Kinderbetreuung
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Kinder im Grundschulalter und helfen den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb gibt es ab August 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der stufenweise eingeführt wird.
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Während der Schulferien sollen nun auch Angebote der Jugendarbeit eines öffentlichen oder anerkannten freien Trägers gefördert werden können.
Foto: Getty Images/Tom Werner
Bei der Ganztagsbetreuung liegt der Fokus auf den Kindern: Die ganztägige Bildung und Betreuung eröffnet Kindern vielfältige Möglichkeiten zum Lernen, Entdecken und Wachsen – in der Schule ebenso wie im Hort. Kinder können im Ganztag gezielt gefördert werden. Es steht ausreichend Zeit zur Verfügung, damit sie auch außerhalb des Unterrichts Lernerfahrungen sammeln können. So werden Bildungschancen eröffnet, die Benachteiligungen ausgleichen.
Ganztagsausbau gemeinsam voranbringen
Der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist deshalb ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung. In den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Kommunen den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote bereits deutlich vorangebracht. Es wird auch gemeinsam daran gearbeitet, die Qualität der Angebote kontinuierlich zu verbessern.
Nur mit qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und unfreiwillige Teilzeitarbeit von Müttern und Vätern verringert werden. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist ein deshalb auch ein zentrales Element zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Rechtsanspruch ab August 2026
Damit nach der Einschulung von Kindern keine Betreuungslücke entsteht, wurde 2021 das Ganztagsförderungsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird ab dem 1. August 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter eingeführt.
Der Rechtsanspruch gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/2030 für die Klassenstufen eins bis vier gilt.
Der Rechtsanspruch beinhaltet aber keine Pflicht: Eltern können frei wählen, ob und in welchem Umfang sie ein Angebot der ganztägigen Bildung und Betreuung wahrnehmen wollen.
Wichtige Rolle der Ferienangebote
Gerade in den Schulferien ist Jugendarbeit unverzichtbar: Ferienfreizeiten und Sommercamps bieten Kindern Erholung, Selbstorganisation und Aktivitäten. Die Bundesregierung hat deshalb die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen erweitert: Ab 1. August 2026 können auch Angebote der Jugendarbeit von öffentlichen oder anerkannten Trägern den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulferien erfüllen. So lassen sich bestehende Strukturen vor Ort besser nutzen und Familien erhalten verlässliche Betreuungsmöglichkeiten.