Regierungspressekonferenz vom 12. August 2026

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 12. August 2026

Themen
•    Reise der Bundesentwicklungsministerin nach Indonesien
•    Kabinettssitzung
•    Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente
•    Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
•    Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts
•    Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
•    Desinformationskampagne „Matrjoschka“
•    Diskussion um eine Aufnahme einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung in das Grundgesetz
•    Hitzeschutz der Bevölkerung
•    Erdbeben in Kolumbien
•    Rückführungen nach Afghanistan
•    Kohleausstieg
•    wirtschaftliche Situation von Betrieben mit Schweinen
•    Übernahmeersuchen an Italien
•    Gasspeicherfüllstände
•    Ausstattung der Bundespolizei
•    Termine des Bundeskanzlers
•    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
 

52 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 12. August 2026

Sprecherinnen und Sprecher
•    stellvertretender Regierungssprecher Hille
•    Koufen (BMZ)
•    Dr. Rüll (BMF)
•    Dr. Kock (BMI)
•    Giese (AA)
•    Haufe (BMUKN)
•    Büddicker (BMV)
•    Dr. Valdés Cifuentes (BMJV)
•    Ungrad (BMWE)
•    Hauck (BMLEH)
•    Müller (BMVg)
•    Teichmann (BMBFSFJ)
 

(Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

 

Koufen (BMZ)

Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan reist in der kommenden Woche mit einer Wirtschaftsdelegation nach Indonesien. Ein Schwerpunkt der Reise ist der Ausbau der Zusammenarbeit bei erneuerbaren Energien und einer sozialgerechten Energiewende. Als viertbevölkerungsreichtes Land der Welt und größte Volkswirtschaft Südostasiens ist Indonesien eines der neuen Fokusländer für die engere Einbindung der Privatwirtschaft. Das ist ein Schwerpunkt der Neuausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik. Mit dem Aktionsplan Wirtschaft setzen wir unter anderem darauf, Unternehmen und Verbände bereits bei der Planung und später in der Umsetzung von Vorhaben stärker einzubinden, zum Beispiel durch Wirtschaftsdelegationen wie jetzt auf dieser Reise. Nach Indonesien nimmt die Ministerin Vertreterinnen und Vertreter von deutschen Unternehmen mit, die sich in Indonesien engagieren wollen oder ihre Präsenz dort weiter ausbauen werden, gerade im Energiesektor und im Bereich der erneuerbaren Energien. Deutsche Unternehmen bieten Spitzentechnologie und leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. Mit unserer Entwicklungspolitik machen wir das weltweit sichtbar, binden Unternehmen gezielt ein und fördern entsprechende Beteiligung an Entwicklungsprojekten. Ministerin Alabali Radovan wird mit der indonesischen Regierung und den Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern daran arbeiten, neue Partnerschaften auf den Weg zu bringen und deutschen Firmen den Einstieg in einen der dynamischsten Märkte Asiens zu erleichtern.

SRS Hille

Heute hat das Kabinett getagt. Es hatte tatsächlich eine sehr volle Tagesordnung und hat eine ganze Reihe wichtiger Beschlüsse gefasst. Ich habe Ihnen die vier wichtigsten mitgebracht, weil ich Sie nicht überstrapazieren möchte.

Der erste Beschluss betrifft das Thema Altersvorsorge. Wir treiben den Umbau der Altersvorsorge weiter voran. Man kann sagen: hin zur Altersvorsorge von Anfang an. Wir wollen Kinder und Jugendliche unterstützen, frühzeitig Geld anzusparen und dabei von den Renditemöglichkeiten des Kapitalmarkts zu profitieren, mit dem Ziel, dass sie im Alter gut versorgt sind. Dafür hat das Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente beschlossen. Die Bundesregierung will damit jungen Menschen durch staatliche Zuschüsse ein Startkapital für die private Altersvorsorge geben und Finanzbildung von Anfang an stärken.

Das Ganze funktioniert so: Kinder erhalten zwischen ihrem sechsten und 18. Lebensjahr eine staatliche Zahlung von monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes, privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot. Eltern können das individuelle Depot bei einem Anbieter der reformierten privaten Altersvorsorge eröffnen, und sie können freiwillig private Zuzahlungen leisten und damit den Fonds aufstocken. Der staatliche Zuschuss erfolgt dann ohne weiteren Antrag über den Anbieter. Auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, profitieren. Für sie gibt es eine kollektive Anlagemöglichkeit. So können alle die Möglichkeit der kapitalmarktorientierten Vorsorge nutzen und davon profitieren. Die individuellen Depots werden an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge anknüpfen. So erleichtern wir jungen Erwachsenen den Einstieg in eigenverantwortliche zusätzliche Altersvorsorge.

Die Bundesregierung geht umfassende Reformen an ‑ Sie wissen das ‑, um die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und auch die private Altersvorsorge zu stärken. Ziel ist eine gute, bestmögliche Versorgung im Alter. Innovative Wege und ein neuer Fokus auf die Renditechancen des Kapitalmarkts sollen dabei helfen. Die Frühstartrente, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 und die geplante gesetzliche Kapitalrente greifen an dieser Stelle sinnvoll ineinander.

Dann habe ich eine gute Nachricht für Studierende, Schüler und Azubis im Gepäck, denn die Bundesregierung hat heute die BAföG-Reform beschlossen. Ziel ist es, jungen Menschen in Ausbildung und Studium eine verlässliche, moderne und bestmögliche staatliche Unterstützung zu bieten. Ich nenne Ihnen hier einmal die Schwerpunkte der Reform, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Die Wohnkostenpauschale soll ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro monatlich erhöht werden. Das soll Studierende angesichts hoher Mieten entlasten, wie Sie sich denken können. Die BAföG-Bedarfsätze ‑ das ist die zweite Säule ‑ sollen zudem schrittweise steigen, um die Lebenshaltungskosten besser abzudecken, ab dem Wintersemester 2027/2028 von 475 auf 503 Euro und in einem zweiten Schritt im Sommersemester 2029 noch einmal auf bis zu 563 Euro. Das entspricht dem aktuellen Grundsicherungsniveau. Bei Schülerinnen und Schülern und auch Azubis erfolgt eine entsprechende Anpassung. Zudem ‑ das ist die dritte Säule ‑ sollen die Freibeträge ab dem Schuljahr bzw. Wintersemester 2028/2029 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Damit wollen wir den Kreis der Berechtigten erhalten. Neben den höheren Leistungen soll es aber auch einfacher werden, BAföG zu beantragen. Künftig soll die Antragstellung bundesweit einheitlich und vollständig digital abgewickelt werden. Außerdem sollen Regelungen wie beispielsweise der Leistungsnachweis ab dem fünften Semester, den es bisher noch gibt, entfallen. Mit all diesen Entscheidungen reduzieren wir Verwaltungsaufwand, beschleunigen die BAföG-Verfahren und engagieren uns weiter für einen konsequenten Bürokratieabbau.

Dann habe ich zwei Beschlüsse im weiteren Sinne aus dem Bereich der Sicherheit dabei. Der erste Beschluss ist sogar im engeren Sinn aus dem Bereich der Sicherheit. Die Bundesregierung ‑ das haben Sie vielleicht auch schon beim Statement der Chefin des Bundeskanzleramtes und des Bundesinnenministers verfolgt ‑ will die Nachrichtendienste weiterentwickeln und hat dazu heute den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen und damit ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Leitmotiv des Entwurfs ist es, für die Menschen in Deutschland und ihre Freiheit ein höheres Maß an Sicherheit zu gewinnen. Zum Schutz der nationalen Souveränität werden die operativen Fähigkeiten der Nachrichtendienste gestärkt, auch mit dem Ziel, die Kompetenzen und Fähigkeiten unserer Nachrichtendienste an das Leistungsniveau unserer europäischen Partnerdienste anzupassen.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf drei Ziele: In Anbetracht der verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland sollen zunächst die Aufklärungsbefugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes gestärkt werden. Dies ist zwingend erforderlich, um den Schutz herausragender Rechtsgüter des Gemeinwohls ‑ so heißt es juristisch ‑ zu gewährleisten, denen nachrichtendienstliche Bedrohungsaufklärung dient. Zentral dafür ist die Möglichkeit, künftig unter engen Voraussetzungen auch aktive Maßnahmen ergreifen und damit Schutzlücken schließen zu können.

Zudem stärken wir ‑ das ist die zweite Säule ‑ die Möglichkeit, die erhobenen Daten schnell und zuverlässig auswerten zu können. Hierbei werden endlich auch moderne Technologien wie KI berücksichtigt. So bleiben die deutschen Dienste auch international anschlussfähig.

Des Weiteren ‑ das ist der dritte Bereich ‑ soll die Rechtskontrolle über die Tätigkeit der Nachrichtendienste gestärkt und effizienter ausgestaltet werden. Dazu werden die Kontrollzuständigkeiten beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt. Unbenommen bleibt natürlich die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste durch das Parlamentarische Kontrollgremium im Deutschen Bundestag.

Damit kommen wir zum vierten Beschluss, auch im weiteren Sinne aus dem Bereich Sicherheit, in diesem Fall Kriminalitätsbekämpfung. Die Bundesregierung will Organisierte Kriminalität noch intensiver und besser bekämpfen, konkret Finanzkriminalität, Geldwäsche, Drogenhandel, Banden- und Clanstrukturen, denn diese kriminellen Strukturen bedrohen die innere Sicherheit und schädigen nachhaltig das Vertrauen in den Staat. Das Kabinett hat dafür heute den Gesetzentwurf zur Stärkung der Zollverwaltung und Bekämpfung der Finanzkriminalität ‑ kurz: Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz; ein, wie ich finde, besonders schöner Gesetzesname ‑, beschlossen. Mit diesem Paket bekommt der Zoll neue Befugnisse, um gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche besser vorgehen zu können.

Auch hier nur die wichtigsten Regelungen: Der Zoll soll Vermögensgegenstände künftig leichter beschlagnahmen können, wenn an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen. Dies ermöglicht die gezielte Bekämpfung der Vermögensverschleierung. Außerdem sollen grenzüberschreitende digitale Überweisungswege über die Landesgrenzen hinweg besser kontrolliert und auch Kryptowerte sichergestellt werden können. Für den Kampf gegen internationale Geldwäsche wird die bestehende Financial Intelligence Unit ‑ kurz: FIU ‑ gestärkt. Auch der Datenaustausch innerhalb Deutschlands zwischen Bund und Ländern soll ausgebaut werden. Zudem erhält der Zoll die Rechtsgrundlage zur Nutzung moderner Technologien. Auch hierbei geht es um den Einsatz von KI, zum Beispiel zum Abgleich biometrischer Daten oder auch zum Einsatz von Drohnen. Zur effektiven Sanktionsdurchsetzung werden die Befugnisse der Generalzolldirektion zur Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Datenanalyse erweitert, und es können eingefrorene Vermögenswerte transparent im „Bundesanzeiger“ bekannt gegeben werden.

Frage

Wenn wir unter „Zollverwaltung“ die erweiterten Befugnisse fassen, dann sind wir ja schon fast bei den ND-Reformen. Trotzdem würde ich erst einmal beim Zoll bleiben. Ich würde gern wissen, wie genau das ineinandergreift. Denn die Zuständigkeiten des Zolls sind ja schon heute in bestimmten Bereichen sehr nah an dem, was das BKA oder andere Akteure dürfen. Wie ist das jetzt im Zusammenspiel mit den ND-Reformen gedacht?

Dr. Rüll (BMF)

Ich kann für den Zoll selbst sprechen und sagen, dass ein wesentlicher Teil des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes die Strukturreform Zoll 2030 ist, die vor allem darauf zielt, den Zoll selbst zu reformieren und anders aufzustellen, im Wesentlichen durch zwei Fachstränge, Zölle und Steuern auf der einen Seite sowie Sicherheit und Vollzug auf der anderen Seite, statt den bisherigen sechs Fachdirektionen. Das ist ein wesentlicher Teil, wie der Zoll als solcher umgebaut wird. Ansonsten wird er mit weiteren Befugnissen ausgestattet, die aber aus meiner Sicht der stellvertretende Regierungssprecher schon umfangreich erläutert hat.

Für das Zusammenspiel würde ich vielleicht an das Innenministerium abgeben.

Dr. Kock (BMI)

Wie Sie wissen und es auch aus dem Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität kennen, gibt es verschiedene Bereiche, Phänomenbereiche, Kriminalitätsbereiche, in denen der Zoll sehr eng mit der Polizei zusammenarbeitet. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es zumindest in einzelnen Landesverfassungsschutzgesetzen auch entsprechende Befugnisse, zumindest was den Bereich der organisierten Kriminalität angeht. Sie können davon ausgehen, dass wir in allen Bereichen, bei denen es notwendig ist, eng kooperieren und uns auch entsprechend austauschen.

Zusatzfrage

In der Vergangenheit gab es immer ganz viel Knatsch rund um die Frage der Financial Intelligence Unit und wie sie faktisch agieren kann, um zum Beispiel Steuerstraftaten aufzudecken oder gegen Organisierte Kriminalität im Finanzbereich vorzugehen. Herr Rüll, was soll sich dort an dieser Stelle tun? Was soll die FIU in Zukunft dürfen? Oder ist es auch Teil der Organisationsreform, dass man sie in ihren Zuständigkeiten beschneidet?

Dr. Rüll (BMF)

Eine Beschneidung ihrer Zuständigkeiten ist mir nicht bekannt. Ich kann Ihnen heute mitgeben, dass sie schlagkräftiger aufgestellt werden soll. Die Details müsste ich Ihnen nachreichen. Gerade im Kampf gegen Steuerkriminalität kann ich auch noch auf die Umsetzung des Aktionsplans gegen Steuerkriminalität verweisen, der vorsieht, die FIU zu stärken, aber auch vorsieht, ein gemeinsames Zentrum aus mehreren Behörden zu schaffen, die gemeinsam effektiv gegen Steuerkriminalität vorgehen werden. Das ist noch nicht Bestandteil des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes, weil es dafür voraussichtlich keiner gesetzlichen Regelung bedarf, sondern schon auf operationaler Ebene erledigt werden kann.

Frage

Ich habe eine Frage zu dem Gesetzesnamen. Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „Gerechtigkeit“? Warum heißt das Gesetz so? Ist Gerechtigkeit sozusagen ein eigenständiger Grund für zusätzliche staatliche Eingriffsbefugnisse?

SRS Hille

Da es ein Gesetz aus dem Bereich des BMF ist, würde ich an den Kollegen weitergeben.

Dr. Rüll (BMF)

Das ist jetzt ein eher persönlich geprägtes Verständnis. Ich würde es so interpretieren, dass das Ziel des Gesetzes ist, mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung zu erzielen, weil das Einhalten von Regeln wesentlich dafür ist, zur Gerechtigkeit in unserem Gemeinwesen beizutragen und damit gegen diejenigen, die gegen diese Regeln verstoßen, vorzugehen.

Zusatzfrage

Wieso heißt es nicht einfach „Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität“?

Dr. Rüll (BMF)

Das entzieht sich heute meiner Kenntnis. Das kann ich Ihnen aber gern nachreichen.

SRS Hille

So heißt es auch. „Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität“ ist der längere Name, wie er auf meinem Zettel steht. Kurz: Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz.

Frage

(zum Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts) Ich habe eine Frage an das BMI zur Geheimdienstreform. Es geht ja in der aktuellen Debatte vor allem um hybride Angriffe. Wie wirkt sich die Reform auf die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz aus?

Dr. Kock (BMI)

Zu konkreten Einzelfällen und zur Arbeit der Nachrichtendienste ‑ dafür haben Sie sicherlich Verständnis ‑ kann ich mich nicht äußern, weder für das BfV noch würde Herr Hille das vermutlich für den Bundesnachrichtendienst tun. Das sind generelle Regelungen, die künftig gegen alle extremistischen Bestrebungen angewandt werden, die das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

Zusatzfrage

Sollen die angekündigten aktiven Maßnahmen also eventuell auch gegen AfD-Politiker eingesetzt werden?

Dr. Kock (BMI)

Ich kann mich nur wiederholen: Es sind Regelungen, die für das Bundesamt für Verfassungsschutz gelten. Es sind neue Befugnisse, die das Bundesamt bekommt, die vor allen Dingen dazu dienen, auch Gefahren abwehren zu können, die konkret bevorstehen. Der Minister hat gerade eine Pressekonferenz gegeben. Wenn ich es richtig beobachtet habe, hat er auch Beispiele genannt, in welchen Fällen es möglich ist und was es dann genau bringt.

Frage

Nur weil ich die Beispiele gerade auch noch recht präsent habe: Das heißt, Frau Weidel muss jetzt nicht davon ausgehen, dass Herr Dobrindt demnächst in ihrem smarten Kühlschrank sitzt?

Dr. Kock (BMI)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Dobrindt in einem Kühlschrank sitzt.

Frage

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat heute offiziell vor einer neuartigen ausländischen Desinformationskampagne unter dem Namen „Matrjoschka“ gewarnt. Haben Sie dazu noch ein paar Details?

Dr. Kock (BMI)

Nach meinem Kenntnisstand hat sich der Minister auch dazu gerade auf Nachfrage in der Pressekonferenz geäußert. In der Tat beobachtet das Bundesamt diese Kampagne. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht verschiedene Formen der Einflussnahme und auch Verbreitung von Desinformationen und Falschinformationen. Damit ist die Projektgruppe ZEAM bei uns im Haus beschäftigt, an der auch andere Ressorts beteiligt sind. Das Gemeinsame Abwehrzentrum Hybrid setzt sich ebenfalls mit der Thematik auseinander. Wir beobachten momentan, dass diese Falschinformationen eher eine geringere Reichweite haben. Aber das Ziel einer Einflussnahme in Deutschland ist unserer Ansicht nach offensichtlich. Wir sehen diese Desinformationskampagne auch im Zusammenhang mit den bevorstehenden Landtagswahlen.

Zusatz

Der Name lässt ja Rückschlüsse darauf zu, dass Sie schon eine klare Zuordnung haben, woher sie kommt.

Dr. Kock (BMI)

Sie können davon ausgehen, dass wir das, wenn wir eine klare, eindeutige Zuordnung haben, dann auch früher oder später offiziell kundtun.

Frage

Die Matrjoschka-Kampagne als solche ist ja nicht neu, sondern es geht nur um eine neue Iteration der Matrjoschka-Kampagne, wenn ich es richtig verstanden habe. Unter anderem das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat ja schon vor Jahren davor gewarnt. Ist das aus Ihrer Sicht eine neue sogenannte Matrjoschka-Kampagne, oder ist es die gleiche, weitergeführte Matrjoschka-Kampagne?

Dr. Kock (BMI)

Das müsste ich nachreichen, um darauf ganz exakt zu antworten. Das Phänomen an sich ist nicht neu. Da haben Sie recht.

Giese (AA)

Dazu aber vielleicht der Hinweis, dass wir schon in der vergangenen Woche darüber gesprochen haben, dass wir diese Art und Weise, nicht authentische Informationen über gefakte Webseiten, beispielsweise gefakte Wikipedia-Einträge etc., zu verbreiten, natürlich kennen. Das wird zusammenfassend auch unter „Matrjoschka“ beschrieben. Wie gesagt, das war auch schon in der letzten Woche hier Thema. Allen, die sich im Detail dafür interessieren, würde ich raten, noch einmal in das Protokoll zu schauen. Das war hier ziemlich umfangreich Thema.

Frage

Umweltminister Schneider hat nach der Kabinettssitzung heute mitgeteilt, dass er dort auch mögliche Grundgesetzänderungen thematisiert hat, die er für notwendig hält, dass die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung ins Grundgesetz geschrieben wird und dass er sich für die Umsetzung dieser Forderung jetzt im zweiten Halbjahr einsetzen will. Mich würde interessieren, wie der Rest des Kabinetts auf diesen Vorschlag reagiert hat und wie die Haltung der CDU-geführten Häuser zu diesem Vorschlag ist.

SRS Hille

Herr Kollege, ich würde einmal den Anfang machen. Ich war beim Statement des Bundesumweltministers nicht dabei, weil ich zur gleichen Zeit beim Statement zur Novelle des Nachrichtendienstrechts mit der Chefin des Bundeskanzleramts und dem Bundesinnenminister im Kanzleramt war. Von daher weiß ich nicht, was er dort gesagt hat. Dementsprechend fällt natürlich auch irgendeine Art von Einschätzung schwer. Es ist zutreffend, dass der Bundesumweltminister ‑ ohne jetzt zu detailliert zu werden, was wir ja bei Kabinettssitzungen nie tun ‑ zum Thema Trockenheit, Folgen aus Trockenheit und Wasserknappheit das Wort ergriffen hat und sich im Kabinett geäußert hat.

Zusatzfrage

Etwas genauer: War konkret die Grundgesetzänderung Thema? Gibt es dazu konkret für die Bundesregierung schon eine Haltung, ob man sie für notwendig hält, um eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung einzuführen, damit der Bund sowohl Vorgaben machen als auch Geld zur Verfügung stellen darf, was im Moment wohl kaum möglich ist?

SRS Hille

Ich verstehe, dass Sie gern tiefer in das Innenleben einer Kabinettssitzung eintauchen würden. Sehen Sie es mir nach: Wir gehen dabei nie zu sehr ins Detail.

Die Worte des Bundesumweltministers ‑ das kennen Sie von uns ‑ stehen für sich. Richtig ist, dass das Thema Klima, Klimaanpassung, Trockenheit, Folgen von Trockenheit und Niedrigwasser ein großes Thema ist, das wir hier auch schon mehrfach besprochen haben. Es wurde auch heute im Kabinett ausführlich von verschiedenen Perspektiven darüber gesprochen. Das ist ein Thema, das die Bundesregierung natürlich schon in der Vergangenheit intensiv begleitet hat und auch weiterhin begleitet und mit politischen Entscheidungen, Koordinierungen und dergleichen bestmöglich begleiten will.

Frage

Die Forderung nach der Gemeinschaftsaufgabe war ja auch schon vor der Kabinettssitzung Thema, unter anderem durch Herrn Flasbarth. Hat der Kanzler eine Haltung zu der Frage? Das ist ja auch ein Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag und kam nicht erst heute auf. Wie blickt das Verkehrsministerium darauf?

SRS Hille

Die Grundhaltung habe ich ja gerade versucht zu skizzieren. Das Thema Folgen des Klimawandels, Dürre, Niedrigwasser und alles, was damit noch zusammenhängt‑ man kann es ja gar nicht auf einen Begriff bringen ‑, ist natürlich ein wichtiges, großes Thema, um das sich Politik kümmern muss und um das sich die Bundesregierung in ganz unterschiedlichen Facetten qua Ressortzuständigkeit kümmert. Das ist überhaupt keine Frage. Wenn Sie wollen, besteht dort eine politische Gesamtverantwortung für das Thema. Ich würde jetzt nicht weiter einsteigen und zum jetzigen Zeitpunkt von hier aus Einzelvorschläge kommentieren oder einordnen. Bei Ihnen geht es ja darum, was man für den richtigen Weg hält, wie man Themen angeht. Aber wichtig ist, dass dieses Thema oben auf der Agenda steht. Das zeigt sich auch darin, dass es heute im Kabinett breiteren Raum eingenommen hat.

Haufe (BMUKN)

Die Position des Ministers ist hier schon angerissen worden. Der Minister hat nach der Sitzung des Kabinetts noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Gemeinschaftsaufgabe bereits im Koalitionsvertrag angelegt worden ist. Das ist auch gerade von der Kollegin genannt worden. Dementsprechend wird der Minister dieses Ziel, das dort bereits formuliert ist, jetzt verfolgen und dafür eben versuchen, die entsprechenden Mehrheiten zu gewinnen. Das ist ein Thema, das wir schon seit mehreren Wochen und Monaten im Angesicht der herausfordernden gesamten Lage und der sich nun deutlich abzeichnenden, andauernden klimatischen Veränderungen diskutieren. Der Minister hat noch einmal deutlich darauf hingewiesen: Es geht nicht um das Wetter und um Wetterphänomene, sondern um eine dauerhafte klimatische Veränderung, die wir jetzt besonders in Augenschein nehmen. Umso dringlicher hält er es, diese Gemeinschaftsaufgabe hinzubekommen, da ein konzertiertes, effektives Vorgehen in der Klimaanpassung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden notwendig ist. Wir fangen dort nicht bei null an. Es gibt heute schon eine Menge Erfahrungen im Bereich Klimaanpassung, es gibt bereits eine Menge Klimaanpassungsmaßnahmen, und es ist sinnvoll, diese im ganzen Land entsprechend auch zu verankern.

Büddicker (BMV)

Ich kann mich dazu meinen Vorrednern nur anschließen. Es geht darum, dass das Ganze natürlich ganzheitlich betrachtet wird. Für unseren Aspekt aus verkehrlicher Sicht ist natürlich gerade das Niedrigwasser sehr stark im Fokus. Wir wollen dort auch die ökonomischen Aspekte mit in Einklang bringen.

Frage

Ich will es doch noch einmal bei Herrn Hille versuchen. Sie haben ja nach dem Wort gesucht. Ich würde das Wort „Klimaanpassung“ vorschlagen. Das fasst es ganz gut zusammen. Ist es korrekt, dass es in zwei Wochen auf der Kabinettsklausur auch darum gehen wird, Klimaanpassung zur Gemeinschaftsaufgabe des Bundes zu machen?

SRS Hille

Das ist ja quasi das Thema von einer anderen Seite angeritten. Vielen Dank für die Begriffsfindung „Klimaanpassung“. Das Thema hat ja ganz viele Folgen. Wir haben gerade kurz über den Verkehr gesprochen. In der Landwirtschaft gibt es Folgen. Es sind nicht nur Klimaanpassungsfragen, sondern auch wirtschaftliche Fragen, zum Beispiel wie Logistik künftig funktionieren kann, wie Landwirtschaft künftig funktionieren kann und dergleichen. Aber sei es drum. Ich habe heute noch keine Ankündigung über die Tagesordnung der Kabinettsklausur zu machen. Aber ich bin mir sicher, dass Sie ‑ das Ganze findet ja in zwei Wochen statt ‑ ausreichend vorher Bescheid wissen, worum es auf der Kabinettsklausur gehen wird.

Zusatzfrage

Haben Sie zur Position des Bundeskanzlers eventuell eine Ankündigung zu machen?

SRS Hille

Ich dachte, ich hätte gerade versucht, zu erläutern, welche Bedeutung das Thema hat, aber auch, dass ich hier von dieser Stelle jetzt nicht einzelne konkrete Vorschläge kommentiere, wie man sich diesem Thema in Gänze oder in Teilen nähern kann und was man für den richtigen Angang hält. Das heißt nicht, dass das Thema keine Relevanz hat. Das Thema hat eine riesengroße Relevanz.

Frage

Herr Hille, wir haben gerade gehört, die Gemeinschaftsaufgabe ist im Koalitionsvertrag angelegt. Fühlt sich der Bundeskanzler in diesem Punkt an den Koalitionsvertrag gebunden?

Eine weitergehende Frage dazu: Der Hitzeschutz oder die Klimaanpassung sind sozusagen nur die Bewältigung von Folgen. Davor ist ja noch eine Ursache, der Klimawandel. Gibt es angesichts dieser plastischen Auswirkungen, die wir alle gerade spüren, irgendeinen Impuls in der Bundesregierung, den Klimaschutz ein bisschen weiter oben auf die Tagesordnung zu setzen und ihn zu einem wahrnehmbaren Schwerpunktthema zu machen? Gibt es dafür Maßnahmen, die Sie verstärkt ergreifen, oder buchen Sie das Ganze unter Wetterkapriolen ab?

SRS Hille

Erst einmal Kompliment für die Kreativität, mich jetzt zu einer Aussage zu bewegen, die heißt: Gemeinschaftsaufgabe, ja oder nein. Diese Antwort werde ich ‑ das ist nur schon einmal vorausgeschickt, falls Sie es noch aus anderen Richtungen probieren, was Sie gern tun können ‑ jetzt von dieser Stelle nicht geben. Frau Vates, das heißt nicht, dass ich mich geäußert habe, auch nicht gegenteilig. Ich habe nur gesagt, dass ich jetzt von dieser Stelle nicht einzelne Vorschläge wie den genannten einordnen und kommentieren werde.

Das Thema hat große Relevanz. Sowohl das Thema Klimaanpassung ‑ wir haben gerade vereinbart, das unter diesem Begriff zu benennen ‑ als auch der Klimaschutz grundsätzlich ‑ Sie haben es angesprochen; der Klimaschutz ist die Grundlage ‑ haben für die Bundesregierung hohe Priorität. Die Bundesregierung hat zum Ziel, Klimaschutz zu betreiben und zugleich das zu gewährleisten, was dafür auch nötig ist, nämlich den Wohlstand zu erhalten und auszubauen. Damit wir ausreichend Möglichkeiten haben, beispielsweise in Technologien zu investieren, die wiederum dem Klimaschutz dienen, braucht es die nötigen Mittel. Es geht also nicht um ein Ausspielen von Klimaschutz gegen Wirtschaft bzw. Wirtschaft gegen Klimaschutz, sondern darum ‑ auch darüber haben wir hier schon verschiedentlich gesprochen ‑, beides in eine Balance zu bringen, in dem Wissen, dass beides nur zusammen funktionieren kann. Klimaschutz in einem Land wie Deutschland kann nicht funktionieren, wenn es uns wirtschaftlich nicht gut geht. Wirtschaft wiederum kann nicht funktionieren, wenn Klimaschutz keine Rolle spielt. Wir sehen ja, was das im Moment für Folgen haben kann. Verstehen Sie, auf was ich hinaus möchte? Das ist für die Bundesregierung oben auf der Agenda. Der Klimaschutz steht oben auf der Agenda, genauso wie der Erhalt und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, weil ‑ das ist die tiefe Überzeugung ‑ beides nur Hand in Hand geht.

Zusatzfrage

Sie können also nicht sagen, ob sich der Bundeskanzler bei dem Thema Gemeinschaftsaufgabe an den Koalitionsvertrag gebunden fühlt, ja oder nein?

Meine zweite Nachfrage zum Thema Klimaschutz: Hält die Bundesregierung es für nötig, angesichts der krassen Vorgänge eine Neujustierung vorzunehmen, ja oder nein?

SRS Hille

Frau Vates, das ist richtig; den Aspekt hatte ich gerade vergessen. Natürlich ist der Koalitionsvertrag Grundlage für die Arbeit dieser Koalition. Natürlich hält sich auch der Bundeskanzler an den Koalitionsvertrag. Das ist überhaupt keine Frage. Wenn wir jetzt alle anfangen würden, den Koalitionsvertrag infrage zu stellen, führt das, glaube ich, auf keinen guten Weg. Das heißt nicht, dass nicht auch Dinge rechts und links möglich sind, so man sie in der Koalition miteinander vereinbart. Das ist ja das Zentrale.

Zu allem Weiteren, was Ihre Frage angeht, würde ich den Kollegen Haufe bitten, ob er, weil er noch tiefer drinsteckt, als ich es tue, flankieren kann.

Haufe (BMUKN)

Ich würde gern noch einmal auf das Klimaschutzprogramm verweisen. Die Bundesregierung hat ein umfassendes Klimaschutzprogramm beschlossen. Das ist ein Maßnahmenpaket mit Maßnahmen bis 2030, das das Klimaziel, das gesetzlich festgelegt und auch grundgesetzlich untermauert ist, entsprechend ausfüllen soll. In diesem Maßnahmenpaket sehen Sie einerseits die Maßnahmen, die sich in der Umsetzung befinden ‑ Stichwort: Ausbau der erneuerbaren Energien, Hochlauf der Elektromobilität, die neue Förderung für energieeffiziente, klimafreundliche Heizungen ‑, genauso aber auch die Maßnahmen, die in den nächsten Jahren angegangen werden müssen. Das Programm an sich enthält für jeden Sektor umfängliche Emissionsminderungen, so wie es das Gesetz vorsieht. Insofern ist die Regierung auf der Maßnahmenseite programmatisch und auch inhaltlich genau dafür aufgestellt.

Frage

Zum Teil hat sich meine Frage erledigt, weil es bei Herrn Hille anscheinend nichts bringt und ich zur Kenntnis nehme, dass man im Kanzleramt anderthalb Jahre, nachdem dieser Prüfauftrag im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden ist, noch keinerlei Haltung dazu hat, was man von dieser Prüfung hält.

Deswegen versuche ich es parallel noch einmal beim Innenministerium und beim Justizministerium, die ja auch für Verfassungsfragen zuständig sind: Gibt es dort schon eine Haltung dazu, ob man eine solche Verfassungsänderung, für die dann Zweidrittelmehrheiten in beiden Häusern notwendig wären, für realistisch und sinnvoll hält?

SRS Hille

Nur für das Protokoll zu der, sage ich mal, nicht ganz sachgemäßen Zusammenfassung dessen, was ich gesagt habe ‑ ‑ ‑

Zusatz

Dann sagen Sie uns Ihre Haltung!

SRS Hille

Ich habe schon mehrfach gesagt, dass ich von dieser Stelle nicht einzelne Vorschläge, die von Ihnen genannt worden sind, kommentiere, den Daumen hebe und „Ja“ oder „Nein“ sage, was nicht heißt, dass es dazu keine Haltung gibt. Das haben Sie gesagt: Es gäbe keine Haltung. ‑ Ich habe gesagt, ich sage jetzt von dieser Stelle dazu nichts.

Zusatz

Sie verraten sie uns nicht. Okay, alles klar. Dann nehme ich das auf.

Haufe (BMUKN)

Vielleicht noch einmal eine Ergänzung zur Untermauerung der Maßnahmen: Wir stehen vor der größten Emissionshandelsreform in Europa, einem zentralen Punkt für die Emissionsminderung. Wie wird der Emissionshandel in den nächsten zehn bis 15 Jahren aufgestellt sein? Wir werden in zwei Jahren einen zweiten Emissionshandel für Wärme und Verkehr europaweit einführen. Heute im Kabinett ist auch der Preis für den nationalen Brennstoffemissionshandel für das Jahr 2027 beschlossen worden, das Übergangsjahr zum europäischen Emissionshandel für Wärme und Verkehr. Ab dem Jahr 2028 werden 75 bis 80 Prozent der klimaschädlichen CO2-Emissionen in Europa unter einem Deckel liegen. Das ist ein enormer Erfolg. Weltweit gibt es keine Region, die solch einen umfassenden Emissionshandel und solch ein umfassendes CO2-Bepreisungssystem und ‑Absenkungssystem wie die Europäische Union hat. Das ist das zentrale Element, um klimaschädliche Emissionen herabzusenken, die die einzige zentrale, wichtige Vorsorgemaßnahme sind, um Klimaschäden und Klimawandelfolgen einigermaßen eindämmen zu können. Das ist gerade ein zentrales Projekt innerhalb der Europäischen Union, bei dem wir als deutsche Bundesregierung, die sich dazu übrigens ziemlich progressiv gegenüber anderen Staaten positioniert hat, in dem nächsten halben Jahr entsprechend deutlich zeigen werden, wo Klimaschutz gemacht werden kann: im Wirtschafts-, im Energie- und im Verkehrsbereich, weil alle diese dem Emissionshandel unterliegen.

Dr. Kock (BMI)

Wie Sie sich sicher vorstellen können, habe ich den Ausführungen des stellvertretenden Regierungssprechers im Moment nichts hinzuzufügen.

Dr. Valdés Cifuentes (BMJV)

Ich ebenfalls nicht.

Zusatz

Das ist ja schade.

SRS Hille

Es ist immer besonders schön ‑ das hören Sie ja auch gerne ‑, wenn ich den Kanzler zitieren kann. Das mache ich an dieser Stelle gern noch einmal. In der Sommer-PK am 15. Juli hat der Bundeskanzler ganz grundsätzlich zu dem Thema gesagt ‑ ich zitiere ‑: Wir müssen alles tun, um den Klimawandel in den Griff zu bekommen. Das gelingt am besten, wenn wir

„Technologien entwickeln, die so gut sind, dass andere sie auch nutzen wollen. … Das wäre der beste Beitrag, den Deutschland leisten könnte, um das Problem des Klimawandels weltweit in den Griff zu bekommen.“

Wir wollen

„Klimapolitik mit Wirtschaftspolitik gut verbinden können.“

Das war in schöneren Worten noch einmal das, was ich vorhin versucht habe, Ihnen zu erläutern.

Frage

Herr Hille, ich würde zurück zur Anpassung kommen. Würde das Kanzleramt zugeben, dass die Anpassungsmaßnahmen vielleicht mangelhaft sind, wenn man sieht, was jetzt mit dem Rhein passiert und zu wie vielen Todesfällen aufgrund der Hitze es gekommen ist? Soll dort nicht ein bisschen mehr gesteuert und ein bisschen mehr Priorität gesetzt werden, wenn man die Folgen sieht?

SRS Hille

Dazu würde ich in weiten Teilen darauf verweisen wollen, was ich gerade gesagt habe, um das nicht wiederholen zu müssen. Das gesamte Thema Klimawandel, Folgen des Klimawandels und Klimaanpassungen, die daraus nötig sind, ist von großer Bedeutung und steht weit oben auf der politischen allgemeinen Tagesordnung und auch auf der Tagesordnung der Bundesregierung. Wir müssen aber auch ein bisschen aufpassen im Sinne des Erwartungsmanagements. Gerade wenn Sie jetzt als Beispiel das Niedrigwasser im Rhein ansprechen, bringt es nichts, die Erwartungen zu schüren, man könnte einen Knopf umlegen und übermorgen ist wieder genug Wasser im Rhein und alles funktioniert wieder. Das sind länger laufende Prozesse, in denen wir uns schon befinden und die auch weiterlaufen. Die sind viel zu vielschichtig und komplex, um damit einfache Lösungen zu finden: Wir machen heute das, damit morgen das entsteht, und dann ist es erledigt.

Die Bundesregierung versteht dieses Thema ganzheitlich mit all seinen Facetten, die es hat, und arbeitet daran ‑ das tut die Bundesregierung im Übrigen auch schon seit vielen Jahren; das kann man, glaube ich, auch für die Vergangenheit sagen ‑, um den Klimawandel ‑ ich zitiere noch einmal den Bundeskanzler ‑ „in den Griff zu bekommen“, etwas salopp gesprochen. Nur ist das keine einfache Angelegenheit. Der Kollege Haufe hat gerade geschildert, was wir in Deutschland und in Europa tun. Wir können für uns, glaube ich, zu Recht in Anspruch nehmen, dass wir dabei weltweit sehr weit vorne sind, was dieses Thema angeht. Nur ‑ auch das gehört auch zum Gesamtbild ‑ all diese Fragen lösen wir weder in Deutschland noch in der Europäischen Union, sondern es sind Themen ‑ deshalb stehen sie bei Zusammenkünften im G7- und G20-Format regelmäßig auf den Tagesordnungen ‑, die nur international im weltweiten Verbund geregelt werden können.

Zusatzfrage

Würden Sie aber sagen, dass es Raum für Verbesserungen gibt, was Anpassungen angeht? Die Frage geht auch an Herrn Haufe.

SRS Hille

Da würde ich fast schon philosophisch werden: Besser geht immer. Dass man den Eindruck hat, es ginge nicht mehr besser, diesen Zustand erreicht man, glaube ich, selten bis nie. Von daher geht es natürlich immer besser. Aber ich habe gerade auch versucht, zu erläutern, wie die Dinge ineinandergreifen müssen. Ich überspitze jetzt: Nur alles auf den Klimaschutz zu fokussieren und dabei zu vergessen, dass wir, damit das möglich ist, wirtschaftlich erfolgreich sein müssen, führt nicht zum Erfolg. Es muss eine Balance hergestellt sein. Nur wenn beides bedacht und bearbeitet wird, kann es erfolgreich bearbeitet werden. Das ist eine inhaltlich-thematische Symbiose zwischen wirtschaftlichem Erfolg und Klimaschutz.

Haufe (BMUKN)

Ich habe vorhin schon gesagt, der Minister hat noch einmal herausgestellt, wir fangen nicht bei null an. Wenn Sie das Kompetenzzentrum KlimaAnpassung fragen, dann erfahren Sie, dass eigentlich alle großen Städte in Deutschland schon längst über lokale Hitzeaktionspläne verfügen. Fast die Hälfte aller Bundesländer haben das bereits. Nordrhein-Westfalen ist zum Beispiel bei der Hitzevorsorge schon sehr weit entwickelt. Gleichzeitig geht es darum ‑ das hat er auch gesagt ‑, dass wir wesentlich effektiver, strategischer und auch konzertierter vorgehen müssen. Es gibt ganz klar Nachbesserungs- und Verbesserungsbedarf. Klimaanpassung erfolgt vor allen Dingen lokal, regional und national. Herr Hille hat gerade noch einmal auf die internationale Dimension der Klimaschutzvorsorge hingewiesen. Klimaanpassung ist natürlich massiv auch eine regionale und nationale Frage. Die Nationale Wasserstrategie, die in der letzten Legislaturperiode angegangen worden ist, ist ja gerade der Hebel, um das alte Wassermanagement, nämlich Wasser immer abfließen zu lassen und Kanäle zu schaffen, umzudrehen und zu sagen, dass wir Wasser in der Landschaft halten müssen. Denn nur so kriegen wir im Grunde genommen das Wasser länger auch in den Flüssen bei Niedrigwassersituationen. Das ist eine komplett neue Kultur. Wassermanagement wurde seit vielen Jahrzehnten immer darauf ausgelegt, Wasser abfließen zu lassen. Jetzt muss es quasi gehalten werden, durch Moore und die Wiederbelebung alter Kanäle und Flüsse. Wie auch gerade von Herrn Hille angesprochen: Das ist eine Langzeitaufgabe; die nicht von heute auf morgen geht.

Die Situation jetzt macht noch einmal deutlich, wie wichtig es ist, dieses Umdenken im Wassermanagement wirklich überall in Deutschland zu etablieren. Wir haben eine Reihe von Pilotprojekten an der Elbe und an der Havel, wo das bereits passiert ist und auch gerade im Gang ist ‑ an der Elbe ist es schon sehr weit fortgeschritten ‑, sodass man das Wasser mittlerweile viel mehr in den Regionen hält. Das hilft wiederum auch dem Hochwasserschutz. Wie gesagt, fangen wir nicht bei null an, aber es braucht insgesamt ein strategischeres und vorausschauenderes Vorgehen auf allen Ebenen, die in Deutschland zusammendenken.

Frage

Sie haben gerade beschrieben, wie die Bundesregierung versucht, Veränderungen ins Land zu bringen. Wir reden gerade aber von einer Grundgesetzänderung, die im Koalitionsvertrag steht. Sie haben gerade auch die Sommer-PK zitiert, in der der Bundeskanzler meinte, er sei nicht zuversichtlich, dass es eine Grundgesetzänderung bezüglich der Schuldenbremse geben könnte. Meine Frage ist: Ist er zuversichtlich, dass es eine Grundgesetzänderung bezüglich des Umweltschutzes geben könnte?

SRS Hille

Sie geben mit Ihrer Frage vielleicht ein wenig Antwort darauf, warum ich auf vorherige Fragen nicht dezidierter in die eine oder andere Richtung geantwortet habe. Der Bundeskanzler hat in der Sommer-PK nicht nur die Rechtslage, sondern auch die parlamentarische Realität beschrieben, und die ist natürlich Grundlage für alles, was man gesetzlich verändern will. Es gibt unterschiedliche Anforderungen, und eine Grundgesetzänderung hat aus sehr gutem Grund sehr hohe Mehrheitsanforderungen im Deutschen Bundestag. Schauen Sie sich die Mehrheitsverteilung im Deutschen Bundestag an; dann können Sie sich die Antwort auf Ihre Frage auch selber zumindest weitgehend erschließen. Insofern: Was einen möglichen Erfolg bei Grundgesetzänderungen angeht ‑ sei es bei diesem Thema oder auch bei anderen Themen ‑, teile ich die Einschätzung des Bundeskanzlers aufgrund der parlamentarischen Mehrheitsverteilung voll und ganz.

Frage

Herr Hille, kurz noch dazu: Heißt das, dass Sie wegen der Probleme der CDU mit der Linkspartei beim Thema Klimaanpassungen nicht vorankommen können?

Weil der Emissionshandel als wesentliches Element für den Klimaschutz gerade angesprochen wurde, möchte ich das Wirtschaftsministerium noch fragen: Zieht die Bundesregierung an einem Strang, insbesondere was Fristen usw. angeht, oder gibt es da noch unterschiedliche Vorstellungen gibt?

Ungrad (BMWE)

Zum Emissionshandel würde ich an das BMUKN als dafür zuständiges Ministerium verweisen.

Zusatzfrage

Die Wirtschaftsministerin hat sich zwischendurch doch auch ab und zu zum Thema Emissionshandel geäußert, oder habe ich das falsch im Kopf?

Ungrad (BMWE)

Ja, aber in Ihrer Frage geht ja um die konkrete Umsetzung, und da muss ich auf die Zuständigkeit des BMUKN verweisen.

Haufe (BMUKN)

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag zur Reform des Emissionshandels vorgelegt, der weitgehender ist als der Vorschlag, den die EU-Kommission gemacht hat. Dieser Vorschlag, den wir bei der EU-Kommission eingereicht haben, ist in vielen Teilen noch wesentlich strenger und auf eine durchaus schärfere Preisentwicklung ausgelegt gewesen, und er beschreibt die gemeinsame Position der Bundesregierung.

SRS Hille

Ich überlege, ob ich noch einmal einen Anlauf nehme und vielleicht noch zwei Sätze dazu sage. ‑ Ich würde dafür werben, dass wir uns vielleicht nicht auf formale Fragen konzentrieren, die eher am Ende eines Bearbeitungsprozesses stehen sollten ‑ etwa, ob eine bestimmte juristische Form zwingend die Lösung eines großen Problems ist. Relevant ist doch ‑ und darüber haben wir gerade ausführlich gesprochen ‑, welche Bedeutung dieses Thema hat, wie das Verständnis der Bundesregierung grundsätzlich ist und was man dann mit Blick auf gesetzliche Änderungen und gegebenenfalls auch Grundgesetzänderungen für den richtigen Angang hält. Ich würde also dafür werben, diese formale Frage nicht zur zentralen Frage dieses Themas zu machen. Das wäre aus meiner Sicht unlautere oder unsachgemäße Verkürzung.

Frage

Herr Hille, Sie haben jetzt so schön den Kanzler aus der Sommer-PK zitiert. Da hat er ja noch ein anderes viel zitiertes Zitat zu dem Thema gemacht, nämlich dass er die Wetterphänomene weiter beobachten werde und sich später gegebenenfalls auch noch dazu äußern würde. Hatte er während seines Urlaubs die Möglichkeit, diese Wetterphänomene zu beobachten, und ist damit zu rechnen, dass er sich gegebenenfalls tatsächlich äußern wird?

SRS Hille

Der Kanzler beobachtet immer, egal wo er sich aufhält, was in Deutschland, in Europa und in der Welt passiert.

Zusatzfrage

Und äußert sich dann gegebenenfalls auch?

SRS Hille

Er äußert sich dann, wenn er sich äußert.

Frage

Ich habe nur eine formale Verständnisfrage: Im Koalitionsvertrag stand, dass die Gemeinschaftsaufgabe geprüft werden solle. Das ist ja schon ein Weilchen her, und jetzt würde ich gerne wissen: Was ist denn seitdem passiert, welche Prüfungen haben denn stattgefunden, und durch wen wurde geprüft?

SRS Hille

Ich dachte, gerade dafür geworben zu haben, uns jetzt nicht auf Aspekt zu kaprizieren, der sozusagen eine Formalie ist, nämlich wie man das in Gesetzestechnik übersetzt. ‑ Prüfung heißt Prüfung. Eine Prüfung beinhaltet einen inhaltlichen Teil ‑ da kann man zu einem Ergebnis kommen ‑, eine Prüfung beinhaltet aber auch den Teil, den wir gerade angesprochen haben. Nur als Gedankenspiel: Was hilft einem der Wille, das Grundgesetz zu ändern, wenn man nicht die nötigen Mehrheiten dafür hat? Da gehören nicht nur die Regierungsfraktionen dazu, sondern da gehören dann auch andere dazu. Wir bewegen uns hier ehrlicherweise ein bisschen im theoretisch luftleeren Raum.

Zusatzfrage

Wenn man in einen Koalitionsvertrag konkret hineinschreibt, dass man etwas prüfen möchte, halte ich es nicht für einen theoretisch luftleeren Raum, zu fragen, ob dann auch irgendwelche Schritte zur Prüfung unternommen werden. Vielleicht lässt sich durch die beteiligten oder zuständigen Ministerien ja auch nachreichen, was diesbezüglich bisher konkret vorgenommen wurde. Ich meinte damit jetzt nicht die Prüfung, ob Herr Merz bereit ist, über seinen Schatten zu springen und mit der Linkspartei eine Grundgesetzänderung für den Klimaschutz zu vereinbaren; diese Frage stelle ich Ihnen hier ja gar nicht. Die Frage war schlicht und einfach: Wer hat da denn überhaupt etwas gemacht, oder ist das einfach nur totes Papier?

Haufe (BMUKN)

Das ist überhaupt kein totes Papier ‑ natürlich sind da schon einige Aktivitäten gelaufen. Zum Beispiel hat man sich mit den Ländern bereits darüber verständigt, wie dort so eine Gemeinschaftsaufgabe gesehen wird. Dazu haben Gespräche des Bundesumweltministeriums als federführendem Ministerium mit den Vertretern der Umweltministerkonferenz stattgefunden. Gleichzeitig hat es natürlich auch innerhalb der Regierung Gespräche auf Fachebene mit anderen Häusern gegeben. Klimaanpassung ist eine Querschnittsaufgabe für verschiedene Ressorts in der Bundesregierung. All diese Gespräche finden also statt, und wie gesagt hat auch schon ein intensiverer Austausch mit den Ländern stattgefunden. Natürlich haben auch schon juristische Prüfungen stattgefunden. All das gehört dazu.

Frage

Der Kanzler hat in der Sommer-PK auch das Thema Hitzeschutz der Bevölkerung als mögliches Thema für den Nationalen Sicherheitsrat genannt. Inzwischen wissen wir, dass es in diesem Sommer mehrere tausend Hitzetote gegeben hat. Hat sich der Nationale Sicherheitsrat schon damit befasst?

SRS Hille

Frau Herzog, Sie wissen, wie es sich mit dem Nationalen Sicherheitsrat verhält: Wir gehen wir nie ins Detail, womit sich der Nationale Sicherheitsrat beschäftigt hat. In der letzten oder vorletzten Regierungspressekonferenz haben wir aber auch kurz über den Nationalen Sicherheitsrat insgesamt gesprochen, und da haben wir auch noch einmal erläutert, was dem zugrunde liegt. Auch da haben wir einen sehr umfassenden Begriff, ein sehr umfassendes Verständnis von Sicherheit.

Zusatz

Dazu eine Anmerkung: „Nie“ stimmt ja nicht. Sie haben neulich mitgeteilt, dass sich der Sicherheitsrat mit der Sicherheitslage nach dem mutmaßlichen hybriden Angriff befasst hat.

SRS Hille

Das stimmt.

Frage

An das Außenministerium: Sind im Zusammenhang mit dem Erdbeben in Kolumbien irgendwelche Hilfen geplant oder gab es entsprechende Anfragen aus Kolumbien?

Giese (AA)

Vielleicht ganz grundsätzlich: Wir sind natürlich tief betroffen vom Ausmaß der Zerstörung, das das Erdbeben in Kolumbien angerichtet hat. Deutschland steht in dieser Naturkatastrophe an der Seite der betroffenen Bevölkerung. Außenminister Wadephul hat sich gestern Vormittag dazu geäußert. Er hat die deutsche Anteilnahme unterstrichen und zugesichert, dass die kolumbianische Bevölkerung auch auf Deutschlands Unterstützung zählen kann.

Jetzt gilt es erst einmal schnell, gezielt und koordiniert Hilfe zu leisten, um die Bevölkerung im Land zu unterstützen. Das ist nicht nur eine Floskel; denn es gibt international jetzt eine ganze Reihe von Hilfsangeboten, die zusammengeführt werden müssen. Da müssen Bedarfe identifiziert werden, und aus diesen Bedarfen entsteht dann sozusagen eine Matrix, wer was tun kann. Um das vorzubereiten, haben wir bereits unmittelbar nach dem Beben in enger Zusammenarbeit mit der Botschaft geprüft, wie Deutschland helfen kann. Hierzu stimmen wir uns mit der Europäischen Union ab.

Es gibt einen europäischen Katastrophenschutzmechanismus, den die kolumbianische Regierung, mit der wir dazu direkt in Kontakt stehen, auch ausgelöst hat. Sie hat uns mitgeteilt, dass viele Menschen ‑ Sie haben die Bilder gesehen ‑ ihre Häuser und ihr Hab und Gut verloren haben. Insofern wird auch eine Nahrungsmittelknappheit bestehen. Die kolumbianischen Behörden haben uns gebeten, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Familien, die alles verloren haben, wieder Zugang zu sauberem Trinkwasser und Nahrungsmittel bekommen können. Die Filter, die dafür notwendig sind, werden wir zur Verfügung stellen; die bereiten wir jetzt vor. Auch eine Ausstattung für die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln werden wir vorbereiten. Dann wird es eine Frage sein, wie diese Hilfsgüter so schnell wie möglich nach Kolumbien transportiert werden können. Wir werden gemeinsam mit anderen europäischen Ländern beraten, wie das geschehen kann.

Eine der wichtigsten Agenturen, die dort jetzt Hilfe leisten kann, ist das Kolumbianische Rote Kreuz. Auch die Rotkreuz-Organisationen sind ja international vernetzt; die unterstützen wir jedes Jahr mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen und auch finanziellen Mitteln. Hier stehen wir auch bereit, wenn eine Ausweitung der Mittel erforderlich sein sollte.

Was die akut erforderlichen Maßnahmen betrifft ‑ insbesondere die Suche nach Überlebenden ‑, so hat die kolumbianische Regierung jetzt gesagt, dass es dazu keine ausländische Hilfe bedarf. Wenn sich daran etwas ändern würde, würde natürlich auch hier gemeinsam europäisch geprüft werden, was wir tun können.

Frage

Beim jüngsten Abschiebeflug nach Afghanistan ist laut Minister auch ein nicht straffällig gewordener Afghane dabei. Die Grünen kritisieren das und sagen, es sei unverantwortlich, dass Menschen nach Afghanistan abgeschoben würden, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Die Hilfsorganisation Misereor kritisiert, durch die Zusammenarbeit mit den Taliban bei Abschiebungen erkenne das Innenministerium de facto das radikal-islamistische Terrorregime der Taliban an. Was entgegnet das BMI auf diese Kritik?

Dr. Kock (BMI)

Wie wir hier schon mehrfach ausgeführt haben, ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden, dass Rückführungen auch nach Afghanistan wieder stattfinden werden. Das vollziehen wir. Zuständig sind die Bundesländer. Der Bund unterstützt dabei. Wir haben im Koalitionsvertrag auch festgehalten, dass wir das beginnend mit Gefährdern und Straftätern machen, aber eben nicht nur darauf beschränkt. Rechtlich ist es so, dass die Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, eben vollziehbar ausreisepflichtig sind und auch in ihre Länder zurückgeführt werden können. Dabei wird aber jeder Einzelfall geprüft. Diese Prüfung erfolgt auch im Hinblick auf mögliche Gefährdungen im Heimatland.

Frage

Auch an das Bundesinnenministerium: Laut Berichten in den italienischen Medien will die Bundesregierung nach Jahren, in denen das nicht wirklich stattgefunden hat, wieder Rückführungen von Asylsuchenden nach Italien durchführen, und das schließe auch alle Personen ein, die 2026 eingereist sind und unter die alten Dublin-Regelungen fallen. Können Sie das bestätigen?

Dr. Kock (BMI)

Wir haben die Berichterstattung in Italien zur Kenntnis genommen; die lief auch am Wochenende schon. Ehrlich gesagt sind wir etwas überrascht angesichts der Aufregung, die teilweise herrscht; denn Deutschland und Italien arbeiten in Fragen der Migrationspolitik und vor allen Dingen auch in Fragen der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems schon länger gut zusammen. Es gibt auch bilaterale Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern.

Für uns war immer klar ‑ das haben wir hier und auch an anderer Stelle immer wieder betont ‑, dass ein funktionierendes Dublin-System die Bedingung für den Erfolg des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist; denn es ist eine der tragenden Säulen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Wir haben uns als BMI innerhalb der EU auch sehr intensiv dafür eingesetzt, dass es dazu kommt und dass das Dublin-System wieder funktioniert. Dazu gehören für alle Mitgliedstaaten verbindliche praktikable Überstellungsmodalitäten und ein detaillierter Rechtsrahmen für freiwillige Überstellungen als unbürokratische effiziente Überstellungsform.

Wir haben sowohl mit Italien als auch mit Griechenland im Herbst 2025 bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen, dass die Dublin-Regeln ab der Anwendbarkeit des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Juni 2026 wieder implementiert werden. Das bedeutet, dass Dublin-Überstellungen auch nach Italien wieder durchgeführt werden.

Zusatzfrage

Laut Medienberichten scheint es leicht unterschiedliche Interpretationen dieser Abkommen zu geben. Das Innenministerium Italiens scheint zu denken, dass diese Rückführungen nur für die Fälle gelten, in denen die Asylsuchenden seit dem Juni, also seit Gelten der neuen Regelung, eingereist sind, und nicht für die älteren Dublin-Fälle. Ist dem Ministerium bekannt, dass es diese Unstimmigkeiten gibt, haben Sie davon etwas erfahren? Besagt das Abkommen, dass das für alle Fälle gilt, oder nur für die Fälle, in denen die Asylsuchenden seit dem Juni eingereist sind?

Dr. Kock (BMI)

Auch wir haben diese Unstimmigkeiten zur Kenntnis genommen. Es geht vorrangig um die Fälle seit dem Inkrafttreten von GEAS. Inwieweit das auch für Fälle davor gilt, müsste ich nachreichen.

Frage

An das Wirtschaftsministerium: Der Bund muss bis zum Samstag einen Revisionsbericht zum Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen bis 2030 vorlegen. Kann dieses Datum gehalten werden, oder sprechen Sie sich dafür aus, das noch einmal um drei Jahre zu verschieben?

Ungrad (BMWE)

Der nächste Bericht ist in der Tat für den 15. August vorgesehen. Das Wirtschaftsministerium bereitet die Evaluierung vor, aber wir werden dieses Datum nicht einhalten. Wie Sie wissen, haben wir mit dem StromVKG ein Fördersystem zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit umgesetzt. Das wollen wir neben weiteren Dingen noch in diesen Bericht einbeziehen, weil das nach unserer Ansicht sehr wichtig ist. Die ersten Ausschreibungen finden noch in diesem Jahr statt.

Ich möchte hier aber ausdrücklich sagen: Die Verschiebung des Berichts ist keine Entscheidung in der Sache. Die gesetzlichen Zieldaten gelten weiter dabei. Aber gerade das in Kraft getretene StromVKG und die noch durchzuführenden Ausschreibungen dienen nicht zuletzt der Absicherung des Kohleausstiegs. Insofern ist es sehr wichtig, dass sie in diesem Bericht mit enthalten sind. Deshalb wird die Erstellung des Berichtes noch etwas dauern.

Zusatzfrage

Können Sie sagen, bis wann dieser Bericht voraussichtlich vorliegen wird?

Zu der Frage von Gaskraftwerken statt Kohlekraftwerke als Reserve ist von der EU-Kommission ja noch nicht das letzte Wort gesprochen. Deswegen habe ich die Frage, ob die Zahl 2030 in Nordrhein-Westfalen nicht trotzdem wackelt, in Anführungszeichen.

Ungrad (BMWE)

Dazu habe ich mich geäußert. Die Verschiebung des Berichts ist kein Anlass für eine eventuelle Fristverschiebung. Die gesetzlichen Zieldaten gelten hierbei weiter. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich auch dazu geäußert.

Zu Ihrer ersten Frage: Wir sind am Bericht und daran, dass die Evaluierung zeitnah umgesetzt wird, dran. Aber ich kann Ihnen hier kein genaues Zieldatum nennen.

Frage

Ich habe eine Frage an das Ressort der Landwirtschaft und Ernährung. Beim Schweinemarkt geht es traditionell immer mal hoch und runter. „Schweinezyklus“ ist nicht unbegründet ein stehender Begriff. Momentan stellen die Landwirte eine Reihe von Forderungen auf. Sie wollen unter anderem Finanzhilfen in Form von Zinszuschüssen und Steuererleichterungen, also eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage. Dazu habe ich zwei Fragen.

Erstens, wie ernst schätzt der Minister in diesem Zusammenhang die aktuelle Lage der Schweinebauern ein?

Zweitens, kommt mit dem angespannten Haushalt finanzielle Unterstützung für die Schweinebauern aus dem Ministerium?

Hauck (BMLEH)

Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Situation in der deutschen Schweinehaltung hat sich Bundesminister Rainer heute auch mit Vertretern der Branche getroffen. Es ist ihm ein wichtiges Anliegen, hierzu auch in den direkten Austausch zu gehen. Ich kann noch einmal sagen: Wir hatten rund zehn Verbände der Schweinehaltung, der ‑verarbeitung, der ‑vermarktung und des ‑handels eingeladen. Uns war es hierbei wichtig, die gesamte Wertschöpfungskette an den Tisch zu bringen und uns auszutauschen. Die Sauenhaltung und die Schweinemast sind Eckpfeiler der deutschen Landwirtschaft. Sie stehen aktuell wirtschaftlich stark unter Druck. Gründe sind vor allem ein erhöhtes Angebot an Schweinefleisch auf dem EU-Markt, was daher rührt, dass Möglichkeiten des Exportes in Drittländer beispielsweise aufgrund von Tierseuchen weggefallen sind. Dadurch sind die Erlöse für Schweinefleisch stark gesunken. Gleichzeitig entstehen den Landwirten aufgrund der jüngsten geopolitischen Situation auch höhere Kosten. Die Preise für Futtermittel wiederum sind wie auch die für Energie gestiegen.

Wir setzen uns für eine wettbewerbsfähige und zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland ein. Wichtig ist uns, dass es Maßnahmen gibt, die tatsächlich auch wirken. So haben wir beispielsweise die Agrardieselrückerstattung vollständig wieder eingeführt, was die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Betriebe weiterhin stärkt. Wir haben eine Agrarexportstrategie auf den Weg gebracht, die sich schon in der Umsetzung befindet. Hierbei ist unser Ziel, neue Märkte zu eröffnen, beispielsweise auch für Teilstücke vom Schwein, die bei uns eben nicht nachgefragt werden, für die es aber in anderen Ländern, beispielsweise in Ländern in Asien, einen Absatzmarkt gibt. Hierbei konnten wir schon die ersten Erfolge sehen: Wir haben ein Regionalisierungsabkommen mit den Philippinen erreicht. Auch mit Südafrika und China sind wir auf gutem Weg dorthin. ‑ Das wird auch ausdrücklich von der Branche anerkannt.

Was die Preisanstiege beispielsweise bei Düngemitteln angeht, arbeiten wir im Moment daran, ein Hilfsprogramm aufzusetzen. Wir haben von der EU-Kommission 60 Millionen Euro bekommen, die wir so schnell wie möglich unbürokratisch unter die Landwirte bekommen möchten, um auch hierbei die Kosten abzufedern. Zur Risikoausgleichsrücklage, die Sie angesprochen haben, befinden wir uns in der Bundesregierung noch im Austausch. Ich will auch noch sagen, dass es weitere nationale steuerliche Sonderregelungen wie zum Beispiel die Tarifglättung gibt, die bereits bis 2028 verlängert wurde. Davon, dass Einkommensschwankungen über mehrere Jahre steuerlich abgefedert werden können, profitieren auch Tierhalter.

Zusatzfrage

Verstehe ich Sie also richtig? Erstens schätzt der Minister die Lage auch als ernst ein. Zweitens betreffen der Agrardiesel und die Düngemittelzuschüsse ja eher die Ackerbauern, wenn ich Landwirtschaft richtig verstehe. Die Risikoausgleichsrücklage könnte kommen bzw. ist im Gespräch. Aber sonst sind keine weiteren finanziellen Hilfen direkt für Schweinehalter geplant.

Hauck (BMLEH)

Vielleicht noch einmal: Dass sich der Minister heute mit den Verbänden trifft ‑ es gibt übrigens auch noch Folgetreffen morgen und am Freitag, jeweils noch einmal mit Verarbeitern und Handel ‑, ist ja auch ein wichtiges Signal. Ich war bei dem Gespräch leider nicht dabei. Das Gespräch war noch im Gange, als ich auf dem Weg zur Regierungspressekonferenz war. Deshalb kann ich nichts von Ergebnissen des Gespräches berichten. Falls es hierzu etwas Belastbares zu kommunizieren gibt, machen wir das im Anschluss.

Frage

Herr Hauck, ich würde gern noch zwei Sachen verstehen: Das eine ist, dass ich gern verstehen würde, welche Schweineteilstücke denn derzeit die problematischen sind. Sind das nach wie vor die früher nach China exportierten, also Schweineschwänze und ‑ohren? Gibt es Bestrebungen, möglicherweise den deutschen Markt auch mehr für diese Schweineteilstücke zu erwärmen?

Das zweite ist: Wenn Sie jetzt gerade von den Düngemitteln sprechen, bin ich etwas irritiert, denn meines Wissens sind die Abfallprodukte aus der Schweinehaltung als Dünger auf deutschen Feldern in der Vergangenheit relativ gängig gewesen, dürfen aber aufgrund der Nitratverordnung nicht mehr in der alten Menge ausgebracht werden. Was ist denn jetzt der Stand der Dinge? Soll in Zukunft der jetzt teurere Kunstdünger wieder durch Naturdünger ersetzt werden?

Hauck (BMLEH)

Vielleicht erst einmal zu dem ersten Punkt mit den Teilstücken oder mit dem Schweinefleisch an sich: Letztendlich liegt es natürlich an den Marktbeteiligten, zu schauen, wo Absatzmärkte für die eigenen Produkte sind. Was wir als Politik machen können, ist, Möglichkeiten zu schaffen und neue Absatzmärkte zu eröffnen. Genau das machen wir mit der Agrarexportstrategie. Tatsächlich ist es eben so, dass Teile vom Schwein wie Füße, Kopf oder Schwänze, wie Sie es gesagt haben, bei uns in Deutschland nicht sehr stark nachgefragt werden. Aufgrund der Restriktionen, der Tierseuchen gab es in der Vergangenheit eben Probleme beim Export bzw. die Märkte waren geschlossen. Unser Ziel ist einfach, Möglichkeiten zu schaffen, dass diese Teilstücke auch überall hin exportiert werden können. Das hat letztendlich auch etwas mit Nachhaltigkeit und Lebensmittelverschwendung zu tun. Das war es vielleicht zur Einordnung.

Vielleicht können Sie die Frage zur Düngung noch einmal zusammenfassen.

Zusatzfrage

Üblicherweise kommt Gülle auf das Feld, damit man damit düngt. Das ist allerdings aufgrund der Nitratverordnung in weiten Teilen so nicht mehr gängig, bzw. es war teilweise zu teuer, weil Kunstdünger billiger war. Jetzt würde ich gern von Ihnen wissen: Gibt es ein Bestreben, dass Schweinegülle in Zukunft schlicht und einfach wieder auf das Feld gekippt wird, weil der Dünger dann günstiger wird, oder wollen Sie stattdessen jetzt Kunstdünger finanziell fördern?

Hauck (BMLEH)

Das sind auch alles einzelbetriebliche Entscheidungen. Wir geben mit der Düngeverordnung den Rahmen vor. Die europäische Nitratrichtlinie steckt den Rahmen; mit der Düngeverordnung regeln wir die gute fachliche Praxis beim Düngen. Wie die Betriebe individuell düngen, ob das mit Wirtschaftsdünger ist, also mit Gülle, oder ob Mineraldünger zugekauft wird, kann ich jetzt hier nicht beurteilen. Das sind betriebsindividuelle Entscheidungen.

Uns ist einfach nur wichtig: Aufgrund der aktuellen Situation in der Straße von Hormus und der vorgelagerten Produktion hat sich der Düngerpreis krass erhöht. Deshalb haben wir durch die EU-Kommission die Möglichkeit gehabt, den Betrieben mit dem Hilfsprogramm unter die Arme zu greifen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung.

Dr. Kock (BMI)

Zu Ihrer Frage bezüglich Italien kann ich Ihnen ergänzend mitteilen, dass Italien im ersten Halbjahr 2026 1753 deutschen Übernahmeersuchen zugestimmt hat und damit auch die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens akzeptiert hat. Im Wesentlichen sind diese Fälle nicht vom Anwendungsbereich der bilateralen Vereinbarung erfasst. Das bedeutet, die Vereinbarung gilt vor allen Dingen ab Mitte Juni, seit Inkrafttreten des gemeinsamen europäischen Asylsystems.

Frage

Ich hätte noch eine Frage an Frau Ungrad, und zwar: Wenn man die aktuellen Gasspeicherentwicklungen anführt, muss man auch als Mensch, der es in der Vergangenheit immer eher für Panikmache gehalten hat, allmählich etwas unruhig werden. Wir haben im letzten Monat noch einen täglichen Zuwachs von 0,16 Prozentpunkten gehabt und werden in diesem Tempo dann bei deutlich unter 60 Prozent Füllstand in den Winter gehen. Die vorgegebenen 80 Prozent zu erreichen, scheint schon technisch kaum mehr möglich zu sein. Mich würde interessieren: Ab welchem Zeitpunkt ist denn aus Sicht des Ministeriums der Zeitpunkt gekommen, an dem man dann wieder eingreifen und die Betreiber zum Auffüllen verpflichten müsste, statt abzuwarten, ob sie es doch noch von alleine tun?

Ungrad (BMWE)

Zunächst: Die Berechnungen, die Sie aufgestellt haben, mit wie viel Prozent man in den Winter geht, teile ich nicht. Sie können nicht einfach die Prozente, die jetzt in den Speicher kommen, hochrechnen. Das erscheint mir keine richtige Berechnung zu sein, zumal die Speichervorbuchungen immer noch bei 74 Prozent liegen. Der Speicherstand ist in der Tat geringer als in den Vorjahren. Es ist aber Aufgabe des Marktes einzuspeichern. Das ist nach wie vor unsere Auffassung. Das hat auch immer funktioniert. Wir setzen auch weiterhin darauf, dass die Händler und die Unternehmen und Lieferanten einspeichern.

Es gibt derzeit natürlich geopolitische Probleme, was auch auf den Preis Auswirkungen hat, weshalb es unter anderem zu weniger Einspeicherung gekommen ist. Das ist einer der Gründe. Andere Gründe könnten unter anderem sein, dass es in Asien eine größere Hitzewelle gegeben hat, zu der dann teilweise Öl- und LNG-Kapazitäten nach Asien gegangen sind, sodass es zwar genügend Gas zur Versorgung hier in Deutschland gegeben hat, man aber mit der Einspeicherung dann eben noch etwas abgewartet hat. Die Hitzewelle in Asien ist jetzt auch abgeflaut, sodass wir damit rechnen, dass es im September dann maßgebliche Einspeicherung gegeben haben wird. Wir haben auch im Sommer schon immer gesagt, dass die maßgeblichen Einspeicherungen Ende August und im September stattfinden.

Nichtsdestoweniger äußere ich noch einmal das klare Bekenntnis, dass der Markt die Speicher für die Wintervorsorge füllen muss. Das ist mit unserer strategischen Gasreserve, die wir noch vorhaben umzusetzen, anders zu sehen. Wir haben nicht vor, in den Markt einzugreifen, denn das würde wieder erneute Kosten für meinetwegen eine Gasspeicherumlage oder Ähnliches bedeuten. Wir sehen nicht, dass diese Kosten den Steuerzahler bzw. die Unternehmen belasten sollten, wo die Aufgabe doch eindeutig beim Markt liegt.

Zusatzfrage

Ich entnehme es dem Energiewirtschaftsgesetz anders, als dass es allein Aufgabe des Marktes ist. Darin steht doch relativ klar: Wenn die Trendlinie erkennen lässt, dass das Ziel nicht erreicht wird, muss der Marktgebietsverantwortliche eingreifen. ‑ Natürlich ist es primär Aufgabe des Marktes; wenn der Markt dem nicht nachkommt, dann muss eingegriffen werden. Das steht relativ klar im Energiewirtschaftsgesetz, oder lese ich das falsch?

Ungrad (BMWE)

Darin steht: in Verbindung mit der Versorgungssicherheit. ‑ Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Gasflüsse sind über die Gasnetze aus Norwegen, über unsere LNG-Terminals stabil.

Man muss auch dazusagen, dass es in den Jahren zuvor, als die Speicherstände zu einem vergleichbaren Zeitpunkt höher waren, auch unsere Terminals nicht in der Form gab. Das Terminal in Stade wird dieses Jahr auch in Betrieb gehen. Auch das ist eine zusätzliche Absicherung und entwertet leicht die Gasspeicher.

Wenn Sie genau schauen, welche Gasspeicher gefüllt sind, sehen Sie auch, dass die sogenannten Kavernenspeicher voller sind als die Porenspeicher. Die Kavernenspeicher sind die wichtigeren Speicher, die uns für die direkte Gasversorgung auch schneller Gas zur Verfügung stellen können. Es sind einige wenige Speicher, vorwiegend Porenspeicher, die aus verschiedenen Gründen sehr ungenügend gefüllt sind. Sie drücken natürlich auch die Gesamtprozentzahl.

Hauck (BMLEH)

(zur wirtschaftlichen Situation von Betrieben mit Schweinen) Herr Kollege, Sie hatten noch gefragt, ob wir dafür werben, dass in Deutschland mehr Teilstücke vom Schwein gegessen werden. Sie kennen unsere Antwort darauf: Die Menschen in Deutschland essen, was sie möchten. Dazu werden wir als Bundesregierung keine Vorgaben machen.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMI. Der sächsische Innenminister Schuster hat jüngst geäußert, dass es angesichts der nicht mehr nur abstrakten Bedrohungslage überlegenswert wäre, der Bundespolizei wie früher dem Bundesgrenzschutz wieder eine paramilitärische Komponente zu verleihen, damit sie hierbei sozusagen robuster auftreten kann. Nun kommentieren Sie ja keine Äußerungen von Politikern. Aber wäre das BMI grundsätzlich offen für solche Überlegungen, gerade hinsichtlich Ausbildung, Ausrüstung, Einsatz in geschlossenen Verbänden?

Dr. Kock (BMI)

Es ist richtig, dass wir solche Äußerungen nicht kommentieren. Soweit ich die Bundespolizei wahrnehme, ist die Bundespolizei robust ausgestattet.

Zusatzfrage

Es geht hierbei ja um eine Sache, die sich geändert hat. Es gibt immer wieder Überlegungen oder Anregungen oder Fragen, inwieweit die Bundeswehr im Innern eingesetzt wird, wozu es hohe verfassungsrechtliche Hürden gibt. Da wäre so etwas doch grundsätzlich erwägenswert, denn die Bundespolizei ist nicht mehr wie der Bundesgrenzschutz früher. Europäische Nachbarn von uns, Holland, Frankreich, Italien, Spanien, haben ja solche Einheiten.

Dr. Kock (BMI)

Die Sicherheitsarchitektur in Deutschland ist aus guten Gründen so, wie sie ist. Vielleicht möchte der Kollege vom Verteidigungsministerium auch ergänzen. Die verschiedenen Sicherheitsbehörden arbeiten sehr gut Hand in Hand miteinander. Wir haben am Montag erst zu den Neuerungen des Luftsicherheitsgesetzes ausgeführt. Ich glaube, diese Frage erübrigt sich.

Müller (BMVg)

Ich habe nur wenig zu ergänzen. Wir haben eine enge Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, zum Beispiel auch mit der Bundespolizei See, bei der, wenn man dort einmal hinschaut, auch die entsprechenden materiellen Ausstattungen sind, um diese Aufgaben durch die Bundespolizei zu erfüllen, auch Seite an Seite mit den anderen Sicherheitsbehörden, zum Beispiel der Bundeswehr. Wir nehmen sie auch als sehr robust und für den Auftrag gut ausgestattet wahr. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Die Zusammenarbeit ist gut. Das Sicherheitsgefüge wurde gerade beschrieben. Mehr habe ich dazu nicht beizutragen.

Frage

(zu Terminen des Bundeskanzlers) Herr Hille, wird es nächste Woche eine Kabinettssitzung geben?

SRS Hille

Die Termine für die nächste Woche kündigen wir üblicherweise freitags an. Aber da Freitag keine RegPK ist und ich heute nichts angekündigt habe, können Sie daraus schließen, dass in kommender Woche keine Kabinettssitzung stattfinden wird und wir danach wieder in den üblichen Turnus übergehen.

Zusatz

Dann wird also wieder der Bundeskanzler die Sitzung leiten.

SRS Hille

Davon ist auszugehen.

Frage

Ich habe eine Frage an das Familienministerium. Sie haben heute auch das Gesetz ‑ das wurde vorhin kurz gesagt ‑ zur Kinder- und Jugendhilfe im Kabinett verabschiedet, das auf viel Kritik von Sozialverbänden gestoßen ist. Haben Sie das Gefühl, Sie verschieben die Bemühungen zur Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die es in der Vergangenheit gegeben hat, mit diesem Gesetzentwurf wieder mehr in Richtung Fürsorge?

Teichmann (BMBFSFJ)

Vielen Dank für diese Frage; denn Sie gibt mir die Gelegenheit, noch einmal ganz kurz zu skizzieren, was wir eigentlich mit dieser Reform erreichen wollen.

Es hat in den letzten Wochen und Monaten sehr intensive Debatten grundsätzlicher Art über die Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe gegeben. Was wir wollen, ist, die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe zu sichern, damit sie weiter ihre verfassungsmäßige Aufgabe erfüllen kann, Kinder und Jugendliche zu fördern, zu schützen und auch in ihren Familien zu unterstützen. Wir können das nur erreichen, wenn wir die Kommunen entlasten und grundsätzlich effektive, effiziente und vor allem resiliente Strukturen schaffen, kurzum: wenn wir die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest machen. Wir wollen das erreichen, indem wir wirkungsvollen Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien anbieten und sie mit mehr Prävention, niederschwelligen Zugängen, mehr Infrastruktur und auch weniger Verwaltungsaufwand erreichen. Wir versuchen das in einer zweistufigen Strukturreform zu bewerkstelligen. Was wir jetzt auf den Weg bringen, ist die erste Stufe. Damit versuchen wir, das gute Aufwachsen in Deutschland weiter zu gewährleisten.

Zu der Frage, ob wir das verschieben: Ich kann Ihnen ganz klar sagen, dass wir für alle Kinder und Jugendlichen, die in Kita und Schule eine Begleitung zum Beispiel nach SGB VIII brauchen, diese Begleitung künftig durch die Kinder- und Jugendhilfe gewährleisten, die ein vorrangiges infrastrukturelles Angebot in der Bildungsassistenz zur Verfügung stellt. Dieses Angebot planen ‑ das finden wir wichtig ‑ Jugendämter, Kitas und Schulen zunächst gemeinsam. So wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche, die eine Unterstützung in Kita und Schule benötigen, diese niederschwellig erhalten und dann eben auch schnell in Kitas und Schulen gehen können. Kinder und Jugendliche, die einen individuellen Bedarf haben, werden diesen zukünftig auch als Einzelassistent bekommen. Dieser Grundsatz bleibt bestehen; diese Hilfe werden Kinder und Jugendliche weiterhin erhalten. Es ist mir sehr wichtig, das noch einmal deutlich zu sagen.

Frage

Kritik kommt ja nicht nur von den Sozialverbänden, sondern auch vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, der sagt, der geplante Gesetzentwurf werde zum Beispiel Kindern mit mehrfachen Behinderungen überhaupt nicht gerecht und das Gesetz würde mehr statt weniger Bürokratie bedeuten. Was sagen Sie dazu?

Teichmann (BMBFSFJ)

Dass es mehr Bürokratie bedeutet, würde ich deutlich von uns weisen; denn wir tun hier etwas, was für uns ein wichtiger Punkt ist: Wir haben in diesem Gesetz eine sogenannte Experimentierklausel eingebaut, die dazu führt, dass Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe gebündelt werden können und dass Kommunen hier zusammen mit der Kinder- und Jugendhilfe rechtssicher erproben können, wie sie Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen weiterhelfen können. Das ist auch etwas, was die Familien unterstützt, da sie Hilfen so aus einer Hand bekommen. Insoweit ist es eher ein Mehrwert. Dass Kinder und Jugendliche mit Mehrfachbehinderung ihren Anspruch auf Assistenz weiterhin behalten, habe ich gerade ja betont.