Regierungspressekonferenz vom 7. Oktober 2026

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Im Wortlaut
Regierungspressekonferenz vom 7. Oktober 2026

Themen
•    dritter Jahrestag der Terroranschläge der Hamas in Israel
•    Kabinettssitzung
•    Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren und zur Einrichtung eines Elektronischen Vollmachtsregisters
•    Gesetzentwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
•    Bericht zum Stand der Staatsmodernisierung 2026
•    Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen
•    Pflegeneuordnungsgesetz
•    Festnahme des ehemaligen BND-Chefs August Hanning
•    Brief des Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins an den Bundeskanzler bezüglich der Energiepolitik der Bundesregierung
•    untersagte Übernahme von Zippel durch COSCO
•    EU-Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge
•    Beschluss des Verkehrsausschusses des Bundestags über einen Neubau der Bahnstrecke sowie Verbesserungen auf der Bestandsstrecke zwischen Hannover und Hamburg
•    Äußerungen der Bundeswirtschaftsministerin zur Höhe der finanziellen Förderung für den Einbau von Wärmepumpen
•    Medienbericht über einen angeblichen Streik im Auswärtigen Amt
•    Teilnahme der Bundesarbeitsministerin am Deutscher Arbeitgebertag 2026
•    Personalie
 

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 7. Oktober 2026

Sprecherinnen und Sprecher
•    stellvertretender Regierungssprecher Hille
•    Giese (AA)
•    Dr. Hosemann (BMJV)
•    Singer (BMI)
•    Wentzel (BMWE)
•    Reck (BMV)
•    Schuler (BMAS)
•    Hauck (BMLEH)
 

(Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Hille

Einen schönen guten Tag auch von mir! Schön, Sie zu sehen. Ich möchte mit einem Thema starten, das ernster kaum sein könnte. Heute ist der 7. Oktober. Wie Sie wissen, jähren sich heute die furchtbaren Terroranschläge der Hamas in Israel zum dritten Mal. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Hinterbliebenen, den Überlebenden und den ehemaligen Geiseln. Wir gedenken der Toten. Wir trauern mit den Hinterbliebenen. Wir hoffen, dass der tiefe Schmerz und die Wunden, die diese barbarischen Taten geschlagen haben, heilen können.

Der Bundeskanzler hat noch einmal deutlich gemacht:

„Deutschland steht fest an der Seite Israels. Unsere israelischen Freunde können auf unseren Einsatz zählen, damit sich ein solches Verbrechen niemals wiederholt. Wir stehen für die Sicherheit und Existenz Israels ein ‑ das ist eine Lehre aus der Schoah und Teil deutscher Identität.

Es muss nun darum gehen, das Fundament einer neuen Ordnung zu legen, in der Israelis, Palästinenser und ihre Nachbarn in Frieden und Sicherheit leben können. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein. Unserer Überzeugung nach ist dieses Ziel am besten durch die Gründung eines palästinensischen Staates an der Seite Israels zu erreichen.“

Frage

Herr Hille, diese sehr deutliche Position ‑ palästinensischer Staat an der Seite Israels ‑ entspricht inhaltlich der Linie, die das Auswärtige Amt hier schon häufiger vorgetragen hat. Allerdings sind die Widerstände, und zwar die prinzipiellen Widerstände, vor allem in Israel gegen einen solchen Staat unvermindert stark. Was tut die Bundesregierung über diesen Wunsch oder, wenn man so sagen will, über diese Aufforderung hinaus, um diesen Prozess zu befördern?

SRS Hille

Herr Kollege, es beginnt damit, dass wir unsere Position sehr klar formulieren, so wie ich es hier gerade an dieser Stelle getan habe, jetzt und in allen Gesprächen, die die Bundesregierung auf allen Ebenen führt, vom Bundeskanzler über den Bundesaußenminister bis hin zu allen Ministerinnen und Ministern in ihren jeweiligen Kontakten mit Israel. Das ist die Position Deutschlands, mit der wir Israel in jeder Situation gegenübertreten und die wir deutlich machen. Wohlwissend, dass auch der erste Teil meiner Worte für uns größte Bedeutung hat, brauche ich, denke ich, nicht noch einmal herzuleiten, warum das der Fall ist und dass das der Fall ist.

Zusatzfrage

Die Verurteilung der Terroranschläge vom 7. Oktober hat auch in diesem Raum seit Jahren immer wieder stattgefunden. Viele Staaten erkennen eine palästinensische Staatlichkeit schon jetzt an, ohne dass es Staatlichkeit im Sinne von Territorium, gewählter Regierung usw. gäbe. Das ist ein symbolischer Akt, der gleichwohl politischen Druck entfaltet und dem Ziel einer gesicherten palästinensischen Staatlichkeit dienlich ist. Wann erwägt die Bundesregierung ernsthaft, sich dieser Gruppe von Staaten anzuschließen?

Giese (AA)

Lieber Herr Kollege, zu diesem Thema haben wir uns hier schon sehr häufig unterhalten. Sie werden sich daran bestimmt erinnern. Deswegen jetzt nur in ganz allgemeiner Form die Position der Bundesregierung: Wir haben immer gesagt ‑ das hat Herr Hille gerade noch einmal unterstrichen ‑, dass wir für eine verhandelte Zweistaatenlösung sind. Die Anerkennung der Staatlichkeit Palästinas stünde am Ende eines solchen Prozesses, nicht am Anfang eines solchen Prozesses. Das ist die Position der Bundesregierung, und das haben wir hier sehr häufig betont. Das hat sich nicht geändert. Diese Politik verfolgen wir auch weiterhin.

Frage

Wird der Bundeskanzler aus Anlass des heutigen Tages mit dem israelischen Premier telefonieren? Trägt er ihm die Position dann auch so deutlich vor, wie Sie sie hier vorgetragen haben?

SRS Hille

Ich habe jetzt für die Bundesregierung deutlich gemacht, was unsere Position ist. Ich habe hier die Worte des Bundeskanzlers zitiert, mit denen er sich anlässlich dieses Tages geäußert hat. Das ist schon heute Nacht von uns versendet worden. Gehen Sie davon aus, dass diese Position, so wie ich es schon auf die vorherige Frage gesagt habe, in allen Kontakten mit Israel eine Rolle spielt.

Frage

Sowohl Herr Hille als auch Herr Giese haben jetzt noch einmal auf der Zweistaatenlösung insistiert, auf sie hingewiesen und gesagt, dass das ein wichtiges Ansinnen der deutschen Außenpolitik sei. Mehrere Vertreter der israelischen Regierung weisen dieses Ansinnen auch schon seit Jahren zurück. Wie geht die Bundesregierung damit um, und welche Rückschlüsse zieht man daraus, dass eines dieser zentralen Anliegen von dem israelischen Partner mehr oder weniger komplett abgelehnt wird?

Giese (AA)

Wir haben hier die Position der Bundesregierung dargestellt. Wir haben über unsere Kontakte mit der israelischen Regierung gesprochen. Insofern ist Ihre Frage, denke ich, beantwortet.

SRS Hille

Dann kommen wir zum Kabinett. Wie am Mittwoch üblich hat auch heute das Bundeskabinett getagt. Es hat eine ganze Reihe von Beschlüssen getroffen. Um Sie nicht überzustrapazieren, habe ich nicht alle mitgebracht, sondern nur die vier wichtigsten. Es gibt gleich zwei wichtige Beschlüsse zum Thema des Gewaltschutzes.

Das erste Thema war auch in den vergangenen Monaten öffentlich sehr präsent. Die Bundesregierung hat nämlich heute einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt beschlossen. Im Zivilrecht sollen mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt wirksamere Möglichkeiten geschaffen werden, gegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten im Internet vorzugehen. Personen, deren Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum durch bestimmte strafwürdige Verhaltensweisen verletzt sind, sollen vom Diensteanbieter einfacher und weitergehend Auskunft über die Identität der rechtswidrig handelnden Nutzer erhalten können. Dadurch können Ansprüche gegen die hinter einem Account stehenden Personen besser durchgesetzt werden.

Um schwerwiegende Rechtsverletzungen zu verhindern oder abzustellen, sieht das Gesetz gegen digitale Gewalt die Möglichkeit für richterlich angeordnete Accountsperren vor, also das Versetzen des Kontos in einen „read-only“-Modus. Zur effektiveren Beseitigung digitaler Rechtsverletzungen sollen Betroffene vor Gericht auch die Entfernung rechtswidriger Inhalte beantragen können.

Das zweite große Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Strafbarkeitslücken bei pornografischen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt wie etwa digitalem Voyeurismus zu schließen. Ein neuer Straftatbestand soll das unbefugte Herstellen und Verbreiten intimen Bildmaterials umfassend regeln, und zwar unabhängig vom konkreten Ort, also unabhängig davon, ob öffentlich oder privat, und auch unabhängig davon, ob die Herstellungsform reale oder computergenerierte Aufnahmen betrifft. Zudem wird das wiederholte und ständige unbefugte Überwachen zum Beispiel des Aufenthaltsortes einer Person mittels GPS-Trackern, das sogenannte Cyberstalking, strafrechtlich klarer gefasst. Auch die identitätsmissbrauchende Verbreitung von Deepfakes und vergleichbaren Inhalten, die dem Ansehen der anderen Person erheblich schaden können, soll künftig ausdrücklich strafbewehrt sein.

Die Bundesregierung verdeutlicht mit dem Gesetzentwurf, dass sie digitale Gewalt genauso ernst nimmt wie körperliche Gewalt.

An das Stichwort der körperlichen Gewalt kann ich mit dem zweiten Beschluss anschließen. Die Bundesregierung hat nämlich auch den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren beschlossen. Ziel ist es, den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern. Dies soll insbesondere dadurch geschehen, dass ein Wahlgerichtsstand eingeführt wird. Das ermöglicht einem gewaltbetroffenen Elternteil ‑ in den allermeisten Fällen ist dies die Frau ‑ eine bessere Geheimhaltung des aktuellen Aufenthaltsortes. Das Gericht soll nicht aktiv versuchen, die betroffenen Personen zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen, wenn zwischen ihnen ein Gewaltverhältnis besteht. Zudem soll ausdrücklich geregelt werden, dass Richterinnen und Richter, die ein familienrechtliches Dezernat übernehmen, über Kenntnisse im Gewaltschutzrecht und von Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt verfügen. Schließlich wird klargestellt, dass in Fällen häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.

Dann kommen wir zu einem ganz anderen Thema. Das Bundeskabinett hat sich heute sozusagen mit einem ersten Zwischenstand bezüglich des Themas der Staatsmodernisierung befasst. Sie wissen, dass die Staatsmodernisierung dieser Bundesregierung ein großes Anliegen ist und hohe Priorität genießt. Der Minister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung hat den Bericht zum Stand der Staatsmodernisierung 2026 vorgelegt. Ein Jahr nach dem Beschluss der Modernisierungsagenda Bund gibt der heute im Kabinett vorgelegte Bericht einen Überblick über Erfolge, Wirkung und Stand der Vorhaben. Insgesamt umfasst die Modernisierungsagenda mehr als 80 einzelne Maßnahmen. Im Fokus stehen dabei 23 besonders relevante Hebelprojekte. Bei vielen gibt es bereits erhebliche Fortschritte.

Als Beispiele will ich nur einige wenige nennen, etwa den Bauturbo, der in Kraft getreten ist und für dringend benötigten neuen Wohnraum sorgt. Positive Entwicklungen und Entscheidungen sind auch, dass man ein Auto mittlerweile digital anmelden kann, dass der digitale Fahrzeugschein Realität geworden und auch der digitale Führerschein beschlossen ist. Außerdem können Unternehmen künftig wesentlich schneller und unbürokratischer gegründet werden. Zudem wird Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum Recht erleichtert, insbesondere durch vereinfachte digitale Onlineverfahren für Zivilklagen. Auch im Bereich des Bürokratieabbaus wurden zahlreiche Erfolge erzielt. So konnte der sogenannte jährliche Erfüllungsaufwand bereits um zehn Milliarden Euro reduziert werden. Erfüllungsaufwand sind die Kosten, die entstehen, wenn rechtliche Vorgaben umgesetzt werden müssen.

Den Staat einfacher, digitaler und handlungsfähiger zu machen, stärkt das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staates und die Demokratie. Man kann bei diesem Großprojekt der Staatsmodernisierung, dessen Federführung beim Ministerium für Staatsmodernisierung liegt, das aber die ganze Bundesregierung und alle Ressorts betrifft, von einer Art von Leuchtturmprojekt dieser Bundesregierung sprechen.

Schließlich haben wir einen Beschluss zum Thema von Infrastruktur und Finanzierung gefasst. Wie bekannt ist, hat das deutsche Autobahnnetz einen erheblichen Investitionsbedarf. Das gilt insbesondere mit Blick auf Brücken, Tunnel und Fahrbahnen. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen ‑ so hat es die Koalition schon im Koalitionsvertrag festgeschrieben ‑, die Finanzierung dieser notwendigen Investitionen langfristig zu sichern.

Dafür erhält die Autobahn GmbH des Bundes jetzt eine neue Finanzierungsgrundlage. Statt der alleinigen Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, wie es bisher der Fall ist, tragen zukünftig drei Säulen den Investitionsbedarf der Bundesfernstraßen, nämlich Mittel aus dem Haushalt, eine Nutzerfinanzierung über die Lkw-Maut und privates Kapital. Mit dem neuen Modell sollen Teile der Einnahmen aus der Lkw-Maut ab dem Jahr 2028 der Autobahn GmbH zufließen. Diese Einnahmen ermöglichen es der Autobahn GmbH ab dem kommenden Jahr, eigenständig Kredite am Markt aufzunehmen. Das Thema ist also, sozusagen für die Fachleute, die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH.

Diese Kreditfähigkeit ermöglicht es, verlässlicher zu bauen, überjährig zu planen und umfassender zu sanieren. Dadurch werden auch Aus- und Neubaumaßnahmen realisierbar. Möglich werden nun Vorhaben, die ansonsten nicht oder erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt möglich wären. Zudem eröffnet die Kreditfähigkeit auch die Möglichkeit, Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft in größerem Maßstab als bisher umzusetzen. Die neue Finanzierungsarchitektur soll sicherstellen, dass die Autobahninfrastruktur dauerhaft leistungsfähig bleibt.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMJV bezüglich des Schutzes vor digitaler Gewalt. Herr Hosemann, an einigen Stellen, steht die jetzt beschlossene Variante doch deutlich in der Nähe von DSA-Regulierungen, also von europäischer Rechtsetzung. Inwieweit ist mit der EU-Kommission bereits abgeklärt, dass dabei keine unzulässigen Überschneidungen stattfinden? Wann haben Sie die EU-Kommission davon in Kenntnis gesetzt, dass Sie beispielsweise hinsichtlich der Löschanordnungsmöglichkeiten noch einmal nachgezogen haben?

Dr. Hosemann (BMJV)

Ich denke, das ist eine Detailfrage, die für das breitere Publikum wahrscheinlich eher mittelgut verständlich ist. Deswegen versuche ich, es erst noch einmal in den größeren Rahmen einzuordnen. Wie der Regierungssprecher bereits ausgeführt hat, hat das Gesetz gegen digitale Gewalt zwei große Teile.

Der eine Teil, der die Öffentlichkeit in den letzten Monaten eigentlich am meisten interessiert hat, ist der strafrechtliche Teil. Darauf bezog sich Ihre Frage ausdrücklich nicht. Denn im Bereich des Strafrechts kann der deutsche Gesetzgeber innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes tun, was er will. Da müssen wir nichts mit der Europäischen Kommission abstimmen.

Der andere Teil ist das, was immer zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung genannt wird. Man könnte auch sagen, dass es dabei um Pflichten gegenüber Plattformen geht. Natürlich ist Plattformregulierung heutzutage vor allem ein europäisches Thema. Sie haben den DSA, das Digitale-Dienste-Gesetz der Europäischen Union, angesprochen, das für Plattformen bereits weitreichende abstrakt-generelle Pflichten im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten regelt. Der Ansatz, daneben noch ein nationales Gesetz zu machen, wird dadurch gerechtfertigt, dass wir hier nur von einzelfallbezogenen Regelungen sprechen. Das Gesetz gegen digitale Gewalt enthält für Plattformen mit Sitz innerhalb der EU, für die es eben auch die europäischen Rechtsakte gibt, keine generellen Pflichten zum Umgang mit illegalen Inhalten, sondern immer nur auf einen konkreten Fall bezogene. Zum Beispiel wird die viel diskutierte Accountsperre in einem konkreten Verfahren wegen eines bestimmten Accounts verhängt, der zum Beispiel wiederholt schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen verbreitet hat und bei dem eine Wiederholungsgefahr besteht. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass das anders als das alte NetzDG, das durch die europäischen Regelungen obsolet geworden ist, ein Gesetz ist, das wir weiterhin als nationaler Gesetzgeber so erlassen können. Wir haben das sorgfältig geprüft.

Zu einzelnen Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, würde ich mich hier, wären sie mir bekannt ‑ das ist aber nicht der Fall ‑, nicht äußern.

Zusatzfrage

Viele der Dinge, die Sie jetzt regeln, werden europäisch insgesamt als problematisch erachtet. Gibt es aus Ihrer Sicht an der Stelle nicht einen Reformbedarf eben im europäischen Recht, dass das eben nicht nur national geregelt wird?

Dr. Hosemann (BMJV)

Die Ministerin hat in den vergangenen Monaten ja immer wieder deutlich gemacht, dass sie der Überzeugung ist, dass wir hinsichtlich der Plattformregulierung auch auf europäischer Ebene weiterkommen müssen und dass wir noch nicht da sind, wo wir sein wollen. Das gilt zum einen für die Durchsetzung der bestehenden Regeln. Es wäre sehr wünschenswert, dass die bestehenden Regeln eingehalten würden. Daran hat man ja hier und da Zweifel. Zum anderen ist eben die Frage, ob sie ausreichend sind.

In den letzten Monaten ist allerdings auf europäischer Ebene schon viel passiert. Im Frühjahr ist dort die massenhafte Verbreitung von sexualisierten Bildern thematisiert worden, und da hat man den europäischen Rechtsrahmen dann auch modifiziert. Das hat die Ministerin auch begrüßt. Unser Wunsch ist, dass man diesen Schritt der Plattformregulierung konsequent weiter beschreitet, und nicht etwa aus falscher Vorsicht im Hinblick auf die Interessen der Techkonzerne oder von Regierungen, die sich deren Interessen besonders zu eigen machen, davon absieht.

Frage

Herr Hille, ich habe eine Frage zu einem von Ihnen nicht genannten Themen ‑ Sie haben gesagt, Sie nennen nur die vier wichtigsten; vielleicht fällt dieses Thema nicht darunter ‑: Gesundheitsminister Linnemann hatte angekündigt, heute im Kabinett eine Kommission für die große Pflegereform einzusetzen. Sie haben das nicht genannt. Ist diese Kommission eingesetzt worden? Wenn nicht, warum nicht?

SRS Hille

Herr Kollege, das ist Ihnen zutreffend aufgefallen: Das habe ich nicht vorgetragen. Es gab dazu heute tatsächlich keinen Beschluss im Kabinett, weil es da noch letzten Beratungsbedarf gibt und das nicht mehr vor dieser Kabinettssitzung so rund bekommen werden konnte, dass wir das heute im Kabinett beschließen konnten. Es geht aber nur noch um letzten Beratungsbedarf, sodass ich davon ausgehe, dass wir das dann in der kommenden Woche im Kabinett abschließen werden.

Zusatzfrage

Könnten Sie bitte erläutern, ob diese letzten Knackpunkte, um die es da geht, möglicherweise auch heute Abend beim Koalitionsausschuss eine Rolle spielen werden?

SRS Hille

Es wird Sie nicht wundern, dass ich das natürlich nicht wirklich kann, weil es bis zum Koalitionsausschuss ja noch ein bisschen hin ist. Ich kann nur eine Ableitung machen, so Sie mir die erlauben: Ich würde denken, dass das in Anbetracht dessen, dass es sehr weit gediehen ist und es eher um praktische Dinge geht, keinen großen Raum mehr einnehmen muss.

Frage

Woran hakt es denn jetzt? Liegt es an der personellen Besetzung, wie man aus dem parlamentarischen Raum hört? Soll es nächsten Mittwoch einen Kabinettsbeschluss geben? Andere sprechen von einem Umlaufbeschluss im Laufe der Woche. Wie ist da die Handhabung?

SRS Hille

Das kann ich Ihnen in der Tat nicht sagen. Beides ist denkbar ‑ Kabinettsbeschluss nächste Woche oder Umlaufbeschluss, das weiß ich nicht. Fest steht, dass wir einen Beschluss dazu treffen werden. Er war nur eben aus praktischen Gründen heute nicht möglich. Ob er dann in den nächsten Tagen per Umlaufbeschluss oder in der kommenden Woche im Kabinett verabschiedet wird, kann ich jetzt noch nicht sagen. Ich glaube aber, wenn wir in einer Woche hier sitzen, dann haben wir einen Beschluss, entweder auf dem einen oder auf dem anderen Weg.

Frage

Sie sagten, es gäbe noch Redebedarf. Woran hakt es denn nun konkret?

SRS Hille

Das sind letzte interne Absprachen, die man noch treffen muss. Ich gehe jetzt nicht ins Detail und mache aus den internen Absprachen öffentliche; das ist nie hilfreich. Ich bin aber optimistisch, dass wir da zeitnah zu einer Lösung kommen. Im Zulauf auf das Kabinett ‑ das ist dann ja immer eine harte Deadline ‑ war das heute nicht möglich, aber es wird zu einer guten Lösung kommen.

Frage

Herr Hille, ich versuche es auch noch einmal: Es ist natürlich ein Unterschied, ob man nur ein Problem mit der personellen Besetzung hat und noch die eine oder andere Persönlichkeit finden muss, oder ob man der SPD-Forderung nachkommt, dass es eben keine Denkverbote gibt und dass diese Kommission auch den Deckel und einen Risikoausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung prüfen muss. Hängt es also an dem ersten Punkt, den Personen, oder hängt es an dem zweiten Punkt, also daran, dass man wirklich noch über den Auftrag dieser Kommission reden muss?

SRS Hille

Herr Kollege, Sie stecken wie immer ‑ so kenne ich Sie ‑ tief drin in den Themen. Es gibt noch letzten internen Beratungsbedarf. Das ist die Antwort, die ich auch auf diese differenziertere Frage gebe, um das, was intern zu klären ist, auch intern zu lassen und nicht öffentlich werden zu lassen. Es ist aber überschaubar, und ich bin optimistisch, dass wir zeitnah zu einer guten gemeinsamen Lösung finden.

Frage

War die gestrige Festnahme des ehemaligen BND-Chefs August Hanning wegen des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrats und Spionage Thema in der Kabinettssitzung oder nicht?

SRS Hille

Herr Kollege, es stehen erhebliche Vorwürfe im Raum, das ist keine Frage. Dieses Verfahren läuft aber, wie das in unserem Staat so üblich ist, beim Bundesgerichtshof und bei der Bundesanwaltschaft. Insofern wären Fragen, die das Verfahren betreffen, dorthin zu richten. Ich werde mich hier jetzt im Detail nicht weiter zu diesem Sachverhalt einlassen.

Zusatzfrage

Aber so detailliert war meine Frage gar nicht. Ich habe lediglich gefragt, ob dieses für die Sicherheit Deutschlands durchaus existenzielle Thema auch ein Thema der heutigen Kabinettssitzung war. Nicht mehr und nicht weniger habe ich Sie gefragt.

SRS Hille

Und ich habe dazu das gesagt, was ich gesagt habe.

Frage

Ich versuche es einmal mit einer detaillierteren Frage an Herrn Hille, und zwar nicht unbedingt bezogen nur auf Herrn Hanning, sondern auf den Gesamtsachverhalt. Es ist inzwischen ja mehrfach vorgekommen, dass ehemalige Behördenchefs Dinge getan haben, bei denen sich die Frage stellte, ob sie ihre ehemalige Position, ich sage einmal, monetarisiert haben. Da würde ich gerne wissen: Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, diesbezüglich in irgendeiner Form weitere Einschränkungen zu treffen, zum Beispiel indem man Kontakte von Leitern von Sicherheitsbehörden zu ihren ehemaligen Mitarbeitern und Kollegen formal beschränkt?

SRS Hille

Ich würde hier ‑ möglicherweise kennen Sie das von mir schon ‑ darauf verweisen, dass wir einen Schritt nach dem anderen gehen. Wir alle haben die Ereignisse von gestern verfolgt. Da stehen erhebliche Vorwürfe im Raum. Wie gerade gesagt, ist der Generalbundesanwalt dafür zuständig und führt die Ermittlungen. Den Verlauf und die Ergebnisse bleibt es abzuwarten, aber natürlich kann ich versichern, dass die Bundesregierung diesen Fall ebenso wie der Bundesnachrichtendienst äußerst ernst nimmt und die Ermittlungsbehörden selbstverständlich umfassend und uneingeschränkt bei der Aufklärung unterstützt.

Ihre Fragen beziehen sich auf Dinge, die nach einem Abhandeln dieses Verfahrens zu thematisieren sind, wenn man feststellt, dass es solche Lücken gibt. Das kann man jetzt sinnvollerweise noch nicht tun.

Zusatzfrage

Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären. Das eine ist das, was der Generalbundesanwalt jetzt zuständigkeitshalber macht. Auf der anderen Seite war vor knapp drei Monaten war Herr Alijew hier. Deshalb würde ich natürlich schon gerne wissen, inwieweit man sich jetzt zum Beispiel auch mit der aserbaidschanischen Seite ins Benehmen setzt, um Licht ins Dunkel zu bringen. ‑ Ich weiß nicht, ob Sie das sagen können, Herr Hille, oder vielleicht auch Herr Giese.

SRS Hille

Bevor Herr Giese das wahrscheinlich noch besser sagt, kann ich nur noch einmal sagen, wie ernst wir das nehmen und dass wir ‑ darauf zielt ja Ihre Frage ab ‑ genauso wie der Bundesnachrichtendienst die Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung dieses Sachverhaltes selbstverständlich umfassend unterstützen und uneingeschränkt bei der Aufklärung mitwirken, wo wir das können.

Giese (AA)

Dem würde ich mich jetzt auch nur anschließen.

Frage

Mich würde von der Bundesregierung noch interessieren: Was für eine Bedeutung hätte es, wenn sich die Vorwürfe jetzt so bewahrheiten würden?

SRS Hille

Das ist ein ganz schönes Beispiel für den Unterschied zwischen Ihnen, Journalistinnen und Journalisten, und uns, der Bundesregierung: Sie können darüber spekulieren, was für eine Bedeutung das möglicherweise hat; wir können und werden das nicht tun.

Ich kann noch einmal das betonen, was ich gerade gesagt habe: Die Vorwürfe, die im Raum stehen, sind erheblich. Wir haben rechtsstaatliche Verfahren, um damit umzugehen. Das Verfahren führt der Generalbundesanwalt, und da ist es richtig aufgehoben. Dieses Verfahren und dessen Ergebnisse gilt es abzuwarten, um dann genau diese Frage, die Sie gestellt haben, bewerten zu können und ‑ um die Brücke zu Herrn Kollegen Frage zu schlagen ‑ dann auch mögliche Änderungsbedarfe eruieren zu können.

Zusatzfrage

Dann frage ich vielleicht noch einmal politisch: Es wurde jetzt schon viel über die Geheimdienstreform diskutiert, die jetzt ansteht. Nach dem Bekanntwerden dieses Skandals und auch den vorangegangenen Sachen ‑ wir erinnern uns an die Abwege von Hans-Georg Maaßen oder die Verschleierung des NSU-Komplexes durch den Verfassungsschutz ‑ möchte ich fragen: Was für Ableitungen treffen Sie aus all diesen Skandalen, die bekannt geworden sind, für die Geheimdienstreform? Glauben Sie, dass es wirklich richtig ist, diese Geheimdienste mit noch mehr Machtmitteln auszustatten?

SRS Hille

Wenn ich die Frage richtig verstehe und sie lautet, was für Ableitungen wir aus dem, was da jetzt passiert ist, für die Reform der Nachrichtendienste treffen, dann ist die Antwort: keine. Ich möchte sehr dafür werben, diese Dinge auseinanderzuhalten: Das eine ist ein Sachverhalt mit erheblichen Vorwürfen, die im Raum stehen, den es aufzuarbeiten gilt. Das andere ist eine Reform unserer Nachrichtendienste, die dazu dient, sie schlagkräftiger und besser zu machen, um die Sicherheit der Menschen in Deutschland zu verbessern. Das sind zwei unabhängig voneinander zu betrachtende Sachverhalte, und ich bitte darum, diese Sachverhalte auch nicht zu vermischen.

Frage

Herr Hille, Sie sagen, man rede erst über Konsequenzen, wenn der Fall abgeschlossen ist. Das kann ja mehrere Jahre lang dauern. Im parlamentarischen Bereich ‑ auch in Ihrer Partei bzw. in der CDU ‑ wird aktuell aber schon darüber diskutiert, Karenzregeln und Transparenzregeln für Geheimnisträger zu verschärfen. Sehen Sie eine Notwendigkeit, das unabhängig davon zu tun, was jetzt bei den Ermittlungen gegen Herrn Hanning herauskommt?

Zweite Frage: Haben Sie schon Rückmeldungen von ausländischen Partnern? Sehen Sie einen Schaden für die internationale Zusammenarbeit auf Geheimdienstebene durch diese Vorwürfe?

SRS Hille

Zum ersten Teil der Frage, Herr Kollege: Wir sitzen hier für die Bundesregierung. Das ist ein anderes Verfassungsorgan als der Deutsche Bundestag und nicht der Gesetzgeber. Die Gesetze werden im Deutschen Bundestag gemacht. Es ist nicht an mir, zu beurteilen oder zu qualifizieren, ob das, was da überlegt wird, richtig ist oder nicht. Das muss der Deutsche Bundestag und das müssen die Abgeordneten in ihrer Freiheit entscheiden. Wenn sie zu dem Schluss kommen, dass es da Änderungen braucht, dann obliegt es dem Gesetzgeber, solche Änderungen vorzunehmen.

Zusatzfrage

Die zweite Frage ging aber noch weiter, und zwar ins Ausland.

Ich habe aber noch eine Anschlussfrage, die ich gerne vorziehen würde: Die zuständigen Abgeordneten im Parlamentarischen Kontrollgremium haben tatsächlich schon 2023, also vor nicht allzu langer Zeit, entsprechende Forderungen zu einer Verschärfung der Transparenz- und Karenzregeln an die Bundesregierung gestellt. Passiert ist nichts. Warum nicht?

SRS Hille

Herr Kollege, das kann ich Ihnen tatsächlich nicht sagen, weil ich es nicht weiß. Damit müsste ich mich erst beschäftigen.

Zusatzfrage

Und zur Sorge vor Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit Partnern?

SRS Hille

Mehr kann ich dazu zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.

Zu der Frage, welcher Schaden entstanden ist und wie ausländische Dienste darauf reagieren: Das gilt es ja gerade aufzuklären. Es stehen erhebliche Vorwürfe im Raum, aber bisher sind es eben Vorwürfe, und es geht jetzt darum zu analysieren, herauszufinden, zu prüfen, welche dieser Vorwürfe zutreffend sind. Erst aufgrund dessen kann man dann sozusagen die Schadensgröße beurteilen; das kann man jetzt nicht spekulativ von diesem Stuhl aus tun.

Zusatz

Dann haben Sie die Frage falsch verstanden.

SRS Hille

Das kann passieren, ja.

Zusatz

Die Frage war nämlich, ob es schon Äußerungen von ausländischen Partnern gibt. Das, was Sie sagen, kann ich auch nachvollziehen, aber die Frage ist ja: Haben sich schon Leute von Partnerdiensten gemeldet, die sagen: Was ist bei euch los?

SRS Hille

Bei mir nicht, und mir ist auch nichts dergleichen bekannt.

Frage

Ich drehe die Frage einmal um: Herr Hille, ist die Bundesregierung oder sind nachgeordnete Behörden aktiv auf Partnerdienste zugegangen, um vielleicht beschädigtes Vertrauen wiederherzustellen?

Zweitens. Ich glaube, die Frage nach Aserbaidschan war noch nicht vollständig beantwortet. Können Sie sagen, ob es quasi gleichermaßen Gespräche mit aserbaidschanischen Stellen gibt oder gegeben hat? Dorthin sollen ja Erkenntnisse abgeflossen sein.

SRS Hille

Herr Kollege, der Sachverhalt ist ja noch relativ neu, nämlich von gestern. Der Bundesnachrichtendienst und die Bundesregierung genießen, glaube ich, europaweit unter Partnern und Freunden ein gutes Ansehen. Was mögliche Kontakte des Bundesnachrichtendienstes angeht, müssten Sie sich bitte an den Bundesnachrichtendienst wenden. Mehr als das, was ich hier bereits erläutert habe, kann ich dazu nicht beitragen.

Sie hatten noch nach Kontakten zu Aserbaidschan gefragt: Ich weiß nicht, ob der Kollege Giese dazu etwas berichten kann. Ich kann das nicht.

Giese (AA)

Wie Sie wissen, haben wir eine diplomatische Vertretung in Aserbaidschan. Hier geht es allerdings um die Zusammenarbeit in Strafsachen; das ist nicht die Aufgabe des Auswärtigen Amtes. Auch das, was die Übermittlung von geheimdienstlichen Informationen betrifft, würde ich als außerhalb der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes sehen.

Frage

Welchen Kontakt hatte der Bundeskanzler mit Herrn Hanning in den letzten Monaten oder auch vielleicht sogar in den letzten Jahren?

SRS Hille

Ich weiß es nicht, aber ich gehe davon aus, dass er keinen Kontakt hatte; denn die aktive Zeit von Herrn Hanning liegt ja schon sehr weit zurück, und in dieser Zeit war der Bundeskanzler noch nicht Bundeskanzler. Deshalb würde ich davon ausgehen, dass es da keinerlei Kontakt gegeben hat.

Zusatzfrage

Aber der Bundeskanzler spricht ja den ganzen Tag mit vielen Menschen. Ist es nicht so, dass jetzt eigentlich jeder in sein E-Mail-Postfach und in seinen Terminkalender guckt, ob es da doch irgendwann einmal einen Kontakt gab?

SRS Hille

Herr Kollege, der Bundeskanzler spricht mit vielen relevanten Leuten, ja. Mehr habe ich dazu aber ehrlicherweise nicht zu sagen, und ich sehe jetzt auch nicht, dass da etwaige Aktivitäten in Gang gesetzt werden. Die Ermittlungen laufen beim Generalbundesanwalt, und da laufen sie richtig. Der Generalbundesanwalt wird das Verfahren zu einem Ende führen, und dann wissen wir, worum es sich da gehandelt hat und wie groß der Schaden war.

Ich verstehe das Bedürfnis, immer schon ein, zwei, fünf Schritte weiter sein zu wollen, aber es ist selten hilfreich, wenn wir uns an dieser Stelle in Spekulationen stürzen; deshalb mache ich das nicht.

Frage

Herr Hille, angesichts der Informationslage, soweit sie bislang bekannt ist: Ist für die Bundesregierung, speziell den Kanzler, die Einschätzung, hier tue sich ein Abgrund von Landesverrat auf, eigentlich angemessen und zutreffend?

SRS Hille

Helfen Sie mir noch einmal, wer das gesagt hat.

Zusatzfrage

Es war einer der Amtsvorgänger, nämlich Konrad Adenauer 1962 in der damaligen „Spiegel“-Affäre, die vom Aufarbeitungsstand ähnlich war wie der jetzige Fall. Es hat Durchsuchungen gegeben, aber keine gerichtliche Feststellung. Deswegen gibt es da gewisse Parallelen.

SRS Hille

Herr Kollege, ich bin immer wieder beeindruckt ob Ihrer Kreativität, Parallelen herzustellen. Ich habe jetzt zu dem Sachverhalt eigentlich schon mehr gesagt, als ich mir vorgenommen hatte, und muss Sie deshalb enttäuschen.

Ich verweise noch einmal darauf, dass wir in unserem Rechtssystem Verfahren für den Umgang mit solchen Dingen haben. Es stehen erhebliche Vorwürfe im Raum. Aber es sind Vorwürfe. Es gab auf Basis dieser Vorwürfe eine Verhaftung. Jetzt geht das Verfahren an der Stelle weiter, an die es hingehört, nämlich beim Generalbundesanwalt. Alles Weitere würde ich jetzt nicht kommentieren.

Zusatzfrage

Die Informationen waren nach dem, was man weiß, ja solche, die als Material für Lageeinschätzungen im Kanzleramt vorgesehen waren. Erwägt der Kanzler bzw. die Bundesregierung aufgrund der Tatsache, dass offenbar etwas, was nicht für die Öffentlichkeit oder gar andere Dienste bestimmt war, weitergereicht wurde, die Materialanforderung oder Nutzung solcher Hintergrundinformationen anders zu konfigurieren, damit sich so etwas möglichst nicht wiederholt?

SRS Hille

Herr Kollege, ich suche nach einem passenden Vergleich, um Ihnen sozusagen ein greifbares Bild zu bringen. Mir fällt aber gerade keins ein.

Zusatz

Sie können es auch gern nachliefern.

SRS Hille

Daraus grundsätzliche Dinge abzuleiten und anders zu machen, weil es möglicherweise irgendwo zu kriminellen Handlungen gekommen ist, ist jetzt nicht das richtige Herangehen, sondern dieser Fehler muss aufgearbeitet und behoben werden. Dann sehen wir weiter.

Frage

Ich würde ganz gern die Frage von Herrn Kollege noch an Frau Singer vom BMI stellen. Der stellvertretende PKGr-Vorsitzende erhebt auch schwere Vorwürfe gegen den Innenminister, weil sich diese Forderung des PKGr zur Verschärfung von Beamtenrecht und Konsequenzen ja an das Innenministerium gerichtet hat, zumal Herr Hanning ja nach seiner Zeit beim BND auch noch Staatssekretär im Innenministerium war. Deswegen hätte ich ganz gern gewusst: Untersuchen Sie jetzt auch seine Tätigkeit im Innenministerium? Was sagen Sie zu dem Vorwurf, dass das Innenministerium schon längst hätte handeln müssen?

Singer (BMI)

Wir wissen natürlich darüber Bescheid, dass Herr Hanning auch im Innenministerium Beamteter Staatssekretär war. Ich muss leider auch wieder auf die Ermittlungen hinweisen, die vom Generalbundesanwalt geführt werden. Das ist im Prinzip das, was jetzt der Status quo ist. Was dann passiert, werden wir sehen.

Zusatz

Genau, aber der zweite Aspekt war ja, warum man 2023, als es schon Vorschläge gab ‑ sie richten sich an das Innenministerium ‑, wie man bei Beamtenrecht und Verschärfung und übrigens auch bei der Spionageabwehr, die ja auch bei Ihnen liegt, mit dem Verfassungsschutz, noch keine Konsequenzen gezogen hatte. Das ist ja unabhängig von den Ermittlungen.

Singer (BMI)

Ich kann nur auf das verweisen, was der Regierungssprecher schon gesagt hat.

Frage

Herr Hille, ist denn der Bundesregierung bekannt, für welches konkrete Land, für welche konkreten Dienste Herr Hanning mutmaßlich Spionage betrieben hat?

SRS Hille

Nein, dazu dient ja genau das, was ich gerade ausführlich geschildert habe, nämlich das Verfahren bei der Funktion, die dafür zuständig ist, dem Generalbundesanwalt. Dafür aber, ob das zutreffend ist, was derzeit als Vorwurf im Raum steht, was offensichtlich die Qualität hatte, dass es einen Haftbefehl rechtfertigt, braucht es ein entsprechendes Verfahren. Ich kann für uns noch einmal sagen, dass wir diesen Fall natürlich sehr ernst nehmen. Wie ich eingangs mehrfach gesagt habe, unterstützen wir die Ermittlungsbehörden dort, wo es geht, vollumfänglich bei der Aufarbeitung dieses Falles, um zu klären, wie groß der Schaden ist, der dadurch entstanden ist.

Zusatzfrage

Zumindest im journalistischen Raum kursieren die Namen Aserbaidschans und Israels. Können Sie denn vollumfassend ausschließen, dass es sich um diese beiden Länder handelt?

SRS Hille

Ich kann und werde gar nichts ausschließen, weil es nicht meine Aufgabe ist, derartige Dinge in der von Ihnen erfragten Weise zu beurteilen. Dafür ist das Verfahren beim Generalbundesanwalt. Genau das tut er.

Frage

Herr Hille, so ganz kann ich Sie aus der ganzen Geschichte doch nicht herauslassen, denn es soll ja noch eine Kanzleramtsministerin geben, die für den Bundesnachrichtendienst zuständig ist, sowie die ganze Abteilung 7 ‑ die ist es, glaube ich, in der aktuellen Zählung ‑ unter Herrn Wolff. Ich würde dann doch gern verstehen: Was macht das jetzt mit der Kanzleramtsministerin bzw. was macht die Kanzleramtsministerin an der Stelle? Was macht Abteilung 7 jetzt, die ja die Rechts- und Fachaufsicht über den Bundesnachrichtendienst führt, wenn ich es richtig verstanden habe? Es geht ja eben nicht nur um Herrn Hanning, der vor langer Zeit ausgeschieden ist, sondern es geht ja auch noch um jemanden, der vor sehr viel kürzer Zeit ausgeschieden ist, wenn ich es richtig verstanden habe.

SRS Hille

Ihre Frage lautet: Was machen diverse ‑ ‑ ‑

Zusatz

Die Zuständigen ‑ ‑ ‑

SRS Hille

Genau, die Zuständigen, die machen das, was ich gesagt habe: Sie nehmen diesen Sachverhalt sehr ernst. Sie unterstützen die Ermittlungsbehörden selbstverständlich umfassend und uneingeschränkt bei der Aufklärung des Sachverhalts. Alle anderen Dinge, die dann noch intern laufen, die laufen intern. Das ist das, was ich von dieser Stelle aus jetzt dazu sagen kann.

Zusatzfrage

Wenn ich es richtig verstehe, geht es ja durchaus um einen groben Verstoß gegen die Verschlusssachenanordnung. Es geht um grobe Probleme damit, dass man es überhaupt bemerkt hat, dass es eher zufällig ist, dass man eben überhaupt dessen gewahr wurde. Hat die Bundesregierung ein Problem beim BND mit der Verschlusssachensicherheit?

SRS Hille

Herr Kollege, auch das fällt in die Kategorie, würde ich sagen, kreativer Versuche. Ich kann es nicht beantworten, weil es nicht meine Aufgabe ist. Diese Dinge betreffen primär den BND. Das müssten Sie bitte den BND fragen. Auf die Frage „hat die Bundesregierung …?“ antworte ich „nein“.

Frage

Die aserbaidschanische Regierung soll sich über den „SPIEGEL“-Artikel beschwert haben. Können Sie das bestätigen? Ist so etwas beim AA oder beim Bundeskanzleramt angekommen?

SRS Hille

Ich weiß dazu nichts. Von daher kann ich das nicht bestätigen.

Giese (AA)

Ich habe davon auch keine Kenntnis.

Frage

Ich würde gern noch einmal einen Schritt zurückgehen und eine Lernfrage stellen: Können Sie uns mitnehmen und vielleicht erklären, was die Tischvorlagen bzw. die Briefings, die der Kanzler oder die Regierung von den Nachrichtendiensten bekommt, für eine Bedeutung haben? Ich will jetzt nicht wissen, was darin steht. Aber was für eine Relevanz haben sie?

SRS Hille

Das richtet sich an mich, oder?

Zusatz

Ja, bitte, oder an jemanden sonst, der es beantworten kann, wenn Sie es nicht beantworten können.

Singer (BMI)

Bei dem, was in den Medien steht, handelt es sich ja mutmaßlich um Lagebewertungen. Das ist ein originäres Geschäft von Nachrichtendiensten und der Polizei, die dort ausgewertet werden und analysiert werden.

Zusatz

Wie regelmäßig gibt es diese Lagebewertungen? In welchem Umfang werden sie dann sozusagen an die Regierung gestellt?

Singer (BMI)

Darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Zusatz

Können Sie etwas nachreichen?

Singer (BMI)

Ich bin mir nicht sicher, ob das den sicherheitsrelevanten Fragen unterliegt.

SRS Hille

Das würde ich noch ergänzen: Bei all dem Erkenntnisinteresse, das Sie leitet ‑ das ehrt Sie ‑ bewegen wir uns dennoch im Bereich der Nachrichtendienste, in dem auch nicht alles für die Öffentlichkeit bestimmt ist, weil es sicherheitsrelevant ist. Das, bitte ich nur, bei all dem, was Sie jetzt an Antworten begehren, immer im Hinterkopf zu haben.

Frage

Herr Hille, ich möchte den Kollegen noch unterstützen. Es geht bei der Frage, wenn ich es richtig verstanden habe, um die sogenannte ND-Lage im Kanzleramt, in der wöchentlich die Chefs der Nachrichtendienste und Geheimdienste über den aktuellen Lagestand berichten. Das, was dort auf welcher Ebene, auf welcher Flughöhe, dort berichtet wird, zu erklären, wäre wahrscheinlich wirklich nicht sehr falsch und sehr unmöglich und unterliegt auch keiner Geheimhaltung, glaube ich.

Meine Frage an Frau Singer vom Innenministerium ist: Habe ich Sie richtig verstanden? Obwohl beide jetzt Verdächtigen im Innenministerium gearbeitet haben, wird nicht im Innenministerium geschaut, ob es dort auch irgendwelche Abflüsse oder irgendwelche Unregelmäßigkeiten mit dem Staatssekretär oder mit dessen engem Vertrauten, der auch bei Ihnen gearbeitet hat, gegeben hat. Sie lassen es also einfach so laufen und warten ab, wie die Ergebnisse aus Karlsruhe sind, und schauen nicht selbst einmal nach. Habe ich Sie richtig verstanden?

Singer (BMI)

Das ist ja Teil der Ermittlungen. Die Ermittlungen führt der Generalbundesanwalt.

Zusatz

Aber man kann als Innenministerium natürlich auch sagen: Wir schauen einmal ‑ ‑ ‑ Das hat der BND ja auch gemacht. Er hat gesagt: Wir schauen einmal, was bei uns gelaufen ist. Das kann man ja durchaus machen.

Singer (BMI)

Ich habe meiner gerade gegebenen Antwort nichts hinzuzufügen.

Vorsitzender Szent-Iványi

Aber wir können doch festhalten: Sie schauen noch einmal, was Sie an faktischen ‑ ‑ ‑ Es geht ja nicht um Inhalte, sondern ‑ ‑ ‑

Zusatz

Nein, es ging bei dem einen um Inhalte, nämlich um das BMI und die Arbeit der beiden Beschuldigten dort.

Vorsitzender Szent-Iványi

Das ist schon klar.

Zusatz

Das andere war die Frage an das Kanzleramt, weil dort die ND-Lage ist, nicht im Innenministerium.

Vorsitzender Szent-Iványi

Ja. Können Sie vielleicht noch einmal schauen, was Sie da an Informationen ‑ ‑ ‑

SRS Hille

Ja, ich kann aber auch, noch einmal, Herr Kollege, bei allem Verständnis und auch bei allem Willen bei mir, das beantworten zu wollen, trotzdem nur darauf verweisen: All das sind ja Fragen, die gerade geklärt werden müssen. Ich habe auch die Presseberichterstattung gelesen. Aber es handelt sich um Vorwürfe, die im Raum stehen, und daraus abgeleitete Vermutungen: Es solle gehen um … ‑ bei den Unterlagen.

Zusatz

Nein, das stimmt nicht. Die Frage war nach der grundsätzlichen Bedeutung der ND-Lage und nicht nach den aktuellen Dingen.

SRS Hille

Die Chefin des Bundeskanzleramtes als diejenige, die für die Geheimdienste zuständig ist, ist natürlich ‑ ‑ ‑ Es ist ein wichtiges Gremium, eine wichtige Veranstaltung, sonst bräuchte man sie ja ehrlich gesagt nicht. Aber weiter werde ich jetzt auch nicht in die Exegese dazu gehen, was Gegenstand dieser Sitzungen ist und was Unterlagen sind, die dort möglicherweise genutzt werden oder nicht, weil ‑ ich komme auf das zurück, was ich gerade als Disclaimer sozusagen schon gebracht habe ‑ wir uns im Bereich der Nachrichtendienste bewegen, in dem es sinnvoll ist, dass nicht alles auf öffentlicher Bühne ausgetragen wird.

Vorsitzender Szent-Iványi

Dann war das eine Absage an irgendeine Zulieferung, die es noch geben wird. Habe ich das richtig verstanden?

SRS Hille

Ja.

Frage

Ich will nur der guten Form halber Herrn Hille auch noch darauf hinweisen, dass es ja auch hier die Möglichkeit gibt, gegebenenfalls „unter zwei“ oder „unter drei“ zu gehen, was natürlich nicht geheimschutzfähig ist, aber möglicherweise doch mehr Transparenz ermöglicht.

SRS Hille

Vielen Dank für diesen freundlichen Servicehinweis. Dessen bin ich mir bewusst. Hätte ich es für sinnvoll gehalten, hätte ich es getan.

Vorsitzender Szent-Iványi

Aber trotzdem war der Hinweis doch sinnvoll.

SRS Hille

Absolut, es war auch bitte nicht anders zu verstehen.

Frage

Herr Hille, der Bundeskanzler hat ja einen Brief von Daniel Günther bekommen. Das berichten mehrere Medien. In diesem Brief soll Herr Günther deutliche Kritik an der Energiepolitik der Bundesregierung geäußert haben. Wie geht der Kanzler mit diesem Brief um? Wie bewertet er diese Kritik?

SRS Hille

Nun, Herr Kollege, das Thema ist ja die EEG-Novelle und der Ausbau der erneuerbaren Energien. Genau das befindet sich ja gerade in der Beratung und in der Beschlussfindung. Für uns ist klar, dass die Bundesregierung zu den ehrgeizigen Ausbauzielen für erneuerbare Energien steht. Die beiden Gesetzentwürfe, um die es geht, die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket, befinden sich ja gerade in den parlamentarischen Beratungen. Sie werden mir nachsehen, dass ich diesbezüglich im Detail jetzt nicht weiter Stellung nehme, weil es Sache des Parlamentes ist. Wir wollen bis 2030 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien gewinnen. Das ist auch für unsere Unabhängigkeit von fossilen Energien zentral, wie wir ja gerade auch anhand der hohen Energiepreise in der Folge der unsicheren Lage im Nahen Osten sehen können. Ziel der Bundesregierung ist es, die Energiekosten dauerhaft zu senken, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen.

Zusatzfrage

Hat es denn nach diesem Brief noch einmal Gespräche gegeben? Hat der Kanzler sich einmal direkt mit Herrn Günther oder vielleicht mit der zuständigen Ministerin unterhalten? Welche Konsequenzen zieht der Kanzler denn jetzt aus diesem Brief?

SRS Hille

Entschuldigung, Herr Kollege, ich hatte gerade vergessen, Ihnen zu sagen, dass dieser Brief im Bundeskanzleramt angekommen ist. Diese grundsätzlichen Ausführungen sollten darauf hinführen, dass der Sachverhalt bekannt ist und Gegenstand der parlamentarischen Beratung ist, die gerade laufen. Aber die Ziele der Bundesregierung habe ich Ihnen ja gerade genannt. Dabei bleibt es.

Frage

Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium und die Bundesregierung. Es geht um den Verkauf von Anteilen des Hamburger Logistikunternehmens Zippel an die chinesische Staatsreederei COSCO bzw., dass es eben nicht stattfindet, nämlich untersagt worden ist. Es wurde über Sicherheitsbedenken gesprochen. Was genau sind denn diese Sicherheitsbedenken?

Wentzel (BMWE)

Damit sind wir dann bei den Kabinettsthemen, die eben noch nicht aufgerufen wurden. In der Tat hat heute das Bundeskabinett zugestimmt, dass der Vollzug dieses Geschäftes im Rahmen einer Investitionsprüfung untersagt wird. Sie haben schon richtig dargestellt, dass es um die chinesische Rederei COSCO und den Hamburger Spediteur Konrad Zippel GmbH geht. Der Erwerb hätte Abhängigkeiten, die schon bestehen, vertieft und die Resilienz von Lieferketten in Deutschland und der EU gefährdet. Deswegen hat die Bundesregierung im Kabinett heute entschieden, den Erwerb der Stimmrechte dort nicht zu ermöglichen.

Deutschland als Volkswirtschaft hat natürlich grundsätzlich ein Interesse daran, dass Investitionen in unserem Land geleistet werden. Wir heißen Investitionen willkommen. Gleichzeitig kann es eben Investitionen geben, die unseren Sicherheitsinteressen widersprechen. Dafür geben das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung dann die notwendigen Instrumente, um damit umzugehen. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich, weil hierbei natürlich Unternehmensinteressen betroffen sind und weil es Sicherheitsinteressen sind, nicht weiter ins Detail gehen kann, welche Erwägungen genau hinter diesen Entscheidungen dann stehen.

Zusatzfrage

Eine kurze Nachfrage dazu: Wenn man jetzt in die Zukunft schaut, wie wird denn in Zukunft damit umgegangen? Führt es jetzt dazu, dass man weitere Überprüfungen und Untersagungen chinesischer Unternehmen in Deutschland vornimmt oder mehr in den Blick nimmt?

Wentzel (BMWE)

Das ist jetzt ein bisschen eine hypothetische Frage. Ich kann vielleicht einmal mit der Statistik der Vergangenheit antworten. Wir prüfen jährlich ungefähr 300 solcher Erwerbe im Rahmen von Investitionsprüfungen. Bisher ist es in der Geschichte dieses Instrumentes dabei insgesamt zu acht Untersagungen gekommen. Nichtsdestoweniger ist jeder Prüffall ein Einzelfall, den wir uns genau anschauen, den wir uns im Hinblick auf aktuelle geopolitische Situationen genau anschauen. Sie haben vielleicht die Berichterstattung dazu in den vergangenen Tagen auch gesehen. Ich glaube, vergangene Woche war es ein bisschen virulent.

Wir arbeiten an einem Investitionsprüfgesetz, in dem dieses Instrument noch einmal rechtlich zusammengefasst und etwas verschlankt und spezifiziert wird. Es ist also ein Thema, das wir uns auch in der Zukunft eng anschauen und bei dem wir jeweils für jeden Fall die richtigen Entscheidungen treffen werden. Aber ‑ ich bitte um Verständnis ‑ ich kann jetzt keine grundsätzliche Linie prophezeien, sondern es wird weiterhin eine Einzelfallentscheidung bleiben.

Frage

Ich wollte ganz kurz bezüglich des Investitionsprüfgesetzes fragen, wie denn der aktuelle Zeitplan ausschaut.

Wentzel (BMWE)

Dabei kann ich keinen Zeitplan als solchen mitteilen. Wir befinden uns im Rahmen der Ressortabstimmung. Das sind jetzt die Abstimmungen in der Bundesregierung. Dann schauen wir, dass wir dabei zügig vorankommen.

Frage

Haben Sie eine Antwort oder eine Reaktion von COSCO bekommen?

Wentzel (BMWE)

Das wäre mir nicht bekannt. Es ist auch jetzt nicht erforderlich. Als Wirtschaftsministerium haben wir dem Unternehmen nach diesem Kabinettbeschluss einen Bescheid zugestellt. Was das Unternehmen dann damit macht, ist Sache des Unternehmens.

Frage

Herr Hille, Deutschland und Frankreich wollen offenbar das Verbot von Verbrennerautos stärker aufweichen als bisher geplant. Das Handelsblatt berichtet nämlich, Kanzler Merz und Macron hätten sich darauf verständigt, dass nach 2035 noch deutlich mehr Verbrennerautos zugelassen werden dürfen als bislang vorgesehen. Können Sie das bestätigen?

SRS Hille

Sie wissen, wie unser Umgang mit Presseberichterstattung ist. Wir kommentieren diese üblicherweise nicht. Das ist auch in diesem Fall der Fall. Dazu kann und werde ich nicht mehr sagen.

Frage

Herr Hille, dementieren Sie denn, dass das stimmt, was das „Handelsblatt“ berichtet hat?

SRS Hille

Ich würde sagen: Auch das ist eine Frage, die sich auf Presseberichterstattung bezieht, und auch da lautet die Antwort, Herr Kollege, dass wir Presseberichterstattung nicht kommentieren.

Zusatzfrage

Ist denn der Bundeskanzler, rein inhaltlich betrachtet, der Meinung, dass auch über die bisherigen Regelungen hinaus eine stärkere Nutzung von neu zugelassenen Automobilen mit Verbrennermotoren kommen sollte?

SRS Hille

Ja, denn darauf ‑ das darf ich Ihnen in Erinnerung rufen ‑ hat sich die Koalition ja im Koalitionsausschuss schon verständigt. Hilft Ihnen das?

Zusatz

Ich darf hier keine weitere Nachfrage stellen, das hatte ich ja schon getan.

SRS Hille

Ich könnte jetzt noch Technologieoffenheit usw. anführen, aber in Anbetracht der Uhrzeit lasse ich das. Sie kennen den Text ja.

Frage

Wie bewertet man denn im Verkehrsministerium den heutigen Beschluss aus dem Verkehrsausschuss, die Bahnstrecke Hannover-Hamburg neu zu gestalten? Die neue Strecke soll mit Milliarden finanziert werden, gleichzeitig aber soll die bestehende Strecke noch einmal für 250 Millionen Euro verbessert werden. Hält der Bund diese Kombination aus Neu- und Ausbau für den richtigen Weg? Wenn ja, warum?

Reck (BMV)

Der Beschluss des Verkehrsausschusses beruht ja auf der Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr. Von daher kann ich das, glaube ich, grundsätzlich unterstützen.

Zusatz

Die Nachfrage war, warum.

Reck (BMV)

Weil viele Jahre an Untersuchungen und Abstimmungen mit der Deutschen Bahn diese Variante als vorzugswürdig angegeben haben.

Frage

Die Frage geht an das Wirtschaftsministerium. Die Wirtschaftsministerin hat in einem aktuellen Zeitungsinterview gesagt, Deutschland fördere Wärmepumpen mit zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Wie kommt sie zu dieser Zahl, die von Fakten nicht gestützt wird?

Wentzel (BMWE)

Nach meinem Kenntnisstand ist das die Förderung, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Verfügung steht. Aber ich müsste im Zweifel auch noch einmal schauen, was da die genauen Zahlen sind.

Zusatz

Nach meinem Kenntnisstand ist das der Gesamtetat für die Gebäudeförderung. Darunter fallen auch Dämmungsmaßnahmen. Der explizite Förderbetrag für Wärmepumpen beträgt nach meinen Informationen die Hälfte davon, also ungefähr sechs Milliarden Euro. Vielleicht könnten Sie das prüfen und nachliefern.

Frage

Ich habe eine Frage an das Außenministerium. Die „BILD“-Zeitung berichtet, dass in Ihrem Ministerium ein Genderstreik herrsche und wichtige Dokumente blockiert würden, weil der Minister den Zwang zum Gendern aufgehoben habe. Funktioniert das Außenministerium noch?

Giese (AA)

Wir haben diese Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Berichterstattung falsch ist. Die aufgestellten Behauptungen ‑ ich zitiere die Berichterstattung jetzt einmal ‑, da seien wichtige Vorgänge etwa links liegen gelassen worden, Dokumente seien auch nicht im Ministerbüro angekommen und es gehe gar um eine Sabotage der Verwaltungsvorgänge, entbehren jeder Grundlage.

Richtig ist, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen gesetzlicher Auftrag für alle Bundesbehörden ist. Das soll auch im amtlichen Schriftverkehr geregelt werden. Im Auswärtigen Amt unter der Leitung von Außenminister Wadephul besteht dazu eine Handreichung, wie dies unter Beachtung der geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung umgesetzt werden soll. Dabei ist klar, dass das sogenannte Gendern mit Sonderzeichen im amtlichen Schriftverkehr zu unterlassen ist, also die Nutzung von Sternchen, Doppelpunkten und der sogenannten Binnenmajuskel. Bei Personenbezeichnungen im amtlichen Schriftverkehr werden dabei dementsprechend grundsätzlich etwa Paarformen wie „Kolleginnen und Kollegen“ benutzt. Das ist auch eine Form des Genderns.

Es ist Aufgabe auch der Führungskräfte des Auswärtigen Amts, an der Umsetzung dieser Maßgaben mitzuwirken. Genau das haben Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter im Auswärtigen Amt getan. Die Behauptung, dass es mit einzelnen Abteilungsleitungen einen Dissens über diese Handreichung und ihre Anwendung geben würde, ist vollkommen falsch.

Zusatzfrage

Haben Sie denn geprüft, ob da Unterlagen liegen geblieben sind? Die Zeitung schreibt das ja nämlich.

Giese (AA)

Ja. Das ist vollkommen falsch.

Frage

Nur ganz kurz: Herr Giese, auf wessen Beschluss geht das denn zurück? Ist das Herrn Wadephuls Entscheidung gewesen?

Giese (AA)

Der Beschluss, wie man amtlich formuliert, entspricht, glaube ich, einer grundsätzlichen Haltung, die in allen Bundesbehörden gilt. Meines Wissens geht das vom BMI aus, und für die einzelnen Bundesbehörden, die obersten Bundesbehörden bzw. die Bundesministerien gibt es dann jeweils in den Häusern eine Handreichung. In der Handreichung für das Auswärtige Amt steht mehr oder weniger drin, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung gelten.

Frage

Frau Schuler, nächste Woche wird ja der Arbeitgebertag stattfinden. Dabei wird auch Frau Bas eine Rede halten; zumindest steht das so auf der Webseite. Letztes Jahr wurde Frau Bas beim Arbeitgebertag ja nicht allzu freundlich aufgenommen. Mit welcher Botschaft will Frau Bas denn dieses Jahr dort auftreten?

Schuler (BMAS)

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich dem Termin nicht vorgreifen kann und dass wir Botschaften ja üblicherweise auch nicht vorher verkünden. Im Übrigen ist sie dort als Panelteilnehmerin angekündigt.

Hauck (BMLEH)

Ich möchte mich heute kurz verabschieden. Das war heute meine letzte Regierungspressekonferenz.

Am 3. September 2014 habe ich das Landwirtschaftsministerium hier zum ersten Mal vertreten. Das ist jetzt tatsächlich schon zwölf Jahre her. In den zwölf Jahren hat sich viel verändert. Alles ist schneller, unmittelbarer und vielleicht auch fragmentierter geworden. Die Medienwelt von damals ist gar nicht mehr mit der von heute zu vergleichen. Ich glaube, wir Sprecherinnen und Sprecher haben gelernt, dass man sich der Geschwindigkeit dieser Veränderung kaum entziehen kann. Vielleicht ist das auch eine Frage, die die Bundespressekonferenz in den nächsten Jahren begleiten wird.

Ich möchte Danke sagen für die vielen Fragen, Gespräche und Begegnungen. Ich kann natürlich nicht gehen, ohne auch noch einen Dank an die beste Pressestelle innerhalb der Bundesregierung herauszuschicken.

Um dann nach zwölf Jahren Landwirtschaft beim Abschied hier auch noch einmal fachlich sauber und im Wording zu bleiben: Ich mache mich jetzt vom Acker!

Vorsitzender Szent-Iványi

Dann herzlichen Dank für die Zusammenarbeit und alles Gute für Sie auf Ihrem weiteren Berufsweg!