Im Wortlaut
Themen
• 40-jähriges Jubiläum des Bundesumweltministeriums
• Kritik am Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve
• Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Aussetzung der Genehmigungspflicht nach Wehrpflichtgesetz
• Prognose der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Beitragssatz der gesetzlichen Rente
• Monitoringbericht des Bundesfinanzministeriums zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
• BAföG-Reform
• israelische Luftangriffe im Libanon
• Libanon-Reise der Bundesentwicklungsministerin
• Nahostkonflikt
• Bewerbung Deutschlands um einen nicht ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat
48 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Montag, 1. Juni 2026
Sprecherinnen und Sprecher
Staatssekretär Kornelius
Stolzenberg (BMUKN)
Jenning (BMVg)
Harmsen (BMF)
Dr. Höse (BMFTR)
Giese (AA)
Schöneck (BMZ)
(Vorsitzende Küfner eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
Stolzenberg (BMUKN)
Einen schönen guten Morgen. Ich dachte, ich beginne die Woche einmal mit einer freudvollen Nachricht, denn das Bundesumweltministerium feiert Geburtstag. Wir werden diese Woche 40 Jahre alt. Zu diesem Jubiläum wird Bundesumweltminister Carsten Schneider morgen eine Festveranstaltung eröffnen.
Auslöser für die Gründung des BMU am 6. Juni 1986 war die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Heute feiert das BMUKN zu seinem Jubiläum das Engagement der vielen naturverbundenen Menschen in Deutschland, die sich Tag für Tag für unsere Umwelt, unsere Natur und unser Klima eingesetzt haben und weiterhin einsetzen.
Zu den Gästen: Bundeskanzlerin a. D. Angela Merkel hält die Festrede zur vier Jahrzehnten Umweltpolitik in Deutschland. Unter den Gästen sind außerdem die ehemaligen Bundesministerinnen und ‑minister Steffi Lemke, Svenja Schulze, Barbara Hendricks, Peter Altmaier und Jürgen Trittin. Ihre Perspektiven ergänzen im Programm aus der Zivilgesellschaft Luisa Neubauer von Fridays for Future, Michael Vassiliadis von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, Franziska Tanneberger vom Greifswald Moor Centrum und Milena Glimbovski von Original Unverpackt.
Frage
Tschernobyl war ja nicht nur der Anlass für die Gründung des Ministeriums, sondern ist weiterhin eine andauernde Problembaustelle. Wird das im Festakt in irgendeiner Weise eine Rolle spielen? Gibt es besondere Monitoring- oder Forderungskataloge in Bezug auf die nach wie vor vor sich hin strahlende Reaktorruine in der Ukraine?
Stolzenberg (BMUKN)
Natürlich wird auch dieses Thema bei den Feierlichkeiten eine Rolle spielen. Es gibt verschiedene Panels, bei denen die verschiedenen Phasen des Bundesumweltministeriums diskutiert werden. Insofern wird es dort auch eine Rolle spielen. Darüber hinaus haben wir, glaube ich, an verschiedenen anderen Stellen schon deutlich gemacht, wie wir unsere Expertise vor Ort in Tschernobyl einbringen, und entsprechende Forderungen bei der IAEA platziert. Es ist insofern nichts Neues, was wir mit dem Jubiläum verbinden, sondern es sind weiterhin laufende Prozesse.
Frage
Frau Jenning, Ihr Gesetz zur Stärkung der Reserve trifft auf Kritik aus der Wirtschaft. Arbeitgeberpräsident Dulger sagt, dass sich das bisherige Modell der doppelten Freiwilligkeit bewährt habe, um die Interessen zwischen Bundeswehr und Wirtschaft auszugleichen. Wie reagieren Sie als BMVg auf diese Kritik?
Jenning (BMVg)
Sie wissen, dass die veränderte Sicherheitslage einen ganz deutlichen Aufwuchs der Bundeswehr verlangt, und zwar sowohl qualitativ als auch quantitativ. Wir haben an dieser Stelle auch immer betont, dass das eben nicht nur die aktive Truppe betrifft, sondern insbesondere auch die Reserve, denn unsere Reservistinnen und Reservisten leisten sowohl im Frieden als auch im Grundbetrieb und im Einsatz einen wertvollen Beitrag. Sie übernehmen Schlüsselaufgaben auf Augenhöhe der aktiven Truppe. Das sei dazu vorangeschickt, warum es so wichtig ist, dass wir die Reserve in all diesen Punkten entsprechend mitdenken. Deswegen ist es für uns besonders wichtig, dass sie gut ausgebildet sind und insbesondere ihre Qualifikation halten und auch weiterbilden können. Deswegen ist es unser Anspruch, dass die Reservistinnen und Reservisten regelmäßig und verlässlich aktiven Dienst leisten. Das ist ein ganz wesentlicher Baustein in dem Reservestärkungsgesetz, das Sie ansprechen.
Genau an dieser Stelle muss ich hervorheben, dass wir uns noch in einer ganz frühen Phase dieses Gesetzgebungsverfahrens befinden. Sie wissen, dass es jetzt den Referentenentwurf gibt. Dieser ist auch öffentlich einsehbar. Sie können ihn auf unserer Internetseite einsehen. Natürlich ist es jetzt Teil des Prozesses, den wir ausdrücklich wünschen, dass wir jetzt in den Austausch gehen und dabei natürlich auch die Verbände, insbesondere die Arbeitgeberverbände, mitnehmen und uns mit ihnen austauschen. Sie kennen auch den Satz, dass kein Gesetzentwurf am Ende so aus dem parlamentarischen Verfahren herauskommt, wie er hineingegangen ist. Das ist jetzt einfach Teil dieser Diskussion. Sehen Sie mir insofern nach, dass ich auf die einzelnen Argumente jetzt nicht eingehe, sondern hier nur sagen kann, was für uns wichtig ist. Dabei ist es eben so, dass die sicherheitspolitischen Anforderungen einfach verlangen, dass wir von dieser sogenannten doppelten Freiwilligkeit Abstand nehmen und es diesen verlässlichen und regelmäßigen Dienst gibt, damit alle am Ball bleiben.
Zusatzfrage
Ich habe noch eine Nachfrage, auch auf die Gefahr hin, dass Sie sagen, dass auch das zu den Details gehört, zu denen Sie noch nichts sagen wollen: Haben Sie nicht die Befürchtung, dass potenzielle Freiwillige durch diesen, wie Sie sagen, verlässlichen Dienst bzw. diese Verpflichtung schon von vornherein vom Wehrdienst abgeschreckt werden?
Jenning (BMVg)
Diese Befürchtung teile ich nicht, weil wir ja niemanden überraschen. Es geht auch hierbei darum, dass wir es nicht nur transparent diskutieren, sondern auch transparent regeln. So ist auch ganz klar, dass die Regelungen, die am Ende im Reservestärkungsgesetz stehen, mit in Kraft treten und erst dann entsprechend wirken. Auch das haben wir immer offen kommuniziert. Dass wir auf unsere Reservistinnen und Reservisten angewiesen sind, ist auch kein Geheimnis, das erst jetzt aufpoppt.
Man kann es natürlich so negativ betrachten, wie es bei Ihnen jetzt ein bisschen herauskommt. Aber es gibt natürlich auch ganz viele positive Aspekte, weil wir nicht nur dafür sorgen, dass die Qualifikationen, die man bei uns von der Truppe bekommt, weiter ausgeprägt werden, sondern natürlich sind sie ein wichtiger Teil für uns. Das heißt, sie sind auf Augenhöhe Teil der Truppe. Es wird ja auch so sein, dass wir sie natürlich weiterbilden und die Reservistinnen und Reservisten mit Qualifikationen versehen. Auch der Aspekt, weiterhin Teil der Truppe zu sein und Kameradschaft zu erleben, ist durchaus positiv, sodass wir kein Abschreckungsmoment erkennen.
Frage
Laut dem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages war die Allgemeinverfügung zur Aussetzung der Abmeldepflicht für wehrfähige Männer rechtswidrig. Sehen Sie diesbezüglich jetzt Handlungsbedarf?
Jenning (BMVg)
Das von Ihnen angesprochene Gutachten ist uns natürlich bekannt und liegt uns auch seit heute Vormittag vor. Sehen Sie mir deswegen nach, dass ich jetzt nicht auf das Gutachten als solches eingehe und es kommentiere. Ganz klar ist natürlich, dass wir es intern auswerten.
Aber vielleicht ist die viel wichtigere Botschaft in diesem Zusammenhang, dass wir als BMVg hier bereits vorgesorgt haben. Denn in dem Referentenentwurf zum Reservestärkungsgesetz, der, wie gesagt, seit der vergangenen Woche auch online steht, haben wir bereits eine entsprechende Änderung am Wehrpflichtgesetz aufgenommen. Das heißt, die Regelung zu Auslandsaufenthalten nach § 3 Wehrpflichtgesetz, um das es hier geht, wird darin dann ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt. Damit nutzen wir jetzt den schnellstmöglichen Weg, um im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens für weitere Rechtssicherheit zu sorgen und auch mögliche Unklarheiten auszuräumen. Die Allgemeinverfügung, die Sie eben ansprachen, gilt für diesen Übergangszeitraum, bis das Reservestärkungsgesetz in Kraft tritt. Insofern ist für Sie und alle Interessierten vielleicht das ganz Entscheidende, dass sich an der Sache nichts ändert und auch weiterhin keine Genehmigung für Auslandsaufenthalte eingeholt werden muss.
Frage
(zur Kritik am Entwurf eines Gesetz zur Stärkung der Reserve) Nun ist mit diesem Reservistenthema auch Herr Dulger vom Arbeitgeberverband in der Presse gewesen und hat gesagt, man solle es abwägen, da die Wirtschaft natürlich auch an Arbeitskräften festhalten möchte. Was ist denn die grundsätzliche Linie der Bundesregierung in dieser Sache, auch beim Wehrdienst? Was hat Vorrang, Kriegstauglichkeit herzustellen, oder der Fachkräftemangel bzw. die Wirtschaft am Laufen zu halten?
Jenning (BMVg)
Von unserer Seite aus bzw. aus meiner fachlichen Zuständigkeit haben wir gesagt, dass es uns genau darauf ankommt, dass wir es abwägen. Die einzelnen Kriterien kann ich Ihnen hier nicht aufzeigen. Für uns ist natürlich ganz wichtig, dass wir einen Einklang finden. Auch das ist uns wichtig. Das Gesetz sieht auch vor, dass wir natürlich auch Arbeitgeber anhören. Es geht ja gar nicht darum, sie sozusagen auszuklammern. Das heißt, weder jetzt im Prozess, in dem es um die Detailformulierung geht, noch im Nachhinein, wenn das Reservestärkungsgesetz in Kraft getreten ist, soll es über ihre Köpfe hinweggehen. Es wird beispielsweise weiterhin die Möglichkeit geben, Anträge auf Zurückstellung oder Ähnliches zu stellen, wenn klar ist, dass ein Arbeitnehmer völlig unabkömmlich ist. Auch diese Dinge werden darin enthalten sein. Nichtsdestoweniger ist für uns entscheidend ‑ das ist quasi das Interesse, hinter dem auch ich als Sprecherin hier stehe ‑, dass wir eine verlässliche Reserve aufbauen und auch dafür sorgen, dass sie am Ball bleibt, wie ich es eben gesagt habe.
Frage
Meine Frage richtet sich an das BMF. Herr Harmsen, laut internen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund könnte die gesetzliche Rente teurer werden als bislang geplant und der Beitragssatz bereits 2028 auf 19,9 Prozent steigen. Wie ordnen Sie das ein? Gibt es Bedarf nachzusteuern?
Harmsen (BMF)
Ich würde das von hier aus jetzt erst einmal nicht kommentieren. Sie wissen, dass wir an der Aufstellung des Bundeshaushalts für 2027 arbeiten. Sie wissen, dass wir in der Regierung insgesamt an verschiedenen Reformen arbeiten. Solange diese Prozesse noch laufen, würde ich jetzt auch einzelne Zahlen oder Kommentare oder Äußerungen von außen nicht einordnen und auch nicht kommentieren.
Frage
Herr Kornelius, auch ich wollte Sie noch nach diesem Reservestärkungsgesetz fragen. Auf den BDA-Einwand ist ja eingegangen worden. Die Bundesregierung, gerade der Kanzler, hatte ja eigentlich den Anspruch, dass die Unternehmen nun auch von bürokratischen Lasten entlastet werden. Ist das jetzt nicht wieder eine zusätzliche Aufgabe, die auf die Unternehmen zurollt? Was ist die Position des Kanzlers?
StS Kornelius
Ich glaube, dabei muss man differenzieren. Es gibt nötige Maßnahmen, die wahrscheinlich auch ein Stück weit mit bürokratischem Aufwand einhergehen. Dazu gehören das Reservestärkungsgesetz und überhaupt der Aufbau einer Reserve. Aber auch das lässt sich mit modernen Mitteln schlank gestalten. Das wird jetzt ausgestaltet. Der Kanzler beobachtet den Gesetzgebungsprozess. Ansonsten schließe ich mich den Kommentaren der Kollegin an.
Zusatzfrage
Dann würden Sie in der Abwägung, was wichtiger ist, sagen, dass der Aufbau der Reserve jetzt erst einmal Vorrang hat, richtig?
StS Kornelius
Die Interessen müssen gehört werden. Dabei muss ein Ausgleich geschaffen werden. Man muss es bürokratiearm und sozusagen handhabbar gestalten. Die Einwände werden gehört. Dazu ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Das wird dann eben im Verfahren hoffentlich einvernehmlich geklärt.
Frage
(zum Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Aussetzung der Genehmigungspflicht nach Wehrpflichtgesetz) Noch einmal zurück zu diesem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste, nur damit ich es richtig verstehe: Klar ist, dass das Problem mit der Verwaltungsvorschrift im Reservestärkungsgesetz geheilt werden soll. Dennoch ist es ja so, dass in der Zwischenzeit ein zumindest juristisch kritikwürdiger Zustand besteht. Sieht man denn in der Zwischenzeit, bis das Reservestärkungsgesetz verabschiedet ist, die Notwendigkeit zu handeln?
Jenning (BMVg)
Ich habe ja eingangs erwähnt, dass ich um Nachsicht bitte, dass ich hier innerhalb von wenigen Stunden keine juristische Auswertung mit Ihnen machen kann, was dieses mehrere Seiten umfassende Gutachten betrifft. Deswegen gibt es den Hinweis, dass wir das nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern in unserem Haus auch entsprechend auswerten werden.
Allerdings ist festzuhalten, dass es unser Ziel und unser Anspruch ist, eine bürokratiearme Handhabung zu ermöglichen. Sie wissen, dass § 3 Wehrpflichtgesetz, so wie er jetzt im Gesetz steht, zum einen nicht bußgeldbewehrt ist und zum anderen ja quasi nahelegt, dass diese Genehmigung jedem zu erteilen ist, weil die anderen Voraussetzungen dafür einfach nicht vorliegen. Insofern ist die Allgemeinverfügung, so wie sie jetzt im Raum steht und in Kraft ist, eine begünstigende Regelung, die keinerlei Rechtsunsicherheit schafft, sondern vielmehr deutlich macht, dass selbstverständlich jeder frei reisen kann, sodass ich mit dem Kenntnisstand, den ich jetzt habe, sage: Damit können wir genau diese Zeit überbrücken, weil wir eben keine Rechtsunsicherheit schaffen. ‑ Es ist ja auch im Gesetz selbst grundsätzlich festgelegt, dass der Exekutive, nämlich uns als Haus, die Möglichkeit eingeräumt wurde, für Ausnahmen zu sorgen, sodass wir zum jetzigen Stand davon ausgehen, dass wir diesen Zeitraum mit dieser Allgemeinverfügung überbrücken können.
Frage
Auch noch zu dem Gutachten: Dabei werden Ihrem Ministerium ja grobe handwerkliche Fehler unterstellt, nicht nur die Illegalität an sich. Wer übernimmt dafür Verantwortung?
Jenning (BMVg)
Ich habe ja gerade gesagt, dass wir das jetzt auswerten werden. Auch das kennen Sie. Ich darf einmal auf einen allgemeinen Spruch verweisen: Wenn Sie drei Juristen fragen, dann haben Sie fünf Meinungen. ‑ Insofern sind in dem Gutachten natürlich diese Punkte enthalten. Wir werden sie auswerten. Aber Sie sehen mir nach, dass ich hier jetzt nicht irgendwelche Schuldzuweisungen oder Ähnliches vornehme, sondern das werden wir jetzt prüfen. Dann wird sich zeigen, ob diesbezüglich über das, was wir jetzt eingereicht haben, hinaus noch weiterer Handlungsbedarf besteht.
Zusatz
Aber irgendjemand wird dafür verantwortlich gewesen sein. Dementsprechend ist die Frage: Muss dafür dann auch Verantwortung übernommen werden, weil ja offensichtlich ist, dass das illegal war?
Jenning (BMVg)
Dass es offensichtlich illegal gewesen sei ‑ das sage ich hier ganz ausdrücklich ‑ mache ich mir nicht ‑
Zuruf
Sind Sie anderer Meinung?
Jenning (BMVg)
‑ zu eigen. Ich habe gerade mehrfach betont, dass ich das Gutachten als solches hier jetzt nicht bewerten werde und dass ich hier auch nicht die Rechtsmeinung des Hauses wiedergeben werde und kann, weil uns, wie gesagt, das Rechtsgutachten jetzt seit wenigen Stunden vorliegt. Insofern habe ich meinen Ausführungen nichts hinzuzufügen.
Frage
Frau Jenning, damit machen Sie es sich meiner Meinung nach ein bisschen zu leicht, weil das BMVg aus dem Kreise des Bundestages bereits kurz nach Erscheinen der Allgemeinverfügung darauf hingewiesen wurde, dass es in der Allgemeinverfügung eventuell Rechtsfehler gebe. Dabei hat das BMVg das mit einer Drei-Sätze-Antwort relativ lapidar abgetan. Daher ist die Frage des Kollegen schon berechtigt. Warum ist man also nicht frühzeitiger auf diese Bedenken eingegangen? Wer übernimmt dafür letztlich die Verantwortung?
Jenning (BMVg)
Auch da muss ich Sie enttäuschen. Es wird bei meiner Antwort bleiben. Ich werde jetzt hier keine Verantwortungszuweisung vornehmen, sondern es bleibt dabei, dass wir uns mit der Argumentation, die jetzt auch die Wissenschaftlichen Dienste entsprechend aufbereitet haben, auseinandersetzen werden. Das wird bei uns juristisch intensiv geprüft. Wenn sich daraus noch weiterer Handlungsbedarf ergibt, dann werden wir auch nachziehen.
Zusatzfrage
Jetzt haben Sie die Frage aber nicht beantwortet. Warum sind Sie damals nicht auf die Einwände eingegangen, die es aus dem Bundestag gab? Sie haben am 15. April eine schriftliche Frage aus dem Bereich der Linksfraktion bekommen. Darin wurde genau auf diese Rechtsunsicherheit und auf die möglichen Probleme hingewiesen. Darauf wurde nicht reagiert. Warum nicht?
Jenning (BMVg)
Sie wissen, dass wir es hier nie so handhaben, dass ich jetzt bezüglich der internen Bewertungsprozesse reagiere, die bei uns im Haus stattgefunden haben. Die ganz allgemeine Einschätzung, wie sie sozusagen im Moment ist, habe ich auf die Frage des Kollegen hin eben kundgetan: Es handelt sich um eine begünstigende Regelung, und es ging uns darum, bürokratiearm vor allen Dingen auch für die jungen Männer Rechtssicherheit zu schaffen, damit sie bedenkenlos reisen können. ‑ Inwiefern die Bewertungsprozesse intern gelaufen sind ‑ das sehen Sie mir nach ‑, kann und werde ich hier im Detail nicht skizzieren.
Frage
Stimmen Sie zu, dass strukturell Ihr Ministerium für etwaige Rechtsfehler in einer Verordnung Verantwortung trägt?
Jenning (BMVg)
Das ist jetzt tatsächlich sehr pauschal. Dem stimme ich so pauschal nicht zu. Auch dabei gilt ‑ ich muss mich jetzt wiederholen ‑, dass wir uns jetzt in dieser Prüfung befinden und die Argumente, die hierzu entsprechend geteilt sind, natürlich auch aufnehmen werden.
Ganz allgemein ist natürlich auch festzuhalten ‑ das wissen Sie auch; das hat jetzt nichts mit Rechtfertigung zu tun ‑, dass das Gesetz auch durch ein parlamentarisches Verfahren gegangen ist. Auch das haben wir hier schon häufig betont. Uns war dann daran gelegen ‑ das hat auch der Minister sehr deutlich gemacht ‑, dass wir für die breite Bevölkerung Rechtssicherheit schaffen. Inwiefern Sie daraus jetzt allgemeine strukturelle Dinge herleiten wollen, dazu kann ich mich hier nicht einlassen.
Zusatzfrage
Warum ist es Ihnen nicht möglich, zu erklären, ob ein Ministerium im Grundsatz Verantwortung für die Rechtstreue oder auch Rechtsfehlerhaftigkeit von Verordnungen und Verfügungen des Hauses trägt?
Jenning (BMVg)
Sie formulieren Ihre Frage natürlich allgemein. Aber es ist ja auch klar, dass es nicht auf Allgemeinheit abzielt, sondern eben auf diese Norm.
Im Übrigen möchte ich hier noch einmal betonen, dass wir entsprechend reagiert haben, und zwar völlig unabhängig von einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. In dem Referentenentwurf, den Sie einsehen können, ist genau diese Regelung angepackt worden. Wir ziehen hier die Legislative mit ein und würden diese Änderung auch an dieser Stelle herbeiführen. Insofern kann und will ich mir hier nicht zu eigen machen, sondern zurückweisen, dass wir uns zurückgelehnt und das gar nicht mehr angefasst hätten, sondern wir haben hier entsprechend vorgesorgt.
Frage
Noch eine Lernfrage: Wer ist für das Inkraftsetzen oder Außerkraftsetzen von Verwaltungsvorschriften im BMVg zuständig?
Jenning (BMVg)
Auch da haben wir natürlich einen Ablauf. Ich weiß nicht, was Sie jetzt von mir erhoffen.
Zusatz
Das habe ich gesagt.
Jenning (BMVg)
Sie hoffen jetzt wahrscheinlich, dass ich hier einzelne Namen oder Ähnliches sage. Das werde ich natürlich nicht machen. Das war ein interner Prozess ‑ der Gesamtentscheidungsprozess war sozusagen intern ‑, dass wir diese Allgemeinverfügungen in Kraft gesetzt haben, um hier entsprechend für Rechtssicherheit zu sorgen.
Zusatzfrage
Sie hätten uns gar keine Namen geben müssen. Sie haben ja ein Organigramm, aus dem klar ersichtlich sein wird, wer für Verwaltungsvorschriften zuständig ist. Ich stelle fest, dass Sie das hier nicht beantworten können oder wollen.
Jenning (BMVg)
Es ist einfach so, dass die Allgemeinverfügung so in Kraft getreten ist, um die Rechtssicherheit zu machen. Ich kann mich jetzt hier wiederholen; das führt uns alle nicht weiter. Sie werden von mir weder eine Abteilung noch einen Namen hören, sondern das ist eine Hausentscheidung gewesen. Wie die intern zustande gekommen ist, dazu äußern wir uns hier grundsätzlich nicht.
Frage
Frau Jenning, dann will ich noch einmal von der Allgemeinverfügung und dem Gutachten weggehen. Hat das BMVg vielleicht die Wirkung dieses Paragraphen 3 Absatz 2 unterschätzt, dass diese Genehmigungspflicht so eine Welle schlagen wird? Die gab es ja schon, die gab es ja schon im alten Wehrpflichtgesetz und wurde jetzt durch das Wehrdienstmodernisierungsgesetz reaktiviert. Also hat man einfach diese Wirkung ein bisschen unterschätzt?
Jenning (BMVg)
Nein, wir haben keine Wirkung unterschätzt. Der Minister hat ja auch sofort betont, dass für uns ganz entscheidend ist, dass wir in der sicherheitspolitischen Lage, in der wir uns gerade befinden, die Reise uneingeschränkt möglich ist. So haben wir auch den Absatz ausgelegt, dass die Exekutive hier die Möglichkeit hat, Ausnahmeregelungen zu treffen. Das haben wir getan und somit für Rechtssicherheit gesorgt.
Zusatzfrage
Aber auch erst nach Monaten, nachdem das Gesetz wieder in Kraft getreten ist. Dazwischen ist ja eine lange Zeit vergangen. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Reservistengesetz geändert wird, wird auch wieder eine sehr lange Zeit vergehen. Wie konnte es also dazu kommen, dass man das nicht von Anfang an besser geregelt hat? Das hätte man ja auch schon im Gesetzgebungsprozess selbst regeln können, der ja bereits Ende letzten Jahres abgeschlossen war.
Jenning (BMVg)
Da ich vermute, wo Sie mich hintreiben wollen, gebe ich Ihnen den Satz, den Sie unbedingt haben wollen: Die Regelung, wie sie jetzt im Wehrpflichtgesetz steht, war sicherlich ein Fehler bzw. eine Ungenauigkeit. Wir sind dem sofort nachgekommen, indem wir mit der schnellsten Möglichkeit, nämlich einer solchen Allgemeinverfügung, für Rechtssicherheit gesorgt haben.
Wenn wir nun diesen Weg des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens gehen müssen, um das auch über die Legislative entsprechend klarzustellen, dann bleibt uns natürlich nur diese Möglichkeit, das in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Das machen wir jetzt mit dem Reservestärkungsgesetz, um da möglichst schnell für Klarstellung zu sorgen. Aber dass die Norm so drinstand, wie sie drinstand, ist, wenn Sie es so wollen, ein Versehen.
Frage
Es geht um den Monitoringbericht zum Sondervermögen. Die Bundesregierung hat ja in der Öffentlichkeit große Erwartungen geweckt, dass mit dem Sondervermögen schnell Defizite gebessert werden können. Jetzt wird deutlich, dass das alles längst nicht so schnell geht wie geplant. Wie blickt der Bundeskanzler auf diese Zahlen und welche Erwartungen hat er für das kommende, für dieses Jahr?
StS Kornelius
Sie wissen, dass die Rekordinvestitionen im Sondervermögen für die Infrastruktur verwendet werden sollten. Die Bundesregierung hat mit dem ersten Monitoringbericht Gewissheit darüber gewonnen, dass die Wachstumsimpulse, die intendiert waren, auch eingetreten sind. Nach einer ersten Abschätzung dürfte das reale Bruttoinlandsprodukt um rund 0,5 Prozent höher ausfallen, als es ohne diese Ausgaben des Sondervermögens ausgefallen wäre.
Jetzt sehen wir, dass die Investitionen zwar Wirkung entfalten, aber dass wir auch am Anfang der Gesamtlaufzeit dieses Sondervermögens von zwölf Jahren stehen. Der Bericht wird jetzt in seinen Details beobachtet werden müssen. Das wird das BMF auch im Detail tun.
Wir werden dafür sorgen, dass auch im zweiten Halbjahr von 2026 die zusätzlichen Mittel bei Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Aus dem Sonderbericht geht hervor, dass wir mehr Tempo brauchen, weniger Bürokratie, schnellere Planungen. Das ist der Bundesregierung klar. Wir werden ‑ Stand 30. April ‑ jetzt den Strich ziehen können und sagen, dass 28 Prozent der für 2026 veranschlagten Mittel abgeflossen sind und wir für den Rest des Jahres noch eine deutliche Beschleunigung erwarten.
Zusatzfrage
In dem Papier steht drin, es wird mit einem Wachstum von 0,5 Prozent gerechnet. Das ist ja genau der Wert, den die Bundesregierung auch angegeben hat. Muss man also konstatieren, dass das Wachstum ausschließlich auf das Sondervermögen zurückzuziehen ist?
StS Kornelius
Das würde ich in dieser Verknappung jetzt so nicht stehen lassen. Vielleicht hat das BMF andere Wachstumserkenntnisse, die das detaillierter machen können. Ich würde sagen, das müssten wir deutlich differenzierter betrachten.
Vorsitzende Küfner
Möchte das BMF ergänzen?
Harmsen (BMF)
Ich kann das sehr gerne ergänzen. Vielleicht noch einmal vor die Klammer gezogen:
Mit diesem Investitionspaket, mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, geht die Bundesregierung jetzt das an, was jahrelang vernachlässigt wurde, nämlich der Investitionsstau der letzten 20 Jahre wird jetzt überwunden. Wir sehen nach 2025 und 2026 für 2027 das dritte Jahr in Folge Rekordinvestitionen. Diese Investitionen sind ein Beitrag dafür, dass Deutschland stärker, aber auch gerechter wird, etwa durch mehr Chancengleichheit, durch bessere Bildung und Betreuung, bessere Verkehrsanbindung und modernen Wohnungsbau.
Zentral für uns ist, und das zeigt auch dieser Monitoringbericht, dass die zusätzlichen Investitionen die Wirtschaft stärken. Sie haben es gerade schon gesagt: Einer ersten Abschätzung zufolge dürfte das reale Bruttoinlandsprodukt rund ein halbes Prozent höher ausfallen als ohne die Ausgaben des Sondervermögens. Das heißt, es ist ein enorm starker Wachstumsimpuls, den wir gerade sehen, ein ganz zentraler in der aktuellen Lage. Das hat ja auch in der letzten Woche der Sachverständigenrat in seinem Frühjahrsgutachten dargestellt.
Für uns ‑ noch einmal ‑ ist wichtig zu betonen; das hat auch der Bundesfinanzminister regelmäßig betont: Das sichert letztlich auch Arbeitsplätze hier in Deutschland.
Klar ist ‑ ich würde da gerne an das anknüpfen, was Herr Kornelius gesagt hat ‑: Dieser Bericht zeigt, dass wir Tempo brauchen, auch wenn wir erste Fortschritte beim Mittelabfluss sehen. Die Mittel müssen jetzt schnell bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Auch das hat Herr Kornelius gerade gesagt und Herr Klingbeil hat das in den letzten Wochen und Monaten immer wieder betont: Die Pflicht liegt jetzt bei allen Beteiligten von Bund und Ländern, in ihren jeweiligen Bereichen aufs Tempo zu drücken. Das macht der Bericht deutlich.
Aber ich möchte auch noch einmal klar sagen: Dieser erste Monitoringbericht, den wir jetzt vorgestellt haben und der jetzt seit ungefähr einer halben Stunde online für alle verfügbar ist, stellt Transparenz her. Der Bericht selbst ist verfügbar. Wir haben ein Dashboard, mit dem man sich titelgenau auch die Mittelabflüsse der Länder anschauen kann. All das wird regelmäßig aktualisiert und steht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Das heißt, wir geben hier ganz klar ein Signal für Transparenz.
Ich möchte noch einmal betonen, und auch das hat Herr Kornelius erwähnt: Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann muss man immer im Blick behalten, dass es ein Generationenprojekt ist, das auf zwölf Jahre ausgelegt ist. Insofern zeigt dieser erste Monitoringbericht einen kleinen Ausschnitt. Sie haben es selber angesprochen ‑ das ist ganz wichtig ‑, dass es ein Ausschnitt aus der Anlaufphase ist. Da müssen wir jetzt ‑ und da sind sich alle Beteiligten einig ‑ Tempo machen.
Frage
An das Tempo zu appellieren, heißt ja noch nicht, dass das zwingend auch passiert. Wie optimistisch sind Sie denn, dass Tempo da hineinkommt?
Harmsen (BMF)
Ich glaube, dass sich alle Mitglieder der Bundesregierung, aber auch die Beteiligten in den Ländern klar sind, dass wir Tempo brauchen, dass die Mittel in der Infrastruktur, bei den Bürgerinnen und Bürgern und auch bei den Unternehmen ankommen müssen. Wir haben erste Schritte getan, um Verfahren zu beschleunigen. Daran arbeiten wir weiter.
Ich möchte wiederholen, was der Bundesfinanzminister auch angekündigt hat: Wir arbeiten im BMF kontinuierlich daran, die Umsetzung des Sondervermögens weiter zu optimieren, da nachzusteuern. Wir arbeiten etwa im BMF an einem Bonus-Malus-System, durch das man Anreize für eine schnelle und wirksame Umsetzung setzen kann und dort, wo Mittel nicht die gewünschte Wirkung erzielen, auch nachsteuern kann.
Insofern sind wir uns der Verantwortung bewusst, die wir mit diesem Sondervermögen geschaffen haben und stehen kontinuierlich im Austausch mit allen Beteiligten, um diese Mittel auch so schnell wie möglich an die Bürgerinnen und Bürger und natürlich an die Unternehmen in diesem Land zu kriegen.
Frage
Herr Harmsen, vielleicht können Sie noch ein bisschen präzisieren, wie es genau mit diesem Bonus-Malus-System gemeint ist. Will man dann Ministerien, die langsam umsetzen, erst einmal die Mittel entziehen und zu anderen Ministerien umschichten? Glauben Sie, dass bis Jahresende das Ziel, 100 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für dieses Jahr einzusetzen, noch erreicht werden kann?
Harmsen (BMF)
Ich möchte und kann jetzt nicht auf Details eingehen. Ich würde es so pauschal, wie Sie das formuliert haben, nicht sehen. Ich habe ja gerade gesagt, wir arbeiten daran. Das tun wir im engen Austausch mit den übrigen Beteiligten. Sobald es da etwas zu verkünden gibt, werden wir das hier auch tun. Insofern bitte ich da noch um ein bisschen Geduld.
Was den Optimismus angeht: Wir sind zuversichtlich, dass wir nach den Startanläufen oder den schwierigen Anläufen, die wir hatten, jetzt deutlich mehr Tempo sehen werden. Ich möchte mich da nicht auf eine bestimmte Zahl festlegen.
Noch einmal: Alle Beteiligten sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Wir arbeiten daran, dass diese Mittel so schnell wie möglich abfließen und zugutekommen können.
Zusatzfrage
Wenn ich kurz nachfragen darf, da Sie den Monitoringbericht ja vorliegen haben und kennen: Bei welchen Ministerien gibt es denn die größten Probleme?
Harmsen (BMF)
Ich werde hier jetzt nicht auf einzelne Bereiche, einzelne Häuser oder einzelne Titel eingehen; das können Sie alles genau nachlesen. Es waren alle Bundesministerien an der Erstellung dieses Berichts beteiligt. Den können Sie online abrufen, da können Sie das im Einzelnen nachlesen.
Aber, noch einmal: Ich glaube, es ist das gemeinsame Ziel der Bundesregierung, dass wir hier schnell zu Ergebnissen kommen, und daran arbeiten wir.
Frage
Ausgegeben wird das Geld ja zum Großteil in den Kommunen, die bekommen das Geld wiederum von den Ländern. Liegt es vielleicht auch daran, dass der Zeitverzug so groß ist? Wie läuft das Verfahren? Vielleicht können Sie das noch einmal erläutern. Ist das Geld bei den Ländern inzwischen angekommen oder wie ist da der Prozess?
Harmsen (BMF)
Das Geld steht den Ländern seit Anfang des Jahres zur Verfügung.
Ich möchte aber noch einmal zur Einordnung sagen: Der Monitoringbericht, den wir vor kurzem veröffentlicht haben, betrifft zunächst nur die Bundessäule. Was wir gleichzeitig veröffentlicht haben, jetzt heute Vormittag, ist ein Dashboard, das auch die Länderzahlen aufgreift.
Über die ‑ ich sage einmal ‑ Tatsache, dass aus den Ländermitteln noch nicht so viel verausgabt worden ist, haben wir hier in der Vergangenheit schon öfter berichtet. Dazu hat sich der Bundesfinanzminister geäußert. Deswegen würde ich das hier auch gar nicht wiederholen wollen. Aber in der Tat bleibt es dabei: Alle Beteiligten sind sich bewusst, dass wir jetzt hier Tempo machen.
Zusatzfrage
Nur zum Verständnis: Können Sie vielleicht einmal beziffern, wie viel schon von den Ländern abgerufen worden ist, wenn sie seit Jahresanfang das Geld haben können?
Harmsen (BMF)
Das können Sie im Einzelnen auch trennscharf in dem Dashboard nachschauen. Darauf würde ich Sie gerne verweisen.
StS Kornelius
Wenn ich noch einmal darauf hinweisen darf: Wir haben zu Ende April, also nach vier Monaten, einem Drittel des Jahres, 28 Prozent Abfluss für den Bund. Das ist also fast 30 Prozent. Wenn Sie es hochrechnen, kommen wir damit im Jahr auf etwa 90 Prozent. Die Quote ist gar nicht so schlecht ‑ dafür, dass es jetzt anläuft, dass das Tempo noch zunimmt. Ich würde das eher positiv sehen.
Frage
Der Mittelabfluss bei den Ländern ist 0,08 Prozent. Herr Kornelius, sehen Sie das auch als Erfolg?
StS Kornelius
Bei den Ländern. Ich habe beim Bund gesagt, ja.
Zusatzfrage
Und bei den Ländern? Da sind es 0,08 Prozent.
StS Kornelius
Ich habe das Dashboard nicht vor mir, das haben Sie offenbar.
Zusatz
Ich wurde gerade darauf hingewiesen.
StS Kornelius
Ja, das ist doch gut.
Zusatzfrage
Herr Harmsen, welche Rolle spielen die Kommunen, die viel Geld haben, die in der Vergangenheit auch schon immer das Personal hatten, um die Mittel zu beantragen und zu bekommen? Gerade den ärmeren Kommunen fehlt einfach das Personal und das Know-how, das abzurufen.
Harmsen (BMF)
Vielleicht darf ich noch einmal kurz eins zurückgehen ‑ zu der Zahl zu den Ländern, die Sie gerade genannt haben.
Ich will nicht sagen, dass Sie das falsch zitiert haben. Nur zur Einordnung: Die Länder gehen, was die Verausgabung der Mittel angeht, erst einmal in Vorleistung. Das heißt, es kann sein, dass sie längst Mittel verausgaben. Das erscheint bei uns in der Darstellung aber erst, wenn die Länder tatsächlich ‑ ich sage es jetzt einmal salopp und in meinen Worten ‑ eine Abrechnung bei uns einreichen. Das heißt, es kann sein, dass in den aktuellen Zahlen, die Sie dort sehen, Mittel, die schon abgeflossen sind, noch nicht auftauchen. Das würde erst dann dort auftauchen, wenn sie es auch an das BMF gemeldet haben. ‑ Das nur zur Einordnung.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Weiterleitung der Mittel an die Kommunen ist eine Sache der Länder, die in der Verantwortung der Länder liegt. Insofern müsste ich diese Frage auch an die Landesfinanzministerien weiterleiten.
Frage
Es gab ja die Kritik zweier Wirtschaftsinstitute, dass ein Großteil, nämlich 86 bis 95 Prozent der abfließenden Mittel, nicht für neue Infrastrukturprojekte genutzt wird. Ist mit dem Bericht, den Sie jetzt vorgelegt haben, das als klare Unwahrheit belegt?
Harmsen (BMF)
Ich würde gerne darauf verweisen, dass wir genau dieses Thema hier schon mehrfach, auch ganz ausführlich, besprochen haben. Lassen Sie mich deshalb noch einmal darauf hinweisen:
Es gibt sowohl ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages als auch klare Erkenntnisse und klare Stellungnahmen aus der ‑ ich sage einmal ‑ Nichtwissenschaft des Bundes, also aus dem wissenschaftlichen Bereich außerhalb des Bundestages, dass wir uns hier deutlich sowohl in den rechtlichen als auch in den ökonomischen Bereichen der Zusätzlichkeit befinden. Insofern ist diese Kritik keine, die wir uns im BMF zu eigen machen und das nicht erst seit diesem Bericht, sondern auch schon vorher.
Frage
Herr Kornelius, eine Frage an Sie, weil es ja offenbar auch Differenzen in verschiedenen Teilen der Bundesregierung gibt: Die SPD kritisiert, dass die BAföG-Erhöhung in der Koalition schon beschlossen gewesen sei; jetzt werde ich sie wieder in Frage gestellt. Das berühre die Zusammenarbeit in der Koalition. Können Sie sagen, was der Stand ist bei der BAföG-Erhöhung?
StS Kornelius
Der Stand ist der, der im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, dass die Leistungsverbesserung für Studierende und Schülerinnen und Schüler in Aussicht gestellt wurde, dass vor allem unmittelbar wirksame Schritte für Digitalisierung und Verwaltungsvereinbarungen in Aussicht gestellt wurden und dass der Koalitionsvertrag aber, wie in all seinen Elementen, unter Finanzierungsvorbehalt steht. Deswegen erleben wir gerade den Austausch zwischen den Ressorts bzw. den Teilen der Bundesregierung, wie man nun auch beim Teil BAföG zu der bestmöglichen Lösung kommt. Diese Gespräche dauern an.
Zusatzfrage
Muss man sich eine Lösung so vorstellen, dass das dann Teil dieses Gesamtpakets, das man anstrebt, sein wird, also eine endgültige Klärung, ob es nun eine Erhöhung geben wird oder nicht?
StS Kornelius
Wir werden jetzt in absehbarer Zeit sehr viele Elemente sehen, die unter der Großrubrik Kürzungen bzw. Einsparpotenzialen diskutiert werden. Ich würde uns wünschen, dass wir das im Gesamtrahmen sehen und das dann final bewerten, wenn die Entscheidungen gefallen sind. Wir erleben jetzt den Prozess. Wann der abgeschlossen ist, kann ich Ihnen nicht sagen.
Frage
Herr Kornelius, wer hat denn entschieden, dieses Päckchen wieder aufzuschnüren und es in das Großpaket zu werfen? Denn so, wie die SPD es darstellt, war ja sozusagen schon ein Haken dran.
Vielleicht kann auch das Forschungsministerium aufklären, wie Frau Bär dazu gekommen war zu sagen, sie spreche für die Regierungskoalition, in der sie wahrnehme, dass das Ganze wahrscheinlich nicht komme, wenn doch die SPD-Fraktion ganz klar sagt: Für uns ist ein Haken an dem Ding.
StS Kornelius
Ich kann noch einmal sagen, dass alle Vereinbarungen unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Das ist ein Finanzierungsvorbehalt, den die Koalition insgesamt ausgesprochen hat, weil das Budget auch von allen Koalitionsteilen getragen werden muss und im BMF verantwortet wird.
Ich möchte zweitens darauf hinweisen, dass Ihre Prämisse mit dem aufgeschnürten Paket nicht zwingend richtig ist. Lassen Sie also diesen Prozess jetzt einmal entfalten. Dann sehen wir, in welchem Rahmen Pakete geschnürt oder nicht geschnürt werden.
Dr. Höse (BMFTR)
Ich kann an dieser Stelle für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt ergänzen, dass im Haus mit Nachdruck daran gearbeitet wird, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett verabschiedet wird und zum Wintersemester 2026/2027 kommen kann.
Die Belange der jungen Menschen in Studium und schulischer Ausbildung sind dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt ein großes Anliegen. Wir nehmen die Sorgen von Studierenden und Auszubildenden sehr ernst. Das hat auch die Bundesministerin immer wieder betont: Ein Studium oder eine Ausbildung darf nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern.
Wir wollen, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, in dieser Legislaturperiode das BAföG weiter modernisieren und verbessern. Die Ministerin hat sich am Wochenende bei Funke dazu geäußert. Die Ministerin nimmt natürlich auch die Meldungen aus dem parlamentarischen Raum wahr.
Zusatzfrage
Hat die Ministerin Ihre Meinung da geändert? Erst hat sie ja gesagt: Warum soll ich etwas ins Kabinett bringen, wenn ohnehin schon klar ist, dass das parlamentarisch nicht durchgeht?
Dr. Höse (BMFTR)
Hier kann ich mich nur noch einmal wiederholen: Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt arbeitet mit Nachdruck daran, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett verabschiedet werden kann.
Frage
Ich habe dazu noch eine Lernfrage: Sie sagen, Sie verfolgen diese BAföG-Reform weiter und arbeiten daran mit Hochdruck. Gleichzeitig können Sie noch nicht sagen, inwieweit Sie überhaupt eine BAföG-Erhöhung beschließen können. Ist das korrekt so? Inwieweit beeinflusst das jetzt Ihr Vorgehen?
Dr. Höse (BMFTR)
Ich kann hier nur für das Ministerium sprechen. Die Äußerungen der Ministerin im Interview am Wochenende stehen für sich. Wie gesagt, das Ministerium arbeitet mit Nachdruck daran, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett verabschiedet werden kann und dann im Wintersemester 2026/2027 auch in Kraft treten kann.
Zusatzfrage
Rechnen Sie jetzt schon mit Abstrichen an den ursprünglichen Plänen, die Sie für die Reform hatten?
Dr. Höse (BMFTR)
Ich habe meinen Ausführungen nichts hinzuzufügen, und ich kann die Aussagen aus dem parlamentarischen Raum nicht kommentieren und dem parlamentarischen Verfahren hier nicht vorgreifen.
Frage
Dann würde ich gerne beim BMF nachfragen: Es hieß, Herr Klingbeil und Frau Bär hätten sich auch auf die Finanzierungsdetails geeinigt, und die SPD behauptet, Herr Klingbeil habe die Finanzierung sichergestellt. Steht das Vorhaben Ihrer Meinung nach weiter unter Finanzierungsvorbehalt oder könnte es jetzt kommen?
Harmsen (BMF)
Für das BMF kann ich dem Kollegen jetzt weder widersprechen noch irgendetwas hinzufügen. Die Gespräche, die wir führen, führen wir vertraulich, wie das üblich ist. Insofern werde ich mich dazu auch nicht äußern.
Zusatzfrage
Gab es eine Einigung zwischen Frau Bär und Herrn Klingbeil, so wie die SPD das behauptet, oder gab es sie nicht?
Harmsen (BMF)
Es gab Gespräche. Diese Gespräche sind vertraulich geführt worden, deswegen werde ich dazu nicht berichten.
Frage
Noch einmal zum Verständnis: Sie sagen, arbeiten mit Hochdruck an der Reform und wollen das im Sommer einbringen. Gehört dazu dann auch die Erhöhung des BAföG, oder kommt ein Gesetz, aber das BAföG wird eben nicht erhöht? Wenn eine Erhöhung kommt: Ab wann werden die Studenten das auf ihrem Konto haben?
Dr. Höse (BMFTR)
Dem kann ich hier nicht vorgreifen. Ich muss auf den Prozess verweisen. Wie gesagt, wir arbeiten mit Nachdruck daran, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett verabschiedet werden kann. Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal die Ministerin aus dem Interview zitieren:
„Mein Haus hat alle Weichen gestellt für die BAföG-Reform, und wir sind auch im Zeitplan.“
Frage
Die Ministerin wurde mit einer Äußerung zitiert, die auch vom Juso-Chef kritisiert wurde, nämlich dass es aus ihrer Sicht heraus kein Drama sei, wenn junge Menschen der Lohnarbeit nachgehen müssen, um sich ein Leben mit einem Studium finanzieren zu können. Da ist meine Frage zunächst: Warum gibt es dann überhaupt noch ein BAföG, das ja eigentlich für Menschen ohne zahlungskräftige Eltern gedacht war? Es handelt sich ja auch nicht um ein Geschenk, das man jetzt finanziell kürzungsmäßig prüfen müsste, sondern es ist ein Darlehen. Was tut die Bundesregierung also für Menschen, die halt keine zahlungskräftigen Eltern haben, wenn sie nicht das BAföG erhöht?
Dr. Höse (BMFTR)
Ich kann die Aussagen aus dem politischen Raum an dieser Stelle nicht kommentieren.
Zusatzfrage
Die Ministerin hat in diesem Interview sinngemäß auch gesagt, wenn man jetzt bei Pflege und Elterngeld und überhaupt kürze, dann müsse man ‑ so nehme ich das wahr ‑ eben auch bei den Studenten den Rotstift ansetzen. Da ist meine Nachfrage: Für wen macht die Bundesregierung überhaupt noch Politik, wenn alle Lebensbedingungen verschlechtert werden, auch bei den Studenten?
StS Kornelius
Vielleicht darf ich antworten und sagen, dass das eine politische oder eine wertende Frage ist, die wir von hier aus nicht kommentieren. Sie erwarten ja keine ernsthafte Antwort.
Selbstverständlich macht die Bundesregierung Politik für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Studentinnen und die Studenten in diesem Land. Das BAföG ist ein Fördermittel für bedürftige Studierende, die der Bund seit vielen, vielen Jahren unterstützt. Das wird auch weiterhin passieren. Der Rahmen wird jetzt festgesetzt. Die BAföG-Reform umfasst deutlich mehr als BAföG-Leistungserhöhungen; sie umfasst auch Vereinfachungen, Digitalisierungen usw. Es gibt natürlich auch die Debatte um Leistungserhöhungen. Wir stellen momentan fest, dass wir im Rahmen der Sparmaßnahmen, die wir überall im Haushalt durchführen, auch Überlegungen anstellen müssen, wo keine oder nur moderate Leistungserhöhungen möglich sind. Diese Debatte läuft, und das Ergebnis wollen wir nicht vorwegnehmen.
Frage
Ist auch der Kanzler der Meinung, dass es kein Drama für Studierende ist, nebenbei arbeiten zu müssen anstatt sich auf das Studium zu konzentrieren?
StS Kornelius
Der Bundeskanzler ist der Meinung, dass das BAföG ein hilfreiches Instrument ist, um förderungswürdigen Studierenden den Aufstieg zu ermöglichen, Bildungschancen zu ermöglichen. Und deswegen bleibt das BAföG ein ganz elementarer Bestandteil der Ausbildungsförderung.
Zusatzfrage
Vielen Dank für die Nichtbeantwortung meiner Frage. Es geht darum, dass Studierende so bedürftig sind, dass sie nebenbei noch arbeiten müssen und sich nicht auf das Studium konzentrieren können, um dann anschließend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Ist das für den Bundeskanzler kein Drama?
Herr Harmsen, ist das, was Frau Bär dort sagt, auch für den SPD-Vizekanzler kein Problem?
StS Kornelius
Ich habe Ihre Frage beantwortet. Den ironischen Unterton in Ihrer Nachfrage außer Acht lassend, bleibt die Antwort die gleiche: Der Bundeskanzler findet, dass das BAföG ein Fördermittel ist, das ein wichtiges Instrument im Ausbildungskatalog bzw. im Ausbildungsrahmen, den dieses Land bietet, zur Verfügung stellt, um jungen Leuten den Aufstieg und Karrieremöglichkeiten zu eröffnen. Insofern ist das BAföG ein wichtiges Instrument, und es bleibt natürlich erhalten.
Dr. Höse (BMFTR)
Ich würde an dieser Stelle gerne noch einmal für das BMFTR ergänzen wollen und noch eine Stelle aus dem Interview bei Funke zitieren. Die Ministerin hat darin auch gesagt: Eine Ausbildung oder ein Studium soll nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern.
Harmsen (BMF)
Zu Ihrer an mich gestellten Frage: Ich habe keine Einschätzung von Herrn Klingbeil zu dieser Aussage.
Frage
Herr Höse, wie bewertet das Ministerium die Aussagen der Ministerin? Waren Sie überrascht davon oder haben Sie das zur Kenntnis genommen?
Dr. Höse (BMFTR)
Die Aussagen der Ministerin im Funke-Interview am Wochenende stehen für sich, die kann ich hier nicht bewerten.
Zusatzfrage
Die Ministerin hat auch gesagt, man sei im Zeitplan. Jetzt ist es aber doch so, dass Sie es nicht schaffen werden, die BAföG-Erhöhung tatsächlich zum Wintersemester 2026/27 an die Studierenden auszuzahlen. Oder sehe ich das falsch?
Dr. Höse (BMFTR)
Ich habe mich dazu zuvor schon geäußert. Dem habe ich an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.
Frage
An das BMF: Das Volumen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen BAföG-Leistungserhöhungen liegt bei etwa 67 Millionen Euro. Das sind so viel wie drei Tage Tankrabatt. Ist das Ministerium in der Lage, einen solchen für Etatverhältnisse relativ geringen Betrag zu mobilisieren, wenn für den Tankrabatt umfangreich in 25-facher Höhe Geld relativ spontan mobilisiert werden konnte?
Harmsen (BMF)
Ich habe es eben schon einmal angedeutet: Wir befinden uns in den vertraulichen Abstimmungen für den Bundeshaushalt 2027. Dazu werde ich mich hier jetzt im Detail auch nicht äußern, so wie das üblich ist und auch in den letzten Jahren war.
Zusatzfrage
Ist es möglich, von der Bundesregierung eine Übersicht zu erhalten, welche Regierungsmitglieder in ihrer akademischen Ausbildung selbst einmal BAföG-Leistungsempfänger gewesen waren?
StS Kornelius
Wir werden prüfen, ob das im Rahmen der Ressortabfrage möglich ist. Ich weiß aber nicht, ob es der Sachkenntnis dient, wenn wir das nachreichen.
Dr. Höse (BMFTR)
Ich würde an dieser Stelle gerne für das BMFTR ergänzen: Wir gehen davon aus, dass die 67 Millionen Euro nicht stimmen und dass die Summe deutlich höher sein wird. Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Wir sind in guten Gesprächen, und wir gehen davon aus, dass wir den Zeitplan einhalten werden.
Frage
Herr Höse, könnten Sie noch einmal die korrekten Zahlen nennen? Wie viel kostet die BAföG-Erhöhung in diesem Jahr und wie viel würde sie bis zum Ende der Legislaturperiode kosten? Denn es kursieren in der Tat Zahlen von 67 Millionen Euro in diesem Jahr bis zu einer Milliarde Euro bis zum Ende der Legislaturperiode.
Dr. Höse (BMFTR)
Den laufenden Abstimmungen kann ich hier grundsätzlich nicht vorgreifen. Es gilt, was ich zuvor gesagt habe.
Zusatzfrage
Aber wie kommen Sie dann darauf, dass die 67 Millionen Euro nicht stimmen?
Dr. Höse (BMFTR)
Ich habe meiner Aussage nichts hinzuzufügen.
Frage
Zum Thema Libanon an Herrn Giese. Wie bewerten Sie die Ankündigung von Benjamin Netanjahu, wieder Luftangriffe auf Ziele im Raum Beirut durchzuführen?
Giese (AA)
Der Außenminister hat sich dazu gestern geäußert und seine große Sorge zur Eskalation in Libanon gebracht. Ich werde es hier nicht in Gänze verlesen ‑ den Wortlaut können Sie auch online finden ‑, aber zusammenfassend hat er betont, dass alle Konfliktparteien dringend aufgefordert sind, die Kampfhandlung einzustellen und zum Waffenstillstand zurückzukehren.
Er hat auch gesagt ‑ das möchte ich hier noch einmal unterstreichen ‑:
„Wenn es aber Zivilistinnen und Zivilisten sind, die den Preis einer militärischen Eskalation zahlen und Teile des Libanon dauerhaft unbewohnbar werden, macht das Israels Nachbarschaft langfristig nicht sicherer. Bei seinem Vorgehen gegen die Hisbollah muss Israel Zivilistinnen und Zivilisten sowie zivile Infrastruktur schützen.“
‑ Das gilt natürlich auch für den Raum Beirut. ‑
„Der Schlüssel zu einer Stabilisierung des Libanon liegt in einer Stärkung des libanesischen Staates“
Wichtig ist insbesondere natürlich auch eine Fortführung der direkten Gespräche, die zwischen Libanon und Israel in Washington stattfinden und für die die amerikanische Regierung auch sehr wirbt. Die Meldungen aus der letzten Nacht dazu haben Sie sicherlich auch gehört.
Zusatzfrage
An das BMZ: Die Entwicklungsministerin ist heute im Libanon. Inwiefern beeinflussen die aktuellen Entwicklungen ihre Reise?
Schöneck (BMZ)
Es ist richtig, Ministerin Alabali Radovan ist jetzt zu Gesprächen im Libanon eingetroffen. Sie wird mit Regierungsvertreterinnen und ‑vertretern sprechen. Sie wird sich auch die Lage der Binnenvertriebenen, die natürlich durch die Kampfhandlung weiter verschärft wird, anschauen und mit unseren Partnern von den UN-Organisationen vor Ort ‑ UNDP, UNICEF ‑ weitere Unterstützung beraten.
Ich glaube, die Aktivitäten und Geschehnisse der letzten Stunden zeigen, wie dringlich es ist, dass sich auch die Bundesregierung vor Ort solidarisch zeigt. Es ist von großem Interesse für die Stabilität der Region, dass die Regierung im Libanon sowie die Strukturen vor Ort gestärkt werden ‑ sowohl im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung als auch auf die Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Entwaffnung und der späteren Einhegung der Hisbollah auf die Zentralregierung zukommen.
Giese (AA)
Wenn Sie mir noch eine Ergänzung erlauben: Wie schon gesagt, geht es auch um die humanitäre Lage der Menschen, die dort vertrieben worden sind. Damit die sich verbessern kann, ist es natürlich wichtig, dass die Menschen wieder in den Süden zurückkehren können. Das fordern wir ein.
Vielleicht noch in Ergänzung dessen, was mein Kollege gesagt hat: Deutschland ist einer der größten humanitären Geber im Libanon und in der Region. Angesichts der rasant steigenden Bedarfe hat Außenminister Wadephul zuletzt insgesamt 188 Millionen Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen in der gesamten Region angekündigt. Speziell in Bezug auf den Libanon haben wir unsere Maßnahmen so umgesteuert, dass sich die humanitäre Hilfe für dieses Jahr bereits auf 51 Millionen Euro aufsummiert. Damit sind wir zurzeit der größte bilaterale humanitäre Geber im Libanon.
Frage
Herr Giese, Sie haben gerade gesagt, dass die Bundesregierung einfordere, dass die Menschen in den Südlibanon zurückkehren können. Das ist nun ausdrücklich nicht das Ziel der israelischen Regierung, die ja systematisch alle Wohngebäude in der von ihr beanspruchten Pufferzone zerstört hat. Wie wollen Sie erreichen, dass die Menschen überhaupt zurückkehren können? Gibt es da Wiederaufbauhilfe Deutschlands?
Giese (AA)
In Bezug auf die humanitäre Unterstützung, für die das Auswärtige Amt zuständig ist, habe ich mich gerade geäußert. Was die Zerstörung von ziviler Infrastruktur angeht, so haben wir hier bereits mehrfach darüber gesprochen und gesagt ‑ auch ich persönlich habe das geäußert ‑, dass wir das ablehnen. Zivile Infrastruktur kann nicht das direkte Ziel von Kampfhandlungen sein. Das haben wir auch gegenüber der israelischen Seite betont, und das hat auch der Außenminister beim Besuch des israelischen Außenministers Sa‘ar hier in Berlin sehr, sehr deutlich gesagt. Wie gesagt, das macht Israel nicht sicherer und führt zu weiteren Fluchtbewegungen. Die Lösung dazu sind Verhandlungen. Wie gerade eben schon gesagt: Verhandlungen finden statt; direkte Gespräche zwischen dem Libanon und der israelischen Seite finden in Washington statt. Daran gilt es anzuknüpfen. Dafür wirbt die Bundesregierung.
Zusatzfrage
Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen dem Vorgehen Israels im Libanon und im Gazastreifen? Es gab letzte Woche ja die Ankündigung, dass die israelische Armee auch da weiter vorrücken solle, um eine Pufferzone einzurichten.
Giese (AA)
Ich finde es jetzt ein bisschen schwer zu sagen, was der konkrete Zusammenhang zwischen diesen beiden Maßnahmen ist. Ich würde die Maßnahmen separat sehen.
Wenn Sie von mir dazu einen Kommentar wollen: Auch wir haben die Ankündigung von Premierminister Netanjahu bezüglich der 70 Prozent wahrgenommen. Das erfüllt uns mit großer Sorge. Es gibt einen 20-Punkte-Plan, dem auch Israel zugestimmt hat, und den gilt es weiter umzusetzen. Auch die israelische Regierung muss Interesse daran haben, daran weiterzuarbeiten. Diese Ankündigung steht dazu im Widerspruch.
Frage
Herr Giese, Sie haben gesagt, der Außenminister habe seine Sorge ausgedrückt. Haben Sie auch konkrete Druckmittel, um Einfluss auf die beiden Konfliktparteien zu nehmen, damit diese ihr Verhalten ändern? Was machen Sie konkret?
Giese (AA)
Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, aber Sie können davon ausgehen, dass der Bundesminister wirklich 24/7 mit allen Beteiligten in der Region im Kontakt steht. Er hat einen sehr, sehr engen Kontakt mit seinem israelischen Amtskollegen, und er spricht auch immer wieder mit seinem Amtskollegen aus dem Libanon und mit anderen Staaten in der Region. Es ist die Arbeit der Diplomatie, dass man diese Kontakte etablieren muss, um gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Wie gesagt, die Lösung ist schon einmal verhandelt worden, und sie wurde in dem 20-Punkte-Plan festgeschrieben. Den gilt es jetzt umzusetzen, und daran arbeiten wir mit.
Frage
Verteidigt sich Israel im Libanon, Herr Giese?
Giese (AA)
Wie Israel sein Vorgehen im Libanon begründet, wissen Sie selbst. Da geht es um die Abwehr gegen Angriffe der Hisbollah. Dass diese Angriffe stattfinden, werden Sie auch nicht in Abrede stellen. Die Hisbollah hat, glaube ich, heute Nacht verkündet, wieder Nahariya und eine andere Ortschaft im Norden Israels mit Raketen angegriffen zu haben; das ist also ein Fakt. Gegen solche Angriffe darf man sich selbstverständlich wehren.
Über den Umfang und die Art und Weise, wie man sich dagegen wehren kann, gibt es eine Debatte, und da ist Israel aufgefordert darzustellen, inwiefern das im Einklang mit dem Völkerrecht steht. Darüber, was die Grenzen sind und was man nicht machen darf, haben wir gerade eben schon gesprochen. Es geht um Angriffe gegen zivile Infrastruktur; da muss man sich an die internationalen Regeln halten. Aber dass es ein Selbstverteidigungsrecht gegen praktisch tagtäglich stattfindende Raketeneingriffe gibt, sollte hier, glaube ich, keine Frage sein.
Zusatzfrage
Korrigieren Sie mich, aber Sie sind ja nicht der Sprecher der israelischen Regierung. Ist das, was Israel dort auf fremdem Territorium macht, aus Sicht der Bundesregierung Verteidigung?
Giese (AA)
Wie gesagt, die Bundesregierung ist hier keine der am Konflikt beteiligten Parteien. Sie fragen mich nach einer Einschätzung von außen. Ich habe Ihnen wiedergegeben, was die israelische Regierung dazu äußert. Nach den Regeln der Vereinten Nationen muss Israel, wenn es Gewalt im Verhältnis zu einem anderen Staat anwendet, begründen, warum diese Gewaltanwendung legal ist. Insofern ist Israel aufgefordert darzustellen, inwiefern das im Einklang mit dem Völkerrecht geschieht. Dass es dieses Selbstverteidigungsrecht allerdings auch nach der UN-Charta gibt, ist unbestritten.
Frage
Herr Giese, der Außenminister hat in seiner Erklärung gestern, wie Sie eben schon ausführten, auch gesagt, der richtige Kanal, um den Krieg zwischen Israel und der Hisbollah und die israelische Besatzung im Libanon zu beenden, seien die Verhandlungen zwischen Israel und der libanesischen Regierung. Das mag richtig sein, hat allein aber bisher nicht ausgereicht, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Bedeutet die Tatsache, dass der Minister sagt, das sei der richtige Kanal, dass er den französischen Antrag auf eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats zum Vorgehen der israelischen Armee im Libanon nicht unterstützt?
Giese (AA)
Das bedeutet es nicht. Diese Dinge, stehen nicht im Widerspruch zueinander, ganz im Gegenteil. Selbstverständlich wird das höchste Gremium für Frieden in der Welt, der VN-Sicherheitsrat, dazu tagen können. Wir sind derzeit noch nicht Mitglied im Sicherheitsrat. Wir hoffen, dass diese Woche entschieden wird, dass wir es von nächstem Jahr an werden können. Aber selbstverständlich unterstützen wir das. Wie gesagt, werden wir nicht gefragt. Wir sind nicht Mitglied. Aber dass der VN-Sicherheitsrat über dieses Thema spricht, das ist ganz klar. Nach meinen Informationen wird das heute geschehen. Frankreich hat das beantragt, und in der heutigen Sitzung des Sicherheitsrates wird das besprochen werden.
Zusatzfrage
Der Erfolg von Politik bemisst sich ja nicht nur an der Intensität der Bemühungen, sondern auch an ihren Ergebnissen. Wie würden Sie jenseits der Hilfsangebote und vor allem auch mit Blick auf die Einhaltung der Regeln des Völkerrechts die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung auf die ja auch nach Ihrem eigenen Bekunden besorgniserregende Situation im Libanon, im Gazastreifen und im Westjordanland aktuell einschätzen?
Sagen Sie bitte nicht, dass Sie dazu schon Stellung genommen hätten. Denn die Situation verändert sich ständig, und deswegen fragen wir auch stets neu nach diesen Dingen.
Giese (AA)
Das ist eine so allgemeine Frage, dass es mir ein bisschen schwer fällt, eine Antwort darauf zu finden, was die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung auf einer Skala von eins bis zehn seien. So, wie Sie es fragen, ist das ein bisschen schwer zu beantworten. Sehen Sie es mir insofern nach.
Wir tun das, was wir können. Wir sprechen mit allen. Wir unterstützen. Wir sind hinter den Kulissen tätig. Nicht alles davon ist für die Regierungspressekonferenz geeignet, aber wir sind wirklich dabei, alles dafür zu tun, dass es zu keiner weiteren Eskalation kommt.
Wie sich das am Ende bemisst, das werden wir sehen. Nicht alle Erfolge sind als Erfolge sichtbar. Wir wollen uns ja die Alternativhypothese nicht ausmalen. Es könnte ja durchaus auch schlimmer kommen.
Es wurde bereits ein Waffenstillstand erreicht, auch wenn er ‑ das will ich überhaupt nicht abstreiten ‑ äußert brüchig ist. Ihn gilt es zu verstetigen. Dafür gibt es direkte Gespräche zwischen Israel und Libanon. Solche Gespräche gab es seit Jahrzehnten nicht. Jetzt einfach zu sagen: „Alles ist schrecklich, und wir arbeiten nicht weiter daran“, das wäre, denke ich, nicht die Lösung, für die das Auswärtige Amt steht, sondern wir werden weiterhin mit den Mitteln der Diplomatie daran arbeiten, dass es besser wird.
Frage
Herr Kornelius, der Bundeskanzler bzw. die Bundesregierung hat ja schon einmal einen temporären Stopp von Waffenlieferungen an Israel verfügt, weil nicht erkennbar gewesen sei, welche Strategie Israel mit seinen Militäraktionen eigentlich verfolge. Ist die Art und Weise, in der Israel jetzt sowohl in Gaza als auch im Südlibanon und, im Grunde genommen, auch auf der Westbank vorgeht, ein Anlass, über einen erneuten Stopp von Waffenlieferungen nachzudenken?
StS Kornelius
Der Bundeskanzler nimmt auf seinen Wegen, mit den Gesprächskanälen, die er nutzt, Einfluss auf die Politik im Nahen Osten. Er ist dabei in enger Abstimmung mit dem Außenminister. Sie haben eben die Erfolgsparameter oder Ziele der Bundesregierung auch in den Worten des Kollegen gehört. Insofern ist das der Rahmen, in dem sich die Bundesregierung gerade bewegt.
Zusatzfrage
Neben der Kraft des Wortes, die in Verhandlungen und Appellen eine Rolle spielen, gibt es aber auch die Wirkung von Taten. Ein Lieferstopp ist eine Tat, die über die Kraft des Wortes eindeutig hinausgeht.
Deswegen noch einmal die Frage: Erwägt der Kanzler, auch um ein Zeichen gegenüber der israelischen Regierung zu setzen, einen erneuten Stopp der Lieferung von Rüstungsgütern?
StS Kornelius
Ich habe die Frage eben bereits beantwortet.
Frage
Herr Giese, Sie selbst haben eben auf den UN-Sicherheitsrat verwiesen. Unterminiert die begrenzte Wirkung des deutschen Einflusses auf Israel möglicherweise die Kandidatur für den UN-Sicherheitsratssitz etwas, weil viele Länder möglicherweise den Eindruck haben, dass Deutschland bei den engsten Verbündeten nicht sehr viel bewegen könne?
Giese (AA)
Meine Kollegin Kathrin Deschauer hat sich in der vergangenen Woche zu unserer Sicherheitsratskandidatur und zur Reise des Außenministers nach New York geäußert, der sich bereits seit vergangenem Freitag in New York aufhält und noch einmal für einen nicht ständigen Sitz Deutschlands wirbt. Sie hat geäußert, dass wir zuversichtlich seien. Das will ich noch einmal unterstreichen.
Im Übrigen kann ich das Ergebnis von Mittwoch jetzt nicht vorwegnehmen. Es ist klar, dass es eine strittige Kandidatur ist und dass wir bis zur letzten Sekunde darum werben müssen. Es gibt starke andere Bewerber, die auch gute Gründe haben, gewählt zu werden. Insofern bleiben wir dran und werden bis zum letzten Moment daran arbeiten, dass wir das Vertrauen der Weltgemeinschaft bekommen, das sich in der Abstimmung in der Generalversammlung zeigen wird.
Zusatzfrage
Das war nicht genau meine Frage. Die Frage zielte auf die Machtlosigkeit der deutschen Politik auch in Bezug auf das Vorgehen Israels ab. Die Bundesregierung argumentiert ja damit, dass sie sagt, man wolle Einfluss haben, auch über diesen Sitz. Aber wenn erkennbar wird, dass der Einfluss sehr minimal ist, wo liegt dann der Mehrwert der deutschen Präsenz im Sicherheitsrat?
StS Kornelius
Ich denke, das ist eine sehr binäre Sicht. Der Einfluss Deutschlands bemisst sich an sehr vielen Parametern. Die Weltgemeinschaft ist sich durchaus bewusst, welche Kraft und welche Vorstellung von regelgebundener Arbeit in der Weltpolitik Deutschland mitbringt, auch in den Sicherheitsrat. Das wird sicherlich und hoffentlich in der Entscheidung honoriert.
Frage
Herr Kornelius, Frau Deschauer hat hier am Freitag gesagt, sie sei guter Dinge, dass Deutschland bei der Wahl am kommenden Mittwoch gute Chancen habe. Aber es geht nicht nur darum, dass Deutschland ein robuster Beitragszahler und die viertgrößte Wirtschaft ist, wie Sie auch hier dargelegt haben, sondern es geht um den politischen Einfluss. Der Kollege hat es gerade angesprochen.
Wie kann man die Länder davon überzeugen, dass Deutschland zu Frieden in der Welt beitragen könnte, als Mehrwert, und auch dazu, dass das Völkerrecht beachtet wird?
Deutschland hat die internationale Gemeinschaft sehr irritiert und sehr verstört, zum Ersten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Israels Vorgehen gegen die palästinensische Bevölkerung und zum Zweiten durch die Einordnung des Angriffs gegen den Iran. Drittens wird in Deutschland seit Tagen diskutiert, ob der Kanzler ausgewechselt werden könne. Andere Länder bekommen das mit. Das führt nicht nur zu den Unsicherheiten für die jeweiligen Sektoren wie Wirtschaft usw., und das ist nicht nur Wasser in die Windmühle der AfD, sondern wie kann Deutschland damit glaubhaft machen ‑ ‑ ‑
(StS Kornelius lacht.)
‑ Ich finde es nicht lustig, dass es ‑ ‑ ‑
StS Kornelius
Aber die Frage! Es ist zehn Minuten nach halb eins Uhr, und wir müssen los.
Zusatzfrage
Ich finde, es ist keine Wertschätzung, wenn Sie lachen, während ich gerade dabei bin, meine Frage zu stellen. Das finde ich kein Zeichen der Wertschätzung.
Aber abschließend: Wie kann Deutschland der internationalen Gemeinschaft glaubhaft machen, dass ein Sitz Deutschlands im UN-Sicherheitsrat in diesen zwei Faktoren, die der Kollege angesprochen hat, beitragen kann und einen Mehrwert bedeuten würde?
StS Kornelius
Ich denke, die deutsche Außenpolitik steht seit Jahren für ein hohes Maß an Verlässlichkeit, an Regelgebundenheit und an der Fähigkeit, im Rahmen von Bündnissen konstruktiv zu arbeiten, sei es innerhalb der Europäischen Union, sei es in der NATO oder sei es in der Weltgemeinschaft und in den Vereinten Nationen. Es gibt eine lange Geschichte der deutschen Konstruktivität in all diesen Bereichen. Ich denke nicht, dass wir das jetzt hier in einem seminarartigen Vortrag auflösen müssen. Ich glaube, dass sich die Weltgemeinschaft dieser Rolle bewusst ist. Deutschland wirbt dafür und wird auch im Nahen Osten seinen Einfluss nutzen, gerade gegenüber Israel, wo die Bundesregierung nach wie vor gehört wird und Hebel hat, die sie tatsächlich einsetzt.
Zusatz
Herr Kornelius, es geht nicht um ein Seminar. Es geht um die Auflistung von Fakten. Die internationale Gemeinschaft insbesondere des globalen Südens war sehr irritiert und hat Deutschland für seine unsouveräne Haltung gegenüber der israelischen Regierung im Zusammenhang mit der palästinensischen Bevölkerung sehr kritisiert. In der Presse und der medialen Berichterstattung im globalen Süden kann man das auch nachlesen.
Giese (AA)
Entschuldigung, aber dazu will ich etwas sagen. Sie zitieren hier einen globalen Süden, der aus sehr vielen verschiedenen Ländern besteht. Diese Behauptung in dieser Art und Weise möchte ich komplett zurückweisen. Das stimmt überhaupt nicht.
Zusatz
In Lateinamerika können Sie das nachlesen, Herr Giese.
Giese (AA)
Es gibt Stimmen, die Kritik äußern. Aber in dieser Allgemeinheit, dass der komplette globale Süden so denke, überhaupt schon in dieser Generalisierung, das würde ich zurückweisen. Die Art und Weise, in der Sie Deutschland eingeschätzt haben, hat nichts mit den Fakten zu tun.
Zusatz
Ich habe gesagt: Länder des globalen Südens.