Regierungspressekonferenz vom 17. November 2025

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 17. November 2025

Themen
•    Rüstungsexporte nach Israel
•    Hebammenhilfevertrag
•    Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan
•    Rentenpaket 2025
•    Reise des Bundeskanzlers zum G20-Gipfel in Südafrika
•    Organisation des Ludwig-Erhard-Gipfels 2026 durch die Weimer Media Group
•    geplante Versteigerung von Holocaustdokumenten durch ein Auktionshaus in Neuss
•    Todesurteil gegen die ehemalige Ministerpräsidentin von Bangladesch, Sheikh Hasina
•    Forderungen des CDU-Politikers Streeck nach einem Umdenken bei der gesundheitlichen 

21 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 17. November 2025

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Hille

  • Giese (AA)

  • Haberlandt (BMG)

  • Bowinkelmann (BMI)

  • Martens (BMAS)

  • Teichmann (BMBFSFJ)

  •  Laiadhi (BMF)

 

(Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Frage 

Herr Hille, ich habe eine Frage zu den Rüstungslieferungen nach Israel. Ist die Aufhebung der Beschränkungen an die Bedingung geknüpft, dass die Waffenruhe in Gaza hält?

SRS Hille

Herr Fechtner, vielen Dank. Das gibt mir die Möglichkeit, das Thema noch einmal grundsätzlich aufzugleisen. Sie haben es wahrscheinlich schon alle gelesen. Die mit der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 8. August 2025 bekanntgegebenen Beschränkungen zum Rüstungsexport nach Israel werden aufgehoben. Die Aufhebung wird ab dem 24. November 2025 in Vollzug gesetzt.

Hintergrund dessen ist: Wir haben hier immer gesagt, wir werden diese Praxis im Lichte der Entwicklungen vor Ort überprüfen. Wie Sie gerade selbst schon erwähnt haben, gibt es seit dem 10. Oktober einen Waffenstillstand in Gaza, der sich auch grundsätzlich stabilisiert hat. Das ist die Grundlage für diese Entscheidung. Wir erwarten, dass sich alle an die Vereinbarungen, die getroffen worden sind, halten. Dazu gehört, dass der Waffenstillstand hält, dass humanitäre Hilfe in großem Umfang geleistet wird und dass der Prozess, wie vereinbart, geordnet weiterläuft.

Zusatzfrage

Könnte sich daran wieder etwas ändern, indem es zum Beispiel neue Regelungen für die Lieferungen gibt?

SRS Hille

Dem Verb „könnte“ entnehmen Sie, dass es sich um eine hypothetische Frage handelt. Dafür gilt das, was wir auf hypothetische Fragen immer antworten. Dazu äußere ich mich jetzt nicht. Heute geht es um diese Entscheidung, die ich gerade begründet habe.

Frage 

Herr Hille, können Sie sagen, ob in diesem Zeitraum, in dem diese Regelungen galten, überhaupt Rüstungsgüter, die die israelische Armee dringend wollte, zurückgehalten wurden?

SRS Hille

Das kann ich nicht, weil wir, wie Sie wissen, über derartige Dinge auch an dieser Stelle keine Auskunft geben. Aber auch das ist im Grunde eine hypothetische Frage. Die Beschränkungen galten. Selbst wenn es Anfragen gegeben hätte - diese Aussage beinhaltet nicht, dass es welche gegeben hat; dazu äußere ich mich nicht -, wären sie ja nicht genehmigt worden. Auch in dieser Formulierung sind viele Konjunktive, woran man sieht, dass das eher ein hypothetisches Gedankenspiel ist.

Zusatzfrage

Meine Frage hatte jedoch kein „hätte“, also keinen Konjunktiv. Aber eine Frage stelle ich jetzt doch noch: Wenn etwas zurückgehalten wurde, wird das jetzt mit Zeitverzögerung nachgeliefert?

SRS Hille

Da gilt, was ich gerade gesagt habe, dass ab dem 24. November, wenn diese Aufhebung wirksam wird, der Export von Rüstungsgütern nach Israel wieder möglich ist. Aber grundsätzlich gilt wie immer bei Rüstungsexporten: Das sind Einzelfallentscheidungen, denen Einzelfallprüfungen zugrunde liegen. Das ist natürlich auch in diesem Zusammenhang der Fall.

Frage 

Herr Hille, nur zur Klarstellung: Sie haben gesagt, es wird erwartet, dass sich alle an die Vereinbarungen zum Waffenstillstand halten. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist eine Konditionierung jetzt aber nicht dabei. Es ist einfach aufgehoben worden, was beschlossen war?

SRS Hille

So, wie Sie das interpretieren, würde ich das nicht interpretieren. Ich habe gesagt, dass wir diese Entscheidung im Lichte der Entwicklungen überprüfen. Das haben wir in den letzten Wochen immer gesagt. Jetzt haben wir im Lichte der Entwicklungen diese Entscheidung getroffen. Grundlage dieser Entscheidung ist unter anderem, dass es seit dem 10. Oktober einen Waffenstillstand gibt, der zentral für die Entwicklung und Situation vor Ort ist.

Der Umkehrschluss daraus wäre wieder ein hypothetisches Gedankenspiel: Was wäre, wenn? Ich hoffe, dass Sie aus meiner Formulierung ableiten können, was das bedeutet. Natürlich sind die Entwicklungen vor Ort für das maßgeblich, was wir entschieden haben. Aber heute habe ich diese Entscheidung zu verkünden, dass ab dem 24. November Rüstungsexporte nach Israel im üblichen Verfahren der Einzelfallprüfung wieder möglich werden.

Zusatzfrage

Sie haben ja beispielsweise auch die humanitäre Hilfe genannt und sagen, es müssten jetzt alle Übergänge geöffnet werden. Hängt das gar nicht miteinander zusammen?

SRS Hille

Noch einmal: Die aktuelle Situation vor Ort ist, dass es seit dem 10. Oktober unter anderem einen Waffenstillstand gibt. Ich würde sagen, das ist der gewichtigste Punkt. Aber es gibt eine ganze Reihe von anderen Kriterien, die sich heute im Vergleich zu der Zeit, während der die Kriegshandlungen noch liefen, verändert haben. All das ist Grundlage dafür, dass wir jetzt diese Entscheidung treffen können. Dazu gehört der Waffenstillstand, dazu gehört natürlich die humanitäre Hilfe, und dazu gehört es, dass sich beide Seiten - Israel wie die palästinensische Seite - an den vereinbarten Prozess halten. Das ist sozusagen das Koordinatensystem, in dem diese Entscheidung stattgefunden hat.

Frage 

Herr Hille, hat die Bundesregierung irgendwelche Indizien oder Anzeichen dafür, dass sich Israel trotz eines beschlossenen Waffenstillstands möglicherweise nicht an Vorgaben und Vorschriften des humanitären Völkerrechts oder des Kriegsvölkerrechts hält?

SRS Hille

Dazu liegen mir keine Erkenntnisse vor. - Ich weiß nicht, ob Herr Giese das noch vertiefen kann.

Giese (AA)

Dazu kann ich Ihnen an dieser Stelle nichts mitteilen.

Zusatzfrage

Gibt es, da in der Vergangenheit solche Verletzungen unter den Bedingungen vor dem Waffenstillstand vorgekommen sind, irgendeine Form von Monitoring, mit dem sich die Bundesregierung versichert, dass diese inhaltliche Norm, die damals für das Aussetzen der Lieferungen eine Rolle gespielt hat, nicht verletzt wird, oder vertrauen Sie jetzt trotz vorheriger Verletzungen?

SRS Hille

„Monitoring“ ist nicht der Name eines Verfahrens, aber natürlich monitort die Bundesregierung die Entwicklungen im Nahen Osten durchgängig und immer. Sie ist auch mit den beteiligten Seiten dauerhaft im Gespräch. Wir haben hier an dieser Stelle vielfach darüber gesprochen, wie häufig der Bundeskanzler oder auch der Bundesaußenminister in der Region unterwegs sind und Gespräche mit allen an diesem Konflikt Beteiligten sowie den Anrainer- und Vermittlerstaaten führen. Von daher gibt es einen Dauermonitoringprozess, wenn Sie so wollen, um Ihre Worte zu benutzen.

Frage 

Ich habe eine Frage an das BMG. Sie betrifft den Hebammenhilfevertrag, der am 1. November in Kraft getreten ist. Es gibt Kritik daran, dass es einen zu hohen Verhaltungsaufwand und Einkommenseinbußen für die Hebammen gibt, sodass ganz offensichtlich Verträge gekündigt werden und Beleghebammen Geburtskliniken verlassen beziehungsweise die Zusammenarbeit von Kliniken und Hebammen aufgehoben wird. Ist das eine Folge, die man nicht beachtet hat, oder ist das etwas, was man in Kauf nimmt? Und gleich hinterhergeschoben: Soll das wieder geändert beziehungsweise korrigiert werden?

Haberlandt (BMG)

Zur Grundprämisse: Das ist mir nicht bekannt. Ich werde noch einmal im Ministerium nachhorchen, ob ich dazu Weiteres sagen kann.

Die konkrete vertragliche Ausgestaltung der Versorgung mit Hebammenhilfe einschließlich der Vergütung liegt in den Händen der Selbstverwaltung. Daran ist das BMG nicht beteiligt. Deswegen kann ich jetzt von BMG-Seite zu dieser vertraglichen Ausgestaltung nichts sagen. Wir können jetzt auch nicht nachbessern, weil dieser Vertrag mit der Selbstverwaltung geschlossen wurde. Das BMG nimmt weder an den Vertragsverhandlungen noch an den Schiedsverfahren teil. Gegenüber der Schiedsstelle hat das BMG lediglich die Rechtsaufsicht inne. Es kann nur die Rechtmäßigkeit der Art und Weise der Amtsführung prüfen, nicht hingegen den Inhalt der von der Schiedsstelle zur Festsetzung von Vertragsinhalten getroffenen Entscheidungen. Änderungen des Hebammenhilfevertrags können also einzig durch die beteiligten Vertragspartner erfolgen, sofern das nach den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe erforderlich werden sollte.

Zusatzfrage

Das heißt, Sie werden das beobachten und gegebenenfalls auch eingreifen?

Haberlandt (BMG)

Wie gesagt, das BMG hat die Rechtsaufsicht inne. Es kann also nur die Rechtmäßigkeit der Art und Weise der Amtsführung prüfen. Der Vertragsschluss liegt aber nicht in den Händen des BMG.

Frage 

Ich greife eine Frage von Freitag an das Bundesinnenministerium auf. Heute läuft die Frist für die Entscheidung der Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage aus, ob sie das Geld annehmen und dafür ihre Aufnahmezusage fallen lassen. Am Freitag konnten Sie noch nichts dazu sagen, weil die Frist heute ausläuft. Deswegen heute erneut die Frage: Können Sie heute etwas dazu sagen?

Bowinkelmann (BMI)

Die Antwort ist leider ungefähr dieselbe, weil der heutige Tag noch nicht vorüber ist.

Frage

Es ist schon klar, dass die Frist erst heute ausläuft. Aber können Sie wenigstens schildern, wie groß die Resonanz ist? Gibt es überhaupt Menschen, die das Angebot annehmen?

Bowinkelmann (BMI)

Dazu kann ich jetzt noch nichts sagen.

Frage Jessen

Es ist richtig, dass der Tag erst um Mitternacht endet. Aber bedeutet Ihre Antwort, dass Sie bis dahin im Prozess keinen Überblick haben, ob das angenommen wird oder nicht? Denn wenn Sie einen Überblick hätten, dann könnten Sie doch eine Auskunft geben.

Bowinkelmann (BMI)

Nein, das bedeutet die Antwort nicht. Weitere Details kann ich dazu aber nicht nennen.

Zusatzfrage

Warum nicht?

Bowinkelmann (BMI)

Das ist ein laufendes Verfahren, und ich gebe hier keine Zwischenstände bekannt.

Frage 

Ich habe eine Frage an Herrn Hille und die zuständigen Ministerien zum Thema Rente. Ministerin Prien hat jetzt vorgeschlagen, eine Abstimmung zu verschieben. Wie sieht das die Regierung und vielleicht auch das zuständige Bundesministerium?

SRS Hille

Ich würde gerne die Möglichkeit nutzen, etwas auseinanderzulegen, worüber wir bei diesem Thema eigentlich reden, weil dabei nach meinem Dafürhalten relativ viel öffentliche Aufregung im Raum ist, derer es nicht wirklich bedarf.

Die Bundesregierung hat das feste Ziel, das Rentensystem als ein Teil der sozialen Sicherungssysteme zukunftsfähig aufzustellen. Das betrifft das, was am Ende bei der Rente für die Rentenbezieher herauskommt. Das betrifft den Teil Finanzierung der Rente. Alles muss finanzierbar sein. Darin ist sich die gesamte Bundesregierung völlig einig. Das schließt auch die Fraktionen mit ein, die diese Bundesregierung tragen.

Wir reden jetzt über ein Teil in einem großen Paket, das wir schon beschlossen haben. Es geht darum, wie das System bis zum Jahr 2031 aufgestellt sein wird. Der Bundeskanzler hat sich dazu ja gestern im Fernsehen recht ausführlich geäußert. Es geht bisher nicht darum, wie es nach 2031 weitergeht. Das ist nicht Bestandteil dieses Gesetzgebungsverfahrens.

Der zweite Teil ist: Wir sind uns in der Koalition einig, dass es grundsätzliche Veränderungen im Rentensystem braucht. Dafür ist eine entsprechende Kommission in Vorbereitung, die zeitnah eingesetzt wird und sich grundsätzlich Gedanken darüber machen soll, wie die verschiedenen Teile der Altersvorsorge - die staatliche Rente, die betriebliche Rente und die private Altersvorsorge - miteinander ins Verhältnis gesetzt werden. Dabei gibt es ganz verschiedene Ansätze. Es geht darum, das System grundsätzlich tragfähig für die Zukunft aufzustellen. Darüber besteht auch Einigkeit, dass es diesen nächsten Schritt geben wird.

Man darf jetzt nicht zu viel miteinander vermischen. Denn dann kommen an einigen Stellen Halbwahrheiten oder etwas schräge Sichtweisen auf dieses Thema zustande, die so nicht nötig sind. Von daher arbeiten wir jetzt in der Bundesregierung auch mit den Fraktionen daran, den jetzt vorliegenden Kompromiss, den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung im Bundeskabinett einstimmig beschlossen hat, auch im Bundestag entsprechend auf die Bahn zu setzen. Wir sind an diesen Stellen wie immer zuversichtlich und optimistisch, dass uns das in der Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Fraktionen gelingen wird.

Martens (BMAS)

Für das BMAS kann ich mich nur anschließen. Ich möchte mich auch auf den Kabinettsbeschluss beziehen. Auch unsere Ministerin Bärbel Bas hat sich in den vergangenen Wochen eindeutig dazu geäußert.

Zusatzfrage

Könnte ich dann noch vonseiten des Familienministeriums eine Konkretisierung hören?

Teichmann (BMBFSFJ)

Ich kann Sie dazu auf das „Handelsblatt“ verweisen. Darin hat sich die Ministerin geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Im Übrigen fordert sie dort keine Verschiebung, sondern Gespräche. Ansonsten gilt das, was der Regierungssprecher hier gerade dazu gesagt hat.

Frage 

Herr Hille, Sie haben gerade gesagt, in dem Gesetzentwurf geht es nicht darum, wie es nach 2031 weitergeht. Da würde ich Ihnen jetzt widersprechen; denn das ist ja der Stein des Anstoßes. Darin steht ja auch für 2035 und 2040 jeweils eine Anhebung des Rentenniveaus um einen Prozentpunkt. Das ist anscheinend genau der Knackpunkt für die jungen CDU-Abgeordneten. Wie wollen Sie den lösen?

SRS Hille

Das Rentensystem ist - das ist allen bekannt - ein sehr komplexes System. Es geht jetzt darum, die Rente bis 2031 zu fixieren. Darauf bezieht sich der Gesetzentwurf. Deshalb habe ich es gerade relativ ausführlich aufgesetzt, weil das ein relativ großes Bild ist und im Moment ziemlich viel miteinander kombiniert oder gegeneinander geschnitten wird, was so nicht den Kern des Themas trifft. Jetzt geht es darum, die Rente bis 2031 zu fixieren, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Parallel läuft der Prozess mit der Rentenkommission, den ich gerade schon angerissen habe, zur grundsätzlichen Aufstellung des Altersvorsorgesystems mit all seinen Bestandteilen, in dem das staatliche Rentensystem ein Teil ist, zu dem aber auch die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge gehören.

Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir schon mittendrin in diesem Prozess sind. Wir haben schon eine Reihe von Beschlüssen zur Rente getroffen. Ich nenne als Stichworte die Aktivrente und die Frühstartrente. Das sind Bestandteile, die sich auch darum drehen, das Rentensystem zukunftsfest auszugestalten und beispielsweise mit der Aktivrente das Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver zu machen. Viele Menschen hätten gerne eine solche Möglichkeit. Jetzt gibt es sie.

Sie sehen: Das ist ein bereits laufendes Verfahren, das aber auch noch einen großen Bogen hat, in dem es verschiedene Schritte gibt. Diese Schrittfolge versuche ich - das hat der Bundeskanzler gestern ja auch versucht - noch einmal vor Augen zu führen. In diesem Gesetzentwurf geht es jetzt um den Schritt bis 2031. Mit den Ergebnissen der Rentenkommission, die bis Mitte kommenden Jahres vorliegen sollen, geht es dann darum, wie das System nach 2031 weiter aufgestellt wird.

Frage 

Ich möchte an der Frage von dem Kollegen anknüpfen. Warum steht das dann im Entwurf? Warum ist dann überhaupt etwas nach 2031 geregelt? Glaubt das BMF, dass auch hier das „Strucksche Gesetz“ gilt, dass kein Entwurf den Bundestag so verlässt, wie er hineingegangen ist?

SRS Hille

Ich kann nur noch einmal auf das große Bild verweisen, das ich gerade versucht habe aufzumachen. Das sind, wenn man so will, zwei parallele Prozesse: zum einen das Gesetzgebungsverfahren, das gerade läuft, mit einem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung im Bundeskabinett beschlossen hat mit der Zeitschiene bis 2031, und zum anderen der Prozess, den dann die Rentenkommission einleitet, die bis Mitte kommenden Jahres Vorschläge machen soll, wie das Alterssicherungssystem grundsätzlich neu justiert werden kann. Das ist auch eine Formulierung aus dem Koalitionsvertrag. Die Koalition hat sich darauf verständigt, grundsätzlich darüber nachzudenken und Veränderungen vorzunehmen mit dem Ziel, nicht nur das Rentensystem, sondern das Altersvorsorgesystem zukunftsfest zu machen.

Frage 

Herr Hille, die etwas Älteren unter uns erinnern sich, dass im nächsten Jahr das 30-jährige Jubiläum der Analyse von Biedenkopf und Miegel über eine dringend nötige Reform der Alterssicherung ansteht. In den 30 Jahren ist diese nicht erfolgt. Was lässt Sie hoffen, dass das, was 30 Jahre lang nicht gelungen ist, jetzt auf einmal als fundamentale Reform gelingen sollte?

SRS Hille

Sie wissen, ich sitze hier als Regierungssprecher dieser Bundesregierung und keiner Bundesregierung aus der Vergangenheit. - Punkt 1.

Punkt 2 - das haben wir gerade auch schon angerissen -: Das Rentensystem ist ein sehr großes, sehr komplexes und sehr wichtiges System. Das ist möglicherweise auch der Grund dafür, dass es nicht einfach ist, in einem solchen System grundlegende Veränderungen vorzunehmen. Dies darf uns aber nicht davon abhalten, die dringenden Veränderungen anzugehen, um dieses System zukunftsfähig zu halten. Das tut diese Bundesregierung mit dem festen Ziel, ein Altersvorsorgesystem hinzubekommen, das zukunftsfähig ist - auf der einen Seite für uns alle, die von diesem System im Alter getragen werden, und auf der anderen Seite von der Finanzierungsseite her, weil ein solches System finanzierbar sein muss. Deshalb ist es so wichtig, sich grundsätzliche Gedanken zu machen und an ganz vielen verschiedenen Stellen zu arbeiten - ich habe gerade schon ein paar Maßnahmen genannt, die wir beschlossen haben -, um dieses Ziel zu erreichen, das Rentensystem zukunftsfähig auszugestalten.

Zusatzfrage

Ich frage ja genau Sie, weil Sie Sprecher dieser Bundesregierung sind, die zum Teil Lasten im politischen Rucksack hat, die Versäumnissen vorheriger Bundesregierungen entspringen. Mich interessiert deswegen: Was tun Sie, damit ein erneutes In-die-Falle-Tappen vermieden wird? Das ist ja nicht nur bei der Alterssicherung so. Wir haben diese strukturellen Probleme durch das Aufschieben von Lösungen sowohl bei der Bahn als auch bei anderen staatlichen Systemen wie der Bundeswehr. Müssen Sie nicht, wenn 2031 eine jetzige vorläufige Regelung - mehr ist das ja nicht - erneuert werden muss, jetzt sehr dringlich daran arbeiten und jetzt auch Zwischenschritte und Erkenntnisse liefern, was nach 2031 passieren soll?

SRS Hille

Genau das tut die Bundesregierung. Sie macht sich jetzt Gedanken darüber, wie das System zukünftig aufgestellt sein kann. Aber es gehört auch zur Wahrheit: Da dieses System so groß und kompliziert ist und jeden betrifft, sind viele Änderungen nicht von heute auf morgen zu erreichen, sondern das braucht Vorlauf im System. Die Menschen müssen sich darauf vorbereiten können, wenn beispielsweise die private oder betriebliche Altersvorsorge eine größere Bedeutung bekommt. Genau dem Zweck dient die Rentenkommission, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzen soll.

Diesem Zweck dienen auch die Beschlüsse, die die Bundesregierung bereits gefasst hat. Das zeigt ja, welche Bedeutung die Bundesregierung dem Alterssicherungssystem beimisst, dass wir bereits Entscheidungen wie, ich nenne sie noch einmal, die Aktivrente getroffen haben. Das soll einerseits Arbeiten attraktiver machen. Es soll aber auch dazu beitragen, dass die Finanzierbarkeit besser gewährleistet wird, weil Menschen, die länger arbeiten, auch erst später aus dem System profitieren. Die Blüte hat sozusagen ganz viele verschiedene Blätter, aus der sich dann das Gesamtsystem zusammensetzt. An all diesen Blättern arbeitet die Bundesregierung.

Frage 

Ich hatte ja noch die Frage an das Finanzministerium, weil der Finanzminister gesagt hatte, dass kein Komma mehr geändert würde, ob Sie trotzdem glauben, dass vielleicht doch noch ein Komma geändert wird, wenn das Gesetz im Bundestag ist?

 Laiadhi (BMF)

Vielleicht zwei Sachen dazu: Er hat sich auf dieser Veranstaltung, auf die Sie wahrscheinlich Bezug nehmen, in seiner Funktion als Parteivorsitzender geäußert.

Zum Punkt gesetzliche Rente habe ich jetzt den Äußerungen des Regierungssprechers und des zuständigen BMAS nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Sieht das Finanzministerium ebenfalls die große Notwendigkeit der grundlegenden Reform, sobald die Ergebnisse der Rentenkommission vorliegen?

 Laiadhi (BMF)

Die Bundesregierung hat sich ja auf diese Kommission verständigt. Jetzt warten wir erst einmal den Beginn und die Ergebnisse ab. Dann wird man zu gemeinsamen Ergebnissen kommen.

Frage 

Herr Hille, eine Frage zum bevorstehenden G20-Gipfel: Donald Trump kommt nicht - wie es aussieht, auch kein weiterer Vertreter aus den USA -, Herr Xi kommt nicht. Welchen Sinn hat dieses G20-Treffen in Südafrika noch, und welche Rolle wird Afrika als Kontinent dabei spielen?

SRS Hille

Herr Thurau, das Thema ist hier in der vergangenen Woche - ich glaube, sogar schon mehrfach - aufgerufen worden. Aber ich sage trotzdem gerne noch ein paar Sätze dazu, weil die G20 ein wichtiges Format sind und bleiben. Der Bundeskanzler versieht das auch mit einer entsprechenden Wichtigkeit und dokumentiert das durch seine Anwesenheit beim G20-Gipfel. Es ist ein wichtiges Zeichen des Multilateralismus, das der Bundeskanzler da sieht und setzt.

Ich würde dafür werben, auch nicht immer nur auf diejenigen zu schauen, die nicht da sind, sondern den Blick auch auf diejenigen zu richten, die da sind. Da gibt es viele Möglichkeiten für Gespräche jenseits der Hauptformate mit Vertretern von Staaten, die der Bundeskanzler so auch noch nicht getroffen hat. G20 ist und bleibt also für die Bundesregierung ein wichtiges Format. Der Bundeskanzler freut sich darauf, am kommenden Wochenende nach Südafrika zu reisen, um dort am G20-Gipfel teilzunehmen. Und noch einmal: Lassen Sie uns auf diejenigen schauen, die da sind, und nicht immer auf diejenigen, die nicht da sind.

Zusatzfrage

Es ist dann sicher auch nur ein ganz böses Gerücht, dass Herr Merz wegen des Rentenstreits - wir haben gerade darüber gesprochen - diese Reise möglicherweise absagt.

SRS Hille

Dazu habe ich Ihnen nichts zu sagen. Wir haben in der letzten Woche angekündigt, dass der Bundeskanzler zum G20-Gipfel reisen wird. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage 

Herr Hille, heute Morgen gibt es einen Medienbericht über Verkaufsunterlagen der Weimer Media Group für denLudwig-Erhard-Gipfel, demzufolge den Teilnehmern gegen hohe Geldsummen Einfluss auf Minister zugesagt worden sei. Sieht das Kanzleramt einen Interessenkonflikt zwischen der Mitgliedschaft von Herrn Weimer in der Bundesregierung und den Tätigkeiten der Weimer Media Group?

In dem Bericht heißt es, dass Wolfram Weimer laut Handelsregister weiterhin die Hälfte des Unternehmens gehöre. Ist das richtig?

SRS Hille

Punkt eins: Sie wissen, wie wir mit Medienberichten umgehen. Wir kommentieren sie grundsätzlich nicht. So handhabe ich es auch in diesem Fall.

Punkt zwei: Der Staatsminister für Kultur Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung der Weimer Media Group abgegeben. Ich würde Sie bitten, alle Fragen, die die Weimer Media Group betreffen, an die Weimer Media Group zu richten.

Zusatzfrage

Plant der Bundeskanzler am Ludwig-Erhard-Gipfel im kommenden Jahr teilzunehmen?

SRS Hille

Termine des Bundeskanzlers kündigen wir hier üblicherweise am Freitag der Vorwoche an. Das gilt auch in diesem Fall. Wenn es um das nächste Jahr ginge, wäre das ja noch relativ weit in der Zukunft.

Frage 

Berichterstattung nicht zu kommentieren, ist die eine Sache. Wenn aber in der Berichterstattung Fakten oder Indizien benannt werden, die Mitglieder der Bundesregierung und möglicherweise auch die Arbeit der Bundesregierung betreffen, dann sind Sie gehalten, sie zu kommentieren.

Deswegen die Frage: Ist der Bundesregierung irgendetwas im Zusammenhang mit den geschäftlichen Tätigkeiten Herrn Weimers bekannt, was seine Funktion und Arbeit als Staatsminister für Kultur und Medien beeinträchtigen könnte?

SRS Hille

Es ist bekannt, dass der Staatsminister die Geschäftsführung der Weimer Media Group abgegeben hat und nicht mehr in verantwortlicher Position der Weimer Media Group ist. Das ist das, was zählt.

Wir ändern nichts an unserer Praxis, dass wir Medienberichte, von denen es ja sehr viele gibt, hier nicht im Detail weiter kommentieren. Die Haupttatsache habe ich Ihnen gerade dargestellt.

Zusatzfrage

Ja, das Abgeben der Geschäftsführung. Wäre ein Weiterbestehen von Eignerschaft an Unternehmen ein Faktor, der auch eine Beeinträchtigung bedeuten würde?

SRS Hille

Ich kann es nur noch einmal unterstreichen. Staatsminister Weimer hat keinerlei Stimmrechte und übt keinerlei Tätigkeiten mehr im Unternehmen aus.

Frage 

Zum Thema Bangladesch eine Frage an das Auswärtige Amt: Wie bewerten Sie das Todesurteil gegen die frühere Regierungschefin?

Giese (AA)

Wir haben die Meldung über dieses Urteil zur Kenntnis genommen. Was ich an dieser Stelle ganz grundsätzlich sagen kann, ist, dass sich die Bundesregierung stets gegen die Todesstrafe ausgesprochen hat. Das gilt auch hier.

Zusatzfrage

Die Anhänger von Hasina beklagen, dass der Prozess und das Urteil politisch motiviert seien. Wie steht es Ihrer Ansicht nach um die Rechtsstaatlichkeit in dem Fall, und fürchten Sie einen neuen Ausnahmezustand im Land?

Giese (AA)

Ich kann jetzt in Bezug auf diesen Prozess nichts Weiteres sagen. Das, was ich gerade geäußert habe, steht für sich, und darüber hinaus kann ich dazu keine Aussagen treffen.

Frage 

Eine Frage an das Auswärtige Amt: Für heute war eine Auktion von Dokumenten von Holocaust-Opfern in Neuss geplant. Am Wochenende hat der polnische Außenminister mit Herrn Wadephul darüber gesprochen. Spielt das Auswärtige Amt eine Rolle dabei - und wenn ja, welche -, dass es heute keine Auktion von Dokumenten von Holocaust-Opfern gibt?

Giese (AA)

Vielen Dank für die Frage.

Wir haben das natürlich zur Kenntnis genommen, was da in Neuss geplant war. Der Außenminister hat sich gestern dazu geäußert. Ich würde Ihnen das jetzt vortragen, damit wir es hier auch noch einmal haben, falls Sie es nicht zur Kenntnis genommen haben. Er hat dazu Folgendes gesagt:

Ich möchte ein weiteres Wort zu einem ungeheuerlichen Vorgang sagen, über den ich heute mit meinem polnischen Amtskollegen Radek Sikorski telefoniert habe. Es geht um einen Auktionator in Neuss, in Nordrhein-Westfalen, der angekündigt hat, Gegenstände und Dokumente im Zusammenhang mit dem Vernichtungslager Auschwitz versteigern zu wollen. Radek Sikorski und ich sind uns völlig einig, dass ein solcher Versuch, ein Geschäft mit den Verbrechen der Schoah zu machen, abscheulich ist und unterbunden werden muss.

Dann hat er weiter fortgesetzt, und das antwortet noch auf Ihre Frage.

Wir sind dazu als Bundesregierung mit Ansprechpartnern in Nordrhein-Westfalen im Kontakt. Ich hoffe, dass es gelingt, dieses Geschäft zu unterbinden. So etwas gehört sich schlicht und ergreifend nicht. Es muss klar sein, dass wir eine ethische Verpflichtung gegenüber den Opfern haben, derartige Dinge zu unterbinden.

Mein letzter Stand ist, dass diese Versteigerung nicht stattfindet, dass dieser Eintrag aus dem Auktionskatalog entfernt worden ist. Für alles Weitere sind die Stellen in Nordrhein-Westfalen zuständig. Ganz klar ist - das hat der Außenminister auch noch einmal betont -, dass jetzt aufgeklärt werden muss, woher diese Gegenstände überhaupt stammen und ob es möglich ist, die so einfach zu veräußern.

Frage 

Ich hätte noch eine Frage an das Gesundheitsministerium. In der vergangenen Woche hat ein Vorschlag von Herrn Streeck für großes Aufsehen gesorgt. Er hat gesagt, dass man bei bestimmten Altersgrenzen überlegen müsse, ob sehr teure Operationen oder Gesundheitsversorgung noch geleistet werden könnten. Das ist von der Bundesregierung auch kritisiert worden.

Herr Streeck hat nun anschließend erklärt, er habe damit nicht gemeint, es solle gespart werden, sondern man müsse Menschen in dem Alter ersparen, sich schmerzhafte Operationen und anderes durch falsche Anreize zuzumuten. Hat die Bundesregierung Anzeichen dafür, dass es im Gesundheitsbereich falsche Anreize gibt, die Menschen zu Operationen oder Behandlungen bringen, die ihnen Leid zufügen?

Haberlandt (BMG)

Davon ist mir nichts bekannt.

Zusatzfrage

Das heißt also: Das, was Herr Streeck als Legitimation dieses Vorschlags in den Raum stellt, ist mindestens nicht der Kenntnisstand des Fachministeriums - richtig?

Haberlandt (BMG)

Ich sagte, dass mir davon gerade jüngst hier nichts bekannt ist. Ich werde gerne mit der Fachabteilung sprechen, wie wir das bewerten. Wenn ich etwas höre, dann würde ich es auf jeden Fall nachliefern und Ihnen zur Verfügung stellen.