Regierungspressekonferenz vom 15. April 2026

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 15. April 2026

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen
•    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes
•    dritte Internationale Sudan-Konferenz in Berlin
•    steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie
•    Entwurf eines Bundesalimentationsgesetzes
•    Kraftwerkstrategie
•    Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
•    Krieg Israels und der USA gegen den Iran
•    Bergung von Atommüll aus der Schachtanlage Asse
•    Umfragewerte für den Bundeskanzler
•    russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine

41 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 15. April 2026

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Hille

  • Kall (BMF)

  • Deschauer (AA)

  • Koufen (BMZ)

  • Bowinkelmann (BMI)

  • Greve (BMWE)

  • Böckler (BMG)

  • Stolzenberg (BMUKN)

 

(Vorsitzende Wolf eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Hille

Ein herzliches Willkommen auch von mir hier in dieser weltweit einzigartigen, besonderen Institution der Bundespressekonferenz! Wir haben am Mittwoch eine Kabinettssitzung gehabt. Wie üblich habe ich Ihnen die Beschlüsse aus dem Kabinett mitgebracht. Heute sind es zwei.

Wie Sie wissen, ist die finanzielle Belastung der Kommunen in Deutschland ein sehr wichtiges Thema für diese Bundesregierung. Dazu hat das Kabinett heute eine wichtige Entscheidung getroffen. Viele Städte und Gemeinden haben mit einer hohen Schuldenlast zu kämpfen. Insgesamt lag das kommunale Finanzdefizit 2025 nach derzeitigem Stand bei etwa 32 Milliarden Euro. In Verbindung mit hohen Kreditbeständen haben insbesondere finanzschwache Kommunen Probleme, genügend in Infrastruktur und freiwillige Dienstleistungen zu investieren, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Zuständig für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen sind die Länder. Der Bundesregierung ist es jedoch ein sehr wichtiges Anliegen, dass die Städte und Gemeinden handlungsfähig sind. Menschen erleben nämlich gerade dort vor Ort, ob der Staat funktioniert, ob zum Beispiel Straßen, Schulen und Turnhallen in gutem Zustand sind.

Zur Unterstützung der Länder und ihrer Kommunen hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen beschlossen. Vorgesehen ist eine finanzielle Unterstützung durch den Bund in Höhe von jährlich etwa einer Milliarde Euro über vier Jahre, und zwar rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres bis einschließlich 2029.

Die Unterstützung gliedert sich in drei Bausteine, die ich Ihnen kurz vorstelle.

Erstens: 250 Millionen Euro gehen zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik jährlich an finanzschwache Länder. Damit sollen die Sonderlasten, die sich aus übermäßigen kommunalen Liquiditätskreditbeständen ergeben, ausgeglichen werden.

Zweitens: Zur Entlastung ostdeutscher Länder für Rentenzahlungen aus dem Versorgungssystem der ehemaligen DDR stellt der Bund jährlich etwa 350 Millionen Euro zur Verfügung. Damit reduziert sich der Anteil der ostdeutschen Länder an der Erstattung für die Aufwendungen der Rentenversicherung im Zeitraum von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent. Daran wird deutlich, welche signifikante Entlastung das für die Länder ist.

Der dritte Baustein befasst sich mit der Reduzierung der Finanzlast bei den Geberländern. Die finanzstarken Länder erhalten jährlich insgesamt etwa 400 Millionen Euro durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge. Dies vermindert innerhalb des Länderfinanzausgleichs die Belastungen, die die Geberländer zur Unterstützung der finanzschwächeren Länder zu tragen haben.

Mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz werden die Länder und Kommunen in dieser Legislaturperiode somit um insgesamt vier Milliarden Euro entlastet. Dies eröffnet den Ländern weitere Spielräume für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen. Denn klar ist: Finanziell ausreichend ausgestattete Kommunen und ein gut funktionierendes Gemeinwesen stärken unsere Demokratie.

Der zweite Beschluss befasst sich mit dem Vereinsgesetz. Die Bundesregierung geht gegen die Einflussnahme ausländischer Regierungen in Deutschland vor. Künftig sollen Vereine offenlegen, wenn sie mehr als 10000 Euro aus dem Ausland oder von damit verbundenen Organisationen erhalten. Das Bundeskabinett hat dazu heute eine entsprechende Reform des Vereinsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit setzt die Bundesregierung eine wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. So sollen Sicherheitsbehörden Finanzströme deutlich besser nachvollziehen können und verdeckte Methoden wie das sogenannte Hawalabanking oder nicht registrierte Barspenden gezielter bekämpfen können. Damit soll extremistischen und terroristischen Bestrebungen die finanzielle Grundlage entzogen werden.

Frage

Herr Hille, 250 Millionen Euro pro Jahr vier Jahre lang zur Entlastung bei Altschulden für finanzschwache Länder. Wie werden finanzschwache Länder definiert? Geht es um Nehmerländer im Sinne des Länderfinanzausgleichs, oder wie wird das definiert?

SRS Hille

Ich würde in diesem Falle das BMF bitten, mit an Bord zu kommen. Das BMF beantwortet Ihnen das gern.

Kall (BMF)

Die Definition müsste ich Ihnen nachreichen. Ich nehme an, dass das aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, aber das reichen wir Ihnen gern nach.

Zusatzfrage

Alternativ dazu bitte auch noch die Definition finanzstarker Länder! Denn für diese gibt es bekanntlich eine Entlastung beim Länderfinanzausgleich in Höhe von 400 Millionen Euro pro Jahr. Ich gehe davon aus, dass dies die Geberländer betrifft, in diesem Falle Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die sich ja hier in diesem Raum vor nicht langer Zeit entsprechend präsentiert haben.

Kall (BMF)

Genau, das betrifft die Geberländer im Länderfinanzausgleich. Aber die Definitionen reichen wir, wie gesagt, gern nach. Vielleicht klappt das noch während der Pressekonferenz.

Frage

Herr Hille, Herr Kall, vier Milliarden Euro über vier Jahre, das bleibt ja weit hinter dem zurück, was sich Länder und Kommunen vom Bund eigentlich erhoffen. Das dürfte allenfalls die ständig auflaufende Neuverschuldung ein bisschen auffangen. Aber Ländern und Kommunen geht es ja darum, dass künftig das Prinzip der Veranlassungskonnexität gilt ‑ darüber wird seit Langem verhandelt ‑, das heißt, immer dann, wenn der Bund Dinge beschließt, die auf Kosten der kommunalen Haushalte und der Länderhaushalte gehen, soll er auch die Kosten tragen. Wie ist diesbezüglich der Stand der Verhandlungen aus Ihrer Sicht?

Kall (BMF)

Diese Beratungen zwischen Bund und Ländern dauern an. So, wie es im Bund-Länder-Finanzgefüge ist, sind das natürlich keine einfachen Beratungen, aber soweit ich weiß, finden sie in der Ministerpräsidentenkonferenz weiterhin statt.

Ich würde gern noch ergänzen, dass die vier Milliarden Euro, die durch dieses Gesetz jetzt an zusätzlicher Unterstützung für Länder und Kommunen bereitgestellt werden, ja bei Weitem nicht das Einzige sind, was der Bund insbesondere zur Unterstützung der Kommunen tut. Der allergrößte Betrag, den der Bund zur Verfügung stellt, sind 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Ein solches Investitionsprogramm gerade zugunsten der Kommunen hat es nie zuvor gegeben, 100 Milliarden Euro. Es war der Wunsch und die Erwartung des Bundes, dass das ganz überwiegend in Investitionen vor Ort fließt, in Investitionen in den Kommunen, in die Schulen, in die Verkehrsinfrastruktur, in die Krankenhäuser. Das wird über die nächsten Jahre auch sichtbar werden. Dieses Geld kann jetzt fließen, ungefähr seit dem Jahreswechsel, seitdem die entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurden. Wir begrüßen, dass viele Länder mit den Kommunen entsprechende Vereinbarungen getroffen haben, nach denen der ganz überwiegende Teil wirklich in die Kommunen fließt.

Insofern muss man die Maßnahmen, die der Bund zugunsten der Kommunen, zugunsten einer stärkeren Handlungsfähigkeit, auch zugunsten einer Überwindung des jahrelangen Investitions- und Sanierungsstaus getroffen hat, in ihrem Zusammenhang sehen: vier Milliarden Euro aus dem aktuellen Gesetz, 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. Etwa 25 Milliarden Euro an Sozialleistungen stellt der Bund jedes Jahr zur Verfügung, die über die Kommunen gezahlt werden. Das sind insbesondere die Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II. Das sind 25 Milliarden Euro pro Jahr. Im Bereich von Investitionen, Digitalisierung der Schulen, Bildung und Betreuung sind es aktuell in etwa 6,5 Milliarden Euro, die der Bund innerhalb dieser Legislaturperiode zur Verfügung stellt. All diese Unterstützung insbesondere zugunsten der Kommunen muss man in ihrem gegenseitigen Zusammenhang sehen.

Was das aktuelle Gesetz angeht, muss man ganz klar sagen: Das war die Vereinbarung, die die Koalition getroffen hat. Diese Vereinbarung setzen wir eins zu eins um. Etliche Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben diesen Koalitionsvertrag mitverhandelt. Daran werden Sie sich erinnern. Natürlich ist dieser Gesetzentwurf vorab auch mit den Ländern beraten worden. Das ist das, was wir jetzt umsetzen und was man insgesamt im Paket sehen muss.

Frage

Ich habe eine Lernfrage. Herr Kall, ich meine, im vergangenen Jahr betrug das Volumen der Liquiditätskredite der Kommunen über 30 Milliarden Euro. Angesichts dessen sind die vier Milliarden Euro der Tropfen auf den heißen Stein. Können Sie sagen, wer die Gläubiger sind, bei wem diese Liquiditätskredite aufgenommen wurden und mit wem man möglicherweise über Stundung, Schuldenerlass oder was auch immer verhandeln müsste?

Kall (BMF)

Ich würde Sie bitten, sich mit dieser Frage an die kommunalen Spitzenverbände zu wenden, die das für ihre Kommunen sicherlich genauer beziffern und benennen können.

Zusatzfrage

Können Sie das nicht?

Kall (BMF)

Das ist nicht meine Aufgabe. Wir haben ein Gefüge aus Bund, Ländern und Kommunen. Ich kann hier für den Bund, für das Bundesfinanzministerium, sprechen, aber weder für die Länder noch für die Kommunen. Wenn man sozusagen in das finanzverfassungsrechtliche Gefüge schaut, dann sieht man, dass es die Länder sind, die für die Kommunen und für die ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen verantwortlich sind. Insofern richtet sich diese Frage gegebenenfalls auch an die 16 Länder.

Der Bund erfüllt seine Verantwortung ‑ ich sage es nochmals ‑ in einer Weise, in der er es noch nie zuvor getan hat, mit 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen, damit der Sanierungsstau, der Investitionsstau in den Kommunen überwunden werden kann und damit dort auch die Spielräume bestehen, einerseits den klassischen kommunalen Aufgaben nachzukommen und andererseits jetzt auch enorm zu investieren. Dies ist aus unserer Sicht auch notwendig. Deswegen stellt der Bund so viel Geld zur Verfügung. Aber die Länder müssen auch ihre Verantwortung tragen.

Frage

(zur dritten Internationalen Sudan-Konferenz) Meine Frage geht wahrscheinlich an Frau Deschauer. Der Außenminister hat heute früh die Hoffnung geäußert, dass heute ungefähr eine Milliarde oder mehr von den Gebern zusammenkommt. Jetzt wurden vom BMZ 20 Millionen in Aussicht gestellt. Kommt von Deutschland noch mehr oder wird das der deutsche Beitrag sein?

Deschauer (AA)

Das erklärt auch mein Zuspätkommen. Ich entschuldige mich dafür. Es war heute schwierig, aus dem Auswärtigen Amt hinauszukommen, weil die Gäste der Sudan-Konferenz, die heute stattfindet, gerade im Auswärtigen Amt eintreffen. Wenn ich es richtig wahrgenommen habe, dann haben Erste dieser teilnehmenden Gäste ihren Beitrag auch schon öffentlich angekündigt, den sie heute auch in dem humanitären Segment, in dem es um die konkreten Beiträge für die Unterstützung der notleidenden Menschen im Sudan gehen wird, angekündigt werden.

Es ist richtig, der Außenminister hat heute früh in einem Interview die berechtigte Hoffnung bzw. Erwartung formuliert, dass wir auf über eine Milliarde Euro kommen werden. Ich kann und möchte das alles jetzt noch nicht summieren. Bei welcher Summe wir genau landen, das bleibt der Verkündung am Ende der Konferenz vorbehalten, aber es ist sehr richtig, dass der deutsche Beitrag um ein Vielfaches höher liegen wird als die bisher angekündigten Mittel. Das können die Kollegen aus dem BMZ sicherlich bestätigen. Es handelt sich um den BMZ-Anteil.

Der Löwenanteil des deutschen Beitrags für die Gesamtsumme der Bundesregierung wird für humanitäre Bedarfe gestellt. Er kommt aus dem Auswärtigen Amt. Die deutsche Summe wird als Gesamtsumme deutlich höher liegen.

Frage

Frau Deschauer, woran bemisst sich denn die Menge, die das Außenministerium zu zahlen gedenkt?

Deschauer (AA)

Die Menge bemisst sich natürlich an den realen Bedarfen, aber eingebettet in die Möglichkeiten, die bestehen. Wenn Sie das Interview des Außenministers verfolgt haben, dann wissen Sie, dass er zum Ausdruck gebracht hat, dass es sehr bedauerlich ist, dass weltweit ‑ aber das betrifft auch Deutschland ‑ die Finanzmittel gerade für humanitäre Hilfe reduziert wurden und de facto reduziert sind. Das heißt, wir schauen natürlich mit den Mitteln, die wir haben, die uns als Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, in dem Fall das Auswärtige Amt mit Mitteln für humanitäre Hilfe, darauf, wo die größten Krisen und wo die größten Bedarfe bestehen, was die Krisenherde dieser Welt angeht.

Bekanntermaßen ist Sudan die größte humanitäre Krise dieser Welt. Insofern ist ein ganz substanzieller deutscher Beitrag relevant und notwendig, und er wird auch kommen, eingebettet in die Rahmenmöglichkeiten, die wir derzeit haben.

Koufen (BMZ)

Ich möchte nur ergänzen, dass die 20 Millionen Euro, die wir heute Morgen auch in der Pressemitteilung angekündigt haben, nur das zusätzliche Geld sind, das wir jetzt zusagen, zusätzlich zu den bereits zugesagten 155,4 Millionen Euro, mit denen das BMZ den Sudan unterstützt. Diese 155,4 Millionen Euro setzen sich aus 106 Millionen Euro direkt für den Sudan und 49 Millionen Euro, die wir den Aufnahmegemeinden in den Nachbarländern für die Versorgung der Flüchtlinge aus dem Sudan und anderen Ländern zur Verfügung stellen, zusammen. Dies nur zur Klärung.

Frage

Meine Frage richtet sich wahrscheinlich am ehesten an das BMF. Die Frage ist, ob auch der Bund diese 1000-Euro-Zahlung an die Angestellten des bundesöffentlichen Dienstes leisten wird oder wie es gehalten wird.

Kall (BMF)

Das ist eine Frage an das Bundesinnenministerium, das für den öffentlichen Dienst zuständig ist.

Bowinkelmann (BMI)

Dazu kann ich sagen, dass das innerhalb der Bundesregierung und auch der Koalition geklärt werden muss.

Frage

Einer der vielen Kritikpunkte an den 1000 Euro aus Arbeitgebersicht ist ja, dass das nur dieses Jahr gelten soll. Die Inflationsausgleichsprämie war mehr als zwei Jahre lang anwendbar. Gibt es in der Bundesregierung noch Gesprächsbedarf dazu, oder kann diese Frist noch verändert werden?

Kall (BMF)

Wir befinden uns ja jetzt in dem Stadium, in dem wir den Bundestagsfraktionen einen Regelungsvorschlag zur Verfügung stellen, der jetzt auch schnellstmöglich in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort beraten werden soll. Ich will jetzt nicht das Struck‘sche Gesetz zitieren. Aber natürlich ist das der Auftakt einer Gesetzesberatung. Natürlich orientiert sich dieser Vorschlag der Entlastungsprämie von bis zu 1000 Euro an der Inflationsausgleichsprämie. Sie haben recht: Sie lief über einen längeren Zeitraum. Es kann natürlich sehr gut sein, dass darüber dann im parlamentarischen Verfahren beraten wird, dass darüber auch mit den Sozialpartnern beraten wird. Das ist etwas, das dem Bundesfinanzminister auch sehr wichtig ist. Er hat diesen Kontakt ja auch gerade jetzt, in der aktuellen Krise, gesucht, sucht ihn auch in anderen Fragen. Insofern können Sie davon ausgehen, dass das beraten wird.

Der Ansatz der Bundesregierung im Beschluss vom vergangenen Wochenende war, Sofortmaßnahmen zu treffen, die sehr schnell wirken. Daher ist es auch sozusagen als eine Maßnahme in diesem Jahr und als eine Maßnahme angelegt, mit der auch Arbeitgeber und Unternehmen in dieser Krise zeigen können, dass sie Verantwortung übernehmen und ihre Beschäftigten gerade in dieser Krise unterstützen. Der Staat tritt an diversen Stellen ja in Vorleistung, insbesondere auch jetzt mit ungefähr 1,6 Milliarden Euro unmittelbarer Entlastungswirkung bei den Spritpreisen. Das kommt vielen Unternehmen zugute. Denken Sie allein an Handwerker, Transportbetriebe, Logistik etc. Der Staat tritt auch an anderen Stellen in Vorleistung und trifft diverse weitere Maßnahmen, insbesondere auch im Kartellrecht etc. Hierbei macht die Bundesregierung sozusagen ein Angebot, wie Arbeitgeber auch ihre Beschäftigten in dieser Krise unterstützen können. Das ist freiwillig. Das muss man nicht machen. Das kann im Rahmen von Tarifvereinbarungen erfolgen, aber auch außerhalb. Es kann in gewissen Raten erfolgen. Es können bis zu 1000 Euro, ein kleinerer Betrag oder eben 1000 Euro, an Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein. Dieses Angebot, jetzt in dieser Krise Verantwortung zu übernehmen, macht die Bundesregierung. Die konkrete Ausgestaltung wird jetzt sicherlich im Deutschen Bundestag auch weiter beraten werden.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine Nachfrage; sie ist so ähnlich, wie sie der Kollege vorher gestellt hatte, aber etwas detaillierter und richtet sich an Herrn Hille: Ist vorstellbar, dass auch die Bundesminister sich die 1000 Euro Entlastungsprämie holen, so, wie das bei der Inflationsausgleichsprämie ja auch getan wurde?

SRS Hille

Dazu weiß ich nichts. Dazu kann ich Ihnen von daher jetzt nichts sagen. Mir ist nicht bekannt, dass das bei der Inflationsausgleichsprämie auch so gewesen sein soll. Sollte sich dazu ein anderer Stand ergeben, werden Sie ihn vermutlich erfahren. Aber zum jetzigen Stand kann ich Ihnen dazu nichts sagen.

Frage

Frau Deschauer, die sudanesische Regierung hat die Konferenz in Berlin kritisiert. Sie hat erklärt, dass diese Konferenz eine überraschende und inakzeptable Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten sei, und zudem, dass es zu dieser Konferenz keine Rücksprache mit Sudan gegeben habe. Wie bewerten Sie das? Können Sie uns vielleicht sagen, welche Länder und Personen an dieser Konferenz teilnehmen?

Deschauer (AA)

Es werden Delegationen aus mehr als 60 Staaten sowie Vertreterinnen und Vertreter von mehr als 50 sudanesischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen teilnehmen. Das zeigt durchaus den großen Zuspruch und die Relevanz, die diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz beimessen. Das ist auch angesichts des Ausmaßes dieser Krise und des humanitären Leids angemessen.

Erlauben Sie mir kurz, zu sagen, dass diese Konferenz natürlich auch den Blick darauf richtet, wie die Konfliktursachen angegangen werden können. Insbesondere geht es natürlich darum, dass von relevanten internationalen Akteuren Einfluss auf die Konfliktparteien genommen werden kann. Ihnen ist vermutlich aber auch bekannt, dass die Konfliktparteien bisher nicht bereit sind, das Töten und Morden, das vor Ort stattfindet, einzustellen. Das ist eine der Grundvoraussetzungen gewesen, aufgrund derer wir auch die Konfliktparteien zu dieser Konferenz konstruktiv hätten einladen können. Es ist sehr bedauerlich, dass dies nicht möglich ist. Der Außenminister hat sich heute auch im Interview entsprechend geäußert. Insofern ist die Konferenz ein Beitrag, die Not und das Leid der Menschen mit Mitteln, die wir zusammentragen werden, zu lindern und gemeinsam auch mit sudanesischen Akteuren aus verschiedenen Lagern ‑ das muss man sagen ‑ Wege und Möglichkeiten zu finden, einen Weg aus der Krise und für die Perspektive danach zu eruieren. Das heißt, dass ich einzelne Äußerungen gar nicht im Detail bewerten will. Ich kann nur noch sagen, dass die Bundesregierung selbstverständlich in Kontakt steht. Außenminister Wadephul stand am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz in Kontakt. Staatsministerin Güler aus dem Auswärtigen Amt war die erste westliche Politikerin, die seit Kriegsausbruch überhaupt in die Region gereist ist. Das heißt, dass Informationen und Gespräche bestehen. Aber die Grundvoraussetzungen, aufgrund derer die Konfliktparteien im Moment konstruktiv zu einem Vorankommen bei dieser Konferenz beitragen können, bestehen nicht.

Frage

Ich hätte noch eine Frage zur Entlastungsprämie: Die Besoldung der Beamten muss ja aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts erhöht werden. Ist denn denkbar, dass die Entlastungsprämie damit verrechnet wird?

Bowinkelmann (BMI)

Das würde ich bitte trennen. Ich habe zur Entlastungsprämie ja gerade geäußert, dass das innerhalb der Bundesregierung und der Koalition geklärt werden muss.

Das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2020, auf das Sie sich beziehen, zu dem es jetzt auch im vergangenen Jahr Konkretisierungen gab, ist ja maßgeblich. Das hat mit dieser Entlastungsprämie erst einmal nicht direkt etwas zu tun.

Zusatz

Dadurch entsteht ja allein in diesem Jahr eine Finanzierungslücke von 3,5 Milliarden Euro. Die muss ja irgendwie auch kompensiert werden.

Bowinkelmann (BMI)

Zu den Kosten erst einmal grundsätzlich: Wir haben heute einen Entwurf zu einem Gesetz vorgelegt, das die Anpassung der amtsangemessenen Beamtenbesoldung berücksichtigt, vor allen Dingen maßgeblich aufgrund des von mir gerade genannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2020, das uns dazu verpflichtet, dies vorzunehmen. In diesem Referentenentwurf, der auch online ist, finden Sie auch die zu erwartenden Kosten. Insofern kann ich zu den Kosten noch sagen, dass mit Blick auf die Verpflichtung, die sich aus diesem Urteil ergeben hat, bereits in den vergangenen Jahren entsprechende Mittel in den Haushaltsentwürfen berücksichtigt worden sind. Die reichen aber nicht aus, weil wir unter anderem jetzt auch durch die von mir angesprochenen Konkretisierungen mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen.

Frage

Es gibt jetzt aus der Wirtschaft, gerade von kleineren Unternehmen, doch ziemlich viel Kritik an der geplanten Entlastungsprämie, mit dem Argument, dass sie die Unternehmen noch weiter belaste, was ja eigentlich gerade nicht das Ziel der Bundesregierung war. Gibt es Überlegungen, sich eventuell doch noch einen anderen Mechanismus zu überlegen, um die Menschen, die Arbeitnehmer, in den Genuss dieser 1000 Euro kommen zu lassen, oder ist ausgeschlossen, dass es tatsächlich eine Direktauszahlung seitens des Bundes an die Arbeitnehmer oder zumindest weitere Anreize für Unternehmen, davon Gebrauch zu machen, geben könnte?

SRS Hille

Sie haben Glück: Diese Frage ist gerade schon sehr ausführlich und sehr zutreffend vom Kollegen Kall erläutert und beantwortet worden. Ich könnte Ihnen jetzt noch einmal erläutern, aus welchen Bestandteilen das Entlastungspaket besteht. Ich kann nur noch einmal das unterstreichen, was der Kollege Kall gerade schon sehr klar gesagt hat: Die Entlastungsprämie ist ein Angebot. ‑ In der Öffentlichkeit geht im Moment fast ein bisschen der Eindruck herum, es gäbe eine Verpflichtung, die Prämie zu zahlen. Das ist mitnichten der Fall. Es ist ein Angebot, das die Arbeitgeber annehmen können oder auch nicht. Auch das hat Herr Kall ja gerade gesagt. Das ist nicht zwingend bedingungslos, sondern dabei sind ja verschiedenste Konstellationen denkbar. Das setzt auf den Erfahrungen mit der Inflationsausgleichsprämie auf. Wie erwähnt, waren sie sehr gut. Für alles Weitere verweise ich noch einmal auf die umfassende, richtige Antwort des Kollegen Kall.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine Wissensfrage: Herr Kall, wäre es theoretisch eigentlich möglich, dass der Bund eine Direktauszahlung von Geldern vornehmen würde? Ich habe noch im Kopf, dass der Bund angeblich gar nicht über die IBANs von Arbeitnehmern verfügt und das insofern auch deshalb eigentlich gar keine Option wäre. Ist das korrekt?

Kall (BMF)

Es gibt einen sogenannten Direktauszahlungsmechanismus, an dem gearbeitet wird und der auch technisch sehr weit ist. Es gibt eine App, in der man seine IBAN für etwaige künftige Leistungen des Bundes hinterlegen kann. Bisher hat der Bund von ungefähr 18 Prozent der Bürgerinnen und Bürger die IBAN. Das heißt, das ist kein Instrument, das jetzt kurzfristig und unmittelbar eingesetzt werden könnte.

Die Koalition hat am Wochenende die ganz klare Entscheidung getroffen, dass sie Maßnahmen treffen will, die sich jetzt unmittelbar ‑ auch unmittelbar auf die Spritpreise ‑ auswirken. Diese Entscheidung ist verbunden mit der ganz klaren Erwartung an die Mineralölkonzerne, die Entlastung auch entsprechend weiterzugeben, und mit Verschärfungen des Kartellrechts, um das besser sicherzustellen als in der Vergangenheit. Es ist eine Grundentscheidung, die die Koalition dabei getroffen hat, unmittelbar wirksame Maßnahmen zur Entlastung sowohl der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Pendler, als auch der Unternehmen zu treffen. Insbesondere wenn Transportpreise nicht weiter steigen usw., hat das auch eine mindestens bremsende Wirkung bei der Inflationsentwicklung. Es hat auch wichtige ökonomische Effekte. Deshalb ist diese Entscheidung so gefallen, und sie soll jetzt auch schnellstmöglich im Deutschen Bundestag und im Bundesrat umgesetzt werden.

Frage

Ich habe auch noch eine Lernfrage, Herr Kall: Wissen Sie, wie viele Erwerbstätige im Land jetzt von einer unternehmerischen Situation betroffen sind, in der selbst die 1000 Euro extra nicht möglich sind, in der die Chefetage also eben nicht 500 oder 1000 Euro auszahlen kann?

Kall (BMF)

Nein, Unternehmen müssen ja jeweils sozusagen nach ihren betriebswirtschaftlichen Kriterien beurteilen, ob sie in der Lage sind, die Entlastungsprämie jetzt an ihre Beschäftigten zu zahlen. Noch einmal: Es ist ein Angebot. es ist freiwillig. Wir bauen dabei auf den sehr positiven Erfahrungen mit der Inflationsausgleichsprämie auf, die im Übrigen bis zu 3000 Euro betrug. Jetzt reden wir über bis zu 1000 Euro. Als die Inflationsausgleichsprämie erdacht bzw. eingeführt wurde, waren die wirtschaftliche Situation, die Inflationsentwicklung, der Anstieg der Energiepreise damals noch viel gravierender, als sie es heute sind. Das sei vielleicht ein Hinweis dazu, dass einige sagen, in der aktuellen wirtschaftlichen Lage könnten sie es sich nicht leisten. Als die Inflationsausgleichsprämie eingeführt wurde, war die Lage noch schwieriger. Damals waren es bis zu 3000 Euro, heute bis zu 1000 Euro. Das heißt, es ist sozusagen auch ein moderates, sehr abgewogenes Angebot, das wir den Arbeitgebern machen, jetzt nochmals in der Krise auch ihre Verantwortung zu tragen, während der Bund mit anderen Maßnahmen, die den Steuerzahler, den Bund auch Geld kosten, massiv in Vorleistung tritt.

Zusatz

Genau wegen der Inflationsausgleichsprämie von damals habe ich gefragt; denn mein Stand dazu war, dass nur 80 Prozent der Unternehmer diese Prämie ausgezahlt haben, 20 Prozent aber nicht. Ich habe die Bundesregierung so verstanden, dass jetzt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt werden sollen.

Kall (BMF)

Werden Sie ja auch, und zwar dadurch, dass wir Maßnahmen treffen, die Energiepreise unmittelbar senken. Das kommt ja allen zugute. Das wird zum Teil auch als sogenannte Gießkanne kritisiert, aber es war eine bewusste Entscheidung, jetzt schnell in der Breite zu entlasten.

Zur Inflationsausgleichsprämie liegen uns zum einen Zahlen vom Statistischen Bundesamt vor: 86,3 Prozent der Tarifbeschäftigten, also derjenigen, die in Tarifbindung arbeiten, haben zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten. In dem Bereich, in dem Tarifverträge gelten, gibt es mit 86,3 Prozent also eine ganz breite Wirkung der Inflationsausgleichsprämie.

In dem Bereich von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Tarifbindung haben laut Zahlen des IW immerhin jede dritte Arbeitnehmerin und jeder dritte Arbeitnehmer die Inflationsausgleichsprämie erhalten.

Das sind die Zahlen, die uns aktuell vorliegen und aufgrund derer wir sagen: Das war ein Erfolg, an den wir anknüpfen wollen.

SRS Hille

Im Sinne des Servicegedankens der Bundesregierung möchte ich noch auf etwas hinweisen, was attraktiv für die Unternehmen ist: Das wird jetzt sehr fachlich, aber es bleibt ja die Möglichkeit, diese Entlastungsprämie als Abzug von den Betriebsausgaben geltend zu machen. Auch das kann ein Attraktivitätsfaktor für Unternehmen sein. Dieser Faktor kommt im Moment in der Wahrnehmung aber nicht so stark vor; nehmen Sie ihn also gerne auf.

Kall (BMF)

Darüber hinaus ist es so, dass das abgaben- und steuerfrei erfolgt, sodass dem Bund dadurch ja auch bei der Einkommensteuer Einnahmen entgehen. Insofern ist auch das etwas, bei dem der Bund in Vorleistung tritt. Auch die Entlastungsprämie kostet den Bund ja nicht gar nichts; vielmehr ist sie auch mit einer erheblichen Steuererleichterung verbunden.

Frage

Ich will nicht nach der Prämie fragen, sondern nach dem Paket insgesamt: Explizit nicht entlastet werden die 24 Millionen Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs, die aber dadurch, dass sie nicht mit dem Auto fahren ‑ das wäre eine erhebliche Zahl von Kilometern, die ansonsten mit dem Auto gefahren würden ‑‑, tatsächlich zu einer Entlastung beim Preisdruck beitragen. Warum gibt es also keine explizite Entlastung zum Beispiel für die Nutzer des Deutschlandtickets?

Kall (BMF)

Das ist das Entlastungssofortpaket, das die Bundesregierung geschnürt hat. Ich denke, dass sich Spritpreise, die nicht exorbitant weiter steigen, auch kostendämpfend im Bereich ÖPNV auswirken dürften; denn das sind ja Kosten, die zumindest auch bei den Transportunternehmen anfallen. Insofern sollten die Maßnahmen auch da eine Wirkung zeigen.

Alles Weitere haben wir am Montag auch schon gesagt. Wie das bei Krisen immer der Fall ist, verläuft auch diese Krise sehr dynamisch. Die Bundesregierung schließt selbstverständlich nicht aus, dass je nach weiterem Verlauf, je nachdem, wie schwer die weiteren wirtschaftlichen Verwerfungen infolge des Irankriegs sein werden, auch weitere Maßnahmen getroffen werden. Das ist aber schon ein großes Maßnahmenpaket, das die Bundesregierung am Wochenende geschnürt hat.

Zusatzfrage

Wie Sie eben sagten, profitieren von nicht weiter steigenden Spritpreisen bzw. von Zuschüssen bei den Spritpreisen eventuell auch die Verkehrsunternehmen. Aber das kommt den Nutzern, die die Tickets bezahlen, eben nicht zugute.

Kall (BMF)

Das wären ja Kosten, die möglicherweise über steigende Ticketpreise auch weitergegeben würden. Das meine ich mit einem dämpfenden Effekt.

Zusatzfrage

Ich habe Sie jetzt so verstanden, dass Sie sagen: Wenn es weitere Preissteigerungsdynamik gibt, dann ist auch nicht auszuschließen, dass ÖPNV-Nutzer auch direkt entlastet werden. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Kall (BMF)

Das habe ich so konkret nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass die Bundesregierung selbstverständlich nicht ausschließt, in den nächsten Monaten ‑ je nach Verlauf der Krise, je nachdem, wie gravierend die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen sein werden und wen sie besonders hart treffen ‑ auch weitere Maßnahmen zu treffen.

Mit Blick mindestens auf die kommenden Wochen und Monate hat die Bundesregierung aber ein Entlastungspaket mit Sofortmaßnahmen beschlossen, und das wird jetzt auch so umgesetzt. Darüber hinaus haben wir auch mittelfristige Maßnahmen ‑ Stichwort Entlastungsprämie ‑ und längerfristige Maßnahmen wie die Einkommensteuerreform, die zum 1. Januar 2027 greifen soll und gerade kleine und mittlere Einkommen entlasten soll, vereinbart. All das ist ja Teil dessen, was die Koalition am Wochenende miteinander vereinbart hat.

Frage

Ich habe auch noch zwei kurze Nachfragen an Herrn Kall.

Zum einen: Die Grünen haben heute Morgen geschrieben, dass das Bundesfinanzministerium im Ausschuss bestätigt habe, dass der Auszahlungsmechanismus für Pro-Kopf-Pauschalen einsatzbereit ist. Sie sagten gerade, das sei er wegen fehlender IBAN-Nummern noch nicht. Wie ist dieser Widerspruch zu erklären, und welche der beiden Aussagen, die beide aus dem BMF kommen, stimmt?

Zum anderen haben Sie gerade gesagt, dass es wegen der Prämie beim Bund zu Einnahmeausfällen kommt. Das würde ich gerne verstehen; denn wenn diese Prämie jetzt zusätzlich gezahlt wird ‑ Geld, das bisher gar nicht geplant war, auf das keine Steuern und keine Abgaben gezahlt werden ‑, kann das ja eigentlich nicht zu Verlusten in Ihrem Haushalt führen, außer wenn Sie davon ausgehen, dass das jetzt zum Beispiel statt einer Gehaltserhöhung, die sowieso gekommen wäre, gezahlt wird. Gehen Sie also davon aus, dass das eigentlich nur reguläre Erhöhungen ersetzt, oder wie kommt es ansonsten durch zusätzliches Geld, das nicht versteuert wird, zu Mindereinnahmen bei Ihnen?

Kall (BMF)

Zum ersten Punkt: Was den Direktauszahlungsmechanismus betrifft, gibt es überhaupt keinen Widerspruch. Den Mechanismus gibt es und der kann in Zukunft eingesetzt werden, aber wenn dem Bund gerade einmal 18 Prozent der IBANs vorliegen, ist das kein praktischer Weg, um jetzt kurzfristig zu entlasten. Das ist vielmehr ein System, das erst einmal in der Breite eingeführt werden muss.

Zum zweiten Punkt: Auf die Entlastungsprämie würde selbstverständlich Einkommenssteuer entfallen. Deswegen ändern wir ja das Einkommenssteuergesetz, um die Entlastungsprämie steuerfrei zu stellen. Diese dem Bund entgehende Einkommenssteuer müssen wir natürlich kalkulieren.

Frage

(zur Beamtenbesoldung) Der erste Teil ist vom BMI ja schon beantwortet worden. Meine Frage geht jetzt an das BMF: Wo sieht das BMF für den Teil, der jetzt offensichtlich mehr gebraucht wird, Möglichkeiten der Finanzierung? Oder gibt es vielleicht im Einzelplan 60 oder in anderen Einzelplänen doch schon die Möglichkeit, dass das Geld dafür bereits vorbereitet worden ist? Ich habe Herrn Bowinkelmann so verstanden, dass ein Teil der notwendigen zusätzlichen Ausgaben schon vorbereitet wurde, und mich würde interessieren, wie das für den Rest der Ausgaben aussieht.

Kall (BMF)

Vielleicht noch vorweg: Es ist ja nicht so, dass die Bundesregierung jetzt das Ziel hat, dass Beamtinnen und Beamte mehr Geld bekommen sollen. Es ist vielmehr so, dass uns das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dazu verpflichtet hat, die Beamtenbesoldung anzupassen. Entsprechend hat das dafür zuständige Bundesinnenministerium jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den jetzt in der Ressortabstimmung und insofern auch mit dem BMF beraten werden wird.

In der Erwartung, dass es aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesetzliche Änderungen geben wird, ist eine gewisse Vorsorge im Bundeshaushalt getroffen worden. Aber natürlich müssen wir uns die Beträge, die das BMI jetzt errechnet hat, bzw. das, was das BMI als Regelungen vorschlägt, auch als BMF ansehen. Wir werden das innerhalb der Bundesregierung beraten und dann im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2027 berücksichtigen, so wie das bei allen anderen finanziellen Auswirkungen, die es für den Bundeshaushalt in anderen Bereichen gibt, auch geschieht. In diesem Haushaltsaufstellungsverfahren sind wir ja gerade. Das kennen Sie, es ist das klassische Verfahren, zu dem wir zurückgekehrt sind, um dann im Sommer im Bundeskabinett den Bundeshaushalt 2027 zu beschließen.

Zusatzfrage

Wie groß ist der Anteil an diesen 3,5 Milliarden Euro, der noch für ein Jahr nachfinanziert werden muss?

Kall (BMF)

Das kann ich Ihnen jetzt und hier nicht sagen. Wir haben jetzt den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums erhalten, und den werden sich unsere Kolleginnen und Kollegen im BMF ‑ so wie auch in anderen Ressorts ‑ jetzt im Rahmen einer Ressortabstimmung anschauen und regierungsintern darüber beraten. Wir können wir gerne noch einmal darüber sprechen, wenn der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen wird. Dann werden sicherlich auch die finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt noch näher bestimmt sein. Natürlich können wir uns auch näher äußern, wenn der Bundeshaushalt im Juli vom Kabinett beschlossen wird.

Frage

Vor allem an das BMWE: Der „SPIEGEL“ hat berichtet, das Ministerium bzw. Frau Ministerin Reiche habe bei dem Konzern EnBW um Argumentationshilfe in Sachen Kraftwerkstrategie gebeten. Meine Frage ist: Können Sie bestätigen, dass die Ministerin dies erbeten hat? Vom Ministerium wird ja darauf hingewiesen, dass natürlich von verschiedenen Akteuren immer Informationen kommen. Dass Argumentationshilfe erbeten worden ist, ist aber doch ein bisschen ein anderer Fall.

Greve (BMWE)

Erst einmal mache ich mir Ihre Formulierungen nicht zu eigen. Grundsätzlich ist es so, dass das Ministerium seit Monaten die Kraftwerkstrategie erarbeitet. Wie Sie wissen, wurde die Kraftwerkstrategie aus dem Koalitionsvertrag abgeleitet und hat man sich dann mit der Kommission auch schon in Eckpunkten verständigt. Wir arbeiten daran, Kraftwerke auszuschreiben, die dem Markt steuerbare Leistung zur Verfügung stellen können. Das ist ein sehr wichtiger Vorgang; denn in einem Stromsystem, das vorwiegend auf erneuerbaren Energien fußt, ist diese Absicherung von Kraftwerken notwendig.

In dieser Prozesserarbeitung ist es üblich und notwendig, dass man entsprechende Eingaben bzw. Vorschläge von Verbänden und auch Einzelakteuren bekommt. Entsprechend liegt eine Vielzahl von Papieren und Eingaben vor. Gleichwohl passiert das in vorbereitenden Gesprächen so einer Novelle. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren kommen aber natürlich auch die Länder- und Verbändeanhörung hinzu, und in diesem Rahmen wird auch noch einmal dezidiert dazu aufgefordert, im weiteren Prozess vor einem Kabinettsbeschluss noch entsprechende Eingaben zu machen.

Zusatzfrage

Herr Hille, wir haben in der letzten Woche wahrgenommen, dass es Unstimmigkeiten zwischen dem Bundeskanzler und der Ministerin gibt. Wie beurteilen Sie im Moment das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bundeskanzler und der Bundeswirtschaftsministerin?

SRS Hille

Ich würde das im ersten Schritt einmal weiten und auf die ganze Bundesregierung beziehen, und dann im Speziellen auch auf das Verhältnis bzw. die Zusammenarbeit mit der Bundeswirtschaftsministerin: Der Bundeskanzler arbeitet mit dem gesamten Kabinett gut und vertrauensvoll zusammen.

Frage

Herr Hille, in der Öffentlichkeit verfestigt sich das Bild, dass Frau Reiche Ministerin für die Gaslobby ist und nicht für die Wirtschaft als solche. Ist das für den Bundeskanzler, der die Bundesregierung ja führt, ein Problem?

Herr Greve, gibt es Kritik Ihres Hauses an das Unternehmen EnBW, das das brisante Papier ja nicht wie vorgesehen im Lobbyregister hochgeladen hat?

Greve (BMWE)

Vielleicht beginne ich direkt. ‑ Zu Vorgängen von EnBW kann ich mich hier nicht äußern, und das kann ich auch nicht kommentieren.

Den Vorwürfen, die Sie machen, widerspreche ich entschieden. Ich habe eben deutlich gemacht, warum wir die Kraftwerkstrategie gerade entwickeln: Das ist ein notwendiges Instrument, um das Stromsystem der Zukunft, das sich eben maßgeblich auf erneuerbare Energien beziehen wird, abzusichern. Nur so ist der Kohleausstieg in den Dreißigerjahren überhaupt realistisch; denn nur so können Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. Nur mit einer entsprechenden Absicherung und einer Versorgungssicherung ist die Energiewende zu schaffen.

Insofern arbeiten wir mit Hochdruck daran, dieses Paket schnellstmöglich umzusetzen und schnellstmöglich Ausschreibungen auf den Weg zu bringen, um steuerbare Kapazität in den Markt zu bekommen.

Vorsitzende Wolf

Möchten Sie ergänzen, Herr Hille?

SRS Hille

Der Kollege hat dazu alles treffend gesagt.

Frage

An das Bundeswirtschaftsministerium: Sind im Zuge dieses Prozesses, den Sie gerade sehr schlüssig dargelegt haben, auch Unternehmen um Rat und Stellungnahme gebeten worden, die sich mit der Entwicklung von Batteriespeichern beschäftigen?

Greve (BMWE)

Ich kann jetzt hier nicht auf einzelne Gespräche abzielen und einzelne Gesprächsformate kommentieren, aber es wurden Gespräche geführt, auch mit breiten Kreisen. Ich weise auch noch einmal darauf hin, dass im Rahmen der Gesetzgebung auch noch die Länder- und Verbändeanhörung stattfinden wird, bei der natürlich noch einmal ein breiter Beteiligungsprozess auch für dieses Gesetz erfolgen wird. Dabei haben sich natürlich alle Akteure ‑ ich kann jetzt nicht einzelne Unternehmenssparten herausgreifen, ich habe jetzt hier nicht Einzellisten dabei, aber natürlich ist davon die Energiebranche als Ganzes angesprochen ‑ entsprechend konstruktiv einzubringen, und das wird auch gehört.

Frage

Herr Greve, den einen Punkt müssten Sie, glaube ich, doch noch beantworten. Der „SPIEGEL“ zitiert eine schriftliche Äußerung von EnBW, der zufolge dieses Papier nicht auf Initiative EnBWs, sondern, wörtliches Zitat, auf Ersuchen des Wirtschaftsministeriums verfasst worden sei. Stimmt das, oder stimmt das nicht? Hat das Wirtschaftsministerium EnBW ersucht, eine solche Stellungnahme zu erarbeiten?

Greve (BMWE)

Ich kann hier nur sagen: Es fanden Gespräche statt, es finden in Vorbereitung auf Gesetzespakete Gespräche statt, und es ist absolut üblich und Usus, dass nach Gesprächen entsprechend auch schriftliche Eingaben gemacht werden. Insofern kann ich hier nur auf dieses übliche Verfahren hinweisen und würde mich wiederholen, wenn ich jetzt eben noch einmal auf den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens verweisen würde, bis es eben zeitnah zu einem Kabinettsbeschluss kommen wird.

Zusatzfrage

Sie haben nicht geantwortet, mit Verlaub. Die inhaltliche Frage war: Trifft es zu, dass das Ministerium EnBW ersucht hat, einen solchen Text zu verfassen, oder nicht?

Greve (BMWE)

Ich kann mich hier nicht auf Einzelvorgänge, auf Einzelpositionen beziehen. Ich habe den Prozess noch einmal genau dargestellt, wie ein von den entsprechenden Schritten abgeleitetes Gesetz entsteht und entwickelt wird. Das passiert aktuell, und darauf verweise ich.

Frage

Meine Frage wäre die gleiche gewesen. Sie haben die Frage nicht beantwortet. Warum beantworten Sie die Frage nicht, ob das Ministerium darum ersucht hat oder nicht, Herr Greve?

Greve (BMWE)

Ich kann mich hier zu Einzelvorgängen, zu Einzelkommunikationen nicht verhalten.

Zusatzfrage

Warum nicht?

Greve (BMWE)

Ich habe den Prozess dargelegt, und auf diesen Prozess muss ich mich zurückziehen.

Kall (BMF)

Eine Nachreichung zum Thema „finanzstarke und finanzschwache Länder“, (zum Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen): Als finanzschwach bezeichnet werden Flächenländer, die aus dem Finanzkraftausgleich Mittel erhalten. Die sind im Gesetzentwurf auch aufgezählt. Das sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Als finanzstark werden die Länder bezeichnet, die in den Finanzkraftausgleich einzahlen. Das sind Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Das steht jeweils auch in dem Gesetzentwurf.

Frage

Vielleicht gibt es noch ein Statement zu den Stadtstaaten, die mich ja besonders interessieren.

Kall (BMF)

Na ja, wie die Länder jeweils kategorisiert werden, habe ich ja gesagt, und ich habe auch das gesamte Paket genannt, insbesondere auch, was Investitionen angeht. Davon profitieren natürlich auch die Stadtstaaten. Es ist ja auch bekannt, welche Anteile wohin fließen. Ich will noch einmal sagen, dass das natürlich auch ein Gesetzentwurf ist, über den im Vorfeld mit den Ländern beraten wurde und der eins zu eins den Koalitionsvertrag umsetzt. Eine weitere Stellungnahme dazu habe ich nicht.

Zusatzfrage

Heißt das also, Bremen und Berlin erhalten nichts?

Kall (BMF)

Ich habe ja gerade die Kriterien genannt und das Paket genannt. Nochmals, man muss Maßnahmen wirklich im Zusammenhang sehen. Wenn man Maßnahmen immer nur isoliert sieht, kommt man wirklich nicht weiter, gerade in so einem komplizierten Gefüge wie den Bund-Länder-Finanzen. Da muss man wirklich ein paar Zusammenhänge sehen. Der Bund leistet sehr, sehr viel, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen und auch der Stadtstaaten zu stärken. Wenn man die Maßnahmen insgesamt sieht, dann wird das auch deutlich.

Frage

Meine Frage geht an das BMG. Die Ministerin hat ja eine Zuckersteuer nicht ausgeschlossen. Wie viel würde man damit ungefähr einnehmen können? Ist das schon in diesen 20 Milliarden Euro veranschlagt, die man ja einsparen soll? Wurde das also schon in diese Berechnung einberechnet?

Böckler (BMG)

Die Ministerin hat auch darauf hingewiesen, dass es nicht in der Zuständigkeit des BMG liegt, das auszugestalten. Darauf müsste ich auch verweisen. Einkalkuliert ist das nach jetzigem Stand noch nicht. Die Diskussionen darüber laufen aber.

Zusatzfrage

Sie verweisen wahrscheinlich an das BMF, oder?

Böckler (BMG)

Ich glaube, die Zuständigkeit für die Zuckersteuer liegt beim BMF oder beim BMLEH.

Kall (BMF)

Wenn Sie das BMF fragen wollen, gerne! Aber dann kann ich nur sagen, dass die Bundesregierung ja aktuell über Reformvorhaben berät, auch über den nächsten Bundeshaushalt berät, die Finanzplanung der nächsten Jahre, und zu Einzelpunkten würde ich mich während der laufenden Beratung nicht äußern.

Frage

Herr Böckler, Ministerin Warken hatte ja jetzt noch einmal erklärt, dass sie drei Viertel der Kommissionsvorschläge umsetzen wolle. Welche Maßnahmenvorschläge der Kommission will sie denn dezidiert nicht umsetzen?

Böckler (BMG)

Das ist jetzt Teil der Diskussion. Also jetzt hier vor Ort ‑ das sind 66 Vorschläge, die gemacht wurden ‑ mit Ihnen durchzugehen, welche im Paket berücksichtigt werden und welche nicht, würde auch den Rahmen sprengen. Wir werden zum gegebenen Zeitpunkt genau darüber informieren.

Zusatz

Mir würden zwei Beispiele reichen.

Böckler (BMG)

Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir genau darüber sehr ausführlich informieren und auch erklären, warum wir Vorschläge aufgreifen und warum auch möglicherweise nicht.

Frage

Herr Böckler, gibt es seitens des BMG ‑ Thema Argumentationshilfen ‑ schon Ersuchen Ihres Hauses an die Zuckerindustrie bei diesem Thema?

Böckler (BMG)

Das kann ich verneinen.

Zusatz

Ach, das können Sie verneinen? Das ist schön im Vergleich zum anderen Ministerium.

Böckler (BMG)

Aber das heißt natürlich nicht ‑ darauf möchte ich auch ausdrücklich hinweisen ‑, dass es in diesen Meinungsbildungsprozessen dann nicht auch unsere Aufgabe wäre, alle Meinungen abzubilden. Natürlich werden wir auch in unserem Bereich Gespräche mit allen führen, die davon betroffen sein könnten.

Zusatzfrage

Aber die Ministerin versteht sich nicht als Zuckerministerin?

Böckler (BMG)

Das habe ich bisher zumindest so nicht wahrgenommen und kann das auch verneinen, definitiv nicht.

Frage

Hallo, Herr Hille! Hält die Bundesregierung eine Mission zur Sicherung der Straße von Hormus unter Ausschluss der USA für sinnvoll? Das „Wall Street Journal“ hat ja berichtet, dass da am Freitag Regierungsvertreter zusammenkommen sollen.

SRS Hille

Vielen Dank! Ich kann noch einmal daran erinnern, was der Bundeskanzler in der letzten Woche an verschiedenen Stellen gesagt hat, was eine mögliche Beteiligung an einer Mission in der Straße von Hormus angeht, beispielsweise auch im Telefonat mit Präsident Trump. Darin hat der Bundeskanzler zugesichert, dass Deutschland nach einem Friedensschluss helfen wird, die freie Schifffahrt in der Straße von Hormus zu sichern, wenn es dafür denn ein Mandat und ein tragfähiges Konzept gibt. Das sind also die Bedingungen: ein Friedensschluss, ein Mandat und ein Konzept.

Zusatzfrage

Wie fortgeschritten sind denn die Planungen momentan?

SRS Hille

Diese Prozesse laufen. Es ist wichtig, dass drei Kriterien erfüllt sind. Der Bundeskanzler hat ja gesagt, dass wir uns an einer Sicherung der Straße von Hormus beteiligen, wenn die Bedingungen erfüllt sind, wenn ein Friedensschluss, ein Mandat und ein tragfähiges Konzept vorliegen.

Frage

Im Zusammenhang mit dem Irankonflikt hat Donald Trump ja auch gedroht oder gesagt, dass er vielleicht amerikanische Soldaten aus Europa abziehen würde. Wie ernst nehmen Sie das? Wie problematisch finden Sie das? Wie verfolgen Sie das?

SRS Hille

Ich würde mit Blick auf die Zeit darauf verweisen, dass wir hier ja schon verschiedentlich über dieses Thema gesprochen haben, und wenn es jetzt nicht zwingend nötig ist, bitte ich Sie im Sinne der Zeit für uns alle, sich die Protokolle dazu einfach noch einmal anzuschauen.

Frage

Was heißt denn Friedensschluss? Heißt das, wenn es einen Friedensvertrag zwischen Washington und Teheran gibt, wenn der unterschrieben worden ist, was ja noch Jahre dauern kann?

SRS Hille

Da antworte ich ‑ das ist das Einfachste für mich ‑ mit den Worten des Bundeskanzlers. Ich zitiere sie gerne noch einmal: Wir sind bereit, uns an der Sicherung der Straße von Hormus zu beteiligen, nach einem Friedensschluss, wenn ein Mandat und ein tragfähiges Konzept vorliegen.

Zusatzfrage

Ja, aber was heißt Friedensschluss?

SRS Hille

Friedensschluss heißt Friedensschluss. Wir müssen jetzt, glaube ich, auch nicht in die Exegese eines Wortes einsteigen. Unsere Bedingungen in dieser Frage sind klar. Wir sind bereit, uns an einer solchen Mission zu beteiligen, weil die freie Seeschifffahrt in der Straße von Hormus große Bedeutung für uns und für die gesamte Welt hat. Wir fordern in diesem Zusammenhang natürlich auch den Iran auf, die freie Schifffahrt in der Straße von Hormus zu ermöglichen, und unter den genannten Bedingungen sind wir bereit, uns an einer solchen Mission zu beteiligen, nach einem Friedensschluss, wenn ein Mandat und ein tragfähiges Konzept vorliegen.

Frage

Der US-Präsident hatte ‑ ich glaube, gestern war es ‑ angedeutet, dass es doch eine weitere Verhandlungsrunde mit dem Iran geben könnte. Jetzt hat ja der Bundeskanzler mit Blick auf die erste Verhandlungsrunde gesagt oder eigentlich schon kritisiert, dass die schlecht vorbereitet gewesen sei und er deshalb nicht überrascht gewesen sei, dass sie kein Ergebnis hatte. Würde er denn trotzdem eine weitere Verhandlungsrunde unterstützen, die ja mutmaßlich ähnlich schlecht vorbereitet wäre?

SRS Hille

Eindeutig ja. Wir begrüßen nachdrücklich, wenn Gespräche zwischen den USA und Iran wieder aufgenommen werden. Es muss weiter das Ziel sein, auf diplomatischem Weg ein dauerhaftes Ende des Krieges auszuhandeln. Das hat der Bundeskanzler auch in seinem Gespräch mit dem US-Präsidenten jüngst sehr deutlich gemacht. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass es zu einer solchen diplomatischen Lösung kommt.

Für uns sind drei Punkte in diesem Zusammenhang wichtig: Es braucht eine tragfähige Verständigung über die Straße von Hormus, es braucht eine tragfähige Verständigung über das iranische Nuklear- und Raketenprogramm, und es braucht eine tragfähige Verständigung über die Beendigung der Unterstützung der Proxys in der Region durch den Iran.

Frage

Die Rückholung des Atommülls ‑ die Frage geht an das Umweltministerium ‑ aus dem maroden Lager Asse verzögert sich deutlich. Ein Start vor 2039 gilt derzeit als unrealistisch. Wie bewertet das Bundesumweltministerium die Einschätzung der Bundesgesellschaft für Endlagerung, wonach ein Rückholbeginn vor 2039 nicht realistisch sei, vor dem Hintergrund des Asse-Gesetzes, das eine unverzügliche Bergung vorschreibt?

Stolzenberg (BMUKN)

Dazu kann ich Ihnen drei Punkte mitgeben. Das bezieht sich auf das operative Geschäft der Bundesgesellschaft für Endlagerung, und deshalb denke ich, dass Ihnen die BGE die Details am besten geben kann.

Ich glaube, grundsätzlich haben wir es ja hier mit einem Schacht zu tun, der instabil ist. Das ist seit Jahrzehnten bekannt.

Die Einlagerung erfolgte nicht mit System. Das heißt, als wir angefangen haben oder als die BGE angefangen hat, sich mit der Rückholung zu beschäftigen, die ja übrigens ein gesetzlicher Auftrag ist, waren viele Dinge nicht klar. Es war aber klar, dass wir eben mit jedem weiteren Arbeiten dunkle Flecken erhellen, und mit jedem Wissen, das wir bekommen, können wir eben auch besser wissen, was dort eingelagert worden ist, wie es dort eingelagert worden ist und was die Schäden sind. Es war bei der Planung der Rückholung immer klar, dass es mehr Erkenntnisse geben muss, damit so eine Rückholung überhaupt erfolgen kann. Ja, fortlaufende Arbeit bringt eben auch neues Wissen, und das Wissen kann eben auch sein, dass es eben komplexer ist, als wir es vorher gedacht haben.

Der dritte Punkt ist: Wir erleben halt immer wieder Überraschungen. Das ist ein Schacht, der nicht statisch ist und bei dem man heute genau weiß, was morgen sein wird, sondern er bewegt sich, und das leider im sehr negativen Sinne. Das Wasser läuft ein, die Bedingungen werden schlechter. Priorität Nummer eins ist nun halt die Sicherheit, und das bringt dann eben auch neue Herausforderungen mit sich.

Wir sind uns alle darin einig, dass diese Abfälle am besten sicher gelagert sind und sie auch zurückgeholt werden, wie es der gesetzliche Auftrag vorsieht. Allerdings sieht das eben auch vor, dass manche Dinge länger dauern, damit sie wirklich sicher ablaufen können.

Zusatzfrage

Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um weitere Verzögerungen zu vermeiden?

Stolzenberg (BMUKN)

Nun, es gehört zum laufenden Geschäft zu schauen, wo man optimieren kann. Aber ich hatte ja eben schon darauf hingewiesen: Wenn wir unterwegs immer neue Erkenntnisse bekommen, wenn unterwegs immer neue Überraschungen, die uns die Anlage bietet, auf uns zukommen, müssen wir darauf reagieren ‑ mit „wir“ ist in dem Fall die Bundesgesellschaft für Endlagerung gemeint. Die wird ihre fachlichen Schlüsse daraus ziehen, die wir dann zur Kenntnis nehmen müssen.

Frage

Herr Hille, wir haben hier oft über die Sympathiewerte für den Kanzler gesprochen. Sie sind schon seit Wochen im Sinkflug.

Das US-amerikanische Forschungsinstitut Morning Consult hat zwischen dem 8. Februar und 8. März ermittelt, welche World Leaders am beliebtesten sind. Der Kanzler ist von insgesamt 24 auf dem vorletzten Platz gelandet.

Dazu ganz frisch in dieser Woche: Das Forsa-Institut hat gestern veröffentlicht, dass jetzt nicht nur die Popularität des Kanzlers noch schlechter geworden ist, sondern auch 52 Prozent der Union-AnhängerInnen gegen seinen Regierungsstil sind. Die Hauptbegründung war: Viele Sachen werden angesprochen, versprochen, aber nicht umgesetzt.

Wie geht der Kanzler mit dieser Situation um? Was ist denn bei Ihnen im Presseteam vorgesehen, um dieses Imageproblem zu beheben?

SRS Hille

Vielen Dank für diese kurze Frage zum Abschluss ‑ Spaß beiseite. Ich kann die Antwort aber relativ kurz machen.

Vielen Dank für die Aufblätterung diverser Presseberichterstattungen. Sie wissen, wie wir mit Presseberichterstattungen umgehen. Die kommentieren wir nicht, ansonsten kämen wir hier ja aus dem Kommentieren gar nicht mehr heraus.

Sie können sicher sein: Der Bundeskanzler arbeitet mit ganzer Kraft und in voller Verantwortung daran, Deutschland wettbewerbsfähig zu machen, die Wirtschaft wieder auf Trab zu bringen, Deutschland sicherer zu machen, Deutschlands Rolle in der Welt zu stärken. Er hat sich in der NATO an die Spitze gesetzt, er hat mit dafür gesorgt, dass mehr Geld in die Verteidigung investiert wird ‑ das nur schlaglichtartig, um deutlich zu machen, in welcher Breite wir, der Bundeskanzler und diese Bundesregierung, für dieses Land arbeiten.

Zusatzfrage

Herr Hille, Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Ich habe Sie gefragt, was im Presseteam vorgesehen ist, um dieses Bild zu verbessern. Denn alles, was Sie hier aufgelistet haben, hat der Bundeskanzler gemacht oder ist gerade dabei. Trotzdem ist er der am schlechtesten bewertete Kanzler aller Zeiten. Also irgendwas muss da schieflaufen. Es wäre interessant zu wissen, ob für den Kanzler so eine Umfrage überhaupt eine Bedeutung hat.

SRS Hille

Das Konzept, Rezept dieser Bundesregierung ist es, gute Lösungen zu finden. Dazu gehört Arbeit an der Sache, an der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Landes und an den Themen, die ich gerade kursorisch genannt habe ‑ verbunden mit dem Hinweis, dass das nur eine kursorische Nennung und keine umfassende Aufzählung all dessen ist, was diese Bundesregierung mit dem Bundeskanzler an der Spitze für dieses Land tut.

Alles andere obliegt Ihnen, etwa, die Dinge zu beurteilen. Wenn Ihnen Dinge nicht gefallen, dann ist das ‑ das hatten wir in der letzten Woche ja auch ‑ Ihr gutes Recht. Wir versuchen, Sie durch gute konsequente Arbeit zu überzeugen, aber wenn uns das nicht gelingt, dann müssen wir das zur Kenntnis nehmen.

Frage

Ich habe eine kurze Nachfrage zu der gestrigen Pressekonferenz mit Herrn Selenskyj. Der Bundeskanzler hat da gesagt, man sei, was Verhandlungen mit der Ukraine angeht, dabei, ein weiteres Treffen zu organisieren, auch auf Ebene der nationalen Sicherheitsberater, und werde auch die USA dazu einladen. Können Sie schon sagen, wann und wo das sein soll und welche Länder daran teilnehmen sollen?

SRS Hille

Das kann ich nicht. Ich verweise auf das, was der Bundeskanzler gestern grundsätzlich gesagt hat. Wenn es da einen neuen Stand gibt, dann werden wir das mitteilen.