Regierungspressekonferenz vom 18. Mai 2026

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 18. Mai 2026

Themen
•    Entwicklung eines nationalen Schutzraumkonzeptes
•    Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 des Expertenrates für Klimafragen
•    Kraftstoffmaßnahmenpaket
•    Telefonat zwischen dem Bundeskanzler und dem US-Präsidenten
•    Ausbruch von Ebolafieber in der Demokratischen Republik Kongo und in Uganda
•    Hantavirusinfektionen auf einem Kreuzfahrtschiff
•    Ausbruch und Tötung eines Tigers bei Leipzig
•    Einkommensteuerreform
•    Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine
•    Zukunftsaussichten für Kinder und Jugendliche in Deutschland
•    Bereitstellung der digitalisierten NSDAP-Mitgliederkartei durch das US-Nationalarchiv
•    Streichung des Katastrophenszenarios RCP 8.5 in der Klimaforschung
•    Beförderungsstopp für Feldwebel der Bundeswehr
•    Eurovision Song Contest
•    Bau eines Biosicherheitslabors der US-Armee in Rheinland-Pfalz
•    israelische Angriffe im Südlibanon
•    Börsengang des Rüstungskonzerns KNDS

40 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 18. Mai 2026

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Kornelius

  • Kaminski (BMI)

  • Fichtner (BMUKN)

  • Wentzel (BMWE)

  • Harmsen (BMF)

  • Nübel (BMG)

  • Hinterseher (AA)

  • Geiger (BMZ)

  • Schulz (BMLEH)

  • Müller (BMVg)

  • Totz (BMWSB)

 

(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Frage

Ich habe eine Frage an das BMI: Das nationale Schutzraumkonzept liegt noch immer nicht vor. Warum ist das so? Wie dringend wird es jetzt auch für den Zivilschutz benötigt? Was ist dabei das weitere Vorgehen?

Kaminski (BMI)

Das Konzept befindet sich noch in Arbeit. Wenn es etwas dazu gibt, dann äußern wir uns dazu.

Zusatzfrage

Meine Nachfrage dazu lautet: Wenn die Warnapp zum Schutzraum leiten soll, wäre es dann nicht sinnvoll, erst das nationale Schutzraumkonzept auf den Weg zu bringen, bevor man die Leitung dorthin auf den Weg bringt?

Kaminski (BMI)

Das passiert praktisch parallel, kann man sagen, bzw. es geht ineinander über und geht Hand in Hand.

Frage

Auch ich habe eine Frage an das BMI: Wie sieht denn der Plan jetzt aus? Wird er am Mittwoch ins Kabinett kommen?

Könnten Sie ihn ein bisschen erläutern, gerade auch im Hinblick auf die Zahlen? Sollen allein vom Bund dabei zusätzlich zehn Milliarden Euro für den Bevölkerungsschutz kommen? Werden beim Zivilschutz die drei Milliarden Euro für Personal und Technik, von denen jetzt die Rede war, zusätzlich zu den zehn Milliarden Euro kommen? Wenn Sie dazu einfach ein paar Details erläutern könnten, wäre das prima.

Kaminski (BMI)

Ganz grundsätzlich ist es so, dass das BMI bis 2029 zehn Milliarden Euro in den Bevölkerungsschutz investieren wird. Darunter fallen unter anderem 1000 Spezialfahrzeuge, die beschafft werden, und das von Ihnen gerade schon erwähnte umfangreiche Bauprogramm für die Modernisierung der THW-Gebäude, für Personal und Technik in Höhe von drei Milliarden Euro. Das wird also in den Zivilschutz investiert.

Dann hatten Sie die Frage zur Kabinettssitzung. Der Eckpunktepakt für Bevölkerungsschutz wird am Mittwoch im Kabinett sein.

Zusatzfrage

Ich habe eine Nachfrage: Es war in der Berichterstattung jetzt unter anderem vom THW die Rede, das von dem Geld profitieren solle. Gilt das auch für andere Organisationen? Wie ist es mit dem Roten Kreuz oder den Johannitern?

Kaminski (BMI)

Das müsste ich Ihnen noch nachliefern.

Frage

Ich will wissen, ob das alles Mittel sind, die aus dem Sondervermögen stammen. Dazu ist ja besprochen worden, dass der Zivil- und Bevölkerungsschutz auf eine Stufe mit der Bundeswehr gestellt werden soll, wenn ich mich richtig erinnere.

Dann wüsste ich gern, ob auch die Unterbringungseinheiten noch beschafft werden sollen. Davon gibt es ja bislang nur eine. Auch sie ist noch nicht ganz vollständig. Der Name lautet, glaube ich, irgendetwas mit „5000“, weil in diesen jeweils 5000 Leute untergebracht werden sollen.

Kaminski (BMI)

Das müsste ich tatsächlich auch nachliefern.

Frage

Ich möchte auch mit Blick auf Leute im Ausland, die es nicht so minutiös verfolgen, wissen, was denn die Motivation ist, es genau jetzt zu machen: Geschieht das auch vor dem Hintergrund größerer Bedrohungen aus beispielsweise Russland, oder was ist dazu bei Ihnen zu hören?

Kaminski (BMI)

Richtig, der Schutz der Zivilbevölkerung, der Bevölkerungsschutz muss natürlich in Anbetracht der Situation, die es gerade gibt, ausgebaut werden. Hybride Bedrohungen auch aus Russland wachsen. Dementsprechend muss hierbei etwas getan werden. Genau das wird jetzt angegangen.

Frage

Können Sie Informationen darüber liefern, was in den Ländern im Einzelnen geplant ist, wenn nicht hier, dann schriftlich, und heute, wenn es geht?

Es ist von den 50 Medizinischen Task Forces die Rede, die die Versorgung von Verletzten sicherstellen sollen oder dabei helfen sollen. Werden sie neu eingerichtet, oder gibt es sie bereits, wie ich heute Vormittag hörte?

Kaminski (BMI)

Hierbei geht es um den Ausbau der Medizinischen Task Force des Bundes für einen möglichen Massenanfall von Verletzten an mehr als 50 Standorten in Deutschland. Es geht hierbei um den Ausbau dieser Taskforce.

Frage

Ich habe eine Frage (zum Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und zu den Projektionsdaten 2026 des Expertenrates für Klimafragen) an das Umweltministerium: Was sind denn jetzt die Konsequenzen, die das Ministerium bzw. die Bundesregierung daraus zieht?

Fichtner (BMUKN)

Der Expertenrat hat hier soeben auch Stellung zu dem Gutachten genommen und die Substanz der Emissionsminderung für die nächsten Jahre bestätigt. Wir sind uns in ganz großen Teilen also sehr einig. Die Emissionen gehen herunter. Die Frage ist nur, ob sie schnell genug heruntergehen. Dazu gibt es, wie es im wissenschaftlichen Diskurs üblich ist, unterschiedliche Annahmen.

Insgesamt kommt der ERK zu dem Ergebnis, dass die kumulierten Gesamtemissionen bis 2030 um ein bis 1,6 Prozent zu hoch sind. Das ist auch nach Ansicht der Experten selbst eine noch überschaubare Lücke, zumal das Klimaschutzprogramm 2026 noch nicht darin eingerechnet ist. Die unterschiedlichen Annahmen beziehen sich vor allem darauf, wie schnell Solaranlagen ausgebaut werden, wie schnell Windräder ausgebaut werden, wie hoch Preise im Emissionshandel sind, wie schnell Gebäude saniert werden. Es sind solche Fragen. Was sie noch nicht beinhalten, sind die Folgen der fossilen Erschütterung im Iran und rund um die Blockade der Straße von Hormus.

Was folgt daraus? Jetzt geht es erst einmal darum, alles dafür zu tun, dass unsere Annahmen eintreffen und nicht die konservativeren Annahmen des Expertenrats. Das beginnt mit einer konsequenten Umsetzung der beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen, zum Beispiel mit dem neuen Förderprogramm für Elektroautos mit sozialer Staffelung ab morgen. Ein ganz zentraler Hebel wird die Reform der Energiegesetze sein, die gerade in der Regierung verhandelt werden. Dabei müssen die Weichen konsequent auf einen schnellen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestellt werden. Ein weiterer wichtiger Hebel ist die Reform des Emissionshandels, die dieses Jahr in Brüssel beraten wird. Auch die Haushaltsberatungen werden relevant sein. Wir werden uns in all diesen Punkten mit dem Ziel einbringen, dass die Lücke möglichst klein wird und dann auch möglichst geschlossen wird.

Frage

Herr Fichtner, es ist ja nicht nur ein wissenschaftlicher Diskurs. Es sind ja auch harte politische Forderungen in dem Bericht enthalten, unter anderem, dass Ihr Ministerium ein unzureichendes Klimaschutzprogramm vorgelegt habe, das jetzt dringend nachgebessert werden müsse. Werden Sie dieser Aufforderung des Expertenrats nachkommen?

Fichtner (BMUKN)

Sie erinnern sich vielleicht daran, dass wir im März dieses Jahres hier das Klimaschutzprogramm 2026 vorgestellt haben. Wir hatten dabei die Aufgabe, die im Vorjahr festgestellte Klimaschutzlücke zu füllen. Das waren 25 Millionen Tonnen. Das ist uns mit rund 27 Millionen Tonnen Minderung gelungen. Ebenfalls im März sind die neuen Projektionsdaten des Umweltbundesamtes veröffentlicht worden. Dieses hat dann wiederum festgestellt, dass es um eine Lücke von etwa 30 Millionen Tonnen geht. Das konnte nicht Grundlage des Klimaschutzprogramms sein und war es auch nicht. Das haben wir damals auch schon transparent gemacht. Deswegen hat sich die Messlatte im Grunde ein bisschen erhöht. Allerdings beinhaltet auch die neue Messlatte noch nicht die Folgen der hohen Preise an den Tankstellen und die Unsicherheiten infolge der Blockade der Straße von Hormus. Insofern gibt es einiges, was wir dabei, wie sich die veränderte Weltlage und die veränderte Lage in Deutschland auf die beschlossenen Maßnahmen auswirken, noch prüfen müssen.

Zusatzfrage

Ich habe eine weitere Frage zum Thema an das BMWE, weil von den Experten in Bezug auf Ihr Netzpaket und den darin vorgesehenen Redispatchvorbehalt eben auch gesagt worden ist, dass es aus Sicht der Experten nicht genug Daten gebe, um zu beurteilen, wie stark dadurch der Ausbau der erneuerbaren Energien ausgebremst wird. Sie haben es nicht direkt so formuliert; aber man konnte heraushören, dass sie es für keine gute Idee halten, ein Gesetz zu verabschieden, dessen Folgen man im Moment aufgrund fehlender Daten nicht übersehen kann. Mich würde interessieren, ob diese Kritik im BMWE schon angekommen ist und ob sie irgendwelche Konsequenzen haben wird.

Wentzel (BMWE)

Wir nehmen die Äußerungen des Expertenrats natürlich zur Kenntnis. Ich würde jetzt aber von dieser Stelle aus nicht Ihre Interpretation dieser Aussagen kommentieren. Was ich noch einmal grundsätzlich sagen kann, ist, dass es Anpassungen der Energiegesetzgebung in Deutschland braucht. Wir müssen eine höhere Kosteneffizienz erreichen, und ‑ wir haben es ja gerade gehört ‑ wir müssen die CO2-Lücke weiter schließen. Dafür müssen wir weiterhin erneuerbare Energien ausbauen können. Das geht nur kosteneffizient und systemgerecht.

Frage

Herr Fichtner, Ihr Minister hat ja auch schon kritisiert, dass das Netzpaket möglicherweise zu einem Ausbremsen des Ausbaus der erneuerbaren Energien führt. Haben Sie denn mittlerweile Gegenvorschläge zu dem schon genannten Redispatchvorbehalt?

Fichtner (BMUKN)

Die Gegenvorschläge, die wir haben, beraten wir intern, aber nicht hier öffentlich.

Zusatzfrage

Bis wann ist die interne Beratung abgeschlossen?

Fichtner (BMUKN)

Das ist Sache des federführenden Ministeriums.

Wentzel (BMWE)

Auch das federführende Ministerium wird keine Zeitpläne interner Beratungen hier veröffentlichen. Wir arbeiten daran konstruktiv und mit dem Ziel eines zeitnahen Kabinettsbeschlusses. Aber mehr kann ich dazu nicht sagen.

Frage

Herr Fichtner, Sie sprachen gerade davon, dass der Expertenrat mit konservativen Annahmen arbeite. Mit welchen Annahmen arbeiten Sie? Wie würden Sie sie nennen?

Fichtner (BMUKN)

Ich habe ein paar Beispiele mitgebracht. Zum Thema, wie viele Windräder an Land ausgebaut werden: Dabei geht der ERK von 100 Gigawatt und wir von 105 Gigawatt im Jahr 2030 aus. Die Branche geht auch von 105 Gigawatt aus, die Internationale Energieagentur auch. Wir sind dabei also in ganz guter Gesellschaft. Es ist aber gleichzeitig auch Aufgabe des Expertenrats, dass er auf Unsicherheiten hinweist und dann auch entsprechende Warnungen ausspricht. Aber es gibt natürlich für beide Zahlen auch gute Gründe. Deswegen gehen wir dazu miteinander ins Gespräch.

Zusatz

Wenn Sie beim Expertenrat von konservativen Annahmen sprechen, würden Sie sagen, Sie haben ‑ ‑ ‑

Fichtner (BMUKN)

Vorsichtiger.

Zusatz

Der Expertenrat?

Fichtner (BMUKN)

Mit „konservativ“ ist „vorsichtiger“ gemeint, also dass man auch einen stärkeren Akzent auf die Unsicherheiten legt, darauf, was im negativen Sinne noch alles passieren könnte.

Frage

Etwas, das auch im Bericht des Expertenrats vorkommt, sind die geplanten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz, zu denen er sagt, dass er sie noch nicht genau analysieren konnte, sie aber in der Tendenz die Emissionen erhöhen werden. Das findet sich darin als Aussage. Dazu würde mich interessieren: Spielt das bei den weiteren Beratungen zu diesem Gesetz noch eine Rolle?

Ebenfalls zum Thema des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Es gibt jetzt ja offensichtlich ein neues Gutachten, das die rechtliche Zulässigkeit dieses Vorhabens infrage stellt, das meines Wissens auch im BMWE und im BMUKN schon vorliegen sollte. Dazu würde mich interessieren, ob diese Einschätzung geteilt wird und ob sie Konsequenzen haben wird.

Wentzel (BMWE)

Bezüglich des Gebäudemodernisierungsgesetz haben wir uns ja letzte Woche relativ ausführlich zum Kabinettsbeschluss geäußert. Ich kann es gern wiederholen: Aus unserer Sicht ist das Gebäudemodernisierungsgesetz natürlich mit den Klimazielen vereinbar. Wir setzen weiterhin auf einen Ausbau von Wärmepumpen, auf den Ausbau von Wärmenetzen. Auch bei den anderen Brennstoffen, die jetzt technologieoffen zum Einsatz kommen können, wird sich der Anteil klimafreundlicher Bestandteile nach dem Gesetz dann substanziell erhöhen.

Zur zweiten Frage: Ich werde jetzt keine einzelnen Gutachten, die in der Welt sind, aus unserer Sicht kommentieren. Selbstverständlich ist das Gesetz, das wir vorlegen, aus unserer Sicht verfassungskonform. Sie haben nach den weiteren Beratungen gefragt; das ist jetzt, nach dem Kabinettsbeschluss, Sache des Parlaments und dann nicht mehr durch das Ministerium zu kommentieren.

Fichtner (BMUKN)

Noch einmal zurück zur Klimawirkung: Diese hat der Expertenrat tatsächlich nicht quantifiziert. Sie ist auch sehr, sehr schwer zu quantifizieren, weil es dabei um viele Millionen individuelle Entscheidungen geht. Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass für die meisten Haushalte auch künftig die klimafreundliche Lösung auch ökonomisch die richtige Wahl sein wird. Das verstärkt jetzt auch noch einmal die neue Regelung zum Mieterschutz, sodass erstmals auch Vermieter einen Anreiz haben, in klimafreundliche Lösungen zu investieren, weil sie sich für sie zugleich auch besser rechnen als die Gastherme.

Zusatzfrage

Gibt es zu dem Gutachten und dem Verschlechterungsverbot aus dem BMUKN eine Einschätzung?

Fichtner (BMUKN)

Die verfassungsrechtliche Prüfung wird immer von den federführenden Ressorts vorgenommen.

Frage

Meine Frage geht an Herrn Kornelius. Es gibt ja ein Fazit oder ein Doppelfazit des Expertenrates. Das eine ist die Einschätzung, dass das Klimaschutzprogramm, selbst wenn es komplett umgesetzt würde, für die Klimaziele 2040 nicht ausreichend sein werde. Zum Zweiten: Aus Sicht des Expertenrates folgt aus identifizierten Zielverfehlungen dringender politischer Handlungsbedarf. Nimmt der Kanzler das nur zur Kenntnis, oder teilt er die Einschätzung, dass dringender politischer Handlungsbedarf besteht, Herr Kornelius?

StS Kornelius

Die Fachressorts haben sich ja im Moment ausführlich auch zu den Implikationen geäußert, auch zur Interpretationsbandbreite. Dem kann ich jetzt eigentlich nichts hinzufügen. Der Kanzler steht in dieser Einschätzung hinter den Ressorts. Die weiteren Schritte werden dann entsprechend beraten.

Zusatz

Ich frage deswegen, weil so etwas dann ja eigentlich doch vielleicht auch Chefsache ist, und da würde man schon gerne hören, ob der Kanzler die Dringlichkeit der Handlungsnotwendigkeit auch so sieht, wie sie vom Expertenrat festgestellt wurde.

StS Kornelius

Noch einmal: Der Expertenrat hat das eben vorgestellt. Die Fachressorts sind dabei, dieses Urteil zu überprüfen. Sie haben eben die Einschätzung gehört. Es gibt eine gewisse interpretatorische Bandbreite, und der Bundeskanzler wird sich jetzt nicht in diesen Ressortbereich einmischen. Das passiert in großem Einvernehmen, auch in Abstimmungen mit dem Kanzleramt und im Kabinett. Insofern liegt das, glaube ich, in guten Händen.

Frage

Herr Kornelius, die beiden Vorgänger des Kanzlers haben sich Klimakanzler oder Klimakanzlerin genannt. Nennt sich der Kanzler Merz auch so?

StS Kornelius

Ob er sich Klimakanzler nennt?

Zusatzfrage

Ist er nach seinem Verständnis auch ein Klimakanzler wie seine beiden Vorgänger?

StS Kornelius

Ich weiß jetzt nicht, ob sich die vorherigen Kanzler so genannt haben. Diese Labels haben Sie ihnen verpasst.

Ich glaube, die Klimapolitik ist dieser Bundesregierung nicht weniger wichtig als den Vorgängerregierungen. Das ist eine der Prioritäten jeder Regierung, die sich ja auch aus der Lage erschließt.

Frage

Meine Frage richtet sich sowohl an den Regierungssprecher als auch an das Finanzministerium. CSU-Chef Söder hat gesagt: Wenn es nicht anders gehe, könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber diskutieren, ihn ‑ gemeint ist der Tankrabatt ‑ zu verlängern. - Das hänge dann von der Preissituation ab. Da wüsste ich gerne: Ist das eine ernsthafte Überlegung, die auch andere in Ihren Häusern schon angestellt haben? Welche Situation müsste denn eintreten, damit das vorstellbar ist, oder kann man es vielleicht auch eh gar nicht finanzieren?

StS Kornelius

Sie haben ja auch beobachtet, dass die Kraftstoffpreise zuletzt deutlich zurückgegangen sind. Es gibt auch ein erstes Fazit der unabhängigen Monopolkommission, die feststellt, dass die Steuersenkung nun weitgehend bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Deswegen stellen wir fest, dass die Maßnahmen wirken. Das Bundeskartellamt überwacht diese Maßnahmen und auch den Fortgang.

Sie wissen außerdem, dass die Maßnahmen für zwei Monate beschlossen wurden, nämlich für Mai und Juni. Wir haben jetzt Ende Mai ‑ noch nicht einmal so wirklich ‑, und das heißt, ein ganzer Monat steht noch vor uns. Sie können versichert sein, dass die Bundesregierung die Lage stets weiter analysiert, dass sie dann auch zum vereinbarten Zeitpunkt die Lage analysieren wird und jetzt, zu diesem Zeitpunkt, keine hypothetischen Spekulationen darüber anstellt, was unter welchen Bedingungen wie passieren wird. Dazu haben wir auch alle gelernt, dass die Lage in den letzten Wochen doch sehr volatil war.

Harmsen (BMF)

Dem würde ich mich gerne anschließen.

Zusatzfrage

Herr Kornelius, ist das also so zu verstehen, dass das eine mögliche Maßnahme wäre, über die man dann später entscheiden könnte, also das zu verlängern?

StS Kornelius

Noch einmal: Ich spekuliere jetzt nicht über mögliche Maßnahmen. Ich stelle fest, was wir momentan feststellen, und möchte exakt nicht spekulieren, weil Spekulationen nur wieder Erwartungen auslösen, zu denen wir zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen können. Deswegen stellen wir fest, dass die Maßnahmen momentan wirken, wir stellen zweitens fest, dass die Maßnahmen bis Ende Juni gelten, und dann werden wir Ende Juni oder zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden, wie sich die Situation auswirkt.

Frage

Herr Fichtner, wie steht der Minister zum Tankrabatt? Das ist ja eine klimaschädliche Subvention.

Fichtner (BMUKN)

Ich glaube, dazu haben wir uns ja auch schon einmal geäußert. Bei dem Tankrabatt geht es jetzt darum, dass Menschen kurzfristig entlastet werden, und das ist auch sozialpolitisch ein ganz wichtiges Anliegen. Wichtig ist für uns, dass der CO2-Preis langfristig wirkt, sprich, dass die Kosten für das Tanken fossiler Kraftstoffe Schritt für Schritt, aber langsam teurer werden, und zwar so berechenbar, dass sich Menschen auch umstellen können. Bei solchen Preisschocks, wie wir sie jetzt erlebt haben, ist das ja gar nicht möglich. Das Ziel muss vielmehr sein, dass man sich so langfristig darauf einstellen kann, dass man sich dann bei der nächsten Entscheidung für ein Auto vielleicht für eines entscheidet, das nicht mit Benzin und Diesel betankt werden muss.

Zusatzfrage

Der Umweltminister steht hinter dieser klimaschädlichen Subvention?

Fichtner (BMUKN)

Der Umweltminister steht hinter dem Tankrabatt.

Frage

Die Frage richtet sich an den Regierungssprecher zum Telefonat zwischen dem Bundeskanzler und dem US-Präsidenten. Ich würde Sie bitten, vielleicht etwas zur Stimmung in dem Telefonat zu sagen. Auf X stand, es war ein gutes Telefonat. Aber war auch die Stimmung zwischen dem Kanzler und dem US-Präsidenten gut? Hat er vielleicht Signale bekommen, dass der Truppenabzug vielleicht doch zurückgenommen wird?

StS Kornelius

Selbstverständlich gilt jedes Wort, das auf X steht, und kann eins zu eins von Ihnen übernommen werden. Es war ein gutes Telefonat. Ich werde jetzt keine Details aus dem Telefonat wiedergeben, weil das zum Vertrauensbereich gehört, der für solche Telefonate notwendig ist. Dieses Gespräch hat sich um die großen Lagen, die wir momentan haben, gedreht, und insofern auch um das Thema Ukraine, das Thema Iran. Die beiden haben dieses Gespräch vernünftig vorbereiten lassen. Es wurde in einer wirklich sehr guten Atmosphäre ‑ Sie können das Wort „sehr“ vielleicht noch ergänzen ‑ geführt, und darüber hinaus möchte ich nicht ins Detail gehen.

Zusatzfrage

Aber hat der Bundeskanzler denn jetzt irgendetwas von dem, was er vor dem Telefonat über den Iraneinsatz gesagt hat, zurückzunehmen?

StS Kornelius

Nein. Der Bundeskanzler hat seinen Blick auf den Irankrieg mehrfach geäußert. Das zentrale Thema ist natürlich, dass Iran aufgefordert ist, seine Provokationen und vor allem auch die Proxymaßnahmen einzustellen, dass das Raketenprogramm eingestellt wird, dass das Nuklearprogramm einer Kontrolle unterworfen wird und dass Iran aufgefordert ist, jetzt an den Verhandlungstisch zurückzukehren bzw. dort überhaupt erst einmal zu erscheinen. Dann wird man vor allem über das Thema der Straße von Hormus reden müssen. Das sind die Forderungen, die der Bundeskanzler seit Tagen und Wochen immer und immer wieder wiederholt, und auch das ist bekannt.

Zusatzfrage

An das Gesundheitsministerium: Welche konkreten Auswirkungen hat dieser Ausbruch von Ebola? Es wurde ja offiziell eine Notlage ausgerufen. Welche konkreten Auswirkungen hat das für Deutschland?

Nübel (BMG)

Wie Sie schon sagten, hat die WHO den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Das hat für Deutschland erst einmal keine expliziten Auswirkungen. Ich kann darauf verweisen, dass sich die Ministerin gestern im „Bericht aus Berlin“ und auch heute Morgen im RBB-Interview zur Situation geäußert hat und dabei auch ein bisschen etwas dazu erklärt hat. Es geht jetzt in erster Linie darum, die Behörden im Kongo und in Uganda zu unterstützen, indem man den internationalen Gesundheitsnotstand ausruft, um die Kommunikation mit den Bürgern besser zu ermöglichen und dafür Rückendeckung zu geben; so hat es die Ministerin formuliert. So viel dazu.

Zusatzfrage

Das mit der Unterstützung habe ich nicht genau verstanden. Wird Deutschland jetzt irgendwelche Unterstützung zur Verfügung stellen?

Nübel (BMG)

Bisher gibt es da noch kein Ersuchen. Das würde dann ja an uns gerichtet werden. Wir wären auf jeden Fall vorbereitet. Generell könnten wir zum Beispiel ‑ das hat die Ministerin in den Interviews auch erwähnt ‑ über unsere Institute helfen, über das RKI oder über das Bernhard-Nocht-Institut. Dadurch können zum Beispiel mobile Labore bereitgestellt werden. Aber, wie gesagt, es gibt bisher noch kein Ersuchen. Wenn da etwas kommt, dann werden wir das wohlwollend prüfen.

Frage

Können Sie das noch einmal ein bisschen ergänzen? Als ich Ihre Berichterstattung am Wochenende verfolgt habe, habe ich gelernt, dass sich jetzt vor allem NGOs in die betroffenen Länder aufmachen. Ärzte ohne Grenzen hat angekündigt, sozusagen seine Experten aus ganz Afrika in den betroffenen Ländern zusammenzuziehen. Würde die Bundesregierung jetzt so ein bisschen abwarten, bis da so ein offizielles Ersuchen kommt, oder bietet man das offensiv an?

Nübel (BMG)

Ich habe in der Berichterstattung auch wahrgenommen, dass die Nichtregierungsorganisationen da jetzt sehr aktiv sind. Das ist ja auch grundsätzlich zu begrüßen. Die Ministerin ist ja jetzt auch just in Genf zur Weltgesundheitsversammlung, und Sie können sichergehen, dass sie dort auch mit allen internationalen Partnern im Austausch stehen wird, eben auch zum aktuellen Ebolaausbruch. Das Verfahren ist aber, dass erst einmal das Land vor Ort schaut, welche Bedürfnisse dort vorhanden sind, und dann werden eben Ersuchen gestellt, und die werden dann von uns geprüft, auch in Abstimmung zum Beispiel mit dem Auswärtigen Amt.

Hinterseher (AA)

Ja, ich kann auch gerne etwas ergänzen, vielleicht dann auch noch der Kollege vom BMZ. Wir fördern die WHO afrikaweit in diesem Jahr mit drei Millionen Euro. Allerdings liegt eine Aufteilung auf die Länder seitens der WHO noch nicht vor; dies jetzt nur als grundsätzliche Vorabbemerkung. Aber diese Mittel können beispielsweise auch für die Eindämmung des Ebolavirus länderübergreifend verwendet werden.

Außerdem fördern wir auch NGOs, so die Caritas mit 2,7 Millionen Euro und insbesondere auch die Malteser mit knapp 2,5 Millionen Euro in der Demokratischen Republik Kongo, die zum Beispiel im Bereich der Epidemieprävention tätig ist. Das dazu.

Geiger (BMZ)

Ich kann gerne noch etwas ergänzen. Das BMZ unterstützt seit Jahren die Pandemievorsorge in der Region, zum Beispiel durch den Aufbau eines Frühwarn- oder Kommunikationssystems, das Training von Gesundheitspersonal oder die Verbesserung der Laborkapazitäten. Dadurch bestehen derzeit verlässliche Kontakte und auch eine eingespielte Struktur, auch in der Demokratischen Republik Kongo. Das BMZ sondiert derzeit mögliche Unterstützungsmaßnahmen über laufende Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere natürlich zur Pandemieprävention, sowie über die schnell einsetzbare Expertengruppe Gesundheit. Kurzfristig können zusätzliche Mittel für die Unterstützung mobiler Labore bereitgestellt werden. Dadurch können unter anderem spezifische Laborkits und persönliche Schutzausrüstung schnell beschafft werden. Wichtig ist dabei, auch die Lage in den angrenzenden Ländern im Blick zu haben, damit sich das Virus nicht noch weiter ausbreitet. So weit von uns.

Zusatzfrage

Sieht das BMG irgendwelche Auswirkungen bezüglich Reisetätigkeiten für Europa bzw. Deutschland?

Nübel (BMG)

Ich glaube, für Reisetätigkeiten müsste ich an den Kollegen des AA verweisen. Grundsätzlich, und das hat die Ministerin ja auch gestern im „Bericht aus Berlin“ gesagt, ist das Risiko für Deutschland sehr, sehr gering.

Hinterseher (AA)

Ja, zu den Reise- und Sicherheitshinweisen kann ich vielleicht noch etwas ergänzen. Wir haben unsere Reise- und Sicherheitshinweise zur Demokratischen Republik Kongo und zu Uganda am Freitag bzw. gestern angepasst und zusätzlich dazu konkrete Hinweise zum Ebolaausbruch in den betroffenen Regionen ergänzt. Natürlich beobachten wir die Lage vor Ort weiter auch sehr genau. Unsere Reise- und Sicherheitshinweise werden ja fortlaufend aktualisiert und beruhen dann zum jeweiligen Zeitpunkt stets auf den aktuell verfügbaren Informationen. Wie Sie wissen, stehen wir dazu auch im Austausch in den Regionen, zum Beispiel mit dem betroffenen Regionalarzt, der in Nairobi ist. Wir empfehlen grundsätzlich allen Reisenden, unabhängig vom Reiseziel, die Registrierung auf unserer Krisenvorsorgeliste ELEFAND; das sei hier auch der Sicherheit halber noch einmal erwähnt. Das ist ein grundsätzlicher Aufruf, den wir natürlich allen Reisenden immer ans Herz legen.

Frage

Noch einmal konkret gefragt: Gibt es für Reisende, die aus der Region kommen, irgendwelche Maßnahmen, die hier ergriffen werden? Werden die also irgendwie getestet, oder gibt es irgendwelche Einrichtungen an den Flughäfen? Ist irgendetwas anders, als es vorher war?

Hinterseher (AA)

Ich kann Ihnen jetzt die Reise- und Sicherheitshinweise mit Blick auf die betreffenden Länder, die das Auswärtige Amt ‑ ‑ ‑

Zusatzfrage

Nein, ich meine die Einreise nach Deutschland.

Hinterseher (AA)

Dafür würde ich das Wort abgeben.

Zusatz

An ‑ ich weiß es nicht ‑ das BMI?

Vorsitzende Buschow

Kann das BMI etwas zu Einreiseregularien sagen, vor allen Dingen in Bezug auf Kongo und Uganda?

Kaminski (BMI)

Dazu kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen. Ich müsste etwas nachliefern.

Frage

Das RKI hat eine Handreichung für alle deutschen Gesundheitsämter zum Umgang mit demAndes-Hantavirus veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem, Kontaktpersonen sollten für sechs Wochen nach letzter möglicher Exposition in Quarantäne bleiben. Ein negatives Testergebnis bei asymptomatischen Personen hebe die Quarantäne nicht auf. Da würde mich zunächst interessieren: Können Sie uns erklären, wieso ein negatives Testergebnis bei asymptomatischen Personen die Quarantäne nicht aufheben soll?

Nübel (BMG)

Da muss ich jetzt erst einmal auf das verweisen, was das RKI in der Handreichung darlegt. Sie können davon ausgehen, dass das alles Hand und Fuß hat. Genau erläutern kann ich diese diffizilen Vorgänge jetzt an dieser Stelle nicht.

Zusatzfrage

Auf welcher konkreten wissenschaftlichen Evidenz basiert denn diese vergleichsweise strenge Maßnahme von sechs Wochen Quarantäne, insbesondere für asymptomatische Kontaktpersonen? Und wie bewertet die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffes?

Nübel (BMG)

Da müssten Sie sich bitte an das RKI wenden, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das zustande kommt.

Zuruf

Aber das untersteht Ihnen. Dafür haben Sie die Aufsichtspflicht.

Nübel (BMG)

Das untersteht uns, aber die Darreichung oder Handreichung ist vom RKI erstellt, natürlich auch in Abstimmung mit unseren Fachkollegen. Ich würde Sie trotzdem bitten, sich da an das RKI zu wenden.

Frage

Eine Frage an das BMLEH: Nachdem am Wochenende ein Tigerin Leipzig ausgebrochen ist, fordern jetzt Umweltschützer schärfere Regeln bei der Haltung von gefährlichen Wildtieren. Inwieweit ist das bei Ihnen ein Thema im Ministerium? Inwieweit ist das vielleicht auch Ländersache? Würden Sie diese schärferen Regeln, wie gefordert, als Ministerium tatsächlich haben wollen?

Schulz (BMLEH)

Vielen Dank für die Frage. Wir haben die Berichterstattung auch verfolgt.

Vielleicht kann man vorweg sagen: Es ist nicht einfach so möglich, ein wildes Tier in seinem Garten zu halten oder so etwas. Da gibt es eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorgaben. Es gibt das Artenschutzrecht, das Tierschutzrecht. Es gibt kommunale Verordnungen der Polizei. Es gibt Sicherheitsauflagen von Veterinär- und anderen Ämtern. Die Zuständigkeiten sind unterschiedlich. Es gibt das Tierschutzgesetz, in dem steht, dass diese Tiere artgerecht gehalten werden müssen. Die Kontrolle obliegt wie immer den Ländern.

Wir sehen jetzt aufgrund dieses Einzelfalls keine Notwendigkeit, hier eine Überprüfung vorzunehmen. Wie gesagt: Es gibt eine sehr detaillierte Beschreibung, was für diese Tiere bestehen muss. Gerade bei Wildtieren ist das sehr komplex.

Für Details, was in diesem Fall jetzt konkret passiert ist, müssten Sie sich ans Land Sachsen wenden, beziehungsweise an die Veterinäreinrichtungen vor Ort.

Frage

Eine Frage ans Finanzministerium: Wann wird Herr Klingbeil ein Konzept oder einen Entwurf für eine Einkommensteuerreform vorlegen?

Harmsen (BMF)

Ich kann Ihnen da jetzt keinen neuen Stand mitteilen. Das Ziel, das ja auch in der Koalition vereinbart worden ist, ist klar, nämlich kleine und mittlere Einkommen zu entlasten und dass das zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Diese Reform erarbeiten wir gerade im Bundesfinanzministerium. Details, auch zu einem möglichen Zeitpunkt, kann ich Ihnen jetzt noch nicht nennen.

Frage

Der Bundeskanzler will ja auch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern sprechen. Wird denn die Einkommensteuerreform vorher oder erst nachher vorgelegt?

Harmsen (BMF)

Die Terminplanung des Bundeskanzlers kenne ich nicht, aber natürlich gibt es vorher innerhalb der Regierung Abstimmungen, und natürlich reden wir auch immer mit den verschiedenen Partnern und Sozialpartnern über unsere Vorhaben.

StS Kornelius

Prozesse sind miteinander verzahnt. Das heißt, diese Gespräche sind ja auch Bausteine einer umfassenderen Reform. Deswegen können Sie davon ausgehen, dass die Abstimmung, die dann innerhalb der Bundesregierung dazu stattfindet, im Lichte des Gesprächs auch mit Arbeitnehmern, Gewerkschaften und Arbeitgebern stattfindet.

Zusatzfrage

Ich habe es jetzt immer noch nicht verstanden. Legen Sie dann das Konzept vor diesem Termin vor oder erst, nachdem man sich mit den Sozialpartnern abgesprochen hat? Das ist ja bei dieser Einmalprämie nicht geschehen.

StS Kornelius

Ich sagte, dass die Prozesse miteinander verzahnt werden. Das gibt jetzt keinen Hinweis auf die zeitliche Reihenfolge.

Frage

Herr Harmsen, Sie haben eben gesagt, die Reform solle kleine und mittlere Einkommen entlasten. Können Sie uns noch einmal sagen, wo da aus Sicht des Finanzministers die Grenze ist, bis wohin er ein kleines und mittleres Einkommen sieht?

Harmsen (BMF)

Ich würde jetzt, wie ich das eben schon angedeutet habe, zu einzelnen Aspekten dieser Reform, die wir bald vorlegen werden, hier nicht spekulieren oder im Detail Auskunft geben. Wir erarbeiten das in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen und werden zu gegebener Zeit auch genau diese Fragen beantworten.

Zusatzfrage

Ich möchte ja gar kein Detail aus Ihrem zu erarbeitenden Konzept, sondern eine Interpretation, wie Ihr Ministerium diesen Satz aus dem Koalitionsvertrag interpretiert ‑ und der ist ja schon eine Weile beschlossen.

Harmsen (BMF)

Das ist aber ein wesentlicher Teil der Reform, die wir dann vorzulegen haben. Deswegen würde ich hier jetzt noch keine Aussagen dazu treffen.

Frage

Minister Klingbeil hat heute Morgen vor dem Abflug zum G7-Treffen in Paris gesagt, er werde in Paris ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine unterschreiben. Wir haben einmal gegoogelt. Es sah so aus, als gäbe es das schon seit 30 Jahren. Können Sie noch einmal sagen, ob das nicht mehr gültig war oder was jetzt an dem Doppelbesteuerungsabkommen neu ist?

Harmsen (BMF)

Wir werden dazu meiner Kenntnis nach morgen einen Termin haben und uns dann näher dazu äußern. Ich werde das gerne nachreichen. Wir werden aufdröseln, was jetzt die Neuerungen sind und was die Inhalte dieses Abkommens sein werden.

Frage

Bundeskanzler Merz hat auf dem Katholikentag am 15. Mai in Würzburg erklärt, nur wenige Länder böten jungen Menschen so gute Zukunftschancen wie Deutschland. Eine aktuelle Studie des UN-Kinderhilfswerks UNICEF kommt zu einem ganz anderen Schluss: Unter 37 Ländern, in denen kindliches Wohlbefinden anhand von sechs Indikatoren wie Gesundheit und Zugang zu Bildung untersucht wurde, nimmt die Bundesrepublik nur Platz 25 ein. Da würde mich interessieren: Auf welcher konkreten Datengrundlage kam der Kanzler denn zu seinem Urteil über die ach so guten Zukunftsaussichten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland?

StS Kornelius

Ich würde die Gegenfrage stellen, auf welcher Grundlage diese Studie zu ihrem Ergebnis kommt. Ich glaube, dass wir uns die Empirik dazu vielleicht jetzt gemeinsam anschauen müssten, um zu einem sachlichen Urteil zu kommen. Ich würde trotzdem an der Aussage festhalten, dass die Zukunftsaussichten in Deutschland und die Versorgung für Kinder und Jugendliche in diesem Land ausgezeichnet sind.

Zusatzfrage

Laut der genannten UNICEF-Studie erreichen nur 46 Prozent der Jugendlichen aus armen Familien in der BRD grundlegende Bildungsstandards, bei wohlhabenden Familien sind es 90 Prozent. Da würde mich interessieren: Sieht der Kanzler das als ein strukturelles Problem des deutschen Bildungs- und Sozialsystems an, und, wenn ja, welche Konsequenzen zieht er daraus?

StS Kornelius

Das deutsche Bildungssystem ist sehr transparent. Es ist sehr durchlässig, es ermöglicht den Durchgang durch verschiedene Bildungsschichten, auch unabhängig von Herkunft und Familie. Dieses System ist stets noch verbesserungswürdig ‑ da sind wir uns alle einig ‑, deswegen sind ja auch viele Reformen darauf ausgerichtet. Vieles davon ist auch in Länderzuständigkeit. Aber eine generelle Aussage über den Zustand kann ich jetzt nicht treffen. Es ist Teil des laufenden politischen Prozesses, hier Verbesserungen herbeizuführen.

Frage

Herr Kornelius, es geht um die Mitgliederkartei der NSDAP, die jetzt in den USA online gestellt worden ist. Das Bundesarchiv, das ja Herrn Weimer untersteht, hat das bisher unter Verweis auf Datenschutz oder ‑ besser gesagt ‑ Persönlichkeitsrechte nicht gemacht. Ich glaube, da hieß es, 100 Jahre sei die Frist und deswegen komme das irgendwann. Da die Daten ja jetzt schon online gestellt worden sind und sie auch eifrig von Leuten genutzt werden, die wissen wollen, was ihr Opa einmal gemacht hat, meine Frage: Wird das jetzt geändert? Wird das jetzt vorgezogen? Was bedeutet sozusagen dieser Verstoß gegen die Hürden, die es aus deutscher Sicht bisher gab?

StS Kornelius

Da muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen, dass ich das nachliefern muss. Das Datenschutzgesetz ist ja dann eindeutig. Wenn die Akten hierzulande für diese Zeit unter Verschluss sind, wird sich das Bundesarchiv an diese Regel halten. Ich müsste aber die klaren Umstände der Veröffentlichung in den USA eruieren und Ihnen das nachliefern.

Zusatz

Das wäre nett. Sie sind jetzt nicht als geheim oder so eingestuft. Man kann beim Bundesarchiv einen Antrag stellen, aber sie sind halt nicht online recherchierbar.

StS Kornelius

Das ist uns nicht entgangen. Da gibt es ja einige Plattformen, die damit sehr viel Traffic erzeugen.

Frage

Eine Frage an Herrn Fichtner zum Thema Klima; das hat mit dem Weltklimarat zu tun: Das Katastrophenszenario RCP 8,5 wurde ja als schlimmstes Szenario gestrichen. Von interessierter Seite im politischen Raum wird jetzt so getan, als ob die bisherigen Klimaschutzprogramme der Bundesregierung völlig übertrieben gewesen seien, dass sie auf Grundlage von sogenannten unrealistischen Horrorszenarien betrieben wurden. Wie steht das Bundesumweltministerium dazu?

Fichtner (BMUKN)

Das haben wir auch gesehen, was Sie da beschreiben. Diese Interpretation führt in der Tat völlig in die Irre, dass man jetzt gar keine Klimapolitik mehr bräuchte oder die Wissenschaft sich geirrt hätte. Das stimmt nicht. Es geht um ein Szenario, das aus der Zeit vor dem Pariser Klimaabkommen erarbeitet wurde und das den allerschlimmsten Fall einer massiven Ausweitung von fossilen Energien, von Kohlekraftwerken und einer Erhitzung von vier bis sechs Grad beschreibt.

Dieses Szenario kann jetzt gestrichen werden, weil die Klimapolitik in der Vergangenheit gewirkt hat. Die erneuerbaren Energien sind inzwischen so gut und so günstig, dass es sich für Investoren auf der ganzen Welt gar nicht mehr lohnen würde, in Kohlekraftwerke zu investieren. Das ist also ein Erfolg von Klimapolitik der Vergangenheit, dass wir dieses Szenario heute nicht mehr brauchen. Deswegen haben die führenden Klimawissenschaftler der Welt das so entschieden.

Das ist jetzt trotzdem kein Grund für Jubelstimmung. Denn auch wenn wir das Szenario einer Erhitzung um 4 bis 6 Grad abgewendet haben, führt die aktuelle globale Klimapolitik nach Angaben des UN-Umweltprogramms in der Summe der unterschiedlichen Politiken der Länder immer noch zu 2,8 Grad Erderwärmung ‑ und das ist immer noch eine ziemlich ungemütliche Welt. Deswegen richten wir unsere Politik darauf aus, möglichst viele Mitstreiter auf der ganzen Welt zu gewinnen, um das Ziel des Pariser Abkommens zu erreichen, nämlich möglichst eine Erderwärmung um maximal 1,5 Grad.

Frage

Es gibt ja viele internationale Experten und Beobachter, die sagen, dass das 1,5-Grad-Ziel gar nicht mehr erreichbar ist. Wie sieht das das Umweltministerium?

Fichtner (BMUKN)

In der Tat bewegen wir uns schon mehr oder weniger an dieser Grenze. Die Logik des Pariser Abkommens sieht auch die Möglichkeit vor, dass man beim sogenannten „overshoot“, also wenn man die 1,5-Grad-Grenze schon überschritten hat, durch Entnahme von Kohlendioxid auch bis zum Ende des Jahrhunderts wieder dorthin kommen kann. Es hat seinen politischen Wert, an diesem Ziel festzuhalten. Das ist gerade für viele sehr verletzliche Länder überlebenswichtig.

Frage

Ich habe eine Frage ans Verteidigungsministerium. Am Wochenende hat es für ziemlich viel Wirbel gesorgt, dass es bei der Bundeswehr in zwei Bereichen Beförderungsstopps geben soll, beim Heer und bei der Marine. Das geht ja darauf zurück, dass es Anfang der 2000er Jahre ein Gerichtsurteil gab, das im vergangenen Jahr noch einmal bestätigt wurde. Eine Entscheidung darüber gab es jetzt, und das Verteidigungsministerium signalisiert da große Entschlossenheit. Wieso hat das so lange gedauert? Haben Sie das antizipiert, haben Sie damit gerechnet? Der Bundeswehrverband spricht ja davon, dass es für einen Super-GAU sorgen und auch den Aufwuchs der Armee unterminieren könnte.

Müller (BMVg)

Vielleicht erst einmal zum Beginn Ihrer Fragestellung: Es betrifft nicht nur Heer und Marine. Es betrifft die Dienstposten der sogenannten Unteroffiziere mit Portepee in den Dienstpostenkategorien Feldwebel und Bootsleute, und die finden wir bei allen Teilstreitkräften, also auch bei der Luftwaffe, im Unterstützungsbereich und bei Cyber.

Was ist passiert? Diese Unteroffiziere sind in der Regel ‑ nicht überall, aber vielerorts ‑ auf Dienstposten eingesetzt, die alle vier Dienstgrade ‑ Feldwebel, Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel ‑ durchlaufen können. Damit ist im Grunde ein Werdegang an einem Standort sehr perspektivisch und planerisch möglich. Das wird natürlich gerne genommen, einfach, weil man eine Perspektive hat und weiß, mit der Zeit erreicht man die Dienstgrade. Das war vorher eine Zeitgrenze von 16 Jahren, in der eine Beförderung vom Feldwebel bis zum Stabsfeldwebel möglich war.

Die Gerichte ‑ Sie haben es angedeutet ‑ haben seit 2004 regelmäßig geurteilt, dass dieses auf der Zeit beruhende Prinzip nicht das Prinzip ist, das wir im Grundgesetz und in den untergeordneten Gesetzen mit „Eignung, Leistung und Befähigung“ beschrieben haben.

Das waren Einzelurteile. Wie Sie gesagt haben, gab es im letzten Jahr dann ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, und im Juli wurde höherinstanzlich und ohne Berufung entschieden, dass das so nicht weitergeht. Natürlich wurde im Nachgang die Urteilsbegründung abgewartet.

Was jetzt erfolgt ist, also ein De-facto-Beförderungsstopp, ein sogenannter Ordnungshalt, bis man das gesamte System dahinter einmal umkrempelt, ist so ein massiver Einschnitt ‑ das ist uns durchaus bewusst ‑, dass in der Zwischenzeit natürlich auch andere Optionen durchgespielt wurden. Die Frage ist also: Was kann man machen, um die unausweichliche Berücksichtigung der gesprochenen Rechtslage für die Beteiligten, für die Betroffenen bestenfalls so umzusetzen, ohne dass diese harten Einschnitte passieren? Das hat ein paar Monate gedauert, das stimmt. Jetzt kam man zu dem Schluss: Wir brauchen diesen Stopp, um die Neuordnung vorzunehmen.

Was passiert jetzt? Zum einen gibt es eine Projektgruppe, die sich speziell mit dem Thema Personal beschäftigt. Neben weiteren Themen, wie zum Beispiel Verteidigungsaufstellung und Aufwuchs, wird das Thema Feldwebel ganz bewusst mit betrachtet. Des Weiteren gibt es den Beförderungsstopp zum 1. Juli., der dann wahrscheinlich bis Anfang nächsten Jahres laufen wird, um keine neuen Fakten zu schaffen. Auf dieser Basis sollen dann Dienstposten neu geordnet werden. Dienstposten werden dann nur noch bis zum Hauptfeldwebel oder Hauptbootsmann gehen, und darüber hinaus wird es Dienstposten geben, die dann eben für die höhere Qualifikation, für die höheren Dienstposten ‑ Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann ‑ genutzt werden.

Um das umzustellen zu können und dann einen neuen Stand B zu haben, auf dem man dann sauber, rechtssicher und planungssicher für die Soldatinnen und Soldaten befördern kann, musste man jetzt diesen Schritt gehen. Uns ist bewusst, dass das Konsequenzen hat. Wenn Sie ein Hauptbootsmann sind, der in diesem Jahr oder Anfang nächsten Jahres mit der Beförderung dran wäre, dann sind Sie natürlich enttäuscht. Das ist ganz klar ‑ das ist dem Generalinspektor klar, das ist dem Leitungsbereich klar. Wir mussten diesen Schritt aber gehen, um diese Neuordnung vornehmen zu können.

Wir werden daran jetzt schnellstmöglich arbeiten, und wir haben für nächstes Jahr, für 2027, neue Planstellen, um verdiente Beförderungen dann auch leistungsgerecht umsetzen zu können. Mit diesem Gesamtpaket ‑ der Neuordnung, den neuen Planstellen und der Neustrukturierung ‑ werden wir ab Anfang 2027 wieder Beförderungen vornehmen und die neuen Dienstposten leistungsgerecht nach Beurteilung im Dreiklang von Leistung, Befähigung und Eignung besetzen können.

Das ist der Hintergrund.

Zusatzfrage

Sie haben es gerade eben angedeutet: Einzelurteile dazu gab es schon seit Anfang der 2000er-Jahre. Wenn ich das richtig verfolgt habe, hat jetzt auch für Irritationen gesorgt, dass der Generalinspektor auf Instagram just die Änderungen angekündigt hat, die eigentlich seit 20 Jahren gefordert wurden und im Raum standen. Ist da die Kommunikationsstrategie richtig gewesen? Warum hat es so lange gedauert, bis man jetzt systematisch an das Thema herangegangen ist?

Müller (BMVg)

Ich habe ja gesagt, dass es Anfang der 2000er-Jahre Einzelurteile gab. Warum dieses Thema in anderen Legislaturperioden nicht angegangen wurde, kann ich nicht sagen. In dieser Legislaturperiode wurde, wie ich gerade gesagt habe, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts abgewartet; das war der maßgebliche Triggerpunkt. Dann haben die Beteiligten, die den Zustand, der über 20 Jahre währte, nicht zu verantworten haben, gesagt: Jetzt müssen wir etwas tun; deshalb kommt es jetzt zu diesem Schritt, der auch wehtut.

Zur Kommunikation: Es gibt bei uns die Prämisse, dass immer zuerst die Soldatinnen und Soldaten informiert werden. Davon weichen wir nicht ab. Natürlich gab es in diesem Fall auch einen klaren Kommunikationsplan, der am Anfang einen Tagesbefehl vorsah, der die Information über Internet vorsah, der der Einbindung der Vorgesetzten vorsah. Das muss natürlich vorbereitet werden. Wir hatten dann Indizien, dass das nicht zu halten ist. Wir wollten aber verhindern, dass die Soldatinnen und Soldaten von anderer Seite informiert werden; deshalb haben wir dann am Wochenende die interne Kommunikation über unsere Intranetplattform vorgezogen und dort zuerst informiert. Parallel dazu haben wir auch über Social Media informiert, da viele unserer Soldatinnen und Soldaten dort unterwegs sind.

Sie können mir glauben: Es gibt bei uns den Grundsatz, dass zuerst die Truppenkommunikation, also die Kommunikation über den Fachstrang an die Soldatinnen und Soldaten stattfindet. Das ist bei allen Themen so, und vor allen Dingen auch bei Themen, die diese tiefgreifenden Veränderungen betreffen. Das war in diesem Fall so geplant und wird heute über die Vorgesetzten, über den Tagesbefehl dann auch weiterverfolgt. Da der ursprüngliche Plan aber nicht zu halten ist, mussten wir am Wochenende quasi den Plan B ziehen.

Frage

An das BPA: Hat der Kanzler am Wochenende den Eurovision Song Contest verfolgt? Wie blickt er auf das Ergebnis? Inwieweit ist es sinnvoll, da so viel Geld hineinzustecken, wenn wir am Ende doch immer nur Vorletzter, Drittletzter oder Letzter werden?

StS Kornelius

Der Kanzler hat selbstverständlich die Ergebnisse des ESC verfolgt und freut sich heute, den bulgarischen Premierminister in Berlin zu begrüßen. Ansonsten ist das eine Veranstaltung, die in der Verantwortung anderer liegt und daher auch von dort beurteilt werden muss.

Frage

Im Auftrag der US-Armee wird derzeit im pfälzischen Weilerbach ein Biosicherheitslabor der Schutzstufe 3 gebaut. Offizieller Bauherr ist das Bundesbauministerium. In dem Labor will die US-Armee hochinfektiöse Erreger oder Substanzen der Risikogruppe 3 untersuchen. Darunter fallen unter anderem Hantavirus, Coronavirus und Vogelgrippe. Da würde mich grundsätzlich erst einmal interessieren: Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung dieses Biolabors in Weilerbach?

Totz (BMWSB)

Das muss ich Ihnen nachliefern, dazu habe ich jetzt nichts dabei.

Zusatzfrage

Die US-Seite erklärt, das Labor sei ausschließlich für diagnostische Zwecke vorgesehen und es seien keine experimentellen Aktivitäten geplant. Da würde mich interessieren: Gibt es vonseiten der Bundesregierung verbindliche Vereinbarungen mit der US-Seite, mit denen dauerhaft überprüft werden kann, dass diese Nutzung des Labors auf deutschem Boden durch das US-Militär nicht verändert oder ausgeweitet wird? Wenn ja: Wer in der Bundesregierung wäre dafür zuständig?

StS Kornelius

Ich vermute, das fällt unter Stationierungsabkommen, die im Detail regeln, welche Zuständigkeiten und welche Berichtspflichten wechselseitig bestehen. Ich denke auch, dass dieses Thema darunter subsumiert ist.

Zusatz

Das erklärt noch nicht die Verantwortung in der Bundesregierung.

StS Kornelius

Die Bundesregierung stellt sich dieser Verantwortung gemeinsam.

Frage

An das Auswärtige Amt: Herr Hinterseher, wie beurteilen Sie die Aktionen Israels im Südlibanon? Beobachter sehen eine Parallele zu Zerstörungen in Gaza. Diese Zerstörungen seien so umfänglich, dass Bewohner, die jetzt evakuiert wurden, praktisch keine Chance hätten, dorthin zurückzukehren.

Hinterseher (AA)

Ich kann auf das verweisen, was wir hier auch in der Vergangenheit gesagt haben: Wir wirken im Gespräch mit allen Partnern natürlich darauf hin, dass dem Waffenstillstand, wie er vereinbart ist, Geltung verschafft wird, dass sichergestellt wird, dass das humanitäre Völkerrecht bei allen Kampfhandlungen, die bestanden haben oder auch bestehen, eingehalten wird, und dass jede wie auch immer geartete Besatzung bestenfalls temporär sein darf. Die israelische Seite hat übrigens vor, ich glaube, zwei Wochen hier in Berlin klar gemacht, dass keine dauerhafte Besatzung des Südlibanon seitens Israels geplant ist.

Zusatzfrage

Ich glaube, in einer vorangegangenen Sitzung konnte „temporär“ nicht zeitlich eingegrenzt werden. Da Ihr Minister aber gesagt hat, Israel habe jedes Recht, im Südlibanon einzugreifen: Beinhaltet „jedes Recht“ auch die weitgehende materielle Zerstörung von Infrastruktur und Häusern im Libanon?

Hinterseher (AA)

Jedes Recht bewegt sich immer im Rahmen des geltenden Völkerrechts. Darauf hat der Minister bei mehreren Gelegenheiten hingewiesen, und das gilt auch hier.

Frage

Herr Hinterseher, noch einmal konkret: Wenn Israel faktisch alle Ortschaften im Südlibanon zerstört, alle Haine niederbrennt und die Äcker vergiftet, um jede Rückkehr der Bewohner unmöglich zu machen, welches internationale Recht bzw. welche Normen des Völkerrechts betrifft das dann?

Hinterseher (AA)

Ich hatte ja darauf hingewiesen, dass das Völkerrecht den Rahmen bildet und dass Israel alle anderen Fragen natürlich beantworten muss ‑ auch kritische Fragen, die sich nach dem militärischen Vorgehen stellen; denn militärisches Vorgehen muss sich immer an das geltende humanitäre Völkerrecht halten.

Zusatzfrage

Welche Rechtsnormen bricht Israel mit dem, was da passiert?

Hinterseher (AA)

Ich schätze, das ist eine Frage, die Sie an die israelische Regierung richten sollten, da wir diese Frage nicht stellvertretend für die israelische Regierung beantworten können. Die Frage, inwiefern das israelische Verhalten bzw. Vorgehen mit dem Völkerrecht in Einklang steht, ist eine Frage, die Sie der israelischen Regierung stellen müssen.

Frage

Herr Hinterseher, nur eine kurze Verständnisfrage: Kürzlich hat der Außenminister erklärt, Israel hätte jedes Recht, im Libanon zu sein. Steht er nach wie vor zu dieser Aussage, die er, glaube ich, letzte oder vorletzte Woche so getroffen hat?

Hinterseher (AA)

Dieses Zitat hat gerade auch der Kollege schon gebracht.

Zusatzfrage

Da habe ich dann nicht aufmerksam zugehört; das passiert auch mir. Dann lese ich das im Protokoll nach.

Hinterseher (AA)

Das müssen Sie nicht im Protokoll nachlesen: Natürlich steht der Minister zu seinen Äußerungen.

Frage

Ich weiß nicht genau, wer zuständig ist, aber es betrifft den Börsengang des Rüstungskonzerns KNDS. Die Bundesregierung beabsichtigt ja, Anteile an KNDS zu erwerben. Sie möchte dies offensichtlich aber erst im Herbst machen und hat den Konzern daher gebeten, seinen geplanten Börsengang auf diesen Zeitpunkt zu verschieben. Das hat der Konzern nach Medienberichten jetzt abgelehnt. Ändert das irgendetwas an der Haltung der Bundesregierung, bei KNDS künftig Anteilseigner zu werden?

StS Kornelius

Die Bundesregierung prüft momentan die Bedingungen für einen Einstieg. Die Prüfpunkte sind die Höhe der Beteiligung, die Beteiligungsstruktur insgesamt und natürlich auch der richtige Zeitpunkt. Das sind Verhandlungen, die wie üblich bei Börsennotierungen vertraulich geschehen müssen, um auch die nötige Marktfairness zu erhalten. Deswegen kann ich Ihnen über Details dazu momentan keine Entscheidungen mitteilen. Ein Punkt, den wir, glaube ich, auch hier schon oft wiederholt haben, bleibt natürlich bestehen, nämlich dass wir bemüht sind, europäische Kooperationen in der Rüstungsindustrie zustande zu bringen.

Zusatzfrage

An der grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung und dem Interesse, bei KNDS einzusteigen, ändert sich aber nichts?

StS Kornelius

Wie gesagt, die Bundesregierung prüft das. Ich glaube, dass das Prüfverfahren weit fortgeschritten ist. Wir sind in Verhandlungen. Das wird über beauftragte Kanzleien bzw. Investmenteinheiten abgewickelt. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir dazu eine Entscheidung treffen, die wir jetzt aber nicht präjudizieren wollen.

Vorsitzende Buschow

Wir sind jetzt im Bereich der Nachreichungen und Ergänzungen. ‑ Herr Hinterseher, fangen Sie einmal an.

Hinterseher (AA)

(zu den israelischen Angriffen im Südlibanon) Vielleicht nur noch als Einordnung, weil Sie die Frage stellten: Wenn Sie die ganze Pressekonferenz verfolgt hatten, haben Sie auch gehört, dass der israelische Außenminister zuvor betont hatte, dass es keine israelischen Gebietsansprüche in Libanon gibt. Der Außenminister hat sich in seiner Aussage aber auf einen temporären Einsatz im Süden Libanons bezogen.

Aber noch einmal ‑ das ist sehr wichtig ‑: Der deutsche Außenminister hat in dieser Pressekonferenz, auf die Sie Bezug genommen haben, auch klar darauf verwiesen, dass zivile Infrastruktur zu schützen ist. Das ist unter „Achtung des Völkerrechts“ natürlich subsumiert, aber um das hier noch einmal hier in aller Klarheit zu sagen ‑ auch Sie sprachen es an ‑: Zivile Infrastruktur ist natürlich in jedem Fall zu schützen.

Vorsitzende Buschow

Dann gibt es noch eine Nachlieferung aus dem Innenministerium.

Kaminski (BMI)

Wenn ich mich richtig erinnere, hatten Sie nach dem Sondervermögen in Bezug auf den Bevölkerungsschutz gefragt. Es gibt eine Bereichsausnahme von der Schuldenbremse; das bedeutet, dass bestimmte Bereiche von der Schuldenbremse ausgenommen sind. Dazu gehören auch Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz.

Vorsitzende Buschow

Auch das Finanzministerium hat eine Nachlieferung.

Harmsen (BMF)

Noch einmal zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine: Das ist im Wesentlichen eine umfangreiche Modernisierung. Das bestehende Abkommen ist ja fast zehn Jahre alt. Wir führen insbesondere moderne Missbrauchsvermeidungsvorschriften und Vorschriften, die die Verwaltungszusammenarbeit prüfen, ein. Dabei orientieren wir uns an einem Musterabkommen der OECD.

Frage

Gibt es irgendeine Aussage, welche finanziellen Auswirkungen das hat?

Harmsen (BMF)

Ich bin der Meinung, dass wir da nicht von größeren zusätzlichen Belastungen sprechen. Sollte das doch der Fall sein, dann würde ich das nachreichen.

Vorsitzende Buschow

Für das Protokoll: Es sind dann noch Nachlieferungen zu weiteren Fragen zum Zivilschutz, zu Einreisebestimmungen in Bezug auf das Thema Ebola, an das Bundeskanzleramt bzw. BKM zu den NSDAP-Akten und an das Bauministerium zum Biolabor offen.