Regierungspressekonferenz vom 12. November 2025

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 12. November 2025

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Entwurf der Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur
•    Höhe der Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung
•    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Rentenpaket 2025)
•    geplante Umschichtung von Mitteln im Bundeshaushalt für den Erhalt von Bundesstraßen
•    Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz durch die Länder
•    Sitzung des Koalitiontsausschusses
•    Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands
•    Urteil des Landgerichts München im Rechtsstreit der GEMA gegen OpenAI
•    US-Militäreinsätze vor Venezuela
•    Korruptionsfälle in der Ukraine
•    russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine
•    Solidaritätsmechanismus des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
•    Teilnahme des Bundeskanzlers am G20-Gipfel in Südafrika
•    Nahostkonflikt
•    berufliche Zukunft des ehemaligen Bundesfinanzministers Lindner

36 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 12. November 2025

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Kornelius

  • Gülde (BMG)

  •  Wetter (BMF)

  • Alexandrin (BMV)

  • Pauly (BMDS)

  • Kirschner (BMJV)

  • Hinterseher (AA)

  • Harms (BMVg)

  • Schöneck (BMZ)

  •  Kock (BMI)

 

(Vorsitzende Hamberger eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

StS Kornelius

Die Kabinettssitzung war heute kurz und knackig. Das Bundeskabinett hat heute den von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vorgelegten Entwurf der Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur beschlossen, das sogenannte Gedenkstättenkonzept. Damit erneuert die Bundesregierung nach 17 Jahren das Fundament für die deutsche Erinnerungskultur und Erinnerungspolitik. Das Konzept bildet die Grundlage für die Förderung und die Weiterentwicklung der Gedenkstätten, die an die beiden Diktaturen in der deutschen Geschichte erinnern, an die NS-Verbrechen und das SED-Unrecht. Dieses neue Konzept stärkt die Gedenkstätten für den Erhalt ihrer historischen Orte, in ihrer Bildungsarbeit und in ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit. Sie ermöglicht vor allem auch den digitalen Wandel, weil wir feststellen, dass dieser zum zentralen Förderschwerpunkt werden muss, weil eine enorme Nachfrage besteht. Die neue Gedenkstättenkonzeption bekräftigt die Singularität der Schoah und benennt klar das Unrecht der SED-Diktatur. Die Bundesregierung wird eine wissenschaftliche Kommission berufen, die Empfehlungen dazu erarbeiten soll, welche Einrichtungen künftig in die Bundesförderung mit aufgenommen werden sollen.

Sie wissen auch, dass die Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus nicht Teil dieses Gedenkstättenkonzeptes ist. Sie wird aber mit einem eigenständigen Konzept der Bundesregierung unterstützt.

Abschließend will ich noch anmerken, dass diese Kabinettsentscheidung, wie Sie wissen, eines der zentralen Vorhaben des Koalitionsvertrages umsetzt.

Frage 

Herr Kornelius, dem war eine massive Kritik aus Teilen der Gedenkstätten an der Konzeption vorangegangen, die Herrn Weimers Amtsvorgängerin, Frau Roth, veröffentlicht hatte. Inwiefern wurden diese Kritik und ihre Kernpunkte in der jetzigen Konzeption berücksichtigt?

StS Kornelius

Staatsminister Weimer hat sich heute Vormittag ausführlich dazu geäußert. Darauf möchte ich verweisen. Die Konzeption und die Arbeit daran erfolgten im intensiven Austausch mit den Gedenkstätten. Ich denke, dass die Punkte eingeflossen sind.

Frage 

Meine Frage richtet sich an das Gesundheitsministerium und gegebenenfalls auch an das Finanzministerium. Die Ministerin kündigte Anfang des Monats an, dass die SPV-Beiträge nicht steigen sollen. Jetzt stellt sich die Frage, wie man das macht. Gibt es dazu einen neuen Stand?

Gülde (BMG)

Die Ministerin hat sich zu diesem Sachverhalt geäußert. Ich würde darum bitten, die Bereinigungssitzung abzuwarten. Sie findet diese Woche statt. Darüber hinaus - das wissen Sie - tagt zurzeit immer noch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“. Sie soll bis Ende des Jahres Vorschläge erarbeiten. Diese Vorschläge müssen wir abwarten.

Zusatzfrage

Will das BMF noch etwas ergänzen?

 Wetter (BMF)

Wie der Kollege schon gesagt hat, findet morgen die Bereinigungssitzung statt. Ihr will ich hier nicht vorgreifen.

Zusatzfrage

Die Ministerin hat von „kurzfristig“ gesprochen. Das hieße, dass es vielleicht nach der Bereinigungssitzung etwas gibt. Was hat sie mit „kurzfristig“ gemeint?

Gülde (BMG)

Wie gesagt, würde ich darum bitten, die Bereinigungssitzung morgen abzuwarten.

Frage 

Herr Gülde, eine Frage zum Verfahren, weil Sie gerade wieder auf die Kommission verwiesen haben: Die Bereinigungssitzung - Sie selbst haben es erwähnt - findet morgen statt. Wenn danach alles schon festgezurrt ist, welche Vorschläge soll die Kommission dann noch vorlegen?

Gülde (BMG)

Die Kommission wird Vorschläge für langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung unterbreiten. Das eine sind kurzfristige Maßnahmen; das andere sind langfristige Maßnahmen.

Zusatzfrage

Heißt das, dass beides nichts miteinander zu tun hat und die kurzfristigen Maßnahmen ausschließlich davon abhängen, was die Haushälter in der Bereinigungssitzung ermöglichen?

Gülde (BMG)

Ja. Aber wie gesagt, war das langfristige Ziel - das hat die Ministerin deutlich gemacht - die Stabilisierung der Pflegebeiträge.

Frage 

(zum Rentenpaket 2025) Herr Kornelius, es gibt jetzt aus der Unionsfraktion Äußerungen, dass man sich den Forderungen der Jungen Gruppe nach Änderung am Kabinettsentwurf, der im Juli beschlossen wurde, bezüglich der Haltelinie nicht anschließen wolle. Es wird klar, dass die Fraktionsführung dabei nicht mitmachen möchte.

Wie steht die Bundesregierung zu diesem Thema? Ist sie in irgendeiner Form daran beteiligt, oder überlässt sie das ganz allein der Fraktion?

StS Kornelius

Sie werden verstehen, dass ich kolportierte Äußerungen aus der Fraktion jetzt nicht kommentiere. Das Rentenpaket 2025 ist in der Koalition verabredet. Das Kabinett hat am 6. August 2025 das Gesamtpaket beschlossen. Es sieht vor, dass das Rentenniveau bis 2031 stabilisiert wird, dass die Mütterrente eingeführt wird und dass wir das Anschlussverbot aufheben. Außerdem wurden Anfang September das Betriebsrentenstärkungsgesetz und am 15. Oktober die Aktivrente beschlossen. Schließlich gibt es noch die Eckpunkte zur Frühstartrente, die Ihnen bekannt sind. Es ist ein umfassendes Rentenpaket, das zu Beginn dieser Legislaturperiode von der Koalition auf den Weg gebracht wurde. Außerdem wurde beschlossen, dass noch in diesem Jahr die Rentenkommission eingesetzt wird, die bereits im kommenden Jahr, also 2026, ihre Vorschläge für die wirklich umfassende und prinzipielle Rentenreform vorlegen soll.

Das sind die Prozesse, die momentan laufen. Ich schildere sie deswegen so ausführlich, weil ich denke, dass im Blick auf das Paket, das im Dezember im Bundestag verabschiedet werden soll, die beiden Stränge gemeinsam betrachtet werden müssen. Wir haben zum einen die kurzfristigen, die schnellen Beschlüsse, die den Koalitionsvertrag umsetzen, und wir haben zum anderen die große Rentenreform, die 2026 mit den Vorschlägen wieder an die Koalition zurückgespielt wird. Sie können sich sicher sein, dass sich die Koalition den Auftrag auch selbst gesetzt hat, diese umfassenden Rentenreformen zu adressieren. Sie wird selbstverständlich auch Themen wie Haltelinie oder Niveau prinzipiell beantworten müssen.

Zusatzfrage

Heißt das, dass der Bundeskanzler dafür ist, dass der Gesetzentwurf den Bundestag so passiert, wie er im Kabinett verabschiedet wurde, auch bezüglich der Haltelinie?

StS Kornelius

Die Gesetzentwürfe sind im Kabinett beschlossen worden. Die Möglichkeiten, die das parlamentarische Verfahren außerdem vorsieht, sind bekannt. Natürlich wird im politischen Diskurs bis zu einem Abstimmungstermin noch über die eine oder andere Feinheit diskutiert werden. Auch der Bundeskanzler ist darin involviert. Es ist kein abstraktes Verfahren. Natürlich ist der Bundeskanzler an der umfassenden Rentenreform interessiert. Aber die oberste Priorität hat, dass all dies in einem geordneten Verfahren verläuft, und dieses habe ich gerade geschildert.

Frage 

An das Verkehrsministerium: Die Grünen kritisieren eine geplante Umschichtung im Verkehrsetat vom Erhalt hin zum Neubau von Straßen. Das BMV wolle mehr Gelder im Bereich der Sanierung sparen. Was sagen Sie dazu, und wie wird es, wenn es so ist, begründet?

Alexandrin (BMV)

Vielen Dank für die Frage. Sie gibt mir auch die Gelegenheit, diese Darstellung als irreführend zurückzuweisen. Denn sie betrachtet nur eine Seite des Ganzen. Sie betrachtet nur einen kleinen Ausschnitt der Maßnahme. Entscheidend ist aber das Gesamtbild aus Einzelplan und Sondervermögen. Der Einzelplan wurde in der Darstellung betrachtet, aber das Sondervermögen wurde dabei weggelassen.

Lassen Sie mich vorweg sagen, dass der Löwenanteil der Investitionsmittel auch weiterhin in die Schiene fließt. In dieser Legislaturperiode fließen weit über hundert Milliarden Euro die Schiene. Dem stehen rund 50 Milliarden für die Straße gegenüber.

Bei der Maßnahme, über die wir hier sprechen, geht es um die Einigung des Koalitionsausschusses, der im Oktober beschlossen hat, dass es drei Milliarden Euro mehr für den Neu- und Ausbau der Straße gibt. Die Absenkung im Einzelplan ist eine haushaltstechnische Maßnahme, weil wir, wie Sie wissen, mit Mitteln des Sondervermögens nur die Unterhaltung, aber nicht den Neu- und Ausbau finanzieren können. Das heißt, dass die Absenkung im Kernhaushalt, in Einzelplan 12, im Sondervermögen gegenfinanziert ist. Es kam zu keiner Absenkung für den Erhalt, und es bleibt auch weiterhin beim Grundsatz, dass Erhalt vor Neubau geht.

Zusatzfrage

Können Sie noch einmal erklären, wie sich Neubau zu Erhalt mit Blick auf das Gesamtkunstwerk verhält? Können Sie eine Größenordnung nennen?

Alexandrin (BMV)

Ja, der Erhaltungstitel ist wesentlich größer.

Zusatzfrage

Haben Sie Zahlen?

Alexandrin (BMV)

Das müsste ich nachliefern. Aber ich würde abwarten, bis die Bereinigungssitzung absolviert ist. Denn alles steht weiterhin vorbehaltlich dieser Sitzung.

Frage 

Herr Alexandrin, habe ich es richtig verstanden, dass es keine Verschiebung wesentlicher Gelder aus dem Bereich der Sanierung von Straßen in den Neubau gibt?

Alexandrin (BMV)

Korrekt. Das ist eine rein haushaltstechnische Maßnahme. Man kann aus dem Sondervermögen keinen Neu- und Ausbau finanzieren. Deswegen muss man das im Kernhaushalt machen. Der Plan ist, dass man Mittel im Erhaltungstitel des Kernhaushalts absenkt, die gleichzeitig im Sondervermögen aufwachsen. In keinem Fall kommt es zu einer Absenkung der Erhaltungsmittel. In dem Zusammenhang ist diese Aussage schlicht falsch.

Zusatz 

Aber das heißt, dass auch keine Zusätzlichkeit der Mittel gegeben ist.

Alexandrin (BMV)

Doch. Selbstverständlich kommen Mittel hinzu. Wir reden ja über zusätzliche drei Milliarden Euro.

Zusatzfrage

Aber natürlich nicht in vollem Umfang, nicht wahr? Wenn die Absenkung im Kernhaushalt stattfindet und man in die Sondermittel sozusagen nur die Maßnahmen für die Instandsetzung hineinnimmt, dann ist es natürlich ein Verschiebebahnhof.

Alexandrin (BMV)

Nein. Wir bekommen zusätzlich drei Milliarden Euro, so wie es der Koalitionsausschuss beschlossen hat. Wir können sie nur nicht in den Kernhaushalt einstellen, sondern wir mussten zusehen, dass im Kernhaushalt vom Erhaltungstitel in den Neubautitel geschoben wird. Gleichzeitig wird aber die Summe, um die der Erhaltungstitel abgesenkt wird, im Sondervermögen nachgehalten.

Zusatzfrage

Eins zu eins?

Alexandrin (BMV)

Eins zu eins.

Frage 

Meine Frage geht an das Finanzministerium und den Regierungssprecher. Das Land Berlin hat beschlossen, aus dem Sondervermögen für eine Milliarde Euro neue Bäume zu pflanzen. Dieses Anpflanzen von Bäumen sieht bestimmt ganz toll aus. Aber entspricht das der Zielsetzung und dem, was sich die Bundesregierung von dem Sondervermögen verspricht?

 Wetter (BMF)

Ich kann hier nur wiederholen, was der Minister bereits gesagt hat, und darstellen, wie es sich allgemein mit dem Sondervermögen und der Verteilung auf die Länder verhält. Die Regelung zum Sondervermögen für die Länder war eine politische Einigung zwischen der Bundesregierung und allen 16 Bundesländern. Der Bundesfinanzminister hat seine Erwartungen klar geäußert. Diese Mittel sollen insbesondere in zusätzliche Investitionen vor Ort und vor allem in den Kommunen fließen.

Zusatzfrage

Das beantwortet meine Frage nur halb. Ich will es ein bisschen konkreter machen. Grundlage ist - korrigieren Sie mich gegebenenfalls - das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz. Darin werden acht oder neun Punkte aufgeführt. Das sind Dinge wie Bevölkerungsschutz und Verkehrsinfrastruktur. Darunter taucht aber das Pflanzen von Bäumen nicht auf. Prüfen Sie so etwas? Die Frage ist: Würde Berlin mit der Pflanzung von Bäumen gegen dieses Gesetz verstoßen, wenn das nicht aufgeführt ist?

 Wetter (BMF)

Das Gesetz enthält keine Ausschließlichkeitsklausel, sondern darin steht „insbesondere“. Dem entspricht das.

Frage 

Herr Kornelius, einige Dinge drohen sich jetzt zu überlappen. Können Sie, auch wenn Sie nicht für die Parteien zuständig sind - aber der Kanzler nimmt ja doch teil, wie ich gehört habe -, sagen, wie der Koalitionsausschuss organisatorisch morgen überhaupt vonstattengehen kann? Denn gleichzeitig sind Abstimmungen im Bundestag. Vielleicht können Sie aufklären, wann er stattfindet und wie das organisiert ist.

StS Kornelius

Sie wissen, dass die Spitzen der Parteien hochflexibel sind und dynamisch auch verschiedene Spielorte bespielen können. Das heißt, der Koalitionsausschuss beginnt ein bisschen später, auch aus Rücksicht auf die anderen Termine. Sollte eine namentliche Abstimmung aufgerufen werden, dann wird er natürlich unterbrochen. Aber nach der jetzigen Planung kann die Sitzung des Koalitionsausschusses wie geplant am späten Nachmittag stattfinden und wird sich dann in den Abend hineinziehen.

Zusatzfrage

Können Sie uns etwas zu Inhalten sagen?

StS Kornelius

Ich möchte dem nicht vorgreifen. Sie wissen, dass zu sehr vielen Themen innerhalb der Koalition noch Diskussionsbedarf besteht. Aber es gibt einige Themen, in denen die Koalitionsparteien sehr gute Fortschritte gemacht haben. Sie werden morgen abschließend behandelt, und Sie werden anschließend informiert.

Frage 

Herr Pauly, vor dem Hintergrund des anstehenden Digitalgipfels mit Frankreich - so will ich es einmal zurückhaltend nennen - in der kommenden Woche, möchte ich fragen: Inwieweit hat sich die Bundesregierung mit Frankreich bereits auf konkrete Schritte verständigt, um digitale Souveränität zu stärken und sich von Providern aus Drittländern unabhängiger zu machen?

Pauly (BMDS)

Vielen Dank für das Stichwort. Digitale Souveränität ist in der Tat eines der Kernanliegen dieser Bundesregierung. Sie hat insbesondere für unser Haus sehr hohe Priorität, wie Sie mit Sicherheit auch am bisherigen Wirken des Ministers nachvollziehen können. Sie stellen auf den bevorstehenden Gipfel ab. Heute ist der 12. November; der Gipfel findet am 18. November statt. Derzeit laufen die inhaltlichen Vorbereitungen. Auch hier gilt, dass ich dem eigentlichen Gipfel natürlich nicht vorgreifen möchte und kann.

In dem Zusammenhang möchte ich unsere Strategie vielleicht noch einmal kurz ausführen. Wir müssen und wollen eigene Kompetenzen aufbauen. Das ist das eine. Das andere ist aber: Auch digitale Souveränität bedeutet eben nicht Abschottung. Sie bedeutet nicht einseitige Abschottung, sondern sie bedeutet, dass wir einseitige Abhängigkeiten auflösen. Darum geht es. Insofern ist es unsere Maxime, dass wir als Bundesrepublik Deutschland, dass aber natürlich auch die deutschen Unternehmen auf dem Weltmarkt anschlussfähig sein müssen.

Es gibt viele Partnerschaften, die schon seit vielen Jahren bestehen. Diese Partnerschaften möchten wir natürlich fortführen. Wir brauchen aber ein „level playing field“; wir brauchen einen Wettbewerb auf Augenhöhe. In diesem Spannungsfeld steht unsere Agenda.

Zusatzfrage

Herr Kornelius, aller Voraussicht nach wird auch der Kanzler an dem Gipfel teilnehmen. Angesichts der vielen in den letzten Tagen angekündigten Investitionen von US-Unternehmen, die ein bisschen auffällig im zeitlichen Zusammenhang stehen, wüsste ich gern, wie weit es aus Sicht des Kanzlers mit den Möglichkeiten der digitalen Souveränität her ist und was Frankreich für Deutschland in diesem Zusammenhang beitragen kann.

StS Kornelius

Ich glaube, es ist prinzipiell gut, wenn sich europäische Staaten zusammentun und nach den Prinzipien des offenen Marktes in der Europäischen Union ihre ökonomischen und auch digitalen und kommunikativen Interessen verfolgen. Ich glaube, Deutschland und Frankreich haben einen Mehrwert, den sie hier schaffen können, und die Initiativen der letzten Tage zeigen auch, dass die europäischen Vorstöße möglicherweise ernst genommen werden. Die Politik der Bundesregierung ist seit einem halben Jahr, die digitale Infrastruktur deutlich zu stärken, und diese Stärkung geschieht natürlich auch im Sinne einer Souveränität beziehungsweise einer nationalen und europäischen Resilienz.

Frage 

Ich möchte gerne zum Thema Souveränität nachfragen: Herr Pauli, eben sind die Google-Investitionen in Rechenzentren erwähnt worden. Die Rechenzentren werden mit Nvidia-Chips, auch aus den USA, ausgestattet. Können Sie uns einmal die Felder nennen, auf denen überhaupt eine digitale Souveränität entstehen könnte? Denn das sind ja Entscheidungen, die jetzt für Jahre festlegen, wie im digitalen Bereich investiert wird, und in den letzten Tagen ging es eigentlich immer um Investitionen, von denen große amerikanische Konzerne profitieren.

Pauly (BMDS)

Sie haben völlig recht: Es ist mit Sicherheit so, dass das Thema digitale Souveränität ein Thema ist, an dem wir mittelfristig und langfristig arbeiten müssen, und daran arbeiten wir auch. Es gibt keinen Schalter, den man einfach umlegen kann, und dann ist man plötzlich digital souverän.

Man muss hier auf jeden Fall auch mehrgleisig fahren. Auf der einen Seite entwickeln wir eigene Kompetenzen. Ich denke zum Beispiel an eigene Softwarelösungen, die entstehen. Wir treiben die Entwicklung des Deutschland-Stacks voran beziehungsweise konsultieren aktuell zu diesem Thema und entwickeln dafür technische Standards. Auf der anderen Seite gibt es die von Ihnen beschriebenen Investitionen, die wir auch ausdrücklich begrüßen. Das steht in keinem Fall im Widerspruch zu unserem Ziel und zu unseren Maßnahmen bezüglich der digitalen Souveränität.

Wenn wir jetzt ganz konkret auf Investitionen in Deutschland zu sprechen kommen: Sie haben mit Sicherheit registriert, dass wir in den vergangenen Wochen und Monaten auch viele Partnerschaften zwischen großen - in diesem Fall US-amerikanischen - Unternehmen und deutschen Playern auf dem Markt gesehen haben. Genau das geht auch in die richtige Richtung. Ich hatte vorhin ja gesagt: Es geht hier auch um einen Austausch auf Augenhöhe, um einen Wettbewerb auf Augenhöhe. Insofern sehen wir uns da auf einem guten Weg.

StS Kornelius

Ich möchte das nur noch einmal unterstreichen. Souveränität bedeutet ja nicht Abschottung oder Ausschluss, sondern Souveränität bedeutet, dass man den Wettbewerbern weltweit auf Augenhöhe begegnen kann. Das schafft eine Freiheit, das schafft Verhandlungsmöglichkeiten, das schafft eine Resilienz. Ähnlich wie im militärischen Bereich bedeutet Souveränität auch hier, dass man unangreifbar ist beziehungsweise dass man auch seine eigenen Vorstellungen in eine Ordnung einbringen kann.

Insofern, glaube ich, ist es absolut nicht das Ziel der Bundesregierung und auch nicht das Ziel der französischen Regierung, hier einen abgeschotteten europäischen Markt entstehen zu lassen. Im Gegenteil, es geht darum, den Markt zu öffnen und nach unseren Vorstellungen zu gestalten.

Frage 

Aber wie passt das Ziel der Souveränität damit zusammen, dass die US-Tech-Konzerne hier immer mehr Einfluss gewinnen, immer mehr investieren? Wenn die die Daumenschrauben anlegen, dann ist man ja weniger souverän.

Herr Pauly, können Sie uns einmal die aktuellen einseitigen Abhängigkeiten in diesen Bereichen nennen, die Sie im Kopf haben?

StS Kornelius

Ich sehe keinen Widerspruch zwischen solchen Investitionen und der Idee, stärker zu werden. Die Frage ist ja, unter welchen Bedingungen investiert wird. Ich erkenne bei weltweit agierenden Konzernen auch eine hohe Erkenntnisbereitschaft, die Spielregeln der Märkte, in denen sie aktiv sind, zu akzeptieren.

Pauly (BMDS)

Ich würde die Einschätzung einseitiger Abhängigkeiten gern auf der Ebene einer allgemeinen Diagnose belassen, ohne sie im Einzelnen zu benennen. Es gibt sehr breite Diskussionen darüber, und letztendlich obliegt diese Bewertung auch Ihnen.

Zusatzfrage

Was Sie gerne machen, ist das eine - was ich frage, ist das andere. Wenn Sie das in den Raum stellen, dann haben wir einen Anspruch darauf, zu wissen, was Sie meinen. - Also bitte.

Pauly (BMDS)

Eine einseitige Abhängigkeit liegt dann vor, wenn ich als Kunde -

Zusatz 

Beispiele bitte!

Pauly (BMDS)

- in dem Fall keine Auswahlmöglichkeit habe, sondern auf eine ganz konkrete Dienstleistung oder auf ein ganz konkretes Produkt angewiesen bin. Darum dreht sich die ganze Diskussion, die wir hier in den vergangenen Minuten geführt haben.

Im Übrigen gilt das, was Herr Kornelius gerade gesagt hat: Es geht um Auswahlmöglichkeiten. Das ist unser Ziel und darauf arbeiten wir hin.

Frage 

Passend zum Digitalthema an den Regierungssprecher: Interessiert sich die Bundesregierung für das Urteil, dass die GEMA gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI erwirkt hat? Haben Sie da für uns einen Kommentar?

StS Kornelius

Prinzipiell kommentiert die Bundesregierung keine Urteile. Gleichzeitig haben wir das natürlich aufmerksam beobachtet.

Zusatzfrage

Der Kulturstaatsminister spricht das Thema immer wieder an, Stichwort Digitalabgabe. Wann wird die Bundesregierung hier konkret werden?

StS Kornelius

Da kann ich Ihnen keinen neuen Termin nennen.

Frage 

Meine Frage hängt damit zusammen; denn in diesem Rechtsstreit der GEMA gegen OpenAI geht es einerseits ja genau um die Möglichkeit zur Durchsetzung von Regeln auch gegenüber nicht in Europa ansässigen Unternehmen, die Herr Kornelius eben genannt hat, und andererseits natürlich auch um die Digitalsteuer. Gibt es nach dem GEMA-Urteil aus Sicht der Bundesregierung eine Notwendigkeit, im Urheberrecht bezüglich der Vorschriften für Text- und Datamining tätig zu werden, oder hat das Urteil des Landgerichts München jetzt gezeigt, dass es dort keine Regelungslücke gibt? Vielleicht kann auch das BMJV diese Frage hilfsweise beantworten.

Kirschner (BMJV)

Wie der Regierungssprecher schon gesagt hat, kommentieren wir das Urteil selber nicht. Es ist auch erst einmal ein erstinstanzliches Urteil.

Die Ministerin hat sich am Montag im Rahmen ihrer Rede bei der Initiative Urheberrecht auch schon zu diesem Thema geäußert. Unabhängig von diesem Urteil werfen natürlich die Entwicklung und Nutzung generativer KI-Technologien viele urheberrechtliche Fragen auf. Der maßgebliche Rechtsrahmen dafür ist allerdings im Wesentlichen Unionsrecht, also auf europäischer Ebene. Da finden verschiedene Diskussionen über Anpassungsbedarf statt, und in diesen Diskussionen bringen wir uns auch aktiv ein. Dementsprechend hat die Ministerin auch darauf hingewiesen, dass es vor allen Dingen eine Diskussion auf europäischer Ebene ist.

Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen.

Zusatzfrage

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung einen Überarbeitungsbedarf bei der DSM-Richtlinie? Diese Richtlinie hat ja schon ein gewisses Alter, und das Thema KI hat sich seitdem ein klein wenig weiterentwickelt, könnte man sagen.

Kirschner (BMJV)

Ich kann vielleicht so viel sagen, dass es auf europäischer Ebene, auch seitens der Kommission, durchaus auf der Agenda für diese Legislaturperiode steht. Mehr kann ich dazu erst einmal nicht sagen; es ist aber auf der Agenda.

StS Kornelius

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die KI-Regulierung Innovation und Wachstum in Europa ermöglicht. Das ist im Moment ein sehr dynamischer Prozess. Wir haben uns in diesem Zusammenhang dafür ausgesprochen, bestimmte Verpflichtungen der KI-Verordnung nach hinten zu verschieben, weil wir zunächst auch Klarheit für die Unternehmen schaffen wollen. Ich denke, dass wir in diesem Prozess sicherstellen werden, dass die nationale Umsetzung bürokratiearm und vor allem innovationsfreundlich stattfindet.

Frage 

Direkt daran anknüpfend an den Regierungssprecher oder das BMJ: Ist die Bundesregierung grundsätzlich der Auffassung, dass dort, wo KI auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zurückgreift und diese in ihre Angebote umsetzt, eine Leistungsvergütung erfolgen sollte? Das ist eine grundsätzliche Frage jenseits des Urteils.

StS Kornelius

Die Bundesregierung hat zu diesem sehr speziellen Rechtsbereich noch keine finale Meinung gebildet. Wir haben dieses Urteil mit großem Interesse verfolgt. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass es erstinstanzlich und auch noch nicht rechtskräftig ist. Es ist anzunehmen, dass es weitere Instanzen durchläuft. Das ist ein Rechtsfeld, das tatsächlich der Betrachtung und auch der Bearbeitung bedarf. Ich kann und möchte mich dazu heute aber nicht festlegen.

Zusatzfrage

Lernfrage: Herr Kornelius, nutzt das Bundespresseamt oder nutzen andere Institutionen der Bundesregierung aktiv und möglicherweise zunehmend ChatGPT zur Erstellung eigener Inhalte?

StS Kornelius

Idealerweise würden wir hier demnächst jemand hinsetzen, der programmiert ist.

Vorsitzende Hamberger

Dem möchten wir widersprechen.

Zusatzfrage

Arbeiten Sie daran? - Das war aber nicht die Frage. Die Frage war vielmehr: Nutzen die Institutionen der Bundesregierung aktiv ChatGPT zur Erarbeitung und zur Verfügungstellung von Inhalten, die die Position der Regierung dann darlegen?

StS Kornelius

Das ist eine sehr spezielle Frage. Natürlich nutzt die Bundesregierung künstliche Intelligenz in einem gewissen Rahmen, so wie momentan auch jeder Medienbetrieb. Dass wir damit politische Inhalte erstellen, wage ich zu bezweifeln - das tun wir nicht.

Frage 

An Herrn Kornelius oder Herrn Hinterseher: Wie schaut die Bundesregierung auf die offensichtlichen Invasionsanstrengungen der USA gegenüber Venezuela? Halten Sie die amerikanischen Partner an, das sein zu lassen?

Hinterseher (AA)

Ich kann gern den Anfang machen. - Ich glaube, wir haben uns hier in der Vergangenheit des Öfteren dazu geäußert, und diese Äußerungen bleiben auch gültig. Das internationale Recht, das Völkerrecht bildet den Rahmen, und jedes Vorgehen muss im Rahmen des Völkerrechts erfolgen. Es ist an den jeweiligen Parteien, darzulegen, ob und wie das der Fall ist. Zugleich geht es aus unserer Sicht darum - auch das gilt fort -, dass diese Fragen im Dialog zwischen Venezuela und der US-Seite gelöst werden sollten.

Zusatzfrage

Es ist richtig, dass das hier schon öfter Thema war, aber das Militäraufkommen wird jetzt immer größer. Die Gefahr einer illegalen Invasion scheint sich zumindest nicht mehr als unmöglich darzustellen. Wirken Sie auf die amerikanischen Partner ein, eine völkerrechtlich illegale Invasion sein zu lassen, so wie Sie das auch bei Russland in Sachen Ukraine verurteilen?

StS Kornelius

Ich denke, die Position der Bundesregierung wird auch der amerikanischen Regierung bekannt sein. Die Interpretation des Charakters dieses Aufmarsches überlasse ich Ihnen.

Zusatzfrage

Möchten Sie das dementieren oder dem widersprechen?

StS Kornelius

Ich habe gesagt, ich überlasse es Ihnen.

Zusatzfrage

Was sehen Sie denn da?

StS Kornelius

Ich habe dazu keine Einschätzung abzugeben. Sie sprechen von einem invasionsähnlichen Aufmarsch - diese Einschätzung überlasse ich Ihnen.

Frage 

Herr Kornelius, ich fürchte, ich werde auf Granit beißen, versucht es aber trotzdem: Es gibt Berichte, dass zum Beispiel die britischen Nachrichtendienste keine Informationen bezüglich der südamerikanischen Drogenschmuggler und Ähnlichem mehr mit den USA teilen. Für den BND ist das Kanzleramt zuständig, dessen zuständiger Sprecher Sie sind. Können Sie uns an dieser Stelle irgendetwas zur Praxis deutscher Dienste mitteilen?

StS Kornelius

Sie wissen, dass wir die Praxis deutscher Dienste prinzipiell nicht kommentieren.

Hinterseher (AA)

Grundsätzlich kennen wir die Medienberichte, aber darüber hinausgehende Informationen liegen uns an der Stelle nicht vor.

Zusatzfrage

Liegen Ihnen nicht vor oder liegen dem Haus nicht vor?

Hinterseher (AA)

Ich spreche für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes.

Frage 

An das BMVg: Ist die Marine derzeit irgendwo in der Karibik unterwegs?

Harms (BMVg)

Die Bundeswehr hat derzeit kein Einsatzmandat im karibischen Raum.

Zusatzfrage

Haben Sie trotzdem eigene Erkenntnisse über das, was dort gerade stattfindet, gerade im Zusammenhang mit den Drogenrouten?

Harms (BMVg)

Selbstverständlich haben sowohl die Dienste als auch die Bundeswehr ein Lagebild, zu dem ich hier aber natürlich nicht im Detail sprechen kann.

Frage 

Wünscht sich die Bundesregierung einen „regime change“ in Venezuela, Herr Kornelius?

StS Kornelius

Die Bundesregierung betreibt Politik. Sie betreibt kein Wünsch-dir-was.

Zusatzfrage

Würden Sie einen „regime change“ mit US-militärischer Intervention unterstützen?

StS Kornelius

Ich glaube, es liegt nicht an der Bundesregierung, in die Verhältnisse in Venezuela einzugreifen.

Frage 

Herr Kornelius, wie besorgt sind Sie über die Berichte über Korruptionsfälle in der Ukraine, die jetzt auch dazu führten, dass der Justizminister entlassen wurde. Hemmt das die Erfolgsaussichten der Beitrittsbemühungen der Ukraine? Was können Sie dazu sagen?

StS Kornelius

Diese Meldungen über Korruptionsvorwürfe besorgen uns. Es ist gut, dass die ukrainische Regierung hier volle Transparenz zugesagt hat. Es ist auch gut, dass sie sich auf Seiten der Antikorruptionsbehörde gestellt hat. Das ist genau unsere Erwartung, auch weil sich der in diesem Fall betroffene Bereich, nämlich die Energieinfrastruktur, als ein Bereich darstellt, der beträchtliche Unterstützung aus Deutschland erhält.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Kommission vergangene Woche in ihrem Fortschrittsbericht zunehmenden Druck auf die Antikorruptionsbehörde und auch die Instrumentalisierung der Justiz festgestellt hat und vor Rückschritten gewarnt hat. Deswegen muss in diesem Bereich auch aus Sicht der Bundesregierung weiterhin für deutlichen Fortschritt gesorgt werden. Das ist unsere Erwartung an die ukrainische Regierung.

Zusatzfrage

Hat das Auswirkungen auf deutsche Zahlungen, etwa was Hilfen im Energiebereich betrifft?

StS Kornelius

Nein, das hat keine Auswirkungen auf deutsche Zahlungen. Sie können sich aber sicher sein, dass der Austausch mit der ukrainischen Regierung und auch mit Präsident Selenskyj eng ist. Aber wie gesagt, wir haben auch positiv festgestellt, dass die ukrainische Regierung in der Aufklärung Transparenz zugesagt hat und dass sie vor allem das NABU und das SAPO, also die Antikorruptionsbehörde, unterstützt.

Schöneck (BMZ)

Weil die Unterstützung gerade im Energiebereich durch Deutschland angesprochen wurde: Da ist Deutschland sehr aktiv und ein aktiver Partner. Das ist klar zu trennen von den Vorwürfen, die sich in der Ukraine aktuell gegen bestimmte Personen richten und die die Atomkraftwerke betreffen. Die Zusammenarbeit Deutschlands im Energiebereich findet vor allem mit dem Übertragungsnetzbetreiber UkrEnergo statt. Da geht es vor allem darum, Kriegsschäden zu beheben, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, indem Umspannstationen repariert werden, etc. Darüber hinaus sind die deutschen Unterstützungsmaßnahmen vor allem auf dezentrale Energieversorgungsmöglichkeiten ausgerichtet, um zum Beispiel Schulen und Kindergärten gerade jetzt im Winter mit Wärme und Energie zu versorgen.

Frage Goncharenko

Es geht also nicht um Zahlen, aber führt dieser Skandal vielleicht zu mehr Kontrolle auf der deutschen Seite darüber, was geliefert wird und wie das verwendet wird?

StS Kornelius

Ich glaube, die Bundesregierung wird die Entwicklung jetzt sehr genau verfolgen. Ich sagte schon, dass wir auch im engsten Austausch mit Präsident Selenskyj dazu stehen, auch in diesen Tagen. Wir werden die Entwicklung in diesem konkreten Fall jetzt beobachten, und gegebenenfalls müssen daraus auch Konsequenzen gezogen werden. Momentan haben wir Vertrauen in die ukrainische Regierung, dass sie da jetzt für Aufklärung sorgt, und in die Antikorruptionsbehörde, dass sie diesen Fall aufdeckt und dass das zu einem transparenten Abschluss geführt wird.

Zusatzfrage

Der Bundeskanzler hat im Mai angekündigt, noch in diesem Jahr deutsch-ukrainische Regierungskonsultationen abzuhalten. Können Sie dazu etwas sagen? Wird Korruption ein Thema dieser Konsultationen sein? Denn es gab auch vorher schon Korruptionsfälle.

StS Kornelius

Die Agenda der deutsch-ukrainischen Regierungskonsultationen ist mir nicht bekannt. Meines Wissens sind sie auch nicht mehr für dieses Jahr terminiert.

Frage 

Herr Schöneck, es gibt in Bereichen der Wirtschaft, die mit Ländern zusammenhängen, in denen starke Korruptionsstrukturen vorhanden oder zu befürchten sind, zum Teil eigene Complianceregeln, um sicherzustellen, dass die deutschen Unternehmen möglichst frei davon sind. Gibt es Compliance- oder Monitoringverfahren für deutsche Hilfe und Aktivität in der Ukraine?

Schöneck (BMZ)

Ja, natürlich, die gibt es. Der Regierungssprecher sagte, dass wir natürlich abwarten müssen, was die Untersuchungen zu dem aktuellen Fall ergeben.

Ganz grundsätzlich kann ich noch einmal erklären, dass Antikorruptions- und Transparenzmaßnahmen mit Blick auf die Unterstützung, die Deutschland bereits leistet, natürlich ganz klar beachtet werden. Das beinhaltet zum Beispiel, dass die Mittelvergabe ganz klar projektbezogen mit Umsetzungskontrollen stattfindet und Überweisungen erst bei Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung stattfinden. Insofern wird großer Wert auf genau diesen Aspekt gelegt.

Zusatzfrage

Unterscheidet sich diese Art von Kontrolle von der Systematik der Kontrolle des Einsatzes deutscher Mittel der Entwicklungszusammenarbeit in anderen Ländern, oder ist sie die gleiche?

Schöneck (BMZ)

Grundsätzlich müssen durch die für Deutschland tätigen Durchführungsorganisationen Transparenzvorschriften eingehalten werden. Insbesondere die KfW, die viele der großen finanziellen Vorhaben durchführt, hat ganz klare Complianceregeln, die je nach Kontext individuell gestaltet und gegebenenfalls gestärkt und noch einmal abgesichert werden.

Zusatzfrage

Gab es in der Vergangenheit Fälle von Korruptionsversuchen gegenüber deutschen Unternehmen, die Ihnen bekannt geworden sind?

Schöneck (BMZ)

Mir sind keine solchen Fälle bekannt.

Frage 

Herr Schöneck, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie im Moment nicht davon ausgehen, dass deutsche Gelder betroffen sind? Sie haben geschildert, dass sie eigentlich eher an andere Projekte fließen.

Herr Kornelius, sind Sie mit der ukrainischen Regierung in Kontakt, um herauszufinden, wie und in welchem Umfang das vielleicht doch der Fall sein könnte?

Schöneck (BMZ)

Es ist genau so, wie Sie es sagen: Uns liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Unterstützungsmittel Deutschlands von den Vorfällen betroffen sind.

StS Kornelius

Das beantwortet auch Ihre Frage an mich.

Frage 

Herr Schöneck, Sie haben gerade von Hilfe in Sachen von Energie gesprochen. Der Minister, der jetzt nicht mehr am Amt ist, war vorher auch Energieminister der Ukraine. Sehen Sie dazwischen keinen Zusammenhang?

Schöneck (BMZ)

Ich habe davon gesprochen, mit welcher Agentur die unmittelbare Zusammenarbeit stattfindet. Natürlich ist das Energieministerium in der Zusammenarbeit auch für Deutschland ein Gesprächspartner. Zwischen den konkreten Vorwürfen, die im Raum stehen, und der unmittelbaren Unterstützung Deutschlands in dem Bereich besteht aktuell kein Zusammenhang.

Zusatzfrage

Der Kollege hat gerade nach deutschen Unternehmen gefragt, die in der Ukraine tätig sind. Wie ist es mit deutschen staatlichen Hilfsleistungen? Haben Sie eine Zahl dazu, wie viel davon wahrscheinlich in Korruption und anderen Sachen in der Ukraine versickert?

Schöneck (BMZ)

Wie ich schon gesagt habe, ist uns keinerlei Mittelfehlverwendung bekannt. Das gilt natürlich für die Maßnahmen, die wir in der Ukraine beauftragt haben.

Frage 

Herr Hinterseher, Herr Harms, zur militärischen Lage: Es häufen sich Berichte darüber, dass die russischen Truppen im Osten und Südosten der Ukraine anscheinend Geländegewinne machen. Wie besorgt ist die Bundesregierung, dass dort etwas ins Rutschen kommt, weil auf ukrainischer Seite offenbar Personal und Material fehlen?

Hinterseher (AA)

Ich kann hier natürlich keine Lagebewertung vornehmen. Natürlich gilt weiterhin, dass wir die ukrainische Seite in ihrem Verteidigungskrieg gegen die russische Aggression unterstützen, unter anderem mit militärischer Hilfe, aber auch mit ziviler und humanitärer Hilfe. Darüber hinaus kann ich an dieser Stelle für die Bundesregierung beziehungsweise für das Auswärtige Amt keine Lagebewertung vornehmen.

Harms (BMVg)

Ich kann ergänzen, dass in dieser Phase natürlich ganz entscheidend ist, dass unsere Unterstützung für die Ukraine nicht nachlässt oder abbricht. Ich kann noch einmal kurz die drei Säulen skizzieren, um unser militärisches Engagement zu beschreiben:

Wir investieren sehr intensiv in die Fähigkeiten der Luftverteidigung der Ukraine. Das wissen Sie. Das ist in dieser Phase des anbrechenden Winters besonders wichtig. Wir hatten das Thema gerade schon angesprochen.

Sie wissen auch, dass wir sehr stark mit der ukrainischen Rüstungsindustrie kooperieren, was die Fähigkeit zur Produktion von Abstandswaffen angeht. Das Stichwort hier ist „deep strike“.

Das Dritte sind Maßnahmen, die wir gemeinsam mit den ukrainischen Partnern umsetzen, um die Standhaftigkeit der Ukraine an der Frontlinie zu erhöhen. Dazu gehört insbesondere auch die Instandsetzungsinitiative, die wir jetzt gemeinsam mit der Ukraine gestartet haben. Es ist auch Ergebnis der letzten Besprechungen im Format der Ukraine-Kontaktgruppe, dass wir die Systeme, die wir schon in der Vergangenheit an die Ukraine geliefert haben und die an der Front eingesetzt werden, auch reparieren, instand setzen und modernisieren, um den Kampfwert beziehungsweise den Einsatzwert zu erhalten.

Das sind die drei wesentlichen Säulen. Unser Engagement zur militärischen Unterstützung der Ukraine ist ungebrochen.

Zusatzfrage

Frau Kock, laut Berichten hat die Zahl der jungen ukrainischen Männer, die nach Deutschland kommen und hier Schutz suchen, in den letzten Wochen und Monaten sehr stark zugenommen. Es gibt politische Forderungen, diese Ukrainer zurückzuschicken. Gibt es in Ihrem Ministerium Entscheidungen darüber, wie man mit dieser Personengruppe umgeht?

 Kock (BMI)

Wie Sie wissen, können Ukrainer visafrei nach Deutschland einreisen und sich bis zu 90 Tage hier aufhalten, ohne sich bei irgendeiner Behörde anzumelden oder Ähnliches. Von solchen Entscheidungen oder Überlegungen kann ich nichts berichten.

Zusatzfrage

Sie sind auch nicht geplant, oder?

 Kock (BMI)

Nach meinem Kenntnisstand nicht.

Frage 

(zum Solidaritätsmechanismus) Während dieser RegPK wurde ein späteres Statement des Ministers angekündigt. Trotzdem, Frau Kock: Wie bewertet das BMI das, was die EU-Kommission beziehungsweise Herr Brunner gestern dort vorgetragen hat? Was bedeutet das für die Bundesrepublik ganz konkret?

 Kock (BMI)

Der Minister wird sich später am Nachmittag noch äußern. Sie sind herzlich dazu eingeladen.

Der Solidaritätsmechanismus, den Sie ansprechen, ist ein sehr wichtiger Baustein und Bestandteil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die Europäische Kommission hat gestern einen Bericht zur Migrationslage in der EU veröffentlicht, der auch Grundlage für den Solidaritätsmechanismus ist. Inhalt des Berichts ist die Einordnung, welche Mitgliedstaaten aufgrund der irregulären Migration des vergangenen Jahres unter Migrationsdruck stehen, welche der Gefahr des Migrationsdrucks ausgesetzt sind und welche sich in einer ausgeprägten Migrationslage befinden. Es sind also drei verschiedene Kategorien.

Deutschland wurde von der Kommission als unter der Gefahr von Migrationsdruck stehend eingestuft. Das begrüßen wir sehr. Wir sehen uns dadurch bestätigt, weil dadurch von der Kommission ausdrücklich anerkannt wird, dass Deutschland aufgrund der besonders hohen Zahl an unerlaubten Einreisen in dem Berichtszeitraum, der sehr hohen Zahl an Asylanträgen in den vergangenen zehn Jahren sowie der Aufnahme der meisten ukrainischen Schutzsuchenden in der EU besonders belastet ist. Daher begrüßen wir diesen Bericht ausdrücklich.

Zusatzfrage

Welche Folge kann denn jetzt tatsächlich konkret daraus erwachsen? Könnte Deutschland beispielsweise die noch nicht festgelegten, noch nicht dargelegten Strafzahlungen von nicht so stark belasteten anderen EU-Staaten als Empfängerland erhalten? Wäre das eine Möglichkeit, es miteinander zu verrechnen? Deutschland klagt ja gern - ich schaue jetzt in Richtung des BMF, aber auch in Richtung von Herrn Kornelius - über durchaus hohe Lasten.

 Kock (BMI)

Der Bericht ist gestern herausgekommen. Von daher werten wir ihn jetzt zunächst einmal gründlich aus. Dann werden wir selbstverständlich auch im Sinne eines „fair share“ unseren Beitrag leisten.

StS Kornelius

Ich denke, der Solidaritätsmechanismus muss noch genau ausgearbeitet werden. Wir haben jetzt erst einmal die Einteilung; Deutschland ist in Gruppe zwei. Ich glaube, die wichtigste Schlussfolgerung daraus ist für Deutschland, dass Deutschland 2026 keine Migranten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten aufnehmen muss. Das ist die Anerkennung der Leistung, die Deutschland bisher erbracht hat. Deutschland ist ein Land, das sehr viele Migranten aufgenommen hat. Das hat die EU-Kommission anerkannt. Deswegen ist die Schlussfolgerung, dass es für 2026 keine Aufnahmeverpflichtung gibt. Das ist eine Entscheidung, die die Bundesregierung begrüßt und die anerkennt, dass die Belastungen aus den vergangenen Jahren in diesem Solidaritätsmechanismus auch gesehen werden.

Frage 

Herr Kornelius, zur Teilnahme des Kanzlers am G20-Gipfel: Die Amerikaner haben nicht nur die Nichtanreise von Herrn Trump bekannt gegeben, sondern auch gesagt, dass überhaupt keine Beamten, dass niemand an diesem Gipfel teilnehmen werde. Es wird also gar keine G20 sein, sondern dann formal nur eine G19. Ergibt eine Teilnahme dann Sinn? Warum nimmt der Kanzler, falls er teilnimmt, dennoch teil?

StS Kornelius

Wie Sie wissen, kündigen wir Reisen immer erst eine Woche zuvor an. Ich kann trotzdem etwas zur G20 sagen. Selbstverständlich wird der Bundeskanzler am G20-Gipfel teilnehmen, auch um zu zeigen, dass die Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit für die Bundesregierung weiterhin wichtig sind. Er wird dort viele Partner und Vertreter von Ländern treffen, mit denen er bisher noch keine Gelegenheit hatte, einen Austausch zu führen. Das ist eine sehr gute Gelegenheit. Es gibt auch sehr viele Themen im Multilateralismus, die angesprochen werden können. Die Teilnahme gerade auch von Staaten des globalen Südens ist für die Bundesregierung von hoher Bedeutung. Deswegen nutzen wir den Gipfel, gleich wie die Teilnahme anderer Staaten auf welcher Ebene auch immer aussieht.

Zusatzfrage

Ist denn mit den anderen Teilnehmern geklärt, dass sie auch anreisen? Es gab den EU-CELAC-Gipfel. An ihm haben nicht sehr viele südamerikanische Staats- und Regierungschefs teilgenommen und in der Folge auch nicht mehr sehr viele aus Europa. Fürchten Sie, dass eine Art Dominoeffekt eintritt und auch andere nicht kommen, wenn Trump nicht kommt?

StS Kornelius

Ich kann nicht für den Ausrichter des Gipfels sprechen; das ist Südafrika. Deswegen müssten Sie dort den aktuellen Zusagenstand erfragen. Ich glaube aber trotzdem, dass viele Akteure den Wert multilateraler Treffen sehen und dass es ein inhaltliches Programm gibt, das eine Teilnahme begründet. Insofern warten wir die Entwicklung in den nächsten anderthalb Wochen ab. Aber ich denke, dass Südafrika ein Interesse daran hat, den G20-Gipfel in dem Rahmen, in dem es ihn vorbereitet hat, zum Erfolg zu machen.

Frage 

Herr Kornelius, der US-Präsident begründet die Nichtteilnahme von Vertretern der US-Regelung damit, dass es einen Völkermord an weißen Bauern in Südafrika gebe. Was weiß die Bundesregierung darüber?

StS Kornelius

Die Bundesregierung hat dazu keine Erkenntnis.

Zusatzfrage

Herr Hinterseher, ist das auch die Erkenntnis der deutschen Diplomaten vor Ort? Weisen Sie diese Behauptung des US-Präsidenten zurück?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, es wurde gerade dargelegt, dass wir zu dem, was Sie gerade suggerieren, keine Erkenntnis haben.

Zuruf 

Das hat ja der US-Präsident suggeriert.

Frage 

Meine Frage geht an das BMVg. Herr Harms, die Bundeswehr ist mit mehreren Offizieren am Civil-Military Coordination Center, CMCC, beteiligt, das sich um die Umsetzung des Gaza-Friedensplans kümmern soll. Im Rahmen dieser Aktion hat im vergangenen Monat ein zweitägiges Symposium stattgefunden. Dort wurden Dokumente präsentiert, die nach Ansicht von Teilnehmern Zweifel daran erheben, dass eine Strategie für die tatsächliche Umsetzung des Friedensplans besteht. Ist das der Eindruck, den auch die Bundeswehrteilnehmer hatten?

Harms (BMVg)

Vielleicht zur aktuellen Situation: Wir haben derzeit drei Stabsoffiziere der Bundeswehr in diesem CMCC verortet. Ich hatte dazu ja vor zwei Wochen ausgeführt, was die Intention ist, welche Absicht wir hegen, dass es jetzt erst einmal darum geht, eine Struktur aufzubauen. Ich glaube, diese Phase ist mittlerweile abgeschlossen. Wir beteiligen uns jetzt insbesondere an der Aufgabe der Koordination von Hilfsleistungen, an der Abstimmung auch mit zivilen Akteuren dort im Raum. Mir ist aber noch kein Bericht der Offiziere bekannt. Sie wissen, sie agieren dort in diesem CMCC auch als unser Sensor. Sie berichten über die Entwicklungen; die laufen ein beim operativen Führungskommando der Bundeswehr. Ich würde Sie bitten, gegebenenfalls da noch einmal nachzufragen.

Zusatzfrage

Ich beziehe mich auf Veröffentlichungen, die von „Politico“ vorgenommen worden sind. Die darin zitierten Dokumente wurden von Teilnehmern als authentisch bezeichnet. Deswegen gehe ich davon aus, dass auch Sie oder Ihre Offiziere sie vorliegen haben. Hat das Auswärtige Amt eine Einschätzung darüber, ob es tatsächlich eine realistische Umsetzungsstrategie für Phase zwei des Gaza-Friedensplans gibt, oder befürchten Sie, dass das im Sande zu verlaufen droht?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, an der Stelle gilt, was wir auch in der Vergangenheit betont haben, dass zunächst einmal Hamas noch Teile aus Phase eins umzusetzen hat, nämlich die Übergabe aller sterblichen Überreste der Geiseln und die Niederlegung der Waffen. Das ist dann ein Teil, der uns in die Phase zwei bringen müsste.

Gleichzeitig haben wir auch an die israelische Seite appelliert, jetzt militärisch Zurückhaltung zu üben, um in diese Phase zwei zu kommen. Perspektivisch soll die Sicherheit im Gazastreifen dann durch eine vom VN-Sicherheitsrat mandatierte Mission übernommen oder wiederhergestellt werden. Alle Vorschläge, die in diese Richtung gehen - das hat der Minister wiederholt klargemacht -, haben unsere volle Unterstützung. Aber dass es jetzt an allen Stellen in der Umsetzung des 20-Punkte-Plans, den wir voll und ganz unterstützen, zu Schwierigkeiten kommen kann, ist, glaube ich, evident.

Zusatzfrage

Herr Hinterseher, kommen aktuell nach Ihrer Erkenntnislage genug Hilfslieferungen in den Gazastreifen, also genug im Sinne davon, was die UN als Mindestlieferung ansieht?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, die Frage nach dem „genug“ lässt sich so einfach nicht beantworten. Es ist tatsächlich ein inhärenter Teil dieser Vereinbarung über den Waffenstillstand, dass umfassend und unverzüglich humanitäre Hilfe geliefert wird. Zugang und Verteilung müssen sichergestellt werden. Dort gibt es jetzt, zum Beispiel mit dem heutigen Tag, positive Aspekte, die herauszustellen sind, etwa die Öffnung eines dritten Übergangs, durch den dann mehr humanitäre Hilfe in den Gazastreifen gelangen kann.

Insgesamt stellt sich die Lage durch die Versorgung verbessert dar, aber die Bedarfe bestehen nach wie vor fort. Die Güter, die dort sind, hunderttausende Tonnen von Nothilfe, sind teilweise schon geprüft und freigegeben und müssen jetzt schnell an den jeweiligen Bestimmungsort geliefert werden. Es liegt auch an der israelischen Regierung, alle Korridore nach Gaza dafür zu öffnen, um eine reibungslose Einfuhr zu ermöglichen. Mit der Öffnung eines dritten Übergangs ist, wie ich gerade dargelegt habe, ein Zwischenschritt, wenn Sie so möchten, getan.

Zusatzfrage

Aber eine neue Grenze, die offen ist, heißt ja nicht, dass jetzt automatisch mehr Tonnen oder genügend Tonnen aus Sicht der UN hereinkommen. Das Versorgungsproblem besteht ja auch nicht, wie Sie gerade gesagt haben. Wie viel mehr muss Israel denn hereinlassen?

Hinterseher (AA)

Ich würde die Prämisse nicht so ganz mittragen. Ein dritter Übergang ermöglicht natürlich ein Mehr an Hilfe.

Zuruf 

Klar.

Hinterseher (AA)

Er muss natürlich dafür genutzt werden.

Zuruf 

Ja.

Hinterseher (AA)

Daran sind wir mit allen Partnern im Gespräch, dass das geschieht. Wir werden weiterhin, wie wir das auch in der Vergangenheit getan haben, auf alle Seiten hinwirken, dass die humanitäre Hilfe zugelassen wird, dass sie bei der Verteilung hereingelassen wird und sie auch nicht auf eine Art zweckentfremdet werden kann.

Frage 

Es ist eine relativ kurze Sache, es geht um den deutschen Gebrauchtwagenhandel. Der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner hat im Laufe der vergangenen Nacht mitgeteilt, dass er gedenkt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender einer großen deutschen Gebrauchtwagenkette zu werden. Nach den Karenzregeln muss diese Tätigkeit der Bundesregierung innerhalb der ersten 18 Monate mitgeteilt werden. Die erste Frage, die ich dazu habe, ist: Hat der ehemalige Bundesfinanzminister dies der Bundesregierung mitgeteilt? Die zweite Frage dazu: Plant die Bundesregierung, dieses zu untersagen? Das Recht hat sie ja innerhalb der ersten 18 Monate.

StS Kornelius

Wie Sie wissen, können wir aus rechtlichen Gründen über die Verfahren in der Karenzkommission keine Auskunft geben, auch nicht sagen, ob dort der Antrag gestellt wurde, wie weit er ist usw. Das können wir nicht. Wir können es dann sagen, wenn es beschieden wurde. Das würde ich gerne tun, wenn es so weit ist. Wir haben diesen Bericht auch zur Kenntnis genommen. Das Weitere überlassen wir jetzt dem Verfahren.

Aber Sie haben in den letzten Wochen ja auch verfolgt, dass viele Anträge bereits beschieden wurden. Insofern gibt es eine gewisse Tendenz.

Frage 

So eine Kommission ist dafür da, Entscheidungen zu treffen - manchmal ja, manchmal nein. Können Sie uns von Fällen berichten - das müssen Sie ja nicht konkret sagen -, in denen Anträge auch einmal verneint wurden, also negativ entschieden wurden, oder sagt die Karenzkommission zu allem Ja und Amen?

StS Kornelius

Ich weiß nicht, ob das Justizministerium da konkrete Beispiele hat. Aber ich kann mir vorstellen - - -

Zuruf 

Ich habe nicht nach konkreten Beispielen gefragt. Das könnte ja unter Datenschutz usw. laufen. Ich wollte einfach generell wissen: Wird auch einmal Nein gesagt?

StS Kornelius

Es gibt klare Regeln in der Karenzkommission, und wenn diese Regeln nicht erfüllt werden, wird auch Nein gesagt.

Zuruf 

Wurde bisher schon Nein gesagt?

StS Kornelius

Jetzt fragen Sie doch nach konkreten Fällen.

Zuruf 

Nee.

Kirschner (BMJV)

Nach meinem Kenntnisstand sind wir dafür gar nicht zuständig.

Vorsitzende Hamberger

Wer ist denn zuständig?

StS Kornelius

Es wurde auch schon Nein gesagt. Wir reichen Ihnen gerne konkrete Fälle nach - -

Zuruf 

Sehr gern.

StS Kornelius

- - -, wenn Sie das noch einmal nacharbeiten möchten. Aber es gibt alle Möglichkeiten.

Vorsitzende Hamberger

Dann schließen wir mit der Aussicht auf diese Nachreichung. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Tag.