Im Wortlaut
Themen
• Kabinettssitzung
• Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (Zuckergetränkesteuer)
• Nationaler Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt
• Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz
• Entwurf eines Beschlusses der Bundesregierung zur Einsetzung einer Pflegestrukturkommission
• Entzug der Aufenthaltsgenehmigung einer „taz“-Korrespondentin in Israel
• interne Ermittlungen bei der Bundeswehr aufgrund von möglichen Verstößen im Sanitätsregiment 1 in Weißenfels
• bevorstehende Verkehrsministerkonferenz
• Klage der Organisation „Radikale Töchter“ gegen die Bundeszentrale für politische Bildung wegen nicht gewährter Fördermittel
• Nachfolge für die Leitung der Bundeszentrale für politische Bildung
• Diskussion über eine Senkung der Stromsteuer
• Erster Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
• neue Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung
- Mitschrift Pressekonferenz
- Mittwoch, 14. Oktober 2026
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Meyer
Teichmann (BMBFSFJ)
Kall (BMF)
Schulz (BMLEH)
Elsässer (BMG)
Hinterseher (AA)
Swistek (BMVg)
Reck (BMV)
Singer (BMI)
(Vorsitzende Hamberger eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Meyer
Das Kabinett hat heute in konzentrierter, aber auch harmonischer Art und Weise getagt, zum ersten Mal auch in Anwesenheit des neuen Bundesministers für Arbeit und Soziales, Alexander Schweitzer. Ich will Sie über einige Entscheidungen des Bundeskabinetts kurz informieren.
Das Bundeskabinett hat heute die Einführung einer Zuckergetränkesteuer auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hat dafür eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes beschlossen. Wie bekannt, greift die Bundesregierung eine Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit auf. Vorgesehen ist ein gestaffelter Tarif mit zwei Stufen auf gezuckerte Getränke ab 5 Gramm Zuckergehalt und ab 8 Gramm Zuckergehalt pro 100 Milliliter. Hoher Zuckerkonsum, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, ist ein großer Risikofaktor für Adipositas, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Karies und vor allem Diabetes. Die Versorgungskosten durch den erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken belasten die Allgemeinheit mit über 2 Milliarden Euro pro Jahr. Mit Einführung der Zuckergetränkesteuer wollen wir erreichen, dass weniger Zucker konsumiert wird. So sollen langfristig die Kosten im Gesundheitssystem gesenkt werden, die durch die genannten typischen Krankheitsbilder entstehen. Das kommt am Ende allen zugute, die auch Beiträge für unser solidarisches Gesundheitssystem tragen. Die Steuer wirkt ab Juli 2027. Durch Erhebung der Verbrauchssteuer entsteht finanzieller Spielraum. Er wird genutzt, um eine zuvor vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds entsprechend dann auch zu verringern. Es bleibt also am Ende auch im System und kommt dem System zugute.
Das Kabinett hat darüber hinaus den Nationalen Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt beschlossen. Die Bundesregierung setzt mit dem Aktionsplan ein klares Zeichen. Die Transformation der Schifffahrt wird gemeinsam mit der Wirtschaft und den Ländern innovationsgetrieben und technologieoffen gestaltet. See- und Binnenschifffahrt sind von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie sichern Versorgung, Wertschöpfung und Beschäftigung und sind ein unverzichtbarer Bestandteil leistungsfähiger Lieferketten. Der Aktionsplan schafft die Voraussetzung, dass die Schifffahrt ihre Klimaschutzziele erreicht und zugleich wettbewerbsfähig bleibt. Zentrale Handlungsfelder des Plans sind die Versorgung mit klimafreundlichen Kraftstoffen, alternative Antriebs- und Energiesysteme, die Modernisierung der Flotte und der Aufbau grüner Schifffahrtskorridore. Der Aktionsplan formuliert 47 klare Maßnahmen, die nun Stück für Stück umgesetzt werden sollen.
Ein weiterer Punkt: Die deutsche Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 11. September ihren Abschlussbericht mit 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Als ersten Schritt zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen hat das Kabinett heute deshalb Eckpunkte zur Stärkung des Kinder- und Jugendmedienschutzes beschlossen. Die Eckpunkte dienen dazu, den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt als eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe anzuerkennen und den Willen zum gemeinsamen Handeln der Bundesregierung hervorzuheben. Als erste Maßnahmen dafür sind unter anderem folgende geplant: Die Bundesregierung wird eine nationale Übergangsregelung schaffen, solange auf europäischer Ebene noch kein Mindestalter für die Nutzung sozialer Netzwerke festgelegt wurde, wie vor kurzem durch den EU KIDS Act von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Die deutsche Übergangsregelung soll Kindern dann erst ab 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke ermöglichen. Für Minderjährige zwischen 13 und 18 Jahren sollen abgestufte Beschränkungen der Nutzung sozialer Netzwerke vorgesehen werden. Ab 2027 wird die Bundesregierung mit der deutschen Umsetzung der European Digital Identity Wallet, kurz auch EUDI-Wallet, eine zuverlässige Möglichkeit der Altersverifikation gegenüber digitalen Diensten bereitstellen. Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus für eine Reihe weiterer Maßnahmen einsetzen, zum Beispiel dafür, dass das KI-Seepferdchen als altersgerechtes Angebot für das Grundschulalter entwickelt und deutschlandweit einheitlich verbreitet wird. Es sind also Eckpunkte, die dann auch Stück für Stück möglichst zügig in die Umsetzung gehen.
Das Bundeskabinett hat heute zudem die Einsetzung einer Pflegestrukturkommission beschlossen. Sie erinnern sich: Es ist sozusagen der zweite Teil der Pflegereform, die im kommenden Jahr erfolgen soll. ‑ Die Kommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung und einer guten pflegerischen Versorgung vorlegen. Die gesetzliche Umsetzung der Vorschläge ist bis zum 1. Juli 2027 vorgesehen. Der Kommission gehören 13 Expertinnen und Experten an. Die Kommission wird die Ausgabenentwicklung in der Pflegeversicherung analysieren und auf dieser Grundlage Vorschläge für eine effiziente und bessere Versorgung sowie für eine nachhaltige Finanzierung und für mehr Prävention und Rehabilitation zur Verhinderung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit entwickeln. Jeder Vorschlag soll darauf geprüft werden, ob er eine würdevolle Pflege sichert und pflegende Angehörige entlastet. Zudem soll die finanzielle Wirkung der Vorschläge dargelegt werden.
So weit war es das für den Moment zum heutigen Kabinett.
Frage
(zu Eckpunkten zum Kinder- und Jugendmedienschutz) Sie reden von sozialen Netzwerken. Sind darin auch die Spiele enthalten, in denen es Chatmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche gibt, zu denen die Expertinnen und Experten ja auch immer deutlich sagen: Gerade über diese Spielechats wird auch viel Grooming usw. betrieben?
SRS Meyer
Die Expertinnen und Experten sitzen im BMBFSFJ. Deshalb würde ich diesbezüglich gern abgeben.
Teichmann (BMBFSFJ)
Sie machen mit Ihrer Frage gerade einen ganz wichtigen Punkt. Vielen Dank dafür. Natürlich fassen wir es weiter als nur soziale Netzwerke. Genau das, was Sie gerade gesagt haben, muss in Zukunft schon bei der Erstellung solcher Tools mitgedacht werden. Safety by Design ist ein ganz wichtiger Ankerpunkt. Wir sehen dabei eben auch Hersteller und Betreiber und Plattformbetreiber in der Verantwortung, dies sicherzustellen.
Frage
(zur Zuckergetränkesteuer) An das Finanzministerium: Ist in der Prognose bezüglich der erwarteten Einnahmen schon eingepreist, dass Hersteller ihre Rezepturen vielleicht ändern? Wenn ja, mit welchen Zahlen wird gerechnet?
Kall (BMF)
Selbstverständlich sind die Berechnungen so, dass solche Effekte, auch die Lenkungswirkung durch die Zuckergetränkesteuer, dabei mit einkalkuliert sind. Wir haben die Berechnungen entsprechend vorgenommen, damit die Zuckergetränkesteuer eben auch den geplanten Beitrag zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen kann. Genau dafür ist die Zuckergetränkesteuer ja gedacht. Genau dafür hat der Deutsche Bundestag mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auch schon beschlossen, dass es eine solche Zuckergetränkesteuer geben soll und ungefähr auch die Größenordnungen beschlossen. Da dieses Geld im System der gesetzlichen Krankenversicherung zur Stabilisierung des Systems gebraucht wird, ist das natürlich entsprechend auch sorgfältig berechnet und entsprechend einkalkuliert
Vielleicht, um die Relation einmal aufzumachen: Die Gesundheitsexpertinnen und ‑experten gehen etwa davon aus, dass Krankheiten, die durch überhöhten Zuckerkonsum verursacht werden, etwa 2,1 Milliarden Euro jedes Jahr an Gesundheitskosten, also an Belastungen für die gesetzliche Krankenversicherung, letztlich für alle Versicherten, verursachen. Insofern ist es auch mit der Zuckergetränkesteuer ein Beitrag zur Gerechtigkeit im System, weil diejenigen, die diese hohen Kosten auch der Versorgung verursachen, etwas stärker dafür herangezogen werden.
Frage
Auch ich habe eine Frage an Herrn Kall. Einige Länder haben ja angekündigt, dabei nicht mitgehen zu wollen. Von welchem Zeitplan gehen Sie aus? Was macht Sie mit dem Blick auf den Zeitplan so sicher?
Kall (BMF)
Die Bundesregierung hat ja eine sogenannte Formulierungshilfe beschlossen, also einen Regelungsvorschlag, der von den Regierungsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht wird und dann dort weiter beraten wird. Insofern obliegt der weitere Zeitplan auch den Fraktionen. Es ist nicht ein Gesetzentwurf, den wir heute als Bundesregierung sozusagen im normalen Verfahren auf den Weg gebracht haben, sondern die Regierungsfraktionen werden den Gesetzentwurf einbringen. Ab dem 1. Juli 2027 soll die Zuckergetränkesteuer auch die entsprechenden Einnahmen bringen, wie gesagt, zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Letztlich wird es auch im Bundesrat ja dann in den Beratungen, die es geben wird, genau um das Ziel gehen, die gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren, dafür zu sorgen, dass die Beiträge nicht weiter steigen, und etwas für den Gesundheitsschutz vor allen Dingen von Kindern und Jugendlichen zu tun. Darin, dass etwas gegen diesen überhöhten Zuckerkonsum getan werden muss, sind sich Ärztinnen und Ärzte, Verbraucherschützer und viele andere Expertinnen und Experten wirklich seit vielen Jahren einig. Wir sind uns ziemlich sicher, dass es sowohl im Bund als auch in den Ländern entsprechende Unterstützung dafür gibt, um diesen Interessen, Gesundheitsschutz und eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, keine Beitragserhöhungen, Rechnung zu tragen.
Das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist auch sowohl vom Deutschen Bundestag beschlossen worden als auch dann durch den Bundesrat durchgegangen. Es hat keinen Einspruch der Länder gegeben. Auch darin war die Zuckergetränkesteuer schon als Maßnahme angelegt.
Frage
Ich habe eine Frage an Herrn Meyer zum gleichen Thema: Können Sie noch einmal darlegen, welche substanziellen Änderungen es an dem ursprünglichen Entwurf des Ministeriums zur Zuckersteuer gab, sodass der nun zustimmungsfähig wurde? Der Kanzler hatte ja vorher Bedenken.
SRS Meyer
Wir haben in den letzten Tagen ‑ das ist ja öffentlich auch ein bisschen nachvollzogen worden ‑ nicht über das Ob diskutiert, sondern wir haben über das Wie diskutiert. Ich glaube, wir haben hier eine tragfähige Lösung gefunden. Das war auch heute kein großes Diskussionsthema mehr im Kabinett, sondern wurde so einstimmig, einmütig beschlossen.
Frage
Ich weiß nicht, ob sich die Frage an Herrn Kall oder ein anderes Fachressort oder Herrn Meyer richtet. Zur Tragfähigkeit gehört ja, dass kleinere Produzenten zuckerhaltiger Getränke von der Steuer ausgenommen sind. Das schwächt doch aber das Argument, dass man Gesundheit fördern will, weil für die Schädlichkeit des konsumierten Zuckers ja nicht entscheidend ist, ob er von einem großen oder einem kleinen Hersteller kommt.
Kall (BMF)
Wie Sie wissen, gibt es in der Gesetzgebung immer Verhältnismäßigkeitserwägungen, und dabei muss man immer sein Ziel und die Wirkung auch in ein Verhältnis stellen. Deswegen war es hier eine bewusste Entscheidung, welche Hersteller man auch wie belasten kann. Die Steuer setzt ja unmittelbar bei den Herstellern und Großhändlern an. Die werden diese Steuer dann zahlen müssen. Deswegen sind jetzt Hersteller von 70 000 Litern pro Jahr ‑ das sind wirklich kleine Hersteller ‑ ausgenommen, und das ist in einer solchen Verhältnismäßigkeitserwägung aus unserer Sicht auch eine vertretbare Lösung.
Das Landwirtschaftsministerium hat sich dafür sehr eingesetzt. Vielleicht möchten die Kolleginnen und Kollegen dazu etwas ergänzen, aber nur, wenn sie möchten.
Schulz (BMLEH)
Vielen Dank für die Gelegenheit, hier auch noch einmal etwas dazu sagen zu dürfen. Wie der Kollege Kall schon gesagt hat, war es uns sehr wichtig, dass es diese Ausnahmen für die kleinen Betriebe gibt. Uns ging es darum, eine bürokratiearme, eine nachvollziehbare, eine leicht umsetzbare Lösung umzusetzen. Das hat unser Minister und hat unser Haus in den letzten Wochen in die Debatten eingebracht, und deswegen war uns diese Ausnahme wichtig, zum einen hinsichtlich der Betriebe mit 70 000 Litern und dann eben auch hinsichtlich der Betriebe mit bis zu einer Million Litern. Da braucht es noch eine zusätzliche Überprüfung durch die EU. Aber wenn diese Notifizierung durch ist, dann wird es diese Ausnahmen auch geben, damit kleine Betriebe, die wirtschaftlich sicherlich eher unter Druck stehen als die großen, in der Lage sind, ihre Produktion fortzusetzen und ihr Angebot zu erhalten.
SRS Meyer
Ich will auch noch einmal etwas ergänzen. Ich glaube, das ist ein pragmatischer und guter Weg. Am Ende, wenn wir vom Ziel her denken, das wir erreichen wollen, müssen wir uns natürlich die großen Hebel und auch die großen Hersteller anschauen. Da liegt auch das größte Veränderungspotenzial. Deshalb, glaube ich, ist das eine pragmatische und gute Lösung.
Zusatzfrage
Zur Umsetzbarkeit gehört auch, dass eine ursprünglich vorgesehene dritte Steuerstufe für besonders zuckerhaltige Getränke fallen gelassen wurde. Das ist unter dem Gesundheitsaspekt nun erst recht kontraproduktiv. Warum wurde das gemacht? Wenn man in der Lage ist, zwei Steuerstufen oder -schritte zu erheben, dann ist es wohl kein besonderer bürokratischer Mehraufwand, zu sagen, dass man dann auch drei machen kann. Warum wurde darauf verzichtet?
Kall (BMF)
Nein, es gibt jetzt zwei Stufen ‑ auch das ist eine pragmatische und auch bürokratiearme Lösung ‑, und die zweite Stufe, die es jetzt gibt, liegt nicht weit unter dem, was als dritte Stufe vorgesehen war.
Frage
Ich würde mir gerne noch einmal diese Ausnahmeregelung ein bisschen erläutern lassen, damit ich das verstehe. Ist vorgesehen, dass die Firmen unabhängig sein müssen, oder können quasi auch Tochterunternehmen eines großen Konzerns unter diese Regel fallen? Was machen Sie zum Beispiel, damit große Konzerne ihre Unternehmen nicht unternehmerisch stückeln, um dann eben die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen zu können? Die Frage richtet sich an denjenigen, der es besser erklären kann, wer auch immer.
Schulz (BMLEH)
Meiner Kenntnis nach geht es um unabhängige Betriebe, bei denen der Ausstoß der Menge gemessen wird. Das heißt, es wird geschaut, wie viel die an zuckerhaltigen Getränken produzieren, und daran wird das gemessen.
Kall (BMF)
Genau, und alle großen Getränkehersteller ‑ das haben mir die Expertinnen und Experten heute Morgen auch noch einmal versichert ‑ liegen deutlich über diesen Schwellenwerten. Die großen Getränkehersteller sind also alle erfasst, und der Zoll, der solche Verbrauchsteuern administriert und damit auch viel Erfahrung hat, wird natürlich darauf achten, dass man sich dem dann nicht durch irgendwelche Firmenkonstruktionen entziehen kann.
Frage
Ich würde eigentlich erwarten, dass sich bei einem Thema, das Gesundheitssicherung zum Ziel hat, auch das Fachressort dazu äußert. Ist denn das Gesundheitsministerium mit der Art der „Zuckersteuer light“, wie sie ja auch genannt wird, also der reduzierten Einschränkungswirkung, zufrieden, oder wären aus fachlicher Sicht die ursprünglichen Ansätze richtiger gewesen?
Elsässer (BMG)
Danke für die Frage. Seitens des BMG sind wir damit zufrieden, denn ‑ wir haben auch Herrn Kall gehört ‑ es gibt Kosten, die durch Übergewicht, Adipositas, Herz-Kreislauf-Erkrankungen entstehen. Wenn wir die senken können und wenn wir die Gesundheit der Menschen dadurch verbessern können, dass wir den Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken senken, dann hat das insofern eine positive Wirkung.
Zusatzfrage
Ja, aber mit den ursprünglichen Steuersätzen wären der Gesundheitseffekt und der Schutzeffekt ja höher gewesen. Wie können Sie dann mit dem niedrigeren Ergebnis fachlich zufrieden sein?
Elsässer (BMG)
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die Frage nicht doch eher hypothetischer Natur ist. Dass Sie Ihre Auffassung haben, kann ich nachvollziehen, aber der würde ich mich an dieser Stelle jetzt nicht anschließen.
Frage
Kleine Unternehmen sollen den Zucker nicht reduzieren. Korrekt?
Elsässer (BMG)
Wie bitte? Noch einmal.
Zusatzfrage
Kleinere Unternehmen, wie wir gerade gehört haben, sollen ihren Zuckeranteil nicht reduzieren.
Elsässer (BMG)
Ja. Was ist die Frage?
Zusatz
Ja, das ist das Kuriose. Danke.
Frage
Die israelische Regierung hat der „taz“-Korrespondentin Serena Bilanceri die Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Infolgedessen wurde ihr kein Arbeitsvisum erteilt. Das heißt, sie kann jetzt nicht mehr in Israel arbeiten. Die „taz“ sieht in der Einreiseverweigerung für ihre Korrespondentin eine herbe Einschränkung der Pressefreiheit. Teilt das Auswärtige Amt diese Einschätzung?
Hinterseher (AA)
Lassen Sie mich bezüglich Ihrer Frage vielleicht vorwegstellen, dass uns der Fall von Frau Bilanceri natürlich bekannt ist und dass wir uns immer und überall für die Wahrung der Pressefreiheit einsetzen. Das gilt auch in diesem spezifischen Fall mit Blick auf Frau Bilanceri. Wir nehmen den Fall sehr ernst. Wir setzen uns auch für sie ein. Wir haben das Ganze in der Kürze der Zeit bereits hoch- und höchstrangig, übrigens auch mehrfach, gegenüber den israelischen Behörden und der israelischen Regierung thematisiert und werden das auch weiterhin tun.
Eine Einordnung dessen, was israelisches Recht angeht, kann ich hier an dieser Stelle nicht vornehmen. Ich kann aber noch einmal unsere Position unterstreichen, dass wir uns für Presse- und Meinungsfreiheit weltweit einsetzen, auch in diesem Fall.
Zusatzfrage
Was würde die Bundesregierung denn unternehmen, wenn es auch noch andere Korrespondentinnen und Korrespondenten weiterer deutscher Medien oder deutschsprachiger Medien so erginge wie unserer Kollegin?
Hinterseher (AA)
Es tut mir leid, das fällt jetzt wirklich in den Bereich: Was würde die Bundesregierung unternehmen, wenn ‑ ‑ ‑ Das ist absolute Spekulation. Ich hatte ja gerade dargelegt, dass wir uns in diesem spezifischen Fall einsetzen.
Vielleicht auch noch einmal als Einordnung: Die „taz“ berichtet seit Jahrzehnten über Israel und ist in Deutschland ein etabliertes und anerkanntes Medium. Insofern setzen wir uns für die Arbeitsfähigkeit der „taz“ in Israel und im Nahen Osten ‑ es geht ja wahrscheinlich auch um die besetzten palästinensischen Gebiete ‑ ein.
Frage
Können Sie einmal erläutern, wie diese Einreiseverweigerung mit demokratischen Grundsätzen und der Verpflichtung zur Pressefreiheit vereinbar ist?
Hinterseher (AA)
Das ist keine Frage, die sich an uns richtet. Wir setzen uns dafür ein, dass die Arbeitsfähigkeit ermöglicht wird. Wir können hier für Sie keine Bewertung des israelischen Rechts vornehmen.
Zusatz
Nein, aber Sie haben uns ja gerade Grundsätze und Ihren Einsatz für Pressefreiheit genannt.
Hinterseher (AA)
Genau. Das ist ‑ ‑ ‑
Zusatz
Jetzt ist ja dieser Fall das Gegenteil von dem, was man unter demokratischen Grundsätzen und Pressefreiheit versteht, sondern eher Praxis von autoritären Staaten.
Hinterseher (AA)
Die Interpretation, diese Aussagen nebeneinander zu legen, überlasse ich Ihnen. Ich habe gerade dargelegt, wofür wir uns einsetzen und dass wir uns in diesem Fall mehrfach hochrangig ‑ höchstrangig sogar ‑ bemüht haben, eine Lösung herbeizuführen.
Frage
Da Sie jetzt zweimal den Superlativ „höchstrangig“ verwendet haben, frage ich: Ist denn zumindest auf der Ebene des Auswärtigen Amtes ein höherer Rang als der Ministerrang denkbar?
Hinterseher (AA)
Ich habe Ihnen dargelegt, was wir unternommen haben, und Sie haben richtig interpretiert, dass der Minister mit der Sache befasst war.
Zusatzfrage
Hat er ‑ das wäre ja üblich ‑ mit seinem israelischen Amtskollegen darüber kommuniziert und die Forderung, so sehe ich das, nach Akkreditierung vertreten? Wie war die Reaktion darauf?
Hinterseher (AA)
Auch da gilt: Sie wissen, dass wir aus vertraulichen Gesprächen nichts berichten. Ich hatte Ihnen aber gerade dargelegt, dass der Minister das getan hat. Sie wissen auch, dass der natürliche Ansprechpartner des Außenministers der israelische Außenminister ist.
Frage
Meine Frage betrifft die, wie es hieß, umfangreichen internen Ermittlungen zu einer Kaserne ‑ einem Sanitätsbataillon, wenn ich mich nicht irre. Können Sie uns diesbezüglich noch einmal das Meldeverfahren erläutern? Können Sie uns sagen, wie viele Soldatinnen und Soldaten von diesen Ermittlungen betroffen sind? Wie groß ist der Anteil der Frauen in dieser Kaserne und auch in Führungsverantwortung in dieser Kaserne?
Swistek (BMVg)
Ihre Frage bezieht sich auf uns bekannte mögliche Verstöße im Sanitätsregiment 1 in Weißenfels ‑ „Kaserne“ ist ein bisschen abstrakt gefasst.
Lassen Sie mich vorwegstellen: Wir nehmen diese Vorwürfe äußerst ernst und verfolgen hier eine klare Null-Toleranz-Linie. Unverzüglich nach Bekanntwerden der Verdachtsfälle wurden Ermittlungen eingeleitet. Die Vorgänge werden lückenlos aufgeklärt und bei Bestätigung konsequent geahndet.
Um ein bisschen weiter auszuholen: Der vorliegende Fall zeigt deutlich, dass insbesondere den direkten Vorgesetzten eine zentrale Rolle bei der Aufklärung zukommt. Vor wenigen Wochen hat auch der Generalinspekteur hierzu einen Tagesbefehl erlassen. Der zuständige Kompaniechef hat jetzt die Aufklärung nach Bekanntwerden von möglichen Fehlverhalten eng daran ausgerichtet, ergänzend natürlich zu den weiteren existierenden Vorschriften. Sie werden verstehen, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund des laufenden Verfahrens zu weiteren Details hier derzeit keine Aussagen treffen kann. Wir wollen die Ermittlungen erst einmal abwarten.
Ich kann aber noch eine generelle Einordnung vornehmen: Uns sind in den letzten Jahren immer wieder bzw. vermehrt Fälle von möglichem sexuellen oder generellen Fehlverhalten von Soldaten aufgekommen. Da kann man zum Beispiel auch bis zu den bekannten Vorfällen in Zweibrücken zurückblicken. Wir haben dann immer wieder auch konkrete Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. Diese Maßnahmen werden anschließend evaluiert, und dann werden sie angepasst oder es werden ergänzende Maßnahmen getroffen.
Trotz umfangreicher Prävention und konsequenter Sanktionierung gibt es immer wieder solche Vorfälle. Aktuell leiten wir in diesem Kontext vier Maßnahmen ein. Dazu gehört erstens die Einrichtung eines Interventionszentrums. Das ist noch in diesem Jahr geplant, und es soll 24/7 mit ausgebildetem, psychologisch geschultem Fachpersonal verfügbar sein. Wir prüfen zweitens die Anpassung des militärischen Beurteilungswesens. Das heißt, Maßnahmen der Prävention und des Umgangs mit Verdachtsfällen von sexualisiertem Fehlverhalten werden bei der Beurteilung von Vorgesetzten stärker berücksichtigt. Wir prüfen drittens die Spezialisierung von Wehrdisziplinaranwälten und Wehrdisziplinaranwältinnen in den sogenannten Schwerpunktteams. Sie unterstützen dann die jeweils zuständigen Disziplinaranwaltschaften vor Ort bei den Ermittlungen. Viertens stärken wir die Rechte von Betroffenen, indem wir die Auskunftsrechte von Opfern von Übergriffen erweitern. Dafür werden wir auch eine Änderung der Wehrdisziplinarordnung auf den Weg bringen. Diese Maßnahmen sind jedoch nur ein Auszug aus dem gesamten Maßnahmenpaket, das wir derzeit prüfen und auf den Weg bringen möchten.
Zusatzfrage
Weil es um ein Sanitätsregiment geht: Wissen Sie etwas über die Drogen, um die es geht? Es kann ja Alkohol sein, es kann etwas aus dem Sanitätsbereich sein, es kann alles Mögliche sein. Können Sie irgendetwas dazu sagen, welche Drogen im Spiel waren?
Swistek (BMVg)
Was ich sagen kann, ist, dass verschiedene Vorwürfe im Raum stehen, die derzeit geprüft und ermittelt werden. Die Bandbreite ist ein bisschen größer. Das kann unter Umständen auch Betäubungsmittel betreffen, es kann aber auch sexualisiertes Fehlverhalten betreffen. Das wird gerade aber Gegenstand der Ermittlungen, und deswegen kann ich hier auch nicht weiter darauf eingehen.
Frage
Könnten Sie mit Blick auf Weißenfels noch erläutern, was den Anstoß für die Ermittlungen gegeben hat? Wie war da sozusagen die Genese?
Swistek (BMVg)
Den Anstoß für die Ermittlungen gab das Bekanntwerden der Vorfälle gegenüber dem Vorgesetzten, der unmittelbar nach Kenntnisnahme die Ermittlungen eingeleitet hat. Dabei geht es aber nicht um einen einzelnen Fall, sondern um getrennt voneinander zu betrachtende Fälle.
Zusatzfrage
Aber wie hat der Vorgesetzte von den Vorfällen Kenntnis erlangt?
Swistek (BMVg)
Es wurde ihm sicherlich entweder im Rahmen seiner Dienstaufsicht, die jeder Vorgesetzte ausüben muss, und seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Soldaten gemeldet, oder er hat über Gespräche mit Soldaten davon Kenntnis bekommen. Dann muss er natürlich ‑ dazu ist er verpflichtet ‑ umgehend Ermittlungen einleiten.
Frage
Sie haben gesagt, dass in den letzten Jahren vermehrt Fälle bekannt wurden. Wie erklären Sie sich diesen Anstieg? Auch vor Jahren gab es schon aufsehenerregende Fälle; insofern ist das ja kein neues Problem. Hat die Bundeswehr da bisher nicht genug getan?
Swistek (BMVg)
Ich möchte jetzt keine Erklärung dafür abgeben. Wir sehen natürlich, dass die Zahl der Meldungen zunimmt. Dies hängt auch damit zusammen, dass Betroffene inzwischen über mehr rechtliche Wege verfügen und die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, nutzen, um Vorfälle zu melden. Diese Meldungen werden geprüft und gegebenenfalls zum Anlass für weitere Ermittlungen genommen, um festzustellen, ob Fehlverhalten oder Verstöße vorliegen. Das würde ich jetzt nicht als einzige mögliche Interpretation ansehen. Es ist aber sicherlich ein Aspekt, dass man mehr Möglichkeiten und Meldewege geschaffen hat, um als Opfer selbst erlebtes oder beobachtetes Fehlverhalten zu melden.
Frage
Es werden jetzt Forderungen nach Einrichtung einer externen Meldestelle laut. Unterstützt der Minister das?
Swistek (BMVg)
Wie ich ausgeführt habe, werden wir beim Zentrum Innere Führung ein 24/7 erreichbares Interventionszentrum mit speziell geschultem psychologischem Personal einrichten. Das ist eine ganz konkrete Maßnahme, die wir jetzt zeitnah umsetzen.
Zusatzfrage
Das ist intern. Was ist mit einer externen Meldestelle, um zu verhindern, dass Fehlverhalten wegen Korpsgeist oder gegenseitiger Deckung unentdeckt bleibt?
Swistek (BMVg)
Korpsgeist betrifft ja quasi den Verband oder die eigenen Truppen. Wenn Sie das so definieren und jetzt Weißenfels als Beispiel nehmen, dann wäre das ja extern.
Zusatzfrage
Also keine externe Meldestelle?
Swistek (BMVg)
Ich weiß nicht, was Sie unter einer externen Meldestelle verstehen.
Zusatz
Außerhalb der Bundeswehr.
Swistek (BMVg)
Da haben wir derzeit keine explizite Maßnahme. Wir prüfen aber natürlich kontinuierlich alle möglichen Anpassungen. Ich habe ja gesagt, dass wir die von uns ergriffenen Maßnahmen ständig daraufhin evaluieren, ob sie die gewünschte Wirkung entfalten, und dann Anpassungen vornehmen oder neue Maßnahmen auf den Weg bringen.
Frage
An das Verkehrsministerium: Bei der Verkehrsministerkonferenz in der kommenden Woche soll ja vor allem über zwei Themenkomplexe geredet werden, nämlich über die Regionalisierungsmittel und über die Trassenpreise. Ich würde Sie bitten, die Position des Bundes zu diesen zwei Punkten zu formulieren und Ihren Ausblick auf die VMK zu geben.
Reck (BMV)
Was einen Ausblick auf die Verkehrsministerkonferenz angeht, so ist, wie so oft, der Blick in die Zukunft ein bisschen schwierig. ‑ Der Minister wird teilnehmen. Er ist von seinen Länderkollegen eingeladen worden und wird sich natürlich auch den Diskussionen zu Trassenpreisen und Regionalisierungsmitteln stellen.
Zusatzfrage
Könnten Sie die Position des Bundes noch einmal formulieren? Bei den Regionalisierungsmitteln geht es ja zum Beispiel auch um Geldforderungen vonseiten der Länder, und bei den Trassenpreisen geht es auch um die Frage, wie sich das dann weiterentwickeln wird. Wie stellt der Bund sich das vor?
Reck (BMV)
Das ist richtig; die Diskussionen sind uns bekannt, und auch die Forderungen der Länder in dem Zusammenhang sind nicht neu. An der Überarbeitung des Trassenpreissystems arbeiten wir auch in Abstimmung mit den Ländern und den Verbänden. Dazu werden wir hoffentlich zeitnah Ergebnisse präsentieren können. Die Überarbeitung geschieht aber, wie gesagt, in enger Abstimmung mit den Ländern, und die VMK ist das probate Forum dafür. Da werden wir dann natürlich auch das Thema Regionalisierungsmittel noch einmal besprechen.
Frage
An das BMI: Es gibt jetzt einen gerichtlichen Streit über eine Förderentscheidung der Bundeszentrale für politische Bildung gegenüber der Gruppe „Radikale Töchter“. Dabei geht es um eine recht hohe Fördersumme von 290 000 Euro. Es steht der Vorwurf im Raum, dass die Entscheidung, diese Förderung zu entziehen, obwohl sie schon einmal erteilt worden ist, politisch und nicht aus fachlichen Gründen gefällt worden sei. Die positive Förderentscheidung sei zurückgenommen worden, nachdem es Kritik am Bundeskanzler gab. Sie werden jetzt wahrscheinlich nichts zu dieser konkreten Förderentscheidung sagen können; aber der Vorwurf, dass es da eine politische statt einer fachlichen Entscheidung gegeben habe, ist ja massiv. Wie stehen Sie dazu?
Singer (BMI)
Ich kann bestätigen, dass ein Förderantrag der „Radikalen Töchter“ derzeit Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens ist. Wie Sie auch schon vermutet haben, können wir uns zu laufenden gerichtlichen Verfahren nicht äußern.
Zusatzfrage
Dann nutze ich die Nachfrage zu einer Personalie.
Nina Hauer soll ja die Nachfolge von Sönke Rix antreten, der (von seinem Amt als Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung) zurückgetreten ist. Das steht schon seit Wochen im Raum, und noch immer ist diese Personalie nicht berufen. Warum dauert es so lange?
Singer (BMI)
Zu Personalien äußern wir uns zu gegebener Zeit, wenn die Personalien feststehen.
Vielleicht zum Hintergrund: Es gibt ja auch den Vizepräsidenten Volker Ullrich, der seit dem 1. August im Dienst ist. Alles Weitere werden wir zu gegebener Zeit bekanntgeben.
Frage
Eine Frage an Herrn Meyer bzw. an das Wirtschaftsministerium: Der Bundeskanzler hatte nach der CDU-Beratung am Montag angekündigt, dass die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden soll. Wird daran in der Bundesregierung jetzt schon gearbeitet? Falls ja, welches Ministerium ist damit konkret befasst, BMWE oder BMF?
SRS Meyer
Die Senkung der Stromsteuer ist ja bereits Teil des Koalitionsvertrages. Wir haben das in einem ersten Schritt für 600 000 Unternehmen umgesetzt. Uns war sehr wichtig, in einer Phase, in der wir über einen längeren Zeitraum Nullwachstum in Deutschland hatten, hier einen Schwerpunkt zu setzen.
Wir halten es nach wie vor für sehr wünschenswert, die Stromsteuersenkung, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, komplett umzusetzen. Die Bedingung dafür ist natürlich, dass dafür die entsprechenden finanziellen Mittel bereitstehen. Die Haushaltsberatungen laufen aktuell im Parlament.
Noch einmal: Wenn es diese Spielräume gibt, dann ist das sicherlich eine Maßnahme, die für uns absolute Priorität hat.
Kall (BMF)
Ich kann eigentlich nur unterstreichen, was Herr Meyer gesagt hat. Der Koalitionsausschuss hatte im letzten Jahr intensiv darüber beraten, in welchen Stufen die Stromsteuer gesenkt und wer wann wie entlastet werden kann. Dazu gab es eine sehr klare Prioritätenentscheidung ‑ die erste Priorität, Arbeitsplätze zu sichern, die zweite Priorität, Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Aufgrund dieser ersten Priorität, Arbeitsplätze zu sichern, war die Entscheidung: Wir entlasten jetzt zuerst die Industrie und das sogenannte produzierende Gewerbe. ‑ Das sind die 600 000 Unternehmen und Betriebe, von denen Herr Meyer gesprochen hat.
Alles Weitere muss finanzierbar sein. Das hat der Bundesfinanzminister auch noch einmal am Montag gesagt. Sobald es Finanzierungsmöglichkeiten dafür im Bundeshaushalt gibt, können weitere Schritte bei der Senkung der Stromsteuer folgen.
Ich will vielleicht einmal sagen: Das, was die Bundesregierung heute schon tut, um Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher, aber vor allen Dingen auch Wirtschaft und Industrie bei den Energiepreisen zu entlasten, umfasst etwa 10 Milliarden Euro im Jahr aus dem Bundeshaushalt und vor allen Dingen aus dem Klima- und Transformationsfonds. Das sind vor allen Dingen Netzentgelte und andere Entlastungen. Dazu gehört auch das, was bei der Stromsteuer jetzt schon für die Wirtschaft getan wurde. Es sind 10 Milliarden Euro im Jahr, die wir jetzt schon in die Hand nehmen, um die Energiekosten zu drücken. Das ist angesichts der aktuellen Haushaltslage wirklich viel. Alles, was darüber hinausgeht, muss finanzierbar sein.
Zusatzfrage
Können Sie etwas zum anvisierten Zeitplan sagen?
Kall (BMF)
Es wird sicherlich in der Koalition weiter darüber gesprochen werden. Die Koalition ist sich ja einig, dass noch mehr passieren soll, um die Energiekosten zu senken. ‑ Nochmals: Die Gegenfinanzierung muss möglich sein.
Zum Haushalt 2027 laufen, wie Sie wissen, jetzt die Beratungen im Deutschen Bundestag; die werden bis Ende November abgeschlossen. Wenn man da etwas machen wollte, dann wäre das ein Thema in den Haushaltsberatungen. Aber erst einmal wird sicherlich die Koalition weiter darüber sprechen.
Frage
In dieser Woche ist der erste Bericht der Missbrauchsbeauftragten des Bundes vorgestellt worden. Die Frage geht ans Finanzministerium. Dort soll ein Papier vorliegen, das zwischen dem Familienministerium, glaube ich, und dem Finanzministerium besprochen wurde. Es geht um diesen Fonds, der ja ausläuft, und es geht um eine Billigkeitsrichtlinie, nach der der Bundesrechnungshof dazu etwas angemahnt hat. In der Pressekonferenz in dieser Woche kam jedenfalls heraus, dass das Papier wohl dort liegt, aber niemand weiß, wo es liegt, woran es liegt. Dazu würde ich gerne von Ihnen den Stand der Dinge wissen, Herr Kall.
Kall (BMF)
Ich persönlich höre das zum ersten Mal. Dazu muss ich mich schlau machen, und wir müssen eine Antwort nachreichen.
Vorsitzende Hamberger
Dann nehmen wir das auf die Liste der Themen, die nachgereicht werden.
Frage
Ich probiere es mal beim Außenministerium, vielleicht geht meine Frage aber auch an ein anderes Ressort: Die neue Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Frau Katharina von Schnurbein, hat vor zwei Jahren, 2024, erklärt, dass bestimmte Hilfslieferungen an die Palästinenser, unter anderem solche des Roten Kreuzes, potenzieller Antisemitismus seien. Teilt die Bundesregierung diese Position?
Hinterseher (AA)
Wir haben hier sehr oft unsere Position, unsere Haltung und auch unsere Forderung zu humanitärer Hilfe im Gazastreifen dargelegt. Die ist unverändert. Nach wie vor gelangt zu wenig humanitäre Hilfe in den Gazastreifen. Wir möchten, dass sich das ändert. Das hat auch der Außenminister vor einigen Wochen noch einmal gesagt.
Wir hatten das auch hier thematisiert. Es ging um einen deutschen Beitrag, um einen Scanner, den Deutschland an Israel geliefert hat, damit gerade Dual-Use-Güter unterschieden und entsprechend überprüft werden können. Das ist ein konkreter deutscher Beitrag dazu. Wir wollen nach wie vor, dass dieser Scanner jetzt eingesetzt wird und dadurch mehr humanitäre Hilfe in den Gazastreifen gelangen kann. Das ist die Position und Haltung der Bundesregierung.
Sehen Sie es mir nach, dass ich hier ansonsten keine Urteile von vor einigen Jahren von dritter Stelle kommentiere oder bewerte.
Zusatzfrage
Das war nicht vor einigen Jahren, sondern vor zwei Jahren. Das war schon im Verlauf des anhaltenden Gazakrieges. Substantiell widersprechen sich diese Positionen völlig. Wie soll eine Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, die inhaltlich eine solche Position vertritt, die völlig konträr ist zu dem von Ihnen wiederholten Ansatz ‑ zumindest des Außenamtes ‑, ihre Funktion wahrnehmen können?
Hinterseher (AA)
Ich hatte gerade gesagt: Ich kenne weder das Zitat in Gänze, das Sie vortragen, noch den Kontext. Ich habe aber sehr klar gemacht, wie unsere Position und Haltung zu humanitärer Hilfe ist und wie unsere Position und Haltung insbesondere zu dem Zeitpunkt war, in den dann auch der Antritt der Regierung fällt. Sie wissen, dass wir das damals sehr kritisch begleitet hatten, als humanitäre Hilfe den Gazastreifen eben nicht mehr erreichen konnte. Darauf möchte ich Sie gerne verweisen.
Frage
Frau Singer, das BMI ist ja für dieses Amt der Beauftragten zuständig. Könnten Sie uns sagen, was Frau von Schnurbein an sich für dieses Amt qualifiziert? Wir erleben gerade, auch in den letzten Wochen, den massiven Missbrauch von Antisemitismusvorwürfen. Oft sind es Antisemitismusvorwürfe, bei denen es eigentlich um Israelkritik geht. Sie wird unter anderem auch von israelischen Medien als inoffizielle Botschafterin Israels benannt. Die Netanjahu-Regierung ist Fan von ihr. Sie ist in der Vergangenheit dadurch aufgefallen, wenn es um Israelkritik von deutschen Politikern ging, dass sie mit Antisemitismusvorwürfen gearbeitet hat. Was qualifiziert sie?
Singer (BMI)
Ich würde Sie dazu gerne auf die Pressemitteilung verweisen, die wir heute, einige Stunden nach dem Kabinett rausgeschickt haben. Darin stehen einige Dinge. Ansonsten ist das eine unabhängige Beauftragte der Bundesregierung, und die ist ab heute im Amt. Ich würde Sie gerne darauf verweisen, Ihre Fragen dann dort zu stellen.
Zusatzfrage
Nun sind wir ja hier nicht beim Vorlesen von Pressemitteilungen, sondern ich wollte von Ihnen als BMI-Sprecherin wissen, was Frau Schnurbein kritisiert und wie Sie verhindern wollen, dass sie nicht eine Anti-Israel-Kritik-Beauftragte, sondern eine Antisemitismusbeauftragte wird. Was qualifiziert Frau Schnurbein?
Singer (BMI)
Ich möchte auf das verweisen, was die neue Beauftragte dazu schon gesagt hat.
Zusatzfrage
Sie wissen das nicht?
Singer (BMI)
Ich verweise auf das, was wir als BMI dazu schon öffentlich herausgegeben haben.
Zusatz
Dann sagen Sie es doch hier.
Singer (BMI)
Sie haben gerade gesagt, Sie möchten nicht die Pressemitteilung vorgelesen haben. Deshalb möchte ich gern dabei bleiben.
Zusatz
Sie müssen das doch frei referieren können, wenn Sie diese Entscheidung treffen.
Singer (BMI)
Ich möchte dabei bleiben. ‑ Danke.