Regierungspressekonferenz vom 20. März 2026

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 20. März 2026

Themen
•    Termine des Bundeskanzlers
•    Verleihung eines Fahnenbandes an das Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung
•    Sitzung des Strategiekreises für Technologie und Innovation
•    Kabinettssitzung
•    Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag
•    Besuch des EU-Ausschusses des Deutschen Bundestages
•    Ministerpräsidentenkonferenz Ost
•    „FAZ“-Kongress
•    Klimaschutzprogramm 2026
•    Tagung des Europäischen Rates in Brüssel
•    Krieg Israels und der USA gegen den Iran
•    wirtschaftliche Auswirkungen der Blockade der Straße von Hormus
•    Klage vor dem Internationalen Gerichtshof wegen eines möglichen Verstoßes Israels gegen die Völkermordkonvention
•    Handelsbilanz im Automobilhandel zwischen der EU und China
•    Empfehlung der Internationalen Energieagentur zur Reduzierung des Energieverbrauchs
•    geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
•    geplantes Gesetz gegen digitale Gewalt
•    Schutzstatus ukrainischer Männer in Deutschland
•    Angriffe der israelischen Armee auf Ziele in Syrien
•    Rüstungsprogramm Digitalisierung landbasierter Operationen (D-LBO) der Bundeswehr
•    Besuch des griechischen Außenministers in Berlin
•    finanzielle Beteiligung Deutschland am Bau eines Holocaustmuseums in Thessaloniki
•    Reise des Bundesverteidigungsministers in die Indopazifikregion
•    Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur sogenannten Trassenpreisbremse für den SPNV
•    Äußerungen des spanischen Ministerpräsidenten zum Besuch des Bundeskanzlers in Washington
•    angestrebte Zusammenarbeit der Brennelementefabrik Advanced Nuclear Fuels in Lingen mit Rosatom
•    Bericht des dänischen Rundfunks über die multinationale Erkundungsmission auf Grönland im Januar dieses Jahres
 

52 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Freitag, 20. März 2026

Sprecherinnen und Sprecher
•    stellvertretender Regierungssprecher Hille
•    Jenning (BMVg)
•    Zimmermann (BMUKN)
•    Greve (BMWE)
•    Giese (AA)
•    Keller (BMF)
•    Nübel (BMG)
•    Dr. Hosemann (BMJV)
•    Dr. Blankenheim (BMV)

(Vorsitzende Küfner eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Hille

Einen schönen guten Tag auch von mir! Wie freitags üblich folgt der Blick auf die Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche.

Der Bundeskanzler wird am Montag, den 23. März, dem Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung ein Fahnenband verleihen, und zwar um 17 Uhr in der Julius-Leber-Kaserne hier in Berlin. Ein Fahnenband ist die höchste Ehrung, die einem militärischen Verband zuteilwerden kann. Die Verleihung des Fahnenbandes des Bundeskanzlers ist ein sichtbares Zeichen seiner Wertschätzung für das Wachbataillon. Damit sollen die besonderen Leistungen gewürdigt werden. Das Wachbataillon übernimmt wichtige protokollarische Aufgaben bei Staatsbesuchen in Deutschland sowie bei militärischen Ehren, zum Beispiel in Form von Großen Zapfenstreichen. Es ist außerdem für den militärischen Schutz der Bundesregierung im Spannungs- und im Verteidigungsfall zuständig.

Weiter geht es: Am Dienstag, den 24. März, nimmt der Bundeskanzler ab 19 Uhr an der zweiten Sitzung des Strategiekreises für Technologie und Innovation im Bundeskanzleramt teil. Der Strategiekreis wird sich mit der Stärkung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und mit den Entwicklungen in Deutschland bei der künstlichen Intelligenz beschäftigen. Auch die Bundesministerin für Forschung sowie der Bundesminister für Digitales nehmen teil. Der Vizekanzler, die Bundesministerin für Wirtschaft sowie der Verteidigungsminister werden bei dieser Runde vertreten. Der Termin ist nicht presseöffentlich.

Wie üblich leitet der Bundeskanzler am Mittwoch, den 25. März, um 10 Uhr das Bundeskabinett, bevor er sich von 14 Uhr bis 15 Uhr bei der dritten Regierungsbefragung den Fragen der Bundestagsabgeordneten im Plenum des Deutschen Bundestages stellt. Wie bei der Regierungsbefragung üblich, wird der Bundeskanzler zu Beginn ein Statement zu einem aktuellen Thema abgeben. Daran schließen sich die Fragen der Abgeordneten an.

Ebenfalls am Mittwoch, um 16 Uhr, wird der Bundeskanzler den EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages besuchen. Mit dessen Mitgliedern wird er sich über aktuelle Fragen und Themen der Europapolitik austauschen.

Am Donnerstag, den 26. März, wird Bundeskanzler Merz sich im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz Ost im Roten Rathaus mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin sowie der Regierungschefin und den Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer treffen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen werden vor allem wirtschaftliche Themen im Mittelpunkt stehen. Im Anschluss, gegen 16 Uhr, wird es eine gemeinsame Pressekonferenz geben.

Dann sind wir bei Freitag, dem 27. März. Dann ist der Bundeskanzler zu Gast beim Leserkongress der „FAZ“ in Frankfurt am Main. Die Veranstaltung findet im Kap Europa statt. Der Bundeskanzler spricht dort ab 17.30 Uhr ca. eine Stunde lang mit dem „FAZ“-Herausgeber Berthold Kohler. Das Gespräch steht unter dem Titel „Regieren im Epochenbruch“. Es wird von der „FAZ“ live auf deren Website übertragen.

Frage

Herr Hille, ich habe eine Lernfrage: Kann solch ein Fahnenband mehrfach an dieselbe Einheit vergeben werden, oder ist es einmalig? Hat das Wachbataillon in der Vergangenheit bereits ein Fahnenband erhalten, oder ist das eine Premiere?

SRS Hille

Herr Kollege, ich kann Ihnen sagen, dass es die erste Fahnenbandverleihung durch einen deutschen Bundeskanzler ist. Ich kann Ihnen die andere Frage allerdings nicht beantworten. Dafür würde ich zur Kollegin vom BMVg schauen.

Jenning (BMVg)

Ich habe die Information akut tatsächlich auch nicht. Aber ich schaue gerade, dass die Kollegen sie mir gegebenenfalls nachreichen. Dann reiche ich sie hier gern nach.

Zusatzfrage

Ich möchte daran anschließend noch eine Frage stellen. Sie sagten, dass damit außergewöhnliche Leistungen honoriert würden, und Sie haben den Schutz der Bundesregierung auch in Spannungs- und Krisenzeiten erwähnt. Ist das auch ein Vorgriff auf die durchaus spannungsreichen Zeiten, in denen wir uns aktuell befinden, auch die Bundesregierung?

SRS Hille

Nein, es ist eine Anerkennung der Leistung und der besonderen Beziehung des Bundeskanzlers zum Wachbataillon. Ich habe auch erwähnt, dass das Wachbataillon beispielsweise bei militärischen Ehren am Kanzleramt dabei ist, sodass es traditionell eine enge Beziehung zwischen Bundeskanzlern der Bundesrepublik und dem Wachbataillon gibt. Der Bundeskanzler gibt dieser besonderen Beziehung durch die Verleihung des Fahnenbandes nun Ausdruck.

Frage

Auch ich habe dazu noch eine Lernfrage: Für welche konkreten Leistungen, die bisher erbracht wurden, ist dieses Band? Was ist der Grund für die Entscheidung, dass es jetzt erstmals durch einen Bundeskanzler verliehen wird?

SRS Hille

Ich habe gerade schon grob skizziert, wie die besondere Beziehung des Wachbataillons nicht nur zum Bundeskanzler, aber zu ihm zuvorderst, sondern auch zur Bundesregierung aussieht. Der Name „Wachbataillon“ trägt schon die Funktion in sich, die das Wachbataillon erfüllt. Diese besondere Aufgabe wertschätzt der Bundeskanzler jetzt durch die Auszeichnung des Wachbataillons mit dem Fahnenband.

Frage

Ich habe eine Frage zum Klimaschutzprogramm. Das sollte laut der vorläufigen Planung eigentlich im Kabinett sein. Gibt es dazu eine Einigung? Die Frage geht an das Umweltministerium und an Herrn Hille.

SRS Hille

Wir gehen davon aus, dass das wie zeitlich avisiert stattfindet. Allen sind die Fristen bekannt. Es finden noch letzte Abstimmungen statt. Aber wir sind guter Dinge, dass das in der kommenden Woche wie avisiert und gesetzlich vorgesehen im Kabinett sein wird.

Zimmermann (BMUKN)

Das war wunderbar. Dem kann ich nichts hinzufügen.

Frage

(zum Besuch des EU-Ausschusses des Deutschen Bundestages) Wird das übertragen, oder ist das nicht öffentlich?

SRS Hille

Üblicherweise sind die Sitzungen des Deutschen Bundestages meines Wissens nicht öffentlich. Allerdings gibt es natürlich keine Regel ohne Ausnahme. Ich kann Ihnen nicht sagen, Herr Kollege, ob das übertragen wird. Ich würde davon ausgehen, dass es eine nicht öffentliche Sitzung ist.

Eine verlässlich Auskunft darüber kann natürlich der EU-Ausschuss im Bundestag geben.

Frage

Ich musste einen Moment nachdenken. Haben Sie eben gesagt, dass die Sitzungen des Deutschen Bundestages üblicherweise nicht öffentlich seien?

Vorsitzende Küfner

Nein.

Zusatz

Okay, dann habe ich mich verhört, alles gut.

SRS Hille

Sollte ich das gesagt haben, wäre das ein Fehler gewesen. Aber ‑

Zusatz

Sie meinen den Ausschuss.

SRS Hille

‑ ich sprach von den Ausschüssen.

SRS Hille

Bevor wir in Ihre Fragen gehen, würde ich gern noch einmal einen Blick auf die Sitzung des Europäischen Rates werfen, die gerade hinter uns liegt. Medial dominiert ja vor allen Dingen die Frage zu den 90 Milliarden Euro, zu der wir wahrscheinlich gleich auch noch kommen werden.

Aber ich würde den Fokus gern noch einmal auf das eigentliche Thema dieser Sitzung des Europäischen Rates neben all den Krisenfragen richten. Das ist natürlich das Thema der Wettbewerbsfähigkeit gewesen. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass es die Bundesregierung, dass es dieser Bundeskanzler war, der dieses Thema mit den drei großen Zielen der Stärkung des Binnenmarktes inklusive der Kapitalmarktunion, des Bürokratieabbaus und einer ambitionierten Handelsagenda in das Zentrum der europäischen Debatte gerückt hat. Der Bundeskanzler hat ja gestern auch in seiner PK am Abend betont, dass es ein Erfolg ist, dass der Europäische Rat jetzt eine ambitionierte Agenda zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit ganz konkreten Reformen und Zeitzielen beschlossen hat. Weite Teile davon sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

Ich nenne zwei Beispiele:

Zum einen gebe ich den Hinweis auf die schnelleren Gründungen. Die Kommission hat ja gerade den Vorschlag für ein 28. Regime vorgelegt. Der Europäische Rat hat gestern beschlossen, dass das Regelwerk bis Ende des Jahres umgesetzt sein soll. Es wird die Gründung von Unternehmen erheblich erleichtern und schneller machen. Dies ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Stärkung des Binnenmarktes.

Als zweites Beispiel ist der Bürokratieabbau zu nennen. Ebenfalls in die Schlussfolgerungen aufgenommen ist die Absicht, alle anhängigen Omnibuspakete bis Ende 2026 abzuschließen. Der Bundeskanzler hat sich besonders auch dafür eingesetzt, dass der KI-Omnibus in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament noch ambitionierter wird.

Angesichts der geopolitischen Lage und ihrer Auswirkungen auf uns in Europa ist eine ehrgeizige Wettbewerbsfähigkeitsagenda entscheidend und wird auch in kommenden Sitzungen des Europäischen Rates eine wichtige Rolle spielen. Der Bundeskanzler hat gestern in der Pressekonferenz auch gesagt, dass er sich auch im ER dafür eingesetzt hat, dass das Thema der Wettbewerbsfähigkeit künftig immer mit auf der Agenda steht und als erstes besprochen wird, weil das, uns in der Europäischen Union wettbewerbsfähiger und verteidigungsfähiger machen zu können, das Thema ist, das allein in unseren Händen liegt. Wettbewerbsfähigkeit ist das, was Europa in der Weltlage maßgeblich selbst beeinflussen kann.

Wichtig ist deshalb, dass wir als Europäische Union unsere innere Handlungsfähigkeit bewahren. Der Bundeskanzler hat die fortdauernde Blockade von Ministerpräsident Orbán bei der weiteren Unterstützung der Ukraine durch die Europäische Union vor diesem Hintergrund deutlich kritisiert.

Das sei nur gesagt, damit der eigentliche Anlass dieser Sitzung des Europäischen Rates nicht ganz in den Hintergrund rückt.

Frage

Herr Hille, was an der KI-Verordnung respektive an dem Omnibus zur KI-Verordnung genau möchte der Bundeskanzler denn geändert haben? Ich habe seinen Worten nicht so genau entnehmen können, bei was es ihm dort zu langsam geht. Hilfsweise kann dazu sicherlich sonst auch das BMDS noch Auskunft geben, wenn es das konkretisieren kann.

SRS Hille

Ich habe es ja gerade schon beschrieben, Herr Kollege. Dabei geht es darum, den KI-Omnibus insgesamt noch ambitionierter zu machen. Wir brauchen, glaube ich, nicht über die Bedeutung von KI für Wettbewerbsfähigkeit, für die künftige Entwicklung zu sprechen, sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Dazu gehören natürlich ambitionierte politische Ziele. Genau darum, das noch einmal zu adressieren, geht es dem Bundeskanzler. Das findet sich nun in den Schlussfolgerungen dieser Sitzung des Europäischen Rates. Auch das ist ein gutes Zeichen im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit.

Zusatzfrage

Auch die Schlussfolgerung habe ich gelesen. Ich habe mir trotzdem die Frage gestellt, was konkret es denn ist, bei dem der Bundeskanzler jetzt noch weiteren Bedarf respektive bei dem dann auch der Rat tatsächlich konkrete Veränderungen sieht. Ist es der Ratsstandpunkt, der Ihnen bislang nicht ausreicht, oder gibt es andere Punkte, bei denen Sie sagen: „Da müssen wir eigentlich ran“?

SRS Hille

Herr Kollege, ich glaube, dass es vor allem darum geht, diese Themen sozusagen hochrangig ‑ dafür ist der ER das höchstrangige Gremium ‑ zu adressieren und deutlich zu machen, dass wir bei diesen Themen vorankommen müssen, um Europa wettbewerbsfähig und zukunftsfähig zu gestalten. Dabei ist es ein großer Gewinn, sich in der Europäischen Union einheitlich abgestimmt auf solche Ziele zu verständigen. Genau dem dienen Schlussfolgerungen. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates dienen nicht dazu, Detailregelungen zu fixieren, sondern dazu, die politische Richtung vorzugeben und Gemeinsamkeit in der Europäischen Union herzustellen. Genau das ist bei dieser Sitzung des Europäischen Rates bei dem Thema der Wettbewerbsfähigkeit sehr gut gelungen.

Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass die Initiative dafür auf den Bundeskanzler zurückgeht, auf seinen Brief, den er im vergangenen Jahr an die EU-Kommission geschrieben hat, dem sich dann 21 weitere Staats‑ und Regierungschefs angeschlossen haben. Vor sechs Wochen fand dann in Belgien das sogenannte Retreat zu genau diesem Thema der Wettbewerbsfähigkeit statt. Jetzt ist diese Entwicklung durch die Fixierung im Beschluss des Europäischen Rates von gestern Abend sozusagen formalisiert worden.

Frage

Herr Hille, Sie haben auch das Stichwort der Stärkung des Binnenmarktes genannt. Heißt das, dass sich der Bundeskanzler dafür einsetzt, auch den Mindestlohn auf EU-Ebene zu stärken?

SRS Hille

Ich verstehe die Verbindung nicht ganz, die Sie aufmachen. Der Binnenmarkt ist ein wichtiger Teil der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Das sagt der Bundeskanzler. Das wird auch in diesem Beschluss des Europäischen Rates deutlich. Alle weiteren Schlüsse, die Sie daraus ziehen, mache ich mir nicht zu eigen.

Frage

(zum Krieg Israels und der USA gegen den Iran) Im Grunde schließt meine Frage auch an die Sitzung des Europäischen Rates an. Herr Hille, können Sie noch einmal die Aussage des Bundeskanzlers zu möglichen Militärmissionen für uns einordnen? Er sagt ja, dass es einerseits die Bereitschaft gebe, aber andererseits erst dann, wenn die Kampfhandlungen eingestellt seien und wenn es ein internationales Mandat gebe. Wie passt das damit zusammen, dass er sagt, dass man jetzt noch gar nicht darüber nachdenken könne? Das sind doch Dinge, die man eigentlich auch schon einmal als mögliche Szenarien planen muss.

SRS Hille

Herr Kollege, Sie haben das, was der Bundeskanzler gestern gesagt hat, im Grunde schon richtig paraphrasiert. Ich zitiere ihn gern noch einmal aus der PK von gestern Abend. Er selbst hat dort noch einmal Bezug auf die Regierungserklärung vom Mittwoch genommen, in der er das auch schon angesprochen hat, Zitat:

„Selbstverständlich kann ich mir vorstellen, dass sich Deutschland auch an entsprechenden Sicherungsmaßnahmen beteiligt. Aber das geht erst, wenn die Kampfhandlungen abgeschlossen sind.“

Ich sehe dabei jetzt kein großes Interpretationsbedürfnis. Weil der internationale Seeverkehr natürlich eine große Bedeutung hat und die Freiheit des Schiffsverkehrs wichtig ist, sind wir dazu bereit, uns an einer noch zu definierenden Sicherungsmission zu beteiligen, aber das erst, wenn die Kampfhandlungen im Mittleren Osten beendet sind. Das sind sozusagen die beiden Leitplanken.

Frage

Meine Frage richtet sich wahrscheinlich am ehesten an das BMVg: Inwieweit laufen denn schon Planungen zu möglichen Bereitstellungen von ‑ in diesem Fall wäre es ja die Marine ‑ Fregatten etc.? Selbst, wenn man es beschließt, könnte es ja nicht von heute auf morgen geschehen. Das ist ja ein enormer Aufwand.

Jenning (BMVg)

Wir haben hier schon ganz häufig betont, dass wir nicht über etwaige, hypothetische Möglichkeiten spekulieren. Aber ganz allgemein und ohne Bezug zu dem konkreten Fall können Sie sich sicher sein, dass wir dazu natürlich auch entsprechende Vorüberlegungen und Beobachtungen anstellen und uns auch abstimmen. Aber ich kann hier, wie gesagt, jetzt nicht irgendwelche hypothetischen Wenn-dann-Konstellationen preisgeben. Dafür bitte ich um Verständnis.

Frage

Ich will gern eine Frage nach der Versorgungssicherheit von Rohstoffen jenseits von Gas und Öl stellen; denn auch darauf wirkt sich die Entwicklung in der Straße von Hormus ja aus. Herr Greve, nachdem ich jetzt mit einigen Verbänden darüber gesprochen habe, was die Versorgungssicherheit bei anderen Rohstoffen wie beispielsweise Helium angeht, würde ich gern wissen, wie das BMWE die Lage ganz konkret einschätzt. Gibt es durch die Entwicklung in der Straße von Hormus Rückwirkungen auf die deutsche Wirtschaft, die von größerer wirtschaftlich Bedeutung sind?

Greve (BMWE)

Hierzu würde ich grundsätzlich noch einmal beschreiben, wie sich die Bundesregierung insgesamt mit Einrichtung der Taskforce der Bundesregierung, die entsprechend tagt und die Lage regelmäßig mit allen beteiligten Akteuren innerhalb der Bundesregierung bespricht und analysiert, aufstellt. Darüber hinaus finden weitere Beobachtungen statt, auch mit Marktakteuren, Branchenvertretern und Unternehmen. Ich kann keine Einzelbereiche herauspicken. Aber natürlich geht es auch über die Bereiche der Gasmärkte und Ölmärkte hinaus. Insofern beobachten wir auch die Lage, was einzelne Rohstoffe anbelangt.

Zusatzfrage

Gab es Bereiche, in denen Sie als Bundeswirtschaftsministerium bislang irgendwelche konkreten Maßnahmen zu ergreifen hatten?

Greve (BMWE)

Nicht dass ich wüsste. Wir schauen uns das sehr genau an, und wir werden uns natürlich auch diesen wichtigen Bereich mit der Industrie, mit den Verbänden und auch mit allen Akteuren, die relevant sind, Zwischenhändler, Weltmarktanbieter, genau anschauen. Aber ich kann von keinen Maßnahmen berichten.

Frage

Herr Greve, haben Sie eigene Erkenntnisse oder Schätzungen, wie lange die Reparatur der jetzt zerstörten Energieanlagen in Katar und im Iran dauern könnte?

Greve (BMWE)

Dazu liegt mir nichts vor.

Zusatzfrage

Herr Hille, es gibt im Bundesfinanzministerium Überlegungen, eine Übergewinnsteuer zu prüfen. Ist das auch schon ein Vorhaben der ganzen Regierung?

SRS Hille

Sie wissen ja, dass wir alles rund um die Veränderung der Energiepreise oder Auswirkungen des Konfliktes im Mittleren Osten eng im Blick haben bzw. beobachten. Wir haben sehr schnell erste Maßnahmen beschlossen: diese Woche die Regelung, an Tankstellen nur noch einmal am Tag den Preis erhöhen zu dürfen, Änderungen im Kartellrecht ‑ Sie kennen die Punkte. Wir beobachten die Lage natürlich auch weiter. Die Bundesregierung hat, wenn man so will, nicht nur ein reaktives Verständnis von „beobachten“, sondern ein aktives Verständnis von „beobachten“. Dazu gehört natürlich auch, dass man mögliche Optionen im Blick hat und prüft. Unter diesen Titel fällt auch das Thema der Übergewinnsteuer.

Zusatzfrage

Die Übergewinnsteuer gab es ja 2022. Es war sehr komplex, sie zu erheben und zu definieren, was ein normaler Gewinn ist und was darüber hinausgeht, und auch sehr bürokratisch. Wäre es nicht viel einfacher, viel leichter, viel schneller, jetzt die Stromsteuer für alle zu senken?

SRS Hille

Wie Sie aus meinen Aussagen von gerade vielleicht ableiten können, würde ich mich jetzt nicht in der Definition einzelner Maßnahmen oder so etwas vertiefen wollen, sondern erst einmal darauf hinweisen, dass wir in der letzten Woche im Kabinett, diese Woche im Bundestag erste wichtige Maßnahmen beschlossen haben. Nun lassen Sie uns diese doch erst einmal umsetzen, bevor wir über potenziell mögliche weitere Maßnahmen und auch über die damit zusammenhängenden Fragen ‑ wie Sie sie gerade gestellt haben ‑ nachdenken.

Frage

Ich komme noch einmal auf die Sicherungsmaßnahmen zurück: Gehe ich recht in der Annahme, dass Ihnen vor allem ein Marineeinsatz vorschwebt, oder könnten auch andere Teilstreitkräfte beteiligt werden?

Jenning (BMVg)

Ich kann nur das wiederholen, was ich auch Ihrem Kollegen schon gesagt habe: Den Teil überlegen wir uns natürlich dann, wenn es so weit ist. Darüber kann und will ich jetzt nicht spekulieren.

Grundsätzlich wissen Sie aber ‑ das sage ich ganz allgemein und auch nicht unbedingt nur auf den Einsatz dort bezogen ‑, dass wir als Bundeswehr natürlich verschiedene Fähigkeiten haben, mit denen wir unterstützen oder auch agieren können, die dann auch über die verschiedenen Teilstreitkräfte wirken. Das wird natürlich auch im Gesamten betrachtet. Aber es ist, wie gesagt, zum derzeitigen Zeitpunkt einfach nicht möglich, dass man den Blick verengt oder weitet bzw. dass ich das auf diesen Einzelfall beziehen kann.

Zusatzfrage

Hat die Marine Kapazitäten für solche Einsätze?

Jenning (BMVg)

Sie versuchen jetzt sozusagen, den Kreis immer enger zu fassen. Aber die Grundfrage bleibt ja die gleiche. Auch meine Antwort bleibt die gleiche, nämlich dass wir uns natürlich im Austausch befinden und schauen, wie wir mit welchen Fähigkeiten, wenn es so weit käme ‑ ‑ ‑ Sie merken ja schon an diesem Satz, mit wie viel „wenn“, „vielleicht“ und „aber“ das verbunden ist. Deswegen bleibt es dabei, dass ich diese hypothetische Fragestellung hier nicht beantworten kann, auch wenn Sie das enttäuscht.

Frage

Ich habe eine außenpolitische Frage in Bezug auf Iran, und zwar an Herrn Hille und gern auch an Herrn Giese: Was erwarten Sie von der Volksrepublik China in Bezug auf die Lösung des Irankonfliktes im Großen und Ganzen und in Bezug auf die Lösung der möglichen Sperrung der Meerenge von Hormus im Speziellen?

SRS Hille

Herr Kollege, vorab vielleicht noch einmal ganz allgemein: Es wird Sie nicht verwundern, dass uns die Lage insgesamt im Mittleren Osten sehr besorgt. Diese Besorgnis haben wir gestern auch in der E3-plus-Erklärung zum Ausdruck gebracht. Zusammen mit Frankreich, den Niederlanden, Italien, Japan, Kanada und Großbritannien verurteilen wir die Angriffe des Iran auf zivile Ziele in der Golfregion.

Wir fordern den Iran auf, alles, was zivile Schifffahrt in der Straße von Hormus weiter bedroht und blockiert, zu unterlassen. Wir rufen den Iran dazu auf, alle Versuche, die Straße von Hormus für Handelsschifffahrt zu blockieren, sofort einzustellen. Die Freiheit der Schifffahrt ist ein völkerrechtliches Grundprinzip und auch im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegt. Derartige Eingriffe in die internationale Schifffahrt sowie Störungen globaler Energieversorgungsketten stellen eine Bedrohung der internationalen Sicherheit dar. Das gilt auch für die Angriffe auf die zivile und die Versorgungsinfrastruktur in den Ländern der arabischen Region. Deshalb sind unsere Bemühungen darauf gerichtet, alles dafür zu tun, dass dieser Konflikt zu einem baldigen Ende kommt und eben nicht zu einem ewigen Konflikt ‑ so hat der Bundeskanzler es bezeichnet ‑ wird.

Zusatzfrage

Jetzt haben Sie die Frage beantwortet, ohne ein einziges Mal das Wort „China“ in den Mund zu nehmen. Danke dafür; dennoch stelle ich die Frage gern einfach noch einmal: Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung die Volksrepublik China bei einer möglichen Lösung der Irankriegsthematik insgesamt und bei der Blockade der Straße von Hormus?

SRS Hille

Herr Kollege, ich habe bewusst den Schwerpunkt auf die Bedeutung der Seeschifffahrt und der freien Wege der Seeschifffahrt gelegt, die im Interesse aller liegt. „Aller“ meint alle auf der Welt. Mehr werde ich in diese Richtung von dieser Stelle aus jetzt nicht sagen. Aber Herr Giese kann vielleicht noch etwas ergänzen, wenn er mag.

Giese (AA)

Ich kann Ihnen den Gefallen tun und auch das Wort „China“ aussprechen: Meiner Erinnerung nach hat sich vor Kurzem auch ein Regierungssprecher in China dazu geäußert und zu einer Deeskalation der Situation aufgerufen. Ich glaube, dabei sitzen wir in diesem Fall ganz tatsächlich gesprochen alle im gleichen Boot.

Die Bundesregierung hat sich schon häufiger dazu geäußert, wie die Lage ist. Es gibt nämlich sozusagen kriegführende Parteien, und es gibt andere Länder, die nicht involviert sind. Zunächst ist es an den kriegführenden Parteien, zu definieren, wann sie ihre Kriegsziele für erreicht betrachten. Dann muss es eine Gesamtfriedensregelung für die Region geben, die auch nachhaltig ist. Alle internationalen Spieler von Bedeutung sind dazu aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Das gilt natürlich auch für China, zumal es ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist.

Frage

Herr Hille, ich habe beim reaktiven Beobachten noch nicht verstanden, wie Sie jetzt eigentlich zu einer Übergewinnsteuer stehen. Ist das ein Instrument, das geprüft wird, um es gegebenenfalls einzusetzen, oder ist das ein Instrument, das aus Ihrer Sicht momentan vollkommen ausgeschlossen ist?

SRS Hille

Ich kenne Ihr Bedürfnis ‑ nicht persönlich, sondern allgemein ‑, Dinge apodiktisch auszuschließen. Mein Anliegen war, Ihnen deutlich zu machen, dass wir letzte Woche in der Bundesregierung bzw. im Kabinett und diese Woche im Bundestag sehr schnell erste wichtige Maßnahmen beschlossen haben. Diese Maßnahmen müssen erst einmal in Kraft treten können und ihre Wirkung entfalten, bevor man weitere Maßnahmen in den Blick nimmt. Aber wenn man zu dem Punkt kommt, weitere Entscheidungen treffen zu wollen, dann gehört es natürlich dazu, diese auch schon einmal vorgedacht zu haben. Ich habe in meiner Antwort auf die Frage Ihres Kollegen mit dem Hinweis auf das aktive Verständnis von „beobachten“ versucht, das deutlich zu machen.

Zusatzfrage

Ich habe eine technische Nachfrage an Herrn Keller, weil ich es schlicht und einfach nicht weiß: Wäre es möglich, eine entsprechende Übergewinnsteuer auch rückwirkend einzuführen?

Keller (BMF)

Das müsste ich nachreichen. Das kann ich Ihnen in der Form nicht sagen.

Ich kann es vielleicht noch einmal grundsätzlicher einordnen, weil es hier ein bisschen hin und her geht: Wir sehen die Belastung, wir sehen die stark gestiegenen Preise. Man merkt es auch daran, dass das hier seit Wochen eigentlich immer wieder Thema ist. Wir haben auch immer gesagt: Wir schauen uns verschiedene Instrumente an. Wir schauen, wie man diejenigen entlasten kann, die am meisten betroffen sind. Auch die verschiedenen Häuser haben das in den vergangenen Wochen hier jeweils immer eingeordnet. Dabei gibt es verschiedene Instrumente, und die schauen wir uns an und prüfen sie. Dabei gehört das zu einem der Teile dazu.

Frage

(zum Krieg Israels und der USA gegen den Iran) Ich habe eine Frage an Herrn Giese, Frau Jenning und Herrn Hille zu dem Aspekt, den Herr Giese nannte, nämlich zur Frage der Beteiligung oder Nichtbeteiligung bzgl. der Basis Ramstein. Diese war in der Vergangenheit eine wichtige Relaisstation zum Beispiel für den Drohnenkrieg der USA im Nahen und Mittleren Osten. Stört sich die Bundesregierung an der Nutzung der Basis für den Angriffskrieg gegen den Iran?

Giese (AA)

Ich kann vielleicht den Anfang machen. Ich kann es aber auch relativ kurz machen, weil wir zu diesem Thema hier bereits ausführlich gesprochen haben, und das nicht nur ein‑ oder zweimal, glaube ich, sondern sogar noch ein bisschen häufiger.

Sie wissen, wie die Rechtslage ist. Darauf würde ich mich hier gern beziehen. Es gibt höchstinstanzliche Rechtsprechungen dazu. Die USA sind bei ihrer Nutzung an das Stationierungsabkommen und die entsprechenden Zusatzabkommen gebunden. Den Vorwurf des Iran, den der iranische Botschafter gestern noch einmal geäußert hat ‑ dazu gab es ja eine Pressemeldung; das ist vielleicht auch der Anlass Ihrer Frage ‑, Deutschland würde in irgendeiner Art und Weise Aggressionshandlungen begehen, weisen wir entschieden zurück.

Zusatzfrage

Dann habe ich dazu eine Zahlenfrage: Wie viele Maschinen der US-Streitkräfte haben seit dem 28. Februar den deutschen Luftraum genutzt?

Giese (AA)

Das zählen wir im Auswärtigen Amt nicht nach.

Jenning (BMVg)

Auch ich kann keine Anzahl nennen. Ich kann nur das unterstreichen, was eben schon gesagt wurde, und darauf hinweisen, dass wir die einzelnen Handlungen der Streitkräfte unserer Verbündeten insgesamt nicht kommentieren. Wenn es dazu eine Zahl gäbe ‑ ich gehe nicht davon aus, dass das bei uns statistisch erhoben wird ‑ bzw. wenn es dazu etwas nachzureichen gibt, dann würde ich das nachreichen.

Frage

Herr Hille, zum Stichwort aktives Beobachten: Vonseiten der Sprecherbank wurde in den letzten zwei, drei Wochen häufiger das Begriffspaar Rakete und Feder angeführt, und zwar als Beispiel dafür, dass Preissteigerungen von den Mineralölkonzernen raketenartig schnell weitergegeben werden, Preissenkungen aber nur sehr langsam. Im Ergebnis bedeutet das eben die Möglichkeit deutlicher Gewinne ‑ wenn man so will, Kriegsgewinne ‑ der Mineralölkonzerne. Was jenseits einer möglichen Übergewinnsteuer gehört in den Instrumentenkasten, mit dem man diese Kriegsgewinne der Mineralölkonzerne bremsen kann?

SRS Hille

Wir springen hier jetzt ein wenig zwischen Völkerrecht und Tankmaßnahmen, aber wenn das für Sie okay ist, Frau Vorsitzende ‑ ‑ ‑

Vorsitzende Küfner

Es ist ein breites Thema.

SRS Hille

Herr Kollege, Rakete und Feder klingt ja geradezu poetisch.

Zusatz

Das war Sprechersprachgebrauch.

SRS Hille

Sehr gut. Dennoch führt es zu keiner anderen Antwort. Ich habe ja gerade schon zu verschiedenen Fragen darauf hingewiesen, was die Bundesregierung aktuell tut. Wir nehmen natürlich die Sorgen wahr. Wir nehmen wahr, was an den Tankstellen und mit den Energiepreisen stattfindet. Genau deshalb hat die Bundesregierung sehr schnell reagiert und die bekannten Maßnahmen beschlossen, die diese Woche im Bundestag sind. Ich glaube, heute findet auch noch eine Anhörung im Bundestag statt. In der kommenden Woche sollen sie beschlossen werden, mit dem Ziel, dass sie dann noch vor Ostern in Kraft treten. Aber diese Schritte muss man einfach erst einmal abwarten.

Wir senden damit das klare Signal: Wir sehen die Probleme, wir wollen eine Beruhigung in den Markt bringen, wir wollen den Unternehmen deutlich machen, dass es nicht möglich sein darf, derartige Phasen auszunutzen, um große Gewinne, extra Gewinne zu machen. Dafür verschärfen wir auch die Möglichkeiten des Kartellamtes. Wir haben ja eine Taskforce in der Bundesregierung, die das sehr, sehr eng monitort. All diese Maßnahmen müssen wir einmal zur Geltung kommen lassen, bevor mögliche weitere Schritte in den Blick genommen werden.

Frage

Kern der bisherigen konkreten Beschlüsse war ja im Wesentlichen auch, dass Preiserhöhungen nur noch einmal täglich stattfinden dürfen. Dass das zu einer Transparenz im Sinne von Aufklärerdurchblick beitragen kann, ist unbestritten. Gerade das österreichische Beispiel, aus dem dies abgeleitet ist, zeigt aber auch, dass dadurch eben keine preisdämpfende Wirkung erzielt wird. Deswegen noch einmal, wenn Sie sowohl reaktiv als auch aktiv beobachten: Welches sind konkrete Maßnahmen, die, wie Sie sagen, das Ziel haben ‑ das haben Sie ja deutlich formuliert ‑, dass es nicht solche übermäßigen Gewinnsteigerungen geben? Was konkret gehört zu diesem Werkzeugkasten noch dazu?

SRS Hille

Nun, die Anpassung an den Tankstellen, die Sie gerade erwähnt haben, ist ja nur ein Bestandteil dieses Paketes, um das es jetzt geht. Der zweite Bestandteil ist die Beweislastumkehr bei der Missbrauchsaufsicht und bei der Überprüfung überhöhter Preise. Ich will jetzt nicht tief ins Kartellrecht einsteigen, aber da geht es eben darum, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffsektor zu stärken, indem wir eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Zusammenhang von geforderten Kraftstoffpreisen, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten, einführen. Dadurch soll das Bundeskartellamt einfacher und schneller gegen marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorgehen können. Das war die zweite Maßnahme.

Die dritte Maßnahme ist die schnellere Behebung struktureller Wettbewerbsstörungen durch schlankere Verfahren, durch Änderungen ‑ für Sie als Fan von Zahlen ‑ des § 32f GWB.

Ein weiterer Teil dieses Paketes ist ‑ Sie erinnern sich ‑, dass wir in breiter internationaler Geschlossenheit beschlossen haben, Teile der strategischen Ölreserven freizugeben, um auch einen dämpfenden Effekt auf dem Weltmarkt zu haben. Das haben wir nicht getan, weil es in Deutschland eine akute Versorgungskrise gäbe, aber es gibt weltweit unterschiedliche Nachfrageszenarien, und durch dieses Paket Bekenntnis der Solidarität, die Freigabe eines Anteils unserer strategischen Ölreserve, beabsichtigen wir eben auch, in diesem Bereich zu einer Beruhigung beizutragen und auch das klare Signal zu senden: Wir stehen in dieser Frage international zusammen.

Frage

Ich hätte auch eine Frage im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung rund um den Iran: Die USA haben gestern mit einer fast atemberaubenden Geschwindigkeit ein sehr großes Waffenpaket für die Golfnationen freigegeben, also für die VAE, Dubai, Saudi-Arabien und Kuwait. Im Kern handelt es sich um Unterstützung, was die Flugabwehr angeht, also neue Munition, neue Radarsysteme, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in einem Umfang von sieben Milliarden US-Dollar, die jetzt sehr schnell ausgeliefert werden sollen, um die Gefahr durch iranischen Beschuss möglichst schnell zumindest so gut es geht zu beheben.

Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen oder sogar Planungen dafür, die Golfnationen ebenfalls bei der Verstärkung ihrer Flugabwehr zu unterstützen, entweder durch Lieferungen von Bundeswehrsystemen ‑ was ja wahrscheinlich sehr schwierig sein wird ‑ oder eben durch Gespräche mit der Industrie für eine schnelle Belieferung dieser Partnernation ‑ der Außenminister hat diesen Nationen bei seinem Besuch ja auch noch einmal seine Solidarität ausgesprochen ‑, um deren Flugabwehr schnell noch wirkungsfähiger zu machen?

SRS Hille

Herr Kollege, Sie wissen, dass wir intensiv diplomatisch unterwegs sind. Der Bundesaußenminister war als erster sehr früh in der Region unterwegs. Gegebenenfalls kann Herr Giese dazu mehr zu sagen. Ansonsten habe ich Ihnen jetzt zu diesen Details Ihrer Fragen von hier aus nichts zu sagen.

Greve (BMWE)

Ich könnte noch eine kurze Ergänzung machen zu diesem Thema: Es ist ein Teilaspekt, aber heute hat die Bundesregierung die vereinfachte Ausfuhr von bestimmten Rüstungsgütern an die Golfstaaten und die Ukraine beschlossen. Gemeinsam mit dem zuständigen BAFA setzen wir zum 20. März eine neue auf sechs Monate befristete Allgemeine Genehmigung ‑ AGG ‑ für die Lieferung von Rüstungsgütern in bestimmte Länder zu Verteidigungszwecken in Kraft. Ziel der neuen AGG ist es, im Einklang mit administrativen Kapazitäten die schnelle Lieferung von Rüstungsgütern zur Luft- und Seeverteidigung in die Golfstaaten sowie die Ukraine risikobasiert weiter zu vereinfachen. ‑ Das ist, wie gesagt, ein Teilaspekt, aber das wollte ich hier nicht unterschlagen.

Zusatzfrage

Wenn jetzt schon die Prozesse vereinfacht für eine mögliche Ausfuhr werden: Gibt es aktuell denn Interessensbekundungen aus den Golfnationen, solche Exporte möglich zu machen?

Greve (BMWE)

Ich kann hier von keinen konkreten Interessensbekundungen berichten. Ich weiß aber auch nicht, ob wir das überhaupt tun würden, da das zur internen Kommunikation gehört.

Frage

Herr Giese, indirekt zur Klage gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof: Herr Hinterseher hat uns berichtet, dass Deutschland in Den Haag nicht zugunsten Israels intervenieren wird. Gibt es da irgendeinen Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Myanmar, in dem Deutschland sehr wohl interveniert hat? Auch da geht es ja um Fragen des Völkerrechts. Können Sie vielleicht noch einmal begründen, warum sich diese Bundesregierung anders als die Vorgängerregierung für Israel vor dem Internationalen Strafgerichtshof nicht stark machen möchte?

Giese (AA)

Also ich habe mich in der Vorbereitung auf die heutige Regierungspressekonferenz auch noch einmal mit dem Mittwoch beschäftigt. Ich habe mir angeschaut, was Josef Hinterseher hier vorgetragen hat. Das war sehr ausführlich, und ich glaube, da habe ich überhaupt nichts mehr hinzuzufügen. Er hat wirklich sehr klar gemacht, was die Gründe dahinter sind.

Zusatzfrage

Es gibt also keinen Zusammenhang mit Myanmar?

Giese (AA)

Er hat dazu geäußert, was wir dazu zu äußern haben. Diesen Zusammenhang sehe ich überhaupt nicht; das sind vollkommen getrennte Verfahren.

Frage

Wieder zum Iran, genauer gesagt zum Subthemenkomplex Energiepreise: Gibt es einen Zeithorizont, wie lange sich die Bundesregierung die hohen Preise an den Tankstellen anschaut?

SRS Hille

Herr Kollege, Sie machen mich ein bisschen traurig. Ich habe jetzt die letzte halbe Stunde zu erklären versucht, was die Bundesregierung in dieser Frage wie schnell auf den Weg gebracht hat. Der Bundestag befasst sich diese Woche damit und beschließt das dann aller Voraussicht nach. In der kommenden Woche werden dann die zweite und dritte Lesung stattfinden, und dann treten diese Maßnahmen in Kraft. Das ist ein sehr kurzer Transmissionsriemen, wenn man so will, eine sehr schnelle Umsetzung.

Aber lassen wir doch diese beschlossenen Dinge erst einmal wirken. Wir stehen nicht nur daneben und schauen uns an, wie sich die Energiepreise an den Tankstellen entwickeln; vielmehr treffen wir Maßnahmen. Wir müssen aber, auch wenn es schwerfällt, eine gewisse Geduld aufbringen, um diese Maßnahmen erst einmal wirken zu lassen. Das ist der eine Strang.

Hinzukommt das, wie ich es gerade genannt habe, aktive Beobachten, zu dem Überlegungen gehören, was dann mögliche weitere Maßnahmen sein können. Ich verstehe Ihr Interesse, jetzt schon Aussagen dazu zu bekommen, was das denn sein könnte und wie sich das dann potenziell auswirken würde. Sehen Sie es mir nach, dass ich Ihnen die nicht geben werde.

Zusatzfrage

Nein, das habe ich nicht gefragt. Ich habe gefragt, wie lange Sie es sich dann anschauen wollen. Sie sagen immer, Sie schauen sich an, ob die Maßnahmen wirken. Mich interessiert aber, wie lange Sie sich das anschauen.

SRS Hille

Ich würde vermuten, Sie bekommen den Zeitpunkt mit, wenn wir weitere Maßnahmen aufs Gleis setzen würden.

Noch ein kurzer Servicehinweis an Herrn Trauth zum Besuch des EU-Ausschusses durch den Bundeskanzler: Der Ausschuss tagt, wie von mir vermutet, in der Tat nicht öffentlich.

Frage

Noch einmal zu China ‑ keine Angst, Herr Hille, das geht nicht an Sie, sondern an Herrn Greve ‑: Es gab heute eine interessante Meldung von der Beratungsfirma EY. Die haben eine Studie veröffentlicht, nach der vergangenes Jahr erstmals mehr Autos aus China in die Europäische Union exportiert wurden als von der Europäischen Union nach China ‑ also sozusagen eine Umkehr der Großwetterlage, was die Autoexporte angeht. Was bedeutet es nach Ansicht der Bundesregierung für den Industrie- und Autostandort Deutschland, dass es jetzt erstmals diesen Shift gab?

Greve (BMWE)

Ich kenne die Grundlage noch nicht und müsste mir das erst näher anschauen. Die Wichtigkeit der Automobilindustrie in Deutschland und die Transformationsprozesse, die in der Automobilindustrie stattfinden ‑ international wie auch national, mit verschiedenen Marktsignalen ‑, haben wir hier, glaube ich, in der Vergangenheit ausführlich diskutiert. Ganz konkret auf diesen Sachverhalt kann ich heute aber nicht eingehen.

Zusatzfrage

Könnten Sie dazu vielleicht etwas nachliefern?

Greve (BMWE)

Wenn ich etwas nachliefern kann, dann tue ich das gerne.

Frage

Es gibt von der Internationalen Energieagentur die Empfehlung, man solle den Energieverbrauch drosseln. Sie empfiehlt ein Tempolimit, aber auch andere Maßnahmen wie zum Beispiel die Reduzierung des Flugverkehrs und mehr Homeoffice. Vielleicht an das BPA und das BMWE: Inwieweit ist das etwas, was diskutiert wird?

SRS Hille

Wie meinen Sie, inwieweit das diskutiert wird?

Zusatzfrage

Das ist ja eine Empfehlung der Internationalen Energieagentur an die Länder. Inwieweit spielen diese Überlegungen auch bei Ihnen eine Rolle und fallen auf fruchtbaren Boden?

SRS Hille

Da würde ich ganz pauschal antworten: So sparsam mit Energie umzugehen, wie es nur geht, ist, glaube ich, unabhängig von Krisensituationen sowieso ein sinnvolles Vorgehen. Das ist jetzt aber nichts, was auf politische Entscheidungen zielt, sondern das ist, wenn ich Sie richtig verstehe, eine Aufforderung, die sich an die Endverbraucher, an die Menschen richtet. Es obliegt natürlich jedem selber, zu entscheiden, wie viel er Auto fährt und wie sehr er auf Energiesparen achtet oder nicht. Da sehe ich jetzt also keinen politischen Handlungsbedarf, außer den politischen Appell: Energie zu sparen ist nie verkehrt.

Zusatzfrage

Ein Tempolimit wäre ja eine politische Entscheidung.

SRS Hille

Es setzt ja nicht zwingend ein Tempolimit voraus, dass man sparsam mit dem Auto unterwegs ist. Auch das obliegt jedem selber. Das Verkehrsministerium könnte Ihnen sagen, auf wie viel Prozent der Strecken in Deutschland sowieso schon ein Tempolimit herrscht. Auch wenn keines herrscht, können Sie ja trotzdem 110, 120 oder 130 fahren, wenn Sie es für angemessen halten.

Greve (BMWE)

Vielleicht kann ich hierzu noch ganz kurz ergänzen: Sie kennen ja alle Formationen, in denen wir gerade zur Krise arbeiten. Dazu gehört natürlich auch ein intensiver Austausch mit der Internationalen Energieagentur.

Noch als Hinweis für unsere Region: Die Versorgung in Deutschland und Europa ist gesichert und wir haben keine Versorgungsengpässe ‑ weder bei Öl und Gas noch bei raffinierten Produkten ‑ und auch keinerlei Zeichen, dass die Liquidität in diesen Märkten irgendwie zurückgehen würde. Wir haben die Herkunft für die verschiedenen Produktgruppen auch immer wieder genannt und gesagt, woher wir Öl und Gas beziehen. Insofern: Es gibt keinerlei Liquiditätsengpässe. Das ist in anderen Weltregionen anders, und die IEA schaut sich das eben international an.

Ansonsten habe ich den Worten des stellvertretenden Regierungssprechers diesbezüglich nichts hinzuzufügen.

Frage

Zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung an das Bundesgesundheitsministerium: Der Termin für die Vorlage der Kommissionsvorschläge war der 30. März. Ich möchte fragen, ob dieser Termin weiter steht.

Können Sie vielleicht auch etwas zu den Erwartungen der Ministerin an das, was vorgelegt werden soll, sagen? Erwartet sie da ein Gesamtkonzept, das in sich schlüssig ist, oder wovon geht sie aus?

Nübel (BMG)

Ende März wird die Kommission ihre Reformvorschläge vorlegen; das ist weiterhin der Fall.

Die Ministerin hat sich schon öfter etwas detaillierter dazu geäußert. Es ist klar, dass wir strukturelle Reformen brauchen. Dafür brauchen wir eben auch entsprechende Reformvorschläge von der Kommission, und die werden Ende März vorgelegt.

Zusatzfrage

Die Hausärzte haben heute auf die möglichen Kosteneinsparungen bei der Verwaltung der Krankenversicherung verwiesen. Sieht da auch die Ministerin mögliches Einsparpotenzial?

Nübel (BMG)

Wir bleiben erst einmal dabei, dass wir jetzt keine einzelnen Vorschläge kommentieren. Die Kommission prüft allerlei mögliche Reformvorschläge und Einsparmöglichkeiten. Da warten wir jetzt die Ergebnisse ab.

Vorsitzende Küfner

Dann habe ich Herrn Kollegen mit einem neuen Thema.

Frage

An das BMJV: Ministerin Hubig hat sich aktuell in einem Interview zu den Plänen für ein Gesetz gegen digitale Gewalt geäußert. Können Sie sagen, wie weit der Gesetzentwurfsprozess schon vorangeschritten ist? Können Sie konkret sagen, was im Bereich pornografische Deepfakes bislang nicht strafbar ist? Wo gibt es Lücken, die dann geschlossen werden sollen?

Dr. Hosemann (BMJV)

Ministerin Hubig ist der Schutz vor digitaler Gewalt, von der vor allem Frauen betroffen sind, ein wichtiges Anliegen, und sie möchte in sehr kurzer Zeit einen Gesetzentwurf hierzu vorlegen. Der Gesetzentwurf wurde in den letzten Wochen erarbeitet und ist praktisch fertig. Er wird in sehr kurzer Zeit vorgelegt werden.

Der Gesetzentwurf adressiert Lücken in unserem Strafrecht. Die Ministerin hat noch einmal deutlich gemacht: Das Strafrecht hinkt der technologischen Entwicklung hinterher. Betroffene von digitaler Gewalt und Deepfakes sind im geltenden Recht nicht schutzlos, aber das Strafrecht ist nicht da, wo es sein müsste ‑ insbesondere, wenn es um Deepfakes geht, aber auch, wenn es um andere Themen geht.

Der Gesetzentwurf ‑ das hat die Ministerin auch schon ausgeführt ‑ wird zum einen das Problem pornografischer Deepfakes adressieren. Da geht es darum, das Herstellen und das Verbreiten solcher Deepfakes unter Strafe zu stellen. Bislang ist insbesondere das Herstellen solcher Deepfakes nicht notwendigerweise strafbar. Es gibt zwar das Recht am eigenen Bild, und wer dieses Recht verletzt, der kann sich heute schon strafbar machen. Das bloße Herstellen ist bislang allerdings nicht strafbar, und auch nicht notwendigerweise jede Form des Verbreitens. Das soll geändert werden. Das ist der Bereich pornografische Deepfakes. Es gibt aber auch andere Deepfakes, die Persönlichkeitsrechte verletzen und die Betroffenen herabwürdigen. Auch da wollen wir Strafbarkeitslücken schließen.

Schließlich geht es in dem Gesetzentwurf auch um den breiten Themenkomplex digitaler Voyeurismus bzw. unerlaubte Bildaufnahmen im öffentlichen Raum. Entsprechende Fälle sind in den letzten Monaten zum Teil eben auch durch Frauen, die die Stimme erhoben haben, öffentlich geworden. Auch das wird der Gesetzentwurf adressieren.

Das ist quasi der strafrechtliche Regelungsteil. Daneben gibt es einen ‑ das ist jetzt juristische Fachterminologie ‑ zivilrechtlichen Regelungsteil. Einfacher gesprochen: Es soll auch für Betroffene leichter werden, selbst gegen die Verletzung ihrer Rechte vorzugehen. Wer im Internet Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung wird, der hat schon heute Recht auf Unterlassung und auf Schadensersatz. Das Problem ist die Durchsetzung. Oft ist es nicht ganz einfach, die Täter ‑ und es sind meistens Männer ‑ hinter diesen Taten zu ermitteln. Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt soll auch das einfacher werden.

Teil dieses Gesetzentwurfs soll auch die Möglichkeit sein, Accountsperren zu erzwingen, wenn über bestimmte Accounts wiederholt massive Persönlichkeitsrechtsverletzungen begangen werden. Da geht es insbesondere um das Problem großer Reichweite. Wenn ein Account viele Follower hat, dann macht das Sperren eines solchen Accounts einen großen Unterschied. Natürlich kann man immer wieder einen neuen Account anlegen, aber man hat dann eben erst einmal nicht so viele Follower. Auch das hat die Ministerin deutlich gemacht.

Es ist also ein umfassender Regelungsansatz, der vielleicht auch erklärt, warum wir diesen Gesetzentwurf sozusagen in aller Gründlichkeit erarbeitet haben. Der Gesetzentwurf ist aber praktisch fertig, und er wird in sehr kurzer Zeit veröffentlicht werden.

Frage

Herr Hille, welchen Handlungsbedarf beim Thema Gewalt gegen Frauen sieht denn der Bundeskanzler?

SRS Hille

Herr Kollege, ich verstehe die Frage dahingehend nicht, dass das, was der Kollege gerade dargestellt hat, ein Projekt der Bundesregierung ist. Insofern sieht der Bundeskanzler das ganz genauso. Wir arbeiten, wie der Kollege es gerade dargestellt hat, entschlossen daran, Gewalt zu bekämpfen, Strukturen zu verbessern und Betroffenen die Unterstützung zu geben, die sie brauchen. Dafür hat die Ministerin das digitale Gewaltschutzgesetz für das Frühjahr angekündigt. Unser Ziel ist es, dass wir es Betroffenen leichter machen, gegen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte im Netz vorzugehen und etwa Accounts ‑ der Kollege hat es gerade dargestellt ‑ per richterlicher Anordnung sperren zu lassen, wenn diese massiv die Rechte von Betroffenen verletzen. Außerdem wollen wir die Strafbarkeitslücken bei pornografischen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt schließen. Da gibt es keine andere Sicht beim Bundeskanzler.

Zusatzfrage

Friedrich Merz hat kurz vor dem Regierungswechsel, also noch bevor er Bundeskanzler war, einen nationalen Aktionsplan gefordert, um gegen Gewalt gegen Frauen vorzugehen. Sind das jetzt schon Maßnahmen, die darunterfallen, oder wird ein solcher Aktionsplan vom Bundeskanzler weiter befürwortet, und wird daran möglicherweise auch gearbeitet?

SRS Hille

Ehrlicherweise muss ich sagen, dass mir der Begriff Aktionsplan in diesem Zusammenhang gerade nichts sagt. Ich mache mich da noch einmal schlau, und sollten wir dazu noch etwas haben, Herr Kollege, dann liefern wir das gerne nach.

Dr. Hosemann (BMJV)

Vielleicht darf ich an der Stelle noch etwas ergänzen: Das Blickfeld wurde jetzt geweitet ‑ Sie haben jetzt allgemein über Gewalt gegen Frauen gesprochen, ich habe vorhin über digitale Gewalt gesprochen ‑, aber natürlich ist auch der Schutz vor körperlicher Gewalt und vor Übergriffen ein wichtiges Anliegen. In der Tat verfolgt das Justizministerium hier ein Gesamtkonzept. Das Gesetz gegen digitale Gewalt ist das eine; das andere ist das Gewaltschutzgesetz, in dem es zum Beispiel um Schutz vor Partnerschaftsgewalt geht. Hierzu gibt es einen Gesetzentwurf, mit dem die elektronische Fußfessel durch Familiengerichte angeordnet werden soll. Außerdem sollen Familiengerichte Gewalttäter verpflichten können, Antigewalttrainings zu absolvieren. Dieser Gesetzentwurf liegt bereits vor und soll dann auch zügig verabschiedet werden. Auch das ist ein wichtiger Baustein.

Vielleicht schon in sehr kurzer Zeit wird ein weiterer Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschlossen werden, in dem es um psychosoziale Prozessbegleitung geht. Diese soll ausgeweitet werden, damit gewaltbetroffene Frauen in einem Gerichtsprozess professionelle Unterstützung erlangen können bzw. ein Recht darauf haben. Denn das große Problem ist häufig ‑ das hat die Bundesregierung auch vor einigen Wochen deutlich gemacht, als die große Dunkelfeldstudie vorgestellt wurde ‑, dass Betroffene ihre Gewalterfahrungen nicht zur Anzeige bringen. Nachvollziehbarerweise steht da auch eine Furcht davor, dass ein Strafprozess eine retraumatisierende Wirkung haben kann. Genau das adressiert die psychosoziale Prozessbegleitung. Es geht also darum, Betroffenen im Strafprozess zur Seite zu stehen.

Schließlich hat die Ministerin auch bereits angekündigt, dass sie das Sorge- und Umgangsrecht ändern will, um den Gewaltschutz auch im Sorge- und Umgangsrecht stärker zu verankern, damit gewaltbetroffene Partner nicht über den Umweg des Sorge- und Umgangsrechts wieder neu in Gefahr gebracht werden können.

Ich hoffe, dass aus diesen Ausführungen hervorgeht, dass wir als Bundesregierung an ganz vielen Stellen ansetzen. Wir konzentrieren uns jetzt also nicht auf einzelne Sachverhalte; vielmehr steht dahinter schon ein größerer Gedanke, nämlich dass wir umfassend im digitalen wie im realen Raum ‑ mit den Mitteln des Strafrechts einerseits, mit den Mitteln des zivilen Rechts andererseits ‑ Frauen besser vor Gewalt schützen, um dem dramatischen Anstieg von Gewalttaten ‑ digitalen Gewalttaten, aber auch körperlichen Übergriffen ‑ gegen Frauen etwas entgegenzusetzen, nämlich die Stärke des Rechtsstaats.

Frage

Herr Hosemann, ich wollte noch einmal zum digitalen Gewaltschutzgesetz bzw. zu den Formulierungen, die Sie eben gewählt haben, nachfragen: Soll sich die Strafbarkeit von Deepfake-Erstellungen ausschließlich auf den Ersteller beziehen oder auch auf die Mitwirkung bei der Erstellung, was beispielsweise Betreiber von entsprechenden LLMs oder Vergleichbares beträfe?

Zweite Frage: Gegen wen richtet sich der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen die Plattformbetreiber, oder gegen wen richtet sich das?

Dr. Hosemann (BMJV)

Ja, der Auskunftsanspruch richtet sich gegen die Plattformbetreiber; denn die haben ja die Informationen, um die es geht.

Zum Strafrecht: Eine Unternehmensstrafbarkeit kennt das deutsche Recht nicht. Es geht also immer um die Strafbarkeit von einzelnen Personen. Gleichzeitig gibt es auf europäischer Ebene Überlegungen dazu ‑ und das begrüßt Ministerin Hubig auch sehr ‑, wie man den Bereich Plattformregulierung so fortentwickeln kann, dass man den Betreibern dieser großen Modelle schon auf regulatorischem Wege untersagt, solche sexualisierten Deepfakes oder Deepfakes, die Persönlichkeitsrechte verletzen, zu ermöglichen. Denn klar ist: Das Strafrecht knüpft immer an den Fall an, dass schon so ein Rechtsverstoß begangen wurde. Viel besser wäre es, dass solche Techniken gar nicht erst der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, um massenhaft Rechtsverletzungen zu begehen. Die Unterstützung der Ministerin genießt deswegen auch das Verfahren der EU-Kommission gegen den Betreiber des Grok-Modells.

Frage

Herr Hosemann, eine der in Deutschland bekanntesten betroffenen Personen ist die Schauspielerin Collien Fernandes. Von ihr kursieren seit Jahren gefakte sexualisierte Videos im Netz. Sie hat nach eigenen Angaben mehrfach versucht, über Anwälte eine Löschung dieser Videos zu erreichen. Das sei nicht gelungen. Woran liegt das? Wo ist die Rechtslücke, dass selbst eine Löschung von derart diskriminierenden persönlichkeitsverletzenden Videos nicht möglich ist?

Dr. Hosemann (BMJV)

Wenn Fake-Accounts unter der eigenen Identität betrieben werden, dann hat man schon heute einen Rechtsanspruch darauf, dass das gelöscht wird, und die Plattformen sind auch verpflichtet, das zu tun. Das sind rechtswidrige Inhalte, die nach dem DSA gelöscht werden müssen, und es gibt eben auch den zivilrechtlichen Anspruch auf Unterlassung.

Dass Plattformen ihren Pflichten nicht immer angemessen nachkommen, ist tatsächlich ein ernstes Problem der Plattformregulierung. Rechtspflichten sind das eine, Compliance ist das andere. Die Ministerin hat deutlich gemacht, dass sie der Auffassung ist, dass die bestehenden europäischen Rechtsregeln auch mit aller Entschlossenheit durchgesetzt werden müssen. Die Europäische Kommission hat jetzt sozusagen größere Entschlossenheit gezeigt, den DSA auch zur Durchsetzung zu bringen, und das genießt die volle Unterstützung der Ministerin.

Zusatzfrage

Noch einmal an den konkreten Fall anschließend: Man darf ja davon ausgehen, dass Fachanwälte, die hier eingeschaltet wurden, sehr wohl wissen, worin Rechtsverstöße bestehen. Wenn es offensichtlich dennoch möglich ist, dass sich Plattformen erfolgreich dagegen weigern, solche Inhalte zu löschen, worin besteht dann die nächste Ebene der Sanktionierung, der Gesetzesverschärfung, um da mindestens Abhilfe zu schaffen?

Dr. Hosemann (BMJV)

Ich kann den Einzelfall nicht kommentieren. Unser Ziel ist es, dass wir die Rechtsdurchsetzung verbessern, indem wir die Rechte von Betroffenen stärken und indem wir das Strafrecht weiterentwickeln. Das Strafrecht hat ja auch eine Wirkung: Wenn die Täter hinter diesen digitalen Persönlichkeitsrechtsverletzungen wissen, dass sie nicht etwa in einer Strafbarkeitslücke operieren, sondern dass sie dafür von Strafgerichten belangt werden können, dann hat das ‑ davon sind wir überzeugt ‑ auch eine abschreckende Wirkung. Deswegen versprechen wir uns von dem Gesetz tatsächlich einen besseren Schutz der Betroffenen vor diesen Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch in den Bereichen, in denen die Plattformen mit ihren Pflichten mitunter nicht so umgehen, wie das eigentlich angemessen wäre.

Frage

Zum Schutzstatus von ukrainischen Männern in Deutschland: Im November hatte der Bundeskanzler mit Blick auf den Zuzug junger ukrainischer Männer an Wolodymyr Selenskyj gerichtet gesagt:

„Ich habe ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass diese jungen Männer im Land bleiben, weil sie im Land gebraucht werden, und nicht in Deutschland.“

Was unternimmt die Bundesregierung da jetzt konkret?

SRS Hille

Ich vermute, dass sich die Frage an mich richtet.

Zusatz

Ja, gern.

SRS Hille

Ich habe Ihnen dazu keinen neuen Stand jenseits dessen, was Sie gerade zitiert haben, mitzuteilen.

Zusatzfrage

Im Januar bekräftigte Merz die Forderung. Ist es nicht eine innerukrainische Angelegenheit, darüber zu befinden, wie Kyjiw mit seinen jungen Männern umgeht?

SRS Hille

Auch diese Worte des Bundeskanzlers stehen für sich, denke ich.

Frage

Möchte die Bundesregierung die israelischen Angriffe auf Syrien in der vergangenen Nacht kommentieren? Die Frage richtet sich ans AA.

Giese (AA)

Ich habe die Meldungen über solche Angriffe zur Kenntnis genommen. Mir liegen allerdings keine Einzelheiten zu diesen Angriffen vor. Ich kenne nur die Berichte darüber. Wenn wir dazu etwas zu sagen haben, dann werde ich das gern nachreichen.

Zusatzfrage

Das richtet sich gegen ein Regime, das neue syrische Regime, zu dem die Bundesregierung in letzter Zeit Kontakt aufgenommen hat. Können Sie beschreiben, wie diese Kontakte im Moment beschaffen sind?

Giese (AA)

Wir betreiben eine Botschaft in Damaskus und haben einen sehr engen Austausch. Vielleicht haben Sie in dieser Woche Meldungen darüber gesehen, dass sich auch Deutschland insbesondere auf dem Niveau der Europäischen Union dafür einsetzt, die Wirtschaftskontakte mit Syrien auszubauen. Nichts ist perfekt, absolut nicht. Mir und auch der Bundesregierung insgesamt sind alle Kritikpunkte an der amtierenden Regierung vollkommen bewusst. Aber uns geht es darum, den Syrerinnen und Syrern in dieser Situation eine Chance zu geben. Deswegen geht es uns darum, die wirtschaftlichen Verbindungen auszubauen, damit eine langfristige Stabilität und Stabilisierung eines inklusiven Syriens erreicht werden kann. Daran arbeitet die Bundesregierung sehr konzentriert und wird dies auch weiterhin tun. Wir sind dazu auch mit den syrischen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in sehr engem Kontakt.

Frage

(zur Digitalisierung landbasierter Operationen) An das BMVg: Die „WELT“ berichtet über einen unter Verschluss gehaltenen Testbericht. Danach seien bei den jüngsten Tests gravierende Mängel festgestellt worden, sogar Gefahr für Leib und Leben. Warum ist dieser Bericht unter Verschluss?

Müsste dieses Projekt, wenn die Mängel so gravierend sind, nicht gestoppt werden?

Jenning (BMVg)

Wir haben die erneute Berichterstattung natürlich zur Kenntnis genommen. Aber Sie sehen mir nach, dass ich von dieser Stelle aus weder die Berichterstattung als solche noch einen eingestuften Bericht kommentiere. Ich darf aber darauf verweisen, dass wir dieses Thema hier in jüngster Vergangenheit behandelt haben. Mein Kollege hat sich Anfang März dazu umfangreich eingelassen.

Aber Sie erlauben mir trotzdem, zu betonen, dass wir weiterhin mit Hochdruck an der Umsetzung des Projekts arbeiten und dass wir im Rahmen der Möglichkeiten tatsächlich in alle Richtungen kommunizieren. Das meint zum einen natürlich den vertrauensvollen Austausch mit dem Parlament in den dafür vorgesehenen Formaten. Zum anderen haben wir es auch gegenüber der Presse und damit gegenüber der Öffentlichkeit transparent dargestellt. Ich darf an den Medientag erinnern, den wir im Dezember vor Ort hatten. Er war mit einem vertraulichen Pressehintergrund verknüpft. Sie können sich sicher sein, dass wir diese Kanäle selbstverständlich auch in diesem Jahr wieder, wenn es entsprechenden Fortgang gibt, nutzen werden, um zu kommunizieren. Ansonsten habe ich an dieser Stelle aber nichts Neues zu berichten.

Frage

Ich versuche es allerdings trotzdem, und zwar auf der nicht so vertraulichen Ebene. Es gibt ja ein in der Vergangenheit offen ausgesprochenes Ziel, nämlich das Ziel, dass D-LBO zumindest der Brigade Litauen zur Verfügung steht. Wie schaut es denn aus? Ist das immer noch ein realistisches, angestrebtes Ziel, oder ist das inzwischen nicht doch außer Reichweite?

Jenning (BMVg)

Wir haben nie ein Hehl daraus gemacht, dass wir diesbezüglich ambitionierte Ziele verfolgen und auch vor Herausforderungen stehen. Nichtsdestoweniger halten wir an unseren Zielen fest. Sie sehen mir nach, dass ich der angedeuteten Kommunikation nicht vorweggreife, die es geben wird, wenn es soweit ist.

Frage

Am Dienstag war der griechische Außenminister in Berlin. Herr Giese, war das Thema von Kriegsreparationen für die Nazibesatzung Griechenlands Teil der Gespräche? Zuletzt gab es eine neue Fotosammlung und neue Beweise für Naziverbrechen in Kesariani in Athen.

Giese (AA)

In der Tat war der griechische Außenminister diese Woche in Berlin zu Besuch. Es gab Gespräche über alle bilateralen Themen, die gerade von Bedeutung sind. Im Anschluss daran gab es eine Pressekonferenz. Auf der Pressekonferenz wurde das wiedergegeben, worüber gesprochen wurde. Insofern würde ich gern auf diese Pressekonferenz verweisen. Man kann sie sich auch noch anschauen.

Zusatzfrage

Ich war da, aber das Thema wurde auf der Pressekonferenz nicht angesprochen.

Deutschland beteiligt sich mit zehn Millionen Euro am Bau des Holocaustmuseums in Thessaloniki. Die Fertigstellung ist für 2028 geplant. Aber vor Ort ist bisher wenig oder eigentlich nichts zu sehen. Wie ist der aktuelle Stand des Projekts in Bezug auf die deutsche Beteiligung?

Giese (AA)

Wie Sie richtig gesagt haben, beteiligt sich die Bundesregierung finanziell daran. Wir sind allerdings nicht der Bauträger. Ich kenne die Details des Baufortschritts nicht. Das müsste man vielleicht bei dem Bauträger erfragen. Ich bin in dieser Hinsicht jetzt leider ein bisschen überfragt. Es tut mir leid.

Frage

Meine Fragen richten sich an das BMVg. Am Mittwoch wurde uns eine Reise des Ministers in den Indopazifik angekündigt, unter anderem nach Japan, morgen beginnend.

Erste Frage: Der Minister wird von einer Wirtschaftsdelegation begleitet, von Vertretern von Rüstungsunternehmen, unter anderem von Airbus. Was ist der Zweck dieser Begleitung? Gibt es Pläne für Absichtserklärungen oder dergleichen?

Zweite Frage: Das GCAP-Projekt zwischen Italien, Großbritannien und Japan gilt als Projekt für ein Kampfflugzeug der nächsten Generation. Wird auch dies Thema beim Besuch des Ministers sein? Sind dort Gespräche auf Ministerialebene oder zwischen den Unternehmen geplant?

Jenning (BMVg)

Ich muss Sie leider enttäuschen. Dass diese Reise durchgeführt wird, hat mein Kollege hier am Mittwoch skizziert. Sie wissen, dass wir es grundsätzlich so handhaben, dass wir konkreten Gesprächen vor Ort nicht vorgreifen. Das will ich auch hier so handhaben. Ich muss Sie auf das vertrösten, was wir in der kommenden Woche zu hören bekommen.

Giese (AA)

Ich habe eine Nachreichung zum Thema des Holocaustmuseums in Thessaloniki. Meine Kolleginnen und Kollegen auf der anderen Seite des Bildschirms haben sich darum gekümmert, und ich kann Ihnen direkt etwas Aktuelles von heute sagen.

Ganz grundsätzlich: Die Bundesregierung fördert den Bau dieses Museums als eines der bedeutendsten erinnerungspolitischen Projekte der Bundesregierung. Es wird nicht nur ein Gedenk-, sondern auch ein zukunftsgerichteter Begegnungs- und Aufklärungsort sein, der an den Holocaust in Griechenland erinnert und über das jüdische Leben in Griechenland informieren soll.

Meine Kolleginnen und Kollegen haben mich darüber informiert, dass der Bau sehr gut vorangeht, wovon wir uns gerade heute in einer der regelmäßigen Arbeitsbesprechungen mit unseren Partnern in Griechenland überzeugen konnten. Nach Abschluss der Planungen begannen die Vorbereitungen für den Baubeginn im Dezember 2024. Die nächste Phase des Baus hat in diesem Februar begonnen. Die Fertigstellung wird in der Tat für Anfang 2028 erwartet, also für genau den Zeitpunkt, den Sie genannt haben. Der Vertrag mit dem Generalunternehmer, der das durchführt, wurde im Januar 2026 begonnen. Bereits im Februar 2026 wurde die Baustelle übergeben. Es geht also gut voran, so haben mich meine Kolleginnen und Kollegen informiert.

Jenning (BMVg)

Da wir bei Nachreichungen sind, darf ich die Fahnenbänder aufnehmen, sodass wir schließen, wie wir begonnen haben.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Tradition der Fahnenbänder bis in das 19. Jahrhundert zurückreicht. Sie dienen der Pflege der militärischen Tradition und machen zugleich die Einsätze und Leistungen der Bundeswehr nach außen sichtbar. Sie sind damit insgesamt für uns ein wichtiges Symbol der Ehre und Tradition. Dies zur allgemeinen Einordnung.

Um die Frage zu beantworten: Es ist keine einmalige Auszeichnung. Es gibt auch verschiedene Arten von Fahnenbändern. Gegenwärtig verfügt das Wachbataillon ‑ darüber hatten wir ja gesprochen ‑ über 62 Fahnenbänder. Je nach Veranstaltung und Anlass werden bis zu fünf dieser Fahnenbänder an der Truppenfahne sichtbar getragen. Das Wachbataillon besitzt unter anderem ein Fahnenband des Regierenden Bürgermeisters von Berlin.

Für weitere Details darf ich Sie auf unsere Seiten verweisen. Dort findet man zum Beispiel auch eine Darstellung der unterschiedlichen Arten.

Frage

Meine Frage geht an das BMV. Es geht um das EuGH-Urteil zur Trassenpreisbremse. Welche Folgen hat das Urteil aus Sicht des Ministeriums für Verkehrsunternehmen und für Verbraucher?

Dr. Blankenheim (BMV)

Zunächst einmal schafft dieses Urteil aus Sicht des Ministeriums Rechtssicherheit. Bei den internen Prüfungen für eine Reform des Trassenpreissystems wird es in die Überlegungen einbezogen. Ich denke, momentan ist es noch zu früh, die Antwort auf Ihre Frage weiter zu konkretisieren. Wir müssen noch das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abwarten. Die Trassenpreisreform wird, wie ich eben schon sagte, geprüft und demnächst vorgestellt.

Zusatzfrage

Aber die Unternehmen warnen jetzt schon vor steigenden Preisen im Regionalverkehr. Hat das Ministerium das auf dem Schirm? Werden Sie dazu gegebenenfalls auch eingreifen?

Dr. Blankenheim (BMV)

Die Bundesnetzagentur ist in ihrer Regulierungszuständigkeit unabhängig. Sie unterliegt dabei keiner Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr. Noch ist unklar, wie sich dieses Urteil auf die Trassenpreise auswirken wird. Es wird also noch einer gutachterlichen Ermittlung der Markttragfähigkeit des Schienenpersonennahverkehrs bedürfen, die von der Bundesnetzagentur im Zuge dessen erstellt wird.

Frage

Herr Blankenheim, damit ich es richtig verstehe: Warten Sie jetzt das Urteil des Kölner Gerichts ab, oder werden Sie schon vorher eigene neue Vorschläge vorlegen?

Dr. Blankenheim (BMV)

Wir arbeiten an der Reform der Trassenpreise. Das Urteil des Kölner Gerichts ist selbstverständlich abzuwarten. Es wird bei der Trassenpreisreform unter Berücksichtigung des neuen Fahrplans 2027 mit berücksichtigt werden.

Frage

Herr Hille, gestern hat sich der spanische Regierungschef Pedro Sánchez beim Bundeskanzler öffentlich dafür bedankt, dass Herr Merz Spanien bei Trump in Washington nach den Drohungen von Trump verteidigt habe. Können Sie uns genauer sagen, was Herr Merz dort ausgeführt hat und wie das bei Trump ankam?

Eine zweite Frage: Wie hat Herr Sánchez davon erfahren? Lediglich über die PK von März nach dem Treffen, oder gab es diesbezüglich Gespräche oder Kontakte mit der spanischen Regierung?

SRS Hille

Wie es üblich ist, äußern wir uns zu vertraulichen Gesprächen, die der Bundeskanzler mit anderen Regierungschefs führt, in diesem Fall mit Pedro Sánchez, von dieser Stelle aus nicht.

Wir haben das wahrgenommen. Sie spielen vermutlich darauf an, dass der Bundeskanzler bei seinem Besuch in Washington sehr deutlich gemacht hat, dass es in Handelsfragen keinerlei Möglichkeiten gibt, einzelne europäische Länder separat zu betrachten, sondern dass die Europäische Union als Ganzes auftritt und dass deshalb natürlich auch die Regelungen, die jetzt beispielsweise in Sachen der Zölle getroffen werden, für die ganze Europäische Union im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten gelten. Das hat der Bundeskanzler im Oval Office und auch im Gespräch danach sehr deutlich gemacht.

Zusatzfrage

Unabhängig vom Inhalt: Können Sie bestätigen, dass es Gespräche mit der spanischen Regierung oder zwischen den beiden Regierungschefs Merz und Sánchez gab?

SRS Hille

Ich kann Ihnen ganz grundsätzlich sagen, dass wir mit unseren europäischen Partnern natürlich immer im Gespräch sind. Ich vermute allerdings, dass Sie das nicht zufriedenstellen wird. Aber das ist das, was ich insgesamt sagen kann. Wir sind mit unseren europäischen Partnern, erst recht, wenn es auf einen europäischen Rat zuläuft, aber auch in den Zwischenphasen, immer im Gespräch.

Zusatzfrage

Telefonnummer und Kontakte wurden also auf jeden Fall aktualisiert?

SRS Hille

Mir liegen dazu keinerlei Erkenntnisse vor, weder in die eine Richtung noch in die andere.

Frage

Herr Hille, im niedersächsischen Lingen sollen in einer Brennstoffelementefabrik Kernbrennstäbe für osteuropäische Atomkraftwerke hergestellt werden, und zwar in einer Kooperation mit dem russischen Staatskonzern Rosatom. Rosatom ist am Krieg Russlands gegen die Ukraine beteiligt. Hält die Bundesregierung Geschäfte mit dem Kremlkonzern Rosatom für vertretbar?

SRS Hille

Sehen Sie es mir nach, aber die Antwort zu diesem Thema muss ich nachreichen. Ich habe just heute meinen Zettel dazu aussortiert.

Zusatzfrage

Sind auf deutschem Boden Geschäfte mit einem Konzern, der an dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt ist, prinzipiell möglich?

SRS Hille

Auch dazu gilt das, was ich gerade gesagt habe. Wenn wir dazu etwas nachliefern können, dann tun wir das. ‑ Wenn Herr Giese noch Bedarf verspürt ‑ ‑ ‑

Giese (AA)

Dieses Thema haben wir hier schon mehrfach besprochen. Insofern ist die Frage nicht neu. Ich denke, an der Position der Bundesregierung dazu hat sich nichts geändert. Mir ist, als wäre das in den letzten drei Monaten hier in der Regierungspressekonferenz mit Sicherheit schon einmal besprochen worden.

SRS Hille

Mehrfach.

Frage

Nach Berichten des dänischen Rundfunks waren die Sorge in Dänemark und auch die Vorbereitungen auf einen US-Angriff auf Grönland im Januar sehr viel konkreter, als es offiziell kommuniziert wurde. Es geht etwa um Sprengstoff, um Landebahnen zu sprengen, und Blutkonserven. In diesem Zusammenhang gab es auch die Erkundungsmission, an der ja auch die Bundeswehr teilgenommen hat. Es wird berichtet, dass es einen engen Austausch gegeben habe und dass es ganz wesentlich darum gegangen sei, ein Signal an die USA zu senden.

Ihr Ministerium hat damals kommuniziert, dass es bei dieser Erkundungsmission um eine chinesische und russische Bedrohung gehe. Der Minister sprach, glaube ich, davon, dass es reiner Zufall gewesen sei, dass es genau da stattgefunden habe.

Können Sie etwas zu diesen Berichten sagen? Wurde damals vielleicht auch wissentlich falsch über den Zweck dieser Mission informiert?

Jenning (BMVg)

Ich darf voranstellen, dass ich mir den von Ihnen hergestellten Zusammenhang so nicht zu eigen mache und hier sowieso nur für unsere deutschen Soldatinnen und Soldaten und den Auftrag, den Sie verfolgt haben, sprechen kann.

Wir waren Mitte Januar im Rahmen einer Erkundung in Grönland. Genau darauf zielte auch der Auftrag unserer Soldatinnen und Soldaten dort ab. Es ging also um einen Blick ins Gelände. Es ging darum, die Rahmenbedingungen vor Ort aufzunehmen. Das ist sozusagen die klassische Beschreibung einer Erkundung. Ich darf in diesem Zusammenhang ganz deutlich betonen, dass es keinen irgendwie gearteten operativen Auftrag gab, den unsere Soldatinnen und Soldaten vor Ort gehabt hätten.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich, auch wenn wir natürlich lange Zeit und sehr eng mit den dänischen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, Handlungen oder Kommentare anderer Streitkräfte von dieser Stelle aus nicht kommentieren kann und will.

Zusatzfrage

Wussten Sie um die Verteidigungsvorbereitungen Dänemarks? Waren Sie eingebunden?

Welche Rolle spielten dabei die Bundeswehrsoldaten, die entsandt wurden?

Jenning (BMVg)

Die Rolle, die unsere Soldatinnen und Soldaten vor Ort hatten, habe ich eben skizziert. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich darüber hinaus nichts mitzuteilen habe.

Frage

War in dem deutschen Kontingent auch ein Pionier enthalten?

Jenning (BMVg)

Das entzieht sich meiner Kenntnis. Wir haben hier, denke ich, auch noch nie über einzelnes Personal, das vor Ort ist, gesprochen.

Zusatz

Es ist ja eine Rolle.

Jenning (BMVg)

Ich muss prüfen, ob es dazu etwas gibt, was ich nachreichen kann. Es entzieht sich einfach meiner Kenntnis. Das ist weder eine Bestätigung noch ein Dementi, sondern es entzieht sich schlicht meiner Kenntnis.

Frage

Bleiben Sie bei der Aussage, dass es quasi zufällig war und dass dieses Manöver bzw. diese Erkundungsmission nichts mit den Drohungen von Trump zu tun hatte?

Jenning (BMVg)

Ich habe den öffentlichen Äußerungen und Aussagen, die der Minister dazu getätigt hat, hier nichts hinzuzufügen.