatzfrage

Dann habe ich vielleicht noch eine Zusatzfrage an das BMF zu den Kosten. Es ist ja so, dass nicht nur das Wirtschaftsministerium solche Ausschreibungen vornimmt. Liegen Ihnen aktuelle Zahlen vor, die Sie uns mitteilen möchten, was Kosten für externe Beraterverträge angeht?

Dr. Laiadhi (BMF)

Ich kann das aufgreifen, was Herr Meyer gerade schon gesagt hat. Wir erstellen jährlich einen Bericht. Das machen wir im Auftrag des Haushaltsausschusses. Das passiert seit 2007. Darin werden die Kosten zusammengefasst, die in jedem Ressort jeweils in der eigenen Zuständigkeit anfallen. Bezüglich der Inhalte des Berichtes müsste ich Sie dann leider an den Haushaltsausschuss verweisen. Zum aktuellen Stand: Wir sind gerade dabei, den Bericht für 2025 zu erstellen.

Frage

Seit einigen Tagen wird ja der Vorschlag von Frau Alabali Radovan diskutiert, die BMZ-Ausgaben für die Ukrainehilfe als eine von der Schuldenbremse befreite Bereichsausnahme zu deklarieren. Wie wird das im BMF beurteilt? Ist das machbar?

Dr. Laiadhi (BMF)

Das würde ich jetzt von dieser Stelle aus gar nicht kommentieren. Zu dem Vorschlag kann vielleicht das BMZ noch einmal Stellung nehmen. Ich habe ja gerade schon gesagt, wie es sich mit dem Bericht der Kommission zur Schuldenbremse verhält, und gesagt, dass wir den in den nächsten Wochen erwarten und uns dann auch näher damit beschäftigen werden.

Koufen (BMZ)

Ich kann dazu gerne noch einmal etwas sagen. Es ist ja so, dass der Haushalt unseres Ministeriums stark unter Druck steht. Die Verteidigung und der Wiederaufbau der Ukraine sind wichtig und im Interesse Deutschlands, und dabei geht es nicht nur um die militärische Unterstützung, sondern auch um die zivile Unterstützung. In dem Zusammenhang hat unsere Ministerin diesen Vorschlag geäußert.

Ich kann gerne noch einmal wörtlich vorlesen, was sie gesagt hat: Die Ukraine zeigt das sehr deutlich. Mit unserer Entwicklungszusammenarbeit konnten allein im letzten Winter mehr als drei Millionen Menschen trotz der schweren Angriffe Russlands weiter mit Energie, mit Strom und Wärme versorgt werden. Das BMZ leistet damit einen zentralen Beitrag zur Resilienz der Ukraine. Das ist für mich zivile Sicherheitspolitik. Deshalb sprechen wir innerhalb der Bundesregierung darüber, ob solche Ausgaben für die Ukraine künftig auch unter die Bereichsausnahme fallen können. Wenn wir dies hier anders finanzieren könnten, wäre das besser. Grundsätzlich müssen wir klären, ob wir Sicherheit eng oder umfassend definieren. Immerhin sitze ich als Entwicklungsministerin auch im Nationalen Sicherheitsrat.

So hat sie das im Interview mit Reuters gesagt, und dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Gestern ist in der Türkei ein Mitarbeiter der Deutschen Welle, ein Journalist, erneut verhaftet worden. Er ist im Februar schon einmal inhaftiert worden. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob Sie sich um diesen Fall kümmern und wie Sie ihn kommentieren.

Hinterseher (AA)

Ja, wir verfolgen den Fall des Investigativjournalisten Alican Uludağ, der auch für die Deutsche Welle in der Türkei arbeitet, natürlich weiterhin sehr aufmerksam. Sie wissen: Herr Uludağ war ja bereits einmal in Untersuchungshaft.

Die Deutsche Welle leistet aus unserer Sicht in der Türkei und weltweit sehr wichtige Arbeit, und Herr Uludağ ist ein sehr anerkannter und übrigens auch preisgekrönter Journalist. Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass die Deutsche Welle ‑ genauso wie alle anderen Journalistinnen und Journalisten auch ‑ frei berichten kann, wie das übrigens eben auch bei uns in Deutschland möglich ist. Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind höchste Güter unserer Gesellschaften, an denen sich dann übrigens auch die Türkei als Mitglied des Europarates und als Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention messen lassen muss. Die türkische Regierung hält im Übrigen ja auch an einer Vollmitgliedschaft oder am Ziel einer Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union fest, und da ist es klar, dass es dafür eine Entwicklung bräuchte, die nicht im Widerspruch zu den Kopenhagener Kriterien der Europäischen Union steht.

Also würde ich schlussfolgern: Ja, diese neuerliche Festnahme irritiert uns. Sie irritiert uns sehr. Im Übrigen hatte sich auch der Kulturstaatsminister ja bereits bei der ersten Festnahme geäußert, und diese Äußerungen gelten aus unserer Sicht auch weiterhin. Das bleibt unsere Haltung.

Zusatzfrage

Gibt es einen Kontakt mit der türkischen Regierung?

Hinterseher (AA)

Ich kann Ihnen jetzt, hier und heute ‑ ‑ ‑ Die Nachricht ist auch relativ neu. Ich glaube, die ist von gestern. Es ging unseres Kenntnisstandes nach um einen Post auf einer sozialen Medienplattform.

Aber das ist, um das vielleicht einmal klarzustellen, für das Auswärtige Amt kein Konsularfall, denn dafür wäre die Voraussetzung eine deutsche Staatsangehörigkeit.

Frage

Noch einmal ‑ das ist ein anderes Thema, aber gerade lautete das Stichwort Irritationen ‑ kurz zum gestrigen Treffen von Alijew und Merz: Herr Meyer, war die Bundesregierung angesichts Ihrer Aussagen von Montag überrascht über die Aussagen von Herrn Alijew zum Thema „Pofalla und Platzeck in Baku“?

SRS Meyer

Ist die Frage ist, ob die Bundesregierung überrascht darüber war? Ich habe es einfach akustisch nicht verstanden.

Zusatz

Der Regierungssprecher hatte uns ja hier am Montag gesagt, Sie hätten keine Kenntnisse über Geheimgespräche zwischen der deutschen und der russischen Seite in Baku. Herr Alijew hat gestern genau das bestätigt, also dass Herr Platzeck und Herr Pofalla in Baku gewesen sein sollen. Sind Sie von diesen Aussagen des aserbaidschanischen Präsidenten überrascht bzw. irritiert? Die Frage geht an das AA und das BPA, bitte.

SRS Meyer

Der Bundeskanzler ist in der gleichen Pressekonferenz ja auch danach gefragt worden.

Zuruf

Vorher!

SRS Meyer

Er hat dort auch noch einmal gesagt, dass wir als Bundesregierung keine Kenntnis darüber haben, und das gilt auch, ja.

Zusatzfrage

Aber jetzt haben Sie ja offenbar Kenntnisse, wenn der Präsident Aserbaidschans genau das erzählt hat. Herr Hinterseher, ist der Außenminister irritiert bzw. hat er davon gewusst?

Hinterseher (AA)

Ich würde das nicht mit einer emotionalen Reaktion verbinden wollen, sondern kann auch noch einmal das darlegen, was der stellvertretende Regierungssprecher gerade gesagt hat: Von dem gestern erwähnten Treffen in Baku hat das Auswärtige Amt keine Kenntnis, und es fand weder in unserem Auftrag statt, noch waren wir in die Planung dieses Treffens in irgendeiner Art involviert.

Zusatzfrage

Aber der Punkt ist ja: Jetzt haben Sie ja Erkenntnis. Was sagen Sie denn dazu?

SRS Meyer

Wir haben keine eigenen Erkenntnisse darüber. Wie gesagt, der Bundeskanzler hat gestern wörtlich gesagt:

„Ich kann darauf eine ganz einfache Antwort geben: Mir ist von einem solchen Treffen nichts bekannt.“

Dementsprechend können wir das auch nicht kommentieren. Wie gesagt, hinsichtlich unserer Haltung zum Ukrainekrieg, aber auch hinsichtlich Fragen darüber, wer hier derjenige ist, der diesen Krieg begonnen hat, und wer auch derjenige ist, der diesen Krieg beenden muss, nämlich Wladimir Putin, gibt es, glaube ich, keinen Zweifel. Das ist die Haltung der Bundesregierung. Noch einmal: Über mögliche, etwaige Gespräche haben wir keine eigenen Erkenntnisse.

Singer (BMI)

Ich habe noch eine Nachreichung zur Stiftung Flucht, Vertreibung und Versöhnung. Da bin ich Ihnen noch eine Antwort schuldig.

Es gibt keine Abkehr von der bisherigen inhaltlichen Arbeit der Stiftung. Nach wie vor legt das Gesetz als Stiftungszweck fest, „im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert [...] im historischen Kontext des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten.“

Noch zu der letzten Frage: Es gibt keinen Mittelaufwuchs bei der Stiftung.