Im Wortlaut
Themen
• Termin des Bundeskanzlers
• Empfang der Mitglieder der Internationalen Jury der 76. Internationalen Filmfestspiele Berlin
• Forderungen nach Rücktritt der UN-Berichterstatterin Francesca Albanese
• Reise der Bundestagspräsidentin in den Gazastreifen
• Nahostkonflikt
• angeblicher Einsatz von Glyphosat durch die israelische Armee im Süden des Libanon
• Münchner Sicherheitskonferenz
• Medienberichte über eine angebliche Erstellung einer Liste möglicher Druckmittel gegenüber den USA durch die Bundesregierung
• Absenkung der Klimaschutzvorgaben in den USA
• mögliche Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems
• informelle Klausurtagung der EU-Führungsspitzen
• Personalgewinnung für die Brigade Litauen der Bundeswehr
• Olympische Winterspiele
• Disqualifikation des ukrainischen Skeletonfahrers Heraskewytsch
• Anruf des Bundeskanzlers bei Olympiasieger Max Langenhan
• US-Sanktionen gegen Kuba
• vorläufige Bemerkungen der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit zum Abschluss ihres Besuchs in Deutschland
• Sanktioniertung natürlicher Personen durch die EU
• mögliche Nachfolge im Amt des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus
• mögliche Anschaffung ballistischer Raketen für die Bundeswehr
• Vorschlag des Präsidenten der Bundesnetzagentur zur Aufbau einer nationalen Gasreserve
• Auslaufen des Vertrags über die Nutzung von Schloss Meseberg als Gästehaus der Bundesregierung
• Fluglizenz für die Fluggesellschaft Emirates am Flughafen Berlin Brandenburg
• Start der NATO-Misison Arctic Sentry
40 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Freitag, 13. Februar 2026
Sprecherinnen und Sprecher
• stellvertretender Regierungssprecher Hille
• Hinterseher (AA)
• Geiger (BMZ)
• Elsässer (BMG)
• Scharf (BMUKN)
• Wentzel (BMWE)
• Müller (BMVg)
• Kaminski (BMI)
• Alexandrin (BMV)
(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Hille
Wie üblich, beginnen wir mit dem Blick auf die Termine respektive den Termin des Bundeskanzlers in der kommenden Woche. Denn in der Tat ist es nur einer, den ich Ihnen ankündigen kann.
Am Dienstag, den 17. Februar, wird der Bundeskanzler gemeinsam mit Staatsminister Weimer die Mitglieder der Internationalen Jury der76. Internationalen Filmfestspiele Berlin zu einem Empfang im Bundeskanzleramt treffen. Bei dem Treffen handelt es sich um einen informellen Austausch mit dem diesjährigen Jurypräsidenten Wim Wenders und den weiteren Jurymitgliedern sowie Berlinale-Intendantin Tricia Tuttle. Der Termin ist nicht presseöffentlich.
Sie werden sich möglicherweise wundern, warum ich Ihnen das Kabinett nicht ankündige. Dazu nur der Servicehinweis: Wie üblich findet am Aschermittwoch, der in der kommenden Woche sein wird, keine Kabinettssitzung statt. Sie werden das eine oder andere Kabinettsmitglied möglicherweise auf anderen Veranstaltungen sehen. Die Woche ist ja ‑ auch das nur als Servicehinweis ‑ von weiteren parteipolitischen Terminen gekennzeichnet, was auch dazu beiträgt, dass ich für die Bundesregierung und den Bundeskanzler heute nicht mehr Termine ankündigen kann.
Frage
Ich wüsste gerne von Herrn Hinterseher vom Auswärtigen Amt die genaue Begründung dafür, dass sich der deutsche Außenminister der Forderung des französischen Kollegen angeschlossen hat, dass die UN-Berichterstatterin Francesca Albanesezurücktreten solle.
Hinterseher (AA)
Ich glaube, der Minister hat sich gestern sehr klar dazu geäußert. Das bezieht sich auf die Aussagen in Gänze. Ich glaube, die Äußerung enthält alles, was Sie benötigen, um sie zu interpretieren. Aber ich gebe sie hier gerne noch einmal wieder:
„Ich respektiere das System unabhängiger Berichterstatter der UN. Frau Albanese hat sich jedoch bereits in der Vergangenheit vielfach Ausfälle geleistet. Ich verurteile ihre jüngsten Aussagen über Israel. Sie ist in ihrer Position unhaltbar.“
Das bezieht sich auf Äußerungen in der jüngsten Vergangenheit, aber auch über die Zeit.
Zusatzfrage
Ich habe eine Nachfrage zu den Äußerungen aus der jüngsten Vergangenheit. Die UN-Berichterstatterin hat ja selbst noch einmal klargestellt, dass sie ein System und nicht Israel verantwortlich macht. Es geht ja um diese Passage mit „the enemy“. Das ist auch ein geschnittenes Video, das man im Netz finden kann. Deshalb wüsste ich gerne, ob es schon den Rahmen sprengt, wenn eine UN-Berichterstatterin in diesem Instagram-Post sagt ‑ ich kann es auch wörtlich zitieren ‑: the system that has enabled the genocide in Palestine, including the financial capital that funds it, the algorithms that obscure it and the weapons that enable it.
Überschreitet das die Grenze?
Hinterseher (AA)
Wie ich gerade dargelegt habe, ist dem Minister die Ganzheit dieser Aussagen bekannt. Darauf bezieht sich auch die Äußerung, und die Äußerung steht für sich.
Frage
Meine ursprüngliche Frage hat die Kollegin schon gestellt. Deswegen möchte ich fragen, ob Vertreter der israelischen Regierung auf die deutsche Regierung in Sachen dieses Videos zugekommen sind, das ja manipulativ geschnitten wurde.
Hinterseher (AA)
Wie gesagt, habe ich mich auf die Gänze der Aussagen bezogen, nicht auf ein manipuliertes Video oder auf sonstige kursierende Aussagen. Noch einmal: Es geht darum, dass Frau Albanese bereits in der Vergangenheit immer wieder Äußerungen und auch unhaltbare Unwahrheiten verbreitet hat, auch über Deutschland. Das hat die Bundesregierung zu jedem Zeitpunkt auch jeweils zurückgewiesen und kritisiert. Sie hat im Zusammenhang mit Israel ‑ es geht um den Gesamtkonnex ‑ von einem gemeinsamen Feind gesprochen. Israel taucht in diesem Kontext auf. Es geht also um den Gesamtkontext der Aussage unabhängig davon, was Frau Albanese im Nachgang dazu erklärt hat. Das ist die Einschätzung, und diese habe ich Ihnen gerade dargelegt.
Zusatzfrage
Ist die Bundesregierung daran interessiert, mit Frau Albanese über die Sachen direkt ins Gespräch zu kommen?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, ich habe dazu ausgeführt, was ich auszuführen habe. Es gab in der Vergangenheit Kontakt und immer wieder auch Kritik. Ich möchte noch einmal grundsätzlich anführen: Wir respektieren die Unabhängigkeit der Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Vereinten Nationen. Wir halten das grundsätzlich für eine wichtige Einrichtung. Allerdings ist in Bezug auf diese Aussagen gesagt, was zu sagen ist.
Frage
Der erwähnte Redebeitrag von Frau Albanese ist genau vier Minuten und fünf Sekunden lang. Die Bezugnahme auf Israel geschieht am Anfang, die Bezugnahme hinsichtlich des gemeinsamen Feindes ganz am Ende. Dazu würde mich interessieren: Hat sich der Außenminister tatsächlich den gesamten Redebeitrag der UN-Sonderberichterstatterin in transkribierter Form oder in Audioform angeschaut oder nur in Teilen?
Hinterseher (AA)
Wie ich gerade ausgeführt habe, hat er ihn sich in Gänze angesehen. Zwischen diesen beiden Aussagen liegen auch keine vier Minuten. Das ist falsch.
Zusatzfrage
Das habe ich auch nicht gesagt. Ich habe gesagt, auf Israel wird am Anfang Bezug genommen. Aber das hat die Kollegin ja auch schon ausgeführt.
Was mich dann noch interessiert, ist: Unter anderem hat der französische staatliche Auslandssender France 24 bereits einen Faktencheck erstellt, der relativ umfassend darstellt, dass diese Aussage, die ihr unterstellt wird, mit „Israel als gemeinsamer Feind der Menschheit“ so nicht getroffen wurde. Haben das Auswärtige Amt und der Außenminister von diesem Faktencheck Kenntnis, und widerspricht der Außenminister dann diesem Rückschluss unter anderem von France 24, die sagen: „Diese Aussage, die ihr zugesprochen wird, hat so einfach nicht stattgefunden“?
Hinterseher (AA)
Das war jetzt kompliziert. Aber das bezieht sich ja darauf, was ich schon gesagt habe. Ja, er hatte Kenntnis von der ganzen Aussage und bezieht sich auf die Gänze der Aussage. Das ist alles, was dazu zu sagen ist. Natürlich ist uns die Berichterstattung dazu bekannt, was Sie gerade ausgeführt haben. Auch diese Berichterstattung ist uns bekannt.
Zusatz
Es handelt sich um einen historischen Eingriff in die Unabhängigkeit der UN-Berichterstatterin. Das habe ich so verstanden.
Hinterseher (AA)
War das eine Frage?
Zusatz
Das war eine Frage, ja.
Hinterseher (AA)
Ich habe gerade dazu ausgeführt.
Frage
Mich interessiert, wie die Bundesregierung die Reise der Bundestagspräsidentin in den Gazastreifen beurteilt.
An das AA und das BMZ habe ich die Frage: Hat es in dieser Hinsicht einmal Reiseüberlegungen gegeben? Wenn ja, was sprach dagegen, ähnlich vorzugehen?
SRS Hille
Herr Kollege, Sie kennen die Gepflogenheiten. Sie wissen, dass es sich bei der Bundestagspräsidentin und dem Bundestag um ein anderes Verfassungsorgan handelt. Es wird Sie nicht überraschen, dass ich von dieser Stelle aus diesen Besuch und all das, was sich medial darum rankt, nicht kommentieren werde.
Hinterseher (AA)
Ich habe dem Ganzen nichts hinzuzufügen. Das sind Reisevorhaben anderer Verfassungsorgane, die sich vor Ort ein Bild machen möchten. Wir würden das nicht zusätzlich kommentieren. Ich glaube, die Bundestagspräsidentin hat sich ausführlich zu ihrer Reise geäußert.
Geiger (BMZ)
Ich schließe mich meinen beiden Vorrednern an.
Frage
Dazu interessiert mich, ob die Reise mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzleramt abgesprochen war. Dazu direkt die Nachfrage: War das für die deutsche Außenpolitik in dieser Beziehung dienlich?
SRS Hille
Nach meinem Verständnis schließen auch diese Fragen sozusagen einen Kommentar ein. Wie ich gerade gesagt habe, kommentieren wir die Reisepläne anderer Verfassungsorgane nicht. Das, wonach Sie gerade gefragt haben, gehört genauso mit dazu.
Hinterseher (AA)
Ich kann gerne noch ergänzen: Das ist eine Reise, bei der sich der Bundestag oder die Bundestagsverwaltung mit der Knesset abgestimmt hat. Grundsätzlich unterstützen natürlich die Auslandsvertretungen ‑ so verhält es sich bei Reisen des Bundestages grundsätzlich ‑ bei der logistischen Durchführung.
Frage
Wenn Sie die Reise der Bundestagspräsidentin nicht kommentieren wollen, dann einmal ganz grundsätzlich gefragt: Würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn in Zukunft häufiger Politiker in den Gazastreifen reisen könnten, um sich ein Bild zu machen?
SRS Hille
Das Wörtchen „würde“ macht es schon deutlich: Es handelt sich um eine hypothetische Frage. Sie wissen, wie wir mit hypothetischen Fragen umgehen.
Hinterseher (AA)
Ich kann vielleicht ganz grundsätzlich ausführen: Natürlich setzen wir uns auch auf allen Kanälen immer wieder dafür ein, dass allen politischen Amtsträgerinnen und Amtsträgern, aber auch Journalistinnen und Journalisten Zugang in den Gazastreifen gewährt wird. Das haben wir in der Vergangenheit getan, und das werden wir auch in der Zukunft tun.
Frage
Herr Hinterseher, das Auswärtige Amt wirbt ja schon seit Längerem darum, dass Journalistinnen und Journalisten in den Gazastreifen einreisen können. Sehen Sie da eine Bewegung aufseiten der israelischen Seite?
Hinterseher (AA)
Ich habe Ihnen hier keine neue Bewegung darzubieten oder anzukündigen. Aber das ist natürlich etwas, wofür wir wiederholt eintreten. Ich kann vielleicht auch darauf hinweisen, ohne jetzt das Thema wechseln zu wollen, dass es bei der Münchner Sicherheitskonferenz auch ein Treffen der Media Freedom Coalition gibt. Im Rahmen dieser Media Freedom Coalition haben wir sehr stark darauf gedrungen, dass dem stattgegeben wird.
Frage
Zu Gaza insgesamt: Herr Hinterseher, wie laufen aktuell die Arbeiten an der Umsetzung von Phase zwei des Friedensplans und mit diesem Friedensrat von Herrn Trump? Ist die Bundesregierung da in irgendeiner Art und Weise involviert? Können Sie dazu etwas sagen?
Hinterseher (AA)
Ich kann natürlich in ganz grundsätzlicher Form ausführen, dass wir weiterhin versuchen, diesen Prozess so eng wie möglich zu begleiten, und dass wir natürlich auch die Herausforderungen sehen, vor denen dieser Einstieg in die Phase zwei, der jetzt teilweise vollzogen wurde, weiterhin steht. Nach wie vor steht eine Entwaffnung der Hamas aus. Das ist übrigens eine der Grundvoraussetzungen, um diese temporäre Besatzung und diese temporäre Teilung des Gazastreifens in grüne und rote Zone und die gelbe Linie dann auch auf Dauer zu Ende zu bringen. Denn es darf sich aus unserer Sicht natürlich nur um eine temporäre Besatzung handeln. Diesen Punkt wollte ich jetzt an dieser Stelle auch noch einmal machen. Ansonsten ist natürlich die humanitäre Versorgung im Gazastreifen nach wie vor schlecht, und wir drängen darauf, dass es dort zu Verbesserungen kommt.
Bei dieser Verzahnung zwischen erster und zweiter Phase gibt es immer wieder kleine Hoffnungszeichen. Allerdings ist der ganze Prozess mitnichten so weit, dass man von großen Fortschritten sprechen kann.
Frage
Es geht an die andere Front: die Linie zum Libanon. Es gibt Berichte über den angeblichen Einsatz von Glyphosat durch die israelische Armee im Süden des Libanon. Haben Sie darüber eigene Erkenntnisse, und sehen Sie das vielleicht als Anlass für einen Kommentar?
Hinterseher (AA)
Ich kann dazu ausführen, dass wir, weil Sie danach fragen, zunächst keine eigenen Erkenntnisse haben. Uns liegen natürlich die entsprechenden Berichte über diesen mutmaßlichen Einsatz von Pflanzengiften im Süden des Libanon vor. Wir nehmen die Meldungen, die es dazu gibt, sehr ernst.
Klar ist, dass jede Maßnahme, die dort zum Einsatz kommt, im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht stehen muss. Maßnahmen, die die Zivilbevölkerung gefährden und zivile Lebensgrundlagen dauerhaft zerstören ‑ so etwas wäre zum Beispiel der Einsatz von Pflanzengiften ‑, sind nicht akzeptabel. Gerade angesichts der fragilen Lage in Südlibanon ist es entscheidend, weitere Eskalationen zu vermeiden. Deshalb rufen wir natürlich alle Parteien auf, das Waffenruheabkommen einzuhalten und natürlich das Völkerrecht und den Schutz der Zivilbevölkerung zu achten.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMG. Frau Warken ist ja bei der Münchner Sicherheitskonferenz, der MSC. Können Sie vielleicht mitteilen, bei welchen Terminen sie dabei ist und welche Veranstaltungen sie wahrnimmt?
Elsässer (BMG)
Dazu habe ich aktuell keine Kenntnis. Frau Warken wird sich allerdings thematisch auf die Resilienz des Gesundheitswesens fokussieren. Ich kann das gegebenenfalls nachreichen, Herr Kollege.
Frage
Herr Hille, der Bundeskanzler erstellt offenbar eine geheime Liste mit Druckmitteln in Richtung der USA. Gibt es solch eine Liste tatsächlich? Ist sie in Auftrag gegeben worden? Wäre sie Teil der Vorbereitungen auf EU-Ebene, notfalls bei nächster Gelegenheit das Instrument dieses Anti-Coercion-Aktes zu aktivieren?
SRS Hille
Herr Kollege, ich habe keine Vorstellung, wovon Sie da sprechen. Von daher entzieht es sich meinen Möglichkeiten, Ihnen dazu irgendetwas zu sagen.
Zusatzfrage
Erstellt der Bundeskanzler oder die Bundesregierung zumindest einen Überblick über mögliche Gegenschläge, falls aus den USA weitere Druckmittel in Richtung Europas, in Richtung Deutschlands gestartet werden?
SRS Hille
Herr Kollege, ich kann Ihnen das nur ganz allgemein beantworten. Sie sind ja hier schon sehr lange in dem Betrieb und wissen, wie Politik funktioniert. Natürlich ist es Bestandteil von Politik, das 360-Grad-Radar immer anzuhaben, Dinge zu beobachten und eigene Pläne zu machen, ohne dass ich jetzt irgendwie auf diesen von Ihnen geschilderten Sachverhalt eingehe. Aber es ist das Wesen von Politik, dass man aufmerksam und wachsam ist und seine Interessen definiert.
Frage
Herr Hille, die USA haben die Klimaschutzvorgabengesenkt bzw. wollen im Prinzip die Einschätzung abschaffen, wonach Treibhausgase eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Wie bewertet die Bundesregierung das? Inwiefern ist das ein Rückschlag für den internationalen Klimaschutz?
SRS Hille
Herr Kollege, das Wichtigste für uns ist, erst einmal zu betonen, dass die Bundesregierung natürlich zum Klimaschutz steht, so wie wir ihn betreiben. Das wird natürlich auch in unserer Politik der letzten Jahre deutlich.
Ich würde Ihnen gerne noch drei andere Punkte dazu sagen. Vielleicht kann das BMUKN ‑ der Minister hat sich dazu ja auch geäußert ‑ kurzzeitig überbrücken, bis ich gleich das gefunden haben werde, was ich suche.
Scharf (BMUKN)
Dann nehme ich die Überbrückungszeit sehr gerne wahr. ‑ Minister Schneider hat sich heute Morgen im Deutschlandfunk, wie Herr Hille gerade schon sagte, auch zu dem Thema geäußert. Er hat dabei vor allen Dingen auch die Brücke dazu geschlagen, dass wir innerhalb der EU einen gänzlich anderen Kurs verfolgen. Gerade hat die Europäische Union noch einmal das Zwischenziel für 2040 bestätigt. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 sinken. Das ist natürlich eine wichtige Bestätigung. Denn dieses Ziel ist ja auch Teil der Anpassung des Europäischen Klimaschutzgesetzes und dient als Brücke zum gesetzlich verankerten Ziel der Klimaneutralität bis 2050.
Ganz wichtig dabei ist, dass dieses Klimaziel wissenschaftsbasiert ist. Das heißt, die EU richtet ihr Ziel an wissenschaftlichen Erkenntnissen und wissenschaftlichen Empfehlungen zur Emissionsreduktion aus. Gleichzeitig stärken wir die Industrie- und Wettbewerbsfähigkeit durch den Klimaschutz. Die europäische Klimapolitik verbindet Emissionsreduktion mit Investitionen in Innovation, Energiesicherheit und industrielle Transformation. Das wird sicherlich auf der heutigen Münchner Sicherheitskonferenz auch noch einmal ein wichtiges Thema spielen. Gleichzeitig haben wir einen Europäischen Binnenmarkt und Carbon Pricing. Das heißt, durch den Emissionshandel werden Anreize gesetzt. Wir schaffen faire Wettbewerbsbedingungen und fördern klimafreundliche Technologien. Auch das ist ja ein wichtiger Aspekt.
Darüber hinaus ist nicht nur der Bundesumweltminister, sondern auch Europa als Player immer bemüht, Allianzen in der Welt zu schaffen. Wir sehen auch, dass die USA natürlich ein wichtiger Player sind, aber nicht der einzige.
SRS Hille
Das war nicht nur eine Überbrückung, sondern schöner hätte ich es nicht sagen können. Herr Kollege, ich denke, Sie haben alles, was Sie brauchen.
Zusatzfrage
Noch einmal die Frage: Die USA sind nach China der weltweit zweitgrößte CO2-Emittent und sagen jetzt im Prinzip, CO2 sei unschädlich. Inwieweit ist das aus Sicht der Bundesregierung ein Rückschlag für den Klimaschutz?
SRS Hille
Ich denke, die Kollegin hat Ihnen das gerade relativ ausführlich auseinandergelegt. Ich kann noch einmal sagen: Wir haben natürlich zur Kenntnis genommen, was dort entschieden worden ist. Wie die Kollegin schon gesagt hat, folgt die Klimapolitik der Bundesregierung wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese belegen im breiten Konsens den menschengemachten Klimawandel. Nicht umsonst hat sich die Gemeinschaft auf die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad verständigt, um irreversible Schäden zu vermeiden. Die Klimawissenschaft ist sich einig: Der Klimawandel ist real und vom Menschen verursacht.
Frage
Mit welchen Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Beziehungen rechnet die Bundesregierung, weil diese, gerade wenn wir über Europa und Klimavorgaben reden, auch eng mit solchen Fragen verbunden sind?
SRS Hille
Das mit dem Blick nach vorn in die Zukunft und mit hypothetischen Fragen ist immer so eine Sache. Das ist nichts, wozu ich jetzt irgendwelche Perspektiven aufmachen könnte und möchte, weil das einfach zu hypothetisch und zu theoretisch ist.
Frage
Daran anschließend meine Frage an das Wirtschaftsministerium: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch diese Entscheidung der US-Regierung ein wichtiges Handelshemmnis der exportorientierten deutschen Fahrzeugindustrie gefallen ist?
Wentzel (BMWE)
Dazu möchte ich gar nicht spekulieren. Ich denke, die Bewertung dieser Entscheidung hat der Regierungssprecher gerade ausführlich vorgenommen.
Frage
Herr Hille, noch einmal anknüpfend an das, was Sie gerade ausgeführt haben: Wird der Bundeskanzler bei einem seiner nächsten Telefonate oder Treffen mit dem US-Präsidenten dieses Thema proaktiv ansprechen? Ist es ihm wichtig, und wird er es deswegen ansprechen?
SRS Hille
Auch da gilt das Gleiche: Bei Dingen, die in der Zukunft liegen, warten wir ab, bis es so weit ist. Dann werden wir zu gegebener Zeit ankündigen, wenn solche Termine anstehen, und im Nachhinein gegebenenfalls auch, worum es bei diesen Terminen ging.
Zusatzfrage
Aber ist dem Bundeskanzler diese Thematik so wichtig, dass er der Meinung ist, dass man das im Gespräch mit Donald Trump noch einmal eskalieren muss?
SRS Hille
Es ist natürlich offenkundig, dass Klimapolitik grundsätzlich eine große Bedeutung hat. Aber zu allem Weiterem ‑ etwa zu nächsten Schritten ‑ sehen Sie es mir bitte nach, dass ich Ihnen dazu nicht mehr sagen kann.
Frage
Der Bundeskanzler hat in Antwerpen auch von seiner Bereitschaft gesprochen, den ETS1 zu verschieben oder zu revidieren. Welche Alternativen schweben ihm vor, um die Klimaziele zu erreichen?
SRS Hille
Herr Kollege, wenn Sie auf Antwerpen Bezug nehmen, dann gehe ich davon aus, dass Sie die Äußerungen des Bundeskanzlers in Antwerpen auch wahrgenommen haben. Ansonsten würde ich sie servicemäßig hier noch einmal zu Gehör bringen können. Dann reicht es, wenn ich darauf verweise, was der Bundeskanzler gestern in Antwerpen [gemeint: Belgien] gesagt hat. Er hat sich ja genau zu der Frage geäußert. Ich biete an, es noch einmal zu Gehör zu bringen.
Zusatz
Das reicht.
SRS Hille
Wenn das nicht nötig ist, sparen Sie unsere Zeit.
Frage
Im Vorfeld des gestrigen informellen Treffens des EU-Rates hatte die Bundesregierung ja eine Art Wunschliste formuliert. Ganz oben stand das Thema der Genehmigungsfiktion. Davon war gestern danach aber gar keine Rede mehr. Woran lag das?
SRS Hille
Herr Kollege, das Thema der Genehmigungsfiktion ist natürlich schon ein sehr hoher Konkretionsgrad. Sie wissen, welcher große Bogen sozusagen hinter dem Termin gestern stand. Es geht darum, Europa wieder in eine wettbewerbsfähige Zukunft zu führen, weil das die Grundlage für all das ist, was Europa auch künftig in seiner Rolle in der Welt benötigt: eine solide, wirtschaftlich wettbewerbsfähige Grundlage. Das hat verschiedene Dimensionen. Dabei geht es um den Binnenmarkt, um Bürokratieabbau, um Energie und Energiekosten und natürlich um Handelspolitik. Um all diese Themen ging es gestern bei dem informellen Europäischen Rat. Dazu hat sich der Bundeskanzler in der Abschlusspressekonferenz auch relativ ausführlich geäußert.
Zusatzfrage
Aber die Wirtschaft fordert ja ganz konkrete Dinge wie diese Genehmigungsfiktion. In Antwerpen wurde das zum Beispiel auch noch einmal formuliert. Deswegen noch einmal die Frage: Hält die Bundesregierung die Forderung aufrecht, dass das dann im März beim regulären Rat beschlossen wird?
SRS Hille
Ja. Dazu hat es ja gestern einen intensiven Austausch und die Verständigung darauf gegeben, dass man eine Roadmap erarbeiten wird, die dann konkrete weitere Schritte für das laufende Jahr vorsieht, die in diesem Jahr noch zu Ergebnissen führen sollen. Beim nächsten Europäischen Rat im März soll diese Roadmap mit einem Plan für eine umfassende und ambitionierte Wettbewerbsfähigkeitsagenda verabschiedet werden.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMVg. Es geht um die gestrige Berichterstattung des „SPIEGEL“ rund um die Brigade Litauen. Dort wird von Problemen bei der Personalgewinnung gesprochen. Die Aufwuchszahlen sind nicht so, wie man es sich vorstellen würde, insbesondere bei den freiwilligen Mannschaftsgraden. Wie bewerten Sie diese Berichterstattung? Stimmt das, was da steht? Wie ist allgemein die Situation bei der Personalgewinnung der Brigade Litauen?
Müller (BMVg)
Ich muss sagen, mich hat das auch ein bisschen verwundert, weil ich das nicht zutreffend finde. Hier scheint aus Interessenbekundungen des letzten Jahres zitiert worden zu sein. Wir haben die Maßnahmen zum Aufbau der Brigade im Plan, und wir haben Maßnahmen für den personellen Aufwuchs getroffen. Wir denken auch, dass wir den weiteren personellen Aufwuchs der Brigade mit der Freiwilligkeit decken können.
Vielleicht kann ich noch einmal allgemein etwas dazu sagen. Wir müssen den Truppenkörper betrachten, der schon in Litauen ist. Wir haben im letzten Jahr 500 neue Soldaten dorthin gebracht, alle auf freiwilliger Basis. Dann haben wir vor ungefähr zehn Tagen noch die Multinational Battlegroup eingegliedert. Jetzt sind wir ungefähr bei 1800 vor Ort. Bis Ende des Jahres werden wir noch weitere 200 nach Litauen bringen, die wir auch auf freiwilliger Basis so gut wie ausgeplant haben. Das sind also 2000 in Litauen.
Dann müssen wir betrachten, was in Deutschland passiert. In Deutschland haben wir einmal den Aufbau neuer Einheiten, zum Beispiel von Artilleriebataillonen. Dafür wird gerade Führungspersonal ‑ Spieße, Kompaniechefs usw. ‑ gesucht, ungefähr 250. Diese sind freiwillig auch schon weitestgehend gefunden und in der Ausplanung.
Dann schauen wir uns natürlich die Einheiten an, die schon bestehen, also die Kampftruppenbataillone. Dort gibt es Maßnahmen, um diese Kampftruppenbataillone abzufragen: „Wer kommt von euch mit?“, sodass wir wissen, wer gegebenenfalls neu gefunden werden muss. Das ist ein laufender Prozess. Da diese Kampftruppenbataillone frühestens Mitte 2027, eher im Laufe des zweiten Halbjahres 2027, verlegt werden, ist auch noch Zeit dafür da, nämlich dann, wenn die litauische Seite die Infrastruktur geschaffen hat.
Dafür gibt es eine ganze Menge Maßnahmen. Wir haben vor ca. einem Jahr das Artikelgesetz Zeitenwende durch den Bundestag gebracht, das Umzugskosten, Rückkehrregelungen usw. enthält. Es sind eine Menge Attraktivitätsmaßnahmen geschaffen worden. Jetzt gibt es ganz speziell noch weitere Maßnahmen. Wir reduzieren zum Beispiel die Minimalzeit, die man nach Litauen gehen muss. Damit passt dieser Lebensabschnitt gegebenenfalls noch besser in die eigene Lebensplanung hinein. Man kann dann also einen kürzeren Zeitraum in Litauen verbringen und in der Brigade dienen und danach wieder zurückkommen. Wir haben eine ganze Menge Informationsformate, bei denen wir in die Truppe gehen und zum Beispiel darüber informieren: Wie sieht es mit der Kinderbetreuung aus? Wie sieht es mit Reisen aus? Wie sieht es mit der Versorgung und dem Wohnen vor Ort aus? - Das alles findet aktuell statt. Das ist ein laufender Prozess der Personalplanung.
Hinzu kommt, dass 42 000 Angehörige des Heeres, größtenteils Heeresuniformträger, gerade Post bekommen haben. Sie werden abgefragt. Sie bekommen ein Informationsschreiben und werden gefragt: Können Sie sich vorstellen, zur Brigade zu gehen? ‑ Dann bekommen sie auf sie zugeschnittene Gesprächsangebote. Das ist ein laufendes Verfahren. Ich kann aktuell nicht erkennen, dass diese Maßnahmen nicht greifen würden.
Frage
Ich würde jetzt noch ein anderes Thema vorziehen, wenn ich darf, und zwar das Thema Olympische Winterspiele. Herr Hille, der ukrainische Skeletonfahrer Wladyslaw Heraskewytsch wurde disqualifiziert, weil er einen Helm mit Bildern von im Krieg gegen Russland getöteten Sportkollegen tragen wollte. Das hat international viel Kritik ausgelöst. Wie bewertet die Bundesregierung diese Disqualifikation?
SRS Hille
Herr Kollege, es ist natürlich bedauerlich, dass es überhaupt zu solchen Situationen kommt, sodass solche Entscheidungen getroffen werden müssen. Sehen Sie mir in dem Zusammenhang nach, wenn ich noch einmal darauf hinweise, was die Ursache dafür ist: Die Ursache dafür, dass solche Situationen, die äußerst bedauerlich sind, entstehen, ist der aggressive Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. ‑ Dieser Vorfall zeigt, welche Auswirkungen das Verhalten Russlands auch in anderen Bereichen hat. Deshalb arbeiten wir weiterhin intensiv auf allen Ebenen daran.
Möglicherweise kommt das Thema, diesen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu einem Ende zu führen, hier später noch zur Sprache.
Zusatzfrage
„Bedauerlich“ bedeutet, dass der Bundeskanzler diese Entscheidung des IOC für falsch hält. Ist das richtig?
SRS Hille
Wenn Sie mir genau zugehört haben, Herr Kollege, haben Sie vernommen, dass ich versucht habe, darauf hinzuweisen, dass diese Gesamtsituation, durch die es überhaupt zu einer solchen Entscheidung kommen muss, bedauerlich ist.
Ansonsten verweise ich gern auf das, was Staatsministerin Schenderlein gestern zu diesem Sachverhalt gesagt hat: Sie sagt, dass natürlich große Empathie gilt, wenn Athletinnen und Athleten an ihnen persönlich nahestehende Sportlerinnen und Sportler auch auf sportlicher Bühne erinnern wollen. Aber sie verweist auch darauf, dass das IOC Regularien hat, an denen es festhält. ‑ Das ist das, was man zu diesem Sachverhalt sagen kann.
Frage
Vielleicht noch einmal an das Sportministerium gefragt: Wie ist denn die Haltung des Sportministers zu diesem Fall? Kann man wirklich sagen, dass es eine politische Aussage ist, wenn man Toter gedenkt, wie es das IOC ‑ ‑ ‑
SRS Hille
Herr Kollege, ich korrigiere Sie nur ungern, aber in diesem Fall gern: Das Sportministerium gibt es seit dieser Legislaturperiode nicht mehr. Deshalb habe ich gerade schon die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt Schenderlein genannt, die jetzt für dieses Thema zuständig ist.
Sehen Sie mir nach, dass ich jetzt auch keine Bewertung dazu vornehme, ob es sich um eine politische Äußerung handelt oder nicht. Ich habe gerade versucht, einmal sozusagen anzureißen, wie wir das sehen. Man muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es Regeln gibt und das IOC diese Regeln offensichtlich für verletzt ansieht.
Frage
Ein etwas bunteres Thema: Der Olympiasieger Langenhan hat gesagt, er habe den Kanzler am Telefon weggedrückt und sich dafür entschuldigt. Nimmt der Kanzler die Entschuldigung an? Wird er ihn noch einmal anrufen?
SRS Hille
Herr Kollege, auch bunte Themen sind immer erlaubt. Das sage ich erst einmal vorweg.
Ich sehe keinen Grund für irgendeine Entschuldigung. Im Gegenteil: Herr Langenhan und alle anderen Athletinnen und Athleten, die solch hervorragende Leistungen bei Olympischen Spielen erbringen, haben unser aller Respekt und Bewunderung verdient. Der Bundeskanzler wollte das ihm gegenüber persönlich ausdrücken. Dass aber ein Goldmedaillengewinner nicht jederzeit telefonisch verfügbar ist, ist jetzt auch nicht überraschend und überhaupt nicht schlimm. Ich bin guter Dinge, dass es in nächster Zeit noch einmal zu einem Kontakt kommen wird.
Ich würde mir wünschen ‑ ich weiß nicht, inwiefern ich das sozusagen in unser aller Namen sagen kann ‑, dass wir noch möglichst viele solcher Anlässe bei den Olympischen Spielen haben werden, das heißt, viele Goldmedaillen gewinnen werden.
Frage
Eine Frage an Herrn Hinterseher vom Auswärtigen Amt: Aus Kuba gibt es viele Berichte über die zunehmend dramatische Situation. Es herrscht extreme Not. Die Situation hat sich verschärft, seit die USA die Öllieferungen aus Venezuela verhindern. Plant die Bundesregierung humanitäre Hilfe oder irgendeine Form der politischen Unterstützung?
Vor allen Dingen: Wie bewertet die Bundesregierung den Druck aus Washington auf Kuba?
Hinterseher (AA)
Wir sehen natürlich die Energiekrise in Kuba. Wir beobachten die sich seit längerer Zeit verschärfende Energieknappheit in Kuba mit großer Sorge. Sie verschärft sich seit mehreren Jahren, was natürlich Auswirkungen auf die Nahrungsmittelsicherheit, auf die Gesundheitsversorgung und auch auf die Wirtschaft hat. Deshalb leistet die Bundesregierung über das Rote Kreuz und über die Vereinten Nationen ‑ genauer gesagt über den Central Emergency Response Fund der Vereinten Nationen ‑ sowie bilateral humanitäre Hilfe.
Die Antwort auf Ihre Frage ist also: Wir leisten bereits humanitäre Hilfe und haben das durch Hilfsgüterlieferungen auf kubanisches Ersuchen zuletzt auch im Dezember getan.
Zusatzfrage
Können Sie noch spezifizieren, in welchem Umfang?
Hinterseher (AA)
Ich müsste Ihnen nachreichen, wie der Umfang insgesamt ist. Ich weiß, dass die letzte Lieferung eine sechsstellige Zahl war.
Zusatzfrage
Die zweite Frage war: Wie bewerten Sie das Vorgehen Washingtons?
Hinterseher (AA)
Das führt vielleicht noch einmal zu einer grundsätzlicheren Frage; denn das betrifft ja auch die Frage des US-Embargos gegen Kuba allgemein. Sie wissen, dass seit den Sechzigerjahren des 20. Jahrhunderts ein Handelsembargo der USA gegen Kuba besteht. Sie wissen auch, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen jährlich eine Resolution einbringt, die ein Ende dieses Handelsembargos fordert. Diese Resolution wird durch eine sehr große Zahl von VN-Mitgliedstaaten unterstützt, darunter auch Deutschland. Deutschland stimmt bei der Resolution seit Jahrzehnten gemeinsam mit anderen europäischen Staaten mit Ja. Wir setzen uns natürlich dafür ein, dass das US-Embargo aufgehoben wird. Aber noch einmal: Es handelt sich eben um US-Sanktionen, die von der US-Regierung im dortigen Verfahren geändert und aufgehoben werden müssten.
Frage
Die zusätzliche Sanktionierung zeigt sich jetzt ja in Form eines absoluten Ölembargos via extraterritorialen Sanktionen. Dazu würde mich noch einmal die völkerrechtliche Einschätzung der Bundesregierung und auch des Wirtschaftsministeriums interessieren, die extraterritoriale Sanktionen bisher als völkerrechtswidrig bezeichnet haben. Tun Sie das dann auch jetzt, in diesem Fall des ausgeweiteten Ölembargos?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, dazu hatten wir uns hier auch schon vor einer Woche oder so geäußert. Aber ich kann das gern für Sie oder für Ihre Kamera wiederholen: Es obliegt nicht dem Auswärtigen Amt, Handelsbeziehungen zwischen anderen Staaten völkerrechtlich zu prüfen.
Unsere grundsätzliche Haltung, nämlich dass das Völkerrecht den Rahmen für jede Maßnahme bilden muss, habe ich hier klargemacht. Wie ich gerade auch schon länglich ausgeführt habe, bevor Sie Ihre Frage gestellt haben, beobachten wir die humanitäre Lage in Kuba mit größter Sorge und unterstützen deshalb Kuba auch mit humanitärer Hilfe, so wie andere Staaten eben auch. Aus unserer Sicht ist es auch begrüßenswert, dass Präsident Trump, aber auch der stellvertretende kubanische Außenminister vergangene Woche Gespräche bestätigt haben; denn das bietet aus unserer Sicht einen Ausweg aus dieser Situation.
Zusatz
Die Frage ging auch an das Wirtschaftsministerium.
Wentzel (BMWE)
Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Zusatzfrage
Ich habe noch eine Verständnisfrage. ‑ Wir hatten dieses Thema schon letzte Woche; damit haben Sie recht. Allerdings sind Sie dabei ebenso ausgewichen wie heute. Meine Frage ist ja relativ simpel zu beantworten: Sind extraterritoriale Sanktionen der USA gegenüber anderen souveränen Staaten, die etwa Öl nach Kuba liefern wollen, völkerrechtskonform oder völkerrechtswidrig? Das haben Sie weder letzte Woche noch diese Woche bisher klar beantwortet, obwohl das eine relativ einfache Ja-Nein-Frage ist.
Hinterseher (AA)
Doch, zu unserer Haltung habe ich hier sowohl letzte Woche als auch diese Woche ‑ soeben und auch zuvor ‑ ausgeführt.
Noch einmal: Es ist gut, dass Gespräche zwischen den USA und Kuba angekündigt wurden und dass es dadurch womöglich zu einer politischen Lösung dieser Situation kommen kann. Wir begrüßen, dass das Ganze auf diplomatischem Wege gelöst werden soll. Ansonsten habe ich gerade auch sehr länglich zu unserer Haltung gegenüber dem US-Embargo gegen Kuba ausgeführt.
Frage
Daran anschließend: Sieht die Bundesregierung in diesem Embargo mit der jetzigen Verschärfung möglicherweise einen Fall für die internationale Gerichtsbarkeit? Wäre sie bereit, sich entsprechenden Initiativen anzuschließen.
Hinterseher (AA)
Ich habe Ihnen aktuell nichts darzubieten, was ich hierzu einbringen könnte.
Zusatzfrage
Eine kleine Nachfrage zum Verständnis: Warum hält sich die Bundesregierung so gesehen an dieses Embargo, wenn sie auf UN-Ebene ständig dagegen stimmt? Warum respektieren Sie in diesem Sinne dieses Embargo?
Hinterseher (AA)
Ich weiß nicht, ob Sie mich richtig verstanden haben und ob ich dazu ausgeführt hatte. Meines Wissens habe ich das gerade nicht getan.
Frage
Noch einmal zurück zur Causa UN-Sonderberichterstatterin, aber eine andere: Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Irene Khan, hat jüngst ihren zweiwöchigen Besuch in Deutschland abgeschlossen. Ihr Fazit ‑ ich zitiere ganz kurz ‑: Die Meinungsfreiheit in Deutschland schwindet zunehmend. ‑ In diesem Zusammenhang bezeichnet sie mehrere Maßnahmen der Bundesregierung als unverhältnismäßig und nicht im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards. Wie gehen der Kanzler sowie die Minister für Inneres und Justiz mit dieser Kritik der UN‑Sonderberichterstatterin um?
SRS Hille
Herr Kollege, wir haben das zur Kenntnis genommen.
Kaminski (BMI)
Dem schließe ich mich an.
Zusatzfrage
Frau Khan fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, klarer juristischer zu definieren, was überhaupt als Extremismus gelte. Das Label führe sonst zu Stigmatisierung und Selbstzensur. Plant die Bundesregierung zumindest, dieser Forderung der UN-Sonderberichterstatterin nachzukommen? Die Frage geht im Zweifel auch an Herrn Hille, falls er gerade zugehört hat.
SRS Hille
Herr Kollege, ich kann noch einmal sagen, dass wir das zur Kenntnis genommen haben. Ich weise aber darauf hin, dass die Sonderberichterstatterin auch positive Dinge erwähnt. Dazu kann Herr Hinterseher uns noch etwas weiterhelfen. Wir wollen Ihnen helfen, nicht immer nur die negativen Dinge zu sehen.
Hinterseher (AA)
Ich kann gern noch bei der Einordnung helfen, Herr Kollege. ‑ Sie wissen, dass das Amt der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit ein wichtiges Instrument für die Erfassung der Lage der Meinungsfreiheit weltweit ist. Ich beziehe mich jetzt natürlich auf die Dinge, die sie mit Bezug auf die Außenpolitik gesagt hat. Ich glaube, zunächst einmal ist wichtig, dass sie sich von ihrem Besuch in Deutschland hochzufrieden gezeigt hat. Sie wurde auch auf Bundes‑ und Landesebene hochrangig wahrgenommen, und das zeigt natürlich auch den hohen Stellenweg, den wir als Bundesregierung dem Besuch und ihrer Tätigkeit einräumen. Die vorläufigen Beobachtungen ‑ ich glaube, das muss man auch hinzufügen: Es sind eben vorläufige Beobachtungen; es gibt in der Folge dann einen Bericht ‑ haben wir zur Kenntnis genommen.
Die Sonderberichterstatterin lobt ausdrücklich Deutschlands weltweiten Einsatz für Meinungsfreiheit. Konkret hat sie dabei vor allem Deutschlands Engagement für bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und Medienschaffende erwähnt, unter anderem auch aus Belarus und Russland, sowie die Zusammenarbeit mit anderen Staaten beim Schutz der Medienfreiheit weltweit. Ich habe heute schon einmal zu unserem Engagement für die Media Freedom Coalition, bei der wir aktuell noch den Vorsitz innehaben, ausgeführt. Das wurde erwähnt. Als ein Beispiel führt sie auch den Digital Services Act an ‑ ich denke, das ist ein positiver Gedanke, den man auch in der Europäischen Union sehen sollte ‑, den sie als sehr positives Instrument zum Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit sieht.
Dies als grundsätzliche Einordnung.
Zusatzfrage
Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass es ein guter Ansatz ist, die kritischen Punkte der UN-Sonderberichterstatterin einfach mit „das nehmen wir zur Kenntnis“ beiseitezuwischen und hier ausschließlich die aus Sicht der Bundesregierung positiven Aspekte wiederzugeben? Ihren Vortrag, Herr Hinterseher, hätte man auch dialektischer gestalten können.
Hinterseher (AA)
Wir nehmen es doch sehr ernst, vor allem die Arbeit der Sonderberichterstatterin und die Eingaben. Aber ich habe gerade darauf hingewiesen, dass es ein vorläufiger Bericht ist. Wir wollen uns natürlich auch den ganzen Bericht zu Gemüte führen und die darin gemachten Vorschläge ansehen. Deshalb greift es zu diesem Zeitpunkt vielleicht ein bisschen zu kurz, nur negative Aspekte herauszugreifen. Ich habe daher, um nicht Schlagseite zu bekommen, auch die positiven Aspekte herausgegriffen. Aber wir warten natürlich den Gesamtbericht ab, um ihn uns dann anzusehen.
Frage
Herr Hinterseher, erstreckt sich das Engagement der Bundesregierung, das sie gerade erwähnt haben, zum Beispiel auch auf die Ebene des Ministerrats auf EU-Ebene, von dem Sanktionen gegen natürliche Personen, die sich journalistisch betätigen oder die wegen Meinungsäußerungen sanktioniert werden, einstimmig beschlossen werden müssen?
Hinterseher (AA)
Ich weiß nicht, ob Sie damit auf das Desinformationssanktionsregime der Europäischen Union abstellen. Da würde ich eine sehr klare Trennung vollziehen wollen zwischen Presse- und Meinungsfreiheit, die wir sehr hochhalten, und Personen, die genau das zu unterlaufen versuchen, und vor allem staatlichen Akteuren, die dahinterstehen und versuchen, die Presse- und Meinungsfreiheit in Europa als Ganzes zu unterlaufen. Das Ganze mit Kosten zu versehen, nämlich mit Sanktionen, das ist Teil unserer Politik. Das ist gewollt.
Da bin ich Ihnen auch dankbar. Ich bin übrigens auch Ihnen, Herr Kollege, dankbar dafür, dass Sie immer wieder bekannt machen, dass es diese Sanktionen gibt und dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Denjenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist und womit dann zu rechnen ist.
Zusatzfrage
Eine Nachfrage zu dieser Dankbarkeit: Erstreckt sich das auch auf Kosten von Menschen, die dann von Obdachlosigkeit und Verhungern bedroht sind, weil sie nicht mehr wirtschaftlich tätig werden können wie zum Beispiel ein deutscher Staatsbürger, der aktuell davon betroffen ist?
Hinterseher (AA)
Die Sanktionen sehen immer auch humanitäre Ausnahmen vor. Übrigens steht auch immer der gerichtliche Weg offen. Das Ziel von Sanktionen ist eben explizit eine Verhaltensänderung. Deswegen gibt es Sanktionen. Sie sind im Vorfeld bekannt. Auch die Konsequenz des Handelns ist also im Vorfeld bekannt. Deshalb ist das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar: Wir als freiheitliche Gesellschaft akzeptieren Desinformation nicht.
Frage
Herr Hinterseher, Sie haben heute wie so oft noch einmal betont, der gerichtliche Weg stehe denjenigen offen, die unter EU-Sanktionen litten. Es gibt mehrere rechtskräftige Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die die Listung russischer und Schweizer Staatsbürger für rechtswidrig erklärten und sie auch aufgehoben haben. Doch der Rat der Europäischen Union hat diese Urteile jedes Mal mit Zustimmung Deutschlands ignoriert und listet diese Personen bis zum heutigen Tag.
Mit welcher Begründung trägt die Bundesregierung diese seit Jahren anhaltende faktische Missachtung gerichtlicher Urteile des EuGH durch den Rat politisch mit?
Hinterseher (AA)
Ich denke, das ist sehr kleinteilig. Ich habe, ehrlich gesagt, auch die genauen Details Ihrer Fragestellung nicht verstanden. Ich denke, eine Antwort müsste ich Ihnen nachreichen. Vielleicht könnten Sie es auch noch aufschreiben. Dann könnten wir uns dazu vielleicht verhalten.
Zusatzfrage
In einem der Fälle ‑ ‑ ‑
Vorsitzende Buschow
Herr Kollege, bevor Sie jetzt noch einmal weiter ‑ ‑ ‑
Zusatz
Nein, mache ich nicht! Das ist konkreter, keine Sorge!
Vorsitzende Buschow
Ich weiß bloß nicht, ob uns das weiterhilft, wenn das Angebot war, zu einem sehr speziellen, konkreten Thema eine Nachlieferung zu bekommen.
Zusatz
Sie können mir das zutrauen. Es ist ein anderer Fall. Danke.
Vorsitzende Buschow
Gut, dann legen Sie los!
Zusatzfrage
In einem der vom EuGH mehrmals rechtskräftig aufgehobenen Sanktionsfällen ‑ es ist der Fall Maja Tokarewa ‑ erfolgte die Listung ausschließlich wegen ihrer Eigenschaft als Tochter eines Sanktionierten, „close family members“. Auch diese Maßnahme wurde mit deutscher Stimme im Rat beschlossen.
Wie rechtfertigt die Bundesregierung diese fortgesetzte Form der faktischen Sippenhaft, und wieso sieht sie darin keinen Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien, wenn also Sanktionierung wirklich nur auf Basis von Familienmitgliedschaft erfolgt? Können Sie uns das noch erläutern?
Hinterseher (AA)
Ich denke, auch dafür gilt mein Angebot von eben. Ich denke, das ist auch ein sehr detaillierter Fall, den wir uns dann gern ansehen wollen. Sie sind herzlich eingeladen, uns dazu eine schriftliche Frage zu stellen. Dann sehen wir uns das an, und Sie erhalten natürlich eine Antwort von uns.
Frage
Meine Frage richtet sich an Herrn Hille oder auch an Herrn Kaminski. Der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein hat gestern bestätigt, dass er im Sommer nach Paris wechseln werde, und sagte auch, dass über die Personalie zeitnah entschieden werde. Ich nehme nicht an, dass Sie uns künftige Kandidaten nennen können, aber vielleicht können Sie den Begriff „zeitnah“ in diesem Zusammenhang etwas genauer definieren.
SRS Hille
Das können wir nicht, auch wenn ich es gern täte, um Ihnen sozusagen einen Gefallen zu tun. Aber Sie wissen, dass wir uns zu solchen Personalspekulationen nicht äußern.
Zusatzfrage
Können Sie schon etwas dazu sagen, ob es bei der Andockung beim BMI bleibt? Wäre es denkbar, dass sich das ändert?
SRS Hille
Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Kann das BMI dazu etwas sagen?
Kaminski (BMI)
Dazu kann ich Ihnen jetzt auch nichts Weiteres sagen.
Frage
Herr Müller, gestern Abend gab es den Start der neuen Ariane-Rakete. In diesem Zusammenhang hat der Chef der Militärsparte von Ariane in München über die Möglichkeit gesprochen, ballistische Raketen auch militärisch einzusetzen, und dafür geworben, dass in Europa mehr darüber nachgedacht werde, so etwas anzuschaffen. Er nannte die französische Regierung und sagte auch, man sei mit der Bundesregierung im Gespräch über die mögliche Anschaffung ‑ so habe ich es verstanden ‑ ballistischer Raketen für die Bundeswehr. Können Sie bestätigen, dass es solche Gespräche gibt, oder habe ich das ganz falsch verstanden?
Müller (BMVg)
Einzelgespräche kann ich nicht bestätigen. Wir haben umfassend darüber informiert, dass die Bundeswehr die Fähigkeit Deep Precision Strike weiter ausbauen will. Soweit ich weiß, hat sich der Minister gestern im Rahmen des NATO-VN-Treffens geäußert, auf dem eine Vereinbarung für ELSA ‑ das steht für European Long-Range Strike Approach ‑ unterzeichnet wurde, dass man mit anderen Partnern Fähigkeiten jenseits der 500-km-Reichweite entwickeln will. Das ist ein Teil von ELSA. ELSA hat natürlich noch andere Komponenten.
Natürlich wird im Rahmen von Projekten der Fähigkeitsaufbau in Gänze weitergedacht. Aber auf einzelne Möglichkeiten, einzelne Firmen oder Konzepte kann ich aktuell noch nicht eingehen.
Zusatzfrage
Können Sie also auch nicht bestätigen, ob es Gespräche zwischen ihrem Haus und Ariane gibt?
Müller (BMVg)
In der Fähigkeitsentwicklung gibt es immer Gespräche mit verschiedensten Akteuren, weil man natürlich auch eine Marktsichtung betreibt und Machbarkeitsmöglichkeiten und physikalische Möglichkeiten betrachtet. Man diskutiert auch immer mit Industrievertretern, keine Frage. Aber Einzelgespräche mag ich hier aktuell nicht bestätigen.
Frage
Herr Wenzel, der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller hat sich für den Aufbau einer nationalen Gasreserve starkgemacht, auch mit Blick auf die aktuell historisch niedrigen Füllstände. Natürlich würde das dann perspektivisch erfolgen.
Wie steht das Bundeswirtschaftsministerium zum Aufbau einer nationalen Gasreserve?
Wentzel (BMWE)
Ich denke, wir haben das Thema hier schon in der vergangenen Woche besprochen, wenn auch vielleicht nicht anlässlich der Aussage von Herrn Müller. Das BMWE hat ein Gutachten zu diversen Fragen des Gasmarkts beauftragt. Darin sind auch wichtige Erkenntnisse für anstehende Diskussionen über eine Weiterentwicklung der Füllstandsvorgaben, wie sie jetzt gerade im Gesetz stehen, enthalten. Das werten wir derzeit aus. Ich kann jetzt aber noch keine konkreten Vorschläge ankündigen.
Frage
Es geht um das Gästehaus Schloss Meseberg, das die Bundesregierung in Zukunft nicht mehr nutzen will. Herr Hille, können Sie die Kosten für den Rückbau ‑ es geht um Hubschrauberlandeplatz, Panzerglas und Sicherheitstechnik ‑ beziffern?
Warum fremdelt der Kanzler mit Meseberg eigentlich so? Es macht zumindest diesen Eindruck
SRS Hille
Herr Kollege, das kann ich, auf Ihre Frage bezogen, nicht tun. Denn das Gästehaus gehört, wie Sie wissen, nicht der Bundesregierung, sondern es gehört der Messerschmidt Stiftung, von der es die Bundesregierung in den vergangenen Jahren gemietet hat. Deshalb entziehen sich diese Fragen meiner Kenntnis.
Sie haben schon richtigerweise gesagt, dass wir gestern öffentlich gemacht haben, dass wir Schloss Meseberg nicht mehr als Gästehaus der Bundesregierung nutzen werden und der Vertrag nach 20 Jahren ab Februar 2027 auslaufen wird. Gründe dafür sind, dass die Nutzung zuletzt sehr stark zurückgegangen ist. Es gibt andere Besuchsformate. Es gibt eine andere Termindichte. Ehrlich gesagt, war auch die Entfernung von Schloss Meseberg zum Stadtzentrum nie ganz einfach und immer etwas problematisch. Somit standen unterm Strich die Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt des Schlosses nicht mehr in angemessenem Verhältnis zum Mehrwert, den Schloss Meseberg für repräsentative Veranstaltungen geboten hat.
Was ich Ihnen zu Kosten sagen kann, ist, welche Kosten dadurch pro Jahr gespart werden. Mit dem Nutzungsende entfallen künftig Kosten in Höhe von jährlich gut 5,3 Millionen Euro für den Unterhalt, den Betrieb und vor allen Dingen auch für die Sicherung des Areals.
Zusatzfrage
Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Rückbau nicht zulasten der Bundesregierung geht, sondern von der Stiftung getragen wird?
SRS Hille
Nein, Sie haben mich nicht ganz korrekt verstanden. Ich hatte gedacht, mich dazu nicht konkret eingelassen zu haben, sondern ich hatte darauf verwiesen, dass das Schloss der Messerschmitt Stiftung gehört und nicht der Bundesregierung und ich deshalb zu dieser Frage zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen kann.
Frage
Verstehe ich Sie richtig, Herr Hille, dass die Bundesregierung keinen Ersatz für Meseberg braucht?
Daran anschließend die Frage: Werden Kabinettsklausuren zukünftig immer in der Villa Borsig stattfinden?
SRS Hille
Ich würde sagen, das ist Ihre Interpretation dessen, was ich zum Auslaufen des Vertrags über Schloss Meseberg gesagt habe. Aber ja, es gibt eine andere Terminlage. Schloss Meseberg wurde nicht mehr so genutzt, wie man es sich vielleicht einmal vorgestellt hatte. Die Entfernung nach Berlin macht es nicht ganz einfach. Deshalb gab es die Entscheidung, dass wir es nicht mehr nutzen. Das beinhaltet aber keine Entscheidungen über künftige Dinge. Das ist wie bei allem, was in der Zukunft liegt: Es steht dann an, wenn es ansteht. ‑ Im Moment geht es darum, dass wir Schloss Meseberg ab Februar 2027 nicht mehr nutzen, ohne dass dabei irgendwelche anderen Dinge im Hintergrund stünden.
Frage
In der Pressemitteilung stand, dass Sie jetzt immer von Event zu Event Örtlichkeiten anmieten wollten. Aber eigentlich hat das Gästehaus doch auch die Funktion, auch wenn sie selten genutzt wurde, einen Staatsgast unterzubringen. Das ist, denke ich, ab und an und ganz selten einmal vorgekommen. Wo wird das dann passieren? Ist die Villa Borsig ein wirklicher Ersatz?
SRS Hille
Herr Kollege, wie Sie selber schon sagen, können Sie sich selber nicht daran erinnern, wann da zuletzt jemand untergebracht worden ist. Ich kann es auch nicht. Das hängt, wie ich gerade schon gesagt habe, mit der Entfernung zum Berliner Stadtzentrum zusammen. Von daher hat Schloss Meseberg diese Funktion aufgrund der geschilderten Kriterien nie wirklich erfüllt, und von daher wird auch künftig nichts fehlen, weil in den letzten Jahren kaum jemand dort untergebracht war. Wo dann die Staatsgäste hier in Mitte logieren, obliegt den jeweiligen Besuchern. Das ist aber auch ein eingespieltes Verfahren.
Frage
Herr Hille, der Vertrag läuft jetzt ja doch noch ein Jahr lang. Inwiefern sind bis Februar 2027 noch irgendwelche Veranstaltungen in Meseberg geplant? Man könnte ja eine Abschlussveranstaltung mit dem Bundeskanzler durchführen, um das zu würdigen. Ist da irgendwas geplant oder lassen Sie das jetzt links liegen?
SRS Hille
Wenn das der Fall ist, Herr Kollege, werden Sie rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt. Sollte es Termine des Bundeskanzlers betreffen, würden wir diese wie üblich am jeweiligen Freitag der Vorwoche ankündigen. Auch wenn ich Ihren unzufriedenen Gesichtsausdruck sehe: Mehr kann ich Ihnen dazu von hier aus heute nicht sagen.
Zusatzfrage
Ich habe noch eine Frage an das BMV: Herr Alexandrin, Emirates möchte Start- und Landerechte am Flughafen Berlin Brandenburg erreichen. Wie steht das Verkehrsministerium dazu?
Alexandrin (BMV)
Ich glaube, dazu hatten wir uns hier schon geäußert. Da gibt es aus meiner Sicht keinen neuen Sachstand.
Zusatzfrage
Herr Hille, wie steht die Bundesregierung bzw. wie steht der Bundeskanzler zu möglichen Staat- und Landerechten für Emirates?
SRS Hille
Sie wissen, Herr Kollege, dass der Bundeskanzler vergangene Woche in der Region unterwegs war. Auch dieses Thema ist dort angesprochen worden. Grundsätzlich ist der Bundesregierung natürlich an einer Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland gelegen. Alles Weitere wird sich aber zeigen.
Vorsitzende Buschow
Es gibt noch eine Nachlieferung aus dem Auswärtigen Amt.
Hinterseher (AA)
Meine Nachlieferung ist eher eine Servicenachlieferung. Ich hatte vorhin zu humanitärer Hilfe ausgeführt ‑ ich glaube, Sie hatten danach gefragt ‑ und kann das noch ein bisschen einordnen.
Die EU hat im November 2025 im Rahmen ihres Katastrophenschutzverfahrens ein internationales Hilfeleistungsersuchen aus Kuba gesteuert. Es gab ja Ende Oktober den verheerenden Hurrikan Melissa. Da bat Kuba um Shelter, Nahrungsmittelhilfe, Solaranlagen, Wasserfilter. Diesem Hilfeersuchen ist dann auch teilweise die Bundesregierung nachgekommen, indem sie Wasserfilter und Isomatten im Wert von 100 000 Euro aus der Vorhaltung des THW bereitgestellt und nach Kuba geliefert hat.
Darüber hinaus ‑ ich glaube, dazu hatte ich schon ausgeführt ‑ haben wir über den Central Emergency Response Fund der UN Hilfen in Höhe von vier Millionen US-Dollar geleistet. Über den Disaster Response Emergency Fund der Internationalen Föderation des Roten Kreuzes wurden nach Kenntnis des Auswärtigen Amts bis zu eine Million Schweizer Franken zur Verfügung gestellt. Über die Botschaft Havanna wurden gemeinsam mit der Nichtregierungsorganisation CARE zusätzlich Nahrungsmittelpakete für betroffene Bevölkerung in einer Gemeinde bereitgestellt.
Das nur als Überblick über die Maßnahmen, die Deutschland dort in Bezug auf humanitäre Hilfe für die Bevölkerung in Kuba geleistet hat.
Frage
Plant die Bundesregierung ob der aktuellen Situation eine Aufstockung oder weitere Maßnahmen konkret zum aktuellen Zustand, zur aktuellen Lage?
Hinterseher (AA)
Weil die Frage jetzt wieder neu kommt: Ich kann Ihnen aktuell nichts darbieten, was die Steuerung und vor allem die Planung weiterer Hilfslieferungen angeht. Sollte es da etwas geben, würde ich Ihnen das gerne nachliefern.
Vorsitzende Buschow
Herr Müller möchte auch noch etwas mitteilen.
Müller (BMVg)
Sie haben ja mitbekommen, dass die NATO angekündigt hat, dass heute Arctic Sentry starten wird. Hier geht es im Schwerpunkt darum, dass wir für die Nordatlantik- und für die Arktisregion das Lagebild stärken wollen. Wir wollen unsere Aktivitäten, Übungen und Kräfte dort besser koordinieren, um auch den sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen.
Bundesminister Pistorius hat am Mittwoch angekündigt, dass wir uns mit Eurofightern und Luftbetankung beteiligen werden. Ich kann Ihnen mitteilen, dass zur Stunde das deutsche Kontingent auf dem Weg ist. Vier Eurofighter sind vom Taktischen Luftwaffengeschwader 74 in Neuburg an der Donau gestartet, und ein Lufttransportflugzeug A400M in der Tankerrolle und in der Transportrolle ist aus dem Lufttransportgeschwader 62 in Wunstorf gestartet. Hinzu kommt noch ein Airbus A330, der von der Multinational MRTT Unit aus Eindhoven, an der wir den größten Anteil halten, und wird vor Ort Luftbetankung bereitstellen ‑ nicht nur für uns, sondern größtenteils sogar für unsere Partner, die in der Region demnächst auch operieren werden.
Der Beitrag der Eurofighter wird zeitlich enger begrenzt sein. Wie Sie wissen, haben wir aktuell noch zwei Eurofighter-Kontingente an der Ostflanke, in Polen und Rumänien. Deswegen wird dieser Anteil etwas begrenzter sein. Das ist ein Anfang, ein erster Schritt. Natürlich werden auch andere Nationen dort oben Air Policing und Luftraumüberwachung fliegen; wir werden uns also abwechseln und ergänzen. Der Beitrag der Luftbetankung wird wahrscheinlich etwas längerfristiger sein.
Wir haben natürlich auch vor, im Rahmen von Arctic Sentry über die nächsten Monate immer wieder mit weiteren Fähigkeiten heraus und hinein zu rotieren. Das können ‑ Sie haben den Minister ja auch am Mittwoch gehört ‑ zum Beispiel Seefernaufklärer sein; das können seegestützte Einheiten sein, also Korvetten oder Fregatten; das können auch Kräfte sein, die bei „Cold Response“ in Norwegen eingesetzt werden, zum Beispiel unsere Gebirgsjäger.
Das wollte ich Ihnen mitteilen, weil die Kräfte gerade abgehoben sind. Ich denke, das ist noch einmal eine Neuigkeit.