Medizinische Berufe werden attraktiver

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MTA-Ausbildung Medizinische Berufe werden attraktiver

Das MTA-Reformgesetz kann zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird die Ausbildung in der medizisch-technischen Assistenz modernisiert und grundlegend reformiert. So wird etwa das Schulgeld abgeschafft und für alle Auszubildenden eine angemessene Vergütung sichergestellt.

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Foto zeigt eine MTA

Die Gesamtausbildungsdauer zur Medizinisch-Technischen Assistentin wird weiterhin drei Jahre betragen.

Foto: picture alliance / zb / Hans Wiedl

Eine umfassende Reform der Ausbildungen in diesen Berufen ist erforderlich, um die sich stetig weiterentwickelnden technischen, medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Ausbildung zu integrieren und die Ausbildung zeitgemäß und attraktiv auszugestalten. Die Corona-Pandemie zeigt derzeit sehr deutlich, wie bedeutend die Berufe der medizinischen Assistenz sind.

Die vier Berufe in der Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin bleiben bestehen. Die Berufsbezeichnung wird allerdings ersetzt durch "Medizinische Technologin" und "Medizinischer Technologe".

Was ändert sich?

  • Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Berufen wird modernisiert, die Ausbildung wird konkretisiert und neu strukturiert.
  • Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden bundeseinheitlich festgelegt.
  • Die praktische Ausbildung wird ausgeweitet.
  • Künftig muss eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden, Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden.
  • Die Ausbildung kann in Voll- oder Teilzeit absolviert werden.

"Damit wollen wir noch mehr junge Menschen motivieren, sich für einen der wichtigen Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu dem Vorhaben . Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Damit kann es zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Absicherung für Impfärzte

Außerdem enthält das Gesetz Regelungen für Ärztinnen und Ärzte in Impf- und Testzentren oder den dort angegliederten mobilen Teams. Danach sind diese Tätigkeiten grundsätzlich sozialsversicherungsfrei. Die Regelung ist rückwirkend in Kraft getreten.

Mehr Rechtssicherheit für Sanitäter

Mit dem Gesetz wird außerdem das Notfallsanitäter-Gesetz geändert. Notfallsanitäter und -sanitäterinnen erhalten damit mehr Rechtssicherheit in besonderen Einsatzsituationen. Sie dürfen künftig auch schon vor Eintreffen eines Notarztes, einer Notärztin am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patientinnen und Patienten vornehmen, wenn für diese Lebensgefahr besteht oder wesentliche Folgeschäden drohen. Das Notfallsanitäter-Gesetz ist ebenfalls in Kraft.

Der Beschluss ist Teil des "Gesamtkonzeptes Gesundheitsfachberufe ". Die Bundesregierung will damit die Ausbildungen in zehn Gesundheitsfachberufen neu ordnen und für künftige Herausforderungen stärken.