Im Wortlaut
Themen
• Kabinettssitzung
• Mikroelektronik-Strategie der Bundesregierung
• Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter
• Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
• Automobildialog
• Reise des Bundesaußenministers in die Türkei
• Reise der Bundeswirtschaftsministerin zur IWF-Herbsttagung nach Washington D.C.
• Reform des Wehrdienstes
• mögliche Lieferung von Tomahawk-Marschflugkörpern durch die USA an die Ukraine
• Antrittsbesuch des Bundeskanzlers in Brandenburg
• Nahostkonflikt
• Berichterstattung über ein angeblich geplantes Verbot von Zigarettenfiltern
• Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation EUNAVFOR MED Irini
• Aussetzung der Rentenreform in Frankreich
• Machtübernahme durch das Militär in Madagaskar
40 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Mittwoch, 15. Oktober 2025
Sprecherinnen und Sprecher
• Staatssekretär Kornelius
• Lorenzat (BMWE)
• Böhm (BMFTR)
• Dr. Wetter (BMF)
• Hinterseher (AA)
• Müller (BMVg)
• Kirschner (BMJV)
• Nübel (BMG)
• Schulz (BMLEH)
(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
StS Kornelius
Guten Tag auch von meiner Seite! Die Bundesregierung hat heute die Mikroelektronik-Strategie beschlossen. Damit legt sie erstmals eine ressortübergreifende, national abgestimmte Gesamtstrategie zur Stärkung des Halbleiterstandortes Deutschland vor. Sie wissen, dass Mikroelektronik die Schlüsseltechnologie ist und somit von entscheidender Bedeutung für die Unabhängigkeit, die Souveränität, den Wohlstand und die Resilienz in Deutschland und in Europa. Deutschland ist heute mit 30 Prozent der Waferkapazitäten bereits größter Mikroelektronikstandort der EU. Das ist ein zentraler Pfeiler der europäischen Halbleiterfertigung. Wir bauen diese Stärken jetzt aus. Wir treiben Innovation voran, beschleunigen die Ansiedlung und den Ausbau neuer Chipfabriken und bemühen uns so, die technologischen Abhängigkeiten zu verringern und künftigen Chipkrisen vorzubeugen.
Die Strategie setzt einen Orientierungsrahmen. Sechs Handlungsfelder sind dabei zentral, erstens, die Fähigkeiten im Chipdesign auszubauen, zweitens, Forschung schneller in industrielle Fertigung zu bringen – „lab to fab“ ist der Fachbegriff ‑, drittens, dass die Fachkräftebasis verbreitert werden soll, viertens die Steigerung der Fachkräfteausbildung, fünftens die Schaffung von Anreizen für Investitionen und dann noch der Ausbau der europäischen und internationalen Kooperation. Das ist also die erste große und strategische Maßnahme der Hightech Agenda, die nun umgesetzt wird.
Zweitens hat die das Kabinett die Aktivrente beschlossen. Angesichts der demografischen Entwicklung brauchen wir mehr Anreize für freiwillige Arbeit im Rentenalter. Ältere Beschäftigte verfügen über umfassende berufliche Kenntnisse, Erfahrungen und Netzwerke. Bleiben sie dem Arbeitsmarkt und dem Arbeitgeber erhalten, wirkt dies dem Fachkräftemangel entgegen. Um für eine solche Weiterbeschäftigung die Grundlage zu schaffen, hat das Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Aktivrente ‑ das nennt sich Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter ‑ beschlossen. Als Aktivrente bleiben Einnahmen aus nicht selbstständiger sozialversicherungspflichtiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei, und diese Regel soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der steuerfreie Hinzuverdienst wird vom Progressionsvorbehalt ausgenommen, sodass der Steuervorteil in voller Höhe erhalten bleibt. Das zur Aktivrente, die Sie auch kennen.
Dann ging es schließlich noch um die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung. Vom Automobildialog in der vergangenen Woche, Sie erinnern sich, ging die zentrale Botschaft aus: Die Bundesregierung möchte mit den Unternehmen und den Beschäftigten daran arbeiten, die deutsche Automobilindustrie sicher in die Zukunft zu führen, Arbeitsplätze zu sichern und Klimaziele zu erreichen. Deswegen unterstützen wir den Umbau hin zur Elektromobilität. Eine Maßnahme davon hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Reine Elektrofahrzeuge sollen auch über 2025 hinaus von der Kfz-Steuer ausgenommen werden. Damit profitieren ab 2026 auch die neu zugelassenen Elektrofahrzeuge von einer bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung. Das ist ein starkes Signal. Investitionen in E-Fahrzeuge zahlen sich also aus. Die Maßnahme ergänzt bereits umgesetzte Verbesserungen für die E-Mobilität, etwa bei Abschreibungsregeln und bei der Dienstwagenbesteuerung.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung wie auch bereits vergangene Woche angekündigt eine gezielte Unterstützung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, um vulnerablen Haushalten eben den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen und mehr E-Fahrzeuge auf die Straße zu bringen.
Frage
Herr Kornelius, weil die Mikroelektronik eine so eine große Frage ist, die in der Vergangenheit schon Bundeskanzler beschäftigt hat, möchte ich die Frage erst einmal an Sie stellen. Wie denkt denn Herr Merz, dass er auch Projekte für Fertigungsgrößen unterhalb von 22 Nanometern in Deutschland tatsächlich relevant ansiedeln kann, also, auf gut Deutsch, die Nachfolge des Intel-Projekts?
StS Kornelius
Es gibt verschiedene Projekte, die angestoßen werden. Über die Größe kann ich Ihnen momentan keine Auskunft geben.
Die Fertigung am Standort Deutschland ist interessant. Einer der Faktoren, die dazu beitragen können, ist natürlich auch die Erhöhung der Attraktivität für Kapitalgeber, die Projekte in Deutschland ansiedeln. Die Bundesregierung plant ja auch entsprechende Erleichterungen für die Ansiedelung und den finanziellen Rahmen oder den Rahmen im Kapitalmarkt zu schaffen. Es ist am Ende schlicht eine Frage der Attraktivität des Standortes, und damit ist dann auch die Hoffnung verbunden, dass sich potenzielle Hersteller ansiedeln.
Zusatzfrage
Wenn ich die Nachfrage eher an die Fachministerien ‑ ich glaube, dass betrifft die Ministerien für Forschung und für Wirtschaft ‑ richten darf, dann würde ich das gerne tun. Vielleicht an das Wirtschaftsministerium: Inwieweit ist denn diese deutsche Strategie jetzt mit den europäischen Nachbarn abgestimmt? Was das Beispiel Intel angeht, war es ja bei der vorigen Regierung so, dass eine Fertigung in Deutschland und ein „packaging“ in Polen stattfinden sollte, also europäisch harmonisiert. Wie sieht das jetzt mit dieser Strategie aus? Inwieweit ist die mit den relevanten Nachbarn abgesprochen?
Lorenzat (BMWE)
Ich will erst einmal auf die Ausführungen des Regierungssprechers verweisen und kann für das BMWE mitteilen, dass wir natürlich jetzt sehr schnell diese Strategie mit Leben füllen werden, nicht zuletzt auch mit Fördermöglichkeiten unter dem European Chips Act und dem sogenannten IPCEI. Dabei würde ich es für den Moment belassen.
Zusatz
Vielleicht kann das BMFTR an der Stelle dann etwas ergänzen, weil das ja keine Antwort auf die Frage gewesen ist. Das hatte ja gar nichts mit der Abstimmung mit den Nachbarn zu tun.
Lorenzat (BMWE)
Ich habe ja ausgeführt, dass wir diese Strategie aktiv mit Leben füllen werden.
Böhm (BMFTR)
Dem kann ich aktuell auch nicht mehr hinzufügen. Ich kann nur unterstreichen, was gerade auch schon gesagt wurde. Wir betonen, dass die Mikroelektronik eine Schlüsseltechnologie ist. Für die weiteren Abstimmungen stehen wir im Austausch. Wir sehen natürlich die Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Weiteres reiche ich Ihnen gerne nach.
Frage
Herr Kornelius, ich hätte ganz gerne bei Ihnen noch einmal nachgefragt. Die neue Bundesregierung wollte sich ja von der vorherigen dadurch absetzen, dass man nicht mehr diese Milliardenförderung wie bei Intel macht. Jetzt hat eine Umfrage bei den Halbleiterunternehmen ergeben, dass die aber sehr stark befürworten, dass es eine große staatliche Förderung gibt. Deswegen habe ich die Frage, ob es da jetzt einen Meinungsumschwung gibt. Dazu gehört auch, dass es den Vorschlag gibt, dass es eine Art von „Buy European“- oder „Buy German“-Klausel auch für Halbleiterhersteller geben soll, um zu garantieren, dass deren Produkte auch hier abgesetzt werden. Wie steht der Kanzler dazu?
StS Kornelius
Ich glaube, wir erleben ja eine weltweite Dynamik, in der wir gerade auf dem Mikroelektronikbereich auch protektionistische Maßnahmen sehen, die uns geradezu dazu zwingen, eine Art europäischer Autonomie oder eine europäische Resilienz zu stärken. Es ist das Ziel der Bundesregierung, dass auch die Hersteller und die Abnehmer dieser Produkte sehen, dass die Liefersicherheit dann am höchsten ist, wenn tatsächlich auf heimische Herstellung oder auf europäische Herstellung zurückgegriffen werden kann. Über die Anreizpolitik müssen wir dann ein andermal reden. Aber die Bundesregierung hat in verschiedenen Bereichen betont, dass die Marktdynamik am Ende den Anreiz für die Sicherheit und die Attraktivität eines Standortes liefert, und diese Attraktivität, glaube ich, ist dann gewährleistet, wenn sich eben auch die Abnehmer, zum Beispiel die Automobilindustrie, hier bedienen können. Noch einmal: Die Dynamik in den USA und China zeigt uns ja, dass dafür auch ein Bedarf besteht.
Zusatzfrage
Darf ich ganz kurz nachfragen? Heißt das, es gibt jetzt keine feste Verordnung, dass zum Beispiel Automobilhersteller aufgefordert oder sogar gezwungen werden, dass sie ihre Chips dann hier in Deutschland kaufen?
StS Kornelius
Ich glaube, dass solche Formen von Regulatorik nicht sinnvoll sind, aber momentan auch nicht geplant sind.
Frage
Nur, damit ich es richtig verstehe, Herr Kornelius: Was ist jetzt das Ziel der Bundesregierung an der Stelle? Ist es Resilienz und Autonomie über den gesamten Wertschöpfungsprozess hinweg, der am Ende für einen Chip sorgt, oder wie habe ich das zu verstehen? Ich glaube, in Taiwan hört man da sehr gerne zu.
StS Kornelius
Ich glaube, das Ziel ist, die Attraktivität des Standortes für diese Schlüsseltechnologie der Mikroelektronik in allen Produktionsketten und in allen Produktionsschritten zu erhöhen. Diese Mikroelektronik-Strategie wird dazu natürlich beitragen, indem sie auch die eigene Produktion fördert, indem die Forschung schneller in die Fertigung kommt, indem wir auch die Fähigkeit im Chipdesign ausbauen, also die Faktoren, die ich eben genannt habe.
Zusatzfrage
Heißt das, das schließt auch alle Vorprodukte wie Spezialchemikalien etc. mit ein?
StS Kornelius
Das kann ich hier in diesem Detail momentan nicht sagen. Aber die Resilienz und die Autonomie würde das beinhalten, ja.
Frage
Ich würde gerne einmal nach der Aktivrente fragen, vielleicht zunächst bei Ihnen, Herr Kornelius, aber auch beim Arbeitsministerium. Können Sie einmal aus Sicht der Bundesregierung darstellen, warum es gerecht oder richtig ist, dass Rentnerinnen und Rentner ab dem kommenden Jahr 24 000 Euro steuerfrei im Jahr verdienen sollen dürfen, während für alle anderen, gerade auch jüngere Generationen, ein Grundfreibetrag von, glaube ich, in etwa 12 400 Euro gilt?
StS Kornelius
Ich glaube, es geht um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die dazu beitragen soll, dass Fachkräftemangel abgebaut wird und dass man dann Anreiz dafür schafft, über die gesetzliche Altersgrenze hinaus tätig zu sein. Das rechtfertigt diese Maßnahme.
Zusatzfrage
Jetzt könnte man ja sagen, dass gerade jüngere Generationen die Rente über ihre Beiträge finanzieren müssen. Ist eine solche Ungleichbehandlung von jüngeren und älteren potenziellen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern angebracht?
StS Kornelius
Die älteren Steuerzahler haben ja ihr Berufsleben über schon Steuern gezahlt und haben schon ihren Beitrag für das System geleistet. Ich würde das nicht in einen Vergleich bringen.
Frage
Die Frage richtet sich entweder an Herrn Kornelius oder an das Fachministerium. Warum werden Selbstständige, Beamte und auch lohnabhängig Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft nicht in den Erleichterungsgenuss kommen, wenn sie länger arbeiten? Auch sie leisten ja zusätzliche Arbeit für den Arbeitsmarkt.
StS Kornelius
Ja, Sie haben recht, diese Aktivrente gilt jetzt für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, für Gewerbetreibende in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Minijobber und Beamte nicht. Aber es ist nach zwei Jahren eine Evaluation vorgesehen, in der diese Aktivrente überprüft wird, und dabei wird auch der Kreis der Begünstigten noch einmal neu betrachtet werden.
Zusatz
Der Hintergrund der Frage ist, dass unter anderem das Institut der deutschen Wirtschaft sagt, man könne es systemisch und auch rechtlich eigentlich nicht rechtfertigen, wenn die eine Einkommensart durch aktiv geleistete Arbeit über die Altersgrenze hinaus steuerfrei gestellt wird und die andere nicht. Diese Problematik sehen Sie also. Das entnehme ich Ihren Worten.
StS Kornelius
Ich nehme die Äußerung des IW zur Kenntnis, wie sehr viele Äußerungen aus diesem doch sehr großen, mehrstimmigen, mehrschichtigen Feld der Fachleute.
Frage
Habe ich es richtig verstanden, dass die Einnahmen, die dann im Rahmen der Aktivrente erzielt werden, nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen und somit auf den regulären Freibetrag noch obendrauf kommen?
StS Kornelius
Sie unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
Zusatzfrage
Heißt das also, dass dieser Betrag von maximal 24 000 Euro zu dem eh schon vorhandenen Steuerfreibetrag addiert wird?
Dr. Wetter (BMF)
Das ist korrekt. Wie Sie jetzt gesagt haben, unterliegt die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt.
Frage
Herr Kornelius hatte den Autogipfel in der letzten Woche angesprochen. Vielleicht habe ich es verpasst, aber Sie wollte uns noch die Teilnehmerliste schicken.
StS Kornelius
Vom Autogipfel? Die habe ich anschließend mitgeteilt.
Zusatz
Die ist bei mir offenbar nicht angekommen.
StS Kornelius
Die haben wir hier veröffentlicht. Soweit ich weiß, habe ich sie sogar hier vorgelesen.
Zusatz
Nein.
StS Kornelius
Ich schicke es Ihnen nach. Das ist schon eine Weile her, aber ich gebe sie Ihnen gerne.
Hinterseher (AA)
Ich habe Ihnen eine Reise des Außenministers in die Türkei anzukündigen. Außenminister Wadephul wird am Freitag nach Ankara reisen. Er wird dort mit seinem türkischen Amtskollegen Hakan Fidan zusammentreffen und weitere politische Gespräche in der Türkei führen. Schwerpunkt der Gespräche wird unter anderem die Lage im Gazastreifen sein, wo es aktuell ja vor allem darum geht, nach der Befreiung der noch lebenden Geiseln nun die humanitäre Lage schnell zu verbessern und in die Umsetzung der weiteren Punkte des 20-Punkte-Plans einzusteigen. Bei diesem Antrittsbesuch werden aber dann sicherlich auch noch eine Vielzahl anderer Themen eine Rolle spielen. Unter anderem seien jetzt die Lage in Syrien, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und natürlich eine Reihe bilateraler Fragen genannt.
Frage
Will Deutschland, dass die Türkei an dem EU-Verteidigungsprogramm SAFE teilnimmt?
Wie bewertet die deutsche Regierung die militärische Drohung oder Kriegsdrohung gegenüber Griechenland?
Hinterseher (AA)
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine bedroht die Sicherheit in ganz Europa, und das besorgt uns. Wir müssen als NATO-Verbündete und als europäische Partner geschlossen und einig zusammenstehen, und auch die Einbeziehung von Alliierten außerhalb der Europäischen Union bietet dazu eine Chance. Sie entspricht natürlich auch unseren Sicherheitsinteressen, bietet die Chance, gemeinsam unsere Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeiten weiter zu erhöhen, und liegt genau aus diesem Grund natürlich in unserem Interesse.
Frage
Zu der Reise in die Türkei: Ich weiß jetzt nicht, ob sich die Bundesregierung noch für Demokratie und Rechtsstaat einsetzt, aber die Unterdrückung der türkischen Opposition war kein Thema, das Sie jetzt angesprochen haben.
Hinterseher (AA)
Ich hatte schlaglichtartig eine Reihe von Themen genannt, die bei der Reise angesprochen werden. Sie wissen, dass wir im Vorfeld einer Reise grundsätzlich einen Reigen an Themen benennen. Ich habe auch bilaterale Themen angesprochen, die bei dieser Reise Thema sein werden.
Wenn Ihre Frage darauf abzielt, wie wir die, sage ich einmal, innenpolitische Lage in der Türkei betrachten, dann kann ich Ihnen darauf gerne eine Antwort geben.
Zusatzfrage
Immer gerne! Setzt sich die Bundesregierung denn noch bei ihren Partnern und befreundeten Staaten für Rechtsstaat und Demokratie ein?
Hinterseher (AA)
Wir setzen uns weltweit für Rechtsstaat und Demokratie ein, auch für Menschenrechte, und wir haben auch hier mehrfach gesagt, dass uns die Repression gegen Oppositionspolitiker natürlich beunruhigt. Der Eindruck, dass in der Türkei der eigentlich politische Wettstreit eben zunehmend mit justiziellen Mitteln geführt wird, ist leider nicht neu. Wir sehen eine Konzentration des justiziellen Vorgehens gegen die größte Oppositionspartei, die CHP. Das wirft natürlich kritische Fragen auf. Die Achtung demokratischer Wahlergebnisse ist eine Grundbedingung in jeder funktionierenden Demokratie. Sie fragt mehr danach, ob wir uns für Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Das ist unsere Haltung dazu. Die türkische Regierung trägt Verantwortung für die Einhaltung der rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätze, denen sie sich ja auch international verpflichtet hat, unter anderem im Rahmen des Europarats. Das ist auch zentral für eine weitere Annäherung an die Europäische Union.
Frage
Bringt Herr Wadephul eventuell noch Geschenke mit? Ein Geschenk wäre zum Beispiel die Eurofighter. Ich glaube, dass die Bundesregierung noch keine endgültige Antwort dazu gegeben hat. Ist das auch ein Thema?
Hinterseher (AA)
Ich habe Ihnen hier nichts zu Geschenken anzukündigen, denn ein solches ist es ja nicht. Es ist ein gesamteuropäisches Rüstungsprojekt. Da ist es richtig, dass die Bundesregierung positiv über eine Voranfrage von Airbus entschieden hat, mit der Türkei über die Lieferung von Eurofightern zu verhandeln. Diese Flugzeuge dienen der kollektiven Verteidigung im Rahmen der NATO; sie dienen der kollektiven Sicherheit aller europäischen Partner. Wir stehen natürlich im Austausch mit all unseren Partnern, um die Sicherheit und Stabilität in der Region zu gewährleisten.
Dabei ist unser gemeinsames Verständnis klar: Diese Kampfflugzeuge werden ausschließlich zur Stärkung der NATO als ‑ ich betone ‑ Verteidigungsallianz dienen und zur Absicherung der Sicherheit in der Region eingesetzt werden.
Zusatzfrage
Mitglied der NATO ist auch Griechenland. Griechenland hat berechtige Ängste, dass die Eurofighter gegen Griechenland angewendet werden. Wie können Sie diese Ängste zerstreuen?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, dazu hatte sich auch der Bundesaußenminister in der vergangenen Woche in einer griechischen Tageszeitung geäußert. Für uns ist es nicht vorstellbar, Drohungen unter NATO-Verbündeten zu haben. Wir begrüßen natürlich, dass es seit längerer Zeit einen Prozess zwischen der griechischen und der türkischen Seite gibt. Diese Dialogprozesse zur Vermittlung in kritischen oder strittigen Fragen zwischen beiden Staaten unterstützen wir vollends.
Frage
Ich hätte eine organisatorische Frage. Wird es eine eintägige Reise sein, und wird eine Pressekonferenz stattfinden?
Hinterseher (AA)
So ist die Planung. Es ist eine eintägige Reise am Freitag. Wie gesagt, der Außenminister wird vor der Abreise ein Statement abgeben. Er wird auch auf der Reise in der Türkei ein Statement abgeben. In welcher Form das genau geschieht, kann ich Ihnen heute noch nicht mitteilen; das würden wir dann aber im Vorfeld über einen technischen Hinweis tun.
Frage
Ich hätte gern gewusst, was die Bundesregierung von der Türkei erwartet, was die Sicherheit Europas und der NATO betrifft. Darüber hinaus möchte ich wissen, was die Bundesregierung von der Türkei erwartet, was die Beendigung des Krieges in der Ukraine betrifft.
Hinterseher (AA)
Mit Blick auf die russische Aggression gegen die Ukraine erwarten wir, dass wir geschlossen stehen und dass Russland in die Position gebracht wird, diesen völkerrechtswidrigen Krieg nicht weiterzuführen. Dafür ist es wichtig, dass wir als NATO-Partner geschlossen dafür sorgen, die Abschreckungsfähigkeit der NATO zu gewährleisten, um weitere Aggressionen Einhalt zu gebieten, die wir von Russland in der jüngeren Vergangenheit, zum Beispiel im Bereich hybrider Bedrohungen, beobachtet haben.
Lorenzat (BMWE)
Ich kann Ihnen ankündigen: Bundeswirtschaftsministerin Reiche wird anlässlich der IWF-Herbsttagung am Freitag nach Washington D.C. reisen. Sie wird vor Ort für Deutschland als Investitionsstandort werben und dort neben bilateralen Gesprächen, unter anderem mit Banken und Investmentfonds, an Terminen und Veranstaltungen der KfW sowie der Bundesbank teilnehmen.
Die wirtschaftliche Stagnation der letzten Jahre ging auch mit niedrigen Direktinvestitionen aus dem Ausland in Deutschland einher. 2024 wurden nach Zahlen der Bundesbank 35 Milliarden in Deutschland investiert; das ist der zweitniedrigste Wert seit 2015. Die Bundesregierung setzt sich bereits für bessere Standortbedingungen ein ‑ es wurden bereits steuerliche Entlastungen und Entlastungen bei den Energiepreisen auf den Weg gebracht ‑, und der Bürokratieabbau wird entschlossen angegangen.
Frage
Wird sie allein hinreisen, oder hat sie noch andere Politiker oder Wirtschaftler an Bord? Ist vor allem Herr Blessing an Bord, der ja nun der Beauftragte des Kanzlers für Investitionen aus dem Ausland ist?
Lorenzat (BMWE)
Das ist mir nicht bekannt.
Zusatzfrage
Sie reist also alleine?
Lorenzat (BMWE)
Die Bundeswirtschaftsministerin reist natürlich mit einer Delegation aus dem Wirtschaftsministerium.
Frage
(zur Reform des Wehrdienstes) Dann hätte ich gern zwei Fragen. Herr Kornelius, wie sieht der Kanzler auf die Performance seiner Koalition gestern und die Rolle seines Verteidigungsministers? Herr Müller, wann muss das neue Gesetz im Gesetzblatt stehen, damit Sie am 1. Januar, wie vom Minister heute Morgen noch einmal gesagt, tatsächlich starten können?
StS Kornelius
Sie wissen ja, dass die Bundesregierung am 27. August das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes beschlossen hat. Was wir jetzt sehen, ist das parlamentarische Verfahren. Dem Verfahren können wir als Bundesregierung nicht vorgreifen; das wollen wir auch nicht. Die Bundesregierung hat nach wie vor das Ziel, den Gesetzgebungsprozess bis zum Jahresende abzuschließen. Die inhaltliche Zielsetzung ist, dass der Wehrdienst die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und vor allem den personellen Aufwuchs sicherstellen muss und die Verteidigungsfähigkeit für Deutschland sicherstellen soll.
Der Wehrdienst ist das zentrale Thema der deutschen Verteidigungspolitik. Deswegen ist die Bundesregierung auch nicht überrascht, dass dies zu intensiven politischen und gesellschaftlichen Debatten führt. Das wird begrüßt und unterstützt.
Müller (BMVg)
Genau. Der Regierungssprecher hat es schon angedeutet: Es ist und bleibt das Ziel, dass das Gesetz bis Ende des Jahres alle parlamentarischen Wege durchlaufen hat, damit wir zum Januar mit der Umsetzung beginnen können. Die Umsetzung wäre nach dem jetzigen Gesetzentwurf verbunden mit dem Anschreiben der jungen Leute und der Auswertung, dann im zweiten Quartal mit dem Beginn, also mit dem Dienstantritt der neuen Wehrdienstleistenden im zweiten Quartal 2026.
Zusatzfrage
Nur eine kurze Nachfrage: Herr Kornelius, wenn Sie ein Adjektiv für den gestrigen Tag finden müssten, welches fällt Ihnen ein?
StS Kornelius
Ich will hier nicht in einer Quizshow sein. Ich möchte das nicht mehr auf ein Adjektiv verkürzen.
Frage
Eine Frage an Herrn Kornelius: Inwiefern vermitteln die öffentlichen Auseinandersetzungen innerhalb der Koalition über die Wehrpflicht und das Abschießen von Drohnen Ihrer Meinung nach das Bild eines geschwächten Deutschlands, in dem man sich nicht auf nichts einigen kann? Dann noch ein Zusatz: Wie wird Ihrer Meinung nach diese innenpolitische Uneinigkeit von Russland wahrgenommen?
StS Kornelius
Ich würde uns allen raten, ein bisschen die Dramatik herauszunehmen. Deswegen ist Deutschland nicht uneinig, geschwächt oder so. Deutschland ist handlungsfähig. Hier wird über ein ganz zentrales gesellschaftspolitisches Thema diskutiert. Das ist im parlamentarischen Verfahren auch so vorgesehen, und dem sollte man Raum geben. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie eine Demokratie oder eine Autokratie wollen. In einer Demokratie wird auch einmal diskutiert. Das ist vielleicht auch die Antwort an Russland, dass man sich in Russland durchaus mehr Demokratie und mehr Debatte wünschen könnte, vielleicht auch zu Fragen der Wehrpflicht.
Frage
Herr Kornelius, wie steht denn der Kanzler persönlich dazu, dass Minister Pistorius die Einigung auf einen Kompromiss gestern in letzter Minute persönlich gestoppt hat? Belastet das das Vertrauensverhältnis?
StS Kornelius
Nein, der Kanzler ist mit dem Minister im engen Kontakt; der ist auch mit den anderen Akteuren im engen Kontakt. Die unterschiedlichen Positionen werden wahrgenommen und intern diskutiert. Der Kanzler wird jetzt keine Haltungsnoten verteilen.
Frage
Herr Kornelius, steht denn der Bundeskanzler selbst voll hinter dieser Idee mit dem Losverfahren? Das ist ja zum Teil auf sehr viel Unverständnis getroffen. Gestern Abend konnte man in den Fernsehnachrichten hören, dass auch ganz viele Jugendliche, die es ja betreffen würde, sich mit der Idee so gar nicht anfreunden können. Hält der Kanzler nach wie vor an diesem Verfahren fest?
StS Kornelius
Der Bundeskanzler hält an dem Verfahren fest, dass wir den Wehrdienst modernisieren wollen und wir die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherstellen müssen. Das zentrale Thema ist der Aufwuchs, ist die Gewinnung von Wehrpflichtigen. Es gibt einen Gesetzentwurf, der im Kabinett verabschiedet wurde, auch mit der Stimme des Bundeskanzlers. Ich glaube, Sie haben alle festgestellt, dass wir seit 2022 mindestens eine signifikant verschärfte Bedrohungslage in Deutschland zur Kenntnis nehmen müssen. Deswegen haben wir ‑ im Einklang mit den NATO-Zielen ‑ auch festgestellt, dass wir einen höheren Personalbedarf bei der Bundeswehr decken müssen. Wir reden von einem Gesamtumfang von 460 000 Soldatinnen und Soldaten bis 2035. Das sind 260 000 Aktive und 200 000 Reservistinnen und Reservisten. Dieses Ziel verfolgt der Bundeskanzler, und nun lässt er den parlamentarischen Verfahren seinen Raum.
Zusatzfrage
Das Wort Losverfahren habe ich jetzt in Ihrer Antwort nicht gehört. Das heißt, das muss nicht zwingend Teil dieser zukünftigen Lösung sein?
StS Kornelius
Ziel ist es, den Gesamtumfang von 460 000 Soldaten bis 2035 zu erreichen.
Frage
Herr Müller, warum hat denn der Minister nicht eher versucht, auf das parlamentarische Verfahren Einfluss zu nehmen und im letzten Moment ein Stoppzeichen zu setzen, sodass er aus der Situation herausgekommen wäre oder diese hätte verhindern können?
Müller (BMVg)
Der Minister hat sich sowohl gestern als auch heute sehr umfänglich zur Situation geäußert. Er hat genau gesagt, wann er wie eingebunden war ‑ darauf kann ich gerne verweisen ‑, heute Morgen gegen 9 Uhr nach dem Bundestag, nach dem Verteidigungsausschuss und gestern Abend gegenüber dem „Tagesspiegel“. Deswegen habe ich dieser persönlichen Einschätzung des Ministers nicht hinzuzufügen.
Ich erlaube mir aber eine Sache hinzuzufügen, weil ich es gerade wieder gehört habe. Bei der aktuellen Diskussion geht es primär nicht um das Losverfahren. Die aktuelle Situation ist bedingt durch die Diskussion um die Musterung.
Ich möchte noch einmal ganz klar sagen, weil ich das Gefühl habe, dass auch in der Berichterstattung dieser Musterung ‑ dieser Identifikation der möglichen Wehrdienstleistenden, der möglichen Wehrdienstpflichtigen im Verteidigungsfall ‑ sehr wenig Gewicht bemessen wird: Wesentlicher Baustein des neuen Wehrdienstgesetzes ist die Wiederaufnahme der Wehrerfassung und der Wehrüberwachung.
Zur Wehrerfassung muss ich wissen: Wer wäre im Notfall fähig, für die Streitkräfte eingezogen zu werden und dieses Land zu verteidigen? ‑ Das kann nicht nur auf einem Fragebogen beruhen. Das ist eine Übergangslösung. Wir haben das bis Mitte 2027 angestrebt; danach soll vollumfänglich gemustert werden ‑ ganz einfach, weil Sie ein klares Bild brauchen. Sie können sich dabei nicht nur darauf verlassen, wenn es einmal der Fall sein sollte, wer was angekreuzt hat.
Das Ziel war also, bis dahin die Kapazitäten aufzubauen und ab Mitte 2027 wieder vollumfänglich zu mustern. Dieses Ziel ‑ das hat der Minister auch heute Morgen nach dem Bundestag, nach dem Ausschuss, noch einmal betont ‑ sollte möglichst nicht aufgeweicht werden, weil im Grundgesetz steht, dass die Bundesrepublik Deutschland Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt. Es ist ein maßgeblicher Punkt ‑ den haben wir seit 2011 verschlafen, ehrlich gesagt ‑, dass wir wissen, wen wir im Notfall zur Verteidigung heranziehen können.
Zusatzfrage
Noch einmal zum Prozess nachgefragt: Erscheint es nicht hochgradig unglücklich, dass nach wochenlangen Verhandlungen jetzt ein Kompromiss in letzter Minute gestoppt werden muss, der von beiden Koalitionspartnern ausgearbeitet war? Es gab eine Pressemitteilung, die war fertig, und diesen Kompromiss räumt der Minister in letzter Minute ab. Das lässt doch maximal auf schlechte Abstimmung schließen.
Müller (BMVg)
Dieser Prozess lag und liegt bei den Regierungsfraktionen. Wenn Sie dazu Fragen haben ‑ das habe ich am Montag schon gesagt ‑, dann würde ich Sie bitten, diese dort zu stellen.
Frage
Herr Müller, ich möchte doch noch einmal zum Stichwort Losverfahren fragen, auch wenn Sie sagen, eigentlich stehe die umfassende Musterung im Zentrum. Die Frage geht jetzt an das Justizministerium: Haben Sie geprüft, ob es rechtlich zulässig ist, dass über die Frage, wer gegebenenfalls in Kampfeinsätzen mit dem Risiko des Todes ziehen muss, per Zufall, per Los entschieden wird? Das ist ja nicht die Seitenwahl beim Fußballspiel.
Kirschner (BMJV)
Wie der Kollege Müller schon betont hat, ist das ein Vorgang, der bei den Bundestagsfraktionen liegt und nicht bei uns. Insofern kann ich mich jetzt als Sprecher des Bundesjustizministeriums nicht näher dazu einlassen.
Zusatzfrage
Das Losverfahren ist ja eine entscheidende Säule in dem Modell, wie vorzugehen ist, wenn sich nicht genügend Freiwillige finden; deswegen muss doch diese Option geprüft werden. Wollen Sie jetzt sagen, dass Ihr Haus nicht geprüft hat, ob diese Option rechtmäßig ist? Haben Sie das nicht getan?
Kirschner (BMJV)
Das ist ja kein Vorschlag, der von der Bundesregierung kam, oder der in dem Gesetzentwurf, wie er zwischen den Ressorts abgestimmt wurde, enthalten war. Das war jetzt ein Vorschlag, der in der Diskussion der Fraktionen vorkam.
Generell sind wir natürlich im Beteiligungsverfahren in die Gesetzentwürfe der Bundesregierung eingebunden. Generell kann man auch sagen ‑ darauf kann ich vielleicht noch einmal hinweisen ‑, dass eine willkürliche Einziehung zum Wehrdienst natürlich verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen würde; aber Los ist nicht Willkür.
Darüber hinaus habe ich dem nichts hinzuzufügen und verweise auf die Zuständigkeit für das Thema insgesamt an das Verteidigungsministerium.
Müller (BMVg)
Ich wollte aber noch zum Thema rechtliche Prüfung ergänzen: Für Veränderungsvorschläge am Gesetz, die jetzt vielleicht im parlamentarischen Verfahren aufkommen, haben wir zum Beispiel die Expertenanhörung Anfang/Mitte November, die noch einmal genau in Einzelaspekte hineingehen kann, zum Beispiel die rechtliche Überprüfung. Dafür bietet genau das parlamentarische Verfahren im November den Platz im Prozess.
Frage
Herr Müller, ich wollte noch mal ganz kurz nachfragen, weil ich das inzwischen angesichts der langen Debatte schon wieder vergessen habe. Wie schaut es denn mit denjenigen aus, die ehemals Wehrdienst geleistet haben, und deren Nacherfassung und Verbleib? Auch da haben Sie doch die Daten verloren, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Ist geplant, in irgendeiner Form eine Nacherfassung durchzuführen, beispielsweise deren Wehrtauglichkeit noch einmal feststellen zu lassen? Bei den meisten ist der Dienst mit Sicherheit schon sehr lange her.
Müller (BMVg)
Genau, erst einmal haben wir die Daten nicht verloren ‑ die Daten wurden nicht mehr gepflegt. Das ist einfach der Fall. Wir haben erstens scharfe Datenschutzbestimmungen in Deutschland, zu Recht, aber wir haben auch die Möglichkeit verloren, nach 2011 die Daten kontinuierlich zu pflegen und wieder einzufordern. Es wird jetzt möglich sein, dass wir durch Zugriff auf Meldedaten Daten abgleichen können. Das ist der eine Baustein, um die Daten von rund 800 000 ehemals Wehrdienstgeleisteten zu aktualisieren und diese im Notfall zu nutzen ‑ richtig.
Als zweiter Schritt ist nach dem jetzigen Gesetzentwurf angestrebt, auch ältere Jahrgänge anzuschreiben. Wir beginnen natürlich mit den 18-Jährigen im nächsten Jahr, wenn wir das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben, wollen wir aber später auch ältere Jahrgänge anschreiben, einfach nur, um die Daten zu erfassen und das Gesamtlagebild zu bekommen, wie es das Grundgesetz vorschreibt.
Zusatzfrage
Nur damit ich das richtig verstehe: Das heißt, auch all diejenigen, die seit Aussetzung der Wehrpflicht nicht mehr in der Erfassung gelandet sind, würden noch potenziell von Ihnen Post bekommen und sich gegebenenfalls noch nachmustern lassen dürfen, respektive dürften diejenigen, die schon einmal Dienst geleistet haben, auch noch einmal zu einer Musterung zu den entsprechenden Dienstärzten kommen müssen, um dann festzustellen, ob sie noch wehrtauglich sind?
Müller (BMVg)
Ob eine Musterung nachgeholt wird, kann ich aktuell nicht sagen. Mir ist aber bekannt, dass das Verfahren auf ältere Jahrgänge ausgeweitet werden soll. Bis zu welchem Jahrgang das zurückwirkend geschehen soll, weiß ich nicht. Irgendwann macht das ja auch rein von der Altersgrenze keinen Sinn mehr. Man möchte sich auch etwas auf die Generation fokussieren, die dann auch in der Lage ist, die körperlich anstrengenden Tätigkeiten zu erfüllen.
Wenn das Verfahren eingespielt ist und wenn die digitalen Prozesse stehen ‑ das ist ja auch ein Prozess, den wir selber durchlaufen; wir müssen ja Aktivitäten aufbauen, wir müssen die Büros und die Infrastruktur errichten, wir müssen die Daten administrieren; das sind ja nicht wenige Daten, sondern wir reden von über 300 000 Datensätzen ‑, dann werden wir das rückwirkend auf die Jahrgänge davor, also 2007, 2006 usw., ausweiten. Wo dann die Grenze erreicht ist, kann ich aktuell noch nicht sagen, tut mir leid.
Frage
Die mediale Berichterstattung, der Minister sei gegen das Losverfahren, ist also falsch, und das, was der Minister gestern Morgen noch gesagt hat, nämlich dass er sich nicht dem Losverfahren nicht in den Weg stellen werde, gilt, habe ich Sie da richtig verstanden?
Müller (BMVg)
Er hat das gestern in einem Podcast gesagt und hat das heute Morgen noch einmal betont: Er findet das nicht so glücklich, aber man kann darüber reden, und an ihm soll es nicht scheitern. Das war, glaube ich, das Wording gestern im Podcast von „The Pioneer“, und heute Morgen hat er noch einmal bestätigt, dass es ihm nicht im Schwerpunkt um dieses Losverfahren geht. Ihm geht es darum, dass dieser zentrale Punkt der Musterung aufgeweicht werden soll. Er hat dann als zweiten Punkt noch erwähnt, dass der Entwurf bei den Fraktionen liegt ‑ aber wie gesagt, über den Entwurf möchte ich gar nicht sprechen.
Frage
Herr Kornelius, der ukrainische Präsident ist Ende der Woche in Washington bei Donald Trump und wünscht sich da offenbar eine Zusage, was die Tomahawk-Lieferung angeht. Erst einmal ganz allgemein: Wie bewerten Sie diese Pläne? Das ist ja nicht ganz ohne Brisanz, weil die eine größere Reichweite haben und, glaube ich, theoretisch auch atomar bestückt werden könnten.
Ukrainische Medien berichten, dass es angeblich auch eine Verbindung zwischen Taurus und den Tomahawk gäbe. Trump habe intern gesagt: Wir liefern die dann, wenn die Deutschen Taurus liefern. Sind Ihnen solche Pläne bekannt?
StS Kornelius
Ich danke Ihnen für die Frage, weil sie mich zu meiner Lieblingsübung hier führt, nämlich zu sagen, dass wir über einzelne Waffensysteme keine Auskunft geben. Sie wissen, dass die Ukraine kontinuierlich mit Waffensystemen unterstützt wird und dass die sich Bundesregierung auch für die Unterstützung auch mit „long range fire“ ausspricht. Es geht darum, die Ukraine zu befähigen, sich gegen den russischen Angriffskrieg zu verteidigen. Über einzelne Systeme kann ich hier aber nicht sprechen.
Zusatzfrage
Ohne jetzt über spezifische Waschungssysteme zu sprechen: Es steht ja auch die Frage der Finanzierung im Raum. Ist schon klar, wer beispielsweise diese Lieferung finanzieren würde? Die Amerikaner wollen das offenbar nicht machen. Würden Deutschland, die NATO oder die EU für die Finanzierung einspringen?
StS Kornelius
Deutschland plant jährlich neun Milliarden Euro für die militärische Unterstützung der Ukraine ein. Wir haben seit 2022 etwa 40 Milliarden Euro verausgabt oder geplant. Über die aktuellen Tranchen gibt es keine Bezifferung der Größen. Sie wissen, dass die Bundesregierung gesagt hat, dass sie deutlich weiter unterstützen wird. Sie wissen auch, dass es Anstrengungen gibt, durch die Mobilisierung der „sovereign assets“, die Russland in Europa hält, größere Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen. In diesen Prozessen stehen wir am Anfang, aber nicht am Ende.
Frage
Herr Müller, von der vorherigen Bundesregierung war ja vereinbart worden, dass Tomahawk-Marschflugkörper ab 2026 auch in Deutschland stationiert werden sollen. Wie ist da der aktuelle Stand? Könnte es sein, dass diese Raketen, die für Deutschland bestimmt sind, an die Ukraine übergeben werden?
Müller (BMVg)
Was die Stationierung von Mittelstreckenraketen dieser Kategorie in Deutschland betrifft, so liegen mir keine Veränderungen zu diesem Projekt vor. Ich weiß aber, dass die Abstimmungen weiter laufen. Auch bei den Amerikanern gibt es aktuell eine Gesamtbetrachtung der globalen Stationierung von Streitkräften ‑ ich glaube, das nennt sich „force posture review“. Soweit ich weiß, ist das ein laufender Prozess. Mir sind aber keine Veränderungen bekannt, die uns angezeigt wurden, und auch keine Verbindung zu den Lieferungen oder einer möglichen Bereitstellung für die Ukraine.
Zusatzfrage
Herr Kornelius, die USA überlegen sich, Tomahawk auch angesichts der russischen Angriffe auf ukrainische kritische Infrastruktur ‑ Kraftwerke, Umspannwerke usw. ‑ zu liefern. Ganze Städte sind ohne Strom und ohne Wasser. Was plant die Bundesregierung, um die ukrainische Stärke in dieser Lage stärker zu unterstützen? Will man vielleicht noch mehr Generatoren liefern oder Ähnliches?
StS Kornelius
Ich glaube, dass die zuständigen Gewerke dazu miteinander im Gespräch sind. Die Bundesregierung hat immer klar gemacht, dass sie die ukrainische Infrastruktur weiter unterstützt, gerade auch bei Zerstörungen. Das war auch die Praxis vor allem des letzten Winters, wo wir das schon einmal in diesem Ausmaß gesehen hatten. Details dieser Hilfen kann ich jetzt nicht beziffern, wie ich eben schon einmal gesagt habe. Die Ukraine weiß aber, dass sie in Deutschland den stärksten Verbündeten hat, den sie sich vorstellen kann. Wir werden nicht nachlassen, das Land in seiner Verteidigung zu unterstützen.
Frage
Eine Verständnisfrage an Herrn Müller: Können Sie einmal ganz allgemein die Unterschiede zwischen Tomahawk und Taurus aufschlüsseln?
Müller (BMVg)
Nein, das kann ich nicht, weil ich über Waffensysteme nicht spreche. Für unser Waffensystem, also für das Waffensystem Taurus, haben wir online ein kleines Erklärstück, das zu diesem Waffensystem im Grunde genommen alles sagt, was ich sagen kann. Zu Waffensystemen anderer Nationen kann ich mich nicht äußern, auch weil „Tomahawk“ natürlich ein Überbegriff ist. Sie wissen selber: Wenn ein System zehn, 20 oder 30 Jahre lang in Nutzung ist, gibt es immer wieder Teilvarianten, und über die kann ich auch gar nicht sprechen. Deswegen würde ich Sie bitten, sich zu weiteren Erläuterungen an die US-Streitkräfte zu wenden.
Frage
Herr Kornelius, es hat gestern eine Pressekonferenz desBundeskanzlers bei seinem Antrittsbesuch in Brandenburg gegeben, wo er Herrn Woidke getroffen hat. Er wurde unter anderem auf die Stärke der AfD in den Umfragen angesprochen. Er verwies dazu auf die Migrationspolitik und sagte, dort habe man als Bundesregierung schon große Fortschritte gemacht. Er sagte dann wörtlich:
„Aber wir haben natürlich im Stadtbild immer noch dieses Problem. Deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen.“
Können Sie einmal ausführen, was genau Herr Merz mit Blick auf das Stadtbild gemeint hat und inwiefern das im Zusammenhang mit Rückführungen, also Abschiebungen steht.
StS Kornelius
Ich glaube, da interpretieren Sie zu viel hinein. Der Bundeskanzler hat sich zu dem geänderten Kurs in der Migrationspolitik der neuen Bundesregierung geäußert ‑ übrigens in seiner Funktion als Parteivorsitzender, was er auch explizit so kenntlich gemacht hat. Er hat immer klar gemacht, dass es sich bei der Migrationspolitik in seinen Augen nicht um Ausgrenzung handeln darf, sondern um eine einheitlich geregelte Zuwanderung. Sie wissen, dass die Bundesregierung in der Migrationspolitik auf Steuerung und Begrenzung setzt und gleichzeitig immer festgestellt hat, dass jeder, der Schutz braucht, diesen Schutz auch bekommt.
Zusatzfrage
Ich hätte noch eine Nachfrage dazu: Zum einen ist mir aufgefallen, dass dieser Teil der Pressekonferenz im Transkript des Bundespresseamts nicht enthalten ist. Können Sie darlegen, warum das so ist? Der restliche Teil wurde schließlich veröffentlicht.
Auch nach Ihrer Ausführung ist mir immer noch nicht klar, was er mit dem „Problem im Stadtbild“ konkret gemeint hat.
StS Kornelius
Die Veröffentlichungen des Bundespresseamts unterliegen, wie Sie wissen, dem Neutralitätsgebot. Der Bundeskanzler hat sich in dieser Äußerung klar als Parteivorsitzender zu erkennen gegeben. Diese Kürzungen sind als parteipolitische Äußerungen gekennzeichnet, und wegen des Neutralitätsgebots hat das Bundespresseamt diese Äußerungen nicht veröffentlicht. Das ist die übliche Praxis in solchen Fällen und keinerlei Neuigkeit.
Frage
Herr Kornelius, das sind jetzt natürlich interessante Volten, die wir hier aufgrund ebendieser Differenzierung drehen müssen. Der Parteivorsitzende hat natürlich keinen Innenminister, das ist logisch klar. Auf den hat er in diesem Kontext allerdings referenziert. Ich würde gerne wissen: Hat der Bundeskanzler in seiner Funktion, so wie Sie für ihn sprechen, in irgendeiner Form Probleme mit dem Stadtbild in deutschen Städten?
StS Kornelius
Ich glaube nicht, dass der Bundeskanzler ein Problem mit dem Stadtbild hat. Die Wertung zu Beginn Ihrer Frage nehme ich schlicht zur Kenntnis.
Frage
Der Parteivorsitzende hat also ein Problem mit Migranten im Stadtbild, der Bundeskanzler aber nicht, obwohl er derselbe Mann ist, das wollten Sie uns hier jetzt sagen?
StS Kornelius
Was Sie glauben, was ich Ihnen vermitteln will, kann ich Ihnen wiederum nicht vermitteln, weil ich nicht weiß, was Sie glauben.
Zusatzfrage
Sie haben uns gerade gesagt, das Zitat, in dem es um Migranten im Stadtbild geht, sollten wir dem Parteivorsitzenden zuordnen und nicht dem Bundeskanzler. Da das dieselbe Person ist, wäre das aber nur logisch, wenn sich nur der Parteivorsitzende um Migranten und Ausländer im Stadtbild Sorgen macht, aber der Bundeskanzler nicht. Das wollten Sie uns sagen?
StS Kornelius
Ich habe Ihnen gesagt, dass der Bundeskanzler in seiner Äußerung in Potsdam explizit gesagt hat, dass er eine parteipolitische Äußerung tut, und den brandenburgischen Ministerpräsidenten um Verständnis gebeten hat, dass er dies tut. Deswegen war diese Äußerung so gekennzeichnet und wurde auch von uns entsprechend so ausgewiesen. Das war das, was ich gesagt habe.
Frage
Ich möchte gerne noch einmal konkret nachfragen: Gerade auch im Netz bzw. in den Social Media wird diese Aussage vielfach als rassistisch bewertet, gerade auch im Hinblick darauf, dass man nicht erkennen kann, ob jemand deutscher Staatsbürger ist oder nicht, der Bundeskanzler aber im Zusammenhang mit Migration von „diesem Problem“ spricht. Was sagen Sie denn zu diesen Vorwürfen?
StS Kornelius
Im Netz werden sehr viele Vorwürfe erhoben, aber ich glaube nicht, dass man dem Bundeskanzler in diesem Zusammenhang Rassismus vorwerfen kann.
Frage
(zum Nahostkonflikt) Herr Hinterseher, eine Frage zu den vorgestern freigelassenen Geiseln mit deutscher Staatsangehörigkeit: Gibt es irgendeine Form von konsularischer Betreuung ‑ also durch Herrn Seibert, sage ich jetzt einmal so salopp ‑, was diese freigelassenen Geiseln mit deutscher Staatsangehörigkeit angeht? Wissen Sie von Plänen, dass die nach Deutschland kommen?
Hinterseher (AA)
Zur konsularischen Betreuung Einzelner kann ich Ihnen jetzt aus Persönlichkeitsschutzgründen natürlich keine genauen Auskünfte erteilen. Wo das gewünscht ist, sind und waren wir in der Vergangenheit auch mit den Geiselfamilien in engstem Kontakt ‑ insbesondere über die Botschaft, aber auch der Minister hat wiederholt die Geiselfamilien getroffen. Sollte das gewünscht sein, würden wir dort mit Sicherheit unterstützend tätig sein. Bei sehr vielen dieser Personen handelt es sich ja um Personen auch mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Frage
Herr Hinterseher, wie viele dieser deutschen Geiseln, die jetzt frei sind, wurden erst nach dem 7. Oktober deutsche Staatsbürger?
Hinterseher (AA)
Auch hier bitte ich um Verständnis, dass wir uns mit Blick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte natürlich wiederum nicht zur Identität Einzelner ‑ es sind sehr wenige ‑ äußern.
Was ich Ihnen sagen kann, ist: Bei Personen mit Deutschlandbezug, die sich in Hamas-Geiselhaft befanden, handelt es sich unter anderem um Personen, die einen staatsangehörigkeitsrechtlichen Anspruch auf Einbürgerung nach Art. 116 Grundgesetz oder nach § 15 Staatsangehörigkeitsgesetz hatten. Zu diesem gesetzlich geregelten Personenkreis zählen unter anderem Nachfahren von Verfolgten aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Frage
An das Gesundheitsministerium und das Finanzministerium: Es geht um Pläne oder eine Studie der Weltgesundheitsorganisation, die der Europäischen Union namentlich dem Rat vorliegt. Und zwar geht es da um das geplante Verbot von Filtern für Filterzigaretten. Dabei solle es um ein Verbot von Import, Herstellung, Verkauf usw. gehen.
Wie steht die Bundesregierung bzw. die Gesundheitsministerin generell dazu? Denn ein Verbot von Filterzigaretten ‑ das sind in Deutschland geschätzt 95 Prozent der Zigaretten ‑, würde ein De-facto-Verbot bedeuten.
An das Finanzministerium: Das wären dann ja auch enorme Ausfälle bei den Steuern, die der Etat zu verkraften hätte. Wie stehen Ihre beiden Häuser zu diesen Plänen?
Nübel (BMG)
Ich kann Ihnen dazu so viel sagen: Aktuell wird die gemeinsame EU-Positionierung zur Vorbereitung der 11. Vertragsstaatenkonferenz der WHO-Tabakrahmenkonvention auf Basis eines Beschlussentwurfs der EU-Kommission in der zuständigen Ratsgruppe erarbeitet. Die Abstimmung dauert noch an. Ich würde für dieses Thema aber an das zuständige BMLEH verweisen; denn dort liegt die Zuständigkeit für die Regulierungsfragen bei Tabakproduktion.
Schulz (BMLEH)
Das ist völlig richtig; vielen Dank dafür. ‑ Wie Sie vielleicht gesehen haben, hat die EU‑Kommission zwischenzeitlich sehr hart dementiert, dass so ein Verbot geplant ist. Deswegen würde ich mich dazu hier jetzt nicht weiter einlassen. Angesichts des Dementis der EU-Kommission sehen wir keinen Grund dazu.
Frage
Es ging jetzt ja um die Ratsarbeitsgruppe. Da hat die EU-Kommission meines Wissens genau gar nichts zu melden; aber Sie sind ja in dieser Ratsarbeitsgruppe vertreten. Wie sehen Sie das also? Sollte es verboten werden oder nicht?
Schulz (BMLEH)
Wie die Kollegin schon ausgeführt hat, läuft dazu im Moment eine Abstimmung innerhalb der Regierung. Dazu können wir uns im Moment nicht äußern.
Frage
Ich habe eine Frage an Herrn Müller zur Mission EUNAVFOR MED Irini, deren Verlängerung letzte Woche im Kabinett beschlossen wurde. Anders als in den vorigen Jahren steht die Nebenaufgabe zum Kapazitätsaufbau und der Schulung der libyschen Küstenwache wieder konkret in der Mandatsbegründung. Können Sie erläutern, warum diese Änderung nötig ist? Haben Sie bei dieser Zusammenarbeit keine Bedenken, auch vor dem Hintergrund, dass es jetzt vermehrt gewaltsame Angriffe der libyschen Küstenwache auf zivile Seenotrettungsmissionen gab?
Müller (BMVg)
Seit Beginn der EU-Operation Irini war dieser Teil der Aufgaben des Mandats durchgängig in den Ratsbeschlüssen enthalten. In der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags wurden diese Aufgabenpakete aus dem Mandat für die Bundeswehr gestrichen. Das jetzige Mandat haben wir wieder angeglichen, sodass es den Ratsbeschlüssen entspricht. Aktuell gibt es keine Vorbereitungen oder Planungen, diesen Teil der Aufgaben aktiv wieder aufzunehmen.
Zusatzfrage
Wozu braucht es dann diese Angleichung?
Müller (BMVg)
Um da konform zu sein und den EU-Ratsbeschlüssen zu entsprechen.
Frage
Eine Frankreichfrage an Herrn Kornelius: Sébastien Lecornu hat beschlossen, die Rentenreform bis zur nächsten Präsidentschaftswahl auszusetzen. Ist das ein Schritt in die richtige Richtung, um Frankreich vor Instabilität zu schützen?
StS Kornelius
Die Bundesregierung gratuliert Sébastien Lecornu zu seiner erneuten Ernennung zum französischen Premierminister. Wir wünschen ihm dabei vor allem viel Erfolg für die Aufgaben, die vor ihm liegen.
Der Bundeskanzler pflegt darüber hinaus sehr enge Beziehungen mit Präsident Macron. Einzelne Reformschritte in der französischen Innenpolitik kommentieren wir hier in der Regel nicht.
Frage
Eine Frage an das Auswärtige Amt: Herr Hinterseher, ich hätte ganz gerne einen Kommentar, eine Einschätzung von Ihnen zu dem Militärputsch auf Madagaskar. Für wie gravierend halten Sie das? Können Sie uns etwas sagen, auch über Deutsche, die dort im Land sind?
Hinterseher (AA)
Sie wissen, dass in Madagaskar seit gut zwei Wochen vor allem junge Menschen gegen die Regierung demonstriert hatten. Am Samstag hatten sich dann Teile der Armee diesen friedlichen Protesten angeschlossen. Sie lehnen in Ihrem Protest eine Gewaltanwendung gegen die Demonstranten ab. Die Gendarmerie stellte sich zwar zunächst den Protestierenden entgegen, zog sich dann aber zurück. Am Sonntag soll dann der madagassische Präsident Rajoelina laut Medienberichten das Land verlassen haben. Am Dienstag hat dann wiederum das Parlament für ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten gestimmt und das Verfassungsgericht erklärt, dass es eine Ausnahmesituation gebe, und dann gleichzeitig dem Militär die Aufgabe übertragen, eine Regierung zu bilden. Am Abend hat dann ein Sprecher der Armee die Machtübernahme eines Militärkollegiums erklärt, und Senat und Verfassungsgericht wurden aufgelöst. Allerdings besteht das Parlament weiterhin fort. In wenigen Tagen soll jetzt eine zivile Regierung eingesetzt werden, die dann binnen spätestens zwei Jahren Wahlen abhalten möchte.
Nach unserem Kenntnisstand ist die Lage in Madagaskar seit gestern Abend ruhig geblieben. Die Bevölkerung reagiert natürlich überwiegend positiv und drückt Unterstützung für diesen gewählten Prozess aus.
Was die Lage Deutscher vor Ort angeht: Das, was wir aktuell wissen, ist, dass sich ungefähr 300 Deutsche auf unserer Krisenvorsorgeliste ELEFAND eingetragen haben. Wir rufen natürlich weiterhin dazu auf, dass dies getan wird. Wir haben die Deutschen vor Ort auch über verschiedene Landsleutebriefe ‑ ich glaube, es war eine mittlerweile hohe einstellige Zahl, an die diese gingen ‑ ausführlich über die Lage informiert. Zugleich muss man sagen, dass das Anfragevolumen an unsere Botschaft in Antananarivo im Moment relativ überschaubar ist.
Wir raten als Auswärtiges Amt in der aktuellen Lage jetzt von Reisen nach Madagaskar ab und weisen natürlich darauf hin, dass Menschen, die es trotzdem tun, sich auf die Krisenvorsorgeliste eintragen.
Zusatzfrage
Das klang jetzt nicht besonders kritisch. Sehen Sie diesen Vorgang eines Militärputsches unter dem Eindruck der Zustimmung, wie Sie es eben referiert haben, eines Großteils der Bevölkerung, oder sind Sie besorgt, oder fordern Sie das Militär auf, dass es möglicherweise schon vor dem Ablauf von zwei Jahren die Macht wieder an zivile Kräfte übergibt?
Hinterseher (AA)
Um das an dieser Stelle einzuordnen: Es ist natürlich eine tiefe Verfassungskrise in Madagaskar. Das möchte ich auch als solches benennen. Das Militär hat jetzt zunächst die Macht übernommen. Wichtig ist, dass diese Machtübernahme des Militärs aber nicht gewaltsam vonstattenging. Das Auswärtige Amt verfolgt die Lage über unsere Botschaft in Antananarivo natürlich sehr genau. Wir appellieren an alle Beteiligten, in dieser aktuell auch teilweise unübersichtlichen Situation besonnen zu agieren. Wir beobachten genau, ob sich die Militärregierung an die gemachten Zusagen für den Übergang zu einer zivilen Regierung, der ja schon früher stattfinden soll, auch hält. Die Zusage bezieht sich ja nicht auf eine Ausschöpfung dieser vollen zwei Jahre, sondern sie bezieht sich auf einen deutlich früheren Zeitraum. Wir fordern natürlich und appellieren an alle Beteiligten dort, demokratischen Prinzipien zu folgen.
Frage
Gibt es ein Statement zu den Hinrichtungen in Gaza, Herr Hinterseher?
Hinterseher (AA)
Wir haben leider diese Hinrichtungen gesehen. Sie sind natürlich schockierend. Wir rufen dazu auf, dass die Phase, die jetzt wichtig wird, nämlich die Entwaffnung der Hamas, vonstattengeht.
Was die Bilder angeht, unterstreichen sie eigentlich noch einmal deutlich das, was wir auch in der Vergangenheit gesagt haben: Wir haben es bei der Hamas mit einer Terrororganisation zu tun. Diese Willkürerschießungen sind nichts anderes als Terror gegen die Bevölkerung, denn sie versuchen, ein gewisses Bild zu transportieren und etwaigen Tendenzen einer Selbstbestimmung der Bevölkerung entgegenzuwirken. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.
Frage
Lässt sich mit diesen Hinrichtungen die Reduzierung der humanitären Hilfstransporte von eigentlich verabredeten 600 Lkw auf, wie Israel jetzt gesagt hat, 300 Lkw begründen?
Hinterseher (AA)
Ich würde zwischen diesen beiden Aspekten keine Verknüpfung ziehen. Es ist einerseits extrem wichtig ‑ das ist auch im entsprechenden 20-Punkte-Plan so vorgesehen ‑, dass der Waffenstillstand jetzt hält. Keine Seite hat das grundsätzlich in Frage gestellt. Das gilt nach wie vor. Insofern ist es jetzt wichtig, dass ausreichend humanitäre Hilfsgüter, medizinische Versorgung und natürlich auch Wasser in den Gazastreifen gelangen. Dazu sind wir nach wie vor mit allen Beteiligten in Kontakt. Wir wirken auch weiter auf die israelische Seite ein, um es dann praktisch zu ermöglichen. Davon losgelöst verurteilen wir natürlich extralegale Tötungen, wie sie dort stattgefunden haben, auf das Schärfste. Das waren Willkürhinrichtungen. Aber aus unserer Sicht hat das eine mit dem anderen dort nichts zu tun. Die Entwaffnung der Hamas muss natürlich auf kurze Sicht dennoch vonstattengehen. Das entspricht der Forderung, die wir hier in der Vergangenheit wiederholt vorgetragen haben.
Müller (BMVg)
Ich habe noch eine Ergänzung. Minister Pistorius hat sich gerade in Brüssel geäußert. Deutschland wird an der Ostflanke ein weiteres Eurofighter-Kontingent bis März 2026 nach Polen verlegen. Das wird im Dezember passieren. Damit ergänzen wir unsere Luftverteidigungsanstrengungen für das Bündnis an der Ostflanke. Parallel führen wir ja den Einsatz eines Kontingents mit Eurofighter-Kampfflugzeugen in Rumänien durch. Parallel gibt es die Alarmrotte, die in Lage bereitsteht. Wir haben in Litauen bereits ein Radarsystem im Einsatz und werden Ende des Jahres auch noch ein mobiles Control and Reporting Center der Bundeswehr, CRC, also ein Luftraumüberwachungscenter, nach Litauen verlegen. Das sind die Maßnahmen, die er heute gerade verkündet hat. Wir haben das Audio wie immer breit verteilt. Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, weil ein zweites Kontingent an Eurofightern an der Ostflanke schon eine Maßnahme ist, die es vorher in dem Maße noch nicht gab und die im Grunde die Stellungen an der Ostflanke ergänzt, die wir die letzten 20 Jahre im Rahmen von Air Policing North, also Baltikum, und South, Rumänien, eigentlich jährlich durchführen, aber diesmal mit zwei Komponenten parallel.
Frage
Herr Müller, können Sie ganz kurz sagen, wie viele Eurofighter es dann sind, wenn es so ein Kontingent ist?
Müller (BMVg)
In der Regel sind immer zwei Eurofighter in der Alarmrotte aktiv. Um diese bereitzustellen ‑ manchmal muss man ja auch etwas Technisches machen ‑, sind es eigentlich vier bis fünf Eurofighter. Die genaue Zahl habe ich aber jetzt nicht parat. Aber solch ein Kontingent umfasst in der Regel vier bis fünf Eurofighter.