Im Wortlaut
Themen
• Treffen der deutschsprachigen Außenminister in Lübeck
• Treffen der Verkehrsminister Deutschlands, Polens und Frankreichs in Warschau
• Reise des Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung nach Indien zum India AI Impact Summit
• angestrebte Verlängerung der Dauer der deutschen Grenzkontrollen um sechs Monate
• Prüfung von Anträgen auf Zulassung nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme an Integrationskursen
• Gewährleistung der Sicherheit des Zugpersonals in Zügen des Regional- und Fernverkehrs
• gemeinsame Erklärung von Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich zum Tod Alexej Nawalnys
• Kapitalmarktunion
• Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder
• Münchner Sicherheitskonferenz
45 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Montag, 16. Februar 2026
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Hille
Hinterseher (AA)
Link (BMV)
Pauly (BMDS)
Kaminski (BMI)
Müller (BMVg)
Harmsen (BMF)
Treuer (BMBFSFJ)
Dr. Valdés Cifuentes (BMJV)
(Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
Hinterseher (AA)
Außenminister Wadephul ist morgen Gastgeber des Treffens der deutschsprachigen Außenministerinnen und Außenminister im sogenannten „DACHLiLu“-Format in Lübeck. „DACHLiLu“ steht für Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. In Lübeck wird der Außenminister mit seinen Amtskolleginnen und Amtskollegen aus Österreich, der Schweiz und Liechtenstein zu Gesprächen zusammenkommen. Im Mittelpunkt des Austausches steht die Förderung der deutschen Sprache im Ausland, die weitere Unterstützung der Ukraine einschließlich der Sanktionsdurchsetzung gegenüber Russland, die Zukunft des Multilateralismus sowie die Stärkung Europas in Wettbewerbs-, Sicherheits- und Verteidigungsfragen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Umgang mit hybriden Bedrohungen wie Cyberangriffen, Desinformation oder Sabotage kritischer Infrastruktur.
Im Anschluss an die Gespräche ist ein gemeinsamer Besuch des Europäischen Hansemuseums in Lübeck geplant, wo auch eine gemeinsame Pressekonferenz stattfinden wird.
Das Treffen knüpft an die letzte Zusammenkunft an ‑ sie war am 14. Oktober 2024 in Luxemburg ‑ und unterstreicht die enge Verbundenheit der deutschsprachigen Staaten.
Link (BMV)
Das erste Treffen der Verkehrsminister Deutschlands, Polens und Frankreichs im Format des Weimarer Dreiecks findet auf Einladung des polnischen Infrastrukturministers Dariusz Klimczak in Warschau statt. Es beginnt heute. Neben den drei Verkehrsministern werden auch hochrangige Vertreter der jeweiligen Staatsbahnen dabei sein. Am 17. Februar beginnt um 9.30 Uhr die erste Arbeitssitzung in Helenów, der repräsentativen Residenz des polnischen Verteidigungsministeriums. Hierbei stehen Fragen nach der Widerstandsfähigkeit des Verkehrssystems und seiner Rolle bei der Stärkung der Sicherheit der Europäischen Union einschließlich von Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck und militärischer Mobilität im Kontext aktueller Bedrohungen im Mittelpunkt.
Zudem ist die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung der drei Minister und am Rande des trilateralen Treffens auch eine Unterzeichnung eines bilateralen deutsch-polnischen Memorandum of Understanding zu Eisenbahnthemen vorgesehen, dessen Abschluss bei den deutsch-polnischen Regierungskonsultationen im Dezember 2025 zwischen beiden Seiten vereinbart worden ist.
Pauly (BMDS)
Bundesdigitalminister Wildberger bricht morgen zu einer viertägigen Reise nach Indien auf. Anlass ist der India AI Impact Summit auf Einladung des indischen Premierministers Modi. Der Gipfel bringt mehr als 100 Staats- und Regierungschefs, Ministerinnen und Minister sowie Vertreter internationaler Organisationen, von Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur künftigen Gestaltung künstlicher Intelligenz zusammen. Minister Wildberger nimmt am „leaders track“ teil. Er hält eine Rede im Plenum und wirkt bei Formaten der Freedom Online Coalition sowie beim Ministerrat der Global Partnership on Artificial Intelligence mit.
Deutschland wird sich beim India AI Impact Summit in Delhi als starke Stimme für einen verantwortungsvollen und innovationsfreundlichen KI-Einsatz präsentieren. Ziel der Reise ist auch die Vertiefung der deutsch-indischen Zusammenarbeit im Digitalbereich, insbesondere bei künstlicher Intelligenz. Der Minister wird von einer hochrangigen Wirtschaftsdelegation begleitet und führt vor Ort zahlreiche bilaterale Gespräche mit seinen indischen und auch mit internationalen Counterparts.
Frage
Zur Digitalreise: Welche Rolle wird das Thema von Palantir und des Einsatzes durch Bundesinstitutionen spielen?
Pauly (BMDS)
Es geht um das große Generalthema der KI. Inwiefern einzelne konkrete Anwendungen eine Rolle spielen werden, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Das ist eine sehr detaillierte Frage nach den Inhalten, denen ich jetzt ohnehin nicht vorgreifen kann.
Zusatzfrage
Palantir ist sozusagen ein überwölbendes Großthema beim Einsatz auch künstlicher Intelligenz. Wenn Sie sagen, Sie könnten dazu nichts sagen, heißt das, dass Sie darauf, auf dieses große Thema, nicht gezielt vorbereitet sind?
Pauly (BMDS)
Natürlich sind wir grundsätzlich zum Thema von Palantir sprechfähig. Wenn es darum geht, mit Daten und einer intelligenten Auswertung von Daten bestimmte Analysen herzustellen und bestimmte Vorhersagen zu treffen, dann ist das im Grundsatz eine sinnvolle Anwendung. Zum Unternehmen Palantir konkret möchte ich mich jetzt aber nicht weiter einlassen.
Frage
Die Grenzkontrollen sollen wieder um ein halbes Jahr verlängert werden. Herr Kaminski, wie begründet das BMI diese Verlängerung der Grenzkontrollen genau? Denn der Schengener Grenzkodex sieht dafür ja ganz klare Regelungen vor. Von Ihrer Seite heißt es häufig, die Migrationswende, wie Sie sie nennen, würde jetzt wirken, und es kämen deutlich weniger Asylbewerber nach Deutschland. Damit ist die Begründung der Bedrohung der inneren Sicherheit vielleicht ja nicht mehr gegeben.
Kaminski (BMI)
Das Ziel der Migrationspolitik ist, dass begrenzt, geordnet und zurückgeführt wird. Dazu gehören natürlich diese Grenzkontrollen. Sie sind temporär. In dem Moment, in dem es eine funktionierende europäische Migrationspolitik gibt ‑ sie ist ja gerade in Arbeit ‑, wird es diese Binnengrenzkontrollen auch nicht mehr unbedingt geben.
Zusatzfrage
Sieht das Innenministerium nach wie vor noch eine Lage der Bedrohung der inneren Sicherheit und der Ordnung in Deutschland, die ja die Begründung für Grenzkontrollen sein müsste, auch für temporäre Grenzkontrollen?
Kaminski (BMI)
Ich weiß nicht konkret, worauf Sie sich hinsichtlich der Frage der inneren Sicherheit beziehen. Aber grundsätzlich ist es so, dass die Migrationswende eingeleitet wurde. Wir sind damit aber noch nicht am Ende angekommen. In den Kommunen gibt es immer noch eine Überforderung, und hier muss noch weitergemacht werden, damit wir zu einer Situation kommen, die für unser Land und für unsere Gesellschaft tragbar ist.
Frage
Herr Kaminski, vielleicht können Sie erklären, wo die Schwelle liegt, ab der das Innenministerium die Verlängerung der Grenzkontrollen nicht mehr beantragen wird. Denn es gibt ja zwei Begründungen. Das eine ist ein Rückgang der Zahlen an der deutschen Grenze. Sie haben eben gesagt, wenn ich es richtig verstanden habe, dass ein funktionierendes Außengrenzregime bestehen müsse. Aber dann fragt man sich, ob es wirklich temporäre Maßnahmen sind. Denn das kann ja wahrscheinlich noch Jahre dauern. Eigentlich sind diese Grenzkontrollen im Schengen-Raum immer nur für ein halbes Jahr zulässig.
Kaminski (BMI)
Richtig, die Verlängerung der Grenzkontrollen gilt auch in diesem Fall für sechs Monate. Das heißt, ab Mitte März sind es dann noch einmal sechs Monate. Wie ich gerade eben schon der Kollegin gesagt habe, ist ein gemeinsames europäisches Migrationssystem, das auch die Kontrolle der Grenzen umfasst, aktuell in Arbeit.
Zusatz
Aber das hieße, dass völlig egal wäre, wie viele Flüchtlinge oder Asylbewerber nach Deutschland kämen, weil das Kriterium für die Bundesregierung jetzt ein anderes wäre.
Kaminski (BMI)
Die Zahl derjenigen, die nach Deutschland kommen, ist auch aufgrund der Verhinderung illegaler Grenzübertritte durch die Grenzkontrollen schon signifikant zurückgegangen. Das heißt, man sieht, dass diese Maßnahmen wirken. Ich kann Ihnen jetzt keine konkrete Zahl dazu nennen, wie weit es heruntergehen muss. Es muss schlicht und einfach Ordnung in der Migrationspolitik herrschen.
Hier möchte ich auch noch einmal betonen, dass wir nicht nur einfach sagen, wir wollen hier Ordnung haben, sondern wir haben in den vergangenen Jahren gesehen, dass die Systeme, die wir in Deutschland haben, einfach überfordert sind. Diese Überforderung müssen wir überwinden.
Frage
Dann frage ich nach anderen Zahlen. Wie viele Zurückweisung von Asylsuchenden gab es denn? Haben Sie entsprechende Zahlen für das laufende Jahr oder für das vergangene Jahr oder sogar für beide?
Kaminski (BMI)
Ich kann Ihnen beispielsweise die Zahlen der unerlaubten Einreisen, die registriert wurden und mit denen dann auch umgegangen wurde, geben. Wir haben zum Beispiel im Januar dieses Jahres 3988 solcher Einreisen gehabt. Das ist weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat, in dem es 5394 waren.
Frage
Herr Kaminski, ich möchte es gern verstehen. Die Begründung für Grenzkontrollen, die möglich ist, ist ja juristisch relativ eng gefasst. Habe ich es gerade richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, dass die Bundesregierung und das Innenministerium, für das Sie sprechen, an Grenzkontrollen festhalten würden, solange kein wirksames Außengrenzregime in der EU respektive im Schengen-Raum existiere?
Kaminski (BMI)
Die Verlängerung der Grenzkontrollen, die jetzt getätigt wurde, beträgt sechs Monate. Das ist das, was ich dazu sagen kann. Das Ziel ist natürlich, dass Binnengrenzkontrollen nicht notwendig sind. Dafür ist eine gemeinsame europäische Grenzpolitik notwendig.
Zusatzfrage
Die Kollegen haben bereits gefragt, wo die Schwelle liegt. Sie und auch Herr Dobrindt haben uns in der Vergangenheit hier bereits gesagt, dass Sie recht zufrieden mit der Entwicklung seien, was die deutschen Binnengrenzkontrollen angehe. Irgendwo muss doch der Punkt sein. Wo liegt er? Können Sie eine Antwort gegebenenfalls nachreichen, wo Sie diesen finden?
Kaminski (BMI)
Ich kann schauen, ob wir das nachreichen können. Eine Zahl kann ich Ihnen von hier aus, wie gesagt, nicht nennen. Sie haben es richtig wiederholt: Die Entwicklung ist eine gute. Wir sind aber noch nicht am Ziel angekommen. Dementsprechend ist die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen notwendig.
Frage
Ich würde doch darum bitten, dass die Frage, die die Kollegin gestellt hat, beantwortet wird. Wie viele Zurückweisungen gab es denn? Denn der Erfolg von Kontrollen bemisst sich ja auch daran. Sie haben gesagt, die Zahl der illegalen Einreisen sei niedriger als früher gewesen. Das muss doch unter anderem auch damit zu tun haben, dass Zurückweisungen erfolgt sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie eine solche Statistik nicht haben. Können Sie sie uns bitte nachliefern, wenn Sie sie nicht zur Hand haben?
Kaminski (BMI)
Ich hatte der Kollegin ja tatsächlich Zahlen genannt.
Zusatz
Nein! Nein, nein! Sie haben nicht die Zahl der Zurückweisungen genannt, sondern Sie haben die Zahl der illegal Eingereisten genannt. Diese Zahlen seien niedriger als vorher. Konkret war die Frage: Wie hoch war die Zahl der Zurückweisungen?
Kaminski (BMI)
Ich habe die Frage tatsächlich im Kopf. Das war gerade ein Einstieg in einen Satz. Sie können mich den Satz gern beenden lassen. Erst einmal: Ich kann gern ganz konkrete Zahlen nachliefern. Im Zeitraum zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Januar 2026 wurden 48.968 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben.
Frage
Ich vermute, meine Frage richtet sich eher an das Auswärtige Amt. Spanien hat angekündigt, 500 000 Migranten, die bisher noch keine Papiere haben, zu legalisieren, sodass sie dann einen spanischen Pass haben. Das heißt, sie könnten sich dann frei im Schengen-Raum bewegen. Ist das beispielsweise mit der Bundesregierung abgesprochen?
Hinterseher (AA)
Ich denke, das ist tatsächlich nicht unsere Zuständigkeit.
Kaminski (BMI)
Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen. Eine Antwort müsste ich nachliefern.
Frage
Ich möchte noch einmal auf die Grenzkontrollen zurückkommen. Herr Kaminski, Sie fragten, worauf ich mich hinsichtlich der Frage der inneren Sicherheit bezöge. Das ist Artikel 25 des Schengener Grenzkodex, der die Vorgaben für temporäre Grenzkontrollen enthält, unter anderem eine ernsthafte Bedrohung der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.
Deswegen würde mich ganz konkret interessieren: Was ist die Begründung der Bundesregierung für diese Grenzkontrollen für die Notifizierung bei der Europäischen Kommission?
Kaminski (BMI)
Die Migrationspolitik in Deutschland wird seit vergangenem Mai neu geordnet. Ich denke, das ist klar geworden. Die Grenzkontrollen sind ein integraler Bestandteil davon. Diese Politik hat mehrere Bestandteile, und die Grenzkontrollen sind einer dieser Bestandteile. Sie müssen jetzt nach einem Erfolg, der bisher schon auf jeden Fall da ist, noch einmal verlängert werden.
Zusatzfrage
Geben Sie das so auch bei der EU-Kommission an?
Kaminski (BMI)
Dazu kann ich Ihnen jetzt konkret nichts sagen, aber das ist die Begründung, die ich Ihnen geben kann.
Frage
Herr Kaminski, Sie sitzen ja noch nicht so lange hier auf der Bank. Daher will ich Ihnen vielleicht noch eine Brücke bauen. Es gibt eine juristische Begründung, und es gibt eine politische Begründung. Wir würden von Ihnen gern wissen: Was ist die juristische Begründung für die Verlängerung der Grenzkontrollen?
Kaminski (BMI)
Dazu kann ich Ihnen sagen, dass ich zu den Grenzkontrollen eigentlich alles, was ich dazu sagen kann, jetzt hier gerade schon gesagt habe.
Zusatz
Dann steht das für sich.
Frage
Ich möchte das BMI noch einmal zu den Integrationskursen befragen, auch wenn es hier schon mehrfach Thema war. Was bedeuten die Kürzungen konkret für die Ukrainer bzw. für Menschen in Asylverfahren, deren Ausgang noch offen ist?
Die zweite Frage ist die nach konkreten Zahlen. Wie viele Menschen betreffen die Einsparungen, und wie hoch sind diese Einsparungen?
Kaminski (BMI)
Sie haben nach Ukrainerinnen und Ukrainern gefragt. Sie sollen natürlich möglichst schnell in den Arbeitsmarkt kommen und in ihn integriert werden. Wenn ihre Sprachkenntnisse zur Integration in den Arbeitsmarkt nicht ausreichen, dann können sie zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, der für sie kostenlos ist, sofern sie die Kosten nicht selbst tragen können.
Die zweite Frage bezog sich auf Zahlen, einmal zu den Kosten, richtig?
Zusatzfrage
Es geht um die Höhe der Einsparungen und darum, wie viele Menschen von den Einsparungen betroffen sind.
Kaminski (BMI)
Das Zweite kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
In Bezug auf die Kosten kann ich sagen, dass selbstverständlich auch weiterhin erhebliche Mittel in Integrationskurse fließen. Wir haben für das laufende Haushaltsjahr eine runde Milliarde Euro dafür eingestellt. Aber auch für 2027 sind natürlich erhebliche Mittel vorgesehen. Aktuell sind rund 650 Millionen Euro dafür vorgesehen.
Frage
Wir kommen zum Thema der Sicherheit in Zügen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident, Herr Schweitzer, hat vorgeschlagen, ein einheitliches Deutschlandticket mit Passfoto einzuführen. Er begründet das damit, dass er sagt, die Kollegen des getöteten Zugbegleiters hätten ihm im persönlichen Gespräch gesagt, es würde Ihre Arbeit erleichtern, wenn Sie nicht mehr separat zum Ticket auch die Ausweise kontrollieren müssten, sondern wenn das sozusagen ein Schritt mit Lichtbildausweis wäre. Was halten Sie davon? Inwiefern wäre das praktikabel?
Link (BMV)
Das sind genau die Berichte, die auch der Bundesverkehrsminister entgegengenommen hat, sowohl beim Sicherheitsgipfel, bei dem auch ich war, als auch bei seinen Gesprächen vor Ort mit Beschäftigten in Mannheim direkt an dem Donnerstag. Wir hatten dort keine Presse mitgenommen, aber wir wollten es als Erfahrungsbericht haben. Danach ist genau das die Situation, in der die Beschäftigten Probleme haben, wenn sie die Fahrkarte kontrollieren und dann zusätzlich den Ausweis kontrollieren müssen. Das war auch Gegenstand und Kernpunkt des Sicherheitsgipfels. Es ist ein Aktionsplan verabschiedet worden. Konkret hat man in dem Aktionsplan einen Verzicht auf eine Ausweiskontrolle beim Deutschlandticket beschlossen, um die Zahl kritischer Situationen zu verringern. Die Bundesländer wollen das Ticket dafür noch fälschungssicherer machen. Auch das wird Ende März Thema auf der Verkehrsministerkonferenz sein. Die Ausgestaltung des Deutschlandtickets und damit auch die mögliche Vereinheitlichung, wozu auch der Vorschlag von Herrn Schweitzer gehört, das fällt genau in die Kategorie dessen, was die Länder jetzt beschließen müssen.
Zusatz
Sie können doch vielleicht eine Meinung dazu haben, ob Sie das einen guten Vorschlag finden.
Link (BMV)
Wir finden zunächst einmal alle Vorschläge gut, die das vorwärtsbringen, um genau die Situationen zu vermeiden, die bei der Fahrkartenkontrolle bedauerlicherweise zu der Eskalation führen. Aber das sind Dinge, die die Bundesländer und die Aufgabenträger in ihrer Kompetenz regeln müssen.
Frage
Der Minister hat in einem Interview auch davon gesprochen, dass er wolle, dass diese Kontrollen intelligenter durchgeführt würden. Wahrscheinlich wird er ja auch eine eigene Idee haben, wie solch eine intelligente Kontrolle aussieht. Welche ist das?
Link (BMV)
Zwei Ideen hat er schon genannt. Das eine sind größere Gruppen von Kontrolleuren. Bei U- und S-Bahn-Kontrollen hier ‑ das kennen Sie wohl auch aus Berlin ‑ sind es ja immer drei oder vier ‑ ich habe es nicht immer gezählt ‑, jedenfalls mehrere, die sozusagen im Trupp auftreten und sich dadurch auch gegenseitig schützen können. Er hat als Möglichkeit genannt, auch an Bahnsteigen zu kontrollieren. Er selbst kannte es sogar noch aus seiner Schulzeit, dass die Fahrscheine kontrolliert wurden, wenn man aus dem Zug ausgestiegen war und den Bahnhof verließ. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, das in anderen Formen zu tun, um genau das zu vermeiden, was nun in dem Fall passieren kann.
Zusatzfrage
Das wäre dann aber eher eine stichprobenartige Kontrolle am Bahnsteig selbst und nicht so, wie wir es vielleicht aus anderen Ländern kennen, dass der Zugang nur dann gewährt wird, wenn man ein gültiges Ticket hat. Richtig?
Link (BMV)
Genau. Wir haben in Deutschland ein etwas anderes System. Dann müsste man ja praktisch so, wie es zum Beispiel in Spanien ist ‑ ‑ ‑ Dort kommt man ja nur auf den Bahnsteig und in den Bahnhof ‑ ‑ ‑ In Schottland, in mehreren europäischen Ländern ist das so. Aber das würde ein völlig anderes System mit entsprechenden Absperrungen von Bahnhöfen etc. bedeuten. Das ist in Deutschland nicht der Fall. Insofern gibt es die Möglichkeiten, die der Minister unter anderem im Interview am Sonntag mit dem „Handelsblatt“ skizziert hat, schon.
Zusatzfrage
Wäre es aus Ihrer Sicht unrealistisch, das System so zu ändern, wie es beispielsweise in Spanien ist?
Link (BMV)
Ich kann im Moment nicht bewerten, was an Investitionen und Möglichkeiten das erfordern würde. Man müsste in der Tat Fachleute fragen, ob das eine Option wäre. Ich kann mir vorstellen, dass das extrem kostenintensiv wäre. Aber dazu kann ich mich an der Stelle nicht äußern.
Frage
Sie selbst haben die Gruppenkontrollen zum Beispiel hier bei U- und S-Bahn in Berlin angeführt. Das ist aber insofern eine andere Situation, als es sich dabei, wie schon gesagt, um Stichprobenkontrollen handelt. Wenn man für die Bahn eine Doppelbesetzung beim Zugbegleitpersonal hätte ‑ das war ein Vorschlag ‑, dann wäre das ein ganz anderer Faktor. Bedeutet das, dass Sie dem Vorschlag einer regulären Doppelbesetzung für jeden Zug jetzt doch näher treten, oder nicht?
Link (BMV)
Was das angeht und was die Prüfungsmöglichkeiten angeht, dazu wurde auf dem Gipfel eigentlich alles gesagt. Auch die Bahnchefin selbst hat gesagt, dass es zunächst einmal ins Ermessen der Kontrolleure gestellt ist, ob sie die Ausweiskontrolle durchführen oder nicht, um deeskalierend zu wirken. Teilweise ‑ so habe ich zum Beispiel die rheinland-pfälzische Verkehrsministerin verstanden ‑ wird man im Interesse der Sicherheit der Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter, die in den Zügen unterwegs sind, im Zweifelsfalle auch schlicht von Ticketkontrollen absehen.
Zusatzfrage
Sie sagten, dass Sie selbst mindestens bei einem der Gipfel die ganze Zeit dabei gewesen seien. Welches waren aus Sicht Ihres Hauses die drei Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit, die Sie am überzeugendsten fanden?
Link (BMV)
Es steht mir nicht zu, zu bewerten, welche ich am überzeugendsten fand. Ich fand, das war ein rundum gelungener gemeinsamer Aufschlag, was damit anfängt, dass jetzt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wenn sie es wollen, Bodycams zur Verfügung gestellt werden und dass die DB nun zusätzliche Kräfte für die Sicherheit einstellt, bis hin zu den Möglichkeiten, auch den strafrechtlichen Schutz zu verstärken, auch wenn das diese Tat nicht verhindert hätte. Ich möchte jetzt keine Hierarchisierung und auch keine Wertung dieser Vorschläge vornehmen, die alle für sich stehen und, wie ich finde, sehr begründet und gut sind und die den einzelnen Aufgabenträgern und den einzelnen Beteiligten mit auf den Weg gegeben worden sind. Da möchte ich keine Hierarchisierung einführen oder sagen: Das sind die drei besten Vorschläge. ‑ Ich finde, sie alle stehen für sich. Sie alle sind sehr sinnvoll und sehr gut begründet. Es gab einen breiten Konsens und eine breite Zustimmung in der Runde, die am Freitag auf Einladung der Bahnchefin getagt hat.
Frage
Herr Schweitzer hat gestern gesagt, dass gerade bei der Doppelbesetzung von Kontrollen logischerweise höhere Kosten anfallen und dass dann die Erwartung besteht, dass der Bund sich daran beteilige. Ist der Bund bereit, mehr Geld auf den Tisch zu legen, oder sieht er das als Aufgabe von Bahn und Ländern an?
Link (BMV)
Zunächst einmal steht ja im Mittelpunkt, dass sich da etwas tun wird und auch tun muss, und das ist auf den Weg gebracht. Wie die einzelnen Finanzierungswege sein werden ‑ ‑ ‑ Das haben die Länder ja angekündigt. Auch Herr Bernreiter hat am Freitag angekündigt, dass die Länder über die Regionalisierungsmittel hinaus jedenfalls aus ihrer Sicht keine Möglichkeiten sehen. Dann wird man zu bewerten haben, wie das im Einzelnen ausschaut. Wir haben am 25. und 26. März eine Verkehrsministerkonferenz in Lindau. Dort steht das Thema auf der Tagesordnung. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident, der derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz innehat, hat angekündigt ‑ ‑ ‑ Am 5. März ist die nächste Ministerpräsidentenkonferenz. Da werden wahrscheinlich der Bundeskanzler und eventuell auch der Bundesverkehrsminister dazukommen. Es gibt jetzt also genügend Foren und Gremien, in denen auch diese Dinge beraten werden, wie man was finanziert, wie man was umsetzen kann und wie die möglichen Ausschreibungsbedingungen der Aufgabenträger sein werden, um in dieser Situation weiterzukommen.
Frage
Meine Frage betrifft Sie, Herr Link, aber, denke ich, auch das BMI. Das BMI hat an dem Sicherheitsgipfel der Bahn, meine ich, nur auf Abteilungsleiterebene teilgenommen. Bedeutet das, dass sich aus Sicht des BMI keine Änderungen für den Umfang und die Art der Aufgaben der Bundespolizei ergeben sollen, oder hat man da irgendetwas miteinander vereinbart?
Wie sieht die Bundespolizei die Frage der Zugangssperren? Das würde ja auch ihre Arbeit verändern. Mir ist nicht ganz klar, woher diese Sperre im Kopf rührt. Großbritannien macht es, Spanien macht es, sowohl im ÖPNV als auch im Fernverkehr. Ich weiß gar nicht, warum das in Deutschland so ein Riesenproblem sein soll. Aber vielleicht erklären Sie uns das.
Kaminski (BMI)
Dazu kann ich Ihnen gerne etwas sagen. Die Bundespolizei ist an den Bahnhöfen verstärkt aktiv. Die Personaldecke der Bundespolizei wird auch kontinuierlich ausgebaut, sodass hier auch mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Sie wissen bestimmt, dass es in der jüngeren Vergangenheit regelmäßig Schwerpunkteinsätze an den Bahnhöfen gab, um dort die Sicherheit zu erhöhen und auch zu zeigen, dass die Bundespolizei dort aktiv ist und sich um die Sicherheit kümmert. Das tut sie natürlich ganz grundsätzlich und jeden Tag. Aber auch diese Schwerpunkteinsätze haben stattgefunden, um die Sicherheit an Orten noch einmal punktuell zu erhöhen.
Außerdem wurde die Videoüberwachung in den vergangenen Jahren ausgebaut. Wir haben mittlerweile 143 Bahnhöfe in Deutschland, die mit 11 000 Kameras ausgestattet sind. Das ist im Vergleich zum Jahr 2012 mehr als das Doppelte bzw. doppelt so viel.
Die Bundespolizei kann außerdem bereits flächendeckend mit Bodycams ausgestattet sein und diese nutzen. Nun kann auch der Taser flächendeckend genutzt werden. Gerade wenn es um die Frage von Gewalt und um die Eindämmung von Gewalt geht, sind das zwei sehr sinnvolle und hilfreiche Maßnahmen.
Link (BMV)
Ich kann gerne etwas ergänzen. Wir bzw. Frau Palla und der Bundesverkehrsminister haben ja gerade erst das Sofortprogramm für saubere und sichere Bahnhöfe hier am Berliner Hauptbahnhof vorgestellt, und darin ist ja auch entsprechend eine verstärkte oder stärkere Videoüberwachung vorgesehen. Darin sind ja auch diese Themen adressiert worden, was jetzt die Bahnhöfe und die Sicherheit auf den Bahnhöfen angeht. Insofern haben wir dieses Thema natürlich auf dem Schirm bzw. haben sogar ein Sofortprogramm aufgelegt und vorgestellt, um die Sicherheit in den Bahnhöfen noch weiter zu verbessern, weil das ganz wichtig ist.
Kaminski (BMI)
Wenn ich da noch kurz etwas hinzufügen dürfte: Der Präsident der Bundespolizei, Herr Romann, war auch beim Gipfel anwesend. Es war neben der Ebene der Abteilungsleitung im BMI auch Herr Romann dort.
Zusatzfrage
Der Aufwand der Bundespolizei und der Aufwand der Bahn sind ja kommunizierende Röhren. Wenn man jetzt die Zugangsbeschränkungen hätte, würde ja der Kontrollprozess an den Bahnhof verlagert, wo die Bundespolizei ohnehin ist. Da frage ich mich, ob Sie sich über diesen Punkt einmal Gedanken gemacht haben, zum Beispiel bei dem Sicherheitsgipfel.
Link (BMV)
Die konkrete Ausgestaltung, wie es sie jetzt zum Beispiel in Spanien oder in anderen europäischen Ländern gibt, war nicht Gegenstand der dortigen Beratung. Aber ich denke einmal, Denkverbote wird es da auch nicht geben. Aber, wie gesagt, Thema auf dem Sicherheitsgipfel war das nicht.
Frage
Ich hätte eine Frage, die allgemein die Sicherheit in der Bahn betrifft. Nun war es ja so, dass bei diesem Vorfall ein junger Soldat, ein junger Fallschirmjäger aus Zweibrücken, versucht hat, dem angegriffenen Kontrolleur noch zu helfen, also ihn auch medizinisch zu versorgen. Wie ist das eigentlich grundsätzlich? Das war ja auch ein junger Soldat, der im Rahmen dieses Programms „Freie Bahnfahrten für Soldaten“ dort mitgefahren ist. Sind die angewiesen, in so kritischen Situationen oder dann, wenn es zum Beispiel zu Gewaltanwendungen kommt, einzugreifen? Gibt es da irgendeine interne Anweisung, die vorliegt? Ich habe das einfach noch nie gelesen. Ich weiß allerdings, dass es solche Verhaltenskodexe gibt, wie man sich in der Bahn verhalten soll oder ob man dann eingreifen soll oder nicht. Das ist mir nicht ganz klar, Herr Müller.
Dann habe ich noch eine andere Frage. Wird der junge Mann eigentlich für diesen Einsatz irgendwie belobigt? Erhält er irgendeine Art von Anerkennung von der Bundeswehr dafür, dass er sich dort eingebracht hat?
Müller (BMVg)
Erst einmal haben die mitfahrenden Soldatinnen und Soldaten keine Vollzugsrechte ‑ ich glaube, so heißt das im Sprachgebrauch ‑ und können deswegen nicht im Rahmen von Vollzugsrechten tätig werden. Natürlich hat jeder Soldat, erst recht, wenn er die Uniform anhat, eine Wohlverhaltenspflicht und ist natürlich im Rahmen der Selbsthilfe und Selbstverteidigung einfach auch gemäß den rechtlichen Grundlagen ermächtigt, aber auch verpflichtet, zu helfen. Das ist ganz klar. Es gibt dort aber keine Einzelanweisung, weil diese Pflicht des Wohlverhaltens, die Pflicht zur Einhaltung von Recht und Gesetz sowie das Recht auf Selbsthilfe und Selbstverteidigung ja für jeden gelten und das Recht für Soldaten gilt, wenn sie die Uniform anhaben, wenn sie auch noch die Streitkräfte mit ihrer Uniform repräsentieren. Das vielleicht zu der ersten Frage.
Darüber hinaus kann ich aber auch zur ersten Frage sagen: Wir erleben es, jedenfalls nach meiner Wahrnehmung, relativ häufig, dass Soldatinnen und Soldaten, wenn sie vor Ort sind und etwas mitbekommen, dann auch durchaus einschreiten. Sie erhalten ja sowohl jährlich eine medizinische oder alle zwei Jahre eine Sanitätsausbildung und haben einen gegenüber der Normalbevölkerung relativ frischen Stand, was Erste Hilfe und so etwas angeht. Das hilft sicherlich auch. Sie haben natürlich ‑ ich denke einmal, auch durch das Tragen der Uniform ‑ dann diesen Anspruch, dieser Rolle und diesem Bild eines Soldaten gerecht zu werden. Wir erleben es also häufig, dass Soldaten einschreiten oder auch Erste Hilfe leisten. Es gibt ja auch den normalen Unglücksfall, wenn jemand zum Beispiel einmal in der Bahn umfällt. Das vielleicht zur ersten Frage.
Zur zweiten Frage: Wir wissen von dem Vorfall. Ich habe aber noch keine Informationen darüber vorliegen, ob der Soldat eine besondere Würdigung erhalten wird. Aus der Vergangenheit weiß ich, dass durchaus Würdigungen erfolgen. Im zivilen Bereich gibt es ja auch die Lebensrettungsmedaillen. Es gibt regelmäßig ‑ leider, muss man sagen ‑ Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen, zu denen Soldaten dazukommen und eben Erste Hilfe leisten. Dann wird auch in Teilen durch die Kommandeure ‑ das wird dann vor Ort entschieden ‑ zum Beispiel das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Bronze, Silber oder Gold verliehen.
Zusatzfrage
Es muss ja keine Order sein, aber gibt es Überlegungen im Ministerium, diese Wohlverhaltenspflicht vielleicht noch einmal durch eine Klarstellung zu unterstreichen? Jeder, der viel mit der Bahn fährt, weiß ja, dass Soldaten dort mittlerweile wirklich fest zum Bild gehören. Das würde ja möglicherweise auch das Sicherheitsgefühl der anderen Passagiere unterstützen.
Sie sagen, es gab viele Vorfälle, bei denen Soldaten in solchen Situationen eingegriffen haben. Haben Sie vielleicht auch eine Zahl für 2025 vorliegen, wie oft das passiert ist?
Müller (BMVg)
Das war jetzt nur meine Wahrnehmung, weil wir ja auch die Würdigungen oder auch die täglichen Meldungen lesen, wenn etwas passiert, wenn es Verkehrsunfälle zum Beispiel mit einer Betroffenheit der Bundeswehr gibt. „Betroffenheit“ kann ja auch heißen, dass ein Soldat auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit dazukommt. Da ist das von mir eine subjektive Einschätzung gewesen.
Zu den Zahlen: Ich muss schauen, ob wir offiziell etwas vorliegen haben. Ich glaube, eine Sonderstatistik gibt es nicht, aber ich erkundige mich gerne noch einmal.
Ein besonderer Vorgang ist mir nicht bekannt, weil es ja, wie wir wissen, gewissen Vollzugsrechte gibt, die bewusst auch in gewissen Bereichen liegen, bei der Bundespolizei, bei den Landespolizeien. Ich weiß, aber da bin ich auf dünnem Eis ‑ vielleicht fragen wir noch einmal das BMI ‑, wenn ein Polizist zum Beispiel irgendwo in Uniform mitfährt, dann hat er andere Rechte und auch Pflichten als ein Soldat, weil das eben gesetzlich geregelt ist. Aber dafür würde ich gerne noch einmal an das BMI abgeben wollen.
Kaminski (BMI)
Das nehme ich auf. Zu den konkreten Regelungen kann ich im Moment nichts sagen, aber das können wir gerne nachliefern.
Frage
Es hat am Wochenende in München eine Erklärung des Außenministers zum Tod von oder zum Mord an Alexej Nawalny gegeben, der sich heute zum zweiten Mal jährt. Es hieß unter anderem, dass Deutschland alle politischen Hebel, die zur Verfügung stehen, nutzen würde, um Russland weiterhin zur Verantwortung zu ziehen. Die Frage ist: Welche politischen Hebel würde Deutschland in dieser Angelegenheit nutzen? Können Sie das bitte konkretisieren?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, es gab dazu in den vergangenen Tagen viele Einlassungen und Interviews des Ministers. Ich würde Sie wirklich gerne darauf verweisen. Eine davon ist natürlich ‑ es geht ja um die Vergiftung von Herrn Nawalny ‑, dass diese nun auch gegenüber der OVCW notifiziert wird, denn das ist ein schwerer Völkerrechtsverstoß. Darauf würde ich Sie verweisen.
Ansonsten behalten wir uns natürlich weitere Schritte vor, sprechen die dann aber auch sehr eng mit den Partnerstaaten, die wir haben, ab, unter anderem und natürlich vor allem mit den Staaten, die jetzt auch diese, wie ich sie einmal nenne, Attribuierung dieses tödlichen Giftanschlags auf Herrn Nawalny vorgenommen haben.
Zusatzfrage
Ich würde trotzdem nachfragen. Um was geht es dann konkret? Werden Diplomaten ausgewiesen? Können wir mit weiteren Sanktionen rechnen? Was sind die konkreten Hebel, von denen man spricht?
Hinterseher (AA)
Konkrete Sanktionen gegenüber Russland gibt es ja bereits in 19 bestehenden Sanktionspaketen und in dem 20. Sanktionspaket, das sich gerade innerhalb der Europäischen Union in Absprache befindet. Insofern ist der wirtschaftliche Druck, der auf Russland lastet, natürlich aufgrund eines anderen Dossiers, nämlich des Angriffskriegs in der Ukraine, schon sehr stark, um dort eine Verhaltensänderung und vor allem eine ernsthafte Verhandlung für den Frieden herbeizuführen. Ich habe Ihnen aber jetzt in Bezug auf dieses Einzeldossier keine weiteren Maßnahmen anzukündigen. Sollte sich dort etwas in dieser Richtung ergeben, würden Sie es natürlich erfahren.
Frage
Herr Hinterseher, ich hätte auch noch einmal eine Frage zu der Mitteilung. Seit wann verfügt denn Deutschland bzw. seit wann verfügen die anderen Staaten über diese Erkenntnis, also über den chemischen Nachweis dieses Giftstoffes?
Die zweite Frage: Zumindest hieß es am Wochenende von Beteiligten in München, auch die USA hätten am Anfang bei dieser Untersuchung mitgemacht. Warum steht der Name USA am Ende nicht über oder unter der Erklärung bzw. der klaren Attribuierung, die ja besagt, dass Russland hinter dieser Vergiftung steckt?
Hinterseher (AA)
Ich würde dazu auch noch einmal einordnend sagen, und bitte sehen Sie es mir nach, dass wir an dieser Stelle, was dann die Details und Einzelheiten des Ganzen angeht, ein wenig schmallippig sind: Sie können sich sicher sein, dass wir uns sicher sind, und genau deshalb gibt es eben diese öffentliche Attribuierung, gemeinsam mit den beteiligten Staaten. Der Außenminister hat ja auch bereits betont, dass es jetzt eben in den zuständigen Gremien um weitere Konsequenzen gehen muss. Aber ich bitte Sie noch einmal um Verständnis dafür, dass wir vor allem vertrauliche Erkenntnisse, die ja dann auch wieder Rückschlüsse auf Fähigkeiten und interne Prozesse zuließen, hier nicht im Detail offenlegen können.
Zusatz
Aber diese Vertraulichkeit betrifft auch die Staaten, die an der Untersuchung beteiligt waren. Warum sie dann später nicht mehr unter einer Erklärung stehen, kann ich noch nicht so ganz unter dem Schirm „sources and methods“ ‑ ‑ ‑
Hinterseher (AA)
Wir haben es weder dementiert noch bestätigt. Insofern müssten Sie, glaube ich, diese Frage an die vermeintlich oder mutmaßlich beteiligten oder nicht beteiligten Staaten richten, nicht an uns.
Zusatzfrage
Darf ich vielleicht noch eine konkrete Nachfrage stellen? Die russische Seite hat sich ja schon fast erwartbarerweise ein bisschen über diese Erklärung lustig gemacht und gesagt, das sei alles Mumpitz. Sie hat aber auch gesagt: Wir wollen uns die Ergebnisse genau anschauen. - Welche Art von Transparenz wird man also gegenüber Russland wahren, oder wird man nur die Erklärung gegenüber der internationalen Organisation abgeben, der Russland ja, glaube ich, formal sogar noch angehört? Das heißt, wird Russland irgendeine Gelegenheit bekommen, sich diese Ergebnisse auch einmal anzuschauen, um diesen offenen Punkt, ob das nun hanebüchen ist oder nicht, zu klären?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, der Aspekt spielt sehr stark in den zuvor genannten hinein, dass Rückschlüsse auf die Analysefähigkeiten eben nicht möglich sein sollen. Deshalb wird es mit Sicherheit die Möglichkeit geben, im Rahmen dieses Notifizierungsverfahrens, das ja dann auf die eigene Art und Weise innerhalb der OVCW geregelt ist, Einblick zu nehmen. Allerdings müsste ich Ihnen die Details dazu jetzt schuldig bleiben. Vielleicht gibt es noch etwas, das ich nachreichen kann, was dann auch, sage ich einmal, die Transparenz- oder Offenlegungspflichten berührt, die sich aus den entsprechenden internationalen Verpflichtungen, also dem Chemiewaffenverbot, ergeben.
Frage
Herr Hinterseher, verfügt die Bundesregierung über belastbare Hinweise oder Nachweise, dass Russland als Urheber, Ausführender oder Auftraggeber der Vergiftung anzusehen ist?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, da möchte ich Sie wirklich auf das verweisen, was der Minister gesagt hat. Es ist nun so, dass Russland ein Motiv hatte und die Mittel dazu hatte. Diese Art der Attribuierung, die wir vorgenommen haben, führt diesen Beweis letztlich. Aber die Rückschlüsse würde ich dann Ihnen überlassen. Noch einmal: Es gibt diese Aussagen, Möglichkeit, Motiv und Mittel, Nawalny das Gift verabreicht zu haben. Insofern, glaube ich, sprechen der Sachverhalt und die Umstände sehr stark für sich. Eben deshalb, aus diesem Grund, haben wir diese Attribuierung auch vorgenommen.
Zusatzfrage
Möglichkeiten, Mittel und Motiv sind Indizien, aber keine Beweise oder Nachweise, richtig?
Hinterseher (AA)
Ich habe gesagt: Die Interpretation würde ich Ihnen überlassen.
Frage
Herr Harmsen, Herr Hille, Bundesfinanzminister Klingbeil wird sich heute im E6-Format in Brüssel mit seinen Amtskollegen treffen und unter anderem über das Thema der Kapitalmarktunion sprechen. Im E6-Format ist ja auch Spanien dabei. Letzte Woche beim EU-Gipfel gab es ein Treffen gleichgesinnter Länder. Da war Spanien nicht dabei. Deswegen die Frage an Sie beide: Sehen Sie Spanien beim Thema der Kapitalmarktunion als gleichgesinnt an, oder gibt es da eine Meinungsverschiedenheit zwischen Herrn Klingbeil und Herrn Merz?
Harmsen (BMF)
Ich will jetzt gar nicht im Detail nachzeichnen, warum dieses Format ein E6-Format ist. Fakt ist, dass sich die größten Volkswirtschaften Europas auf Initiative von Frankreich und Deutschland in diesem Format zusammengefunden haben. Das heißt aber nicht, dass irgendjemand anderes ausgeschlossen ist, sondern, dass diese sechs quasi dabei vorangehen wollen, vor allen Dingen das Tempo in Europa zu beschleunigen, wenn es darum geht, Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und auszubauen. Insofern, wie gesagt, ist niemand von diesen Gesprächen ausgeschlossen. Es wird ja auch heute und morgen der Rat der Finanzministerinnen und Finanzminister tagen. Insofern gibt es da gute Gespräche. Wir befinden uns natürlich auch im Austausch mit unseren spanischen Kolleginnen und Kollegen, und ich kann da jetzt, ehrlich gesagt, keinen Widerspruch oder dergleichen erkennen. Fakt ist, dass wir uns, glaube ich, alle einig sind, dass wir Veränderungen in Europa brauchen und dass es dabei Tempo geben muss.
Vorsitzender Szent-Iványi
Wollen Sie das ergänzen?
SRS Hille
Ich sehe da keinen Ergänzungsbedarf.
Zusatzfrage
Bei dem Thema ist ja auch die Möglichkeit einer sogenannten verstärkten Zusammenarbeit einiger weniger Staaten relevant. Sowohl Frau von der Leyen als auch der französische Präsident Macron haben das letzte Woche ins Spiel gebracht. Wie sieht die Bundesregierung das? Wenn es jetzt keinen Fortschritt bei der Kapitalmarktunion mit allen gibt, sollte es dann eine Kapitalmarktunion einiger weniger Staaten geben?
Harmsen (BMF)
Ich glaube, das Ziel ist ja weiterhin, dass wir dabei Einigkeit herstellen. Wie gesagt, ist unser Anliegen zusammen mit anderen, dass wir dabei deutlich schneller werden. Es gibt ja gewisse Vorschläge, die seit Jahren diskutiert werden. Da muss aus unserer Sicht jetzt auch und vor allen Dingen angesichts der Weltlage Tempo reinkommen. Aber ich möchte jetzt auch ungern den heutigen Beratungen sowohl im E6-Format als auch im Rat der Finanzministerinnen und Finanzminister vorgreifen.
Frage
Ich habe eine Frage an das Familienministerium zum Thema eines Social-Media-Verbots und der Vorschläge der SPD, die ja doch sehr weitreichend sind und auch noch einmal schärfer als das sind, was sich Frau Prien vielleicht vorstellen kann, also ein vollständiges Verbot für Kinder unter 14 Jahren und klare Einschränkungen für Kinder bis zu 16 Jahren. Wie sieht die Ministerin, wie sieht Ihr Haus das?
Vor dem Hintergrund des CDU-Parteitages gibt es ja durchaus auch Gegenstimmen in der CDU. Für wie machbar halten Sie so etwas in der Koalition?
Treuer (BMBFSFJ)
Vielen Dank für die Frage. - Erst einmal ist das, wie Sie richtig gesagt haben, ein Vorschlag aus dem parteipolitischen Raum, wie das Thema eben auch bei dem Parteitag der CDU eine Rolle spielen wird. Wie Sie wissen, erarbeitet derzeit eine vom BMBFSFJ eingesetzte Expertenkommission Empfehlungen in genau diesem Themenbereich, und natürlich beobachten wir aktuelle Entwicklungen da sehr genau. Das Thema ist der Ministerin auch sehr wichtig, und sie hat sich dazu gestern Abend ja auch in der „Tagesschau“ geäußert. Eine konsequente und wirksame Altersüberprüfung ist ein wichtiger Hebel, um Kinder und Jugendliche besser vor Angeboten und Inhalten zu schützen, die für das jeweilige Alter nicht geeignet sind. Den Ergebnissen der Expertenkommission, die hierzu aber sehr konkrete Handlungsempfehlungen vorlegen wird, kann ich natürlich nicht vorweggreifen.
Frage
Herr Hille, ich würde ganz gerne wissen, wie denn der Kanzler momentan auf diese doch für viele Familien sehr wichtige Thematik schaut. Sieht er dort akuten Handlungsbedarf, der möglicherweise auch dazu führen würde, der Kommission vorzugreifen?
SRS Hille
Ich würde Sie gerne auf das verweisen, was die Kollegin ja schon ausgeführt hat. Die Tatsache, dass die Bundesregierung die Kommission eingesetzt hat, und zwar bereits im vergangenen Jahr, also relativ zügig nach der Regierungsübernahme, zeigt ja gerade, was für eine große Bedeutung dieses Thema, der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz, für uns hat. Wir sind absolut klar darin, dass Kinder und Jugendliche dort konsequent geschützt werden müssen. Genau zu diesem Zweck hat die Bundesregierung bzw. hat die Bundesfamilienministerin die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt, und die Ergebnisse sollen im Sommer vorliegen. Es ist ja kein ganz einfaches Thema. Dementsprechend erschließt es sich, glaube ich, dass es auch ein bisschen Zeit braucht, bis man dann eine gute Regelung gefunden hat. Bis zum Sommer ist es ja nun auch nicht mehr so weit, auch wenn es im Moment beim Blick nach draußen noch etwas schwer vorstellbar ist.
Zusatzfrage
Dann habe ich eine Nachfrage dazu an das fachlich teilweise zuständige Digitalministerium. Es gibt den Vorschlag, dass die EUDI-Wallet eben als Verifizierungsinstrument genutzt wird, ein System, auf das auch der Minister große Stücke hält. Da würde ich gerne wissen: Wäre die EUDI-Wallet denn beim aktuellen Entwicklungsstand und beim derzeitigen gesetzlichen Rahmen, wie er von der EU-Ebene auf die deutsche Ebene heruntergeplumpst ist, derzeit überhaupt in der Lage, diese Umsetzung zu gewährleisten, oder was müsste dafür getan werden?
Pauly (BMDS)
Vielen Dank für die Frage. - Auch ich möchte noch einmal auf die Kommission verweisen, die ja jetzt erst einmal ihre Arbeit abschließen muss, um daraus dann mögliche Handlungen abzuleiten. Die konkrete Frage, die Sie jetzt gestellt haben, ist natürlich ein Stück weit hypothetischer Natur, weil Sie jetzt dem Ergebnis der Arbeit der Kommission vorgreifen. Aber ganz grundsätzlich kann ich natürlich bestätigen, dass es denkbar ist und möglich ist, eine mögliche Altersüberprüfung auf Basis der EUDI-Wallet umzusetzen.
Frage
Ich habe eine Frage an Herrn Hille und eigentlich auch an das Familienministerium. Was unterscheidet eigentlich deutsche Kinder von Kindern in anderen europäischen Staaten? Ich frage deswegen, weil sich andere Länder ja schon längst Gedanken gemacht haben. Warum braucht eine Bundesregierung dann ein Jahr, um genau dieselben Fragen, die sich anderen Regierungen stellen und über die zum Beispiel Australien ja schon entschieden hat, noch einmal zu stellen?
SRS Hille
Ich würde Ihren Blick gern noch einmal darauf lenken, dass die Bundesregierung ‑ ich habe hier auch das Datum gefunden, nämlich den 4. September ‑ im Mai die Arbeit aufgenommen hat, und Anfang September hat die Bundesregierung genau diese Kommission, die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Sie teilen möglicherweise außerdem die Auffassung, dass das kein ganz einfaches Thema ist und es von daher durchaus etwas Zeit braucht, wenn man eine sachgerechte, zielgerichtete und gute Lösung finden möchte. Das ist unser Ziel. Das Ziel ist, die Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten. Dass das ein paar Monate in Anspruch nimmt, ist, glaube ich, nicht verwunderlich. Das hat auch nicht, wie Sie, gesagt haben, ein Jahr gedauert; denn der Sommer ist ja, wie ich gerade schon gesagt habe, nicht mehr so weit weg.
Zusatz
Aber das war jetzt eigentlich nicht die Frage. Die Frage war, was die Kinder unterscheidet und ob man das dann nicht lieber, weil es ja am Ende sowieso um eine europäische Regulierung geht, auf europäischer Ebene untersuchen sollte.
SRS Hille
Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, worauf Sie abheben. Mir ist keine Regelung innerhalb der EU, also in EU-Mitgliedsstaaten, die es bisher gibt, bekannt. Allen geläufig ist die Regelung, die in Australien getroffen worden ist, aber das liegt meines Wissens noch nicht in Europa.
Zusatzfrage
Ich habe noch eine Lernfrage, weil möglicherweise ja auch die Länder zuständig sind. Ich weiß gar nicht, an welches Ministerium ich mich damit richten muss. Sind nach Auffassung der Bundesregierung nicht auch die Länder gefordert, weil die doch die Aufsicht über die Onlinemedien haben?
SRS Hille
Da kann ich Ihnen tatsächlich, was die föderale Struktur und Zuständigkeit angeht, nicht weiterhelfen. Ich kann nur sagen, dass es natürlich gut ist, wenn der Rahmen, in dem man sich auf eine Regelung verständigt, größtmöglich ist. Dass aus Deutschland dann möglicherweise ein Impuls für eine europäische Regelung ausgeht, mag so sein, aber ein Schritt nach dem anderen. Wir sind jetzt in Deutschland dabei, mit dieser Expertenkommission die Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten, und wie das dann im staatlichen Gefüge innerhalb Deutschlands sozusagen ausbuchstabiert wird, muss dann technisch und verwaltungsmäßig geregelt werden.
Frage
Herr Hille, Frankreich plant ja nun zum 1. September dieses Jahres ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige, und es wird ja diskutiert, ob das mit EU-Recht überhaupt in Einklang zu bringen ist. Nun ist nach dem Zeitplan der Bundesregierung ja nicht davon auszugehen, dass bis dahin irgendeine gesetzliche Grundlage in Deutschland vorliegen wird. Inwieweit stimmt sich denn während dieses Kommissionsverfahrens die Bundesregierung darüber ab, ob ein französisches Vorgehen vielleicht für Deutschland sinnvoll wäre oder nicht sinnvoll wäre und ob man einen anderen Weg gehen möchte, weil die Ihnen ja nun gesetzlich zuvorgekommen sind?
SRS Hille
Ich teile Ihre Einschätzung der zeitlichen Abläufe nicht ganz. Sie haben den September für eine französische Regelung erwähnt. Wir haben jetzt Februar. Die Expertenkommission wird ihre Ergebnisse bis zum Sommer vorlegen. Das kann auch deutlich vor September sein, ohne dem jetzt vorzugreifen. Ich kann nicht sagen, wann das konkret im Sommer sein wird. Aber da wäre es durchaus perspektivisch möglich, bis dahin Maßnahmen ergriffen zu haben. Aber so weit sind wir nicht, und von daher lassen Sie uns doch einen Schritt nach dem anderen gehen.
Die Debatte, die wir in Deutschland gesellschaftlich wie politisch führen, ist sehr, sehr wichtig. Das wird ja auch an den Fragen deutlich. Für uns ist klar: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat einerseits höchste Priorität, andererseits ist der zu regelnde Gegenstand auch nicht so ganz trivial. Wenn man dann Regelungen trifft, dann müssen die sitzen, und dafür braucht es gegebenenfalls etwas Zeit. Das ist, würde ich sagen ‑ die Kommission wurde am 4. September im vergangenen Jahr eingesetzt, und Ergebnisse gibt es bis zum Sommer in diesem Jahr ‑, jetzt auch nicht allzu viel Zeit für so einen Sachverhalt.
Frage
Ich möchte auch noch das Verbraucherschutzministerium dazu befragen; denn der Digital Fairness Act ist ja das nächste europäische Gesetzgebungsvorhaben, das in diesem Kontext überhaupt eine Rolle spielen könnte ‑ abgesehen vom Digital-Omnibus, in dem das aber nicht vorgesehen ist. Ich würde gerne wissen: Inwiefern ist Frau Hubig dafür, spezielle kinderschützende Normen im Rahmen dieses Prozesses mit aufzunehmen? Oder sind eigentlich gar keine kinderspezifischen Normen notwendig, und wäre nicht die Durchsetzung für alle Nutzer sozialer Netzwerke die sinnvollere Alternative?
Dr. Valdés Cifuentes (BMJV)
Ich möchte Sie ungern zum dritten Mal auf die Kommission verweisen, aber ich tue das jetzt an dieser Stelle. Die Ministerin hat sich außerdem in der Vergangenheit mehrmals zu ihrer Auffassung zu einer Altersgrenze für Social Media geäußert. Auch darauf verweise ich Sie gerne.
Zusatzfrage
Ich frage trotzdem nach, da ich eben nicht nach den Einschätzungen der beim BMBFSFJ angesiedelten Kommission gefragt habe, sondern nach den bei Ihnen liegenden Grundzuständigkeiten für den Digital Fairness Act als kommendes Gesetzgebungsinstrument, das ja viel weiter geht. Es geht dabei ja vor allem um Fragen des Verbrauchervertragsrechts. Da würde ich gerne wissen: Sehen Sie dort kinderspezifischen Handlungsbedarf oder würden Sie sagen ‑ so hatte ich Sie bislang verstanden ‑, dass es dort allgemeinen Handlungsbedarf gibt?
Dr. Valdés Cifuentes (BMJV)
Auch in Bezug auf den Digital Fairness Act hat sich die Ministerin schon geäußert. Darauf verweise ich Sie auch gerne.
Frage
Meine Frage richtet sich an Herrn Hille und Herrn Müller: Der Bundeskanzler berichtete in seiner Rede bei der Münchner Sicherheitskonferenz von Gesprächen mit dem französischen Präsidenten über eine europäische nukleare Abschreckung. Wie konkret waren die Gespräche? Gibt es bereits konkrete Ideen, wie ein europäischer Atomschirm und auch die Einbettung in den bestehenden US-Atomschirm aussehen könnte?
SRS Hille
Vielen Dank. Das gibt mir die Gelegenheit, das noch einmal etwas zu kontextualisieren.
Die Bundesregierung bekennt sich angesichts der weltpolitischen Lage zur fortgesetzten Notwendigkeit der nuklearen Abschreckung. Sie will den europäischen Pfeiler der Abschreckung stärken und führt dazu strategische Gespräche mit Frankreich. Ziel der Gespräche ist es auszuloten, wie bei der nuklearen Abschreckung enger zusammengearbeitet werden kann. Die Gespräche stehen ‑ danach haben Sie gerade ja auch gefragt ‑ ganz am Anfang, und es ist klar, dass keine schnellen Ergebnisse zu erwarten sind. Dabei geht es nicht um den Ersatz des US‑amerikanischen Schutzschirms, sondern um dessen Ergänzung und Stärkung. Bei der nuklearen Abschreckung der NATO spielen die USA eine zentrale Rolle. Das ist so und das soll auch weiterhin so bleiben. Daran hält die Bundesregierung weiter klar fest.
Zusatzfrage
Gab es bereits Gespräche mit den USA dazu? Wie denkt Washington über diese Pläne?
SRS Hille
Ich habe Ihnen gerade ja gesagt, mit wem wir dazu jetzt Gespräche führen. Mit den USA sind wir innerhalb der NATO sowie regelmäßig in Formaten und natürlich auch am Rande beispielsweise der Münchner Sicherheitskonferenz im Gespräch, sodass dazu jetzt kein besonderer Anlass besteht.
Wie gesagt, die Gespräche mit Frankreich stehen ganz am Anfang. Ohne jetzt noch einmal zu sehr den großen Bogen über die MSC zu spannen: Uns allen ist ja klar, dass wir in einer Zeit der Neuordnung und insbesondere auch einer Zeit der Stärkung der Europäischen Union und der europäischen Komponente in der NATO stehen. In diesem Gesamtkomplex sind auch die Gespräche zu sehen, die Deutschland mit Frankreich begonnen hat.
Frage
Herr Müller, ich würde auch Sie gerne zu diesem Thema befragen: Für wie sinnvoll hält der Verteidigungsminister diese Gespräche? Seine öffentlichen Äußerungen hatten den Eindruck erweckt, dass er das nicht als besonders sinnvoll ansieht.
Müller (BMVg)
Der Minister hat sich am Rande der MSC zu dieser Frage geäußert und hat auch die Grundzüge betont, die gerade auch der Regierungssprecher noch einmal betont hat. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.
Zusatzfrage
Führt er selber auf seiner Ebene auch Gespräche? Gespräche zwischen Verteidigungsministern wären bei diesem Thema ja vielleicht durchaus sinnvoll.
Müller (BMVg)
Der Minister führt mit seinen Partnern und Verbündeten vielfältige Gespräche zu allen möglichen Themen. Details habe ich hier nicht mitzuteilen.
Frage
Herr Hille, ist mit „europäischer Abschreckung“ EU-europäische Abschreckung oder geografisch europäische Abschreckung gemeint? Wenn Letzteres der Fall ist, müsste man ja eigentlich auch mit Großbritannien reden.
SRS Hille
Ich würde jetzt nicht in eine solche Detaildifferenzierung gehen. Klar ist, dass sich Dinge auf der Welt im Moment neu ordnen und dass sich Europa ‑ Sie werden dem Bundeskanzler in München ja auch zugehört haben ‑ stärker vergewissert, dass es selbst für sich zuständig ist und auch seine Sicherheit besser selbst organisieren und verantworten muss. In diesem Zusammenhang sind all die Aktivitäten, die da derzeit laufen, zu sehen. Da würde ich zu diesem Zeitpunkt keine Differenzierungen zwischen einem politischen und einem geografischen Europa vornehmen.
Zusatzfrage
Wenn Sie keine Differenzierung vornehmen wollen, würde das doch zwangsläufig bedeuten, dass man nicht nur mit Frankreich als der relativ großen europäischen Atommacht redet, sondern auch mit Großbritannien, das das gleichermaßen ist, spricht. Oder ist das eine falsche Logik?
SRS Hille
Das ist keine falsche Logik, aber es ging hier gerade ja um das Thema Gespräche mit Frankreich. Das eine schließt das andere nicht aus ‑ ohne dass ich da jetzt irgendwelche Ankündigungen mache. Sie fragen manchmal ja sozusagen etwas apodiktisch. Im Moment hat der Bundeskanzler ‑ das hat er am Freitag in München gesagt ‑ Gespräche mit dem französischen Präsidenten zu diesem Thema angefangen. Das bedeutet nicht, dass man zu einem anderen Zeitpunkt an einem anderen Ort nicht auch mit anderen Partnern und Verbündeten spricht; aber jetzt gerade ging es um die Frage Deutschland-Frankreich.
Frage
Anschließend an den Themenkomplex MSC: Was für ein Fazit zieht die Bundesregierung aus der Münchner Sicherheitskonferenz, sowohl mit Blick auf die Unterstützung der Ukraine als auch auf die transatlantischen Beziehungen?
SRS Hille
Sie haben das ja wahrscheinlich verfolgt: Die MSC war auch in diesem Jahr wieder einmal zentraler Ort des transatlantischen Meinungsaustauschs. Es ist eine gute Nachricht für Deutschland, dass ein solches Treffen traditionell bei uns in Deutschland, in München stattfindet.
Wir sind sowohl mit dem Verlauf wie auch den Gesprächen und, wenn man so will, den Ergebnissen zufrieden. Für uns lag der Schwerpunkt auf der europäischen Verteidigungsfähigkeit und der Souveränität, der Ausrichtung des transatlantischen Verhältnisses, der Gestaltung von globalen Partnerschaften und natürlich auch der weiteren Unterstützung der Ukraine. Neben den Hauptpanels gab es, wie Ihnen bekannt ist, auch eine Reihe bilateraler oder auch tri- oder multilateraler Gespräche.
Ein großes Thema im Gespräch mit dem ukrainischen Präsidenten ist natürlich zuvorderst die weitere Unterstützung der Ukraine gewesen. Der Bundeskanzler lässt überhaupt keine Zweifel aufkommen: Deutschland steht unmissverständlich weiterhin stark an der Seite der Ukraine; die Ukraine kann sich weiterhin auf unsere Unterstützung verlassen. Das ist sozusagen ein fortgesetztes Signal, das man immer wieder geben kann.
Was das transatlantische Verhältnis angeht, so haben Sie dem Bundeskanzler am Freitag vermutlich zugehört. Er hat das Angebot zu einer Erneuerung der transatlantischen Beziehungen gemacht. Er hat betont, dass wir in einer Zeit der Großmächte als verlässlicher Alliierter und Partner bereitstehen, mehr Verantwortung zu übernehmen, vor allem auch durch eine Stärkung des europäischen Pfeilers in der NATO. Der Bundeskanzler hat auch deutlich gemacht, dass die USA und Europa zusammen stärker sind und dass die NATO als stärkstes Bündnis der Geschichte für uns gemeinsam einen Wettbewerbsvorteil bietet.
Das sind die Leitplanken oder, wenn man so will, das Koordinatensystem, in dem das stattfindet.
Zusatzfrage
Am Rande der MSC gab es auch eine Großdemo zum Thema Iran. Was für eine Rolle hat das bei der Konferenz gespielt, auch für die Bundesregierung?
SRS Hille
Das haben wir natürlich wahrgenommen. Das ist ein starkes Zeichen der Bevölkerung oder auch der Exil-Iraner, die da demonstriert haben. Konkrete Auswirkungen auf die MSC kann ich Ihnen hier aber nicht berichten.
Frage
Die Vertreter der Ukraine haben auf der Münchner Sicherheitskonferenz das Thema Taurus angesprochen. Wäre Deutschland jetzt bereit, die Ukraine mit Taurus zu unterstützen? Wenn nicht: Was muss passieren, damit Deutschland bereit wäre, Taurus an die Ukraine zu liefern?
Müller (BMVg)
Wir haben verschiedenste Initiativen, um die Ukraine auch mit weitreichenden Waffensystemen auszustatten, unter anderem, dass weitreichende Flugkörper mit deutscher finanzieller Unterstützung in der Ukraine gebaut werden. Zum Thema Taurus habe ich Ihnen aber keinen neuen Sachstand mitzuteilen.
Zusatzfrage
Verstehe ich das richtig, dass Deutschland Taurus nicht an die Ukraine liefern wird?
Müller (BMVg)
Ich habe Ihnen zum Thema Taurus keinen neuen Sachstand mitzuteilen.
SRS Hille
Ich kann das vielleicht noch ergänzen: Sie haben sicherlich auch verfolgt, dass wir seit längerer Zeit keine Angaben mehr zu ganz konkreten Waffensystemen und ähnlichen Spezifikationen machen ‑ aus gutem Grund.
Frage
Ich habe zwei Fragen zum Themenkomplex MSC:
Erstens. Regelmäßigen Teilnehmern dieser Veranstaltung fiel auf, dass zwar das Bundeskabinett und auch die Bundeswehr sehr breitflächig vertreten war, dass allerdings Kanzleramtsminister Frei fehlte. Die Teilnahme des Kanzleramtsministers ist eigentlich eine Art Tradition. Warum hat er nicht an dieser Veranstaltung teilgenommen?
Zweitens. Sie haben gerade die Rede von Minister Rubio angesprochen. Es gab verschiedene Interpretationen dieser Rede. Ich würde Sie gerne einmal nach einer Bewertung fragen. Die USA verlangen ja bzw. haben sich gewünscht, dass sie nur mit Alliierten zusammenarbeiten wollen, die frei von Schuld und Scham sind. Diese beiden Begriffe sind gerade in Deutschland sehr stark verbunden mit der Erinnerung an den Holocaust und an das, was im Zweiten Weltkrieg und auch im Dritten Reich passiert ist. Ziehen Sie da eine Verbindung? Haben Sie eine Erklärung dafür, was mit Ländern, die sich nicht mehr von Schuld und Scham gefesselt fühlen, eigentlich gemeint sein soll?
SRS Hille
Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass Sie die Rolle des Bundeskanzleramtsministers so hoch schätzen. Mir ist allerdings keine Tradition und auch keine Verpflichtung oder dergleichen zur Teilnahme an der MSC bekannt. Sie haben es selber schon gesagt: Die Bundesregierung war höchstrangig vertreten ‑ angefangen mit dem Bundeskanzler und einer ganzen Reihe von Ministerinnen und Ministern ‑ und es waren diejenigen vor Ort, die für die Themen, um die es da geht, hauptsächlich zuständig sind. Insofern habe ich in unserer Mannschaftsaufstellung keine nicht besetzte Position wahrgenommen. Ich richte dem Bundeskanzleramtsminister aber gerne aus, dass Sie ihn da vermisst haben. [nachträglicher Hinweis: Der Chef des Bundeskanzleramts war sehr wohl bei der diesjährigen MSC vor Ort.]
Zum Ihrer zweiten Frage: Ich werde jetzt nicht in eine Exegese der Rede des amerikanischen Außenministers oder einer anderen Rede einsteigen und da Deutungen vornehmen. Das wird Sie nicht zufriedenstellen, aber das werde ich nicht tun.
Frage
Meine Frage richtet sich an Herrn Hinterseher und Herrn Müller und schließt eigentlich direkt daran an: Es gab nach der Rede von Rubio eine Diskussion darüber, warum die Minister eigentlich aufgestanden sind und stehende Ovationen für Rubio gegeben haben. Das ist durchaus umstritten, gerade angesichts des Inhalts der Rede von Herrn Rubio. Können Sie erklären, warum Ihre Minister da eigentlich aufgestanden sind ‑ was ja nach Reden doch eher ungewöhnlich ist?
Hinterseher (AA)
Ich kann das gerne einordnen, würde aber am liebsten auf die Aussagen des Ministers selbst verweisen, dem diese Frage heute Morgen im Deutschlandfunk gestellt wurde. Ich glaube, da können Sie das gut nachhören.
Zusatzfrage
Und Herr Pistorius?
Müller (BMVg)
Ich habe dazu nichts konkret mitzuteilen. Ich weiß nur ‑ ich war selber nicht vor Ort ‑, dass wohl der gesamte Saal aufgestanden ist. Insofern habe ich dazu keine Detailinformationen, die ich jetzt teilen könnte.
Zusatzfrage
Die stehenden Ovationen bedeuten also nicht, dass es eine inhaltliche Übereinstimmung gibt?
Müller (BMVg)
Dazu liegt mir aktuell nichts vor, tut mir leid.