Regierungspressekonferenz vom 2. Oktober 2025

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 2. Oktober 2025

Themen

  • Kabinettsklausur der Bundesregierung

    • Modernisierungsagenda

    • Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen

    • Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“

    • Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung

    • Modernisierung des Dienstrechts

    • Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Ferien

    • Bericht der Ostbeauftragten 2025 „35 Jahre: Aufgewachsen in Einheit?“

  • Termine des Bundeskanzlers

    • Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken und in Halle

    • Sendung „Caren Miosga“ in der ARD

    • Sendung „Pinar Atalay“ in ntv

    • Antrittsbesuch in der Freien Hansestadt Bremen

    • Kabinettssitzung

    • Automobildialog

    • Jahrestagung des Markenverbandes

    • Abendessen mit den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts

  • Reise des Bundesaußenministers nach Katar und Kuwait

  • Vergabe humanitärer Visa

  • Aufnahmezusagen für Aghaninnen und Afghanen

  • Einsatz der Fregatte „Hamburg“ in Kopenhagen

  • informelles Treffen des Europäischen Rates in Kopenhagen

  • Aufbringung eines Tankers in der Ostsee durch französische Militärkräfte

  • Lagebild Tatmittel Drohnen

  • Zusammenarbeit mit Namibia im Bereich von Wasserstoff

  • Verhandlungen über die Gemeinsame Erklärung von Deutschland und Namibia zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen

  • mögliche Initiativen der Bundesregierung zur Senkung des Alkoholkonsums

  • Rüstungsprojekt Fregatte 126

  • Gesundheitszustand des Bundesverkehrsministers

  • Munich Migration Meeting

  • Diskussion über die Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit für terrorverdächtige Doppelstaatler

  • Rüstungsexporte nach Israel

  • Nahostkonflikt

  • Einladung der Geschäftsträgerin Georgiens zu einem Gespräch in das Auswärtige Amt

42 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Donnerstag, 2. Oktober 2025

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Meyer

  • Hinterseher (AA)

  • Zimmermann (BMUKN)

  • Link (BMV)

  •  Kock (BMI)

  • Müller (BMVg)

  • Ungrad (BMWE)

  • Haberlandt (BMG)

  •  Hosemann (BMJV)

 

(Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Meyer

Ich habe gedacht, ich bringe Ihnen trotz der gestrigen Pressekonferenz und diverser anderer Anlässe einen kurzen Überblick zur Klausurtagung und zur Kabinettssitzung gestern mit, um Ihnen auch die Möglichkeit zu geben, an der einen oder anderen Stelle nachzufragen, wenn das gewünscht ist.

Wir haben in der Tat die letzten beiden Tage in einer intensiven Kabinettsklausur in der Villa Borsig verbracht. Wir haben dort intensive und sehr ernsthafte Diskussionen gehabt. Sie haben in einer konzentrierten, aber auch guten Arbeitsatmosphäre stattgefunden.

Schwerpunkt war die weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und das Ziel, einen schnellen, digitalen und handlungsfähigen Start in Deutschland voranzubringen. Dazu hat das Kabinett am Ende der Kabinettsklausur auch konkrete Beschlüsse gefasst. Aus unserer Sicht war die Klausur ein Erfolg, sowohl inhaltlich als auch atmosphärisch. Der Bundeskanzler, Vizekanzler Klingbeil und Innenminister Dobrindt haben die gute, vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit im Anschluss hervorgehoben.

Auf der Agenda des Kabinetts stand eine Reihe von Themen, die ich kurz kursorisch nennen möchte.

Im Fokus stand insbesondere die Verabschiedung der Modernisierungsagenda als wichtiger Beitrag, um die Bürgerinnen und Bürger und auch Unternehmen konkret in ihrem Alltag zu entlasten, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu digitalisieren. Die Modernisierungsagenda ist die Basis für eine grundlegende Erneuerung von Staat und Verwaltung.

Weitere Beschlüsse betrafen das Ziel, dem Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich zu begegnen, und zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Es gab einen Aktionsplan für den Weg hin zu einem Fusionskraftwerk in Deutschland.

Besonders möchte ich hervorheben: Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung beschlossen. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass sowohl das Reisen in terroristischer Absicht in Risikogebiete ebenso unter Strafe gestellt werden soll wie die Rückkehr von dort. Ziel des Gesetzes ist es, auf die Gefahr von Terroranschlägen, zum Beispiel mit Fahrzeugen oder Messern, zu reagieren.

Es ging weiter um die Modernisierung des Dienstrechts, zu dem wir ebenfalls Eckpunkte beschlossen haben, und um die Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien.

Dann hat die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Elisabeth Kaiser - das ist vor dem Tag der Deutschen Einheit besonders wichtig -, ihren Jahresbericht mit dem Titel „35 Jahre: Aufgewachsen in Einheit?“ ausführlich vorgestellt, auch gestern noch einmal vor Ihnen hier in der Bundespressekonferenz.

Allein die Vielzahl der Kabinettsbeschlüsse macht deutlich: Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung, dem wirtschaftlichen Aufschwung in unserem Land, einen kräftigen Schub zu geben. Dafür war das aus unserer Sicht eine ganz wichtige Wegmarke.

Dann mache ich gleich weiter und gebe Ihnen einen Blick auf die öffentlichen Termine des Bundeskanzlers.

Ich möchte noch einmal auf die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken hinweisen. Von heute an, vom 2. bis zum 4. Oktober, finden in Saarbrücken die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit statt.

Bundeskanzler Merz trifft morgen, am Freitag, um 9.30 Uhr an der Staatskanzlei in Saarbrücken ein. Um 10 Uhr besucht der Bundeskanzler dann den ökumenischen Gottesdienst in der Ludwigskirche, bevor er um 12.15 Uhr am Festakt in der Congresshalle teilnehmen wird und dort auch eine Rede halten wird. Auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, worüber wir uns als Bundesregierung besonders freuen, wird bei dem Festakt dabei sein. Wie Sie wissen, wird die Bundesregierung beim Tag der Deutschen Einheit in Saarbrücken mit vielen Informationsständen zu Gast sein. Zudem gibt es ein Dialogforum, in dem sich verschiedene Bundesministerinnen und -minister den Fragen der Gäste stellen.

Der Bundeskanzler wird am 3. Oktober auch in den ostdeutschen Bundesländern sein. Vor einem Besuch beim MDR in Halle wird er am Kerzensingen teilnehmen, das zum Tag der Deutschen Einheit in Halle unter dem Dach der bundesweiten Initiative „Deutschland singt und klingt“ stattfindet. Er schafft hier mit dem Termin am 3. Oktober sozusagen auch symbolisch den Brückenschlag zwischen West und Ost und will diesen Besuch auch verstanden wissen als Zeichen der Anerkennung und des Respekts vor der Lebensleistung der Menschen in Ostdeutschland.

Für Sonntagabend, 5. Oktober, ein kleiner Programmhinweis: Der Kanzler wird an diesem Tag bei der Sendung „Caren Miosga“ in der ARD zu Gast sein.

Und auch für den Montagabend ein Programmhinweis: Der Kanzler wird an diesem Tag bei der ersten Sendung „Pinar Atalay“ auf ntv zu Gast sein.

Am Dienstag, den 7. Oktober, wird der Bundeskanzler im Rahmen seiner Antrittsbesuche in allen Bundesländern in die Freie Hansestadt Bremen reisen. Bei seiner Ankunft wird der Bundeskanzler vom Präsidenten des Senats, Andreas Bovenschulte, sowie vom Kommandeur des Marinefliegerkommandos in Nordholz, Kapitän zur See Broder Nielsen, empfangen. Im Anschluss führt der Kanzler ein Gespräch mit dem Senat zu aktuellen politischen Themen. Dann besucht der Bundeskanzler die Hafenanlagen im Überseehafengebiet Bremerhaven. Dort wird er sich über die Bedeutung des Hafens für die Bundespolitik sowie über Perspektiven seiner weiteren Entwicklung austauschen. Es wird dort vor Ort auch ein Pressestatement geben.

Am Mittwoch, den 8. Oktober, leitet der Bundeskanzler ab 10 Uhr das Bundeskabinett.

Am 9. Oktober lädt der Bundeskanzler zum Automobildialog ins Kanzleramt ein. Neben Automobilherstellern mit Produktion in Deutschland werden auch Vertreter und Vertreterinnen der Zulieferindustrie, Ministerpräsidenten betroffener Bundesländer sowie Verbands- und Arbeitnehmervertretungen an diesem Termin teilnehmen.

Von Seiten der Bundesregierung nehmen außerdem die Bundesministerinnen und -minister Klingbeil, Reiche, Schnieder, Schneider, Bas und Frei teil. Für das Gespräch sind zwei Stunden eingeplant, und zwar von 13 bis 15 Uhr. Im Mittelpunkt des Dialogs steht die Diskussion über die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilwirtschaft. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen finden, um die deutsche Automobilindustrie für die Technologien der Zukunft erfolgreich aufzustellen, dabei Arbeitsplätze sichern und die Klimaziele, die wir uns gemeinsam vorgenommen haben, erreichen.

Danach wird der Bundeskanzler gemeinsam mit dem Vizekanzler und Bundesfinanzminister, der VDA-Präsidentin Hildegard Müller und der IG-Metall-Vorsitzenden Christiane Benner ein Pressestatement abgeben. Das Statement wird live auf www.bundesregierung.de gestreamt und zu sehen sein.

Es geht noch ein wenig weiter.

Am Donnerstag gegen 16 Uhr nimmt Bundeskanzler Merz an der Jahrestagung des Markenverbandes - dem „Tag der Markenwirtschaft“ - in Berlin teil. Der Bundeskanzler wird dort gegen 16.20 Uhr eine Rede halten. Das Motto des diesjährigen Tages der Markenwirtschaft ist: „Marken machen Mut“. - Das lasse ich so stehen.

Anschließend am Donnerstag werden der Bundeskanzler und die Bundesministerinnen und -minister an einem Abendessen mit den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts im Bundeskanzleramt teilnehmen. Diese Treffen finden seit Jahrzehnten regelmäßig statt. Die Gespräche dienen einem allgemeinen Gedanken- und Erfahrungsaustausch und sind ein mittlerweile traditionelles Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung zwischen zwei Institutionen unseres demokratischen Verfassungsstaates.

Damit bin ich am Ende, zumindest der Termine für die nächste Woche.

Hinterseher (AA)

Ich darf Ihnen eine Reise des Bundesaußenministers ankündigen:

Außenminister Wadephul reist am Sonntag nach Katar, wo er Gespräche mit dem katarischen Außenminister führen wird. Im Zentrum der Gespräche werden die aktuellen regionalen Fragen stehen, allen voran natürlich die Bemühungen Katars um einen Waffenstillstand, um die Umsetzung des US-Friedensplans in Gaza.

Anschließend reist der Außenminister weiter nach Kuwait, wo er an einem gemeinsamen Außenministertreffen der EU und des Golf-Kooperationsrats teilnehmen wird - Kuwait hat aktuell den Vorsitz im Golf-Kooperationsrat. Im Fokus des Treffens werden regionalpolitische Themen wie die Lage im Gazastreifen, in Syrien, in Iran, in Jemen stehen. Zudem wird es um eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Golf-Kooperationsrat gehen, die beim ersten Gipfel der Staats- und Regierungschefs im vergangenen Jahr in Brüssel beschlossen wurde.

Die Golfstaaten sind wichtige Akteure in der Region, die über die arabische Halbinsel und den Persischen Golf hinaus über großen Einfluss verfügen. Sie haben in den letzten Jahren für die Außenbeziehungen der Europäischen Union enorm an Bedeutung gewonnen. Die Interessen der Golfstaaten an Frieden, Sicherheit und Wohlstand teilt auch die Bundesregierung.

Auch in den Bereichen Handel und Investitionen sind die Golfstaaten natürlich wichtige Partner für Deutschland. Sie haben sich eine dynamische wirtschaftliche und gesellschaftliche Reformagenda zur Diversifizierung und Öffnung gegeben, und das bietet auch deutschen und europäischen Unternehmen Gelegenheiten für verstärkte Aktivitäten in der Region.

Frage 

Man hörte, dass der Bundeskanzler am 3. Oktober eine Art Ruckrede plane. Können Sie uns ein bisschen einstimmen? Welche Themen wird er ansprechen? Was ist Sinn und Zweck dieser Rede? Und ist für solche Reden nicht eigentlich der Bundespräsident zuständig?

SRS Meyer

Was das Label angeht, das würde ich gerne Ihnen überlassen. Ich glaube, das ist dann am Ende eher Ihre Aufgabe, dem ein Label zu geben.

In der Tat wird er eine Rede halten. Dieser Tag der Deutschen Einheit ist für unser Land ein besonderer Tag, er ist aber auch für den Bundeskanzler ein sehr besonderer Tag, und das wird sicherlich in dieser Rede deutlich werden. Er wird sicherlich Mut machen, was Deutschland zu leisten imstande ist. Wenn Sie sich die Geschichte dieses Landes ansehen, insbesondere die Wiedervereinigung, aber auch der wirtschaftliche Aufschwung, den dieses Land in den vergangenen Jahrzehnten erlebt hat, sehen Sie, dass dieses Land schon vieles geschafft hat, aber auch - so sage ich das einmal - in völlig neuen und veränderten Zeiten den Mut und die Zuversicht haben kann, den Herausforderungen, die wir heute vor uns sehen, begegnen zu können, und zwar gemeinsam.

Das Motto des 3. Oktobers ist auch: „Feiern, was uns verbindet“. Wir sind, glaube ich, im politisch-gesellschaftlichen Diskurs sehr stark dabei, Dinge zu betonen, die uns trennen, und uns manchmal auch gegeneinander auszuspielen. Deshalb ist das Motto „Feiern, was uns verbindet“ und auch die Gewissheit und Erkenntnis, dass uns in diesem Land, in Ost und West, aber auch insgesamt als Gesellschaft, deutlich mehr verbindet als uns trennt, vielleicht auch ein passendes Motto für diesen Tag.

Frage 

(zum Automobildialog) Herr Meyer, können Sie sagen, aus welchen Bundesländern genau da Vertreter kommen? Welche Ministerpräsidenten werden erwartet?

SRS Meyer

Das kann ich jetzt im Einzelnen noch nicht sagen. Manches entscheidet sich ja häufig kurzfristig im Vorfeld solcher Veranstaltungen. Es sind die Ministerpräsidenten der betroffenen Bundesländer eingeladen, also der Länder, in denen es große Automobilstandorte und Zulieferer gibt. Ich würde aber gern auf den Termin verweisen, was die konkrete Anwesenheit angeht.

Zusatzfrage

Gut. - Dann noch eine inhaltliche Frage: Inwiefern ist es Ziel des Kanzlers, bis zum Autogipfel eine gemeinsame Position innerhalb der Regierung zum Thema Verbrenner-Aus 2035 zu finden? Denn da gibt es ja noch unterschiedliche Auffassungen, beispielsweise vom Umweltminister.

SRS Meyer

Es ist grundsätzlich das Ziel dieses Autodialogs - das betrifft auch diesen Termin -, dass wir uns als Standort insgesamt strategisch einigen, wie es weitergeht. Die Bedeutung der Automobilindustrie ist herausragend für unseren Standort. Das betrifft nicht nur die großen Marken und Hersteller, sondern auch die Zulieferbetriebe, die in vielen Regionen wirklich maßgeblich für Wohlstand, Arbeitsplätze etc. sind. Das erklärt dann auch ein Stück weit, warum es uns so wichtig ist, dieser Branche und der Automobilwirtschaft so viel Aufmerksamkeit zu widmen.

Wir sehen, dass die Lage in vielen Bereichen angespannt ist. Deshalb war es uns wichtig, dass wir gemeinsam mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern, mit den zuständigen Ressorts, aber auch mit den Ländern und den betroffenen Unternehmen, jetzt hier gemeinsam vorangehen. Dazu zählt - danach haben Sie gefragt - natürlich auch die Frage des Umgangs mit dem Verbrenner-Aus. Sie wissen, dass dazu auf europäischer Ebene entsprechende Überprüfungen in diesem Jahr anstehen.

Natürlich ist das Ziel, dass die Bundesregierung - ich glaube, da sind wir auch auf einem ganz guten Weg - jetzt unsere Position auf dieser Strecke festlegt. Das muss nicht zwingend für den Termin in der nächsten Woche sein, aber sicherlich dann auf der nächsten Strecke, wenn auf europäischer Ebene entsprechende Entscheidungen anstehen.

Frage 

In dem Zusammenhang würde mich interessieren, wie das Verkehrsministerium und das Umweltministerium das Bestreben des Kanzlers einschätzen, das Aus des Verbrennerverbots in Brüssel voranzutreiben, und ob die Klimaziele dadurch erreichbar sind.

Zimmermann (BMUKN)

Wie Sie ja wissen, hat sich der Bundesumweltminister am Rande der Kabinettsklausur zu dem Thema geäußert. In diesem Sinne laufen auch die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Ich kann - ähnlich wie Herr Meyer das gerade dargelegt hat - auch unterschreiben, dass sowohl den Minister als auch uns als Haus die zwei Ziele „Klimaschutz“ und „eine starke Automobilindustrie auf den Märkten von morgen“ leiten. Das ist ein Ansatz, der zwei Ziele gleichermaßen verfolgt. Wir sehen, dass die Elektromobilität gerade an Fahrt aufnimmt, was wir sehr begrüßen. Wir sind davon überzeugt, dass die Zukunft der Elektromobilität gehört. In diesem Sinne bringen wir uns jetzt in die Vorbereitung des Autogipfels ein.

Herr Meyer hat auch schon gewähnt: Ein akuter Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene existiert gerade nicht. Vielmehr befindet sich die EU-Kommission gerade in einer Evaluationsphase. Natürlich ist es wichtig, dass sich ein Mitgliedstaat wie Deutschland dann in diese Evaluation mit einer gut abgestimmten Position einbringen kann.

Link (BMV)

Wir halten an den Klimaschutzzielen fest; das ist keine Frage.

Ansonsten ist die Positionierung da sehr klar. Der Minister hat sich ja entsprechend geäußert, dass wir das Vorziehen der Überprüfung seitens der EU-Kommission begrüßen. Das Verbrenner-Aus als solchen bestätigen wir; das stand ja sogar schon im Wahlprogramm, auch von CDU und CSU. Es soll technologieoffen sein, mit den entsprechenden Möglichkeiten, weiterhin Dinge wie Plug-in-Hybride oder Range Extender verwenden zu können.

Frage 

Herr Zimmermann, weil Sie es eben so elegant verpackt haben - zukunftsfähige Autoindustrie auf den Märkten von morgen. Gehören aus Sicht Ihres Hauses und der gesamten Bundesregierung Verbrennerantriebe zu denen, die auf den Märkten von morgen eine relevante Rolle spielen werden?

Zimmermann (BMUKN)

Genau, das wird auch ein Aspekt des Spitzengesprächs in der kommenden Woche sein. Sehen Sie mir nach, dass wir uns zunächst einmal in dieses Gespräch mit der Automobilbranche einbringen werden, dass ich dem jetzt nicht vorgreifen will. Solange wir laufende Gespräche haben, möchte ich auch Einzelaspekte nicht weiter kommentieren.

Zusatzfrage

Ja, aber die bisherige Positionierung Ihres Hauses, auch inhaltlich argumentativ, lief doch immer darauf hinaus, dass die Märkte von morgen von der Elektromobilität und nicht von den Verbrennern bestimmt werden würden. Gilt diese Position noch?

Zimmermann (BMUKN)

Ja, diese Position gilt noch.

Frage 

Eine Frage an das BMI zur Vergabe humanitärer Visa: Die Aufnahmeverfahren nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes sind ja wieder aufgenommen. Das BMI sagt, das geschehe - Zitat - „in besonders gelagerten Einzelfällen zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands“. Was bedeutet das? Was sind denn jetzt die Kriterien für die Aufnahmezusage?

 Kock (BMI)

Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir Ihnen dazu schon umfangreich geantwortet. So im Detail müsste ich prüfen, ob wir das noch weiter ausführen können.

Zusatzfrage

Können Sie hier Genaueres sagen zu neuen Kriterien des BMI für solche Aufnahmezusagen?

 Kock (BMI)

Zu neuen Kriterien kann ich Ihnen hier nichts sagen. Ich würde prüfen, ob wir das präzisieren können.

Frage 

(zu Aufnahmezusagen für Afghaninnen und Afghanen) Das BAMF hat unter der politischen Anleitung auch des BMI in mehreren Fällen Aufnahmezusagen widerrufen, nachdem gerichtlich festgestellt worden war, dass die Aufnahmezusagen Gültigkeit haben, mit dem Ergebnis, dass in Bayern gegen diese Widerrufe geklagt wurde und die Klägerinnen und Kläger in zwei Instanzen Recht bekommen haben. Das heißt, dass die Widerrufe gegebener Aufnahmezusagen widerrechtlich sind.

Wie reagiert das BMI auf diese, wenn man es zusammenzählt, nun vierfache Bestätigung, dass die ursprünglich gegebenen Aufnahmezusagen rechtskräftig sind?

 Kock (BMI)

Der Sachverhalt, wie Sie ihn jetzt schildern, ist mir ad hoc nicht bekannt. Auch darauf müsste ich eine Antwort gegebenenfalls nachreichen.

Zusatzfrage

Können Sie dann sagen, gegebenenfalls als Nachreichung, ob es zutrifft, dass beim BAMF etwa 20 neue Planstellen für eine Taskforce Widerruf geschaffen werden, ob das nun der offizielle oder inoffizielle Title sein mag, die speziell die Aufgabe haben, früher bereits erteilte Zusagen zu widerrufen?

 Kock (BMI)

Mir ist bekannt, dass dieser Fachbereich im BAMF - dabei handelt es sich um ein einzelnes Referat - im Moment durch erneute Prüfungen dieser Verfahren stark belastet ist. Dieser Fachbereich wird personell unterstützt. In Behörden ist es durchaus üblich, dass Personal temporär umgesetzt wird, wenn es in einzelnen Bereichen Belastungsspitzen gibt. Eine Taskforce ist das nicht.

Frage 

Mich würde der allgemeine Stand der Prüfungen und auch der Situation interessieren. Meine erste Frage richtet sich an Frau Kock. Die Einzelfälle werden schon seit einiger Zeit geprüft. Können Sie uns den Stand geben, wie viele Einzelfälle bezüglich der Menschen, die in Afghanistan noch warten, inzwischen abgeschlossen und wie sie beschieden worden sind?

Herr Hinterseher, auch an Sie die Bitte um den aktuellen Stand. Wissen Sie von neuen Abschiebungen nach Afghanistan aus Pakistan, oder ist es inzwischen gelungen, dass man Menschen aus Afghanistan wieder nach Pakistan holen konnte?

 Kock (BMI)

Wir haben hier schon mehrfach ausgeführt, dass wir unter Hochdruck daran arbeiten, die Verfahren jetzt zu bearbeiten, damit für die Personen vor Ort schnell Sicherheit darüber besteht, ob sie nach Deutschland kommen können oder nicht. Daran hat sich überhaupt nichts geändert. Personal von uns ist vor Ort und arbeitet daran, auch in enger Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt.

Darüber, wie viele Fälle jetzt schon geprüft wurden und in welchem Verfahrensstand sie jetzt sind - es müssen ja verschiedene Prüfungen durchlaufen werden -, kann ich Ihnen jetzt keinen punktgenauen Stand geben. Immer wieder kommen ja - das haben Sie sicherlich beobachtet - Menschen aus Afghanistan nach Deutschland. Es ist also keineswegs so, dass die Tür jetzt zu wäre.

Wenn Sie Zahlen darüber wollen, wie viele Personen jetzt noch vor Ort in Pakistan sind, dann kann ich Ihnen sagen, dass es insgesamt rund 1910 Personen sind, die eine Aufnahmeerklärung oder Aufnahmezusage haben. Davon sind 1040 im Bundesaufnahmeprogramm, 600 im Überbrückungsprogramm, 210 im Ortskräfteverfahren und 60 auf der Menschenrechtsliste.

Hinterseher (AA)

Ich habe dem Stand, den ich hier vergangene Woche vorgetragen habe, nichts hinzuzufügen. Er ist meines Wissens noch aktuell.

Zusatz 

Frau Kock, Sie sagten, es seien Menschen eingereist. Bislang waren es ausschließlich Menschen, die quasi gerichtlich Erfolg hatten. Meine Frage zielte darauf, ob es inzwischen vielleicht auch Fälle gab, in denen nach erneuter Prüfung durch das BAMF entschieden worden war, dass sie kommen dürften.

 Kock (BMI)

Das hätten Sie mit Sicherheit mitbekommen.

Frage 

Noch einmal zur Aufstockung überlasteter Abteilungen: Trifft es zu, dass die Abteilung, die eigentlich zuständig gewesen wäre und wohl überlastet ist, das Referat 29a war - das ist die Abteilung, die die ursprünglichen Aufnahmezusagen gegeben hatte -, dass die Kolleginnen und Kollegen dort wenig motiviert waren, jetzt sozusagen ihre ursprünglichen Entscheidungen zu widerrufen, und dass deswegen die neue, verstärkte Abteilung eingerichtet wurde, also eine Art von Workaround?

 Kock (BMI)

Das kann ich ausdrücklich nicht bestätigen.

Zusatz 

Aber Sie können es auch nicht dementieren.

 Kock (BMI)

So tief in den Organisationsstrukturen unserer einzelnen Geschäftsbereichsbehörden sind wir als Sprecherinnen und Sprecher des Bundesinnenministeriums nicht.

Zusatzfrage

Können Sie eine Antwort vielleicht nachliefern?

 Kock (BMI)

Das müsste ich prüfen.

Frage 

(zur Vergabe humanitärer Visa) Jetzt ging es um afghanische Staatsbürger. Ich frage mit Blick auf Menschenrechtsaktivisten aus Russland und dem Iran: Trifft es zu, dass mit den neuen Kriterien des BMI eine Aufnahme fast unmöglich ist?

 Kock (BMI)

Das denke ich nicht, nein. Ich kann Ihnen ausdrücklich sagen, dass humanitäre Visa für Personen aus Russland, Belarus und auch Iran in Einzelfällen nach wie vor möglich sind.

Frage 

Ich habe eine Frage an das BMVg zum Einsatz der Fregatte „Hamburg“ in Kopenhagen. Können Sie uns einen Zwischenstand bezüglich der Frage geben, ob dabei irgendwelche Unregelmäßigkeiten beobachtet wurden?

Müller (BMVg)

Der Zwischenstand ist, dass die Fregatte in Kopenhagen liegt und ihren Auftrag erfüllt, eng mit den Sicherheitsbehörden vor Ort zusammenarbeitet und zum Lagebild beiträgt.

Zusatzfrage

Ist in den letzten 36 Stunden irgendetwas beobachtet worden, während das Treffen dort stattfindet?

Müller (BMVg)

Wenn das der Fall wäre, dann wären diese Informationen nicht öffentlich, weil sie nur im Kreis der Sicherheitsbehörden geteilt würden.

Frage 

Ich habe eine Frage zu dem informellen Gipfel gestern insgesamt. Herr Meyer, dabei stand auch der Aufbau des Drohnenwalls an der Ostflanke im Zentrum. Wie stellt sich die Bundesregierung die Finanzierung vor, und bis wann soll dieser Drohnenwall aus Ihrer Sicht idealerweise stehen?

SRS Meyer

Es gab zwei Schwerpunkte der Beratungen in Kopenhagen. Der eine, nämlich das Thema der Wettbewerbsfähigkeit, schloss in der Tat ein wenig an das an, was wir bei der Kabinettsklausur gemacht haben. Das war dem Bundeskanzler auch sehr wichtig. Der zweite Punkt war in der Tat der weitere Umgang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, aber auch die Sicherheit und die Verteidigung in Europa. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass der informelle Rat kein Ort ist, an dem Beschlüsse gefasst werden, sondern ein Ort, an dem man sich austauscht. Dort hat, denke ich, ein erster, sehr vertiefter Austausch der Staats- und Regierungschefs über die Vorschläge der EU-Kommission stattgefunden. Für konkrete Pläne, wann was stehen soll, was das kosten soll und wie eine deutsche Kostenbeteiligung aussieht, ist es, denke ich, momentan noch ein Stück weit zu früh.

Frage 

Eine Frage an das BMVg: Frankreich hat offensichtlich einen Tanker in der Ostsee gestoppt. Der Verdacht ist, dass von dort Drohnen in Richtung Dänemarks gestartet worden seien. Liegen Ihnen darüber Erkenntnisse vor? Stehen Sie im Austausch mit den Kollegen in Frankreich?

Überwacht möglicherweise auch die Bundeswehr den Ostseeraum, um derartige Schiffe aus dem Verkehr zu ziehen?

Müller (BMVg)

Mich überrasche die Frage, ehrlich gesagt, etwas, da wir hier schon mehrfach eingeordnet haben, wie die Zuständigkeiten in den Hoheitsgewässern und in den Nichthoheitsgewässern aussehen. Ich schaue hinüber zur Sprecherin des BMI. Ich denke, das BMI kann hierzu etwas beitragen. Ich würde dann ergänzen.

 Kock (BMI)

Ich würde gern allgemein dazu beitragen. Wir haben uns am Montag umfangreich zu Drohnen geäußert, weil bei uns jetzt mehrfach Fragen danach ankamen, wie wir die Lage beobachten.

Das Bundeskriminalamt erstellt ein Lagebild. Es nennt sich Tatmittel Drohnen. Das ist gewissermaßen ein bisschen Polizeisprech; das bitte ich zu entschuldigen. Das Lagebild wird quartalsweise erstellt und ist als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Ziel dieses Lagebildes - jetzt komme ich zu dem eigentlichen Punkt - ist eine Gefährdungsbewertung, eine Bewertung der Frage, wie die aktuelle Gefährdung in Deutschland für Deutschland ist, und auch einen validen Überblick zu erheben, und zwar über die Anzahl und auch die örtlichen Schwerpunkte festgestellter bundesweiter Drohnenüberflüge vor allen Dingen zum Nachteil kritischer Infrastrukturen, militärischer Einrichtungen und Rüstungsunternehmen, soweit die Nutzung des Tatmittels Drohne mit einer mutmaßlichen Begehung von Straftaten mit politischer Motivation und deren Vorbereitung im Zusammenhang steht. Dazu gehören also auch Sabotageakte. Die Auswertung erfolgt auf der Basis der Zulieferung der Landeskriminalämter, die Fälle an das Bundeskriminalamt melden, und unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Bundeswehr.

Zusatzfrage

Vielen Dank für die sehr ausführlichen Ausführungen. Sie waren sehr allgemein. Können Sie etwas zum konkreten Fall sagen?

 Kock (BMI)

Nein, zum konkreten Fall kann ich nichts sagen.

Müller (BMVg)

Ich hatte ja gesagt, dass ich noch ergänze. Wie richtig dargestellt, hat die Bundeswehr natürlich ein maritimes Lagebild für Nord- und Ostsee, da, wo wir aktiv sind. Natürlich werden Lagebilder - das ist aber nicht nur in diesem Fall so, sondern grundsätzlich - mit den Sicherheitsbehörden, mit den Partnern, mit dem Bündnis geteilt. Wir haben dafür unter anderem das Maritime Sicherheitszentrum in Cuxhaven, in dem Informationen auflaufen, auch von allen Akteuren, die hier gerade genannt wurden. Die Beteiligung ist also da, aber es ist nicht so, dass wir darüber im aktuellen Fall mehr mitzuteilen hätten.

Frage 

Ich bitte darum, das nicht als Kalauer misszuverstehen, aber gehören zum Lagebild des Tatmittels Drohnen eigentlich auch eigene Drohnenaufnahmen oder durch Drohnen ermittelte Erkenntnisse, sozusagen Drohne gegen Drohne?

Müller (BMVg)

Ich kann dazu nur sagen, dass aktuell zum Beispiel die Nato-Überwachungsoperation Baltic Sentry läuft. Das wissen Sie. In dieser „activity“ der Nato haben wir auch Drohnen im Einsatz. Sie wissen, dass wir die Heron-TP-Drohne haben, eine Drohne, die ursprünglich eigentlich für Stabilisierungseinsätze gedacht war, wie wir sie zum Beispiel in Afghanistan erlebt haben, sich jetzt aber auch im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung im weiteren Sinne, also der Überwachung der Ostsee, sehr bewährt hat. Sie trägt mit ihren regelmäßigen Flügen zum Gesamtlagebild bei. Wenn Informationen aus diesen Flügen gewonnen werden, dann werden sie natürlich in das Gesamtlagebild eingespeist.

Frage 

Ich habe zwei Fragen im Zusammenhang mit Namibia, zunächst an das Wirtschaftsministerium und dann an Sie, Herr Hinterseher.

Frau Ungrad, der Konzern RWE hat ein prestigeträchtiges Wasserstoffprojekt mit Hyphen in Namibia beendet. Wie stark setzt die Bundesregierung noch auf die Zusammenarbeit mit Namibia im Bereich von Wasserstoff, oder war es das?

Ungrad (BMWE)

Mit Namibia besteht eine Energiepartnerschaft mit dem Schwerpunkt Wasserstoff. Sie wird weiterhin aufrechterhalten. Wir arbeiten dabei mit Namibia zusammen.

An dem angesprochenen Hyphen-Projekt waren wir nicht beteiligt; daran war die Bundesregierung auch nicht mit Förderung beteiligt. Insofern haben wir das nur zur Kenntnis genommen.

Zusatzfrage

(zu Verhandlungen über die Gemeinsame Erklärung von Deutschland und Namibia zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen) Herr Hinterseher, es hat gerade Demonstrationen in Windhoek gegeben, unter anderem von den Nama und den Ovaherero, die noch einmal gefordert haben, die sterblichen Überreste ihrer Vorfahren zurückzubringen. Was kann die Bundesregierung den Hinterbliebenen zum Stand der Dinge jetzt sagen? Wie ist der Stand der Dinge?

Hinterseher (AA)

Wenn Sie mit dem Stand der Dinge den Stand der Verhandlungen über die Gemeinsame Erklärung meinen, dann kann ich sagen, dass ich dazu vor kurzer Zeit ausgeführt hatte. Im Grunde ist das der Stand. Die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia laufen konstruktiv und ergebnisorientiert weiter. Über die Inhalte selbst haben wir mit der namibischen Seite Vertraulichkeit vereinbart. Sehen Sie es mir also bitte nach, dass ich hierzu sozusagen keinen Zwischenstand gebe. Beiden Seiten ist wichtig, dass die Gemeinsame Erklärung nicht der Abschluss der Verständigung mit Namibia sein soll, sondern die Grundlage einer noch intensiveren Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Namibia. Das ist der Punkt, an dem wir nach wie vor stehen.

Zu den Einzelheiten, zu den Protesten selbst, die Sie gerade angeführt haben, fehlen mir, ehrlich gesagt, die Informationen.

Zusatz 

Dann nehme ich an, auch zu dem möglichen Zeitrahmen, in dem es zu einer Klärung kommen kann.

Hinterseher (AA)

Dazu müsste ich auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. Die Verhandlungen laufen konstruktiv und ergebnisorientiert. Aber ein konkreter Zeitrahmen kann von meiner Seite aus jetzt nicht benannt werden.

Frage 

Am Montag wurde hier in der Bundespressekonferenz der erste Zwischenbericht zur Evaluierung des Cannabisgesetzes vorgestellt. Der leitende Wissenschaftler sagte uns, dass man sich eigentlich viel mehr mit Alkohol beschäftigen müsste, weil Alkohol in Deutschland jedes Jahr tausendmal mehr Tote verursache. Dazu steht im Koalitionsvertrag aber gar nichts. Deswegen meine Frage: Teilen Sie diese Einschätzung, und besteht an der Stelle noch Nachbesserungsbedarf, was die politische Agenda angeht?

Haberlandt (BMG)

Ich werde Bewertungen von Wissenschaftlern nach einer Studie an dieser Stelle nicht bewerten. Die Ministerin hat sich im Anschluss an die Vorstellung der Evaluation spezifisch zu diesem Thema geäußert. Wir werden es jetzt nicht in Relation setzen, bewerten oder in irgendeiner Form kommentieren.

Zusatzfrage

Auf Veranstaltungen der Bundesregierung wird immer wieder auch Alkohol ausgeschenkt. Ist das noch zeitgemäß?

Haberlandt (BMG)

Dazu kann ich jetzt nichts sagen.

Frage 

Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium zu dem Rüstungsprojekt Fregatte 126. Schon lange gab es Probleme mit dem niederländischen Generalunternehmer. Wie ist der Stand des Projektes?

Müller (BMVg)

Ich habe mich dazu hier vor rund einer Woche geäußert. Der Stand ist derselbe. Es gibt keine Entwicklung, die ich mitteilen könnte. Ich wiederhole es gern: Wir haben im Rüstungsprojekt der F126 massive Verzögerungen. Daraufhin stellen wir das gesamte Projekt auf den Prüfstand. Wir untersuchen aktuell, wie es damit auf welchen Wegen weitergehen kann. Aber Entscheidungen wurden noch nicht getroffen. Deswegen kann ich hier noch keinen neuen Sachstand mitteilen.

Noch eine Ergänzung: Die 126er-Klasse war auch dafür gedacht, den Bereich der U-Boot-Jagd im Fähigkeitsprofil weiter zu stärken. Jetzt zeigt sich, dass die Entscheidung zur Modernisierung der F123-Klasse, die wir vor Jahren angestoßen haben, im Grunde genau die richtige Entscheidung war, sodass wir auch bei einer Verzögerung der F126 in keine Fähigkeitslücke laufen. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass wir diese Woche den ersten neuen Seefernaufklärer P-8A Poseidon in Amerika übernommen haben. Das ist ein Flugzeug, das speziell für die U-Boot-Jagdfähigkeiten und zur Seefernüberwachung gedacht ist. In Verbindung mit den 123er-Fregatten, mit den neuen Bordhubschraubern, die wir bekommen, und unseren U-Booten - U-Boote mit der Fähigkeit zur U-Boot-Jagd -haben wir die Fähigkeit weiterhin sichergestellt, auch wenn wir - das ist kein Geheimnis - bei der F126 große Verzögerungen haben.

Zusatzfrage

Nun macht sich gerade Bremen große Hoffnung darauf, dass die deutsche Firma Lürssen eventuell noch zum Zuge kommen könnte. Können Sie sich dazu äußern?

Müller (BMVg)

Nein, wie gesagt, kann ich aktuell nichts darüber sagen, unter welchen Rahmenbedingungen das Projekt wie weitergeführt wird. Die Entscheidungen sind noch nicht gefallen.

Frage

Der „Spiegel“ berichtet, dass es Verzögerungen von bis zu vier Jahren geben solle. Können Sie das bestätigen oder ein bisschen genauer sagen, wie die Verzögerungen wahrscheinlich aussehen werden?

Müller (BMVg)

Das mag ich aktuell nicht genau sagen, weil wir in der Phase sind, dass wir uns das Projekt genau anschauen, mit dem Hauptauftragnehmer täglich in Kontakt stehen und schauen, wie wir das Projekt neu organisieren und umgestalten, sodass es erfolgreich weiterlaufen kann. Aber natürlich liegen die Verzögerungen im Jahresbereich, keine Frage. Schon als uns die ersten Verzögerungen angezeigt wurden - Sie wissen, dass diese Untersuchungen schon einige Zeit laufen -, war klar, dass das im Jahresbereich liegt.

Frage 

Herr Link, wie geht es dem Bundesverkehrsminister gesundheitlich?

Link (BMV)

Der Minister erholt sich - er soll sich ja auch schonen. Wie auch der Kanzler angemerkt hat: Es geht ihm gut, es geht ihm besser, aber er soll sich einige Tage schonen. Wir sind in Kontakt mit ihm und er schont sich.

Wie bereits bekanntgegeben wurde, ist die Teilnahme an den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit abgesagt. Auch den von ihm mit viel Freude erwarteten Besuch bei der Rahmedetalbrücke hat er leider absagen müssen. Da wird ihn der Parlamentarische Staatssekretär Herr Hirte vertreten.

Zusatzfrage

Zu Rahmede: Wird dann Herr Hirte den Termin verkünden, zu dem die Talbrücke für den Verkehr freigegeben wird?

Link (BMV)

Es ist so vorgesehen, dass er sagt, wann die Brücke geöffnet wird. Es wird ja schneller gehen als gedacht. Das ist ein gutes Signal für die Menschen in dieser Region, die sehr unter dem Verkehr leiden, der sich durch die Stadt und durch die umliegenden Straßen quält. Es wird schneller gehen, und Herr Hirte wird den Zeitpunkt nennen, zu dem die Brücke geöffnet werden soll beziehungsweise der Verkehr wieder über diese Brücke gehen kann.

Frage 

Frau Kock, können Sie genau sagen, welche Länder am 4. Oktober zum Münchner Migrationstreffen kommen werden und ob es im Anschluss auch einen Beschluss oder eine Erklärung geben soll?

 Kock (BMI)

Ich fange einmal von hinten an: Dieses Treffen ist ein bisschen ein Folgetreffen zu dem Zugspitzgipfel, zu dem Minister Dobrindt im Sommer eingeladen hat. Das ist einfach ein weiterer Austausch, insbesondere zu innovativen Lösungen, mit denen man die Migrationswende auf europäischer Ebene vorantreiben kann. Dazu gehört eben, dass man mit den Nachbarländern, aber auch mit anderen Staaten diskutiert, sich austauscht, eigene Ideen einbringt - das hat der Minister auch vor -, mit seinen Kollegen bespricht, was sie ihrerseits jeweils für umsetzbar halten, und auch ihre Ideen von den anderen Staaten aufnimmt. Ein Abschlusspapier oder eine Abschlusserklärung in dem Sinne wird es nicht geben, weil es quasi ein Arbeitstreffen der Ministerinnen und Minister ist.

Zur Liste der Länder: Es werden die Innenminister der Staaten Frankreich, Polen, Italien, Luxemburg und Schweiz sowie die Migrationsminister der Staaten Dänemark, Schweden, Belgien und Niederlande vertreten sein. Aus Polen wird zudem Minister Siemoniak teilnehmen, der sich als Koordinator der Sicherheitsdienste besonders um Themen der illegalen Migration kümmert. Außerdem wird noch EU-Kommissar Brunner teilnehmen.

Frage 

An das Innenministerium und das Justizministerium: Nach den Hamas-Festnahmen gibt es jetzt eine neue Diskussion darüber, dass man Doppelstaatler, die hier einen Terroranschlag planen, eventuell den deutschen Pass entziehen könnte. Was ist Ihre Haltung dazu?

 Kock (BMI)

Die Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit ist nach dem Grundgesetz, und zwar gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 1, ausnahmslos verboten. Zweck dieser Regelung ist, verfassungsrechtlich sicherzustellen, dass keine missbräuchliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit möglich ist. Eine solche missbräuchliche Aberkennung war vor allem in der NS-Zeit, aber auch in der Praxis kommunistischer Staaten durchaus gebräuchlich.

Grundsätzlich zulässig ist gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes dagegen der Verlust der Staatsangehörigkeit - das ist also ein Unterschied. Dafür bedarf es erstens einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, und zweitens darf der oder die Betroffene nicht staatenlos werden. Die Verlusttatbestände, also die Voraussetzungen, unter denen man die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kann, sind in § 17 des Staatsangehörigkeitsgesetzes normiert, und ich zähle hier auch gerne einige auf. Eine Möglichkeit ist der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, aber auch der Verlust durch eine konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Verlust durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.

Zusatzfrage

Es wäre also möglich, jemanden, der hier in Deutschland einen Terroranschlag plant und eine doppelte Staatsangehörigkeit hat, die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen? Denn er hätte dann ja noch eine.

 Kock (BMI)

Nein, es wäre nicht möglich. Es geht um die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

Zusatzfrage

Im Ausland?

 Kock (BMI)

Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund von Terrorhandlungen, die im deutschen Inland begangen werden, sieht das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht bislang nicht vor.

Zusatzfrage

Das Justizministerium sieht das vermutlich genauso, oder können Sie das ergänzen?

 Hosemann (BMJV)

Ich habe da nichts zu ergänzen.

Frage 

Eine Lernfrage dazu: Irgendjemand muss diesen Verlust ja feststellen und sagen „Wir stellen jetzt fest, dass du deine deutsche Staatsangehörigkeit verloren hast“. Erstens: Was unterscheidet eine solche Feststellung materiell vom Entzug der Staatsangehörigkeit? Zweitens: Wer trifft sie?

 Hosemann (BMJV)

Wie da auf verfassungsrechtlicher Ebene die Differenzierungen sind, können wir gegebenenfalls nachreichen. Zum Staatsangehörigkeitsgesetz kann ich Ihnen hier für das BMJV keine Auskunft geben.

Zusatzfrage

Der Hintergrund der Frage ist, dass wir uns nicht mit Wort-Haarspalterei zu befassen haben. Denn entscheidend ist hier ja: Wer stellt fest beziehungsweise sind es staatliche Stellen, die feststellen, dass ein Mensch die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr hat? Ob man jetzt sagt „Wir stellen fest, dass du die Staatsangehörigkeit verloren hast“, das aber faktisch ein Entzug ist, hätte ich gerne in der Substanz gewusst.

 Kock (BMI)

Ich habe Ihre Frage gut verstanden. Ich nehme die Frage auch gerne mit, und wir liefern dazu gerne etwas nach.

Frage 

Ich muss auch noch mal nachfragen, Frau Kock, um sicher zu sein, ob ich Sie richtig verstanden habe. Sie haben gesagt, der Verlust der Staatsbürgerschaft wäre in dem konkreten Fall, über den man jetzt redet, im Moment nicht möglich. Man könnte die Kriterien, wann man den Verlust einer Staatsangehörigkeit hinnehmen müsste, aber durch eine einfachgesetzliche Regelung erweitern. Habe ich das richtig verstanden?

 Kock (BMI)

Das wäre die Frage. Im Moment wäre es nach den jetzigen Regelungen in der Tat nicht möglich. Man müsste dann schauen, welche Gesetze man wie anpassen muss, damit ebendiese Möglichkeit nicht nur für Handlungen im Ausland gilt, sondern eben auch für Handlungen im Inland.

Zusatzfrage

Und dafür wäre lediglich eine einfachgesetzliche Regelung notwendig, nicht eine Änderung des Grundgesetzes?

 Kock (BMI)

Davon gehe ich aus, ja.

Frage 

Frau Kock, sehen Sie eigentlich - Herr Dobrindt hat sich gestern ja schon geäußert - eine neue Dimension bei den drei gestern Verhafteten? Die Wahrnehmung war eine ganze Zeit lang ja immer: Wenn, dann nutzen solche Gruppen - nicht nur die Hamas, sondern auch andere Islamistengruppen - die Bundesrepublik als eine Art Unterschlupfort beziehungsweise jedenfalls nicht unbedingt - vor allem nicht die Hamas -, um Aktivitäten in Deutschland selbst zu planen. Genau das wird den gestern Verhafteten jetzt aber zur Last gelegt oder vorgeworfen. Sehen Sie darin mit Blick auf die gestrigen Verhaftungen eine neue Dimension?

 Kock (BMI)

Es ist richtig, dass wir auch an dieser Stelle mehrfach darauf hingewiesen haben, dass Organisationen wie die Hamas vor allen Dingen im Ausland tätig sind und Deutschland eher so nutzen, wie Sie das beschrieben haben. Sie haben in Deutschland eine Anhängerschaft, es gibt hier Sympathiebekundungen, es gibt Propagandaaktivitäten, die wir beobachten, es gibt Finanzierungs- und Spendensammelaktivitäten; diese sind aber darauf gerichtet, die Organisation im Ausland zu stärken. Wir haben hier aber auch mehrfach darauf hingewiesen, dass die Lage sich seit dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verändert hat und dass sich die Entwicklungen dort vor Ort auch auf die Sicherheitslage hier in Deutschland auswirken können. In diesen Kontext würde ich das jetzt einordnen. Da es sich aber um laufende Ermittlungen handelt, möchte ich mich darüber hinaus nicht äußern.

Frage 

Herr Meyer, der Kanzler hatte am 8. August gesagt, bis auf Weiteres würden keine Exporte von Rüstungsgütern nach Israel genehmigt, wenn diese in Gaza zum Einsatz kommen könnten. Befinden wir uns noch in diesem unspezifischen Zeitraum „bis auf Weiteres“, oder sind wir inzwischen in einer neuen Zeit und es könnte wieder genehmigt werden?

SRS Meyer

Die Entscheidung, wie sie getroffen wurde, gilt.

Zusatzfrage

Dann hätte ich eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage geht hervor, dass zwischen dem 8. August und dem 22. September Rüstungsexporte nach Israel in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro genehmigt wurden. Nach den Schlüssellisten, die in der Antwort mitgeliefert wurden, wäre nicht ausgeschlossen - da sind zum Beispiel Granaten, Bomben dabei -, dass es sich um Waffen handelt, die auch in Gaza zum Einsatz kommen können. Können Sie garantieren beziehungsweise sind Sie sich sicher, dass unter den genehmigten Waffen keine sind, die in Gaza zum Einsatz kommen können?

Ungrad (BMWE)

Die parlamentarische Anfrage steht für sich, sie ist ja auch öffentlich. Weiteres habe ich hier nicht hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Aber genau deswegen frage ich ja. Die Antwort auf die parlamentarische Anfrage steht für sich, aber in den veröffentlichten Ausfuhrlisten taucht zum Beispiel der Schlüssel 0004 auf, glaube ich, und das sind Bomben beziehungsweise Granaten. Da erhebt sich die Frage: Können Sie ausschließen, dass diese gelieferten Rüstungsmittel oder Feuerleitkomponenten in Gaza zum Einsatz kommen können? Diese Frage müssten Sie beantworten; denn die Antwort geht nicht aus der Antwort auf die parlamentarische Anfrage hervor.

Ungrad (BMWE)

Das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesregierung handeln immer in Übereinstimmung mit der Linie des Bundeskanzlers, und der Regierungssprecher hat sich hier gerade dazu geäußert.

Frage 

Zu dieser Thematik steht ja ein Friedensangebot, ein Friedensplan von Donald Trump im Raum, der von der deutschen Bundesregierung und auch von arabischen Nachbarstaaten ausdrücklich unterstützt wird. Sollte die Hamas nicht darauf eingehen, wird dann dieses Waffenembargo der Bundesregierung wieder aufgehoben?

SRS Meyer

Sollte die Hamas nicht darauf eingehen? - Da sind wir wieder in dem Bereich "wenn, dann", und da tue ich mich grundsätzlich sehr, sehr schwer. Ich habe zu dieser Frage, glaube ich, gerade noch einmal sehr klar gesagt: Die Entscheidung, wie sie vom Bundeskanzler getroffen wurde und wie sie auch von der Bundesregierung mitgetragen wurde, die ist richtig, die ist auch notwendig gewesen und die gilt.

Was die weitere Entwicklung angeht, kann ich vielleicht noch einmal sagen: Die Bundesregierung begrüßt in der Tat den von Präsident Trump vorgelegten Friedensplan. Er bietet bislang die beste Chance auf ein Ende des Krieges in Gaza. Es ist nun in der Tat an der Hamas, rasch zuzustimmen und den Weg zum Frieden wirklich auch frei zu machen.

Aber noch einmal: Eine Verkopplung mit anderen Sachverhalten diskutieren wir derzeit nicht; vielmehr liegt der volle Fokus auf diesem Prozess.

Zusatzfrage

Da der Präsident der Vereinigten Staaten sich selbst ins Spiel gebracht hat: Unterstützen Sie auch dessen Anliegen, dafür einen Nobelpreis zu erhalten?

SRS Meyer

Jetzt könnte ich eine Schlagzeile produzieren, oder? - Wir fokussieren uns jetzt einmal auf diesen Prozess, der im Idealfall wirklich eine Chance bietet, dass wir in der Region erstmals nach sehr, sehr langer Zeit vorankommen. Darauf liegt unser voller Fokus.

Frage 

Frau Ungrad, ich möchte in Ergänzung zur Frage des Kollege Jessen nachfragen, weil ich es noch nicht ganz genau verstanden habe. Sie haben gerade auf die Äußerungen von Herrn Meyer verwiesen, der gesagt hat, dass der Beschluss des Kanzlers vom 8. August weiterhin gelte. Nun wurden aber im Zeitraum danach Waffen an Israel geliefert. Ich frage es noch einmal anders als Herr Jessen: Sind bei dieser Waffenlieferung nach Israel Waffen dabei, die grundsätzlich auch im Gazastreifen eingesetzt werden könnten?

Ungrad (BMWE)

Es ist ja grundsätzlich so - das kennen Sie auch -, dass wir uns zu Einzelfallprüfungen nicht äußern.

Ich habe gerade noch eine Meldung aus meinem Büro bekommen: Das sind sonstige Rüstungsgüter und keine Kriegswaffen.

Zusatzfrage

Was ist denn dann der Unterschied?

Ungrad (BMWE)

Dazu gilt meine vorherige Antwort: Zu Einzelfallprüfungen äußere ich mich nicht.

Frage 

Die Israelis haben gestern die Hilfsflotte, die in Richtung Gaza unterwegs ist, angegriffen. Gibt es keine Äußerung der Bundesregierung, also vom Bundeskanzleramt und vom Außenministerium? Viele Leute sind verhaftet und auch geschlagen worden.

Hinterseher (AA)

Herr Aiash, herzlichen Dank für diese Frage. Wir hatten uns dazu, glaube ich, in den vergangenen Tagen bereits mehrfach geäußert.

Erst einmal ist unser Kenntnisstand, dass alle Besatzungsmitglieder der Flottille mittlerweile wohlbehalten in unterschiedlichen Häfen angekommen sind beziehungsweise an Land sind. Die israelische Regierung hatte im Vorfeld öffentlich gemacht, dass sie den Schiffen der Flottille keinen Zugang zum Gazastreifen als aktivem Kriegsgebiet gewähren möchte und die Fahrt nach Gaza verhindern wird. Wir als Auswärtiges Amt haben allen Teilnehmenden der Flottille dringend geraten, von einer Einfahrt nach Gaza abzusehen und die Flottille zu verlassen. Zugleich standen wir natürlich auch mit der israelischen Regierung in Kontakt und haben sie aufgefordert, völkerrechtliche Pflichten in ihrem Vorgehen einzuhalten und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wir haben auch dazu aufgerufen, den Schutz aller an Bord Befindlichen unbedingt zu gewährleisten. Nach unserem Kenntnisstand ist das erfolgt. Auch Außenminister Wadephul hatte in einem Telefonat mit seinem israelischen Amtskollegen noch einmal darauf hingewiesen und das thematisiert.

Ich glaube, insofern ist es jetzt erst einmal positiv zu vermerken, dass alle Besatzungsmitglieder dort wohlbehalten an Land sind. Zugleich würden wir - das gilt natürlich auch für die Zukunft - weiterhin dringend davon abraten, in den Gazastreifen zu reisen, und möchten noch einmal darauf hinweisen, dass für den Gazastreifen bereits seit mehreren Jahren eine Reisewarnung gilt und dass unsere Möglichkeiten, dort konsularischen Schutz zu gewähren, äußerst begrenzt sind.

Frage - 005423

Frage Ungrad, Ihre Erklärung von eben steht im Widerspruch zu dem, was der Kanzler am 8. August sagte. Sie haben jetzt erklärt, es handele sich bei den jetzigen Genehmigungen nicht um Kriegswaffen, sondern um sonstige Rüstungsgüter. Der Wortlaut des Kanzlers war am 8. August, Deutschland werde bis auf Weiteres nicht die Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigen. Der Kanzler hat also nicht von Kriegswaffen gesprochen, sondern von Rüstungsgütern. Die Exporte in Höhe von 2,5 Millionen Euro, die nach dem 8. August genehmigt wurden, sind sonstige Rüstungsgüter und insofern von dem beinhaltet, was der Kanzler gesagt hatte. Deswegen möchte ich doch schon darauf dringen, von Ihnen zu erfahren: Können Sie ausschließen, dass das, was jetzt genehmigt wurde, in Gaza zum Einsatz kommen kann? Wenn Sie das nicht ausschließen können, dann können Sie auch nicht ausschließen, dass die Erklärung des Kanzlers nicht mehr gilt. Das ist der Sachverhalt.

Ungrad (BMWE)

Ich kann wiederholen, was ich Ihnen vorhin geantwortet habe, nämlich dass die Bundesregierung im Sinne der Linie des Bundeskanzlers handelt. Dem habe ich jetzt nichts hinzuzufügen.

Wenn ich noch etwas ergänzen kann, dann werde ich das nachholen. Jetzt habe ich aber nichts hinzuzufügen, außer dass ich, wie gesagt, auf die Linie des Bundeskanzlers verweise.

Hinterseher (AA)

Herr Aiash, vielleicht noch eine kleine Ergänzung für Sie, weil Sie auch konkret nach dem Kontakt fragten: Wir haben aktuell keinen Kontakt. Wir bemühen uns natürlich, über die Botschaft Tel Aviv Kontakt zu den betroffenen deutschen Staatsangehörigen herzustellen, auch um die Zahl derjenigen, die dort sind, festzustellen. Wir sind dazu in Kontakt mit den israelischen Behörden.

Frage 

Ich habe eine Lernfrage zu diesem Thema an Herrn Meyer: Steht nicht auch in Kopenhagen eine Entscheidung dazu aus? Es hieß im Vorfeld, dass über das Thema einer gemeinsamen Haltung der EU für Lieferungen an Israel gesprochen werde, aber wir haben jetzt gar nichts dazu gehört. Es ging gestern ja auch länger als gedacht. Können Sie etwas dazu sagen?

SRS Meyer

Ich glaube, Sie sprechen jetzt auch über Vorschläge der EU-Kommission in Richtung Sanktionierung. Es ist in der Tat so, dass das, wenn überhaupt, nur am Rande eine Rolle gespielt hat. Es gibt ja nun wirklich sehr aktuelle Entwicklungen, auch mit dem in dieser Woche vorgelegten Friedensplan. Der Fokus der europäischen Staatschefs und auch der Bundesregierung liegt derzeit darauf, diese Bemühungen wirklich zu unterstützen und zu begleiten. Auch die Reise des Außenministers ist bereits angesprochen worden, die im weitesten Sinne sicherlich auch in diesem Kontext zu sehen ist. Eine Entscheidung über eine etwaige Sanktionierung auf europäischer Ebene steht derzeit auch nicht an.

Zusatzfrage

Es hieß vor ein paar Wochen einmal, dass Deutschland solche Sanktionen nicht mittragen wolle. War das dann gestern in Kopenhagen auch noch die Position Deutschlands? Wurde darüber so konkret gesprochen?

SRS Meyer

Wie gesagt, wir haben ja eine sehr konkrete Entscheidung getroffen - die war gerade auch schon Thema -, die auch sehr bewusst getroffen wurde und die auch eine sehr klare Konditionierung beinhaltete, nämlich mit Bezug auf den Gazastreifen. Darüber hinaus habe ich hier nichts mitzuteilen.

Frage 

Herr Hinterseer, Sie haben gesagt, dass die Beteiligten an dieser Flottille wohlbehalten in verschiedenen Häfen in Israel angekommen sind. Aber gleichzeitig haben Sie gesagt, Sie würden sich bemühen, über den Botschafter in Tel Aviv zu erfahren, wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger dort sind und wie es Ihnen geht. Wie können Sie diese zwei Aussagen miteinander verknüpfen?

Hinterseher (AA)

Vielleicht sage ich einordnend: Wir haben die generelle Auskunft erhalten, dass alle Schiffe eben mittlerweile in Häfen und nicht mehr auf See sind. Was die Einzelfälle beziehungsweise die einzelnen Kontakte angeht, bemühen wir uns eben um Zugang, wie ich gerade ausgeführt hatte.

 Kock (BMI)

Noch eine Ergänzung: Soeben haben wir die Mitteilungen vom französischen Innenministerium erhalten, dass der französische Innenminister leider nicht am Munich Migration Meeting teilnehmen wird. Das hängt mit der Regierungsbildung in Frankreich zusammen, die sich verzögert. Dafür muss er in Paris vor Ort sein und kann leider nicht nach Deutschland reisen.

Frage 

Die Kabinettsklausur fand ja bekanntermaßen in der Villa Borsig statt. Auch der französische Präsident war dort zu Gast. Was geschieht denn mit Meseberg? Wird das künftig irgendwie auch einmal Standort eines Treffens sein? Neuhardenberg gab es ja früher auch schon einmal.

Was kostet der Unterhalt von Meseberg eigentlich? Das ist ja deutlich größer. Dort gibt es auch Übernachtungsmöglichkeiten.

Wird dieser Ort noch einmal Berücksichtigung finden?

SRS Meyer

Grundsätzlich haben Sie natürlich recht, dass es verschiedene Möglichkeiten, Gästehäuser etc. gibt, die für die Bundesregierung auch in Frage kommen. Ich kann sagen, dass es uns in der Villa Borsig wirklich gut gefallen hat und auch den Ministerinnen und Ministern wirklich sehr gut gefallen hat. Das ist aber keine Grundsatzaussage darüber, wo möglich weitere Kabinettsklausuren beziehungsweise Treffen mit Staatschefs und Regierungschefs in Zukunft stattfinden werden.

Zusatzfrage

Was kostet der Unterhalt von Meseberg?

SRS Meyer

Dazu kann ich gerne auch noch einmal etwas ergänzen: Für die jährlichen Betriebs- und Personalkosten für Betrieb und Unterhalt der Liegenschaft Schloss Meseberg wurden 2024 rund eine Million Euro verausgabt.

Frage 

Herr Meyer, der Nutzungsvertrag für Schloss Meseberg mit der Messerschmitt Stiftung läuft ja 2027 aus, wenn ich es richtig weiß. Inwiefern gibt es denn Überlegungen seitens der Bundesregierung für einen neuen Nutzungsvertrag? Wollen Sie jetzt also Meseberg quasi perspektivisch über 2027 hinaus als Gästehaus der Bundesregierung nutzen, oder gibt es schon die Entscheidung, dass Sie sagen, dass dort 2027 Schluss sein soll, und dass Schloss Meseberg dann eben anderen Zwecken vonseiten der Messerschmitt Stiftung dienen werde?

SRS Meyer

Ich kann vielleicht, weil danach ja auch gerade gefragt wurde, noch einmal etwas zur Nutzung ergänzen: Im Jahr 2024 gab es in Schloss Meseberg drei Veranstaltungen und im Jahr 2025 bisher eine. Der Nutzungsvertrag für das Gästehaus läuft in der Tat bis Anfang 2027, sodass sich - da ist ja noch ein bisschen Zeit - die Frage einer Notwendigkeit einer Verlängerung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht stellt und dann sicherlich zu gegebener Zeit diskutiert werden wird.

Zusatzfrage

Das Auswärtige Amt hat ja heute mitgeteilt, dass es die Geschäftsträgerin Georgiens ins Auswärtige Amt eingeladen habe.

Zunächst zu dieser Formulierung „eingeladen“: Das ist ja eine Stufe unter „einbestellt“. Jetzt wurde vor zwei Wochen der deutsche Botschafter in Georgien einbestellt. Vielleicht können Sie einfach einmal erklären, warum Sie diese Geschäftsträgerin eingeladen und nicht einbestellt haben.

Vielleicht könnten Sie noch ein bisschen zu dem Hintergrund sagen. Was ist aus Ihrer Sicht quasi der Hauptkonflikt mit Georgien?

Hinterseher (AA)

Ja, Sie stellen richtig fest, dass wir die Geschäftsträgerin Georgiens eben zum Gespräch in das Auswärtige Amt eingeladen hatten. Sie hat diese Einladung zum Gespräch auch als solche verstanden und ist dem selbstverständlich nachgekommen.

Wir haben in dem Gespräch klar die Vorwürfe und aggressive Rhetorik der georgischen Führung gegenüber unserem Botschafter in Tiflis zurückgewiesen und dazu aufgefordert, dies unverzüglich einzustellen. Sie können das Ganze auch noch einmal nachlesen; wir haben es entsprechend in den sozialen Medien gepostet.

 Hosemann (BMJV)

Ich wollte nur noch kurz, weil wir das vorhin ein bisschen offengelassen hatten, die Differenzierung zwischen dem Verlust und dem Entzug der Staatsangehörigkeit ansprechen.

Vielleicht also noch einmal ganz grundsätzlich: Ein Entzug der Staatsangehörigkeit liegt immer dann vor, wenn die Staatsangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen vom Staat weggenommen wird. Das ist also im Verständnis der Rechtsprechung immer dann der Fall, wenn es der Betroffene nicht in seiner Macht hat, durch eigene Handlungen den Entzug der Staatsangehörigkeit abzuwenden. Das ist nach dem Grundgesetz unzulässig.

Was möglich ist, ist eben der Verlust der Staatsangehörigkeit. Der darf nur an Tatbestände anknüpfen, die der Betroffene sozusagen beeinflussen kann. Das umfasst zum Beispiel den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit oder den Eintritt in ausländische Streitkräfte, die Beteiligung an Terrorhandlungen im Ausland oder eben auch die Rücknahme einer rechtswidrig herbeigeführten Einbürgerung. Dabei ist ja dann eine Täuschung im Spiel gewesen. Auch das hat man also sozusagen in der eigenen Macht. Der Verlust darf auch nicht zur Staatenlosigkeit führen.

Die Frage von Herrn Jessen war ja sozusagen, ob der Verlust irgendwie festgestellt wird oder ob man die Staatsangehörigkeit verliert, ohne dass man davon etwas mitbekommt. Der Verlust der Staatsangehörigkeit wird tatsächlich immer von einer im Staatsangehörigkeitsgesetz bestimmten Behörde festgestellt - es gibt ja diese unterschiedlichen Verlusttatbestände, die ich eben schon genannt habe -, und gegen die Feststellung eines solchen Verlustes stehen einem dann auch die Rechtsmittel offen.

Es ist also nach dem Staatsangehörigkeitsrecht nicht eine Situation denkbar, in der man sich sozusagen nicht zu Wehr setzen kann und nach dem im Ablauf einer Zeit plötzlich irgendwie erfährt, dass man seine deutsche Staatsangehörigkeit eigentlich ja schon verloren habe.