Regierungspressekonferenz vom 10. September 2025

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service 

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 10. September 2025

Themen
•    Pressekonferenzen der Bundesministerien außerhalb der Bundespressekonferenz und zeitlich parallel zu Regierungspressekonferenzen
•    Ernennung eines neuen Premierministers in Frankreich
•    Kabinettssitzung
•    Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
•    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
•    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts
•    Förderung von E-Mobilität
•    Agrardieselrückvergütung
•    Krankenhausreform
•    Eindringen mutmaßlich russischer Drohnen in den polnischen Luftraum
•    Quadriga 2025
•    Nahostkonflikt
•    Berichterstattung über mutmaßlichen Missbrauch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sprachzertifikaten
•    EU-Klimaziele
•    Tag der wohnungslosen Menschen
 

45 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 10. September 2025

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Hille

  • Bowinkelmann (BMI)

  • Ernoult (BMF)

  • Müller (BMVg)

  • Deschauer (AA)

  • Kirschner (BMJ)

  • Zimmermann (BMUKN)

  • Kopf (BMWSB)

 

(Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Vorsitzender Szent-Iványi

Bevor wir in die Tagesordnung gehen, will ich im Namen des Vorstands dagegen protestieren, dass im Umfeld der Bundespressekonferenzen oder auf alle Fälle im Umfeld der Regierungspressekonferenzen zunehmend Pressekonferenzen in den Häusern mit Ministerinnen und Ministern stattfinden. Aktuell haben wir um 13 Uhr einen Termin mit Herrn Dobrindt. Ich denke, es ist nicht im Interesse der Institution, der Veranstaltung oder der Sprecherinnen und Sprecher und schon gar nicht im Interesse der Kollegenschaft, dass das Schule macht, zumal die Ministerinnen und Minister immer herzlich eingeladen sind, in die Bundespressekonferenz zu kommen. Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass wir auch in der Termingestaltung sehr flexibel sind, um das kurzfristig möglich zu machen. ‑ Das wollte ich an dieser Stelle einmal loswerden.

Bowinkelmann (BMI)

Ich möchte mich zunächst entschuldigen. Es stimmt, dass Minister Dobrindt jetzt parallel um 13 Uhr ein Pressestatement zum heute beschlossenen KRITIS-Dachgesetz abgeben wird. Ich kann nur sagen, dass wir natürlich immer bemüht sind, solche Termine nicht zu doppeln, wir und auch der Minister dankbare Gäste hier in der Regierungspressekonferenz sind und das auch sehr gerne wahrnehmen möchten.

Wir haben festgestellt, dass ein großes mediales Interesse an dem KRITIS-Dachgesetz-Beschluss besteht. Leider war es terminlich nicht anders möglich, diesen Termin zu ermöglichen, um dem Interesse gerecht zu werden. Das tut mir sehr leid. Ich bitte um Entschuldigung. Wir versuchen, dies zukünftig zu vermeiden.

Vorsitzender Szent-Iványi

Das hören wir gerne. Dann gehen wir in die normale Tagesordnung über.

SRS Hille

Ich würde mit Ihnen als Erstes einmal einen kurzen Blick nach Frankreich werfen. Dort gibt es seit gestern, wie Sie alle wissen, einen neuen Premierminister. Ich gratuliere für die Bundesregierung und den Bundeskanzler von dieser Stelle aus sehr herzlich Sébastien Lecornu zu seiner Ernennung zum französischen Premierminister. Wir wünschen ihm viel Erfolg für seine Amtsführung.

Eine starke deutsch-französische Partnerschaft und ein starkes geeintes Europa sind unsere beste Antwort auf die aktuellen politischen Herausforderungen. Der Bundeskanzler hat auch selbst zuletzt im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrats am 29. August in Toulon die Gelegenheit gehabt, sich mit Sébastien Lecornu, dem bisherigen Verteidigungsminister, auszutauschen. Die gute und enge Zusammenarbeit mit Sébastien Lecornu werden wir mit ihm auch in seinem neuen Amt als französischem Regierungschef fortsetzen.

Heute hat, wie am Mittwoch üblich, auch wieder das Bundeskabinett getagt und wieder eine Reihe wichtiger Beschlüsse getroffen, insgesamt sieben an der Zahl. Auf einige möchte ich mit Ihnen besonders blicken.

Da wäre zunächst das Steueränderungsgesetz 2025. Sie wissen: Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Kosten zu entlasten, ist prioritäres Ziel dieser Bundesregierung. ‑ Dafür haben wir heute einige steuerliche Verbesserungen beschlossen. Hier will ich Ihnen die Schwerpunkte nennen, die wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Da wäre als Erstes das Thema der Pendlerpauschale. Zum Jahresbeginn 2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. So kann es zu Entlastungen von bis zu 350 Euro pro Jahr für Pendlerinnen und Pendler kommen. Wer täglich pendelt, profitiert damit deutlich stärker als zuvor. Das sorgt auch für mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land und ist eine spürbare Entlastung gerade für Leistungsträger im ländlichen Raum.

Der zweite Punkt, der in dem Steueränderungsgesetz enthalten ist, ist die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie. Ab dem 1. Januar 2026 wird sie von derzeit 19 Prozent auf dauerhaft sieben Prozent reduziert. Zweck der Maßnahmen ist es, gezielt die Gastronomiebranche zu stärken.

Wir haben auch eine Stärkung des Ehrenamts in diesem Gesetz. Die Bundesregierung will das Ehrenamt stärken und mehr Anreize dafür schaffen, sich stärker bürgerschaftlich zu engagieren. Dafür werden unter anderem die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale auf 3300 Euro bzw. 960 Euro erhöht.

Damit hat die Bundesregierung sehr schnell weitere wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Erlauben Sie mir den Hinweis, dass das alles Maßnahmen sind, die die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar in ihrem Portemonnaie spüren. Sie sehen daran, dass die Bundesregierung es beim Thema Entlastungen sehr ernst meint und auch schon den Beweis angetreten hat, dass wir das tun.

Das zweite Thema ist gerade schon einmal angesprochen worden. Das zweite wichtige Gesetz ist das KRITIS-Dachgesetz, das das Kabinett heute beschlossen hat. Mit dem Gesetzentwurf werden ein Vorhaben des Koalitionsvertrags und zugleich auch die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen umgesetzt. Damit schafft die Bundesregierung die Basis für einen verbesserten physischen Schutz unserer kritischen Infrastrukturen. Das KRITIS-Dachgesetz legt erstmalig ein Dach über die verschiedenen Sektoren von Energie, Transport, Verkehr und Ernährung bis hin zu Abfallentsorgung und Weltraum. Mit ihm sollen bundeseinheitliche und sektorenübergreifende Mindestanforderungen zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen geregelt werden. Diese treten neben die bestehenden Regulierungen für die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Das betrifft vor allem die bundesweite Identifizierung der wichtigsten kritischen Infrastrukturen, Risikoanalysen der Betreiber und von staatlicher Seite, Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen der Betreiber und ein Störungsmonitoring. Das Gesetz ist ‑ das kann man so sagen ‑ ein echter Meilenstein, um uns in Deutschland sicherer aufzustellen. Es bereitet, wenn man so sagen will, die Grundlage, um die Verletzlichkeit unseres Landes deutlich zu reduzieren.

Dann möchte ich Ihr Augenmerk auch noch auf drei Themen richten, die unter den sogenannten TOP-1-Punkten beschlossen wurden, zunächst auf das Standortfördergesetz. Ziel der Bundesregierung ist es, klare Impulse für mehr private Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland zu setzen. Dafür haben wir heute das Standortfördergesetz beschlossen. Konkret enthält der Gesetzentwurf drei inhaltliche Schwerpunkte. Erstens erleichtern wir den Kapitalmarktzugang für kleine Unternehmen und Start-ups und fördern den Fondsmarkt. Zweitens verbessern wir die steuerlichen Rahmenbedingungen und schaffen dadurch Anreize für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien. Drittens beseitigen wir überflüssige Bürokratie, unter anderem durch die Streichung und Verschlankung zahlreicher Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten.

Dann möchte ich ihr Augenmerk noch auf zwei Themen lenken, die sozusagen etwas versteckt sind. Das ist einerseits die Förderung von E-Mobilität und andererseits die sogenannte Agrardieselrückvergütung. Auch sie hat das Kabinett heute beschlossen. Damit wird eine Regelung wiederhergestellt, die bis vor einiger Zeit galt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden damit jährlich um 430 Millionen Euro entlastet. Auch damit löst die Bundesregierung ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm für Deutschland ein. Es zeigt, dass sich auch an dieser Stelle die Bäuerinnen und Bauern, die Landwirte, auf die Bundesregierung verlassen können. ‑ Soweit zu den Themen aus dem Kabinett.

Frage

Herr Hille, Sie haben eben bei der Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastrobranche gesagt, dass die Bürger das auch unmittelbar im Portemonnaie spüren. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Steuersenkungen auch an die Verbraucher weitergegeben werden? Gibt es dabei irgendwelche Kontrollen? In dem Gesetzentwurf wird nur erwähnt, dass sie an die Verbraucher weitergegeben werden könnten und zusätzliche Investitionen möglich seien. Gibt es irgendeine Kontrolle, dass die Bürger davon tatsächlich profitieren?

SRS Hille

Ziel ist es, einerseits, wie Sie gerade gesagt haben, die Gastrobranche zu stärken und andererseits zu vermeiden, dass Preise immer weiter steigen. Wir alle haben, denke ich, ein Interesse an einer lebendigen Gastrokultur. Dafür ist es nötig, dass sich die Gastronomen das Betreiben ihrer Gastronomie leisten können. Aber es ist natürlich auch nötig, dass die Menschen sich den Besuch in der Gastronomie leisten können. Genau mit dieser Zielrichtung haben wir dieses Gesetz verabschiedet, und die Erwartung ist natürlich, dass diese Entlastung auch an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird.

Zusatzfrage

Darf ich noch einmal nachfragen? Gibt es irgendeinen Überprüfungsmechanismus, ob das auch passiert?

SRS Hille

Vielleicht kann das BMF dazu etwas sagen.

Ernoult (BMF)

Ganz grundsätzlich vielleicht zunächst: Es ist so, dass die Weitergabe der Steuersenkungen an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auch zusätzliche Investitionen des Gastronomen möglich sind. Die Entscheidungen sind abhängig von Marktbedingungen und obliegen den betroffenen Unternehmen.

Zusatz

Jetzt haben Sie zitiert, was darin stand. Ich wollte ja wissen, ob es eine Überprüfungsmöglichkeit gibt.

Ernoult (BMF)

Grundsätzlich ist es so wie eben dargestellt. Es besteht sowohl die Möglichkeit einer Weitergabe als auch die, Investitionen zu tätigen.

Frage

Die Frage des Kollegen kommt ja nicht aus dem luftleeren Raum, sondern es gibt ja jede Menge Aussagen von einschlägigen Verbänden, dass davon nichts an die Verbraucher weitergegeben werden wird. Wenn dem so sein sollte, würde die Steuersenkung dann wieder zurückgenommen werden?

SRS Hille

Ihnen wird gerade aufgefallen sein, dass ich durchaus bewusst darauf hingewiesen habe, dass es natürlich auch darum geht, weitere Preissteigerungen in der Gastronomie zu verhindern. Auch das ist ja eine Entlastung, die an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, wenn man so will. Ich würde also dafür werben, „Entlastung“ nicht nur im Sinne dessen zu verstehen, dass Preise gesenkt werden, sondern es wird auch ein weiterer Anstieg von Preisen verhindert.

Frage

Es geht Ihnen also darum, dass die Preise nicht weiter steigen, statt dass die Preise gesenkt werden, basierend auf der jetzigen Steueränderung.

SRS Hille

Preissenkungen sind natürlich für alle immer wünschenswert. Aber ob sie bezahlbar sind, ist eine Frage, die sich, und das hat die Kollegin vom BMF ja gerade geschildert, sozusagen im Marktgeschehen zeigen muss. Unser Ziel ist es, bestmöglich zu entlasten, wobei auch nicht steigende Preise eine Entlastung sein können.

Zusatzfrage

Aber wen wollen Sie jetzt entlasten, diese Betriebe oder die Menschen, die diese Betriebe besuchen? Sie haben ja gerade gesagt, dass die Weitergabe der Steuersenkung möglich ist und dass Sie sie erwarten, und gleichzeitig sagen Sie: Hauptsache die Preise steigen nicht.

SRS Hille

Ziel der Maßnahme ist es, eine lebendige Gastronomiekultur in Deutschland zu erhalten, und dazu gehört, wie ich gerade schon gesagt habe, dass es Gastronominnen und Gastronomen gibt, die Gaststätten, Restaurants, Kneipen und dergleichen betreiben. Es gehört aber ebenso dazu, dass es einen Markt gibt, dass es Kunden gibt, die sich das leisten können und wollen. Genau diese beiden Ziele werden damit verfolgt, um eine Gastrobranche bzw. Gastronomiebetriebe in Deutschland weiter zu erhalten und den Menschen zu ermöglichen, diese zu besuchen. Vielleicht ist das der Satz, der Ihnen das verständlich macht.

Ernoult (BMF)

Wenn ich dies vielleicht noch ergänzen darf: Neben klassischen gastronomischen Betrieben wie zum Beispiel Restaurants profitieren von dieser Maßnahme aber auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmittelhandel, ebenso wie Anbieter von Dienstleistungen im Cateringbereich sowie von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Dies vielleicht noch zur Ergänzung.

Frage

Mir ist schon bewusst, dass die Maßnahme im Koalitionsvertrag steht, aber mir ist tatsächlich keine Ökonomin und kein Ökonom bekannt, die bzw. der dieser Maßnahme irgendetwas abgewinnen kann. Das ist ja eine reine Subvention für eine Branche oder für ein paar mehr Branchen. Gleichzeitig kostet das im Bundeshaushalt von 2027 bis 2029 noch einmal sechs Milliarden Euro mehr, und zwar in einer Zeit, in der Sie 174 Milliarden Euro auftreiben müssen. Warum genau leisten Sie sich das also gerade jetzt?

SRS Hille

An wen richtet sich die Frage?

Zusatz

An Frau Ernoult.

Ernoult (BMF)

Dann sage ich vielleicht zunächst einmal ganz grundsätzlich: Dem Charakter einer Verbrauchersteuersenkung entspricht es, dass Steuersatzsenkungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden. Vielleicht dies einmal ganz grundsätzlich.

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen kann ich gerne auch noch einmal ergänzen, dass die finanziellen Auswirkungen im Entwurf des Haushalts 2026 berücksichtigt sind und dass die Beratungen über den Bundeshaushalt 2027 noch nicht begonnen haben.

Frage

Mir ging es darum, wie die Bundesregierung es denn einschätzt, dass Macron jetzt erneut und auch im dritten Anlauf einen Premierminister designiert, der für eine Partei steht, die, glaube ich ‑ ‑ ‑ Les Républicains stehen bei sieben Prozent, und der eigentliche Wahlgewinner, das linke Bündnis Nouveau Front populaire, wird nach wie vor ignoriert. Da würde mich interessieren, wie die Bundesregierung es denn auch demokratietheoretisch bewertet, dass das eigentlich etablierte System, dass der Wahlgewinner den Premierminister stellt, zum dritten Mal von Macron ignoriert wird, und zwar mit den entsprechenden Folgen für die Stabilität des engen Partners.

SRS Hille

Als Erstes muss ich deutlich machen, dass ich mir keine Ihrer Deutungen oder Unterstellungen zu eigen mache.

Uns ist wichtig, und das unterstreiche ich noch einmal: Das deutsch-französische Verhältnis ist so gut wie lange nicht. Es gab in den vergangenen Wochen mehrere Kontakte. Der Bundeskanzler hat mehrfach den französischen Staatspräsidenten getroffen. Es hat ein deutsch-französischer Ministerrat stattgefunden. Es hat in der vergangenen Woche ein deutsch-französisches Unternehmertreffen gegeben. Das zeigt, von was für einer großen Bedeutung für uns, für die Bundesregierung und für Deutschland, das Verhältnis zu unserem engen Partner und Freund Frankreich ist.

Wir freuen uns, dass es jetzt in Frankreich gelungen ist, sehr schnell einen neuen Premierminister zu berufen. Dem habe ich gerade gratuliert, dem wünschen wir viel Erfolg. Wir werden die erfolgreiche, enge Zusammenarbeit auch mit dem neuen Premierminister fortsetzen, und darauf freuen wir uns.

Zusatzfrage

Können Sie ausführen, welche Prämissen Sie nicht teilen? Ich habe lediglich gesagt, dass Nouveau Front Populaire der Wahlgewinner ist, und jetzt, seit dem ‑ ‑ ‑

Vorsitzender Szent-Iványi

Ich würde mich jetzt ungern auf diese Debatte einlassen, weil wir wirklich viele andere Themen vor uns haben. Insofern würde ich gerne jetzt weitergehen und nicht in so einen Dialog eintreten.

Frage

Das bezieht sich noch einmal auf Steuererleichterungen. Wem kommen die in der Gastronomie zugute? Zum Beispiel hat Foodwatch ausgerechnet, dass die gesamte Fast-Food-Branche überdurchschnittlich davon profitiert; ich glaube, mit 500 Millionen Euro pro Jahr. Wie können Sie sicherstellen, dass die Erleichterungen tatsächlich bei den kleinen Betrieben in der Gastronomie ankommen, oder nehmen Sie in Kauf, dass die großen Ketten und die Systemgastronomie überdurchschnittlich profitieren?

Ernoult (BMF)

Wie gesagt, ich habe, was ich jetzt dazu sagen konnte, gesagt. Wie Sie wissen, beziehen wir auch keine Stellung zu Studien oder Analysen von außerhalb des Hauses oder der Bundesregierung. Aber, wie gesagt, ich habe ausgeführt bzw. der stellvertretende Regierungssprecher hat ausgeführt, wie sich die Umsatzsteuersenkung niederschlägt.

Zusatz

Ja. Aber die Frage zielt ja darauf ab, ob Sie in Kauf nehmen, dass es nach diesen Berechnungen in überdurchschnittlicher Weise nicht die kleinen Betriebe, sondern die Fast-Food-Industrie und die Systemgastronomie sind, denen die Erleichterung nutzt. Das ist ja eine Asymmetrie.

Ernoult (BMF)

Wie eben erläutert müsste ich Ihre aufgestellte Mutmaßung erst einmal verifizieren. Das, was ich Ihnen jetzt dazu sagen kann, habe ich gesagt. Sollte ich zu diesem Punkt noch etwas nachreichen können, dann täte ich das gerne.

Frage

Herr Hille, Herr Böckler, vielleicht können Sie noch einmal erklären, warum die Krankenhausreform, die ja eigentlich auch für heute geplant war, nicht auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung stand.

SRS Hille

Sie kennen das Verfahren, dass es immer wieder vorkommt, dass man avisierte Zeitpunkte nicht ganz erreicht, weil es noch kleineren Beratungsbedarf gibt. Das ist bei diesem Thema der Fall. Aber ich bin sehr optimistisch, dass wir zeitnah auch dieses Thema im Kabinett beschließen werden.

Zusatzfrage

Können Sie sagen, woran es hakt?

SRS Hille

Auch das wissen Sie, dass wir uns zu derartigen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung nicht öffentlich verhalten. Aber es ist ‑ so weit kann ich gehen ‑ nichts Gravierendes.

Frage

Mittlerweile hat Polen bestätigt, dass man 19 Drohnen gefunden habe. Wie reagiert die Bundesregierung überhaupt auf diese Nachrichten?

Vielleicht gibt es einen Kommentar zu einer Eilmeldung, dass die NATO gerade Artikel 4 aktiviert hat.

SRS Hille

Ja, dazu kann ich zu sagen, dass es sich bei dem Vorgang in Polen, den Sie geschildert haben, um einen sehr, sehr ernsten Vorfall handelt. Wir stehen darüber in engem Austausch mit unseren polnischen Partnern. Das zeigt einmal mehr, unter was für einer Bedrohung wir stehen und wie sehr wir von Russland ausgetestet werden. Es ist deshalb naheliegend und verständlich, dass Polen da Gesprächsbedarf hat und Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrages beantragt hat. Aus unserer Sicht ist das vollauf gerechtfertigt und unterstreicht, wie ernst wir als Alliierten diesen Vorfall nehmen müssen.

Frage

Herr Müller, können Sie sagen, inwiefern sich Deutschland oder die Bundeswehr überhaupt an dieser nächtlichen Aktion in Polen beteiligt haben?

Müller (BMVg)

Sie wissen ja, dass wir am Flugplatz oder in der Nähe von Rzeszów zwei Patriot-Feuereinheiten, also zwei Patriot-Kampfstaffeln, stationiert haben, zusätzlich noch Unterstützungskräfte, die das Ganze ermöglichen. Diese Kräfte haben den Auftrag, 24/7 für den Schutz dieses Raumes, dieses Schutzobjekts zu sorgen. Natürlich waren die Radargeräte und war die Truppe in der letzten Nacht gemäß ihrem Auftrag wachsam und aktiv. Das NATO Integrated Air and Missile Defense System beinhaltet ja mehrere Sensoren, nicht nur die deutschen Patriot-Einheiten, die vor Ort sind. Aber die Deutschen haben in diesem Systemverbund natürlich ihren Auftrag erfüllt, haben geschaut, haben dann sofort mit den anderen Partnern die Alarmbereitschaft erhöht und haben dann mit ihren Daten auch zum Gesamtlagebild beigetragen. Ein Einsatz der Patriot-Einheiten, also ein Schuss unserer Lenkflugkörper, ist nicht erfolgt. Eine direkte Beteiligung an der Abwehrmaßnahme ist also nicht erfolgt.

Die NATO hat ja ‑ Sie haben es vielleicht mitbekommen ‑, auch bestätigt, dass noch weitere Sensoren im Einsatz waren, zum Beispiel AWACS, also eine Radaraufklärungsplattform in der Luft. Auch daran waren die Deutschen nicht mit Crews beteiligt, genauso nicht bei Tankflugzeugen oder einem Tankflugzeug, dessen Einsatz die NATO mittlerweile auch bestätigt hat, im Rahmen der MMF. Das ist eine multinationale Tankerflotte, an der wir beteiligt sind, aber wir hatten in der letzten Nacht keine Crews an Bord. Unsere Beteiligung am Vorgang war also die Lagebilderstellung, was unser Auftrag ist.

Die deutschen Truppen ‑ das kann ich sagen ‑ sind wohlauf. Wir passen natürlich auch dort die Schutzmaßnahmen immer lagebezogen an, weil die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten oberste Priorität hat, und reagieren dann natürlich immer auch darauf, was in der Umgebung passiert und was gegebenenfalls die Sicherheitslage auch für die direkt Beteiligten vor Ort beeinflussen könnte.

Deschauer (AA)

Einfach nur zur Komplettierung des Bildes, weil hier von Artikel-4-Konsultationen im NATO-Rat die Rede war, die stattgefunden haben, die in der Allianz den Umgang mit der Bedrohung für unsere gemeinsame Sicherheit betreffen: Um das einzuordnen, kann ich noch ergänzen, dass die Partner sich auch im EU-Rahmen austauschen. Dieser sehr ernstzunehmende Vorfall wird heute ebenfalls im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter Thema sein. Ich darf vielleicht auch noch ergänzen, dass Polen natürlich die volle Solidarität der Bundesregierung angesichts der russischen Verletzung des polnischen Luftraums genießt.

Frage

Meine ursprüngliche Frage hätte sich auch auf die Beratungen im E5-Format in London bezogen. Dann die Nachfrage dazu: Denken Sie, dass Russland mit der Verletzung des NATO-Luftraums die Verteidigungsbereitschaft des Militärbündnisses einfach nur austesten will? - Vielleicht antworten das AA oder das Verteidigungsministerium.

SRS Hille

Ich glaube, das habe ich gerade schon beantwortet. Ich habe darauf hingewiesen, dass das zeigt, in welcher Bedrohungssituation wir uns befinden und wie wir mit unseren Verbündeten immer wieder getestet werden. Das ist jetzt ein besonderer Fall. Aber beispielsweise auch in der Ostsee erleben wir regelmäßig Vorfälle, die uns wachsam halten.

Deschauer (AA)

Sie hatten Ihre Frage ja auch an das AA adressiert. ‑ Über Motivation möchte ich gar nicht spekulieren, aber ich kann klar sagen, dass wir uns so oder so nicht einschüchtern lassen, sondern dass wir beraten und gemeinsam entschlossen handeln, so wie das im NATO-Rahmen passiert. Genau das ist, glaube ich, die Prämisse, unter der wir als Alliierte, aber auch als EU-Partnerinnen und Partner, agieren.

Frage

Herr Hille oder Frau Deschauer, ich hätte ganz gerne nachgefragt, was denn die Bundesregierung zu den Forderungen von Herrn Selenskyj sagt, der gesagt hat, das sei ein Beispiel dafür, dass die westlichen Staaten ihre Luftabwehrkapazitäten auch über der Ukraine einsetzen sollten, damit man die Drohnen und Raketen frühzeitig abschieße.

Deschauer (AA)

Ich kann gerne generell einsteigen, ohne dass ich jetzt einzelne Aussagen im Detail kommentieren werde.

Gegenstand der genannten Beratungen ist ja auch immer, dass wir gemeinsam schauen, wie wir zum einen das Bündnisgebiet, die Allianz, am effektivsten gemeinsam schützen können, zum anderen aber auch, auf welche Art und Weise wir der Ukraine weiter politisch, militärisch, humanitär und wirtschaftlich zur Seite stehen können. Ich glaube, der Austausch ist da sehr eng und intensiv.

Ich weiß nicht, ob die Kollegen des BMVg oder der Regierungssprecher noch Ergänzungsbedarf sehen.

SRS Hille

Außer den allgemeinen Hinweisen, die Sie kennen. ‑ Ich möchte hinzufügen, dass Deutschland zu den stärksten Unterstützern der Ukraine gehört und wir auch weiterhin gewillt sind, die Ukraine nach Kräften mit allem, was geht und was sie braucht, zu unterstützen, damit sie ihr Selbstverteidigungsrecht wahrnehmen kann.

Zusatzfrage

Ist denn jetzt denkbar, dass von Polen aus auch deutsche Patriot-Raketen über dem Gebiet der Ukraine eingesetzt werden?

Müller (BMVg)

Spekulieren möchte ich nicht. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die deutschen Patriot-Systeme in Rzeszów einen Schutzauftrag haben. Dafür sind sie da. Dafür werden sie im Rahmen der NATO-Luftverteidigung eingesetzt. Wenn es zu einer Situation, zu einer Eskalation, kommen sollte, wo genau dieses Schutzobjekt bedroht ist, dann haben sie gemäß der Einsatzregeln natürlich auch das Recht, diese Bedrohung abzuwehren.

Frage

Herr Müller, wie gefährlich war nach Ihren Informationen dieser Einsatz bei Rzeszów? Wie weit waren also die russischen Drohnen entfernt, und waren sie tatsächlich auf Kurs nach Rzeszów?

Müller (BMVg)

Zu Details, wie, wann und wo genau gestern etwas passiert ist, würde ich Sie bitten, sich an die polnischen Behörden zu wenden, weil sie dann zu ihrer Luftraumverletzung im Detail sprechen könnten.

Zu unseren Details mag ich nichts sagen, weil das dann Aufschluss geben könnte über Sichtweiten, Winkel, Vorwarnzeiten; das mag ich ungern machen. Dieses Sensornetzwerk ist sehr wertvoll, es ist hochprofessionell. Ich glaube, die letzte Nacht zeigt auch, wie wichtig es ist, dass die NATO-Luftverteidigung aktiv, funktionsfähig und leistungsstark ist.

Wir haben ja nicht nur die Systeme, die in Polen stehen, sondern über ganz Europa verteilt, die Integrated Air and Missile Defence. Wir haben unsere Alarmrotten. Die deutsche Alarmrotte war übrigens nicht eingesetzt, um das noch einmal klarzustellen.

Wir hatten bis vor sieben Tagen sogar eine Alarmrotte in Polen stehen, die im Rahmen von „Enhanced Air Policing“ für vier Wochen in Polen eingesetzt war. Die war aber jetzt schon zurück und war auch nicht eingesetzt. Diese Alarmrotten, diese Systeme, die Sensoren, sind extrem wichtig. Wir müssen darüber nicht alles erzählen.

Zusatzfrage

Wie sind ‑ auf Englisch ‑ die „Rules of Engagement“, die Einsatzregeln? Wer entscheidet, ob die Deutschen zum Beispiel mit dem Patriot-System tatsächlich Drohnen abschießen? In der Ukraine werden Drohnen normalerweise nicht mit dem Patriot-System abgeschossen. Das sei aus Kostengründen nicht sinnvoll. Wie sieht das die Bundeswehr? Wie sind die Regeln?

Müller (BMVg)

Die „Rules of Engagement“ geben nicht vor, mit welcher Waffe sie gegebenenfalls welche Bedrohung abwehren. Die „Rules of Engagement“ geben vor, dass sie Situationen wie Kollateralschäden verhindern, dass sie entsprechend der Vorgaben handeln, dass sie entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen handeln. Sie geben nicht vor, mit welcher Waffe sie welchen Angriff abwehren.

Wie ich gesagt habe, die „Rules of Engagement“ geben in diesem Fall vor, dass ich das Schutzobjekt schützen darf, wenn eine Bedrohung da ist; die entsprechende Entscheidung läuft dann über die NATO-Kommandostruktur. Wie ich gesagt habe, agieren die deutschen Patriot-Systeme dort nicht im luftleeren Raum, sondern sie sind immer Teil dieser NATO Integrated Air and Missile Defence.

Frage

Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Müller, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt auch nichts dazu sagen können, welche Flugbahn diese Maschinen hatten?

Müller (BMVg)

Das ist korrekt. Da müssten Sie sich an die polnischen Behörden wenden.

Zusatzfrage

Können Sie denn etwas dazu sagen, was für Maschinen das waren, wer die besitzt, betreibt oder in Besitz genommen hat?

Müller (BMVg)

Darf ich nachfragen, was Sie mit Maschinen meinen?

Zusatzfrage

Ich meine das, was da abgeschossen wurde. Ich kenne jetzt leider den Typus nicht genau.

Müller (BMVg)

Wie ich gesagt habe: Zum eigentlichen Waffeneinsatz, zum eigentlichen Abschuss, müssen die polnischen Behörden aussagekräftig sein. Wir äußern uns nicht zu der Luftraumverletzung, weil es nicht unser Land betroffen hat. Wir können uns nur zu unserem Anteil äußern, was ich hier getan habe.

Frage

Können Sie uns sagen, ob es sich um Aufklärungs- oder um Kampfdrohnen handelte? Wie ist da Ihr Kenntnisstand? Das ist ja nicht identisch.

Müller (BMVg)

Das kann ich nicht sagen. Solche Informationen werden, wenn es sie gibt, im eingestuften NATO-Informationsverbund geteilt.

Frage

Ich würde gerne wissen: Wie werden Sie das, was in der Nacht passiert ist, einstufen? War das ein Angriff? War das massive Provokation? Wie kann man das wörtlich benennen?

Müller (BMVg)

Ich glaube, dazu gibt es jetzt die Konsultationen im NATO-Rahmen, wo genau diese Fragen mit den Partnern im Bündnis besprochen werden. Dafür ist das da.

Deschauer (AA)

Wenn ich ergänzen darf: Der NATO-Generalsekretär hat sich ja öffentlich dazu geäußert und auch auf Beratungen hingewiesen. Das ist, glaube ich, sehr lohnenswert; das ist jetzt leider halb parallel zu dieser Veranstaltung. Das ist, glaube ich, eine sehr aussagekräftige Referenz, wie er das nach den Beratungen eingeschätzt hat.

Frage

Wir hatten ja im November 2022 den Fall eines Raketeneinschlags auf polnischem Gebiet, der zuerst Russland zugeschrieben wurde und sich später als ukrainische S-300-Rakete herausstellte. Vor dem Hintergrund würde ich gerne die Frage des Kollegen aufgreifen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind auch die Flugbahnen noch nicht klar. Wieso hat die Bundesregierung denn nicht die angelaufenen Ermittlungen abgewartet, bevor sie ein Urteil trifft, um dann mit Sicherheit sagen zu können, wer diese Drohnen von wo hat starten lassen?

Müller (BMVg)

Ich habe nicht gesagt, dass die Flugbahnen nicht klar sind. Ich habe gesagt, dass die entsprechenden Informationen zu Flugbahnen, Typen, Geschwindigkeiten und Orten eingestuft sind und sie deshalb nicht für die öffentliche Diskussion bestimmt sind.

Zusatzfrage

Das heißt, die Bundesregierung hat eigene Erkenntnisse vorliegen, von wo diese Drohnen gestartet worden sind?

Müller (BMVg)

Nach unseren Informationen, die wir über das NATO Integrated Air and Missile Defence, über unsere eingesetzten Kräfte, haben, haben wir keinen Grund, an den polnischen Angaben zu zweifeln.

Frage

Herr Müller, Sie sagten, Sie könnten hier nicht öffentlich etwas über den Charakter der Drohnen sagen, ob es sich um Aufklärungs- oder Kampfdrohnen gehandelt hat. Wäre denn dieser Unterschied ein relevanter Faktor für die Bewertung des Vorfalls durch die Bundesregierung?

Müller (BMVg)

Erst einmal obliegt es an dieser Stelle nicht mir, den Vorgang in Gänze zu bewerten. Vor Ort haben die eingesetzten Kräfte im Rahmen der NATO-Einsatzregeln eine Bedrohung abgewehrt. Deswegen ist die erste Frage: Sind diese Kräfte eine Bedrohung für die Sicherheit im NATO-Luftraum? ‑ Das wurde wohl bejaht, und deswegen haben die polnischen Streitkräfte entsprechend gehandelt.

Zusatzfrage

Ja, das verstehe ich schon. Nur auf der anderen Seite hängt der Grad von Bedrohung logischerweise auch von der Art der eingesetzten Kampfmittel ab. Deswegen die Frage, ohne eine Antwort zu erwarten: Welche Art von Drohnen war es? Ist denn der Unterschied zwischen Kampf- und Aufklärungsdrohne ein relevanter Faktor für eine Bewertung?

Müller (BMVg)

Das fällt mir schwer, diese Frage zu beantworten. Denn auf der einen Seite ist es operationell nicht immer ganz klar, ob eine Drohne Kampf- oder Aufklärungsdrohne ist. Auf der anderen Seite muss man eine Gefahr abwehren, bevor gegebenenfalls die finale Information diesbezüglich da ist. Sobald sich eine Bedrohungslage darstellt, die gemäß den Einsatzregeln zum Handeln fordert, wird gehandelt ‑ und das ist letzte Nacht passiert.

Frage

Herr Müller, meine Frage bezieht sich auf die Quadriga-Militärübung in der Ostsee. Ich würde gern wissen, wie die abläuft; ich glaube, sie läuft noch ein paar Tage. Wie hoch schätzen Sie das Risiko ein, dass es bei der anstehenden Sapad-Übung zu einer Konfrontation mit Russland kommen könnte, auf hoher See oder im Luftraum?

Müller (BMVg)

Zur Quadriga hatten wir hier in der BPK eine größere Pressekonferenz. Der Generalinspektor hat sich geäußert. Die Quadriga ist ja nicht abgeschlossen; wir folgen jetzt mit weiteren Übungen National Guard, die bis zum 12.09. geht. Wir haben Übungen, die im Bereich Norddeutschland, im Bereich Litauen stattfinden. Das ist also „ongoing“.

Nach den Informationen, die ich habe, sind die Übungen äußerst aufschlussreich und auch erfolgreich. Wie Sie wissen, geht es zum einen darum, dass wir die militärischen Kräfte vor Ort zur Abwehr von Bedrohungen haben, zum anderen aber auch darum, dass wir die Kräfte verlegen, und zwar geschützt und in Zeitplänen, wie wir sie gegebenenfalls bei einer Eskalation an der Ostflanke benötigen würden. Deswegen ist es „ongoing“.

Wenn ich mir noch einen Hinweis erlauben darf: Viele der Teilübungen beinhalten auch die zivil-militärische Zusammenarbeit. Wenn sie größere Kräftekontingente von jetzt auf gleich an die Ostflanke verlegen müssen, dann müssen sie öffentliche Straßen nutzen, in Teilen öffentliche Hafenanlagen nutzen. Das ist eine der wesentlichen Erkenntnisse aus dem OPLAN Deutschland, dass wir Drehscheibe sind, dass wir als Dreh- und Angelpunkt für diese Verlegungen sind. Es geht darum, dass wir das üben ‑ und genau das macht Quadriga gerade.

Zur zweiten Frage, zu Sapad: Dazu hat sich auch der Generalinspektor ganz klar geäußert. Die Kernaussage ist für mich: Unsere Übung Quadriga ist nicht gegen jemanden gerichtet. Es ist eine Verteidigungsübung. Wir testen unsere eigenen Fähigkeiten, um uns im Notfall verteidigen zu können, und das ist auch ganz klar nach außen gerichtet. Diese Übung hat nichts mit der russischen Übung zu tun. Es gibt zeitliche Überschneidungen ‑ das hat der Generalinspektor auch dargestellt ‑, aber das hat keine inhaltlichen Gründe, sondern wir üben, was das Bündnis können muss, um sich im Notfall zu verteidigen.

Zusatzfrage

Meine Frage hat sich auch mehr darauf bezogen, ob Sie Sorge haben oder das Risiko vorhanden ist, dass es zu Zusammenstößen kommen könnte, und Sie Vorkehrungen treffen.

Müller (BMVg)

Ich glaube, wir von unserer Seite tun alles für eine Deeskalation. Sonst würde ich auch nicht so sprechen, sonst würde der Generalinspektor nicht so sprechen. Es geht ganz klar darum, dass hier unsere Kräfte üben und das nicht gegen jemanden gerichtet ist.

Frage

Sowohl der Kanzler als auch der Außenminister haben den Angriff Israels in Katar als inakzeptabel bezeichnet. Was folgt jetzt daraus? Ist Deutschland jetzt offener für Sanktionen auf EU-Ebene, und wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die heutigen Vorschläge der EU-Kommissionschefin?

SRS Hille

Lassen Sie mich erst noch einmal deutlich machen, was Sie schon paraphrasiert haben. Es ist völlig klar, die Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität Katars ist nicht akzeptabel. Die Ausweitung des Krieges auf die gesamte Region muss verhindert werden. Was wir da gesehen haben, birgt natürlich die Gefahr, dass es negative Auswirkungen auf jegliche weitere Vermittlungsbemühungen hat.

Der Bundeskanzler hat gestern ganz bewusst mit dem Emir telefoniert, um deutlich zu machen, welche wichtige Rolle Katar in den Vermittlungsbemühungen bisher eingenommen hat. Das hat der Bundeskanzler sehr deutlich gewürdigt.

Für uns kann ich sagen: Wir drängen weiterhin auf einen umfassenden Waffenstillstand in Gaza. Dazu gehört natürlich unsere Dauerforderung, wenn ich so sagen darf, dass die Geiseln endlich freikommen müssen, unter denen im Übrigen immer noch deutsche Staatsangehörige sind.

Sie kennen das von mir: Ich lasse es auch nicht vermissen, immer wieder den Hinweis zu geben, dass die Hamas natürlich den Schlüssel in der Hand hat, diesen Konflikt sofort zu beenden, indem sie die Waffen niederlegt, die Geiseln freilässt.

Zusatzfrage

Die Türkei sprach nach der Attacke von Staatsterrorismus. Teilen Sie die Einschätzung des NATO-Partners?

SRS Hille

Ich habe Ihnen gerade das vorgetragen, was ich zu dem Thema sagen kann und möchte.

Frage

Gestern wurde das vom Bundeskanzler und Außenminister als inakzeptabel bezeichnet, aber es wurde nicht ausdrücklich verurteilt. Hat das eine Bedeutung?

Die nächste Frage ist: Hat dieser Angriff irgendeine Konsequenz in der Betrachtung der deutschen Staatsräson?

SRS Hille

Das ist eine semantische Differenzierung, die Sie machen, die so nicht zutreffend ist. Sie haben gefragt: Hat das eine Bedeutung? ‑ Nein. Es ist völlig inakzeptabel, und das schließt nach meinem Verständnis natürlich die Verurteilung der Handlungen ein. Ansonsten kommt man nicht zum Ergebnis, dass etwas inakzeptabel ist. Da gibt es also keine Notwendigkeit zur Differenzierung, wie Sie sie gerade gemacht haben.

Zusatzfrage

Die zweite Frage war, ob das eine Auswirkung auf den Begriff der Staatsräson hat, ob das mit diesem Begriff alles noch gedeckt ist.

SRS Hille

Sie kennen unsere Grundhaltung zum israelischen Staat, und daran ändert sich nichts. Nichtsdestotrotz ist dieser Konflikt eine sehr dynamische Lage, die ständig neu beurteilt werden muss. Jetzt steht es an, mit diesem Vorgehen umzugehen, und das habe ich gerade für die Bundesregierung mit den klaren Worten des Bundeskanzlers, die er gestern gefunden hat, getan.

Frage

Herr Hille, Sie haben gerade die Frage von dem Kollegen gar nicht richtig beantwortet. Ursula von der Leyen kündigte heute in ihrer Rede an, die EU werde Zahlungen an Israel aussetzen. Ausgeschlossen davon sind Yad Vashem und die israelische Zivilgesellschaft.

Jetzt noch einmal: Unterstützt die Bundesregierung die von von der Leyen angekündigten Maßnahmen gegen Israel? Gab es im Vorfeld zu dieser Ankündigung Absprachen zwischen der Bundesregierung und Frau von der Leyen?

SRS Hille

Wir haben natürlich zur Kenntnis genommen, was da heute stattgefunden hat. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es für diese vorgeschlagenen Maßnahmen bisher im Europäischen Rat keine Mehrheit gab.

Zusatzfrage

Der Grund, warum es dafür keine Mehrheit gab, ist ja auch Deutschland. Wenn ich den Informationen der „dpa“ Glauben schenken darf, dann hätte es entweder eine Stimme von Deutschland oder eine Stimme von Italien gebraucht, um die Sanktionen zu beschließen. Das ist also eine deutsche Blockade. Warum halten Sie daran fest, wenn Sie sagen, das Agieren Israels sei inakzeptabel?

SRS Hille

Ich habe dem, was ich gerade gesagt habe, nichts weiter hinzuzufügen.

Frage

Ich möchte auch noch einmal die Frage stellen: Überlegt, erwägt die Bundesregierung weitere Sanktionen als Reaktion auf diesen gestrigen Schritt der israelischen Armee? Die wurden ja auch vom Kanzler und vom Außenminister in Aussicht gestellt, falls die israelische Seite weiter eskaliert.

SRS Hille

Wie gerade schon erwähnt, ist das Ganze natürlich ein Prozess, der ständig von uns gemonitort und begutachtet wird. Es wird dann jeweils entschieden, wie wir weiterverfahren. Ebenso wissen Sie: Wenn es dann Dinge zu verkünden gibt, dann erfahren Sie das, entweder von dieser Stelle oder von anderer.

Frage

Zwei Fragen: Sie sagten einerseits, dass Sie für den Waffenstillstand in Gaza sind. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Herr Netanjahu und die israelische Regierung nicht spätestens gestern bewiesen haben, dass sie kein Interesse an einem Waffenstillstand, kein Interesse an Verhandlungen, kein Interesse an einem Ende des Krieges haben?

SRS Hille

Sie spielen ja auch die angekündigte Offensive in Gaza an. Da kann ich Ihnen sagen, was wir hier von der Stelle auch schon mehrfach getan haben, dass das Vorgehen natürlich immer weniger erkennen lässt, wie die Freilassung der Geiseln und der Waffenstillstand erreicht werden sollen, und wir diese Verschärfung dieser Militäroperationen ablehnen.

Zusatzfrage

Ein anderer Aspekt, mit dem Hintergrund, dass Katar Großaktionär bei Volkswagen, RWE, Deutsche Bank, Siemens, Hapag-Lloyd, HOCHTIEF, also bei vielen deutschen Großkonzernen ist: Für wie gefährlich für die deutschen Großkonzerne hält die Bundesregierung die anhaltende deutsche Unterstützung für Israels militärisches Vorgehen in der Region? Wir haben ja gerade gehört: Sie blockieren auf europäische Ebene Sanktionen, sie unterstützen mit Rüstung. Ist diese anhaltende Unterstützung nicht gleichzeitig eine große Gefahr für die deutschen Großkonzerne, wenn Katar die Daumenschrauben anzieht?

SRS Hille

Erstens mache ich mir Ihre Prämissen, die Sie gerade ‑ ‑ ‑

Zusatz

Das sind Fakten.

SRS Hille

Sie nennen es Fakten, ich nenne es Ihre Deutungen und Ihre Prämissen. Die mache ich mir nicht zu eigen.

Punkt zwei: Die Verknüpfung, die Sie machen, würde ich ebenfalls nicht mitgehen; die besteht nicht.

Frage

Es geht noch einmal um das, was Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute verkündet hat. Sie hat auch einen Vorschlag gemacht, den handelsbezogenen Teil des EU-Israel-Assoziierungsabkommens vorübergehend auszusetzen. Bis jetzt war die Position der Bundesregierung, dass dieses Abkommen eine Möglichkeit zum Austausch mit Israel geboten hat und es daher sehr wichtig war, dieses Abkommen aufrechtzuerhalten. Hält die Bundesregierung an dieser Position fest, oder können Sie sich vorstellen, diesem Vorschlag der Kommissionspräsidenten zuzustimmen?

SRS Hille

Dazu würde ich noch einmal auf das hinweisen, was ich gerade schon auf die Frage von der Kollegin geantwortet habe, nämlich dass es bisher im Europäischen Rat keine Mehrheit für diese Vorschläge gegeben hat.

Zusatzfrage

Ganz konkret zu diesem Abkommen: Ist aus Sicht der Bundesregierung nach wie vor das Aufrechterhalten des Abkommens wichtig, um den Austausch mit Israel zu ermöglichen?

SRS Hille

Bisher hat es im Europäischen Rat zu diesen Fragen keine Mehrheit gegeben.

Deschauer (AA)

Ich ergänze gerne noch etwas. ‑ Wir haben die Rede der Kommissionspräsidentin natürlich zur Kenntnis genommen. Diese Rede zeigt, wie sehr uns hier auf der Regierungsbank, aber natürlich auch im europäischen Rahmen die dramatische Lage in Gaza umtreibt.

Weil Sie jetzt detailliert in die einzelnen Überlegungen oder Vorschläge einsteigen, die hier angesprochen wurden: Frau von der Leyen hat selbst gesagt, dass sie zu Details ihrer Vorschläge den konkreten Austausch mit den Mitgliedstaaten suchen möchte und auch suchen muss. Es ist völlig klar, dass wir uns Bundesregierung an einem Dialog in der Sache und zu den Fragestellungen, die betroffen sind, beteiligen werden. Wir werden Sie aber nicht ‑ und da bitte ich um Verständnis ‑ an den internen Gesprächen, die wir mit Frau von der Leyen oder auch im Rahmen der EU führen, beteiligen können.

Frage

Herr Hille, im Anschluss an die Frage des Kollegen: Sollte Israel vor dem Hintergrund des gestrigen Angriffs zur Rechenschaft gezogen werden?

Sie haben den Waffenstillstand erwähnt. Die Verhandlungen über einen Waffenstillstand fanden ja in Doha statt. Das heißt, Israel hat zu einer Zeit angegriffen, als diese Verhandlungen gerade stattfanden. Noch einmal: Gefühlt bombardiert Israel jetzt den halben Nahen und Mittleren Osten. Wann ist für Sie der Punkt erreicht, an dem Sie sagen: Es reicht?

SRS Hille

Auch da wiederhole ich gerne, was ich gerade gesagt habe: Die Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität Katars ist natürlich völlig inakzeptabel. Das hat auch der Bundeskanzler gestern Abend gesagt. Natürlich besteht durch so ein Vorgehen auch die Gefahr einer Ausweitung des Krieges auf die gesamte Region.

Was das für die Vermittlungsbemühungen bedeutet, haben wir gerade auch schon angesprochen, und ich brauche hier nicht weiter auszuführen, dass das natürlich eine Belastung dafür ist. Diese Position hat der Bundeskanzler gestern gegenüber dem Emir von Katar deutlich gemacht. Natürlich stehen wir auch weiter in Kontakt mit der israelischen Seite und machen da sehr klar, wie wir die Situation sehen.

Was das weitere Vorgehen angeht, so hat Frau Deschauer gerade eingeordnet, wie wir mit den Vorschlägen, die heute aus Brüssel gekommen sind, umgehen.

Frage

Herr Hille, noch einmal zu den roten Linien: Es gibt auch Hamas-Vertreter, die in der Türkei sitzen. Nachdem Israel jetzt diverse Länder angegriffen hat, wüsste ich gerne, ob für die Bundesregierung ein Angriff auf die Türkei eine rote Linie wäre, zumal sie ein NATO-Partner ist.

SRS Hille

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich machen: Es gibt eine Partei, die den Schlüssel in der Hand hält, diesen Konflikt unmittelbar zu beenden, und das ist die Hamas. Die Hamas muss die Waffen niederlegen, die Hamas muss die Geiseln freilassen, und dann ist dieser Konflikt im nächsten Moment beendet.

Es wird Sie nicht wundern, dass ich mich zu allen weiteren hypothetischen Fragen ‑ „Was wäre, wenn?“ ‑ an dieser Stelle nicht einlasse.

Frage

Frau Deschauer, hat das Auswärtige Amt erwogen, den israelischen Botschafter einzubestellen? Das ist ja auch angesichts der Schwere der Zurückweisungen durch die Bundesregierung nicht ganz unplausibel, oder?

Deschauer (AA)

Sie kennen das: Wenn wir etwas mitzuteilen haben, dann machen wir das sehr gerne. In die internen Überlegungen unseres Hauses und der Bundesregierung würden wir jetzt aber nicht den tiefen Einblick gewähren wollen, den Sie sich erwünschen.

Zusatzfrage

Herr Hille, am Montag haben wir darüber gesprochen, dass es auch möglich ist, bereits genehmigte Waffenlieferungen doch nicht auszuliefern, ohne Zeit und Raum verschieben zu müssen, nämlich wenn die Genehmigung widerrufen wird. Ist die jetzige Situation ein Anlass für die Bundesregierung, bereits erteilte Genehmigungen für Waffenlieferungen an Israel zu widerrufen?

SRS Hille

Es freut mich bzw. ich bin beeindruckt, mit welcher Unnachgiebigkeit Sie und der Kollege sich mit diesem Thema beschäftigen. Um möglichen Gegensätzen oder Interpretationen, die Sie immer aufzumachen versuchen, die Luft rauszulassen, habe ich noch einmal die Pressemitteilung vom 8. August mitgebracht und möchte Ihnen noch einmal vorlesen, was der Bundeskanzler damals beschlossen hat. Und zwar, heißt es da:

„Unter diesen Umständen

‑ vorher wurde geschildert, wie sich das Vorgehen der Israelis verstärkt hat ‑

genehmigt die Bundesregierung bis auf Weiteres keine Ausfuhren von Rüstungsgütern, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können.“

Zusatzfrage

Ja, das ist mir bekannt. Deswegen ‑ ‑ ‑

SRS Hille

Manchmal habe ich den Eindruck, dass es Ihnen nicht bekannt ist; deshalb habe ich es noch einmal vorgelesen.

Zusatzfrage

Doch, das ist mir bekannt, was Sie auch daran erkennen können, dass wir ‑ auch ich ‑ Sie zwei Tage später genau vor dem Hintergrund dieser Meldung dazu befragt haben.

Ich habe mich jetzt auf Ihre Äußerung aus der vergangenen Woche bezogen, es sei unmöglich, bereits genehmigte Lieferungen doch nicht auszuliefern, weil das ja eine Verschiebung von Zeit und Raum wäre. Das waren Ihre Worte. Am Montag dieser Woche wurde geklärt, dass die Auslieferung bereits genehmigter Lieferungen sehr wohl gestoppt werden kann, wenn die Genehmigung zurückgezogen wird, was jederzeit möglich ist. Deswegen ist die Frage völlig legitim und logisch, ob die derzeitige Situation für die Bundesregierung Anlass bietet, bereits erteilte Genehmigungen zur Lieferung von Waffen an Israel zurückzunehmen. ‑ Bitte antworten Sie.

SRS Hille

Das tue ich: Den Widerspruch, den Sie zum wiederholten Male aufzumachen versuchen, gibt es nicht.

Da wir dieses Thema hier jetzt schon zum ‑ ich weiß nicht ‑ fünften oder sechsten Mal behandeln, ist, glaube ich, auch alles zu dieser Frage gesagt. Die Ausgangsformulierung aus der Pressemitteilung habe ich Ihnen gerade noch einmal zu Gehör gebracht, und damit würde ich es dann auch bewenden lassen.

Frage

Herr Hille, Sie müssen es wirklich noch einmal erklären: Die Bundesregierung ist also für einen Waffenstillstand und sie ist für die Freilassung der Geiseln. Jetzt gibt es einen Akteur, der mit aller Kraft verhindert, dass es zu einem Waffenstillstand kommen kann; denn dafür bräuchte es nun einmal erfolgreiche Verhandlungen. Gleichzeitig unterstützen Sie weiter diesen Akteur. Wie ergibt das Sinn?

SRS Hille

Sie scheinen den Gesamtkontext etwas aus dem Auge verloren zu haben. Der Anlass und der Aggressor in diesem Konflikt, das ist die Hamas. Die Hamas hat deshalb auch den Schlüssel in der Hand, diesen Konflikt sofort zu beenden, indem sie die Waffen niederlegt und indem sie die Geiseln freilässt. Ich bitte Sie, diese Perspektive nicht völlig aus dem Auge zu verlieren.

Zusatzfrage

Herr Hille, ich kann Ihnen versichern, dass ich diesen Gesamtkontext sehr, sehr gut kenne, da ich mich schon lange damit auseinandersetze.

Wenn Sie rational auf diese Sache schauen, dann wissen Sie, dass nur Verhandlungen ‑ und zwar erfolgreiche Verhandlungen ‑ mit dem anderen Kriegsakteur, also der Hamas, zu einem Waffenstillstand führen können. Das hat nichts damit zu tun, wie ich die Hamas bewerte, sondern das ist einfach jedem, der sich mit diesem Thema auskennt, ganz klar. Wenn jetzt aber diese Akteure, die Verhandler, bombardiert werden, dann wird ja jede Möglichkeit, hier zu einer Lösung zu kommen, torpediert. Deshalb noch einmal: Wie ergibt es Sinn, dass man die Akteure, die das machen, weiterhin unterstützt, wenn man gleichzeitig sagt, dass man sich für einen Waffenstillstand einsetzen will, der aber nur mit Verhandlungen möglich ist?

SRS Hille

Ich glaube, ich habe unsere Position zu dem Vorfall von gestern hier sehr klar zur Kenntnis gegeben ‑ auch der Bundeskanzler hat das gestern Abend getan ‑, und ich tue es gerne noch einmal: Die Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität Katars ist völlig inakzeptabel.

Damit müssten Sie, auch wenn Ihnen das nicht reicht, bitte leben. Mehr werde ich zu diesem Thema jetzt und von dieser Stelle aus nicht sagen.

Frage

Der Außenminister hat gestern in seiner Erklärung abschließend erklärt:

„Auch die aktuelle Eskalation ist ein Ergebnis des abscheulichen Terrorangriffs der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023.“

Das wurde von politischen Beobachtern in Nahost gerade schlussendlich doch als Legitimierung des Bombardements in Doha interpretiert. Frau Deschauer, können Sie noch einmal klarstellen, was der Außenminister mit diesem abschließenden Satz gemeint hat?

Deschauer (AA)

Ich weiß nicht, ob Sie die Erklärung in ihrer Gänze vor Augen haben.

Zusatz

Habe ich.

Deschauer (AA)

Das ist natürlich sehr hilfreich, um sie auch dann in Gänze verstehen zu können. ‑ Ich spreche hier von keinen abschließenden Sätzen, sondern ich spreche hier von einer Stellungnahme des Außenministers angesichts der gestrigen Eskalation, mit der er sich sehr klar geäußert hat und sehr klar zum Ausdruck gebracht hat, dass hierdurch die territoriale Souveränität Katars verletzt wurde und auch die so dringenden Bemühungen zur Freilassung der Geiseln und zur Erreichung eines Waffenstillstands gefährdet werden.

Insofern war das eine sehr klare Äußerung. Ich möchte Ihnen aber gerne noch einmal den 7. Oktober 2023 in Erinnerung rufen. Über diesen schrecklichen Anlass tauschen wir uns ja seit geraumer Zeit regelmäßig hier in der Bundespressekonferenz aus. Ob Sie Sätze als abschließend oder wie auch immer bewerten, bleibt Ihnen sehr gerne überlassen.

Zusatzfrage

Herr Hille, Sie haben jetzt zum zweiten Mal erklärt, die Verletzung der territorialen Integrität und Souveränität Katars sei inakzeptabel. Israel hat jetzt aber ‑ das wurde auch von den Kollegen schon angesprochen ‑ nicht nur Katar angegriffen, sondern in den letzten Monaten auch regelmäßig unter anderem den Libanon und Syrien. Da würde mich interessieren: Wieso hat die Bundesregierung bisher kein einziges Mal die Angriffe ‑ nicht nur die Luftangriffe, sondern auch die Bodenangriffe ‑ auf den Libanon und in Syrien ebenfalls als Verletzung der territorialen Integrität und Souveränität verurteilt?

SRS Hille

Ich habe dem, was ich heute zu diesem Thema hier gesagt habe, nichts weiter hinzuzufügen.

Frage

An das BMI und vielleicht auch an das Justizministerium: Nach unseren Recherchen gab es umfangreichen Missbrauch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Sprachzertifikaten, die man ja zur Erlangung von Aufenthaltstiteln und auch in Einbürgerungsverfahren braucht. Haben Sie sich schon eine Meinung gebildet, welche Maßnahmen Sie ergreifen wollen, um diesen Missbrauch zukünftig abzustellen, und welche Erkenntnisse haben Sie diesbezüglich?

Bowinkelmann (BMI)

Zu diesem Thema ist zu sagen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses bildet und deswegen ein sehr hohes Gut ist, das wir konsequent vor Betrug schützen müssen. Daher ist die persönliche Vorsprache der Antragstellenden im Einbürgerungsverfahren unabdingbar, und sie sollte möglichst früh im Prozess erfolgen; denn offensichtlich lässt sich dadurch auch feststellen, wie gut die Sprachkenntnisse der jeweiligen Personen tatsächlich sind. Um diese Verfahren wirksam vor Fälschung zu sichern, stehen wir im engen Austausch mit den Ländern, etwa auch über die Nutzung von besonders verlässlichen Testanbietern in diesem Zusammenhang.

Zusatzfrage

Kann ich daraus schließen, dass Sie diesen Missbrauch in Abrede stellen und sagen, dass Sie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, damit es nicht zu diesem Missbrauch kommt?

Es gibt diesbezüglich auch Forderungen aus der Unionsfraktion, beispielsweise von Herr Throm, der sagt, alle Verfahren, die jetzt in den Verdacht geraten, möglicherweise nicht korrekt abgelaufen zu sein, müssten noch einmal neu aufgerollt werden, und möglicherweise müsse die Staatsbürgerschaft auch wieder entzogen werden. Was sagen Sie dazu?

Bowinkelmann (BMI)

Zu tatsächlichen oder etwaigen Missbrauchsfällen habe ich mich nicht geäußert, und zu Ermittlungsständen kann ich Ihnen keine Erkenntnisse liefern. Das sind dann auch jeweils Länderangelegenheiten.

Ich kann grundsätzlich auch sagen, dass für den Prozess und die Verleihung der Staatsangehörigkeit die jeweiligen Ausländerbehörden zuständig sind. Für die zu Rede stehenden Sprachzertifikate gibt es unterschiedliche Anbieter, und die kann ich nicht vollständig bewerten. Ich kann Ihnen sagen, dass die Anbieter, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit nutzt, als sehr verlässlich eingeschätzt werden. Hinsichtlich möglicher Missbrauchsfälle gibt es da bisher keine Statistik, die ich Ihnen mitteilen kann, aber die Verlässlichkeit wird als gut eingeschätzt. Darüber hinaus kann ich zu anderen Sprachzertifikaten und möglichen Fälschungen keine Aussage treffen, eben weil es da verschiedene Anbieter gibt und die Ausländerbehörden frei sind, welche Sprachzertifikate sie jeweils zulassen und wie sie die genau im Detail prüfen.

Um die Anzahl möglicher Missbrauchsfälle und überhaupt die Erfahrungen, die die Länder haben, zusammentragen und das abschließend bewerten können, soll der von mir angekündigte Austausch mit den Ländern stattfinden, um genau da Klarheit zu erhalten und gegebenenfalls Missbrauchsfälle zukünftig noch besser verhindern zu können.

Kirschner (BMJ)

Ich kann dem nichts hinzufügen.

Frage

(zu den EU-Klimazielen) An das Umweltministerium und an das Kanzleramt: Es gibt im Augenblick einen veritablen Konflikt zwischen Herrn Schneider und dem Kanzleramt in der Frage, wie man beim Thema CO2 weiter vorgeht. An das Umweltministerium: Warum ist der Zorn so groß? An Herrn Hille: Wie soll dieser Konflikt gelöst werden?

Zimmermann (BMUKN)

Sie beziehen sich auf Äußerungen des Ministers, die auch schon vorgestern Gegenstand hier in der Regierungspressekonferenz waren. Ich kann dazu eigentlich nur noch einmal den generellen Hinweis geben, dass die Aussagen des Ministers für sich stehen.

Ansonsten, denke ich, ist klar, was die deutsche Position ist, das EU-Klimaziel 2040 ist, nämlich das, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Ich denke, das ist nicht nur aus unserer Sicht so klar, aber ich will mir jetzt nicht anmaßen, für die Bundesregierung zu sprechen, sondern würde das Wort an Herrn Hille übergeben.

SRS Hille

Vielen Dank ‑ dazu sage ich gerne etwas.

Einen ‑ wie haben Sie es genannt? ‑ virulenten Konflikt mache ich nicht aus, und den Worten des Kollegen entnehmen Sie vielleicht, dass auch das BMUKN diesen Konflikt nicht sieht. Wir haben im Koalitionsvertrag klar vereinbart, wie unsere Position ist. Ich lese es gern einmal vor:

„Wir stehen zu den deutschen und europäischen Klimazielen,“

heißt es im Koalitionsvertrag. Das gilt. Etwas weiter unten heißt es dann:

„Das europäische Klima-Zwischenziel für 2040 in Höhe von minus 90 Prozent gegenüber 1990 unterstützen wir“.

Das ist die Position der Bundesregierung. Jetzt geht es darum, wie wir diese Position in den, wie Sie wissen, häufig äußerst komplizierten Verhandlungen in der Europäischen Union bestmöglich zum Tragen bringen. Innerhalb der Bundesregierung finden noch die Absprachen darüber statt, wie das am besten zu erreichen ist. Aber in der Sache gibt es keinen Dissens.

Zusatzfrage

Der Minister hat gestern Abend noch einmal ziemlich deutliche Worte gefunden, dass ihn ziemlich störe, dass es dabei eben keine Einigung gibt. Deswegen sprach ich von einem veritablen Konflikt. Man kann das so oder so interpretieren, aber nach Lösung klingt das vorläufig noch nicht. Wie wollen Sie das lösen? Wie soll es dazu kommen, dass der Minister künftig sagt: „Es ist alles in Ordnung; wir bekommen das gemeinsam hin?“ Das hat er gestern Abend eindeutig nicht gesagt.

SRS Hille

Ich weiß nicht, was der Minister gestern Abend eindeutig oder nicht eindeutig gesagt hat. Ich kann Ihnen sagen, was die Position der Bundesregierung, des Bundeskanzlers und des Bundesumweltministers, ist, nämlich die Position, wie sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist ‑ das habe ich gerade verlesen ‑, sodass es dabei keinen Zielkonflikt gibt.

Jetzt finden noch Absprachen statt, in welcher Schrittfolge und wie man sich technisch auf europäischer Ebene am besten dazu verhält. Aber das ist kein veritabler Konflikt, wie Sie es nennen.

Frage

Herr Hille, Sie haben gesagt, jetzt gehe es darum, wie man die Position in den Verhandlungen bestmöglich zum Tragen bringe. Wenn ich Herrn Fichtners Äußerungen von Montag richtig im Ohr habe, dann sagte er, in der kommenden Woche, am 18. September ‑ das ist nicht mehr lange hin ‑, gebe es einen Umweltrat in Brüssel, auf dem genau das geschehen solle.

Heißt das, dass Sie Zweifel daran haben, dass das schon an dieser Stelle der Fall sein wird?

SRS Hille

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass innerhalb der Bundesregierung noch Abstimmungen darüber laufen, in welcher Schrittfolge oder in welchen Gremien was wie besprochen wird. Anfang Oktober wird es auch einen informellen ER geben. Um diese Fragen dreht es sich.

Frage

Meine Frage zielt auf denselben Punkt. Ich formuliere es einmal anders. Herr Hille, droht es, dass Deutschland auf dem EU-Umweltrat nächste Woche ein „German Vote“ abgeben, sich also der Stimme enthalten, wird, weil man sich innerhalb der Bundesregierung doch noch nicht geeinigt hat?

SRS Hille

Sie wissen, wie wir mit hypothetischen Fragen umgehen. Dazu verhalten wir uns üblicherweise nicht. Ich kann nur noch einmal sagen, es gilt das, was im Koalitionsvertrag steht ‑ das habe ich gerade verlesen ‑, sodass es ein Problem der Art, wie Sie es aufzumachen versuchen, aus unserer Sicht nicht gibt.

Zusatzfrage

Die Vermeidung des „German Vote“ ist ein ausdrückliches Ziel dieser Bundesregierung. Das ist kein hypothetisches Ziel, sondern eines, das festgeschrieben ist. Wird man versuchen, bis zum Umweltrat in der kommenden Woche eine gemeinsame Position zu finden, um das zu vermeiden?

SRS Hille

Das beinhaltet, was ich gerade gesagt habe, nämlich dass die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung dazu laufen.

Aber noch als Randbemerkung: Zu einer Abstimmung verhalten kann man sich nur, wenn es eine Abstimmung gibt. Auch das ist ja eine Frage.

Ich verstehe Ihr Interesse. Mehr kann ich Ihnen aber heute von dieser Stelle aus nicht sagen, als noch einmal zu betonen, dass wir zu den Zielen, wie ich sie gerade mehrfach zitiert habe, stehen und dass die Abstimmungen darüber, wie wir das auf europäischer Ebene am besten erreichen, jetzt noch laufen.

Zimmermann (BMUKN)

Nur eine ganz kleine Ergänzung, damit es nicht verwirrender erscheint als notwendig: Erst gestern kam ein Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft. Wenn wir sagen, dass es innerhalb der Bundesregierung noch Abstimmungen gibt, dann hat das natürlich auch damit zu tun, dass man sich jetzt anschauen muss, wie man den dänischen Vorschlag im Einzelnen bewertet.

Aber das Entscheidende haben sowohl Herr Hille als auch ich jetzt mehrfach gesagt: Was die gemeinsame Geschäftsgrundlage der Bundesregierung betrifft, herrscht Einigkeit. Das ist der Koalitionsvertrag und die darin festgelegte Position der Bundesregierung für das 2040er-Ziel. Natürlich ist es unser Ziel, im Umweltrat Unterstützung für diese Position zu gewinnen. Aber es gilt jetzt eben auch, erst einmal zu schauen, wie sich die Positionierungen der Staaten zum dänischen Vorschlag entwickeln werden. Wenn es noch Abstimmungen gibt, dann hat das also nicht damit zu tun, dass Zweifel an der im Koalitionsvertrag verankerten Position bestünden, sondern damit, dass es ein noch laufender Prozess ist.

Vorsitzender Szent-Iványi

Wir sind in der Zeit weit fortgeschritten. Ich gebe uns noch fünf Minuten. Gibt es Fragen, die einen zeitlichen Bezug zu heute haben und keinen Aufschub bis Freitag dulden? Ich weiß, jetzt gehen trotzdem wieder alle Arme hoch. Wir gehen jetzt so weit, bis wir die fünf Minuten voll haben, und dann mache ich Schluss.

Frage

Es geht es um den Tag der wohnungslosen Menschen morgen, daher duldet die Frage keinen zeitlichen Aufschub. Frage an das Bauministerium: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Problem bis 2030 zu überwinden. Wie soll das bei gleichzeitig steigenden Zahlen von Betroffenen gelingen? Will die Bundesregierung an diesem Ziel festhalten?

Kopf (BMWSB)

Wir wissen, dass morgen der Tag der wohnungslosen Menschen ist. Wir halten natürlich an dem Ziel fest. Was die konkreten Maßnahmen betrifft, würde ich eine Antwort aber gern nachreichen. Ich finde es auf die Schnelle nicht.