Regierungspressekonferenz vom 17. Oktober 2025

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 17. Oktober 2025

•    Termine des Bundeskanzlers
•    8. Ordentlicher Gewerkschaftskongress der IGBCE
•    Antrittsbesuch des Bundeskanzlers im Land Baden-Württemberg
•    Kabinettssitzung
•    Gipfeltreffen im Rahmen des Berlin-Prozesses in London
•    Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Rates
•    mögliches Treffen des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und des Präsidenten der Russischen Föderation in Budapest
•    Erhöhung der Gebühr für die Ausstellung des Personalausweises
•    mögliche Beteiligung des italienischen Unternehmens Snam an der Open Grid Europe GmbH
•    Äußerungen des NATO-Generalsekretärs über die militärischen Fähigkeiten Russlands
•    Situation afghanischer Geflüchteter in Pakistan und Afghanistan mit einer Aufnahmezusage im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms
•    Angriffe der US-Armee auf mutmaßliche Drogenboote vor der Küste von Venezuela
•    angekündigte Ausrufung des Ausnahmezustands in Peru
•    E-Auto-Förderung
•    Auslieferung von Verdächtigen im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines nach Deutschland
•    Ausschreibung des Sitzes der neuen EU-Zollbehörde
•    Treffen des Bundeskabinetts mit Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts
•    Reise des Bundesaußenministers in die Türkei
•    künftige Bezeichnung von Fleischersatzprokten innerhalb der EU
•    Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
•    Auslieferung von Aufklärungsflugzeugen vom Typ P-8 Poseidon an die Luftwaffe

38 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Freitag, 17. Oktober 2025

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Meyer

  • Hinterseher (AA)

  • Kirschner (BMJV)

  • Bowinkelmann (BMI)

  • Druckenthaner (BMDS)

  • Ungrad (BMWE)

  • Müller (BMVg)

  • Koufen (BMZ)

  • Dr. Wetter (BMF)

  • Schulz (BMLEH)

 

(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Meyer

An dieser Stelle folgt in der Tat der Blick auf die öffentlichen Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche.

Am Nachmittag des 20. Oktobers ‑ das ist der Montag – wird der Bundeskanzler in Hannover am 8. Ordentlichen Gewerkschaftskongress der IGBCE teilnehmen, der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie. Der Kanzler wird dort gegen 15 Uhr eine Rede halten. Im Anschluss folgt eine Paneldiskussion gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft, Michael Vassiliadis, und Betriebsratsvorsitzenden.

Im Rahmen seiner Antrittsbesuche in allen Bundesländern wird der Bundeskanzler dann am Dienstag, den 21. Oktober, nach Stuttgart reisen. Dort wird er von Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg empfangen und an der Kabinettssitzung teilnehmen. Danach wird es ein Pressestatement geben.

Am Mittag wird der Bundeskanzler am Spatenstich für den Innovationspark Künstliche Intelligenz, kurz IPAI, in Heilbronn teilnehmen und dort eine Rede halten. Mit dem IPAI soll eines der größten europäischen Ökosysteme für künstliche Intelligenz in Europa entstehen. Hier treffen Wissenschaft, Start-ups und Industrie aufeinander. Neben wirtschaftlicher Wertschöpfung legt der IPAI einen besonderen Schwerpunkt auf den ethischen und verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz zum Wohle der Gesellschaft und auf die Einbindung der Öffentlichkeit.

Am Mittwoch, den 22. Oktober, der Bundeskanzler ab 10 Uhr die Sitzung desBundeskabinetts  leiten.

Im Anschluss wird der Kanzler nach London reisen. Er wird dort von 14 bis 17 Uhr im Lancaster House am Gipfel des Berlin-Prozesses der Staats- und Regierungschefs teilnehmen. Der sogenannte Berlin-Prozess ist eine Erfolgsgeschichte, die auch die Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz fortschreibt. Damit unterstreicht die Bundesregierung ihr Engagement für den westlichen Balkan als strategisch bedeutende Region in Europa. Deutschland initiierte 2014 den Berlin-Prozess, um die regionale Zusammenarbeit mit den und zwischen den sechs Ländern des westlichen Balkans zu fördern. Er ist ein entscheidendes Format für die regionale Kooperation und den EU-Integrationsprozess. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sind ebenso Teil des Formats wie mehrere EU-Mitgliedstaaten und das dieses Jahr gastgebende Vereinigte Königreich sowie europäische Institutionen.

Am kommenden Montag, den 20. Oktober, wird im Vorfeld des Gipfels des Berlin-Prozesses sowie des bevorstehenden Europäischen Rates von 15 bis 16 Uhr hier in der Bundespressekonferenz ein Briefing für Sie stattfinden.

Am kommenden Donnerstag und Freitag, den 23. und 24. Oktober, wird der Bundeskanzler an der ordentlichenTagung des Europäischen Rates in Brüssel teilnehmen. Das war gestern auch schon Thema in der Regierungserklärung im Bundestag. Hauptthemen werden einmal mehr die Lage in der Ukraine, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie die europäische Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit sein. Darüber hinaus werden die Regierungschefinnen und -chefs auch die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten diskutieren. Auch die Themen der Migration und des bezahlbaren Wohnraums werden beim Europäischen Rat auf der Tagesordnung stehen.

Frage

Herr Meyer, eine Frage zu London: Der Bundesaußenminister hat neulich in einem Radiointerview gesagt, dass er jetzt, vereinfacht gesagt, bei der EU-Integration zumindest einiger derWestbalkanstaaten vorankommen möchte. Wie sieht der Bundeskanzler das?

SRS Meyer

Grundsätzlich ist es so, dass der Bundeskanzler fast immer alles genauso sieht wie der Außenminister. Insofern gehe ich davon aus, dass wir auch hier sehr abgestimmt agieren.

Zum Berlin-Prozess noch ein, zwei Sätze: Ich habe gerade schon gesagt, dass Deutschland ihn 2014 in der Tat initiiert hat. Wir sehen das wirklich als zentrales Format für die regionale Kooperation, aber auch für den EU-Integrationsprozess an. Insofern wird es dort sicherlich Raum dafür geben, auch über alle diese Fragen ausführlich zu informieren. Wie gesagt, gebe ich an der Stelle auch noch einmal den Hinweis auf das Briefing am kommenden Montag.

Zusatzfrage

Sehen Sie dabei alle sechs Staaten gleich, oder gäbe es die Möglichkeit, einige Staaten von diesen sechs zum Beispiel eher in die Europäische Union aufzunehmen als andere?

SRS Meyer

Das würde ich jetzt ungern weiter qualifizieren. Wichtig ist uns, dass diese Europäische Union stärker wird. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben noch einmal umso deutlicher gezeigt, dass die Europäische Union für uns in Deutschland zentral und ein Stabilitätsanker für uns in wirklich sehr unruhigen Zeiten ist. Darauf liegt unser Fokus.

Frage

Eine Frage an den Regierungssprecher zum möglichen Treffen zwischen Trump und Putin: Wie bewertet die Bundesregierung jetzt mit Abstand den Effekt des Trump-Putin-Gipfels in Alaska? Was sind daraus folgend Ihre Erwartungen an das mögliche Treffen jetzt in Budapest?

SRS Meyer

Wie Sie wissen, unterstützen wir die Ukraine sehr stark in ihrem Abwehrkampf gegen diesen russischen Angriffskrieg. Wir haben sehr viel politisches Kapital auch dafür eingesetzt, die Ukraine für mögliche Friedensverhandlungen stark zu machen. Wir sehen aber auch ‑ das haben die letzten Wochen und Monate sicherlich gezeigt ‑, dass es eine Person gibt, die ganz offensichtlich kein Interesse daran hatte, diesen Friedensprozess auch ernsthaft fortzuführen. Diese Person ist Wladimir Putin. Deshalb unterstützen wir natürlich alle Bemühungen, insbesondere auch die Bemühungen des US-Präsidenten Trump, wieder Bewegung in den Friedensprozess zu bekommen. Wir unterstützen das. Wir stehen dazu im ständigen Austausch mit europäischen Partnern, aber auch mit der US-Administration. Es ist dringend notwendig, einen Weg hin zu einem gerechten Frieden zu gehen. Startpunkt ist für uns ‑ das haben wir immer deutlich gemacht ‑ ein Waffenstillstand. Ansonsten ergibt es wenig Sinn, über Frieden zu diskutieren. Wie gesagt, unterstützen wir die Bemühungen und sind sehr gespannt, aber durchaus auch skeptisch, wie sich Wladimir Putin in dieser Frage verhalten wird.

Zusatzfrage

Sie sagten gerade schon „skeptisch“. Ist es denn aufgrund der EU überhaupt vorstellbar, dass der russische Präsident in Budapest empfangen wird und dass er hier einreisen kann? Dass es überhaupt dazu kommt, ist ja noch sehr fraglich.

SRS Meyer

Sie sagen es gerade selbst: Es ist alles noch sehr fraglich. ‑ Wir haben die Ankündigungen oder die Ideen natürlich zur Kenntnis genommen. Wie gesagt, liegt der Fokus heute ja auch auf dem Treffen des US-Präsidenten mit dem ukrainischen Präsidenten. Uns ist wichtig, dass wir die Ukraine weiter stark unterstützen müssen. Wir müssen gleichzeitig, weil wir sehen, dass das das Einzige ist, was auch funktioniert, den Druck auf Wladimir Putin weiter erhöhen. Deshalb unterstützen wir die Ukraine; und deshalb unterstützen wir auch alle Bemühungen zum Beispiel des US-Präsidenten, hierbei Schritte zu gehen, um Putin dazu zu bewegen, endlich über einen gerechten Frieden mit der Ukraine zu verhandeln.

Frage

Wie beurteilt die Bundesregierung das denn rechtlich? Es gibt ja einen internationalen Haftbefehl gegen Wladimir Putin. Kann und sollte er in der Hauptstadt eines EU-Staates empfangen werden können?

Hinterseher (AA)

Das kann ich beantworten. Grundsätzlich ist es so, dass Ungarn Vertragsstaat des Römischen Statuts ist. Als Vertragsstaat hat es zwar im April 2025 seinen Austritt erklärt; dieser wird aber erst ein Jahr später gültig, also ein Jahr nach der formalen Bekanntgabe gegenüber dem UN-Generalsekretär. Das wäre also im April 2026 der Fall. Damit bleibt Ungarn grundsätzlich erst einmal dazu verpflichtet, dem zu folgen, wozu es sich im Rahmen des Römischen Statuts verpflichtet hat.

Für den Fall, dass eine vom IStGH gesuchte Person in einen Vertragsstaat des Römischen Statuts reist, um dort zum Beispiel an Friedensverhandlungen teilzunehmen, gibt es keine explizite Regelung. Dort könnte argumentiert werden, dass aufgrund der Verpflichtung aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, auf Einhaltung und Schaffung von Frieden hinzuwirken und entsprechend vorzugehen, eine Ausnahme vorliegt. Dies würde aber voraussetzen, dass es sich um Friedensverhandlungen handelt. Vor allem sieht das Römische Statut selbst in Artikel 97 vor, dass derartige Rechtsfragen dem IStGH im Vorfeld vorzulegen wären. Ungarn müsste damit also den IStGH befassen. Das ist wichtig, da es verhindert, dass Vertragsstaaten jeweils einseitig beginnen, das Römische Statut auszulegen.

Zusatzfrage

Wird sich die Bundesregierung dieser Argumentation anschließen?

Hinterseher (AA)

Ich habe ausgeführt, wie der grundsätzliche Rahmen ist. Wir sind natürlich immer im Gespräch, auch mit europäischen und internationalen Partnern. Die Ausgestaltung dieses grundsätzlichen Rahmens wäre dann Gegenstand von Gesprächen.

Frage

Herr Hinterseher, gilt der Mechanismus, den Sie eben dargelegt haben, für die deutsche Bundesregierung auch in dem Fall, dass per IStGH-Haftbefehl gesuchte Staatschefs nach Deutschland kommen würden, wenn nicht Friedensverhandlungen wären?

Hinterseher (AA)

Grundsätzlich habe ich unsere Rechtsposition dargelegt. Daraus lässt sich der Einzelfall aber natürlich immer ableiten; Vielmehr muss der Einzelfall einzeln betrachtet werden, wenn so eine Situation einträte, was aktuell ja nicht der Fall ist.

Zusatzfrage

Entschuldigung, aber aus der Rechtsposition leitet sich doch die Einzelfallbetrachtung ab. Sie haben es hier in Bezug auf Ungarn, Orbán, Putin genauso gemacht. Deswegen die Frage: Gilt das im Prinzip dann auch für Deutschland?

Hinterseher (AA)

Ja, grundsätzlich gilt das für alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts.

Frage

Ich habe eher eine Lernfrage in dem Kontext. Kann der IStGH-Haftbefehl in einen Europäischen Haftbefehl übersetzt werden, der dann wiederum nach europäischem Recht von Ungarn vollstreckt werden müsste? Ich vermute, das BMJV kann das am ehesten erklären.

Kirschner (BMJV)

Das kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Ich könnte das aber noch nachliefern. Meiner Kenntnis nach ist das jeweils ein Ersuchen, das vom IStGH selbst an den jeweiligen Staat gerichtet wird und eben nicht in Form eines Europäischen Haftbefehls oder so.

Frage

Herr Meyer, Sie haben eben schon das Treffen des US-Präsidenten mit dem ukrainischen Präsidenten angesprochen. Wie zuversichtlich sind Sie, dass es diesmal auch ohne persönliche Rückendeckung aus Europa ohne Eklat klappt?

SRS Meyer

Ich möchte dem Gespräch nicht vorgreifen und tue mich immer schwer, im Vorhinein meine Zuversichtlichkeit zu qualifizieren oder abzustufen. Wir sind in den letzten Wochen in einem sehr guten Austausch gewesen, insbesondere auch mit der US-Administration, wenn es darum geht, die Ukraine wirklich stark zu unterstützen. Wir setzen natürlich darauf, dass das weiterhin der Fall ist. Insofern ist es erst einmal gut, dass dieses Treffen stattfindet.

Zur deutschen Position habe ich alles gesagt: Der Druck auf Wladimir Putin, für ernsthafte Friedensgespräche zur Verfügung zu stehen, muss dringend erhöht werden. Er reagiert auf Druck; das hat die Vergangenheit gezeigt und das hat vielleicht auch das gestern geführte Telefonat, das auch eine Folge von Ankündigungen der US-Seite ist, gezeigt.

Das will ich vielleicht auch noch einmal sagen: In Anbetracht der Weltlage gerät manchmal fast ein wenig in Vergessenheit, dass jeden Tag Menschen in der Ukraine getötet und Städte mit Angriffen überzogen werden. Insofern ist unser voller Fokus darauf gerichtet, dass dieser brutale Krieg dringend zu einem Ende geführt werden muss. Die Bundesregierung tut alles, was sie tun kann, um diesen Prozess zu beschleunigen, zu unterstützen, und die Ukraine für Gespräche stark zu machen.

Frage

Bedauert die Bundesregierung, dass dieses Treffen in Budapest stattfindet und nicht in Berlin? Es gab ja auch Zeiten, in denen Deutschland so eine Brückenfunktion hätte ausfüllen können.

SRS Meyer

Jetzt warten wir erst einmal ab, ob das Treffen stattfindet. Dann folgt alles Weitere.

Frage

An das BMI: Herr Bowinkelmann, der Personalausweis soll mehr kosten. Die Bundesdruckerei verweist auf das BMI. Deshalb richte ich die Frage an Sie, warum es diese Preiserhöhung um 24 Prozent gibt. Ist der Preis eigentlich legitim, wenn der Staat verlangt, dass alle Bürger dieses Dokument besitzen?

Bowinkelmann (BMI)

Dazu würde ich gerne ein bisschen weiter ausholen. ‑ Grundsätzlich setzt sich die Gebühr für Ausweisdokumente aus zwei Faktoren zusammen: Das sind einmal der Preis für das Produkt, also den Ausweis, und auf der anderen Seite der Verwaltungskostenanteil, der vollständig in der jeweiligen Kommune verbleibt, die das Dokument herausgibt.

Der Produktpreis bildet sozusagen die kompletten Herstellungskosten für den Ausweis ab. Wie Sie vielleicht wissen, ist dafür die Bundesdruckerei zuständig. Die Bundesdruckerei muss die Kosten nachweisen. Das wird auch durch Wirtschaftsprüfer und -prüferinnen überprüft.

Der Verwaltungskostenanteil spiegelt den Aufwand wider, den die jeweilige Behörde hat. Darunter fallen die Lohnkosten, die Bearbeitungszeit und sonstige Kosten. Wie Sie wissen, sind gerade diese Kosten in der letzten Zeit sehr stark gestiegen. Um den Verwaltungskostenanteil zu bestimmen und einzuschätzen, ermittelt das Statistische Bundesamt für diese Verordnungsgebungsverfahren die jeweiligen Kenngrößen.

Sowohl die Lohnerhöhung, die ich gerade genannt habe, als auch sonstige Veränderungen bei dem Bearbeitungsprozess fallen in die Anpassung der Gebühren mit hinein. Für den einen Teil, den Produktpreis bei der Bundesdruckerei, hat die Bundesdruckerei einen höheren Kostenaufwand nachgewiesen. Sie setzt dementsprechend seit dem 1. August 2025 einen höheren Produktpreis an, um weiter wirtschaftlich arbeiten zu können. Noch einmal der Hinweis: Dieser Kostenansatz wird durch eine Wirtschaftsprüfung nachgeprüft.

Dementsprechend kommt es immer wieder zu Preisanpassungen, so auch in diesem Fall. Die Länder ‑ darauf bezieht sich eventuell die Kenntnis über eine mögliche Gebührenerhöhung ‑ wurden durch das BMI in einem Rundschreiben im Juli 2025 über diese Kostenerhöhung bei der Bundesdruckerei informiert.

Diese Preiserhöhungen beim Produktpreis ‑ Entschuldigung, dass es so lange dauert, aber es ist tatsächlich ein komplexes Verfahren ‑ beinhalten aber nicht die tatsächliche direkte Erhöhung einer Gebühr, sondern die Länder passen sich darauf an. Zum Beispiel wurden die Gebühren für Reisepässe vor zwei Jahren angepasst. Der Verwaltungskostenanteil ist dann so kalkuliert, dass auch diese Preisanpassungen, wie gerade angesprochen, für einen entsprechenden Zeitraum gedeckt bleiben.

Damit aber diese gerade angesprochenen Gebühren aufseiten der Bundesdruckerei für die Kommunen auch finanzierbar bleiben, haben wir seitens des BMI bereits ein Verordnungsgebungsverfahren angestoßen, um diese Gebührenanpassung zu ermöglichen. Wir sind in diesem Rechtsgebungsverfahren weit vorangeschritten. Das wird mit Hochdruck vorangetrieben. Ziel ist es, diesen Verordnungsentwurf in Kürze ins Kabinett einzubringen. Mit Blick auf die Zeitschiene, wie das parlamentarische Verfahren sich danach anschließt, ist mit einer Gebührenerhöhung in diesem Bereich in diesem Jahr eigentlich nicht mehr zu rechnen.

Zum neuen Preis für den Personalausweis ‑ falls Sie dann auch noch danach fragen ‑ kann ich noch nichts sagen; denn er richtet sich nach dem Fortgang des Verordnungsgebungsverfahrens. Aber bei all diesen Preiserhöhungen ist natürlich zu berücksichtigen, dass man auf der einen Seite das Produkt und die Kosten dafür bei der Bundesdruckerei hat und auf der anderen Seite die Kommunen, die Verwaltung und die entsprechenden Kosten dort.

Zusatzfrage

Weil Sie es gerade schon leise erwähnt haben: Wie lange soll dieser Preis dann halten, mit wie vielen Jahre kann man da rechnen?

Bowinkelmann (BMI)

Dazu kann ich Ihnen noch keine Angabe machen.

Zusatzfrage

Der Einzelhandelsverband HDE hat das BMI angeschrieben und gesagt, dass diese Preiserhöhung nicht verhältnismäßig sei, und hat außerdem noch angemerkt, dass dadurch, dass in Behörden jetzt Fotoautomaten der Bundesdruckerei stehen sollen, der Wettbewerb für Fotoläden verzerrt werde. Das seien versteckte Subventionen. Haben Sie dazu schon eine Antwort geschrieben? Wie wird sie aussehen? Halten Sie das für versteckte Subventionen?

Bowinkelmann (BMI)

Auf das gerade angesprochene Schreiben kann ich jetzt nicht eingehen. Darüber, ob dabei ein Austausch erfolgt ist, habe ich jetzt keine Kenntnis. Grundsätzlich haben wir aber schon seit mehreren Monaten eine angepasste Passregelung, der zufolge tatsächlich PointID-Systeme der Bundesdruckerei in einem großen Rollout in verschiedenen Kommunen zur Verfügung stehen. Nach dem neuen Passgesetz ist es so, dass nur noch digitale Fotos für die Erstellung von Personalausweisdokumenten genutzt werden dürfen. Die Kommunen sind aber vollkommen frei in der Entscheidung, ob sie den Service, das Passfoto vor Ort in der Ausstellungsbehörde zu erstellen, anbieten oder auch nicht anbieten. Sie sind auch vollkommen frei in der Wahl der Anbieter. Es gibt auch Kommunen, die auf private Anbieter zurückgreifen. Der Bund, das BMI, stellt jeder Kommune, die es wünscht, kostenfrei solche Geräte der Bundesdruckerei zur Verfügung.

Um auf die privaten Fotodienstleister zu sprechen zu kommen: Es ist weiterhin eine Alternative, die jedem möglich ist, ein solches Foto bei einem privaten Dienstleister, der dieses Angebot zur Verfügung stellt, erstellen zu lassen. Dann erhält man einen QR-Code ausgedruckt, geht mit diesem QR-Code zur Ausstellungsbehörde, und dort wird dieser eingescannt und für das Ausweisverfahren oder zur Erstellung des Ausweises genutzt. Alle Kommunen und alle Behörden müssen diesen gerade genannten Service anbieten und können diesen auch anbieten, nämlich so, dass man mit einem QR-Code zur Behörde gehen kann, der dort eingescannt wird und dann für den Ausweis oder den zukünftigen Ausweis genutzt wird.

Frage

Herr Bowinkelmann, die Kosten für den Personalausweis sind ja nicht zuletzt durch die digitalen Features, die in den vergangenen Jahrzehnten eingebaut wurden, deutlich angestiegen. Diese sind allerdings für die meisten Bürger nach wie vor nicht nutzbar. Wäre es dann nicht fair, wenn der Preis für die digitalen Funktionen erst einmal abgezogen werden würde, so lange, wie diese Funktionen nicht real umfänglich zur Verfügung stehen? Sie wissen, worauf ich anspiele.

Bowinkelmann (BMI)

Tatsächlich habe ich keinen aktuellen Stand vorliegen, wie und für wen all diese Funktionen zur Verfügung stehen und wie sich die Kosten diesbezüglich zusammensetzen. Insofern kann ich Ihnen auch keine allgemeine Aussage dazu geben. Das müsste ich nachreichen.

Zusatz

Vielleicht kann das BMDS an der Stelle aushelfen.

Druckenthaner (BMDS)

Zum Anteil der digitalen Services habe ich jetzt auch keinen Stand vorliegen. Aber es gibt ja funktionierende digitale Services. Die eID-Funktion ist ja bei jedem Personalausweis, der neu ausgestellt wird, von Anfang an dabei. Auch die Wallet, an der wir gerade arbeiten - die soll ja ab Januar 2027 verfügbar sein ‑, wird dann von diesen Gebühren abgedeckt sein. Ich kann Sie beruhigen: Da wird es kein Abomodell oder so etwas geben, sondern das ist dann alles in der einmaligen Gebühr für den Personalausweis inkludiert.

Frage

Meine Frage ist für das Wirtschaftsministerium. Laut Medienberichten plant Ministerin Reiche, den Verkauf von 24,99 Prozent der Anteile an Open Grid Europe an das italienische Unternehmen Snam zu stoppen. Könnten Sie dies bitte bestätigen? Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Ungrad (BMWE)

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wie denen der am Erwerb beteiligten Unternehmen keine Informationen zu etwaigen konkreten Investitionsprüfungen ‑ darum geht es nämlich ‑ geben können.

Zusatzfrage

Aber stimmt es zumindest, dass das Problem darin liegt, dass es um den Verkauf einer sehr wichtigen Infrastruktur Deutschlands an ein ausländisches Unternehmen geht?

Ungrad (BMWE)

Das kann ich nicht kommentieren. Wie gesagt, es geht hier um Investitionsprüfungen.

Frage

NATO-Generalsekretär Mark Rutte hat bei der jüngsten Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO in Slowenien erklärt, die NATO sei Russland militärisch unendlich überlegen. Wirtschaftlich sei man 25 Mal größer, und die russische Luftwaffe könne nicht einmal ansatzweise mit der der NATO mithalten. Da würde mich interessieren: Teilen denn der Kanzler und der Verteidigungsminister diese Einschätzung der unendlichen Überlegenheit der NATO gegenüber Russland, wie vom Generalsekretär vorgetragen?

Müller (BMVg)

Russland führt seit mehr als drei Jahren einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Russland bedroht Europa. Russland bedroht die europäische Friedensordnung. Deswegen ist es zuallererst nicht relevant, wie die strategischen Kräfteverhältnisse sind, sondern relevant ist, dass Russland eine ständige Bedrohung, eine große Bedrohung für unsere Sicherheit ist. Dahingehend laufen unsere Bemühungen ab, die europäische und die NATO-Verteidigungsfähigkeit gegen dieses aggressive Russland zu stärken. Das ist die Antwort.

Zusatz

Ich hatte ja auch noch den Kanzler gefragt.

SRS Meyer

Der Aussage habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Gut, aber die Frage bleibt ja trotzdem bestehen. Sie haben dem Generalsekretär, wenn ich es richtig verstanden habe, auch nicht widersprochen, als er von einer unendlichen militärischen Überlegenheit schon nach dem Status quo sprach. Wie rechtfertigt dann die Bundesregierung diese massiven Rüstungsausgaben hinsichtlich eines Gegners, dem man bereits jetzt unendlich überlegen ist? Was wäre dann die Steigerungsform von „unendlich überlegen“?

Müller (BMVg)

Wenn Sie fragen, wie die Bundesregierung die aktuellen Bemühungen rechtfertigt, dann brauche ich nur in die Ukraine zu schauen und zu sehen, welche Angriffe und welche brutale Gewalt Russland gegen die Ukraine und vor allem gegen die ukrainische Zivilbevölkerung jeden Tag anwendet. Das ist für uns Grund genug, alles zu tun, um die Sicherheit Europas und der NATO und unseres Landes zu stärken.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMI, und zwar wollte ich jetzt noch einmal nach der Situation der gefährdeten Afghanen in Pakistan bzw. Afghanistan nachfragen. Gibt es da neue Zahlen? Wir hatten gehört, dass viele der gefährdeten Afghanen von den entsprechenden Überprüfungsbehörden jetzt gar nicht mehr als gefährdet beurteilt werden. Stimmt das?

Bowinkelmann (BMI)

Ich habe jetzt keinen groß neuen Stand vorliegen, den ich Ihnen mitteilen kann. Wir hatten dieses Thema ja schon häufig. Es befinden sich immer noch rund 1900 Menschen in diesem Verfahren. Wir haben auch über Einreisen, die aber stattgefunden haben, umfassend informiert. Weiterhin gilt, dass Personen, die gegebenenfalls nach Deutschland einreisen, vorher das komplette Verfahren durchlaufen haben müssen, inklusive aller Sicherheitsüberprüfungen, die notwendig sind.

Zusatzfrage

Heißt das, es gibt dann so wenig Fortschritte in dem Verfahren?

Bowinkelmann (AA)

Nein. Wir hatten ja auch mitgeteilt, dass Mitarbeitende der Geschäftsbereichsbehörden des BMI vor Ort sind und auch diese Sicherheitsüberprüfungen derzeit stattfinden. Wir haben ja auch darüber berichtet, dass Einreisen erfolgt sind und insofern de facto Verfahren bereits vollständig abgeschlossen worden sind.

Frage

Die Frage geht an das Entwicklungsministerium. Wenn ich es richtig weiß, dann werden Menschen, die in Pakistan auf die Realisierung ihrer zugesagten Einreise warten, von der GIZ betreut. Treffen Berichte zu, dass nach juristischen Einsprüchen und dem Widerruf der Aufnahmezusage die GIZ-Betreuung für diese Menschen nicht mehr stattfinden kann?

Koufen (BMZ)

Von den knapp 2000 Personen – 1900, hatte der Kollege jetzt gesagt ‑, um die es sich handelt, befinden sich 94 mit Stand von Anfang September im Ortskräfteverfahren des BMZ, können dem also zugeordnet werden. Mehr kann ich Ihnen aktuell zu dem Thema nicht mitteilen. Ich kann aber schauen, ob ich Ihnen etwas nachreichen kann.

Zusatzfrage

Ja, das wäre schön. Ihnen sollte die Berichterstattung bekannt sein, die eben besagt, durch den Widerruf der Aufnahmezusage, der jetzt vor bayerischen Gerichten verhandelt wird, würden die eben aus der GIZ-Betreuung herausfallen und dann zum Teil auch ohne Betreuung abgeschoben werden. Können Sie einfach noch einmal eruieren, ob das so ist und welche Zahl von Menschen davon betroffen ist?

Hinterseher (AA)

Weil die Nachfrage des Öfteren gestellt wurde, was mit den Personen erfolgt ist, die aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden, kann ich vielleicht eine Zahl ergänzen: Zumindest eine kleine Zahl von knapp 20 Personen hat es geschafft, wieder nach Pakistan einzureisen. Die wurden zwischenzeitlich eben abgeschoben. Es sind 18 Ortskräfte und zwei Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm, die wieder einreisen konnten und jetzt wieder in Pakistan sind.

Zusatzfrage

Wie viele gegenüber den 20, die es geschafft haben, sind es, die nicht zurückreisen konnten?

Hinterseher (AA)

Das waren ja damals knapp 250, und das wäre abzüglich der 20. Es sind also noch ungefähr 230 Personen nach Afghanistan abgeschoben worden.

Frage

Ich würde einfach die beteiligten Ministerien, wenn sie sie jetzt nicht dabeihaben, noch einmal um eine Zahlenübersicht darüber bitten, wie viele Fälle es denn momentan sind, wie viele offen sind, wie viele beschieden sind, wie viele sozusagen jetzt in Afghanistan bzw. Pakistan aufhältig sind. Ich würde bitten, wenn das geht, das noch einmal nachzureichen. Ich glaube, das interessiert hier einige Kollegen.

Vorsitzende Buschow

Die Botschaft ist angekommen. Ich habe Nicken vernommen und schreibe es gleich auf meine Nachreichungsliste, die heute schon ziemlich lang ist.

Frage

Ich hätte eine Frage zum Thema Venezuela. In den letzten Tagen und Wochen haben wir mehrere Angriffe der US-Armee auf mutmaßliche Drogenboote vor der Küste von Venezuela gesehen. Ich würde gerne wissen, was die Position der Bundesregierung ist und ob die Bundesregierung eine rechtliche Grundlage dafür sieht.

Hinterseher (AA)

Wir hatten uns ja hier dazu in der Vergangenheit mehrfach geäußert, auch die Kollegen. Wir haben uns auch dahingehend geäußert, dass wir sagen: Uns fehlen wirklich die eigenen Erkenntnisse, um das Vorgehen beurteilen zu können. Grundsätzlich gilt in dieser Situation, dass das internationale Recht natürlich den Rahmen bildet. Es ist in dieser Situation an den USA, zu erläutern, wie dieser Rechtsrahmen ausgelegt wird und was die Basis für das aktuelle Vorgehen ist.

Zusatzfrage

Präsident Trump hat diese Woche einen möglichen Sturz der Regierung von Nicolás Maduro angedeutet und sogar Maßnahmen der CIA innerhalb des südamerikanischen Landes genehmigt und sie so in die Öffentlichkeit getragen. Hält die Bundesregierung diese Maßnahmen der Trump-Regierung für legitim und notwendig?

Hinterseher (AA)

Auch hier haben wir die Berichte und die Äußerungen vernommen und verfolgen sie natürlich sehr aufmerksam. Was gilt, ist auch hier: Der internationale Rechtsrahmen ist der, der das Vorgehen absteckt. Im Rahmen dessen ist zu erklären, wie diese Maßnahmen dort hineinpassen. Wir beobachten die Lage natürlich aufmerksam und stehen auch mit Partnern in der Region im Gespräch. Unter anderem hatte ja auch der Außenminister vergangene Woche ein Gespräch mit seiner kolumbianischen Kollegin geführt.

Frage

Herr Hinterseher, wir sind jetzt mittlerweile, glaube ich, beim sechsten zivilen Boot, das die US-Amerikaner vor der venezolanischen Küste komplett plattgemacht haben. Alle auf dem Boot befindlichen Personen wurden eliminiert. Das ist alles ausschließlich in internationalen Gewässern geschehen. Deswegen würde mich interessieren, wieso die Bundesregierung darin keinen Bruch des Völkerrechts sieht.

Hinterseher (AA)

Ich glaube, ich habe dazu gerade etwas ausgeführt.

Zusatz

Das haben Sie halt gerade nicht. Sie haben gesagt, es liege an den USA, das darzulegen. Aber die Frage des Kollegen bezog sich ja auf die Haltung der Bundesregierung. Da würde ich jetzt die These wagen: Hätte ein anderes Land in internationalen Gewässern sechs zivile Boote plattgemacht und alle dort befindlichen Personen getötet, kämen Sie vermutlich zu einem anderen Urteil. Deswegen würde mich noch einmal interessieren, wie die Bundesregierung höchstpersönlich dieses Vorgehen völkerrechtlich bewertet - nicht die Vereinigten Staaten, sondern Sie!

Hinterseher (AA)

Die Frage war sehr lang, aber die Antwort bleibt die gleiche: Wir haben uns gerade dazu geäußert und auch in der Vergangenheit dazu geäußert. Das ist die Position, die wir Ihnen dazu vorzutragen haben.

Frage

Ich habe eine Frage zu Peru an das AA: Wie schätzen Sie denn die aktuelle Lage in Peru ein, nachdem die Übergangsregierung die Ausrufung eines Ausnahmezustands angekündigt hat?

Hinterseher (AA)

Auch dort stehen wir natürlich über unsere Botschaft in Kontakt, vor allem mit den deutschen Personen, die ihren Aufenthalt aktuell in Peru haben. Wir beobachten die Lage natürlich mit Sorge und rufen alle Parteien auf, keine Schritte zu unternehmen, die zu einer weiteren Eskalation führen.

Zusatzfrage

Meine Nachfrage würde sich an das BMI richten. Wie ist denn der aktuelle Stand bei den Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen mit Peru? Die damalige Ministerin hatte ja eine Absichtserklärung unterzeichnet.

Bowinkelmann (BMI)

Dazu müsste ich etwas nachreichen. Das liegt mir gerade nicht vor.

Frage

Frau Ungrad, diese Woche hat das Kabinett ja beschlossen, dass die E-Auto-Förderung aus dem KTF kommen soll. Jetzt kursieren dafür diverse Vorschläge und auch Entwürfe. Ich wollte einfach einmal fragen, was der Stand ist. 4000 Euro, stand in einem Entwurf. Können Sie das bestätigen? Wie ist der zeitliche Ablauf?

Ungrad (BMWE)

Zum KTF kann ich mich nicht äußern. Dafür müsste ich an das Finanzministerium verweisen.

Dr. Wetter (BMF)

Allgemein kann ich auch nur darauf verweisen, dass im Koalitionsausschuss beschlossen wurde, dass die Mittel im KTF dafür vorgesehen wurden. Was Mittel des Europäischen Sozialfonds und die Ausgestaltung angeht, wird das momentan erarbeitet. Zu den Gerüchten, die sozusagen kursieren, und dazu, wie das genau aussieht, kann ich mich nicht äußern.

Zusatzfrage

Trotzdem habe ich noch einmal eine Nachfrage an das Wirtschaftsministerium, weil es in Medienberichten hieß, Ihr Haus hätte das zurückgewiesen, was da als ein Entwurf kursierte, in dem es um 4000 Euro Prämie ging. Können Sie das bestätigen?

Ungrad (BMWE)

Das kann ich nicht kommentieren.

Frage

Ich habe eine Frage zu Nord Stream. Heute findet in Polen wieder ein Verfahren statt, in dem es darum geht, ob der Verdächtige nach Deutschland ausgeliefert wird. Die Bundesregierung hat sich ja hier schon zu den Aussagen von Ministerpräsident Tusk geäußert, der gegen eine Auslieferung ist, oder sich nicht geäußert, besser gesagt. Ich will deshalb noch einmal ganz allgemein fragen: Wie wichtig ist für die Bundesregierung, dass dieser Anschlag aufgeklärt wird und die Täter vor Gericht gestellt werden? Wie groß ist ihr Vertrauen in die Unabhängigkeit der polnischen Justiz?

SRS Meyer

Wir haben, glaube ich, schon mehrfach ausgeführt, dass es sich hierbei um laufende Verfahren handelt. Natürlich ist uns wichtig, dass Dinge aufgeklärt werden. Aber ich bitte um Verständnis, dass wir uns hier als Bundesregierung jetzt nicht zu Einzelheiten äußern, sondern dass das Verfahren eben bei den entsprechenden Stellen geführt wird und dort auch Auskünfte gegeben werden müssen.

Zusatzfrage

Herr Hinterseher, ist das Auswärtige Amt bei dem Prozess heute mit einem Beobachter vertreten?

Hinterseher (AA)

Darüber habe ich keine Kenntnis. Sollte das der Fall sein, würde ich Ihnen das nachreichen.

Frage

An den Regierungssprecher: Es wurde auch die Auslieferung eines Verdächtigen aus Italien hinsichtlich der Nord-Stream-Sabotage gestoppt. Wie kommentiert die Bundesregierung diese Entscheidung?

SRS Meyer

Wir nehmen alle Meldungen, die mit diesem Fall zusammenhängen, zur Kenntnis.

Ich will noch einmal darauf hinweisen: Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe führt die Ermittlungen. Die Ermittlungen laufen. Wir müssen die Ergebnisse abwarten und beteiligen uns nicht an Spekulationen. Die Kommunikation erfolgt entsprechend auch von dort.

Zusatzfrage

Gibt es im Moment auch eine politische Diskussion zwischen Bundeskanzler Merz und unserer Ministerpräsidentin Meloni über das Thema?

SRS Meyer

Das ist mir nicht bekannt.

Frage

Die Frage geht an das Bundeswirtschaftsministerium. Ministerin Reiche kann sich offenbar vorstellen, das Lizensierungsverfahren für Nord Stream 2 doch weiter fortzusetzen, das heißt also, auch zukünftig, sage ich einmal, billiges russisches Röhrengas zu beziehen. Warum tut sie das? Das kommt doch eigentlich Putins Strategie und seiner Finanzierung des Krieges entgegen.

Ungrad (BMWE)

Dazu kann ich klar sagen: Das kann sie sich nicht vorstellen. Im Gegenteil, das lehnt sie auch komplett ab. Sie setzt sich im Einklang auch mit der Bundesregierung weiterhin und unmissverständlich gegen eine Inbetriebnahme der Nord-Stream-Pipeline ein.

Sie beziehen sich sicherlich auf eine Berichterstattung der Deutschen Umwelthilfe, auf eine parlamentarische Anfrage bezogen. Dabei geht es darum, dass im EnWG steht, dass bei einer eventuellen Inbetriebnahme eine Zertifizierung erfolgen muss. Das ist einfach Verfahrensrecht. Aber das heißt nicht, dass wir das machen. Die Bundesregierung und auch die Ministerin haben sich ausdrücklich und sehr oft dagegen ausgesprochen und gesagt, dass wir gegen eine Inbetriebnahme sind. Das ist einfach nur Verfahrensrecht, wie es im Gesetzblatt steht. Entscheidend ist, ob wir es dann am Ende machen, und das hatte ich, wie gesagt, gerade erläutert.

Zudem gibt es in Bezug auf Nord Stream im 18. Sanktionspaket ja auch klare Regelungen. Die haben wir auch geteilt, die haben wir unterstützt. Mit REPowerEU bzw. mit dem 19. Sanktionspaket will die EU aus russischem Gas aussteigen. Auch das unterstützen wir. Deutschland ist aus russischem Gas ausgestiegen. Unsere Terminals bekommen kein russisches Gas. Wir unterstützen also voll und ganz die Linie der EU und teilen sie in Deutschland, was den Ausstieg aus russischem Gas angeht. Wie gesagt: Keine Zertifizierung bzw. Inbetriebnahme von Nord Stream 2!

Zusatzfrage

Danke für die Klarstellung. - Aber warum macht die Ministerin dann eine solche Aussage, die, wie Sie sagen, im Grunde nur eine verfahrenstechnische ist, wenn die ja nun doch geeignet ist, Verwirrung zu stiften? Denn immerhin hatte Ministerin Reiche auch bei ihrem Auftritt hier ja noch einmal betont, wie wichtig für ihre Strategie kostengünstiges Gas ist, und zwar nicht nur als Backup, sondern auch als Dauerlösung. Da würde günstiges russisches Röhrengas ja hineinpassen. Warum macht sie dann also eine solche Aussage, wenn die eigentlich gar keinen praktischen Wert hat?

Ungrad (BMWE)

Die Ministerin hat diese Aussage ja nicht getätigt. Das ist eine Interpretation der Deutschen Umwelthilfe bzw. von Medien. Die Ministerin hat diese Aussage nicht getätigt.

Noch einmal: Die Durchführung eines gesetzlich vorgesehenen Verfahrens ist gänzlich von der Frage getrennt, wie die Bundesregierung innerhalb dieses Verfahrens entscheidet. Dazu hat sich die Bundesregierung, aber auch die Ministerin immer so geäußert, dass sie gegen eine Inbetriebnahme von Nord Stream 2 ist.

Frage

Ich habe eine hoffentlich einfach zu beantwortende Frage an das BMF. Die EU-Kommission hat den Sitz der neuen EU-Zollbehörde ausgeschrieben. Ich würde gerne wissen, ob sich Deutschland darauf bewirbt oder ob Deutschland die Kandidatur eines anderen Landes als Sitzstaat unterstützt.

Dr. Wetter (BMF)

Dazu kann ich Ihnen aktuell nichts sagen. Wenn es da etwas nachzureichen gibt, werde ich das tun.

Frage

Am 9. Oktober trafen sich Kanzler Merz und sein gesamtes Kabinett zu einem Abendessen mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Über die Inhalte des Gesprächs ist bisher nichts bekannt. Politische Beobachter sehen darin allerdings eine Vermischung der Gewaltenteilung. Da würde mich interessieren, Herr Meyer: Könnten Sie zumindest für ein bisschen Transparenz sorgen und uns erzählen, welche politischen und juristischen Themen bei dem Abendessen zwischen den höchsten Vertretern der Exekutive und der Judikative so besprochen worden sind?

SRS Meyer

Ja, vielleicht ist auch für Ihre „audience“ ganz interessant, dass am 9. Oktober in der Tat dieses Treffen auf Einladung des Bundeskanzlers stattgefunden hat. Es ist eine jahrzehntelange Tradition, dass es hier einen Austausch zwischen den Richterinnen und Richtern und dem Bundeskabinett gibt. Dieses Treffen dient dem allgemeinen Gedanken- und Erfahrungsaustausch und der Erörterung übergeordneter Themen. In der diesjährigen Zusammenkunft stand im Mittelpunkt ‑ so lautete quasi die Überschrift ‑, wie zukunftsfähig das Grundgesetz ist, und es gab dort einen allgemeinen Austausch darüber.

Zusatzfrage

Das Treffen fand jetzt bekannterweise in einer Zeit statt, in der sich das Bundesverfassungsgericht mutmaßlich zeitnah mit einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl befassen muss, eine Entscheidung, die ja auch massive Auswirkungen auf die Legitimation des Kanzlers und seines Kabinetts hat. Könnten Sie noch kurz ausführen, ob dieses Thema auch beim Diner besprochen worden ist?

SRS Meyer

Ich finde an der Terminierung nichts pikant. Wie gesagt, das ist ein gängiger Austausch, der seit Jahrzehnten stattfindet und der auch völlig legitim ist.

Frage

Ich habe eine Frage an das AA zur heutigen Reise des Außenministers in die Türkei. Vor dem Abflug hat der Minister ja seine Hoffnung ausgedrückt, dass die EU und die Türkei näher zusammenrücken. Was bedeutet das für die gestoppten Beitrittsverhandlungen?

Hinterseher (AA)

Wie Sie wissen, findet der Austausch zur Stunde statt. Der Minister ist heute Morgen abgereist. Er hat dazu ja auch ein Statement veröffentlicht. Die Gespräche finden allerdings noch statt. Das heißt, ich möchte ihm nicht vorgreifen.

Grundsätzlich hat sich unsere Position zum EU-Beitrittskandidatenstatus bzw. zum Status der Türkei nicht verändert. Ich habe dazu hier auch am Mittwoch schon etwas ausgeführt, auch mit Blick auf die innenpolitische Lage, und darauf würde ich Sie verweisen.

Zusatzfrage

Der Minister trifft sich ja auch mit dem Chef des türkischen Inlandsgeheimdienstes. Was verspricht sich der Minister denn von diesem Treffen?

Hinterseher (AA)

Na ja, wir haben ja vor der Reise auch ausgeführt, dass ein großer Themenaspekt die Lage im Gazastreifen sein wird. Wie Sie wissen, spielt die Türkei dort mit ihrem Einfluss auf die Hamas eine wichtige Rolle und hat diesen Einfluss auch geltend gemacht. Wir möchten natürlich, dass die Türkei weiterhin auf die Hamas einwirkt, damit wir zu einer Umsetzung des 20-Punkte-Plans kommen und dort jetzt Fortschritte erzielt werden. Aber das ist ein Teilaspekt des Ganzen, wie gesagt. Ansonsten gilt auch: Das Gespräch hat noch nicht stattgefunden.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine Frage zu Veggie-Bezeichnungen an das BMJV. Unterstützt das Verbraucherschutzministerium eigentlich das geplante Verbot von Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „Veggie-Wurst“ in der EU?

Kirschner (BMJV)

Die Zuständigkeit für das Thema liegt beim BMLEH, beim Kollegen neben mir. Insofern würde ich dorthin verweisen.

Die Ministerin hat sich ja öffentlich dazu geäußert. Ich denke, das Zitat sollte Ihnen vielleicht bekannt sein. Den Aussagen der Ministerin habe ich insoweit nichts hinzuzufügen.

Schulz (BMLEH)

Ich kann vielleicht ergänzen, dass es ja bekanntermaßen Ziel der Bundesregierung ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbstbestimmt entscheiden können, wie sie sich ernähren, was sie einkaufen, was sie essen. Dahingehend ist natürlich eine klare Transparenz und Information bei Produkten hilfreich. Dafür setzen wir uns ein, auch bezüglich verschiedener anderer Dinge. Es gibt ja andere Siegel, die wir unterstützen.

Das ist jetzt eine Positionierung des Europäischen Parlaments. Die wird in den Trilog gehen. Wie sich die Bundesregierung in diesem Trilog dann verhalten wird, wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Dazu kann ich mich jetzt im Detail noch nicht äußern.

Zusatzfrage

Minister Rainer vertritt ja nach eigenen Angaben auch das Ziel, Bürokratie abzubauen. Nun gibt der deutsche Marktführer Rügenwalder Mühle aber an, dass die Namensumstellung einen Millionenbetrag kosten würde. Wie steht der Minister dazu?

Schulz (BMLEH)

Für uns ist es sehr wichtig, dass wir Bürokratie weiterhin abbauen. Das betonen wir ja an vielerlei Stellen. Das gilt auch in diesem Fall. Wie die Regelung aussehen soll, ist ja noch völlig unklar. Das ist eine Verhandlungsgeschichte. Aber für uns ist es Bedingung und wichtig, dass in so einem Fall die Bürokratie auf ein Minimum beschränkt wird. Es ist klar: Das muss einen Mehrwert bringen, nicht nur mehr Arbeit.

Frage

Ich muss Herrn Kirschner um seine Aufmerksamkeit bitten; denn ich würde gerne die heute auf den Weg gebrachten neuen Strafvorschriften zum Schutz der Umwelt verstehen. Was beabsichtigt Ihre Ministerin damit denn genau? Soll so eine Wiederholung von „Dieselgate“ jetzt nicht nur zivile Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, sondern auch tatsächlich noch in einem Strafrahmen dazu führen, dass dieser Konzern zugemacht werden muss?

Kirschner (BMJV)

Wir haben heute einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen europäischen Richtlinie zum Umweltstrafrecht veröffentlicht und dazu auch eine Pressemitteilung herausgegeben.

Vielleicht noch einmal zur Klarstellung: Der Gesetzentwurf orientiert sich an einer sehr genauen Umsetzung der Richtlinie. Das heißt, das sind europäische Vorgaben, die wir umsetzen. Das Umweltstrafrecht insgesamt ist etwas, das wir Juristen als verwaltungsakzessorisch bezeichnen. Das heißt, es geht immer nur um Verhalten, das sozusagen verwaltungsrechtlich nicht erlaubt ist. Wenn also eine Genehmigung oder so etwas für ein Handeln vorliegt, dann geht es dabei nicht um eine Strafbarkeit nach dem Umweltstrafrecht; dies noch einmal klarstellend.

Mit diesem neuen Straftatbestand, der bei uns eben kein neuer Straftatbestand wird, soll eine strafrechtliche Produkthaftung ‑ so wird das auf europäischer Ebene genannt ‑ für umweltschädliche Erzeugnisse geschaffen werden. Dafür passen wir den Straftatbestand der Luftverunreinigung an. Es geht dabei darum, dass eine persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit besteht. Wenn also, wie in unserer Pressemitteilung auch steht, die Verwendung eines Produkts im größeren Umfang zu einem erheblichen Schadstoffausstoß und damit zu Luftverunreinigungen führen kann und man in diesem Zusammenhang beispielsweise einer Leitungsperson vorsätzliches Handeln nachweisen kann, dann kommt eine Strafbarkeit in Betracht. Das war auf europäischer Ebene eben eine Reaktion darauf.

Aber wie gesagt, wenn eine Genehmigung für ein Produkt vorliegt, dann kommt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht in Betracht; vielmehr geht es wirklich um dieses rein verwaltungsakzessorische Umweltstrafrecht.

Zusatzfrage

Herr Kirschner, nur für mein Verständnis: Selbst dann, wenn die Genehmigung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen entstanden ist, wie es ja im Fall „Dieselgate“ durch die Thermofensternutzung usw. passiert ist, käme keine umweltstrafrechtliche Haftbarmachung zum Tragen?

Kirschner (BMJV)

Das wäre ja eine Bewertung im Einzelfall, auf die ich mich hier jetzt nicht einlassen kann. Da kommt es dann jeweils auf die Umstände des Einzelfalls an, und es ist dann Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte, auszulegen, wie man die entsprechenden Vorschriften in der Praxis konkret anwendet. Deswegen kann ich zu diesem hypothetischen Fall bzw. zu der hypothetischen Bewertung dieses Falls nichts sagen.

Frage

Herr Müller, zu den neuen Aufklärungsflugzeugen vom Typ P-8 Poseidon. Ende September wurde, wenn ich es richtig sehe, die erste Maschine an die Luftwaffe ausgeliefert. Ist diese Maschine schon stationiert, wird daran ausgebildet? Wie geht es da weiter?

Müller (BMVg)

Weil es vielleicht nicht alle wissen, möchte ich dazu vorab noch sagen: Damit ist die Fähigkeit Seefernaufklärung und U-Boot-Jagd verbunden. Diese Fähigkeit wird in der Deutschen Marine aktuell durch die P-3C Orion abgebildet. Das ist ein älteres Luftfahrzeug, das jetzt auch zunehmend aus der Nutzung geht.

Wir sind sehr froh, dass wir, wie Sie richtig gesagt haben, Ende letzten Monats die neue P8 in den USA übernehmen konnten. Der normale Prozess sieht so aus, dass zuerst das technische Abnahmeteam unter Federführung des Beschaffungsamtes diese Maschinen übernimmt. So machen wir das beim A400M zum Beispiel auch. Dann geschieht noch eine Vor-Ort-Prüfung, ob alle vertraglichen Leistungen erfüllt werden. Danach wird die Maschine nach Deutschland überführt und geht dann zur Marine über. In der Marine erfolgt dann die Ausbildung.

Diese Ausbildung startet natürlich nicht erst jetzt; vielmehr werden die Marinepiloten, die Crews und die Aufklärungscrews schon seit Längerem bei der britischen Marine mitgeschult, weil dieses Luftfahrzeug dort schon fliegt. Dort kann man also schon praktische Erfahrungen sammeln. Auch das Simulatortraining läuft ‑ ich weiß nicht genau, bei welchen Nationen, aber auch außerhalb Deutschlands ‑, einfach damit diese Fähigkeit jetzt wirklich schnell und verzugslos eingeführt werden kann.

Weitere Maschinen werden folgen. Ich möchte noch einmal sagen: Wir erhalten damit ein sehr modernes Luftfahrzeug, das für die U-Boot-Jagd und für die Lagebildgewinnung über See perfekt geeignet ist. Wir haben Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Ländern; denn nicht nur die USA, sondern zum Beispiel auch Großbritannien fliegt diese Maschinen. Wir haben mit Großbritannien schon im Rahmen des Trinity House Agreement Abstimmungen getroffen, dass wir zum Beispiel Basen in Schottland nutzen werden, um im Bereich des Nordatlantiks und vielleicht sogar im Bereich der arktischen Gewässer im NATO-Rahmen zur Lagebilderstellung beitragen zu können und dort dann auch Synergien zu nutzen. Wir werden dort also nicht nur im Bereich Ausbildung, sondern auch im Bereich Logistik die Kapazitäten und die Flugplätze vor Ort nutzen.

Der Bundesminister ist nächste Woche auf einer größeren Reise, die auch Island und Kanada umfassen wird. Ganz am Ende führt ihn die Reise auch nach Großbritannien bzw. nach Schottland. Dort wird er sich auch die P8 der Royal Navy anschauen und über die Erfahrungen austauschen. Darüber werden wir dann auch entsprechend breiter berichten.

Das ist ein wichtiger Schritt, erst recht im Hinblick auf die sicherheitspolitische Lage. Maritime Sicherheit und U-Boot-Jagd werden immer wichtiger. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Fähigkeit jetzt aufrechterhalten und mit einem nagelneuen System dann auch weiter abbilden können.

Zusatzfrage

Könnten Sie noch etwas zu der von Ihnen erwähnten Reise sagen, die auch nach Kanada und Island führt? Worum wird es da gehen, was wird da eine Rolle spielen?

Müller (BMVg)

Es werden natürlich bilaterale Gespräche in den jeweiligen Ländern geführt. Im Rahmen dieser Reise findet auch ein Treffen mit dem norwegischen Verteidigungsminister statt. Es gibt ein Treffen mit der kanadischen Administration. Es wird um die allgemeine Sicherheitslage, um die Unterstützung der Ukraine und um rüstungspolitische Kooperationen gehen. In Schottland wird es dann natürlich auch um die konkrete Truppenkooperation zum Beispiel mit der P8 gehen.

Mit Kanada haben wir ein ganz enges Verhältnis. Beim 3+3-Format bildet Kanada ja eine wichtige Stütze im Baltikum. Neben unserer Unterstützung in Litauen ist Kanada eine der drei „lead nations“ im Baltikum. Wir haben also ganz konkrete Zusammenarbeitsfelder, die wir dann natürlich weiter besprechen; denn nicht nur wir sind mit unserem aktuellen Anteil in der eVA ‑ ehemals EFP ‑, also in dieser multinationalen Brigade, die wir jetzt schon stellen, schon vor Ort, sondern auch die Kanadier.

Das sind Teilaspekte, die wir besprechen werden, und natürlich ist auch die Sicherheit im Nordatlantik und in den arktischen Gewässern ‑ vor allen Dingen, wenn wir in Richtung Island schauen ‑ einer der Schwerpunkte der Reise.

Frage

Herr Müller, ich würde es einfach ganz gerne verstehen: Wenn ich das richtig sehe, ist die Poseidon ein Seefernaufklärer, mit dem man relativ lange Strecken fliegen kann. Wofür braucht Deutschland das ganz konkret? Angesichts dessen, dass russische U-Boote heutzutage vor der französischen Küste schon freiwillig auftauchen, um sich zu zeigen, würde ich gerne wissen: Wofür brauchen wir jetzt die Poseidon?

Müller (BMVg)

Wie Sie zum Beispiel an den hybriden Vorfällen im Ostseeraum gesehen haben, nimmt maritime Sicherheit immer mehr Wichtigkeit ein. Unser Engagement endet aber nicht im Nordsee- und Ostseeraum; vielmehr bringen sich die NATO und die Nationen da ein, wo sie gebraucht werden. Die Fähigkeit der Seefernaufklärung ist eine Ressource, die nicht viele Nationen stellen können. Deswegen bringen wir uns natürlich auch da ein, wo die NATO ein Lagebild haben möchte. Wenn wir mehr und mehr Maschinen im Zulauf haben, werden wir diese Fähigkeit auch mehr und mehr in der NATO einbringen.

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit ‑ das haben wir auch mit der P3-C gemacht ‑, diese Maschine im Rahmen von Missionen und Operationen einzusetzen. Wir hatten Aspides und wir haben die Missionen im Mittelmeer. Wir sagen einfach: Wir brauchen ein Lagebild, wir wollen über die Sicherheit in Gänze informiert sein. Da gibt es kein Mittel, das so lange in der Luft stehen kann und hinsichtlich Optik und Sensorik so gute Aufklärungsmöglichkeiten bietet wie diese neuen Seefernaufklärer.

Zusatzfrage

Ganz platt gefragt: Momentan sprechen alle über Drohnen. Hilft das auch dagegen?

Müller (BMVg)

Normalerweise klärt man Drohnen nicht direkt mit Drohnen auf, es sei denn, man ist zum Beispiel im Drohnenjagdbereich, in der Drohnenabwehr tätig. Die Seefernaufklärer können natürlich sehr tief fliegen ‑ zum Beispiel sind 100 Fuß über See, also 30 bis 40 Meter Flughöhe möglich ‑, und das wird auch geübt. Trotzdem ist die Sensorik eher dafür ausgelegt, dass wir ein Unter- und Überwasserlagebild erhalten. Es wird möglich sein, damit Drohnen in einem gewissen Höhenband und in einem gewissen Größenverhältnis aufzuklären. Von der optischen Auflösung her und angesichts der Höhen- und Geschwindigkeitsprofile wird es aber technisch bessere Möglichkeiten geben, die eher boden- oder seegestützt sind, also auf Schiffen montiert sind. Ausschließen vermag ich es nicht, aber ich bin kein Spezialist für Seefernaufklärung; das bitte ich zu entschuldigen.

Zusatzfrage

Das heißt, das Flugzeug ist zu schnell?

Müller (BMVg)

Das habe ich nicht gesagt. Es kommt einfach nur auf die Relationen an, also darauf, welches Ziel man aufklären möchte, mit welcher Geschwindigkeit das Ziel fliegt und mit welcher Geschwindigkeit das Aufklärungsflugzeug fliegt. Das kann sich ja durchaus auch ausgleichen, insofern will ich das gar nicht auf die Geschwindigkeit beziehen.

Hinterseher (AA)

Ich habe noch eine Nachreichung zur Reise des Bundesaußenministers in die Türkei. Ich hatte am Mittwoch schon darauf hingedeutet: Es gibt heute um 14.15 Uhr, also um 15.15 Uhr Ortszeit, eine Pressekonferenz mit Außenminister Wadephul und seinem türkischen Amtskollegen Fidan.

Müller (BMVg)

(zum Aufklärungsflugzeug P8 Poseidon) Ich bekomme gerade noch einen guten Hinweis: Bei Drohnen denken wir immer gern an luftgestützte Drohnen. Es gibt aber auch seegestützte Drohnen und Unterwasserdrohnen. Die P8 ist durch ihre Sonarbojen, durch ihre Optik und durch ihre Sensorsysteme an Bord prädestiniert dafür, solche Aufwasser- und Unterwasserbedrohungen zu identifizieren.

Dr. Wetter (BMF)

Ich habe noch eine Nachreichung zu Ihrer Frage zur EU-Zollbehörde: Da hat die Bundesregierung noch keine endgültige Entscheidung getroffen.

Koufen (BMZ)

Ich habe eine Nachreichung für den Kollegen: Ich kann nur für die Ortskräfte aus dem BMZ sprechen. Von denen befindet sich im Moment nur noch eine Person in Afghanistan. Die anderen konnten nach Islamabad zurückkehren. Die GIZ ist weiterhin für die Versorgung dieser Person zuständig und hält Kontakt zu ihr.